Abschnitt IV Zolltarifliche Abgabenbegünstigung aufgrund der Beschaffenheit einer Ware VO (EG) 2008/1031

Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten

(1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14) (15) (16) (17) (18) (19) (20) (21) (22) (23) (24) (25) (26) (27) (28) (29) (30) (31) (32) (33) (34) (35) (36) (37) (38) (39) (40) (41) (42) (43) (44) (45) (46) (47) (48) (49) (50) (51) (52) (53) (58) (59) (60) (61) (62) (63) (64) (65) (66) (67) (68) (69) (70) (71) (72) (73) (74) (75) (76) (77) (78) (79) (80) (81) (82) (83) (84) (85) (86) (87) (88) (89) (90) (91) (92) (93) (97) (98) (99) (100) (101) (102) (103) (104) (108) (109) (110) (111) (112) (113) (114) (115) (116) (117) (118) (119) (120) (121) (122) (123) (124) (125) (126) (127) (128) (129) (130) (131) (132) (133) (134) (135) (136) (137) (138) (139) (140) (141) (142) (143) (144) (145) (146)

TEIL I

TITEL I

A.
Allgemeine Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur

Für die Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur gelten folgende Grundsätze:
1.
Die Überschriften der Abschnitte, Kapitel und Teilkapitel sind nur Hinweise. Maßgebend für die Einreihung sind der Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln und — soweit in den Positionen oder in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln nichts anderes bestimmt ist — die nachstehenden Allgemeinen Vorschriften.
2.
a)
Jede Anführung einer Ware in einer Position gilt auch für die unvollständige oder unfertige Ware, wenn sie im vorliegenden Zustand die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der vollständigen oder fertigen Ware hat. Sie gilt auch für eine vollständige oder fertige oder nach den vorstehenden Bestimmungen dieser Vorschrift als solche geltende Ware, wenn diese zerlegt oder noch nicht zusammengesetzt gestellt wird.
b)
Jede Anführung eines Stoffes in einer Position gilt für diesen Stoff sowohl in reinem Zustand als auch gemischt oder in Verbindung mit anderen Stoffen. Jede Anführung von Waren aus einem bestimmten Stoff gilt für Waren, die ganz oder teilweise aus diesem Stoff bestehen. Solche Mischungen oder aus mehr als einem Stoff bestehende Waren werden nach den Grundsätzen der Allgemeinen Vorschrift 3 eingereiht.
3.
Kommen für die Einreihung von Waren bei Anwendung der Allgemeinen Vorschrift 2 b oder in irgendeinem anderen Fall zwei oder mehr Positionen in Betracht, so wird wie folgt verfahren:

a)
Die Position mit der genaueren Warenbezeichnung geht den Positionen mit allgemeiner Warenbezeichnung vor. Zwei oder mehr Positionen, von denen sich jede nur auf einen Teil der in einer gemischten oder zusammengesetzten Ware enthaltenen Stoffe oder nur auf einen oder mehrere Bestandteile einer für den Einzelverkauf aufgemachten Warenzusammenstellung bezieht, werden im Hinblick auf diese Waren als gleich genau betrachtet, selbst wenn eine von ihnen eine genauere oder vollständigere Warenbezeichnung enthält.
b)
Mischungen, Waren, die aus verschiedenen Stoffen oder Bestandteilen bestehen, und für den Einzelverkauf aufgemachte Warenzusammenstellungen, die nach der Allgemeinen Vorschrift 3 a nicht eingereiht werden können, werden nach dem Stoff oder Bestandteil eingereiht, der ihnen ihren wesentlichen Charakter verleiht, wenn dieser Stoff oder Bestandteil ermittelt werden kann.
c)
Ist die Einreihung nach den Allgemeinen Vorschriften 3 a und 3 b nicht möglich, wird die Ware der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen in dieser Nomenklatur zuletzt genannten Position zugewiesen.

4.
Waren, die nach den vorstehenden Allgemeinen Vorschriften nicht eingereiht werden können, werden in die Position der Waren eingereiht, denen sie am ähnlichsten sind.
5.
Zusätzlich zu den vorstehenden Allgemeinen Vorschriften gilt für die nachstehend aufgeführten Waren Folgendes:

a)
Behältnisse für Fotoapparate, Musikinstrumente, Waffen, Zeichengeräte, Schmuck und ähnliche Behältnisse, die zur Aufnahme einer bestimmten Ware oder Warenzusammenstellung besonders gestaltet oder hergerichtet und zum dauernden Gebrauch geeignet sind, werden wie die Waren eingereiht, für die sie bestimmt sind, wenn sie mit diesen Waren gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft werden. Diese Allgemeine Vorschrift wird nicht angewendet auf Behältnisse, die dem Ganzen seinen wesentlichen Charakter verleihen.
b)
Vorbehaltlich der vorstehenden Allgemeinen Vorschrift 5 a werden Verpackungen(1) wie die darin enthaltenen Waren eingereiht, wenn sie zur Verpackung dieser Waren üblich sind. Diese Allgemeine Vorschrift gilt nicht verbindlich für Verpackungen, die eindeutig zur mehrfachen Verwendung geeignet sind.

6.
Maßgebend für die Einreihung von Waren in die Unterpositionen einer Position sind der Wortlaut dieser Unterpositionen, die Anmerkungen zu den Unterpositionen und — sinngemäß — die vorstehenden Allgemeinen Vorschriften. Einander vergleichbar sind dabei nur Unterpositionen der gleichen Gliederungsstufe. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten bei Anwendung dieser Allgemeinen Vorschrift auch die Anmerkungen zu den Abschnitten und Kapiteln.

B.
Allgemeine Vorschriften über die Zollsätze

1.
Die Zollsätze für eingeführte Waren mit Ursprung in Ländern, die Vertragsparteien des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens sind, oder in Ländern, mit denen die Europäische Gemeinschaft die Meistbegünstigungsklausel auf dem Gebiet der Zölle enthaltende Abkommen geschlossen hat, sind die in Spalte 3 des Zolltarifs aufgeführten vertragsmäßigen Zollsätze. Vorbehaltlich abweichender Regelungen sind diese vertragsmäßigen Zollsätze auch anzuwenden auf andere als die vorgenannten Waren bei deren Einfuhr aus allen Drittländern.

Ab 1. Januar 2009 werden die vertragsmäßigen Zollsätze aus der Spalte 3 angewendet.

Sind die autonomen Zollsätze niedriger als die vertragsmäßigen Zollsätze, sind die in einer Fußnote genannten Zollsätze anzuwenden.

2.
Ziffer 1 wird nicht angewendet, wenn besondere autonome Zollsätze für Waren mit Ursprung in bestimmten Ländern vorgesehen sind oder wenn Präferenzzölle aufgrund von Abkommen angewendet werden.
3.
Die Bestimmungen der Ziffern 1 und 2 hindern die Mitgliedstaaten nicht daran, andere Zollsätze als die des Gemeinsamen Zolltarifs anzuwenden, sofern dies durch Gemeinschaftsrecht gerechtfertigt ist.
4.
Zollsätze, bei denen als Maßstab Hundertteile angegeben sind, sind Wertzollsätze.
5.
Das Zeichen „EA” bedeutet, dass ein gemäß Anhang 1 festzusetzender Agrarteilbetrag auf die betreffenden Waren zu erheben ist.
6.
Die in den Kapiteln 17 bis 19 angegebenen Zeichen „AD S/Z” bzw. „AD F/M” bedeuten, dass der Höchstzollsatz aus einem Wertzollsatz und einem Zusatzzoll für bestimmte Arten Zucker oder für Mehl besteht. Dieser Zusatzzoll wird gemäß Anhang 1 festgesetzt.
7.
Das in Kapitel 22 angegebene Zeichen „€/% vol/hl” bedeutet, dass ein spezifischer Zoll, ausgedrückt in Euro für jedes Volumenprozent Alkohol je Hektoliter, zu erheben ist. Das bedeutet, dass der Zollsatz für ein Getränk mit einem Alkoholgehalt von 40 % vol wie folgt berechnet wird:

„1 €/% vol/hl”  = 1 € × 40 ergibt einen Zollsatz von 40 € je Hektoliter, oder

„1 €/% vol/hl + 5 €/hl”  = 1 € × 40 + 5 € ergibt einen Zollsatz von 45 € je Hektoliter.

Das Zeichen „MIN” (z. B. „1,6 €/% vol/hl, MIN 9 €/hl” ) bedeutet, dass der Zollsatz, der auf Grundlage der oben genannten Regel errechnet wird, mit dem Mindestzollsatz verglichen werden muss (z. B. „9 €/hl” ) und der höhere Zollsatz anzuwenden ist.

C.
Gemeinsame allgemeine Vorschriften über die Nomenklatur und die Zollsätze

1.
Sofern nichts anderes bestimmt ist, werden die Vorschriften über den Zollwert außer zur Ermittlung des als Bemessungsgrundlage dienenden Wertes bei Wertzollsätzen auch zur Ermittlung des Wertes verwendet, der als Merkmal zur Abgrenzung bestimmter Positionen oder Unterpositionen dient.
2.
Bei gewichtszollbaren Waren und in den Fällen, in denen das Gewicht als Merkmal zur Abgrenzung bestimmter Positionen oder Unterpositionen dient, gilt als:

a)
„Rohgewicht” das Gewicht der Ware mit ihren sämtlichen Behältnissen oder Verpackungen,
b)
„Eigengewicht” oder „Gewicht” (ohne nähere Bestimmung) das Gewicht der Ware ohne alle Behältnisse oder Verpackungen.

3.
Die Umrechnung des Euro in die nationalen Währungen anderer als den in der Verordnung (EG) Nr. 974/98 des Rates(2) genannten Mitgliedstaaten (nachstehend: „nicht teilnehmende Mitgliedstaaten” ) erfolgt gemäß Artikel 18 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates(3).
4.
Für bestimmte Waren kann eine Abgabenbegünstigung aufgrund ihrer besonderen Verwendung gewährt werden:

Zu einer besonderen Verwendung bestimmte Waren, für die der einschlägige Zollsatz nicht niedriger ist als der Zollsatz, der ohne besondere Verwendung anwendbar wäre, sind auch ohne Anwendung der Artikel 291 bis 300 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 (ABl. L 253 vom 11.10.1993) der Unterposition mit besonderer Verwendung zuzuweisen.

TITEL II

A.
Waren für bestimmte Arten von Wasserfahrzeugen und für Bohr- oder Förderplattformen

1.
Die Erhebung der Zölle wird ausgesetzt für die Waren, die dazu bestimmt sind, beim Bau, bei der Instandsetzung, bei der Instandhaltung oder beim Umbau der in der nachstehenden Übersicht genannten Wasserfahrzeuge eingebaut zu werden, sowie für die Waren, die zur Ausrüstung dieser Wasserfahrzeuge bestimmt sind.
2.
Die Erhebung der Zölle wird ausgesetzt für:

a)
Waren, die dazu bestimmt sind, beim Bau, bei der Instandsetzung, bei der Instandhaltung oder beim Umbau

1)
in ortsfesten Bohr- oder Förderplattformen der Unterposition ex843049, die innerhalb oder außerhalb der Hoheitsgewässer der Mitgliedstaaten aufgestellt sind,
2)
in schwimmenden oder tauchenden Bohr- und Förderplattformen der Unterposition 890520

eingebaut zu werden, sowie für Waren, die zur Ausrüstung dieser Plattformen bestimmt sind.

Als zum Einbau in Bohr- und Förderplattformen bestimmt gelten auch Waren wie Treib- und Schmierstoffe und Gase, die notwendig sind zum Betreiben der Maschinen und Apparate, die nicht dauerhaft diesen Plattformen zugeordnet und deshalb nicht deren Bestandteil sind, wenn sie an Bord der genannten Plattformen zum Bau, zur Instandsetzung, zur Instandhaltung, zum Umbau oder zur Ausrüstung verwendet werden;

b)
Rohre, Kabel und ihre Verbindungsstücke, die dazu bestimmt sind, diese Bohr- oder Förderplattformen mit dem Festland zu verbinden.

KN-Code Warenbezeichnung 8901 Fahrgastschiffe, Kreuzfahrtschiffe, Fährschiffe, Frachtschiffe, Schleppkähne und ähnliche Wasserfahrzeuge zum Befördern von Personen oder Gütern 890110 Fahrgastschiffe, Kreuzfahrtschiffe und ähnliche, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmte Wasserfahrzeuge; Fährschiffe 89011010 für die Seeschifffahrt 890120 Tankschiffe 89012010 für die Seeschifffahrt 890130 Kühlschiffe, ausgenommen solche der Unterposition 890120 89013010 für die Seeschifffahrt 890190 andere Wasserfahrzeuge zum Befördern von Gütern sowie Wasserfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach zur Personen- und Güterbeförderung bestimmt sind 89019010 für die Seeschifffahrt 890200 Fischereifahrzeuge; Fabrikschiffe und andere Schiffe zum Verarbeiten oder Konservieren von Fischereierzeugnissen für die Seeschifffahrt 89020012 mit einer Bruttoraumzahl von mehr als 250 89020018 mit einer Bruttoraumzahl von 250 oder weniger 8903 Jachten und andere Vergnügungs- oder Sportboote; Ruderboote und Kanus andere 890391 Segelboote, auch mit Hilfsmotor 89039110 für die Seeschifffahrt 890392 Motorboote, ausgenommen solche mit Außenbordmotor 89039210 für die Seeschifffahrt 890400 Schlepper und Schubschiffe 89040010 Schlepper Schubschiffe 89040091 für die Seeschifffahrt 8905 Feuerschiffe, Feuerlöschschiffe, Schwimmbagger, Schwimmkrane und andere Wasserfahrzeuge, bei denen das Fahren im Vergleich zu ihrem Hauptverwendungszweck von untergeordneter Bedeutung ist; Schwimmdocks, schwimmende oder tauchende Bohr- oder Förderplattformen 890510 Schwimmbagger 89051010 für die Seeschifffahrt 890590 andere 89059010 für die Seeschifffahrt 8906 Andere Wasserfahrzeuge, einschließlich Kriegsschiffe und andere Rettungsfahrzeuge, ausgenommen Ruderboote 89061000 Kriegsschiffe andere 89069010 für die Seeschifffahrt

3.
Die Gewährung dieser Aussetzungen erfolgt nach den in den einschlägigen Gemeinschaftsbestimmungen festgesetzten Voraussetzungen für die zollamtliche Überwachung der Verwendung dieser Waren.

B.
Zivile Luftfahrzeuge und für zivile Luftfahrzeuge bestimmte Waren

1.
Zollfrei sind

zivile Luftfahrzeuge;

bestimmte Waren, die zum Bau, zur Instandsetzung, zur Instandhaltung, zum Umbau, zur Änderung oder zur Umrüstung ziviler Luftfahrzeuge verwendet werden und in diesen verbleiben sollen;

Bodengeräte zur Flugausbildung und Teile davon, für die zivile Nutzung bestimmt.

Die Unterpositionen für diese Waren sind in Tabellen in Ziffer 5 aufgeführt.

2.
Zivile Luftfahrzeuge im Sinne der Ziffer 1 erster und zweiter Gedankenstrich sind andere Luftfahrzeuge als solche, die von militärischen oder ähnlichen Behörden in den Mitgliedstaaten genutzt werden und die eine militärische oder vergleichbare Kennzeichnung tragen.
3.
Der Begriff „zivile Luftfahrzeuge” umfasst im Sinne von Ziffer 1 zweiter Gedankenstrich auch Bodengeräte zur Flugausbildung, für zivile Nutzung bestimmt.
4.
Die Zollbefreiung erfolgt vorbehaltlich der in den relevanten gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen festgelegten Bedingungen für die zollamtliche Überwachung solcher Waren (siehe Artikel 291 bis 300 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission (ABl. L 253 vom 11.10.1993, S. 1)).
5.
Die für eine Zollbefreiung in Betracht kommenden Waren gehören zu den folgenden Positionen und Unterpositionen:

391740, 401130, 401213, 401220, 681299, 732410, 732620, 830210, 830220, 830242, 830249, 830260, 840710, 840890, 840910, 8411, 841210, 841221, 841229, 841231, 841239, 84128080, 841290, 841319, 841320, 841330, 841350, 841360, 841370, 841381, 841391, 841410, 841420, 841430, 841451, 841459, 841480, 841490, 841581, 841582, 841583, 841810, 841830, 841840, 841861, 841869, 841950, 841981, 842119, 842121, 842123, 842129, 842131, 842139, 842410, 842511, 842519, 842531, 842539, 842542, 842549, 842699, 842810, 842820, 842833, 842839, 842890, 84433210, 847141, 847149, 847150, 847160, 847170, 847990, 848310, 848330, 848340, 848350, 848360, 848390, 848410, 848490, 850132, 850152, 850161, 850162, 850163, 8502, 850410, 850431, 850432, 850433, 850440, 850450, 8507, 851110, 851120, 851130, 851140, 851150, 851180, 85177011, 85177015, 85177019, 851810, 851821, 851822, 851829, 851830, 851840, 851850, 85198195, 85198990, 852110, 8526, 852841, 852851, 852861, 852910, 85311095, 853120, 853180, 853910, 854430, 8801, 880211, 880212, 880220, 880230, 880240, 880310, 880320, 880330, 880529, 900190, 900290, 901410, 901420, 9025, 9026, 90292038, 903010, 903020, 903031, 903032, 903033, 903039, 903040, 903084, 903089, 903090, 903180, 9032, 9104, 940320, 940370.

Bei den folgenden Unterpositionen wird eine Zollbefreiung für zivile Luftfahrzeuge nur für die in Spalte 2 beschriebenen Waren gewährt:

Unterposition

Warenbeschreibung

39172190, 39172290, 39172390, 39172990, 391731, 391733, 39173990, 741300, 830710, 830790

mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken

400829

zugeschnittene Profile

400912, 400922, 400932, 400942

für Gas- oder Flüssigkeitsleitungen

392690, 401610, 401693, 401699

Waren des technischen Bedarfs

450490, 482390

Dichtungen

681280

andere, ausgenommen Kleidung, Bekleidungszubehör, Schuhe und Kopfbedeckungen, Papier, Pappe und Filz, Dichtungsmaterial aus zusammengepressten Asbestfasern und Elastomeren, in Platten oder Rollen

681320, 681381, 681389

auf der Grundlage von Asbest oder anderen mineralischen Stoffen

700721

Windschutzscheiben, nicht gerahmt

731210, 731290

ausgerüstet oder gebrauchsfertig

732290

Heißlufterzeuger und -verteiler, ausgenommen Teile davon

732490

hygienische Artikel, ausgenommen Teile davon

730431, 730439, 730441, 730449, 730451, 730459, 730490, 730630, 730640, 730650, 730661, 730669, 760810, 760820

für Gas- oder Flüssigkeitsleitungen, mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken

810890

Rohre für Gas- oder Flüssigkeitsleitungen, mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken

841590

von Klimageräten der Unterpositionen 841581, 841582 und 841583

841990

Teile von Wärmeaustauschern

847989

hydropneumatische Akkumulatoren, mechanische Schubumkehrvorrichtungen, ihrer Beschaffenheit nach besonders bestimmte Toiletteneinheiten, Luftbefeuchter und Luftentfeuchter, nicht elektrische Servo-Vorrichtungen, nicht elektrische Anlasser für Motoren, pneumatische Anlasser für Turbo-Strahltriebwerke, Turbo-Propeller-Triebwerke oder andere Gasturbinen, nicht elektrische Scheibenwischer, nicht elektrische Apparate zum Einstellen der Flugzeugpropeller

850120, 850140

mit einer Leistung von mehr als 735 W bis 150 kW

850131

Motoren mit einer Leistung von mehr als 735 W und Generatoren

850133

Motoren mit einer Leistung von 150 kW oder weniger und Generatoren

85013492, 85013498

Generatoren

850151

mit einer Leistung von mehr als 735 W

850153

mit einer Leistung von 150 kW oder weniger

85168020

nur mit einem einfachen Träger aus Isolierstoff und elektrischen Verbindungen versehen, für den Frostschutz oder zum Entfrosten

85176931, 85176939

für den Funksprech- oder Funktelegrafieverkehr

851712, 851761, 851762, 85176990

Geräte für den Funksprech- und Funktelegrafieverkehr

852290

Baugruppen und Teile von Baugruppen, die aus zwei oder mehr miteinander verbundenen Einzelteilen bestehen, für Geräte der Unterpositionen 85198195 und 85198990

852990

Baugruppen und Teile von Baugruppen, die aus zwei oder mehr miteinander verbundenen Einzelteilen bestehen, für Geräte der Position 8526

85437090

Flugschreiber, elektrische Synchro- und Umformer, Entfroster und Demister mit elektrischen Widerständen

854390

Baugruppen und Teile von Baugruppen, die aus zwei oder mehr miteinander verbundenen Einzelteilen bestehen, für Flugschreiber

88039090

einschließlich Segelflugzeuge

901490

für Instrumente, Apparate und Geräte der Unterpositionen 901410 und 901420

902000

ausgenommen Teile davon

902910

elektrische oder elektronische Tourenzähler

902990

für Tourenzähler, Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser

903190

der Unterposition 903180

910919, 910990

mit einer Breite oder einem Durchmesser von 50 mm oder weniger 50 mm

940110

nicht mit Leder überzogen

940510, 940560

aus Kunststoffen oder aus unedlen Metallen

940592, 940599

von Waren der Unterposition 940510 oder 940560, aus Kunststoffen oder aus unedlen Metallen

6.
Die in Absatz 5 beschriebenen Waren werden in Form von Unterpositionen in den TARIC integriert, mit einem Fußnotenverweis folgenden Wortlauts: Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den einschlägigen Gemeinschaftsbestimmungen festgesetzten Voraussetzungen (s. Artikel 291 bis 300 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission (ABl. L 253 vom 11.10.1993, S. 1)).

C.
Pharmazeutische Erzeugnisse

1.
Die pharmazeutischen Erzeugnisse der nachstehenden Kategorien werden von den Zöllen befreit:

1)
pharmazeutische Substanzen, die sowohl durch die CAS RN (Chemical Abstracts Service Registry Numbers) identifiziert als auch durch die INN (Internationale Freinamen), aufgelistet im Anhang 3, erfasst werden;
2)
Salze, Ester und Hydrate von INN, deren Bezeichnungen sich aus der Kombination eines INN des Anhangs 3 mit Präfixen oder Suffixen des Anhangs 4 ergeben, sofern diese Erzeugnisse in dieselbe sechsstellige HS-Unterposition wie die entsprechenden INN einzureihen sind;
3)
Salze, Ester und Hydrate von INN, die in Anhang 5 aufgeführt sind und nicht in dieselbe sechsstellige HS-Unterposition wie die entsprechenden INN einzureihen sind;
4)
pharmazeutische Zwischenprodukte des Anhangs 6, die durch eine chemische Bezeichnung und eine CAS RN identifiziert sind, die bei der Herstellung pharmazeutischer Fertigerzeugnisse verwendet werden.

2.
Sonderfälle:

1)
Die INN umfassen nur solche Substanzen, die in der Liste der von der WHO vorgeschlagenen und empfohlenen INN erfasst sind. Wenn die Anzahl der von einem INN umfassten Substanzen geringer ist als die von der CAS RN identifizierten, dann gilt die Zollfreiheit nur für die von dem INN erfassten Substanzen.
2)
Wird ein Erzeugnis des Anhangs 3 oder 6 durch eine CAS RN bezeichnet, die einem spezifischen Isomer entspricht, so gilt nur für dieses Isomer Zollfreiheit.
3)
Die Doppelderivate (Salze, Ester und Hydrate) von INN, deren Bezeichnungen sich aus der Kombination einer INN des Anhangs 3 mit Präfixen oder Suffixen des Anhangs 4 ergeben, sind zollfrei, sofern sie in dieselbe sechsstellige HS-Unterposition wie die entsprechenden INN einzureihen sind.

Beispiel: Alaninmethylester, Hydrochlorid.

4)
Ist ein INN des Anhangs 3 ein Salz (oder ein Ester), so gilt die Zollfreiheit nur für dieses genannte Salz (oder Ester). Für alle anderen Salze (oder Ester) der zugehörigen Säure, die dem jeweiligen INN entspricht, gilt keine Zollfreiheit.

Beispiel: Oxpreonatkalium (INN): zollfrei,

Oxpreonatnatrium: nicht zollfrei.

D.
Verzollung zum Pauschalsatz

1.
Ein pauschaler Zollsatz von 2,5 v. H. des Wertes wird auf Waren angewandt, die

in Sendungen von Privatperson an Privatperson enthalten sind oder

im persönlichen Gepäck der Reisenden eingeführt werden,

sofern solchen Einfuhren keine kommerziellen Erwägungen zugrunde liegen.

Dieser pauschale Zollsatz von 2,5 v. H. ist anwendbar, wenn der Wert der eingangsabgabenpflichtigen Waren je Sendung oder je Reisenden 700 EUR nicht übersteigt.

Auf Waren, für die in der Tabelle der Zollsätze der Zollsatz mit „frei” angegeben ist und auf Waren des Kapitels 24, die in einer Sendung oder im persönlichen Gepäck von Reisenden in Mengen enthalten sind, die über die in Artikel 31 bzw. gemäß Artikel 45 der Verordnung (EWG) Nr. 918/83 des Rates vom 28. März 1983 über das gemeinschaftliche System der Zollbefreiungen(4) festgesetzten Höchstmengen hinausgehen, wird dieser pauschale Zollsatz nicht angewandt.

2.
Als Einfuhren, denen keine kommerziellen Erwägungen zugrunde liegen, gelten:

a)
im Fall von Waren in Sendungen von Privatperson an Privatperson Einfuhren, die

gelegentlich erfolgen und

sich ausschließlich aus Waren zusammensetzen, die zum persönlichen Ge- oder Verbrauch im Haushalt des Empfängers bestimmt sind und weder ihrer Art noch ihrer Menge nach zu der Annahme Anlass geben, dass die Einfuhr aus geschäftlichen Gründen erfolgt, und

der Empfänger vom Absender ohne irgendeine Bezahlung zugesandt erhält;

b)
im Fall von Waren im persönlichen Gepäck der Reisenden Einfuhren, die

gelegentlich erfolgen und

sich ausschließlich aus Waren zusammensetzen, die zum persönlichen Ge- oder Verbrauch des Reisenden oder von Angehörigen seines Haushalts oder als Geschenk bestimmt sind; dabei dürfen diese Waren weder ihrer Art noch ihrer Menge nach zu der Annahme Anlass geben, dass die Einfuhr aus geschäftlichen Gründen erfolgt.

3.
Der pauschale Zollsatz wird auf Waren, die unter den Voraussetzungen der Ziffern 1 und 2 eingeführt werden, nicht angewandt, wenn der Zollbeteiligte vor Beginn der Zollabfertigung die Verzollung der Waren nach den für sie geltenden Einfuhrabgaben beantragt hat. In diesem Fall werden für alle Waren, die Gegenstand der Einfuhr sind, unbeschadet der in den Artikeln 29 bis 31 und 45 der Verordnung (EWG) Nr. 918/83 vorgesehenen Befreiungen, die für sie geltenden Einfuhrabgaben erhoben.

Im Sinne von Unterabsatz 1 gelten als Einfuhrabgaben sowohl Zölle und Abgaben gleicher Wirkung als auch sons-tige Einfuhrabgaben im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik oder der Sonderregelungen, die auf bestimmte landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse Anwendung finden.

4.
Die nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten können den Betrag in Landeswährung, der sich bei der Umrechnung des Betrages von 700 € ergibt, auf- bzw. abrunden.
5.
Die nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten können den Gegenwert des Betrages von 700 € in Landeswährung unverändert beibehalten, wenn bei der jährlichen Anpassung nach Artikel 18 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 die Umrechnung dieses Betrages vor der Auf- oder Abrundung nach Ziffer 4 dazu führt, dass sich der in Landeswährung ausgedrückte Gegenwert um weniger als 5 v. H. ändert oder dass er sich vermindert.

E.
Behältnisse oder Verpackungen

Die nachstehenden Bestimmungen sind anwendbar für die von den Allgemeinen Vorschriften 5 a und 5 b erfassten Behältnisse oder Verpackungen, die zur gleichen Zeit wie die Waren, mit denen sie gestellt werden oder die in ihnen verpackt sind, in den freien Verkehr überführt werden:
1.
Soweit die Behältnisse oder Verpackungen entsprechend der Allgemeinen Vorschrift 5 wie die Waren eingereiht werden, mit denen sie gestellt werden oder die in ihnen verpackt sind,

a)
werden sie durch den Zoll wie die Waren erfasst,

wenn die Waren wertzollbar sind oder

wenn die Behältnisse oder Verpackungen zum Zollgewicht der Waren gehören;

b)
sind sie zollfrei,

wenn die Waren zollfrei sind oder

wenn die Waren weder wertzollbar noch gewichtszollbar sind oder

wenn das Gewicht dieser Behältnisse oder Verpackungen nicht zum Zollgewicht der Waren gehört.

2.
Wenn die unter Ziffer 1 Buchstaben a und b fallenden Behältnisse oder Verpackungen mehrere Waren verschiedener Gattung enthalten oder mit diesen gestellt werden, wird zur Bestimmung des Zollgewichts oder des Zollwerts das Gewicht oder der Wert der Behältnisse oder Verpackungen anteilig auf das Gewicht oder den Wert der Waren aufgeteilt.

F.
Zolltarifliche Abgabenbegünstigung aufgrund der Beschaffenheit einer Ware

1.
Unter bestimmten Voraussetzungen wird eine zolltarifliche Abgabenbegünstigung aufgrund der Beschaffenheit von Waren gewährt für:

für die Ernährung ungenießbar gemachte Erzeugnisse,

Saatgut,

Müllergaze, nicht konfektioniert,

bestimmte Arten von frischen Tafeltrauben, Tabak und Nitraten.

Die Unterpositionen(5) für diese Waren sind mit einem Hinweiszeichen auf folgende Fußnote versehen: „Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den Einführenden Vorschriften II.F festgesetzten Voraussetzungen.” oder „Die zolltarifliche Abgabenbegünstigung wird gewährt, wenn die Förmlichkeiten und Voraussetzungen gemäß den Einführenden Vorschriften II.F erfüllt sind” .

2.
Waren, für die Ernährung ungenießbar gemacht, die aufgrund ihrer Beschaffenheit zu einer zolltariflichen Abgabenbegünstigung zugelassen sind, sind im Anhang 8 unter Bezugnahme auf die Position aufgeführt, ebenso die Beschreibung und Mengenangaben der zugelassenen Vergällungsmittel. Solche Waren gelten als für die Ernährung ungenießbar gemacht, wenn die Mischung aus zu vergällendem Erzeugnis und Vergällungsmittel homogen ist und die Bestandteile der Mischung in wirtschaftlich sinnvoller Weise nicht mehr getrennt werden können.
3.
Die nachstehend aufgeführten Waren sind in die entsprechenden Positionen für Saatgut einzureihen, vorausgesetzt, dass die Waren die einschlägigen Gemeinschaftsbestimmungen erfüllen:

süßer Mais (Zea mays var. saccharata), Spelz, Hybridmais, Reis oder Hybridsorghum zur Aussaat (Richtlinie 66/402/EWG des Rates(6)),

Pflanzkartoffeln (Richtlinie 2002/56/EG des Rates vom 13. Juni 2002(7)),

Ölsamen und ölhaltige Früchte zur Aussaat (Richtlinie 2002/57/EG des Rates vom 13. Juni 2002(8)).

Süßer Mais (Zea mays var. saccharata), Spelz, Hybridmais, Reis, Hybridsorghum oder Ölsamen und ölhaltige Früchte zur Aussaat, die nicht den landwirtschaftlichen Bestimmungen entsprechen, werden zu einer zolltariflichen Abgabenbegünstigung aufgrund ihrer Beschaffenheit zugelassen, wenn nachgewiesen wird, dass die Ware tatsächlich zur Aussaat bestimmt ist.

4.
Müllergaze, nicht konfektioniert, wird zu einer zolltariflichen Abgabenbegünstigung aufgrund ihrer Beschaffenheit zugelassen, wenn die Ware unauslöschlich so gekennzeichnet ist, dass sie erkennbar zur Verwendung als Müllergaze oder zu ähnlichen industriellen Zwecken bestimmt ist.
5.
Frische Tafeltrauben, Tabak und Nitrat werden zu einer zolltariflichen Abgabenbegünstigung aufgrund ihrer Beschaffenheit zugelassen, wenn ein gültiges Zeugnis oder eine Bescheinigung vorgelegt wird. Anhang 9 enthält die für die Zeugnisse und Bescheinigungen geltenden Vorschriften und Muster.

LISTE DER ZEICHEN UND ABKÜRZUNGEN

Kennzeichnet neue Codenummern

Kennzeichnet Codenummern des Vorjahres, jedoch mit anderem Inhalt

AD F/M

Zusatzzoll Mehl

AD S/Z

Zusatzzoll Zucker

b/f

Flasche

cm/s

Zentimeter pro Sekunde

EA

Agrarteilbetrag

Euro

INN

International non-proprietary name

INNM

International non-proprietary name modified

ISO

International Organisation for Standardisation

Kbit

1024 bits

kg/br

Kilogramm, brutto

kg/net

Kilogramm, netto

kg/net eda

Kilogramm Abtropfgewicht

kg/net mas

Kilogramm netto in der Trockenmasse

MAX

Höchstens

Mbit

1048576 bits

MIN

Mindestens

ml/g

Milliliter pro Gramm

mm/s

Millimeter pro Sekunde

ROZ

Research-Oktanzahl

Bemerkung:

Die eckigen Klammern in Spalte 1 der Nomenklatur zeigen an, dass diese Position gestrichen ist (Beispiel: Position [1519]).

LISTE DER BESONDEREN MASSEINHEITEN

c/k

Anzahl Karat (1 metrisches Karat = 2 × 10–4 kg)

ce/el

Anzahl Zellen

ct/l

Ladetonnen(9)

g

Gramm

gi F/S

Gramm spaltbare Isotope

GT

Bruttoraumzahl

kg C5H14ClNO

Kilogramm Cholinchlorid

kg H2O2

Kilogramm Wasserstoffperoxid

kg K2O

Kilogramm Kaliummonoxid

kg KOH

Kilogramm Kaliumhydroxid

kg met.am.

Kilogramm Methylamine

kg N

Kilogramm Stickstoff

kg NaOH

Kilogramm Natriumhydroxid

kg/net eda

Kilogramm Abtropfgewicht

kg P2O5

Kilogramm Diphosphorpentaoxid

kg 90 % sdt

Kilogramm, berechnet auf 90 % trocken

kg U

Kilogramm Uran

1000 kWh

Tausend Kilowattstunden

l

Liter

1000 l

Tausend Liter

l alc. 100 %

Liter reiner Alkohol (100 %)

m

Meter

m2

Quadratmeter

m3

Kubikmeter

1000 m3

Tausend Kubikmeter

pa

Anzahl Paar

p/st

Anzahl Stück

100 p/st

Hundert Stück

1000 p/st

Tausend Stück

TJ

Terajoule (oberer Heizwert)

TEIL II

ABSCHNITT I

Anmerkungen

1.
Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in diesem Abschnitt jede Bezugnahme auf eine bestimmte Tiergattung oder Tierart auch für Jungtiere dieser Gattung oder Art.
2.
Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in der Nomenklatur jede Bezugnahme auf getrocknete Waren auch für entwässerte, eingedampfte oder gefriergetrocknete Waren.

KAPITEL 1

Anmerkung

1.
Zu Kapitel 1 gehören alle lebenden Tiere, ausgenommen:

a)
Fische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere der Positionen 0301, 0306 und 0307;
b)
Kulturen von Mikroorganismen und andere Waren der Position 3002;
c)
Tiere der Position 9508.

KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 0101 Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel, lebend 010110 reinrassige Zuchttiere 01011010 Pferde(10) frei p/st 01011090 andere 7,7 p/st 010190 andere Pferde 01019011 zum Schlachten(11) frei p/st 01019019 andere 11,5 p/st 01019030 Esel 7,7 p/st 01019090 Maultiere und Maulesel 10,9 p/st 0102 Rinder, lebend 010210 reinrassige Zuchttiere(12) 01021010 Färsen (weibliche Rinder, die noch nicht gekalbt haben) frei p/st 01021030 Kühe frei p/st 01021090 andere frei p/st 010290 andere Hausrinder 01029005 mit einem Gewicht von 80 kg oder weniger 10,2 + 93,1 €/100 kg/net(13) p/st mit einem Gewicht von mehr als 80 kg bis 160 kg 01029021 zum Schlachten 10,2 + 93,1 €/100 kg/net p/st 01029029 andere 10,2 + 93,1 €/100 kg/net(13) p/st mit einem Gewicht von mehr als 160 kg bis 300 kg 01029041 zum Schlachten 10,2 + 93,1 €/100 kg/net p/st 01029049 andere 10,2 + 93,1 €/100 kg/net(13) p/st mit einem Gewicht von mehr als 300 kg Färsen (weibliche Rinder, die noch nicht gekalbt haben) 01029051 zum Schlachten 10,2 + 93,1 €/100 kg/net p/st 01029059 andere 10,2 + 93,1 €/100 kg/net(13) p/st Kühe 01029061 zum Schlachten 10,2 + 93,1 €/100 kg/net p/st 01029069 andere 10,2 + 93,1 €/100 kg/net(13) p/st andere 01029071 zum Schlachten 10,2 + 93,1 €/100 kg/net p/st 01029079 andere 10,2 + 93,1 €/100 kg/net(13) p/st 01029090 andere frei p/st 0103 Schweine, lebend 01031000 reinrassige Zuchttiere(14) frei p/st andere 010391 mit einem Gewicht von weniger als 50 kg 01039110 Hausschweine 41,2 €/100 kg/net p/st 01039190 andere frei p/st 010392 mit einem Gewicht von 50 kg oder mehr Hausschweine 01039211 Sauen mit einem Gewicht von 160 kg oder mehr, die mindestens einmal geferkelt haben 35,1 €/100 kg/net p/st 01039219 andere 41,2 €/100 kg/net p/st 01039290 andere frei p/st 0104 Schafe und Ziegen, lebend 010410 Schafe 01041010 reinrassige Zuchttiere(15) frei p/st andere 01041030 Lämmer (bis zu einem Jahr alt) 80,5 €/100 kg/net(13) p/st 01041080 andere 80,5 €/100 kg/net(13) p/st 010420 Ziegen 01042010 reinrassige Zuchttiere(15) 3,2 p/st 01042090 andere 80,5 €/100 kg/net(13) p/st 0105 Hausgeflügel (Hühner, Enten, Gänse, Truthühner und Perlhühner), lebend mit einem Gewicht von 185 g oder weniger 010511 Hühner weibliche Zucht- und Vermehrungsküken 01051111 Legerassen 52 €/1000 p/st p/st 01051119 andere 52 €/1000 p/st p/st andere 01051191 Legerassen 52 €/1000 p/st p/st 01051199 andere 52 €/1000 p/st p/st 01051200 Truthühner 152 €/1000 p/st p/st 010519 andere 01051920 Gänse 152 €/1000 p/st p/st 01051990 Enten und Perlhühner 52 €/1000 p/st p/st andere 01059400 Hühner 20,9 €/100 kg/net p/st 010599 andere 01059910 Enten 32,3 €/100 kg/net p/st 01059920 Gänse 31,6 €/100 kg/net p/st 01059930 Truthühner 23,8 €/100 kg/net p/st 01059950 Perlhühner 34,5 €/100 kg/net p/st 0106 Andere Tiere, lebend Säugetiere 01061100 Primaten frei p/st 01061200 Wale, Delphine und Tümmler (Säugetiere der Ordnung Cetacea); Rundschwanzseekühe (Manatis) und Gabelschwanzseekühe (Dugongs) (Säugetiere der Ordnung Sirenia) frei p/st 010619 andere 01061910 Hauskaninchen 3,8 p/st 01061990 andere frei 01062000 Reptilien (einschließlich Schlangen und Schildkröten) frei p/st Vögel 01063100 Raubvögel frei p/st 01063200 Papageienvögel (einschließlich Papageien, Sittiche, Aras und Kakadus) frei p/st 010639 andere 01063910 Tauben 6,4 p/st 01063990 andere frei 01069000 andere frei

KAPITEL 2

Anmerkung

1.
Zu Kapitel 2 gehören nicht:

a)
Waren der in den Positionen 0201 bis 0208 und 0210 erfassten Art, ungenießbar;
b)
Därme, Blasen und Magen von Tieren (Position 0504) und tierisches Blut (Position 0511 oder 3002);
c)
tierische Fette, andere als Waren der Position 0209 (Kapitel 15).

Zusätzliche Anmerkungen

1.
A.
In den Positionen 0201 und 0202 gelten als:

a)
„ganze Tierkörper von Rindern” im Sinne der Unterpositionen 020110 und 020210 die ganzen Tierkörper von Schlachtrindern nach dem Ausbluten, Ausweiden und Enthäuten, mit oder ohne Kopf, mit oder ohne Füßen und mit oder ohne den anderen vom Körper nicht getrennten Schlachtnebenerzeugnissen. Werden die Tierkörper ohne Kopf gestellt, muss Letzterer vom Tierkörper zwischen dem Hinterhauptbein und dem ersten Halswirbel abgetrennt sein. Werden die Tierkörper ohne Füße gestellt, so müssen die Vorderfüße zwischen Carpus und Metacarpus, die Hinterfüße zwischen Tarsus und Metatarsus abgetrennt sein; als „ganzer Tierkörper” gilt auch der vordere Teil des Tierkörpers mit allen Knochen, Hals und Schultern, mit mehr als zehn Rippenpaaren;
b)
„halbe Tierkörper von Rindern” im Sinne der Unterpositionen 020110 und 020210 die beim symmetrischen Trennen durch die Mitte aller Hals-, Brust-, Lenden- und Beckenwirbel anfallenden Erzeugnisse; als „halber Tierkörper” gilt auch der vordere Teil des halben Tierkörpers mit allen Knochen, Hals und Schulter, mit mehr als zehn Rippen;
c)
„quartiers compensés” im Sinne der Unterpositionen 02012020 und 02022010 Warensendungen, die bestehen aus:

den Vordervierteln mit allen Knochen, Hals und Schulter, mit zehn Rippen, und den Hintervierteln mit allen Knochen, Keule, Roastbeef und Filet, mit drei Rippen,

oder den Vordervierteln mit allen Knochen, Hals und Schulter, mit fünf Rippen, mit Bauchlappen und Brust, und den Hintervierteln mit allen Knochen, Keule, Roastbeef und Filet, mit acht Rippen, abgeschnitten.

Die die „quartiers compensés” bildenden Vorderviertel und Hinterviertel müssen gleichzeitig und in gleicher Anzahl gestellt werden; hierbei müssen die Vorderviertel das gleiche Gesamtgewicht aufweisen wie die Hinterviertel. Die zugelassene Toleranz zwischen den Gewichten der beiden Teile der Sendung beträgt höchstens 5 % des Gesamtgewichts des schwereren Teils (Vorderviertel oder Hinterviertel);

d)
„Vorderviertel, zusammen” im Sinne der Unterpositionen 02012030 und 02022030 der vordere Teil des Tierkörpers mit allen Knochen, Hals und Schultern, mit mindestens vier und höchstens zehn Rippenpaaren (wobei die ersten vier Rippenpaare ganz sein müssen, die übrigen Rippenpaare teilweise abgeschnitten sein können), auch mit Fleisch- und Knochendünnung;
e)
„Vorderviertel, getrennt” im Sinne der Unterpositionen 02012030 und 02022030 der vordere Teil des halben Tierkörpers mit allen Knochen, mit Hals und Schulter, mit mindestens vier und höchstens zehn Rippen (wobei die ersten vier Rippen ganz sein müssen, die übrigen Rippen teilweise abgeschnitten sein können), auch mit Fleisch- und Knochendünnung;
f)
„Hinterviertel, zusammen” im Sinne der Unterpositionen 02012050 und 02022050 der hintere Teil des Tierkörpers mit allen Knochen, Keulen, Roastbeef und Filet, mit mindestens drei ganzen oder teilweise abgeschnittenen Rippenpaaren, auch ohne Hesse, Fleisch- und Knochendünnung;
g)
„Hinterviertel, getrennt” im Sinne der Unterpositionen 02012050 und 02022050 der hintere Teil des halben Tierkörpers mit allen Knochen, Keule, Roastbeef und Filet, mit mindestens drei ganzen oder teilweise abgeschnittenen Rippen, auch ohne Hesse, Fleisch- und Knochendünnung;
h)
1.
„crops” und „chucks and blades” bezeichnete Teile im Sinne der Unterposition 02023050 das Rückenstück des Vorderviertels einschließlich des oberen Teils der Schulter, das von einem Vorderviertel mit mindestens vier und höchstens zehn Rippen bei einem geraden Schnitt durch den Berührungspunkt der ersten Rippe mit der Brustbeinspitze und dem Ansatzpunkt des Zwerchfellpfeilers bei der zehnten Rippe anfällt;
2.
„briskets” bezeichnete Teilstücke im Sinne der Unterposition 02023050 der untere Teil des Vorderviertels mit Brustspitze, Brustmitte und Querrippe.

B.
Die in der Zusätzlichen Anmerkung 1 A Buchstaben a bis g genannten Erzeugnisse können mit oder ohne Wirbelsäule gestellt werden.
C.
Zur Festlegung der in der Zusätzlichen Anmerkung 1 A genannten ganzen oder teilweise abgeschnittenen Rippen werden nur die ganzen oder teilweise abgeschnittenen Rippen an der Wirbelsäule berücksichtigt. Wenn die Wirbelsäule entfernt wurde, werden nur die ganzen oder teilweise abgeschnittenen Rippen berücksichtigt, die sonst mit der Wirbelsäule verbunden wären.
2.
A.
Es gelten als:

a)
„ganze oder halbe Tierkörper” im Sinne der Unterpositionen 02031110 und 02032110 die Tierkörper von Hausschweinen, entblutet und ausgeweidet, von denen die Borsten und Klauen entfernt sind. Halbe Tierkörper sind die beim Trennen der ganzen Tierkörper durch die Hals-, Brust-, Lenden- und Beckenwirbel und durch das oder entlang dem Brustbein und durch die Symphysis pubica anfallenden Erzeugnisse. Diese ganzen oder halben Tierkörper können mit oder ohne Kopf, mit oder ohne Fettbacke, Pfoten (Spitzbeine), Flomen, Nieren, Schwanz oder Zwerchfell gestellt werden. Halbe Tierkörper können mit oder ohne Rückenmark, Gehirn oder Zunge gestellt werden. Bei ganzen und halben Tierkörpern von Sauen kann auch das Gesäuge (Milchdrüsen) entfernt sein;
b)
„Schinken” im Sinne der Unterpositionen 02031211, 02032211, 02101111 und 02101131 der hintere (kaudale) Teil des halben Tierkörpers mit Knochen, mit oder ohne Pfote, Eisbein, Schwarte oder Speck.

Der Schinken wird vom Rest des halben Tierkörpers derart getrennt, dass er höchstens den letzten Lendenwirbel umfasst;

c)
„Vorderteile” im Sinne der Unterpositionen 02031911, 02032911, 02101930 und 02101960 der vordere (kraniale) Teil des halben Tierkörpers ohne Kopf, mit oder ohne Fettbacke, mit Knochen, mit oder ohne Pfote, Eisbein, Schwarte oder Speck.

Das Vorderteil wird vom Rest des halben Tierkörpers derart getrennt, dass es höchstens den fünften Brustwirbel umfasst.

Der obere (dorsale) Teil des Vorderteils (Nacken oder Kamm), auch mit Schulterblatt und der diesem anhaftenden Muskulatur, gilt als Teil des Kotelettstrangs, wenn er vom unteren (ventralen) Teil des Vorderteils höchstens kurz unterhalb der Wirbelsäule getrennt wurde;

d)
„Schultern” im Sinne der Unterpositionen 02031219, 02032219, 02101119 und 02101139 der untere Teil des Vorderteils, auch mit Schulterblatt und der diesem anhaftenden Muskulatur, mit Knochen, mit oder ohne Pfote, Eisbein, Schwarte oder Speck.

Das Schulterblatt mit der ihm anhaftenden Muskulatur, allein gestellt, gilt als Teil der Schulter;

e)
„Kotelettstränge” im Sinne der Unterpositionen 02031913, 02032913, 02101940 und 02101970 der obere Teil des halben Tierkörpers vom ersten Halswirbel bis zu den Schwanzwirbeln, mit Knochen, mit oder ohne Filet, Schulterblatt, Schwarte oder Speck.

Der Kotelettstrang wird vom unteren Teil des halben Tierkörpers kurz unterhalb der Wirbelsäule getrennt;

f)
„Bäuche” im Sinne der Unterpositionen 02031915, 02032915, 02101211 und 02101219 der auch als Bauchspeck oder durchwachsener Speck bezeichnete untere Teil des halben Tierkörpers zwischen Schinken und Schulter, mit oder ohne Knochen, jedoch mit Schwarte und Speck;
g)
„bacon” -Hälften im Sinne der Unterposition 02101910 die Schweinehälfte ohne Kopf, Backe, Fettbacke, Pfoten, Schwanz, Flomen, Niere, Filet, Schulterblatt, Brustbein, Wirbelsäule, Hüftknochen und Zwerchfell;
h)
„spencers” im Sinne der Unterposition 02101910 die „bacon” -Hälfte ohne Schinken, mit oder ohne Knochen;
ij)
„3/4-sides” im Sinne der Unterposition 02101920 die „bacon” -Hälfte ohne Vorderteil, mit oder ohne Knochen;
k)
„middles” im Sinne der Unterposition 02101920 die „bacon” -Hälfte ohne Schinken und ohne Vorderteil, mit oder ohne Knochen.

Zu dieser Unterposition gehören auch Teile von „middles” , die Gewebe des Kotelettstrangs und des Bauches entsprechend dem natürlichen Verhältnis in den vollständigen „middles” enthalten.

B.
Teile von den in der Zusätzlichen Anmerkung 2 A Buchstabe f beschriebenen Teilstücken gehören nur dann zu denselben Unterpositionen, wenn sie auch die Schwarte und den Speck enthalten.

Werden die zu den Unterpositionen 02101111, 02101119, 02101131, 02101139, 02101930 und 02101960 gehörenden Teilstücke von „bacon” -Hälften gewonnen, von denen die in der Zusätzlichen Anmerkung 2 A Buchstabe g aufgeführten Knochen bereits entfernt wurden, so folgt die Schnittführung den in der Zusätzlichen Anmerkung 2 A Buchstaben b, c und d beschriebenen Linien entsprechend; diese Teilstücke oder Teile davon müssen in jedem Fall Knochen enthalten.

C.
Zu den Unterpositionen 02064900 und 02109949 gehören auch Köpfe, d. h. ganze oder halbe Köpfe von Hausschweinen, mit oder ohne Gehirn, Wangen oder Zunge, sowie Teile davon.

Der Kopf wird vom Rest des halben Tierkörpers wie folgt getrennt:

durch einen geraden Schnitt parallel zum Hinterhaupt oder

durch einen Schnitt, der bis zur Augenhöhe parallel zum Hinterhaupt und dann schräg nach vorn verläuft, wobei die Fettbacke am halben Tierkörper verbleibt.

Als Teile des Kopfes gelten auch Wangen, Rüssel und Ohren sowie das am Kopf verbleibende Fleisch insbesondere des Hinterhauptes. Die knochenlosen Teile des Vorderteils, die allein gestellt werden (Brustspitze, Fettbacke oder Fettbacke und Brustspitze zusammen), gehören jedoch je nach Beschaffenheit zu der Unterposition 02031955, 02032955, 02101950 oder 02101981.

D.
Als „Schweinespeck” im Sinne der Unterpositionen 02090011 und 02090019 gilt das unter der Schwarte befindliche und mit dieser verbundene Fettgewebe von allen Körperteilen des Schweines. In jedem Fall muss das Gewicht des Fettgewebes größer sein als das der Schwarte.

Zu diesen Unterpositionen gehört auch Schweinespeck, von dem die Schwarte entfernt wurde.

E.
Als „getrocknet oder geräuchert” im Sinne der Unterpositionen 02101131, 02101139, 02101219 und 02101960 bis 02101989 gelten Erzeugnisse, bei denen das Verhältnis Wasser/Protein (Stickstoffgehalt × 6,25) im Fleisch 2,8 oder weniger beträgt. Der Stickstoffgehalt ist nach dem ISO-Verfahren 937-1978 zu bestimmen.
3.
A.
Es gelten als:

a)
„ganze Tierkörper” im Sinne der Unterpositionen 020410, 020421, 020430, 020441, 02045011 und 02045051 die ganzen Tierkörper von Schafen oder Ziegen nach dem Ausbluten, Ausweiden und Enthäuten, mit oder ohne Kopf, mit oder ohne Füßen und mit oder ohne den anderen vom Körper nicht getrennten Schlachtnebenerzeugnissen. Werden die Tierkörper ohne Kopf gestellt, muss Letzterer vom Tierkörper zwischen dem Hinterhauptbein und dem ersten Halswirbel abgetrennt sein. Werden die Tierkörper ohne Füße gestellt, so müssen die Vorderfüße zwischen Carpus und Metacarpus, die Hinterfüße zwischen Tarsus und Metatarsus abgetrennt sein;
b)
„halbe Tierkörper” im Sinne der Unterpositionen 020410, 020421, 020430, 020441, 02045011 und 02045051 die beim symmetrischen Trennen durch die Mitte aller Hals-, Brust-, Lenden- und Beckenwirbel und durch die Mitte des Brustbeins und der Symphysis pubica anfallenden Erzeugnisse;
c)
„Vorderteile” im Sinne der Unterpositionen 02042210, 02044210, 02045013 und 02045053 der vordere Teil des ganzen Tierkörpers, mit oder ohne Brust, mit allen Knochen sowie Schultern, Hals und Rippenspitzen, senkrecht zur Wirbelsäule durchgeschnitten, mit mindestens fünf und höchstens sieben ganzen oder teilweise abgeschnittenen Rippenpaaren;
d)
„halbe Vorderteile” im Sinne der Unterpositionen 02042210, 02044210, 02045013 und 02045053 der vordere Teil des halben Tierkörpers, mit oder ohne Brust, mit allen Knochen sowie Schulter, Hals und Rippenspitzen, senkrecht zur Wirbelsäule durchgeschnitten, mit mindestens fünf und höchstens sieben ganzen oder teilweise abgeschnittenen Rippen;
e)
„Rippenstücke” und/oder „Keulenenden” im Sinne der Unterpositionen 02042230, 02044230, 02045015 und 02045055 der nach dem Abtrennen des Schwanzstücks und des Vorderteils verbleibende Teil des ganzen Tierkörpers, mit oder ohne Nieren; das von dem Rippenstück getrennte Keulenende muss mindestens fünf Lendenwirbel aufweisen; das vom Keulenende getrennte Rippenstück muss mindestens fünf ganze oder teilweise abgeschnittene Rippenpaare aufweisen;
f)
halbe „Rippenstücke” und/oder „Keulenenden” im Sinne der Unterpositionen 02042230, 02044230, 02045015 und 02045055 der nach dem Abtrennen des halben Schwanzstücks und des halben Vorderteils verbleibende Teil des halben Tierkörpers, mit oder ohne Nieren; das von dem halben Rippenstück getrennte halbe Keulenende muss mindestens fünf Lendenwirbel aufweisen; das vom halben Keulenende getrennte halbe Rippenstück muss mindestens fünf ganze oder teilweise abgeschnittene Rippen aufweisen;
g)
„Schwanzstücke” im Sinne der Unterpositionen 02042250, 02044250, 02045019 und 02045059 der hintere Teil des ganzen Tierkörpers mit sämtlichen Knochen einschließlich Keulen, in Höhe des sechsten Lendenwirbels leicht unterhalb des Hüftknochens oder in Höhe des vierten Beckenwirbels durch den Hüftknochen vor der Symphysis pubica senkrecht zur Wirbelsäule durchgeschnitten;
h)
„halbe Schwanzstücke” im Sinne der Unterpositionen 02042250, 02044250, 02045019 und 02045059 der hintere Teil des halben Tierkörpers mit sämtlichen Knochen einschließlich Keule, in Höhe des sechsten Lendenwirbels leicht unterhalb des Hüftknochens oder in Höhe des vierten Beckenwirbels durch den Hüftknochen vor der Symphysis pubica senkrecht zur Wirbelsäule durchgeschnitten.

B.
Zur Festlegung der in der Zusätzlichen Anmerkung 3 A genannten ganzen oder teilweise abgeschnittenen Rippen werden nur die ganzen oder teilweise abgeschnittenen Rippen an der Wirbelsäule berücksichtigt.
4.
Es gelten als:

a)
„Teile von Geflügel, mit Knochen” im Sinne der Unterpositionen 02071320 bis 02071360, 02071420 bis 02071460, 02072620 bis 02072670, 02072720 bis 02072770, 02073521 bis 02073563 und 02073621 bis 02073663: die dort genannten Teile mit allen Knochen.

Die unter Buchstabe a) bezeichneten Teile von Geflügel, bei denen ein Teil der Knochen entfernt wurde, gehören zu der Unterposition 02071370, 02071470, 02072680, 02073579 oder 02073679;

b)
„Hälften” im Sinne der Unterpositionen 02071320, 02071420, 02072620, 02072720, 02073521, 02073523, 02073525, 02073621, 02073623 und 02073625: der halbe Schlachtkörper, der durch geraden Längsschnitt entlang des Brustbeins und des Rückgrats anfällt;
c)
„Viertel” im Sinne der Unterpositionen 02071320, 02071420, 02072620, 02072720, 02073521, 02073523, 02073525, 02073621, 02073623 und 02073625: die durch Querschnitt in zwei Teile, Vorderviertel und Hinterviertel, zerlegte Hälfte;
d)
„ganze Flügel, auch ohne Flügelspitzen” im Sinne der Unterpositionen 02071330, 02071430, 02072630, 02072730, 02073531 und 02073631: Teile von Geflügel, bestehend aus Humerus (Oberarm), Radius (Speiche) und Ulna (Elle), einschließlich anhaftendem Muskelfleisch. Die Flügelspitze einschließlich Karpal-(Mittelhand-)knochen kann entfernt worden sein. Die Schnitte werden an den Gelenken angesetzt;
e)
„Brüste” im Sinne der Unterpositionen 02071350, 02071450, 02072650, 02072750, 02073551, 02073553, 02073651 und 02073653: Teile von Geflügel, bestehend aus Brustbein und beidseitigen Rippen, einschließlich anhaftendem Muskelfleisch;
f)
„Schenkel” im Sinne der Unterpositionen 02071360, 02071460, 02073561, 02073563, 02073661 und 02073663: Teile von Geflügel, bestehend aus Femur (Oberschenkelknochen), Tibia (Schienbein) und Fibula (Wadenbein), einschließlich anhaftendem Muskelfleisch. Die beiden Schnitte werden an den Gelenken angesetzt;
g)
„Unterschenkel von Truthühnern” im Sinne der Unterpositionen 02072660 und 02072760: Teile von Truthühnern, bestehend aus Tibia (Schienbein) und Fibula (Wadenbein), einschließlich anhaftendem Muskelfleisch. Die beiden Schnitte werden an den Gelenken angesetzt;
h)
„Schenkel von Truthühnern, andere als Unterschenkel” im Sinne der Unterpositionen 02072670 und 02072770: Teile von Truthühnern, bestehend aus Femur (Oberschenkelknochen), einschließlich anhaftendem Muskelfleisch, oder aus Femur (Oberschenkelknochen), Tibia (Schienbein) und Fibula (Wadenbein), einschließlich anhaftendem Muskelfleisch. Die beiden Schnitte werden an den Gelenken angesetzt;
ij)
„Gänserümpfe oder Entenrümpfe” im Sinne der Unterpositionen 02073571 und 02073671: Gänse oder Enten, gerupft und vollständig ausgenommen, ohne Kopf und Paddeln, ohne Knochen des Rumpfes (Brustbein, Rippen, Wirbelsäule und Kreuzbein), jedoch mit Femur (Oberschenkelknochen), Tibia (Unterschenkelknochen) und Humerus (Flügelknochen).

5.
Auf Mischungen, die zu diesem Kapitel gehören, sind folgende Zollsätze anzuwenden:

a)
auf Mischungen, in denen einer der Bestandteile mindestens 90 GHT ausmacht, ist der für diesen Bestandteil geltende Zollsatz anzuwenden;
b)
auf andere Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils anzuwenden, der zu dem höchsten Zollbetrag führt.

6.
a)
Nichtgegartes, gewürztes Fleisch gehört zu Kapitel 16. Als „gewürzt” gilt nichtgegartes Fleisch, bei dem die Würzstoffe in das Innere eingedrungen oder auf allen Flächen des Erzeugnisses verteilt und mit bloßem Auge oder deutlich durch Geschmack wahrnehmbar sind.
b)
Erzeugnisse der Position 0210 verbleiben auch dann in dieser Position, wenn ihnen bei ihrer Herstellung Würzstoffe zugesetzt worden sind, sofern dadurch ihr Charakter als Erzeugnis der Position 0210 nicht verändert wird.
7.
Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse gelten nur dann als „gesalzen oder in Salzlake” im Sinne der Unterpositionen 021011 bis 021093, wenn sie tiefgehend und in allen Teilen gleichmäßig so gesalzen sind, dass sie einen Gesamtkochsalzgehalt von 1,2 GHT oder mehr aufweisen, vorausgesetzt, die langfristige Haltbarkeit wird durch das Salzen gewährleistet. Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse gelten nur dann als „gesalzen oder in Salzlake” im Sinne der Unterposition 021099, wenn sie tiefgehend und in allen Teilen gleichmäßig so gesalzen sind, dass sie einen Gesamtkochsalzgehalt von 1,2 GHT oder mehr aufweisen.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 0201 Fleisch von Rindern, frisch oder gekühlt 02011000 ganze oder halbe Tierkörper 12,8 + 176,8 €/100 kg/net(13) 020120 andere Teile, mit Knochen 02012020 „quartiers compensés” 12,8 + 176,8 €/100 kg/net(13) 02012030 Vorderviertel, zusammen oder getrennt 12,8 + 141,4 €/100 kg/net(13) 02012050 Hinterviertel, zusammen oder getrennt 12,8 + 212,2 €/100 kg/net(13) 02012090 anderes 12,8 + 265,2 €/100 kg/net(13) 02013000 ohne Knochen 12,8 + 303,4 €/100 kg/net(13) 0202 Fleisch von Rindern, gefroren 02021000 ganze oder halbe Tierkörper 12,8 + 176,8 €/100 kg/net(13) 020220 andere Teile, mit Knochen 02022010 „quartiers compensés” 12,8 + 176,8 €/100 kg/net(13) 02022030 Vorderviertel, zusammen oder getrennt 12,8 + 141,4 €/100 kg/net(13) 02022050 Hinterviertel, zusammen oder getrennt 12,8 + 221,1 €/100 kg/net(13) 02022090 anderes 12,8 + 265,3 €/100 kg/net(13) 020230 ohne Knochen 02023010 Vorderviertel, ganz oder in höchstens fünf Teile zerlegt, jedes Vorderviertel in einem einzigen Gefrierblock aufgemacht; „quartiers compensés” in zwei Gefrierblöcken aufgemacht, der eine das Vorderviertel enthaltend, ganz oder in höchstens fünf Teile zerlegt, der andere das Hinterviertel enthaltend, in einem Stück, ohne Filet 12,8 + 221,1 €/100 kg/net(13) 02023050 als „crops” , „chucks and blades” und „briskets” bezeichnete Teile(16) 12,8 + 221,1 €/100 kg/net(13) 02023090 anderes 12,8 + 304,1 €/100 kg/net(13) 0203 Fleisch von Schweinen, frisch, gekühlt oder gefroren frisch oder gekühlt 020311 ganze oder halbe Tierkörper 02031110 von Hausschweinen 53,6 €/100 kg/net(13) 02031190 andere frei 020312 Schinken oder Schultern und Teile davon, mit Knochen von Hausschweinen 02031211 Schinken und Teile davon 77,8 €/100 kg/net(13) 02031219 Schultern und Teile davon 60,1 €/100 kg/net(13) 02031290 andere frei 020319 anderes von Hausschweinen 02031911 Vorderteile und Teile davon 60,1 €/100 kg/net(13) 02031913 Kotelettstränge und Teile davon 86,9 €/100 kg/net(13) 02031915 Bäuche (Bauchspeck) und Teile davon 46,7 €/100 kg/net(13) anderes 02031955 ohne Knochen 86,9 €/100 kg/net(13) 02031959 anderes 86,9 €/100 kg/net(13) 02031990 anderes frei gefroren 020321 ganze oder halbe Tierkörper 02032110 von Hausschweinen 53,6 €/100 kg/net(13) 02032190 andere frei 020322 Schinken oder Schultern und Teile davon, mit Knochen von Hausschweinen 02032211 Schinken und Teile davon 77,8 €/100 kg/net(13) 02032219 Schultern und Teile davon 60,1 €/100 kg/net(13) 02032290 andere frei 020329 anderes von Hausschweinen 02032911 Vorderteile und Teile davon 60,1 €/100 kg/net(13) 02032913 Kotelettstränge und Teile davon 86,9 €/100 kg/net(13) 02032915 Bäuche (Bauchspeck) und Teile davon 46,7 €/100 kg/net(13) anderes 02032955 ohne Knochen 86,9 €/100 kg/net(13) 02032959 anderes 86,9 €/100 kg/net(13) 02032990 anderes frei 0204 Fleisch von Schafen oder Ziegen, frisch, gekühlt oder gefroren 02041000 ganze oder halbe Tierkörper von Lämmern, frisch oder gekühlt 12,8 + 171,3 €/100 kg/net(13) anderes Fleisch von Schafen, frisch oder gekühlt 02042100 ganze oder halbe Tierkörper 12,8 + 171,3 €/100 kg/net(13) 020422 andere Teile mit Knochen 02042210 Vorderteile oder halbe Vorderteile 12,8 + 119,9 €/100 kg/net(13) 02042230 Rippenstücke und/oder Keulenenden oder halbe Rippenstücke und/oder halbe Keulenenden 12,8 + 188,5 €/100 kg/net(13) 02042250 Schwanzstücke oder halbe Schwanzstücke 12,8 + 222,7 €/100 kg/net(13) 02042290 andere 12,8 + 222,7 €/100 kg/net(13) 02042300 ohne Knochen 12,8 + 311,8 €/100 kg/net(13) 02043000 ganze oder halbe Tierkörper von Lämmern, gefroren 12,8 + 128,8 €/100 kg/net(13) anderes Fleisch von Schafen, gefroren 02044100 ganze oder halbe Tierkörper 12,8 + 128,8 €/100 kg/net(13) 020442 andere Teile mit Knochen 02044210 Vorderteile oder halbe Vorderteile 12,8 + 90,2 €/100 kg/net(13) 02044230 Rippenstücke und/oder Keulenenden oder halbe Rippenstücke und/oder halbe Keulenenden 12,8 + 141,7 €/100 kg/net(13) 02044250 Schwanzstücke oder halbe Schwanzstücke 12,8 + 167,5 €/100 kg/net(13) 02044290 andere 12,8 + 167,5 €/100 kg/net(13) 020443 ohne Knochen 02044310 von Lämmern 12,8 + 234,5 €/100 kg/net(13) 02044390 anderes 12,8 + 234,5 €/100 kg/net(13) 020450 Fleisch von Ziegen frisch oder gekühlt 02045011 ganze oder halbe Tierkörper 12,8 + 171,3 €/100 kg/net(13) 02045013 Vorderteile oder halbe Vorderteile 12,8 + 119,9 €/100 kg/net(13) 02045015 Rippenstücke und/oder Keulenenden oder halbe Rippenstücke und/oder halbe Keulenenden 12,8 + 188,5 €/100 kg/net(13) 02045019 Schwanzstücke oder halbe Schwanzstücke 12,8 + 222,7 €/100 kg/net(13) anderes 02045031 Teile mit Knochen 12,8 + 222,7 €/100 kg/net(13) 02045039 Teile ohne Knochen 12,8 + 311,8 €/100 kg/net(13) gefroren 02045051 ganze oder halbe Tierkörper 12,8 + 128,8 €/100 kg/net(13) 02045053 Vorderteile oder halbe Vorderteile 12,8 + 90,2 €/100 kg/net(13) 02045055 Rippenstücke und/oder Keulenenden oder halbe Rippenstücke und/oder halbe Keulenenden 12,8 + 141,7 €/100 kg/net(13) 02045059 Schwanzstücke oder halbe Schwanzstücke 12,8 + 167,5 €/100 kg/net(13) anderes 02045071 Teile mit Knochen 12,8 + 167,5 €/100 kg/net(13) 02045079 Teile ohne Knochen 12,8 + 234,5 €/100 kg/net(13) 020500 Fleisch von Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln, frisch, gekühlt oder gefroren 02050020 frisch oder gekühlt 5,1 02050080 gefroren 5,1 0206 Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln, frisch, gekühlt oder gefroren 020610 von Rindern, frisch oder gekühlt 02061010 zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen(11) frei andere 02061095 Zwerchfellpfeiler (Nierenzapfen) und Saumfleisch 12,8 + 303,4 €/100 kg/net(13) 02061098 andere frei von Rindern, gefroren 02062100 Zungen frei 02062200 Lebern frei 020629 andere 02062910 zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen(11) frei andere 02062991 Zwerchfellpfeiler (Nierenzapfen) und Saumfleisch 12,8 + 304,1 €/100 kg/net(13) 02062999 andere frei 02063000 von Schweinen, frisch oder gekühlt frei von Schweinen, gefroren 02064100 Lebern frei 02064900 andere frei 020680 andere, frisch oder gekühlt 02068010 zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen(11) frei andere 02068091 von Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln 6,4 02068099 von Schafen oder Ziegen frei 020690 andere, gefroren 02069010 zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen(11) frei andere 02069091 von Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln 6,4 02069099 von Schafen oder Ziegen frei 0207 Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Hausgeflügel der Position 0105, frisch, gekühlt oder gefroren von Hühnern 020711 unzerteilt, frisch oder gekühlt 02071110 gerupft, entdarmt, mit Kopf und Ständern, genannt „Hühner 83 v. H.” 26,2 €/100 kg/net(13) 02071130 gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Ständer, mit Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt „Hühner 70 v. H.” 29,9 €/100 kg/net(13) 02071190 gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Ständer, ohne Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt „Hühner 65 v. H.” ; andere Angebotsformen 32,5 €/100 kg/net(13) 020712 unzerteilt, gefroren 02071210 gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Ständer, mit Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt „Hühner 70 v. H.” 29,9 €/100 kg/net(13) 02071290 gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Ständer, ohne Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt „Hühner 65 v. H.” ; andere Angebotsformen 32,5 €/100 kg/net(13) 020713 Teile und Schlachtnebenerzeugnisse, frisch oder gekühlt Teile 02071310 ohne Knochen 102,4 €/100 kg/net(13) mit Knochen 02071320 Hälften oder Viertel 35,8 €/100 kg/net(13) 02071330 ganze Flügel, auch ohne Flügelspitzen 26,9 €/100 kg/net(13) 02071340 Rücken, Hälse, Rücken mit Hälsen, Sterze oder Flügelspitzen 18,7 €/100 kg/net(13) 02071350 Brüste und Teile davon 60,2 €/100 kg/net(13) 02071360 Schenkel und Teile davon 46,3 €/100 kg/net(13) 02071370 andere 100,8 €/100 kg/net(13) Schlachtnebenerzeugnisse 02071391 Lebern 6,4 02071399 andere 18,7 €/100 kg/net 020714 Teile und Schlachtnebenerzeugnisse, gefroren Teile 02071410 ohne Knochen 102,4 €/100 kg/net(13) mit Knochen 02071420 Hälften oder Viertel 35,8 €/100 kg/net(13) 02071430 ganze Flügel, auch ohne Flügelspitzen 26,9 €/100 kg/net(13) 02071440 Rücken, Hälse, Rücken mit Hälsen, Sterze oder Flügelspitzen 18,7 €/100 kg/net(13) 02071450 Brüste und Teile davon 60,2 €/100 kg/net(13) 02071460 Schenkel und Teile davon 46,3 €/100 kg/net(13) 02071470 andere 100,8 €/100 kg/net(13) Schlachtnebenerzeugnisse 02071491 Lebern 6,4 02071499 andere 18,7 €/100 kg/net von Truthühnern 020724 unzerteilt, frisch oder gekühlt 02072410 gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Ständer, mit Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt „Truthühner 80 v. H.” 34 €/100 kg/net(13) 02072490 gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Ständer, ohne Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt „Truthühner 73 v. H.” ; andere Angebotsformen 37,3 €/100 kg/net(13) 020725 unzerteilt, gefroren 02072510 gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Ständer, mit Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt „Truthühner 80 v. H.” 34 €/100 kg/net(13) 02072590 gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Ständer, ohne Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt „Truthühner 73 v. H.” ; andere Angebotsformen 37,3 €/100 kg/net(13) 020726 Teile und Schlachtnebenerzeugnisse, frisch oder gekühlt Teile 02072610 ohne Knochen 85,1 €/100 kg/net(13) mit Knochen 02072620 Hälften oder Viertel 41 €/100 kg/net(13) 02072630 ganze Flügel, auch ohne Flügelspitzen 26,9 €/100 kg/net(13) 02072640 Rücken, Hälse, Rücken mit Hälsen, Sterze oder Flügelspitzen 18,7 €/100 kg/net(13) 02072650 Brüste und Teile davon 67,9 €/100 kg/net(13) Schenkel und Teile davon 02072660 Unterschenkel und Teile davon 25,5 €/100 kg/net(13) 02072670 andere 46 €/100 kg/net(13) 02072680 andere 83 €/100 kg/net(13) Schlachtnebenerzeugnisse 02072691 Lebern 6,4 02072699 andere 18,7 €/100 kg/net 020727 Teile und Schlachtnebenerzeugnisse, gefroren Teile 02072710 ohne Knochen 85,1 €/100 kg/net(13) mit Knochen 02072720 Hälften oder Viertel 41 €/100 kg/net(13) 02072730 ganze Flügel, auch ohne Flügelspitzen 26,9 €/100 kg/net(13) 02072740 Rücken, Hälse, Rücken mit Hälsen, Sterze oder Flügelspitzen 18,7 €/100 kg/net(13) 02072750 Brüste und Teile davon 67,9 €/100 kg/net(13) Schenkel und Teile davon 02072760 Unterschenkel und Teile davon 25,5 €/100 kg/net(13) 02072770 andere 46 €/100 kg/net(13) 02072780 andere 83 €/100 kg/net(13) Schlachtnebenerzeugnisse 02072791 Lebern 6,4 02072799 andere 18,7 €/100 kg/net von Enten, Gänsen oder Perlhühnern 020732 unzerteilt, frisch oder gekühlt von Enten 02073211 gerupft, ausgeblutet, geschlossen oder entdarmt, mit Kopf und Paddeln, genannt „Enten 85 v. H.” 38 €/100 kg/net 02073215 gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Paddeln, mit Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt „Enten 70 v. H.” 46,2 €/100 kg/net 02073219 gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Paddeln, ohne Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt „Enten 63 v. H.” ; andere Angebotsformen 51,3 €/100 kg/net von Gänsen 02073251 gerupft, ausgeblutet, geschlossen, mit Kopf und Paddeln, genannt „Gänse 82 v. H.” 45,1 €/100 kg/net 02073259 gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Paddeln, mit oder ohne Herz und Muskelmagen, genannt „Gänse 75 v. H.” ; andere Angebotsformen 48,1 €/100 kg/net 02073290 von Perlhühnern 49,3 €/100 kg/net 020733 unzerteilt, gefroren von Enten 02073311 gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Paddeln, mit Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt „Enten 70 v. H.” 46,2 €/100 kg/net 02073319 gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Paddeln, ohne Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt „Enten 63 v. H.” ; andere Angebotsformen 51,3 €/100 kg/net von Gänsen 02073351 gerupft, ausgeblutet, geschlossen, mit Kopf und Paddeln, genannt „Gänse 82 v. H.” 45,1 €/100 kg/net 02073359 gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Paddeln, mit oder ohne Herz und Muskelmagen, genannt „Gänse 75 v. H.” ; andere Angebotsformen 48,1 €/100 kg/net 02073390 von Perlhühnern 49,3 €/100 kg/net 020734 Fettlebern, frisch oder gekühlt 02073410 von Gänsen frei 02073490 von Enten frei 020735 andere, frisch oder gekühlt Teile ohne Knochen 02073511 von Gänsen 110,5 €/100 kg/net 02073515 von Enten oder Perlhühnern 128,3 €/100 kg/net mit Knochen Hälften oder Viertel 02073521 von Enten 56,4 €/100 kg/net 02073523 von Gänsen 52,9 €/100 kg/net 02073525 von Perlhühnern 54,2 €/100 kg/net 02073531 ganze Flügel, auch ohne Flügelspitzen 26,9 €/100 kg/net 02073541 Rücken, Hälse, Rücken mit Hälsen, Sterze oder Flügelspitzen 18,7 €/100 kg/net Brüste und Teile davon 02073551 von Gänsen 86,5 €/100 kg/net 02073553 von Enten oder Perlhühnern 115,5 €/100 kg/net Schenkel und Teile davon 02073561 von Gänsen 69,7 €/100 kg/net 02073563 von Enten oder Perlhühnern 46,3 €/100 kg/net 02073571 Gänserümpfe oder Entenrümpfe 66 €/100 kg/net 02073579 andere 123,2 €/100 kg/net Schlachtnebenerzeugnisse 02073591 Lebern (ausgenommen Fettlebern) 6,4 02073599 andere 18,7 €/100 kg/net 020736 andere, gefroren Teile ohne Knochen 02073611 von Gänsen 110,5 €/100 kg/net 02073615 von Enten oder Perlhühnern 128,3 €/100 kg/net mit Knochen Hälften oder Viertel 02073621 von Enten 56,4 €/100 kg/net 02073623 von Gänsen 52,9 €/100 kg/net 02073625 von Perlhühnern 54,2 €/100 kg/net 02073631 ganze Flügel, auch ohne Flügelspitzen 26,9 €/100 kg/net 02073641 Rücken, Hälse, Rücken mit Hälsen, Sterze oder Flügelspitzen 18,7 €/100 kg/net Brüste und Teile davon 02073651 von Gänsen 86,5 €/100 kg/net 02073653 von Enten oder Perlhühnern 115,5 €/100 kg/net Schenkel und Teile davon 02073661 von Gänsen 69,7 €/100 kg/net 02073663 von Enten oder Perlhühnern 46,3 €/100 kg/net 02073671 Gänserümpfe oder Entenrümpfe 66 €/100 kg/net 02073679 andere 123,2 €/100 kg/net Schlachtnebenerzeugnisse Lebern 02073681 Fettlebern von Gänsen frei 02073685 Fettlebern von Enten frei 02073689 andere 6,4 02073690 andere 18,7 €/100 kg/net 0208 Anderes Fleisch und andere genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, frisch, gekühlt oder gefroren 020810 von Kaninchen oder Hasen 02081010 von Hauskaninchen 6,4 02081090 andere frei 02083000 von Primaten 9 020840 von Walen, Delphinen und Tümmlern (Säugetiere der Ordnung Cetacea); von Rundschwanzseekühen (Manatis) und Gabelschwanzseekühen (Dugongs) (Säugetiere der Ordnung Sirenia) 02084010 Walfleisch 6,4 02084090 andere 9 02085000 von Reptilien (einschließlich Schlangen und Schildkröten) 9 020890 andere 02089010 von Haustauben 6,4 02089030 von Wild (ausgenommen von Kaninchen und Hasen) frei 02089055 Robbenfleisch 6,4 02089060 von Rentieren 9 02089070 Froschschenkel 6,4 02089095 andere 9 020900 Schweinespeck ohne magere Teile, Schweinefett und Geflügelfett, weder ausgeschmolzen noch anders ausgezogen, frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert Schweinespeck 02090011 frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen oder in Salzlake 21,4 €/100 kg/net 02090019 getrocknet oder geräuchert 23,6 €/100 kg/net 02090030 Schweinefett 12,9 €/100 kg/net 02090090 Geflügelfett 41,5 €/100 kg/net 0210 Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert; genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen Fleisch von Schweinen 021011 Schinken oder Schultern und Teile davon, mit Knochen von Hausschweinen gesalzen oder in Salzlake 02101111 Schinken und Teile davon 77,8 €/100 kg/net 02101119 Schultern und Teile davon 60,1 €/100 kg/net getrocknet oder geräuchert 02101131 Schinken und Teile davon 151,2 €/100 kg/net 02101139 Schultern und Teile davon 119 €/100 kg/net 02101190 andere 15,4 021012 Bäuche (Bauchspeck) und Teile davon von Hausschweinen 02101211 gesalzen oder in Salzlake 46,7 €/100 kg/net 02101219 getrocknet oder geräuchert 77,8 €/100 kg/net 02101290 andere 15,4 021019 anderes von Hausschweinen gesalzen oder in Salzlake 02101910 „bacon” — Hälften oder „spencers” 68,7 €/100 kg/net 02101920 „3/4-sides” oder „middles” 75,1 €/100 kg/net 02101930 Vorderteile und Teile davon 60,1 €/100 kg/net 02101940 Kotelettstränge und Teile davon 86,9 €/100 kg/net 02101950 anderes 86,9 €/100 kg/net getrocknet oder geräuchert 02101960 Vorderteile und Teile davon 119 €/100 kg/net 02101970 Kotelettstränge und Teile davon 149,6 €/100 kg/net anderes 02101981 ohne Knochen 151,2 €/100 kg/net 02101989 anderes 151,2 €/100 kg/net 02101990 anderes 15,4 021020 Fleisch von Rindern 02102010 mit Knochen 15,4 + 265,2 €/100 kg/net 02102090 ohne Knochen 15,4 + 303,4 €/100 kg/net andere, einschließlich genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen 02109100 von Primaten 15,4 02109200 von Walen, Delphinen und Tümmlern (Säugetiere der Ordnung Cetacea); von Rundschwanzseekühen (Manatis) und Gabelschwanzseekühen (Dugongs) (Säugetiere der Ordnung Sirenia) 15,4 02109300 von Reptilien (einschließlich Schlangen und Schildkröten) 15,4 021099 andere Fleisch 02109910 von Pferden, gesalzen, in Salzlake oder getrocknet 6,4 von Schafen und Ziegen 02109921 mit Knochen 222,7 €/100 kg/net 02109929 ohne Knochen 311,8 €/100 kg/net 02109931 von Rentieren 15,4 02109939 anderes 130 €/100 kg/net Schlachtnebenerzeugnisse von Hausschweinen 02109941 Lebern 64,9 €/100 kg/net 02109949 andere 47,2 €/100 kg/net von Rindern 02109951 Zwerchfellpfeiler (Nierenzapfen) und Saumfleisch 15,4 + 303,4 €/100 kg/net 02109959 andere 12,8 02109960 von Schafen und Ziegen 15,4 andere Geflügellebern 02109971 Fettlebern von Gänsen oder Enten, gesalzen oder in Salzlake frei 02109979 andere 6,4 02109980 andere 15,4 02109990 genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen 15,4 + 303,4 €/100 kg/net

KAPITEL 3

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 3 gehören nicht:

a)
Säugetiere der Position 0106;
b)
Fleisch von Säugetieren der Position 0106 (Position 0208 oder 0210);
c)
Fische (einschließlich Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch) und Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, nicht lebend und nach Art oder Beschaffenheit ungenießbar (Kapitel 5); Mehl und Pellets von Fischen oder von Krebstieren, von Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren, ungenießbar (Position 2301);
d)
Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen (Position 1604).

2.
In diesem Kapitel gelten als „Pellets” Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz geringer Mengen eines Bindemittels zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 0301 Fische, lebend 030110 Zierfische 03011010 Süßwasserfische frei 03011090 Seefische 7,5 andere Fische, lebend 030191 Forellen (Salmo trutta, Oncorhynchus mykiss, Oncorhynchus clarki, Oncorhynchus aguabonita, Oncorhynchus gilae, Oncorhynchus apache und Oncorhynchus chrysogaster) 03019110 der Arten Oncorhynchus apache und Oncorhynchus chrysogaster 8 03019190 andere 12 03019200 Aale (Anguilla-Arten) frei 03019300 Karpfen 8 03019400 Roter Thunfisch (Thunnus thynnus) 16 03019500 Südlicher Roter Thunfisch (Thunnus maccoyii) 16 030199 andere Süßwasserfische 03019911 Pazifischer Lachs (Oncorhynchus nerka, Oncorhynchus gorbuscha, Oncorhynchus keta, Oncorhynchus tschawytscha, Oncorhynchus kisutch, Oncorhynchus masou und Oncorhynchus rhodurus), Atlantischer Lachs (Salmo salar) und Donaulachs (Hucho hucho) 2 03019919 andere 8 03019980 Seefische 16 0302 Fische, frisch oder gekühlt, ausgenommen Fischfilets und anderes Fischfleisch der Position 0304 Salmoniden, ausgenommen Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch 030211 Forellen (Salmo trutta, Oncorhynchus mykiss, Oncorhynchus clarki, Oncorhynchus aguabonita, Oncorhynchus gilae, Oncorhynchus apache und Oncorhynchus chrysogaster) 03021110 der Arten Oncorhynchus apache und Oncorhynchus chrysogaster 8 03021120 der Art Oncorhynchus mykiss, mit Kopf und Kiemen, ausgenommen, mit einem Stückgewicht von mehr als 1,2 kg oder ohne Kopf und Kiemen, ausgenommen, mit einem Stückgewicht von mehr als 1 kg 12 03021180 andere 12 03021200 Pazifischer Lachs (Oncorhynchus nerka, Oncorhynchus gorbuscha, Oncorhynchus keta, Oncorhynchus tschawytscha, Oncorhynchus kisutch, Oncorhynchus masou und Oncorhynchus rhodurus), Atlantischer Lachs (Salmo salar) und Donaulachs (Hucho hucho) 2 03021900 andere 8 Plattfische (Pleuronectidae, Bothidae, Cynoglossidae, Soleidae, Scophthalmidae und Citharidae), ausgenommen Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch 030221 Heilbutt (Reinhardtius hippoglossoides, Hippoglossus hippoglossus, Hippoglossus stenolepis) 03022110 Schwarzer Heilbutt (Reinhardtius hippoglossoides) 8 03022130 Atlantischer Heilbutt (Hippoglossus hippoglossus) 8 03022190 Pazifischer Heilbutt (Hippoglossus stenolepis) 15 03022200 Schollen oder Goldbutt (Pleuronectes platessa) 7,5 03022300 Seezungen (Solea-Arten) 15 030229 andere 03022910 Scheefsnut (Lepidorhombus-Arten) 15 03022990 andere 15 Thunfische (der Gattung Thunnus), echter Bonito (Euthynnus (Katsuwonus) pelamis), ausgenommen Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch 030231 Weißer Thun (Thunnus alalunga) 03023110 zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604(11) 22(17)(13) 03023190 anderer 22(13) 030232 Gelbflossenthun (Thunnus albacares) 03023210 zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604(11) 22(17)(13) 03023290 anderer 22(13) 030233 echter Bonito 03023310 zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604(11) 22(17)(13) 03023390 anderer 22(13) 030234 Großaugen-Thunfisch (Thunnus obesus) 03023410 zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604(11) 22(17)(13) 03023490 anderer 22(13) 030235 Roter Thunfisch (Thunnus thynnus) 03023510 zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604(11) 22(17)(13) 03023590 anderer 22(13) 030236 Südlicher Roter Thunfisch (Thunnus maccoyii) 03023610 zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604(11) 22(17)(13) 03023690 anderer 22(13) 030239 andere 03023910 zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604(11) 22(17)(13) 03023990 andere 22(13) 03024000 Heringe (Clupea harengus, Clupea pallasii), ausgenommen Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch (18) 030250 Kabeljau (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus), ausgenommen Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch 03025010 der Art Gadus morhua 12 03025090 anderer 12 andere Fische, ausgenommen Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch 030261 Sardinen (Sardina pilchardus, Sardinops-Arten), Sardinellen (Sardinella-Arten), Sprotten (Sprattus sprattus) 03026110 Sardinen der Art Sardina pilchardus 23 03026130 Sardinen der Gattung Sardinops; Sardinellen (Sardinella-Arten) 15 03026180 Sprotten (Sprattus sprattus) (19) 03026200 Schellfisch (Melanogrammus aeglefinus) 7,5 03026300 Köhler (Pollachius virens) 7,5 03026400 Makrelen (Scomber scombrus, Scomber australasicus, Scomber japonicus) (20) 030265 Haie 03026520 Dornhaie (Squalus acanthias) 6 03026550 Katzenhaie (Scyliorhinus-Arten) 6 03026590 andere 8 03026600 Aale (Anguilla-Arten) frei 03026700 Schwertfisch (Xiphias gladius) 15 03026800 Zahnfische (Dissostichus-Arten) 15 030269 andere Süßwasserfische 03026911 Karpfen 8 03026919 andere 8 Seefische Fische der Euthynnus-Arten, andere als der echte Bonito (Euthynnus (Katsuwonus) pelamis) der Unterposition 030233 03026921 zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604(11) 22(17)(13) 03026925 andere 22(13) Rotbarsche, Goldbarsche oder Tiefenbarsche (Sebastes-Arten) 03026931 der Art Sebastes marinus 7,5 03026933 andere 7,5 03026935 Fische der Art Boreogadus saida 12 03026941 Merlan (Merlangius merlangus) 7,5 03026945 Leng (Molva-Arten) 7,5 03026951 Pazifischer Pollack (Theragra chalcogramma) und Pollack (Pollachius pollachius) 7,5 03026955 Sardellen (Engraulis-Arten) 15 03026961 Seebrassen (Dentex dentex und Pagellus-Arten) 15 Seehechte (Merluccius-Arten, Urophycis-Arten) Seehechte der Merluccius-Arten 03026966 Kap-Hecht (Merluccius capensis) und Tiefenwasser-Kapseehecht (Merluccius paradoxus) 15 03026967 Südlicher Seehecht (Merluccius australis) 15 03026968 andere 15(13) 03026969 Seehechte der Urophycis-Arten 15 03026975 Brachsenmakrelen (Brama-Arten) 15 03026981 Seeteufel (Lophius-Arten) 15 03026985 Blauer Wittling (Micromesistius poutassou oder Gadus poutassou) 7,5 03026986 Südlicher Wittling (Micromesistius australis) 7,5 03026991 Stöcker (Bastardmakrelen) (Caranx trachurus, Trachurus trachurus) 15 03026992 Rosa Kingklip (Genypterus blacodes) 7,5 03026994 Meerbarsche (Wolfsbarsche) (Dicentrarchus labrax) 15 03026995 Goldbrassen (Sparus aurata) 15 03026999 andere 15 03027000 Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch 10 0303 Fische, gefroren, ausgenommen Fischfilets und anderes Fischfleisch der Position 0304 Pazifischer Lachs (Oncorhynchus nerka, Oncorhynchus gorbuscha, Oncorhynchus keta, Oncorhynchus tschawytscha, Oncorhynchus kisutch, Oncorhynchus masou und Oncorhynchus rhodurus), ausgenommen Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch 03031100 Roter Lachs (Oncorhynchus nerka) 2 03031900 andere 2 andere Salmoniden, ausgenommen Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch 030321 Forellen (Salmo trutta, Oncorhynchus mykiss, Oncorhynchus clarki, Oncorhynchus aguabonita, Oncorhynchus gilae, Oncorhynchus apache und Oncorhynchus chrysogaster) 03032110 der Arten Oncorhynchus apache und Oncorhynchus chrysogaster 9 03032120 der Art Oncorhynchus mykiss, mit Kopf und Kiemen, ausgenommen, mit einem Stückgewicht von mehr als 1,2 kg oder ohne Kopf und Kiemen, ausgenommen, mit einem Stückgewicht von mehr als 1 kg 12 03032180 andere 12 03032200 Atlantischer Lachs (Salmo salar) und Donaulachs (Hucho hucho) 2 03032900 andere 9(13) Plattfische (Pleuronectidae, Bothidae, Cynoglossidae, Soleidae, Scophthalmidae und Citharidae), ausgenommen Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch 030331 Heilbutte (Reinhardtius hippoglossoides, Hippoglossus hippoglossus, Hippoglossus stenolepis) 03033110 Schwarzer Heilbutt (Reinhardtius hippoglossoides) 7,5 03033130 Atlantischer Heilbutt (Hippoglossus hippoglossus) 7,5 03033190 Pazifischer Heilbutt (Hippoglossus stenolepis) 15 03033200 Schollen oder Goldbutt (Pleuronectes platessa) 15 03033300 Seezungen (Solea-Arten) 7,5 030339 andere 03033910 Flundern (Platichthys flesus) 7,5 03033930 Fische der Rhombosolea-Arten 7,5 03033970 andere 15 Thunfische (der Gattung Thunnus), echter Bonito (Euthynnus (Katsuwonus) pelamis), ausgenommen Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch 030341 Weißer Thun (Thunnus alalunga) zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604(11) 03034111 ganz 22(17)(13) 03034113 ausgenommen, ohne Kiemen 22(17)(13) 03034119 anderer (z. B. ohne Kopf) 22(17)(13) 03034190 anderer 22(13) 030342 Gelbflossenthun (Thunnus albacares) zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604(11) ganz 03034212 mit einem Stückgewicht von mehr als 10 kg 20(17)(13) 03034218 anderer 20(17)(13) ausgenommen, ohne Kiemen 03034232 mit einem Stückgewicht von mehr als 10 kg 22(17)(13) 03034238 anderer 22(17)(13) anderer (z. B. ohne Kopf) 03034252 mit einem Stückgewicht von mehr als 10 kg 22(17)(13) 03034258 anderer 22(17)(13) 03034290 anderer 22(13) 030343 echter Bonito zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604(11) 03034311 ganz 22(17)(13) 03034313 ausgenommen, ohne Kiemen 22(17)(13) 03034319 anderer (z. B. ohne Kopf) 22(17)(13) 03034390 anderer 22(13) 030344 Großaugen-Thunfisch (Thunnus obesus) zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604(11) 03034411 ganz 22(17)(13) 03034413 ausgenommen, ohne Kiemen 22(17)(13) 03034419 anderer (z. B. ohne Kopf) 22(17)(13) 03034490 anderer 22(13) 030345 Roter Thunfisch (Thunnus thynnus) zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604(11) 03034511 ganz 22(17)(13) 03034513 ausgenommen, ohne Kiemen 22(17)(13) 03034519 anderer (z. B. ohne Kopf) 22(17)(13) 03034590 anderer 22(13) 030346 Südlicher Roter Thunfisch (Thunnus maccoyii) zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604(11) 03034611 ganz 22(17)(13) 03034613 ausgenommen, ohne Kiemen 22(17)(13) 03034619 anderer (z. B. ohne Kopf) 22(17)(13) 03034690 anderer 22(13) 030349 andere zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604(11) 03034931 ganz 22(17)(13) 03034933 ausgenommen, ohne Kiemen 22(17)(13) 03034939 andere (z. B. ohne Kopf) 22(17)(13) 03034980 andere 22(13) Heringe (Clupea harengus, Clupea pallasii) und Kabeljau (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus), ausgenommen Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch 03035100 Heringe (Clupea harengus, Clupea pallasii) (18) 030352 Kabeljau (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus) 03035210 der Art Gadus morhua 12 03035230 der Art Gadus ogac 12 03035290 der Art Gadus macrocephalus 12 Schwertfisch (Xiphias gladius) und Zahnfische (Dissostichus-Arten), ausgenommen Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch 03036100 Schwertfisch (Xiphias gladius) 7,5 03036200 Zahnfische (Dissostichus-Arten) 15 andere Fische, ausgenommen Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch 030371 Sardinen (Sardina pilchardus, Sardinops-Arten), Sardinellen (Sardinella-Arten), Sprotten (Sprattus sprattus) 03037110 Sardinen der Art Sardina pilchardus 23 03037130 Sardinen der Gattung Sardinops; Sardinellen (Sardinella-Arten) 15 03037180 Sprotten (Sprattus sprattus) (19) 03037200 Schellfisch (Melanogrammus aeglefinus) 7,5 03037300 Köhler (Pollachius virens) 7,5 030374 Makrelen (Scomber scombrus, Scomber australasicus, Scomber japonicus) 03037430 der Arten Scomber scombrus und Scomber japonicus (20) 03037490 der Art Scomber australasicus 15 030375 Haie 03037520 Dornhaie (Squalus acanthias) 6 03037550 Katzenhaie (Scyliorhinus-Arten) 6 03037590 andere 8 03037600 Aale (Anguilla-Arten) frei 03037700 Meerbarsche (Wolfsbarsche) (Dicentrarchus labrax, Dicentrarchus punctatus) 15 030378 Seehechte (Merluccius-Arten, Urophycis-Arten) Seehechte der Merluccius-Arten 03037811 Kap-Hecht (Merluccius capensis) und Tiefenwasser-Kapseehecht (Merluccius paradoxus) 15 03037812 Patagonischer Seehecht (Merluccius hubbsi) 15 03037813 Südlicher Seehecht (Merluccius australis) 15 03037819 andere 15(13) 03037890 Seehechte der Urophycis-Arten 15 030379 andere Süßwasserfische 03037911 Karpfen 8 03037919 andere 8 Seefische Fische der Euthynnus-Arten, andere als der echte Bonito (Euthynnus (Katsuwonus) pelamis) der Unterposition 030343 zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604(11) 03037921 ganz 22(17)(13) 03037923 ausgenommen, ohne Kiemen 22(17)(13) 03037929 andere (z. B. ohne Kopf) 22(17)(13) 03037931 andere 22(13) Rotbarsche, Goldbarsche oder Tiefenbarsche (Sebastes-Arten) 03037935 der Art Sebastes marinus 7,5 03037937 andere 7,5 03037941 Fische der Art Boreogadus saida 12 03037945 Merlan (Merlangius merlangus) 7,5 03037951 Leng (Molva-Arten) 7,5 03037955 Pazifischer Pollack (Theragra chalcogramma) und Pollack (Pollachius pollachius) 15 03037958 Fische der Art Orcynopsis unicolor (21) 03037965 Sardellen (Engraulis-Arten) 15 03037971 Seebrassen (Dentex dentex und Pagellus-Arten) 15 03037975 Brachsenmakrelen (Brama-Arten) 15 03037981 Seeteufel (Lophius-Arten) 15 03037983 Blauer Wittling (Micromesistius poutassou oder Gadus poutassou) 7,5 03037985 Südlicher Wittling (Micromesistius australis) 7,5 03037991 Stöcker (Bastardmakrelen) (Caranx trachurus, Trachurus trachurus) 15 03037992 Neuseeländischer Grenadier (Macruronus novaezelandiae) 7,5 03037993 Rosa Kingklip (Genypterus blacodes) 7,5 03037994 Fische der Arten Pelotreis flavilatus und Peltorhamphus novaezelandiae 7,5 03037998 andere 15(22) 030380 Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch 03038010 Fischrogen und Fischmilch, zum Herstellen von Desoxyribonucleinsäure oder Protaminsulfat(11) frei 03038090 andere 10 0304 Fischfilets und anderes Fischfleisch (auch fein zerkleinert), frisch, gekühlt oder gefroren frisch oder gekühlt 030411 vom Schwertfisch (Xiphias gladius) 03041110 Filets 18 03041190 anderes Fischfleisch (auch fein zerkleinert) 15 030412 von Zahnfischen (Dissostichus-Arten) 03041210 Filets 18 03041290 anderes Fischfleisch (auch fein zerkleinert) 15 030419 andere Filets von Süßwasserfischen 03041913 vom Pazifischen Lachs (Oncorhynchus nerka, Oncorhynchus gorbuscha, Oncorhynchus keta, Oncorhynchus tschawytscha, Oncorhynchus kisutch, Oncorhynchus masou und Oncorhynchus rhodurus), Atlantischen Lachs (Salmo salar) und Donaulachs (Hucho hucho) 2 von Forellen der Arten Salmo trutta, Oncorhynchus mykiss, Oncorhynchus clarki, Oncorhynchus aguabonita und Oncorhynchus gilae 03041915 der Art Oncorhynchus mykiss mit einem Stückgewicht von mehr als 400 g 12 03041917 andere 12 03041919 von anderen Süßwasserfischen 9 andere 03041931 vom Kabeljau (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus) und von Fischen der Art Boreogadus saida 18 03041933 vom Köhler (Pollachius virens) 18 03041935 vom Rotbarsch, Goldbarsch oder Tiefenbarsch (Sebastes-Arten) 18 03041939 andere 18 anderes Fischfleisch (auch fein zerkleinert) 03041991 von Süßwasserfischen 8 andere 03041997 Heringslappen (18) 03041999 anderes 15(13) gefrorene Fischfilets 03042100 vom Schwertfisch (Xiphias gladius) 7,5 03042200 von Zahnfischen (Dissostichus-Arten) 15 030429 andere von Süßwasserfischen 03042913 vom Pazifischen Lachs (Oncorhynchus nerka, Oncorhynchus gorbuscha, Oncorhynchus keta, Oncorhynchus tschawytscha, Oncorhynchus kisutch, Oncorhynchus masou und Oncorhynchus rhodurus), Atlantischen Lachs (Salmo salar) und Donaulachs (Hucho hucho) 2 von Forellen der Arten Salmo trutta, Oncorhynchus mykiss, Oncorhynchus clarki, Oncorhynchus aguabonita und Oncorhynchus gilae 03042915 der Art Oncorhynchus mykiss mit einem Stückgewicht von mehr als 400 g 12 03042917 andere 12 03042919 von anderen Süßwasserfischen 9 andere vom Kabeljau (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus) und von Fischen der Art Boreogadus saida 03042921 vom Kabeljau der Art Gadus macrocephalus 7,5 03042929 andere 7,5 03042931 vom Köhler (Pollachius virens) 7,5 03042933 vom Schellfisch (Melanogrammus aeglefinus) 7,5 vom Rotbarsch, Goldbarsch oder Tiefenbarsch (Sebastes-Arten) 03042935 der Art Sebastes marinus 7,5 03042939 andere 7,5 03042941 vom Merlan (Merlangius merlangus) 7,5 03042943 vom Leng (Molva-Arten) 7,5 03042945 von Thunfischen (der Gattung Thunnus) und von Fischen der Euthynnus-Arten 18 von Makrelen (Scomber scombrus, Scomber australasicus, Scomber japonicus) und von Fischen der Art Orcynopsis unicolor 03042951 von Makrelen der Art Scomber australasicus 15 03042953 andere 15 von Seehechten (Merluccius-Arten, Urophycis-Arten) der Merluccius-Arten 03042955 von Kap-Hechten (Merluccius capensis) und von Tiefenwasser-Kapseehechten (Merluccius paradoxus) 7,5 03042956 von Patagonischen Seehechten (Merluccius hubbsi) 7,5 03042958 andere 6,1 03042959 der Urophycis-Arten 7,5 von Haien 03042961 von Dornhaien und Katzenhaien (Squalus acanthias und Scyliorhinus-Arten) 7,5 03042969 von anderen Haien 7,5 03042971 von Schollen oder Goldbutt (Pleuronectes platessa) 7,5 03042973 von Flundern (Platichthys flesus) 7,5 03042975 von Heringen (Clupea harengus, Clupea pallasii) 15 03042979 vom Scheefsnut (Lepidorhombus-Arten) 15 03042983 vom Seeteufel (Lophius-Arten) 15 03042985 vom Pazifischen Pollack (Theragra chalcogramma) 13,7 03042991 vom Neuseeländischen Grenadier (Macruronus novaezelandiae) 7,5 03042999 andere 15(13)(23) anderes 03049100 vom Schwertfisch (Xiphias gladius) 7,5 03049200 von Zahnfischen (Dissostichus-Arten) 7,5 030499 andere 03049910 Surimi 14,2 anderes 03049921 von Süßwasserfischen 8 anderes 03049923 von Heringen (Clupea harengus, Clupea pallasii) (18) 03049929 vom Rotbarsch, Goldbarsch oder Tiefenbarsch (Sebastes-Arten) 8 vom Kabeljau (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus) und von Fischen der Art Boreogadus saida 03049931 vom Kabeljau der Art Gadus macrocephalus 7,5 03049933 vom Kabeljau der Art Gadus morhua 7,5 03049939 anderes 7,5 03049941 vom Köhler (Pollachius virens) 7,5 03049945 vom Schellfisch (Melanogrammus aeglefinus) 7,5 03049951 von Seehechten (Merluccius-Arten und Urophycis-Arten) 7,5 03049955 vom Scheefsnut (Lepidorhombus-Arten) 15 03049961 von Brachsenmakrelen (Brama-Arten) 15 03049965 vom Seeteufel (Lophius-Arten) 7,5 03049971 vom Blauen Wittling (Micromesistius poutassou oder Gadus poutassou) 7,5 03049975 vom Pazifischen Pollack (Theragra chalcogramma) 7,5 03049999 anderes 7,5 0305 Fische, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Fische, geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart; Mehl, Pulver und Pellets von Fischen, genießbar 03051000 Mehl, Pulver und Pellets von Fischen, genießbar 13 03052000 Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch, getrocknet, geräuchert, gesalzen oder in Salzlake 11 030530 Fischfilets, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake, jedoch nicht geräuchert vom Kabeljau (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus) und von Fischen der Art Boreogadus saida 03053011 vom Kabeljau der Art Gadus macrocephalus 16 03053019 andere 20 03053030 vom Pazifischen Lachs (Oncorhynchus nerka, Oncorhynchus gorbuscha, Oncorhynchus keta, Oncorhynchus tschawytscha, Oncorhynchus kisutch, Oncorhynchus masou und Oncorhynchus rhodurus), Atlantischen Lachs (Salmo salar) und Donaulachs (Hucho hucho), gesalzen oder in Salzlake 15 03053050 vom Schwarzen Heilbutt (Reinhardtius hippoglossoides), gesalzen oder in Salzlake 15 03053090 andere 16 Fische, geräuchert, einschließlich Fischfilets 03054100 Pazifischer Lachs (Oncorhynchus nerka, Oncorhynchus gorbuscha, Oncorhynchus keta, Oncorhynchus tschawytscha, Oncorhynchus kisutch, Oncorhynchus masou und Oncorhynchus rhodurus), Atlantischer Lachs (Salmo salar) und Donaulachs (Hucho hucho) 13 03054200 Heringe (Clupea harengus, Clupea pallasii) 10 030549 andere 03054910 Schwarzer Heilbutt (Reinhardtius hippoglossoides) 15 03054920 Atlantischer Heilbutt (Hippoglossus hippoglossus) 16 03054930 Makrelen (Scomber scombrus, Scomber australasicus, Scomber japonicus) 14 03054945 Forellen (Salmo trutta, Oncorhynchus mykiss, Oncorhynchus clarki, Oncorhynchus aguabonita, Oncorhynchus gilae, Oncorhynchus apache und Oncorhynchus chrysogaster) 14 03054950 Aale (Anguilla-Arten) 14 03054980 andere 14 Fische, getrocknet, auch gesalzen, jedoch nicht geräuchert 030551 Kabeljau (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus) 03055110 getrocknet, nicht gesalzen (Stockfisch) 13(13) 03055190 getrocknet und gesalzen (Klippfisch) 13(13) 030559 andere Fische der Art Boreogadus saida 03055911 getrocknet, nicht gesalzen (Stockfisch) 13(13) 03055919 getrocknet und gesalzen (Klippfisch) 13(13) 03055930 Heringe (Clupea harengus, Clupea pallasii) 12 03055950 Sardellen (Engraulis-Arten) 10 03055970 Atlantischer Heilbutt (Hippoglossus hippoglossus) 15 03055980 andere 12 Fische, gesalzen, jedoch weder getrocknet noch geräuchert, und Fische in Salzlake 03056100 Heringe (Clupea harengus, Clupea pallasii) 12 03056200 Kabeljau (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus) 13(13) 03056300 Sardellen (Engraulis-Arten) 10 030569 andere 03056910 Fische der Art Boreogadus saida 13(13) 03056930 Atlantischer Heilbutt (Hippoglossus hippoglossus) 15 03056950 Pazifischer Lachs (Oncorhynchus nerka, Oncorhynchus gorbuscha, Oncorhynchus keta, Oncorhynchus tschawytscha, Oncorhynchus kisutch, Oncorhynchus masou und Oncorhynchus rhodurus), Atlantischer Lachs (Salmo salar) und Donaulachs (Hucho hucho) 11 03056980 andere 12 0306 Krebstiere, auch ohne Panzer, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Krebstiere in ihrem Panzer, in Wasser oder Dampf gekocht, auch gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Mehl, Pulver und Pellets von Krebstieren, genießbar gefroren 030611 Langusten (Palinurus-Arten, Panulirus-Arten, Jasus-Arten) 03061110 Langustenschwänze 12,5 03061190 andere 12,5 030612 Hummer (Homarus-Arten) 03061210 ganz 6 03061290 andere 16 030613 Garnelen 03061310 Garnelen der Familie Pandalidae 12 03061330 Garnelen der Gattung Crangon 18 03061340 Rosa Geißelgarnelen (Parapenaeus longirostris) 12 03061350 Geißelgarnelen (Penaeus spp.) 12 03061380 andere 12 030614 Krabben 03061410 Krabben der Arten Paralithodes camchaticus, Callinectes sapidus und der Chionoecetes-Arten 7,5 03061430 Taschenkrebse (Cancer pagurus) 7,5 03061490 andere 7,5 030619 andere, einschließlich Mehl, Pulver und Pellets von Krebstieren, genießbar 03061910 Süßwasserkrebse 7,5 03061930 Kaisergranate (Nephrops norvegicus) 12 03061990 andere 12 nicht gefroren 03062100 Langusten (Palinurus-Arten, Panulirus-Arten, Jasus-Arten) 12,5 030622 Hummer (Homarus-Arten) 03062210 lebend 8 andere 03062291 ganz 8 03062299 andere 10 030623 Garnelen 03062310 Garnelen der Familie Pandalidae 12 Garnelen der Gattung Crangon 03062331 frisch, gekühlt oder nur in Wasser oder Dampf gekocht 18 03062339 andere 18 03062390 andere 12 030624 Krabben 03062430 Taschenkrebse (Cancer pagurus) 7,5 03062480 andere 7,5 030629 andere, einschließlich Mehl, Pulver und Pellets von Krebstieren, genießbar 03062910 Süßwasserkrebse 7,5 03062930 Kaisergranate (Nephrops norvegicus) 12 03062990 andere 12 0307 Weichtiere, auch ohne Schale, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; wirbellose Wassertiere, andere als Krebstiere und Weichtiere, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Mehl, Pulver und Pellets von wirbellosen Wassertieren, anderen als Krebstieren, genießbar 030710 Austern 03071010 flache Austern (Ostrea-Arten), lebend, mit einem Stückgewicht einschließlich Schale von 40 g oder weniger frei 03071090 andere 9 Kamm-Muscheln und Pilger-Muscheln der Gattungen Pecten, Chlamys oder Placopecten 03072100 lebend, frisch oder gekühlt 8 030729 andere 03072910 große Pilger-Muscheln (Pecten maximus), gefroren 8 03072990 andere 8 Miesmuscheln (Mytilus-Arten, Perna-Arten) 030731 lebend, frisch oder gekühlt 03073110 Mytilus-Arten 10 03073190 Perna-Arten 8 030739 andere 03073910 Mytilus-Arten 10 03073990 Perna-Arten 8 Tintenfische (Sepia officinalis, Rossia macrosoma, Sepiola-Arten); Kalmare (Ommastrephes-Arten, Loligo-Arten, Nototodarus-Arten, Sepioteuthis-Arten) 030741 lebend, frisch oder gekühlt 03074110 Tintenfische (Sepia officinalis, Rossia macrosoma, Sepiola-Arten) 8 Kalmare (Ommastrephes-Arten, Loligo-Arten, Nototodarus-Arten, Sepioteuthis-Arten) 03074191 Loligo-Arten, Ommastrephes sagittatus 6 03074199 andere 8 030749 andere gefroren Tintenfische (Sepia officinalis, Rossia macrosoma, Sepiola-Arten) der Sepiola-Arten 03074901 Zwergtintenfische (Sepiola rondeleti) 6 03074911 andere 8 03074918 andere 8 Kalmare (Ommastrephes-Arten, Loligo-Arten, Nototodarus-Arten, Sepioteuthis-Arten) Loligo-Arten 03074931 Loligo vulgaris 6 03074933 Loligo pealei 6 03074935 Loligo patagonica 6 03074938 andere 6 03074951 Ommastrephes sagittatus 6 03074959 andere 8 andere 03074971 Tintenfische (Sepia officinalis, Rossia macrosoma, Sepiola-Arten) 8 Kalmare (Ommastrephes-Arten, Loligo-Arten, Nototodarus-Arten, Sepioteuthis-Arten) 03074991 Loligo-Arten, Ommastrephes sagittatus 6 03074999 andere 8 Kraken (Octopus-Arten) 03075100 lebend, frisch oder gekühlt 8 030759 andere 03075910 gefroren 8 03075990 andere 8 03076000 Schnecken, ausgenommen Meeresschnecken frei andere, einschließlich Mehl, Pulver und Pellets von wirbellosen Wassertieren, anderen als Krebstieren, genießbar 03079100 lebend, frisch oder gekühlt 11 030799 andere gefroren 03079911 Illex-Arten 8 03079913 Sandklaffmuscheln und andere Weichtiere der Familie Veneridae 8 03079915 Quallen (Rhopilema-Arten) frei 03079918 andere 11 03079990 andere 11

KAPITEL 4

Anmerkungen

1.
Als Milch gelten Vollmilch sowie teilweise oder vollständig entrahmte Milch.
2.
Im Sinne der Position 0405 gelten als

a)
Butter: ausschließlich aus Milch hergestellte natürliche Butter, Molkenbutter und rekombinierte Butter (frisch, gesalzen oder ranzig, einschließlich Butter in luftdicht verschlossenen Behältnissen), mit einem Milchfettgehalt von 80 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 95 GHT, einem Gehalt an fettfreier Milchtrockenmasse von höchstens 2 GHT und einem Wassergehalt von höchstens 16 GHT. Butter enthält keine Zusätze von Emulgatoren, kann aber Natriumchlorid, Lebensmittelfarbstoffe, Salze aus der Neutralisierung und unschädliche Milchsäurebakterien enthalten;
b)
Milchstreichfette: kein anderes Fett als Milchfett enthaltende streichfähige Wasser-in-Öl-Emulsionen, mit einem Milchfettgehalt von 39 GHT oder mehr, jedoch weniger als 80 GHT.

3.
Erzeugnisse, die durch Eindicken von Molke mit Zusatz von Milch oder Milchfett gewonnen werden, gehören als Käse zu Position 0406, wenn sie die nachstehenden drei Merkmale aufweisen:

a)
einen Milchfettgehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von 5 GHT oder mehr;
b)
einen Trockenmassegehalt von 70 bis 85 GHT;
c)
sie geformt sind oder geformt werden können.

4.
Zu Kapitel 4 gehören nicht:

a)
aus Molke hergestellte Erzeugnisse, die mehr als 95 GHT Lactose, berechnet als wasserfreie Lactose bezogen auf die Trockenmasse, enthalten (Position 1702); oder
b)
Albumine (einschließlich Konzentrate aus zwei oder mehr Molkenproteinen, die mehr als 80 GHT Molkenproteine bezogen auf die Trockenmasse enthalten) (Position 3502) oder Globuline (Position 3504).

Unterpositions-Anmerkungen

1.
Im Sinne der Unterposition 040410 sind unter „modifizierter Molke” Erzeugnisse aus Molkenbestandteilen zu verstehen, z. B. Molke, der die Lactose, die Proteine oder die Mineralstoffe ganz oder teilweise entzogen worden sind, oder Molke, der natürliche Molkenbestandteile zugesetzt worden sind, sowie Erzeugnisse, die durch Vermischen natürlicher Molkenbestandteile hergestellt worden sind.
2.
Der Begriff „Butter” im Sinne der Unterposition 040510 umfasst nicht entwässerte Butter und Ghee (Unterposition 040590).

Zusätzliche Anmerkung

1.
Auf Mischungen, die zu den Positionen 0401 bis 0406 gehören, sind folgende Zollsätze anzuwenden:

a)
auf Mischungen, in denen einer der Bestandteile mindestens 90 GHT ausmacht, ist der für diesen Bestandteil geltende Zollsatz anzuwenden;
b)
auf andere Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils anzuwenden, der zu dem höchsten Zollbetrag führt.

KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 0401 Milch und Rahm, weder eingedickt noch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln 040110 mit einem Milchfettgehalt von 1 GHT oder weniger 04011010 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger 13,8 €/100 kg/net 04011090 andere 12,9 €/100 kg/net 040120 mit einem Milchfettgehalt von mehr als 1 bis 6 GHT mit einem Milchfettgehalt von 3 GHT oder weniger 04012011 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger 18,8 €/100 kg/net 04012019 andere 17,9 €/100 kg/net mit einem Milchfettgehalt von mehr als 3 GHT 04012091 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger 22,7 €/100 kg/net 04012099 andere 21,8 €/100 kg/net 040130 mit einem Milchfettgehalt von mehr als 6 GHT mit einem Milchfettgehalt von 21 GHT oder weniger 04013011 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger 57,5 €/100 kg/net 04013019 andere 56,6 €/100 kg/net mit einem Milchfettgehalt von mehr als 21 bis 45 GHT 04013031 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger 110 €/100 kg/net 04013039 andere 109,1 €/100 kg/net mit einem Milchfettgehalt von mehr als 45 GHT 04013091 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger 183,7 €/100 kg/net 04013099 andere 182,8 €/100 kg/net 0402 Milch und Rahm, eingedickt oder mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln 040210 in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form, mit einem Milchfettgehalt von 1,5 GHT oder weniger ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln 04021011 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2,5 kg oder weniger 125,4 €/100 kg/net 04021019 andere 118,8 €/100 kg/net(13) andere 04021091 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2,5 kg oder weniger 1,19 €/kg + 27,5 €/100 kg/net(24) 04021099 andere 1,19 €/kg + 21 €/100 kg/net(24) in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form, mit einem Milchfettgehalt von mehr als 1,5 GHT 040221 ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln mit einem Milchfettgehalt von 27 GHT oder weniger 04022111 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2,5 kg oder weniger 135,7 €/100 kg/net andere 04022117 mit einem Milchfettgehalt von mehr als 1,5 bis 11 GHT 130,4 €/100 kg/net 04022119 mit einem Milchfettgehalt von mehr als 11 bis 27 GHT 130,4 €/100 kg/net mit einem Milchfettgehalt von mehr als 27 GHT 04022191 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2,5 kg oder weniger 167,2 €/100 kg/net 04022199 andere 161,9 €/100 kg/net 040229 andere mit einem Milchfettgehalt von 27 GHT oder weniger 04022911 Milch zur Ernährung von Säuglingen, in luftdicht verschlossenen Behältnissen mit einem Gewicht des Inhalts von 500 g oder weniger und mit einem Milchfettgehalt von mehr als 10 GHT 1,31 €/kg + 22 €/100 kg/net(24) andere 04022915 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2,5 kg oder weniger 1,31 €/kg + 22 €/100 kg/net(24) 04022919 andere 1,31 €/kg + 16,8 €/100 kg/net(24) mit einem Milchfettgehalt von mehr als 27 GHT 04022991 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2,5 kg oder weniger 1,62 €/kg + 22 €/100 kg/net(24) 04022999 andere 1,62 €/kg + 16,8 €/100 kg/net(24) andere 040291 ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln 04029110 mit einem Milchfettgehalt von 8 GHT oder weniger 34,7 €/100 kg/net 04029130 mit einem Milchfettgehalt von mehr als 8 bis 10 GHT 43,4 €/100 kg/net mit einem Milchfettgehalt von mehr als 10 bis 45 GHT 04029151 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2,5 kg oder weniger 110 €/100 kg/net 04029159 andere 109,1 €/100 kg/net mit einem Milchfettgehalt von mehr als 45 GHT 04029191 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2,5 kg oder weniger 183,7 €/100 kg/net 04029199 andere 182,8 €/100 kg/net 040299 andere 04029910 mit einem Milchfettgehalt von 9,5 GHT oder weniger 57,2 €/100 kg/net mit einem Milchfettgehalt von mehr als 9,5 bis 45 GHT 04029931 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2,5 kg oder weniger 1,08 €/kg + 19,4 €/100 kg/net(24) 04029939 andere 1,08 €/kg + 18,5 €/100 kg/net(24) mit einem Milchfettgehalt von mehr als 45 GHT 04029991 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2,5 kg oder weniger 1,81 €/kg + 19,4 €/100 kg/net(24) 04029999 andere 1,81 €/kg + 18,5 €/100 kg/net(24) 0403 Buttermilch, saure Milch und saurer Rahm, Joghurt, Kefir und andere fermentierte oder gesäuerte Milch (einschließlich Rahm), auch eingedickt oder aromatisiert, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln, Früchten, Nüssen oder Kakao 040310 Joghurt weder aromatisiert noch mit Zusatz von Früchten, Nüssen oder Kakao ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Milchfettgehalt von 04031011 3 GHT oder weniger 20,5 €/100 kg/net 04031013 mehr als 3 bis 6 GHT 24,4 €/100 kg/net 04031019 mehr als 6 GHT 59,2 €/100 kg/net anderer, mit einem Milchfettgehalt von 04031031 3 GHT oder weniger 0,17 €/kg + 21,1 €/100 kg/net(24) 04031033 mehr als 3 bis 6 GHT 0,20 €/kg + 21,1 €/100 kg/net(24) 04031039 mehr als 6 GHT 0,54 €/kg + 21,1 €/100 kg/net(24) aromatisiert oder mit Zusatz von Früchten, Nüssen oder Kakao in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form, mit einem Milchfettgehalt von 04031051 1,5 GHT oder weniger 8,3 + 95 €/100 kg/net 04031053 mehr als 1,5 bis 27 GHT 8,3 + 130,4 €/100 kg/net 04031059 mehr als 27 GHT 8,3 + 168,8 €/100 kg/net anderer, mit einem Milchfettgehalt von 04031091 3 GHT oder weniger 8,3 + 12,4 €/100 kg/net 04031093 mehr als 3 bis 6 GHT 8,3 + 17,1 €/100 kg/net 04031099 mehr als 6 GHT 8,3 + 26,6 €/100 kg/net 040390 andere weder aromatisiert noch mit Zusatz von Früchten, Nüssen oder Kakao in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Milchfettgehalt von 04039011 1,5 GHT oder weniger 100,4 €/100 kg/net 04039013 mehr als 1,5 bis 27 GHT 135,7 €/100 kg/net 04039019 mehr als 27 GHT 167,2 €/100 kg/net andere, mit einem Milchfettgehalt von 04039031 1,5 GHT oder weniger 0,95 €/kg + 22 €/100 kg/net(24) 04039033 mehr als 1,5 bis 27 GHT 1,31 €/kg + 22 €/100 kg/net(24) 04039039 mehr als 27 GHT 1,62 €/kg + 22 €/100 kg/net(24) andere ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Milchfettgehalt von 04039051 3 GHT oder weniger 20,5 €/100 kg/net 04039053 mehr als 3 bis 6 GHT 24,4 €/100 kg/net 04039059 mehr als 6 GHT 59,2 €/100 kg/net andere, mit einem Milchfettgehalt von 04039061 3 GHT oder weniger 0,17 €/kg + 21,1 €/100 kg/net(24) 04039063 mehr als 3 bis 6 GHT 0,20 €/kg + 21,1 €/100 kg/net(24) 04039069 mehr als 6 GHT 0,54 €/kg + 21,1 €/100 kg/net(24) aromatisiert oder mit Zusatz von Früchten, Nüssen oder Kakao in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form, mit einem Milchfettgehalt von 04039071 1,5 GHT oder weniger 8,3 + 95 €/100 kg/net 04039073 mehr als 1,5 bis 27 GHT 8,3 + 130,4 €/100 kg/net 04039079 mehr als 27 GHT 8,3 + 168,8 €/100 kg/net andere, mit einem Milchfettgehalt von 04039091 3 GHT oder weniger 8,3 + 12,4 €/100 kg/net 04039093 mehr als 3 bis 6 GHT 8,3 + 17,1 €/100 kg/net 04039099 mehr als 6 GHT 8,3 + 26,6 €/100 kg/net 0404 Molke, auch eingedickt oder mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln; Erzeugnisse, die aus natürlichen Milchbestandteilen bestehen, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, anderweit weder genannt noch inbegriffen 040410 Molke und modifizierte Molke, auch eingedickt oder mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Proteingehalt (Stickstoffgehalt × 6,38) von 15 GHT oder weniger und mit einem Milchfettgehalt von 04041002 1,5 GHT oder weniger 7 €/100 kg/net 04041004 mehr als 1,5 bis 27 GHT 135,7 €/100 kg/net 04041006 mehr als 27 GHT 167,2 €/100 kg/net mehr als 15 GHT und mit einem Milchfettgehalt von 04041012 1,5 GHT oder weniger 100,4 €/100 kg/net 04041014 mehr als 1,5 bis 27 GHT 135,7 €/100 kg/net 04041016 mehr als 27 GHT 167,2 €/100 kg/net andere, mit einem Proteingehalt (Stickstoffgehalt × 6,38) von 15 GHT oder weniger und mit einem Milchfettgehalt von 04041026 1,5 GHT oder weniger 0,07 €/kg/net + 16,8 €/100 kg/net(24) 04041028 mehr als 1,5 bis 27 GHT 1,31 €/kg/net + 22 €/100 kg/net(24) 04041032 mehr als 27 GHT 1,62 €/kg/net + 22 €/100 kg/net(24) mehr als 15 GHT und mit einem Milchfettgehalt von 04041034 1,5 GHT oder weniger 0,95 €/kg/net + 22 €/100 kg/net(24) 04041036 mehr als 1,5 bis 27 GHT 1,31 €/kg/net + 22 €/100 kg/net(24) 04041038 mehr als 27 GHT 1,62 €/kg/net + 22 €/100 kg/net(24) andere ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Proteingehalt (Stickstoffgehalt × 6,38) von 15 GHT oder weniger und mit einem Milchfettgehalt von 04041048 1,5 GHT oder weniger 0,07 €/kg/net(25) 04041052 mehr als 1,5 bis 27 GHT 135,7 €/100 kg/net 04041054 mehr als 27 GHT 167,2 €/100 kg/net mehr als 15 GHT und mit einem Milchfettgehalt von 04041056 1,5 GHT oder weniger 100,4 €/100 kg/net 04041058 mehr als 1,5 bis 27 GHT 135,7 €/100 kg/net 04041062 mehr als 27 GHT 167,2 €/100 kg/net andere, mit einem Proteingehalt (Stickstoffgehalt × 6,38) von 15 GHT oder weniger und mit einem Milchfettgehalt von 04041072 1,5 GHT oder weniger 0,07 €/kg/net + 16,8 €/100 kg/net(26) 04041074 mehr als 1,5 bis 27 GHT 1,31 €/kg/net + 22 €/100 kg/net(24) 04041076 mehr als 27 GHT 1,62 €/kg/net + 22 €/100 kg/net(24) mehr als 15 GHT und mit einem Milchfettgehalt von 04041078 1,5 GHT oder weniger 0,95 €/kg/net + 22 €/100 kg/net(24) 04041082 mehr als 1,5 bis 27 GHT 1,31 €/kg/net + 22 €/100 kg/net(24) 04041084 mehr als 27 GHT 1,62 €/kg/net + 22 €/100 kg/net(24) 040490 andere ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Milchfettgehalt von 04049021 1,5 GHT oder weniger 100,4 €/100 kg/net 04049023 mehr als 1,5 bis 27 GHT 135,7 €/100 kg/net 04049029 mehr als 27 GHT 167,2 €/100 kg/net andere, mit einem Milchfettgehalt von 04049081 1,5 GHT oder weniger 0,95 €/kg/net + 22 €/100 kg/net(24) 04049083 mehr als 1,5 bis 27 GHT 1,31 €/kg/net + 22 €/100 kg/net(24) 04049089 mehr als 27 GHT 1,62 €/kg/net + 22 €/100 kg/net(24) 0405 Butter und andere Fettstoffe aus der Milch; Milchstreichfette 040510 Butter mit einem Fettgehalt von 85 GHT oder weniger natürliche Butter 04051011 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger 189,6 €/100 kg/net(13) 04051019 andere 189,6 €/100 kg/net(13) 04051030 rekombinierte Butter 189,6 €/100 kg/net(13) 04051050 Molkenbutter 189,6 €/100 kg/net(13) 04051090 andere 231,3 €/100 kg/net(13) 040520 Milchstreichfette 04052010 mit einem Fettgehalt von 39 GHT oder mehr, jedoch weniger als 60 GHT 9 + EA(27) 04052030 mit einem Fettgehalt von 60 GHT bis 75 GHT 9 + EA(27) 04052090 mit einem Fettgehalt von mehr als 75 GHT, jedoch weniger als 80 GHT 189,6 €/100 kg/net 040590 andere 04059010 mit einem Fettgehalt von 99,3 GHT oder mehr und mit einem Wassergehalt von 0,5 GHT oder weniger 231,3 €/100 kg/net(13) 04059090 andere 231,3 €/100 kg/net(13) 0406 Käse und Quark/Topfen 040610 Frischkäse (nichtgereifter Käse), einschließlich Molkenkäse, und Quark/Topfen 04061020 mit einem Fettgehalt von 40 GHT oder weniger 185,2 €/100 kg/net(13) 04061080 anderer 221,2 €/100 kg/net(13) 040620 Käse aller Art, gerieben oder in Pulverform 04062010 Glarner Kräuterkäse (sog. Schabziger), aus entrahmter Milch mit Zusatz von fein vermahlenen Kräutern hergestellt(28) 7,7 04062090 andere 188,2 €/100 kg/net(13) 040630 Schmelzkäse, weder gerieben noch in Pulverform 04063010 zu dessen Herstellung keine anderen Käsesorten als Emmentaler, Greyerzer und Appenzeller und gegebenenfalls als Zusatz Glarner Kräuterkäse (sog. Schabziger) verwendet worden sind, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, mit einem Fettgehalt in der Trockenmasse von 56 GHT oder weniger 144,9 €/100 kg/net(13) andere mit einem Fettgehalt von 36 GHT oder weniger und mit einem Fettgehalt in der Trockenmasse von 04063031 48 GHT oder weniger 139,1 €/100 kg/net(13) 04063039 mehr als 48 GHT 144,9 €/100 kg/net(13) 04063090 mit einem Fettgehalt von mehr als 36 GHT 215 €/100 kg/net(13) 040640 Blauschimmelkäse und anderer Käse mit Marmorierung des Teiges, hervorgerufen durch Penicillium roqueforti 04064010 Roquefort 140,9 €/100 kg/net(13) 04064050 Gorgonzola 140,9 €/100 kg/net(13) 04064090 andere 140,9 €/100 kg/net(13) 040690 andere Käse 04069001 für die Verarbeitung(29) 167,1 €/100 kg/net(13) andere 04069013 Emmentaler 171,7 €/100 kg/net(13) 04069015 Greyerzer, Sbrinz 171,7 €/100 kg/net(13) 04069017 Bergkäse, Appenzeller 171,7 €/100 kg/net(13) 04069018 Fromage Fribourgeois, Vacherin Mont d'Or und Tête de Moine 171,7 €/100 kg/net(13) 04069019 Glarner Kräuterkäse (sog. Schabziger), aus entrahmter Milch mit Zusatz von fein vermahlenen Kräutern hergestellt(28) 7,7 04069021 Cheddar 167,1 €/100 kg/net(13) 04069023 Edamer 151 €/100 kg/net(13) 04069025 Tilsiter 151 €/100 kg/net(13) 04069027 Butterkäse 151 €/100 kg/net(13) 04069029 Kashkaval 151 €/100 kg/net(13) 04069032 Feta 151 €/100 kg/net(13) 04069035 Kefalo-Tyri 151 €/100 kg/net(13) 04069037 Finlandia 151 €/100 kg/net(13) 04069039 Jarlsberg 151 €/100 kg/net(13) andere 04069050 Schaf- oder Büffelkäse in Behältern, die Salzlake enthalten, oder in Beuteln aus Schaf- oder Ziegenfell 151 €/100 kg/net(13) andere mit einem Fettgehalt von 40 GHT oder weniger und mit einem Wassergehalt in der fettfreien Käsemasse von 47 GHT oder weniger 04069061 Grana Padano, Parmigiano Reggiano 188,2 €/100 kg/net 04069063 Fiore Sardo, Pecorino 188,2 €/100 kg/net(13) 04069069 andere 188,2 €/100 kg/net(13) mehr als 47 bis 72 GHT 04069073 Provolone 151 €/100 kg/net(13) 04069075 Asiago, Caciocavallo, Montasio, Ragusano 151 €/100 kg/net(13) 04069076 Danbo, Fontal, Fontina, Fynbo, Havarti, Maribo, Samsø 151 €/100 kg/net(13) 04069078 Gouda 151 €/100 kg/net(13) 04069079 Esrom, Italico, Kernhem, St. Nectaire, St. Paulin, Taleggio 151 €/100 kg/net(13) 04069081 Cantal, Cheshire, Wensleydale, Lancashire, Double Gloucester, Blarney, Colby, Monterey 151 €/100 kg/net(13) 04069082 Camembert 151 €/100 kg/net(13) 04069084 Brie 151 €/100 kg/net(13) 04069085 Kefalograviera, Kasseri 151 €/100 kg/net andere Käse, mit einem Wassergehalt in der fettfreien Käsemasse von 04069086 mehr als 47 bis 52 GHT 151 €/100 kg/net(13) 04069087 mehr als 52 bis 62 GHT 151 €/100 kg/net(13) 04069088 mehr als 62 bis 72 GHT 151 €/100 kg/net(13) 04069093 mehr als 72 GHT 185,2 €/100 kg/net(13) 04069099 andere 221,2 €/100 kg/net(13) 040700 Vogeleier in der Schale, frisch, haltbar gemacht oder gekocht von Hausgeflügel Bruteier(30) 04070011 von Truthühnern oder Gänsen 105 €/1000 p/st p/st 04070019 andere 35 €/1000 p/st p/st 04070030 andere 30,4 €/100 kg/net(13) 1000 p/st 04070090 andere 7,7 p/st 0408 Vogeleier, nicht in der Schale, und Eigelb, frisch, getrocknet, in Wasser oder Dampf gekocht, geformt, gefroren oder anders haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln Eigelb 040811 getrocknet 04081120 ungenießbar oder ungenießbar gemacht(31) frei 04081180 anderes 142,3 €/100 kg/net(13) 040819 anderes 04081920 ungenießbar oder ungenießbar gemacht(31) frei anderes 04081981 flüssig 62 €/100 kg/net(13) 04081989 anderes, einschließlich gefroren 66,3 €/100 kg/net(13) andere 040891 getrocknet 04089120 ungenießbar oder ungenießbar gemacht(31) frei 04089180 andere 137,4 €/100 kg/net(13) 040899 andere 04089920 ungenießbar oder ungenießbar gemacht(32) frei 04089980 andere 35,3 €/100 kg/net(13) 04090000 Natürlicher Honig 17,3 04100000 Genießbare Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen 7,7

KAPITEL 5

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 5 gehören nicht:

a)
genießbare Waren (ausgenommen flüssiges oder getrocknetes Tierblut und ganze oder zerteilte Därme, Blasen und Mägen von Tieren);
b)
Häute, Felle und Pelzfelle, ausgenommen Waren der Position 0505 und Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Felle der Position 0511 (Kapitel 41 oder 43);
c)
Spinnstoffe tierischen Ursprungs, ausgenommen Rosshaar und Rosshaarabfälle (Abschnitt XI);
d)
Pinselköpfe (Position 9603).

2.
Menschenhaare, nach Längen ausgehechelt, nicht gleichgerichtet, gelten als roh (Position 0501).
3.
In der Nomenklatur gelten als „Elfenbein” Stoffe aus den Stoßzähnen, Hörnern oder Hauern der Elefanten, des Nilpferdes, des Walrosses, des Narwals, des Nashorns und des Wildschweines sowie alle Tierzähne.
4.
In der Nomenklatur gelten als „Rosshaar” die Haare aus Mähne oder Schweif der Tiere von der Art der Pferde oder Rinder.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 05010000 Menschenhaare, roh, auch gewaschen oder entfettet; Abfälle von Menschenhaar frei 0502 Borsten von Hausschweinen oder Wildschweinen; Dachshaare und andere Tierhaare zur Herstellung von Besen, Bürsten oder Pinseln; Abfälle dieser Borsten oder Haare 05021000 Borsten von Hausschweinen oder Wildschweinen und Abfälle dieser Borsten frei 05029000 andere frei 0503 05040000 Därme, Blasen und Mägen von anderen Tieren als Fischen, ganz oder zerteilt, frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert frei 0505 Vogelbälge und andere Vogelteile, mit ihren Federn oder Daunen, Federn und Teile von Federn (auch beschnitten), Daunen, roh oder nur gereinigt, desinfiziert oder zum Haltbarmachen behandelt; Mehl und Abfälle von Federn oder Federteilen 050510 Federn von der zum Füllen verwendeten Art; Daunen 05051010 roh frei 05051090 andere frei 05059000 andere frei 0506 Knochen und Stirnbeinzapfen, roh, entfettet, einfach bearbeitet (aber nicht zugeschnitten), mit Säure behandelt oder entleimt; Mehl und Abfälle davon 05061000 Ossein und mit Säure behandelte Knochen frei 05069000 andere frei 0507 Elfenbein, Schildpatt, Fischbein (einschließlich Bartenfransen), Hörner, Geweihe, Hufe, Klauen, Krallen und Schnäbel, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht zugeschnitten; Mehl und Abfälle davon 05071000 Elfenbein; Mehl und Abfälle von Elfenbein frei 05079000 andere frei 05080000 Korallen und ähnliche Stoffe, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht weiterverarbeitet; Schalen und Panzer von Weichtieren, Krebstieren oder Stachelhäutern und Schulp von Tintenfischen, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht zugeschnitten, Mehl und Abfälle davon frei 0509 05100000 Graue Ambra, Bibergeil, Zibet und Moschus; Kanthariden; Galle, auch getrocknet; Drüsen und andere tierische Stoffe, die zur Herstellung von Arzneiwaren verwendet werden, frisch, gekühlt, gefroren oder auf andere Weise vorläufig haltbar gemacht frei 0511 Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen; nicht lebende Tiere des Kapitels 1 oder 3, ungenießbar 05111000 Rindersperma frei p/st(33) andere 051191 Waren aus Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren; nicht lebende Tiere des Kapitels 3 05119110 Abfälle von Fischen frei 05119190 andere frei 051199 andere 05119910 Flechsen und Sehnen; Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Felle frei natürliche Schwämme tierischen Ursprungs 05119931 roh frei 05119939 andere 5,1 05119985 andere frei

ABSCHNITT II

Anmerkung

1.
In diesem Abschnitt gelten als „Pellets” Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.

KAPITEL 6

Anmerkungen

1.
Zu diesem Kapitel gehören, vorbehaltlich des zweiten Teils des Wortlauts der Position 0601, nur Waren, die gewöhnlich von Gärtnereien, von Baumschulen oder vom Blumenhandel zu Pflanz- oder Zierzwecken geliefert werden. Zu Kapitel 6 gehören jedoch nicht Kartoffeln, Speisezwiebeln, Schalotten, Knoblauch und andere Waren des Kapitels 7.
2.
Sträuße, Blumenkörbe, Kränze und ähnliche Waren werden wie Blüten, Blattwerk usw. der Position 0603 oder 0604 eingereiht. Zutaten aus anderen Stoffen bleiben außer Betracht. Zu diesen Positionen gehören jedoch nicht Collagen und ähnliche dekorative Bildwerke der Position 9701.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 0601 Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen und Wurzelstöcke, ruhend, im Wachstum oder in Blüte; Zichorienpflanzen und -wurzeln (ausgenommen Zichorienwurzeln der Position 1212) 060110 Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen und Wurzelstöcke, ruhend 06011010 Hyazinthen 5,1 p/st 06011020 Narzissen 5,1 p/st 06011030 Tulpen 5,1 p/st 06011040 Gladiolen 5,1 p/st 06011090 andere 5,1 060120 Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen und Wurzelstöcke, im Wachstum oder in Blüte; Zichorienpflanzen und -wurzeln 06012010 Zichorienpflanzen und -wurzeln frei 06012030 Orchideen, Hyazinthen, Narzissen und Tulpen 9,6 06012090 andere 6,4 0602 Andere lebende Pflanzen (einschließlich ihrer Wurzeln), Stecklinge und Pfropfreiser; Pilzmycel 060210 Stecklinge, unbewurzelt, und Pfropfreiser 06021010 von Reben frei 06021090 andere 4 060220 Bäume, Sträucher und Büsche von genießbaren Früchten oder Nüssen, auch veredelt 06022010 Reben, bewurzelt, auch gepfropft frei 06022090 andere 8,3 06023000 Rhododendren (Azaleen), auch veredelt 8,3 06024000 Rosen, auch veredelt 8,3 p/st 060290 andere 06029010 Pilzmycel 8,3 06029020 Ananaspflänzlinge frei 06029030 Gemüsepflanzen und Erdbeerpflanzen 8,3 andere Freilandpflanzen Bäume und Sträucher 06029041 Forstgehölze 8,3 andere 06029045 bewurzelte Stecklinge und Jungpflanzen 6,5 06029049 andere 8,3 06029050 andere Freilandpflanzen 8,3 Zimmerpflanzen 06029070 bewurzelte Stecklinge und Jungpflanzen (ausgenommen Kakteen) 6,5 andere 06029091 Blütenpflanzen mit Knospen oder Blüten (ausgenommen Kakteen) 6,5 06029099 andere 6,5 0603 Blumen und Blüten sowie deren Knospen, geschnitten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet frisch 06031100 Rosen (34) p/st 06031200 Nelken (34) p/st 06031300 Orchideen (34) p/st 06031400 Chrysanthemen (34) p/st 060319 andere 06031910 Gladiolen (34) p/st 06031990 andere (34) 06039000 andere 10 0604 Blattwerk, Blätter, Zweige und andere Pflanzenteile, ohne Blüten und Blütenknospen, sowie Gräser, Moose und Flechten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet 060410 Moose und Flechten 06041010 Rentierflechte frei 06041090 andere 5 andere 060491 frisch 06049120 Weihnachtsbäume 2,5 p/st 06049140 Zweige von Nadelgehölzen 2,5 06049190 andere 2 060499 andere 06049910 nur getrocknet frei 06049990 andere 10,9

KAPITEL 7

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 7 gehören nicht Erzeugnisse zu Futterzwecken der Position 1214.
2.
In den Positionen 0709 bis 0712 umfasst der Begriff „Gemüse” auch genießbare Pilze, Trüffeln, Oliven, Kapern, Zucchini (Courgettes), Kürbisse, Auberginen, Zuckermais (Zea mays var. saccharata), Früchte der Gattungen „Capsicum” und „Pimenta” , Fenchel und Küchenkräuter wie Petersilie, Kerbel, Estragon, Kresse und Majoran (Majorana hortensis oder Origanum majorana).
3.
Zu Position 0712 gehören alle getrockneten Gemüse der in den Positionen 0701 bis 0711 erfassten Arten, ausgenommen:

a)
getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte (Position 0713);
b)
Zuckermais in Form von Waren der Positionen 1102 bis 1104;
c)
Mehl, Grieß, Pulver, Flocken, Granulat und Pellets von Kartoffeln (Position 1105);
d)
Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713 (Position 1106).

4.
Zu diesem Kapitel gehören jedoch nicht getrocknete oder gemahlene oder sonst zerkleinerte Früchte der Gattungen „Capsicum” oder „Pimenta” (Position 0904).
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 0701 Kartoffeln, frisch oder gekühlt 07011000 Pflanzkartoffeln/Saatkartoffeln(31) 4,5 070190 andere 07019010 zum Herstellen von Stärke(11) 5,8 andere 07019050 Frühkartoffeln, vom 1. Januar bis 30. Juni (35) 07019090 andere 11,5 07020000 Tomaten, frisch oder gekühlt (36) 0703 Speisezwiebeln, Schalotten, Knoblauch, Porree/Lauch und andere Gemüse der Allium-Arten, frisch oder gekühlt 070310 Speisezwiebeln und Schalotten Speisezwiebeln 07031011 für Saatzwecke (Steckzwiebeln) 9,6 07031019 andere 9,6 07031090 Schalotten 9,6 07032000 Knoblauch 9,6 + 120 €/100 kg/net(13) 07039000 Porree/Lauch und andere Gemüse der Allium-Arten 10,4 0704 Kohl, Blumenkohl/Karfiol, Kohlrabi, Wirsingkohl und ähnliche genießbare Kohlarten der Gattung Brassica, frisch oder gekühlt 07041000 Blumenkohl/Karfiol (37) 07042000 Rosenkohl/Kohlsprossen 12 070490 anderer 07049010 Weißkohl und Rotkohl 12 MIN 0,4 €/100 kg/net 07049090 anderer 12 0705 Salate (Lactuca sativa) und Chicorée (Cichorium-Arten), frisch oder gekühlt Salate 07051100 Kopfsalat (38) 07051900 andere 10,4 Chicorée 07052100 Chicorée-Witloof (Cichorium intybus var. foliosum) 10,4 07052900 andere 10,4 0706 Karotten und Speisemöhren, Speiserüben, Rote Rüben, Schwarzwurzeln, Knollensellerie, Rettiche und ähnliche genießbare Wurzeln, frisch oder gekühlt 07061000 Karotten und Speisemöhren, Speiserüben 13,6(13) 070690 andere 07069010 Knollensellerie (39) 07069030 Meerrettich/Kren (Cochlearia armoracia) 12 07069090 andere 13,6 070700 Gurken und Cornichons, frisch oder gekühlt 07070005 Gurken (36) 07070090 Cornichons 12,8 0708 Hülsenfrüchte, auch ausgelöst, frisch oder gekühlt 07081000 Erbsen (Pisum sativum) (40) 07082000 Bohnen (Vigna-Arten, Phaseolus-Arten) (41) 07089000 andere Hülsenfrüchte 11,2 0709 Anderes Gemüse, frisch oder gekühlt 07092000 Spargel 10,2 07093000 Auberginen 12,8 07094000 Sellerie, ausgenommen Knollensellerie 12,8 Pilze und Trüffeln 07095100 Pilze der Gattung Agaricus 12,8 070959 andere 07095910 Pfifferlinge/Eierschwämme 3,2 07095930 Steinpilze 5,6 07095950 Trüffeln 6,4 07095990 andere 6,4 070960 Früchte der Gattungen „Capsicum” oder „Pimenta” 07096010 Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack 7,2(13) andere 07096091 der Gattung „Capsicum” , zum industriellen Herstellen von Capsicin oder von alkoholhaltigen Capsicum-Oleoresinen(11) frei 07096095 zum industriellen Herstellen von ätherischen Ölen oder von Resinoiden(11) frei 07096099 andere 6,4 07097000 Gartenspinat, Neuseelandspinat und Gartenmelde 10,4 070990 anderes 07099010 Salate (ausgenommen solche der Art Lactuca sativa sowie Chicorée (Cichorium-Arten)) 10,4 07099020 Mangold und Karde 10,4 Oliven 07099031 zu anderen Zwecken als zur Ölgewinnung bestimmt(11) 4,5 07099039 andere 13,1 €/100 kg/net 07099040 Kapern 5,6 07099050 Fenchel 8 07099060 Zuckermais 9,4 €/100 kg/net 07099070 Zucchini (Courgettes) (36) 07099080 Artischocken (36) 07099090 anderes 12,8 0710 Gemüse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren 07101000 Kartoffeln 14,4 Hülsengemüse, auch ausgelöst 07102100 Erbsen (Pisum sativum) 14,4 07102200 Bohnen (Vigna-Arten, Phaseolus-Arten) 14,4 07102900 anderes 14,4 07103000 Gartenspinat, Neuseelandspinat und Gartenmelde 14,4 07104000 Zuckermais 5,1 + 9,4 €/100 kg/net(42) 071080 anderes Gemüse 07108010 Oliven 15,2 Früchte der Gattungen „Capsicum” oder „Pimenta” 07108051 Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack 14,4 07108059 andere 6,4 Pilze 07108061 der Gattung Agaricus 14,4 07108069 andere 14,4 07108070 Tomaten 14,4 07108080 Artischocken 14,4 07108085 Spargel 14,4 07108095 andere 14,4 07109000 Mischungen von Gemüsen 14,4 0711 Gemüse, vorläufig haltbar gemacht (z. B. durch Schwefeldioxid oder in Wasser, dem Salz, Schwefeldioxid oder andere vorläufig konservierend wirkende Stoffe zugesetzt sind), zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet 071120 Oliven 07112010 zu anderen Zwecken als zur Ölgewinnung bestimmt(11) 6,4 07112090 andere 13,1 €/100 kg/net 07114000 Gurken und Cornichons 12 Pilze und Trüffeln 07115100 Pilze der Gattung Agaricus 9,6 + 191 €/100 kg/net eda(13) kg/net eda 07115900 andere 9,6 071190 anderes Gemüse; Mischungen von Gemüsen Gemüse 07119010 Früchte der Gattungen „Capsicum” oder „Pimenta” , ausgenommen Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack 6,4 07119030 Zuckermais 5,1 + 9,4 €/100 kg/net(42) 07119050 Speisezwiebeln 7,2 07119070 Kapern 4,8 07119080 anderes 9,6 07119090 Mischungen von Gemüsen 12 0712 Gemüse, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet 07122000 Speisezwiebeln 12,8(13) Pilze, Judasohrpilze (Auricularia spp.), Zitterpilze (Tremella spp.) und Trüffeln 07123100 Pilze der Gattung Agaricus 12,8 07123200 Judasohrpilze (Auricularia spp.) 12,8 07123300 Zitterpilze (Tremella spp.) 12,8 07123900 andere 12,8 071290 anderes Gemüse; Mischungen von Gemüsen 07129005 Kartoffeln, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, jedoch nicht weiter zubereitet 10,2 Zuckermais (Zea mays var. saccharata) 07129011 Hybriden zur Aussaat(31) frei 07129019 andere 9,4 €/100 kg/net 07129030 Tomaten 12,8 07129050 Karotten und Speisemöhren 12,8 07129090 andere 12,8 0713 Getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte, auch geschält oder zerkleinert 071310 Erbsen (Pisum sativum) 07131010 zur Aussaat frei 07131090 andere frei 07132000 Kichererbsen frei Bohnen (Vigna-Arten, Phaseolus-Arten) 07133100 Bohnen der Art Vigna mungo (L.) Hepper oder Vigna radiata (L.) Wilczek frei 07133200 Adzukibohnen (Phaseolus oder Vigna angularis) frei 071333 Gartenbohnen (Phaseolus vulgaris) 07133310 zur Aussaat frei 07133390 andere frei 07133900 andere frei 07134000 Linsen frei 07135000 Puffbohnen (Dicke Bohnen) (Vicia faba var. major), Pferdebohnen und Ackerbohnen (Vicia faba var. equina und Vicia faba var. minor) 3,2 07139000 andere 3,2 0714 Maniok, Pfeilwurz (Arrowroot) und Salep, Topinambur, Süßkartoffeln und ähnliche Wurzeln und Knollen mit hohem Gehalt an Stärke oder Inulin, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch in Stücken oder in Form von Pellets; Mark des Sagobaumes 071410 Maniok 07141091 von den zum menschlichen Verzehr verwendeten Arten, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 28 kg oder weniger, entweder frisch und ganz, oder gefroren ohne Haut, auch in Stücke geschnitten 9,5 €/100 kg/net(13) 07141098 andere 9,5 €/100 kg/net(13) 071420 Süßkartoffeln 07142010 frisch, ganz, zum menschlichen Verzehr(43) 3,8(44) 07142090 andere 6,4 €/100 kg/net(13) 071490 andere Pfeilwurz (Arrowroot) und Salep und ähnliche Wurzeln und Knollen mit hohem Stärkegehalt 07149011 von den zum menschlichen Verzehr verwendeten Arten, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 28 kg oder weniger, entweder frisch und ganz, oder gefroren ohne Haut, auch in Stücke geschnitten 9,5 €/100 kg/net(13) 07149019 andere 9,5 €/100 kg/net(13) 07149090 andere 3,8(44)

KAPITEL 8

Anmerkungen

1.
Hierher gehören nicht ungenießbare Früchte und Nüsse.
2.
Gekühlte Früchte und Nüsse werden wie frische Früchte und Nüsse eingereiht.
3.
Getrocknete Früchte oder getrocknete Nüsse dieses Kapitels können teilweise rehydratisiert oder zu folgenden Zwecken behandelt sein:

a)
um sie zusätzlich zu konservieren oder zu stabilisieren (z. B. durch leichte Hitzebehandlung, Schwefelung, Zusatz von Sorbinsäure oder Kaliumsorbat),
b)
um ihr Aussehen zu verbessern oder zu erhalten (z. B. durch Zusatz von pflanzlichem Öl oder geringen Mengen von Glucosesirup),

vorausgesetzt, sie behalten den Charakter getrockneter Früchte oder getrockneter Nüsse.

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Als Gehalt an verschiedenen Zuckern, berechnet als Saccharose ( „Zuckergehalt” ), der Waren des Kapitels 8 gilt der bei 20 °C refraktometrisch — nach der im Anhang der Verordnung (EWG) Nr. 558/93 vorgesehenen Methode — ermittelte Wert, multipliziert mit dem Faktor 0,95.
2.
Als „tropische Früchte” im Sinne der Unterpositionen 08119011, 08119031 und 08119085 gelten Guaven, Mangofrüchte, Mangostanfrüchte, Papaya-Früchte, Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen und Pitahayas.
3.
Als „tropische Nüsse” im Sinne der Unterpositionen 08119011, 08119031, 08119085, 08129070 und 08135031 gelten Kokosnüsse, Kaschu-Nüsse, Paranüsse, Areka-(Betel-)Nüsse, Kolanüsse und Macadamia-Nüsse.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 0801 Kokosnüsse, Paranüsse und Kaschu-Nüsse, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet Kokosnüsse 08011100 getrocknet frei 08011900 andere frei Paranüsse 08012100 in der Schale frei 08012200 ohne Schale frei Kaschu-Nüsse 08013100 in der Schale frei 08013200 ohne Schale frei 0802 Andere Schalenfrüchte, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet Mandeln 080211 in der Schale 08021110 bittere Mandeln frei 08021190 andere 5,6(13) 080212 ohne Schale 08021210 bittere Mandeln frei 08021290 andere 3,5(13) Haselnüsse (Corylus-Arten) 08022100 in der Schale 3,2 08022200 ohne Schale 3,2 Walnüsse 08023100 in der Schale 4 08023200 ohne Schale 5,1 08024000 Esskastanien (Castanea-Arten) 5,6 08025000 Pistazien 1,6 08026000 Macadamia-Nüsse 2 080290 andere 08029020 Areka-(Betel-)Nüsse, Kolanüsse und Pekan-(Hickory-)Nüsse frei 08029050 Pinienkerne 3,2(45) 08029085 andere 3,2(45) 080300 Bananen, einschließlich Mehlbananen, frisch oder getrocknet frisch 08030011 Mehlbananen 16 08030019 andere 176 €/1000 kg/net 08030090 getrocknet 16 0804 Datteln, Feigen, Ananas, Avocadofrüchte, Guaven, Mangofrüchte und Mangostanfrüchte, frisch oder getrocknet 08041000 Datteln 7,7 080420 Feigen 08042010 frisch 5,6 08042090 getrocknet 8 08043000 Ananas 5,8 08044000 Avocadofrüchte (46) 08045000 Guaven, Mangofrüchte und Mangostanfrüchte frei 0805 Zitrusfrüchte, frisch oder getrocknet 080510 Orangen 08051020 Süßorangen, frisch (36) 08051080 andere (47) 080520 Mandarinen (einschließlich Tangerinen und Satsumas); Clementinen, Wilkings und ähnliche Kreuzungen von Zitrusfrüchten 08052010 Clementinen (36) 08052030 Monreales und Satsumas (36) 08052050 Mandarinen und Wilkings (36) 08052070 Tangerinen (36) 08052090 andere (36) 08054000 Pampelmusen und Grapefruits (48) 080550 Zitronen (Citrus limon, Citrus limonum) und Limetten (Citrus aurantifolia, Citrus latifolia) 08055010 Zitronen (Citrus limon, Citrus limonum) (36) 08055090 Limetten (Citrus aurantifolia, Citrus latifolia) 12,8 08059000 andere 12,8 0806 Weintrauben, frisch oder getrocknet 080610 frisch 08061010 Tafeltrauben (36) 08061090 andere (49) 080620 getrocknet 08062010 Korinthen 2,4 08062030 Sultaninen 2,4 08062090 andere 2,4 0807 Melonen (einschließlich Wassermelonen) und Papaya-Früchte, frisch Melonen (einschließlich Wassermelonen) 08071100 Wassermelonen 8,8 08071900 andere 8,8 08072000 Papaya-Früchte frei 0808 Äpfel, Birnen und Quitten, frisch 080810 Äpfel 08081010 Mostäpfel, lose geschüttet ohne Zwischenlagen, vom 16. September bis 15. Dezember 7,2 MIN 0,36 €/100 kg/net 08081080 andere (36) 080820 Birnen und Quitten Birnen 08082010 Mostbirnen, lose geschüttet ohne Zwischenlagen, vom 1. August bis 31. Dezember 7,2 MIN 0,36 €/100 kg/net 08082050 andere (36) 08082090 Quitten 7,2 0809 Aprikosen/Marillen, Kirschen, Pfirsiche (einschließlich Brugnolen und Nektarinen), Pflaumen und Schlehen, frisch 08091000 Aprikosen/Marillen (36) 080920 Kirschen 08092005 Sauerkirschen/Weichseln (Prunus cerasus) (36) 08092095 andere (36) 080930 Pfirsiche, einschließlich Brugnolen und Nektarinen 08093010 Brugnolen und Nektarinen (36) 08093090 andere (36) 080940 Pflaumen und Schlehen 08094005 Pflaumen (36) 08094090 Schlehen 12 0810 Andere Früchte, frisch 08101000 Erdbeeren (50) 081020 Himbeeren, Brombeeren, Maulbeeren und Loganbeeren 08102010 Himbeeren 8,8 08102090 andere 9,6 081040 Preiselbeeren, Heidelbeeren und andere Früchte der Gattung Vaccinium 08104010 Preiselbeeren der Art Vaccinium vitis-idaea frei 08104030 Heidelbeeren der Art Vaccinium myrtillus 3,2 08104050 Früchte der Arten Vaccinium macrocarpon und Vaccinium corymbosum 3,2 08104090 andere 9,6 08105000 Kiwifrüchte (51) 08106000 Durian 8,8 081090 andere 08109020 Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen und Pitahayas frei schwarze, weiße oder rote Johannisbeeren und Stachelbeeren 08109050 schwarze Johannisbeeren 8,8 08109060 rote Johannisbeeren 8,8 08109070 andere 9,6 08109095 andere 8,8 0811 Früchte und Nüsse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln 081110 Erdbeeren mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln 08111011 mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT 20,8 + 8,4 €/100 kg/net 08111019 andere 20,8 08111090 andere 14,4 081120 Himbeeren, Brombeeren, Maulbeeren, Loganbeeren, schwarze, weiße oder rote Johannisbeeren und Stachelbeeren mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln 08112011 mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT 20,8 + 8,4 €/100 kg/net 08112019 andere 20,8 andere 08112031 Himbeeren 14,4 08112039 schwarze Johannisbeeren 14,4 08112051 rote Johannisbeeren 12 08112059 Brombeeren und Maulbeeren 12 08112090 andere 14,4 081190 andere mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT 08119011 tropische Früchte und tropische Nüsse 13 + 5,3 €/100 kg/net 08119019 andere 20,8 + 8,4 €/100 kg/net andere 08119031 tropische Früchte und tropische Nüsse 13 08119039 andere 20,8 andere 08119050 Heidelbeeren der Art Vaccinium myrtillus 12 08119070 Heidelbeeren der Arten Vaccinium myrtilloides und Vaccinium angustifolium 3,2 Kirschen 08119075 Sauerkirschen/Weichseln (Prunus cerasus) 14,4 08119080 andere 14,4 08119085 tropische Früchte und tropische Nüsse 9 08119095 andere 14,4 0812 Früchte und Nüsse, vorläufig haltbar gemacht (z. B. durch Schwefeldioxid oder in Wasser, dem Salz, Schwefeldioxid oder andere vorläufig konservierend wirkende Stoffe zugesetzt sind), zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet 08121000 Kirschen 8,8 081290 andere 08129010 Aprikosen/Marillen 12,8 08129020 Orangen 12,8 08129030 Papaya-Früchte 2,3 08129040 Heidelbeeren der Art Vaccinium myrtillus 6,4 08129070 Guaven, Mangofrüchte, Mangostanfrüchte, Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen, Pitahayas und tropische Nüsse 5,5 08129098 andere 8,8 0813 Früchte (ausgenommen solche der Positionen 0801 bis 0806), getrocknet; Mischungen von getrockneten Früchten oder von Schalenfrüchten dieses Kapitels 08131000 Aprikosen/Marillen 5,6 08132000 Pflaumen 9,6 08133000 Äpfel 3,2 081340 andere Früchte 08134010 Pfirsiche, einschließlich Brugnolen und Nektarinen 5,6 08134030 Birnen 6,4 08134050 Papaya-Früchte 2 08134065 Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen und Pitahayas frei 08134095 andere 2,4 081350 Mischungen von getrockneten Früchten oder von Schalenfrüchten dieses Kapitels Mischungen von getrockneten Früchten, anderen als solchen der Positionen 0801 bis 0806 ohne Pflaumen 08135012 von Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen und Pitahayas 4 08135015 andere 6,4 08135019 mit Pflaumen 9,6 Mischungen ausschließlich von Schalenfrüchten der Positionen 0801 und 0802 08135031 von tropischen Nüssen 4 08135039 andere 6,4 andere Mischungen 08135091 ohne Pflaumen oder Feigen 8 08135099 andere 9,6 08140000 Schalen von Zitrusfrüchten oder von Melonen (einschließlich Wassermelonen), frisch, gefroren, getrocknet oder zum vorläufigen Haltbarmachen in Salzlake oder in Wasser mit einem Zusatz von anderen Stoffen eingelegt 1,6

KAPITEL 9

Anmerkungen

1.
Miteinander gemischte Waren der Positionen 0904 bis 0910 werden wie folgt eingereiht:

a)
miteinander gemischte Waren einer Position bleiben in dieser Position;
b)
miteinander gemischte Waren verschiedener Positionen gehören zu Position 0910.

Waren der Positionen 0904 bis 0910 (einschließlich der unter den Buchstaben a und b bezeichneten Mischungen), die andere Stoffe enthalten, bleiben in Kapitel 9, vorausgesetzt, dass derartige Mischungen den Charakter der Waren dieser Positionen behalten haben; andernfalls sind diese Mischungen von Kapitel 9 ausgeschlossen; sie gehören zu Position 2103, wenn sie zusammengesetzte Würzmittel sind.

2.
Zu Kapitel 9 gehören nicht Kubebenpfeffer (Piper cubeba) und andere Waren der Position 1211.

Zusätzliche Anmerkung

1.
Für die in Anmerkung 1 Buchstabe a zu Kapitel 9 genannten Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils der Mischung anzuwenden, der den höchsten Zollsatz hat.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 0901 Kaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert; Kaffeeschalen und Kaffeehäutchen; Kaffeemittel mit beliebigem Kaffeegehalt Kaffee, nicht geröstet 09011100 nicht entkoffeiniert frei 09011200 entkoffeiniert 8,3 Kaffee, geröstet 09012100 nicht entkoffeiniert 7,5 09012200 entkoffeiniert 9 090190 andere 09019010 Kaffeeschalen und Kaffeehäutchen frei 09019090 Kaffeemittel mit Kaffeegehalt 11,5 0902 Tee, auch aromatisiert 09021000 grüner Tee (nicht fermentiert) in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3 kg oder weniger 3,2 09022000 anderer grüner Tee (nicht fermentiert) frei 09023000 schwarzer Tee (fermentiert) und teilweise fermentierter Tee, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3 kg oder weniger frei 09024000 anderer schwarzer Tee (fermentiert) und anderer teilweise fermentierter Tee frei 09030000 Mate frei 0904 Pfeffer der Gattung „Piper” ; Früchte der Gattungen „Capsicum” oder „Pimenta” , getrocknet oder gemahlen oder sonst zerkleinert Pfeffer 09041100 weder gemahlen noch sonst zerkleinert frei 09041200 gemahlen oder sonst zerkleinert 4 090420 Früchte der Gattungen „Capsicum” oder „Pimenta” , getrocknet oder gemahlen oder sonst zerkleinert weder gemahlen noch sonst zerkleinert 09042010 Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack 9,6 09042030 andere frei 09042090 gemahlen oder sonst zerkleinert 5 09050000 Vanille 6 0906 Zimt und Zimtblüten weder gemahlen noch sonst zerkleinert 09061100 Zimt (Cinnamomum zeylanicum Blume) frei 09061900 andere frei 09062000 gemahlen oder sonst zerkleinert frei 09070000 Gewürznelken, Mutternelken und Nelkenstiele 8 0908 Muskatnüsse, Muskatblüte, Amomen und Kardamomen 09081000 Muskatnüsse frei 09082000 Muskatblüte frei 09083000 Amomen und Kardamomen frei 0909 Anis-, Sternanis-, Fenchel-, Koriander-, Kreuzkümmel- und Kümmelfrüchte; Wacholderbeeren 09091000 Anis- und Sternanisfrüchte frei 09092000 Korianderfrüchte frei 09093000 Kreuzkümmelfrüchte frei 09094000 Kümmelfrüchte frei 09095000 Fenchelfrüchte; Wacholderbeeren frei 0910 Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze 09101000 Ingwer frei 091020 Safran 09102010 weder gemahlen noch sonst zerkleinert frei 09102090 gemahlen oder sonst zerkleinert 8,5 09103000 Kurkuma frei andere Gewürze 091091 Mischungen im Sinne der Anmerkung 1 b) zu diesem Kapitel 09109110 weder gemahlen noch sonst zerkleinert frei 09109190 gemahlen oder sonst zerkleinert 12,5 091099 andere 09109910 Samen von Bockshornklee frei Thymian weder gemahlen noch sonst zerkleinert 09109931 Feldthymian (Thymus serpyllum) frei 09109933 anderer 7 09109939 gemahlen oder sonst zerkleinert 8,5 09109950 Lorbeerblätter 7 09109960 Curry frei andere 09109991 weder gemahlen noch sonst zerkleinert frei 09109999 gemahlen oder sonst zerkleinert 12,5

KAPITEL 10

Anmerkungen

1.
A)
Die in den Positionen dieses Kapitels genannten Erzeugnisse gehören nur dann zu der jeweiligen Position, wenn sie als Körner, auch in Kolben oder auf dem Halm, gestellt werden.
B)
Zu diesem Kapitel gehören nicht Getreidekörner, die geschält oder anders bearbeitet wurden. Jedoch bleiben geschälter, geschliffener, polierter, glasierter und parboiled Reis sowie Bruchreis in Position 1006.
2.
Zu Position 1005 gehört nicht Zuckermais (Kapitel 7).

Unterpositions-Anmerkung

1.
Hartweizen sind Weizen der Art „Triticum durum” und die Hybridsorten aus der Sortenkreuzung des „Triticum durum” , welche die gleiche Chromosomenanzahl (28) enthalten.

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Es gelten als:

a)
„rundkörniger Reis” im Sinne der Unterpositionen 10061021, 10061092, 10062011, 10062092, 10063021, 10063042, 10063061 und 10063092: Reis, dessen Körner eine Länge von 5,2 mm oder weniger haben und bei denen das Verhältnis der Länge zur Breite weniger als 2 beträgt;
b)
„mittelkörniger Reis” im Sinne der Unterpositionen 10061023, 10061094, 10062013, 10062094, 10063023, 10063044, 10063063 und 10063094: Reis, dessen Körner eine Länge von mehr als 5,2 mm und 6,0 mm oder weniger haben und bei denen das Verhältnis der Länge zur Breite weniger als 3 beträgt;
c)
„langkörniger Reis” im Sinne der Unterpositionen 10061025, 10061027, 10061096, 10061098, 10062015, 10062017, 10062096, 10062098, 10063025, 10063027, 10063046, 10063048, 10063065, 10063067, 10063096 und 10063098: Reis, dessen Körner eine Länge von mehr als 6,0 mm haben;
d)
„Rohreis (Paddy-Reis)” im Sinne der Unterpositionen 10061021, 10061023, 10061025, 10061027, 10061092, 10061094, 10061096 und 10061098: Reis in der Strohhülse, gedroschen;
e)
„geschälter Reis” im Sinne der Unterpositionen 10062011, 10062013, 10062015, 10062017, 10062092, 10062094, 10062096 und 10062098: Reis, bei dem nur die Strohhülse entfernt worden ist. Hierunter fällt insbesondere Reis, der unter den Handelsbezeichnungen „Braunreis” , „Cargo-Reis” , „Loonzain-Reis” und „riso sbramato” bekannt ist;
f)
„halbgeschliffener Reis” im Sinne der Unterpositionen 10063021, 10063023, 10063025, 10063027, 10063042, 10063044, 10063046 und 10063048: Reis, bei dem die Strohhülse, ein Teil des Keimes und ganz oder teilweise die äußeren Schichten des Perikarps, nicht jedoch die inneren Schichten, entfernt worden sind;
g)
„vollständig geschliffener Reis” im Sinne der Unterpositionen 10063061, 10063063, 10063065, 10063067, 10063092, 10063094, 10063096 und 10063098: Reis, bei dem die Strohhülse, die äußeren und inneren Schichten des Perikarps und der Keim bei mittel- und langkörnigem Reis vollständig, bei rundkörnigem Reis zumindest teilweise, entfernt worden sind, bei dem jedoch bis zu 10 GHT der Körner weiße Längsrillen aufweisen können;
h)
„Bruchreis” im Sinne der Unterposition 100640 gebrochene Körner, die drei Viertel oder weniger der durchschnittlichen Länge ganzer Körner haben.

2.
Auf Mischungen, die zu diesem Kapitel gehören, sind folgende Zollsätze anzuwenden:

a)
auf Mischungen, in denen einer der Bestandteile mindestens 90 GHT ausmacht, ist der für diesen Bestandteil geltende Zollsatz anzuwenden;
b)
auf andere Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils anzuwenden, der zu dem höchsten Zollbetrag führt.

KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 1001 Weizen und Mengkorn 10011000 Hartweizen 148 €/t(13)(52) 100190 andere 10019010 Spelz zur Aussaat(31) 12,8 anderer Spelz, Weichweizen und Mengkorn 10019091 Weichweizen und Mengkorn, zur Aussaat 95 €/t(52) 10019099 andere 95 €/t(13)(52) 10020000 Roggen 93 €/t(52) 100300 Gerste 10030010 zur Aussaat 93 €/t(13) 10030090 andere 93 €/t(13) 10040000 Hafer 89 €/t 1005 Mais 100510 zur Aussaat Hybridmais(31) 10051011 Doppelhybriden und Top-Cross-Hybriden frei 10051013 Dreiweghybriden frei 10051015 Einfachhybriden frei 10051019 andere frei 10051090 anderer 94 €/t(13)(52) 10059000 anderer 94 €/t(13)(52) 1006 Reis 100610 Rohreis (Paddy-Reis) 10061010 zur Aussaat(31) 7,7 anderer parboiled 10061021 rundkörniger 211 €/t(13) 10061023 mittelkörniger 211 €/t(13) langkörniger 10061025 mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3 211 €/t(13) 10061027 mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr 211 €/t(13) anderer 10061092 rundkörniger 211 €/t(13) 10061094 mittelkörniger 211 €/t(13) langkörniger 10061096 mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3 211 €/t(13) 10061098 mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr 211 €/t(13) 100620 geschälter Reis ( „Cargo-Reis” oder „Braunreis” ) parboiled 10062011 rundkörniger 264 €/t(53)(13) 10062013 mittelkörniger 264 €/t(53)(13) langkörniger 10062015 mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3 264 €/t(53)(13) 10062017 mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr 264 €/t(53)(13) anderer 10062092 rundkörniger 264 €/t(53)(13) 10062094 mittelkörniger 264 €/t(53)(13) langkörniger 10062096 mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3 264 €/t(53)(13) 10062098 mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr 264 €/t(53)(13) 100630 halbgeschliffener oder vollständig geschliffener Reis, auch poliert oder glasiert halbgeschliffener Reis parboiled 10063021 rundkörniger 416 €/t(53)(13) 10063023 mittelkörniger 416 €/t(53)(13) langkörniger 10063025 mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3 416 €/t(53)(13) 10063027 mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr 416 €/t(53)(13) anderer 10063042 rundkörniger 416 €/t(53)(13) 10063044 mittelkörniger 416 €/t(53)(13) langkörniger 10063046 mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3 416 €/t(53)(13) 10063048 mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr 416 €/t(53)(13) vollständig geschliffener Reis parboiled 10063061 rundkörniger 416 €/t(53)(13) 10063063 mittelkörniger 416 €/t(53)(13) langkörniger 10063065 mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3 416 €/t(53)(13) 10063067 mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr 416 €/t(53)(13) anderer 10063092 rundkörniger 416 €/t(53)(13) 10063094 mittelkörniger 416 €/t(53)(13) langkörniger 10063096 mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3 416 €/t(53)(13) 10063098 mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr 416 €/t(53)(13) 10064000 Bruchreis 128 €/t(13) 100700 Körner-Sorghum 10070010 Hybrid-Körner-Sorghum zur Aussaat(31) 6,4 10070090 anderer 94 €/t(13)(52) 1008 Buchweizen, Hirse (ausgenommen Körner-Sorghum) und Kanariensaat; anderes Getreide 10081000 Buchweizen 37 €/t 10082000 Hirse (ausgenommen Körner-Sorghum) 56 €/t(13) 10083000 Kanariensaat frei 100890 anderes Getreide 10089010 Triticale 93 €/t 10089090 anderes 37 €/t

KAPITEL 11

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 11 gehören nicht:

a)
geröstetes Malz, als Kaffeemittel aufgemacht (nach Beschaffenheit Positionen 0901 und 2101);
b)
zubereitetes Mehl, zubereiteter Grobgrieß, zubereiteter Feingrieß und zubereitete Stärke der Position 1901;
c)
Cornflakes und andere Waren der Position 1904;
d)
zubereitetes oder haltbar gemachtes Gemüse der Position 2001, 2004 oder 2005;
e)
pharmazeutische Erzeugnisse (Kapitel 30);
f)
Stärke als zubereitetes Riech-, Körperpflege- oder Schönheitsmittel (Kapitel 33).

2.
A)
Müllereierzeugnisse aus den in der nachstehenden Übersicht genannten Getreidearten gehören zu Kapitel 11, wenn sie, in Gewichtshundertteilen ausgedrückt und auf die Trockenmasse bezogen, gleichzeitig Folgendes aufweisen:

a)
einen Stärkegehalt (bestimmt nach dem abgewandelten polarimetrischen Ewers-Verfahren), der höher ist als der in Spalte 2 angegebene Wert;
b)
einen Aschegehalt (abzüglich etwa zugesetzter Mineralstoffe), der gleich oder geringer ist als der in Spalte 3 angegebene Wert.

Erzeugnisse, die die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, gehören zu Position 2302. Jedoch gehören Getreidekeime, ganz, gequetscht, als Flocken oder gemahlen, zu Position 1104.

B)
Waren, die nach den vorstehenden Bestimmungen zu Kapitel 11 gehören, sind der Position 1101 oder 1102 zuzuweisen, wenn ihr Siebdurchgang (in Gewichtshundertteilen) durch ein Sieb mit einer Bespannung aus Metalldrahtgewebe mit einer lichten Maschenweite gemäß Spalte 4 oder 5 gleich oder größer ist als der jeweils bei den einzelnen Getreidearten angegebene Wert.

Im anderen Falle sind sie der Position 1103 oder 1104 zuzuweisen.

Art des Getreides

Stärkegehalt

Aschegehalt

Siebdurchgang durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von

315 Mikrometern

500 Mikrometern

(1)

(2)

(3)

(4)

(5)

Weizen und Roggen

45 %

2,5 %

80 %

Gerste

45 %

3 %

80 %

Hafer

45 %

5 %

80 %

Mais und Körner-Sorghum

45 %

2 %

90 %

Reis

45 %

1,6 %

80 %

Buchweizen

45 %

4 %

80 %

Andere Getreidearten

45 %

2 %

50 %

3.
Als Grobgrieß und Feingrieß im Sinne der Position 1103 gelten Erzeugnisse aus der Zerkleinerung von Getreidekörnern, die jeweils folgende Bedingungen erfüllen:

a)
Erzeugnisse aus Mais müssen mit einem Anteil von 95 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer Bespannung aus Metalldrahtgewebe mit einer lichten Maschenweite von 2 mm hindurchgehen;
b)
Erzeugnisse aus anderen Getreidearten müssen mit einem Anteil von 95 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer Bespannung aus Metalldrahtgewebe mit einer lichten Maschenweite von 1,25 mm hindurchgehen.

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Auf Mischungen, die zu diesem Kapitel gehören, wird folgender Zollsatz angewendet:

a)
auf Mischungen, in denen einer der Bestandteile mindestens 90 GHT ausmacht, ist der für diesen Bestandteil geltende Zollsatz anzuwenden;
b)
auf andere Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils anzuwenden, der zu dem höchsten Zollbetrag führt.

2.
Als „Mehl” , „Grieß” und „Pulver” im Sinne der Position 1106 gelten Erzeugnisse aus dem Vermahlen oder aus jedem anderen Zerkleinerungsverfahren von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713, von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position 0714 oder von Erzeugnissen des Kapitels 8, mit Ausnahme von geraspelten und getrockneten Kokosnüssen, die jeweils folgende Bedingungen erfüllen:

a)
getrocknete Hülsenfrüchte, Sagomark, Wurzeln, Knollen und die Erzeugnisse des Kapitels 8 (mit Ausnahme der Schalenfrüchte der Positionen 0801 und 0802) müssen mit einem Anteil von 95 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer Bespannung aus Metalldrahtgewebe mit einer lichten Maschenweite von 2 mm hindurchgehen;
b)
Schalenfrüchte der Positionen 0801 und 0802 müssen mit einem Anteil von 50 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer Bespannung aus Metalldrahtgewebe mit einer lichten Maschenweite von 2,5 mm hindurchgehen.

KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 110100 Mehl von Weizen oder Mengkorn von Weizen 11010011 von Hartweizen 172 €/t 11010015 von Weichweizen und Spelz 172 €/t 11010090 von Mengkorn 172 €/t 1102 Mehl von anderem Getreide als Weizen oder Mengkorn 11021000 von Roggen 168 €/t 110220 von Mais 11022010 mit einem Fettgehalt von 1,5 GHT oder weniger 173 €/t 11022090 anderes 98 €/t 110290 anderes 11029010 von Gerste 171 €/t 11029030 von Hafer 164 €/t 11029050 von Reis 138 €/t 11029090 anderes 98 €/t 1103 Grobgrieß, Feingrieß und Pellets von Getreide Grobgrieß und Feingrieß 110311 von Weizen 11031110 von Hartweizen 267 €/t 11031190 von Weichweizen und Spelz 186 €/t 110313 von Mais 11031310 mit einem Fettgehalt von 1,5 GHT oder weniger 173 €/t 11031390 anderer 98 €/t 110319 von anderem Getreide 11031910 von Roggen 171 €/t 11031930 von Gerste 171 €/t 11031940 von Hafer 164 €/t 11031950 von Reis 138 €/t 11031990 anderer 98 €/t 110320 Pellets 11032010 von Roggen 171 €/t 11032020 von Gerste 171 €/t 11032030 von Hafer 164 €/t 11032040 von Mais 173 €/t 11032050 von Reis 138 €/t 11032060 von Weizen 175 €/t 11032090 andere 98 €/t 1104 Getreidekörner, anders bearbeitet (z. B. geschält, gequetscht, als Flocken, perlförmig geschliffen, geschnitten oder geschrotet), ausgenommen Reis der Position 1006; Getreidekeime, ganz, gequetscht, als Flocken oder gemahlen Getreidekörner, gequetscht oder als Flocken 110412 von Hafer 11041210 gequetscht 93 €/t 11041290 als Flocken 182 €/t 110419 von anderem Getreide 11041910 von Weizen 175 €/t 11041930 von Roggen 171 €/t 11041950 von Mais 173 €/t von Gerste 11041961 gequetscht 97 €/t 11041969 als Flocken 189 €/t andere 11041991 Reisflocken 234 €/t 11041999 andere 173 €/t Getreidekörner, anders bearbeitet (z. B. geschält, perlförmig geschliffen, geschnitten oder geschrotet) 110422 von Hafer 11042220 geschält (entspelzt) 162 €/t 11042230 geschält (entspelzt) und geschnitten oder geschrotet (Grütze) 162 €/t 11042250 perlförmig geschliffen 145 €/t 11042290 nur geschrotet 93 €/t 11042298 andere 93 €/t(13) 110423 von Mais 11042310 geschält, auch geschnitten oder geschrotet 152 €/t 11042330 perlförmig geschliffen 152 €/t 11042390 nur geschrotet 98 €/t 11042399 andere 98 €/t 110429 von anderem Getreide von Gerste 11042901 geschält (entspelzt) 150 €/t 11042903 geschält (entspelzt) und geschnitten oder geschrotet (Grütze) 150 €/t 11042905 perlförmig geschliffen 236 €/t 11042907 nur geschrotet 97 €/t 11042909 andere 97 €/t andere geschält (entspelzt), auch geschnitten oder geschrotet 11042911 von Weizen 129 €/t 11042918 andere 129 €/t 11042930 perlförmig geschliffen 154 €/t nur geschrotet 11042951 von Weizen 99 €/t 11042955 von Roggen 97 €/t 11042959 andere 98 €/t andere 11042981 von Weizen 99 €/t 11042985 von Roggen 97 €/t 11042989 andere 98 €/t 110430 Getreidekeime, ganz, gequetscht, als Flocken oder gemahlen 11043010 von Weizen 76 €/t 11043090 andere 75 €/t 1105 Mehl, Grieß, Pulver, Flocken, Granulat und Pellets von Kartoffeln 11051000 Mehl, Grieß und Pulver 12,2 11052000 Flocken, Granulat und Pellets 12,2 1106 Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713, von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position 0714 oder von Erzeugnissen des Kapitels 8 11061000 von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713 7,7 110620 von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position 0714 11062010 für die menschliche Ernährung ungenießbar gemacht(31) 95 €/t 11062090 andere 166 €/t 110630 von Erzeugnissen des Kapitels 8 11063010 von Bananen 10,9 11063090 andere 8,3 1107 Malz, auch geröstet 110710 nicht geröstet von Weizen 11071011 in Form von Mehl 177 €/t 11071019 anderes 134 €/t anderes 11071091 in Form von Mehl 173 €/t 11071099 anderes 131 €/t 11072000 geröstet 152 €/t 1108 Stärke; Inulin Stärke 11081100 von Weizen 224 €/t 11081200 von Mais 166 €/t 11081300 von Kartoffeln 166 €/t 11081400 von Maniok 166 €/t 110819 andere Stärke 11081910 von Reis 216 €/t 11081990 andere 166 €/t 11082000 Inulin 19,2 11090000 Kleber von Weizen, auch getrocknet 512 €/t

KAPITEL 12

Anmerkungen

1.
Zu Position 1207 gehören insbesondere Palmnüsse und Palmkerne, Baumwollsamen, Rizinussamen, Sesamsamen, Senfsamen, Saflorsamen, Mohnsamen und Sheanüsse (Karitenüsse). Zu dieser Position gehören jedoch nicht Waren der Position 0801 oder 0802 und Oliven (Kapitel 7 oder Kapitel 20).
2.
Zu Position 1208 gehören sowohl nichtentfettete als auch teilweise entfettete Mehle sowie Mehle, die entfettet, sodann vollständig oder teilweise mit ihren ursprünglichen Ölen aufgefettet worden sind. Ausgenommen sind jedoch Rückstände der Positionen 2304 bis 2306.
3.
Samen von Rüben, Samen für Wiesen, Samen von Zierblumen, Samen von Gemüse, Samen von Waldbäumen, Samen von Obstbäumen, Samen von Wicken (ausgenommen solche der Art Vicia faba) oder Samen von Lupinen gelten als Samen zur Aussaat im Sinne der Position 1209.

Zu dieser Position gehören jedoch nicht, auch wenn sie zur Aussaat verwendet werden sollen:

a)
Hülsenfrüchte und Zuckermais (Kapitel 7);
b)
Gewürze und andere Waren des Kapitels 9;
c)
Getreide (Kapitel 10);
d)
Waren der Positionen 1201 bis 1207 oder der Position 1211.

4.
Zu Position 1211 gehören insbesondere folgende Pflanzen und Teile davon: Basilikum, Borretsch, Ginseng, Ysop, Süßholz, Minzen aller Art, Rosmarin, Raute, Salbei und Wermut.

Zu dieser Position gehören jedoch nicht:

a)
pharmazeutische Erzeugnisse des Kapitels 30;
b)
Riech-, Körperpflege- und Schönheitsmittel des Kapitels 33;
c)
Insektizide, Fungizide, Herbizide, Desinfektionsmittel und ähnliche Waren der Position 3808.

5.
Als Algen und Tange im Sinne der Position 1212 gelten nicht:

a)
Einzeller-Mikroorganismen, nicht lebend, der Position 2102;
b)
Kulturen von Mikroorganismen der Position 3002;
c)
Düngemittel der Position 3101 oder 3105.

Unterpositions-Anmerkung

1.
Als „erucasäurearme Raps- oder Rübsensamen” im Sinne der Unterposition 120510 gelten Raps- oder Rübsensamen, deren fettes Öl einen Erucasäuregehalt von weniger als 2 GHT aufweist und deren feste Bestandteile einen Gehalt an Glucosinolaten von weniger als 30 Micromol je Gramm aufweisen.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 120100 Sojabohnen, auch geschrotet 12010010 zur Aussaat(31) frei 12010090 andere frei 1202 Erdnüsse, weder geröstet noch auf andere Weise hitzebehandelt, auch geschält oder geschrotet 120210 ungeschält 12021010 zur Aussaat(31) frei 12021090 andere frei 12022000 geschält, auch geschrotet frei 12030000 Kopra frei 120400 Leinsamen, auch geschrotet 12040010 zur Aussaat(31) frei 12040090 andere frei 1205 Raps- oder Rübsensamen, auch geschrotet 120510 erucasäurearme Raps- oder Rübsensamen 12051010 zur Aussaat(31) frei 12051090 andere frei 12059000 andere frei 120600 Sonnenblumenkerne, auch geschrotet 12060010 zur Aussaat(31) frei andere 12060091 geschält; ungeschält, grau-weiß gestreift frei 12060099 andere frei 1207 Andere Ölsamen und ölhaltige Früchte, auch geschrotet 120720 Baumwollsamen 12072010 zur Aussaat(31) frei 12072090 andere frei 120740 Sesamsamen 12074010 zur Aussaat(31) frei 12074090 andere frei 120750 Senfsamen 12075010 zur Aussaat(31) frei 12075090 andere frei andere 120791 Mohnsamen 12079110 zur Aussaat(31) frei 12079190 andere frei 120799 andere 12079915 zur Aussaat(32) frei andere 12079991 Hanfsamen frei 12079997 andere frei 1208 Mehl von Ölsamen oder ölhaltigen Früchten, ausgenommen Senfmehl 12081000 von Sojabohnen 4,5 12089000 anderes frei 1209 Samen, Früchte und Sporen, zur Aussaat 12091000 Samen von Zuckerrüben 8,3 Samen von Futterpflanzen 12092100 Samen von Luzernen 2,5 120922 Samen von Klee (Trifolium-Arten) 12092210 Samen von Rotklee (Trifolium pratense L.) frei 12092280 andere frei 120923 Samen von Schwingel 12092311 Samen von Wiesenschwingel (Festuca pratensis Huds.) frei 12092315 Samen von Rotschwingel (Festuca rubra L.) frei 12092380 andere 2,5 12092400 Samen von Wiesenrispengras (Poa pratensis L.) frei 120925 Samen von Weidelgras (Lolium multiflorum Lam., Lolium perenne L.) 12092510 Samen von Einjährigem und Welschem Weidelgras (Lolium multiflorum Lam.) frei 12092590 Samen von Deutschem Weidelgras (Lolium perenne L.) frei 120929 andere 12092910 Samen von Wicken; Samen von Rispengras der Arten Poa palustris L. und Poa trivialis L.; Samen von Gemeinem Knaulgras (Dactylis glomerata L.); Samen von Straußgras (Agrostis-Arten) frei 12092935 Samen von Wiesenlieschgras frei 12092950 Samen von Lupinen 2,5 12092960 Samen von Futterrüben (Beta vulgaris var. alba) 8,3 12092980 andere 2,5 12093000 Samen von krautartigen Pflanzen, die hauptsächlich wegen der Blüten dieser Pflanzen gezogen werden 3 andere 120991 Samen von Gemüsen 12099110 Samen von Kohlrabi (Brassica oleracea, var. caulorapa und gongylodes L.) 3 12099130 Samen von Roten Rüben (Beta vulgaris var. conditiva) 8,3 12099190 andere 3 120999 andere 12099910 Forstsamen frei andere 12099991 Samen von Pflanzen, die hauptsächlich wegen der Blüten dieser Pflanzen gezogen werden, ausgenommen solche der Unterposition 120930 3 12099999 andere 4 1210 Hopfen (Blütenzapfen), frisch oder getrocknet, auch gemahlen, sonst zerkleinert oder in Form von Pellets; Lupulin 12101000 Hopfen (Blütenzapfen), weder gemahlen, sonst zerkleinert noch in Form von Pellets 5,8 121020 Hopfen (Blütenzapfen), gemahlen, sonst zerkleinert oder in Form von Pellets; Lupulin 12102010 Hopfen (Blütenzapfen), gemahlen, sonst zerkleinert oder in Form von Pellets, lupulinangereichert; Lupulin 5,8 12102090 andere 5,8 1211 Pflanzen, Pflanzenteile, Samen und Früchte der hauptsächlich zur Herstellung von Riechmitteln oder zu Zwecken der Medizin, Insektenvertilgung, Schädlingsbekämpfung und dergleichen verwendeten Art, frisch oder getrocknet, auch geschnitten, gemahlen oder ähnlich fein zerkleinert 12112000 Ginsengwurzeln frei 12113000 Cocablätter frei 12114000 Mohnstroh frei 121190 andere 12119030 Tonkabohnen 3 12119085 andere frei 1212 Johannisbrot, Algen, Tange, Zuckerrüben und Zuckerrohr, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch gemahlen; Steine und Kerne von Früchten sowie andere pflanzliche Waren (einschließlich nichtgerösteter Zichorienwurzeln der Varietät Cichorium intybus sativum) der hauptsächlich zur menschlichen Ernährung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen 12122000 Algen und Tange frei andere 121291 Zuckerrüben 12129120 getrocknet, auch gemahlen 23 €/100 kg/net 12129180 andere 6,7 €/100 kg/net 121299 andere 12129920 Zuckerrohr 4,6 €/100 kg/net 12129930 Johannisbrot 5,1 Johannisbrotkerne 12129941 ungeschält, weder gemahlen noch sonst zerkleinert frei 12129949 andere 5,8 12129970 andere frei 12130000 Stroh und Spreu von Getreide, roh, auch gehäckselt, gemahlen, gepresst oder in Form von Pellets frei 1214 Steckrüben, Futterrüben, Wurzeln zu Futterzwecken, Heu, Luzerne, Klee, Esparsette, Futterkohl, Lupinen, Wicken und ähnliches Futter, auch in Form von Pellets 12141000 Mehl und Pellets von Luzerne frei 121490 andere 12149010 Steckrüben, Futterrüben, Wurzeln zu Futterzwecken 5,8 12149090 andere frei

KAPITEL 13

Anmerkung

1.
Zu Position 1302 gehören insbesondere Süßholz-Auszug, Pyrethrum-Auszug, Hopfen-Auszug, Aloe-Auszug und Opium.

Zu dieser Position gehören dagegen nicht:

a)
Süßholz-Auszug mit einem Saccharosegehalt von mehr als 10 GHT oder als Zuckerware aufgemacht (Position 1704);
b)
Malzextrakt (Position 1901);
c)
Kaffee-, Tee- und Mate-Auszüge (Position 2101);
d)
Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge, die alkoholhaltige Getränke sind (Kapitel 22);
e)
natürlicher Campher, Glycyrrhizin und andere Waren der Positionen 2914 und 2938;
f)
Mohnstrohkonzentrate mit einem Gehalt an Alkaloiden von 50 GHT oder mehr (Position 2939);
g)
Arzneiwaren der Position 3003 oder 3004 und Reagenzien zum Bestimmen der Blutgruppen oder Blutfaktoren (Position 3006);
h)
Gerbstoffauszüge und Farbstoffauszüge (Position 3201 oder 3203);
ij)
ätherische Öle, einschließlich „konkrete” oder „absolute” Öle, Resinoide, extrahierte Oleoresine, destillierte aromatische Wässer und wässrige Lösungen ätherischer Öle sowie Zubereitungen auf der Grundlage von Riechstoffen der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art (Kapitel 33);
k)
Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle gum und ähnliche natürliche Kautschukarten (Position 4001).

KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 1301 Schellack; natürliche Gummen, Harze, Gummiharze und Oleoresine (z. B. Balsame) 13012000 Gummi arabicum frei 13019000 andere frei 1302 Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge 13021100 Opium frei 13021200 von Süßholzwurzeln 3,2 13021300 von Hopfen 3,2 130219 andere 13021905 Vanille-Oleoresin 3 13021980 andere frei 130220 Pektinstoffe, Pektinate und Pektate 13022010 trocken 19,2 13022090 andere 11,2 Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert 13023100 Agar-Agar frei 130232 Schleime und Verdickungsstoffe aus Johannisbrot, Johannisbrotkernen oder Guarsamen, auch modifiziert 13023210 aus Johannisbrot oder Johannisbrotkernen frei 13023290 aus Guarsamen frei 13023900 andere frei

KAPITEL 14

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 14 gehören nicht pflanzliche Stoffe und Fasern von der hauptsächlich zum Herstellen von Spinnstoffwaren verwendeten Art, auch beliebig bearbeitet, und andere pflanzliche Stoffe, die im Hinblick auf ihre ausschließliche Verwendung zur Herstellung von Spinnstoffen besonders bearbeitet sind (Abschnitt XI).
2.
Zu Position 1401 gehören insbesondere Bambus (auch gespalten, in der Längsrichtung gesägt, auf bestimmte Längen zugeschnitten, mit abgerundeten Enden, gebleicht, feuerwiderstandsfähig gemacht, poliert oder gefärbt), Korbweiden/Flechtweiden, Schilf und dergleichen, gespalten, Peddig und Stuhlrohr. Zu Position 1401 gehört nicht Holzspan aller Art (Position 4404).
3.
Zu Position 1404 gehören nicht Holzwolle (Position 4405) und Pinselköpfe (Position 9603).
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 1401 Pflanzliche Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art (z. B. Bambus, Peddig und Stuhlrohr, Schilf, Binsen, Korbweiden/Flechtweiden, Raffiabast, gereinigtes, gebleichtes oder gefärbtes Getreidestroh, Lindenbast) 14011000 Bambus frei 14012000 Peddig und Stuhlrohr frei 14019000 andere frei 1402 1403 1404 Pflanzliche Erzeugnisse, anderweit weder genannt noch inbegriffen 14042000 Baumwoll-Linters frei 14049000 andere frei

ABSCHNITT III

KAPITEL 15

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 15 gehören nicht:

a)
Schweinespeck und Schweinefett und Geflügelfett der Position 0209;
b)
Kakaobutter, Kakaofett und Kakaoöl (Position 1804);
c)
Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Erzeugnissen der Position 0405 von mehr als 15 GHT (im Allgemeinen Kapitel 21);
d)
Grieben (Position 2301) und Rückstände der Positionen 2304 bis 2306;
e)
Fettsäuren, zubereitete Wachse, pharmazeutische Erzeugnisse, Anstrichfarben, Lacke, Seifen, zubereitete Riech-, Körperpflege- und Schönheitsmittel, sulfonierte Öle und andere Waren des Abschnitts VI;
f)
Faktis für von Ölen abgeleiteten Kautschuk (Position 4002).

2.
Zu Position 1509 gehört nicht Öl, das aus Oliven mit Hilfe von Lösemitteln gewonnen worden ist (Position 1510).
3.
Zu Position 1518 gehören nicht Fette und Öle sowie deren Fraktionen, die lediglich denaturiert worden sind. Diese bleiben in der Position, zu der die entsprechenden nicht denaturierten Fette und Öle sowie deren Fraktionen gehören.
4.
Zu Position 1522 gehören auch Soapstock, Öldrass, Stearinpech, Wollpech und Glycerinpech.

Unterpositions-Anmerkung

1.
Als „erucasäurearmes Raps- oder Rübsenöl” im Sinne der Unterpositionen 151411 und 151419 gelten fette Öle mit einem Erucasäuregehalt von weniger als 2 GHT.

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Für die Anwendung der Unterpositionen 150710, 150810, 15100010, 151110, 151211, 151221, 151311, 151321, 151411, 151491, 151511, 151521, 15155011, 15155019, 15159021, 15159029, 15159040 bis 15159059 und 15180031 gilt Folgendes:

a)
Durch Pressen gewonnene fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, gelten als „roh” , wenn sie keine andere Behandlung erfahren haben als

Absetzenlassen in allgemein üblichen Zeiträumen;

Abschleudern (Zentrifugieren) oder auch Filtrieren, bei dem zur Trennung der Öle von festen Bestandteilen nur „mechanische” Kräfte, wie Schwerkraft, Druck oder Fliehkraft, jedoch keine adsorptiv wirkenden Filterhilfsmittel oder andere physikalische oder chemische Verfahren angewendet worden sind.

b)
Durch Extraktion gewonnene fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, gelten als „roh” , wenn sich ihre Beschaffenheit weder nach Farbe, Geruch und Geschmack noch durch besondere anerkannte analytische Daten von den entsprechenden durch Pressen gewonnenen fetten pflanzlichen Ölen unterscheidet.
c)
Entschleimtes Sojaöl und von Gossypol befreites Baumwollsaatöl gelten ebenfalls als „rohe” Öle.

2.
A.
Als Olivenöl im Sinne der Positionen 1509 und 1510 gelten ausschließlich die durch Verarbeitung von Oliven gewonnenen Öle, soweit deren mit den Verfahren der Anhänge V, X A und X B der Verordnung (EWG) Nr. 2568/91 bestimmte Sterin- und Fettsäurezusammensetzung den Werten der nachstehenden Tabellen entsprechen:

Tabelle I

Fettsäuregehalt in Prozent des Gesamtfettsäuregehalts

Fettsäuren

GHT der Gesamtfettsäuren

Myristinsäure

≤ 0,05

Palmitinsäure

7,5-20,0

Palmitoleinsäure

0,3-3,5

Heptadecansäure

≤ 0,3

Heptadecensäure

≤ 0,3

Stearinsäure

0,5-5,0

Ölsäure

55,0-83,0

Linolsäure

3,5-21,0

Linolensäure

≤ 1,0

Arachinsäure

≤ 0,6

Eicosensäure

≤ 0,4

Behensäure(54)

≤ 0,3

Lignocerinsäure

≤ 0,2

Tabelle II

Steringehalt in Prozent des Gesamtsteringehalts

Sterin

GHT der Gesamtsterine

Cholesterin

≤ 0,5

Brassicasterin(55)

≤ 0,1

Campesterin

≤ 4,0

Stigmasterin(56)

< Campesterin

Beta-Sitosterin(57)

≥ 93,0

Delta-7-Stigmasterin

≤ 0,5

Zu den Positionen 1509 und 1510 gehören weder chemisch modifizierte (insbesondere wiederveresterte) Öle noch Mischungen von Olivenöl mit anderen Ölen. Die Anwesenheit von wiederverestertem Olivenöl oder von anderen Ölen wird mit den Verfahren des Anhangs VII der Verordnung (EWG) Nr. 2568/91 nachgewiesen.

B.
Zur Unterposition 150910 gehören nur die in den nachstehenden Ziffern 1 und 2 definierten Olivenöle, die ausschließlich durch mechanische oder sonstige physikalische Verfahren unter Bedingungen, die nicht zu einer Modifizierung der Öle führen, gewonnen wurden und die keine andere Behandlung erfahren haben als Waschen, Dekantieren, Zentrifugieren und Filtrieren. Mit Lösemitteln, mit chemischen oder biochemischen Hilfsmitteln oder durch Wiederveresterungsverfahren gewonnene Olivenöle, sowie jede Mischung mit Ölen anderer Art, sind von dieser Unterposition ausgenommen.

1.
Als „Lampantöl” im Sinne der Unterposition 15091010 gilt Olivenöl, das — unabhängig von seinem Gehalt an freien Fettsäuren — folgende Merkmale aufweist:

a)
einen der folgenden Wachsgehalte:

i)
Gehalt an Wachs von nicht mehr als 300 mg/kg oder
ii)
Gehalt an Wachs von mehr als 300 mg/kg, aber nicht mehr als 350 mg/kg, vorausgesetzt,

der Gesamtgehalt an aliphatischem Alkohol beträgt nicht mehr als 350 mg/kg oder

der Gehalt an Erythrodiol und Uvaol beträgt nicht mehr als 3,5 %,

b)
Gehalt an Erythrodiol und Uvaol von nicht mehr als 4,5 %,
c)
eines der folgenden Merkmale:

i)
Gehalt an 2-Glycerinmonopalmitat von nicht mehr als 0,9 %, wenn die Palmitinsäure nicht mehr als 14 % des Gesamtgehalts an Fettsäuren beträgt;
ii)
Gehalt an 2-Glycerinmonopalmitat von nicht mehr als 1,1 %, wenn die Palmitinsäure mehr als 14 % des Gesamtgehalts an Fettsäuren beträgt;

d)
Summe der trans-Ölsäureisomere von nicht mehr als 0,10 % und Summe der trans-Linolsäureisomere und trans-Linolensäureisomere von nicht mehr als 0,10 %,
e)
einen Stigmastadiengehalt von nicht mehr als 0,50 mg/kg,
f)
eine Differenz zwischen dem mit HPLC bestimmten und dem theoretisch berechneten Gehalt der Triglyceride mit ECN42 von nicht mehr als 0,3 und
g)
eines oder mehrere der folgenden Merkmale:

1.
Gesamtgehalt an flüchtigen halogenierten Lösemitteln von nicht mehr als 0,20 mg/kg bzw. einzeln jeweils von nicht mehr als 0,10 mg/kg,
2.
organoleptische Merkmale mit einem Fehlermedian von mehr als 3,5 gemäß Anhang XII der Verordnung (EWG) Nr. 2568/91.

2.
Als „anderes nicht behandeltes Olivenöl” im Sinne der Unterposition 15091090 gilt natives Olivenöl, das folgende Merkmale aufweist:

a)
Gehalt an freien Fettsäuren, berechnet als Ölsäure, von nicht mehr als 2,0 g/100 g,
b)
Peroxidzahl von nicht mehr als 20 meq aktiver Sauerstoff/kg,
c)
Gehalt an Wachs von nicht mehr als 250 mg/kg,
d)
Gesamtgehalt an flüchtigen halogenierten Lösemitteln von nicht mehr als 0,20 mg/kg bzw. einzeln jeweils von nicht mehr als 0,10 mg/kg,
e)
Extinktionskoeffizient K270 von nicht mehr als 0,25,
f)
Schwankung des Extinktionskoeffizienten (ΔK) im Bereich von 270 nm von nicht mehr als 0,01,
g)
organoleptische Merkmale mit einem Fehlermedian von nicht mehr als 3,5 gemäß Anhang XII der Verordnung (EWG) Nr. 2568/91,
h)
Gehalt an Erythrodiol und Uvaol von nicht mehr als 4,5 %,
ij)
eines der folgenden Merkmale:

i)
Gehalt an 2-Glycerinmonopalmitat von nicht mehr als 0,9 %, wenn die Palmitinsäure nicht mehr als 14 % des Gesamtgehalts an Fettsäuren beträgt;
ii)
Gehalt an 2-Glycerinmonopalmitat von nicht mehr als 1,0 %, wenn die Palmitinsäure mehr als 14 % des Gesamtgehalts an Fettsäuren beträgt;

k)
Summe der trans-Ölsäureisomere von nicht mehr als 0,05 % und Summe der trans-Linolsäure- und trans-Linolensäureisomere von nicht mehr als 0,05 %,
l)
Gehalt an Stigmastadienen von nicht mehr als 0,10 mg/kg,
m)
eine Differenz zwischen dem mit HPLC bestimmten und dem theoretisch berechneten Gehalt der Triglyceride mit ECN42 von nicht mehr als 0,2.

C.
Als Öle der Unterposition 150990 gelten Olivenöle, die durch Behandeln von Ölen der Unterpositionen 15091010 und/oder 15091090 gewonnen wurden, auch vermischt mit nativem Olivenöl, und die folgende Merkmale aufweisen:

a)
Gehalt an freien Fettsäuren, berechnet als Ölsäure, von nicht mehr als 1,0 g/100 g,
b)
Gehalt an Wachs von nicht mehr als 350 mg/kg,
c)
Extinktionskoeffizient K270 von nicht mehr als 0,9,
d)
Schwankung des Extinktionskoeffizienten (ΔK) im Bereich von 270 nm von nicht mehr als 0,15,
e)
Gehalt an Erythrodiol und Uvaol von nicht mehr als 4,5 %,
f)
eines der folgenden Merkmale:

i)
Gehalt an 2-Glycerinmonopalmitat von nicht mehr als 0,9 %, wenn die Palmitinsäure nicht mehr als 14 % des Gesamtgehalts an Fettsäuren beträgt;
ii)
Gehalt an 2-Glycerinmonopalmitat von nicht mehr als 1,0 %, wenn die Palmitinsäure mehr als 14 % des Gesamtgehalts an Fettsäuren beträgt;

g)
Summe der trans-Ölsäureisomere von nicht mehr als 0,20 % und Summe der trans-Linolsäureisomere und trans-Linolensäureisomere von nicht mehr als 0,30 %,
h)
eine Differenz zwischen dem mit HPLC bestimmten und dem theoretisch berechneten Gehalt der Triglyceride mit ECN42 von nicht mehr als 0,3.

D.
Als „rohe Öle” im Sinne der Unterposition 15100010 gelten Öle, insbesondere Oliventresteröle, die folgende Merkmale aufweisen:

a)
einen der folgenden Wachsgehalte:

i)
Gehalt an Wachs von mehr als 350 mg/kg oder
ii)
Gehalt an Wachs von mehr als 300 mg/kg, aber nicht mehr als 350 mg/kg, vorausgesetzt,

der Gesamtgehalt an aliphatischem Alkohol beträgt mehr als 350 mg/kg und

der Gehalt an Erythrodiol und Uvaol beträgt mehr als 3,5 %;

b)
Gehalt an Erythrodiol und Uvaol von mehr als 4,5 %;
c)
Gehalt an 2-Glycerinmonopalmitat von nicht mehr als 1,4 %;
d)
Summe der trans-Ölsäureisomere von nicht mehr als 0,20 % und Summe der trans-Linolsäure- und trans-Linolensäureisomere von nicht mehr als 0,10 %;
e)
eine Differenz zwischen dem mit HPLC bestimmten und dem theoretisch berechneten Gehalt der Triglyceride mit ECN42 von nicht mehr als 0,6.

E.
Als Öle der Unterposition 15100090 gelten Öle, die durch Behandeln von Ölen der Unterposition 15100010 gewonnen wurden, auch vermischt mit nativem Olivenöl, sowie diejenigen, die nicht die Merkmale von Olivenölen gemäß den Zusätzlichen Anmerkungen 2 B, 2 C und 2 D aufweisen. Die Öle dieser Unterposition müssen einen Gehalt an 2-Glycerinmonopalmitat von nicht mehr als 1,4 % aufweisen, wobei die Summe der trans-Ölsäureisomere weniger als 0,4 % und die Summe der trans-Linolsäureisomere und trans-Linolensäureisomere weniger als 0,35 % betragen muss sowie die Differenz zwischen der mit HPLC bestimmten und dem theoretisch berechneten Gehalt der Triglyceride mit ECN42 nicht mehr als 0,5 betragen muss.
3.
Nicht zu den Unterpositionen 15220031 und 15220039 gehören:

a)
Rückstände aus der Verarbeitung von Fettstoffen, die Öl enthalten, dessen Iodzahl, bestimmt nach dem Verfahren des Anhangs XVI der Verordnung (EWG) Nr. 2568/91, kleiner als 70 oder größer als 100 ist;
b)
Rückstände aus der Verarbeitung von Fettstoffen, die Öle mit einer Iodzahl zwischen 70 und 100 enthalten, bei dem jedoch die gemäß Anhang V der Verordnung (EWG) Nr. 2568/91 bestimmte Fläche des Peaks, der der Retentionszeit des Beta-Sitosterins(58) entspricht, kleiner ist als 93,0 % der Gesamtfläche der Sterinpeaks.

4.
Für die Bestimmung der Merkmale der oben genannten Erzeugnisse sind die in den Anhängen der Verordnung (EWG) Nr. 2568/91 beschriebenen Analyseverfahren anzuwenden. Dabei müssen auch die Fußnoten in Anhang I der Verordnung berücksichtigt werden.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 150100 Schweinefett (einschließlich Schweineschmalz) und Geflügelfett, ausgenommen solches der Position 0209 oder 1503 Schweinefett (einschließlich Schweineschmalz) 15010011 zu industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(11) frei 15010019 anderes 17,2 €/100 kg/net 15010090 Geflügelfett 11,5 150200 Fett von Rindern, Schafen oder Ziegen, ausgenommen solches der Position 1503 15020010 zu industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(11) frei 15020090 anderes 3,2 150300 Schmalzstearin, Schmalzöl, Oleostearin, Oleomargarin und Talgöl, weder emulgiert, vermischt noch anders verarbeitet Schmalzstearin und Oleostearin 15030011 zu industriellen Zwecken(11) frei 15030019 andere 5,1 15030030 Talgöl zu industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(11) frei 15030090 andere 6,4 1504 Fette und Öle sowie deren Fraktionen, von Fischen oder Meeressäugetieren, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert 150410 Leberöle sowie deren Fraktionen, von Fischen 15041010 mit einem Gehalt an Vitamin A von 2500 internationalen Einheiten je Gramm oder weniger 3,8 andere 15041091 von Heilbutten frei 15041099 andere 3,8(59) 150420 Fette und Öle sowie deren Fraktionen, von Fischen, ausgenommen Leberöle 15042010 feste Fraktionen 10,9 15042090 andere frei 150430 Fette und Öle sowie deren Fraktionen, von Meeressäugetieren 15043010 feste Fraktionen 10,9 15043090 andere frei 150500 Wollfett und daraus stammende Fettstoffe, einschließlich Lanolin 15050010 Wollfett, roh 3,2 15050090 andere frei 15060000 Andere tierische Fette und Öle sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert frei 1507 Sojaöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert 150710 rohes Öl, auch entschleimt 15071010 zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(11) 3,2 15071090 anderes 6,4 150790 andere 15079010 zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(11) 5,1 15079090 andere 9,6 1508 Erdnussöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert 150810 rohes Öl 15081010 zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(11) frei 15081090 anderes 6,4 150890 andere 15089010 zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(11) 5,1 15089090 andere 9,6 1509 Olivenöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert 150910 nicht behandelt 15091010 Lampantöl 122,6 €/100 kg/net 15091090 andere 124,5 €/100 kg/net 15099000 andere 134,6 €/100 kg/net 151000 Andere Öle und ihre Fraktionen, ausschließlich aus Oliven gewonnen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert, einschließlich Mischungen dieser Öle oder Fraktionen mit Ölen oder Fraktionen der Position 1509 15100010 rohe Öle 110,2 €/100 kg/net 15100090 andere 160,3 €/100 kg/net 1511 Palmöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert 151110 rohes Öl 15111010 zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(11) frei 15111090 anderes 3,8 151190 andere feste Fraktionen 15119011 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger 12,8 15119019 in anderer Aufmachung 10,9(60) andere 15119091 zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(11) 5,1 15119099 andere 9 1512 Sonnenblumenöl, Safloröl und Baumwollsamenöl sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert Sonnenblumenöl und Safloröl sowie deren Fraktionen 151211 rohe Öle 15121110 zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(11) 3,2 andere 15121191 Sonnenblumenöl 6,4 15121199 Safloröl 6,4 151219 andere 15121910 zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(11) 5,1 15121990 andere 9,6 Baumwollsamenöl und seine Fraktionen 151221 rohes Öl, auch von Gossypol befreit 15122110 zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(11) 3,2 15122190 anderes 6,4 151229 andere 15122910 zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(11) 5,1 15122990 andere 9,6 1513 Kokosöl (Kopraöl), Palmkernöl und Babassuöl sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert Kokosöl (Kopraöl) und seine Fraktionen 151311 rohes Öl 15131110 zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(11) 2,5 anderes 15131191 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger 12,8 15131199 in anderer Aufmachung 6,4 151319 andere feste Fraktionen 15131911 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger 12,8 15131919 in anderer Aufmachung 10,9 andere 15131930 zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(11) 5,1 andere 15131991 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger 12,8 15131999 in anderer Aufmachung 9,6 Palmkernöl und Babassuöl sowie deren Fraktionen 151321 rohe Öle 15132110 zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(11) 3,2 andere 15132130 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger 12,8 15132190 in anderer Aufmachung 6,4 151329 andere feste Fraktionen 15132911 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger 12,8 15132919 in anderer Aufmachung 10,9 andere 15132930 zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(11) 5,1 andere 15132950 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger 12,8 15132990 in anderer Aufmachung 9,6 1514 Raps- und Rübsenöl und Senföl sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert erucasäurearmes Raps- und Rübsenöl sowie deren Fraktionen 151411 rohe Öle 15141110 zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(11) 3,2 15141190 andere 6,4 151419 andere 15141910 zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(11) 5,1 15141990 andere 9,6 andere 151491 rohe Öle 15149110 zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(11) 3,2 15149190 andere 6,4 151499 andere 15149910 zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(11) 5,1 15149990 andere 9,6 1515 Andere pflanzliche Fette und fette Öle (einschließlich Jojobaöl) sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert Leinöl und seine Fraktionen 15151100 rohes Öl 3,2 151519 andere 15151910 zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(11) 5,1 15151990 andere 9,6 Maisöl und seine Fraktionen 151521 rohes Öl 15152110 zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(11) 3,2 15152190 anderes 6,4 151529 andere 15152910 zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(11) 5,1 15152990 andere 9,6 151530 Rizinusöl und seine Fraktionen 15153010 zum Herstellen von Aminoundecansäure zum Erzeugen von synthetischen Chemiefasern oder Kunststoffen(11) frei 15153090 andere 5,1 151550 Sesamöl und seine Fraktionen rohes Öl 15155011 zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(11) 3,2 15155019 anderes 6,4 andere 15155091 zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(11) 5,1 15155099 andere 9,6 151590 andere 15159011 Tungöl (Holzöl); Jojobaöl und Oiticicaöl; Myrtenwachs und Japanwachs; deren Fraktionen frei Tabaksamenöl und seine Fraktionen rohes Öl 15159021 zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(11) frei 15159029 anderes 6,4 andere 15159031 zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(11) frei 15159039 andere 9,6 andere Fette und Öle sowie deren Fraktionen rohe Fette und Öle 15159040 zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(11) 3,2 andere 15159051 fest, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger 12,8 15159059 fest, in anderen Aufmachungen; flüssig 6,4 andere 15159060 zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(11) 5,1 andere 15159091 fest, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger 12,8 15159099 fest, in anderen Aufmachungen; flüssig 9,6 1516 Tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, ganz oder teilweise hydriert, umgeestert, wiederverestert oder elaidiniert, auch raffiniert, jedoch nicht weiterverarbeitet 151610 tierische Fette und Öle sowie deren Fraktionen 15161010 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger 12,8 15161090 in anderer Aufmachung 10,9 151620 pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen 15162010 hydriertes Rizinusöl (sog. Opalwachs) 3,4 andere 15162091 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger 12,8 in anderer Aufmachung 15162095 Raps- und Rübsenöl, Leinöl, Sonnenblumenöl, Illipefett, Karitefett, Domorifett, Tulucunaöl oder Babassuöl, zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(11) 5,1 andere 15162096 Erdnussöl, Baumwollsaatöl, Sojaöl oder Sonnenblumenöl; andere Öle mit einem Gehalt an freien Fettsäuren von weniger als 50 GHT und ausgenommen Palmkernöl, Illipefett, Kokosöl (Kopraöl), Raps- und Rübsenöl oder Kopaivaöl 9,6 15162098 andere 10,9 1517 Margarine; genießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen oder pflanzlichen Fetten und Ölen sowie von Fraktionen verschiedener Fette und Öle dieses Kapitels, ausgenommen genießbare Fette und Öle sowie deren Fraktionen der Position 1516 151710 Margarine, ausgenommen flüssige Margarine 15171010 mit einem Milchfettgehalt von mehr als 10 bis 15 GHT 8,3 + 28,4 €/100 kg/net 15171090 andere 16 151790 andere 15179010 mit einem Milchfettgehalt von mehr als 10 bis 15 GHT 8,3 + 28,4 €/100 kg/net andere 15179091 Mischungen von flüssigen, fetten pflanzlichen Ölen 9,6 15179093 genießbare Mischungen und Zubereitungen der als Form- und Trennöle verwendeten Art 2,9 15179099 andere 16 151800 Tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, gekocht, oxidiert, dehydratisiert, geschwefelt, geblasen, durch Hitze im Vakuum oder in inertem Gas polymerisiert oder anders chemisch modifiziert, ausgenommen Waren der Position 1516; ungenießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen oder pflanzlichen Fetten und Ölen sowie von Fraktionen verschiedener Fette und Öle dieses Kapitels, anderweit weder genannt noch inbegriffen 15180010 Linoxyn 7,7 Mischungen von flüssigen, fetten pflanzlichen Ölen, zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(11) 15180031 roh 3,2 15180039 andere 5,1 andere 15180091 tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, gekocht, oxidiert, dehydratisiert, geschwefelt, geblasen, durch Hitze im Vakuum oder in inertem Gas polymerisiert oder anders chemisch modifiziert, ausgenommen Waren der Position 1516 7,7 andere 15180095 ungenießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen Fetten und Ölen oder von tierischen und pflanzlichen Fetten und Ölen sowie deren Fraktionen 2 15180099 andere 7,7 1519 15200000 Glycerin, roh; Glycerinwasser und Glycerinunterlaugen frei 1521 Pflanzenwachse (ausgenommen Triglyceride), Bienenwachs, andere Insektenwachse und Walrat, auch raffiniert oder gefärbt 15211000 Pflanzenwachse frei 152190 andere 15219010 Walrat, auch raffiniert oder gefärbt frei Bienenwachs und andere Insektenwachse, auch raffiniert oder gefärbt 15219091 roh frei 15219099 andere 2,5 152200 Degras; Rückstände aus der Verarbeitung von Fettstoffen oder von tierischen oder pflanzlichen Wachsen 15220010 Degras 3,8 Rückstände aus der Verarbeitung von Fettstoffen oder von tierischen oder pflanzlichen Wachsen Öl enthaltend, das die Merkmale von Olivenöl aufweist 15220031 Soapstock 29,9 €/100 kg/net 15220039 andere 47,8 €/100 kg/net andere 15220091 Öldrass und Soapstock 3,2 15220099 andere frei

ABSCHNITT IV

Anmerkung

1.
In diesem Abschnitt gelten als „Pellets” Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.

KAPITEL 16

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 16 gehören nicht Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Fische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, zubereitet oder haltbar gemacht nach den Verfahren, die in den Kapiteln 2 und 3 und der Position 0504 aufgeführt sind.
2.
Lebensmittelzubereitungen gehören zu Kapitel 16 nur, wenn ihr Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT beträgt. Enthalten diese Zubereitungen zwei oder mehr der vorgenannten Waren, werden sie derjenigen Position des Kapitels 16 zugewiesen, die dem gewichtsmäßig vorherrschenden Bestandteil entspricht. Diese Bestimmungen gelten weder für gefüllte Waren der Position 1902 noch für Zubereitungen der Positionen 2103 und 2104.

Bei Leber enthaltenden Zubereitungen gilt der vorstehende zweite Satz jedoch nicht für die Bestimmung von Unterpositionen innerhalb der Positionen 1601 und 1602.

Unterpositions-Anmerkungen

1.
Als „homogenisierte Zubereitungen” im Sinne der Unterposition 160210 gelten Zubereitungen aus Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen oder Blut, fein homogenisiert, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Kindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von 250 g oder weniger. Bei Anwendung dieser Begriffsbestimmung bleiben Zutaten, die der Zubereitung ggf. zum Würzen, Haltbarmachen oder zu anderen Zwecken in geringer Menge zugesetzt sind, außer Betracht. Diese Zubereitungen können in geringer Menge sichtbare Stückchen von Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen enthalten. Die Unterposition 160210 hat Vorrang vor allen anderen Unterpositionen der Position 1602.
2.
Die in den Unterpositionen der Positionen 1604 und 1605 lediglich mit ihren allgemeinen Bezeichnungen aufgeführten Fische und Krebstiere gehören zu den gleichen in Kapitel 3 unter diesen Bezeichnungen aufgeführten Arten.

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Als „nicht gegart” im Sinne der Unterpositionen 16023111, 16023211, 16023921, 16025010, 16029061, 16029072 und 16029074 gelten Erzeugnisse, die keiner Wärmebehandlung oder einer Wärmebehandlung unterzogen wurden, die nicht ausreichte, um die Proteine im Fleisch bis ins Innere zu koagulieren und die bei den Erzeugnissen der Unterpositionen 16025010, 16029061, 16029072 und 16029074 dementsprechend Spuren einer rötlichen Flüssigkeit aufweisen, wenn sie an der dicksten Stelle durchgeschnitten werden.
2.
Der Begriff „Teile” im Sinne der Unterpositionen 16024110, 16024210 und 16024911 bis 16024915 bezieht sich nur auf zubereitetes oder haltbar gemachtes Fleisch, bei dem aufgrund der Größe und Beschaffenheit des zusammenhängenden Muskelgewebes ersichtlich ist, dass es von Schinken, Schultern, Kotelettsträngen oder Nacken von Hausschweinen stammt.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 160100 Würste und ähnliche Erzeugnisse, aus Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen oder Blut; Lebensmittelzubereitungen auf der Grundlage dieser Erzeugnisse 16010010 aus Lebern 15,4 andere(61) 16010091 Rohwürste, nicht gekocht 149,4 €/100 kg/net(13) 16010099 andere 100,5 €/100 kg/net(13) 1602 Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse oder Blut, anders zubereitet oder haltbar gemacht 16021000 homogenisierte Zubereitungen 16,6 160220 aus Lebern aller Tierarten 16022010 von Gänsen oder Enten 10,2 16022090 andere 16 von Geflügel der Position 0105 160231 von Truthühnern mit einem Anteil an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen von Geflügel von 57 GHT oder mehr(62) 16023111 ausschließlich nicht gegartes Fleisch von Truthühnern enthaltend 102,4 €/100 kg/net 16023119 andere 102,4 €/100 kg/net 16023130 mit einem Anteil an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen von Geflügel von 25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 57 GHT(62) 102,4 €/100 kg/net 16023190 andere 102,4 €/100 kg/net 160232 von Hühnern mit einem Anteil an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen von Geflügel von 57 GHT oder mehr(62) 16023211 nicht gegart 86,7 €/100 kg/net 16023219 andere 102,4 €/100 kg/net 16023230 mit einem Anteil an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen von Geflügel von 25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 57 GHT(62) 10,9 16023290 andere 10,9 160239 andere mit einem Anteil an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen von Geflügel von 57 GHT oder mehr(62) 16023921 nicht gegart 86,7 €/100 kg/net 16023929 andere 10,9 16023940 mit einem Anteil an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen von Geflügel von 25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 57 GHT(62) 10,9 16023980 andere 10,9 von Schweinen 160241 Schinken und Teile davon 16024110 von Hausschweinen 156,8 €/100 kg/net(13) 16024190 andere 10,9 160242 Schultern und Teile davon 16024210 von Hausschweinen 129,3 €/100 kg/net(13) 16024290 andere 10,9 160249 andere, einschließlich Mischungen von Hausschweinen mit einem Gehalt an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen aller Art, einschließlich Schweinespeck und Fette jeder Art oder Herkunft, von 80 GHT oder mehr 16024911 Kotelettstränge (ausgenommen Nacken) und Teile davon, einschließlich Mischungen aus Kotelettsträngen und Schinken 156,8 €/100 kg/net(13) 16024913 Nacken und Teile davon, einschließlich Mischungen aus Nacken und Schultern 129,3 €/100 kg/net(13) 16024915 andere Mischungen, Schinken, Schultern, Kotelettstränge oder Nacken und Teile davon enthaltend 129,3 €/100 kg/net(13) 16024919 andere 85,7 €/100 kg/net(13) 16024930 mit einem Gehalt an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen aller Art, einschließlich Schweinespeck und Fette jeder Art oder Herkunft, von 40 GHT oder mehr, jedoch weniger als 80 GHT 75 €/100 kg/net(13) 16024950 mit einem Gehalt an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen aller Art, einschließlich Schweinespeck und Fette jeder Art oder Herkunft, von weniger als 40 GHT 54,3 €/100 kg/net(13) 16024990 andere 10,9 160250 von Rindern 16025010 nicht gegart; Mischungen aus gegartem Fleisch oder gegarten Schlachtnebenerzeugnissen und nicht gegartem Fleisch oder nicht gegarten Schlachtnebenerzeugnissen 303,4 €/100 kg/net andere 16025031 Corned Beef, in luftdicht verschlossenen Behältnissen 16,6 16025095 andere 16,6 160290 andere, einschließlich Zubereitungen aus Blut aller Tierarten 16029010 Zubereitungen aus Blut aller Tierarten 16,6 andere 16029031 von Wild oder Kaninchen 10,9 andere 16029051 Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse von Hausschweinen enthaltend 85,7 €/100 kg/net andere Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern enthaltend 16029061 nicht gegart; Mischungen aus gegartem Fleisch oder gegarten Schlachtnebenerzeugnissen und nicht gegartem Fleisch oder nicht gegarten Schlachtnebenerzeugnissen 303,4 €/100 kg/net 16029069 andere 16,6 andere von Schafen oder Ziegen nicht gegart; Mischungen aus gegartem Fleisch oder gegarten Schlachtnebenerzeugnissen und nicht gegartem Fleisch oder nicht gegarten Schlachtnebenerzeugnissen 16029072 von Schafen 12,8 16029074 von Ziegen 16,6 andere 16029076 von Schafen 12,8 16029078 von Ziegen 16,6 16029099 andere 16,6 160300 Extrakte und Säfte von Fleisch, Fischen, Krebstieren, Weichtieren und anderen wirbellosen Wassertieren 16030010 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger 12,8 16030080 andere frei 1604 Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen Fische, ganz oder in Stücken, jedoch nicht fein zerkleinert 16041100 Lachse 5,5 160412 Heringe 16041210 Filets, roh, lediglich mit Teig umhüllt oder mit Paniermehl bestreut (paniert), auch in Öl vorgebacken, gefroren 15 andere 16041291 in luftdicht verschlossenen Behältnissen 20 16041299 andere 20 160413 Sardinen, Sardinellen und Sprotten Sardinen 16041311 in Olivenöl 12,5 16041319 andere 12,5 16041390 andere 12,5 160414 Thunfische, echter Bonito und Pelamide (Sarda spp.) Thunfische und echter Bonito 16041411 in Pflanzenöl 24 andere 16041416 Filets genannt „Loins” 24 16041418 andere 24 16041490 Pelamide (Sarda spp.) 25 160415 Makrelen der Arten Scomber scombrus und Scomber japonicus 16041511 Filets 25 16041519 andere 25 16041590 der Art Scomber australasicus 20 16041600 Sardellen 25 160419 andere 16041910 Salmoniden, ausgenommen Lachse 7 Fische der Euthynnus-Arten, andere als echter Bonito (Euthynnus (Katsuwonus) pelamis) 16041931 Filets genannt „Loins” 24 16041939 andere 24 16041950 Fische der Art Ocrynopsis unicolor 12,5 andere 16041991 Filets, roh, lediglich mit Teig umhüllt oder mit Paniermehl bestreut (paniert), auch in Öl vorgebacken, gefroren 7,5 andere 16041992 Kabeljau (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus) 20 16041993 Köhler (Pollachius virens) 20 16041994 Seehechte (Merluccius-Arten, Urophycis-Arten) 20 16041995 Pazifischer Pollack (Theragra chalcogramma) und Pollack (Pollachius pollachius) 20 16041998 andere 20 160420 Fische, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht 16042005 Surimizubereitungen 20 andere 16042010 Lachse 5,5 16042030 Salmoniden, ausgenommen Lachse 7 16042040 Sardellen 25 16042050 Sardinen, Boniten, Makrelen der Arten Scomber scombrus und Scomber japonicus, Fische der Art Orcynopsis unicolor 25(13) 16042070 Thunfische, echter Bonito und andere Fische der Euthynnus-Arten 24(13) 16042090 andere 14 160430 Kaviar und Kaviarersatz 16043010 Kaviar (Störrogen) 20 16043090 Kaviarersatz 20 1605 Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, zubereitet oder haltbar gemacht 16051000 Krabben 8 160520 Garnelen 16052010 in luftdicht verschlossenen Behältnissen 20(13) andere 16052091 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2 kg oder weniger 20(13) 16052099 andere 20(13) 160530 Hummer 16053010 Hummerfleisch, gekocht, zum Herstellen von Hummerbutter, -pasten, -suppen oder -soßen(11) frei 16053090 andere 20 16054000 andere Krebstiere 20(13) 160590 andere Weichtiere Miesmuscheln (Mytilus-Arten, Perna-Arten) 16059011 in luftdicht verschlossenen Behältnissen 20 16059019 andere 20 16059030 andere 20 16059090 andere wirbellose Wassertiere 26

KAPITEL 17

Anmerkung

1.
Zu Kapitel 17 gehören nicht:

a)
kakaohaltige Zuckerwaren (Position 1806);
b)
chemisch reine Zucker (ausgenommen Saccharose, Lactose, Maltose, Glucose und Fructose) und andere Waren der Position 2940;
c)
Arzneiwaren und andere Waren des Kapitels 30.

Unterpositions-Anmerkung

1.
Als „Rohzucker” im Sinne der Unterpositionen 170111 und 170112 gilt Zucker, dessen Gewichtsanteil an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, einer Polarisation von weniger als 99,5o entspricht.

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Als „Rohzucker” im Sinne der Unterpositionen 17011110, 17011190, 17011210 und 17011290 gilt Zucker (ohne Zusatz von Aroma-, Farb- oder anderen Stoffen) mit einem nach der polarimetrischen Methode ermittelten Saccharosegehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von weniger als 99,5 GHT.
2.
Der für Rohzucker der Unterpositionen 17011110 und 17011210 geltende Zollsatz, bei dem der gemäß Anhang IV Teil B Abschnitt III der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates ermittelte Rendementwert von 92 % abweicht, wird wie folgt berechnet:

Der angegebene Zollsatz wird mit einem Berichtigungskoeffizienten multipliziert, der sich aus der Division des gemäß der oben genannten Bestimmung ermittelten Rendementwertes durch 92 ergibt.

3.
Als „Weißzucker” im Sinne der Unterposition 17019910 gilt Zucker (ohne Zusatz von Aroma-, Farb- oder anderen Stoffen), dessen Gewichtsanteil an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, einer Polarisation von 99,5o oder mehr entspricht.
4.
Bei der Berechnung des Zollsatzes für die Erzeugnisse der Unterpositionen 17022010, 17026080, 17026095, 17029071, 17029080 und 17029095 wird der Saccharosegehalt, einschließlich des Gehalts an anderen als Saccharose berechneten Zuckern, nach den Methoden gemäß Artikel 42 Absätze 2 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 951/2006 bestimmt.
5.
Als „Isoglucose” im Sinne der Unterpositionen 17023010, 17024010, 17026010 und 17029030 gilt das aus Glucose oder Glucosepolymeren gewonnene Erzeugnis mit einem Gehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von 10 GHT oder mehr an Fructose.

Bei der Berechnung des Zollsatzes für die Erzeugnisse der im vorhergehenden Absatz genannten Unterpositionen wird der Gehalt an Trockenmasse gemäß Artikel 42 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 951/2006 bestimmt.

6.
Als „Inulinsirup” gelten:

a)
im Sinne der Unterposition 17026080 Erzeugnisse, die unmittelbar durch Hydrolyse von Inulin oder Oligomeren der Fructose gewonnen wurden, mit einem Gehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von mehr als 50 GHT Fructose in chemisch nicht gebundener Form oder in Form von Saccharose;
b)
im Sinne der Unterposition 17029080 Erzeugnisse, die unmittelbar durch Hydrolyse von Inulin oder Oligomeren der Fructose gewonnen wurden, mit einem Gehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von 10 bis 50 GHT Fructose in chemisch nicht gebundener Form oder in Form von Saccharose.

7.
Waren der Unterposition 170490, die in Warenzusammenstellungen gestellt werden, unterliegen einem Agrarteilbetrag (EA) nach dem durchschnittlichen Gehalt der gesamten Warenzusammenstellung an Milchfett, Milchprotein, Saccharose, Isoglucose, Glucose und Stärke.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 1701 Rohr- und Rübenzucker und chemisch reine Saccharose, fest Rohzucker, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen 170111 Rohrzucker 17011110 zur Raffination bestimmt(11) 33,9 €/100 kg/net(63)(13) 17011190 anderer 41,9 €/100 kg/net(13) 170112 Rübenzucker 17011210 zur Raffination bestimmt(11) 33,9 €/100 kg/net(63)(13) 17011290 anderer 41,9 €/100 kg/net(13) andere 17019100 mit Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen 41,9 €/100 kg/net(13) 170199 andere 17019910 Weißzucker 41,9 €/100 kg/net(13) 17019990 andere 41,9 €/100 kg/net(13) 1702 Andere Zucker, einschließlich chemisch reine Lactose, Maltose, Glucose und Fructose, fest; Zuckersirupe, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen; Invertzuckercreme, auch mit natürlichem Honig vermischt; Zucker und Melassen, karamellisiert Lactose und Lactosesirup 17021100 mit einem Gehalt an Lactose, berechnet als wasserfreie Lactose, in der Trockenmasse, von 99 GHT oder mehr 14 €/100 kg/net 17021900 andere 14 €/100 kg/net 170220 Ahornzucker und Ahornsirup 17022010 fester Ahornzucker, mit Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen 0,4 €/100 kg/net(64) 17022090 anderer 8 170230 Glucose und Glucosesirup, keine Fructose enthaltend oder mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von weniger als 20 GHT 17023010 Isoglucose 50,7 €/100 kg/net mas andere 17023050 Glucose (Dextrose) als weißes, kristallines Pulver, auch agglomeriert 26,8 €/100 kg/net 17023090 andere 20 €/100 kg/net 170240 Glucose und Glucosesirup, mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von 20 GHT oder mehr, jedoch weniger als 50 GHT, ausgenommen Invertzucker 17024010 Isoglucose 50,7 €/100 kg/net mas 17024090 andere 20 €/100 kg/net 17025000 chemisch reine Fructose 16 + 50,7 €/100 kg/net mas(13) 170260 andere Fructose und Fructosesirup, mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von mehr als 50 GHT, ausgenommen Invertzucker 17026010 Isoglucose 50,7 €/100 kg/net mas 17026080 Inulinsirup 0,4 €/100 kg/net(64) 17026095 andere 0,4 €/100 kg/net(64) 170290 andere, einschließlich Invertzucker und anderer Zucker und Zuckersirupe mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von 50 GHT 17029010 chemisch reine Maltose 12,8 17029030 Isoglucose 50,7 €/100 kg/net mas 17029050 Maltodextrin und Maltodextrinsirup 20 €/100 kg/net Zucker und Melassen, karamellisiert 17029071 mit einem Gehalt an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, von 50 GHT oder mehr 0,4 €/100 kg/net(64) andere 17029075 als Pulver, auch agglomeriert 27,7 €/100 kg/net 17029079 andere 19,2 €/100 kg/net 17029080 Inulinsirup 0,4 €/100 kg/net(64) 17029095 andere 0,4 €/100 kg/net(64) 1703 Melassen aus der Gewinnung oder Raffination von Zucker 17031000 Rohrzuckermelasse 0,35 €/100 kg/net 17039000 andere 0,35 €/100 kg/net 1704 Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade) 170410 Kaugummi, auch mit Zucker überzogen 17041010 mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von weniger als 60 GHT 6,2 + 27,1 €/100 kg/net MAX 17,9 17041090 mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von 60 GHT oder mehr 6,3 + 30,9 €/100 kg/net MAX 18,2 170490 andere 17049010 Süßholz-Auszug mit einem Gehalt an Saccharose von mehr als 10 GHT, ohne Zusatz anderer Stoffe 13,4 17049030 weiße Schokolade 9,1 + 45,1 €/100 kg/net MAX 18,9 + 16,5 €/100 kg/net andere 17049051 Fondantmassen und andere Rohmassen sowie Marzipan, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder mehr 9 + EA MAX 18,7 + AD S/Z(27) 17049055 Husten- und Kräuterbonbons und -pastillen 9 + EA MAX 18,7 + AD S/Z(27) 17049061 Dragees 9 + EA MAX 18,7 + AD S/Z(27) andere 17049065 Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse, einschließlich Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren 9 + EA MAX 18,7 + AD S/Z(27) 17049071 Hartkaramellen, auch gefüllt 9 + EA MAX 18,7 + AD S/Z(27) 17049075 Weichkaramellen 9 + EA MAX 18,7 + AD S/Z(27) andere 17049081 Komprimate 9 + EA MAX 18,7 + AD S/Z(27) 17049099 andere 9 + EA MAX 18,7 + AD S/Z(27)

KAPITEL 18

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 18 gehören nicht Zubereitungen der Positionen 0403, 1901, 1904, 1905, 2105, 2202, 2208, 3003 und 3004.
2.
Zu Position 1806 gehören kakaohaltige Zuckerwaren und — vorbehaltlich der Anmerkung 1 — andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen.

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Waren der Unterpositionen 180620, 180631, 180632 und 180690, die in Warenzusammenstellungen gestellt werden, unterliegen einem Agrarteilbetrag (EA) nach dem durchschnittlichen Gehalt der gesamten Warenzusammenstellung an Milchfett, Milchprotein, Saccharose, Isoglucose, Glucose und Stärke.
2.
Nicht zu den Unterpositionen 18069011 und 18069019 gehören Erzeugnisse, die ausschließlich aus einer Schokoladeart bestehen.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 18010000 Kakaobohnen und Kakaobohnenbruch, roh oder geröstet frei 18020000 Kakaoschalen, Kakaohäutchen und anderer Kakaoabfall frei 1803 Kakaomasse, auch entfettet 18031000 nicht entfettet 9,6 18032000 ganz oder teilweise entfettet 9,6 18040000 Kakaobutter, Kakaofett und Kakaoöl 7,7 18050000 Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln 8 1806 Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen 180610 Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln 18061015 keine Saccharose enthaltend oder mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von weniger als 5 GHT 8 18061020 mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von 5 GHT oder mehr, jedoch weniger als 65 GHT 8 + 25,2 €/100 kg/net(13) 18061030 mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von 65 GHT oder mehr, jedoch weniger als 80 GHT 8 + 31,4 €/100 kg/net(13) 18061090 mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von 80 GHT oder mehr 8 + 41,9 €/100 kg/net(13) 180620 andere Zubereitungen in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von mehr als 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg 18062010 mit einem Gehalt an Kakaobutter von 31 GHT oder mehr oder mit einem Gesamtgehalt an Kakaobutter und Milchfett von 31 GHT oder mehr 8,3 + EA MAX 18,7 + AD S/Z(27)(13) 18062030 mit einem Gesamtgehalt an Kakaobutter und Milchfett von 25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 31 GHT 8,3 + EA MAX 18,7 + AD S/Z(27)(13) andere 18062050 mit einem Gehalt an Kakaobutter von 18 GHT oder mehr 8,3 + EA MAX 18,7 + AD S/Z(27)(13) 18062070 „chocolate-milk-crumb” genannte Zubereitungen 15,4 + EA(27)(13) 18062080 Kakaoglasur 8,3 + EA MAX 18,7 + AD S/Z(27)(13) 18062095 andere 8,3 + EA MAX 18,7 + AD S/Z(27)(13) andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln 18063100 gefüllt 8,3 + EA MAX 18,7 + AD S/Z(27)(13) 180632 nicht gefüllt 18063210 mit Zusatz von Getreide, Früchten oder Nüssen 8,3 + EA MAX 18,7 + AD S/Z(13)(27) 18063290 andere 8,3 + EA MAX 18,7 + AD S/Z(13)(27) 180690 andere Schokolade und Schokoladeerzeugnisse Pralinen, auch gefüllt 18069011 alkoholhaltig 8,3 + EA MAX 18,7 + AD S/Z(13)(27) 18069019 andere 8,3 + EA MAX 18,7 + AD S/Z(13)(27) andere 18069031 gefüllt 8,3 + EA MAX 18,7 + AD S/Z(13)(27) 18069039 nicht gefüllt 8,3 + EA MAX 18,7 + AD S/Z(13)(27) 18069050 kakaohaltige Zuckerwaren und entsprechende kakaohaltige Zubereitungen auf der Grundlage von Zuckeraustauschstoffen 8,3 + EA MAX 18,7 + AD S/Z(13)(27) 18069060 kakaohaltige Brotaufstriche 8,3 + EA MAX 18,7 + AD S/Z(13)(27) 18069070 kakaohaltige Zubereitungen zum Herstellen von Getränken 8,3 + EA MAX 18,7 + AD S/Z(13)(27) 18069090 andere 8,3 + EA MAX 18,7 + AD S/Z(13)(27)

KAPITEL 19

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 19 gehören nicht:

a)
Lebensmittelzubereitungen (ausgenommen gefüllte Waren der Position 1902) mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16);
b)
Erzeugnisse aus Mehl oder Stärke (z. B. Kekse), die zur Tierfütterung besonders zubereitet sind (Position 2309);
c)
Arzneiwaren und andere Waren des Kapitels 30.

2.
Im Sinne der Position 1901:

a)
gilt als „Grobgrieß” : Grobgrieß von Getreide des Kapitels 11;
b)
gelten als „Mehl” und „Feingrieß” :

1)
Mehl und Feingrieß von Getreide des Kapitels 11;
2)
Mehl, Grieß und Pulver pflanzlichen Ursprungs jeden Kapitels, ausgenommen Mehl, Grieß oder Pulver von getrocknetem Gemüse (Position 0712), von Kartoffeln (Position 1105) oder von getrockneten Hülsenfrüchten (Position 1106).

3.
Zu Position 1904 gehören nicht Zubereitungen, die mehr als 6 GHT Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, enthalten oder mit Schokolade oder anderen kakaohaltigen Lebensmittelzubereitungen der Position 1806 vollständig überzogen sind.
4.
Der Begriff „in anderer Weise zubereitet” im Sinne der Position 1904 bedeutet, dass das Getreide eine weitergehende Behandlung erfahren hat, als in den Positionen oder Anmerkungen zu den Kapiteln 10 und 11 vorgesehen ist.

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Waren der Unterpositionen 190531, 190532, 190540 und 190590, die in Warenzusammenstellungen gestellt werden, unterliegen einem Agrarteilbetrag (EA) nach dem durchschnittlichen Gehalt der gesamten Warenzusammenstellung an Milchfett, Milchprotein, Saccharose, Isoglucose, Glucose und Stärke.
2.
Als Kekse und ähnliches Kleingebäck, gesüßt, im Sinne der Unterposition 190531 gelten nur Erzeugnisse mit einem Wassergehalt von 12 GHT oder weniger und einem Fettgehalt von 35 GHT oder weniger (Füllungen und Überzüge bleiben bei der Bestimmung dieser Gehalte außer Betracht).
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 1901 Malzextrakt; Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grobgrieß, Feingrieß, Stärke oder Malzextrakt, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 40 GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Lebensmittelzubereitungen aus Waren der Positionen 0401 bis 0404, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 5 GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen 19011000 Zubereitungen zur Ernährung von Kindern, in Aufmachungen für den Einzelverkauf 7,6 + EA(27) 19012000 Mischungen und Teig, zum Herstellen von Backwaren der Position 1905 7,6 + EA(27) 190190 andere Malzextrakt 19019011 mit einem Gehalt an Trockenmasse von 90 GHT oder mehr 5,1 + 18 €/100 kg/net 19019019 anderer 5,1 + 14,7 €/100 kg/net andere 19019091 kein Milchfett, keine Saccharose, Isoglucose, Glucose oder Stärke enthaltend, oder weniger als 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose (einschließlich Invertzucker) oder Isoglucose, 5 GHT Glucose oder Stärke enthaltend, ausgenommen Lebensmittelzubereitungen in Pulverform aus Waren der Positionen 0401 bis 0404 12,8 19019099 andere 7,6 + EA(13)(27) 1902 Teigwaren, auch gekocht oder gefüllt (mit Fleisch oder anderen Stoffen) oder in anderer Weise zubereitet, z. B. Spaghetti, Makkaroni, Nudeln, Lasagne, Gnocchi, Ravioli, Cannelloni; Couscous, auch zubereitet Teigwaren, weder gekocht oder gefüllt noch in anderer Weise zubereitet 19021100 Eier enthaltend 7,7 + 24,6 €/100 kg/net(13) 190219 andere 19021910 weder Weichweizenmehl noch Weichweizengrieß enthaltend 7,7 + 24,6 €/100 kg/net(13) 19021990 andere 7,7 + 21,1 €/100 kg/net(13) 190220 Teigwaren, gefüllt (auch gekocht oder in anderer Weise zubereitet) 19022010 mehr als 20 GHT Fische, Krebstiere oder andere wirbellose Wassertiere enthaltend 8,5 19022030 mehr als 20 GHT Wurst und ähnliche Erzeugnisse, Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse jeder Art, einschließlich Fette jeder Art oder Herkunft, enthaltend 54,3 €/100 kg/net andere 19022091 gekocht 8,3 + 6,1 €/100 kg/net(13) 19022099 andere 8,3 + 17,1 €/100 kg/net(13) 190230 andere Teigwaren 19023010 getrocknet 6,4 + 24,6 €/100 kg/net(13) 19023090 andere 6,4 + 9,7 €/100 kg/net(13) 190240 Couscous 19024010 nicht zubereitet 7,7 + 24,6 €/100 kg/net(13) 19024090 anderer 6,4 + 9,7 €/100 kg/net(13) 19030000 Tapiokasago und Sago aus anderen Stärken, in Form von Flocken, Graupen, Perlen, Krümeln und dergleichen 6,4 + 15,1 €/100 kg/net(13) 1904 Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt (z. B. Cornflakes); Getreide (ausgenommen Mais) in Form von Körnern oder Flocken oder anders bearbeiteten Körnern, ausgenommen Mehl, Grobgrieß und Feingrieß, vorgekocht oder in anderer Weise zubereitet, anderweit weder genannt noch inbegriffen 190410 Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt 19041010 auf der Grundlage von Mais 3,8 + 20 €/100 kg/net 19041030 auf der Grundlage von Reis 5,1 + 46 €/100 kg/net 19041090 andere 5,1 + 33,6 €/100 kg/net 190420 Lebensmittelzubereitungen aus ungerösteten Getreideflocken oder aus Mischungen von ungerösteten und gerösteten Getreideflocken oder aus aufgeblähtem Getreide 19042010 Zubereitungen nach Art der „Müsli” auf der Grundlage nicht gerösteter Getreideflocken 9 + EA(27) andere 19042091 auf der Grundlage von Mais 3,8 + 20 €/100 kg/net 19042095 auf der Grundlage von Reis 5,1 + 46 €/100 kg/net 19042099 andere 5,1 + 33,6 €/100 kg/net 19043000 Bulgur-Weizen 8,3 + 25,7 €/100 kg/net(13) 190490 andere 19049010 auf der Grundlage von Reis 8,3 + 46 €/100 kg/net 19049080 andere 8,3 + 25,7 €/100 kg/net(13) 1905 Backwaren, auch kakaohaltig; Hostien, leere Oblatenkapseln von der für Arzneiwaren verwendeten Art, Siegeloblaten, getrocknete Teigblätter aus Mehl oder Stärke und ähnliche Waren 19051000 Knäckebrot 5,8 + 13 €/100 kg/net 190520 Leb- und Honigkuchen und ähnliche Waren 19052010 mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von weniger als 30 GHT 9,4 + 18,3 €/100 kg/net 19052030 mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von 30 GHT oder mehr, jedoch weniger als 50 GHT 9,8 + 24,6 €/100 kg/net 19052090 mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von 50 GHT oder mehr 10,1 + 31,4 €/100 kg/net Kekse und ähnliches Kleingebäck, gesüßt; Waffeln 190531 Kekse und ähnliches Kleingebäck, gesüßt ganz oder teilweise mit Schokolade oder kakaohaltigen Überzugsmassen überzogen oder bedeckt 19053111 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 85 g oder weniger 9 + EA MAX 24,2 + AD S/Z(27) 19053119 andere 9 + EA MAX 24,2 + AD S/Z(27) andere 19053130 mit einem Gehalt an Milchfett von 8 GHT oder mehr 9 + EA MAX 24,2 + AD S/Z(27) andere 19053191 Doppelkekse mit Füllung 9 + EA MAX 24,2 + AD S/Z(27) 19053199 andere 9 + EA MAX 24,2 + AD S/Z(27) 190532 Waffeln 19053205 mit einem Wassergehalt von mehr als 10 GHT 9 + EA MAX 20,7 + AD F/M(27) andere ganz oder teilweise mit Schokolade oder kakaohaltigen Überzugsmassen überzogen oder bedeckt 19053211 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 85 g oder weniger 9 + EA MAX 24,2 + AD S/Z(27) 19053219 andere 9 + EA MAX 24,2 + AD S/Z(27) andere 19053291 gesalzen, auch gefüllt 9 + EA MAX 20,7 + AD F/M(27) 19053299 andere 9 + EA MAX 24,2 + AD S/Z(27) 190540 Zwieback, geröstetes Brot und ähnliche geröstete Waren 19054010 Zwieback 9,7 + EA(27) 19054090 andere 9,7 + EA(27) 190590 andere 19059010 ungesäuertes Brot (Matzen) 3,8 + 15,9 €/100 kg/net 19059020 Hostien, leere Oblatenkapseln von der für Arzneiwaren verwendeten Art, Siegeloblaten, getrocknete Teigblätter aus Mehl oder Stärke und ähnliche Waren 4,5 + 60,5 €/100 kg/net(13) andere 19059030 Brot ohne Zusatz von Honig, Eiern, Käse oder Früchten, auch mit einem Gehalt an Zuckern oder Fetten, bezogen auf die Trockenmasse, von jeweils 5 GHT oder weniger 9,7 + EA(27) 19059045 Kekse und ähnliches Kleingebäck 9 + EA MAX 20,7 + AD F/M(27) 19059055 extrudierte oder expandierte Erzeugnisse, gesalzen oder aromatisiert 9 + EA MAX 20,7 + AD F/M(27) andere 19059060 gesüßt 9 + EA MAX 24,2 + AD S/Z(27) 19059090 andere 9 + EA MAX 20,7 + AD F/M(27)

KAPITEL 20

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 20 gehören nicht:

a)
Gemüse, Früchte oder Nüsse, zubereitet oder haltbar gemacht nach den Verfahren, die in den Kapiteln 7, 8 oder 11 aufgeführt sind;
b)
Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16);
c)
Backwaren und andere Erzeugnisse der Position 1905;
d)
zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen der Position 2104.

2.
Zu den Positionen 2007 und 2008 gehören nicht Fruchtgelees, Fruchtpasten, dragierte Mandeln und dergleichen, in Form von Zuckerwaren (Position 1704) oder von Schokoladewaren (Position 1806).
3.
Zu den Positionen 2001, 2004 und 2005 gehören, je nach Beschaffenheit, nur solche Erzeugnisse des Kapitels 7 oder der Position 1105 oder 1106 (ausgenommen Mehl, Grieß und Pulver von Erzeugnissen des Kapitels 8), die durch andere als die in Anmerkung 1 Buchstabe a aufgeführten Verfahren zubereitet oder haltbar gemacht worden sind.
4.
Zu Position 2002 gehört auch Tomatensaft mit einem Trockenmassegehalt von 7 GHT oder mehr.
5.
Für die Anwendung der Position 2007 bedeutet der Begriff „durch Kochen hergestellt” , dass die Viskosität des Erzeugnisses durch Verringern des Wassergehalts mittels Hitzebehandlung unter atmosphärischem oder vermindertem Druck oder mittels anderer Verfahren erhöht wurde.
6.
Für die Anwendung der Position 2009 gelten als „Säfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol” Säfte mit einem Alkoholgehalt (siehe Anmerkung 2 zu Kapitel 22) von 0,5 % vol oder weniger.

Unterpositions-Anmerkungen

1.
Als „Gemüse, homogenisiert” im Sinne der Unterposition 200510 gelten Zubereitungen aus fein homogenisiertem Gemüse, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Kindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von 250 g oder weniger. Bei Anwendung dieser Begriffsbestimmung bleiben Zutaten, die der Zubereitung ggf. zum Würzen, Haltbarmachen oder zu anderen Zwecken in geringer Menge zugesetzt sind, außer Betracht. Diese Zubereitungen können in geringer Menge sichtbare Stückchen von Gemüse enthalten. Die Unterposition 200510 hat Vorrang vor allen anderen Unterpositionen der Position 2005.
2.
Als „homogenisierte Zubereitungen” im Sinne der Unterposition 200710 gelten Zubereitungen aus fein homogenisierten Früchten, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Kindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von 250 g oder weniger. Bei Anwendung dieser Begriffsbestimmung bleiben Zutaten, die der Zubereitung ggf. zum Würzen, Haltbarmachen oder zu anderen Zwecken in geringer Menge zugesetzt sind, außer Betracht. Diese Zubereitungen können in geringer Menge sichtbare Stückchen von Früchten enthalten. Die Unterposition 200710 hat Vorrang vor allen anderen Unterpositionen der Position 2007.
3.
Für die Anwendung der Unterpositionen 200912, 200921, 200931, 200941, 200961 und 200971 gilt als „Brixwert” der von einer Brix-Senkwaage oder einem Refraktometer unmittelbar abgelesene Wert in GHT Saccharose, ermittelt bei 20 °C, oder der auf 20 °C umgerechnete Wert, wenn die Bestimmung bei einer anderen Temperatur vorgenommen wurde.

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Als Waren der Position 2001 gelten Gemüse, Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nur, wenn ihr Gehalt an freier flüchtiger Säure, berechnet als Essigsäure, 0,5 GHT oder mehr beträgt. Zusätzlich darf für Pilze der Unterposition 20019050 der Salzgehalt nicht mehr als 2,5 GHT betragen.
2.
a)
Als Gehalt an verschiedenen Zuckern, berechnet als Saccharose ( „Zuckergehalt” ), der Waren dieses Kapitels gilt der bei 20 °C refraktometrisch — nach der im Anhang der Verordnung (EWG) Nr. 558/93 vorgesehenen Methode — ermittelte Wert, multipliziert mit dem Faktor:

0,93 bei Waren der Unterpositionen 200820 bis 200880, 200892 und 200899,

0,95 bei Waren der anderen Positionen.

b)
Der in den Unterpositionen der Position 2009 verwendete Ausdruck „Brixwert” entspricht dem bei 20 °C refraktometrisch — nach der im Anhang der Verordnung (EWG) Nr. 558/93 vorgesehenen Methode — ermittelten Wert.
3.
Erzeugnisse der Unterpositionen 200820 bis 200880, 200892 und 200899 gelten als „Früchte oder andere genießbare Pflanzenteile mit Zusatz von Zucker” , wenn ihr „Zuckergehalt” höher ist als die folgenden für die verschiedenen Fruchtarten oder für andere genießbare Pflanzenteile aufgeführten Gewichtshundertteile:

Ananas, Weintrauben: 13 GHT,

andere Früchte, einschließlich Mischungen von Früchten oder andere genießbare Pflanzenteile: 9 GHT.

4.
Für die Anwendung der Unterpositionen 20083011 bis 20083039, 20084011 bis 20084039, 20085011 bis 20085059, 20086011 bis 20086039, 20087011 bis 20087059, 20088011 bis 20088039, 20089212 bis 20089238 und 20089911 bis 20089940 versteht man unter:

vorhandenem Alkohol (in % mas) die Masseneinheiten reinen Alkohols, die in 100 Masseneinheiten des Erzeugnisses enthalten sind;

% mas: die Abkürzung für den Massengehalt.

5.
Die nachfolgenden Bestimmungen sind anzuwenden auf die gestellten Erzeugnisse als solche:

a)
Als Gehalt an zugesetztem Zucker gilt bei Waren der Position 2009 der „Zuckergehalt” , vermindert um die folgenden für die verschiedenen Säfte aufgeführten Werte:

Säfte aus Zitronen oder Tomaten: 3,

Säfte aus Weintrauben: 15,

Säfte aus anderen Früchten oder Gemüse, einschließlich Mischungen von Säften: 13.

b)
Fruchtsäfte mit zugesetztem Zucker und einem Brix-Wert von 67 oder weniger und mit einem Gehalt von weniger als 50 GHT Fruchtsaft verlieren den ursprünglichen Charakter eines Fruchtsafts der Position 2009.

Buchstabe b gilt nicht für konzentrierte natürliche Fruchtsäfte. Somit sind konzentrierte natürliche Fruchtsäfte nicht von Position 2009 ausgeschlossen.

6.
Als „konzentrierter Traubensaft (einschließlich Traubenmost)” (Unterpositionen 20096951 und 20096971) gilt der Traubensaft (einschließlich Traubenmost), bei dem der — unter Verwendung der im Anhang der Verordnung (EWG) Nr. 558/93 vorgesehenen Methode — bei einer Temperatur von 20 °C auf dem Refraktometer abgelesene Trockenmassegehalt nicht unter 50,9 % liegt.
7.
Als „tropische Früchte” im Sinne der Unterpositionen 20019091, 20060035, 20060091, 20071091, 20079993, 20081911, 20081991, 20089212, 20089216, 20089232, 20089236, 20089251, 20089272, 20089276, 20089292, 20089294, 20089297, 20089924, 20089931, 20089936, 20089938, 20089948, 20089963, 20098034, 20098036, 20098073, 20098085, 20098088, 20098097, 20099092, 20099095 und 20099097 gelten Guaven, Mangofrüchte, Mangostanfrüchte, Papaya-Früchte, Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen und Pitahayas.
8.
Als „tropische Nüsse” im Sinne der Unterpositionen 20019091, 20060035, 20060091, 20079993, 20081911, 20081991, 20089212, 20089216, 20089232, 20089236, 20089251, 20089272, 20089276, 20089292, 20089294 und 20089297 gelten Kokosnüsse, Kaschu-Nüsse, Paranüsse, Areka-(Betel-)Nüsse, Kolanüsse und Macadamia-Nüsse.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 2001 Gemüse, Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht 20011000 Gurken und Cornichons 17,6 kg/net eda 200190 andere 20019010 Mango-Chutney frei 20019020 Früchte der Gattung „Capsicum” , mit brennendem Geschmack 5 20019030 Zuckermais (Zea mays var. saccharata) 5,1 + 9,4 €/100 kg/net(42) 20019040 Yamswurzeln, Süßkartoffeln und ähnliche genießbare Pflanzenteile, mit einem Stärkegehalt von 5 GHT oder mehr 8,3 + 3,8 €/100 kg/net(42) 20019050 Pilze 16 20019060 Palmherzen 10 20019065 Oliven 16 20019070 Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack 16 20019091 tropische Früchte und tropische Nüsse 10 20019097 andere 16 2002 Tomaten, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht 200210 Tomaten, ganz oder in Stücken 20021010 geschält 14,4 20021090 andere 14,4 200290 andere mit einem Trockenmassegehalt von weniger als 12 GHT 20029011 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg 14,4 20029019 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger 14,4 mit einem Trockenmassegehalt von 12 bis 30 GHT 20029031 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg 14,4 20029039 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger 14,4 mit einem Trockenmassegehalt von mehr als 30 GHT 20029091 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg 14,4 20029099 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger 14,4 2003 Pilze und Trüffeln, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht 200310 Pilze der Gattung Agaricus 20031020 vorläufig haltbar gemacht, vollständig gegart 18,4 + 191 €/100 kg/net eda(13) kg/net eda 20031030 andere 18,4 + 222 €/100 kg/net eda(13) kg/net eda 20032000 Trüffeln 14,4 20039000 andere 18,4 2004 Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006 200410 Kartoffeln 20041010 gegart, jedoch nicht weiter zubereitet 14,4 andere 20041091 in Form von Mehl, Grieß oder Flocken 7,6 + EA(27) 20041099 andere 17,6 200490 anderes Gemüse und Mischungen von Gemüsen 20049010 Zuckermais (Zea mays var. saccharata) 5,1 + 9,4 €/100 kg/net(42) 20049030 Sauerkraut, Kapern und Oliven 16 20049050 Erbsen (Pisum sativum) und grüne Bohnen (Phaseolus-Arten) 19,2 andere, einschließlich Mischungen 20049091 Zwiebeln, nur gegart 14,4 20049098 andere 17,6 2005 Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006 20051000 Gemüse, homogenisiert 17,6 200520 Kartoffeln 20052010 in Form von Mehl, Grieß oder Flocken 8,8 + EA(27) andere 20052020 in dünnen Scheiben, in Fett oder in Öl gebacken, auch gesalzen oder aromatisiert, in luftdicht verschlossenen Verpackungen, zum unmittelbaren Genuss geeignet 14,1 20052080 andere 14,1 20054000 Erbsen (Pisum sativum) 19,2 Bohnen (Vigna-Arten, Phaseolus-Arten) 20055100 Bohnen, ausgelöst 17,6 20055900 andere 19,2 20056000 Spargel 17,6 20057000 Oliven 12,8 kg/net eda 20058000 Zuckermais (Zea mays var. saccharata) 5,1 + 9,4 €/100 kg/net(42) anderes Gemüse und Mischungen von Gemüsen 20059100 Bambussprossen 17,6 200599 andere 20059910 Früchte der Gattung „Capsicum” , mit brennendem Geschmack 6,4 20059920 Kapern 16 20059930 Artischocken 17,6 20059940 Karotten 17,6 20059950 Mischungen von Gemüsen 17,6 20059960 Sauerkraut 16 20059990 andere 17,6 200600 Gemüse, Früchte, Nüsse, Fruchtschalen und andere Pflanzenteile, mit Zucker haltbar gemacht (durchtränkt und abgetropft, glasiert oder kandiert) 20060010 Ingwer frei andere mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT 20060031 Kirschen 20 + 23,9 €/100 kg/net 20060035 tropische Früchte und tropische Nüsse 12,5 + 15 €/100 kg/net 20060038 andere 20 + 23,9 €/100 kg/net andere 20060091 tropische Früchte und tropische Nüsse 12,5 20060099 andere 20 2007 Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln 200710 homogenisierte Zubereitungen 20071010 mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT 24 + 4,2 €/100 kg/net andere 20071091 von tropischen Früchten 15 20071099 andere 24 andere 200791 von Zitrusfrüchten 20079110 mit einem Zuckergehalt von mehr als 30 GHT 20 + 23 €/100 kg/net 20079130 mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 bis 30 GHT 20 + 4,2 €/100 kg/net 20079190 andere 21,6 200799 andere mit einem Zuckergehalt von mehr als 30 GHT 20079910 Pflaumenmus und Pflaumenpaste, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 100 kg, zur industriellen Verarbeitung(11) 22,4 20079920 Maronenpaste und Maronenmus 24 + 19,7 €/100 kg/net andere 20079931 von Kirschen 24 + 23 €/100 kg/net 20079933 von Erdbeeren 24 + 23 €/100 kg/net 20079935 von Himbeeren 24 + 23 €/100 kg/net 20079939 andere 24 + 23 €/100 kg/net 20079950 mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 bis 30 GHT 24 + 4,2 €/100 kg/net andere 20079993 von tropischen Früchten und tropischen Nüssen 15 20079997 andere 24 2008 Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen, auch miteinander vermischt 200811 Erdnüsse 20081110 Erdnussbutter 12,8 andere, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 20081191 mehr als 1 kg 11,2 1 kg oder weniger 20081196 geröstet 12 20081198 andere 12,8 200819 andere, einschließlich Mischungen in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg 20081911 tropische Nüsse; Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Nüssen und tropischen Früchten von 50 GHT oder mehr 7 andere 20081913 geröstete Mandeln und Pistazien 9 20081919 andere 11,2 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger 20081991 tropische Nüsse; Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Nüssen und tropischen Früchten von 50 GHT oder mehr 8 andere geröstete Nüsse 20081993 Mandeln und Pistazien 10,2 20081995 andere 12 20081999 andere 12,8 200820 Ananas mit Zusatz von Alkohol in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg 20082011 mit einem Zuckergehalt von mehr als 17 GHT 25,6 + 2,5 €/100 kg/net(13) 20082019 andere 25,6(13) in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger 20082031 mit einem Zuckergehalt von mehr als 19 GHT 25,6 + 2,5 €/100 kg/net(13) 20082039 andere 25,6(13) ohne Zusatz von Alkohol mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg 20082051 mit einem Zuckergehalt von mehr als 17 GHT 19,2 20082059 andere 17,6 mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger 20082071 mit einem Zuckergehalt von mehr als 19 GHT 20,8(13) 20082079 andere 19,2 20082090 ohne Zusatz von Zucker 18,4 200830 Zitrusfrüchte mit Zusatz von Alkohol mit einem Zuckergehalt von mehr als 9 GHT 20083011 mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger 25,6(13) 20083019 andere 25,6 + 4,2 €/100 kg/net(13) andere 20083031 mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger 24(13) 20083039 andere 25,6(13) ohne Zusatz von Alkohol mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg 20083051 Segmente von Pampelmusen und Grapefruits 15,2 20083055 Mandarinen, einschließlich Tangerinen und Satsumas; Clementinen, Wilkings und andere ähnliche Kreuzungen von Zitrusfrüchten 18,4 20083059 andere 17,6 mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger 20083071 Segmente von Pampelmusen und Grapefruits 15,2 20083075 Mandarinen, einschließlich Tangerinen und Satsumas; Clementinen, Wilkings und andere ähnliche Kreuzungen von Zitrusfrüchten 17,6 20083079 andere 20,8(13) 20083090 ohne Zusatz von Zucker 18,4 200840 Birnen mit Zusatz von Alkohol in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT 20084011 mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger 25,6(13) 20084019 andere 25,6 + 4,2 €/100 kg/net(13) andere 20084021 mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger 24(13) 20084029 andere 25,6(13) in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger 20084031 mit einem Zuckergehalt von mehr als 15 GHT 25,6 + 4,2 €/100 kg/net(13) 20084039 andere 25,6(13) ohne Zusatz von Alkohol mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg 20084051 mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT 17,6 20084059 andere 16 mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger 20084071 mit einem Zuckergehalt von mehr als 15 GHT 19,2 20084079 andere 17,6 20084090 ohne Zusatz von Zucker 16,8 200850 Aprikosen/Marillen mit Zusatz von Alkohol in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT 20085011 mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger 25,6(13) 20085019 andere 25,6 + 4,2 €/100 kg/net(13) andere 20085031 mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger 24(13) 20085039 andere 25,6(13) in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger 20085051 mit einem Zuckergehalt von mehr als 15 GHT 25,6 + 4,2 €/100 kg/net(13) 20085059 andere 25,6(13) ohne Zusatz von Alkohol mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg 20085061 mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT 19,2 20085069 andere 17,6 mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger 20085071 mit einem Zuckergehalt von mehr als 15 GHT 20,8(13) 20085079 andere 19,2 ohne Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 20085092 5 kg oder mehr 13,6 20085094 4,5 kg oder mehr, jedoch weniger als 5 kg 18,4(65) 20085099 weniger als 4,5 kg 18,4 200860 Kirschen mit Zusatz von Alkohol mit einem Zuckergehalt von mehr als 9 GHT 20086011 mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger 25,6(13) 20086019 andere 25,6 + 4,2 €/100 kg/net(13) andere 20086031 mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger 24(13) 20086039 andere 25,6(13) ohne Zusatz von Alkohol mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 20086050 mehr als 1 kg 17,6 20086060 1 kg oder weniger 20,8(13) ohne Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 20086070 4,5 kg oder mehr 18,4 20086090 weniger als 4,5 kg 18,4 200870 Pfirsiche, einschließlich Brugnolen und Nektarinen mit Zusatz von Alkohol in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT 20087011 mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger 25,6(13) 20087019 andere 25,6 + 4,2 €/100 kg/net(13) andere 20087031 mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger 24(13) 20087039 andere 25,6(13) in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger 20087051 mit einem Zuckergehalt von mehr als 15 GHT 25,6 + 4,2 €/100 kg/net(13) 20087059 andere 25,6(13) ohne Zusatz von Alkohol mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg 20087061 mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT 19,2 20087069 andere 17,6 mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger 20087071 mit einem Zuckergehalt von mehr als 15 GHT 19,2 20087079 andere 17,6 ohne Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 20087092 5 kg oder mehr 15,2 20087098 weniger als 5 kg 18,4 200880 Erdbeeren mit Zusatz von Alkohol mit einem Zuckergehalt von mehr als 9 GHT 20088011 mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger 25,6(13) 20088019 andere 25,6 + 4,2 €/100 kg/net(13) andere 20088031 mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger 24(13) 20088039 andere 25,6(13) ohne Zusatz von Alkohol 20088050 mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg 17,6 20088070 mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger 20,8(13) 20088090 ohne Zusatz von Zucker 18,4 andere, einschließlich Mischungen, ausgenommen Mischungen der Unterposition 200819 20089100 Palmherzen 10 200892 Mischungen mit Zusatz von Alkohol mit einem Zuckergehalt von mehr als 9 GHT mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger 20089212 von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr) 16 20089214 andere 25,6 andere 20089216 von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr) 16 + 2,6 €/100 kg/net 20089218 andere 25,6 + 4,2 €/100 kg/net andere mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger 20089232 von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr) 15 20089234 andere 24 andere 20089236 von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr) 16 20089238 andere 25,6 ohne Zusatz von Alkohol mit Zusatz von Zucker in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg 20089251 von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr) 11 20089259 andere 17,6 andere Mischungen von Früchten, bei denen das Gewicht keines Anteils mehr als 50 GHT des Gesamtgewichts der Früchte beträgt 20089272 von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr) 8,5 20089274 andere 13,6 andere 20089276 von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr) 12 20089278 andere 19,2 ohne Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 5 kg oder mehr 20089292 von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr) 11,5 20089293 andere 18,4 4,5 kg oder mehr, jedoch weniger als 5 kg 20089294 von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr) 11,5 20089296 andere 18,4 weniger als 4,5 kg 20089297 von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr) 11,5 20089298 andere 18,4 200899 andere mit Zusatz von Alkohol Ingwer 20089911 mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger 10 20089919 anderer 16 Weintrauben 20089921 mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT 25,6 + 3,8 €/100 kg/net 20089923 andere 25,6 andere mit einem Zuckergehalt von mehr als 9 GHT mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger 20089924 tropische Früchte 16 20089928 andere 25,6 andere 20089931 tropische Früchte 16 + 2,6 €/100 kg/net 20089934 andere 25,6 + 4,2 €/100 kg/net andere mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger 20089936 tropische Früchte 15 20089937 andere 24 andere 20089938 tropische Früchte 16 20089940 andere 25,6 ohne Zusatz von Alkohol mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg 20089941 Ingwer frei 20089943 Weintrauben 19,2 20089945 Pflaumen 17,6 20089948 tropische Früchte 11 20089949 andere 17,6 mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger 20089951 Ingwer frei 20089963 tropische Früchte 13 20089967 andere 20,8 ohne Zusatz von Zucker Pflaumen in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 20089972 5 kg oder mehr 15,2 20089978 weniger als 5 kg 18,4 20089985 Mais, ausgenommen Zuckermais (Zea mays var. Saccharata) 5,1 + 9,4 €/100 kg/net(42) 20089991 Yamswurzeln, Süßkartoffeln und ähnliche genießbare Pflanzenteile, mit einem Stärkegehalt von 5 GHT oder mehr 8,3 + 3,8 €/100 kg/net(42) 20089999 andere 18,4 2009 Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln Orangensaft 200911 gefroren mit einem Brixwert von mehr als 67 20091111 mit einem Wert von 30 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht 33,6 + 20,6 €/100 kg/net(13) 20091119 anderer 33,6(13) mit einem Brixwert von 67 oder weniger 20091191 mit einem Wert von 30 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von mehr als 30 GHT 15,2 + 20,6 €/100 kg/net 20091199 anderer 15,2(13) 20091200 nicht gefroren, mit einem Brixwert von 20 oder weniger 12,2 200919 anderer mit einem Brixwert von mehr als 67 20091911 mit einem Wert von 30 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht 33,6 + 20,6 €/100 kg/net(13) 20091919 anderer 33,6(13) mit einem Brixwert von mehr als 20, jedoch nicht mehr als 67 20091991 mit einem Wert von 30 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von mehr als 30 GHT 15,2 + 20,6 €/100 kg/net 20091998 anderer 12,2 Saft aus Pampelmusen oder Grapefruits 20092100 mit einem Brixwert von 20 oder weniger 12 200929 anderer mit einem Brixwert von mehr als 67 20092911 mit einem Wert von 30 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht 33,6 + 20,6 €/100 kg/net(13) 20092919 anderer 33,6(13) mit einem Brixwert von mehr als 20, jedoch nicht mehr als 67 20092991 mit einem Wert von 30 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von mehr als 30 GHT 12 + 20,6 €/100 kg/net 20092999 anderer 12 Saft aus anderen Zitrusfrüchten (ausgenommen Mischungen) 200931 mit einem Brixwert von 20 oder weniger mit einem Wert von mehr als 30 € für 100 kg Eigengewicht 20093111 zugesetzten Zucker enthaltend 14,4 20093119 keinen zugesetzten Zucker enthaltend 15,2 mit einem Wert von 30 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht Zitronensaft 20093151 zugesetzten Zucker enthaltend 14,4 20093159 keinen zugesetzten Zucker enthaltend 15,2 Saft aus anderen Zitrusfrüchten 20093191 zugesetzten Zucker enthaltend 14,4 20093199 keinen zugesetzten Zucker enthaltend 15,2 200939 anderer mit einem Brixwert von mehr als 67 20093911 mit einem Wert von 30 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht 33,6 + 20,6 €/100 kg/net(13) 20093919 anderer 33,6(13) mit einem Brixwert von mehr als 20, jedoch nicht mehr als 67 mit einem Wert von mehr als 30 € für 100 kg Eigengewicht 20093931 zugesetzten Zucker enthaltend 14,4 20093939 keinen zugesetzten Zucker enthaltend 15,2 mit einem Wert von 30 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht Zitronensaft 20093951 mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von mehr als 30 GHT 14,4 + 20,6 €/100 kg/net 20093955 mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von 30 GHT oder weniger 14,4 20093959 keinen zugesetzten Zucker enthaltend 15,2 Saft aus anderen Zitrusfrüchten 20093991 mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von mehr als 30 GHT 14,4 + 20,6 €/100 kg/net 20093995 mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von 30 GHT oder weniger 14,4 20093999 keinen zugesetzten Zucker enthaltend 15,2 Ananassaft 200941 mit einem Brixwert von 20 oder weniger 20094110 mit einem Wert von mehr als 30 € für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend 15,2 anderer 20094191 zugesetzten Zucker enthaltend 15,2 20094199 keinen zugesetzten Zucker enthaltend 16 200949 anderer mit einem Brixwert von mehr als 67 20094911 mit einem Wert von 30 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht 33,6 + 20,6 €/100 kg/net(13) 20094919 anderer 33,6(13) mit einem Brixwert von mehr als 20, jedoch nicht mehr als 67 20094930 mit einem Wert von mehr als 30 € für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend 15,2 anderer 20094991 mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von mehr als 30 GHT 15,2 + 20,6 €/100 kg/net 20094993 mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von 30 GHT oder weniger 15,2 20094999 keinen zugesetzten Zucker enthaltend 16 200950 Tomatensaft 20095010 zugesetzten Zucker enthaltend 16 20095090 anderer 16,8 Traubensaft (einschließlich Traubenmost) 200961 mit einem Brixwert von 30 oder weniger 20096110 mit einem Wert von mehr als 18 € für 100 kg Eigengewicht (36) 20096190 mit einem Wert von 18 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht 22,4 + 27 €/hl(13) 200969 anderer mit einem Brixwert von mehr als 67 20096911 mit einem Wert von 22 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht 40 + 121 €/hl + 20,6 €/100 kg/net(13) 20096919 anderer (36) mit einem Brixwert von mehr als 30, jedoch nicht mehr als 67 mit einem Wert von mehr als 18 € für 100 kg Eigengewicht 20096951 konzentriert (36) 20096959 anderer (36) mit einem Wert von 18 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von mehr als 30 GHT 20096971 konzentriert 22,4 + 131 €/hl + 20,6 €/100 kg/net 20096979 anderer 22,4 + 27 €/hl + 20,6 €/100 kg/net 20096990 anderer 22,4 + 27 €/hl(13) Apfelsaft 200971 mit einem Brixwert von 20 oder weniger 20097120 zugesetzten Zucker enthaltend 18 20097199 keinen zugesetzten Zucker enthaltend 18 200979 anderer mit einem Brixwert von mehr als 67 20097911 mit einem Wert von 22 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht 30 + 18,4 €/100 kg/net(13) 20097919 anderer 30(13) mit einem Brixwert von mehr als 20, jedoch nicht mehr als 67 20097930 mit einem Wert von mehr als 18 € für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend 18 anderer 20097991 mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von mehr als 30 GHT 18 + 19,3 €/100 kg/net 20097993 mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von 30 GHT oder weniger 18 20097999 keinen zugesetzten Zucker enthaltend 18 200980 Saft aus anderen Früchten oder Gemüsen (ausgenommen Mischungen) mit einem Brixwert von mehr als 67 Birnensaft 20098011 mit einem Wert von 22 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht 33,6 + 20,6 €/100 kg/net(13) 20098019 anderer 33,6(13) anderer mit einem Wert von 30 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht 20098034 aus tropischen Früchten 21 + 12,9 €/100 kg/net(13) 20098035 anderer 33,6 + 20,6 €/100 kg/net(13) anderer 20098036 aus tropischen Früchten 21(13) 20098038 anderer 33,6(13) mit einem Brixwert von 67 oder weniger Birnensaft 20098050 mit einem Wert von mehr als 18 € für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend 19,2 anderer 20098061 mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von mehr als 30 GHT 19,2 + 20,6 €/100 kg/net 20098063 mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von 30 GHT oder weniger 19,2 20098069 keinen zugesetzten Zucker enthaltend 20 anderer mit einem Wert von mehr als 30 € für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend 20098071 Kirschsaft 16,8 20098073 aus tropischen Früchten 10,5 20098079 anderer 16,8 anderer mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von mehr als 30 GHT 20098085 aus tropischen Früchten 10,5 + 12,9 €/100 kg/net 20098086 anderer 16,8 + 20,6 €/100 kg/net mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von 30 GHT oder weniger 20098088 aus tropischen Früchten 10,5 20098089 anderer 16,8 keinen zugesetzten Zucker enthaltend 20098095 aus der Frucht der Art Vaccinium macrocarpon 14 20098096 Kirschsaft 17,6 20098097 aus tropischen Früchten 11 20098099 anderer 17,6 200990 Mischungen von Säften mit einem Brixwert von mehr als 67 Mischungen aus Apfel- und Birnensaft 20099011 mit einem Wert von 22 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht 33,6 + 20,6 €/100 kg/net(13) 20099019 andere 33,6(13) andere 20099021 mit einem Wert von 30 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht 33,6 + 20,6 €/100 kg/net(13) 20099029 andere 33,6(13) mit einem Brixwert von 67 oder weniger Mischungen aus Apfel- und Birnensaft 20099031 mit einem Wert von 18 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von mehr als 30 GHT 20 + 20,6 €/100 kg/net 20099039 andere 20 andere mit einem Wert von mehr als 30 € für 100 kg Eigengewicht Mischungen aus Zitrusfrucht- und Ananassaft 20099041 zugesetzten Zucker enthaltend 15,2 20099049 andere 16 andere 20099051 zugesetzten Zucker enthaltend 16,8 20099059 andere 17,6 mit einem Wert von 30 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht Mischungen aus Zitrusfrucht- und Ananassaft 20099071 mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von mehr als 30 GHT 15,2 + 20,6 €/100 kg/net 20099073 mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von 30 GHT oder weniger 15,2 20099079 keinen zugesetzten Zucker enthaltend 16 andere mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von mehr als 30 GHT 20099092 Mischungen von Säften aus tropischen Früchten 10,5 + 12,9 €/100 kg/net 20099094 andere 16,8 + 20,6 €/100 kg/net mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von 30 GHT oder weniger 20099095 Mischungen von Säften aus tropischen Früchten 10,5 20099096 andere 16,8 keinen zugesetzten Zucker enthaltend 20099097 Mischungen von Säften aus tropischen Früchten 11 20099098 andere 17,6

KAPITEL 21

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 21 gehören nicht:

a)
Gemüsemischungen der Position 0712;
b)
geröstete Kaffeemittel mit beliebigem Gehalt an Kaffee (Position 0901);
c)
aromatisierter Tee (Position 0902);
d)
Gewürze und andere Waren der Positionen 0904 bis 0910;
e)
Lebensmittelzubereitungen, ausgenommen Waren der Positionen 2103 und 2104, mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren — einzeln oder zusammen — von mehr als 20 GHT (Kapitel 16);
f)
Hefen, als Arzneiwaren aufgemacht, und andere Waren der Position 3003 oder 3004;
g)
zubereitete Enzyme der Position 3507.

2.
Zu Position 2101 gehören auch Auszüge aus den in der Anmerkung 1 Buchstabe b genannten Kaffeemitteln.
3.
Im Sinne der Position 2104 gelten als „zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen” Zubereitungen aus einer fein homogenisierten Mischung mehrerer Grundstoffe, wie Fleisch, Fisch, Gemüse oder Früchten, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Kindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von 250 g oder weniger. Bei Anwendung dieser Begriffsbestimmung bleiben Zutaten, die der Mischung ggf. zum Würzen, Haltbarmachen oder zu anderen Zwecken in geringer Menge zugesetzt sind, außer Betracht. Diese Zubereitungen können in geringer Menge sichtbare Stückchen der Bestandteile enthalten.

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Für die Anwendung der Unterpositionen 21061020 und 21069092 umfasst der Begriff „Stärke” auch die Stärkeabbauprodukte.
2.
Für die Anwendung der Unterposition 21069020 gelten als „zusammengesetzte alkoholhaltige Zubereitungen der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art, ausgenommen solche auf der Basis von Riechstoffen” , die Zubereitungen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 0,5 % vol.
3.
Im Sinne der Unterposition 21069030 gilt als „Isoglucose” das aus Glucose oder Glucosepolymeren gewonnene Erzeugnis mit einem Gehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von 10 GHT oder mehr Fructose.

Bei der Berechnung des Zollsatzes für die Erzeugnisse der Unterposition 21069030 wird der Gehalt an Trockenmasse gemäß Artikel 42 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 951/2006 bestimmt.

4.
Bei der Berechnung des Zollsatzes für die Erzeugnisse der Unterposition 21069059 wird der Saccharosegehalt, einschließlich des Gehalts an anderen als Saccharose berechneten Zuckern, nach der Methode gemäß Artikel 42 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 951/2006 bestimmt.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 2101 Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate; geröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel sowie Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Auszüge, Essenzen und Konzentrate oder auf der Grundlage von Kaffee 21011100 Auszüge, Essenzen und Konzentrate 9 210112 Zubereitungen auf der Grundlage von Auszügen, Essenzen und Konzentraten oder auf der Grundlage von Kaffee 21011292 Zubereitungen auf der Grundlage von Auszügen, Essenzen und Konzentraten aus Kaffee 11,5 21011298 andere 9 + EA(27) 210120 Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Auszüge, Essenzen und Konzentrate oder auf der Grundlage von Tee oder Mate 21012020 Auszüge, Essenzen und Konzentrate 6 Zubereitungen 21012092 auf der Grundlage von Auszügen, Essenzen und Konzentraten aus Tee oder Mate 6 21012098 andere 6,5 + EA(27) 210130 geröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel sowie Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus geröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel 21013011 geröstete Zichorien 11,5 21013019 andere 5,1 + 12,7 €/100 kg/net Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus gerösteten Zichorien oder aus anderen gerösteten Kaffeemitteln 21013091 aus gerösteten Zichorien 14,1 21013099 andere 10,8 + 22,7 €/100 kg/net 2102 Hefen (lebend oder nicht lebend); andere Einzeller-Mikroorganismen, nicht lebend (ausgenommen Vaccine der Position 3002); zubereitete Backtriebmittel in Pulverform 210210 Hefen, lebend 21021010 ausgewählte Mutterhefen (Hefekulturen) 10,9 Backhefen 21021031 getrocknet 12 + 49,2 €/100 kg/net(66) 21021039 andere 12 + 14,5 €/100 kg/net(66) 21021090 andere 14,7 210220 Hefen, nicht lebend; andere Einzeller-Mikroorganismen, nicht lebend Hefen, nicht lebend 21022011 in Form von Tabletten, Würfeln oder ähnlichen Aufmachungen, oder in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger 8,3 21022019 andere 5,1 21022090 andere frei 21023000 zubereitete Backtriebmittel in Pulverform 6,1 2103 Zubereitungen zum Herstellen von Würzsoßen und zubereitete Würzsoßen; zusammengesetzte Würzmittel; Senfmehl, auch zubereitet, und Senf 21031000 Sojasoße 7,7 21032000 Tomatenketchup und andere Tomatensoßen 10,2 210330 Senfmehl, auch zubereitet, und Senf 21033010 Senfmehl frei 21033090 Senf (einschließlich zubereitetes Senfmehl) 9 210390 andere 21039010 Mango-Chutney, flüssig frei 21039030 aromatische Bitter, mit einem Alkoholgehalt von 44,2 % vol bis 49,2 % vol, zubereitet unter Verwendung von 1,5 bis 6 GHT Enzian, Gewürzen und anderen Zutaten sowie 4 bis 10 GHT Zucker enthaltend, in Behältnissen mit einem Inhalt von 0,5 l oder weniger frei l alc. 100 % 21039090 andere 7,7 2104 Zubereitungen zum Herstellen von Suppen oder Brühen; Suppen und Brühen; zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen 21041000 Zubereitungen zum Herstellen von Suppen oder Brühen; Suppen und Brühen 11,5 21042000 zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen 14,1 210500 Speiseeis, auch kakaohaltig 21050010 kein Milchfett enthaltend oder mit einem Gehalt an Milchfett von weniger als 3 GHT 8,6 + 20,2 €/100 kg/net MAX 19,4 + 9,4 €/100 kg/net mit einem Gehalt an Milchfett von 21050091 3 GHT oder mehr, jedoch weniger als 7 GHT 8 + 38,5 €/100 kg/net MAX 18,1 + 7 €/100 kg/net 21050099 7 GHT oder mehr 7,9 + 54 €/100 kg/net MAX 17,8 + 6,9 €/100 kg/net 2106 Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen 210610 Eiweißkonzentrate und texturierte Eiweißstoffe 21061020 kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder weniger als 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose oder Isoglucose, 5 GHT Glucose oder Stärke enthaltend 12,8 21061080 andere EA(27) 210690 andere 21069020 zusammengesetzte alkoholhaltige Zubereitungen der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art, ausgenommen solche auf der Basis von Riechstoffen 17,3 MIN 1 €/% vol/hl l alc. 100 % Zuckersirupe, aromatisiert oder gefärbt 21069030 Isoglucosesirup 42,7 €/100 kg/net mas andere 21069051 Lactosesirup 14 €/100 kg/net 21069055 Glucose- und Maltodextrinsirup 20 €/100 kg/net 21069059 andere 0,4 €/100 kg/net(64) andere 21069092 kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder weniger als 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose oder Isoglucose, 5 GHT Glucose oder Stärke enthaltend 12,8 21069098 andere 9 + EA(13)(27)

KAPITEL 22

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 22 gehören nicht:

a)
Erzeugnisse dieses Kapitels (andere als solche der Position 2209), die zum Kochen zubereitet und deshalb zum Trinken ungeeignet geworden sind (im Allgemeinen Position 2103);
b)
Meerwasser (Position 2501);
c)
destilliertes Wasser, Leitfähigkeitswasser oder Wasser von gleicher Reinheit (Position 2853);
d)
Lösungen von Essigsäure in Wasser, mit einem Gehalt an Essigsäure von mehr als 10 GHT (Position 2915);
e)
Arzneiwaren der Position 3003 oder 3004;
f)
Riech-, Körperpflege- und Schönheitsmittel (Kapitel 33).

2.
Für die Anwendung dieses Kapitels sowie der Kapitel 20 und 21 ist der Alkoholgehalt bei einer Temperatur von 20 °C zu bestimmen.
3.
Für die Anwendung der Position 2202 gelten als „nicht alkoholhaltige Getränke” Getränke mit einem Alkoholgehalt von 0,5 % vol oder weniger. Alkoholhaltige Getränke gehören, je nach Beschaffenheit, zu den Positionen 2203 bis 2206 oder zu Position 2208.

Unterpositions-Anmerkung

1.
Für die Anwendung der Unterposition 220410 gilt als Schaumwein solcher Wein, der in geschlossenen Behältnissen bei einer Temperatur von 20 °C einen Überdruck von 3 bar oder mehr aufweist.

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Zur Unterposition 22021000 gehört nur Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln oder Aromastoffen, wenn es unmittelbar als Getränk verwendet werden kann.
2.
Für die Anwendung der Positionen 2204 und 2205 sowie der Unterposition 22060010 versteht man jeweils unter:

a)
vorhandenem Alkoholgehalt (in % vol) die Volumeneinheiten reinen Alkohols, die bei einer Temperatur von 20 °C in 100 Volumeneinheiten des Erzeugnisses enthalten sind;
b)
potenziellem Alkoholgehalt (in % vol) die Volumeneinheiten reinen Alkohols bei einer Temperatur von 20 °C, die durch vollständiges Vergären des in 100 Volumeneinheiten des Erzeugnisses enthaltenen Zuckers gebildet werden können;
c)
Gesamtalkoholgehalt (in % vol) die Summe des vorhandenen und des potenziellen Alkoholgehalts;
d)
natürlichem Alkoholgehalt (in % vol) den Gesamtalkoholgehalt des betreffenden Erzeugnisses vor jeglicher Anreicherung;
e)
% vol die Abkürzung für die Volumenkonzentration bei 20 °C.

3.
Für die Anwendung der Unterposition 22043010 gilt als „anderer Traubenmost, teilweise gegoren” das aus der Gärung eines Traubenmosts hervorgehende Erzeugnis mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 1 % vol und von weniger als drei Fünfteln seines Gesamtalkoholgehalts.
4.
Für die Anwendung der Unterpositionen 220421 und 220429:

A.
versteht man unter „Gesamttrockenmasse” die Summe an Stoffen, ausgedrückt in Gramm und bezogen auf einen Liter, die — unter bestimmten physikalischen Voraussetzungen — sich nicht verflüchtigen.

Die Gesamttrockenmasse ist durch Dichtemessung bei einer Temperatur von 20 °C zu ermitteln;

B.
a)
verbleiben Waren der Unterpositionen 22042111 bis 22042199 und 22042912 bis 22042999 in der jeweiligen Unterposition, sofern die vorhandene Gesamttrockenmasse, bezogen auf einen Liter, die nachstehend angegebenen Mengen nicht übersteigt:

1.
90 g oder weniger Gesamttrockenmasse je Liter, für Waren mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 13 % vol oder weniger;
2.
130 g oder weniger Gesamttrockenmasse je Liter, für Waren mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 13 % vol bis 15 % vol;
3.
130 g oder weniger Gesamttrockenmasse je Liter, für Waren mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 15 % vol bis 18 % vol;
4.
330 g oder weniger Gesamttrockenmasse je Liter, für Waren mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 18 % vol bis 22 % vol.

Waren, deren Gehalt an Gesamttrockenmasse die in den Ziffern 1, 2, 3 und 4 entsprechend dem jeweiligen Alkoholgehalt vorgesehenen Höchstmengen übersteigt, sind der jeweils nächstfolgenden Ziffer zuzuweisen. Waren, deren Gehalt an Gesamttrockenmasse 330 g je Liter übersteigt, sind der Unterposition 22042199 oder 22042999 zuzuweisen.

b)
Die Bestimmungen des Buchstabens a gelten nicht für Waren der Unterpositionen 22042123, 22042181, 22042911 und 22042977.

5.
Zu den Unterpositionen 22042111 bis 22042199 und 22042912 bis 22042999 gehören z. B.:

a)
Most aus frischen Weintrauben, dessen Gärung durch Zusatz von Alkohol verhindert oder unterbrochen worden ist, d. h. das Erzeugnis, das

einen vorhandenen Alkoholgehalt von 12 % vol oder mehr, jedoch weniger als 15 % vol aufweist und

durch Zusatz eines Erzeugnisses, das aus der Destillation von Wein gewonnen wurde, zu einem ungegorenen Traubenmost mit einem natürlichen Alkoholgehalt von 8,5 % vol oder mehr gewonnen wird;

b)
Brennwein, d. h. das Erzeugnis, das

einen vorhandenen Alkoholgehalt von 18 % vol bis 24 % vol aufweist,

ausschließlich dadurch gewonnen wird, dass einem Wein ohne Restzucker ein nicht rektifiziertes, aus der Destillation von Wein hervorgegangenes Erzeugnis mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 86 % vol oder weniger zugesetzt wird, und

einen Gehalt an flüchtiger Säure von 1,50 g/l oder weniger, berechnet als Essigsäure, aufweist;

c)
Likörwein, d. h. das Erzeugnis, das

einen Gesamtalkoholgehalt von 17,5 % vol oder mehr sowie einen vorhandenen Alkoholgehalt von 15 % vol bis 22 % vol aufweist und

aus Traubenmost oder Wein gewonnen wird, wobei diese Erzeugnisse von Rebsorten, die in dem Drittland ihrer Herkunft für die Herstellung von Likörwein zugelassen sind, stammen und einen natürlichen Alkoholgehalt von 12 % vol oder mehr aufweisen müssen:

durch Anwendung von Kälte oder

durch den Zusatz folgender Erzeugnisse während oder nach der Gärung:

eines Erzeugnisses, das aus der Destillation von Wein gewonnen wurde,

eines konzentrierten Traubenmostes oder im Falle bestimmter Qualitätslikörweine einer noch festzulegenden Liste, bei denen ein solches Verfahren von jeher angewandt wird, eines Traubenmostes, der durch unmittelbare Einwirkung von Feuerwärme konzentriert worden ist und, abgesehen von diesem Vorgang, der Definition von konzentriertem Traubenmost entspricht,

einer Mischung dieser Erzeugnisse.

Bestimmte Qualitätslikörweine einer noch festzulegenden Liste können jedoch aus frischem, ungegorenem Traubenmost gewonnen werden, ohne dass dieser einen natürlichen Alkoholgehalt von 12 % vol oder mehr aufweisen muss.

6.
Für die Anwendung der Unterpositionen 22042111 bis 22042178, 22042181 bis 22042183, 22042911 bis 22042958, 22042977 bis 22042982 gelten als „Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete” Weine mit Ursprung aus der Europäischen Gemeinschaft, die den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 des Rates vom 29. April 2008 über die gemeinsame Marktorganisation für Wein (ABl. L 148 vom 6.6.2008, S. 1) sowie den zur Durchführung dieser Verordnung erlassenen Bestimmungen entsprechen und die in den einzelstaatlichen Regelungen definiert sind.
7.
Als „konzentrierter Traubenmost” im Sinne der Unterpositionen 22043092 und 22043096 gilt der Traubenmost, bei dem der — unter Verwendung der im Anhang der Verordnung (EWG) Nr. 558/93 vorgesehenen Methode — bei einer Temperatur von 20 °C auf dem Refraktometer abgelesene Trockenmassegehalt nicht unter 50,9 % liegt.
8.
Zu Position 2205 gehören nur die Wermutweine und anderen mit Pflanzen oder anderen Stoffen aromatisierten Weine aus frischen Weintrauben, die einen vorhandenen Alkoholgehalt von 7 % vol oder mehr aufweisen.
9.
Für die Anwendung der Unterposition 22060010 gilt als „Tresterwein” das Erzeugnis, das durch die Gärung von nicht behandeltem, in Wasser aufgeschwemmtem Traubentrester oder durch Auslaugen von gegorenem Traubentrester mit Wasser gewonnen wird.
10.
Für die Anwendung der Unterpositionen 22060031 und 22060039 gelten als „schäumend” :

gegorene Getränke in Flaschen mit Schaumweinstopfen, die durch besondere Haltevorrichtungen befestigt sind;

gegorene Getränke in anderer Aufmachung mit einem Überdruck von 1,5 bar oder mehr, gemessen bei einer Temperatur von 20 °C.

11.
Für die Anwendung der Unterpositionen 22090011 und 22090019 gilt als „Weinessig” der Essig, der ausschließlich durch Essigsäuregärung aus Wein hergestellt wird und einen Säuregehalt, berechnet als Essigsäure, von mindestens 60 g/l aufweist.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 2201 Wasser, einschließlich natürliches oder künstliches Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, ohne Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen; Eis und Schnee 220110 Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser natürliches Mineralwasser 22011011 ohne Kohlensäure frei l 22011019 anderes frei l 22011090 andere frei l 22019000 andere frei 2202 Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen, und andere nicht alkoholhaltige Getränke, ausgenommen Frucht- und Gemüsesäfte der Position 2009 22021000 Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen 9,6 l 220290 andere 22029010 keine Erzeugnisse der Positionen 0401 bis 0404 und keine Fette aus Erzeugnissen der Positionen 0401 bis 0404 enthaltend 9,6 l andere, mit einem Gehalt an Fetten aus Erzeugnissen der Positionen 0401 bis 0404 von 22029091 weniger als 0,2 GHT 6,4 + 13,7 €/100 kg/net l 22029095 0,2 oder mehr, jedoch weniger als 2 GHT 5,5 + 12,1 €/100 kg/net l 22029099 2 GHT oder mehr 5,4 + 21,2 €/100 kg/net l 220300 Bier aus Malz in Behältnissen mit einem Inhalt von 10 l oder weniger 22030001 in Flaschen frei l 22030009 anderes frei l 22030010 in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 10 l frei l 2204 Wein aus frischen Weintrauben, einschließlich mit Alkohol angereicherter Wein; Traubenmost, ausgenommen solcher der Position 2009 220410 Schaumwein mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 8,5 % vol oder mehr 22041011 Champagner 32 €/hl l 22041019 anderer 32 €/hl l anderer 22041091 Asti spumante 32 €/hl l 22041099 anderer 32 €/hl l anderer Wein; Traubenmost, dessen Gärung durch Zusatz von Alkohol verhindert oder unterbrochen worden ist 220421 in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger 22042110 Wein, ausgenommen Wein der Unterposition 220410, in Flaschen mit Schaumweinstopfen, die durch besondere Haltevorrichtungen befestigt sind; Wein in anderen Umschließungen, mit einem auf gelöstes Kohlendioxid zurückzuführenden Überdruck von 1 bar oder mehr, jedoch weniger als 3 bar, gemessen bei einer Temperatur von 20 °C 32 €/hl l andere mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 13 % vol oder weniger Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete Weißwein 22042111 Alsace (Elsass) 13,1 €/hl l 22042112 Bordeaux 13,1 €/hl l 22042113 Bourgogne (Burgund) 13,1 €/hl l 22042117 Val de Loire 13,1 €/hl l 22042118 Mosel-Saar-Ruwer 13,1 €/hl l 22042119 Pfalz 13,1 €/hl l 22042122 Rheinhessen 13,1 €/hl l 22042123 Tokaj 14,8 €/hl l 22042124 Lazio 13,1 €/hl l 22042126 Toscana 13,1 €/hl l 22042127 Trentino (Trentin), Alto Adige (Südtirol) und Friuli 13,1 €/hl l 22042128 Veneto 13,1 €/hl l 22042132 Vinho Verde 13,1 €/hl l 22042134 Penedés 13,1 €/hl l 22042136 Rioja 13,1 €/hl l 22042137 Valencia 13,1 €/hl l 22042138 andere 13,1 €/hl l andere 22042142 Bordeaux 13,1 €/hl l 22042143 Bourgogne (Burgund) 13,1 €/hl l 22042144 Beaujolais 13,1 €/hl l 22042146 Côtes-du-Rhône 13,1 €/hl l 22042147 Languedoc-Roussillon 13,1 €/hl l 22042148 Val de Loire 13,1 €/hl l 22042162 Piemonte (Piemont) 13,1 €/hl l 22042166 Toscana 13,1 €/hl l 22042167 Trentino (Trentin) und Alto Adige (Südtirol) 13,1 €/hl l 22042168 Veneto 13,1 €/hl l 22042169 Dão, Bairrada und Douro 13,1 €/hl l 22042171 Navarra 13,1 €/hl l 22042174 Penedés 13,1 €/hl l 22042176 Rioja 13,1 €/hl l 22042177 Valdepeñas 13,1 €/hl l 22042178 andere 13,1 €/hl l andere 22042179 Weißwein 13,1 €/hl l 22042180 andere 13,1 €/hl l mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 13 % vol bis 15 % vol Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete Weißwein 22042181 Tokaj 15,8 €/hl l 22042182 andere 15,4 €/hl l 22042183 andere 15,4 €/hl l andere 22042184 Weißwein 15,4 €/hl l 22042185 andere 15,4 €/hl l mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 15 % vol bis 18 % vol 22042187 Marsala 18,6 €/hl l 22042188 Samos und Muskat de Limnos 18,6 €/hl l 22042189 Port 14,8 €/hl l 22042191 Madeira und Moscatel de Setubal 14,8 €/hl l 22042192 Sherry 14,8 €/hl l 22042194 andere 18,6 €/hl l mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 18 % vol bis 22 % vol 22042195 Port 15,8 €/hl l 22042196 Madeira, Sherry und Moscatel de Setubal 15,8 €/hl l 22042198 andere 20,9 €/hl l 22042199 mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 22 % vol 1,75 €/% vol/hl l 220429 andere 22042910 Wein, ausgenommen Wein der Unterposition 220410, in Flaschen mit Schaumweinstopfen, die durch besondere Haltevorrichtungen befestigt sind; Wein in anderen Umschließungen, mit einem auf gelöstes Kohlendioxid zurückzuführenden Überdruck von 1 bar oder mehr, jedoch weniger als 3 bar, gemessen bei einer Temperatur von 20 °C 32 €/hl l andere mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 13 % vol oder weniger Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete Weißwein 22042911 Tokaj 13,1 €/hl l 22042912 Bordeaux 9,9 €/hl l 22042913 Bourgogne (Burgund) 9,9 €/hl l 22042917 Val de Loire 9,9 €/hl l 22042918 andere 9,9 €/hl l andere 22042942 Bordeaux 9,9 €/hl l 22042943 Bourgogne (Burgund) 9,9 €/hl l 22042944 Beaujolais 9,9 €/hl l 22042946 Côtes-du-Rhône 9,9 €/hl l 22042947 Languedoc-Roussillon 9,9 €/hl l 22042948 Val de Loire 9,9 €/hl l 22042958 andere 9,9 €/hl l andere Weißwein 22042962 Sicilia (Sizilien) 9,9 €/hl l 22042964 Veneto 9,9 €/hl l 22042965 andere 9,9 €/hl l andere 22042971 Puglia (Apulien) 9,9 €/hl l 22042972 Sicilia (Sizilien) 9,9 €/hl l 22042975 andere 9,9 €/hl l mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 13 % vol bis 15 % vol Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete Weißwein 22042977 Tokaj 14,2 €/hl l 22042978 andere 12,1 €/hl l 22042982 andere 12,1 €/hl l andere 22042983 Weißwein 12,1 €/hl l 22042984 andere 12,1 €/hl l mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 15 % vol bis 18 % vol 22042987 Marsala 15,4 €/hl l 22042988 Samos und Muskat de Limnos 15,4 €/hl l 22042989 Port 12,1 €/hl l 22042991 Madeira und Moscatel de Setubal 12,1 €/hl l 22042992 Sherry 12,1 €/hl l 22042994 andere 15,4 €/hl l mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 18 % vol bis 22 % vol 22042995 Port 13,1 €/hl l 22042996 Madeira, Sherry und Moscatel de Setubal 13,1 €/hl l 22042998 andere 20,9 €/hl l 22042999 mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 22 % vol 1,75 €/% vol/hl l 220430 anderer Traubenmost 22043010 teilweise gegoren, auch ohne Alkohol stumm gemacht 32 l anderer mit einer Dichte von 1,33 g/cm3 oder weniger bei 20 °C und einem vorhandenen Alkoholgehalt von 1 % vol oder weniger 22043092 konzentriert (36) l 22043094 anderer (36) l anderer 22043096 konzentriert (36) l 22043098 anderer (36) l 2205 Wermutwein und andere Weine aus frischen Weintrauben, mit Pflanzen oder anderen Stoffen aromatisiert 220510 in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger 22051010 mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 18 % vol oder weniger 10,9 €/hl l 22051090 mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 18 % vol 0,9 €/% vol/hl + 6,4 €/hl l 220590 andere 22059010 mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 18 % vol oder weniger 9 €/hl l 22059090 mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 18 % vol 0,9 €/% vol/hl l 220600 Andere gegorene Getränke (z. B. Apfelwein, Birnenwein und Met); Mischungen gegorener Getränke und Mischungen gegorener Getränke und nicht alkoholischer Getränke, anderweit weder genannt noch inbegriffen 22060010 Tresterwein 1,3 €/% vol/hl MIN 7,2 €/hl l andere schäumend 22060031 Apfelwein und Birnenwein 19,2 €/hl l 22060039 andere 19,2 €/hl l andere, in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger 22060051 Apfelwein und Birnenwein 7,7 €/hl l 22060059 andere 7,7 €/hl l mehr als 2 l 22060081 Apfelwein und Birnenwein 5,76 €/hl l 22060089 andere 5,76 €/hl l 2207 Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr, unvergällt; Ethylalkohol und Branntwein mit beliebigem Alkoholgehalt, vergällt 22071000 Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr, unvergällt 19,2 €/hl l 22072000 Ethylalkohol und Branntwein mit beliebigem Alkoholgehalt, vergällt 10,2 €/hl l 2208 Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80 % vol, unvergällt; Branntwein, Likör und andere alkoholhaltige Getränke 220820 Branntwein aus Wein oder Traubentrester in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger 22082012 Cognac frei l alc. 100 % 22082014 Armagnac frei l alc. 100 % 22082026 Grappa frei l alc. 100 % 22082027 Brandy de Jerez frei l alc. 100 % 22082029 anderer frei l alc. 100 % in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 2 l 22082040 Rohbrand frei l alc. 100 % anderer 22082062 Cognac frei l alc. 100 % 22082064 Armagnac frei l alc. 100 % 22082086 Grappa frei l alc. 100 % 22082087 Brandy de Jerez frei l alc. 100 % 22082089 anderer frei l alc. 100 % 220830 Whisky „Bourbon” -Whiskey, in Behältnissen mit einem Inhalt von 22083011 2 l oder weniger frei l alc. 100 % 22083019 mehr als 2 l frei l alc. 100 % „Scotch” -Whisky „single malt” -Whisky, in Behältnissen mit einem Inhalt von 22083032 2 l oder weniger frei l alc. 100 % 22083038 mehr als 2 l frei l alc. 100 % „blended” -Whisky, in Behältnissen mit einem Inhalt von 22083052 2 l oder weniger frei l alc. 100 % 22083058 mehr als 2 l frei l alc. 100 % anderer, in Behältnissen mit einem Inhalt von 22083072 2 l oder weniger frei l alc. 100 % 22083078 mehr als 2 l frei l alc. 100 % anderer, in Behältnissen mit einem Inhalt von 22083082 2 l oder weniger frei l alc. 100 % 22083088 mehr als 2 l frei l alc. 100 % 220840 Rum und anderer Branntwein, gewonnen durch Destillieren vergorener Zuckerrohrerzeugnisse in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger 22084011 Rum mit einem Gehalt an anderen flüchtigen Stoffen als Ethyl- und Methylalkohol von 225 g oder mehr pro hl reinen Alkohol (+/– 10 %) 0,6 €/% vol/hl + 3,2 €/hl l alc. 100 % andere 22084031 mit einem Wert von mehr als 7,9 € pro l reinen Alkohol frei l alc. 100 % 22084039 andere 0,6 €/% vol/hl + 3,2 €/hl l alc. 100 % in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 2 l 22084051 Rum mit einem Gehalt an anderen flüchtigen Stoffen als Ethyl- und Methylalkohol von 225 g oder mehr pro hl reinen Alkohol (+/– 10 %) 0,6 €/% vol/hl l alc. 100 % andere 22084091 mit einem Wert von mehr als 2 € pro l reinen Alkohol frei l alc. 100 % 22084099 andere 0,6 €/% vol/hl l alc. 100 % 220850 Gin und Genever Gin, in Behältnissen mit einem Inhalt von 22085011 2 l oder weniger frei l alc. 100 % 22085019 mehr als 2 l frei l alc. 100 % Genever, in Behältnissen mit einem Inhalt von 22085091 2 l oder weniger frei l alc. 100 % 22085099 mehr als 2 l frei l alc. 100 % 220860 Wodka mit einem Alkoholgehalt von 45,4 % vol oder weniger, in Behältnissen mit einem Inhalt von 22086011 2 l oder weniger frei l alc. 100 % 22086019 mehr als 2 l frei l alc. 100 % mit einem Alkoholgehalt von mehr als 45,4 % vol, in Behältnissen mit einem Inhalt von 22086091 2 l oder weniger frei l alc. 100 % 22086099 mehr als 2 Liter frei l alc. 100 % 220870 Likör 22087010 in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger frei l alc. 100 % 22087090 in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 2 l frei l alc. 100 % 220890 andere Arrak, in Behältnissen mit einem Inhalt von 22089011 2 l oder weniger frei l alc. 100 % 22089019 mehr als 2 l frei l alc. 100 % Pflaumenbranntwein, Birnenbranntwein und Kirschbranntwein, in Behältnissen mit einem Inhalt von 22089033 2 l oder weniger frei l alc. 100 % 22089038 mehr als 2 l frei l alc. 100 % anderer Branntwein und andere alkoholhaltige Getränke, in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger 22089041 Ouzo frei l alc. 100 % andere Branntwein Obstbranntwein 22089045 Calvados frei l alc. 100 % 22089048 anderer frei l alc. 100 % anderer 22089052 Korn frei l alc. 100 % 22089054 Tequila frei l alc. 100 % 22089056 anderer frei l alc. 100 % 22089069 andere alkoholhaltige Getränke frei l alc. 100 % mehr als 2 l Branntwein 22089071 Obstbranntwein frei l alc. 100 % 22089075 Tequila frei l alc. 100 % 22089077 anderer frei l alc. 100 % 22089078 andere alkoholhaltige Getränke frei l alc. 100 % Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80 % vol, unvergällt, in Behältnissen mit einem Inhalt von 22089091 2 l oder weniger 1 €/% vol/hl + 6,4 €/hl l alc. 100 % 22089099 mehr als 2 l 1 €/% vol/hl l alc. 100 % 220900 Speiseessig Weinessig, in Behältnissen mit einem Inhalt von 22090011 2 l oder weniger 6,4 €/hl l 22090019 mehr als 2 l 4,8 €/hl l anderer, in Behältnissen mit einem Inhalt von 22090091 2 l oder weniger 5,12 €/hl l 22090099 mehr als 2 l 3,84 €/hl l

KAPITEL 23

Anmerkung

1.
Zu Position 2309 gehören auch Erzeugnisse der zur Fütterung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen, die aus der Verarbeitung von pflanzlichen oder tierischen Stoffen stammen und die durch die Verarbeitung die wesentlichen Merkmale der Ausgangsstoffe verloren haben. Dies gilt nicht für pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und Nebenerzeugnisse aus dieser Verarbeitung.

Unterpositions-Anmerkung

1.
Als „erucasäurearme Raps- oder Rübsensamen” im Sinne der Unterposition 230641 gelten Samen mit der Beschaffenheit, wie sie in der Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 12 festgelegt ist.

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Zu den Unterpositionen 23031011 und 23031019 gehören nur Rückstände aus der Maisstärkegewinnung. Ausgenommen sind Mischungen aus Rückständen der Maisstärkegewinnung mit Erzeugnissen von anderen Pflanzen oder mit Erzeugnissen aus Mais, die mit anderen Verfahren als der Nassmüllerei zur Herstellung von Maisstärke gewonnen wurden.

Ihr Stärkegehalt, bestimmt nach der Methode gemäß Anhang I Ziffer 1 der Richtlinie 72/199/EWG der Kommission und bezogen auf die Trockenmasse, darf 28 GHT nicht übersteigen. Der Fettgehalt, bestimmt nach der Methode A in Anhang I der Richtlinie 84/4/EWG der Kommission und bezogen auf die Trockenmasse, darf 4,5 GHT nicht übersteigen.

2.
Zu Unterposition 23069005 gehören nur Rückstände aus der Gewinnung von Maiskeimöl, die die folgenden auf die Trockenmasse bezogenen Gewichtsanteile enthalten:

a)
Erzeugnisse mit einem Gehalt an Fett von weniger als 3 GHT:

Stärkegehalt: weniger als 45 GHT

Proteingehalt (Stickstoffgehalt × 6,25): 11,5 GHT oder mehr;

b)
Erzeugnisse mit einem Gehalt an Fett von 3 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 8 GHT:

Stärkegehalt: weniger als 45 GHT

Proteingehalt (Stickstoffgehalt × 6,25): 13 GHT oder mehr.

Darüber hinaus dürfen die Rückstände nicht andere als vom Maiskorn stammende Anteile aufweisen.

Zur Bestimmung des Stärke- und Proteingehalts sind die jeweiligen in Anlage I Ziffern 1 und 2 der Richtlinie 72/199/EWG der Kommission beschriebenen Methoden anzuwenden.

Zur Bestimmung des Fett- und des Feuchtigkeitsgehalts sind die jeweiligen in der Anlage Ziffer 4 — Verfahren A — bzw. Ziffer 1 der Richtlinie 71/393/EWG der Kommission beschriebenen Methoden anzuwenden.

Erzeugnisse, die Bestandteile des Maiskorns enthalten, die dem Rückstand nach der Gewinnung des Maiskeimöls zugesetzt wurden, sind ausgenommen, wenn diese Bestandteile nicht dem Verfahren der Gewinnung des Maiskeimöls unterworfen wurden.

3.
Für die Anwendung der Unterpositionen 23070011, 23070019, 23080011 und 23080019 versteht man jeweils unter:

vorhandenem Alkoholgehalt (in % mas) die Masseneinheiten reinen Alkohols, die in 100 Masseneinheiten des Erzeugnisses enthalten sind;

potenziellem Alkoholgehalt (in % mas) die Masseneinheiten reinen Alkohols, die durch vollständiges Vergären des in 100 Masseneinheiten des Erzeugnisses enthaltenen Zuckers gebildet werden können;

Gesamtalkoholgehalt (in % mas) die Summe des vorhandenen Alkoholgehalts und des potenziellen Alkoholgehalts;

% mas: die Abkürzung für den Massengehalt.

4.
Für die Anwendung der Unterpositionen 23091011 bis 23091070 und 23099031 bis 23099070 gelten als Milcherzeugnisse die Waren der Positionen 0401, 0402, 0404, 0405, 0406 und der Unterpositionen 04031011 bis 04031039, 04039011 bis 04039069, 17021100, 17021900 und 21069051.
5.
Zu Unterposition 23099020 gehören — mit Ausnahme von Mischungen aus Rückständen der Maisstärkegewinnung mit Erzeugnissen von anderen Pflanzen oder Erzeugnissen aus Mais, die aus anderen Verfahren als der Nassmüllerei zur Maisstärkeherstellung gewonnen wurden — nur Rückstände aus der Maisstärkegewinnung, die enthalten:

15 GHT oder weniger Rückstände vom Sichten von Mais aus dem nassmüllerischen Verfahren und/oder

Rückstände aus Maisquellwasser aus dem nassmüllerischen Verfahren, das zur Herstellung von Alkohol oder anderen Erzeugnissen aus Stärke gebraucht wurde.

Diese Erzeugnisse können auch Rückstände aus der Maiskeimölgewinnung mittels nassmüllerischem Verfahren enthalten.

Ihr Stärkegehalt, bestimmt nach der Methode gemäß Anhang I Ziffer 1 der Richtlinie 72/199/EWG der Kommission und bezogen auf die Trockenmasse, darf 28 GHT nicht übersteigen. Der Fettgehalt, bestimmt nach der Methode A in Anhang I der Richtlinie 84/4/EWG der Kommission und bezogen auf die Trockenmasse, darf 4,5 GHT nicht übersteigen. Der Proteingehalt, bestimmt nach der Methode gemäß Anhang I Ziffer 2 der Richtlinie 72/199/EWG der Kommission und bezogen auf die Trockenmasse, darf 40 GHT nicht übersteigen.

KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 2301 Mehl und Pellets von Fleisch, von Schlachtnebenerzeugnissen, von Fischen oder von Krebstieren, von Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren, ungenießbar; Grieben/Grammeln 23011000 Mehl und Pellets von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen; Grieben/Grammeln frei 23012000 Mehl und Pellets von Fischen oder von Krebstieren, von Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren frei 2302 Kleie und andere Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Getreide oder Hülsenfrüchten 230210 von Mais 23021010 mit einem Gehalt an Stärke von 35 GHT oder weniger 44 €/t 23021090 andere 89 €/t 230230 von Weizen 23023010 mit einem Gehalt an Stärke von 28 GHT oder weniger, vorausgesetzt, dass entweder 10 GHT oder weniger der Ware durch ein Sieb mit einer Maschenweite von 0,2 mm hindurchgehen oder bei einem Siebdurchgang von mehr als 10 GHT der auf die Trockenmasse bezogene Aschegehalt des Siebdurchgangs 1,5 GHT oder mehr beträgt 44 €/t(13) 23023090 andere 89 €/t(13) 230240 von anderem Getreide von Reis 23024002 mit einem Gehalt an Stärke von 35 GHT oder weniger 44 €/t 23024008 andere 89 €/t andere 23024010 mit einem Gehalt an Stärke von 28 GHT oder weniger, vorausgesetzt, dass entweder 10 GHT oder weniger der Ware durch ein Sieb mit einer Maschenweite von 0,2 mm hindurchgehen oder bei einem Siebdurchgang von mehr als 10 GHT der auf die Trockenmasse bezogene Aschegehalt des Siebdurchgangs 1,5 GHT oder mehr beträgt 44 €/t(13) 23024090 andere 89 €/t(13) 23025000 von Hülsenfrüchten 5,1 2303 Rückstände aus der Stärkegewinnung und ähnliche Rückstände, ausgelaugte Rübenschnitzel, Bagasse und andere Abfälle aus der Zuckergewinnung, Treber, Schlempen und Abfälle aus Brauereien oder Brennereien, auch in Form von Pellets 230310 Rückstände aus der Stärkegewinnung und ähnliche Rückstände Rückstände aus der Maisstärkegewinnung (ausgenommen eingedicktes Maisquellwasser) mit einem auf die Trockenmasse bezogenen Proteingehalt von 23031011 mehr als 40 GHT 320 €/t(13) 23031019 40 GHT oder weniger frei 23031090 andere frei 230320 ausgelaugte Rübenschnitzel, Bagasse und andere Abfälle aus der Zuckergewinnung 23032010 ausgelaugte Rübenschnitzel frei 23032090 andere frei 23033000 Treber, Schlempen und Abfälle aus Brauereien oder Brennereien frei 23040000 Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Sojaöl, auch gemahlen oder in Form von Pellets frei 23050000 Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Erdnussöl, auch gemahlen oder in Form von Pellets frei 2306 Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher Fette oder Öle, auch gemahlen oder in Form von Pellets, ausgenommen Waren der Positionen 2304 und 2305 23061000 aus Baumwollsamen frei 23062000 aus Leinsamen frei 23063000 aus Sonnenblumenkernen frei aus Raps- oder Rübsensamen 23064100 aus erucasäurearmen Raps- oder Rübsensamen frei 23064900 andere frei 23065000 aus Kokosnüssen (Kopra) frei 23066000 aus Palmnüssen oder Palmkernen frei 230690 andere 23069005 aus Maiskeimen frei andere Olivenölkuchen und andere Rückstände aus der Gewinnung von Olivenöl 23069011 mit einem Gehalt an Olivenöl von 3 GHT oder weniger frei 23069019 mit einem Gehalt an Olivenöl von mehr als 3 GHT 48 €/t 23069090 andere frei 230700 Weintrub/Weingeläger; Weinstein, roh Weintrub/Weingeläger 23070011 mit einem Gesamtalkoholgehalt von 7,9 % mas oder weniger und einem Trockenmassegehalt von 25 GHT oder mehr frei 23070019 anderer 1,62 €/kg/tot. alc. 23070090 Weinstein, roh frei 230800 Pflanzliche Stoffe und pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und pflanzliche Nebenerzeugnisse der zur Fütterung verwendeten Art, auch in Form von Pellets, anderweit weder genannt noch inbegriffen Traubentrester 23080011 mit einem Gesamtalkoholgehalt von 4,3 % mas oder weniger und einem Trockenmassegehalt von 40 GHT oder mehr frei 23080019 anderer 1,62 €/kg/tot. alc. 23080040 Eicheln und Rosskastanien; Trester (ausgenommen Traubentrester) frei 23080090 andere 1,6 2309 Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art 230910 Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup der Unterpositionen 17023050, 17023090, 17024090, 17029050 und 21069055 oder Stärke oder Milcherzeugnisse enthaltend Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend keine Stärke enthaltend oder mit einem Gehalt an Stärke von 10 GHT oder weniger 23091011 keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von weniger als 10 GHT frei 23091013 mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 10 oder mehr, jedoch weniger als 50 GHT 498 €/t(13) 23091015 mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 50 oder mehr, jedoch weniger als 75 GHT 730 €/t(13) 23091019 mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 75 GHT oder mehr 948 €/t(13) mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 10 bis 30 GHT 23091031 keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von weniger als 10 GHT frei 23091033 mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 10 oder mehr, jedoch weniger als 50 GHT 530 €/t(13) 23091039 mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 50 GHT oder mehr 888 €/t(13) mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 30 GHT 23091051 keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von weniger als 10 GHT 102 €/t(13) 23091053 mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 10 oder mehr, jedoch weniger als 50 GHT 577 €/t(13) 23091059 mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 50 GHT oder mehr 730 €/t(13) 23091070 weder Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin noch Maltodextrinsirup, jedoch Milcherzeugnisse enthaltend 948 €/t(13) 23091090 andere 9,6 230990 andere 23099010 Solubles von Fischen oder Meeressäugetieren 3,8 23099020 Erzeugnisse gemäß der Zusätzlichen Anmerkung 5 zu diesem Kapitel frei andere, einschließlich Vormischungen Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup der Unterpositionen 17023050, 17023090, 17024090, 17029050 und 21069055 oder Stärke oder Milcherzeugnisse enthaltend Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend keine Stärke enthaltend oder mit einem Gehalt an Stärke von 10 GHT oder weniger 23099031 keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von weniger als 10 GHT 23 €/t(13) 23099033 mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 10 oder mehr, jedoch weniger als 50 GHT 498 €/t 23099035 mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 50 oder mehr, jedoch weniger als 75 GHT 730 €/t 23099039 mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 75 GHT oder mehr 948 €/t mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 10 bis 30 GHT 23099041 keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von weniger als 10 GHT 55 €/t(13) 23099043 mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 10 oder mehr, jedoch weniger als 50 GHT 530 €/t 23099049 mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 50 GHT oder mehr 888 €/t mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 30 GHT 23099051 keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von weniger als 10 GHT 102 €/t(13) 23099053 mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 10 oder mehr, jedoch weniger als 50 GHT 577 €/t 23099059 mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 50 GHT oder mehr 730 €/t 23099070 weder Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin noch Maltodextrinsirup, jedoch Milcherzeugnisse enthaltend 948 €/t andere 23099091 ausgelaugte Rübenschnitzel, melassiert 12 andere 23099095 mit einem Gehalt an Cholinchlorid von 49 GHT oder mehr, auf organischem oder anorganischem Trägerstoff 9,6 kg C5H14ClNO 23099099 andere 9,6

KAPITEL 24

Anmerkung

1.
Zu Kapitel 24 gehören nicht Zigaretten für medizinische Zwecke (Kapitel 30).
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 2401 Tabak, unverarbeitet; Tabakabfälle 240110 Tabak, nicht entrippt 24011035 „light-air-cured” Tabak 11,2 MIN 22 € MAX 56 €/100 kg/net(67) 24011060 „sun-cured” Orienttabak 11,2 MIN 22 € MAX 56 €/100 kg/net 24011070 „dark-air-cured” Tabak 11,2 MIN 22 € MAX 56 €/100 kg/net 24011085 „flue-cured” Tabak 11,2 MIN 22 € MAX 56 €/100 kg/net(68) 24011095 anderer Tabak 10 MIN 22 € MAX 56 €/100 kg/net(69) 240120 Tabak, teilweise oder ganz entrippt 24012035 „light-air-cured” Tabak 11,2 MIN 22 € MAX 56 €/100 kg/net(67) 24012060 „sun-cured” Orienttabak 11,2 MIN 22 € MAX 56 €/100 kg/net 24012070 „dark-air-cured” Tabak 11,2 MIN 22 € MAX 56 €/100 kg/net 24012085 „flue-cured” Tabak 11,2 MIN 22 € MAX 56 €/100 kg/net(68) 24012095 anderer Tabak 11,2 MIN 22 € MAX 56 €/100 kg/net(70) 24013000 Tabakabfälle 11,2 MIN 22 € MAX 56 €/100 kg/net 2402 Zigarren (einschließlich Stumpen), Zigarillos und Zigaretten, aus Tabak oder Tabakersatzstoffen 24021000 Zigarren (einschließlich Stumpen) und Zigarillos, Tabak enthaltend 26 1000 p/st 240220 Zigaretten, Tabak enthaltend 24022010 Nelken enthaltend 10 1000 p/st 24022090 andere 57,6 1000 p/st 24029000 andere 57,6 2403 Anderer verarbeiteter Tabak und andere verarbeitete Tabakersatzstoffe; „homogenisierter” oder „rekonstituierter” Tabak; Tabakauszüge und Tabaksoßen 240310 Rauchtabak, auch teilweise oder ganz aus Tabakersatzstoffen 24031010 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 500 g oder weniger 74,9 24031090 anderer 74,9 andere 24039100 „homogenisierter” oder „rekonstituierter” Tabak 16,6 240399 andere 24039910 Kautabak und Schnupftabak 41,6 24039990 andere 16,6

ABSCHNITT V

KAPITEL 25

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 25 gehören, soweit sich aus den einzelnen Positionen oder der nachstehenden Anmerkung 4 nichts anderes ergibt, nur Stoffe im Rohzustand sowie Stoffe, die geschlämmt (auch mit Hilfe chemischer Mittel, die Verunreinigungen ausscheiden, ohne die Struktur der Stoffe zu verändern), gebrochen, gemahlen, zerrieben, gesichtet, gesiebt oder durch Flotation, magnetische Trennung oder andere mechanische oder physikalische Verfahren (ausgenommen Kristallisation) angereichert sind, jedoch nicht geröstete, gebrannte oder durch Mischen gewonnene Stoffe und Stoffe, die eine weitergehende Bearbeitung erfahren haben, als bei den einzelnen Positionen angegeben ist.

Den Stoffen dieses Kapitels kann ein Antistaubmittel zugesetzt sein, vorausgesetzt, dass dieser Zusatz die Ware nicht für bestimmte Verwendungszwecke geeigneter macht als für den allgemeinen Gebrauch.

2.
Zu Kapitel 25 gehören nicht:

a)
sublimierter Schwefel, gefällter Schwefel und kolloider Schwefel (Position 2802);
b)
Farberden mit einem Gehalt an gebundenem Eisen, berechnet als Fe2O3, von 70 GHT oder mehr (Position 2821);
c)
Arzneiwaren und andere Erzeugnisse des Kapitels 30;
d)
zubereitete Riech-, Körperpflege- und Schönheitsmittel (Kapitel 33);
e)
Pflastersteine, Bordsteine und Pflasterplatten (Position 6801), Würfel und dergleichen für Mosaike (Position 6802), Tonschieferplatten zum Dachdecken oder zum Verkleiden von Gebäuden (Position 6803);
f)
Edelsteine und Schmucksteine (Position 7102 oder 7103);
g)
künstliche Kristalle des Natriumchlorids oder des Magnesiumoxids (ausgenommen optische Elemente) mit einem Stückgewicht von 2,5 g oder mehr der Position 3824; optische Elemente aus Natriumchlorid oder Magnesiumoxid (Position 9001);
h)
Billardkreide (Position 9504);
ij)
Schreib- und Zeichenkreide, Schneiderkreide (Position 9609).

3.
Kommt für die Einreihung einer Ware sowohl die Position 2517 als auch eine andere Position dieses Kapitels in Betracht, so ist die Ware der Position 2517 zuzuweisen.
4.
Zu Position 2530 gehören insbesondere: Vermiculit, Perlit und Chlorite, nicht gebläht; Farberden, auch gebrannt oder untereinander gemischt; natürlicher Eisenglimmer, natürlicher Meerschaum (auch in polierten Stücken); natürlicher Bernstein; wiedergewonnener Meerschaum und wiedergewonnener Bernstein, in Platten, Stäben, Stangen und ähnlichen Formen, nicht weiter bearbeitet; Gagat (Jett); Strontiumcarbonat (Strontianit), auch gebrannt, ausgenommen Strontiumoxid; Scherben und Bruch von keramisch hergestellten Waren; Stücke von Ziegelsteinen und gebrochenem Beton.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 250100 Salz (einschließlich präpariertes Speisesalz und denaturiertes Salz) und reines Natriumchlorid, auch in wässriger Lösung oder mit Zusatz von Rieselhilfen (Antibackmittel oder Fluidifiantien); Meerwasser 25010010 Meerwasser und Salinen-Mutterlauge frei Salz (einschließlich präpariertes Speisesalz und denaturiertes Salz) und reines Natriumchlorid, auch in wässriger Lösung oder mit Zusatz von Rieselhilfen (Antibackmittel oder Fluidifiantien) 25010031 zur chemischen Umwandlung (Spaltung in Na und Cl) zum Herstellen anderer Erzeugnisse(11) frei anderes 25010051 vergällt(31) oder zu anderen industriellen Zwecken (einschließlich Raffinage), ausgenommen das Haltbarmachen oder Zubereiten von Lebensmitteln oder Futtermitteln(11) 1,7 €/1000 kg/net anderes 25010091 Speisesalz 2,6 €/1000 kg/net 25010099 anderes 2,6 €/1000 kg/net 25020000 Schwefelkies, nicht geröstet frei 250300 Schwefel aller Art, ausgenommen sublimierter Schwefel, gefällter Schwefel und kolloider Schwefel 25030010 roh oder nicht raffiniert frei 25030090 anderer 1,7 2504 Natürlicher Grafit 25041000 in Pulverform oder in Flocken frei 25049000 anderer frei 2505 Natürliche Sande aller Art, auch gefärbt, ausgenommen metallhaltige Sande des Kapitels 26 25051000 kieselsaure Sande und Quarzsande frei 25059000 andere frei 2506 Quarz (ausgenommen natürliche Sande); Quarzite, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten 25061000 Quarz frei 25062000 Quarzite frei 250700 Kaolin und anderer kaolinhaltiger Ton und Lehm, auch gebrannt 25070020 Kaolin frei 25070080 anderer kaolinhaltiger Ton und Lehm frei 2508 Anderer Ton und Lehm (ausgenommen geblähter Ton der Position 6806), Andalusit, Cyanit, Sillimanit, auch gebrannt; Mullit; Schamotte-Körnungen und Ton-Dinasmassen 25081000 Bentonit frei 25083000 feuerfester Ton und Lehm frei 25084000 anderer Ton und Lehm frei 25085000 Andalusit, Cyanit und Sillimanit frei 25086000 Mullit frei 25087000 Schamotte-Körnungen und Ton-Dinasmassen frei 25090000 Kreide frei 2510 Natürliche Calciumphosphate, natürliche Aluminiumcalciumphosphate und Phosphatkreiden 25101000 nicht gemahlen frei 25102000 gemahlen frei 2511 Natürliches Bariumsulfat (Baryt); natürliches Bariumcarbonat (Witherit), auch gebrannt, ausgenommen Bariumoxid der Position 2816 25111000 natürliches Bariumsulfat (Baryt) frei 25112000 natürliches Bariumcarbonat (Witherit), auch gebrannt frei 25120000 Kieselsäurehaltige Fossilienmehle (z. B. Kieselgur, Tripel und Diatomit) und ähnliche kieselsäurehaltige Erden, auch gebrannt, mit einem Schüttgewicht von 1 oder weniger frei 2513 Bimsstein; Schmirgel; natürlicher Korund, natürlicher Granat und andere natürliche Schleifmittel, auch wärmebehandelt 25131000 Bimsstein frei 25132000 Schmirgel, natürlicher Korund, natürlicher Granat und andere natürliche Schleifmittel frei 25140000 Tonschiefer, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten frei 2515 Marmor, Travertin, Ecaussine und andere Werksteine aus Kalkstein, mit einem Schüttgewicht von 2,5 oder mehr, und Alabaster, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten Marmor und Travertin 25151100 roh oder grob behauen frei 251512 durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten 25151220 mit einer Dicke von 4 cm oder weniger frei 25151250 mit einer Dicke von mehr als 4 cm bis 25 cm frei 25151290 andere frei 25152000 Ecaussine und andere Werksteine aus Kalkstein; Alabaster frei 2516 Granit, Porphyr, Basalt, Sandstein und andere Werksteine, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten Granit 25161100 roh oder grob behauen frei 251612 durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten 25161210 mit einer Dicke von 25 cm oder weniger frei 25161290 andere frei 25162000 Sandstein frei 25169000 andere Werksteine frei 2517 Feldsteine, Kies und zerkleinerte Steine, von der beim Betonbau oder als Steinmaterial im Wege- und Bahnbau verwendeten Art, Feuerstein (Flintstein) und Kiesel, auch wärmebehandelt; Makadam aus Schlacken und ähnlichen Industrieabfällen, auch mit den im ersten Teil dieser Position aufgeführten Stoffen vermischt; Teermakadam; Körnungen/Granalien, Splitter und Mehl von Steinen der Positionen 2515 und 2516, auch wärmebehandelt 251710 Feldsteine, Kies und zerkleinerte Steine, von der beim Betonbau oder als Steinmaterial im Wege- und Bahnbau verwendeten Art, Feuerstein (Flintstein) und Kiesel, auch wärmebehandelt 25171010 Feldsteine, Kies, Feuerstein (Flintstein) und Kiesel frei 25171020 Dolomit und Kalksteine, zerkleinert frei 25171080 andere frei 25172000 Makadam aus Schlacken und ähnlichen Industrieabfällen, auch mit den in der Unterposition 251710 aufgeführten Stoffen vermischt frei 25173000 Teermakadam frei Körnungen/Granalien, Splitter und Mehl von Steinen der Positionen 2515 und 2516, auch wärmebehandelt 25174100 aus Marmor frei 25174900 andere frei 2518 Dolomit, auch gebrannt oder gesintert, einschließlich Dolomit, grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten; Dolomitstampfmasse 25181000 Dolomit, weder gebrannt noch gesintert frei 25182000 Dolomit, gebrannt oder gesintert frei 25183000 Dolomitstampfmasse frei 2519 Natürliches Magnesiumcarbonat (Magnesit); geschmolzene Magnesia; totgebrannte (gesinterte) Magnesia, auch mit Zusatz von geringen Mengen anderer Oxide vor dem Sintern; anderes Magnesiumoxid, auch chemisch rein 25191000 natürliches Magnesiumcarbonat (Magnesit) frei 251990 andere 25199010 Magnesiumoxid, ausgenommen gebranntes natürliches Magnesiumcarbonat 1,7 25199030 totgebrannte (gesinterte) Magnesia frei 25199090 andere frei 2520 Gipsstein; Anhydrit; Gips (aus gebranntem Gipsstein oder aus Calciumsulfat), auch gefärbt oder mit geringen Zusätzen von Abbindebeschleunigern oder -verzögerern 25201000 Gipsstein; Anhydrit frei 252020 Gips 25202010 Baugips frei 25202090 anderer frei 25210000 Kalksteine von der als Hochofenzuschläge oder zum Herstellen von Kalk oder Zement verwendeten Art frei 2522 Luftkalk, auch gelöscht, und hydraulischer Kalk, ausgenommen reines Calciumoxid und Calciumhydroxid der Position 2825 25221000 Luftkalk, ungelöscht 1,7 25222000 Luftkalk, gelöscht 1,7 25223000 hydraulischer Kalk 1,7 2523 Zement (einschließlich Zementklinker), auch gefärbt 25231000 Zementklinker 1,7 Portlandzement 25232100 weißer Zement, auch künstlich gefärbt 1,7 25232900 anderer 1,7 25233000 Tonerdezement 1,7 252390 anderer Zement 25239010 Hochofenzement 1,7 25239080 anderer 1,7 2524 Asbest 25241000 Krokydolith frei 25249000 anderer frei 2525 Glimmer, auch in ungleichmäßige Blätter oder Scheiben gespalten (Schuppen); Glimmerabfall 25251000 Glimmer, roh oder in ungleichmäßige Blätter oder Scheiben gespalten frei 25252000 Glimmerpulver frei 25253000 Glimmerabfall frei 2526 Natürlicher Speckstein und Talk, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder quadratischen oder rechteckigen Platten; Talkum 25261000 weder gemahlen noch sonst zerkleinert frei 25262000 gemahlen oder sonst zerkleinert frei 2527 2528 Natürliche Borate und ihre Konzentrate (auch calciniert), ausgenommen aus natürlichen Solen ausgeschiedene Borate; natürliche Borsäure mit einem Gehalt an H3BO3 von nicht mehr als 85 GHT in der Trockenmasse 25281000 natürliche Natriumborate und ihre Konzentrate (auch calciniert) frei 25289000 andere frei 2529 Feldspat; Leuzit, Nephelin und Nephelinsyenit; Flussspat 25291000 Feldspat frei Flussspat 25292100 mit einem Gehalt an Calciumfluorid von 97 GHT oder weniger frei 25292200 mit einem Gehalt an Calciumfluorid von mehr als 97 GHT frei 25293000 Leuzit, Nephelin und Nephelinsyenit frei 2530 Mineralische Stoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen 253010 Vermiculit, Perlit und Chlorite, nicht gebläht 25301010 Perlit frei 25301090 Vermiculit und Chlorite frei 25302000 Kieserit und Epsomit (natürliche Magnesiumsulfate) frei 253090 andere 25309020 Sepiolith frei 25309098 andere frei

KAPITEL 26

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 26 gehören nicht:

a)
Schlacken und andere ähnliche Industrieabfälle, als Makadam aufbereitet (Position 2517);
b)
natürliches Magnesiumcarbonat (Magnesit), auch gebrannt (Position 2519);
c)
Schlämme aus Erdöllagertanks, überwiegend aus Ölen dieser Art bestehend (Position 2710);
d)
Dephosphorationsschlacken des Kapitels 31;
e)
Hüttenwolle, Steinwolle und ähnliche mineralische Wollen (Position 6806);
f)
Abfälle und Schrott, von Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen; andere Abfälle und Schrott, Edelmetalle oder Edelmetallverbindungen enthaltend, von der hauptsächlich zur Wiedergewinnung von Edelmetallen verwendeten Art (Position 7112);
g)
aus Erzen erschmolzene Kupfer-, Nickel- und Kobaltmatten (Abschnitt XV).

2.
Erze der Positionen 2601 bis 2617 sind Mineralien, die die metallurgische Industrie zum Gewinnen von Quecksilber, von Metallen der Position 2844 oder von Metallen des Abschnitts XIV oder XV verwendet, auch wenn sie zu nichtmetallurgischen Zwecken bestimmt sind. Sie dürfen jedoch nicht anders aufbereitet sein, als es bei Erzen für die metallurgische Industrie üblich ist.
3.
Zu Position 2620 gehören nur:

a)
Schlacken, Aschen und Rückstände, wie sie in der Industrie zum Gewinnen von Metall oder zum Herstellen von Metallverbindungen verwendet werden, ausgenommen sind Aschen und Rückstände vom Verbrennen von Siedlungsabfällen (Position 2621), und
b)
arsenhaltige Schlacken, Aschen und Rückstände, auch Metalle enthaltend, wie sie zum Gewinnen von Arsen, der Metalle oder zum Herstellen von chemischen Verbindungen daraus verwendet werden.

Unterpositions-Anmerkungen

1.
Im Sinne der Unterposition 262021 gelten als „bleihaltige Benzinschlämme und Schlämme von bleihaltigen Antiklopfmitteln” Schlämme aus Lagertanks von bleihaltigem Benzin und bleihaltigen Antiklopfmitteln (z. B. Tetraethylblei), die im Wesentlichen aus Blei, Bleiverbindungen und Eisenoxid bestehen.
2.
Schlacken, Aschen und Rückstände, die Arsen, Quecksilber, Thallium oder Mischungen davon enthalten, wie sie zum Gewinnen von Arsen, der genannten Metalle oder zum Herstellen von chemischen Verbindungen daraus verwendet werden, gehören zu Unterposition 262060.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 2601 Eisenerze und ihre Konzentrate, einschließlich Schwefelkiesabbrände Eisenerze und ihre Konzentrate, ausgenommen Schwefelkiesabbrände 26011100 nicht agglomeriert frei 26011200 agglomeriert frei 26012000 Schwefelkiesabbrände frei 26020000 Manganerze und ihre Konzentrate, einschließlich eisenhaltige Manganerze und ihre Konzentrate, mit einem Gehalt an Mangan von 20 GHT oder mehr, bezogen auf die Trockenmasse frei 26030000 Kupfererze und ihre Konzentrate frei 26040000 Nickelerze und ihre Konzentrate frei 26050000 Cobalterze und ihre Konzentrate frei 26060000 Aluminiumerze und ihre Konzentrate frei 26070000 Bleierze und ihre Konzentrate frei 26080000 Zinkerze und ihre Konzentrate frei 26090000 Zinnerze und ihre Konzentrate frei 26100000 Chromerze und ihre Konzentrate frei 26110000 Wolframerze und ihre Konzentrate frei 2612 Uran- oder Thoriumerze und deren Konzentrate 261210 Uranerze und ihre Konzentrate 26121010 Uranerze und Pechblende, mit einem Gehalt an Uran von mehr als 5 GHT (Euratom) frei 26121090 andere frei 261220 Thoriumerze und ihre Konzentrate 26122010 Monazit; Uran-Thorianit und andere Thoriumerze, mit einem Gehalt an Thorium von mehr als 20 GHT (Euratom) frei 26122090 andere frei 2613 Molybdänerze und ihre Konzentrate 26131000 geröstet frei 26139000 andere frei 261400 Titanerze und ihre Konzentrate 26140010 Ilmenit und seine Konzentrate frei 26140090 andere frei 2615 Niobium-, Tantal-, Vanadium- oder Zirkonerze und deren Konzentrate 26151000 Zirkonerze und ihre Konzentrate frei 261590 andere 26159010 Niobium- und Tantalerze und deren Konzentrate frei 26159090 Vanadiumerze und ihre Konzentrate frei 2616 Edelmetallerze und ihre Konzentrate 26161000 Silbererze und ihre Konzentrate frei 26169000 andere frei 2617 Andere Erze und ihre Konzentrate 26171000 Antimonerze und ihre Konzentrate frei 26179000 andere frei 26180000 Granulierte Schlacke (Schlackensand) aus der Eisen- und Stahlherstellung frei 261900 Schlacken (ausgenommen granulierte Schlacke), Zunder und andere Abfälle der Eisen- und Stahlherstellung 26190020 Abfälle, geeignet zur Wiedergewinnung von Eisen oder Mangan frei 26190040 Schlacken, geeignet zur Gewinnung von Titanoxid frei 26190080 andere frei 2620 Schlacken, Aschen und Rückstände (ausgenommen solche der Eisen- und Stahlherstellung), die Metalle, Arsen oder deren Verbindungen enthalten überwiegend Zink enthaltend 26201100 Galvanisationsmatte (Hartzink) frei 26201900 andere frei überwiegend Blei enthaltend 26202100 Schlämme von bleihaltigem Benzin und Schlämme von bleihaltigen Antiklopfmitteln frei 26202900 andere frei 26203000 überwiegend Kupfer enthaltend frei 26204000 überwiegend Aluminium enthaltend frei 26206000 Arsen, Quecksilber, Thallium oder deren Mischungen enthaltend, wie sie zum Gewinnen von Arsen, der genannten Metalle oder zum Herstellen von chemischen Verbindungen daraus verwendet werden frei andere 26209100 Antimon, Beryllium, Cadmium, Chrom oder deren Mischungen enthaltend frei 262099 andere 26209910 überwiegend Nickel enthaltend frei 26209920 überwiegend Niob oder Tantal enthaltend frei 26209940 überwiegend Zinn enthaltend frei 26209960 überwiegend Titan enthaltend frei 26209995 andere frei 2621 Andere Schlacken und Aschen, einschließlich Seetangasche; Aschen und Rückstände vom Verbrennen von Siedlungsabfällen 26211000 Aschen und Rückstände vom Verbrennen von Siedlungsabfällen frei 26219000 andere frei

KAPITEL 27

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 27 gehören nicht:

a)
isolierte chemisch einheitliche organische Verbindungen; chemisch reines Methan und Propan gehören jedoch zu Position 2711;
b)
Arzneiwaren der Position 3003 oder 3004;
c)
Mischungen ungesättigter Kohlenwasserstoffe der Position 3301, 3302 oder 3805.

2.
Unter der Bezeichnung „Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien” in der Position 2710 sind neben Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien auch ähnliche Öle sowie vorwiegend aus Mischungen ungesättigter Kohlenwasserstoffe bestehende Öle ohne Rücksicht auf das Herstellungsverfahren zu verstehen, in denen die nicht aromatischen Bestandteile im Gewicht gegenüber den aromatischen Bestandteilen überwiegen.

Die Bezeichnung gilt jedoch nicht für die flüssigen synthetischen Polyolefine, von denen bei der Vakuumdestillation bei 300 °C — bezogen auf 1013 Millibar — weniger als 60 RHT übergehen (Kapitel 39).

3.
Als „Ölabfälle” im Sinne der Position 2710 gelten Abfälle, die hauptsächlich Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien (gemäß Anmerkung 2 dieses Kapitels), gegebenenfalls mit Wasser vermischt, enthalten. Hierzu gehören:

a)
derartige Öle, die sich nicht länger als Primärprodukte eignen (z. B. gebrauchte Schmieröle, gebrauchte Hydrauliköle und gebrauchte Transformatorenöle);
b)
Ölschlämme aus Tanks zur Lagerung von Erdöl, die hauptsächlich derartige Öle und Zusätze (z. B. chemische Stoffe) in hoher Konzentration enthalten, die zur Herstellung von Primärprodukten eingesetzt werden, sowie
c)
derartige Öle in Form von Öl-in-Wasser-Emulsionen oder von Mischungen mit Wasser wie sie bei Ölleckagen, beim Reinigen von Tanks oder beim Einsatz von Schneidölen bei Bearbeitungsvorgängen entstehen.

Unterpositions-Anmerkungen

1.
Als „Anthrazit” im Sinne der Unterposition 270111 gilt Steinkohle mit einem Gehalt an flüchtigen Bestandteilen von 14 RHT oder weniger (bezogen auf die trockene, mineralstofffreie Substanz).
2.
Als „bitumenhaltige Steinkohle” im Sinne der Unterposition 270112 gilt Steinkohle mit einem Gehalt an flüchtigen Bestandteilen von mehr als 14 RHT (bezogen auf die trockene, mineralstofffreie Substanz) und einem Heizwert von 5833 kcal/kg oder mehr (bezogen auf die feuchte, mineralstofffreie Substanz).
3.
Als „Benzole” , „Toluole” , „Xylole” und „Naphthalin” im Sinne der Unterpositionen 270710, 270720, 270730 und 270740 gelten Erzeugnisse, die mehr als 50 GHT Benzol bzw. Toluol, Xylol oder Naphthalin enthalten.
4.
Als „Leichtöle und Zubereitungen” im Sinne der Unterposition 271011 gelten Öle und Zubereitungen, bei deren Destillation nach ASTM D 86 bis 210 °C einschließlich der Destillationsverluste mindestens 90 RHT übergehen.

Zusätzliche Anmerkungen(71)

1.
Als „Phenole” im Sinne der Unterposition 27079980 gelten Erzeugnisse, die mehr als 50 GHT Phenole enthalten.
2.
Im Sinne der Position 2710 gelten als:

a)
„Spezialbenzine” (Unterpositionen 27101121 und 27101125) die Leichtöle nach Unterpositions-Anmerkung 4 zu Kapitel 27, die keine Antiklopfmittel enthalten, mit einer Spanne von höchstens 60 °C zwischen den beiden Temperaturen, bei denen einschließlich der Destillationsverluste 5 und 90 RHT übergehen;
b)
„Testbenzin” — white spirit — (Unterposition 27101121) die Spezialbenzine nach Buchstabe a mit einem Flammpunkt nach Abel-Pensky über 21 °C(72);
c)
„mittelschwere Öle” (Unterpositionen 27101911 bis 27101929) die Öle und Zubereitungen, bei deren Destillation nach ASTM D 86 bis 210 °C einschließlich der Destillationsverluste weniger als 90 RHT und bis 250 °C mindestens 65 RHT übergehen;
d)
„Schweröle” (Unterpositionen 27101931 bis 27101999) die Öle und Zubereitungen, bei deren Destillation nach ASTM D 86 bis 250 °C einschließlich der Destillationsverluste weniger als 65 RHT übergehen oder bei denen der Hundertsatz der Destillation bei 250 °C nach dieser Methode nicht ermittelt werden kann;
e)
„Gasöl” (Unterpositionen 27101931 bis 27101949) die Schweröle nach Buchstabe d, bei deren Destillation nach ASTM D 86 bis 350 °C einschließlich der Destillationsverluste mindestens 85 RHT übergehen;
f)
„Heizöl” (Unterpositionen 27101951 bis 27101969) die Schweröle nach Buchstabe d, ausgenommen das Gasöl nach Buchstabe e, deren Viskosität V bei einer Farbe C nach Verdünnung:

den Wert der Zeile I der nachstehenden Tabelle nicht übersteigt, wenn die Sulfatasche nach ASTM D 874 weniger als 1 % und die Verseifungszahl nach ASTM D 939-54 weniger als 4 beträgt;

den Wert der Zeile II übersteigt, wenn ihr Pourpoint nach ASTM D 97 10 °C oder mehr beträgt;

zwischen den Werten der Zeilen I und II liegt oder dem Wert der Zeile II gleich ist, wenn bei ihrer Destillation nach ASTM D 86 bei 300 °C mindestens 25 RHT übergehen oder, falls dabei weniger als 25 RHT übergehen, wenn ihr Pourpoint nach ASTM D 97 mehr als – 10 °C beträgt. Dies gilt nur für Öle mit einer Farbe C nach Verdünnung von weniger als 2.

Vergleichstabelle Farbe C nach Verdünnung/Viskosität V

Farbe C

0

0,5

1

1,5

2

2,5

3

3,5

4

4,5

5

5,5

6

6,5

7

7,5 und mehr

Viskosität

V

I

4

4

4

5,4

9

15,1

25,3

42,4

71,1

119

200

335

562

943

1580

2650

II

7

7

7

7

9

15,1

25,3

42,4

71,1

119

200

335

562

943

1580

2650

Die „Viskosität V” im Sinne dieser Anmerkung ist die kinematische Viskosität bei 50 °C in 10–6 m2 s–1 nach ASTM D 445.

Die „Farbe C nach Verdünnung” im Sinne dieser Anmerkung ist die Farbe nach ASTM D 1500 nach Verdünnung eines Raumhundertteils des Erzeugnisses mit 100 RHT Tetrachlorkohlenstoff. Die Farbe muss unmittelbar nach der Verdünnung ermittelt werden.

Zu den Unterpositionen 27101951 bis 27101969 gehören nur Öle von natürlicher Farbe.

Zu diesen Unterpositionen gehören nicht die Schweröle nach dem vorstehenden Buchstaben d, bei denen sich nicht ermitteln lässt:

der Hundertsatz der Destillation bei 250 °C nach ASTM D 86 (Null gilt als ein Hundertsatz)

oder die kinematische Viskosität bei 50 °C nach ASTM D 445

oder die Farbe C nach Verdünnung nach ASTM D 1500.

Diese Erzeugnisse gehören zu den Unterpositionen 27101971 bis 27101999.

3.
Im Sinne der Position 2712 gilt als „rohes Vaselin” (Unterposition 27121010) Vaselin mit einer natürlichen Farbe dunkler als 4,5 nach ASTM D 1500.
4.
Im Sinne der Unterpositionen 27129031 bis 27129039 gelten als „roh” die Erzeugnisse:

a)
deren Ölgehalt nach ASTM D 721 mindestens 3,5 beträgt und deren Viskosität bei 100 °C nach ASTM D 445 weniger als 9 × 10–6 m2 s–1 beträgt oder
b)
deren natürliche Farbe nach ASTM D 1500 dunkler als 3 ist und deren Viskosität bei 100 °C nach ASTM D 445 mindestens 9 × 10–6 m2 s–1 beträgt.

5.
Als „begünstigte Verfahren” im Sinne der Positionen 2710, 2711 und 2712 gelten:

a)
die Vakuumdestillation;
b)
die Redestillation zur weitgehenden Zerlegung;
c)
das Kracken;
d)
das Reformieren;
e)
die Raffination mit Selektiv-Lösemitteln;
f)
die Behandlung mit konzentrierter Schwefelsäure, Oleum oder Schwefelsäureanhydrid und anschließender Neutralisation mit Alkalien sowie Bleichen und Reinigen mit von Natur aus aktiven Erden, mit Bleicherde oder Aktivkohle oder Bauxit;
g)
die Polymerisation;
h)
die Alkylierung;
ij)
die Isomerisation;
k)
nur für Erzeugnisse der Unterpositionen 27101931 bis 27101999: das Entschwefeln unter Verwendung von Wasserstoff, wenn dabei der Schwefelgehalt der Erzeugnisse um mindestens 85 % vermindert wird (Methode ASTM D 1266-59T);
l)
nur für Erzeugnisse der Position 2710: das Entparaffinieren, ausgenommen einfaches Filtern;
m)
nur für Erzeugnisse der Unterpositionen 27101931 bis 27101999: die Behandlung mit Wasserstoff bei einem Druck über 20 bar und bei einer Temperatur über 250 °C mit Hilfe eines Katalysators zu anderen Zwecken als zum Entschwefeln, wenn dabei der Wasserstoff aktiv an einer chemischen Reaktion beteiligt ist. Die Nachbehandlung von Schmierölen der Unterpositionen 27101971 bis 27101999 mit Wasserstoff (z. B. Hydrofinishing oder Entfärbung) zur Verbesserung insbesondere der Farbe oder der Stabilität gilt jedoch nicht als begünstigtes Verfahren;
n)
nur für Erzeugnisse der Unterpositionen 27101951 bis 27101969: die atmosphärische Destillation, wenn bei der Destillation der Erzeugnisse nach ASTM D 86 bis 300 °C einschließlich der Destillationsverluste weniger als 30 RHT übergehen. Gehen bei der Destillation nach ASTM D 86 bis 300 °C einschließlich der Destillationsverluste 30 RHT oder mehr über und fallen bei der atmosphärischen Destillation Erzeugnisse der Unterpositionen 27101111 bis 27101190 oder 27101911 bis 27101929 an, so ist die Teilmenge des Einsatzproduktes, die der Gesamtmenge der angefallenen Erzeugnisse gleich ist, nach der Beschaffenheit und dem Zollwert bei der Abfertigung zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren und nach dem Zollsatz der Unterpositionen 27101961 bis 27101969 zu verzollen. In die Gesamtmenge der angefallenen Erzeugnisse werden die Erzeugnisse nicht eingerechnet, die innerhalb von sechs Monaten unter den von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen in begünstigten Verfahren weiter bearbeitet oder in einem anderen Verfahren chemisch umgewandelt werden;
o)
nur für Erzeugnisse der Unterpositionen 27101971 bis 27101999: die Bearbeitung durch elektrische Hochfrequenz-Entladung;
p)
nur für Erzeugnisse der Unterposition 27129031: die Entölung durch fraktionierte Kristallisation.

Ist vor diesen Verfahren aus technischen Gründen eine Vorbehandlung erforderlich, so gilt die Zollfreiheit nur für die Menge der Erzeugnisse, die den oben genannten Verfahren tatsächlich unterzogen werden; bei der Vorbehandlung auftretende Verluste bleiben unverzollt.

6.
Fallen bei der chemischen Umwandlung oder bei einer technisch notwendigen Vorbehandlung Erzeugnisse der Positionen oder Unterpositionen 27071010, 27072010, 27073010, 27075010, 2710, 2711, 271210, 271220, 27129031 bis 27129099 und 271390 an, so ist die Teilmenge des Einsatzproduktes, die der Gesamtmenge dieser Erzeugnisse gleich ist, nach der Beschaffenheit und dem Zollwert bei der Abfertigung zur chemischen Umwandlung und nach dem Zollsatz „zu anderer Verwendung” zu verzollen. In die Gesamtmenge werden die Erzeugnisse der Positionen 2710 bis 2712 nicht eingerechnet, die innerhalb von sechs Monaten unter den von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen in begünstigten Verfahren weiter bearbeitet oder einer weiteren chemischen Umwandlung unterworfen werden.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 2701 Steinkohle; Steinkohlenbriketts und ähnliche aus Steinkohle gewonnene feste Brennstoffe Steinkohle, auch in Pulverform, jedoch nicht agglomeriert 270111 Anthrazit 27011110 mit einem Gehalt an flüchtigen Bestandteilen von 10 RHT oder weniger (bezogen auf die trockene, mineralstofffreie Substanz) frei 27011190 andere frei 270112 bitumenhaltige Steinkohle 27011210 Kokskohle frei 27011290 andere frei 27011900 andere Steinkohle frei 27012000 Steinkohlenbriketts und ähnliche aus Steinkohle gewonnene feste Brennstoffe frei 2702 Braunkohle, auch agglomeriert, ausgenommen Gagat (Jett) 27021000 Braunkohle, auch in Pulverform, jedoch nicht agglomeriert frei 27022000 Braunkohle, agglomeriert frei 27030000 Torf (einschließlich Torfstreu), auch agglomeriert frei 270400 Koks und Schwelkoks, aus Steinkohle, Braunkohle oder Torf, auch agglomeriert; Retortenkohle Koks und Schwelkoks, aus Steinkohle 27040011 zum Herstellen von Elektroden frei 27040019 anderer frei 27040030 Koks und Schwelkoks, aus Braunkohle frei 27040090 andere frei 27050000 Steinkohlengas, Wassergas, Generatorgas, Schwachgas und ähnliche Gase, ausgenommen Erdgas und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe frei 1000 m3 27060000 Teer aus Steinkohle, Braunkohle oder Torf und andere Mineralteere, auch entwässert oder teilweise destilliert, einschließlich rekonstituierte Teere frei 2707 Öle und andere Erzeugnisse der Destillation des Hochtemperatur-Steinkohlenteers; ähnliche Erzeugnisse, in denen die aromatischen Bestandteile in Bezug auf das Gewicht gegenüber den nicht aromatischen Bestandteilen überwiegen 270710 Benzole 27071010 zur Verwendung als Kraft- oder Heizstoffe 3 27071090 zu anderer Verwendung(11) frei 270720 Toluole 27072010 zur Verwendung als Kraft- oder Heizstoffe 3 27072090 zu anderer Verwendung(11) frei 270730 Xylole 27073010 zur Verwendung als Kraft- oder Heizstoffe 3 27073090 zu anderer Verwendung(11) frei 27074000 Naphthalin frei 270750 andere Mischungen aromatischer Kohlenwasserstoffe, bei deren Destillation nach ASTM D 86 bis 250 °C einschließlich der Destillationsverluste mindestens 65 RHT übergehen 27075010 zur Verwendung als Kraft- oder Heizstoffe 3 27075090 zu anderer Verwendung(11) frei andere 27079100 Kreosotöle 1,7 270799 andere rohe Öle 27079911 rohe Leichtöle, bei deren Destillation 90 RHT oder mehr bis 200 °C übergehen 1,7 27079919 andere frei 27079930 schwefelhaltige Kopfprodukte frei 27079950 basische Erzeugnisse 1,7 27079970 Anthracen frei 27079980 Phenole 1,2 andere 27079991 zum Herstellen von Waren der Position 2803(11) frei 27079999 andere 1,7 2708 Pech und Pechkoks aus Steinkohlenteer oder anderen Mineralteeren 27081000 Pech frei 27082000 Pechkoks frei 270900 Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien, roh 27090010 Erdgaskondensate frei 27090090 anderes frei 2710 Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien, ausgenommen rohe Öle; Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70 GHT oder mehr, in denen diese Öle den Charakter der Waren bestimmen, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Ölabfälle Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien (ausgenommen rohe Öle) und Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70 GHT oder mehr, in denen diese Öle den Charakter der Waren bestimmen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ausgenommen Ölabfälle 271011 Leichtöle und Zubereitungen 27101111 zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren(11) 4,7(73) 27101115 zur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition 27101111(11) 4,7(73)(74) zu anderer Verwendung Spezialbenzine 27101121 Testbenzin (white spirit) 4,7 27101125 andere 4,7 andere Motorenbenzin 27101131 Flugbenzin 4,7 anderes, mit einem Bleigehalt von 0,013 g/l oder weniger 27101141 mit einer Oktanzahl (ROZ) von weniger als 95 4,7 1000 l(75) 27101145 mit einer Oktanzahl (ROZ) von 95 oder mehr, jedoch weniger als 98 4,7 1000 l(75) 27101149 mit einer Oktanzahl (ROZ) von 98 oder mehr 4,7 1000 l(75) mehr als 0,013 g/l 27101151 mit einer Oktanzahl (ROZ) von weniger als 98 4,7 1000 l(75) 27101159 mit einer Oktanzahl (ROZ) von 98 oder mehr 4,7 1000 l(75) 27101170 leichter Flugturbinenkraftstoff 4,7 27101190 andere Leichtöle 4,7 271019 andere mittelschwere Öle 27101911 zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren(11) 4,7(73) 27101915 zur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition 27101911(11) 4,7(73)(74) zu anderer Verwendung Leuchtöl (Kerosin) 27101921 Flugturbinenkraftstoff 4,7 27101925 anderes 4,7 27101929 andere 4,7 Schweröle Gasöl 27101931 zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren(11) 3,5(73) 27101935 zur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition 27101931(11) 3,5(73)(74) zu anderer Verwendung 27101941 mit einem Schwefelgehalt von 0,05 GHT oder weniger 3,5(76) 27101945 mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,05 GHT bis 0,2 GHT 3,5(76) 27101949 mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,2 GHT 3,5 Heizöle 27101951 zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren(11) 3,5(73) 27101955 zur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition 27101951(11) 3,5(73)(74) zu anderer Verwendung 27101961 mit einem Schwefelgehalt von 1 GHT oder weniger 3,5 27101963 mit einem Schwefelgehalt von mehr als 1 GHT bis 2 GHT 3,5 27101965 mit einem Schwefelgehalt von mehr als 2 GHT bis 2,8 GHT 3,5 27101969 mit einem Schwefelgehalt von mehr als 2,8 GHT 3,5 Schmieröle; andere Öle 27101971 zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren(11) 3,7(73) 27101975 zur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition 27101971(11) 3,7(73)(74) zu anderer Verwendung 27101981 Motorenöle, Kompressorenöle, Turbinenöle 3,7 27101983 Hydrauliköle 3,7 27101985 Weißöle, Paraffinum liquidum 3,7 27101987 Getriebeöle 3,7 27101991 Metallbearbeitungsöle, Formöle, Korrosionsschutzöle 3,7 27101993 Elektroisolieröle 3,7 27101999 andere Schmieröle und andere Öle 3,7 Ölabfälle 27109100 polychlorierte Biphenyle (PCB), polychlorierte Terphenyle (PCT) oder polybromierte Biphenyle (PBB) enthaltend 3,5 27109900 andere 3,5(77) 2711 Erdgas und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe verflüssigt 27111100 Erdgas 0,7(73) TJ 271112 Propan Propan mit einem Reinheitsgrad von 99 Hundertteilen oder mehr 27111211 zur Verwendung als Kraft- oder Heizstoff 8 27111219 zu anderer Verwendung(11) frei anderes 27111291 zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren(11) 0,7(73) 27111293 zur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition 27111291(11) 0,7(73)(74) zu anderer Verwendung 27111294 mit einem Reinheitsgrad von mehr als 90, jedoch weniger als 99 Hundertteilen 0,7 27111297 andere 0,7 271113 Butane 27111310 zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren(11) 0,7(73) 27111330 zur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition 27111310(11) 0,7(73)(74) zu anderer Verwendung 27111391 mit einem Reinheitsgrad von mehr als 90, jedoch weniger als 95 Hundertteilen 0,7 27111397 andere 0,7 27111400 Ethylen, Propylen, Butylen und Butadien 0,7(73) 27111900 andere 0,7(73) in gasförmigem Zustand 27112100 Erdgas 0,7(73) TJ 27112900 andere 0,7(73) 2712 Vaselin; Paraffin, mikrokristallines Erdölwachs, paraffinische Rückstände ( „slack wax” ), Ozokerit, Montanwachs, Torfwachs, andere Mineralwachse und ähnliche durch Synthese oder andere Verfahren gewonnene Erzeugnisse, auch gefärbt 271210 Vaselin 27121010 roh 0,7(73) 27121090 andere 2,2 271220 Paraffin mit einem Gehalt an Öl von weniger als 0,75 GHT 27122010 synthetisches Paraffin mit einem Molekulargewicht von 460 bis 1560 frei 27122090 andere 2,2 271290 andere Ozokerit, Montanwachs oder Torfwachs (natürliche Erzeugnisse) 27129011 roh 0,7 27129019 andere 2,2 andere roh 27129031 zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren(11) 0,7(73) 27129033 zur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition 27129031(11) 0,7(73)(74) 27129039 zu anderer Verwendung 0,7 andere 27129091 Gemisch von 1-Alkenen mit einem Gehalt von 80 GHT oder mehr an 1-Alkenen mit einer Kettenlänge von 24 bis 28 Kohlenstoffatomen frei 27129099 andere 2,2 2713 Petrolkoks, Bitumen aus Erdöl und andere Rückstände aus Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien Petrolkoks 27131100 nicht calciniert frei 27131200 calciniert frei 27132000 Bitumen aus Erdöl frei 271390 andere Rückstände aus Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien 27139010 zum Herstellen von Waren der Position 2803(11) 0,7(59) 27139090 andere 0,7 2714 Naturbitumen und Naturasphalt; bituminöse oder ölhaltige Schiefer und Sande; Asphaltite und Asphaltgestein 27141000 bituminöse oder ölhaltige Schiefer und Sande frei 27149000 andere frei 27150000 Bituminöse Mischungen auf der Grundlage von Naturasphalt oder Naturbitumen, Bitumen aus Erdöl, Mineralteer oder Mineralteerpech (z. B. Asphaltmastix, Verschnittbitumen) frei 27160000 Elektrischer Strom frei 1000 kWh

ABSCHNITT VI

Anmerkungen

1.
A)
Erzeugnisse (ausgenommen radioaktive Erze), die der Warenbeschreibung der Position 2844 oder 2845 entsprechen, gehören zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen.
B)
Vorbehaltlich des Buchstabens A gehören Erzeugnisse, die der Warenbeschreibung der Position 2843, 2846 oder 2852 entsprechen, zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen dieses Abschnitts in Betracht kommen.
2.
Vorbehaltlich der Anmerkung 1 sind Waren, die wegen ihrer Dosierung oder wegen ihrer Aufmachung für den Einzelverkauf zu einer der Positionen 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3506, 3707 oder 3808 gehören können, dieser Position zuzuweisen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen.
3.
Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile:

a)
ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden,
b)
zusammen gestellt werden und
c)
entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.

KAPITEL 28

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 28 gehören, soweit nichts anderes bestimmt ist, nur:

a)
isolierte chemische Elemente und isolierte chemisch einheitliche Verbindungen, auch wenn sie Verunreinigungen enthalten;
b)
wässrige Lösungen der unter Buchstabe a genannten Erzeugnisse;
c)
andere Lösungen der unter Buchstabe a genannten Erzeugnisse, sofern die Aufmachung in derartigen Lösungen ausschließlich aus Sicherheits- oder Transportgründen üblich und erforderlich ist, vorausgesetzt, dass der Zusatz des Lösemittels das Erzeugnis nicht für bestimmte Verwendungszwecke geeigneter macht als für den allgemeinen Gebrauch;
d)
die unter den Buchstaben a bis c genannten Erzeugnisse mit Zusatz eines zu ihrer Erhaltung oder ihrem Transport notwendigen Stabilisierungsmittels (einschließlich Antibackmittel);
e)
die unter den Buchstaben a bis d genannten Erzeugnisse, denen ein Antistaubmittel oder zum leichteren Erkennen oder aus Sicherheitsgründen ein Farbmittel zugesetzt worden ist, vorausgesetzt, dass diese Zusätze das Erzeugnis nicht für bestimmte Verwendungszwecke geeigneter machen als für den allgemeinen Gebrauch.

2.
Zu Kapitel 28 gehören außer den durch organische Stoffe stabilisierten Dithioniten und Sulfoxylaten (Position 2831), den Carbonaten und Peroxocarbonaten anorganischer Basen (Position 2836), den Cyaniden, Cyanidoxiden und komplexen Cyaniden anorganischer Basen (Position 2837), den Fulminaten, Cyanaten und Thiocyanaten anorganischer Basen (Position 2842), den organischen Erzeugnissen der Positionen 2843 bis 2846 und 2852 und den Carbiden (Position 2849), nur folgende Kohlenstoffverbindungen:

a)
Kohlenoxide, Hydrogencyanid, Knallsäure, Isocyansäure, Thiocyansäure und andere einfache oder komplexe Cyanogensäuren (Position 2811);
b)
Kohlenstoffhalogenidoxide (Position 2812);
c)
Kohlenstoffdisulfid (Position 2813);
d)
Thiocarbonate, Selenocarbonate, Tellurocarbonate, Selenocyanate, Tellurocyanate, Tetrathiocyanatodiamminochromate (Reineckate) und andere komplexe Cyanate anorganischer Basen (Position 2842);
e)
mit Harnstoff verfestigtes Wasserstoffperoxid (Position 2847), Kohlenstoffoxysulfid, Thiocarbonylhalogenide, Cyan, Cyanhalogenide und Cyanamid und seine Metallderivate (Position 2853), ausgenommen Calciumcyanamid, auch rein (Kapitel 31).

3.
Nicht zu diesem Kapitel gehören unter Berücksichtigung der Bestimmungen der Anmerkung 1 zu Abschnitt VI:

a)
Natriumchlorid und Magnesiumoxid, auch rein, und andere Erzeugnisse des Abschnitts V;
b)
organisch-anorganische Verbindungen, ausgenommen die in Anmerkung 2 genannten Verbindungen;
c)
die in den Anmerkungen 2, 3, 4 oder 5 zu Kapitel 31 genannten Erzeugnisse;
d)
anorganische Erzeugnisse, die als Luminophore verwendet werden, der Position 3206; Glasfritte und anderes Glas in Form von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken der Position 3207;
e)
künstlicher Grafit (Position 3801); Feuerlöschmittel, aufgemacht als Ladungen für Feuerlöschgeräte oder als Feuerlöschgranaten oder -bomben der Position 3813; Tintenentferner in Aufmachungen für den Einzelverkauf der Position 3824; künstliche Kristalle aus Halogensalzen der Alkali- oder Erdalkalimetalle (ausgenommen optische Elemente) mit einem Stückgewicht von 2,5 g oder mehr der Position 3824;
f)
Edelsteine oder Schmucksteine (natürliche, synthetische oder rekonstituierte) oder Staub und Pulver solcher Steine (Positionen 7102 bis 7105) sowie Edelmetalle und deren Legierungen des Kapitels 71;
g)
Metalle, auch rein, Metall-Legierungen und Cermets, einschließlich gesinterte Metallcarbide (mit einem Metall gesinterte Metallcarbide), des Abschnitts XV;
h)
optische Elemente, z. B. aus Halogensalzen der Alkali- oder Erdalkalimetalle (Position 9001).

4.
Zu Position 2811 gehören chemisch einheitliche komplexe Säuren, die aus einer nicht metallischen Säure des Teilkapitels II und einer metallischen Säure des Teilkapitels IV bestehen.
5.
Zu den Positionen 2826 bis 2842 gehören nur Salze und Peroxosalze (Persalze) von Metallen und von Ammonium.

Zu Position 2842 gehören Doppel- oder Komplexsalze, soweit nichts anderes bestimmt ist.

6.
Zu Position 2844 gehören nur:

a)
Technetium (Atomzahl 43), Promethium (Atomzahl 61), Polonium (Atomzahl 84) und alle Elemente mit einer höheren Atomzahl als 84;
b)
natürliche oder künstliche radioaktive Isotope (einschließlich derjenigen der Edelmetalle oder der unedlen Metalle der Abschnitte XIV und XV), auch untereinander gemischt;
c)
anorganische oder organische Verbindungen dieser Elemente oder Isotope, auch chemisch nicht einheitlich, auch untereinander gemischt;
d)
Legierungen, Dispersionen (einschließlich Cermets), keramische Erzeugnisse und Mischungen, die diese Elemente oder Isotope oder deren anorganische oder organische Verbindungen enthalten und die eine spezifische Radioaktivität von mehr als 74 Bq/g (0,002 Mikrocurie je Gramm) aufweisen;
e)
verbrauchte (bestrahlte) Brennstoffelemente (Stäbe, Kartuschen) von Kernreaktoren;
f)
radioaktive Rückstände, auch wenn sie nicht verwertbar sind.

Als „Isotope” im Sinne dieser Anmerkung und des Wortlauts der Positionen 2844 und 2845 gelten:

isolierte Nuklide, ausgenommen solche, die in der Natur als Mono-Isotope vorliegen;

Mischungen von Isotopen ein und desselben Elements, die an einem oder mehreren dieser Isotope angereichert sind, also Elemente, bei denen das natürliche Isotopenverhältnis künstlich verändert worden ist.

7.
Zu Position 2848 gehören Verbindungen von Phosphor und Kupfer (Kupferphosphide) mit einem Gehalt an Phosphor von mehr als 15 GHT.
8.
Zu diesem Kapitel gehören chemische Elemente, z. B. Silicium und Selen, zur Verwendung in der Elektronik dotiert, wenn sie in rohen gezogenen Formen oder in Form von Zylindern oder Stäben vorliegen. Zu Scheiben, Plättchen oder ähnlichen Formen geschnitten gehören sie zu Position 3818.

Zusätzliche Anmerkung

1.
Soweit nichts anderes bestimmt ist, gehören zu den in einer Unterposition genannten Salzen auch die sauren und basischen Salze.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit
I.
CHEMISCHE ELEMENTE
2801 Fluor, Chlor, Brom und Iod 28011000 Chlor 5,5 28012000 Iod frei 280130 Fluor; Brom 28013010 Fluor 5 28013090 Brom 5,5 28020000 Sublimierter oder gefällter Schwefel; kolloider Schwefel 4,6 28030000 Kohlenstoff (Ruß und andere Formen von Kohlenstoff, anderweit weder genannt noch inbegriffen) frei 2804 Wasserstoff, Edelgase und andere Nichtmetalle 28041000 Wasserstoff 3,7 m3(78) Edelgase 28042100 Argon 5 m3(78) 280429 andere 28042910 Helium frei m3(78) 28042990 andere 5 m3(78) 28043000 Stickstoff 5,5 m3(78) 28044000 Sauerstoff 5 m3(78) 280450 Bor; Tellur 28045010 Bor 5,5 28045090 Tellur 2,1 Silicium 28046100 mit einem Gehalt an Silicium von 99,99 GHT oder mehr frei 28046900 anderes 5,5 28047000 Phosphor 5,5 28048000 Arsen 2,1 28049000 Selen frei 2805 Alkali- oder Erdalkalimetalle; Seltenerdmetalle, Scandium und Yttrium, auch untereinander gemischt oder miteinander legiert; Quecksilber Alkali- oder Erdalkalimetalle 28051100 Natrium 5 28051200 Calcium 5,5 280519 andere 28051910 Strontium und Barium 5,5 28051990 andere 4,1 280530 Seltenerdmetalle, Scandium und Yttrium, auch untereinander gemischt oder miteinander legiert 28053010 untereinander gemischt oder miteinander legiert 5,5 28053090 andere 2,7 280540 Quecksilber 28054010 in Flaschen, mit einem Gewicht des Inhalts von 34,5 kg (Standard-Gewicht) und mit einem fob-Wert von 224 € oder weniger für 1 Flasche 3 28054090 anderes frei
II.
ANORGANISCHE SÄUREN UND ANORGANISCHE SAUERSTOFFVERBINDUNGEN DER NICHTMETALLE
2806 Chlorwasserstoff (Salzsäure); Chloroschwefelsäure 28061000 Chlorwasserstoff (Salzsäure) 5,5 28062000 Chloroschwefelsäure 5,5 280700 Schwefelsäure; Oleum 28070010 Schwefelsäure 3 28070090 Oleum 3 28080000 Salpetersäure; Nitriersäuren 5,5 2809 Diphosphorpentaoxid; Phosphorsäure; Polyphosphorsäuren, auch chemisch nicht einheitlich 28091000 Diphosphorpentaoxid 5,5 kg P2O5 28092000 Phosphorsäure und Polyphosphorsäuren 5,5 kg P2O5 281000 Boroxide; Borsäuren 28100010 Dibortrioxid frei 28100090 andere 3,7 2811 Andere anorganische Säuren und andere anorganische Sauerstoffverbindungen der Nichtmetalle andere anorganische Säuren 28111100 Fluorwasserstoff (Flusssäure) 5,5 281119 andere 28111910 Hydrogenbromid (Bromwasserstoffsäure) frei 28111920 Hydrogencyanid (Cyanwasserstoffsäure) (Blausäure) 5,3 28111980 andere 5,3 andere anorganische Sauerstoffverbindungen der Nichtmetalle 28112100 Kohlenstoffdioxid 5,5 28112200 Siliciumdioxid 4,6 281129 andere 28112905 Schwefeldioxid 5,5 28112910 Schwefeltrioxid (Schwefelsäureanhydrid); Diarsentrioxid (Arsenigsäureanhydrid) 4,6 28112930 Stickstoffoxide 5 28112990 andere 5,3
III.
HALOGEN- ODER SCHWEFELVERBINDUNGEN DER NICHTMETALLE
2812 Halogenide und Halogenoxide der Nichtmetalle 281210 Chloride und Chloridoxide des Phosphors 28121011 Phosphortrichloridoxid (Phosphoryltrichlorid) 5,5 28121015 Phosphortrichlorid 5,5 28121016 Phosphorpentachlorid 5,5 28121018 andere 5,5 andere 28121091 Dischwefeldichlorid 5,5 28121093 Schwefeldichlorid 5,5 28121094 Phosgen (Carbonylchlorid) 5,5 28121095 Thionyldichlorid (Thionylchlorid) 5,5 28121099 andere 5,5 28129000 andere 5,5 2813 Sulfide der Nichtmetalle; handelsübliches Phosphortrisulfid 28131000 Kohlenstoffdisulfid 5,5 281390 andere 28139010 Phosphorsulfide, einschließlich handelsübliches Phosphortrisulfid 5,3 28139090 andere 3,7
IV.
ANORGANISCHE BASEN SOWIE METALLOXIDE, -HYDROXIDE UND -PEROXIDE
2814 Ammoniak, wasserfrei oder in wässriger Lösung 28141000 Ammoniak, wasserfrei 5,5 28142000 Ammoniak in wässriger Lösung 5,5 2815 Natriumhydroxid (Ätznatron); Kaliumhydroxid (Ätzkali); Peroxide des Natriums oder des Kaliums Natriumhydroxid (Ätznatron) 28151100 fest 5,5 28151200 in wässriger Lösung (Natronlauge) 5,5 kg NaOH 28152000 Kaliumhydroxid (Ätzkali) 5,5 kg KOH 28153000 Natrium- oder Kaliumperoxid 5,5 2816 Magnesiumhydroxid und -peroxid; Oxide, Hydroxide und Peroxide des Strontiums oder des Bariums 28161000 Magnesiumhydroxid und -peroxid 4,1 28164000 Strontium- und Bariumoxid, -hydroxid und -peroxid 5,5 28170000 Zinkoxid; Zinkperoxid 5,5 2818 Künstlicher Korund, auch chemisch nicht einheitlich; Aluminiumoxid; Aluminiumhydroxid 281810 künstlicher Korund, auch chemisch nicht einheitlich mit einem Gehalt an Aluminiumoxid von 98,5 GHT oder mehr 28181011 von dem weniger als 50 % des Gesamtgewichts eine Korngröße von mehr als 10 mm aufweisen 5,2 28181019 von dem mindestens 50 % des Gesamtgewichts eine Korngröße von mehr als 10 mm aufweisen 5,2 mit einem Gehalt an Aluminiumoxid von weniger als 98,5 GHT 28181091 von dem weniger als 50 % des Gesamtgewichts eine Korngröße von mehr als 10 mm aufweisen 5,2 28181099 von dem mindestens 50 % des Gesamtgewichts eine Korngröße von mehr als 10 mm aufweisen 5,2 28182000 anderes Aluminiumoxid als künstlicher Korund 4 28183000 Aluminiumhydroxid 5,5 2819 Chromoxide und -hydroxide 28191000 Chromtrioxid 5,5 281990 andere 28199010 Chromdioxid 3,7 28199090 andere 5,5 2820 Manganoxide 28201000 Mangandioxid 5,3 282090 andere 28209010 Manganoxid mit einem Gehalt an Mangan von 77 GHT oder mehr frei 28209090 andere 5,5 2821 Eisenoxide und -hydroxide; Farberden mit einem Gehalt an gebundenem Eisen von 70 GHT oder mehr, berechnet als Fe2O3 28211000 Eisenoxide und -hydroxide 4,6 28212000 Farberden 4,6 28220000 Cobaltoxide und -hydroxide; handelsübliche Cobaltoxide 4,6 28230000 Titanoxide 5,5 2824 Bleioxide; Mennige und Orangemennige 28241000 Bleimonoxid (Lithargyrum, Massicot) 5,5 282490 andere 28249010 Mennige und Orangemennige 5,5 28249090 andere 5,5 2825 Hydrazin und Hydroxylamin und ihre anorganischen Salze; andere anorganische Basen; andere Metalloxide, -hydroxide und -peroxide 28251000 Hydrazin und Hydroxylamin und ihre anorganischen Salze 5,5 28252000 Lithiumoxid und -hydroxid 5,3 28253000 Vanadiumoxide und -hydroxide 5,5 28254000 Nickeloxide und -hydroxide frei 28255000 Kupferoxide und -hydroxide 3,2 28256000 Germaniumoxide und Zirconiumdioxid 5,5 28257000 Molybdänoxide und -hydroxide 5,3 28258000 Antimonoxide 5,5 282590 andere Calciumoxid, -hydroxid und -peroxid 28259011 Calciumhydroxid mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr in der Trockensubstanz, in Form von Partikeln, die:

zu nicht mehr als 1 GHT Abmessungen von mehr als 75 Mikrometer aufweisen und

zu nicht mehr als 4 GHT Abmessungen von weniger als 1,3 Mikrometer aufweisen

frei
28259019 andere 4,6 28259020 Berylliumoxid und -hydroxid 5,3 28259040 Wolframoxide und -hydroxide 4,6 28259060 Cadmiumoxid frei 28259085 andere 5,5
V.
METALLSALZE UND -PEROXOSALZE DER ANORGANISCHEN SÄUREN
2826 Fluoride; Fluorosilicate, Fluoroaluminate und andere komplexe Fluorosalze Fluoride 28261200 des Aluminiums 5,3 282619 andere 28261910 des Ammoniums oder des Natriums 5,5 28261990 andere 5,3 28263000 Natriumhexafluoroaluminat (synthetischer Kryolith) 5,5 282690 andere 28269010 Dikaliumhexafluorozirconat 5 28269080 andere 5,5 2827 Chloride, Chloridoxide und Chloridhydroxide; Bromide und Bromidoxide; Iodide und Iodidoxide 28271000 Ammoniumchlorid 5,5 28272000 Calciumchlorid 4,6 andere Chloride 28273100 des Magnesiums 4,6 28273200 des Aluminiums 5,5 28273500 des Nickels 5,5 282739 andere 28273910 des Zinns 4,1 28273920 des Eisens 2,1 28273930 des Cobalts 5,5 28273985 andere 5,5 Chloridoxide und Chloridhydroxide 28274100 des Kupfers 3,2 282749 andere 28274910 des Bleis 3,2 28274990 andere 5,3 Bromide und Bromidoxide 28275100 Bromide des Natriums oder des Kaliums 5,5 28275900 andere 5,5 28276000 Iodide und Iodidoxide 5,5 2828 Hypochlorite; handelsübliches Calciumhypochlorit; Chlorite; Hypobromite 28281000 handelsübliches Calciumhypochlorit und andere Calciumhypochlorite 5,5 28289000 andere 5,5 2829 Chlorate und Perchlorate; Bromate und Perbromate; Iodate und Periodate Chlorate 28291100 des Natriums 5,5 28291900 andere 5,5 282990 andere 28299010 Perchlorate 4,8 28299040 Bromate des Kaliums oder des Natriums frei 28299080 andere 5,5 2830 Sulfide; Polysulfide, auch chemisch nicht einheitlich 28301000 Natriumsulfide 5,5 283090 andere 28309011 Sulfide des Calciums, des Antimons oder des Eisens 4,6 28309085 andere 5,5 2831 Dithionite und Sulfoxylate 28311000 des Natriums 5,5 28319000 andere 5,5 2832 Sulfite; Thiosulfate 28321000 Natriumsulfite 5,5 28322000 andere Sulfite 5,5 28323000 Thiosulfate 5,5 2833 Sulfate; Alaune; Peroxosulfate (Persulfate) Natriumsulfate 28331100 Dinatriumsulfat 5,5 28331900 andere 5,5 andere Sulfate 28332100 des Magnesiums 5,5 28332200 des Aluminiums 5,5 28332400 des Nickels 5 28332500 des Kupfers 3,2 28332700 des Bariums 5,5 283329 andere 28332920 des Cadmiums, des Chroms, des Zinks 5,5 28332930 des Cobalts, des Titans 5,3 28332960 des Bleis 4,6 28332980 andere 5 28333000 Alaune 5,5 28334000 Peroxosulfate (Persulfate) 5,5 2834 Nitrite; Nitrate 28341000 Nitrite 5,5 Nitrate 28342100 des Kaliums 5,5 283429 andere 28342920 des Bariums, des Berylliums, des Cadmiums, des Cobalts, des Nickels, des Bleis 5,5 28342940 des Kupfers 4,6 28342980 andere 3 2835 Phosphinate (Hypophosphite), Phosphonate (Phosphite) und Phosphate; Polyphosphate, auch chemisch nicht einheitlich 28351000 Phosphinate (Hypophosphite) und Phosphonate (Phosphite) 5,5 Phosphate 28352200 Mononatriumdihydrogenphosphat oder Dinatriumhydrogenphosphat 5,5 28352400 des Kaliums 5,5 28352500 Calciumhydrogenorthophosphat (Dicalciumphosphat) 5,5 28352600 andere Calciumphosphate 5,5 283529 andere 28352910 Triammoniumphosphat 5,3 28352930 Trinatriumphosphat 5,5 28352990 andere 5,5 Polyphosphate 28353100 Natriumtriphosphat (Natriumtripolyphosphat) 5,5 28353900 andere 5,5 2836 Carbonate; Peroxocarbonate (Percarbonate); handelsübliches Ammoniumcarbonat, Ammoniumcarbamat enthaltend 28362000 Dinatriumcarbonat 5,5 28363000 Natriumhydrogencarbonat (Natriumbicarbonat) 5,5 28364000 Kaliumcarbonate 5,5 28365000 Calciumcarbonat 5 28366000 Bariumcarbonat 5,5 andere 28369100 Lithiumcarbonate 5,5 28369200 Strontiumcarbonat 5,5 283699 andere Carbonate 28369911 des Magnesiums, des Kupfers 3,7 28369917 andere 5,5 28369990 Peroxocarbonate (Percarbonate) 5,5 2837 Cyanide, Cyanidoxide und komplexe Cyanide Cyanide und Cyanidoxide 28371100 des Natriums 5,5 28371900 andere 5,5 28372000 komplexe Cyanide 5,5 2838 2839 Silicate; handelsübliche Silicate der Alkalimetalle des Natriums 28391100 Natriummetasilicate 5 28391900 andere 5 283990 andere 28399010 des Kaliums 5 28399090 andere 5 2840 Borate; Peroxoborate (Perborate) Dinatriumtetraborat (raffinierter Borax) 28401100 wasserfrei frei 284019 anderes 28401910 Dinatriumtetraboratpentahydrat frei 28401990 anderes 5,3 284020 andere Borate 28402010 Natriumborate, wasserfrei frei 28402090 andere 5,3 28403000 Peroxoborate (Perborate) 5,5 2841 Salze der Säuren der Metalloxide oder Metallperoxide 28413000 Natriumdichromat 5,5 28415000 andere Chromate und Dichromate; Peroxochromate 5,5 Manganite, Manganate und Permanganate 28416100 Kaliumpermanganat 5,5 28416900 andere 5,5 28417000 Molybdate 5,5 28418000 Wolframate 5,5 284190 andere 28419030 Zinkate und Vanadate 4,6 28419085 andere 5,5 2842 Andere Salze der anorganischen Säuren oder Peroxosäuren (einschließlich Aluminosilicate, auch chemisch nicht einheitlich), ausgenommen Azide 28421000 Doppelsilicate oder komplexe Silicate, einschließlich Aluminosilicate, auch chemisch nicht einheitlich 5,5 284290 andere 28429010 Einfach-, Doppel- oder Komplexsalze der Säuren des Selens oder des Tellurs 5,3 28429080 andere 5,5
VI.
VERSCHIEDENES
2843 Edelmetalle in kolloidem Zustand; anorganische oder organische Verbindungen der Edelmetalle, auch chemisch nicht einheitlich; Edelmetallamalgame 284310 Edelmetalle in kolloidem Zustand 28431010 Silber 5,3 28431090 andere 3,7 Silberverbindungen 28432100 Silbernitrat 5,5 28432900 andere 5,5 28433000 Goldverbindungen 3 g 284390 andere Verbindungen; Amalgame 28439010 Amalgame 5,3 28439090 andere 3 g 2844 Radioaktive chemische Elemente und radioaktive Isotope (einschließlich der spaltbaren und brütbaren chemischen Elemente oder Isotope) und ihre Verbindungen; Mischungen und Rückstände, die diese Erzeugnisse enthalten 284410 natürliches Uran und seine Verbindungen; Legierungen, Dispersionen (einschließlich Cermets), keramische Erzeugnisse und Mischungen, die natürliches Uran oder Verbindungen von natürlichem Uran enthalten natürliches Uran 28441010 roh; Bearbeitungsabfälle und Schrott (Euratom) frei kg U 28441030 verarbeitet (Euratom) frei kg U 28441050 Ferrouran frei kg U 28441090 andere (Euratom) frei kg U 284420 an U 235 angereichertes Uran und seine Verbindungen; Plutonium und seine Verbindungen; Legierungen, Dispersionen (einschließlich Cermets), keramische Erzeugnisse und Mischungen, die an U 235 angereichertes Uran, Plutonium oder Verbindungen dieser Erzeugnisse enthalten an U 235 angereichertes Uran und seine Verbindungen; Legierungen, Dispersionen (einschließlich Cermets), keramische Erzeugnisse und Mischungen, die an U 235 angereichertes Uran enthalten 28442025 Ferrouran frei gi F/S 28442035 andere (Euratom) frei gi F/S Plutonium und seine Verbindungen; Legierungen, Dispersionen (einschließlich Cermets), keramische Erzeugnisse und Mischungen, die Plutonium oder Verbindungen dieser Erzeugnisse enthalten Mischungen von Uran und Plutonium 28442051 Ferrouran frei gi F/S 28442059 andere (Euratom) frei gi F/S 28442099 andere frei gi F/S 284430 an U 235 abgereichertes Uran und seine Verbindungen; Thorium und seine Verbindungen; Legierungen, Dispersionen (einschließlich Cermets), keramische Erzeugnisse und Mischungen, die an U 235 abgereichertes Uran, Thorium oder Verbindungen dieser Erzeugnisse enthalten an U 235 abgereichertes Uran; Legierungen, Dispersionen (einschließlich Cermets), keramische Erzeugnisse und Mischungen, die an U 235 abgereichertes Uran oder Verbindungen dieses Erzeugnisses enthalten 28443011 Cermets 5,5 28443019 andere 2,9 Thorium; Legierungen, Dispersionen (einschließlich Cermets), keramische Erzeugnisse und Mischungen, die Thorium oder Verbindungen dieses Erzeugnisses enthalten 28443051 Cermets 5,5 andere 28443055 roh; Bearbeitungsabfälle und Schrott (Euratom) frei verarbeitet 28443061 Stäbe (Stangen), Profile, Draht, Bleche, Bänder und Folien (Euratom) frei 28443069 andere (Euratom) 1,5(59) Verbindungen des Thoriums, des an U 235 abgereicherten Urans, auch untereinander gemischt 28443091 des Thoriums, des an U 235 abgereicherten Urans, auch untereinander gemischt (Euratom), ausgenommen Salze des Thoriums frei 28443099 andere frei 284440 andere radioaktive Elemente, Isotope und Verbindungen als die der Unterposition 284410, 284420 oder 284430; Legierungen, Dispersionen (einschließlich Cermets), keramische Erzeugnisse und Mischungen, die diese Elemente, Isotope oder Verbindungen enthalten; radioaktive Rückstände 28444010 an U 233 abgereichertes Uran und seine Verbindungen; Legierungen, Dispersionen (einschließlich Cermets), keramische Erzeugnisse und Mischungen, die an U 233 abgereichertes Uran oder Verbindungen dieses Erzeugnisses enthalten frei andere 28444020 künstlich radioaktive Isotope (Euratom) frei 28444030 Verbindungen künstlicher radioaktiver Isotope (Euratom) frei 28444080 andere frei 28445000 verbrauchte (bestrahlte) Brennstoffelemente (Stäbe, Kartuschen) von Kernreaktoren (Euratom) frei gi F/S 2845 Isotope (ausgenommen Isotope der Position 2844); anorganische oder organische Verbindungen dieser Isotope, auch chemisch nicht einheitlich 28451000 schweres Wasser (Deuteriumoxid) (Euratom) 5,5 284590 andere 28459010 Deuterium und andere Deuteriumverbindungen; Wasserstoff und seine Verbindungen, mit Deuterium angereichert; Mischungen und Lösungen, die diese Erzeugnisse enthalten (Euratom) 5,5 28459090 andere 5,5 2846 Anorganische oder organische Verbindungen der Seltenerdmetalle, des Yttriums oder des Scandiums oder der Mischungen dieser Metalle 28461000 Cerverbindungen 3,2 28469000 andere 3,2 28470000 Wasserstoffperoxid, auch mit Harnstoff verfestigt 5,5 kg H2O2 28480000 Phosphide, auch chemisch nicht einheitlich, ausgenommen Ferrophosphor 5,5 2849 Carbide, auch chemisch nicht einheitlich 28491000 des Calciums 5,5 28492000 des Siliciums 5,5 284990 andere 28499010 des Bors 4,1 28499030 des Wolframs 5,5 28499050 des Aluminiums, des Chroms, des Molybdäns, des Vanadiums, des Tantals, des Titans 5,5 28499090 andere 5,3 285000 Hydride, Nitride, Azide, Silicide und Boride, auch chemisch nicht einheitlich, ausgenommen Verbindungen, die zugleich Carbide der Position 2849 sind 28500020 Hydride, Nitride 4,6 28500060 Azide, Silicide 5,5 28500090 Boride 5,3 2851 28520000 Anorganische oder organische Verbindungen von Quecksilber, ausgenommen Amalgame 5,5 285300 Andere anorganische Verbindungen (einschließlich destilliertes Wasser, Leitfähigkeitswasser oder Wasser von gleicher Reinheit); flüssige Luft (einschließlich von Edelgasen befreite flüssige Luft); Pressluft; Amalgame von anderen Metallen als Edelmetallen 28530010 destilliertes Wasser, Leitfähigkeitswasser oder Wasser von gleicher Reinheit 2,7 28530030 flüssige Luft (einschließlich der von Edelgasen befreiten flüssigen Luft); Pressluft 4,1 28530050 Cyanogenchlorid 5,5 28530090 andere 5,5

KAPITEL 29

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 29 gehören, soweit nichts anderes bestimmt ist, nur:

a)
isolierte chemisch einheitliche organische Verbindungen, auch wenn sie Verunreinigungen enthalten;
b)
Isomerengemische der gleichen organischen Verbindung (auch wenn sie Verunreinigungen enthalten), ausgenommen Isomerengemische (andere als Stereoisomere) gesättigter oder ungesättigter acyclischer Kohlenwasserstoffe (Kapitel 27);
c)
Erzeugnisse der Positionen 2936 bis 2939, Ether, Acetale und Ester von Zuckern und ihre Salze der Position 2940 und die Erzeugnisse der Position 2941, auch chemisch nicht einheitlich;
d)
wässrige Lösungen der unter den vorstehenden Buchstaben a, b oder c genannten Erzeugnisse;
e)
andere Lösungen der unter den vorstehenden Buchstaben a, b oder c genannten Erzeugnisse, sofern die Aufmachung in derartigen Lösungen ausschließlich aus Sicherheits- oder Transportgründen üblich und erforderlich ist, vorausgesetzt, dass der Zusatz des Lösemittels das Erzeugnis nicht für bestimmte Verwendungszwecke geeigneter macht als für den allgemeinen Gebrauch;
f)
die unter den vorstehenden Buchstaben a, b, c, d oder e genannten Erzeugnisse mit Zusatz eines zu ihrer Erhaltung oder ihrem Transport notwendigen Stabilisierungsmittels (einschließlich Antibackmittel);
g)
die unter den vorstehenden Buchstaben a, b, c, d, e oder f genannten Erzeugnisse, denen ein Antistaubmittel oder zum leichteren Erkennen oder aus Sicherheitsgründen ein Farbmittel oder ein Riechstoff zugesetzt worden ist, vorausgesetzt, dass diese Zusätze das Erzeugnis nicht für bestimmte Verwendungszwecke geeigneter machen als für den allgemeinen Gebrauch;
h)
folgende standardisierte Erzeugnisse zum Herstellen von Azofarbstoffen: Diazoniumsalze, für diese Salze dienende Kupplungskomponenten und diazotierbare Amine und deren Salze.

2.
Zu Kapitel 29 gehören nicht:

a)
Waren der Position 1504 oder rohes Glycerin (Position 1520);
b)
Ethylalkohol (Position 2207 oder 2208);
c)
Methan und Propan (Position 2711);
d)
die in der Anmerkung 2 zu Kapitel 28 aufgeführten Kohlenstoffverbindungen;
e)
Harnstoff (Position 3102 oder 3105);
f)
Farbmittel pflanzlichen oder tierischen Ursprungs (Position 3203), synthetische organische Farbmittel, synthetische organische Erzeugnisse von der als fluoreszierende Aufheller oder als Luminophore verwendeten Art (Position 3204) sowie Färbemittel in Formen oder Packungen für den Einzelverkauf (Position 3212);
g)
Enzyme (Position 3507);
h)
Metaldehyd, Hexamethylentetramin und ähnliche Erzeugnisse, in Täfelchen, Stäbchen oder ähnlichen Formen, aus denen sich ihre Verwendung als Brennstoff ergibt, sowie flüssige Brennstoffe und brennbare Flüssiggase in Behältnissen von der zum Auffüllen oder Wiederauffüllen von Feuerzeugen oder Feueranzündern verwendeten Art, mit einem Fassungsvermögen von 300 cm3 oder weniger (Position 3606);
ij)
Feuerlöschmittel, aufgemacht als Ladungen für Feuerlöschgeräte oder als Feuerlöschgranaten oder -bomben der Position 3813; Tintenentferner in Aufmachungen für den Einzelverkauf der Position 3824;
k)
optische Elemente, z. B. aus Ethylendiamintartrat (Position 9001).

3.
Kommen für ein Erzeugnis zwei oder mehr Positionen dieses Kapitels in Betracht, so ist es der letzten dieser Positionen zuzuweisen.
4.
In den Positionen 2904 bis 2906, 2908 bis 2911 und 2913 bis 2920 umfasst jede Erwähnung der Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate auch die Mischderivate, wie Sulfohalogen-, Nitrohalogen-, Nitrosulfo- und Nitrosulfohalogenderivate.

Nitro- oder Nitrosogruppen gelten nicht als „Stickstoff-Funktionen” im Sinne der Position 2929.

Im Sinne der Positionen 2911, 2912, 2914, 2918 und 2922 ist der Begriff „Sauerstoff-Funktionen” auf diejenigen Funktionen (die charakteristischen organischen Gruppen, die Sauerstoff enthalten) beschränkt, die in den Positionen 2905 bis 2920 genannt sind.

5.
A)
Aus organischen Verbindungen mit Säurefunktion der Teilkapitel I bis VII mit organischen Verbindungen der gleichen Teilkapitel gebildete Ester sind der letzten Position dieser Teilkapitel zuzuweisen, die für eine ihrer Komponenten in Betracht kommt;
B)
aus Ethanol mit organischen Verbindungen mit Säurefunktion der Teilkapitel I bis VII gebildete Ester sind wie die entsprechende Verbindung mit Säurefunktion einzureihen;
C)
vorbehaltlich der Anmerkung 1 zu Abschnitt VI und der Anmerkung 2 zu Kapitel 28 sind:

1)
anorganische Salze organischer Verbindungen, wie solche mit Säure-, Phenol- oder Enolfunktion oder organische Basen, der Teilkapitel I bis X oder der Position 2942, der für die organische Verbindung in Betracht zu ziehenden Position zuzuweisen;
2)
Salze, die durch Reaktion von organischen Verbindungen der Teilkapitel I bis X oder der Position 2942 miteinander entstanden sind, der letzten Position dieses Kapitels zuzuweisen, die für die Base oder die Säure (einschließlich von Verbindungen mit Phenol- oder Enolfunktion), aus der sie gebildet sind, in Betracht kommt;
3)
Koordinationsverbindungen, andere als die des Teilkapitels XI oder der Position 2941, in die letztgenannte Position des Kapitels 29 einzureihen, entsprechend der Fragmente, die durch „Spalten” aller Metallbindungen, andere als Metall-Kohlenstoff-Bindungen, entstehen;

D)
Metallalkoholate sind wie die entsprechenden Alkohole einzureihen, ausgenommen solche von Ethanol (Position 2905);
E)
die Halogenide der Carbonsäuren sind derselben Position zuzuweisen wie die entsprechenden Säuren.
6.
Die Verbindungen der Positionen 2930 und 2931 sind organische Verbindungen, deren Moleküle außer Wasserstoff-, Sauerstoff- oder Stickstoffatomen unmittelbar an den Kohlenstoff gebundene andere Nichtmetallatome oder Metallatome (z. B. Schwefel, Arsen oder Blei) enthalten.

Zu den Positionen 2930 (organische Thioverbindungen) und 2931 (andere organisch-anorganische Verbindungen) gehören nicht solche Sulfo- oder Halogenderivate (einschließlich Mischderivate), die, abgesehen von Wasserstoff, Sauerstoff oder Stickstoff, in unmittelbarer Bindung an den Kohlenstoff nur Schwefel- oder Halogenatome enthalten, die ihnen den Charakter von Sulfo- oder Halogenderivaten (einschließlich Mischderivate) verleihen.

7.
Zu den Positionen 2932, 2933 und 2934 gehören nicht Epoxide mit dreigliedrigem Ring, Ketonperoxide, cyclische Polymere der Aldehyde oder der Thioaldehyde, Anhydride mehrbasischer Carbonsäuren, cyclische Ester mehrwertiger Alkohole oder mehrwertiger Phenole mit mehrbasischen Säuren und Imide mehrbasischer Säuren.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten nur, wenn die im Ring sich befindenden Heteroatome ausschließlich aus den hier aufgezählten Cyclisierungsfunktionen stammen.

8.
Für die Anwendung der Position 2937:

a)
Als „Hormone” gelten auch die Hormon-Releasingfaktoren und Hormon-Stimulationsfaktoren, die Hormoninhibitoren und die Hormonantagonisten (Antihormone);
b)
der Ausdruck „hauptsächlich als Hormone verwendet” gilt nicht nur für die Hormonderivate und strukturverwandte Verbindungen, die hauptsächlich wegen ihrer hormonellen Wirkung eingesetzt werden, sondern auch für solche Derivate und solche strukturverwandte Verbindungen, die hauptsächlich als Zwischenerzeugnisse bei der Synthese von Erzeugnissen dieser Position verwendet werden.

Unterpositions-Anmerkungen

1.
Innerhalb einer Position dieses Kapitels sind die Derivate einer chemischen Verbindung (oder einer Gruppe chemischer Verbindungen) derselben Unterposition wie diese Verbindung (oder Gruppe von Verbindungen) zuzuweisen, wenn sie nicht durch eine andere Unterposition genauer erfasst werden und in der gleichen Gliederungsstufe von Unterpositionen keine Unterposition „andere” besteht.
2.
Anmerkung 3 zu Kapitel 29 ist nicht anwendbar auf Unterpositionen dieses Kapitels.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit
I.
KOHLENWASSERSTOFFE UND IHRE HALOGEN-, SULFO-, NITRO- ODER NITROSODERIVATE
2901 Acyclische Kohlenwasserstoffe 29011000 gesättigt frei ungesättigt 29012100 Ethylen frei 29012200 Propen (Propylen) frei 29012300 Buten (Butylen) und seine Isomere frei 29012400 Buta-1,3-dien und Isopren frei 29012900 andere frei 2902 Cyclische Kohlenwasserstoffe alicyclische 29021100 Cyclohexan frei 29021900 andere frei 29022000 Benzol frei 29023000 Toluol frei Xylole 29024100 o-Xylol frei 29024200 m-Xylol frei 29024300 p-Xylol frei 29024400 Xylol-Isomerengemische frei 29025000 Styrol frei 29026000 Ethylbenzol frei 29027000 Cumol frei 29029000 andere frei 2903 Halogenderivate der Kohlenwasserstoffe gesättigte Chlorderivate der acyclischen Kohlenwasserstoffe 29031100 Chlormethan (Methylchlorid) und Chlorethan (Ethylchlorid) 5,5 29031200 Dichlormethan (Methylenchlorid) 5,5 29031300 Chloroform (Trichlormethan) 5,5 29031400 Kohlenstofftetrachlorid (Tetrachlorkohlenstoff) 5,5 29031500 Ethylendichlorid (ISO) (1,2-Dichlorethan) 5,5 290319 andere 29031910 1,1,1-Trichlorethan (Methylchloroform) 5,5 29031980 andere 5,5 ungesättigte Chlorderivate der acyclischen Kohlenwasserstoffe 29032100 Vinylchlorid (Chlorethylen) 5,5 29032200 Trichlorethylen 5,5 29032300 Tetrachlorethylen (Perchlorethylen) 5,5 29032900 andere 5,5 Fluor-, Brom- oder Iodderivate der acyclischen Kohlenwasserstoffe 29033100 Ethylendibromid (ISO) (1,2-Dibromethan) 5,5 290339 andere Bromide 29033911 Brommethan (Methylbromid) 5,5 29033915 Dibrommethan frei 29033919 andere 5,5 29033990 Fluoride und Iodide 5,5 Halogenderivate der acyclischen Kohlenwasserstoffe mit zwei oder mehr verschiedenen Halogenen 29034100 Trichlorfluormethan 5,5 29034200 Dichlordifluormethan 5,5 29034300 Trichlortrifluorethane 5,5 290344 Dichlortetrafluorethane und Chlorpentafluorethan 29034410 Dichlortetrafluorethane 5,5 29034490 Chlorpentafluorethan 5,5 290345 andere nur mit Fluor und Chlor perhalogenierte Derivate 29034510 Chlortrifluormethan 5,5 29034515 Pentachlorfluorethan 5,5 29034520 Tetrachlordifluorethane 5,5 29034525 Heptachlorfluorpropane 5,5 29034530 Hexachlordifluorpropane 5,5 29034535 Pentachlortrifluorpropane 5,5 29034540 Tetrachlortetrafluorpropane 5,5 29034545 Trichlorpentafluorpropane 5,5 29034550 Dichlorhexafluorpropane 5,5 29034555 Chlorheptafluorpropane 5,5 29034590 andere 5,5 290346 Bromchlordifluormethan, Bromtrifluormethan und Dibromtetrafluorethane 29034610 Bromchlordifluormethan 5,5 29034620 Bromtrifluormethan 5,5 29034690 Dibromtetrafluorethane 5,5 29034700 andere perhalogenierte Derivate 5,5 290349 andere nur mit Fluor und Chlor halogenierte Derivate des Methans, Ethans oder Propans (H-FCKW) 29034911 Chlordifluormethan (H-FCKW-22) 5,5 29034915 1,1-Dichlor-1-fluorethan (H-FCKW-141b) 5,5 29034919 andere 5,5 29034920 andere 5,5 nur mit Fluor und Brom halogenierte Derivate 29034930 des Methans, Ethans oder Propans 5,5 29034940 andere 5,5 29034980 andere 5,5 Halogenderivate der alicyclischen Kohlenwasserstoffe 29035100 1,2,3,4,5,6-Hexachlorcyclohexan (HCH (ISO)), einschließlich Lindan (ISO, INN) 5,5 29035200 Aldrin (ISO), Chlordan (ISO) und Heptachlor (ISO) 5,5 290359 andere 29035920 1,2-Dibrom-4-(1,2-dibromethyl)cyclohexan; Tetrabromcyclooctane frei 29035980 andere 5,5 Halogenderivate der aromatischen Kohlenwasserstoffe 29036100 Chlorbenzol, o-Dichlorbenzol und p-Dichlorbenzol 5,5 29036200 Hexachlorbenzol (ISO) und DDT (ISO) (Clofenotan (INN), 1,1,1-Trichlor-2,2-bis(4-chlorphenyl)ethan) 5,5 290369 andere 29036910 2,3,4,5,6-Pentabromethylbenzol frei 29036990 andere 5,5 2904 Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate der Kohlenwasserstoffe, auch halogeniert 29041000 nur Sulfogruppen enthaltende Derivate, ihre Salze und ihre Ethylester 5,5 29042000 nur Nitro- oder nur Nitrosogruppen enthaltende Derivate 5,5 290490 andere 29049040 Trichlornitromethan (Chlorpikrin) 5,5 29049095 andere 5,5
II.
ALKOHOLE, IHRE HALOGEN-, SULFO-, NITRO- ODER NITROSODERIVATE
2905 Acyclische Alkohole, ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate einwertige gesättigte Alkohole 29051100 Methanol (Methylalkohol) 5,5 29051200 Propan-1-ol (Propylalkohol) und Propan-2-ol (Isopropylalkohol) 5,5 29051300 Butan-1-ol (n-Butylalkohol) 5,5 290514 andere Butanole 29051410 2-Methylpropan-2-ol (tert-Butylalkohol) 4,6 29051490 andere 5,5 290516 Octanol (Octylalkohol) und seine Isomere 29051620 Octan-2-ol frei 29051685 andere 5,5 29051700 Dodecan-1-ol (Laurylalkohol), Hexadecan-1-ol (Cetylalkohol) und Octadecan-1-ol (Stearylalkohol) 5,5 29051900 andere 5,5 einwertige ungesättigte Alkohole 29052200 acyclische Terpenalkohole 5,5 290529 andere 29052910 Allylalkohol 5,5 29052990 andere 5,5 zweiwertige Alkohole 29053100 Ethylenglykol (Ethandiol) 5,5 29053200 Propylenglykol (Propan-1,2-diol) 5,5 290539 andere 29053920 Butan-1,3-diol frei 29053925 Butan-1,4-diol 5,5 29053930 2,4,7,9-Tetramethyldec-5-in-4,7-diol frei 29053995 andere 5,5 andere mehrwertige Alkohole 29054100 2-Ethyl-2-(hydroxymethyl)propan-1,3-diol (Trimethylolpropan) 5,5 29054200 Pentaerythritol 5,5 29054300 Mannitol 9,6 + 125,8 €/100 kg/net 290544 D-Glucitol (Sorbit) in wässriger Lösung 29054411 mit einem Gehalt an D-Mannitol, bezogen auf den Gehalt an D-Glucitol, von 2 GHT oder weniger 7,7 + 16,1 €/100 kg/net 29054419 anderer 9,6 + 37,8 €/100 kg/net(79) anderer 29054491 mit einem Gehalt an D-Mannitol, bezogen auf den Gehalt an D-Glucitol, von 2 GHT oder weniger 7,7 + 23 €/100 kg/net 29054499 anderer 9,6 + 53,7 €/100 kg/net(79) 29054500 Glycerin 3,8 29054900 andere 5,5 Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate der acyclischen Alkohole 29055100 Ethchlorvynol (INN) frei 290559 andere 29055991 2,2-Bis(brommethyl)propandiol frei 29055998 andere 5,5 2906 Cyclische Alkohole, ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate alicyclische 29061100 Menthol 5,5 29061200 Cyclohexanol, Methylcyclohexanole, Dimethylcyclohexanole 5,5 290613 Sterine und Inosite 29061310 Sterine 5,5 29061390 Inosite frei 29061900 andere 5,5 aromatische 29062100 Benzylalkohol 5,5 29062900 andere 5,5
III.
PHENOLE, PHENOLALKOHOLE UND IHRE HALOGEN-, SULFO-, NITRO- ODER NITROSODERIVATE
2907 Phenole; Phenolalkohole einwertige Phenole 29071100 Phenol (Hydroxybenzol) und seine Salze 3 29071200 Kresole und ihre Salze 2,1 29071300 Octylphenol, Nonylphenol und ihre Isomere; Salze dieser Erzeugnisse 5,5 290715 Naphthole und ihre Salze 29071510 1-Naphthol frei 29071590 andere 5,5 290719 andere 29071910 Xylenole und ihre Salze 2,1 29071990 andere 5,5 mehrwertige Phenole; Phenolalkohole 29072100 Resorcin und seine Salze 5,5 29072200 Hydrochinon und seine Salze 5,5 29072300 4,4'-Isopropylidendiphenol (Bisphenol A, Diphenylolpropan) und seine Salze 5,5 29072900 andere 5,5 2908 Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate der Phenole oder Phenolalkohole nur Halogengruppen enthaltende Derivate und ihre Salze 29081100 Pentachlorphenol (ISO) 5,5 29081900 andere 5,5 andere 29089100 Dinoseb (ISO) und seine Salze 5,5 290899 andere 29089910 nur Sulfogruppen enthaltende Derivate, ihre Salze und Ester 5,5 29089990 andere 5,5
IV.
ETHER, ALKOHOLPEROXIDE, ETHERPEROXIDE, KETONPEROXIDE, EPOXIDE MIT DREIGLIEDRIGEM RING, ACETALE UND HALBACETALE; IHRE HALOGEN-, SULFO-, NITRO- ODER NITROSODERIVATE
2909 Ether, Etheralkohole, Etherphenole, Etheralkoholphenole, Alkoholperoxide, Etherperoxide, Ketonperoxide (auch chemisch nicht einheitlich); ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate acyclische Ether und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate 29091100 Diethylether 5,5 290919 andere 29091910 tert-Butyl-ethylether (Ethyl-tert-butylether, ETBE) 5,5 29091990 andere 5,5 29092000 alicyclische Ether und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate 5,5 290930 aromatische Ether und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate 29093010 Diphenylether frei Bromderivate 29093031 Pentabromdiphenylether; 1,2,4,5-Tetrabrom-3,6-bis(pentabromphenoxy)benzol frei 29093035 1,2-Bis(2,4,6-tribromphenoxy)ethan, zum Herstellen von Acrylnitril-Butadien-Styrol (ABS)(11) frei 29093038 andere 5,5 29093090 andere 5,5 Etheralkohole und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate 29094100 2,2'-Oxydiethanol (Diethylenglykol, Digol) 5,5 29094300 Monobutylether des Ethylenglykols oder des Diethylenglykols 5,5 29094400 andere Monoalkylether des Ethylenglykols oder des Diethylenglykols 5,5 290949 andere 29094911 2-(2-Chlorethoxy)ethanol frei 29094980 andere 5,5 29095000 Etherphenole, Etheralkoholphenole und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate 5,5 29096000 Alkoholperoxide, Etherperoxide, Ketonperoxide und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate 5,5 2910 Epoxide, Epoxyalkohole, Epoxyphenole und Epoxyether mit dreigliedrigem Ring; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate 29101000 Oxiran (Ethylenoxid) 5,5 29102000 Methyloxiran (Propylenoxid) 5,5 29103000 1-Chlor-2,3-epoxypropan (Epichlorhydrin) 5,5 29104000 Dieldrin (ISO, INN) 5,5 29109000 andere 5,5 29110000 Acetale und Halbacetale, auch mit anderen Sauerstoff-Funktionen, und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate 5
V.
VERBINDUNGEN MIT ALDEHYDFUNKTION
2912 Aldehyde, auch mit anderen Sauerstoff-Funktionen; cyclische Polymere der Aldehyde; Paraformaldehyd acyclische Aldehyde ohne andere Sauerstoff-Funktionen 29121100 Methanal (Formaldehyd) 5,5 29121200 Ethanal (Acetaldehyd) 5,5 291219 andere 29121910 Butanal (Butyraldehyd, normales Isomer) 5,5 29121990 andere 5,5 cyclische Aldehyde ohne andere Sauerstoff-Funktionen 29122100 Benzaldehyd 5,5 29122900 andere 5,5 29123000 Aldehydalkohole 5,5 Aldehydether, Aldehydphenole und Aldehyde mit anderen Sauerstoff-Funktionen 29124100 Vanillin (4-Hydroxy-3-methoxybenzaldehyd) 5,5 29124200 Ethylvanillin (3-Ethoxy-4-hydroxybenzaldehyd) 5,5 29124900 andere 5,5 29125000 cyclische Polymere der Aldehyde 5,5 29126000 Paraformaldehyd 5,5 29130000 Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate der Erzeugnisse der Position 2912 5,5
VI.
VERBINDUNGEN MIT KETON- ODER CHINONFUNKTION
2914 Ketone und Chinone, auch mit anderen Sauerstoff-Funktionen; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate acyclische Ketone ohne andere Sauerstoff-Funktionen 29141100 Aceton 5,5 29141200 Butanon (Methylethylketon) 5,5 29141300 4-Methylpentan-2-on (Methylisobutylketon) 5,5 291419 andere 29141910 5-Methylhexan-2-on frei 29141990 andere 5,5 alicyclische Ketone ohne andere Sauerstoff-Funktionen 29142100 Campher 5,5 29142200 Cyclohexanon, Methylcyclohexanone 5,5 29142300 Jonone und Methyljonone 5,5 29142900 andere 5,5 aromatische Ketone ohne andere Sauerstoff-Funktionen 29143100 Phenylaceton (Phenylpropan-2-on) 5,5 29143900 andere 5,5 291440 Ketonalkohole und Ketonaldehyde 29144010 4-Hydroxy-4-methylpentan-2-on (Diacetonalkohol) 5,5 29144090 andere 3 29145000 Ketonphenole und Ketone mit anderen Sauerstoff-Funktionen 5,5 Chinone 29146100 Anthrachinon 5,5 291469 andere 29146910 1,4-Naphthochinon frei 29146990 andere 5,5 29147000 Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate 5,5
VII.
CARBONSÄUREN, IHRE ANHYDRIDE, HALOGENIDE, PEROXIDE UND PEROXYSÄUREN; IHRE HALOGEN-, SULFO-, NITRO- ODER NITROSODERIVATE
2915 Gesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate Ameisensäure, ihre Salze und Ester 29151100 Ameisensäure 5,5 29151200 Salze der Ameisensäure 5,5 29151300 Ester der Ameisensäure 5,5 Essigsäure und ihre Salze; Essigsäureanhydrid 29152100 Essigsäure 5,5 29152400 Essigsäureanhydrid 5,5 29152900 andere 5,5 Ester der Essigsäure 29153100 Ethylacetat 5,5 29153200 Vinylacetat 5,5 29153300 n-Butylacetat 5,5 29153600 Dinosebacetat 5,5 29153900 andere 5,5 29154000 Mono-, Di- oder Trichloressigsäure, ihre Salze und Ester 5,5 29155000 Propionsäure, ihre Salze und Ester 4,2 291560 Butansäuren, Pentansäuren, ihre Salze und Ester Butansäuren, ihre Salze und Ester 29156011 1-Isopropyl-2,2-dimethyltrimethylendiisobutyrat frei 29156019 andere 5,5 29156090 Pentansäuren, ihre Salze und Ester 5,5 29157000 Palmitinsäure, Stearinsäure, ihre Salze und Ester 5,5 29159000 andere 5,5 2916 Ungesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren, cyclische einbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate ungesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate 29161100 Acrylsäure und ihre Salze 6,5 29161200 Ester der Acrylsäure 6,5 29161300 Methacrylsäure und ihre Salze 6,5 29161400 Ester der Methacrylsäure 6,5 29161500 Ölsäure, Linolsäure oder Linolensäure, ihre Salze und Ester 6,5 291619 andere 29161910 Undecensäuren, ihre Salze und Ester 5,9 29161940 Crotonsäure frei 29161950 Binapacryl (ISO) 6,5 29161995 andere 6,5 29162000 alicyclische einbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate 6,5 aromatische einbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate 29163100 Benzoesäure, ihre Salze und Ester 6,5 29163200 Benzoylperoxid und Benzoylchlorid 6,5 29163400 Phenylessigsäure und ihre Salze frei 29163500 Ester der Phenylessigsäure frei 29163900 andere 6,5 2917 Mehrbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate acyclische mehrbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate 29171100 Oxalsäure, ihre Salze und Ester 6,5 29171200 Adipinsäure, ihre Salze und Ester 6,5 291713 Azelainsäure, Sebacinsäure, ihre Salze und Ester 29171310 Sebacinsäure frei 29171390 andere 6 29171400 Maleinsäureanhydrid 6,5 291719 andere 29171910 Malonsäure, ihre Salze und Ester 6,5 29171990 andere 6,3 29172000 alicyclische mehrbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate 6 aromatische mehrbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate 29173200 Dioctylorthophthalate 6,5 29173300 Dinonyl- oder Didecylorthophthalate 6,5 291734 andere Ester der Orthophthalsäure 29173410 Dibutylorthophthalate 6,5 29173490 andere 6,5 29173500 Phthalsäureanhydrid 6,5 29173600 Terephthalsäure und ihre Salze 6,5 29173700 Dimethylterephthalat 6,5 291739 andere 29173920 Ester oder Anhydrid der Tetrabromphthalsäure; Benzol-1,2,4-tricarbonsäure; Isophthaloyldichlorid mit einem Gehalt an Terephthaloyldichlorid von 0,8 GHT oder weniger; Naphthalin-1,4,5,8-tetracarbonsäure; Tetrachlorphthalsäureanhydrid; Natrium-3,5-bis(methoxycarbonyl)benzolsulfonat frei 29173995 andere 6,5 2918 Carbonsäuren mit zusätzlichen Sauerstoff-Funktionen und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate Carbonsäuren mit Alkoholfunktion, jedoch ohne andere Sauerstoff-Funktion, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate 29181100 Milchsäure, ihre Salze und Ester 6,5 29181200 Weinsäure 6,5 29181300 Salze und Ester der Weinsäure 6,5 29181400 Citronensäure 6,5 29181500 Salze und Ester der Citronensäure 6,5 29181600 Gluconsäure, ihre Salze und Ester 6,5 29181800 Chlorbenzilat (ISO) 6,5 291819 andere 29181930 Cholsäure und 3α,12α-Dihydroxy-5β-cholan-24-säure (Desoxycholsäure), ihre Salze und Ester 6,3 29181940 2,2-Bis(hydroxymethyl)propionsäure frei 29181985 andere 6,5 Carbonsäuren mit Phenolfunktion, jedoch ohne andere Sauerstoff-Funktion, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate 29182100 Salicylsäure und ihre Salze 6,5 29182200 o-Acetylsalicylsäure, ihre Salze und Ester 6,5 29182300 andere Ester der Salicylsäure und ihre Salze 6,5 29182900 andere 6,5 29183000 Carbonsäuren mit Aldehyd- oder Ketonfunktion, jedoch ohne andere Sauerstoff-Funktion, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate 6,5 andere 29189100 2,4,5-T (ISO) (2,4,5-Trichlorphenoxyessigsäure), ihre Salze und Ester 6,5 291899 andere 29189940 2,6-Dimethoxybenzoesäure; Dicamba (ISO); Natriumphenoxyacetat frei 29189990 andere 6,5
VIII.
ESTER DER ANORGANISCHEN SÄUREN DER NICHTMETALLE, IHRE SALZE UND IHRE HALOGEN-, SULFO-, NITRO- ODER NITROSODERIVATE
2919 Ester der Phosphorsäuren und ihre Salze, einschließlich Lactophosphate; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate 29191000 Tris(2,3-dibrompropyl)phosphat 6,5 29199000 andere 6,5 2920 Ester der anderen anorganischen Säuren der Nichtmetalle (ausgenommen Ester der Halogenwasserstoffsäuren) und ihre Salze; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate Thiophosphorsäureester (Phosphorothioate) und ihre Salze; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate 29201100 Parathion (ISO) und Parathionmethyl (ISO) (Methylparathion) 6,5 29201900 andere 6,5 292090 andere 29209010 Ester der Schwefelsäure und Ester der Kohlensäure, ihre Salze und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate 6,5 29209020 Dimethylphosphonat (Dimethylphosphit) 6,5 29209030 Trimethylphosphit (Trimethoxyphosphin) 6,5 29209040 Triethylphosphit 6,5 29209050 Diethylphosphonat (Diethylhydrogenphosphit) (Diethylphosphit) 6,5 29209085 andere 6,5
IX.
VERBINDUNGEN MIT STICKSTOFF-FUNKTIONEN
2921 Verbindungen mit Aminofunktion acyclische Monoamine und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse 29211100 Mono-, Di- und Trimethylamin und ihre Salze 6,5 kg met.am. 292119 andere 29211940 1,1,3,3-Tetramethylbutylamin frei 29211950 Diethylamin und seine Salze 5,7 29211985 andere 6,5 acyclische Polyamine und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse 29212100 Ethylendiamin und seine Salze 6 29212200 Hexamethylendiamin und seine Salze 6,5 29212900 andere 6 292130 alicyclische Mono- oder Polyamine und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse 29213010 Cyclohexylamin, Cyclohexyldimethylamin und ihre Salze 6,3 29213091 Cyclohex-1,3-ylendiamin (1,3-Diaminocyclohexan) frei 29213099 andere 6,5 aromatische Monoamine und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse 29214100 Anilin und seine Salze 6,5 29214200 Anilinderivate und ihre Salze 6,5 29214300 Toluidine und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse 6,5 29214400 Diphenylamin und seine Derivate; Salze dieser Erzeugnisse 6,5 29214500 1-Naphthylamin, 2-Naphthylamin, und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse 6,5 29214600 Amfetamin (INN), Benzfetamin (INN), Dexamfetamin (INN), Etilamfetamin (INN), Fencamfamin (INN), Lefetamin (INN), Levamfetamin (INN), Mefenorex (INN) und Phentermin (INN); Salze dieser Erzeugnisse frei 29214900 andere 6,5 aromatische Polyamine und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse 292151 o-, m-, p-Phenylendiamin, Diaminotoluole, und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse o-, m-, p-Phenylendiamin, Diaminotoluole, und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate; Salze dieser Erzeugnisse 29215111 m-Phenylendiamin mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr und einem Gehalt an:

Wasser von 1 GHT oder weniger,

o-Phenylendiamin von 200 mg/kg oder weniger und

p-Phenylendiamin von 450 mg/kg oder weniger

frei
29215119 andere 6,5 29215190 andere 6,5 292159 andere 29215950 m-Phenylenbis(methylamin); 2,2'-Dichlor-4,4'-methylendianilin; 4,4'-Bi-o-toluidin; 1,8-Naphthylendiamin frei 29215990 andere 6,5 2922 Amine mit Sauerstoff-Funktionen Aminoalkohole, ausgenommen solche mit mehr als einer Art von Sauerstoff-Funktion, ihre Ether und Ester; Salze dieser Erzeugnisse 29221100 Monoethanolamin und seine Salze 6,5 29221200 Diethanolamin und seine Salze 6,5 292213 Triethanolamin und seine Salze 29221310 Triethanolamin 6,5 29221390 Salze des Triethanolamins 6,5 29221400 Dextropropoxyphen (INN) und seine Salze frei 292219 andere 29221910 N-Ethyldiethanolamin 6,5 29221920 2,2'-Methyliminodiethanol (N-Methyldiethanolamin) 6,5 29221980 andere 6,5 Aminonaphthole und andere Aminophenole, ausgenommen solche mit mehr als einer Art von Sauerstoff-Funktion, ihre Ether und Ester; Salze dieser Erzeugnisse 29222100 Aminohydroxynaphthalinsulfonsäuren und ihre Salze 6,5 29222900 andere 6,5 Aminoaldehyde, Aminoketone und Aminochinone, ausgenommen solche mit mehr als einer Art von Sauerstoff-Funktion; Salze dieser Erzeugnisse 29223100 Amfepramon (INN), Methadon (INN) und Normethadon (INN); Salze dieser Erzeugnisse frei 29223900 andere 6,5 Aminosäuren, ausgenommen solche mit mehr als einer Art von Sauerstoff-Funktion, ihre Ester; Salze dieser Erzeugnisse 29224100 Lysin und seine Ester; Salze dieser Erzeugnisse 6,3 29224200 Glutaminsäure und ihre Salze 6,5 29224300 Anthranilsäure und ihre Salze 6,5 29224400 Tilidin (INN) und seine Salze frei 292249 andere 29224920 ß-Alanin frei 29224985 andere 6,5 29225000 Aminoalkoholphenole, Aminophenolsäuren und andere Aminoverbindungen mit Sauerstoff-Funktionen 6,5 2923 Quartäre Ammoniumsalze und -hydroxide; Lecithine und andere Phosphoaminolipoide, auch chemisch nicht einheitlich 29231000 Cholin und seine Salze 6,5 29232000 Lecithine und andere Phosphoaminolipoide 5,7 29239000 andere 6,5 2924 Verbindungen mit Carbonsäureamidfunktion; Verbindungen mit Kohlensäureamidfunktion acyclische Amide (einschließlich acyclischer Carbamate) und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse 29241100 Meprobamat (INN) frei 29241200 Fluoracetamid (ISO), Monocrotophos (ISO) und Phosphamidon (ISO) 6,5 29241900 andere 6,5 cyclische Amide (einschließlich cyclischer Carbamate) und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse 29242100 Ureine und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse 6,5 29242300 2-Acetamidobenzoesäure (N-Acetylanthranilsäure) und ihre Salze 6,5 29242400 Ethinamat (INN) frei 292429 andere 29242910 Lidocain (INN) frei 29242998 andere 6,5 2925 Verbindungen mit Carbonsäureimidfunktion (einschließlich Saccharin und seine Salze) oder Verbindungen mit Iminfunktion Imide und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse 29251100 Saccharin und seine Salze 6,5 29251200 Glutethimid (INN) frei 292519 andere 29251920 3,3',4,4',5,5',6,6'-Octabrom-N,N'-ethylendiphthalimid; N,N'-Ethylenbis(4,5-dibromhexahydro-3,6-methanophthalimid) frei 29251995 andere 6,5 Imine und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse 29252100 Chlordimeform (ISO) 6,5 29252900 andere 6,5 2926 Verbindungen mit Nitrilfunktion 29261000 Acrylnitril 6,5 29262000 1-Cyanoguanidin (Dicyandiamid) 6,5 29263000 Fenproporex (INN) und seine Salze; Methadon-(INN)-Zwischenerzeugnis (4-Cyano-2-dimethylamino-4,4-diphenylbutan) 6,5 292690 andere 29269020 Isophthalonitril 6 29269095 andere 6,5 29270000 Diazo-, Azo- oder Azoxyverbindungen 6,5 292800 Organische Derivate des Hydrazins oder des Hydroxylamins 29280010 N,N-Bis(2-methoxyethyl)hydroxylamin frei 29280090 andere 6,5 2929 Verbindungen mit anderen Stickstoff-Funktionen 29291000 Isocyanate 6,5 29299000 andere 6,5
X.
ORGANISCH-ANORGANISCHE VERBINDUNGEN, HETEROCYCLISCHE VERBINDUNGEN, NUCLEINSÄUREN UND IHRE SALZE, UND SULFONAMIDE
2930 Organische Thioverbindungen 29302000 Thiocarbamate und Dithiocarbamate 6,5 29303000 Thiurammono-, -di- oder -tetrasulfide 6,5 293040 Methionin 29304010 Methionin (INN) frei 29304090 anderes 6,5 29305000 Captafol (ISO) und Methamidophos (ISO) 6,5 293090 andere 29309013 Cystein und Cystin 6,5 29309016 Derivate des Cysteins oder des Cystins 6,5 29309020 Thiodiglycol (INN) (2,2'-Thiodiethanol) 6,5 29309030 DL-2-Hydroxy-4-(methylthio)buttersäure frei 29309040 2,2'-Thiodiethylbis[3-(3,5-di-tert-butyl-4-hydroxyphenyl)propionat] frei 29309050 Isomerengemisch aus 4-Methyl-2,6-bis(methylthio)-m-phenylendiamin und 2-Methyl-4,6-bis(methylthio)-m-phenylendiamin frei 29309085 andere 6,5 293100 Andere organisch-anorganische Verbindungen 29310010 Dimethylmethylphosphonat 6,5 29310020 Methylphosphonoyldifluorid (Methylphosphonsäuredifluorid) 6,5 29310030 Methylphosphonoyldichlorid (Methylphosphonsäuredichlorid) 6,5 29310095 andere 6,5 2932 Heterocyclische Verbindungen, nur mit Sauerstoff als Heteroatom(e) Verbindungen, die einen nicht kondensierten Furanring (auch hydriert) in der Struktur enthalten 29321100 Tetrahydrofuran 6,5 29321200 2-Furaldehyd (Furfural) 6,5 29321300 Furfurylalkohol und Tetrahydrofurfurylalkohol 6,5 29321900 andere 6,5 Lactone 29322100 Cumarin, Methylcumarine und Ethylcumarine 6,5 293229 andere Lactone 29322910 Phenolphthalein frei 29322920 1-Hydroxy-4-[1-(4-hydroxy-3-methoxycarbonyl-1-naphthyl)-3-oxo-1H,3H-benzo[de]isochromen-1-yl]-6-octadecyloxy-2-naphthoesäure frei 29322930 3'-Chlor-6'-cyclohexylaminospiro[isobenzofuran-1(3H),9'-xanthen]-3-on frei 29322940 6'-(N-Ethyl-p-toluidin)-2'-methylspiro[isobenzofuran-1(3H),9'-xanthen]-3-on frei 29322950 Methyl-6-docosyloxy-1-hydroxy-4-[1-(4-hydroxy-3-methyl-1-phenanthryl)-3-oxo-1H,3H-naphtho[1,8-cd]pyran-1-yl]naphthalin-2-carboxylat frei 29322960 gamma-Butyrolacton 6,5 29322985 andere 6,5 andere 29329100 Isosafrol 6,5 29329200 1-(1,3-Benzodioxol-5-yl)propan-2-on 6,5 29329300 Piperonal 6,5 29329400 Safrol 6,5 29329500 Tetrahydrocannabinole (alle Isomere) 6,5 29329900 andere 6,5 2933 Heterocyclische Verbindungen, nur mit Stickstoff als Heteroatom(e) Verbindungen, die einen nicht kondensierten Pyrazolring (auch hydriert) in der Struktur enthalten 293311 Phenazon (Antipyrin) und seine Derivate 29331110 Propyphenazon (INN) frei 29331190 andere 6,5 293319 andere 29331910 Phenylbutazon (INN) frei 29331990 andere 6,5 Verbindungen, die einen nicht kondensierten Imidazolring (auch hydriert) in der Struktur enthalten 29332100 Hydantoin und seine Derivate 6,5 293329 andere 29332910 Naphazolin-Hydrochlorid (INNM) und Naphazolin-Nitrat (INNM); Phentolamin (INN); Tolazolin-Hydrochlorid (INNM) frei 29332990 andere 6,5 Verbindungen, die einen nicht kondensierten Pyridinring (auch hydriert) in der Struktur enthalten 29333100 Pyridin und seine Salze 5,3 29333200 Piperidin und seine Salze 6,5 29333300 Alfentanil (INN), Anileridin (INN), Bezitramid (INN), Bromazepam (INN), Difenoxin (INN), Diphenoxylat (INN), Dipipanon (INN), Fentanyl (INN), Ketobemidon (INN), Methylphenidat (INN), Pentazocin (INN), Pethidin (INN), Pethidin-(INN)-Zwischenerzeugnis A, Phencyclidin (INN) (PCP), Phenoperidin (INN), Pipradrol (INN), Piritramid (INN), Propiram (INN) und Trimeperidin (INN); Salze dieser Erzeugnisse 6,5 293339 andere 29333910 Iproniazid (INN); Cetobemidon-Hydrochlorid (INNM); Pyridostigminbromid (INN) frei 29333920 2,3,5,6-Tetrachlorpyridin frei 29333925 3,6-Dichlorpyridin-2-carbonsäure frei 29333935 2-Hydroxyethylammonium-3,6-dichlorpyridin-2-carboxylat frei 29333940 2-Butoxyethyl-(3,5,6-trichlor-2-pyridyloxy)acetat frei 29333945 3,5-Dichlor-2,4,6-trifluorpyridin frei 29333950 Methylester von Fluroxypyr (ISO) 4 29333955 4-Methylpyridin frei 29333999 andere 6,5 Verbindungen, die ein Chinolinringsystem oder Isochinolinringsystem (auch hydriert) in der Struktur enthalten, nicht weiter kondensiert 29334100 Levorphanol (INN) und seine Salze frei 293349 andere 29334910 Halogenderivate des Chinolins; Chinolincarbonsäurederivate 5,5 29334930 Dextromethorphan (INN) und seine Salze frei 29334990 andere 6,5 Verbindungen, die einen Pyrimidinring (auch hydriert) oder Piperazinring in der Struktur enthalten 29335200 Malonylharnstoff (Barbitursäure) und seine Salze 6,5 293353 Allobarbital (INN), Amobarbital (INN), Barbital (INN), Butalbital (INN), Butobarbital, Cyclobarbital (INN), Methylphenobarbital (INN), Pentobarbital (INN), Phenobarbital (INN), Secbutabarbital (INN), Secobarbital (INN) und Vinylbital (INN); Salze dieser Erzeugnisse 29335310 Phenobarbital (INN), Barbital (INN), und ihre Salze frei 29335390 andere 6,5 29335400 andere Derivate von Malonylharnstoff (Barbitursäure); Salze dieser Erzeugnisse 6,5 29335500 Loprazolam (INN), Mecloqualon (INN), Methaqualon (INN) und Zipeprol (INN); Salze dieser Erzeugnisse frei 293359 andere 29335910 Diazinon (ISO) frei 29335920 1,4-Diazabicyclo[2.2.2]octan (Triethylenediamin) frei 29335995 andere 6,5 Verbindungen, die einen nicht kondensierten Triazinring (auch hydriert) in der Struktur enthalten 29336100 Melamin 6,5 293369 andere 29336910 Atrazin (ISO); Propazin (ISO); Simazin (ISO); Hexahydro-1,3,5-trinitro-1,3,5-triazin (Hexogen, Trimethylentrinitramin) 5,5 29336940 Methenamin (INN) (Hexamethylentetramin); 2,6-Di-tert-butyl-4-[4,6-bis(octylthio)-1,3,5-triazin-2-ylamino]phenol frei 29336980 andere 6,5 Lactame 29337100 6-Hexanlactam (epsilon-Caprolactam) 6,5 29337200 Clobazam (INN) und Methyprylon (INN) frei 29337900 andere Lactame 6,5 andere 293391 Alprazolam (INN), Camazepam (INN), Chlordiazepoxid (INN), Clonazepam (INN), Clorazepat, Delorazepam (INN), Diazepam (INN), Estazolam (INN), Ethylloflazepat (INN), Fludiazepam (INN), Flunitrazepam (INN), Flurazepam (INN), Halazepam (INN), Lorazepam (INN), Lormetazepam (INN), Mazindol (INN), Medazepam (INN), Midazolam (INN), Nimetazepam (INN), Nitrazepam (INN), Nordazepam (INN), Oxazepam (INN), Pinazepam (INN), Prazepam (INN), Pyrovaleron (INN), Temazepam (INN), Tetrazepam (INN) und Triazolam (INN); Salze dieser Erzeugnisse 29339110 Chlordiazepoxid (INN) frei 29339190 andere 6,5 293399 andere 29339920 Indol, 3-Methylindol (Skatol), 6-Allyl-6,7-dihydro-5H-dibenz[c,e]azepin (Azapetin), Phenindamin (INN) und ihre Salze; Imipramin-Hydrochlorid (INNM) 5,5 29339950 2,4-Di-tert-butyl-6-(5-chlorbenzotriazol-2-yl)phenol frei 29339980 andere 6,5 2934 Nucleinsäuren und ihre Salze, auch chemisch nicht einheitlich; andere heterocyclische Verbindungen 29341000 Verbindungen, die einen nicht kondensierten Thiazolring (auch hydriert) in der Struktur enthalten 6,5 293420 Verbindungen, die ein Benzothiazolringsystem (auch hydriert) in der Struktur enthalten, nicht weiter kondensiert 29342020 Di(benzothiazol-2-yl)disulfid; Benzothiazol-2-thiol (Mercaptobenzthiazol) und seine Salze 6,5 29342080 andere 6,5 293430 Verbindungen, die ein Phenothiazinringsystem (auch hydriert) in der Struktur enthalten, nicht weiter kondensiert 29343010 Thiethylperazin (INN); Thioridazin (INN) und seine Salze frei 29343090 andere 6,5 andere 29349100 Aminorex (INN), Brotizolam (INN), Clotiazepam (INN), Cloxazolam (INN), Dextromoramid (INN), Haloxazolam (INN), Ketazolam (INN), Mesocarb (INN), Oxazolam (INN), Pemolin (INN), Phendimetrazin (INN), Phenmetrazin (INN) und Sufentanil (INN); Salze dieser Erzeugnisse frei 293499 andere 29349960 Chlorprothixen (INN); Thenalidin (INN) und seine Tartrate und Maleate; Furazolidon (INN); 7-Aminocephalosporansäure; Salze und Ester der (6R,7R)-3-Acetoxymethyl-7-[(R)-2-formyloxy-2-phenylacetamid]-8-oxo-5-thia-1-azabicyclo[4.2.0]oct-2-en-2-carbonsäure; 1-[2-(1,3-Dioxan-2-yl)ethyl]-2-methylpyridiniumbromid frei 29349990 andere 6,5 293500 Sulfonamide 29350030 3-{1-[7-(Hexadecylsulfonylamino)-1H-indol-3-yl]-3-oxo-1H,3H-naphtho[1,8-cd]pyran-1-yl}-N,N-dimethyl-1H-indol-7-sulfonamid; Metosulam (ISO) frei 29350090 andere 6,5
XI.
PROVITAMINE, VITAMINE UND HORMONE
2936 Natürliche, auch synthetisch hergestellte Provitamine und Vitamine (einschließlich natürliche Konzentrate) und ihre hauptsächlich als Vitamine gebrauchten Derivate, auch untereinander gemischt, auch in Lösemitteln aller Art Vitamine und ihre Derivate, ungemischt 29362100 Vitamine A und ihre Derivate frei 29362200 Vitamin B1 und seine Derivate frei 29362300 Vitamin B2 und seine Derivate frei 29362400 D- oder DL-Pantothensäure (Vitamin B3 oder Vitamin B5) und ihre Derivate frei 29362500 Vitamin B6 und seine Derivate frei 29362600 Vitamin B12 und seine Derivate frei 29362700 Vitamin C und seine Derivate frei 29362800 Vitamin E und seine Derivate frei 29362900 andere Vitamine und ihre Derivate frei 29369000 andere, einschließlich natürliche Konzentrate frei 2937 Natürliche, auch synthetisch hergestellte Hormone, Prostaglandine, Thromboxane und Leukotriene; deren Derivate und deren strukturverwandte Verbindungen, einschließlich Polypeptide mit modifizierter Kette, hauptsächlich als Hormone verwendet Polypeptidhormone, Proteinhormone und Glycoproteinhormone, deren Derivate und deren strukturverwandte Verbindungen 29371100 Somatotropin (Wachstumshormon), seine Derivate und seine strukturverwandten Verbindungen frei g 29371200 Insulin und seine Salze frei g 29371900 andere frei g Steroidhormone, deren Derivate und deren strukturverwandte Verbindungen 29372100 Cortison, Hydrocortison, Prednison (Dehydrocortison) und Prednisolon (Dehydrohydrocortison) frei g 29372200 Halogenderivate und halogenierte Derivate der Corticosteroide (Hormone der Nebennierenrinde) frei g 29372300 Östrogene und Gestagene frei g 29372900 andere frei g Catecholaminhormone, deren Derivate und deren strukturverwandte Verbindungen 29373100 Epinephrin frei g 29373900 andere frei g 29374000 Aminosäurederivate frei g 29375000 Prostaglandine, Thromboxane und Leukotriene, deren Derivate und deren strukturverwandte Verbindungen frei g 29379000 andere frei g
XII.
NATÜRLICHE, AUCH SYNTHETISCH HERGESTELLTE GLYKOSIDE UND PFLANZLICHE ALKALOIDE, IHRE SALZE, ETHER, ESTER UND ANDEREN DERIVATE
2938 Natürliche, auch synthetisch hergestellte Glykoside, ihre Salze, Ether, Ester und anderen Derivate 29381000 Rutosid (Rutin) und seine Derivate 6,5 293890 andere 29389010 Digitalis-Glykoside 6 29389030 Glycyrrhizin und Glycyrrhizinate 5,7 29389090 andere 6,5 2939 Natürliche, auch synthetisch hergestellte pflanzliche Alkaloide, ihre Salze, Ether, Ester und anderen Derivate Opiumalkaloide und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse 29391100 Mohnstrohkonzentrate; Buprenorphin (INN), Codein, Dihydrocodein (INN), Ethylmorphin, Etorphin (INN), Heroin, Hydrocodon (INN), Hydromorphon (INN), Morphin, Nicomorphin (INN), Oxycodon (INN), Oxymorphon (INN), Pholcodin (INN), Thebacon (INN) und Thebain; Salze dieser Erzeugnisse frei 29391900 andere frei 29392000 Chinaalkaloide und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse frei 29393000 Coffein und seine Salze frei Ephedrine und ihre Salze 29394100 Ephedrin und seine Salze frei 29394200 Pseudoephedrin (INN) und seine Salze frei 29394300 Cathin (INN) und seine Salze frei 29394900 andere frei Theophyllin und Aminophyllin (Theophyllin-Ethylendiamin) und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse 29395100 Fenetyllin (INN) und seine Salze frei 29395900 andere frei Mutterkornalkaloide und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse 29396100 Ergometrin (INN) und seine Salze frei 29396200 Ergotamin (INN) und seine Salze frei 29396300 Lysergsäure und ihre Salze frei 29396900 andere frei andere 29399100 Cocain, Ecgonin, Levometamfetamin, Metamfetamin (INN), Metamfetamin-Racemat; ihre Salze, Ester und anderen Derivate frei 29399900 andere frei
XIII.
ANDERE ORGANISCHE VERBINDUNGEN
29400000 Chemisch reine Zucker, ausgenommen Saccharose, Lactose, Maltose, Glucose und Fructose (Lävulose); Zuckerether, Zuckeracetale und Zuckerester und ihre Salze, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2937, 2938 oder 2939 6,5 2941 Antibiotika 29411000 Penicilline und ihre Derivate mit Penicillansäurestruktur; Salze dieser Erzeugnisse frei 294120 Streptomycine und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse 29412030 Dihydrostreptomycin, seine Salze, Ester und Hydrate 5,3 29412080 andere frei 29413000 Tetracycline und ihre Derivate; Salze dieser Erzeugnisse frei 29414000 Chloramphenicol und seine Derivate; Salze dieser Erzeugnisse frei 29415000 Erythromycin und seine Derivate; Salze dieser Erzeugnisse frei 29419000 andere frei 29420000 Andere organische Verbindungen 6,5

KAPITEL 30

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 30 gehören nicht:

a)
Nahrungsmittel oder Getränke (wie diätetische, diabetische oder angereicherte Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, tonische Getränke und Mineralwasser), andere nicht intravenös zu verabreichende Nährstoffzubereitungen (Abschnitt IV);
b)
besonders gebrannter oder fein gemahlener Gips, von der in der Zahnheilkunde verwendeten Art (Position 2520);
c)
destillierte aromatische Wässer und wässrige Lösungen ätherischer Öle, von der für medizinische Zwecke verwendeten Art (Position 3301);
d)
Zubereitungen der Positionen 3303 bis 3307, auch mit therapeutischen oder prophylaktischen Eigenschaften;
e)
Seifen oder andere Erzeugnisse der Position 3401 mit medikamentösen Zusätzen;
f)
Zubereitungen auf der Grundlage von Gips, von der in der Zahnheilkunde verwendeten Art (Position 3407);
g)
Blutalbumin, nicht zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken zubereitet (Position 3502).

2.
Im Sinne der Position 3002 gelten als „modifizierte immunologische Erzeugnisse” nur monoklonale Antikörper (MAK, MAB), Antikörperfragmente, Antikörperkonjugate und Antikörperfragmentkonjugate.
3.
Im Sinne der Positionen 3003 und 3004 und der Anmerkung 4 Buchstabe d dieses Kapitels gelten:

a)
als ungemischte Erzeugnisse:

1)
wässrige Lösungen ungemischter Erzeugnisse;
2)
alle Erzeugnisse des Kapitels 28 oder 29;
3)
einfache Pflanzenauszüge der Position 1302, nur auf einen bestimmten Wirkungswert eingestellt oder in einem beliebigen Lösemittel gelöst;

b)
als gemischte Erzeugnisse:

1)
kolloide Lösungen und kolloide Suspensionen (ausgenommen kolloider Schwefel);
2)
Pflanzenauszüge, durch Behandlung von Mischungen pflanzlicher Stoffe erhalten;
3)
Salze und konzentrierte Wässer, durch Eindampfen natürlicher Mineralwässer erhalten.

4.
Zu Position 3006 gehören nur die nachstehend aufgeführten Erzeugnisse, die dieser Position und keiner anderen Position der Nomenklatur zuzuweisen sind:

a)
steriles chirurgisches Catgut, ähnliches steriles Nahtmaterial (einschließlich sterile resorbierbare Garne zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken) und sterile Klebstoffe für organische Gewebe, die in der Chirurgie zum Schließen von Wunden verwendet werden;
b)
sterile Laminariastifte und -tampons;
c)
sterile resorbierbare Blut stillende Einlagen zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken; sterile Adhäsionsbarrieren zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken, auch resorbierbar;
d)
Röntgenkontrastmittel sowie diagnostische Reagenzien zur Verwendung am Patienten, soweit es sich um ungemischte dosierte oder für die gleichen Zwecke verwendbare, aus zwei oder mehr Stoffen gemischte Erzeugnisse handelt;
e)
Reagenzien zum Bestimmen der Blutgruppen oder Blutfaktoren;
f)
Zahnzement und andere Zahnfüllstoffe; Zement zum Wiederherstellen von Knochen;
g)
Taschen und andere Behältnisse mit Apothekenausstattung für erste Hilfe;
h)
empfängnisverhütende chemische Zubereitungen auf der Grundlage von Hormonen, von anderen Erzeugnissen der Position 2937 oder von Spermiziden;
ij)
Zubereitungen in Form von Gelen, die in der Human- oder Veterinärmedizin als Gleitmittel für Körperteile bei chirurgischen Operationen oder medizinischen Untersuchungen oder als Kontaktmittel zwischen dem Körper und den medizinischen Geräten verwendet werden;
k)
pharmazeutische Abfälle, d. h. pharmazeutische Erzeugnisse, die für den eigentlichen Verwendungszweck nicht mehr geeignet sind, z. B. weil das Verfallsdatum überschritten ist; und
l)
Vorrichtungen erkennbar zur Verwendung für Stomata, wie zugeschnittene Beutel für Colostoma, Ileostoma und Urostoma und ihre selbstklebenden Basisplatten oder Hautschutzplatten.

Zusätzliche Anmerkung

1.
Zu Position 3004 gehören pflanzliche Arzneizubereitungen und Zubereitungen auf der Grundlage folgender Wirkstoffe: Vitamine, Mineralstoffe, essentielle Aminosäuren oder Fettsäuren, in Aufmachungen für den Einzelverkauf. Diese Zubereitungen sind in Position 3004 einzureihen, wenn auf dem Etikett, der Verpackung oder dem Beipackzettel folgende Angaben gemacht werden:

a)
die spezifischen Krankheiten, Leiden oder deren Symptome, bei denen diese Erzeugnisse verwendet werden sollen;
b)
die Konzentration des enthaltenen Wirkstoffs oder der enthaltenen Wirkstoffe;
c)
die zu verabreichende Menge und
d)
die Art der Anwendung.

In diese Position gehören homöopathische Arzneizubereitungen, vorausgesetzt, sie erfüllen die unter den Buchstaben a, c und d genannten Bedingungen.

Bei Zubereitungen auf der Grundlage von Vitaminen, Mineralstoffen, essentiellen Aminosäuren oder Fettsäuren muss die Menge eines dieser Stoffe pro auf dem Etikett angegebener empfohlener Tagesdosis deutlich höher sein als die für den Erhalt der allgemeinen Gesundheit oder des allgemeinen Wohlbefindens empfohlene Tagesdosis.

KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 3001 Drüsen und andere Organe zu organotherapeutischen Zwecken, getrocknet, auch als Pulver; Auszüge aus Drüsen oder anderen Organen oder ihren Absonderungen zu organotherapeutischen Zwecken; Heparin und seine Salze; andere menschliche oder tierische Stoffe, zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken zubereitet, anderweit weder genannt noch inbegriffen 300120 Auszüge aus Drüsen oder anderen Organen oder ihren Absonderungen 30012010 von Menschen frei 30012090 andere frei 300190 andere 30019020 von Menschen frei andere 30019091 Heparin und seine Salze frei 30019098 andere frei 3002 Menschliches Blut; tierisches Blut, zu therapeutischen, prophylaktischen oder diagnostischen Zwecken zubereitet; Antisera und andere Blutfraktionen sowie modifizierte immunologische Erzeugnisse, auch in einem biotechnologischen Verfahren hergestellt; Vaccine, Toxine, Kulturen von Mikroorganismen (ausgenommen Hefen) und ähnliche Erzeugnisse 300210 Antisera und andere Blutfraktionen sowie modifizierte immunologische Erzeugnisse, auch in einem biotechnologischen Verfahren hergestellt 30021010 Antisera frei andere 30021091 Hämoglobin, Blutglobuline und Serumglobuline frei andere 30021095 von Menschen frei 30021099 andere frei 30022000 Vaccine für die Humanmedizin frei 30023000 Vaccine für die Veterinärmedizin frei 300290 andere 30029010 menschliches Blut frei 30029030 tierisches Blut, zu therapeutischen, prophylaktischen oder diagnostischen Zwecken zubereitet frei 30029050 Kulturen von Mikroorganismen frei 30029090 andere frei 3003 Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, 3005 oder 3006), die aus zwei oder mehr zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken gemischten Bestandteilen bestehen, weder dosiert noch in Aufmachungen für den Einzelverkauf 30031000 Penicilline oder ihre Derivate (mit Penicillansäuregerüst) oder Streptomycine oder ihre Derivate enthaltend frei 30032000 andere Antibiotika enthaltend frei Hormone oder andere Erzeugnisse der Position 2937, jedoch keine Antibiotika enthaltend 30033100 Insulin enthaltend frei 30033900 andere frei 30034000 Alkaloide oder ihre Derivate, jedoch weder Hormone noch andere Erzeugnisse der Position 2937 noch Antibiotika enthaltend frei 300390 andere 30039010 Iod oder Iodverbindungen enthaltend frei 30039090 andere frei 3004 Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, 3005 oder 3006), die aus gemischten oder ungemischten Erzeugnissen zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken bestehen, dosiert (einschließlich solcher, die über die Haut verabreicht werden) oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf 300410 Penicilline oder ihre Derivate (mit Penicillansäuregerüst) oder Streptomycine oder ihre Derivate enthaltend 30041010 nur Penicilline oder ihre Derivate (mit Penicillansäuregerüst) als Wirkstoff enthaltend frei 30041090 andere frei 300420 andere Antibiotika enthaltend 30042010 in Aufmachungen für den Einzelverkauf frei 30042090 andere frei Hormone oder andere Erzeugnisse der Position 2937, jedoch keine Antibiotika enthaltend 300431 Insulin enthaltend 30043110 in Aufmachungen für den Einzelverkauf frei 30043190 andere frei 300432 Corticosteroidhormone, deren Derivate oder deren strukturverwandte Verbindungen enthaltend 30043210 in Aufmachungen für den Einzelverkauf frei 30043290 andere frei 300439 andere 30043910 in Aufmachungen für den Einzelverkauf frei 30043990 andere frei 300440 Alkaloide oder ihre Derivate, jedoch weder Hormone noch andere Erzeugnisse der Position 2937 noch Antibiotika enthaltend 30044010 in Aufmachungen für den Einzelverkauf frei 30044090 andere frei 300450 andere Arzneiwaren, Vitamine oder andere Erzeugnisse der Position 2936 enthaltend 30045010 in Aufmachungen für den Einzelverkauf frei 30045090 andere frei 300490 andere in Aufmachungen für den Einzelverkauf 30049011 Iod oder Iodverbindungen enthaltend frei 30049019 andere frei andere 30049091 Iod oder Iodverbindungen enthaltend frei 30049099 andere frei 3005 Watte, Gaze, Binden und ähnliche Erzeugnisse (z. B. Verbandzeug, Pflaster zum Heilgebrauch, Senfpflaster), mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf zu medizinischen, chirurgischen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Zwecken 30051000 Heftpflaster und andere Waren mit Klebeschicht frei 300590 andere 30059010 Watte und Waren daraus frei andere aus Spinnstoffen 30059031 Gaze und Waren daraus frei andere 30059051 aus Vliesstoffen frei 30059055 andere frei 30059099 andere frei 3006 Pharmazeutische Zubereitungen und Waren im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 30 300610 steriles chirurgisches Catgut, ähnliches steriles Nahtmaterial (einschließlich sterile resorbierbare Garne zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken) und sterile Klebstoffe für organische Gewebe, die in der Chirurgie zum Schließen von Wunden verwendet werden; sterile Laminariastifte und -tampons; sterile resorbierbare Blut stillende Einlagen zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken; sterile Adhäsionsbarrieren zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken, auch resorbierbar 30061010 steriles chirurgisches Catgut frei 30061030 sterile Adhäsionsbarrieren zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken, auch resorbierbar 6,5(17) 30061090 andere frei 30062000 Reagenzien zum Bestimmen der Blutgruppen oder Blutfaktoren frei 30063000 Röntgenkontrastmittel; diagnostische Reagenzien zur Verwendung am Patienten frei 30064000 Zahnzement und andere Zahnfüllstoffe; Zement zum Wiederherstellen von Knochen frei 30065000 Taschen und andere Behältnisse mit Apothekenausstattung für erste Hilfe frei 300660 empfängnisverhütende chemische Zubereitungen auf der Grundlage von Hormonen, von anderen Erzeugnissen der Position 2937 oder von Spermiziden auf der Grundlage von Hormonen oder von anderen Erzeugnissen der Position 2937 30066011 in Aufmachungen für den Einzelverkauf frei 30066019 andere frei 30066090 auf der Grundlage von Spermiziden frei 30067000 Zubereitungen in Form von Gelen, die in der Human- oder Veterinärmedizin als Gleitmittel für Körperteile bei chirurgischen Operationen oder medizinischen Untersuchungen oder als Kontaktmittel zwischen dem Körper und den medizinischen Geräten verwendet werden 6,5(17) andere 30069100 Vorrichtungen erkennbar zur Verwendung für Stomata 6,5(17) 30069200 pharmazeutische Abfälle frei

KAPITEL 31

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 31 gehören nicht:

a)
Tierblut der Position 0511;
b)
isolierte chemisch einheitliche Verbindungen, ausgenommen die in den nachstehenden Anmerkungen 2 a, 3 a, 4 a oder 5 genannten Erzeugnisse;
c)
künstliche Kristalle aus Kaliumchlorid (ausgenommen optische Elemente) mit einem Stückgewicht von 2,5 g oder mehr der Position 3824; optische Elemente aus Kaliumchlorid (Position 9001).

2.
Zu Position 3102 gehören — vorausgesetzt, dass die Erzeugnisse nicht wie in Position 3105 vorgesehen aufgemacht sind — nur:

a)
folgende Erzeugnisse:

1)
Natriumnitrat (Natronsalpeter), auch rein;
2)
Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter), auch rein;
3)
Doppelsalze aus Ammoniumsulfat und Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter), auch rein;
4)
Ammoniumsulfat, auch rein;
5)
Doppelsalze (auch rein) oder Mischungen aus Calciumnitrat (Kalksalpeter) und Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter);
6)
Doppelsalze (auch rein) oder Mischungen aus Calciumnitrat (Kalksalpeter) und Magnesiumnitrat (Magnesiumsalpeter);
7)
Calciumcyanamid (Kalkstickstoff), auch rein, auch mit Öl getränkt;
8)
Harnstoff, auch rein;

b)
Düngemittel, die aus untereinander gemischten Erzeugnissen des Buchstabens a bestehen;
c)
Düngemittel, die aus Mischungen von Ammoniumchlorid oder von Erzeugnissen der Buchstaben a und b mit Kreide, Gips oder anderen nicht düngenden anorganischen Stoffen bestehen;
d)
flüssige Düngemittel, die aus wässrigen oder ammoniakalischen Lösungen von Erzeugnissen des Buchstabens a Ziffer 2 oder 8 oder von Mischungen dieser Erzeugnisse bestehen.

3.
Zu Position 3103 gehören — vorausgesetzt, dass die Erzeugnisse nicht wie in Position 3105 vorgesehen aufgemacht sind — nur:

a)
folgende Erzeugnisse:

1)
Dephosphorationsschlacken;
2)
natürliche Phosphate der Position 2510, geröstet, gebrannt oder weiter gehend thermisch behandelt, als zum Entfernen von Verunreinigungen erforderlich;
3)
Superphosphate (einfache, doppelte oder dreifache);
4)
Calciumhydrogenorthophosphat mit einem Gehalt an Fluor, bezogen auf den wasserfreien Stoff, von 0,2 GHT oder mehr;

b)
Düngemittel, die aus untereinander gemischten Erzeugnissen des Buchstabens a bestehen, ohne Rücksicht auf den Fluorgehalt;
c)
Düngemittel, die aus Mischungen von Erzeugnissen der Buchstaben a und b mit Kreide, Gips oder anderen nicht düngenden anorganischen Stoffen bestehen, ohne Berücksichtigung des Fluorgehalts.

4.
Zu Position 3104 gehören — vorausgesetzt, dass die Erzeugnisse nicht wie in Position 3105 vorgesehen aufgemacht sind — nur:

a)
folgende Erzeugnisse:

1)
natürliche rohe Kalisalze (z. B. Carnallit, Kainit, Sylvinit);
2)
Kaliumchlorid, auch rein, vorbehaltlich der Anmerkung 1 Buchstabe c;
3)
Kaliumsulfat, auch rein;
4)
Kaliummagnesiumsulfat, auch rein;

b)
Düngemittel, die aus untereinander gemischten Erzeugnissen des Buchstabens a bestehen.

5.
Ammoniumdihydrogenorthophosphat (Monoammoniumphosphat) und Diammoniumhydrogenorthophosphat (Diammoniumphosphat), auch rein, und Mischungen dieser Erzeugnisse untereinander gehören zu Position 3105.
6.
Als „andere Düngemittel” im Sinne der Position 3105 gelten nur Erzeugnisse von der als Düngemittel verwendeten Art, die als Hauptbestandteil einen oder mehrere der düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor oder Kalium enthalten.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 31010000 Tierische oder pflanzliche Düngemittel, auch untereinander gemischt oder chemisch behandelt; durch Mischen oder chemische Behandlung von tierischen oder pflanzlichen Erzeugnissen gewonnene Düngemittel frei 3102 Mineralische oder chemische Stickstoffdüngemittel 310210 Harnstoff, auch in wässriger Lösung 31021010 Harnstoff mit einem Gehalt an Stickstoff von mehr als 45 GHT, bezogen auf das Gewicht des wasserfreien Stoffes 6,5 kg N 31021090 anderer 6,5 kg N Ammoniumsulfat; Doppelsalze und Mischungen von Ammoniumsulfat und Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter) 31022100 Ammoniumsulfat 6,5 kg N 31022900 andere 6,5 kg N 310230 Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter), auch in wässriger Lösung 31023010 in wässriger Lösung 6,5 kg N 31023090 anderes 6,5 kg N 310240 Mischungen von Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter) und Calciumcarbonat oder anderen nicht düngenden anorganischen Stoffen 31024010 mit einem Gehalt an Stickstoff von 28 GHT oder weniger 6,5 kg N 31024090 mit einem Gehalt an Stickstoff von mehr als 28 GHT 6,5 kg N 310250 Natriumnitrat (Natronsalpeter) 31025010 natürliches Natriumnitrat (natürlicher Natronsalpeter)(31) frei 31025090 anderes 6,5 kg N 31026000 Doppelsalze und Mischungen von Calciumnitrat (Kalksalpeter) und Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter) 6,5 kg N 31028000 Mischungen von Harnstoff und Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter) in wässriger oder ammoniakalischer Lösung 6,5 kg N 31029000 andere, einschließlich der in den vorhergehenden Unterpositionen nicht genannten Mischungen 6,5 kg N 3103 Mineralische oder chemische Phosphatdüngemittel 310310 Superphosphate 31031010 mit einem Gehalt an Diphosphorpentaoxid von mehr als 35 GHT 4,8 kg P2O5 31031090 andere 4,8 kg P2O5 31039000 andere frei kg P2O5 3104 Mineralische oder chemische Kalidüngemittel 310420 Kaliumchlorid 31042010 mit einem Gehalt an Kalium, berechnet als K2O, von 40 GHT oder weniger, bezogen auf den wasserfreien Stoff frei kg K2O 31042050 mit einem Gehalt an Kalium, berechnet als K2O, von mehr als 40 bis 62 GHT, bezogen auf den wasserfreien Stoff frei kg K2O 31042090 mit einem Gehalt an Kalium, berechnet als K2O, von mehr als 62 GHT, bezogen auf den wasserfreien Stoff frei kg K2O 31043000 Kaliumsulfat frei kg K2O 31049000 andere frei kg K2O 3105 Mineralische oder chemische Düngemittel, zwei oder drei der düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor und Kalium enthaltend; andere Düngemittel; Erzeugnisse dieses Kapitels in Tabletten oder ähnlichen Formen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von 10 kg oder weniger 31051000 Erzeugnisse dieses Kapitels in Tabletten oder ähnlichen Formen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von 10 kg oder weniger 6,5 310520 mineralische oder chemische Düngemittel, die drei düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor und Kalium enthaltend 31052010 mit einem Gehalt an Stickstoff von mehr als 10 GHT, bezogen auf den wasserfreien Stoff 6,5 31052090 andere 6,5 31053000 Diammoniumhydrogenorthophosphat (Diammoniumphosphat) 6,5 31054000 Ammoniumdihydrogenorthophosphat (Monoammoniumphosphat), auch mit Diammoniumhydrogenorthophosphat (Diammoniumphosphat) gemischt 6,5 andere mineralische oder chemische Düngemittel, die beiden düngenden Stoffe Stickstoff und Phosphor enthaltend 31055100 Nitrate und Phosphate enthaltend 6,5 31055900 andere 6,5 310560 mineralische oder chemische Düngemittel, die beiden düngenden Stoffe Phosphor und Kalium enthaltend 31056010 Kaliumsuperphosphate 3,2 31056090 andere 3,2 310590 andere 31059010 natürliches Kaliumnatriumnitrat, bestehend aus natürlichen Mischungen von Natriumnitrat und Kaliumnitrat (mit einem Anteil an Kaliumnitrat von 44 GHT oder weniger), mit einem Gesamtgehalt an Stickstoff von 16,3 GHT oder weniger, bezogen auf den wasserfreien Stoff(31) frei andere 31059091 mit einem Gehalt an Stickstoff von mehr als 10 GHT, bezogen auf den wasserfreien Stoff 6,5 31059099 andere 3,2

KAPITEL 32

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 32 gehören nicht:

a)
isolierte chemisch einheitliche Elemente und Verbindungen (ausgenommen Waren der Position 3203 oder 3204, anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art (Position 3206), Glas aus geschmolzenem Quarz oder aus anderem geschmolzenen Siliciumdioxid in Formen im Sinne der Position 3207 und Färbemittel sowie andere Farbmittel in Formen oder Packungen für den Einzelverkauf der Position 3212);
b)
Tannate und andere Tanninderivate der in den Positionen 2936 bis 2939, 2941 oder 3501 bis 3504 erfassten Erzeugnisse;
c)
Asphaltmastix und andere bituminöse Mastix (Position 2715).

2.
Zu Position 3204 gehören Mischungen von stabilisierten Diazoniumsalzen und Kupplungskomponenten für diese Salze, zum Herstellen von Azofarbstoffen.
3.
Zu den Positionen 3203, 3204, 3205 und 3206 gehören auch Zubereitungen auf der Grundlage von Farbmitteln (einschließlich, soweit es die Position 3206 betrifft, Pigmente der Position 2530 oder des Kapitels 28, Metallflitter und Metallpulver) von der zum Färben beliebiger Stoffe oder zum Herstellen von Farbzubereitungen verwendeten Art. Zu diesen Positionen gehören jedoch weder in nicht wässrigen Medien dispergierte flüssige oder pastenförmige Pigmente von der zum Herstellen von Anstrichfarben verwendeten Art (Position 3212) noch die anderen Zubereitungen der Position 3207, 3208, 3209, 3210, 3212, 3213 oder 3215.
4.
Zu Position 3208 gehören Lösungen von Erzeugnissen der Positionen 3901 bis 3913 (ausgenommen Collodium) in flüchtigen organischen Lösemitteln, wenn der Anteil des Lösemittels 50 GHT der Lösung übersteigt.
5.
Zu den „Farbmitteln” im Sinne dieses Kapitels gehören nicht Erzeugnisse, die als Füllstoffe in Ölfarben verwendet werden, auch wenn sie als Farbpigmente in Wasserfarben dienen können.
6.
Im Sinne der Position 3212 sind „Prägefolien” nur Folien von der zum Bedrucken von Bucheinbänden oder Hutschweißledern verwendeten Art, bestehend aus:

a)
Metallpulver (auch Edelmetallpulver) oder Pigmenten in dünnen Blättern, die durch Leim, Gelatine oder andere Bindemittel zusammengehalten werden, oder
b)
Metallen (auch Edelmetallen) oder Pigmenten, die auf eine als Unterlage dienende Folie aus Stoffen aller Art aufgebracht sind.

KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 3201 Pflanzliche Gerbstoffauszüge; Tannine und ihre Salze, Ether, Ester und andere Derivate 32011000 Quebrachoauszug frei 32012000 Mimosaauszug 6,5(80) 320190 andere 32019020 Sumach-, Valonea-, Eichen- oder Kastanienauszug 5,8 32019090 andere 5,3(13) 3202 Synthetische organische Gerbstoffe; anorganische Gerbstoffe; Gerbstoffzubereitungen, auch natürliche Gerbstoffe enthaltend; Enzymzubereitungen zum Vorgerben 32021000 synthetische organische Gerbstoffe 5,3 32029000 andere 5,3 320300 Farbmittel pflanzlichen oder tierischen Ursprungs (einschließlich Farbstoffauszüge, ausgenommen Tierisches Schwarz), auch chemisch einheitlich; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der Grundlage von Farbmitteln pflanzlichen oder tierischen Ursprungs 32030010 pflanzliche Farbmittel und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbmittel frei 32030090 tierische Farbmittel und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbmittel 2,5 3204 Synthetische organische Farbmittel, auch chemisch einheitlich; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der Grundlage synthetischer organischer Farbmittel; synthetische organische Erzeugnisse von der als fluoreszierende Aufheller oder als Luminophore verwendeten Art, auch chemisch einheitlich synthetische organische Farbmittel und Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der Grundlage dieser Farbmittel 32041100 Dispersionsfarbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe 6,5 32041200 Säurefarbstoffe, auch metallisiert, und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe; Beizenfarbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe 6,5 32041300 basische Farbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe 6,5 32041400 Direktfarbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe 6,5 32041500 Küpenfarbstoffe (einschließlich der in diesem Zustand als Pigmente verwendbaren) und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe 6,5 32041600 Reaktivfarbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe 6,5 32041700 Pigmente (organische) und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbmittel 6,5 32041900 andere, einschließlich der Mischungen von Farbmitteln aus mehreren der Unterpositionen 320411 bis 320419 6,5 32042000 synthetische organische Erzeugnisse von der als fluoreszierende Aufheller verwendeten Art 6 32049000 andere 6,5 32050000 Farblacke; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der Grundlage von Farblacken 6,5 3206 Andere Farbmittel; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel, ausgenommen solche der Position 3203, 3204 oder 3205; anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art, auch chemisch einheitlich Pigmente und Zubereitungen auf der Grundlage von Titandioxid 32061100 mit einem Gehalt an Titandioxid von 80 GHT oder mehr, bezogen auf die Trockensubstanz 6 32061900 andere 6,5 32062000 Pigmente und Zubereitungen auf der Grundlage von Chromverbindungen 6,5 andere Farbmittel und andere Zubereitungen 32064100 Ultramarin und seine Zubereitungen 6,5 32064200 Lithopone und andere Pigmente und Zubereitungen auf der Grundlage von Zinksulfid 6,5 320649 andere 32064910 Magnetit 4,9(59) 32064930 Pigmente und Zubereitungen auf der Grundlage von Cadmiumverbindungen 6,5 32064980 andere 6,5 32065000 anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art 5,3 3207 Zubereitete Pigmente, zubereitete Trübungsmittel und zubereitete Farben, Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Engoben, flüssige Glanzmittel und ähnliche Zubereitungen von der in der Keramik-, Emaillier- oder Glasindustrie verwendeten Art; Glasfritte und anderes Glas in Form von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken 32071000 zubereitete Pigmente, zubereitete Trübungsmittel, zubereitete Farben und ähnliche Zubereitungen 6,5 320720 Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Engoben und ähnliche Zubereitungen 32072010 Engoben 5,3 32072090 andere 6,3 32073000 flüssige Glanzmittel und ähnliche Zubereitungen 5,3 320740 Glasfritte und anderes Glas in Form von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken 32074010 Überfangglas 3,7 32074020 Glas in Form von Flocken mit einer Länge von 0,1 mm bis 3,5 mm und einer Dicke von 2 Mikrometer bis 5 Mikrometer frei 32074030 Glas in Form von Pulver oder Granalien, mit einem Gehalt an Siliciumdioxid von 99 GHT oder mehr frei 32074080 anderes 3,7 3208 Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von synthetischen Polymeren oder chemisch modifizierten natürlichen Polymeren, in einem nicht wässrigen Medium dispergiert oder gelöst; Lösungen im Sinne der Anmerkung 4 zu diesem Kapitel 320810 auf der Grundlage von Polyestern 32081010 Lösungen im Sinne der Anmerkung 4 zu diesem Kapitel 6,5 32081090 andere 6,5 320820 auf der Grundlage von Acryl- oder Vinylpolymeren 32082010 Lösungen im Sinne der Anmerkung 4 zu diesem Kapitel 6,5 32082090 andere 6,5 320890 andere Lösungen im Sinne der Anmerkung 4 zu diesem Kapitel 32089011 Polyurethan aus 2,2'-(tert-Butylimino)diethanol und 4,4'-Methylendicyclohexyl-diisocyanat, in Form einer Lösung in N,N-Dimethylacetamid, mit einem Gehalt an Polymer von 48 GHT oder mehr frei 32089013 Copolymer aus p-Kresol und Divinylbenzol, in Form einer Lösung in N,N-Dimethylacetamid, mit einem Gehalt an Polymer von 48 GHT oder mehr frei 32089019 andere 6,5 andere 32089091 auf der Grundlage von synthetischen Polymeren 6,5 32089099 auf der Grundlage von chemisch modifizierten natürlichen Polymeren 6,5 3209 Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von synthetischen Polymeren oder chemisch modifizierten natürlichen Polymeren, in einem wässrigen Medium dispergiert oder gelöst 32091000 auf der Grundlage von Acryl- oder Vinylpolymeren 6,5 32099000 andere 6,5 321000 Andere Anstrichfarben und Lacke; zubereitete Wasserpigmentfarben von der für die Lederzurichtung verwendeten Art 32100010 Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von trocknenden Ölen 6,5 32100090 andere 6,5 32110000 Zubereitete Sikkative 6,5 3212 Pigmente (einschließlich Metallpulver und -flitter), in nicht wässrigen Medien dispergiert, flüssig oder pastenförmig, von der zum Herstellen von Anstrichfarben verwendeten Art; Prägefolien; Färbemittel und andere Farbmittel, in Formen oder Packungen für den Einzelverkauf 321210 Prägefolien 32121010 auf der Grundlage von unedlen Metallen 6,5 32121090 andere 6,5 321290 andere Pigmente (einschließlich Metallpulver und -flitter), in nicht wässrigen Medien dispergiert, flüssig oder pastenförmig, von der zum Herstellen von Anstrichfarben verwendeten Art 32129031 auf der Grundlage von Aluminiumpulver 6,5 32129038 andere 6,5 32129090 Färbemittel und andere Farbmittel, in Formen oder Packungen für den Einzelverkauf 6,5 3213 Farben für Kunstmaler, für den Unterricht, für die Plakatmalerei, für Farbtönungen, zur Unterhaltung und ähnliche Farben, in Täfelchen, Tuben, Töpfchen, Fläschchen, Näpfchen oder ähnlichen Aufmachungen 32131000 Farben in Zusammenstellungen 6,5 32139000 andere 6,5 3214 Glaserkitt, Harzzement und andere Kitte; Spachtelmassen für Anstreicherarbeiten; nicht feuerfeste Spachtel- und Verputzmassen für Fassaden, Innenwände, Fußböden, Decken und dergleichen 321410 Glaserkitt, Harzzement und andere Kitte; Spachtelmassen für Anstreicherarbeiten 32141010 Glaserkitt, Harzzement und andere Kitte 5 32141090 Spachtelmassen für Anstreicherarbeiten 5 32149000 andere 5 3215 Druckfarben, Tinte und Tusche zum Schreiben oder Zeichnen und andere Tinten und Tuschen, auch konzentriert oder in fester Form Druckfarben 32151100 schwarz 6,5 32151900 andere 6,5 321590 andere 32159010 Tinte und Tusche zum Schreiben oder Zeichnen 6,5 32159080 andere 6,5

KAPITEL 33

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 33 gehören nicht:

a)
natürliche Oleoresine und Pflanzenauszüge der Position 1301 oder 1302;
b)
Seifen und andere Erzeugnisse der Position 3401;
c)
Balsam-, Holz- oder Sulfatterpentinöl und andere Erzeugnisse der Position 3805.

2.
Als Riechstoffe im Sinne der Position 3302 gelten nur die Substanzen der Position 3301, die aus diesen Substanzen isolierten Riechstoffe sowie synthetische Aromastoffe.
3.
Zu den Positionen 3303 bis 3307 gehören insbesondere Erzeugnisse, auch ungemischt (ausgenommen destillierte aromatische Wässer und wässrige Lösungen ätherischer Öle), die zur Verwendung als Erzeugnisse dieser Positionen geeignet und zu diesem Zweck für den Einzelverkauf aufgemacht sind.
4.
Als „zubereitete Riech-, Körperpflege- oder Schönheitsmittel” im Sinne der Position 3307 gelten — unter anderem — folgende Erzeugnisse: kleine Säckchen mit Teilen von Aromapflanzen; duftende zubereitete Räuchermittel; parfümierte Papiere oder Schminkpapiere; Lösungen für Kontaktlinsen oder künstliche Augen; mit Riechmitteln oder Schminken getränkte, bestrichene oder überzogene Watte, Filze oder Vliesstoffe; zubereitete Körperpflegemittel für Tiere.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 3301 Ätherische Öle (auch entterpenisiert), einschließlich „konkrete” oder „absolute” Öle; Resinoide; extrahierte Oleoresine; Konzentrate ätherischer Öle in Fetten, nicht flüchtigen Ölen, Wachsen oder ähnlichen Stoffen, durch Enfleurage oder Mazeration gewonnen; terpenhaltige Nebenerzeugnisse aus ätherischen Ölen; destillierte aromatische Wässer und wässrige Lösungen ätherischer Öle ätherische Öle von Zitrusfrüchten 330112 Süß- und Bitterorangenöl 33011210 nicht entterpenisiert 7 33011290 entterpenisiert 4,4 330113 Zitronenöl 33011310 nicht entterpenisiert 7 33011390 entterpenisiert 4,4 330119 andere 33011920 nicht entterpenisiert 7 33011980 entterpenisiert 4,4 andere ätherische Öle als solche von Zitrusfrüchten 330124 Pfefferminzöl (Mentha piperita) 33012410 nicht entterpenisiert frei 33012490 entterpenisiert 2,9 330125 andere Minzenöle 33012510 nicht entterpenisiert frei 33012590 entterpenisiert 2,9 330129 andere Gewürznelkenöl, Niaouliöl, Ylang-Ylang-Öl 33012911 nicht entterpenisiert frei 33012931 entterpenisiert 2,9(81) andere 33012941 nicht entterpenisiert frei entterpenisiert 33012971 Geraniumöl, Jasminöl, Vetiveröl 2,3 33012979 Lavendelöl und Lavandinöl 2,9 33012991 andere 2,9(81) 33013000 Resinoide 2 330190 andere 33019010 terpenhaltige Nebenerzeugnisse aus ätherischen Ölen 2,3 extrahierte Oleoresine 33019021 von Süßholzwurzeln und von Hopfen 3,2 33019030 andere frei 33019090 andere 3 3302 Mischungen von Riechstoffen und Mischungen (einschließlich alkoholische Lösungen) auf der Grundlage eines oder mehrerer dieser Stoffe, von der als Rohstoffe für die Industrie verwendeten Art; andere Zubereitungen auf der Grundlage von Riechstoffen von der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art 330210 von der in der Lebensmittel- oder Getränkeindustrie verwendeten Art von der in der Getränkeindustrie verwendeten Art Zubereitungen, die alle charakteristischen Aromastoffe eines Getränks enthalten 33021010 mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 0,5 % vol 17,3 MIN 1 €/% vol/hl andere 33021021 kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder weniger als 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose oder Isoglucose, 5 GHT Glucose oder Stärke enthaltend 12,8 33021029 andere 9 + EA(27) 33021040 andere frei 33021090 von der in der Lebensmittelindustrie verwendeten Art frei 330290 andere 33029010 alkoholische Lösungen frei 33029090 andere frei 330300 Duftstoffe (Parfüms) und Duftwässer (Toilettewässer) 33030010 Duftstoffe (Parfüms) frei 33030090 Duftwässer (Toilettewässer) frei 3304 Zubereitete Schönheitsmittel oder Erzeugnisse zum Schminken und Zubereitungen zur Hautpflege (ausgenommen Arzneiwaren), einschließlich Sonnenschutz- und Bräunungsmittel; Zubereitungen zur Hand- oder Fußpflege 33041000 Schminkmittel (Make-up) für die Lippen frei 33042000 Schminkmittel (Make-up) für die Augen frei 33043000 Zubereitungen zur Hand- oder Fußpflege frei andere 33049100 Puder, lose oder fest frei 33049900 andere frei 3305 Zubereitete Haarbehandlungsmittel 33051000 Haarwaschmittel (Shampoo) frei 33052000 Dauerwellmittel und Entkrausungsmittel (Zubereitungen zur Haardauerverformung) frei 33053000 Haarlacke frei 330590 andere 33059010 Haarwässer frei 33059090 andere frei 3306 Zubereitete Zahn- und Mundpflegemittel, einschließlich Haftpuder und -pasten für Zahnprothesen; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf 33061000 Zahnputzmittel frei 33062000 Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide) 4 33069000 andere frei 3307 Zubereitete Rasiermittel (einschließlich Vor- und Nachbehandlungsmittel), Körperdesodorierungsmittel, zubereitete Badezusätze, Haarentfernungsmittel und andere zubereitete Riech-, Körperpflege- oder Schönheitsmittel, anderweit weder genannt noch inbegriffen; zubereitete Raumdesodorierungsmittel, auch nicht parfümiert, auch mit desinfizierenden Eigenschaften 33071000 zubereitete Rasiermittel (einschließlich Vor- und Nachbehandlungsmittel) 6,5 33072000 Körperdesodorierungs- und Antitranspirationsmittel 6,5 33073000 parfümierte Badesalze und andere zubereitete Badezusätze 6,5 Zubereitungen zum Parfümieren oder Desodorieren von Räumen, einschließlich duftende Zubereitungen für religiöse Zeremonien 33074100 „Agarbatti” und andere duftende zubereitete Räuchermittel 6,5 33074900 andere 6,5 33079000 andere 6,5

KAPITEL 34

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 34 gehören nicht:

a)
genießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen oder pflanzlichen Fetten oder Ölen von der als Form- oder Trennöle verwendeten Art (Position 1517);
b)
isolierte chemisch einheitliche Verbindungen;
c)
Haarwaschmittel (Shampoo), Zahnpflegemittel, Rasiercreme und -schaum und zubereitete Badezusätze, Seife oder andere organische grenzflächenaktive Stoffe enthaltend (Position 3305, 3306 oder 3307).

2.
Im Sinne der Position 3401 umfasst die Bezeichnung „Seifen” nur wasserlösliche Seifen. Die Seifen und anderen Erzeugnisse dieser Position können auch Zusätze enthalten (z. B. Stoffe mit desinfizierenden oder scheuernden Eigenschaften, Füllstoffe, Heilmittel). Erzeugnisse, die Stoffe mit scheuernden Eigenschaften enthalten, gehören jedoch nur dann zu dieser Position, wenn sie in Form von Tafeln, Riegeln oder geformten Stücken oder Figuren vorliegen. In anderen Formen sind sie als Scheuerpasten oder -pulver oder ähnliche Zubereitungen der Position 3405 zuzuweisen.
3.
„Grenzflächenaktive Stoffe” im Sinne der Position 3402 sind Erzeugnisse, die, wenn man sie in einer Konzentration von 0,5 % bei einer Temperatur von 20 °C mit Wasser mischt und eine Stunde bei derselben Temperatur stehen lässt,

a)
eine durchsichtige oder durchscheinende Flüssigkeit oder eine stabile Emulsion ohne Abscheidung unlöslicher Stoffe geben und
b)
die Oberflächenspannung des Wassers auf 4,5 × 10–2 N/m (45 dyn/cm) oder weniger herabsetzen.

4.
„Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien” im Sinne der Position 3403 sind die in der Anmerkung 2 zu Kapitel 27 beschriebenen Erzeugnisse.
5.
Vorbehaltlich der nachstehend aufgeführten Ausnahmen sind „künstliche Wachse und zubereitete Wachse” im Sinne der Position 3404 nur:

a)
durch ein chemisches Verfahren hergestellte organische Erzeugnisse mit den Eigenschaften von Wachsen, auch wasserlöslich;
b)
durch Mischen verschiedener Wachse untereinander hergestellte Erzeugnisse;
c)
Erzeugnisse mit den Eigenschaften von Wachsen auf der Grundlage von Wachsen oder Paraffin, die außerdem Fette, Harze, mineralische oder andere Stoffe enthalten.

Zu Position 3404 gehören jedoch nicht:

a)
Erzeugnisse der Position 1516, 3402 oder 3823, auch wenn sie die Eigenschaften von Wachsen aufweisen;
b)
ungemischte tierische oder pflanzliche Wachse, auch raffiniert oder gefärbt, der Position 1521;
c)
Mineralwachse und ähnliche Erzeugnisse der Position 2712, auch untereinander gemischt oder nur gefärbt;
d)
mit einer Flüssigkeit gemischte oder in einem flüssigen Medium dispergierte oder gelöste Wachse (Positionen 3405, 3809 usw.).

KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 3401 Seifen; organische grenzflächenaktive Erzeugnisse und Zubereitungen, als Seife verwendbar, in Form von Tafeln, Riegeln, geformten Stücken oder Figuren, auch ohne Gehalt an Seife; organische grenzflächenaktive Erzeugnisse und Zubereitungen zum Waschen der Haut, in Form einer Flüssigkeit oder Creme, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, auch ohne Gehalt an Seife; Papier, Watte, Filz und Vliesstoffe, mit Seife oder Reinigungsmitteln getränkt, bestrichen oder überzogen Seifen, organische grenzflächenaktive Erzeugnisse und Zubereitungen, in Form von Tafeln, Riegeln, geformten Stücken oder Figuren, und Papier, Watte, Filz und Vliesstoffe, mit Seife oder Reinigungsmitteln getränkt, bestrichen oder überzogen 34011100 zur Körperpflege (einschließlich solcher zu medizinischen Zwecken) frei 34011900 andere frei 340120 Seifen in anderen Formen 34012010 Flocken, Körner oder Pulver frei 34012090 andere frei 34013000 organische grenzflächenaktive Erzeugnisse und Zubereitungen zum Waschen der Haut, in Form einer Flüssigkeit oder Creme, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, auch ohne Gehalt an Seife 4 3402 Organische grenzflächenaktive Stoffe (ausgenommen Seifen); grenzflächenaktive Zubereitungen, zubereitete Waschmittel (einschließlich zubereitete Waschhilfsmittel) und zubereitete Reinigungsmittel, auch Seife enthaltend, ausgenommen solche der Position 3401 organische grenzflächenaktive Stoffe, auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf 340211 anionisch wirkend 34021110 wässrige Lösung mit einem Gehalt an Dinatriumalkyl[oxydi(benzolsulfonat)] von 30 GHT bis 50 GHT frei 34021190 andere 4 34021200 kationisch wirkend 4 34021300 nicht ionogen wirkend 4 34021900 andere 4 340220 Zubereitungen in Aufmachung für den Einzelverkauf 34022020 grenzflächenaktive Zubereitungen 4 34022090 zubereitete Waschmittel, Waschhilfsmittel und zubereitete Reinigungsmittel 4 340290 andere 34029010 grenzflächenaktive Zubereitungen 4 34029090 zubereitete Waschmittel, Waschhilfsmittel und zubereitete Reinigungsmittel 4 3403 Zubereitete Schmiermittel (einschließlich Schneidöle, Zubereitungen zum Lösen von Schrauben oder Bolzen, zubereitete Rostschutzmittel oder Korrosionsschutzmittel und zubereitete Form- und Trennöle, auf der Grundlage von Schmierstoffen) und Zubereitungen nach Art der Schmälzmittel für Spinnstoffe oder der Mittel zum Ölen oder Fetten von Leder, Pelzfellen oder anderen Stoffen, ausgenommen solche, die als charakterbestimmenden Bestandteil 70 GHT oder mehr an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthalten Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthaltend 34031100 Zubereitungen zum Behandeln von Spinnstoffen, Leder, Pelzfellen oder anderen Stoffen 4,6 340319 andere 34031910 mit einem nicht charakterbestimmenden Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70 GHT oder mehr 6,5 andere 34031991 zubereitete Schmiermittel für Maschinen, Apparate und Fahrzeuge 4,6 34031999 andere 4,6 andere 34039100 Zubereitungen zum Behandeln von Spinnstoffen, Leder, Pelzfellen oder anderen Stoffen 4,6 340399 andere 34039910 zubereitete Schmiermittel für Maschinen, Apparate und Fahrzeuge 4,6 34039990 andere 4,6 3404 Künstliche Wachse und zubereitete Wachse 34042000 Poly(oxyethylen)-Wachs (Polyethylenglycolwachs) frei 340490 andere 34049010 zubereitete Wachse, einschließlich Siegellack frei 34049080 andere frei 3405 Schuhcreme, Möbel- und Bohnerwachs, Poliermittel für Karosserien, Glas oder Metall, Scheuerpasten und -pulver und ähnliche Zubereitungen (auch in Form von Papier, Watte, Filz, Vliesstoff, Schaum-, Schwamm-, Zellkunststoff oder Zellkautschuk, mit diesen Zubereitungen getränkt, bestrichen oder überzogen), ausgenommen Wachse der Position 3404 34051000 Schuhcreme und ähnliche Schuh- oder Lederpflegemittel frei 34052000 Möbel- und Bohnerwachs und ähnliche Zubereitungen frei 34053000 Poliermittel für Karosserien und ähnliche Autopflegemittel, ausgenommen Poliermittel für Metall frei 34054000 Scheuerpasten und -pulver und ähnliche Zubereitungen frei 340590 andere 34059010 zum Polieren von Metall frei 34059090 andere frei 340600 Kerzen (Lichte) aller Art und dergleichen Kerzen aller Art 34060011 glatt, nicht parfümiert frei 34060019 andere frei 34060090 andere frei 34070000 Modelliermassen, auch zur Unterhaltung für Kinder; zubereitetes „Dentalwachs” oder „Zahnabdruckmassen” in Zusammenstellungen, in Packungen für den Einzelverkauf oder in Tafeln, Hufeisenform, Stäben oder ähnlichen Formen; andere Zubereitungen für zahnärztliche Zwecke auf der Grundlage von Gips frei

KAPITEL 35

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 35 gehören nicht:

a)
Hefen (Position 2102);
b)
Bestandteile (Fraktionen) des Blutes (ausgenommen nicht zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken zubereitetes Blutalbumin), Arzneiwaren und andere Erzeugnisse des Kapitels 30;
c)
Enzymzubereitungen zum Vorgerben (Position 3202);
d)
zubereitete enzymatische Waschmittel und Waschhilfsmittel und andere Erzeugnisse des Kapitels 34;
e)
gehärtete Eiweißstoffe (Position 3913);
f)
Druckerzeugnisse auf Gelatine als Trägermaterial (Kapitel 49).

2.
„Dextrine” im Sinne der Position 3505 sind Stärkeabbauprodukte mit einem Gehalt an reduzierenden Zuckern, berechnet als Dextrose, von 10 % oder weniger, bezogen auf die Trockenmasse.

Erzeugnisse mit einem Gehalt an reduzierenden Zuckern von mehr als 10 % gehören zu Position 1702.

Zusätzliche Anmerkung

1.
Zu Unterposition 35040010 gehören Konzentrate aus Milcheiweiß mit einem Proteingehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von mehr als 85 GHT.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 3501 Casein, Caseinate und andere Caseinderivate; Caseinleime 350110 Casein 35011010 zum Herstellen von künstlichen Spinnstoffen(11) frei 35011050 zu industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebens- und Futtermitteln(11) 3,2 35011090 anderes 9 350190 andere 35019010 Caseinleime 8,3 35019090 andere 6,4 3502 Albumine (einschließlich Konzentrate aus zwei oder mehr Molkenproteinen, die mehr als 80 GHT Molkenproteine, bezogen auf die Trockenmasse, enthalten), Albuminate und andere Albuminderivate Eieralbumin 350211 getrocknet 35021110 ungenießbar oder ungenießbar gemacht(31) frei 35021190 anderes 123,5 €/100 kg/net(13) 350219 anderes 35021910 ungenießbar oder ungenießbar gemacht(31) frei 35021990 anderes 16,7 €/100 kg/net(13) 350220 Molkenproteine (Lactalbumin), einschließlich Konzentrate aus zwei oder mehr Molkenproteinen 35022010 ungenießbar oder ungenießbar gemacht(31) frei andere 35022091 getrocknet (in Blättern, Flocken, Kristallen, Pulver usw.) 123,5 €/100 kg/net 35022099 andere 16,7 €/100 kg/net 350290 andere Albumine, ausgenommen Eieralbumin und Molkenproteine (Lactalbumin) 35029020 ungenießbar oder ungenießbar gemacht(31) frei 35029070 andere 6,4 35029090 Albuminate und andere Albuminderivate 7,7 350300 Gelatine (auch in quadratischen oder rechteckigen Blättern, auch an der Oberfläche bearbeitet oder gefärbt) und ihre Derivate; Hausenblase; andere Leime tierischen Ursprungs, ausgenommen Caseinleime der Position 3501 35030010 Gelatine und ihre Derivate 7,7 35030080 andere 7,7 350400 Peptone und ihre Derivate; andere Eiweißstoffe und ihre Derivate, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Hautpulver, auch chromiert 35040010 Konzentrate aus Milcheiweiß im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 1 zu Kapitel 35 3,4 35040090 andere 3,4 3505 Dextrine und andere modifizierte Stärken (z. B. Quellstärke oder veresterte Stärke); Leime auf der Grundlage von Stärken, Dextrinen oder anderen modifizierten Stärken 350510 Dextrine und andere modifizierte Stärken 35051010 Dextrine 9 + 17,7 €/100 kg/net andere modifizierte Stärken 35051050 veretherte Stärken und veresterte Stärken 7,7 35051090 andere 9 + 17,7 €/100 kg/net 350520 Leime 35052010 mit einem Gehalt an Stärken, Dextrinen oder anderen modifizierten Stärken von weniger als 25 GHT 8,3 + 4,5 €/100 kg/net MAX 11,5 35052030 mit einem Gehalt an Stärken, Dextrinen oder anderen modifizierten Stärken von 25 oder mehr, jedoch weniger als 55 GHT 8,3 + 8,9 €/100 kg/net MAX 11,5 35052050 mit einem Gehalt an Stärken, Dextrinen oder anderen modifizierten Stärken von 55 oder mehr, jedoch weniger als 80 GHT 8,3 + 14,2 €/100 kg/net MAX 11,5 35052090 mit einem Gehalt an Stärken, Dextrinen oder anderen modifizierten Stärken von 80 GHT oder mehr 8,3 + 17,7 €/100 kg/net MAX 11,5 3506 Zubereitete Leime und andere zubereitete Klebstoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen; zur Verwendung als Klebstoff geeignete Erzeugnisse aller Art in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger 35061000 zur Verwendung als Klebstoff geeignete Erzeugnisse aller Art in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger 6,5 andere 35069100 Klebstoffe auf der Grundlage von Polymeren der Positionen 3901 bis 3913 oder von Kautschuk 6,5 35069900 andere 6,5 3507 Enzyme; zubereitete Enzyme, anderweit weder genannt noch inbegriffen 35071000 Lab und seine Konzentrate 6,3 350790 andere 35079010 Lipoproteinlipase frei 35079020 Aspergillus-Alkalin Protease frei 35079090 andere 6,3

KAPITEL 36

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 36 gehören nicht isolierte chemisch einheitliche Verbindungen, ausgenommen die in der nachstehenden Anmerkung 2 Buchstabe a oder b aufgeführten Erzeugnisse.
2.
Als „Waren aus leicht entzündlichen Stoffen” im Sinne der Position 3606 gelten ausschließlich:

a)
Metaldehyd, Hexamethylentetramin und ähnliche Erzeugnisse in Tabletten, Stäbchen oder ähnlichen Formen, aus denen sich ihre Verwendung als Brennstoff ergibt; Brennstoffe auf der Grundlage von Alkohol und ähnliche zubereitete Brennstoffe, fest oder pastenförmig;
b)
flüssige Brennstoffe und brennbare Flüssiggase, in Behältnissen von der zum Auffüllen oder Wiederauffüllen von Feuerzeugen oder Anzündern verwendeten Art mit einem Fassungsvermögen von 300 cm3 oder weniger;
c)
Pech- und Harzfackeln, Kohlenanzünder und ähnliche Erzeugnisse.

KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 36010000 Schießpulver 5,7 36020000 Zubereitete Sprengstoffe, ausgenommen Schießpulver 6,5 360300 Sicherheitszündschnüre; Sprengzündschnüre; Zündhütchen, Sprengkapseln; Zünder; elektrische Sprengzünder 36030010 Sicherheitszündschnüre; Sprengzündschnüre 6 36030090 andere 6,5 3604 Feuerwerkskörper, Signalraketen, Raketen zum Wetterschießen und dergleichen, Knallkörper und andere pyrotechnische Artikel 36041000 Feuerwerkskörper 6,5 36049000 andere 6,5 36050000 Zündhölzer, ausgenommen pyrotechnische Waren der Position 3604 6,5 3606 Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen in jeder Form; Waren aus leicht entzündlichen Stoffen im Sinne der Anmerkung 2 zu diesem Kapitel 36061000 flüssige Brennstoffe und brennbare Flüssiggase, in Behältnissen von der zum Auffüllen oder Wiederauffüllen von Feuerzeugen oder Anzündern verwendeten Art mit einem Fassungsvermögen von 300 cm3 oder weniger 6,5 360690 andere 36069010 Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen in jeder Form 6 36069090 andere 6,5

KAPITEL 37

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 37 gehören weder Abfälle noch Ausschusswaren.
2.
Im Kapitel 37 bezieht sich der Begriff „fotografisch” auf das Verfahren, mit dem sichtbare Bilder direkt oder indirekt durch das Einwirken von Licht oder anderen Strahlenarten auf fotosensitive Oberflächen erzeugt werden.

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Bei Tonfilmen, die getrennt als Bild- und Tonband eingehen, ist jedes Band für sich getrennt nach seiner Beschaffenheit einzureihen.
2.
Als „Wochenschaufilme” im Sinne der Unterposition 37069051 gelten Filme mit einer Länge von weniger als 330 m, die aktuelle Ereignisse, z. B. politischen, geschichtlichen, sozialen, wirtschaftlichen, sportlichen, militärischen, wissenschaftlichen, literarischen, volkskundlichen, touristischen oder gesellschaftlichen Charakters, darstellen.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 3701 Fotografische Platten und Planfilme, sensibilisiert, nicht belichtet, aus Stoffen aller Art (ausgenommen Papier, Pappe oder Spinnstoffe); fotografische Sofortbild-Planfilme, sensibilisiert, nicht belichtet, auch in Kassetten 370110 für Röntgenaufnahmen 37011010 für medizinische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke 6,5 m2 37011090 andere 6,5 m2 37012000 Sofortbild-Planfilme 6,5 p/st 37013000 andere Platten und Planfilme, bei denen mindestens eine Seite mehr als 255 mm misst 6,5 m2 andere 37019100 für mehrfarbige Aufnahmen 6,5 37019900 andere 6,5 3702 Fotografische Filme in Rollen, sensibilisiert, nicht belichtet, aus Stoffen aller Art (ausgenommen Papier, Pappe oder Spinnstoffe); fotografische Sofortbild-Rollfilme, sensibilisiert, nicht belichtet 37021000 für Röntgenaufnahmen 6,5 m2 andere Filme, nicht gelocht, mit einer Breite von 105 mm oder weniger 370231 für mehrfarbige Aufnahmen 37023120 mit einer Länge von 30 m oder weniger 6,5 p/st mit einer Länge von mehr als 30 m 37023191 Negativfarbfilme mit:

einer Breite von 75 mm bis 105 mm und

einer Länge von 100 m oder mehr

zum Herstellen von Sofortbildfilmen(11)
frei m
37023198 andere 6,5 m 370232 andere, mit einer Silberhalogenid-Emulsion mit einer Breite von 35 mm oder weniger 37023210 Mikrofilme; Filme für grafische Zwecke 6,5 37023220 andere 5,3(82) mit einer Breite von mehr als 35 mm 37023231 Mikrofilme 6,5 37023250 Filme für grafische Zwecke 6,5 37023280 andere 6,5 37023900 andere 6,5 andere Filme, nicht gelocht, mit einer Breite von mehr als 105 mm 37024100 mit einer Breite von mehr als 610 mm und einer Länge von mehr als 200 m, für mehrfarbige Aufnahmen 6,5 m2 37024200 mit einer Breite von mehr als 610 mm und einer Länge von mehr als 200 m, ausgenommen für mehrfarbige Aufnahmen 6,5 m2 37024300 mit einer Breite von mehr als 610 mm und einer Länge von 200 m oder weniger 6,5 m2 37024400 mit einer Breite von mehr als 105 mm bis 610 mm 6,5 m2 andere Filme, für mehrfarbige Aufnahmen 37025100 mit einer Breite von 16 mm oder weniger und einer Länge von 14 m oder weniger 5,3 p/st 37025200 mit einer Breite von 16 mm oder weniger und einer Länge von mehr als 14 m 5,3 37025300 mit einer Breite von mehr als 16 mm bis 35 mm und einer Länge von 30 m oder weniger, für Diapositive 5,3 p/st 370254 mit einer Breite von mehr als 16 mm bis 35 mm und einer Länge von 30 m oder weniger, ausgenommen für Diapositive 37025410 mit einer Breite von mehr als 16 mm bis 24 mm 5 p/st 37025490 mit einer Breite von mehr als 24 mm bis 35 mm 5 p/st 37025500 mit einer Breite von mehr als 16 mm bis 35 mm und einer Länge von mehr als 30 m 5,3 m 37025600 mit einer Breite von mehr als 35 mm 6,5 andere 370291 mit einer Breite von 16 mm oder weniger 37029120 Filme für grafische Zwecke 6,5 37029180 andere 5,3 370293 mit einer Breite von mehr als 16 mm bis 35 mm und einer Länge von 30 m oder weniger 37029310 Mikrofilme; Filme für grafische Zwecke 6,5 37029390 andere 5,3 p/st 370294 mit einer Breite von mehr als 16 mm bis 35 mm und einer Länge von mehr als 30 m 37029410 Mikrofilme; Filme für grafische Zwecke 6,5 37029490 andere 5,3 m 37029500 mit einer Breite von mehr als 35 mm 6,5 3703 Fotografische Papiere, Pappen und Spinnstoffwaren, sensibilisiert, nicht belichtet 37031000 in Rollen, mit einer Breite von mehr als 610 mm 6,5 370320 andere, für mehrfarbige Aufnahmen 37032010 für Abzüge von Umkehrfilmen 6,5 37032090 andere 6,5 370390 andere 37039010 mit Silber- oder Platinsalzen sensibilisiert 6,5 37039090 andere 6,5 370400 Fotografische Platten, Filme, Papiere, Pappen und Spinnstoffwaren, belichtet, jedoch nicht entwickelt 37040010 Platten und Filme frei 37040090 andere 6,5 3705 Fotografische Platten und Filme, belichtet und entwickelt, ausgenommen kinematografische Filme 37051000 für Offsetreproduktionen 5,3 370590 andere 37059010 Mikrofilme 3,2 37059090 andere 5,3 3706 Kinematografische Filme, belichtet und entwickelt, auch mit Tonaufzeichnung oder nur mit Tonaufzeichnung 370610 mit einer Breite von 35 mm oder mehr 37061010 nur mit Tonaufzeichnung frei m andere 37061091 Negative; Zwischenpositive frei m 37061099 andere Positive 6,5(83) m 370690 andere 37069010 nur mit Tonaufzeichnung frei m andere 37069031 Negative; Zwischenpositive frei m andere Positive 37069051 Wochenschaufilme frei m andere, mit einer Breite von 37069091 weniger als 10 mm frei m 37069099 10 mm oder mehr 5,4(84) m 3707 Zubereitete chemische Erzeugnisse zu fotografischen Zwecken (ausgenommen Lacke, Klebstoffe und ähnliche Zubereitungen); ungemischte Erzeugnisse zu fotografischen Zwecken, dosiert oder gebrauchsfertig in Aufmachung für den Einzelverkauf 37071000 Emulsionen zum Sensibilisieren von Oberflächen 6 370790 andere Entwickler und Fixierer für mehrfarbige Aufnahmen 37079011 für Filme und fotografische Platten 6 37079019 andere 6 37079030 andere 6 37079090 andere 6

KAPITEL 38

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 38 gehören nicht:

a)
isolierte chemisch einheitliche Elemente oder Verbindungen, ausgenommen die nachstehend aufgeführten:

1)
künstlicher Grafit (Position 3801);
2)
Insektizide, Rodentizide, Fungizide, Herbizide, Keimhemmungsmittel und Pflanzenwuchsregulatoren, Desinfektionsmittel und ähnliche Erzeugnisse, in Formen oder Aufmachungen der in Position 3808 beschriebenen Art;
3)
Feuerlöschmittel in Form von Ladungen für Feuerlöschgeräte oder von Feuerlöschgranaten oder Feuerlöschbomben (Position 3813);
4)
zertifizierte Referenzmaterialien gemäß nachstehender Anmerkung 2;
5)
die in der nachstehenden Anmerkung 3 Buchstabe a oder c aufgeführten Erzeugnisse;

b)
Mischungen von chemischen Erzeugnissen und Lebensmitteln oder anderen Stoffen mit Nährwert, von der zum Zubereiten von Lebensmitteln für die menschliche Ernährung verwendeten Art (im Allgemeinen Position 2106);
c)
Schlacken, Aschen und Rückstände (einschließlich Schlämme, andere als Klärschlamm), die Metalle, Arsen oder deren Mischungen enthalten und die die Bedingungen der Anmerkung Buchstabe a oder b des Kapitels 26 erfüllen (Position 2620);
d)
Arzneiwaren (Position 3003 oder 3004);
e)
ausgebrauchte Katalysatoren, von der zur Gewinnung von unedlen Metallen oder zur Herstellung von chemischen Verbindungen unedler Metalle verwendeten Art (Position 2620), ausgebrauchte Katalysatoren von der hauptsächlich zur Wiedergewinnung von Edelmetallen verwendeten Art (Position 7112) sowie Katalysatoren, die aus Metallen oder Metall-Legierungen in Form von z. B. sehr feinem Pulver oder Metallgewebe bestehen (Abschnitt XIV oder XV).

2.
A)
Im Sinne der Position 3822 gelten als „zertifizierte Referenzmaterialien” solche Referenzmaterialien, die mit einem Zertifikat versehen sind, das die Angaben zu den zertifizierten Beschaffenheitsmerkmalen, zu den angewendeten Methoden, mit denen die entsprechenden Werte bestimmt wurden, und Genauigkeitsangaben für jeden Wert enthält, und die zur Analyse, zur Kalibrierung oder als Referenz geeignet sind.
B)
Mit Ausnahme der Erzeugnisse des Kapitels 28 oder 29 hat die Einreihung von zertifizierten Referenzmaterialien in die Position 3822 Vorrang vor allen anderen Positionen der Nomenklatur.
3.
Zu Position 3824 und nicht zu anderen Positionen der Nomenklatur gehören:

a)
künstliche Kristalle aus Magnesiumoxid oder aus Halogensalzen der Alkali- oder Erdalkalimetalle (ausgenommen optische Elemente) mit einem Stückgewicht von 2,5 g oder mehr;
b)
Fuselöle; Dippelöl;
c)
Tintenentferner in Aufmachungen für den Einzelverkauf;
d)
Korrekturlacke für Dauerschablonen und andere Korrekturflüssigkeiten, in Aufmachungen für den Einzelverkauf;
e)
schmelzbare Temperaturmesser für Öfen (z. B. Segerkegel).

4.
In der Nomenklatur gelten als „Siedlungsabfälle” solche Abfälle, die von Haushalten, Hotels, Restaurants, Krankenhäusern, Geschäften, Büros usw. entsorgt werden, und auch Abfälle der Straßenreinigung sowie Abfälle von Bau- und Abbrucharbeiten. Siedlungsabfälle enthalten allgemein eine Vielzahl von verschiedenen Materialien wie Kunststoffe, Kautschuk, Holz, Papier, Textilien, Glas, Metalle, Nahrungsmittel, defekte Möbel und andere beschädigte oder zu entsorgende Gegenstände. Der Begriff „Siedlungsabfälle” erfasst jedoch nicht:

a)
einzelne Materialien oder einzelne Erzeugnisse, die von den Abfällen getrennt wurden, wie Abfälle aus Kunststoffen, Kautschuk, Holz, Papier, Textilien, Glas oder Metall und gebrauchte Batterien, die in die vorgesehenen Positionen eingereiht werden;
b)
Industrieabfälle;
c)
pharmazeutische Abfälle gemäß Anmerkung 4 k zu Kapitel 30 oder
d)
klinische Abfälle gemäß der nachstehenden Anmerkung 6 a.

5.
Im Sinne der Position 3825 gelten als „Klärschlamm” die Schlämme, wie sie in städtischen Kläranlagen anfallen und auch vorbehandelte Abfälle, Grabenabfälle und nicht stabilisierte Schlämme. Stabilisierte Schlämme, die als Düngemittel verwendet werden, sind ausgeschlossen (Kapitel 31).
6.
Im Sinne der Position 3825 gelten als „andere Abfälle” :

a)
klinische Abfälle, wie kontaminierte Abfälle aus der medizinischen Forschung, von Analysen, von Behandlungen oder von anderen medizinischen, chirurgischen, zahnärztlichen oder veterinärmedizinischen Eingriffen, die häufig pathogene und pharmazeutische Substanzen enthalten und einer speziellen Entsorgung zuzuführen sind (z. B. gebrauchtes Verbandsmaterial, gebrauchte Handschuhe und gebrauchte Spritzen);
b)
Abfälle von organischen Lösemitteln;
c)
Abfälle von flüssigen Abbeizmitteln für Metalle, Hydraulikflüssigkeiten, Bremsflüssigkeiten und Gefrierschutzflüssigkeiten und
d)
andere Abfälle der chemischen Industrie oder verwandter Industrien.

Als „andere Abfälle” gelten jedoch nicht Abfälle, die überwiegend Erdöl oder Öle aus bituminösen Mineralien enthalten (Position 2710).

Unterpositions-Anmerkungen

1.
Zu Unterposition 380850 gehören nur Erzeugnisse der Position 3808, die eine oder mehrere der folgenden Substanzen enthalten: Aldrin (ISO); Binapacryl (ISO); Camphechlor (ISO) (Toxaphen); Captafol (ISO); Chlordan (ISO); Chlordimeform (ISO); Chlorbenzilat (ISO); DDT (ISO) (Clofenotan (INN), 1,1,1-Trichlor-2,2-bis(p-chlorphenyl)ethan); Dieldrin (ISO, INN); Dinoseb (ISO), seine Salze oder Ester; Ethylendibromid (ISO) (1,2-Dibromethan); Ethylendichlorid (ISO) (1,2-Dichlorethan); Fluoracetamid (ISO); Heptachlor (ISO); Hexachlorbenzol (ISO); 1,2,3,4,5,6-Hexachlorcyclohexan (HCH (ISO)), einschließlich Lindan (ISO, INN); Methamidophos (ISO); Monocrotophos (ISO); Oxiran (Ethylenoxid); Parathion (ISO); Parathionmethyl (ISO) (Methylparathion); Pentachlorphenol (ISO); Phosphamidon (ISO); Quecksilberverbindungen; 2,4,5-T (ISO) (2,4,5-Trichlorphenoxyessigsäure), ihre Salze oder ihre Ester.
2.
Im Sinne der Unterpositionen 382541 und 382549 gelten als „Abfälle von organischen Lösemitteln” solche Abfälle, die überwiegend organische Lösemittel enthalten und die nach ihren Beschaffenheitsmerkmalen nicht mehr für den eigentlichen Verwendungszweck geeignet sind, unabhängig davon, ob sie zur Rückgewinnung der Lösemittel vorgesehen sind oder nicht.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 3801 Künstlicher Grafit; kolloider oder halbkolloider Grafit; Zubereitungen auf der Grundlage von Grafit oder anderem Kohlenstoff, in Form von Pasten, Blöcken, Platten oder anderen Halbfertigerzeugnissen 38011000 künstlicher Grafit 3,6 380120 kolloider und halbkolloider Grafit 38012010 kolloider Grafit in öliger Suspension; halbkolloider Grafit 6,5 38012090 anderer 4,1 38013000 kohlenstoffhaltige Pasten für Elektroden und ähnliche Pasten für die Innenauskleidung von Öfen 5,3 38019000 andere 3,7 3802 Aktivkohle; aktivierte natürliche mineralische Stoffe; Tierisches Schwarz, auch ausgebraucht 38021000 Aktivkohle 3,2 38029000 andere 5,7 380300 Tallöl, auch raffiniert 38030010 roh frei 38030090 anderes 4,1 380400 Ablaugen aus der Zellstoffherstellung, auch konzentriert, entzuckert oder chemisch behandelt, einschließlich Ligninsulfonate, jedoch ausgenommen Tallöl der Position 3803 38040010 Sulfitablaugen 5 38040090 andere 5 3805 Balsamterpentinöl, Holzterpentinöl, Sulfatterpentinöl und andere terpenhaltige Öle aus der Destillation oder einer anderen Behandlung der Nadelhölzer; Dipenten, roh; Sulfitterpentinöl und anderes rohes para-Cymol; Pine-Oil, alpha-Terpineol als Hauptbestandteil enthaltend 380510 Balsamterpentinöl, Holzterpentinöl und Sulfatterpentinöl 38051010 Balsamterpentinöl 4 38051030 Holzterpentinöl 3,7 38051090 Sulfatterpentinöl 3,2 380590 andere 38059010 Pine-Oil 3,7 38059090 andere 3,4 3806 Kolofonium und Harzsäuren, und deren Derivate; leichte und schwere Harzöle; durch Schmelzen modifizierte natürliche Harze (Schmelzharze) 380610 Kolofonium und Harzsäuren 38061010 Balsamharz 5 38061090 anderes 5 38062000 Salze des Kolofoniums, der Harzsäuren oder der Derivate von Kolofonium oder von Harzsäuren, ausgenommen Salze von Kolofoniumaddukten 4,2 38063000 Harzester 6,5 38069000 andere 4,2 380700 Holzteere; Holzteeröle; Holzkreosot; Holzgeist; pflanzliches Pech; Brauerpech und ähnliche Zubereitungen auf der Grundlage von Kolofonium, Harzsäuren oder pflanzlichem Pech 38070010 Holzteere 2,1 38070090 andere 4,6 3808 Insektizide, Rodentizide, Fungizide, Herbizide, Keimhemmungsmittel und Pflanzenwuchsregulatoren, Desinfektionsmittel und ähnliche Erzeugnisse, in Formen oder Aufmachungen für den Einzelverkauf oder als Zubereitungen oder Waren (z. B. Schwefelbänder, Schwefelfäden, Schwefelkerzen und Fliegenfänger) 38085000 Erzeugnisse im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 1 zu diesem Kapitel 6 andere 380891 Insektizide 38089110 auf der Grundlage von Pyrethroiden 6 38089120 auf der Grundlage von Chlorkohlenwasserstoffen 6 38089130 auf der Grundlage von Carbamaten 6 38089140 auf der Grundlage von organischen Phosphorverbindungen 6 38089190 andere 6 380892 Fungizide anorganische 38089210 Zubereitungen auf der Grundlage von Kupferverbindungen 4,6 38089220 andere 6 andere 38089230 auf der Grundlage von Dithiocarbamaten 6 38089240 auf der Grundlage von Benzimidazolen 6 38089250 auf der Grundlage von Diazolen oder Triazolen 6 38089260 auf der Grundlage von Diazinen oder Morpholinen 6 38089290 andere 6 380893 Herbizide, Keimhemmungsmittel und Pflanzenwuchsregulatoren Herbizide 38089311 auf der Grundlage von Phenoxyphytohormonen 6 38089313 auf der Grundlage von Triazinen 6 38089315 auf der Grundlage von Amiden 6 38089317 auf der Grundlage von Carbamaten 6 38089321 auf der Grundlage von Dinitroanilinderivaten 6 38089323 auf der Grundlage von Harnstoff-, Uracil- oder Sulfonylharnstoffderivaten 6 38089327 andere 6 38089330 Keimhemmungsmittel 6 38089390 Pflanzenwuchsregulatoren 6,5 380894 Desinfektionsmittel 38089410 auf der Grundlage von quartären Ammoniumsalzen 6 38089420 auf der Grundlage von halogenierten Verbindungen 6 38089490 andere 6 380899 andere 38089910 Rodentizide 6 38089990 andere 6 3809 Appretur- oder Endausrüstungsmittel, Beschleuniger zum Färben oder Fixieren von Farbstoffen und andere Erzeugnisse und Zubereitungen (z. B. zubereitete Schlichtemittel und Zubereitungen zum Beizen), von der in der Textilindustrie, Papierindustrie, Lederindustrie oder ähnlichen Industrien verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen 380910 auf der Grundlage von Stärke oder Stärkederivaten 38091010 mit einem Gehalt an diesen Stoffen von weniger als 55 GHT 8,3 + 8,9 €/100 kg/net MAX 12,8 38091030 mit einem Gehalt an diesen Stoffen von 55 oder mehr, jedoch weniger als 70 GHT 8,3 + 12,4 €/100 kg/net MAX 12,8 38091050 mit einem Gehalt an diesen Stoffen von 70 oder mehr, jedoch weniger als 83 GHT 8,3 + 15,1 €/100 kg/net MAX 12,8 38091090 mit einem Gehalt an diesen Stoffen von 83 GHT oder mehr 8,3 + 17,7 €/100 kg/net MAX 12,8 andere 38099100 von der in der Textilindustrie oder in ähnlichen Industrien verwendeten Art 6,3 38099200 von der in der Papierindustrie oder in ähnlichen Industrien verwendeten Art 6,3 38099300 von der in der Lederindustrie oder in ähnlichen Industrien verwendeten Art 6,3 3810 Zubereitungen zum Abbeizen von Metallen; Flussmittel und andere Hilfsmittel zum Schweißen oder Löten von Metallen; Pasten und Pulver zum Schweißen oder Löten, aus Metall und anderen Stoffen; Zubereitungen von der als Überzugs- oder Füllmasse für Schweißelektroden oder Schweißstäbe verwendeten Art 38101000 Zubereitungen zum Abbeizen von Metallen; Pasten und Pulver zum Schweißen oder Löten, aus Metall und anderen Stoffen 6,5 381090 andere 38109010 Zubereitungen von der als Überzugs- oder Füllmasse für Schweißelektroden oder Schweißstäbe verwendeten Art 4,1 38109090 andere 5 3811 Zubereitete Antiklopfmittel, Antioxidantien, Antigums, Viskositätsverbesserer, Antikorrosivadditive und andere zubereitete Additive für Mineralöle (einschließlich Kraftstoffe) oder für andere, zu denselben Zwecken wie Mineralöle verwendete Flüssigkeiten zubereitete Antiklopfmittel 381111 auf der Grundlage von Bleiverbindungen 38111110 auf der Grundlage von Tetraethylblei (Ethylfluid) 6,5 38111190 andere 5,8 38111900 andere 5,8 Additive für Schmieröle 38112100 Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthaltend 5,3 38112900 andere 5,8 38119000 andere 5,8 3812 Zubereitete Vulkanisationsbeschleuniger; zusammengesetzte Weichmacher für Kautschuk oder Kunststoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen; zubereitete Antioxidationsmittel und andere zusammengesetzte Stabilisatoren für Kautschuk oder Kunststoffe 38121000 zubereitete Vulkanisationsbeschleuniger 6,3 381220 zusammengesetzte Weichmacher für Kautschuk oder Kunststoffe 38122010 Reaktionsgemisch, Benzyl-3-isobutyryloxy-1-isopropyl-2,2-dimethylpropylphthalat und Benzyl-3-isobutyryloxy-2,2,4-trimethylpentylphthalat enthaltend frei 38122090 andere 6,5 381230 zubereitete Antioxidationsmittel und andere zusammengesetzte Stabilisatoren für Kautschuk oder Kunststoffe zubereitete Antioxidationsmittel 38123021 Mischungen von Oligomeren des 1,2-Dihydro-2,2,4-trimethylchinolins 6,5 38123029 andere 6,5 38123080 andere 6,5 38130000 Gemische und Ladungen für Feuerlöschgeräte; Feuerlöschgranaten und Feuerlöschbomben 6,5 381400 Zusammengesetzte organische Löse- und Verdünnungsmittel, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Zubereitungen zum Entfernen von Farben oder Lacken 38140010 auf der Grundlage von Butylacetat 6,5 38140090 andere 6,5 3815 Reaktionsauslöser, Reaktionsbeschleuniger und katalytische Zubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen auf Trägern fixierte Katalysatoren 38151100 mit Nickel oder einer Nickelverbindung als aktiver Substanz 6,5 38151200 mit Edelmetall oder einer Edelmetallverbindung als aktiver Substanz 6,5 381519 andere 38151910 Katalysator in Form von Körnern, die zu 90 GHT oder mehr Abmessungen von 10 Mikrometer oder weniger aufweisen, aus einer auf einem Träger aus Magnesiumsilicat fixierten Mischung von Oxiden, mit einem Gehalt an:

Kupfer von 20 GHT bis 35 GHT und

Bismut von 2 GHT bis 3 GHT

und einer augenscheinlichen Dichte von 0,2 bis 1,0
frei
38151990 andere 6,5 381590 andere 38159010 Ethyltriphenylphosphoniumacetat-Katalysator, in Methanol gelöst frei 38159090 andere 6,5 38160000 Feuerfeste Zemente, feuerfeste Mörtel, feuerfester Beton und ähnliche feuerfeste Mischungen, ausgenommen Erzeugnisse der Position 3801 2,7 381700 Alkylbenzol-Gemische und Alkylnaphthalin-Gemische, ausgenommen Waren der Position 2707 oder 2902 38170050 lineares Alkylbenzol 6,3 38170080 andere 6,3 381800 Chemische Elemente, zur Verwendung in der Elektronik dotiert, in Scheiben, Plättchen oder ähnlichen Formen; chemische Verbindungen, zur Verwendung in der Elektronik dotiert 38180010 dotiertes Silicium frei 38180090 andere frei 38190000 Flüssigkeiten für hydraulische Bremsen und andere zubereitete Flüssigkeiten für hydraulische Kraftübertragung, kein Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthaltend oder mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von weniger als 70 GHT 6,5 38200000 Zubereitete Gefrierschutzmittel und zubereitete Flüssigkeiten zum Enteisen 6,5 38210000 Zubereitete Nährsubstrate zum Züchten und Erhalten von Mikroorganismen (einschließlich Viren und dergleichen) oder pflanzlichen, menschlichen oder tierischen Zellen 5 38220000 Diagnostik- oder Laborreagenzien auf einem Träger und zubereitete Diagnostik- oder Laborreagenzien, auch auf einem Träger, ausgenommen Waren der Position 3002 oder 3006; zertifizierte Referenzmaterialien frei 3823 Technische einbasische Fettsäuren; saure Öle aus der Raffination; technische Fettalkohole technische einbasische Fettsäuren; saure Öle aus der Raffination 38231100 Stearinsäure 5,1 38231200 Ölsäure 4,5 38231300 Tallölfettsäuren 2,9 382319 andere 38231910 destillierte Fettsäuren 2,9 38231930 Destillationsfettsäuren 2,9 38231990 andere 2,9 38237000 technische Fettalkohole 3,8 3824 Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen 38241000 zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne 6,5 38243000 nicht gesinterte Metallcarbide, untereinander oder mit metallischen Bindemitteln gemischt 5,3 38244000 zubereitete Additive für Zement, Mörtel oder Beton 6,5 382450 Mörtel und Beton, nicht feuerfest 38245010 Frischbeton 6,5 38245090 anderer 6,5 382460 Sorbit, ausgenommen Waren der Unterposition 290544 in wässriger Lösung 38246011 mit einem Gehalt an D-Mannitol von 2 GHT oder weniger, bezogen auf den Gehalt an D-Glucitol 7,7 + 16,1 €/100 kg/net 38246019 anderer 9,6 + 37,8 €/100 kg/net(79) anderer 38246091 mit einem Gehalt an D-Mannitol von 2 GHT oder weniger, bezogen auf den Gehalt an D-Glucitol 7,7 + 23 €/100 kg/net 38246099 anderer 9,6 + 53,7 €/100 kg/net(79) Mischungen, die halogenierte Derivate von Methan, Ethan oder Propan enthalten 38247100 perhalogenierte Chlorfluorkohlenwasserstoffe (CFK) enthaltend, auch teilhalogenierte Chlorfluorkohlenwasserstoffe (HCFKW), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (FKW) oder teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW) enthaltend 6,5 38247200 Bromchlordifluormethan, Bromtrifluormethan oder Dibromtetrafluorethan enthaltend 6,5 38247300 teilhalogenierte Bromfluorkohlenwasserstoffe (HBFKW) enthaltend 6,5 38247400 teilhalogenierte Chlorfluorkohlenwasserstoffe (HCFKW) enthaltend, auch perfluorierte Kohlenwasserstoffe (FKW) oder teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW), jedoch keine perhalogenierten Chlorfluorkohlenwasserstoffe (CFK) enthaltend 6,5 38247500 Tetrachlorkohlenstoff enthaltend 6,5 38247600 1,1,1-Trichlorethan (Methylchloroform) enthaltend 6,5 38247700 Brommethan (Methylbromid) oder Bromchlormethan enthaltend 6,5 38247800 perfluorierte Kohlenwasserstoffe (FKW) oder teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW) enthaltend, jedoch keine perhalogenierten Chlorfluorkohlenstoffe (CFK) oder teilhalogenierte Chlorfluorkohlenwasserstoffe (HCFKW) enthaltend 6,5 38247900 andere 6,5 Mischungen und Zubereitungen, die Oxiran (Ethylenoxid), polybromierte Biphenyle (PBB), polychlorierte Biphenyle (PCB), polychlorierte Terphenyle (PCT) oder Tris(2,3-dibrompropyl)phosphat enthalten 38248100 Oxiran (Ethylenoxid) enthaltend 6,5 38248200 polychlorierte Biphenyle (PCB), polychlorierte Terphenyle (PCT) oder polybromierte Biphenyle (PBB) enthaltend 6,5 38248300 Tris(2,3-dibrompropyl)phosphat enthaltend 6,5 382490 andere 38249010 Petroleumsulfonate, ausgenommen solche des Ammoniums, der Alkalimetalle oder der Ethanolamine; thiophenhaltige Sulfosäuren von Öl aus bituminösen Mineralien und ihre Salze 5,7 38249015 Ionenaustauscher 6,5 38249020 Absorbentien zum Vervollständigen des Vakuums in elektrischen Röhren 6 38249025 Pyrolignite (z. B. Calciumpyrolignit); rohes Calciumtartrat; rohes Calciumcitrat 5,1 38249030 Naphthensäuren, ihre wasserunlöslichen Salze und ihre Ester 3,2 38249035 zubereitete Rostschutzmittel, Amine als wirksame Bestandteile enthaltend 6,5 38249040 zusammengesetzte anorganische Löse- und Verdünnungsmittel für Lacke und ähnliche Erzeugnisse 6,5 andere 38249045 Kesselsteinentfernungsmittel und dergleichen 6,5 38249050 Zubereitungen für die Galvanotechnik 6,5 38249055 Mischungen von Glycerinmono-, -di- und -trifettsäureestern (Emulgiermittel für Fettstoffe) 6,5 Erzeugnisse und Zubereitungen zu pharmazeutischen oder chirurgischen Zwecken 38249061 Zwischenerzeugnisse der Antibiotikagewinnung, erhalten aus der Fermentation von Streptomyces tenebrarius, auch getrocknet, zum Herstellen von Arzneiwaren der Position 3004 für die Humanmedizin(11) frei 38249062 Zwischenerzeugnisse aus der Gewinnung von Salzen des Monensins frei 38249064 andere 6,5 38249065 Hilfsmittel von der in der Gießereiindustrie verwendeten Art (ausgenommen Waren der Unterposition 38241000) 6,5 38249070 Flammschutz-, Wasserschutzmittel und ähnliche Zubereitungen für den Schutz von Bauwerken 6,5 andere 38249075 Lithium-Niobat-Scheiben, nicht dotiert frei 38249080 Mischung von Aminen aus dimerisierten Fettsäuren, mit einem mittleren Molekulargewicht von 520 bis 550 frei 38249085 3-(1-Ethyl-1-methylpropyl)isoxazol-5-ylamin, in Toluol gelöst frei 38249091 Fettsäuremonoalkylester, mit einem Gehalt an Estern von 96,5 % vol oder mehr (FAMAE) 6,5 38249097 andere 6,5 3825 Rückstände der chemischen Industrie oder verwandter Industrien, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Siedlungsabfälle; Klärschlamm; andere in Anmerkung 6 zu diesem Kapitel genannte Abfälle 38251000 Siedlungsabfälle 6,5 38252000 Klärschlamm 6,5 38253000 klinische Abfälle 6,5 Abfälle von organischen Lösemitteln 38254100 halogeniert 6,5 38254900 andere 6,5 38255000 Abfälle von flüssigen Abbeizmitteln für Metalle, Hydraulikflüssigkeiten, Bremsflüssigkeiten und Gefrierschutzflüssigkeiten 6,5 andere Abfälle der chemischen Industrie oder verwandter Industrien 38256100 überwiegend organische Bestandteile enthaltend 6,5 38256900 andere 6,5 382590 andere 38259010 alkalische Eisenoxide (Gasreinigungsmasse) 5 38259090 andere 6,5

ABSCHNITT VII

Anmerkungen

1.
Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile:

a)
ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden,
b)
zusammen gestellt werden und
c)
entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.

2.
Mit Ausnahme der Waren der Position 3918 oder 3919 sind Kunststoffe, Kautschuk und Waren daraus, mit Motiven, Buchstaben oder bildlichen Darstellungen bedruckt, die im Hinblick auf den eigentlichen (ursprünglichen) Gebrauch der Waren nicht nur nebensächlich sind, dem Kapitel 49 zuzuweisen.

KAPITEL 39

Anmerkungen

1.
Als „Kunststoffe” gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt.

Der Begriff „Kunststoffe” umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten.

2.
Zu Kapitel 39 gehören nicht:

a)
zubereitete Schmiermittel der Position 2710 oder 3403;
b)
Wachse der Position 2712 oder 3404;
c)
isolierte chemisch einheitliche organische Verbindungen (Kapitel 29);
d)
Heparin oder seine Salze (Position 3001);
e)
Lösungen von Erzeugnissen der Positionen 3901 bis 3913 (ausgenommen Kollodium) in flüchtigen organischen Lösemitteln, wenn der Anteil des Lösemittels 50 GHT der Lösung übersteigt (Position 3208); Prägefolien der Position 3212;
f)
organische grenzflächenaktive Stoffe oder Zubereitungen der Position 3402;
g)
Schmelzharze und Harzester (Position 3806);
h)
zubereitete Additives für Mineralöle (einschließlich Kraftstoffe) oder für andere, zu denselben Zwecken wie Mineralöle verwendete Flüssigkeiten (Position 3811);
ij)
zubereitete hydraulische Flüssigkeiten auf der Grundlage von Polyglykolen, Siliconen oder anderen Polymeren des Kapitels 39 (Position 3819);
k)
Diagnostik- oder Laborreagenzien auf einem Träger aus Kunststoffen (Position 3822);
l)
synthetischer Kautschuk im Sinne des Kapitels 40 und Waren daraus;
m)
Sattlerwaren (Position 4201), Koffer, Handtaschen oder andere Behältnisse der Position 4202;
n)
Flechtwaren und Korbmacherwaren des Kapitels 46;
o)
Wandverkleidungen der Position 4814;
p)
Erzeugnisse des Abschnitts XI (Spinnstoffe und Waren daraus);
q)
Waren des Abschnitts XII (z. B. Schuhe und Schuhteile, Kopfbedeckungen und Teile davon, Regenschirme, Sonnenschirme, Spazierstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon);
r)
Fantasieschmuck der Position 7117;
s)
Waren des Abschnitts XVI (Maschinen und Apparate, elektrotechnische Waren);
t)
Teile von Beförderungsmitteln des Abschnitts XVII;
u)
Waren des Kapitels 90 (z. B. optische Elemente, Brillenfassungen, Zeicheninstrumente);
v)
Waren des Kapitels 91 (z. B. Gehäuse für Uhren und andere Uhrmacherwaren);
w)
Waren des Kapitels 92 (z. B. Musikinstrumente und Teile davon);
x)
Waren des Kapitels 94 (z. B. Möbel, Beleuchtungskörper, Reklameleuchten, vorgefertigte Gebäude);
y)
Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte);
z)
Waren des Kapitels 96 (z. B. Bürsten, Knöpfe, Reißverschlüsse, Kämme, Mundstücke und Rohre für Tabakpfeifen, Zigarettenspitzen oder dergleichen, Teile von Isolierflaschen, Kugelschreiber, Füllhalter, Drehbleistifte).

3.
Zu den Positionen 3901 bis 3911 gehören nur durch chemische Synthese hergestellte Erzeugnisse der folgenden Kategorien:

a)
flüssige synthetische Polyolefine, bei deren Destillation weniger als 60 RHT bis 300 °C übergehen, nach Umrechnung auf 1013 mbar, wenn eine Vakuumdestillation durchgeführt wird (Positionen 3901 und 3902);
b)
niedrig polymerisierte Harze vom Cumaron-Inden-Typ (Position 3911);
c)
andere synthetische Polymere aus durchschnittlich fünf oder mehr monomeren Einheiten;
d)
Silicone (Position 3910);
e)
Resole (Position 3909) und andere Prepolymere.

4.
Als „Copolymere” gelten alle Polymere, bei denen keine einzelne Monomereinheit 95 GHT oder mehr zum Gesamtpolymergehalt beiträgt.

Im Sinne des Kapitels 39 sind, wenn nichts anderes bestimmt ist, Copolymere (einschließlich Copolykondensate, Copolyadditionserzeugnisse, Blockcopolymere und Pfropfcopolymere) und Polymergemische der Position zuzuweisen, welche die Polymere derjenigen Comonomereinheit erfasst, die gewichtsmäßig gegenüber jeder anderen einzelnen Comonomereinheit überwiegt. Im Sinne dieser Anmerkung sind dabei die konstitutionellen Comonomereinheiten von Polymeren, die zur selben Position gehören, zusammenzuziehen.

Wenn keine einzelne Comonomereinheit überwiegt, sind Copolymere oder Polymergemische der letzten der in Betracht kommenden Position zuzuweisen.

5.
Chemisch modifizierte Polymere — das sind solche, bei denen nur an den Seitengruppen der Hauptpolymerkette Änderungen durch chemische Reaktionen vorgenommen wurden — sind derjenigen Position zuzuweisen, die das nicht modifizierte Polymer erfasst. Diese Bestimmung gilt nicht für Pfropfcopolymere.
6.
Als „Primärformen” im Sinne der Positionen 3901 bis 3914 gelten nur folgende Formen:

a)
Flüssigkeiten und Pasten, einschließlich Dispersionen (Emulsionen und Suspensionen) und Lösungen;
b)
Blöcke von unregelmäßiger Form, Brocken, Krümel, Pulver (einschließlich Formmassen), Granulate, Flocken und ähnliche lose Formen.

7.
Zu Position 3915 gehören nicht Abfälle, Schnitzel und Bruch eines einzelnen thermoplastischen Stoffes, die in Primärformen umgewandelt wurden (Positionen 3901 bis 3914).
8.
Als „Rohre und Schläuche” im Sinne der Position 3917 gelten Hohlprodukte, die Halb- oder Fertigerzeugnisse sind (z. B. gerippte Gartenschläuche, perforierte Rohre), wie sie üblicherweise zum Leiten, Befördern und Verteilen von Gasen oder Flüssigkeiten dienen. Diese Bezeichnungen erfassen auch schlauchförmige Wursthüllen und andere flachliegende Rohre und Schläuche. Mit Ausnahme der letztgenannten Erzeugnisse gelten jedoch solche mit einem anderen als runden, ovalen, rechteckigen (mit einer Länge von nicht mehr als dem 1,5fachen der Breite) oder ein regelmäßiges Vieleck aufweisenden Innenquerschnitt als Profile und nicht als Rohre oder Schläuche.
9.
Als „Wand- oder Deckenverkleidungen aus Kunststoffen” im Sinne der Position 3918 gelten zur Verschönerung von Wänden oder Decken geeignete Erzeugnisse in Rollen mit einer Breite von 45 cm oder mehr, die aus dauerhaft auf einem Träger aus anderen Stoffen als Papier befestigtem Kunststoff bestehen und deren Kunststoffschicht (auf der Schauseite) gemasert, geprägt, farbig gemustert, mit Motiven bedruckt oder anders verziert ist.
10.
Als „Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen” im Sinne der Positionen 3920 und 3921 gelten ausschließlich Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen (ausgenommen solche des Kapitels 54) und Blöcke von regelmäßiger geometrischer Form, auch bedruckt oder anders oberflächenbearbeitet, nicht geschnitten oder lediglich rechteckig oder quadratisch geschnitten (auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben), aber nicht weiter bearbeitet.
11.
Zu Position 3925 gehören nur die nachstehend aufgeführten Waren, soweit sie nicht in vorhergehenden Positionen des Teilkapitels II erfasst sind:

a)
Sammelbehälter, Tanks (einschließlich Klärtanks), Bottiche und ähnliche Behälter, mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l;
b)
Bauelemente, wie sie z. B. zum Herstellen von Fußböden, Mauern, Trennwänden, Decken und Bedachungen verwendet werden;
c)
Regenrinnen und deren Zubehör;
d)
Türen, Fenster und deren Rahmen, Verkleidungen und Schwellen;
e)
Geländer, Zäune und ähnliche Absperrungen;
f)
Fensterläden, Jalousien (einschließlich Jalousetten) und ähnliche Waren, und deren Teile und Zubehör;
g)
große Regale, zur Montage und zum festen Einbau z. B. in Läden, Werkstätten oder Lagerräumen bestimmt;
h)
architektonische Ornamente, z. B. Kannelierungen, Gewölbe, Friese;
ij)
Beschläge und ähnliche Waren zur bleibenden Befestigung an Türen, Fenstern, Treppen, Wänden oder anderen Gebäudeteilen, z. B. Knöpfe, Griffe, Haken, Konsolen, Handtuchhalter, Schalterplatten und andere Abdeckplatten.

Unterpositions-Anmerkungen

1.
Innerhalb einer Position dieses Kapitels sind Polymere (einschließlich Copolymere) und chemisch modifizierte Polymere gemäß den folgenden Regeln einzureihen:

a)
Besteht eine Unterposition „andere” in derselben Gliederungsstufe von Unterpositionen, gilt Folgendes:

1)
Die dem Namen eines spezifischen Polymers in der Warenbezeichnung einer Unterposition angefügte Vorsilbe „Poly” (z. B. Polyethylen oder Polyamid-6,6) bedeutet, dass die konstitutionelle Monomereinheit oder konstitutionellen Monomereinheiten des namentlich genannten Polymers zusammengenommen 95 GHT oder mehr zum Gesamtpolymergehalt beitragen müssen.
2)
Die in den Unterpositionen 390130, 390320, 390330 und 390430 genannten Copolymere sind diesen Unterpositionen zuzuweisen, wenn die Comonomereinheiten der genannten Copolymere 95 GHT oder mehr zum Gesamtpolymergehalt beitragen.
3)
Chemisch modifizierte Polymere sind in die Unterposition „andere” einzureihen, vorausgesetzt, dass diese chemisch modifizierten Polymere nicht in einer anderen Unterposition genauer erfasst sind.
4)
Polymere, die nicht die in den vorstehenden Absätzen 1, 2 oder 3 vorgegebene Beschaffenheit aufweisen, sind innerhalb derselben Gliederungsstufe von Unterpositionen in jene Unterposition einzureihen, die Polymere derjenigen Monomereinheit erfasst, die gewichtsmäßig gegenüber jeder anderen einzelnen Comonomereinheit überwiegt. Dabei sind konstitutionelle Monomereinheiten von Polymeren, die in dieselbe Unterposition fallen, zusammenzuziehen. Nur die konstitutionellen Comonomereinheiten von Polymeren derselben Gliederungsstufe von Unterpositionen sind miteinander zu vergleichen.

b)
Besteht keine Unterposition „andere” in derselben Gliederungsstufe von Unterpositionen, so gilt Folgendes:

1)
Polymere sind der Unterposition zuzuweisen, die Polymere derjenigen Monomereinheit erfasst, die gewichtsmäßig gegenüber jeder anderen einzelnen Comonomereinheit überwiegt. Dabei sind konstitutionelle Monomereinheiten von Polymeren, die in dieselbe Unterposition fallen, zusammenzuziehen. Nur die konstitutionellen Comonomereinheiten von Polymeren derselben Gliederungsstufe sind miteinander zu vergleichen.
2)
Chemisch modifizierte Polymere sind der für das nicht modifizierte Polymer zutreffenden Unterposition zuzuweisen.

Polymergemische sind derselben Unterposition zuzuweisen wie die aus denselben Monomereinheiten im selben Mengenverhältnis erhaltenen Polymere.

2.
Im Sinne der Unterposition 392043 schließt der Begriff „Weichmacher” auch die Sekundärweichmacher ein.

Zusätzliche Anmerkung

1.
In das Kapitel 39 gehören mit Zellkunststoff getränkte, bestrichene oder überzogene Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe unabhängig davon,

ob sie aus mit Zellkunststoff getränkten, bestrichenen oder überzogenen Geweben, Gewirken, Gestricken (anderen als solchen der Position 5903), Filzen oder Vliesstoffen konfektioniert sind oder

aus nicht getränkten, bestrichenen oder überzogenen Geweben, Gewirken, Gestricken, Filzen oder Vliesstoffen konfektioniert und anschließend mit Zellkunststoff getränkt, bestrichen oder überzogen worden sind,

sofern diese Gewebe, Gewirke, Gestricke, Filze oder Vliesstoffe nur der Verstärkung dienen (Anmerkung 3 c zu Kapitel 56 und Anmerkung 2 a Ziffer 5 zu Kapitel 59).

KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit
I.
PRIMÄRFORMEN
3901 Polymere des Ethylens, in Primärformen 390110 Polyethylen mit einer Dichte von weniger als 0,94 39011010 lineares Polyethylen 6,5 39011090 anderes 6,5 390120 Polyethylen mit einer Dichte von 0,94 oder mehr 39012010 Polyethylen in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b zu diesem Kapitel, mit einer Dichte von 0,958 oder mehr bei 23 °C und einem Gehalt an:

Aluminium von 50 mg/kg oder weniger,

Calcium von 2 mg/kg oder weniger,

Chrom von 2 mg/kg oder weniger,

Eisen von 2 mg/kg oder weniger,

Nickel von 2 mg/kg oder weniger,

Titan von 2 mg/kg oder weniger und

Vanadium von 8 mg/kg oder weniger,

zum Herstellen von chlorsulfoniertem Polyethylen(11)
frei
39012090 anderes 6,5 39013000 Ethylen-Vinylacetat-Copolymere 6,5 390190 andere 39019010 ionomeres Harz, bestehend aus einem Salz eines Ethylen-Isobutylacrylat-Methacrylsäure-Copolymers frei 39019020 A-B-A-Blockcopolymer aus Polystyrol, Ethylen-Butylen-Copolymer und Polystyrol, mit einem Gehalt an Styrol von 35 GHT oder weniger, in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b zu diesem Kapitel frei 39019090 andere 6,5 3902 Polymere des Propylens oder anderer Olefine, in Primärformen 39021000 Polypropylen 6,5 39022000 Polyisobutylen 6,5 39023000 Propylen-Copolymere 6,5 390290 andere 39029010 A-B-A-Blockcopolymer aus Polystyrol, Ethylen-Butylen-Copolymer und Polystyrol, mit einem Gehalt an Styrol von 35 GHT oder weniger, in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b zu diesem Kapitel frei 39029020 Poly(1-buten), 1-Buten-Ethylen-Copolymer mit einem Gehalt an Ethylen von 10 GHT oder weniger, oder eine Mischung von Poly(1-buten) und Polyethylen und/oder Polypropylen, mit einem Gehalt an Polyethylen von 10 GHT oder weniger und/oder an Polypropylen von 25 GHT oder weniger, in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b zu diesem Kapitel frei 39029090 andere 6,5 3903 Polymere des Styrols, in Primärformen Polystyrol 39031100 expandierbar 6,5 39031900 anderes 6,5 39032000 Styrol-Acrylnitril-Copolymere (SAN) 6,5 39033000 Acrylnitril-Butadien-Styrol-Copolymere (ABS) 6,5 390390 andere 39039010 Copolymer, ausschließlich aus Styrol und Allylalkohol, mit einer Acetylzahl von 175 oder mehr frei 39039020 bromiertes Polystyrol mit einem Gehalt an Brom von 58 GHT bis 71 GHT, in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b zu diesem Kapitel frei 39039090 andere 6,5 3904 Polymere des Vinylchlorids oder anderer halogenierter Olefine, in Primärformen 39041000 Poly(vinylchlorid), nicht mit anderen Stoffen gemischt 6,5 anderes Poly(vinylchlorid) 39042100 nicht weich gemacht 6,5 39042200 weich gemacht 6,5 39043000 Vinylchlorid-Vinylacetat-Copolymere 6,5 39044000 andere Copolymere des Vinylchlorids 6,5 390450 Polymere des Vinylidenchlorids 39045010 Vinylidenchlorid-Acrylnitril-Copolymer in Form von expandierbaren Kügelchen mit einem Durchmesser von 4 Mikrometer bis 20 Mikrometer frei 39045090 andere 6,5 fluorierte Polymere 39046100 Polytetrafluorethylen 6,5 390469 andere 39046910 Poly(vinylfluorid) in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b zu diesem Kapitel frei 39046990 andere 6,5 39049000 andere 6,5 3905 Polymere des Vinylacetats oder anderer Vinylester, in Primärformen; andere Vinylpolymere, in Primärformen Poly(vinylacetat) 39051200 in wässriger Dispersion 6,5 39051900 anderes 6,5 Vinylacetat-Copolymere 39052100 in wässriger Dispersion 6,5 39052900 andere 6,5 39053000 Poly(vinylalkohol), auch nicht hydrolisierte Acetatgruppen enthaltend 6,5 andere 39059100 Copolymere 6,5 390599 andere 39059910 Poly(vinylformal), in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b zu diesem Kapitel, mit einem Molekulargewicht von 10000 bis 40000 und einem Gehalt an:

Acetylgruppen, berechnet als Vinylacetat, von 9,5 GHT bis 13 GHT und

Hydroxylgruppen, berechnet als Vinylalkohol, von 5 GHT bis 6,5 GHT

frei
39059990 andere 6,5 3906 Acrylpolymere in Primärformen 39061000 Poly(methylmethacrylat) 6,5 390690 andere 39069010 Poly[N-(3-hydroxyimino-1,1-dimethylbutyl)acrylamid] frei 39069020 Copolymer aus 2-Diisopropylaminoethylmethacrylat und Decylmethacrylat, in Form einer Lösung in N,N-Dimethylacetamid, mit einem Gehalt an Copolymer von 55 GHT oder mehr frei 39069030 Copolymer aus Acrylsäure und 2-Ethylhexylacrylat, mit einem Gehalt an 2-Ethylhexylacrylat von 10 GHT bis 11 GHT frei 39069040 Acrylnitril-Methylacrylat-Copolymer, modifiziert mit Polybutadien-Acrylnitril (NBR) frei 39069050 Polymerisationserzeugnis aus Acrylsäure und Alkylmethacrylat mit geringen Mengen anderer Monomere, zur Verwendung als Verdickungsmittel in Druckpasten für den Textildruck(11) frei 39069060 Copolymer aus Methylacrylat, Ethylen und einem Monomer, das eine austauschbare, nicht am Kettenende befindliche Carboxylgruppe enthält, mit einem Gehalt an Methylacrylat von 50 GHT oder mehr, auch mit Kieselerde vermischt 5 39069090 andere 6,5 3907 Polyacetale, andere Polyether und Epoxidharze, in Primärformen; Polycarbonate, Alkydharze, Allylpolyester und andere Polyester, in Primärformen 39071000 Polyacetale 6,5 390720 andere Polyether Polyetheralkohole 39072011 Polyethylenglykole 6,5 andere 39072021 mit einer Hydroxylzahl von 100 oder weniger 6,5 39072029 andere 6,5 andere 39072091 Copolymer aus 1-Chlor-2,3-epoxypropan und Ethylenoxid frei 39072099 andere 6,5 39073000 Epoxidharze 6,5 39074000 Polycarbonate 6,5 39075000 Alkydharze 6,5 390760 Poly(ethylenterephthalat) 39076020 mit einer Viskositätszahl von 78 ml/g oder mehr 6,5 39076080 anderes 6,5 39077000 Poly(milchsäure) 6,5 andere Polyester 390791 ungesättigt 39079110 flüssig 6,5 39079190 andere 6,5 390799 andere mit einer Hydroxylzahl von 100 oder weniger 39079911 Poly(ethylennaphthalin-2,6-dicarboxylat) frei 39079919 andere 6,5 andere 39079991 Poly(ethylennaphthalin-2,6-dicarboxylat) frei 39079998 andere 6,5 3908 Polyamide in Primärformen 39081000 Polyamid-6, -11, -12, -6,6, -6,9, -6,10 oder -6,12 6,5 39089000 andere 6,5 3909 Aminoharze, Phenolharze und Polyurethane, in Primärformen 39091000 Harnstoffharze; Thioharnstoffharze 6,5 39092000 Melaminharze 6,5 39093000 andere Aminoharze 6,5 39094000 Phenolharze 6,5 390950 Polyurethane 39095010 Polyurethan aus 2,2'-(tert-Butylimino)diethanol und 4,4'-Methylendicyclohexyldiisocyanat, in Form einer Lösung in N,N-Dimethylacetamid, mit einem Gehalt an Polymer von 50 GHT oder mehr frei 39095090 andere 6,5 39100000 Silicone in Primärformen 6,5 3911 Petroleumharze, Cumaron-Inden-Harze, Polyterpene, Polysulfide, Polysulfone und andere Erzeugnisse im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in Primärformen 39111000 Petroleumharze, Cumaronharze, Indenharze oder Cumaron-Inden-Harze und Polyterpene 6,5 391190 andere Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnisse, auch chemisch modifiziert 39119011 Poly(oxy-1,4-phenylensulfonyl-1,4-phenylenoxy-1,4-phenylenisopropyliden-1,4-phenylen), in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b zu diesem Kapitel 3,5 39119013 Poly(thio-1,4-phenylen) frei 39119019 andere 6,5 andere 39119091 Copolymer aus p-Kresol und Divinylbenzol, in Form einer Lösung in N,N-Dimethylacetamid, mit einem Gehalt an Polymer von 50 GHT oder mehr frei 39119093 hydrierte Copolymere aus Vinyltoluol und α-Methylstyrol frei 39119099 andere 6,5 3912 Cellulose und ihre chemischen Derivate, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in Primärformen Celluloseacetate 39121100 nicht weich gemacht 6,5 39121200 weich gemacht 6,5 391220 Cellulosenitrate (einschließlich Collodium) nicht weich gemacht 39122011 Collodium und Celloidin 6,5 39122019 andere 6 39122090 weich gemacht 6,5 Celluloseether 39123100 Carboxymethylcellulose und ihre Salze 6,5 391239 andere 39123910 Ethylcellulose 6,5 39123920 Hydroxypropylcellulose frei 39123980 andere 6,5 391290 andere 39129010 Celluloseester 6,4 39129090 andere 6,5 3913 Natürliche Polymere (z. B. Alginsäure) und modifizierte natürliche Polymere (z. B. gehärtete Eiweißstoffe, chemische Derivate von Naturkautschuk), anderweit weder genannt noch inbegriffen, in Primärformen 39131000 Alginsäure, ihre Salze und Ester 5 39139000 andere 6,5 39140000 Ionenaustauscher auf der Grundlage von Polymeren der Positionen 3901 bis 3913, in Primärformen 6,5
II.
ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE
3915 Abfälle, Schnitzel und Bruch von Kunststoffen 39151000 von Polymeren des Ethylens 6,5 39152000 von Polymeren des Styrols 6,5 39153000 von Polymeren des Vinylchlorids 6,5 391590 von anderen Kunststoffen von Additionspolymerisationserzeugnissen 39159011 von Polymeren des Propylens 6,5 39159018 andere 6,5 39159090 andere 6,5 3916 Monofile mit einem größten Durchmesser von mehr als 1 mm, Stäbe, Stangen und Profile, auch mit Oberflächenbearbeitung, jedoch nicht weiter bearbeitet, aus Kunststoffen 39161000 aus Polymeren des Ethylens 6,5 391620 aus Polymeren des Vinylchlorids 39162010 aus Poly(vinylchlorid) 6,5 39162090 andere 6,5 391690 aus anderen Kunststoffen aus Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen, auch chemisch modifiziert 39169011 aus Polyester 6,5 39169013 aus Polyamiden 6,5 39169015 aus Epoxidharzen 6,5 39169019 andere 6,5 aus Additionspolymerisationserzeugnissen 39169051 aus Polymeren des Propylens 6,5 39169059 andere 6,5 39169090 andere 6,5 3917 Rohre und Schläuche sowie Formstücke, Verschlussstücke und Verbindungsstücke (Kniestücke, Flansche und dergleichen), aus Kunststoffen 391710 Kunstdärme aus gehärteten Eiweißstoffen oder aus Cellulosekunststoffen 39171010 aus gehärteten Eiweißstoffen 5,3 39171090 aus Cellulosekunststoffen 6,5 Rohre und Schläuche, nicht biegsam 391721 aus Polymeren des Ethylens 39172110 nahtlos und mit einer Länge, die den größten Durchmesser überschreitet, auch mit Oberflächenbearbeitung, jedoch nicht weiter bearbeitet 6,5 39172190 andere 6,5 391722 aus Polymeren des Propylens 39172210 nahtlos und mit einer Länge, die den größten Durchmesser überschreitet, auch mit Oberflächenbearbeitung, jedoch nicht weiter bearbeitet 6,5 39172290 andere 6,5 391723 aus Polymeren des Vinylchlorids 39172310 nahtlos und mit einer Länge, die den größten Durchmesser überschreitet, auch mit Oberflächenbearbeitung, jedoch nicht weiter bearbeitet 6,5 39172390 andere 6,5 391729 aus anderen Kunststoffen nahtlos und mit einer Länge, die den größten Durchmesser überschreitet, auch mit Oberflächenbearbeitung, jedoch nicht weiter bearbeitet 39172912 aus Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen, auch chemisch modifiziert 6,5 39172915 aus Additionspolymerisationserzeugnissen 6,5 39172919 andere 6,5 39172990 andere 6,5 andere Rohre und Schläuche 39173100 biegsame Rohre und Schläuche, die einem Druck von 27,6 MPa oder mehr standhalten 6,5 391732 andere, weder mit anderen Stoffen verstärkt noch in Verbindung mit anderen Stoffen, ohne Formstücke, Verschlussstücke oder Verbindungsstücke nahtlos und mit einer Länge, die den größten Durchmesser überschreitet, auch mit Oberflächenbearbeitung, jedoch nicht weiter bearbeitet 39173210 aus Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen, auch chemisch modifiziert 6,5 aus Additionspolymerisationserzeugnissen 39173231 aus Polymeren des Ethylens 6,5 39173235 aus Polymeren des Vinylchlorids 6,5 39173239 andere 6,5 39173251 andere 6,5 andere 39173291 Kunstdärme 6,5 39173299 andere 6,5 39173300 andere, weder mit anderen Stoffen verstärkt noch in Verbindung mit anderen Stoffen, mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken 6,5 391739 andere nahtlos und mit einer Länge, die den größten Durchmesser überschreitet, auch mit Oberflächenbearbeitung, jedoch nicht weiter bearbeitet 39173912 aus Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen, auch chemisch modifiziert 6,5 39173915 aus Additionspolymerisationserzeugnissen 6,5 39173919 andere 6,5 39173990 andere 6,5 39174000 Formstücke, Verschlussstücke oder Verbindungsstücke 6,5 3918 Bodenbeläge aus Kunststoffen, auch selbstklebend, in Rollen oder in Form von Fliesen oder Platten; Wand- oder Deckenverkleidungen aus Kunststoffen, im Sinne der Anmerkung 9 zu diesem Kapitel 391810 aus Polymeren des Vinylchlorids 39181010 bestehend aus einem Träger, mit Poly(vinylchlorid) getränkt, bestrichen oder überzogen 6,5 m2 39181090 andere 6,5 m2 39189000 aus anderen Kunststoffen 6,5 m2 3919 Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder, Streifen und andere Flacherzeugnisse, selbstklebend, aus Kunststoffen, auch in Rollen 391910 in Rollen mit einer Breite von 20 cm oder weniger Bänder (Streifen), mit nicht vulkanisiertem Naturkautschuk oder nicht vulkanisiertem synthetischen Kautschuk bestrichen 39191011 aus weich gemachtem Poly(vinylchlorid) oder aus Polyethylen 6,3 39191013 aus nicht weich gemachtem Poly(vinylchlorid) 6,3 39191015 aus Polypropylen 6,3 39191019 andere 6,3 andere aus Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen, auch chemisch modifiziert 39191031 aus Polyester 6,5 39191038 andere 6,5 aus Additionspolymerisationserzeugnissen 39191061 aus weich gemachtem Poly(vinylchlorid) oder aus Polyethylen 6,5 39191069 andere 6,5 39191090 andere 6,5 391990 andere 39199010 weiter bearbeitet als nur mit Oberflächenbearbeitung oder anders als nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten 6,5 andere aus Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen, auch chemisch modifiziert 39199031 aus Polycarbonaten, Alkydharzen, Allylpolyestern und anderen Polyestern 6,5 39199038 andere 6,5 aus Additionspolymerisationserzeugnissen 39199061 aus weich gemachtem Poly(vinylchlorid) oder aus Polyethylen 6,5 39199069 andere 6,5 39199090 andere 6,5 3920 Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage 392010 aus Polymeren des Ethylens mit einer Dicke von 0,125 mm oder weniger aus Polyethylen mit einer Dichte von weniger als 0,94 39201023 Polyethylenfolien mit einer Dicke von 20 Mikrometer bis 40 Mikrometer, zum Herstellen von Fotoresist-Filmen für die Halbleiterfertigung oder für gedruckte Schaltungen(11) frei andere nicht bedruckt 39201024 Stretchfolien 6,5 39201026 andere 6,5 39201027 bedruckt 6,5 39201028 0,94 oder mehr 6,5 39201040 andere 6,5 mit einer Dicke von mehr als 0,125 mm 39201081 synthetischer Papierhalbstoff, bestehend aus feuchten Blättern aus nicht kohärenten Polyethylenfasern (Fibrillen), auch mit Zusatz von Cellulosefasern von 15 GHT oder weniger mit in Wasser gelöstem Poly(vinylalkohol) als Feuchthaltemittel frei 39201089 andere 6,5 392020 aus Polymeren des Propylens mit einer Dicke von 0,10 mm oder weniger 39202021 biaxial orientiert 6,5 39202029 andere 6,5 mit einer Dicke von mehr als 0,10 mm Bänder mit einer Breite von mehr als 5 mm bis 20 mm von der für Verpackungszwecke verwendeten Art 39202071 Zierbänder 6,5 39202079 andere 6,5 39202090 andere 6,5 39203000 aus Polymeren des Styrols 6,5 aus Polymeren des Vinylchlorids 392043 mit einem Gehalt an Weichmachern von 6 GHT oder mehr 39204310 mit einer Dicke von 1 mm oder weniger 6,5 39204390 mit einer Dicke von mehr als 1 mm 6,5 392049 andere 39204910 mit einer Dicke von 1 mm oder weniger 6,5 39204990 mit einer Dicke von mehr als 1 mm 6,5 aus Acrylpolymeren 39205100 aus Poly(methylmethacrylat) 6,5 392059 andere 39205910 Copolymer aus Acrylsäure- und Methacrylsäureestern, in Form von Folien mit einer Dicke von 150 Mikrometer oder weniger frei 39205990 andere 6,5 aus Polycarbonaten, Alkydharzen, Allylpolyestern oder anderen Polyestern 39206100 aus Polycarbonaten 6,5 392062 aus Poly(ethylenterephthalat) mit einer Dicke von 0,35 mm oder weniger 39206211 Folien aus Poly(ethylenterephthalat) mit einer Dicke von 72 Mikrometer bis 79 Mikrometer, zum Herstellen von flexiblen Magnetplatten(11) frei 39206213 Folien aus Poly(ethylenterephthalat) mit einer Dicke von 100 Mikrometer bis 150 Mikrometer, zum Herstellen von Fotopolymer-Hochdruckplatten(11) frei 39206219 andere 6,5 39206290 mit einer Dicke von mehr als 0,35 mm 6,5 39206300 aus ungesättigten Polyestern 6,5 39206900 aus anderen Polyestern 6,5 aus Cellulose oder ihren chemischen Derivaten 392071 aus regenerierter Cellulose 39207110 Folien, Filme, Bänder oder Streifen, auch in Rollen, mit einer Dicke von weniger als 0,75 mm 6,5 39207190 andere 6,5 392073 aus Celluloseacetaten 39207310 Filmunterlagen in Rollen oder Streifen 6,3 39207350 Folien, Filme, Bänder oder Streifen, auch in Rollen, mit einer Dicke von weniger als 0,75 mm 6,5 39207390 andere 6,5 392079 aus anderen Cellulosederivaten 39207910 aus Vulkanfiber 5,7 39207990 andere 6,5 aus anderen Kunststoffen 39209100 aus Poly(vinylbutyral) 6,1 39209200 aus Polyamiden 6,5 39209300 aus Aminoharzen 6,5 39209400 aus Phenolharzen 6,5 392099 aus anderen Kunststoffen aus Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen, auch chemisch modifiziert 39209921 Polyimidfolien und -streifen, unbeschichtet oder nur mit Kunststoff beschichtet frei 39209928 andere 6,5 aus Additionspolymerisationserzeugnissen 39209951 Folien aus Poly(vinylfluorid) frei 39209953 Ionenaustauschermembranen aus fluorierten Kunststoffen, zur Verwendung in Chloralkali-Elektrolytzellen(11) frei 39209955 biaxial orientierte Folien aus Poly(vinylalkohol) mit einem Gehalt an Poly(vinylalkohol) von 97 GHT oder mehr, unbeschichtet, mit einer Dicke von 1 mm oder weniger frei 39209959 andere 6,5 39209990 andere 6,5 3921 Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus Kunststoffen aus Zellkunststoff 39211100 aus Polymeren des Styrols 6,5 39211200 aus Polymeren des Vinylchlorids 6,5 392113 aus Polyurethanen 39211310 aus Weichschaum 6,5 39211390 andere 6,5 39211400 aus regenerierter Cellulose 6,5 39211900 aus anderen Kunststoffen 6,5 392190 andere aus Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen, auch chemisch modifiziert aus Polyester 39219011 gewellte Folien und Platten 6,5 39219019 andere 6,5 39219030 aus Phenolharzen 6,5 aus Aminoharzen geschichtet 39219041 Hochdruckschichtpressstoffe mit Dekorschicht auf einer oder auf beiden Seiten 6,5 39219043 andere 6,5 39219049 andere 6,5 39219055 andere 6,5 39219060 aus Additionspolymerisationserzeugnissen 6,5 39219090 andere 6,5 3922 Badewannen, Duschen, Ausgüsse (Spülbecken), Waschbecken, Bidets, Klosettschüsseln, -sitze und -deckel, Spülkästen und ähnliche Waren zu sanitären oder hygienischen Zwecken, aus Kunststoffen 39221000 Badewannen, Duschen, Ausgüsse (Spülbecken) und Waschbecken 6,5 39222000 Klosettsitze und -deckel 6,5 39229000 andere 6,5 3923 Transport- oder Verpackungsmittel, aus Kunststoffen; Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse, aus Kunststoffen 39231000 Schachteln (einschließlich Dosen), Kisten, Verschläge und ähnliche Waren 6,5 Säcke und Beutel (einschließlich Tüten) 39232100 aus Polymeren des Ethylens 6,5 392329 aus anderen Kunststoffen 39232910 aus Poly(vinylchlorid) 6,5 39232990 andere 6,5 392330 Ballons, Flaschen, Flakons und ähnliche Waren 39233010 mit einem Fassungsvermögen von 2 l oder weniger 6,5 p/st 39233090 mit einem Fassungsvermögen von mehr als 2 l 6,5 p/st 392340 Spulen, Spindeln, Hülsen und ähnliche Warenträger 39234010 Spulen und ähnliche Unterlagen für fotografische und kinematografische Filme oder für Bänder, Filme und dergleichen der Position 8523 5,3 39234090 andere 6,5 392350 Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse 39235010 Verschluss- oder Flaschenkapseln 6,5 39235090 andere 6,5 392390 andere 39239010 gespritzte Netze in Schlauchform 6,5 39239090 andere 6,5 3924 Geschirr, andere Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände, aus Kunststoffen 39241000 Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch 6,5 392490 andere aus regenerierter Cellulose 39249011 Schwämme 6,5 39249019 andere 6,5 39249090 andere 6,5 3925 Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen 39251000 Sammelbehälter, Tanks, Bottiche und ähnliche Behälter, mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l 6,5 39252000 Türen, Fenster und deren Rahmen, Verkleidungen und Schwellen 6,5 p/st(85) 39253000 Fensterläden, Jalousien (einschließlich Jalousetten) und ähnliche Waren, und Teile davon 6,5 392590 andere 39259010 Beschläge und ähnliche Waren zur bleibenden Befestigung an Türen, Fenstern, Treppen, Wänden oder anderen Gebäudeteilen 6,5 39259020 Kabelkanäle für elektrische Leitungen 6,5 39259080 andere 6,5 3926 Andere Waren aus Kunststoffen und Waren aus anderen Stoffen der Positionen 3901 bis 3914 39261000 Büro- oder Schulartikel 6,5 39262000 Kleidung und Bekleidungszubehör (einschließlich Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe) 6,5 39263000 Beschläge für Möbel, Karosserien und dergleichen 6,5 39264000 Statuetten und andere Ziergegenstände 6,5 392690 andere 39269050 Schmutzkörbe und ähnliche Abwassersiebe, für Kanalisationsabflüsse 6,5 andere 39269092 aus Folien hergestellt 6,5 39269097 andere 6,5(86)

KAPITEL 40

Anmerkungen

1.
Als „Kautschuk” im Sinne der Nomenklatur gelten, wenn nichts anderes bestimmt ist, die folgenden Erzeugnisse, auch weich oder hart vulkanisiert: Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle und ähnliche natürliche Kautschukarten; synthetischer Kautschuk, Faktis und deren Regenerate.
2.
Zu Kapitel 40 gehören nicht:

a)
Waren des Abschnitts XI (Spinnstoffe und Waren daraus);
b)
Schuhe und Schuhteile des Kapitels 64;
c)
Kopfbedeckungen und Teile davon (einschließlich Badekappen) des Kapitels 65;
d)
Hartkautschukteile für Maschinen, mechanische oder elektrische Apparate sowie alle Gegenstände und Teile aus Hartkautschuk zu elektrotechnischen Zwecken des Abschnitts XVI;
e)
Waren des Kapitels 90, 92, 94 oder 96;
f)
Waren des Kapitels 95, ausgenommen Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe zu Sportzwecken und Waren der Positionen 4011 bis 4013.

3.
Als „Primärformen” im Sinne der Positionen 4001 bis 4003 und 4005 gelten ausschließlich:

a)
Flüssigkeiten und Pasten (einschließlich Latex, auch vorvulkanisiert, sowie andere Dispersionen und Lösungen);
b)
unregelmäßige Blöcke, Stücke, Ballen, Pulver, Granulate, Krümel und ähnliche lose Formen.

4.
Als „synthetischer Kautschuk” im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 40 und der Position 4002 gelten:

a)
ungesättigte synthetische Stoffe, die durch Vulkanisation mit Schwefel irreversibel in nicht thermoplastische Stoffe umgewandelt werden können, welche bei einer Temperatur zwischen 18 °C und 29 °C eine Dehnung bis zum Dreifachen ihrer ursprünglichen Länge aushalten ohne zu reißen, und die sich nach einer Dehnung auf das Doppelte ihrer ursprünglichen Länge innerhalb von fünf Minuten auf das Eineinhalbfache ihrer ursprünglichen Länge zusammenziehen. Für die Durchführung dieser Prüfung dürfen Stoffe zugesetzt werden, die für die Vernetzung erforderlich sind, wie Vulkanisationsaktivatoren oder -beschleuniger; erlaubt ist auch die Anwesenheit solcher Stoffe, die in Anmerkung 5 Buchstabe B Ziffern 2 und 3 genannt sind. Dagegen ist die Anwesenheit anderer Stoffe, die für die Vernetzung nicht erforderlich sind, wie Streckmittel, Weichmacher und Füllstoffe, nicht erlaubt;
b)
Thioplaste (TM);
c)
Naturkautschuk, modifiziert durch Pfropfen oder Mischen mit Kunststoffen, depolymerisierter Naturkautschuk sowie Mischungen von ungesättigten synthetischen Stoffen mit gesättigten synthetischen Hochpolymeren, sofern diese Erzeugnisse den unter Buchstabe a festgelegten Bedingungen der Vulkanisations-, der Dehnungs- und der Kontraktionsfähigkeit entsprechen.

5.
A)
Zu den Positionen 4001 und 4002 gehören nicht Kautschuk oder Mischungen von Kautschuken, denen vor oder nach der Koagulation zugesetzt worden sind:

1)
Vulkanisationsmittel, Vulkanisationsbeschleuniger, Vulkanisationsverzögerer, Vulkanisationsaktivatoren (ausgenommen solche, die zum Herstellen von vorvulkanisiertem Kautschuklatex zugefügt wurden);
2)
Pigmente oder andere Farbmittel, ausgenommen solche, die nur zur Kennzeichnung zugefügt wurden;
3)
Weichmacher oder Streckmittel (ausgenommen Mineralöl bei ölgestreckten Kautschuken), inerte oder aktive Füllstoffe, organische Lösemittel oder andere Stoffe, ausgenommen Waren, die nach Buchstabe B erlaubt sind

B)
Zu Position 4001 oder 4002 gehören auch Kautschuk oder Mischungen von Kautschuken, die die folgenden Stoffe enthalten, wenn der Kautschuk oder die Mischungen von Kautschuken ihren wesentlichen Charakter als Rohstoff behalten haben:

1)
Emulgiermittel und Mittel zum Verhindern des Zusammenklebens;
2)
geringe Mengen der Zersetzungsprodukte von Emulgiermitteln;
3)
sehr geringe Mengen von wärmeempfindlichen Stoffen (im Allgemeinen, um wärmeempfindlichen Kautschuklatex zu erhalten), kationischen grenzflächenaktiven Stoffen (im Allgemeinen, um elektropositiven Kautschuklatex zu erhalten), Antioxidantien, Koagulantien, Stoffen zum Zerkrümeln, kältebeständig machenden Stoffen, Peptisiermitteln, Konservierungsmitteln, Stabilisierungsmitteln, Mitteln zum Beeinflussen der Viskosität oder anderen Additiven für spezielle Zwecke.

6.
Als „Abfälle, Bruch und Schnitzel” im Sinne der Position 4004 gelten Abfälle, Altwaren und Schnitzel, die beim Herstellen oder Bearbeiten von Kautschuk oder von Kautschukwaren anfallen, und Waren aus Kautschuk, die als solche infolge Zerschnitt, Verschleiß oder aus anderen Gründen endgültig unbrauchbar geworden sind.
7.
Zu Position 4008 gehören nichtumsponnene Fäden jeden Profils aus Weichkautschuk, deren größter Durchmesser mehr als 5 mm beträgt.
8.
Zu Position 4010 gehören auch Förderbänder und Treibriemen aus Geweben, die mit Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen oder mit Lagen aus Kautschuk versehen sind, sowie solche, die unter Verwendung von mit Kautschuk getränkten oder bestrichenen Garnen oder Bindfäden aus Spinnstoffen hergestellt sind.
9.
Als „Platten, Blätter und Streifen” im Sinne der Positionen 4001, 4002, 4003, 4005 und 4008 gelten nur Platten, Blätter und Streifen sowie Blöcke von regelmäßiger Form, die nicht geschnitten sind oder die durch einfaches Schneiden eine quadratische oder rechteckige Form erhalten haben (auch wenn sie dadurch zu Fertigwaren geworden sind), die jedoch, abgesehen von einer einfachen Oberflächenbearbeitung (z. B. Bedrucken), nicht weiter bearbeitet sind.

Stäbe, Stangen und Profile der Position 4008 dürfen auch auf bestimmte Längen zugeschnitten, jedoch — abgesehen von einer einfachen Oberflächenbearbeitung — nicht weiter bearbeitet sein.

Zusätzliche Anmerkung

1.
In das Kapitel 40 gehören mit Zellkautschuk getränkte, bestrichene oder überzogene Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe unabhängig davon,

ob sie aus mit Zellkautschuk getränkten, bestrichenen oder überzogenen Geweben, Gewirken, Gestricken (anderen als solchen der Position 5906), Filzen oder Vliesstoffen konfektioniert sind oder

aus nicht getränkten, bestrichenen oder überzogenen Geweben, Gewirken, Gestricken, Filzen oder Vliesstoffen konfektioniert und anschließend mit Zellkautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen worden sind,

sofern diese Gewebe, Gewirke, Gestricke, Filze oder Vliesstoffe nur der Verstärkung dienen (Anmerkung 3 c zu Kapitel 56 und Anmerkung 4 letzter Absatz zu Kapitel 59).

KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 4001 Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle und ähnliche natürliche Kautschukarten, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen 40011000 Latex von Naturkautschuk, auch vorvulkanisiert frei Naturkautschuk in anderen Formen 40012100 geräucherte Blätter (smoked sheets) frei 40012200 technisch spezifizierter Naturkautschuk (TSNR) frei 40012900 andere frei 40013000 Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle und ähnliche natürliche Kautschukarten frei 4002 Synthetischer Kautschuk und Faktis, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen; Mischungen von Erzeugnissen der Position 4001 mit Erzeugnissen dieser Position, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen Styrol-Butadien-Kautschuk (SBR); carboxylierter Styrol-Butadien-Kautschuk (XSBR) 40021100 Latex frei 400219 andere 40021910 Styrol-Butadien-Kautschuk, durch Emulsionspolymerisation hergestellt (E-SBR), in Ballen frei 40021920 Styrol-Butadien-Styrol-Blockcopolymere, durch Lösungspolymerisation hergestellt (SBS, thermoplastische Elastomere), in Granulaten, Krümeln oder Pulverform frei 40021930 Styrol-Butadien-Kautschuk, durch Lösungspolymerisation hergestellt (S-SBR), in Ballen frei 40021990 andere frei 40022000 Butadien-Kautschuk (BR) frei Butylkautschuk (IIR); Chlorbutylkautschuk und Brombutylkautschuk (CIIR oder BIIR) 40023100 Butylkautschuk (IIR) frei 40023900 andere frei Chloropren (Chlorbutadien)-Kautschuk (CR) 40024100 Latex frei 40024900 andere frei Acrylnitril-Butadien-Kautschuk (NBR) 40025100 Latex frei 40025900 andere frei 40026000 Isopren-Kautschuk (IR) frei 40027000 Ethylen-Propylen-Dien-Terpolymer-Kautschuk, nicht konjugiert (EPDM) frei 40028000 Mischungen von Erzeugnissen der Position 4001 mit Erzeugnissen dieser Position frei andere 40029100 Latex frei 400299 andere 40029910 durch Zusatz von Kunststoffen modifizierte Erzeugnisse 2,9 40029990 andere frei 40030000 Regenerierter Kautschuk in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen frei 40040000 Abfälle, Bruch und Schnitzel von Weichkautschuk, auch zu Pulver oder Granulat zerkleinert frei 4005 Kautschukmischungen, nicht vulkanisiert, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen 40051000 Kautschuk mit Zusatz von Ruß oder Siliciumdioxid frei 40052000 Lösungen; Dispersionen, ausgenommen solche der Unterposition 400510 frei andere 40059100 Platten, Blätter und Streifen frei 40059900 andere frei 4006 Andere Formen (z. B. Stäbe, Stangen, Rohre, Profile) und Waren (z. B. Scheiben, Ringe), aus nicht vulkanisiertem Kautschuk 40061000 Rohlaufprofile frei 40069000 andere frei 40070000 Fäden und Schnüre, aus vulkanisiertem Kautschuk 3 4008 Platten, Blätter, Streifen, Stäbe, Stangen und Profile, aus Weichkautschuk aus Zellkautschuk 40081100 Platten, Blätter und Streifen 3 40081900 andere 2,9 aus Vollkautschuk 400821 Platten, Blätter und Streifen 40082110 Bodenbelag und Fußmatten 3 m2 40082190 andere 3 40082900 andere 2,9 4009 Rohre und Schläuche, aus Weichkautschuk, auch mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken (z. B. Nippel, Bögen) weder mit anderen Stoffen verstärkt noch in Verbindung mit anderen Stoffen 40091100 ohne Formstücke, Verschlussstücke oder Verbindungsstücke 3 40091200 mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken 3 ausschließlich mit Metall verstärkt oder in Verbindung mit Metall 40092100 ohne Formstücke, Verschlussstücke oder Verbindungsstücke 3 40092200 mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken 3 ausschließlich mit Spinnstoffen verstärkt oder in Verbindung mit Spinnstoffen 40093100 ohne Formstücke, Verschlussstücke oder Verbindungsstücke 3 40093200 mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken 3 mit anderen Stoffen verstärkt oder in Verbindung mit anderen Stoffen 40094100 ohne Formstücke, Verschlussstücke oder Verbindungsstücke 3 40094200 mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken 3 4010 Förderbänder und Treibriemen, aus vulkanisiertem Kautschuk Förderbänder 40101100 nur mit Metall verstärkt 6,5 40101200 nur mit textilen Spinnstoffen verstärkt 6,5 40101900 andere 6,5 Treibriemen 40103100 endlose Treibriemen mit trapezförmigem Querschnitt (Keilriemen), V-artig gerippt, mit einem äußeren Umfang von mehr als 60 cm bis 180 cm 6,5 40103200 endlose Treibriemen mit trapezförmigem Querschnitt (Keilriemen), andere als V-artig gerippt, mit einem äußeren Umfang von mehr als 60 cm bis 180 cm 6,5 40103300 endlose Treibriemen mit trapezförmigem Querschnitt (Keilriemen), V-artig gerippt, mit einem äußeren Umfang von mehr als 180 cm bis 240 cm 6,5 40103400 endlose Treibriemen mit trapezförmigem Querschnitt (Keilriemen), andere als V-artig gerippt, mit einem äußeren Umfang von mehr als 180 cm bis 240 cm 6,5 40103500 endlose Synchrontreibriemen (Zahnriemen) mit einem äußeren Umfang von mehr als 60 cm bis 150 cm 6,5 40103600 endlose Synchrontreibriemen (Zahnriemen) mit einem äußeren Umfang von mehr als 150 cm bis 198 cm 6,5 40103900 andere 6,5 4011 Luftreifen aus Kautschuk, neu 40111000 von der für Personenkraftwagen (einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen) verwendeten Art 4,5 p/st 401120 von der für Omnibusse und Lastkraftwagen verwendeten Art 40112010 mit einer Tragfähigkeitskennzahl von 121 oder weniger 4,5 p/st 40112090 mit einer Tragfähigkeitskennzahl von mehr als 121 4,5 p/st 40113000 von der für Luftfahrzeuge verwendeten Art 4,5 p/st 40114000 von der für Motorräder und Motorroller verwendeten Art 4,5 p/st 40115000 von der für Fahrräder verwendeten Art 4 p/st andere, mit Stollenprofil, Winkelprofil und ähnlichen Profilen 40116100 von der für Maschinen und Fahrzeuge in der Land- und Forstwirtschaft verwendeten Art 4 p/st 40116200 von der für Maschinen und Fahrzeuge im Hoch- und Tiefbau verwendeten Art, mit einem Felgendurchmesser von 61 cm oder weniger 4 p/st 40116300 von der für Maschinen und Fahrzeuge im Hoch- und Tiefbau verwendeten Art, mit einem Felgendurchmesser von mehr als 61 cm 4 p/st 40116900 andere 4 p/st andere 40119200 von der für Maschinen und Fahrzeuge in der Land- und Forstwirtschaft verwendeten Art 4 p/st 40119300 von der für Maschinen und Fahrzeuge im Hoch- und Tiefbau verwendeten Art, mit einem Felgendurchmesser von 61 cm oder weniger 4 p/st 40119400 von der für Maschinen und Fahrzeuge im Hoch- und Tiefbau verwendeten Art, mit einem Felgendurchmesser von mehr als 61 cm 4 p/st 40119900 andere 4 p/st 4012 Luftreifen aus Kautschuk, runderneuert oder gebraucht; Vollreifen oder Hohlkammerreifen, Überreifen und Felgenbänder, aus Kautschuk Luftreifen, runderneuert 40121100 von der für Personenkraftwagen (einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen) verwendeten Art 4,5 p/st 40121200 von der für Omnibusse und Lastkraftwagen verwendeten Art 4,5 p/st 40121300 von der für Luftfahrzeuge verwendeten Art 4,5 p/st 40121900 andere 4,5 p/st 40122000 Luftreifen, gebraucht 4,5 p/st 401290 andere 40129020 Voll- oder Hohlkammerreifen 2,5 40129030 Überreifen 2,5 40129090 Felgenbänder 4 4013 Luftschläuche aus Kautschuk 40131000 von der für Personenkraftwagen (einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen), Omnibusse und Lastkraftwagen verwendeten Art 4 p/st 40132000 von der für Fahrräder verwendeten Art 4 p/st 40139000 andere 4 p/st 4014 Waren zu hygienischen oder medizinischen Zwecken (einschließlich Sauger), aus Weichkautschuk, auch in Verbindung mit Hartkautschukteilen 40141000 Präservative frei 40149000 andere frei 4015 Kleidung und Bekleidungszubehör (einschließlich Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe) für alle Zwecke, aus Weichkautschuk Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe 40151100 für chirurgische Zwecke 2 pa 40151900 andere 2,7 pa 40159000 andere 5 4016 Andere Waren aus Weichkautschuk 40161000 aus Zellkautschuk 3,5 andere 40169100 Bodenbeläge und Fußmatten 2,5 40169200 Radiergummi 2,5 40169300 Dichtungen 2,5 40169400 Fender, auch aufblasbar 2,5 40169500 andere aufblasbare Waren 2,5 401699 andere für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 40169952 Gummi-Metall-Teile 2,5 40169957 andere 2,5 andere 40169991 Gummi-Metall-Teile 2,5 40169997 andere 2,5 40170000 Hartkautschuk (z. B. Ebonit) in allen Formen, einschließlich Abfälle und Bruch; Waren aus Hartkautschuk frei

ABSCHNITT VIII

KAPITEL 41

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 41 gehören nicht:

a)
Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Felle (Position 0511);
b)
Vogelbälge und Teile davon, mit ihren Federn oder Daunen (Position 0505 oder 6701);
c)
nicht enthaarte, rohe, gegerbte oder zugerichtete Häute und Felle (Kapitel 43). Jedoch gehören zu Kapitel 41 rohe, nicht enthaarte Häute und Felle von Rindern oder Kälbern (auch von Büffeln), von Pferden oder anderen Einhufern, von Schafen oder Lämmern (ausgenommen Felle von so genannten Astrachan-, Karakul-, Persianer-, Breitschwanz- und ähnlichen Lämmern und von indischen, chinesischen, mongolischen oder tibetanischen Lämmern), von Ziegen oder Zickeln (ausgenommen Felle von Ziegen oder Zickeln aus dem Jemen oder von mongolischen oder tibetanischen Ziegen oder Zickeln), von Schweinen (einschließlich Pekaris), von Gämsen, Gazellen, Kamelen (einschließlich Dromedaren), Rentieren, Elchen, Hirschen, Rehen oder Hunden.

2.
A)
Zu den Positionen 4104 bis 4106 gehören nicht Häute und Felle, die einem reversiblen Gerb-(einschließlich Vorgerbungs-)prozess unterzogen wurden (Positionen 4101 bis 4103, je nach Beschaffenheit).
B)
Im Sinne der Positionen 4104 bis 4106 umfasst der Begriff „in trockenem Zustand (crust)” Häute und Felle, die vor dem Trocknen nachgegerbt, gefärbt oder gefettet (zugerichtet) worden sind.
3.
Der Begriff „rekonstituiertes Leder” umfasst in allen Teilen der Nomenklatur nur Stoffe der in Position 4115 erfassten Art.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 4101 Rohe Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) oder von Pferden und anderen Einhufern (frisch oder gesalzen, getrocknet, geäschert, gepickelt oder anders konserviert, jedoch weder gegerbt noch zu Pergament- oder Rohhautleder konserviert, noch zugerichtet), auch enthaart oder gespalten 410120 ganze Häute und Felle, mit einem Stückgewicht von 8 kg oder weniger, wenn sie nur getrocknet, von 10 kg oder weniger, wenn sie trocken gesalzen, oder von 16 kg oder weniger, wenn sie frisch, nass gesalzen oder anders konserviert sind 41012010 frisch frei p/st 41012030 nass gesalzen frei p/st 41012050 getrocknet oder trocken gesalzen frei p/st 41012090 andere frei p/st 410150 ganze Häute und Felle, mit einem Stückgewicht von mehr als 16 kg 41015010 frisch frei p/st 41015030 nass gesalzen frei p/st 41015050 getrocknet oder trocken gesalzen frei p/st 41015090 andere frei p/st 41019000 andere, einschließlich Croupons, Halbcroupons und Bauchstücke frei 4102 Rohe Häute und Felle von Schafen oder Lämmern (frisch oder gesalzen, getrocknet, geäschert, gepickelt oder anders konserviert, jedoch weder gegerbt noch zu Pergament- oder Rohhautleder konserviert, noch zugerichtet), auch enthaart oder gespalten, ausgenommen solche, die aufgrund der Anmerkung 1 c zu Kapitel 41 ausgeschlossen sind 410210 nicht enthaart 41021010 von Lämmern frei p/st 41021090 andere frei p/st enthaart 41022100 gepickelt frei p/st 41022900 andere frei p/st 4103 Andere rohe Häute und Felle (frisch oder gesalzen, getrocknet, geäschert, gepickelt oder anders konserviert, jedoch weder gegerbt noch zu Pergament- oder Rohhautleder konserviert, noch zugerichtet), auch enthaart oder gespalten, ausgenommen solche, die aufgrund der Anmerkungen 1 b und 1 c zu Kapitel 41 ausgeschlossen sind 41032000 von Kriechtieren frei p/st 41033000 von Schweinen frei p/st 410390 andere 41039010 von Ziegen oder Zickeln frei p/st 41039090 andere frei 4104 Gegerbte, auch getrocknete Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) oder von Pferden und anderen Einhufern, enthaart, auch gespalten, aber nicht zugerichtet in nassem Zustand (einschließlich wet-blue) 410411 Vollleder, ungespalten; Narbenspalt 41041110 ganze Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln), mit einer Oberfläche von 2,6 m2 oder weniger frei p/st andere von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) 41041151 ganze Häute und Felle, mit einer Oberfläche von mehr als 2,6 m2 frei p/st 41041159 andere frei p/st 41041190 andere 5,5 p/st 410419 andere 41041910 ganze Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln), mit einer Oberfläche von 2,6 m2 oder weniger frei p/st andere von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) 41041951 ganze Häute und Felle, mit einer Oberfläche von mehr als 2,6 m2 frei p/st 41041959 andere frei p/st 41041990 andere 5,5 p/st in getrocknetem Zustand (crust) 410441 Vollleder, ungespalten; Narbenspalt ganze Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln), mit einer Oberfläche von 2,6 m2 oder weniger 41044111 indisches Kipsleder, ganz, auch ohne Kopf und Füße, mit einem Stückgewicht von 4,5 kg oder weniger, nur pflanzlich gegerbt, auch weiter bearbeitet, jedoch augenscheinlich zur unmittelbaren Herstellung von Lederwaren nicht verwendbar frei p/st 41044119 andere 6,5 p/st andere von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) 41044151 ganze Häute und Felle, mit einer Oberfläche von mehr als 2,6 m2 6,5 p/st 41044159 andere 6,5 p/st 41044190 andere 5,5 p/st 410449 andere ganze Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln), mit einer Oberfläche von 2,6 m2 oder weniger 41044911 indisches Kipsleder, ganz, auch ohne Kopf und Füße, mit einem Stückgewicht von 4,5 kg oder weniger, nur pflanzlich gegerbt, auch weiter bearbeitet, jedoch augenscheinlich zur unmittelbaren Herstellung von Lederwaren nicht verwendbar frei p/st 41044919 andere 6,5 p/st andere von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) 41044951 ganze Häute und Felle, mit einer Oberfläche von mehr als 2,6 m2 6,5 p/st 41044959 andere 6,5 p/st 41044990 andere 5,5 p/st 4105 Gegerbte, auch getrocknete Häute und Felle von Schafen oder Lämmern, enthaart, auch gespalten, aber nicht zugerichtet 410510 in nassem Zustand (einschließlich wet-blue) 41051010 Vollleder 2 p/st 41051090 Spaltleder 2 p/st 410530 in getrocknetem Zustand (crust) 41053010 von indischen Metis, pflanzlich vorgegerbt, auch weiter bearbeitet, jedoch augenscheinlich zur unmittelbaren Herstellung von Lederwaren nicht verwendbar frei p/st andere 41053091 Vollleder 2 p/st 41053099 Spaltleder 2 p/st 4106 Gegerbte, auch getrocknete Häute und Felle von anderen Tieren, enthaart, auch gespalten, aber nicht zugerichtet von Ziegen oder Zickeln 410621 in nassem Zustand (einschließlich wet-blue) 41062110 Vollleder 2 p/st 41062190 Spaltleder 2 p/st 410622 in getrocknetem Zustand (crust) 41062210 von indischen Ziegen, pflanzlich vorgegerbt, auch weiter bearbeitet, jedoch augenscheinlich zur unmittelbaren Herstellung von Lederwaren nicht verwendbar frei p/st 41062290 andere 2 p/st von Schweinen 410631 in nassem Zustand (einschließlich wet-blue) 41063110 Vollleder 2 p/st 41063190 Spaltleder 2 p/st 410632 in getrocknetem Zustand (crust) 41063210 Vollleder 2 p/st 41063290 Spaltleder 2 p/st 410640 von Kriechtieren 41064010 pflanzlich vorgegerbt frei p/st 41064090 andere 2 p/st von anderen Tieren 41069100 in nassem Zustand (einschließlich wet-blue) 2 41069200 in getrocknetem Zustand (crust) 2 p/st 4107 Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, einschließlich Pergament- oder Rohhautleder, von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) oder von Pferden und anderen Einhufern, enthaart, auch gespalten, ausgenommen Leder der Position 4114 ganze Häute und Felle 410711 Vollleder, ungespalten von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln), mit einer Oberfläche von 2,6 m2 oder weniger 41071111 Boxcalf 6,5 m2 41071119 anderes 6,5 m2 41071190 anderes 6,5 m2 410712 Narbenspalt von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln), mit einer Oberfläche von 2,6 m2 oder weniger 41071211 Boxcalf 6,5 m2 41071219 anderes 6,5 m2 anderes 41071291 Leder von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) 5,5 m2 41071299 Rossleder und Leder von anderen Einhufern 6,5 m2 410719 anderes 41071910 von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln), mit einer Oberfläche von 2,6 m2 oder weniger 6,5 m2 41071990 anderes 6,5 m2 anderes, einschließlich Flanken 410791 Vollleder, ungespalten 41079110 Sohlenleder 6,5 41079190 anderes 6,5 m2 410792 Narbenspalt 41079210 von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) 5,5 m2 41079290 Rossleder und Leder von anderen Einhufern 6,5 m2 410799 anderes 41079910 Leder von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) 6,5 m2 41079990 Rossleder und Leder von anderen Einhufern 6,5 m2 4108 4109 4110 4111 41120000 Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, einschließlich Pergament- oder Rohhautleder, von Schafen oder Lämmern, enthaart, auch gespalten, ausgenommen Leder der Position 4114 3,5 m2 4113 Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, einschließlich Pergament- oder Rohhautleder, von anderen Tieren, enthaart, auch gespalten, ausgenommen Leder der Position 4114 41131000 von Ziegen oder Zickeln 3,5 m2 41132000 von Schweinen 2 m2 41133000 von Kriechtieren 2 m2 41139000 von anderen Tieren 2 m2 4114 Sämischleder (einschließlich Neusämischleder); Lackleder und folienkaschierte Lackleder; metallisierte Leder 411410 Sämischleder (einschließlich Neusämischleder) 41141010 von Schafen oder Lämmern 2,5 p/st 41141090 von anderen Tieren 2,5 p/st 41142000 Lackleder und folienkaschierte Lackleder; metallisierte Leder 2,5 m2 4115 Rekonstituiertes Leder auf der Grundlage von Leder oder Lederfasern hergestellt, in Platten, Blättern oder Streifen, auch in Rollen; Schnitzel und andere Abfälle von Leder, Pergament- oder Rohhautleder oder rekonstituiertem Leder, nicht zur Herstellung von Waren aus Leder verwendbar; Lederspäne, Lederpulver und Ledermehl 41151000 rekonstituiertes Leder auf der Grundlage von Leder oder Lederfasern hergestellt, in Platten, Blättern oder Streifen, auch in Rollen 2,5 41152000 Schnitzel und andere Abfälle von Leder, Pergament- oder Rohhautleder oder rekonstituiertem Leder, nicht zur Herstellung von Waren aus Leder verwendbar; Lederspäne, Lederpulver und Ledermehl frei

KAPITEL 42

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 42 gehören nicht:

a)
steriles Catgut und anderes steriles chirurgisches Nahtmaterial (Position 3006);
b)
Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Leder (ausgenommen Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe), mit Futter aus Pelzfellen oder künstlichem Pelzwerk oder mit äußeren Teilen aus Pelzfellen oder künstlichem Pelzwerk, wenn diese äußeren Teile über den Umfang eines einfachen Besatzes hinausgehen (Position 4303 oder 4304);
c)
konfektionierte Waren aus Netzstoffen der Position 5608;
d)
Waren des Kapitels 64;
e)
Kopfbedeckungen und Teile davon des Kapitels 65;
f)
Peitschen, Reitpeitschen und andere Waren der Position 6602;
g)
Manschettenknöpfe, Armbänder und anderer Fantasieschmuck (Position 7117);
h)
Zubehör und Ausstattung für Sattlerwaren (z. B. Gebisse, Steigbügel, Schnallen), gesondert gestellt (im Allgemeinen Abschnitt XV);
ij)
Saiten für Musikinstrumente, Felle für Trommeln und für ähnliche Instrumente sowie andere Teile von Musikinstrumenten (Position 9209);
k)
Waren des Kapitels 94 (z. B. Möbel, Beleuchtungskörper);
l)
Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte);
m)
Knöpfe, Druckknöpfe, Knopfformen und andere Teile von Knöpfen und Druckknöpfen, Knopfrohlinge, der Position 9606.

2.
A)
In Ergänzung der vorstehenden Anmerkung 1 gehören zu Position 4202 nicht:

a)
Einkaufstaschen, mit Griffen, aus Kunststofffolie, auch bedruckt, für eine längere Verwendung nicht vorgesehen (Position 3923);
b)
Waren aus Flechtstoffen (Position 4602).

B)
Waren der Positionen 4202 und 4203 mit Teilen aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen, echten Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) bleiben auch dann in diesen Positionen eingereiht, selbst wenn diese Teile mehr als geringfügige Verzierungen oder unwesentliche Zutaten darstellen, vorausgesetzt, diese Teile verleihen den Waren nicht ihren wesentlichen Charakter. Wenn die Teile jedoch den Waren ihren wesentlichen Charakter verleihen, sind die Waren in Kapitel 71 einzureihen.
3.
Im Sinne der Position 4203 gelten als „Kleidung und Bekleidungszubehör” insbesondere Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe (einschließlich solche für Sport- und Schutzzwecke), Schürzen und andere Schutzkleidung für alle Berufe, Hosenträger, Gürtel, Koppel aller Art, Schulterriemen, Handgelenkbänder, ausgenommen Uhrarmbänder (Position 9113).

Zusätzliche Anmerkung

1.
Der Begriff „Außenseite” im Sinne der Unterpositionen der Position 4202 bezeichnet den mit bloßem Auge wahrnehmbaren Stoff an der Oberfläche des Behältnisses, selbst wenn es sich bei diesem Stoff um die äußere Lage eines Verbundstoffes handelt, der das Außenmaterial des Behältnisses bildet.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 42010000 Sattlerwaren für alle Tiere (einschließlich Zugtaue, Leinen, Kniekappen, Maulkörbe, Satteldecken, Satteltaschen, Hundedecken und dergleichen), aus Stoffen aller Art 2,7 4202 Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse 420211 mit Außenseite aus Leder, rekonstituiertem Leder oder Lackleder 42021110 Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse 3 p/st 42021190 andere 3 420212 mit Außenseite aus Kunststoff oder aus Spinnstoffen aus Kunststofffolien 42021211 Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse 9,7 p/st 42021219 andere 9,7 42021250 aus formgepresstem Kunststoff 5,2 aus anderen Stoffen, einschließlich Vulkanfiber 42021291 Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse 3,7 p/st 42021299 andere 3,7 420219 andere 42021910 aus Aluminium 5,7 42021990 aus anderen Stoffen 3,7 Handtaschen, auch mit Schulterriemen, einschließlich solche ohne Handgriff 42022100 mit Außenseite aus Leder, rekonstituiertem Leder oder Lackleder 3 p/st 420222 mit Außenseite aus Kunststofffolien oder Spinnstoffen 42022210 aus Kunststofffolien 9,7 p/st 42022290 aus Spinnstoffen 3,7 p/st 42022900 andere 3,7 p/st Taschen- oder Handtaschenartikel 42023100 mit Außenseite aus Leder, rekonstituiertem Leder oder Lackleder 3 420232 mit Außenseite aus Kunststofffolien oder Spinnstoffen 42023210 aus Kunststofffolien 9,7 42023290 aus Spinnstoffen 3,7 42023900 andere 3,7 andere 420291 mit Außenseite aus Leder, rekonstituiertem Leder oder Lackleder 42029110 Reisetaschen, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke und Taschen für Sportartikel 3 42029180 andere 3 420292 mit Außenseite aus Kunststofffolien oder Spinnstoffen aus Kunststofffolien 42029211 Reisetaschen, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke und Taschen für Sportartikel 9,7 42029215 Behältnisse für Musikinstrumente 6,7 42029219 andere 9,7 aus Spinnstoffen 42029291 Reisetaschen, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke und Taschen für Sportartikel 2,7 42029298 andere 2,7 42029900 andere 3,7 4203 Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Leder oder rekonstituiertem Leder 42031000 Kleidung 4 Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe 42032100 Spezialsporthandschuhe 9 pa 420329 andere 42032910 Schutzhandschuhe für alle Berufe 9 pa andere 42032991 für Männer oder Knaben 7 pa 42032999 andere 7 pa 42033000 Gürtel, Koppel und Schulterriemen 5 42034000 anderes Bekleidungszubehör 5 4204 420500 Andere Waren aus Leder oder rekonstituiertem Leder zu technischen Zwecken 42050011 Treibriemen und Förderbänder 2 42050019 andere 3 42050090 andere 2,5 42060000 Waren aus Därmen, Goldschlägerhäutchen, Blasen oder Sehnen 1,7

KAPITEL 43

Anmerkungen

1.
Als „Pelzfelle” im Sinne der Nomenklatur gelten, abgesehen von den rohen Pelzfellen der Position 4301, die mit dem Haarkleid gegerbten oder zugerichteten Häute und Felle von Tieren aller Art.
2.
Zu Kapitel 43 gehören nicht:

a)
Vogelbälge und Teile davon, mit ihren Federn oder Daunen (Position 0505 oder 6701, je nach Beschaffenheit);
b)
nicht enthaarte, rohe Häute und Felle des Kapitels 41 (siehe Anmerkung 1 Buchstabe c zu Kapitel 41);
c)
Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, die aus Leder und Pelzfellen oder aus Leder und künstlichem Pelzwerk bestehen (Position 4203);
d)
Waren des Kapitels 64;
e)
Kopfbedeckungen und Teile davon des Kapitels 65;
f)
Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte).

3.
Zu Position 4303 gehören Pelzfelle oder Teile davon, die unter Zusatz anderer Stoffe zusammengesetzt worden sind, sowie Pelzfelle oder Teile davon, die zu Kleidung, Teilen davon oder zu Bekleidungszubehör oder anderen Waren zusammengenäht worden sind.
4.
Kleidung und Bekleidungszubehör aller Art (ausgenommen Waren der Anmerkung 2 zu Kapitel 43), mit Pelzfellen oder künstlichem Pelzwerk gefüttert, gehören je nach Beschaffenheit des Futters zu Position 4303 oder 4304. Das Gleiche gilt für Kleidung und Bekleidungszubehör, mit äußeren Teilen aus Pelzfellen oder künstlichem Pelzwerk, wenn diese Teile über den Umfang eines einfachen Besatzes hinausgehen.
5.
Als „künstliches Pelzwerk” im Sinne der Nomenklatur gelten Nachahmungen von Pelzfellen, die durch Aufkleben oder Aufnähen von Wolle, anderen Tierhaaren oder anderen Fasern auf Leder, Gewebe oder andere Stoffe hergestellt worden sind. Jedoch gelten Nachahmungen, die durch Weben oder Wirken hergestellt worden sind, nicht als „künstliches Pelzwerk” (im Allgemeinen Position 5801 oder 6001).
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 4301 Rohe Pelzfelle (einschließlich Kopf, Schwanz, Klauen und andere zu Kürschnerzwecken verwendbare Teile), ausgenommen rohe Häute und Felle der Position 4101, 4102 oder 4103 43011000 von Nerzen, ganz, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen frei p/st 43013000 von Astrachan-, Karakul-, Persianer-, Breitschwanz- oder ähnlichen Lämmern, von indischen, chinesischen, mongolischen oder tibetanischen Lämmern, ganz, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen frei p/st 43016000 von Füchsen, ganz, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen frei p/st 430180 andere Pelzfelle, ganz, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen 43018030 von Murmeltieren frei p/st 43018050 von Wildkatzen aller Art frei p/st 43018070 andere frei 43019000 Köpfe, Schwänze, Klauen und andere zu Kürschnerzwecken verwendbare Teile frei 4302 Gegerbte oder zugerichtete Pelzfelle (einschließlich Kopf, Schwanz, Klauen und andere Teile, Abfälle und Überreste), auch zusammengesetzt (ohne Zusatz anderer Stoffe), ausgenommen solche der Position 4303 ganze Pelzfelle, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen, nicht zusammengesetzt 43021100 von Nerzen frei p/st 430219 andere 43021910 von Bibern frei p/st 43021920 von Bisamratten frei p/st 43021930 von Füchsen frei p/st 43021935 von Kaninchen oder Hasen frei p/st von Hundsrobben oder Ohrenrobben 43021941 von Jungtieren der Sattelrobbe (whitecoats) oder von Jungtieren der Mützenrobbe (bluebacks) 2,2 p/st 43021949 andere 2,2 p/st 43021950 von Seeottern oder Nutrias 2,2 p/st 43021960 von Murmeltieren 2,2 p/st 43021970 von Wildkatzen aller Art 2,2 p/st von Schafen und Lämmern 43021975 von Astrachan-, Karakul-, Persianer-, Breitschwanz- oder ähnlichen Lämmern, von indischen, chinesischen, mongolischen oder tibetanischen Lämmern frei p/st 43021980 andere 2,2 p/st 43021995 andere 2,2 43022000 Köpfe, Schwänze, Klauen und andere Teile, Abfälle und Überreste, nicht zusammengesetzt frei 430230 ganze Pelzfelle, Teile und Überreste davon, zusammengesetzt 43023010 „ausgelassene” Pelzfelle 2,7 andere 43023021 von Nerzen 2,2 p/st 43023025 von Kaninchen oder Hasen 2,2 p/st 43023031 von Astrachan-, Karakul-, Persianer-, Breitschwanz- oder ähnlichen Lämmern, von indischen, chinesischen, mongolischen oder tibetanischen Lämmern 2,2 p/st 43023041 von Bisamratten 2,2 p/st 43023045 von Füchsen 2,2 p/st von Hundsrobben oder Ohrenrobben 43023051 von Jungtieren der Sattelrobbe (whitecoats) oder von Jungtieren der Mützenrobbe (bluebacks) 2,2 p/st 43023055 andere 2,2 p/st 43023061 von Seeottern oder Nutrias 2,2 p/st 43023071 von Wildkatzen aller Art 2,2 p/st 43023095 andere 2,2 4303 Kleidung, Bekleidungszubehör und andere Waren, aus Pelzfellen 430310 Kleidung und Bekleidungszubehör 43031010 aus Pelzfellen von Jungtieren der Sattelrobbe (whitecoats) oder von Jungtieren der Mützenrobbe (bluebacks) 3,7 43031090 andere 3,7 43039000 andere 3,7 43040000 Künstliches Pelzwerk und Waren daraus 3,2

ABSCHNITT IX

KAPITEL 44

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 44 gehören nicht:

a)
Holz in Form von Spänen, Plättchen oder Schnitzeln, zerkleinert, gemahlen oder pulverisiert, von der hauptsächlich zur Riechmittelherstellung oder zu Zwecken der Medizin, Insektenvertilgung, Schädlingsbekämpfung und dergleichen verwendeten Art (Position 1211);
b)
Bambus oder andere holzige Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art, roh, auch gespalten, in der Längsrichtung gesägt oder auf Längen zugeschnitten (Position 1401);
c)
Holz, in Form von Spänen, Plättchen oder Schnitzeln, gemahlen oder pulverisiert, von der hauptsächlich zum Färben oder Gerben verwendeten Art (Position 1404);
d)
Aktivkohle (Position 3802);
e)
Waren der Position 4202;
f)
Waren des Kapitels 46;
g)
Schuhe und Teile davon des Kapitels 64;
h)
Waren des Kapitels 66 (z. B. Regenschirme, Gehstöcke und Teile);
ij)
Waren der Position 6808;
k)
Fantasieschmuck der Position 7117;
l)
Waren der Abschnitte XVI und XVII (z. B. Maschinenteile, Kästen, Behältnisse, Gehäuse für Maschinen und Apparate sowie Stellmacherwaren);
m)
Waren des Abschnitts XVIII (z. B. Uhrengehäuse und Musikinstrumente sowie Teile davon);
n)
Waffenteile (Position 9305);
o)
Waren des Kapitels 94 (z. B. Möbel, Beleuchtungskörper, vorgefertigte Gebäude);
p)
Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte);
q)
Waren des Kapitels 96 (z. B. Tabakpfeifen und Teile davon, Knöpfe, Bleistifte), ausgenommen Stiele und Fassungen, aus Holz, für Waren der Position 9603;
r)
Waren des Kapitels 97 (z. B. Kunstgegenstände).

2.
„Verdichtetes Holz” im Sinne dieses Kapitels ist massives oder aus Lagen zusammengesetztes Holz, das chemisch oder physikalisch behandelt ist (bei Holz aus zusammengesetzten Lagen in stärkerem Maße als es für einen guten Zusammenhalt notwendig ist) und dessen Dichte, Härte und Widerstandsfähigkeit gegen mechanische, chemische oder elektrische Einflüsse hierdurch deutlich erhöht sind.
3.
Zu den Positionen 4414 bis 4421 gehören auch die entsprechenden Waren aus Spanplatten, Faserplatten, Sperrholz, furniertem Holz oder ähnlichem aus Lagen bestehendem Holz oder verdichtetem Holz.
4.
Die Waren der Position 4410, 4411 oder 4412 können so bearbeitet sein, dass sie die für Waren der Position 4409 zugelassenen Profile erhalten haben, sie können gebogen, gewellt, perforiert, anders als quadratisch oder rechteckig zugeschnitten oder geformt sein oder eine beliebige andere Bearbeitung erfahren haben, vorausgesetzt, sie verleiht ihnen nicht den Charakter von Waren anderer Positionen.
5.
Zu Position 4417 gehören nicht Werkzeuge, deren Klinge, Schneide, arbeitende Fläche oder sonstiger arbeitender Teil aus den in Anmerkung 1 zu Kapitel 82 genannten Stoffen besteht.
6.
Vorbehaltlich der vorstehenden Anmerkung 1 und gegenteiliger Bestimmungen ist jede Bezugnahme auf „Holz” in einer Position dieses Kapitels auch auf Bambus und andere holzige Stoffe anwendbar.

Unterpositions-Anmerkung

1.
Im Sinne der Unterpositionen 440341 bis 440349, 440721 bis 440729, 440831 bis 440839 und 441231 bezieht sich der Ausdruck „tropisches Holz” auf eine der nachstehend genannten Holzarten: Abura, Acajou d'Afrique, Afrormosia, Ako, Alan, Andiroba, Aningré, Avodiré, Azobé, Balau, Balsa, Bossé clair, Bossé foncé, Cativo, Cedro, Dabema, Dark Red Meranti, Dibétou, Doussié, Framiré, Freijo, Fromager, Fuma, Geronggang, Ilomba, Imbuia, Ipé, Iroko, Jaboty, Jelutong, Jequitiba, Jongkong, Kapur, Kempas, Keruing, Kosipo, Kotibé, Koto, Light Red Meranti, Limba, Louro, Maçaranduba, Mahogany, Makoré, Mandioqueira, Mansonia, Mengkulang, Meranti Bakau, Merawan, Merbau, Merpauh, Mersawa, Moabi, Niangon, Nyatoh, Obéché, Okoumé, Onzabili, Orey, Ovengkol, Ozigo, Padauk, Paldao, Palissandre de Guatemala, Palissandre de Para, Palissandre de Rio, Palissandre de Rose, Pau Amarelo, Pau Marfim, Pulai, Punah, Quaruba, Ramin, Sapelli, Saqui-Saqui, Sepetir, Sipo, Sucupira, Suren, Tauari, Teak, Tiama, Tola, Virola, White Lauan, White Meranti, White Seraya, Yellow Meranti.

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Als „Holzmehl” im Sinne der Position 4405 gilt Holzpulver, das mit einem Rückstand von 8 GHT oder weniger ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 0,63 mm passiert.
2.
Als „tropisches Holz” im Sinne der Unterpositionen 44140010, 44181010, 44182010, 44190010, 44201011 und 44209091 gelten folgende tropischen Hölzer: Acajou d'Afrique, Alan, Azobé, Balsa, Dark Red Meranti, Dibétou, Ilomba, Imbuia, Iroko, Jelutong, Jongkong, Kapur, Keruing, Kempas, Light Red Meranti, Limba, Mahogany (Swietenia spp.), Makoré, Mansonia, Meranti Bakau, Merbau, Obéché, Okoumé, Palissandre de Para Palissandre de Rio, Palissandre de Rose, Ramin, Sapelli, Sipo, Teak, Tiama, Virola, White Lauan, White Meranti, White Seraya und Yellow Meranti.
3.
Als „Pellets” im Sinne der Unterposition 44013020 gelten Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz geringer Mengen eines Bindemittels zu Zylindern mit einem Durchmesser von 25 mm oder weniger und einer Länge von 45 mm oder weniger agglomeriert worden sind.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 4401 Brennholz in Form von Rundlingen, Scheiten, Zweigen, Reisigbündeln oder ähnlichen Formen; Holz in Form von Plättchen oder Schnitzeln; Sägespäne, Holzabfälle und Holzausschuss, auch zu Pellets, Briketts, Scheiten oder ähnlichen Formen zusammengepresst 44011000 Brennholz in Form von Rundlingen, Scheiten, Zweigen, Reisigbündeln oder ähnlichen Formen frei Holz in Form von Plättchen oder Schnitzeln 44012100 Nadelholz frei 44012200 anderes Holz frei 440130 Sägespäne, Holzabfälle und Holzausschuss, auch zu Pellets, Briketts, Scheiten oder ähnlichen Formen zusammengepresst 44013020 Pellets frei andere 44013040 Sägespäne frei 44013080 andere frei 4402 Holzkohle (einschließlich Kohle aus Schalen oder Nüssen), auch zusammengepresst 44021000 aus Bambus frei 44029000 andere frei 4403 Rohholz, auch entrindet, vom Splint befreit oder zwei- oder vierseitig grob zugerichtet 44031000 mit Farbe, Beize, Kreosot oder anderen Konservierungsmitteln behandelt frei m3 440320 anderes, von Nadelholz Fichtenholz von der Art „Picea abies Karst.” oder Tannenholz von der Art „Abies alba Mill.” 44032011 Sägerundholz frei m3 44032019 anderes frei m3 Kiefernholz von der Art „Pinus sylvestris L.” 44032031 Sägerundholz frei m3 44032039 anderes frei m3 anderes 44032091 Sägerundholz frei m3 44032099 anderes frei m3 anderes, von den in der Unterpositions-Anmerkung 1 zu diesem Kapitel genannten tropischen Hölzern 44034100 Dark Red Meranti, Light Red Meranti und Meranti Bakau frei m3 440349 anderes 44034910 Acajou d'Afrique, Iroko und Sapelli frei m3 44034935 Okoumé und Sipo frei m3 44034995 anderes frei m3 anderes 440391 Eichenholz (Quercus spp.) 44039110 Sägerundholz frei m3 44039190 anderes frei m3 440392 Buchenholz (Fagus spp.) 44039210 Sägerundholz frei m3 44039290 anderes frei m3 440399 anderes 44039910 Pappelholz frei m3 44039930 Eukalyptusholz frei m3 Birkenholz 44039951 Sägerundholz frei m3 44039959 anderes frei m3 44039995 anderes frei m3 4404 Holz für Fassreifen; Holzpfähle, gespalten; Pfähle und Pflöcke aus Holz, gespitzt, nicht in der Längsrichtung gesägt; Holz, nur grob zugerichtet oder abgerundet, jedoch weder gedrechselt, gebogen noch anders bearbeitet, für Spazierstöcke, Regenschirme, Werkzeuggriffe, Werkzeugstiele und dergleichen; Holzspan, Holzstreifen, Holzbänder und dergleichen 44041000 Nadelholz frei 44042000 anderes Holz frei 44050000 Holzwolle; Holzmehl frei 4406 Bahnschwellen aus Holz 44061000 nicht imprägniert frei m3 44069000 andere frei m3 4407 Holz, in der Längsrichtung gesägt oder gesäumt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, geschliffen oder an den Enden verbunden, mit einer Dicke von mehr als 6 mm 440710 Nadelholz 44071015 geschliffen; an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen) frei m3 anderes gehobelt 44071031 Fichtenholz von der Art „Picea abies Karst.” oder Tannenholz von der Art „Abies alba Mill.” frei m3 44071033 Kiefernholz von der Art „Pinus sylvestris L.” frei m3 44071038 anderes frei m3 anderes 44071091 Fichtenholz von der Art „Picea abies Karst.” oder Tannenholz von der Art „Abies alba Mill.” frei m3 44071093 Kiefernholz von der Art „Pinus sylvestris L.” frei m3 44071098 anderes frei m3 von den in der Unterpositions-Anmerkung 1 zu diesem Kapitel genannten tropischen Hölzern 440721 Mahogany (Swietenia spp.) 44072110 geschliffen; an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen) 4,9(87) anderes 44072191 gehobelt 4(45) m3 44072199 anderes frei m3 440722 Virola, Imbuia und Balsa 44072210 geschliffen; an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen) 4,9(87) anderes 44072291 gehobelt 4(45) m3 44072299 anderes frei m3 440725 Dark Red Meranti, Light Red Meranti und Meranti Bakau 44072510 an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen) 4,9(87) anderes 44072530 gehobelt 4(45) m3 44072550 geschliffen 4,9(87) 44072590 anderes frei m3 440726 White Lauan, White Meranti, White Seraya, Yellow Meranti und Alan 44072610 an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen) 4,9(87) anderes 44072630 gehobelt 4(45) m3 44072650 geschliffen 4,9(87) 44072690 anderes frei m3 440727 Sapelli 44072710 geschliffen; an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen) 4,9(87) anderes 44072791 gehobelt 4(45) m3 44072799 anderes frei m3 440728 Iroko 44072810 geschliffen; an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen) 4,9(87) anderes 44072891 gehobelt 4(45) m3 44072899 anderes frei m3 440729 anderes 44072915 an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen) 4,9(87) anderes Acajou d'Afrique, Azobé, Dibétou, Ilomba, Jelutong, Jongkong, Kapur, Kempas, Keruing, Limba, Makoré, Mansonia, Merbau, Obéché, Okoumé, Palissandre de Para, Palissandre de Rio, Palissandre de Rose, Ramin, Sipo, Teak und Tiama gehobelt 44072920 Palissandre de Para, Palissandre de Rio und Palissandre de Rose 4,9(45) m3 44072925 anderes 4(45) m3 44072945 geschliffen 4,9(87) anderes 44072961 Azobé frei m3 44072968 anderes frei m3 anderes 44072983 gehobelt 4(45) m3 44072985 geschliffen 4,9(87) 44072995 anderes frei m3 anderes 440791 Eichenholz (Quercus spp.) 44079115 geschliffen; an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen) frei anderes gehobelt 44079131 Stäbe und Friese für Parkett, nicht zusammengesetzt frei m2 44079139 anderes frei m3 44079190 anderes frei m3 44079200 Buchenholz (Fagus spp.) frei m3 440793 Ahornholz (Acer spp.) 44079310 gehobelt; an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen) frei anderes 44079391 geschliffen 2,5 44079399 anderes frei 440794 Kirschbaumholz (Prunus spp.) 44079410 gehobelt; an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen) frei anderes 44079491 geschliffen 2,5 44079499 anderes frei 440795 Eschenholz (Fraxinus spp.) 44079510 gehobelt; an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen) frei anderes 44079591 geschliffen 2,5 44079599 anderes frei 440799 anderes 44079920 an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen) frei anderes 44079925 gehobelt frei m3 44079940 geschliffen 2,5 anderes 44079991 Pappelholz frei m3 44079996 von tropischen Hölzern frei m3 44079998 anderes frei m3 4408 Furnierblätter (einschließlich der durch Messern von Lagenholz gewonnenen Blätter), Blätter für Sperrholz oder ähnliches Lagenholz und anderes Holz, in der Längsrichtung gesägt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, geschliffen, an den Kanten oder an den Enden verbunden, mit einer Dicke von 6 mm oder weniger 440810 Nadelholz 44081015 gehobelt; geschliffen; an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen) 3 anderes 44081091 Brettchen zum Herstellen von Blei-, Kopier-, Farbstiften, Schiefergriffeln und anderen holzgefassten Stiften(11) frei anderes 44081093 mit einer Dicke von 1 mm oder weniger 4 m3 44081099 mit einer Dicke von mehr als 1 mm 4 m3 von den in der Unterpositions-Anmerkung 1 zu diesem Kapitel genannten tropischen Hölzern 440831 Dark Red Meranti, Light Red Meranti und Meranti Bakau 44083111 an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen) 4,9 anderes 44083121 gehobelt 4 m3 44083125 geschliffen 4,9 44083130 anderes 6 m3 440839 anderes Acajou d'Afrique, Limba, Mahogany (Swietenia spp.), Obéché, Okoumé, Palissandre de Para, Palissandre de Rio, Palissandre de Rose, Sapelli, Sipo, Virola und White Lauan 44083915 geschliffen; an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen) 4,9 anderes 44083921 gehobelt 4 m3 anderes 44083931 mit einer Dicke von 1 mm oder weniger 6 m3 44083935 mit einer Dicke von mehr als 1 mm 6 m3 anderes 44083955 gehobelt; geschliffen; an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen) 3 anderes 44083970 Brettchen zum Herstellen von Blei-, Kopier-, Farbstiften, Schiefergriffeln und anderen holzgefassten Stiften(11) frei anderes 44083985 mit einer Dicke von 1 mm oder weniger 4 m3 44083995 mit einer Dicke von mehr als 1 mm 4 m3 440890 anderes 44089015 gehobelt; geschliffen; an den Enden verbunden (auch gehobelt oder geschliffen) 3 anderes 44089035 Brettchen zum Herstellen von Blei-, Kopier-, Farbstiften, Schiefergriffeln und anderen holzgefassten Stiften(11) frei anderes 44089085 mit einer Dicke von 1 mm oder weniger 4 m3 44089095 mit einer Dicke von mehr als 1 mm 4 m3 4409 Holz (einschließlich Stäbe und Friese für Parkett, nicht zusammengesetzt), entlang einer oder mehrerer Kanten, Enden oder Flächen profiliert (gekehlt, genutet, gefedert, gefalzt, abgeschrägt, gefriest, gerundet oder in ähnlicher Weise bearbeitet), auch gehobelt, geschliffen oder an den Enden verbunden 440910 Nadelholz 44091011 Leisten für Rahmen für Bilder, Fotografien, Spiegel oder dergleichen frei m 44091018 anderes frei anderes 44092100 Bambus frei 440929 anderes 44092910 Leisten für Rahmen für Bilder, Fotografien, Spiegel oder dergleichen frei m anderes 44092991 Stäbe und Friese für Parkett, nicht zusammengesetzt frei m2 44092999 anderes frei 4410 Spanplatten, „oriented strand board” -Platten (OSB) und ähnliche Platten (z. B. „waferboard” -Platten) aus Holz oder anderen holzigen Stoffen, auch mit Harz oder anderen organischen Bindemitteln hergestellt aus Holz 441011 Spanplatten 44101110 roh oder nur geschliffen 7 m3 44101130 auf der Oberfläche mit Melamin imprägniertem Papier beschichtet 7 m3 44101150 auf der Oberfläche mit Dekorplatten oder Dekorfolie aus Kunststoff beschichtet 7 m3 44101190 andere 7 m3 441012 „oriented strand board” -Platten (OSB) 44101210 roh oder nur geschliffen 7 m3 44101290 andere 7 m3 44101900 andere 7 m3 44109000 andere 7 m3 4411 Faserplatten aus Holz oder anderen holzigen Stoffen, auch mit Harz oder anderen organischen Stoffen hergestellt mitteldichte Faserplatten (MDF) 441112 mit einer Dicke von 5 mm oder weniger 44111210 weder mechanisch bearbeitet noch oberflächenbeschichtet 7 m2 44111290 andere 7 m2 441113 mit einer Dicke von mehr als 5 mm bis 9 mm 44111310 weder mechanisch bearbeitet noch oberflächenbeschichtet 7 m2 44111390 andere 7 m2 441114 mit einer Dicke von mehr als 9 mm 44111410 weder mechanisch bearbeitet noch oberflächenbeschichtet 7 m2 44111490 andere 7 m2 andere 441192 mit einer Dichte von mehr als 0,8 g/cm3 44119210 weder mechanisch bearbeitet noch oberflächenbeschichtet 7 m2 44119290 andere 7 m2 441193 mit einer Dichte von mehr als 0,5 g/cm3 bis 0,8 g/cm3 44119310 weder mechanisch bearbeitet noch oberflächenbeschichtet 7 m2 44119390 andere 7 m2 441194 mit einer Dichte von 0,5 g/cm3 oder weniger 44119410 weder mechanisch bearbeitet noch oberflächenbeschichtet 7 m2 44119490 andere 7 m2 4412 Sperrholz, furniertes Holz und ähnliches Lagenholz 44121000 aus Bambus 10 m3 anderes Sperrholz, ausschließlich aus Furnieren (andere als Bambus) mit einer Dicke von 6 mm oder weniger 441231 mit mindestens einer äußeren Lage aus den in der Unterpositions-Anmerkung 1 zu diesem Kapitel genannten tropischen Hölzern 44123110 aus Acajou d'Afrique, Dark Red Meranti, Light Red Meranti, Limba, Mahogany (Swietenia spp.), Obéché, Okoumé, Palissandre de Para, Palissandre de Rio, Palissandre de Rose, Sapelli, Sipo, Virola und White Lauan 10 m3 44123190 anderes 7 m3 44123200 anderes, mit mindestens einer äußeren Lage aus anderem Holz als Nadelholz 7 m3 44123900 anderes 7(13) m3 anderes 441294 mit Block-, Stab-, Stäbchen- oder Streifenholzmittellage 44129410 mit mindestens einer äußeren Lage aus anderem Holz als Nadelholz 10 m3 44129490 anderes 6 m3 441299 anderes 44129930 mindestens eine Spanplatte enthaltend 6 m3 44129970 anderes 10(13) m3 44130000 Verdichtetes Holz in Blöcken, Platten, Brettern oder Profilen frei m3 441400 Holzrahmen für Bilder, Fotografien, Spiegel oder dergleichen 44140010 aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu diesem Kapitel 5,1(87) 44140090 andere frei 4415 Kisten, Kistchen, Verschläge, Trommeln und ähnliche Verpackungsmittel, aus Holz; Kabeltrommeln aus Holz; Flachpaletten, Boxpaletten und andere Ladungsträger, aus Holz; Palettenaufsatzwände aus Holz 441510 Kisten, Kistchen, Verschläge, Trommeln und ähnliche Verpackungsmittel; Kabeltrommeln 44151010 Kisten, Kistchen, Verschläge, Trommeln und ähnliche Verpackungsmittel 4 44151090 Kabeltrommeln 3 441520 Flachpaletten, Boxpaletten und andere Ladungsträger; Palettenaufsatzwände 44152020 Flachpaletten; Palettenaufsatzwände 3 p/st 44152090 andere 4 44160000 Fässer, Tröge, Bottiche, Kübel und andere Böttcherwaren und Teile davon, aus Holz, einschließlich Fassstäbe frei 44170000 Werkzeuge, Werkzeugfassungen, Werkzeuggriffe und Werkzeugstiele, Fassungen, Stiele und Griffe für Besen, Bürsten und Pinsel, aus Holz; Schuhformen, Schuhleisten und Schuhspanner, aus Holz frei 4418 Bautischler- und Zimmermannsarbeiten, einschließlich Verbundplatten mit Hohlraum-Mittellagen, zusammengesetzte Fußbodenplatten, Schindeln ( „shingles” und „shakes” ), aus Holz 441810 Fenster, Fenstertüren, Rahmen und Verkleidungen dafür 44181010 aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu diesem Kapitel 3 p/st(88) 44181050 aus Nadelholz 3 p/st(88) 44181090 andere 3 p/st(88) 441820 Türen und Rahmen dafür, Türverkleidungen und -schwellen 44182010 aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu diesem Kapitel 6(89) p/st(90) 44182050 aus Nadelholz frei p/st(90) 44182080 andere frei p/st(90) 44184000 Verschalungen für Betonarbeiten frei 44185000 Schindeln ( „shingles” und „shakes” ) frei 44186000 Pfosten und Balken frei zusammengesetzte Fußbodenplatten 44187100 für Mosaikfußböden 3 m2 44187200 andere, mehrlagig frei m2 44187900 andere frei m2 441890 andere 44189010 Lamellenholz frei 44189080 andere frei 441900 Holzwaren zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche 44190010 aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu diesem Kapitel 3(59) 44190090 andere frei 4420 Hölzer mit Einlegearbeit (Intarsien oder Marketerie); Schmuckkassetten, Besteckkästchen und ähnliche Waren, aus Holz; Statuetten und andere Ziergegenstände, aus Holz; Innenausstattungsgegenstände aus Holz, ausgenommen Waren des Kapitels 94 442010 Statuetten und andere Ziergegenstände, aus Holz 44201011 aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu diesem Kapitel 6(89) 44201019 andere frei 442090 andere 44209010 Hölzer mit Einlegearbeit (Intarsien oder Marketerie) 4 m3 andere 44209091 aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu diesem Kapitel 6(89) 44209099 andere frei 4421 Andere Waren aus Holz 44211000 Kleiderbügel frei p/st 442190 andere 44219091 aus Faserplatten 4 44219098 andere frei

KAPITEL 45

Anmerkung

1.
Zu Kapitel 45 gehören nicht:

a)
Schuhe und Teile davon des Kapitels 64;
b)
Kopfbedeckungen und Teile davon des Kapitels 65;
c)
Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte).

KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 4501 Naturkork, unbearbeitet oder nur zugerichtet; Korkabfälle; Korkschrot und Korkmehl 45011000 Naturkork, unbearbeitet oder nur zugerichtet frei 45019000 anderer frei 45020000 Naturkork, entrindet, zwei- oder vierseitig grob zugerichtet oder in Würfeln, Platten, Blättern oder Streifen von quadratischer oder rechteckiger Form (einschließlich scharfkantige Rohlinge zum Herstellen von Stopfen) frei 4503 Waren aus Naturkork 450310 Stopfen 45031010 zylindrisch 4,7 45031090 andere 4,7 45039000 andere 4,7 4504 Presskork (auch mit Bindemittel) und Waren aus Presskork 450410 Würfel, Quader, Platten, Blätter und Streifen; Fliesen in beliebiger Form; massive Zylinder, einschließlich Scheiben Stopfen 45041011 für Schaumwein, auch mit Scheiben aus Naturkork 4,7 45041019 andere 4,7 andere 45041091 mit Bindemittel 4,7 45041099 andere 4,7 450490 andere 45049020 Stopfen 4,7 45049080 andere 4,7

KAPITEL 46

Anmerkungen

1.
Als „Flechtstoffe” im Sinne dieses Kapitels gelten Stoffe, die aufgrund ihrer Beschaffenheit und Form zum Flechten, Weben oder für ähnliche Verarbeitungsverfahren geeignet sind; dazu gehören insbesondere Stroh, Korbweiden/Flechtweiden, Bambus und Rattan, Binsen, Schilf, Holzspan, Streifen aus anderem pflanzlichen Material (z. B. Streifen aus Rinde, schmale Blätter und Raffiabast oder andere Streifen, die aus breiten Blättern gewonnen wurden), nicht versponnene natürliche Spinnfasern, Monofile und Streifen oder dergleichen aus Kunststoffen sowie Streifen aus Papier, jedoch nicht Streifen aus Leder, rekonstituiertem Leder, Filz oder Vliesstoffen, Menschenhaar, Rosshaar, Vorgarne und Garne aus Spinnstoffen sowie Monofilamente und Streifen oder dergleichen des Kapitels 54.
2.
Zu Kapitel 46 gehören nicht:

a)
Wandverkleidungen der Position 4814;
b)
Bindfäden, Seile und Taue, auch geflochten (Position 5607);
c)
Schuhe und Kopfbedeckungen oder Teile davon des Kapitels 64 oder 65;
d)
Fahrzeuge und Fahrzeugaufbauten, aus Korbgeflecht (Kapitel 87);
e)
Waren des Kapitels 94 (z. B. Möbel, Beleuchtungskörper).

3.
„Parallel aneinander gefügte Flechtstoffe, Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen” im Sinne der Position 4601 sind Waren aus Flechtstoffen, Geflechten und ähnlichen Waren, bei denen diese nebeneinander gelegt und durch Bindematerial, auch durch Garne aus Spinnstoffen, in Flächenform miteinander verbunden sind.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 4601 Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, auch miteinander zu Bändern verbunden; Flechtstoffe, Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, in Flächenform verwebt oder parallel aneinander gefügt, auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben (z. B. Matten, Strohmatten, Gittergeflechte) Matten, Strohmatten und Gittergeflechte, aus pflanzlichen Stoffen 460121 aus Bambus 46012110 aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen 3,7 46012190 andere 2,2 460122 aus Rattan 46012210 aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen 3,7 46012290 andere 2,2 460129 andere 46012910 aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen 3,7 46012990 andere 2,2 andere 460192 aus Bambus 46019205 Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, auch miteinander zu Bändern verbunden frei andere 46019210 aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen 3,7 46019290 andere 2,2 460193 aus Rattan 46019305 Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, auch miteinander zu Bändern verbunden frei andere 46019310 aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen 3,7 46019390 andere 2,2 460194 aus anderen pflanzlichen Stoffen 46019405 Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, auch miteinander zu Bändern verbunden frei andere 46019410 aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen 3,7 46019490 andere 2,2 460199 andere 46019905 Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, auch miteinander zu Bändern verbunden 1,7 andere 46019910 aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen 4,7 46019990 andere 2,7 4602 Korbmacherwaren und andere Waren, unmittelbar aus Flechtstoffen oder aus Waren der Position 4601 hergestellt; Waren aus Luffa aus pflanzlichen Stoffen 46021100 aus Bambus 3,7 46021200 aus Rattan 3,7 460219 andere 46021910 Flaschenhülsen aus Stroh 1,7 andere 46021991 Korbmacherwaren und andere Waren, unmittelbar aus Flechtstoffen hergestellt 3,7 46021999 andere 3,7 46029000 andere 4,7

ABSCHNITT X

KAPITEL 47

Anmerkung

1.
Als „chemische Halbstoffe aus Holz, zum Auflösen” im Sinne der Position 4702 gelten chemische Halbstoffe mit einem Anteil an unlöslichem Halbstoff von 92 GHT oder mehr bei Natron- oder Sulfatzellstoffen bzw. 88 GHT oder mehr bei Sulfitzellstoffen, nach einstündiger Lagerung in einer 18-prozentigen Natronlauge (NaOH) bei 20 °C und mit einem Aschegehalt von 0,15 GHT oder weniger (ausschließlich bei Sulfitzellstoffen).
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 470100 Mechanische Halbstoffe aus Holz 47010010 thermo-mechanische Halbstoffe aus Holz frei kg 90 % sdt 47010090 andere frei kg 90 % sdt 47020000 Chemische Halbstoffe aus Holz, zum Auflösen frei kg 90 % sdt 4703 Chemische Halbstoffe aus Holz (Natron- oder Sulfatzellstoff), ausgenommen solche zum Auflösen ungebleicht 47031100 aus Nadelholz frei kg 90 % sdt 47031900 aus anderem Holz frei kg 90 % sdt halbgebleicht oder gebleicht 47032100 aus Nadelholz frei kg 90 % sdt 47032900 aus anderem Holz frei kg 90 % sdt 4704 Chemische Halbstoffe aus Holz (Sulfitzellstoff), ausgenommen solche zum Auflösen ungebleicht 47041100 aus Nadelholz frei kg 90 % sdt 47041900 aus anderem Holz frei kg 90 % sdt halbgebleicht oder gebleicht 47042100 aus Nadelholz frei kg 90 % sdt 47042900 aus anderem Holz frei kg 90 % sdt 47050000 Halbstoffe aus Holz, durch Kombination aus mechanischem und chemischem Aufbereitungsverfahren hergestellt frei kg 90 % sdt 4706 Halbstoffe aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier oder Pappe oder aus anderen cellulosehaltigen Faserstoffen 47061000 aus Baumwoll-Linters frei 47062000 Halbstoffe aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier oder Pappe frei kg 90 % sdt 47063000 andere, aus Bambus frei kg 90 % sdt andere 47069100 mechanisch aufbereitet frei kg 90 % sdt 47069200 chemisch aufbereitet frei kg 90 % sdt 47069300 halbchemisch aufbereitet frei kg 90 % sdt 4707 Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung 47071000 ungebleichte Kraftpapiere oder Kraftpappen oder Wellpapiere oder Wellpappen frei 47072000 Papier oder Pappe, hauptsächlich aus gebleichten, nicht in der Masse gefärbten chemischen Halbstoffen hergestellt frei 470730 Papier oder Pappe, hauptsächlich aus mechanischen Halbstoffen hergestellt (z. B. Zeitungen, Zeitschriften und ähnliche Drucke) 47073010 alte und unverkaufte Zeitungen und Zeitschriften, Telefonbücher, Broschüren, Werbedrucke und Werbeschriften frei 47073090 andere frei 470790 andere (einschließlich Abfälle und Ausschuss, unsortiert) 47079010 unsortiert frei 47079090 sortiert frei

KAPITEL 48

Anmerkungen

1.
Im Sinne dieses Kapitels schließt vorbehaltlich gegenteiliger Bestimmungen die Bezugnahme auf „Papier” die Bezugnahme auf „Pappe” (ohne Rücksicht auf die Dicke oder das Quadratmetergewicht) ein.
2.
Zu Kapitel 48 gehören nicht:

a)
Waren des Kapitels 30;
b)
Prägefolien der Position 3212;
c)
parfümierte Papiere oder Schminkpapiere (Kapitel 33);
d)
Papier und Zellstoffwatte, getränkt, gestrichen oder überzogen mit Seife oder Reinigungsmitteln (Position 3401) oder mit Schuhcreme, Möbel- oder Bohnerwachs, Poliermitteln oder ähnlichen Zubereitungen (Position 3405);
e)
lichtempfindliche Papiere und Pappen der Positionen 3701 bis 3704;
f)
Papier, mit Diagnostik- oder Laborreagenzien getränkt (Position 3822);
g)
Papier oder Pappe enthaltende Schichtpressstoffe aus Kunststoff oder Erzeugnisse aus einer Lage Papier oder Pappe, gestrichen oder überzogen mit einer Lage Kunststoff, wenn die Dicke dieser Lage mehr als die Hälfte der Gesamtdicke ausmacht, und Waren aus diesen Stoffen, ausgenommen Wandverkleidungen der Position 4814 (Kapitel 39);
h)
Waren der Position 4202 (z. B. Reiseartikel);
ij)
Waren des Kapitels 46 (Flechtwaren und Korbmacherwaren);
k)
Papiergarne und Spinnstoffwaren aus Papiergarnen (Abschnitt XI);
l)
Waren des Kapitels 64 oder 65;
m)
Schleifmittel, auf Papier oder Pappe aufgebracht (Position 6805), und Glimmer, auf Papier oder Pappe aufgebracht (Position 6814); mit Glimmerstaub überzogene Papiere und Pappen gehören jedoch zu diesem Kapitel;
n)
Folien und dünne Bänder aus Metall, auf Papier- oder Pappunterlage (im Allgemeinen Abschnitt XIV oder XV);
o)
Waren der Position 9209;
p)
Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte) oder des Kapitels 96 (z. B. Knöpfe).

3.
Zu den Positionen 4801 bis 4805 gehören, vorbehaltlich der Anmerkung 7, auch Papiere und Pappen, durch Kalandern oder in anderer Weise geglättet, satiniert, geglänzt oder ähnlich ausgerüstet oder auch mit unechten Wasserzeichen oder einer Oberflächenleimung versehen, sowie Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, in der Masse (nicht auf der Oberfläche) in beliebigem Verfahren gefärbt oder marmoriert. Zu diesen Positionen gehören jedoch nicht Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, die darüber hinaus bearbeitet sind, soweit die Position 4803 nicht etwas anderes vorschreibt.
4.
Als „Zeitungsdruckpapier” im Sinne dieses Kapitels gilt Papier, weder gestrichen noch überzogen, von der zum Druck von Zeitungen verwendeten Art, mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an mechanisch oder chemisch-mechanisch gewonnenen Holzfasern von mindestens 50 GHT, nicht oder sehr schwach geleimt, mit einer Oberflächenrauigkeit nach Parker Print Surf (1 MPa) auf jeder Seite von mehr als 2,5 Mikrometer (Mikron) und mit einem Quadratmetergewicht von mindestens 40 g bis 65 g.
5.
Im Sinne der Position 4802 bezeichnen die Ausdrücke „Papier und Pappen von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden” und „Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nicht perforiert” , Papiere und Pappen, die hauptsächlich aus gebleichtem Halbstoff hergestellt wurden oder aus Halbstoff, der in einem mechanischen oder chemisch-mechanischem Aufbereitungsverfahren gewonnen wurde, und eine der nachstehenden Voraussetzungen erfüllen:

Papiere oder Pappen mit einem Quadratmetergewicht von 150 g oder weniger haben:

a)
einen Gehalt an Fasern von 10 GHT oder mehr, die in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen wurden, und

1.
ein Quadratmetergewicht von 80 g oder weniger oder
2.
sind in der Masse gefärbt oder

b)
einen Aschegehalt von mehr als 8 GHT und

1.
ein Quadratmetergewicht von 80 g oder weniger oder
2.
sind in der Masse gefärbt oder

c)
einen Aschegehalt von mehr als 3 GHT und einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von 60 % oder mehr oder
d)
einen Aschegehalt von mehr als 3 bis 8 GHT, einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von weniger als 60 % sowie einen Berstdruckindex von 2,5 kPa·m2/g oder weniger oder
e)
einen Aschegehalt von 3 GHT oder weniger, einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von 60 % oder mehr und einen Berstdruckindex von 2,5 kPa·m2/g oder weniger.

Papiere oder Pappen mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g:

a)
sind in der Masse gefärbt oder
b)
weisen einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von 60 % oder mehr auf und haben

1.
eine Dicke von 225 Mikrometer (Mikron) oder weniger oder
2.
eine Dicke von mehr als 225 bis 508 Mikrometer (Mikron) und einen Aschegehalt von mehr als 3 GHT oder

c)
weisen einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von weniger als 60 % auf, haben eine Dicke von 254 Mikrometer (Mikron) oder weniger und einen Aschegehalt von mehr als 8 GHT.

Zu Position 4802 gehören jedoch nicht Filterpapiere und -pappen (einschließlich Papiere für Teebeutel), Filzpapiere und -pappen.

6.
Als „Kraftpapier und Kraftpappe” im Sinne dieses Kapitels gelten Papiere und Pappen mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff von 80 GHT oder mehr.
7.
Soweit der Wortlaut der Positionen nichts anderes bestimmt, gehören Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, die die Merkmale zweier oder mehrerer der Positionen 4801 bis 4811 aufweisen, zu der zuletzt genannten in Betracht kommenden Position.
8.
Zu den Positionen 4801 und 4803 bis 4809 gehören nur Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern:

a)
in Streifen oder Rollen mit einer Breite von mehr als 36 cm oder
b)
in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite mehr als 36 cm und auf der anderen Seite mehr als 15 cm messen.

9.
Als „Papiertapeten und ähnliche Wandverkleidungen” im Sinne der Position 4814 gelten nur:

a)
Papiere in Rollen, mit einer Breite von 45 bis 160 cm, zum Ausschmücken von Wänden oder Decken geeignet:

1)
genarbt, durch Pressen oder Prägen gemustert, farbig oder mit Motiven bedruckt oder auf andere Weise oberflächenverziert (z. B. mit Scherstaub), auch mit einer durchsichtigen Schutzschicht aus Kunststoff gestrichen oder überzogen;
2)
mit einer Oberfläche, die durch eingebettete Holz- oder Strohpartikel usw. gekörnt ist;
3)
auf der Schauseite mit einer Kunststoffschicht gestrichen oder überzogen, die genarbt, durch Pressen oder Prägen gemustert, farbig oder mit Motiven bedruckt oder auf andere Weise verziert ist oder
4)
auf der Schauseite mit Flechtstoffen, auch in Flächenform verwebt oder parallel aneinander gefügt, überzogen;

b)
Borten und Friese aus Papier, wie oben beschrieben bearbeitet, auch in Rollen, zum Ausschmücken von Wänden oder Decken geeignet;
c)
Wandverkleidungen, aus Papier aus mehreren Bahnen bestehend, in Rollen oder Bogen, derart bedruckt, dass beim Anbringen auf der Wand eine Landschaft, ein Bild oder ein sonstiges Motiv entsteht.

Erzeugnisse mit Papier- oder Pappunterlage, die sich sowohl als Fußbodenbelag als auch als Wandverkleidung eignen, gehören zu Position 4823.

10.
Zu Position 4820 gehören nicht lose Bogen oder Karten, zugeschnitten, auch bedruckt, durch Pressen oder Prägen gemustert oder perforiert.
11.
Zu Position 4823 gehören insbesondere Papiere und Pappen, perforiert, für Jacquardvorrichtungen oder dergleichen sowie Spitzenpapier.
12.
Mit Ausnahme der Waren der Positionen 4814 und 4821 gehören Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Waren aus diesen Stoffen, mit Aufdrucken oder Bildern, die im Hinblick auf ihre eigentliche Zweckbestimmung nicht nebensächlicher Art sind, zu Kapitel 49.

Unterpositions-Anmerkungen

1.
Als „Kraftliner” im Sinne der Unterpositionen 480411 und 480419 gelten maschinenglatte oder einseitig glatte Papiere und Pappen, in Rollen, mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Holz von 80 GHT oder mehr, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 115 g und einer Berstfestigkeit nach Mullen, die den Werten in der nachstehenden Tabelle gleich ist oder die für alle anderen Gewichte den durch lineare Interpolation oder Extrapolation errechneten Werten entspricht.

Quadratmetergewicht (g/m2)

Mindestwert der Berstfestigkeit nach Mullen (kPa)

115

393

125

417

200

637

300

824

400

961

2.
Als „Kraftsackpapier” im Sinne der Unterpositionen 480421 und 480429 gelten maschinenglatte Papiere in Rollen, mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff von 80 GHT oder mehr, mit einem Quadratmetergewicht von 60 g bis 115 g, die einer der beiden nachstehend aufgeführten Voraussetzungen entsprechen:

a)
Der Berstdruckindex nach Mullen muss 3,7 kPa·m2/g und der Dehnungsfaktor mehr als 4,5 % in der Querrichtung und mehr als 2 % in Maschinenrichtung betragen;
b)
die Mindestwerte des Durchreißwiderstands und der Bruchdehnung müssen den Werten der nachstehenden Tabelle gleich sein oder für alle anderen Gewichte den durch lineare Interpolation ermittelten Werten entsprechen:

Quadratmetergewicht (g/m2)

Mindestwert des Durchreißwiderstands (mN)

Mindestwert der Bruchdehnung (kN/m)

Maschinenrichtung

Maschinenrichtung plus Querrichtung

Querrichtung

Maschinenrichtung plus Querrichtung

60

700

1510

1,9

6,0

70

830

1790

2,3

7,2

80

965

2070

2,8

8,3

100

1230

2635

3,7

10,6

115

1425

3060

4,4

12,3

3.
Als „Halbzellstoffpapier für die Welle der Wellpappe” im Sinne der Unterposition 480511 gilt Papier in Rollen, mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an halbchemisch ungebleicht aufbereitetem Zellstoff aus Laubhölzern von 65 GHT oder mehr und einer Druckfestigkeit nach der CMT-Methode 30 (Corrugated Medium Test mit einer 30-minütigen Konditionierung) von mehr als 1,8 N/g/m2, bei relativer Luftfeuchte von 50 % und einer Temperatur von 23 °C.
4.
Zu Unterposition 480512 gehört Papier in Rollen, hauptsächlich hergestellt aus Halbstoff aus Stroh, der in einem halbchemischen Aufbereitungsverfahren gewonnen wurde, mit einem Quadratmetergewicht von 130 g oder mehr und einer Druckfestigkeit nach der CMT-Methode 30 (Corrugated Medium Test mit einer 30-minütigen Konditionierung) von mehr als 1,4 N/g/m2 bei relativer Luftfeuchte von 50 % und einer Temperatur von 23 °C.
5.
Zu den Unterpositionen 480524 und 480525 gehören Papiere und Pappen, die ausschließlich oder hauptsächlich aus Halbstoff aus wiederaufbereitetem Papier oder wiederaufbereiteter Pappe (Abfälle und Ausschuss) gewonnen wurden. Testliner kann auch eine Außenlage aus gefärbtem Papier aus gebleichtem nicht wiederaufbereitetem Halbstoff aufweisen. Die Erzeugnisse haben einen Berstdruck nach Mullen von 2 kPa·m2/g oder mehr.
6.
Als „Sulfitpackpapier” im Sinne der Unterposition 480530 gilt einseitig glattes Papier, mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an Sulfitzellstoff aus Holz von mehr als 40 GHT, mit einem Aschegehalt von 8 GHT oder weniger und einem Berstdruckindex nach Mullen von 1,47 kPa·m2/g oder mehr.
7.
Als „leichtgewichtiges gestrichenes Papier, sog. LWC-Papier” im Sinne der Unterposition 481022 gilt beidseitig gestrichenes Papier, mit einem Quadratmetergewicht von 72 g oder weniger, mit einem Gewicht der Beschichtung je Seite von 15 g/m2 oder weniger, auf einer Unterlage, die zu 50 GHT oder mehr (bezogen auf die Gesamtfasermenge) aus mechanisch gewonnenen Holzfasern besteht.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 48010000 Zeitungsdruckpapier, in Rollen oder Bogen frei 4802 Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nicht perforiert, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Papiere der Position 4801 oder 4803; Büttenpapier und Büttenpappe (handgeschöpft) 48021000 Büttenpapier und Büttenpappe (handgeschöpft) frei 48022000 Rohpapier und Rohpappe für lichtempfindliche, wärmeempfindliche oder elektroempfindliche Papiere und Pappen frei 480240 Tapetenrohpapier 48024010 ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder von 10 GHT oder weniger solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge frei 48024090 andere frei andere Papiere und Pappen ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder von 10 GHT oder weniger solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge 48025400 mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 40 g frei 480255 mit einem Quadratmetergewicht von 40 g bis 150 g, in Rollen 48025515 mit einem Quadratmetergewicht von 40 g oder mehr, jedoch weniger als 60 g frei 48025525 mit einem Quadratmetergewicht von 60 g oder mehr, jedoch weniger als 75 g frei 48025530 mit einem Quadratmetergewicht von 75 g oder mehr, jedoch weniger als 80 g frei 48025590 mit einem Quadratmetergewicht von 80 g oder mehr frei 480256 mit einem Quadratmetergewicht von 40 g bis 150 g, in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen 48025620 auf einer Seite 297 mm und auf der anderen Seite 210 mm messend (A4-Format) frei 48025680 andere frei 48025700 andere, mit einem Quadratmetergewicht von 40 g bis 150 g frei 480258 mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g 48025810 in Rollen frei 48025890 andere frei andere Papiere und Pappen, mit einem Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischem Aufbereitungsverfahren gewonnen, von mehr als 10 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge 480261 in Rollen 48026115 mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 72 g und mit einem Gehalt an Fasern, in einem mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, von mehr als 50 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge frei 48026180 andere frei 48026200 in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen frei 48026900 andere frei 480300 Papiere von der Art, wie sie für die Herstellung von Toilettenpapier, Abschmink- oder Handtüchern, Servietten oder ähnlichen Papiererzeugnissen zur Verwendung im Haushalt, zu hygienischen Zwecken oder für die Körperpflege benutzt werden, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, auch gekreppt, gefältelt, durch Pressen oder Prägen gemustert, perforiert, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder Bogen 48030010 Zellstoffwatte frei gekrepptes Papier und Vliese aus Zellstofffasern (sog. Tissue), mit einem Quadratmetergewicht pro Lage von 48030031 25 g oder weniger frei 48030039 mehr als 25 g frei 48030090 andere frei 4804 Kraftpapier und Kraftpappe, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen oder Bogen, ausgenommen Waren der Position 4802 oder 4803 Kraftliner 480411 ungebleicht mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von 80 GHT oder mehr der Gesamtfasermenge 48041111 mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 150 g frei 48041115 mit einem Quadratmetergewicht von 150 g oder mehr, jedoch weniger als 175 g frei 48041119 mit einem Quadratmetergewicht von 175 g oder mehr frei 48041190 andere frei 480419 anderer mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von 80 GHT oder mehr der Gesamtfasermenge aus einer oder mehreren ungebleichten Lagen und einer äußeren gebleichten, halbgebleichten oder gefärbten Lage, mit einem Quadratmetergewicht von 48041911 weniger als 150 g frei 48041915 150 g oder mehr, jedoch weniger als 175 g frei 48041919 175 g oder mehr frei andere, mit einem Quadratmetergewicht von 48041931 weniger als 150 g frei 48041938 150 g oder mehr frei 48041990 andere frei Kraftsackpapier 480421 ungebleicht 48042110 mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von 80 GHT oder mehr der Gesamtfasermenge frei 48042190 anderes frei 480429 anderes 48042910 mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von 80 GHT oder mehr der Gesamtfasermenge frei 48042990 anderes frei andere Kraftpapiere und Kraftpappen, mit einem Quadratmetergewicht von 150 g oder weniger 480431 ungebleicht mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von 80 GHT oder mehr der Gesamtfasermenge 48043151 Isolierkraftpapier für elektrotechnische Zwecke frei 48043158 andere frei 48043180 andere frei 480439 andere mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von 80 GHT oder mehr der Gesamtfasermenge 48043951 in der Masse einheitlich gebleicht frei 48043958 andere frei 48043980 andere frei andere Kraftpapiere und Kraftpappen, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g, jedoch weniger als 225 g 480441 ungebleicht 48044110 mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von 80 GHT oder mehr der Gesamtfasermenge frei andere 48044191 sog. „saturating kraft” frei 48044199 andere frei 480442 in der Masse einheitlich gebleicht, mit einem Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus Holz von mehr als 95 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge 48044210 mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von 80 GHT oder mehr der Gesamtfasermenge frei 48044290 andere frei 480449 andere 48044910 mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von 80 GHT oder mehr der Gesamtfasermenge frei 48044990 andere frei andere Kraftpapiere und Kraftpappen, mit einem Quadratmetergewicht von 225 g oder mehr 480451 ungebleicht 48045110 mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von 80 GHT oder mehr der Gesamtfasermenge frei 48045190 andere frei 480452 in der Masse einheitlich gebleicht, mit einem Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus Holz von mehr als 95 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge 48045210 mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von 80 GHT oder mehr der Gesamtfasermenge frei 48045290 andere frei 480459 andere 48045910 mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von 80 GHT oder mehr der Gesamtfasermenge frei 48045990 andere frei 4805 Andere Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen oder Bogen, nicht weiter bearbeitet als in Anmerkung 3 zu diesem Kapitel angegeben Wellenpapier 48051100 Halbzellstoffpapier für die Welle der Wellpappe (sog. „fluting” ) frei 48051200 Strohpapier für die Welle der Wellpappe frei 480519 anderes 48051910 Wellenstoff frei 48051990 anderes frei Testliner (wiederaufbereiteter Liner) 48052400 mit einem Quadratmetergewicht von 150 g oder weniger frei 48052500 mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g frei 480530 Sulfitpackpapier 48053010 mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 30 g frei 48053090 mit einem Quadratmetergewicht von 30 g oder mehr frei 48054000 Filterpapier und Filterpappe frei 48055000 Filzpapier und Filzpappe frei andere 48059100 mit einem Quadratmetergewicht von 150 g oder weniger frei 48059200 mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g, jedoch weniger als 225 g frei 480593 mit einem Quadratmetergewicht von 225 g oder mehr 48059320 aus wiederaufbereitetem Papier frei 48059380 andere frei 4806 Pergamentpapier und Pergamentpappe, Pergamentersatzpapier, Naturpauspapier, Pergaminpapier und andere kalandrierte, durchsichtige oder durchscheinende Papiere, in Rollen oder Bogen 48061000 Pergamentpapier und -pappe frei 48062000 Pergamentersatzpapier frei 48063000 Naturpauspapier frei 480640 Pergaminpapier und andere kalandrierte, durchsichtige oder durchscheinende Papiere 48064010 Pergaminpapier frei 48064090 andere frei 480700 Papier und Pappe, zusammengeklebt, auf der Oberfläche weder gestrichen noch überzogen oder getränkt, auch mit Innenverstärkung, in Rollen oder Bogen 48070030 aus wiederaufbereitetem Papier, auch mit Papier versehen frei 48070080 andere frei 4808 Papiere und Pappen, gewellt (auch mit aufgeklebter Decke), gekreppt, gefältelt, durch Pressen oder Prägen gemustert oder perforiert, in Rollen oder Bogen, ausgenommen Waren von der in der Position 4803 beschriebenen Art 48081000 Wellpapier oder Wellpappe, auch perforiert frei 48082000 Kraftsackpapier, gekreppt oder gefältelt, auch durch Pressen oder Prägen gemustert oder perforiert frei 48083000 anderes Kraftpapier, gekreppt oder gefältelt, auch durch Pressen oder Prägen gemustert oder perforiert frei 48089000 andere frei 4809 Kohlepapier, präpariertes Durchschreibepapier und anderes Vervielfältigungs- oder Umdruckpapier (einschließlich gestrichenes, überzogenes oder getränktes Papier für Dauerschablonen oder Offsetplatten), auch bedruckt, in Rollen oder Bogen 480920 präpariertes Durchschreibepapier 48092010 in Rollen frei 48092090 in Bogen frei 480990 anderes 48099010 Kohlepapier und ähnliches Vervielfältigungspapier frei 48099090 anderes frei 4810 Papiere und Pappen, ein- oder beidseitig mit Kaolin oder anderen anorganischen Stoffen gestrichen, auch mit Bindemitteln, ausgenommen alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere und Pappen, auch auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe Papiere und Pappen von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder mit einem Gehalt von 10 GHT oder weniger solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge 481013 in Rollen 48101320 Rohpapier und Rohpappe für lichtempfindliche, wärmeempfindliche oder elektroempfindliche Papiere und Pappen, mit einem Quadratmetergewicht von 150 g oder weniger frei 48101380 andere frei 481014 in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen 48101420 Rohpapier und Rohpappe für lichtempfindliche, wärmeempfindliche oder elektroempfindliche Papiere und Pappen, mit einem Quadratmetergewicht von 150 g oder weniger frei 48101480 andere frei 481019 andere 48101910 Rohpapier und Rohpappe für lichtempfindliche, wärmeempfindliche oder elektroempfindliche Papiere und Pappen, mit einem Quadratmetergewicht von 150 g oder weniger frei 48101990 andere frei Papiere und Pappen von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, mit einem Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, von mehr als 10 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge 481022 leichtgewichtiges gestrichenes Papier, sog. „LWC-Papier” 48102210 in Rollen mit einer Breite von mehr als 15 cm oder in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite mehr als 36 cm und auf der anderen Seite mehr als 15 cm messen frei 48102290 andere frei 481029 andere 48102930 in Rollen frei 48102980 andere frei Kraftpapiere und -pappen, ausgenommen Papiere und Pappen von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden 48103100 in der Masse einheitlich gebleicht, mit einem Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus Holz von mehr als 95 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge, mit einem Quadratmetergewicht von 150 g oder weniger frei 481032 in der Masse einheitlich gebleicht, mit einem Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus Holz von mehr als 95 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g 48103210 mit Kaolin gestrichen oder überzogen frei 48103290 andere frei 48103900 andere frei andere Papiere und Pappen 481092 Multiplex 48109210 jede Lage gebleicht frei 48109230 mit nur einer gebleichten Außenlage frei 48109290 andere frei 481099 andere 48109910 Papier und Pappe, gebleicht, mit Kaolin gestrichen oder überzogen frei 48109930 Papier und Pappe, mit Glimmerstaub überzogen frei 48109990 andere frei 4811 Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, gestrichen, überzogen, getränkt, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art 48111000 Papier und Pappe, geteert, bituminiert oder asphaltiert frei Papier und Pappe, gummiert oder mit Klebeschicht versehen 481141 selbstklebend 48114120 mit einer Breite von 10 cm oder weniger, mit nicht vulkanisiertem Naturkautschuk oder nicht vulkanisiertem synthetischen Kautschuk gestrichen frei 48114190 andere frei 48114900 andere frei mit Kunstharz oder Kunststoff gestrichene, überzogene oder getränkte Papiere und Pappen, ausgenommen mit Klebeschicht versehene Papiere und Pappen 48115100 gebleicht, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g frei 48115900 andere frei 48116000 Papiere und Pappen, mit Wachs, Paraffin, Stearin, Öl oder Glycerin überzogen oder getränkt frei 48119000 andere Papiere und Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern frei 48120000 Filterblöcke und Filterplatten, aus Papierhalbstoff frei 4813 Zigarettenpapier, auch zugeschnitten oder in Form von Heftchen oder Hülsen 48131000 in Form von Heftchen oder Hülsen frei 48132000 in Rollen mit einer Breite von 5 cm oder weniger frei 481390 anderes 48139010 in Rollen mit einer Breite von mehr als 5 cm bis 15 cm frei 48139090 anderes frei 4814 Papiertapeten und ähnliche Wandverkleidungen; Buntglaspapier 48141000 Raufaserpapier, sog. „Ingrainpapier” frei 48142000 Tapeten und ähnliche Wandverkleidungen aus Papier, gestrichen oder überzogen, auf der Schauseite mit einer Lage Kunststoff versehen, die durch Pressen oder Prägen gemustert, farbig oder mit Motiven bedruckt oder auf andere Weise verziert wurde frei 481490 andere 48149010 Tapeten und ähnliche Wandverkleidungen aus Papier, genarbt, durch Pressen oder Prägen gemustert, farbig oder mit Motiven bedruckt oder mit anderer Oberflächenverzierung, mit einer durchsichtigen Schutzschicht aus Kunststoff gestrichen oder überzogen frei 48149080 andere frei 4815 4816 Kohlepapier, präpariertes Durchschreibepapier und anderes Vervielfältigungs- und Umdruckpapier (ausgenommen Waren der Position 4809), vollständige Dauerschablonen und Offsetplatten aus Papier, auch in Kartons 48162000 präpariertes Durchschreibepapier frei 48169000 andere frei 4817 Briefumschläge, Kartenbriefe, Postkarten (ohne Bilder) und Korrespondenzkarten, aus Papier oder Pappe; Zusammenstellungen von Schreibwaren aus Papier, in Schachteln, Taschen und ähnlichen Behältnissen, aus Papier oder Pappe 48171000 Briefumschläge frei 48172000 Kartenbriefe, Postkarten (ohne Bilder) und Korrespondenzkarten frei 48173000 Zusammenstellungen von Schreibwaren aus Papier, in Schachteln, Taschen und ähnlichen Behältnissen, aus Papier oder Pappe frei 4818 Toilettenpapier und ähnliches Papier, Zellstoffwatte oder Vliese aus Zellstofffasern, von der im Haushalt oder zu sanitären Zwecken verwendeten Art, in Rollen mit einer Breite von 36 cm oder weniger, oder auf Größe oder auf Form zugeschnitten; Taschentücher, Abschminktücher, Handtücher, Tischtücher, Servietten, Windeln für Kleinkinder, hygienische Binden und Tampons, Betttücher und ähnliche Waren zum Gebrauch im Haushalt, im Krankenhaus, bei der Körperpflege oder zu hygienischen Zwecken, Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Papierhalbstoff, Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern 481810 Toilettenpapier 48181010 mit einem Quadratmetergewicht pro Lage von 25 g oder weniger frei 48181090 mit einem Quadratmetergewicht pro Lage von mehr als 25 g frei 481820 Taschentücher, Abschminktücher und Handtücher 48182010 Taschentücher und Abschminktücher frei Handtücher 48182091 in Rollen frei 48182099 andere frei 48183000 Tischtücher und Servietten frei 481840 hygienische Binden und Tampons, Windeln für Kleinkinder und ähnliche Waren zu hygienischen Zwecken hygienische Binden, Tampons und ähnliche Waren 48184011 hygienische Binden frei 48184013 Tampons frei 48184019 andere frei 48184090 Windeln für Kleinkinder und ähnliche Waren zu hygienischen Zwecken frei 48185000 Kleidung und Bekleidungszubehör frei 481890 andere 48189010 Waren für chirurgische, medizinische oder hygienische Zwecke, nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf frei 48189090 andere frei 4819 Schachteln, Kartons, Säcke, Beutel, Tüten und andere Verpackungsmittel, aus Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern; Pappwaren von der in Büros, Geschäften und dergleichen verwendeten Art 48191000 Schachteln und Kartons aus Wellpapier oder Wellpappe frei 48192000 Faltschachteln und -kartons aus nicht gewelltem Papier oder nicht gewellter Pappe frei 48193000 Säcke und Beutel mit einer Bodenbreite von 40 cm oder mehr frei 48194000 andere Säcke, Beutel oder Tüten, ausgenommen Schallplattenhüllen frei 48195000 andere Verpackungsmittel, einschließlich Schallplattenhüllen frei 48196000 Pappwaren von der in Büros, Geschäften und dergleichen verwendeten Art frei 4820 Register, Bücher für die kaufmännische Buchführung, Merkbücher, Auftragsbücher, Quittungsbücher, Notiz- und Tagebücher, auch mit Kalendarium, Notizblöcke, Briefpapierblöcke und dergleichen, Hefte, Schreibunterlagen, Ordner, Schnellhefter (für Lose-Blatt-Systeme oder andere), Einbände und Aktendeckel und andere Waren des Schulbedarfs, des Bürobedarfs und des Papierhandels, einschließlich Durchschreibesätze und -hefte, auch mit eingelegtem Kohlepapier, aus Papier oder Pappe; Alben für Muster oder für Sammlungen und Buchhüllen, aus Papier oder Pappe 482010 Register, Bücher für die kaufmännische Buchführung, Merkbücher, Auftragsbücher, Quittungsbücher, Notiz- und Tagebücher, auch mit Kalendarium, Notizblöcke, Briefpapierblöcke und dergleichen 48201010 Register, Bücher für die kaufmännische Buchführung, Auftragsbücher und Quittungsbücher frei 48201030 Briefpapierblöcke und Notizblöcke; Merkbücher und Notizbücher, ohne Kalendarium frei 48201050 Merkbücher, Notizbücher und Tagebücher, mit Kalendarium frei 48201090 andere frei 48202000 Hefte frei 48203000 Ordner, Schnellhefter, Einbände (andere als Buchhüllen) und Aktendeckel frei 482040 Durchschreibesätze und -hefte, auch mit eingelegtem Kohlepapier 48204010 Endlosformulare frei 48204090 andere frei 48205000 Alben für Muster oder für Sammlungen frei 48209000 andere frei 4821 Etiketten aller Art aus Papier oder Pappe, auch bedruckt 482110 bedruckt 48211010 selbstklebend frei 48211090 andere frei 482190 andere 48219010 selbstklebend frei 48219090 andere frei 4822 Rollen, Spulen, Spindeln und ähnliche Unterlagen, aus Papierhalbstoff, Papier oder Pappe, auch gelocht oder gehärtet 48221000 zum Aufwickeln von Spinnstoffgarnen frei 48229000 andere frei 4823 Andere Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, zugeschnitten; andere Waren aus Papierhalbstoff, Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern 48232000 Filterpapier und Filterpappe frei 48234000 Diagrammpapier für Registriergeräte, in Rollen, Bogen oder Scheiben frei Tabletts, Schüsseln, Teller, Tassen, Becher und ähnliche Waren, aus Papier oder Pappe 48236100 aus Bambus frei 482369 andere 48236910 Tabletts, Schüsseln und Teller frei 48236990 andere frei 482370 formgepresste oder gepresste Waren aus Papierhalbstoff 48237010 Höckerpappe und Kleinverpackungen für Eier frei 48237090 andere frei 482390 andere 48239040 Papiere und Pappen zum Beschreiben, Bedrucken oder zu anderen grafischen Zwecken frei 48239085 andere frei

KAPITEL 49

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 49 gehören nicht:

a)
fotografische Negative und Positive auf durchsichtigem Träger (Kapitel 37);
b)
Reliefkarten, -pläne und -globen, auch bedruckt (Position 9023);
c)
Spielkarten und andere Waren des Kapitels 95;
d)
Originalstiche, -schnitte und -steindrucke (Position 9702), Briefmarken, Stempelmarken, Steuerzeichen, Ersttagsbriefe, Ganzsachen und dergleichen der Position 9704 sowie Antiquitäten, mehr als 100 Jahre alt, und andere Waren des Kapitels 97.

2.
Als „gedruckt” im Sinne des Kapitels 49 gelten auch Erzeugnisse, die mit einem Vervielfältigungsapparat, in einem computergesteuerten Verfahren, maschinenschriftlich oder durch Gaufrieren, Fotografieren, Fotokopieren oder Thermokopieren hergestellt worden sind.
3.
Zeitungen und andere periodische Druckschriften, kartoniert, gebunden oder in Sammlungen mit mehr als einer Nummer in gemeinsamem Umschlag, gehören zu Position 4901, auch wenn sie Werbung enthalten.
4.
Zu Position 4901 gehören auch:

a)
Sammlungen gedruckter Reproduktionen von Kunstwerken, Zeichnungen usw., die ein vollständiges Werk mit nummerierten Seiten sind, sich zum Binden als Bücher eignen und außerdem einen Begleittext enthalten, der sich auf diese Darstellungen oder ihre Schöpfer bezieht;
b)
Illustrationsbeilagen für Bücher, die mit den Büchern gestellt werden;
c)
Bücher in Form von Teilheften oder in losen Bogen oder Blättern jeden Formats, die ein vollständiges Werk oder einen Teil davon bilden und zum Broschieren, Kartonieren oder Binden bestimmt sind.

Jedoch gehören Bilddrucke und Illustrationen, ohne Text, in losen Bogen oder Blättern jeden Formats, zu Position 4911.

5.
Vorbehaltlich der Anmerkung 3 zu Kapitel 49 gehören zu Position 4901 nicht Veröffentlichungen, die überwiegend Werbezwecken dienen (z. B. Broschüren, Prospekte, Faltblätter, Handelskataloge, von Handelsgesellschaften veröffentlichte Jahrbücher, Reisewerbung). Diese Veröffentlichungen gehören zu Position 4911.
6.
„Bilderalben und Bilderbücher für Kinder” im Sinne der Position 4903 sind Kinderalben und -bücher, deren Hauptmerkmal Bilder sind, während dem Text nur untergeordnete Bedeutung zukommt.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 4901 Bücher, Broschüren und ähnliche Drucke, auch in losen Bogen oder Blättern 49011000 in losen Bogen oder Blättern, auch gefalzt frei andere 49019100 Wörterbücher und Enzyklopädien, auch in Form von Teilheften frei 49019900 andere frei 4902 Zeitungen und andere periodische Druckschriften, auch mit Bildern oder Werbung enthaltend 49021000 mindestens vier Mal wöchentlich erscheinend frei 49029000 andere frei 49030000 Bilderalben, Bilderbücher und Zeichen- oder Malbücher, für Kinder frei 49040000 Noten, handgeschrieben oder gedruckt, auch mit Bildern, auch gebunden frei 4905 Kartografische Erzeugnisse aller Art, einschließlich Wandkarten, topografische Pläne und Globen, gedruckt 49051000 Globen frei andere 49059100 in Form von Büchern oder Broschüren frei 49059900 andere frei 49060000 Baupläne und -zeichnungen, technische Zeichnungen und andere Pläne und Zeichnungen zu Gewerbe-, Handels-, topografischen oder ähnlichen Zwecken, als Originale mit der Hand hergestellt; handgeschriebene Schriftstücke; auf lichtempfindlichem Papier hergestellte fotografische Reproduktionen und mit Kohlepapier hergestellte Kopien der genannten Pläne, Zeichnungen und Schriftstücke frei 490700 Briefmarken, Stempelmarken, Steuerzeichen und dergleichen, nicht entwertet, gültig oder zum Umlauf vorgesehen in dem Land, in dem sie einen Frankaturwert verbriefen oder verbriefen werden; Papier mit Stempel; Banknoten; Scheckformulare; Aktien; Schuldverschreibungen und ähnliche Wertpapiere 49070010 Briefmarken, Stempelmarken, Steuerzeichen und dergleichen frei 49070030 Banknoten frei 49070090 andere frei 4908 Abziehbilder aller Art 49081000 Abziehbilder, verglasbar frei 49089000 andere frei 49090000 Bedruckte oder illustrierte Postkarten; Glückwunschkarten und bedruckte Karten mit persönlichen Mitteilungen, auch illustriert, auch mit Umschlägen oder Verzierungen aller Art frei 49100000 Kalender aller Art, bedruckt, einschließlich Blöcke von Abreißkalendern frei 4911 Andere Drucke, einschließlich Bilddrucke und Fotografien 491110 Werbedrucke und Werbeschriften, Verkaufskataloge und dergleichen 49111010 Verkaufskataloge frei 49111090 andere frei andere 49119100 Bilder, Bilddrucke und Fotografien frei 49119900 andere frei

ABSCHNITT XI

Anmerkungen

1.
Zu Abschnitt XI gehören nicht:

a)
Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511);
b)
Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filtertücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911;
c)
Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14;
d)
Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Position 6812 oder 6813;
e)
Waren der Position 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306;
f)
lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704;
g)
Monofile, mit einem größten Durchmesser von mehr als 1 mm, und Streifen und dergleichen (z. B. künstliches Stroh), mit einer augenscheinlichen Breite von mehr als 5 mm, aus Kunststoffen (Kapitel 39), sowie Geflechte, Gewebe und andere Flechtwaren und Korbmacherwaren daraus (Kapitel 46);
h)
Gewebe, Gewirke, Gestricke, Filze und Vliesstoffe, mit Kunststoff getränkt, bestrichen oder überzogen oder mit Lagen aus Kunststoff versehen, und Waren daraus, des Kapitels 39;
ij)
Gewebe, Gewirke, Gestricke, Filze und Vliesstoffe, mit Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen oder mit Lagen aus Kautschuk versehen, und Waren daraus, des Kapitels 40;
k)
nicht enthaarte Häute und Felle (Kapitel 41 oder 43) und Waren aus Pelzfellen sowie künstliches Pelzwerk und Waren daraus der Position 4303 oder 4304;
l)
Waren aus Spinnstoffen der Position 4201 oder 4202;
m)
Erzeugnisse und Waren des Kapitels 48 (z. B. Zellstoffwatte);
n)
Schuhe und Teile davon, Gamaschen und ähnliche Waren des Kapitels 64;
o)
Haarnetze und andere Kopfbedeckungen und Teile davon, des Kapitels 65;
p)
Waren des Kapitels 67;
q)
Spinnstoffwaren, mit Schleifmitteln überzogen (Position 6805), sowie Kohlenstofffasern und Waren daraus der Position 6815;
r)
Glasfasern und Waren daraus, Ätzstickereien sowie Stickereien ohne sichtbaren Grund, deren Stickfäden aus Glasfasern bestehen (Kapitel 70);
s)
Waren des Kapitels 94 (z. B. Möbel, Bettausstattungen, Beleuchtungskörper);
t)
Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte, Netze zur Sportausübung);
u)
Waren des Kapitels 96 (z. B. Bürsten, Reisezusammenstellungen zum Nähen, Reißverschlüsse, Farbbänder für Schreibmaschinen);
v)
Waren des Kapitels 97.

2.
A)
Waren der Kapitel 50 bis 55 oder der Position 5809 oder 5902, die aus zwei oder mehr Spinnstoffen bestehen, sind so einzureihen, als beständen sie ganz aus dem Spinnstoff, der dem Gewicht nach gegenüber jedem anderen Spinnstoff vorherrscht.

Wenn kein Spinnstoff dem Gewicht nach vorherrscht, sind die Waren so einzureihen, als beständen sie ganz aus dem Spinnstoff, der zu der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen in dieser Nomenklatur zuletzt genannten Position gehört.

B)
Für die Anwendung dieser Regel gilt:

a)
Umsponnene Garne aus Rosshaar (Position 5110) und Metallgarne und metallisierte Garne (Position 5605) gelten mit ihrem Gesamtgewicht als Garne aus einem einheitlichen Spinnstoff; Metallfäden, die in Geweben enthalten sind, gelten für die Einreihung dieser Waren als Garne aus Spinnstoffen;
b)
die Wahl der zutreffenden Position hat in der Weise zu erfolgen, dass zuerst das Kapitel und danach innerhalb dieses Kapitels die anzuwendende Position ermittelt wird, wobei alle Spinnstoffe, die nicht zu diesem Kapitel gehören, außer Betracht bleiben;
c)
wenn die beiden Kapitel 54 und 55 und ein anderes Kapitel in Betracht kommen, so sind die Kapitel 54 und 55 wie ein einziges Kapitel zu behandeln;
d)
wenn in einem Kapitel oder in einer Position mehrere Spinnstoffe erfasst sind, werden diese als ein einheitlicher Spinnstoff behandelt.

C)
Die Bestimmungen der Absätze A und B sind auch auf die in den nachstehenden Anmerkungen 3, 4, 5 und 6 aufgeführten Garne anzuwenden.
3.
A)
Als „Bindfäden, Seile und Taue” gelten im Abschnitt XI, vorbehaltlich der im nachstehenden Absatz B enthaltenen Ausnahmen, Garne (ungezwirnt oder gezwirnt):

a)
aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide, mit einem Titer von mehr als 20000 dtex;
b)
aus Chemiefasern (einschließlich solcher Garne, die aus zwei oder mehr Monofilen des Kapitels 54 hergestellt sind), mit einem Titer von mehr als 10000 dtex;
c)
aus Hanf oder Flachs:

1)
poliert oder glasiert, mit einem Titer von 1429 dtex oder mehr;
2)
weder poliert noch glasiert, mit einem Titer von mehr als 20000 dtex;

d)
aus Kokosfasern, drei- oder mehrdrähtig;
e)
aus anderen pflanzlichen Fasern, mit einem Titer von mehr als 20000 dtex;
f)
mit Metalldraht verstärkt.

B)
Als „Bindfäden, Seile und Taue” gelten nicht:

a)
Garne aus Wolle, feinen oder groben Tierhaaren oder aus Rosshaar und Papiergarne, alle diese, wenn sie nicht mit Metalldraht verstärkt sind;
b)
Kabel aus synthetischen oder künstlichen Filamenten in Form von Kabeln des Kapitels 55 und Garne aus Multifilamenten ohne Drehung oder mit weniger als 5 Drehungen je Meter, des Kapitels 54;
c)
Messinahaar der Position 5006 und Monofile des Kapitels 54;
d)
Metallgarne und metallisierte Garne der Position 5605; Garne aus Spinnstoffen, mit Metalldraht verstärkt, werden gemäß vorstehendem Absatz A Buchstabe f eingereiht;
e)
Chenillegarne, Gimpen und „Maschengarne” der Position 5606.

4.
A)
Als „Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf” gelten in den Kapiteln 50, 51, 52, 54 und 55, vorbehaltlich der im nachstehenden Absatz B enthaltenen Ausnahmen, Garne (ungezwirnt oder gezwirnt), die aufgemacht sind:

a)
auf Karten, Spulen, Hülsen oder ähnlichen Unterlagen, sofern das Gewicht (einschließlich Unterlage) je Stück nicht mehr beträgt als:

1)
85 g bei Garnen aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide oder aus synthetischen oder künstlichen Filamenten;
2)
125 g bei anderen Garnen;

b)
in Kugeln, Knäueln oder im Strang, sofern das Gewicht je Stück nicht mehr beträgt als:

1)
85 g bei Garnen aus synthetischen oder künstlichen Filamenten mit einem Titer von weniger als 3000 dtex, oder aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide;
2)
125 g bei anderen Garnen, mit einem Titer von weniger als 2000 dtex;
3)
500 g bei anderen Garnen;

c)
im Strang, sofern der Strang durch einen oder mehrere Fitzfäden in gewichtsmäßig gleiche, abtrennbare Teilstränge unterteilt ist und das Gewicht je Teilstrang nicht mehr beträgt als:

1)
85 g bei Garnen aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide oder aus synthetischen oder künstlichen Filamenten;
2)
125 g bei anderen Garnen.

B)
Als „Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf” gelten nicht:

a)
ungezwirnte Garne aus Spinnstoffen aller Art, ausgenommen:

1)
ungezwirnte rohe Garne aus Wolle oder feinen Tierhaaren;
2)
ungezwirnte Garne aus Wolle oder feinen Tierhaaren, gebleicht, gefärbt oder bedruckt, mit einem Titer von mehr als 5000 dtex;

b)
gezwirnte Garne, roh:

1)
aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide, in Aufmachungen aller Art;
2)
aus anderen Spinnstoffen (ausgenommen Wolle und feine Tierhaare), im Strang;

c)
gezwirnte Garne, gebleicht, gefärbt oder bedruckt, aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide, mit einem Titer von 133 dtex oder weniger;
d)
Garne aus Spinnstoffen aller Art, ungezwirnt oder gezwirnt, die aufgemacht sind:

1)
im Strang mit Kreuzhaspelung;
2)
auf Unterlagen oder in anderen Aufmachungen, die ihre Verwendung in der Textilindustrie anzeigen (z. B. auf Zwirnmaschinenspulen, Kanetten (Kopsen), konischen Spulen oder Konen oder in Wickel für Stickmaschinen).

5.
Als „Nähgarne” im Sinne der Positionen 5204, 5401 und 5508 gelten gezwirnte Garne, die allen nachstehenden Bedingungen entsprechen:

a)
auf Unterlagen (z. B. Rollen, Spulen) aufgemacht und mit einem Gewicht, einschließlich Unterlage, von nicht mehr als 1000 g;
b)
appretiert für die Verwendung als Nähgarn und
c)
mit einer Z-Drehung als letzter Drehung.

6.
Als „hochfeste Garne” im Sinne des Abschnitts XI gelten Garne, deren Festigkeit, ausgedrückt in cN/tex (centinewton je tex), die nachstehenden Grenzwerte überschreitet:

— ungezwirnte Garne aus Nylon oder anderen Polyamiden oder aus Polyestern:

60 cN/tex,

— gezwirnte Garne aus Nylon oder anderen Polyamiden oder aus Polyestern:

53 cN/tex,

— ungezwirnte oder gezwirnte Garne aus Viskose:

27 cN/tex.

7.
Als „konfektioniert” im Sinne des Abschnitts XI gelten:

a)
Waren in anderer als quadratischer oder rechteckiger Form zugeschnitten;
b)
Waren, die abgepasst hergestellt und gebrauchsfertig sind oder durch bloßes Zerschneiden der nicht gebundenen Fäden ohne Nähen oder eine andere zusätzliche Arbeit gebrauchsfertig werden (z. B. Putztücher, Handtücher, Tischtücher, Halstücher und Decken);
c)
Waren, deren Ränder entweder durch Säume aller Art, auch Rollsäume, oder durch geknüpfte Fransen aus den Fäden der Waren selbst oder aus nachträglich angebrachten Fäden befestigt sind; Meterwaren, deren Schnittkanten wegen des Fehlens eines festen Randes in einfacher Weise gegen Ausriefeln gesichert sind, gelten nicht als konfektioniert;
d)
Waren, beliebig zugeschnitten, mit Auszieharbeit;
e)
Waren, durch Nähen, Kleben oder in anderer Weise zusammengefügt, ausgenommen Meterwaren, die aus zwei oder mehr Stücken des gleichen Spinnstofferzeugnisses bestehen, die an ihren Enden zu einem Stück von größerer Länge vereinigt sind, und Meterwaren, die aus zwei oder mehr mit ihrer ganzen Fläche aufeinander liegenden und so miteinander verbundenen Spinnstofferzeugnissen bestehen, auch mit Zwischenlagen aus einem Polsterfüllstoff;
f)
Waren, abgepasst gewirkt oder abgepasst gestrickt, als Einzelstücke oder als Meterware, die mehrere Einzelstücke umfasst.

8.
Für die Anwendung der Kapitel 50 bis 60 gilt:

a)
Konfektionierte Waren im Sinne der vorstehenden Anmerkung 7 gehören nicht zu den Kapiteln 50 bis 55 und 60 und, soweit nichts anderes bestimmt ist, nicht zu den Kapiteln 56 bis 59;
b)
zu den Kapiteln 50 bis 55 und 60 gehören nicht die Waren der Kapitel 56 bis 59.

9.
Den Geweben der Kapitel 50 bis 55 werden Erzeugnisse gleichgestellt, die aus Lagen parallel gelegter Spinnstoffgarne bestehen und bei denen die Lagen im spitzen oder rechten Winkel übereinander liegen. Diese Lagen sind an den Berührungspunkten der Garne durch ein Bindemittel verklebt oder verschweißt.
10.
Elastische Erzeugnisse aus Spinnstoffwaren in Verbindung mit Kautschukfäden gehören zu Abschnitt XI.
11.
Im Abschnitt XI gilt als „getränkt” auch „getaucht” ( „gedippt” ).
12.
Im Abschnitt XI gelten als „Polyamide” auch „Aramide” .
13.
In diesem Abschnitt und gegebenenfalls in der übrigen Nomenklatur gelten als „Elastomergarne” Filamentgarne (einschließlich Monofile) aus synthetischen Spinnstoffen, andere als texturierte Garne, die, ohne zu reißen, eine Dehnung bis zum Dreifachen ihrer ursprünglichen Länge aushalten, und die, wenn sie eine Dehnung auf das Doppelte ihrer ursprünglichen Länge erfahren haben, sich innerhalb von fünf Minuten mindestens auf das Eineinhalbfache ihrer ursprünglichen Länge zusammenziehen
14.
Soweit nichts anderes bestimmt ist, werden Kleidungsstücke aus Spinnstoff, die zu verschiedenen Positionen gehören, auch dann getrennt in diese Positionen eingereiht, wenn sie als Warenzusammenstellungen für den Einzelverkauf aufgemacht sind. Als „Kleidungsstücke aus Spinnstoff” im Sinne dieser Anmerkung gilt Kleidung der Positionen 6101 bis 6114 und 6201 bis 6211.

Unterpositions-Anmerkungen

1.
Im Abschnitt XI und in allen anderen Teilen der Nomenklatur gelten als:

a)
rohe Garne:

1)
Garne, die die natürliche Farbe ihrer Fasern aufweisen und weder gebleicht noch gefärbt (auch nicht in der Masse) noch bedruckt sind, oder
2)
Garne, die von unbestimmter Farbe aus Reißspinnstoffen hergestellt sind ( „Grau-Garne” ).

Diese Garne können farblos appretiert oder flüchtig gefärbt (die Anfärbung lässt sich durch bloßes Waschen mit Seife entfernen) und, im Falle der Garne aus Chemiefasern, in der Masse mit Mattierungsstoffen (z. B. Titandioxid) behandelt sein;

b)
gebleichte Garne:

1)
Garne, die einen Bleichprozess erfahren haben oder aus gebleichten Fasern hergestellt sind, oder, sofern nicht anderes bestimmt ist, weiß gefärbt sind (auch in der Masse) oder weiß appretiert sind, oder
2)
Garne, die aus einer Mischung von rohen und gebleichten Fasern bestehen, oder
3)
Garne, die gezwirnt sind und aus rohen und gebleichten Garnen bestehen;

c)
farbige Garne (gefärbt oder bedruckt):

1)
Garne, die (auch in der Masse) anders als weiß oder flüchtig gefärbt sind oder bedruckt oder aus gefärbten oder bedruckten Fasern hergestellt sind, oder
2)
Garne, die aus einer Mischung von verschieden gefärbten Fasern oder einer Mischung von rohen oder gebleichten Fasern und farbigen Fasern bestehen (Jaspé-Garne oder melierte Garne) oder in Abständen mit einer oder mehreren Farben bedruckt sind in der Weise, dass eine Art Punktierung entsteht, oder
3)
Garne, deren Vorgarn oder Lunte bedruckt worden ist, oder
4)
Garne, die gezwirnt sind und aus rohen oder gebleichten Garnen und aus farbigen Garnen bestehen.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß auch für Monofile, Streifen und dergleichen des Kapitels 54;

d)
rohe Gewebe:

Gewebe, die aus rohen Garnen hergestellt und weder gebleicht noch gefärbt noch bedruckt sind. Diese Gewebe können farblos appretiert oder flüchtig gefärbt sein;

e)
gebleichte Gewebe:

1)
Gewebe, die im Stück gebleicht oder, wenn nichts anderes bestimmt ist, weiß gefärbt oder weiß appretiert sind, oder
2)
Gewebe, die aus gebleichten Garnen bestehen, oder
3)
Gewebe, die aus rohen Garnen und gebleichten Garnen bestehen;

f)
gefärbte Gewebe:

1)
Gewebe, die im Stück in einer einzigen einheitlichen Farbe, anders als weiß (wenn nichts anderes bestimmt ist), gefärbt sind oder farbig appretiert sind, anders als weiß (wenn nichts anderes bestimmt ist), oder
2)
Gewebe, die aus farbigen Garnen mit einer einzigen einheitlichen Farbe bestehen;

g)
buntgewebte Gewebe:

Gewebe (andere als bedruckte Gewebe):

1)
die aus verschiedenfarbigen Garnen oder aus Garnen mit verschiedenen Schattierungen der gleichen Farbe (einer anderen als der natürlichen Farbe der verwendeten Fasern) bestehen oder
2)
die aus rohen oder gebleichten Garnen und farbigen Garnen bestehen oder
3)
die aus Jaspé-Garnen oder melierten Garnen bestehen.

(Garne, die die Webkante bilden oder aus denen die Stückenden bestehen, bleiben außer Betracht);

h)
bedruckte Gewebe:

Gewebe, die im Stück bedruckt sind, auch wenn sie aus verschiedenfarbigen Garnen bestehen.

Den bedruckten Geweben werden Gewebe gleichgestellt, die Muster aufweisen, die z. B. mit Pinsel, Bürste, Spritzpistole, Transferpapier, durch Beflocken oder in einem Batikverfahren hergestellt sind.

Bei Anwendung der vorstehenden Bestimmungen bleibt das Mercerisieren ohne Einfluss auf die Einreihung der Garne und Gewebe.

Die vorstehenden Bestimmungen der Buchstaben d bis h gelten sinngemäß auch für Gewirke oder Gestricke;

ij)
Leinwandbindung:

eine Gewebebindung, in der jeder Schussfaden abwechselnd oberhalb und unterhalb der aufeinander folgenden Kettfäden und jeder Kettfaden abwechselnd oberhalb und unterhalb der aufeinander folgenden Schussfäden verläuft.

2.
A)
Waren der Kapitel 56 bis 63, die aus zwei oder mehr Spinnstoffen bestehen, sind so zu behandeln, als beständen sie ganz aus dem Spinnstoff, der nach der Anmerkung 2 zu Abschnitt XI ermittelt werden müsste bei der Einreihung einer aus den gleichen Spinnstoffen bestehenden Ware der Kapitel 50 bis 55 oder der Position 5809.
B)
Hierbei ist zu beachten:

a)
Es ist gegebenenfalls nur der Teil zu berücksichtigen, der im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 3 für die Auslegung der Nomenklatur maßgebend ist;
b)
bei Spinnstofferzeugnissen aus einem Grund und einer Flor- oder Schlingenoberfläche bleibt der Grund außer Betracht;
c)
bei Stickereien der Position 5810 und Waren daraus wird nur der Stickgrund berücksichtigt. Bei Stickereien ohne sichtbaren Stickgrund und Waren daraus richtet sich die Einreihung jedoch ausschließlich nach den Stickfäden.

KAPITEL 50

KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 50010000 Seidenraupenkokons, zum Abhaspeln geeignet frei 50020000 Grège, weder gedreht noch gezwirnt frei 50030000 Abfälle von Seide (einschließlich nicht abhaspelbare Kokons, Garnabfälle und Reißspinnstoff) frei 500400 Seidengarne (andere als Schappeseidengarne oder Bourretteseidengarne), nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf 50040010 roh, abgekocht oder gebleicht 4 50040090 andere 4 500500 Schappeseidengarne oder Bourretteseidengarne, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf 50050010 roh, abgekocht oder gebleicht 2,9 50050090 andere 2,9 500600 Seidengarne, Schappeseidengarne oder Bourretteseidengarne, in Aufmachungen für den Einzelverkauf; Messinahaar 50060010 Seidengarne 5 50060090 Schappeseidengarne oder Bourretteseidengarne; Messinahaar 2,9 5007 Gewebe aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide 50071000 Gewebe aus Bourretteseide 3 m2 500720 andere Gewebe, mit einem Anteil an Seide oder Schappeseide von 85 GHT oder mehr Kreppgewebe 50072011 roh, abgekocht oder gebleicht 6,9 m2 50072019 andere 6,9 m2 Pongée-, Habutai-, Honan-, Shantung- oder Corahgewebe und ähnliche ostasiatische Gewebe, ganz aus Seide (nicht mit Schappeseide, Bourretteseide oder anderen Spinnstoffen gemischt) 50072021 taftbindig, roh oder nur abgekocht 5,3 m2 andere 50072031 taftbindig 7,5 m2 50072039 andere 7,5 m2 andere 50072041 undichte Gewebe 7,2 m2 andere 50072051 roh, abgekocht oder gebleicht 7,2 m2 50072059 gefärbt 7,2 m2 buntgewebt 50072061 mit einer Breite von mehr als 57 cm bis 75 cm 7,2 m2 50072069 andere 7,2 m2 50072071 bedruckt 7,2 m2 500790 andere Gewebe 50079010 roh, abgekocht oder gebleicht 6,9 m2 50079030 gefärbt 6,9 m2 50079050 buntgewebt 6,9 m2 50079090 bedruckt 6,9 m2

KAPITEL 51

Anmerkung

1.
In der Nomenklatur gelten als:

a)
„Wolle” die natürliche Faser des Haarkleides von Schafen;
b)
„feine Tierhaare” die Haare folgender Tiere: Alpaka, Lama, Vikunja, Kamel (einschließlich Dromedaren), Jak, Angora-, Tibet-, Kaschmir- und ähnliche Ziegen (ausgenommen gemeine Ziegen), Kaninchen (auch Angorakaninchen), Hasen, Biber, Nutria und Bisamratten;
c)
„grobe Tierhaare” die Haare der vorstehend nicht genannten Tiere, ausgenommen Haare und Borsten zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502) und Rosshaar (Position 0511).

KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 5101 Wolle, weder gekrempelt noch gekämmt Schweißwolle, einschließlich auf dem Rücken gewaschene Wolle 51011100 Schurwolle frei 51011900 andere frei entschweißt, nicht carbonisiert 51012100 Schurwolle frei 51012900 andere frei 51013000 carbonisiert frei 5102 Feine oder grobe Tierhaare, weder gekrempelt noch gekämmt feine Tierhaare 51021100 Kaschmirziegenhaare (cashmere) frei 510219 andere 51021910 Angorakaninchenhaare frei 51021930 Alpaka-, Lama- und Vikunjahaare frei 51021940 Kamel- (einschließlich Dromedar) und Jakhaare; Angora-, Tibetziegenhaare und ähnliche Ziegenhaare frei 51021990 Kaninchenhaare (ausgenommen Angorakaninchenhaare), Hasenhaare, Biber-, Nutria- und Bisamrattenhaare frei 51022000 grobe Tierhaare frei 5103 Abfälle von Wolle oder feinen oder groben Tierhaaren (einschließlich Garnabfälle), ausgenommen Reißspinnstoff 510310 Kämmlinge von Wolle oder feinen Tierhaaren 51031010 nicht carbonisiert frei 51031090 carbonisiert frei 51032000 andere Abfälle von Wolle oder feinen Tierhaaren frei 51033000 Abfälle von groben Tierhaaren frei 51040000 Reißspinnstoff aus Wolle oder feinen oder groben Tierhaaren frei 5105 Wolle, feine oder grobe Tierhaare, gekrempelt oder gekämmt (einschließlich gekämmte Wolle in loser Form) 51051000 gekrempelte Wolle 2 gekämmte Wolle 51052100 gekämmte Wolle in loser Form ( „open tops” ) 2 51052900 andere 2 feine Tierhaare, gekrempelt oder gekämmt 51053100 Kaschmirziegenhaare (cashmere) 2 51053900 andere 2 51054000 grobe Tierhaare, gekrempelt oder gekämmt 2 5106 Streichgarne aus Wolle, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf 510610 mit einem Anteil an Wolle von 85 GHT oder mehr 51061010 roh 3,8 51061090 andere 3,8 510620 mit einem Anteil an Wolle von weniger als 85 GHT 51062010 mit einem Anteil an Wolle und feinen Tierhaaren von 85 GHT oder mehr 4(91) andere 51062091 roh 4 51062099 andere 4 5107 Kammgarne aus Wolle, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf 510710 mit einem Anteil an Wolle von 85 GHT oder mehr 51071010 roh 3,8 51071090 andere 3,8 510720 mit einem Anteil an Wolle von weniger als 85 GHT mit einem Anteil an Wolle und feinen Tierhaaren von 85 GHT oder mehr 51072010 roh 4 51072030 andere 4 andere hauptsächlich oder ausschließlich mit synthetischen Spinnfasern gemischt 51072051 roh 4 51072059 andere 4 anders gemischt 51072091 roh 4 51072099 andere 4 5108 Streichgarne oder Kammgarne aus feinen Tierhaaren, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf 510810 Streichgarne 51081010 roh 3,2 51081090 andere 3,2 510820 Kammgarne 51082010 roh 3,2 51082090 andere 3,2 5109 Garne aus Wolle oder feinen Tierhaaren, in Aufmachungen für den Einzelverkauf 510910 mit einem Anteil an Wolle oder feinen Tierhaaren von 85 GHT oder mehr 51091010 in Kugeln, Knäueln oder im Strang, mit einem Gewicht von mehr als 125 g bis 500 g 3,8 51091090 andere 5 51099000 andere 5 51100000 Garne aus groben Tierhaaren oder aus Rosshaar (einschließlich umsponnene Garne aus Rosshaar), auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf 3,5 5111 Streichgarngewebe aus Wolle oder feinen Tierhaaren mit einem Anteil an Wolle oder feinen Tierhaaren von 85 GHT oder mehr 51111100 mit einem Quadratmetergewicht von 300 g oder weniger 8 m2 511119 andere 51111910 mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 300 g bis 450 g 8 m2 51111990 mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 450 g 8 m2 51112000 andere, hauptsächlich oder ausschließlich mit synthetischen oder künstlichen Filamenten gemischt 8 m2 511130 andere, hauptsächlich oder ausschließlich mit synthetischen oder künstlichen Spinnfasern gemischt 51113010 mit einem Quadratmetergewicht von 300 g oder weniger 8 m2 51113030 mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 300 g bis 450 g 8 m2 51113090 mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 450 g 8 m2 511190 andere 51119010 mit einem Anteil an Spinnstoffen des Kapitels 50 von mehr als 10 GHT 7,2 m2 andere 51119091 mit einem Quadratmetergewicht von 300 g oder weniger 8 m2 51119093 mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 300 g bis 450 g 8 m2 51119099 mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 450 g 8 m2 5112 Kammgarngewebe aus Wolle oder feinen Tierhaaren mit einem Anteil an Wolle oder feinen Tierhaaren von 85 GHT oder mehr 51121100 mit einem Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger 8 m2 511219 andere 51121910 mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g bis 375 g 8 m2 51121990 mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 375 g 8 m2 51122000 andere, hauptsächlich oder ausschließlich mit synthetischen oder künstlichen Filamenten gemischt 8 m2 511230 andere, hauptsächlich oder ausschließlich mit synthetischen oder künstlichen Spinnfasern gemischt 51123010 mit einem Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger 8 m2 51123030 mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g bis 375 g 8 m2 51123090 mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 375 g 8 m2 511290 andere 51129010 mit einem Anteil an Spinnstoffen des Kapitels 50 von mehr als 10 GHT 7,2 m2 andere 51129091 mit einem Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger 8 m2 51129093 mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g bis 375 g 8 m2 51129099 mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 375 g 8 m2 51130000 Gewebe aus groben Tierhaaren oder aus Rosshaar 5,3 m2

KAPITEL 52

Unterpositions-Anmerkung

1.
Als „Denim” im Sinne der Unterpositionen 520942 und 521142 gelten buntgewebte Gewebe aus 3- oder 4-bindigem Kettköper, einschließlich Kreuzkettköper, deren Kettfäden von ein und derselben Farbe und deren Schussfäden roh, gebleicht, grau gefärbt oder in einem helleren Farbton als die Kettfäden gefärbt sind.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 520100 Baumwolle, weder kardiert noch gekämmt 52010010 hydrophil oder gebleicht frei 52010090 andere frei 5202 Abfälle von Baumwolle (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff) 52021000 Garnabfälle frei andere 52029100 Reißspinnstoff frei 52029900 andere frei 52030000 Baumwolle, kardiert oder gekämmt frei 5204 Nähgarne aus Baumwolle, auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf 52041100 mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr 4 52041900 andere 4 52042000 in Aufmachungen für den Einzelverkauf 5 5205 Garne aus Baumwolle (andere als Nähgarne), mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf ungezwirnte Garne aus nicht gekämmten Fasern 52051100 mit einem Titer von 714,29 dtex oder mehr (Nm 14 oder weniger) 4 52051200 mit einem Titer von weniger als 714,29 dtex, jedoch nicht weniger als 232,56 dtex (mehr als Nm 14 bis Nm 43) 4 52051300 mit einem Titer von weniger als 232,56 dtex, jedoch nicht weniger als 192,31 dtex (mehr als Nm 43 bis Nm 52) 4 52051400 mit einem Titer von weniger als 192,31 dtex, jedoch nicht weniger als 125 dtex (mehr als Nm 52 bis Nm 80) 4 520515 mit einem Titer von weniger als 125 dtex (mehr als Nm 80) 52051510 mit einem Titer von weniger als 125 dtex, jedoch nicht weniger als 83,33 dtex (mehr als Nm 80 bis Nm 120) 4,4 52051590 mit einem Titer von weniger als 83,33 dtex (mehr als Nm 120) 4 ungezwirnte Garne aus gekämmten Fasern 52052100 mit einem Titer von 714,29 dtex oder mehr (Nm 14 oder weniger) 4 52052200 mit einem Titer von weniger als 714,29 dtex, jedoch nicht weniger als 232,56 dtex (mehr als Nm 14 bis Nm 43) 4 52052300 mit einem Titer von weniger als 232,56 dtex, jedoch nicht weniger als 192,31 dtex (mehr als Nm 43 bis Nm 52) 4 52052400 mit einem Titer von weniger als 192,31 dtex, jedoch nicht weniger als 125 dtex (mehr als Nm 52 bis Nm 80) 4 52052600 mit einem Titer von weniger als 125 dtex, jedoch nicht weniger als 106,38 dtex (mehr als Nm 80 bis Nm 94) 4 52052700 mit einem Titer von weniger als 106,38 dtex, jedoch nicht weniger als 83,33 dtex (mehr als Nm 94 bis Nm 120) 4 52052800 mit einem Titer von weniger als 83,33 dtex (mehr als Nm 120) 4 gezwirnte Garne aus nicht gekämmten Fasern 52053100 mit einem Titer der einfachen Garne von 714,29 dtex oder mehr (Nm 14 oder weniger der einfachen Garne) 4 52053200 mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 714,29 dtex, jedoch nicht weniger als 232,56 dtex (mehr als Nm 14 bis Nm 43 der einfachen Garne) 4 52053300 mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 232,56 dtex, jedoch nicht weniger als 192,31 dtex (mehr als Nm 43 bis Nm 52 der einfachen Garne) 4 52053400 mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 192,31 dtex, jedoch nicht weniger als 125 dtex (mehr als Nm 52 bis Nm 80 der einfachen Garne) 4 52053500 mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 125 dtex (mehr als Nm 80 der einfachen Garne) 4 gezwirnte Garne aus gekämmten Fasern 52054100 mit einem Titer der einfachen Garne von 714,29 dtex oder mehr (Nm 14 oder weniger der einfachen Garne) 4 52054200 mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 714,29 dtex, jedoch nicht weniger als 232,56 dtex (mehr als Nm 14 bis Nm 43 der einfachen Garne) 4 52054300 mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 232,56 dtex, jedoch nicht weniger als 192,31 dtex (mehr als Nm 43 bis Nm 52 der einfachen Garne) 4 52054400 mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 192,31 dtex, jedoch nicht weniger als 125 dtex (mehr als Nm 52 bis Nm 80 der einfachen Garne) 4 52054600 mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 125 dtex, jedoch nicht weniger als 106,38 dtex (mehr als Nm 80 bis Nm 94 der einfachen Garne) 4 52054700 mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 106,38 dtex, jedoch nicht weniger als 83,33 dtex (mehr als Nm 94 bis Nm 120 der einfachen Garne) 4 52054800 mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 83,33 dtex (mehr als Nm 120 der einfachen Garne) 4 5206 Garne aus Baumwolle (andere als Nähgarne), mit einem Anteil an Baumwolle von weniger als 85 GHT, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf ungezwirnte Garne aus nicht gekämmten Fasern 52061100 mit einem Titer von 714,29 dtex oder mehr (Nm 14 oder weniger) 4 52061200 mit einem Titer von weniger als 714,29 dtex, jedoch nicht weniger als 232,56 dtex (mehr als Nm 14 bis Nm 43) 4 52061300 mit einem Titer von weniger als 232,56 dtex, jedoch nicht weniger als 192,31 dtex (mehr als Nm 43 bis Nm 52) 4 52061400 mit einem Titer von weniger als 192,31 dtex, jedoch nicht weniger als 125 dtex (mehr als Nm 52 bis Nm 80) 4 52061500 mit einem Titer von weniger als 125 dtex (mehr als Nm 80) 4 ungezwirnte Garne aus gekämmten Fasern 52062100 mit einem Titer von 714,29 dtex oder mehr (Nm 14 oder weniger) 4 52062200 mit einem Titer von weniger als 714,29 dtex, jedoch nicht weniger als 232,56 dtex (mehr als Nm 14 bis Nm 43) 4 52062300 mit einem Titer von weniger als 232,56 dtex, jedoch nicht weniger als 192,31 dtex (mehr als Nm 43 bis Nm 52) 4 52062400 mit einem Titer von weniger als 192,31 dtex, jedoch nicht weniger als 125 dtex (mehr als Nm 52 bis Nm 80) 4 52062500 mit einem Titer von weniger als 125 dtex (mehr als Nm 80) 4 gezwirnte Garne aus nicht gekämmten Fasern 52063100 mit einem Titer der einfachen Garne von 714,29 dtex oder mehr (Nm 14 oder weniger der einfachen Garne) 4 52063200 mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 714,29 dtex, jedoch nicht weniger als 232,56 dtex (mehr als Nm 14 bis Nm 43 der einfachen Garne) 4 52063300 mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 232,56 dtex, jedoch nicht weniger als 192,31 dtex (mehr als Nm 43 bis Nm 52 der einfachen Garne) 4 52063400 mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 192,31 dtex, jedoch nicht weniger als 125 dtex (mehr als Nm 52 bis Nm 80 der einfachen Garne) 4 52063500 mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 125 dtex (mehr als Nm 80 der einfachen Garne) 4 gezwirnte Garne aus gekämmten Fasern 52064100 mit einem Titer der einfachen Garne von 714,29 dtex oder mehr (Nm 14 oder weniger der einfachen Garne) 4 52064200 mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 714,29 dtex, jedoch nicht weniger als 232,56 dtex (mehr als Nm 14 bis Nm 43 der einfachen Garne) 4 52064300 mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 232,56 dtex, jedoch nicht weniger als 192,31 dtex (mehr als Nm 43 bis Nm 52 der einfachen Garne) 4 52064400 mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 192,31 dtex, jedoch nicht weniger als 125 dtex (mehr als Nm 52 bis Nm 80 der einfachen Garne) 4 52064500 mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 125 dtex (mehr als Nm 80 der einfachen Garne) 4 5207 Garne aus Baumwolle (andere als Nähgarne), in Aufmachungen für den Einzelverkauf 52071000 mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr 5 52079000 andere 5 5208 Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr und einem Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger roh 520811 in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von 100 g oder weniger 52081110 Verbandmull 8 m2 52081190 andere 8 m2 520812 in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 100 g in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 100 g bis 130 g und mit einer Breite von 52081216 165 cm oder weniger 8 m2 52081219 mehr als 165 cm 8 m2 in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 130 g und mit einer Breite von 52081296 165 cm oder weniger 8 m2 52081299 mehr als 165 cm 8 m2 52081300 in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper 8 m2 52081900 andere Gewebe 8 m2 gebleicht 520821 in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von 100 g oder weniger 52082110 Verbandmull 8 m2 52082190 andere 8 m2 520822 in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 100 g in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 100 g bis 130 g und mit einer Breite von 52082216 165 cm oder weniger 8 m2 52082219 mehr als 165 cm 8 m2 in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 130 g und mit einer Breite von 52082296 165 cm oder weniger 8 m2 52082299 mehr als 165 cm 8 m2 52082300 in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper 8 m2 52082900 andere Gewebe 8 m2 gefärbt 52083100 in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von 100 g oder weniger 8 m2 520832 in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 100 g in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 100 g bis 130 g und mit einer Breite von 52083216 165 cm oder weniger 8 m2 52083219 mehr als 165 cm 8 m2 in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 130 g und mit einer Breite von 52083296 165 cm oder weniger 8 m2 52083299 mehr als 165 cm 8 m2 52083300 in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper 8 m2 52083900 andere Gewebe 8 m2 buntgewebt 52084100 in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von 100 g oder weniger 8 m2 52084200 in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 100 g 8 m2 52084300 in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper 8 m2 52084900 andere Gewebe 8 m2 bedruckt 52085100 in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von 100 g oder weniger 8 m2 52085200 in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 100 g 8 m2 520859 andere Gewebe 52085910 in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper 8 m2 52085990 andere 8 m2 5209 Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr und mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g roh 52091100 in Leinwandbindung 8 m2 52091200 in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper 8 m2 52091900 andere Gewebe 8 m2 gebleicht 52092100 in Leinwandbindung 8 m2 52092200 in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper 8 m2 52092900 andere Gewebe 8 m2 gefärbt 52093100 in Leinwandbindung 8 m2 52093200 in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper 8 m2 52093900 andere Gewebe 8 m2 buntgewebt 52094100 in Leinwandbindung 8 m2 52094200 Denim 8 m2 52094300 andere Gewebe in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper 8 m2 52094900 andere Gewebe 8 m2 bedruckt 52095100 in Leinwandbindung 8 m2 52095200 in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper 8 m2 52095900 andere Gewebe 8 m2 5210 Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von weniger als 85 GHT, hauptsächlich oder ausschließlich mit Chemiefasern gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger roh 52101100 in Leinwandbindung 8 m2 52101900 andere Gewebe 8 m2 gebleicht 52102100 in Leinwandbindung 8 m2 52102900 andere Gewebe 8 m2 gefärbt 52103100 in Leinwandbindung 8 m2 52103200 in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper 8 m2 52103900 andere Gewebe 8 m2 buntgewebt 52104100 in Leinwandbindung 8 m2 52104900 andere Gewebe 8 m2 bedruckt 52105100 in Leinwandbindung 8 m2 52105900 andere Gewebe 8 m2 5211 Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von weniger als 85 GHT, hauptsächlich oder ausschließlich mit Chemiefasern gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g roh 52111100 in Leinwandbindung 8 m2 52111200 in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper 8 m2 52111900 andere Gewebe 8 m2 52112000 gebleicht 8 m2 gefärbt 52113100 in Leinwandbindung 8 m2 52113200 in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper 8 m2 52113900 andere Gewebe 8 m2 buntgewebt 52114100 in Leinwandbindung 8 m2 52114200 Denim 8 m2 52114300 andere Gewebe in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper 8 m2 521149 andere Gewebe 52114910 Jacquard-Gewebe 8 m2 52114990 andere 8 m2 bedruckt 52115100 in Leinwandbindung 8 m2 52115200 in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper 8 m2 52115900 andere Gewebe 8 m2 5212 Andere Gewebe aus Baumwolle mit einem Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger 521211 roh 52121110 hauptsächlich oder ausschließlich mit Flachs gemischt 8 m2 52121190 anders gemischt 8 m2 521212 gebleicht 52121210 hauptsächlich oder ausschließlich mit Flachs gemischt 8 m2 52121290 anders gemischt 8 m2 521213 gefärbt 52121310 hauptsächlich oder ausschließlich mit Flachs gemischt 8 m2 52121390 anders gemischt 8 m2 521214 buntgewebt 52121410 hauptsächlich oder ausschließlich mit Flachs gemischt 8 m2 52121490 anders gemischt 8 m2 521215 bedruckt 52121510 hauptsächlich oder ausschließlich mit Flachs gemischt 8 m2 52121590 anders gemischt 8 m2 mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g 521221 roh 52122110 hauptsächlich oder ausschließlich mit Flachs gemischt 8 m2 52122190 anders gemischt 8 m2 521222 gebleicht 52122210 hauptsächlich oder ausschließlich mit Flachs gemischt 8 m2 52122290 anders gemischt 8 m2 521223 gefärbt 52122310 hauptsächlich oder ausschließlich mit Flachs gemischt 8 m2 52122390 anders gemischt 8 m2 521224 buntgewebt 52122410 hauptsächlich oder ausschließlich mit Flachs gemischt 8 m2 52122490 anders gemischt 8 m2 521225 bedruckt 52122510 hauptsächlich oder ausschließlich mit Flachs gemischt 8 m2 52122590 anders gemischt 8 m2

KAPITEL 53

Zusätzliche Anmerkung

1.
A)
Als „Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf” gelten in den Unterpositionen 53061090, 53062090 und 53082090, vorbehaltlich der im nachstehenden Buchstaben B enthaltenen Ausnahmen, Garne (ungezwirnt oder gezwirnt), die aufgemacht sind:

a)
auf Karten, Spulen, Hülsen oder ähnlichen Unterlagen, in Kugeln oder Knäueln, sofern das Gewicht (einschließlich Unterlage) je Stück nicht mehr als 200 g beträgt;
b)
im Strang mit einem Gewicht von nicht mehr als 125 g;
c)
im Strang, sofern der Strang durch einen oder mehrere Fitzfäden in gewichtsmäßig gleiche, abtrennbare Teilstränge unterteilt ist und das Gewicht je Teilstrang nicht mehr als 125 g beträgt.

B)
Als „Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf” gelten nicht:

a)
gezwirnte Garne, roh, im Strang;
b)
gezwirnte Garne, die aufgemacht sind:

1)
im Strang mit Kreuzhaspelung;
2)
auf Unterlagen oder in anderen Aufmachungen, die ihre Verwendung in der Textilindustrie anzeigen (z. B. auf Zwirnmaschinenspulen, Kanetten (Kopsen), konischen Spulen oder Konen oder in Wickeln für Stickmaschinen).

KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 5301 Flachs (Leinen), roh oder bearbeitet, jedoch nicht versponnen; Werg und Abfälle von Flachs (Leinen) (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff) 53011000 Flachs (Leinen), roh oder geröstet frei Flachs (Leinen), gebrochen, geschwungen, gehechelt oder anders bearbeitet, jedoch nicht versponnen 53012100 gebrochen oder geschwungen frei 53012900 anderer frei 53013000 Werg und Abfälle von Flachs (Leinen) frei 5302 Hanf (Cannabis sativa L.), roh oder bearbeitet, jedoch nicht versponnen; Werg und Abfälle von Hanf (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff) 53021000 Hanf, roh oder geröstet frei 53029000 andere frei 5303 Jute und andere textile Bastfasern (ausgenommen Flachs, Hanf und Ramie), roh oder bearbeitet, jedoch nicht versponnen; Werg und Abfälle von diesen Spinnstoffen (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff) 53031000 Jute und andere textile Bastfasern, roh oder geröstet frei 53039000 andere frei 5304 53050000 Kokos, Abaca (Manilahanf oder Musa textilis Nee), Ramie und andere pflanzliche Spinnstoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen, roh oder bearbeitet, jedoch nicht versponnen; Werg und Abfälle von diesen Spinnstoffen (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff) frei 5306 Garne aus Flachs (Leinengarne) 530610 ungezwirnt nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf 53061010 mit einem Titer von 833,3 dtex oder mehr (Nm 12 oder weniger) 4(13) 53061030 mit einem Titer von weniger als 833,3 dtex, jedoch nicht weniger als 277,8 dtex (mehr als Nm 12 bis Nm 36) 4(13) 53061050 mit einem Titer von weniger als 277,8 dtex (mehr als Nm 36) 3,8 53061090 in Aufmachungen für den Einzelverkauf 5 530620 gezwirnt 53062010 nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf 4 53062090 in Aufmachungen für den Einzelverkauf 5 5307 Garne aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303 53071000 ungezwirnt frei 53072000 gezwirnt frei 5308 Garne aus anderen pflanzlichen Spinnstoffen; Papiergarne 53081000 Kokosgarne frei 530820 Hanfgarne 53082010 nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf 3 53082090 in Aufmachungen für den Einzelverkauf 4,9 530890 andere Ramiegarne 53089012 mit einem Titer von 277,8 dtex oder mehr (Nm 36 oder weniger) 4 53089019 mit einem Titer von weniger als 277,8 dtex (mehr als Nm 36) 3,8 53089050 Papiergarne 4 53089090 andere 3,8 5309 Gewebe aus Flachs (Leinengewebe) mit einem Anteil an Flachs von 85 GHT oder mehr 530911 roh oder gebleicht 53091110 roh 8 m2 53091190 gebleicht 8 m2 53091900 andere 8 m2 mit einem Anteil an Flachs von weniger als 85 GHT 53092100 roh oder gebleicht 8 m2 53092900 andere 8 m2 5310 Gewebe aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303 531010 roh 53101010 mit einer Breite von 150 cm oder weniger 4 m2 53101090 mit einer Breite von mehr als 150 cm 4 m2 53109000 andere 4 m2 531100 Gewebe aus anderen pflanzlichen Spinnstoffen; Gewebe aus Papiergarnen 53110010 Gewebe aus Ramie 8 m2 53110090 andere 5,8 m2

KAPITEL 54

Anmerkungen

1.
Als „Chemiefasern” gelten in allen Teilen der Nomenklatur Spinnfasern und Filamente aus organischen Polymeren, die hergestellt sind:

a)
durch Polymerisation von organischen Monomeren, um Polymere wie Polyamide, Polyester, Polyolefine oder Polyurethane zu erhalten, oder durch chemische Modifikation von Polymeren von aus diesem Prozess hervorgegangenen Polymeren (z. B. Poly(vinylalkohol) hergestellt aus der Hydrolyse von Poly(vinylacetat));
b)
durch Auflösung oder durch chemische Behandlung von natürlichen organischen Polymeren (z. B. Cellulose), um Polymere wie Kupferseide (Cupra) oder Viskose zu erhalten oder durch chemische Modifikation von natürlichen organischen Polymeren (z. B. Cellulose, Kasein und andere Proteine, Alginsäure), um Polymere wie Acetat-Cellulose oder Alginate zu erhalten.

Als „synthetisch” gelten die unter a und als „künstlich” die unter b definierten Fasern. Streifen und dergleichen der Position 5404 oder 5405 gelten nicht als synthetische oder künstliche Fasern.

Die Begriffe „synthetisch” und „künstlich” gelten bei Anwendung auf die Begriffe „Spinnstoffe” und „Spinnmasse” sinngemäß.

2.
Zu den Positionen 5402 und 5403 gehören nicht die Kabel aus synthetischen oder künstlichen Filamenten des Kapitels 55.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 5401 Nähgarne aus synthetischen oder künstlichen Filamenten, auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf 540110 aus synthetischen Filamenten nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf Umspinnungsgarn (sog. „Core Yarn” ) 54011012 Polyester-Filamente mit Baumwollfasern umsponnen 4 54011014 andere 4 andere 54011016 texturierte Garne 4 54011018 andere 4 54011090 in Aufmachungen für den Einzelverkauf 5 540120 aus künstlichen Filamenten 54012010 nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf 4 54012090 in Aufmachungen für den Einzelverkauf 5 5402 Garne aus synthetischen Filamenten (ausgenommen Nähgarne), nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, einschließlich synthetische Monofile von weniger als 67 dtex hochfeste Garne aus Nylon oder anderen Polyamiden 54021100 aus Aramid 4 54021900 andere 4 54022000 hochfeste Garne aus Polyestern 4 texturierte Garne 54023100 aus Nylon oder anderen Polyamiden, mit einem Titer der einfachen Garne von 50 tex oder weniger 4 54023200 aus Nylon oder anderen Polyamiden, mit einem Titer der einfachen Garne von mehr als 50 tex 4 54023300 aus Polyestern 4 54023400 aus Polypropylen 4 54023900 andere 4 andere Garne, ungezwirnt, ungedreht oder mit 50 Drehungen oder weniger je Meter 54024400 aus Elastomeren 4 54024500 andere, aus Nylon oder anderen Polyamiden 4 54024600 andere, aus Polyestern, teilverstreckt 4 54024700 andere, aus Polyestern 4 54024800 andere, aus Polypropylen 4 54024900 andere 4 andere Garne, ungezwirnt, mit mehr als 50 Drehungen je Meter 54025100 aus Nylon oder anderen Polyamiden 4 54025200 aus Polyestern 4 540259 andere 54025910 aus Polypropylen 4 54025990 andere 4 andere Garne, gezwirnt 54026100 aus Nylon oder anderen Polyamiden 4 54026200 aus Polyestern 4 540269 andere 54026910 aus Polypropylen 4 54026990 andere 4 5403 Garne aus künstlichen Filamenten (ausgenommen Nähgarne), nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, einschließlich künstliche Monofile von weniger als 67 dtex 54031000 hochfeste Garne aus Viskose 4 andere Garne, ungezwirnt 54033100 aus Viskose, ungedreht oder mit 120 Drehungen oder weniger je Meter 4 54033200 aus Viskose, mit mehr als 120 Drehungen je Meter 4 54033300 aus Celluloseacetat 4 54033900 andere 4 andere Garne, gezwirnt 54034100 aus Viskose 4 54034200 aus Celluloseacetat 4 54034900 andere 4 5404 Synthetische Monofile von 67 dtex oder mehr und einem größten Durchmesser von 1 mm oder weniger; Streifen und dergleichen (z. B. künstliches Stroh) aus synthetischer Spinnmasse, mit einer augenscheinlichen Breite von 5 mm oder weniger Monofile 54041100 aus Elastomeren 4 54041200 andere, aus Polypropylen 4 54041900 andere 4 540490 andere 54049010 aus Polypropylen 4 54049090 andere 4 54050000 Künstliche Monofile von 67 dtex oder mehr und einem größten Durchmesser von 1 mm oder weniger; Streifen und dergleichen (z. B. künstliches Stroh) aus künstlicher Spinnmasse, mit einer augenscheinlichen Breite von 5 mm oder weniger 3,8 54060000 Garne aus synthetischen oder künstlichen Filamenten (ausgenommen Nähgarne), in Aufmachungen für den Einzelverkauf 5 5407 Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten, einschließlich Gewebe aus Erzeugnissen der Position 5404 54071000 Gewebe aus hochfesten Garnen aus Nylon oder anderen Polyamiden oder aus Polyester 8 m2 540720 Gewebe aus Streifen oder dergleichen aus Polyethylen oder Polypropylen, mit einer Breite von 54072011 weniger als 3 m 8 m2 54072019 3 m oder mehr 8 m2 54072090 andere 8 m2 54073000 Gewebe im Sinne der Anmerkung 9 zu Abschnitt XI 8 m2 andere Gewebe, mit einem Anteil an Filamenten aus Nylon oder anderen Polyamiden von 85 GHT oder mehr 54074100 roh oder gebleicht 8 m2 54074200 gefärbt 8 m2 54074300 buntgewebt 8 m2 54074400 bedruckt 8 m2 andere Gewebe, mit einem Anteil an texturierten Polyester-Filamenten von 85 GHT oder mehr 54075100 roh oder gebleicht 8 m2 54075200 gefärbt 8 m2 54075300 buntgewebt 8 m2 54075400 bedruckt 8 m2 andere Gewebe, mit einem Anteil an Polyester-Filamenten von 85 GHT oder mehr 540761 mit einem Anteil an nicht texturierten Polyester-Filamenten von 85 GHT oder mehr 54076110 roh oder gebleicht 8 m2 54076130 gefärbt 8 m2 54076150 buntgewebt 8 m2 54076190 bedruckt 8 m2 540769 andere 54076910 roh oder gebleicht 8 m2 54076990 andere 8 m2 andere Gewebe, mit einem Anteil an synthetischen Filamenten von 85 GHT oder mehr 54077100 roh oder gebleicht 8 m2 54077200 gefärbt 8 m2 54077300 buntgewebt 8 m2 54077400 bedruckt 8 m2 andere Gewebe, mit einem Anteil an synthetischen Filamenten von weniger als 85 GHT, hauptsächlich oder ausschließlich mit Baumwolle gemischt 54078100 roh oder gebleicht 8 m2 54078200 gefärbt 8 m2 54078300 buntgewebt 8 m2 54078400 bedruckt 8 m2 andere Gewebe 54079100 roh oder gebleicht 8 m2 54079200 gefärbt 8 m2 54079300 buntgewebt 8 m2 54079400 bedruckt 8 m2 5408 Gewebe aus Garnen aus künstlichen Filamenten, einschließlich Gewebe aus Erzeugnissen der Position 5405 54081000 Gewebe aus hochfesten Viskose-Garnen 8 m2 andere Gewebe, mit einem Anteil an künstlichen Filamenten, Streifen oder dergleichen von 85 GHT oder mehr 54082100 roh oder gebleicht 8 m2 540822 gefärbt 54082210 mit einer Breite von mehr als 135 cm bis 155 cm, in Leinwand-, Köper- oder Satinbindung 8 m2 54082290 andere 8 m2 54082300 buntgewebt 8 m2 54082400 bedruckt 8 m2 andere Gewebe 54083100 roh oder gebleicht 8 m2 54083200 gefärbt 8 m2 54083300 buntgewebt 8 m2 54083400 bedruckt 8 m2

KAPITEL 55

Anmerkung

1.
Als „Kabel aus synthetischen oder künstlichen Filamenten” im Sinne der Positionen 5501 und 5502 gelten ausschließlich Kabel, die aus einem Bündel parallel liegender Filamente von einheitlicher und gleicher Länge wie die Kabel bestehen und folgenden Bedingungen entsprechen:

a)
Länge des Kabels mehr als 2 m;
b)
Zahl der Drehungen des Kabels weniger als 5 je Meter;
c)
Einzeltiter der Filamente weniger als 67 dtex;
d)
Kabel aus synthetischen Filamenten müssen verstreckt sein, d. h. sie dürfen nicht um mehr als 100 % ihrer Länge dehnbar sein;
e)
Gesamttiter des Kabels mehr als 20000 dtex.

Kabel mit einer Länge von 2 m oder weniger gehören zu Position 5503 oder 5504.

KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 5501 Kabel aus synthetischen Filamenten 55011000 aus Nylon oder anderen Polyamiden 4 55012000 aus Polyestern 4 55013000 aus Polyacryl oder Modacryl 4 55014000 aus Polypropylen 4 55019000 andere 4 550200 Kabel aus künstlichen Filamenten 55020010 aus Viskose 4 55020040 aus Acetat 4 55020080 andere 4 5503 Synthetische Spinnfasern, weder gekrempelt noch gekämmt noch anders für die Spinnerei bearbeitet aus Nylon oder anderen Polyamiden 55031100 aus Aramid 4 55031900 andere 4 55032000 aus Polyestern 4 55033000 aus Polyacryl oder Modacryl 4 55034000 aus Polypropylen 4 55039000 andere 4 5504 Künstliche Spinnfasern, weder gekrempelt noch gekämmt noch anders für die Spinnerei bearbeitet 55041000 aus Viskose 4 55049000 andere 4 5505 Abfälle von Chemiefasern (einschließlich Kämmlinge, Garnabfälle und Reißspinnstoff) 550510 aus synthetischen Chemiefasern 55051010 aus Nylon oder anderen Polyamiden 4 55051030 aus Polyestern 4 55051050 aus Polyacryl oder Modacryl 4 55051070 aus Polypropylen 4 55051090 andere 4 55052000 aus künstlichen Chemiefasern 4 5506 Synthetische Spinnfasern, gekrempelt, gekämmt oder anders für die Spinnerei bearbeitet 55061000 aus Nylon oder anderen Polyamiden 4 55062000 aus Polyestern 4 55063000 aus Polyacryl oder Modacryl 4 55069000 andere 4 55070000 Künstliche Spinnfasern, gekrempelt, gekämmt oder anders für die Spinnerei bearbeitet 4 5508 Nähgarne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf 550810 aus synthetischen Spinnfasern 55081010 nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf 4 55081090 in Aufmachungen für den Einzelverkauf 5 550820 aus künstlichen Spinnfasern 55082010 nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf 4 55082090 in Aufmachungen für den Einzelverkauf 5 5509 Garne aus synthetischen Spinnfasern (ausgenommen Nähgarne), nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit einem Anteil an Nylon- oder anderen Polyamid-Spinnfasern von 85 GHT oder mehr 55091100 ungezwirnt 4 55091200 gezwirnt 4 mit einem Anteil an Polyester-Spinnfasern von 85 GHT oder mehr 55092100 ungezwirnt 4 55092200 gezwirnt 4 mit einem Anteil an Polyacryl- oder Modacryl-Spinnfasern von 85 GHT oder mehr 55093100 ungezwirnt 4 55093200 gezwirnt 4 andere Garne, mit einem Anteil an synthetischen Spinnfasern von 85 GHT oder mehr 55094100 ungezwirnt 4 55094200 gezwirnt 4 andere Garne, aus Polyester-Spinnfasern 55095100 hauptsächlich oder ausschließlich mit künstlichen Spinnfasern gemischt 4 55095200 hauptsächlich oder ausschließlich mit Wolle oder feinen Tierhaaren gemischt 4 55095300 hauptsächlich oder ausschließlich mit Baumwolle gemischt 4 55095900 andere 4 andere Garne, aus Polyacryl- oder Modacryl-Spinnfasern 55096100 hauptsächlich oder ausschließlich mit Wolle oder feinen Tierhaaren gemischt 4 55096200 hauptsächlich oder ausschließlich mit Baumwolle gemischt 4 55096900 andere 4 andere Garne 55099100 hauptsächlich oder ausschließlich mit Wolle oder feinen Tierhaaren gemischt 4 55099200 hauptsächlich oder ausschließlich mit Baumwolle gemischt 4 55099900 andere 4 5510 Garne aus künstlichen Spinnfasern (ausgenommen Nähgarne), nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit einem Anteil an künstlichen Spinnfasern von 85 GHT oder mehr 55101100 ungezwirnt 4 55101200 gezwirnt 4 55102000 andere Garne, hauptsächlich oder ausschließlich mit Wolle oder feinen Tierhaaren gemischt 4 55103000 andere Garne, hauptsächlich oder ausschließlich mit Baumwolle gemischt 4 55109000 andere Garne 4 5511 Garne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern (ausgenommen Nähgarne), in Aufmachungen für den Einzelverkauf 55111000 aus synthetischen Spinnfasern mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von 85 GHT oder mehr 5 55112000 aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von weniger als 85 GHT 5 55113000 aus künstlichen Spinnfasern 5 5512 Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von 85 GHT oder mehr mit einem Anteil an Polyester-Spinnfasern von 85 GHT oder mehr 55121100 roh oder gebleicht 8 m2 551219 andere 55121910 bedruckt 8 m2 55121990 andere 8 m2 mit einem Anteil an Polyacryl- oder Modacryl-Spinnfasern von 85 GHT oder mehr 55122100 roh oder gebleicht 8 m2 551229 andere 55122910 bedruckt 8 m2 55122990 andere 8 m2 andere 55129100 roh oder gebleicht 8 m2 551299 andere 55129910 bedruckt 8 m2 55129990 andere 8 m2 5513 Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von weniger als 85 GHT, hauptsächlich oder ausschließlich mit Baumwolle gemischt und mit einem Quadratmetergewicht von 170 g oder weniger roh oder gebleicht 551311 aus Polyester-Spinnfasern, in Leinwandbindung 55131120 mit einer Breite von 165 cm oder weniger 8 m2 55131190 mit einer Breite von mehr als 165 cm 8 m2 55131200 aus Polyester-Spinnfasern, in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper 8 m2 55131300 andere Gewebe aus Polyester-Spinnfasern 8 m2 55131900 andere Gewebe 8 m2 gefärbt 55132100 aus Polyester-Spinnfasern, in Leinwandbindung 8 m2 551323 andere Gewebe aus Polyester-Spinnfasern 55132310 in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper 8 m2 55132390 andere 8 m2 55132900 andere Gewebe 8 m2 buntgewebt 55133100 aus Polyester-Spinnfasern, in Leinwandbindung 8 m2 55133900 andere Gewebe 8 m2 bedruckt 55134100 aus Polyester-Spinnfasern, in Leinwandbindung 8 m2 55134900 andere Gewebe 8 m2 5514 Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Fasern von weniger als 85 GHT, hauptsächlich oder ausschließlich mit Baumwolle gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 170 g roh oder gebleicht 55141100 aus Polyester-Spinnfasern, in Leinwandbindung 8 m2 55141200 aus Polyester-Spinnfasern, in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper 8 m2 551419 andere Gewebe 55141910 aus Polyester-Spinnfasern 8 m2 55141990 andere 8 m2 gefärbt 55142100 aus Polyester-Spinnfasern, in Leinwandbindung 8 m2 55142200 aus Polyester-Spinnfasern, in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper 8 m2 55142300 andere Gewebe aus Polyester-Spinnfasern 8 m2 55142900 andere Gewebe 8 m2 551430 buntgewebt 55143010 aus Polyester-Spinnfasern, in Leinwandbindung 8 m2 55143030 aus Polyester-Spinnfasern, in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper 8 m2 55143050 andere Gewebe aus Polyester-Spinnfasern 8 m2 55143090 andere Gewebe 8 m2 bedruckt 55144100 aus Polyester-Spinnfasern, in Leinwandbindung 8 m2 55144200 aus Polyester-Spinnfasern, in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper 8 m2 55144300 andere Gewebe aus Polyester-Spinnfasern 8 m2 55144900 andere Gewebe 8 m2 5515 Andere Gewebe aus synthetischen Spinnfasern aus Polyester-Spinnfasern 551511 hauptsächlich oder ausschließlich mit Viskose-Spinnfasern gemischt 55151110 roh oder gebleicht 8 m2 55151130 bedruckt 8 m2 55151190 andere 8 m2 551512 hauptsächlich oder ausschließlich mit synthetischen oder künstlichen Filamenten gemischt 55151210 roh oder gebleicht 8 m2 55151230 bedruckt 8 m2 55151290 andere 8 m2 551513 hauptsächlich oder ausschließlich mit Wolle oder feinen Tierhaaren gemischt hauptsächlich oder ausschließlich mit gestrichener Wolle oder mit gestrichenen feinen Tierhaaren gemischt 55151311 roh oder gebleicht 8 m2 55151319 andere 8 m2 hauptsächlich oder ausschließlich mit gekämmter Wolle oder mit gekämmten feinen Tierhaaren gemischt 55151391 roh oder gebleicht 8 m2 55151399 andere 8 m2 551519 andere 55151910 roh oder gebleicht 8 m2 55151930 bedruckt 8 m2 55151990 andere 8 m2 aus Polyacryl- oder Modacryl-Spinnfasern 551521 hauptsächlich oder ausschließlich mit synthetischen oder künstlichen Filamenten gemischt 55152110 roh oder gebleicht 8 m2 55152130 bedruckt 8 m2 55152190 andere 8 m2 551522 hauptsächlich oder ausschließlich mit Wolle oder feinen Tierhaaren gemischt hauptsächlich oder ausschließlich mit gestrichener Wolle oder mit gestrichenen feinen Tierhaaren gemischt 55152211 roh oder gebleicht 8 m2 55152219 andere 8 m2 hauptsächlich oder ausschließlich mit gekämmter Wolle oder mit gekämmten feinen Tierhaaren gemischt 55152291 roh oder gebleicht 8 m2 55152299 andere 8 m2 55152900 andere 8 m2 andere Gewebe 551591 hauptsächlich oder ausschließlich mit synthetischen oder künstlichen Filamenten gemischt 55159110 roh oder gebleicht 8 m2 55159130 bedruckt 8 m2 55159190 andere 8 m2 551599 andere 55159920 roh oder gebleicht 8 m2 55159940 bedruckt 8 m2 55159980 andere 8 m2 5516 Gewebe aus künstlichen Spinnfasern mit einem Anteil an künstlichen Spinnfasern von 85 GHT oder mehr 55161100 roh oder gebleicht 8 m2 55161200 gefärbt 8 m2 55161300 buntgewebt 8 m2 55161400 bedruckt 8 m2 mit einem Anteil an künstlichen Spinnfasern von weniger als 85 GHT, hauptsächlich oder ausschließlich mit synthetischen oder künstlichen Filamenten gemischt 55162100 roh oder gebleicht 8 m2 55162200 gefärbt 8 m2 551623 buntgewebt 55162310 Jacquard-Gewebe mit einer Breite von 140 cm oder mehr (Matratzendrelle) 8 m2 55162390 andere 8 m2 55162400 bedruckt 8 m2 mit einem Anteil an künstlichen Spinnfasern von weniger als 85 GHT, hauptsächlich oder ausschließlich mit Wolle oder feinen Tierhaaren gemischt 55163100 roh oder gebleicht 8 m2 55163200 gefärbt 8 m2 55163300 buntgewebt 8 m2 55163400 bedruckt 8 m2 mit einem Anteil an künstlichen Spinnfasern von weniger als 85 GHT, hauptsächlich oder ausschließlich mit Baumwolle gemischt 55164100 roh oder gebleicht 8 m2 55164200 gefärbt 8 m2 55164300 buntgewebt 8 m2 55164400 bedruckt 8 m2 andere 55169100 roh oder gebleicht 8 m2 55169200 gefärbt 8 m2 55169300 buntgewebt 8 m2 55169400 bedruckt 8 m2

KAPITEL 56

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 56 gehören nicht:

a)
Watte, Filze oder Vliesstoffe, mit Stoffen oder Zubereitungen (z. B. Riechmittel oder Schminken des Kapitels 33, Seifen oder Reinigungsmittel der Position 3401, Poliermittel, Schuhcreme oder ähnliche Zubereitungen der Position 3405, Weichmacher der Position 3809 für Spinnstofferzeugnisse) getränkt, bestrichen oder überzogen, sofern die Spinnstoffe lediglich als Unterlage dienen;
b)
Spinnstofferzeugnisse der Position 5811;
c)
natürliche oder künstliche Schleifstoffe, in Pulver- oder Körnerform, aufgebracht auf Filz- oder Vliesstoffunterlagen (Position 6805);
d)
agglomerierter oder wiedergewonnener Glimmer auf Filz- oder Vliesstoffunterlagen (Position 6814);
e)
Metallfolien auf Filz- oder Vliesstoffunterlagen (im Allgemeinen Abschnitt XIV oder XV).

2.
Als „Filze” gelten sowohl Nadelfilze als auch Flächenerzeugnisse, die aus einer Faserlage aus Spinnstoffen bestehen, deren Zusammenhalt durch ein Nähwirkverfahren mittels Fasern aus der Faserlage selbst verstärkt worden ist.
3.
Zu den Positionen 5602 und 5603 gehören auch Filze und Vliesstoffe, mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen oder mit Lagen aus diesen Stoffen versehen, ohne Rücksicht auf die Beschaffenheit dieser Stoffe (fest oder zellförmig).

Zu Position 5603 gehören auch Vliesstoffe, die als Bindemittel Kunststoff oder Kautschuk enthalten.

Zu den Positionen 5602 und 5603 gehören jedoch nicht:

a)
Filze, mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen oder mit Lagen aus diesen Stoffen versehen, mit einem Anteil an Spinnstoffen von 50 GHT oder weniger, oder Filze, ganz in Kunststoff oder Kautschuk eingebettet (Kapitel 39 oder 40);
b)
Vliesstoffe, entweder ganz in Kunststoff oder Kautschuk eingebettet oder vollständig auf beiden Seiten mit diesen Stoffen bestrichen oder überzogen, vorausgesetzt, dass ein solches Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge wahrnehmbar ist; dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht (Kapitel 39 oder 40);
c)
Platten, Blätter oder Streifen aus Zellkunststoff oder Zellkautschuk, in Verbindung mit Filz oder Vliesstoff, bei denen der Spinnstoff nur der Verstärkung dient (Kapitel 39 oder 40).

4.
Zu Position 5604 gehören nicht Garne aus Spinnstoffen und nicht Streifen und dergleichen der Position 5404 oder 5405, bei denen das Tränken, Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar ist (im Allgemeinen Kapitel 50 bis 55); dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 5601 Watte aus Spinnstoffen und Waren daraus; Spinnstofffasern mit einer Länge von 5 mm oder weniger (Scherstaub), Knoten und Noppen aus Spinnstoffen 560110 hygienische Binden und Tampons, Windeln für Kleinkinder und ähnliche hygienische Waren, aus Watte 56011010 aus Chemiefasern 5 56011090 aus anderen Spinnstoffen 3,8 Watte; andere Waren aus Watte 560121 aus Baumwolle 56012110 hydrophil 3,8 56012190 andere 3,8 560122 aus Chemiefasern 56012210 Watterollen mit einem Durchmesser von 8 mm oder weniger 3,8 56012290 andere 4 56012900 andere 3,8 56013000 Scherstaub, Knoten und Noppen, aus Spinnstoffen 3,2 5602 Filze, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen 560210 Nadelfilze und nähgewirkte Flächenerzeugnisse weder getränkt, bestrichen, überzogen noch mit Lagen versehen Nadelfilze 56021011 aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303 6,7 56021019 aus anderen Spinnstoffen 6,7 nähgewirkte Flächenerzeugnisse 56021031 aus Wolle oder feinen Tierhaaren 6,7 56021038 aus anderen Spinnstoffen 6,7 56021090 getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen 6,7 andere Filze, weder getränkt, bestrichen, überzogen noch mit Lagen versehen 56022100 aus Wolle oder feinen Tierhaaren 6,7 56022900 aus anderen Spinnstoffen 6,7 56029000 andere 6,7 5603 Vliesstoffe, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen aus synthetischen oder künstlichen Filamenten 560311 mit einem Quadratmetergewicht von 25 g oder weniger 56031110 bestrichen oder überzogen 4,3 56031190 andere 4,3 560312 mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 25 g bis 70 g 56031210 bestrichen oder überzogen 4,3 56031290 andere 4,3 560313 mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 70 g bis 150 g 56031310 bestrichen oder überzogen 4,3 56031390 andere 4,3 560314 mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g 56031410 bestrichen oder überzogen 4,3 56031490 andere 4,3 andere 560391 mit einem Quadratmetergewicht von 25 g oder weniger 56039110 bestrichen oder überzogen 4,3 56039190 andere 4,3 560392 mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 25 g bis 70 g 56039210 bestrichen oder überzogen 4,3 56039290 andere 4,3 560393 mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 70 g bis 150 g 56039310 bestrichen oder überzogen 4,3 56039390 andere 4,3 560394 mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g 56039410 bestrichen oder überzogen 4,3 56039490 andere 4,3 5604 Fäden und Schnüre aus Kautschuk, mit einem Überzug aus Spinnstoffen; Streifen und dergleichen der Position 5404 oder 5405, Garne aus Spinnstoffen, mit Kautschuk oder Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder umhüllt 56041000 Fäden und Schnüre aus Kautschuk, mit einem Überzug aus Spinnstoffen 4 560490 andere 56049010 hochfeste Garne aus Polyester, Nylon oder anderen Polyamiden oder aus Viskose, getränkt oder bestrichen 4 56049090 andere 4 56050000 Metallgarne und metallisierte Garne, auch umsponnen, bestehend aus Streifen und dergleichen der Position 5404 oder 5405 oder aus Garnen aus Spinnstoffen, in Verbindung mit Metall in Form von Fäden, Streifen oder Pulver oder mit Metall überzogen 4 560600 Gimpen, umsponnene Streifen und dergleichen der Position 5404 oder 5405 (ausgenommen Waren der Position 5605 und umsponnene Garne aus Rosshaar); Chenillegarne; „Maschengarne” 56060010 „Maschengarne” 8 andere 56060091 Gimpen 5,3 56060099 andere 5,3 5607 Bindfäden, Seile und Taue, auch geflochten, auch mit Kautschuk oder Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder umhüllt aus Sisal oder anderen textilen Agavefasern 56072100 Bindegarne oder Pressengarne 12 56072900 andere 12 aus Polyethylen oder Polypropylen 56074100 Bindegarne oder Pressengarne 8 560749 andere mit einem Titer von mehr als 50000 dtex (5 g je m) 56074911 geflochten 8 56074919 andere 8 56074990 mit einem Titer von 50000 dtex (5 g je m) oder weniger 8 560750 aus anderen synthetischen Chemiefasern aus Nylon oder anderen Polyamiden oder aus Polyestern mit einem Titer von mehr als 50000 dtex (5 g je m) 56075011 geflochten 8 56075019 andere 8 56075030 mit einem Titer von 50000 dtex (5 g je m) oder weniger 8 56075090 aus anderen synthetischen Chemiefasern 8 560790 andere 56079020 aus Abaca (Manilahanf oder Musa textilis Nee) oder aus anderen harten Blattfasern; aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303 6 56079090 andere 8 5608 Geknüpfte Netze, in Stücken oder als Meterware, aus Bindfäden, Seilen oder Tauen; konfektionierte Fischernetze und andere konfektionierte Netze, aus Spinnstoffen aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen 560811 konfektionierte Fischernetze 56081120 aus Bindfäden, Seilen oder Tauen 8 56081180 andere 8 560819 andere konfektionierte Netze aus Nylon oder anderen Polyamiden 56081911 aus Bindfäden, Seilen oder Tauen 8 56081919 andere 8 56081930 andere 8 56081990 andere 8 56089000 andere 8 56090000 Waren aus Garnen, aus Streifen oder dergleichen der Position 5404 oder 5405, aus Bindfäden, Seilen und Tauen, anderweit weder genannt noch inbegriffen 5,8

KAPITEL 57

Anmerkungen

1.
Als „Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen” im Sinne des Kapitels 57 gelten Fußbodenbeläge, bei denen die Spinnstoffe die Schauseite der Ware bei deren Verwendung bilden. Hierzu gehören auch Waren, die die charakteristischen Merkmale von Fußbodenbelägen aus Spinnstoffen aufweisen, jedoch zu anderen Zwecken bestimmt sind.
2.
Zu Kapitel 57 gehören nicht Teppichunterlagen.

Zusätzliche Anmerkung

1.
Für die Anwendung des für Teppiche der Unterposition 57011090 festgesetzten Höchstzollsatzes gehören die florfreien Kopfenden, die Webkanten und die Fransen nicht zu der für die Verzollung zu berücksichtigenden Fläche.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 5701 Geknüpfte Teppiche aus Spinnstoffen, auch konfektioniert 570110 aus Wolle oder feinen Tierhaaren 57011010 mit einem Anteil an Seide oder Schappeseide von mehr als 10 GHT 8 m2 57011090 andere 8 MAX 2,8 €/m2 m2 570190 aus anderen Spinnstoffen 57019010 aus Seide, Schappeseide, synthetischen Chemiefasern oder metallisierten Garnen der Position 5605 oder aus Spinnstoffen und Metallfäden 8 m2 57019090 aus anderen Spinnstoffen 3,5 m2 5702 Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert, einschließlich Kelim, Sumak, Karamanie und ähnliche handgewebte Teppiche 57021000 Kelim, Sumak, Karamanie und ähnliche handgewebte Teppiche 3 m2 57022000 Fußbodenbeläge aus Kokosfasern 4 m2 andere, mit Flor, nicht konfektioniert 570231 aus Wolle oder feinen Tierhaaren 57023110 Axminster-Teppiche 8 m2 57023180 andere 8 m2 570232 aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen 57023210 Axminster-Teppiche 8 m2 57023290 andere 8 m2 57023900 aus anderen Spinnstoffen 8 m2 andere, mit Flor, konfektioniert 570241 aus Wolle oder feinen Tierhaaren 57024110 Axminster-Teppiche 8 m2 57024190 andere 8 m2 570242 aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen 57024210 Axminster-Teppiche 8 m2 57024290 andere 8 m2 57024900 aus anderen Spinnstoffen 8 m2 570250 andere, ohne Flor, nicht konfektioniert 57025010 aus Wolle oder feinen Tierhaaren 8 m2 aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen 57025031 aus Polypropylen 8 m2 57025039 andere 8 m2 57025090 aus anderen Spinnstoffen 8 m2 andere, ohne Flor, konfektioniert 57029100 aus Wolle oder feinen Tierhaaren 8 m2 570292 aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen 57029210 aus Polypropylen 8 m2 57029290 andere 8 m2 57029900 aus anderen Spinnstoffen 8 m2 5703 Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, getuftet (Nadelflor), auch konfektioniert 57031000 aus Wolle oder feinen Tierhaaren 8 m2 570320 aus Nylon oder anderen Polyamiden bedruckt 57032012 Fliesen mit einer Oberfläche von 1 m2 oder weniger 8 m2 57032018 andere 8 m2 andere 57032092 Fliesen mit einer Oberfläche von 1 m2 oder weniger 8 m2 57032098 andere 8 m2 570330 aus anderen synthetischen Spinnstoffen oder aus künstlichen Spinnstoffen aus Polypropylen 57033012 Fliesen mit einer Oberfläche von 1 m2 oder weniger 8 m2 57033018 andere 8 m2 andere 57033082 Fliesen mit einer Oberfläche von 1 m2 oder weniger 8 m2 57033088 andere 8 m2 570390 aus anderen Spinnstoffen 57039020 Fliesen mit einer Oberfläche von 1 m2 oder weniger 8 m2 57039080 andere 8 m2 5704 Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Filz, weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert 57041000 Fliesen mit einer Oberfläche von 0,3 m2 oder weniger 6,7 m2 57049000 andere 6,7 m2 570500 Andere Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, auch konfektioniert 57050010 aus Wolle oder feinen Tierhaaren 8 m2 57050030 aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen 8 m2 57050090 aus anderen Spinnstoffen 8 m2

KAPITEL 58

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 58 gehören nicht die in Anmerkung 1 zu Kapitel 59 erfassten Gewebe, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen, sowie die übrigen Waren des Kapitels 59.
2.
Zu Position 5801 gehören auch noch nicht aufgeschnittener Schusssamt und Schussplüsch ohne Flor oder Schlingen auf der Oberfläche.
3.
Als „Drehergewebe” im Sinne der Position 5803 gelten Gewebe, deren Kette ganz oder teilweise aus Stehfäden und Drehfäden besteht; die Drehfäden führen um die Stehfäden eine Halbdrehung, eine Ganzdrehung oder mehr als eine Ganzdrehung aus und bilden so Schlingen, durch die die Schussfäden hindurchlaufen.
4.
Zu Position 5804 gehören nicht geknüpfte Netze, in Stücken oder als Meterware, aus Bindfäden, Seilen oder Tauen, der Position 5608.
5.
Als Bänder im Sinne der Position 5806 gelten:

a)
Schmalgewebe mit Kette und Schuss (einschließlich Samt), mit einer Breite von 30 cm oder weniger, mit echten Webkanten, und Streifen, aus Geweben mit Kette und Schuss geschnitten, mit einer Breite von 30 cm oder weniger, mit unechten (gewebten, geklebten oder in anderer Weise hergestellten) Webkanten;
b)
Schlauchgewebe mit Kette und Schuss, in flach gedrücktem Zustand mit einer Breite von 30 cm oder weniger;
c)
Schrägbänder mit gefalzten Rändern, in ungefalztem Zustand mit einer Breite von 30 cm oder weniger.

Bänder mit angewebten Fransen gehören zu Position 5808.

6.
Als „Stickereien” der Position 5810 gelten auch Applikationen (Aufnäh- oder Aufstickarbeiten) von Flittern, Perlen oder verzierenden Motiven aus Spinnstoffen oder anderen Stoffen sowie mit Metallfäden oder Glasfäden ausgeführte Stickarbeiten. Zu Position 5810 gehören nicht Tapisserien als Nadelarbeit (Position 5805).
7.
Neben den Waren der Position 5809 gehören zu diesem Kapitel auch Waren aus Metallfäden, von der zur Bekleidung, Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken verwendeten Art.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 5801 Samt und Plüsch, gewebt, und Chenillegewebe, ausgenommen Waren der Position 5802 oder 5806 58011000 aus Wolle oder feinen Tierhaaren 8 m2 aus Baumwolle 58012100 Schusssamt und Schussplüsch, nicht aufgeschnitten 8 m2 58012200 Rippenschusssamt und Rippenschussplüsch, aufgeschnitten 8 m2 58012300 anderer Schusssamt und Schussplüsch 8 m2 58012400 Kettsamt und Kettplüsch, nicht aufgeschnitten (Epinglé) 8 m2 58012500 Kettsamt und Kettplüsch, aufgeschnitten 8 m2 58012600 Chenillegewebe 8 m2 aus Chemiefasern 58013100 Schusssamt und Schussplüsch, nicht aufgeschnitten 8 m2 58013200 Rippenschusssamt und Rippenschussplüsch, aufgeschnitten 8 m2 58013300 anderer Schusssamt und Schussplüsch 8 m2 58013400 Kettsamt und Kettplüsch, nicht aufgeschnitten (Epinglé) 8 m2 58013500 Kettsamt und Kettplüsch, aufgeschnitten 8 m2 58013600 Chenillegewebe 8 m2 580190 aus anderen Spinnstoffen 58019010 aus Flachs 8 m2 58019090 andere 8 m2 5802 Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe, ausgenommen Waren der Position 5806; getuftete Spinnstofferzeugnisse, ausgenommen Erzeugnisse der Position 5703 Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe, aus Baumwolle 58021100 roh 8 m2 58021900 andere 8 m2 58022000 Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe, aus anderen Spinnstoffen 8 m2 58023000 getuftete Spinnstofferzeugnisse 8 m2 580300 Drehergewebe, ausgenommen Waren der Position 5806 58030010 aus Baumwolle 5,8 m2 58030030 aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide 7,2 m2 58030090 andere 8 m2 5804 Tülle (einschließlich Bobinetgardinenstoffe) und geknüpfte Netzstoffe; Spitzen, als Meterware, Streifen oder als Motive, ausgenommen Erzeugnisse der Positionen 6002 bis 6006 580410 Tülle (einschließlich Bobinetgardinenstoffe) und geknüpfte Netzstoffe 58041010 ungemustert 6,5 58041090 andere 8 maschinengefertigte Spitzen 580421 aus Chemiefasern 58042110 Flecht- und Klöppelspitzen 8 58042190 andere 8 580429 aus anderen Spinnstoffen 58042910 Flecht- und Klöppelspitzen 8 58042990 andere 8 58043000 handgefertigte Spitzen 8 58050000 Tapisserien, handgewebt (Gobelins, Flandrische Gobelins, Aubusson, Beauvais und ähnliche), und Tapisserien als Nadelarbeit (z. B. Petit Point, Kreuzstich), auch konfektioniert 5,6 5806 Bänder, ausgenommen Waren der Position 5807; schusslose Bänder aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern (Bolducs) 58061000 Bänder aus Samt, Plüsch, Chenillegewebe oder aus Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe 6,3 58062000 andere Bänder, mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr 7,5 andere Bänder 58063100 aus Baumwolle 7,5 580632 aus Chemiefasern 58063210 mit echten Webkanten 7,5 58063290 andere 7,5 58063900 aus anderen Spinnstoffen 7,5 58064000 schusslose Bänder aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern (Bolducs) 6,2 5807 Etiketten, Abzeichen und ähnliche Waren, aus Spinnstoffen, als Meterware, Streifen oder zugeschnitten, nicht bestickt 580710 gewebt 58071010 mit eingewebten Inschriften oder Motiven 6,2 58071090 andere 6,2 580790 andere 58079010 aus Filz oder aus Vliesstoffen 6,3 58079090 andere 8 5808 Geflechte als Meterware; Posamentierwaren und ähnliche Zierwaren, als Meterware, ohne Stickerei, andere als solche aus Gewirken oder Gestricken; Quasten, Troddeln, Oliven, Nüsse, Pompons und ähnliche Waren 58081000 Geflechte als Meterware 5 58089000 andere 5,3 58090000 Gewebe aus Metallfäden und Gewebe aus Metallgarnen oder aus metallisierten Garnen der Position 5605, von der zur Bekleidung, Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen 5,6 5810 Stickereien als Meterware, Streifen oder als Motive 581010 Ätzstickereien und Stickereien mit herausgeschnittenem Grund 58101010 mit einem Wert von mehr als 35 € je kg Eigengewicht 5,8 58101090 andere 8 andere Stickereien 581091 aus Baumwolle 58109110 mit einem Wert von mehr als 17,50 € je kg Eigengewicht 5,8 58109190 andere 7,2 581092 aus Chemiefasern 58109210 mit einem Wert von mehr als 17,50 € je kg Eigengewicht 5,8 58109290 andere 7,2 581099 aus anderen Spinnstoffen 58109910 mit einem Wert von mehr als 17,50 € je kg Eigengewicht 5,8 58109990 andere 7,2 58110000 Wattierte Spinnstofferzeugnisse als Meterware, aus einer oder mehreren Spinnstofflagen, mit Wattierungsstoff verbunden, durch Steppen oder auf andere Weise abgeteilt, ausgenommen Stickereien der Position 5810 8 m2

KAPITEL 59

Anmerkungen

1.
Als „Gewebe” im Sinne des Kapitels 59 gelten, wenn nichts anderes bestimmt ist, die Gewebe der Kapitel 50 bis 55 und der Positionen 5803 und 5806, Geflechte, Posamentierwaren und ähnliche Zierwaren, als Meterware, der Position 5808 sowie Gewirke und Gestricke der Positionen 6002 bis 6006.
2.
Zu Position 5903 gehören:

a)
Gewebe, mit Kunststoff getränkt, bestrichen oder überzogen oder mit Lagen aus Kunststoff versehen, ohne Rücksicht auf das Quadratmetergewicht und die Beschaffenheit des Kunststoffs (fest oder zellförmig), ausgenommen:

1)
Gewebe, bei denen das Tränken, Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar ist (im Allgemeinen Kapitel 50 bis 55, 58 oder 60); dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht;
2)
Erzeugnisse, die von Hand bei einer Temperatur zwischen 15 und 30 °C nicht auf einen Dorn von 7 mm Durchmesser aufgerollt werden können, ohne rissig zu werden (im Allgemeinen Kapitel 39);
3)
Erzeugnisse, bei denen das Gewebe entweder ganz in Kunststoff eingebettet ist oder auf beiden Seiten vollständig mit Kunststoff bestrichen oder überzogen ist, vorausgesetzt, dass das Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge wahrnehmbar ist; dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht (Kapitel 39);
4)
Gewebe, die mit Kunststoff teilweise bestrichen oder überzogen sind und durch diese Behandlung Muster aufweisen (im Allgemeinen Kapitel 50 bis 55, 58 oder 60);
5)
Platten, Folien oder Streifen aus Zellkunststoff, in Verbindung mit Geweben, sofern die Gewebe nur der Verstärkung dienen (Kapitel 39);
6)
Spinnstofferzeugnisse der Position 5811;

b)
Gewebe aus Garnen, Streifen oder dergleichen, mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder umhüllt, der Position 5604.

3.
Als „Wandverkleidungen aus Spinnstoffen” im Sinne der Position 5905 gelten zum Ausschmücken von Wänden oder Decken geeignete Erzeugnisse in Rollen, mit einer Breite von 45 cm oder mehr, mit einer Oberfläche aus Spinnstoffen, die entweder auf eine Unterlage aufgebracht oder — bei fehlender Unterlage — auf der Rückseite behandelt sind (getränkt oder bestrichen, um ein Ankleben zu ermöglichen).

Zu dieser Position gehören jedoch nicht Wandverkleidungen, bei denen Scherstaub unmittelbar aufgebracht worden ist auf eine Papierunterlage (Position 4814) oder auf eine Spinnstoffunterlage (im Allgemeinen Position 5907).

4.
Als „kautschutierte Gewebe” im Sinne der Position 5906 gelten:

a)
mit Kautschuk getränkte, bestrichene, überzogene oder mit Lagen aus Kautschuk versehene Gewebe,

mit einem Quadratmetergewicht von 1500 g oder weniger oder

mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 1500 g und einem Anteil an Spinnstoffen von mehr als 50 GHT;

b)
Gewebe aus Garnen, Streifen oder dergleichen, mit Kautschuk getränkt, bestrichen, überzogen oder umhüllt, der Position 5604;
c)
Flächenerzeugnisse aus parallel liegenden und miteinander durch Kautschuk verklebten Garnen aus Spinnstoffen.

Zu dieser Position gehören jedoch nicht Platten, Blätter oder Streifen aus Zellkautschuk in Verbindung mit Geweben, sofern die Gewebe nur der Verstärkung dienen (Kapitel 40), und Spinnstofferzeugnisse der Position 5811.

5.
Zu Position 5907 gehören nicht:

a)
Gewebe, bei denen das Tränken, Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar ist (im Allgemeinen Kapitel 50 bis 55, 58 oder 60); dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht;
b)
bemalte Gewebe (andere als bemalte Gewebe für Theaterdekorationen, Atelierhintergründe und dergleichen);
c)
Gewebe, die mit Scherstaub, Korkmehl oder dergleichen teilweise überzogen sind und durch diese Behandlung Muster aufweisen; jedoch bleiben Nachahmungen von Samt in dieser Position;
d)
Gewebe, mit den üblichen Schlussappreturen auf der Grundlage von stärkehaltigen oder ähnlichen Stoffen ausgerüstet;
e)
Furnierblätter auf einer Unterlage aus Gewebe (Position 4408);
f)
natürliche oder künstliche Schleifmittel, in Pulver- oder Körnerform, auf einer Unterlage aus Gewebe (Position 6805);
g)
agglomerierter oder rekonstituierter Glimmer auf einer Unterlage aus Gewebe (Position 6814);
h)
dünne Bänder und Folien, aus Metall, auf einer Unterlage aus Gewebe (im Allgemeinen Abschnitt XIV oder XV).

6.
Zu Position 5910 gehören nicht:

a)
Förderbänder und Treibriemen, aus Spinnstoffen, mit einer Dicke von weniger als 3 mm, als Meterware oder in Längen geschnitten;
b)
Förderbänder und Treibriemen, aus Geweben, mit Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen oder mit Lagen aus Kautschuk versehen, sowie Förderbänder und Treibriemen, aus mit Kautschuk getränkten, bestrichenen, überzogenen oder umhüllten Spinnstoffgarnen oder -bindfäden (Position 4010).

7.
Zu Position 5911, und nicht zu anderen Positionen des Abschnitts XI, gehören die folgenden Waren:

a)
Die nachstehend erschöpfend aufgeführten Erzeugnisse aus Spinnstoffen, als Meterware, auf Länge geschnitten oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten (ausgenommen Waren der Positionen 5908 bis 5910):

Gewebe, Filze oder mit Filz belegte Gewebe, mit Kautschuk oder anderen Stoffen bestrichen oder überzogen oder mit Lagen aus Kautschuk, Leder oder anderen Stoffen versehen, von der zum Herstellen von Kratzengarnituren verwendeten Art, sowie ähnliche Erzeugnisse zu anderen technischen Zwecken, einschließlich Bänder aus mit Kautschuk getränktem Samt zum Überziehen von Kett- oder Warenbäumen;

Müllergaze;

Filtertücher, von der zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendeten Art, auch aus Menschenhaaren;

Gewebe, auch verfilzt, auch getränkt oder bestrichen, von der auf Maschinen oder zu anderen technischen Zwecken verwendeten Art, flach gewebt, mit mehrfacher Kette oder mehrfachem Schuss;

Gewebe mit Metalleinlagen, von der zu technischen Zwecken verwendeten Art;

Schnüre, Seile, Geflechte und ähnliche Spinnstofferzeugnisse, von der zu technischen Zwecken als Schmier- oder Dichtungsmaterial verwendeten Art, auch getränkt, bestrichen oder mit Metalleinlagen;

b)
Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen (ausgenommen Waren der Positionen 5908 bis 5910) (z. B. Gewebe und Filze, endlos oder mit Verbindungsvorrichtungen, von der auf Papiermaschinen oder ähnlichen Maschinen verwendeten Art (z. B. zum Herstellen von Halbstoff oder Asbestzement), Polierscheiben, Dichtungen, Unterlegscheiben und andere Teile von Maschinen oder Apparaten).

KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 5901 Gewebe, mit Leim oder stärkehaltigen Stoffen bestrichen, von der zum Einbinden von Büchern, zum Herstellen von Futteralen, Kartonagen oder zu ähnlichen Zwecken verwendeten Art; Pausleinwand; präparierte Malleinwand; Bougram und ähnliche steife Gewebe, von der für die Hutmacherei verwendeten Art 59011000 Gewebe, mit Leim oder stärkehaltigen Stoffen bestrichen, von der zum Einbinden von Büchern, zum Herstellen von Futteralen, Kartonagen oder zu ähnlichen Zwecken verwendeten Art 6,5 m2 59019000 andere 6,5 m2 5902 Reifencordgewebe aus hochfesten Garnen aus Nylon oder anderen Polyamiden, Polyestern oder Viskose 590210 aus Nylon oder anderen Polyamiden 59021010 mit Kautschuk getränkt 5,6 m2 59021090 andere 8 m2 590220 aus Polyestern 59022010 mit Kautschuk getränkt 5,6 m2 59022090 andere 8 m2 590290 andere 59029010 mit Kautschuk getränkt 5,6 m2 59029090 andere 8 m2 5903 Gewebe, mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen aus Kunststoff versehen, andere als solche der Position 5902 590310 mit Poly(vinylchlorid) 59031010 getränkt 8 m2 59031090 bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen 8 m2 590320 mit Polyurethan 59032010 getränkt 8 m2 59032090 bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen 8 m2 590390 andere 59039010 getränkt 8 m2 bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen 59039091 mit Cellulosederivaten oder anderem Kunststoff, mit Schauseite aus Spinnstoffen 8 m2 59039099 andere 8 m2 5904 Linoleum, auch zugeschnitten; Fußbodenbeläge, aus einer Spinnstoffunterlage mit einer Deckschicht oder einem Überzug bestehend, auch zugeschnitten 59041000 Linoleum 5,3 m2 59049000 andere 5,3 m2 590500 Wandverkleidungen aus Spinnstoffen 59050010 aus parallel auf eine Unterlage aufgebrachten Garnen bestehend 5,8 andere 59050030 aus Flachs 8 59050050 aus Jute 4 59050070 aus Chemiefasern 8 59050090 andere 6 5906 Kautschutierte Gewebe, andere als solche der Position 5902 59061000 Klebebänder, mit einer Breite von 20 cm oder weniger 4,6 andere 59069100 aus Gewirken oder Gestricken 6,5 590699 andere 59069910 gewebeähnliche Erzeugnisse im Sinne der Anmerkung 4 c zu diesem Kapitel 8 59069990 andere 5,6 59070000 Andere Gewebe, getränkt, bestrichen oder überzogen; bemalte Gewebe für Theaterdekorationen, Atelierhintergründe oder dergleichen 4,9 m2 59080000 Dochte, gewebt, geflochten, gewirkt oder gestrickt, aus Spinnstoffen, für Lampen, Kocher, Feuerzeuge, Kerzen oder dergleichen; Glühstrümpfe und schlauchförmige Gewirke oder Gestricke für Glühstrümpfe, auch getränkt 5,6 590900 Pumpenschläuche und ähnliche Schläuche, aus Spinnstoffen, auch mit Armaturen oder Zubehör aus anderen Stoffen 59090010 aus synthetischen Chemiefasern 6,5 59090090 aus anderen Spinnstoffen 6,5 59100000 Förderbänder und Treibriemen, aus Spinnstoffen, auch mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen aus Kunststoff versehen oder mit Metall oder anderen Stoffen verstärkt 5,1 5911 Erzeugnisse und Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 7 zu diesem Kapitel 59111000 Gewebe, Filze oder mit Filz belegte Gewebe, mit Kautschuk oder anderen Stoffen bestrichen oder überzogen oder mit Lagen aus Kautschuk, Leder oder anderen Stoffen versehen, von der zum Herstellen von Kratzengarnituren verwendeten Art, sowie ähnliche Erzeugnisse zu anderen technischen Zwecken, einschließlich Bänder aus mit Kautschuk getränktem Samt zum Überziehen von Kett- oder Warenbäumen 5,3 59112000 Müllergaze, auch konfektioniert(92) 4,6 Gewebe und Filze, endlos oder mit Verbindungsvorrichtungen, von der auf Papiermaschinen oder ähnlichen Maschinen verwendeten Art (z. B. zum Herstellen von Halbstoff oder Asbestzement) 591131 mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 650 g aus Seide oder Chemiefasern 59113111 Gewebe, auch verfilzt, aus synthetischen Chemiefasern, von der auf Papiermaschinen verwendeten Art 5,8 m2 59113119 andere 5,8 59113190 aus anderen Spinnstoffen 4,4 591132 mit einem Quadratmetergewicht von 650 g oder mehr 59113210 aus Seide oder Chemiefasern 5,8 59113290 aus anderen Spinnstoffen 4,4 59114000 Filtertücher, von der zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendeten Art, auch aus Menschenhaaren 6 591190 andere 59119010 aus Filz 6 59119090 andere 6

KAPITEL 60

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 60 gehören nicht:

a)
Häkelspitzen der Position 5804;
b)
Etiketten, Abzeichen und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken der Position 5807;
c)
Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen, des Kapitels 59. Jedoch gehören Samt und Plüsch, gewirkt oder gestrickt, Schlingengewirke und Schlingengestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen, zu Position 6001.

2.
Zu Kapitel 60 gehören auch Gewirke und Gestricke aus Metallfäden, von der zur Herstellung von Bekleidung, Innenausstattungen oder zu ähnlichen Zwecken verwendeten Art.
3.
Als „Gewirke” im Sinne der Nomenklatur gelten auch nähgewirkte Waren, bei denen die Maschen aus Spinnstoffgarnen gebildet werden.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 6001 Samt, Plüsch (einschließlich „Hochflorerzeugnisse” ), gewirkt oder gestrickt, Schlingengewirke und Schlingengestricke 60011000 „Hochflorerzeugnisse” 8 Schlingengewirke und Schlingengestricke 60012100 aus Baumwolle 8 60012200 aus Chemiefasern 8 60012900 aus anderen Spinnstoffen 8 andere 60019100 aus Baumwolle 8 60019200 aus Chemiefasern 8 60019900 aus anderen Spinnstoffen 8 6002 Gewirke und Gestricke mit einer Breite von 30 cm oder weniger und mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr, andere als solche der Position 6001 60024000 mit einem Anteil an Elastomergarnen von 5 GHT oder mehr, jedoch keine Kautschukfäden enthaltend 8 60029000 andere 6,5 6003 Gewirke und Gestricke mit einer Breite von 30 cm oder weniger, andere als solche der Positionen 6001 und 6002 60031000 aus Wolle oder feinen Tierhaaren 8 60032000 aus Baumwolle 8 600330 aus synthetischen Chemiefasern 60033010 Raschelspitzen 8 60033090 andere 8 60034000 aus künstlichen Chemiefasern 8 60039000 andere 8 6004 Gewirke und Gestricke mit einer Breite von mehr als 30 cm und mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr, andere als solche der Position 6001 60041000 mit einem Anteil an Elastomergarnen von 5 GHT oder mehr, jedoch keine Kautschukfäden enthaltend 8 60049000 andere 6,5 6005 Kettengewirke (einschließlich solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind), andere als solche der Positionen 6001 bis 6004 aus Baumwolle 60052100 roh oder gebleicht 8 60052200 gefärbt 8 60052300 buntgewirkt 8 60052400 bedruckt 8 aus synthetischen Chemiefasern 600531 roh oder gebleicht 60053110 für Vorhänge und Gardinen 8 60053150 Raschelspitzen, ausgenommen für Vorhänge und Gardinen 8 60053190 andere 8 600532 gefärbt 60053210 für Vorhänge und Gardinen 8 60053250 Raschelspitzen, ausgenommen für Vorhänge und Gardinen 8 60053290 andere 8 600533 buntgewirkt 60053310 für Vorhänge und Gardinen 8 60053350 Raschelspitzen, ausgenommen für Vorhänge und Gardinen 8 60053390 andere 8 600534 bedruckt 60053410 für Vorhänge und Gardinen 8 60053450 Raschelspitzen, ausgenommen für Vorhänge und Gardinen 8 60053490 andere 8 aus künstlichen Chemiefasern 60054100 roh oder gebleicht 8 60054200 gefärbt 8 60054300 buntgewirkt 8 60054400 bedruckt 8 600590 andere 60059010 aus Wolle oder feinen Tierhaaren 8 60059090 andere 8 6006 Andere Gewirke und Gestricke 60061000 aus Wolle oder feinen Tierhaaren 8 aus Baumwolle 60062100 roh oder gebleicht 8 60062200 gefärbt 8 60062300 buntgewirkt 8 60062400 bedruckt 8 aus synthetischen Chemiefasern 600631 roh oder gebleicht 60063110 für Vorhänge und Gardinen 8 60063190 andere 8 600632 gefärbt 60063210 für Vorhänge und Gardinen 8 60063290 andere 8 600633 buntgewirkt 60063310 für Vorhänge und Gardinen 8 60063390 andere 8 600634 bedruckt 60063410 für Vorhänge und Gardinen 8 60063490 andere 8 aus künstlichen Chemiefasern 60064100 roh oder gebleicht 8 60064200 gefärbt 8 60064300 buntgewirkt 8 60064400 bedruckt 8 60069000 andere 8

KAPITEL 61

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 61 gehören nur konfektionierte Waren aus Gewirken oder Gestricken.
2.
Zu Kapitel 61 gehören nicht:

a)
Waren der Position 6212;
b)
Altwaren der Position 6309;
c)
orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z. B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021).

3.
Im Sinne der Positionen 6103 und 6104 gilt:

a)
Die Begriffe „Anzüge” und „Kostüme” beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus:

einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite, ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie die Schauseite der anderen Teile der Zusammenstellung und deren Rückseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie der Futterstoff der Jacke hergestellt ist, und

einem einzigen Kleidungsstück zum Bedecken des Unterkörpers, nämlich einer langen Hose, einer Kniebundhose oder ähnlichen Hose, einer kurzen Hose (ausgenommen Badehose), einem Rock oder einem Hosenrock, alle diese ohne Träger oder Latz.

Alle Teile eines „Anzugs” oder „Kostüms” müssen aus einem Flächenerzeugnis gleicher Struktur, gleicher Farbe und gleicher stofflicher Zusammensetzung sein; sie müssen auch von gleichem Stil und gleicher oder einander entsprechender Größe sein. Diese Teile dürfen jedoch eine Biese oder Paspel aus einem anderen Flächenerzeugnis aufweisen (ein in die Naht eingenähter Besatz).

Wenn mehrere zum Bedecken des Unterkörpers bestimmte Kleidungsstücke gemeinsam vorliegen (z. B. eine lange und eine kurze Hose oder zwei lange Hosen, oder ein Rock oder Hosenrock und eine lange Hose), gilt als wesentliches zum Bedecken des Unterkörpers bestimmtes Kleidungsstück des „Anzugs” eine lange Hose, oder, im Falle des „Kostüms” , der Rock oder Hosenrock; die anderen Kleidungsstücke sind getrennt einzureihen.

Der Begriff „Anzug” umfasst, auch wenn nicht alle vorstehenden Bedingungen erfüllt sind, auch folgende Zusammenstellungen von Kleidungsstücken:

Cut, bestehend aus einem einfarbigen Sakko mit hinten weit herabhängenden, abgerundeten Schößen und einer längsgestreiften Hose;

Frack, gewöhnlich in schwarz, dessen Jacke vorn verhältnismäßig kurz ist, stets offen getragen wird und schmale, auf der Hüfte angesetzte Schöße aufweist, die hinten herabhängen;

Smoking, dessen Jacke im Schnitt einem gewöhnlichen Sakko ähnlich ist (vorn aber auch mit einem größeren Ausschnitt versehen), die aber glänzende Revers aus Seide oder Seidenimitation aufweist.

b)
Der Begriff „Kombination” bezieht sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken (ausgenommen „Anzüge” , „Kostüme” und Zusammenstellungen ganz oder zum Teil aus Waren der Position 6107, 6108 oder 6109), die aus mehreren, aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht, für den Einzelverkauf aufgemacht ist und sich zusammensetzt aus:

einem einzigen Kleidungsstück zum Bedecken des Oberkörpers; als zweites Oberteil ist ein Pullover, wenn er mit dem ersten Kleidungsstück ein Twinset bildet, oder eine Weste zulässig, und

einem oder zwei verschiedenen Kleidungsstücken zum Bedecken des Unterkörpers: entweder eine lange Hose, eine Latzhose, eine Kniebundhose oder ähnliche Hose, eine kurze Hose (ausgenommen Badehose), ein Rock oder ein Hosenrock.

Alle Teile einer Kombination müssen von gleicher Struktur, gleichem Stil, gleicher Farbe und gleicher stofflicher Zusammensetzung sein; sie müssen sich in der Größe gleichen oder entsprechen. Der Begriff „Kombination” umfasst nicht Trainingsanzüge und Skianzüge der Position 6112.

4.
Zu den Positionen 6105 und 6106 gehören nicht Kleidungsstücke mit Taschen unterhalb der Taille, mit einem gerippten Bund oder einem anderen verengenden Abschluss am unteren Ende, sowie Kleidungsstücke, die, gezählt auf einer Fläche von 10 × 10 cm oder mehr, in jeder Richtung durchschnittlich weniger als 10 Maschen je linearen Zentimeter aufweisen. Zu Position 6105 gehören nicht ärmellose Kleidungsstücke.
5.
Zu Position 6109 gehören nicht Kleidungsstücke mit einer Zugkordel, einem gerippten Bund oder einem anderen verengenden Abschluss am unteren Ende des Kleidungsstücks.
6.
Im Sinne der Position 6111 gilt Folgendes:

a)
Der Begriff „Kleidung und Bekleidungszubehör für Kleinkinder” umfasst Waren für Kleinkinder mit einer Körpergröße von 86 cm oder weniger; er bezieht sich auch auf Windeln für Kleinkinder;
b)
Waren, für die sowohl die Position 6111 als auch andere Positionen des Kapitels 61 in Betracht kommen, gehören zu Position 6111.

7.
Als „Skianzüge” im Sinne der Position 6112 gelten Kleidungsstücke oder Zusammenstellungen von Kleidungsstücken, die aufgrund ihres allgemeinen Aussehens und ihrer Beschaffenheit erkennen lassen, dass sie hauptsächlich beim Skisport (Alpinskilauf oder Skilanglauf) getragen werden. Sie bestehen:

a)
entweder aus einem „Ski-Overall” , d. h. einem einteiligen Kleidungsstück zum Bedecken des Ober- und Unterkörpers; zusätzlich zu den Ärmeln und einem Kragen kann der Ski-Overall Taschen und Fußstege haben;
b)
oder aus einer „Skikombination” , d. h. einer Zusammenstellung von zwei oder drei Kleidungsstücken, die für den Einzelverkauf aufgemacht ist und umfasst:

ein einziges Kleidungsstück in der Art eines Anoraks, einer Windjacke, eines Blousons oder einer ähnlichen Ware, mit einem Reißverschluss versehen, auch um eine Weste ergänzt, und

eine einzige lange Hose, die über die Taille hinausreichen kann, oder eine einzige Kniebundhose oder ähnliche Hose oder eine einzige Latzhose.

Die „Skikombination” kann auch aus einem Overall der in Buchstabe a beschriebenen Art und aus einer Art wattierter ärmelloser Jacke, die über dem Overall getragen wird, bestehen.

Alle Kleidungsstücke einer „Skikombination” müssen von gleicher Struktur, gleichem Stil, gleicher stofflicher Zusammensetzung, jedoch nicht von gleicher Farbe sein; sie müssen sich in der Größe gleichen oder entsprechen.

8.
Kleidung, für die sowohl die Position 6113 als auch andere Positionen des Kapitels 61, ausgenommen Position 6111, in Betracht kommen, gehört zu Position 6113.
9.
Kleidungsstücke dieses Kapitels, die vorn einen Verschluss „links über rechts” aufweisen, gelten als Männer- oder Knabenkleidung und solche, die vorn einen Verschluss „rechts über links” aufweisen, als Frauen- oder Mädchenkleidung. Diese Bestimmungen werden nicht angewendet, wenn der Schnitt eines Kleidungsstücks klar erkennen lässt, dass es für das eine oder für das andere Geschlecht bestimmt ist.

Kleidungsstücke, die nicht als Männer- oder Knabenkleidung oder als Frauen- oder Mädchenkleidung erkennbar sind, werden als Frauen- oder Mädchenkleidung eingereiht.

10.
Waren des Kapitels 61 können aus Metallfäden hergestellt sein.

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Für die Anwendung der Anmerkung 3 b zu diesem Kapitel müssen die Kleidungsstücke einer Kombination, abgesehen von den sonstigen in vorbezeichneter Anmerkung genannten Bedingungen, vollständig aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt sein.

Hierbei

kann das verwendete Flächenerzeugnis roh, gebleicht, gefärbt, buntgewirkt, buntgestrickt oder bedruckt sein,

ist ein Pullover oder eine Weste auch dann als Bestandteil einer Kombination zugelassen, wenn diese Kleidungsstücke Bündchen aufweisen, das zum Bedecken des Unterkörpers bestimmte Kleidungsstück aber nicht, vorausgesetzt, die Bündchen sind nicht angenäht, sondern unmittelbar im Wirk- oder Strickvorgang entstanden.

Nicht als Kombination gelten Zusammenstellungen von Kleidungsstücken, wenn die Kleidungsstücke aus verschiedenen Flächenerzeugnissen hergestellt sind, selbst wenn diese Verschiedenheit sich nur aus ihren jeweiligen Farben ergibt.

Alle Kleidungsstücke einer Kombination müssen zusammen als eine selbstständige Einheit für den Einzelverkauf aufgemacht sein. Getrennte Unterverpackung oder getrennte Etikettierung einer solchen Einheit beeinflussen nicht ihre Einreihung als Kombination.

2.
Der Begriff „Unterhemden” im Sinne der Position 6109 schließt Kleidungsstücke ein, die auch modisch gestaltet sein können und unmittelbar auf der Haut getragen werden, ohne Kragen, mit oder ohne Ärmel, einschließlich solche mit Trägern.

Diese Kleidungsstücke, die den Oberkörper bedecken, haben mit den T-Shirts oder anderen mehr herkömmlichen Typen von Unterhemden meistens mehrere charakteristische Merkmale gemeinsam.

3.
Zu Position 6111 oder zu den Unterpositionen 61161020 bzw. 61161080 gehören mit Kautschuk oder Kunststoff getränkte, bestrichene oder überzogene Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe unabhängig davon, ob sie

aus mit Kunststoff oder Kautschuk getränkten, bestrichenen oder überzogenen Gewirken oder Gestricken der Position 5903 oder 5906 konfektioniert sind oder

aus nicht getränkten, bestrichenen oder überzogenen Gewirken oder Gestricken konfektioniert und anschließend mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen worden sind.

In die Kapitel 39 bzw. 40 gehören mit Zellkautschuk oder Zellkunststoff getränkte, bestrichene oder überzogene Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, auch wenn sie aus nicht getränkten, bestrichenen oder überzogenen Gewirken oder Gestricken konfektioniert und anschließend mit Zellkunststoff oder Zellkautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen worden sind, sofern die Gewirke oder Gestricke nur der Verstärkung dienen (Anmerkung 2 Buchstabe a Ziffer 5 und Anmerkung 4 letzter Absatz zu Kapitel 59).

KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 6101 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Männer oder Knaben, ausgenommen Waren der Position 6103 610120 aus Baumwolle 61012010 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren 12 p/st 61012090 Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren 12 p/st 610130 aus Chemiefasern 61013010 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren 12 p/st 61013090 Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren 12 p/st 610190 aus anderen Spinnstoffen 61019020 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren 12 p/st 61019080 Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren 12 p/st 6102 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen, ausgenommen Waren der Position 6104 610210 aus Wolle oder feinen Tierhaaren 61021010 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren 12 p/st 61021090 Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren 12 p/st 610220 aus Baumwolle 61022010 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren 12 p/st 61022090 Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren 12 p/st 610230 aus Chemiefasern 61023010 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren 12 p/st 61023090 Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren 12 p/st 610290 aus anderen Spinnstoffen 61029010 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren 12 p/st 61029090 Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren 12 p/st 6103 Anzüge, Kombinationen, Jacken, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), aus Gewirken oder Gestricken, für Männer oder Knaben 610310 Anzüge 61031010 aus Wolle oder feinen Tierhaaren 12 p/st 61031090 andere 12 p/st Kombinationen 61032200 aus Baumwolle 12 p/st 61032300 aus synthetischen Chemiefasern 12 p/st 61032900 aus anderen Spinnstoffen 12 p/st Jacken 61033100 aus Wolle oder feinen Tierhaaren 12 p/st 61033200 aus Baumwolle 12 p/st 61033300 aus synthetischen Chemiefasern 12 p/st 61033900 aus anderen Spinnstoffen 12 p/st lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen 61034100 aus Wolle oder feinen Tierhaaren 12 p/st 61034200 aus Baumwolle 12 p/st 61034300 aus synthetischen Chemiefasern 12 p/st 61034900 aus anderen Spinnstoffen 12 p/st 6104 Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen Kostüme 61041300 aus synthetischen Chemiefasern 12 p/st 610419 aus anderen Spinnstoffen 61041920 aus Baumwolle 12 p/st 61041990 aus anderen Spinnstoffen 12 p/st Kombinationen 61042200 aus Baumwolle 12 p/st 61042300 aus synthetischen Chemiefasern 12 p/st 610429 aus anderen Spinnstoffen 61042910 aus Wolle oder feinen Tierhaaren 12 p/st 61042990 aus anderen Spinnstoffen 12 p/st Jacken 61043100 aus Wolle oder feinen Tierhaaren 12 p/st 61043200 aus Baumwolle 12 p/st 61043300 aus synthetischen Chemiefasern 12 p/st 61043900 aus anderen Spinnstoffen 12 p/st Kleider 61044100 aus Wolle oder feinen Tierhaaren 12 p/st 61044200 aus Baumwolle 12 p/st 61044300 aus synthetischen Chemiefasern 12 p/st 61044400 aus künstlichen Chemiefasern 12 p/st 61044900 aus anderen Spinnstoffen 12 p/st Röcke und Hosenröcke 61045100 aus Wolle oder feinen Tierhaaren 12 p/st 61045200 aus Baumwolle 12 p/st 61045300 aus synthetischen Chemiefasern 12 p/st 61045900 aus anderen Spinnstoffen 12 p/st lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen 61046100 aus Wolle oder feinen Tierhaaren 12 p/st 61046200 aus Baumwolle 12 p/st 61046300 aus synthetischen Chemiefasern 12 p/st 61046900 aus anderen Spinnstoffen 12 p/st 6105 Hemden aus Gewirken oder Gestricken, für Männer oder Knaben 61051000 aus Baumwolle 12 p/st 610520 aus Chemiefasern 61052010 aus synthetischen Chemiefasern 12 p/st 61052090 aus künstlichen Chemiefasern 12 p/st 610590 aus anderen Spinnstoffen 61059010 aus Wolle oder feinen Tierhaaren 12 p/st 61059090 aus anderen Spinnstoffen 12 p/st 6106 Blusen und Hemdblusen, aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen 61061000 aus Baumwolle 12 p/st 61062000 aus Chemiefasern 12 p/st 610690 aus anderen Spinnstoffen 61069010 aus Wolle oder feinen Tierhaaren 12 p/st 61069030 aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide 12 p/st 61069050 aus Flachs (Leinen) oder Ramie 12 p/st 61069090 aus anderen Spinnstoffen 12 p/st 6107 Slips und andere Unterhosen, Nachthemden, Schlafanzüge, Bademäntel und -jacken, Hausmäntel und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Männer oder Knaben Slips und andere Unterhosen 61071100 aus Baumwolle 12 p/st 61071200 aus Chemiefasern 12 p/st 61071900 aus anderen Spinnstoffen 12 p/st Nachthemden und Schlafanzüge 61072100 aus Baumwolle 12 p/st 61072200 aus Chemiefasern 12 p/st 61072900 aus anderen Spinnstoffen 12 p/st andere 61079100 aus Baumwolle 12 p/st 61079900 aus anderen Spinnstoffen 12 p/st 6108 Unterkleider, Unterröcke, Slips und andere Unterhosen, Nachthemden, Schlafanzüge, Negligees, Bademäntel und -jacken, Hausmäntel und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen Unterkleider und Unterröcke 61081100 aus Chemiefasern 12 p/st 61081900 aus anderen Spinnstoffen 12 p/st Slips und andere Unterhosen 61082100 aus Baumwolle 12 p/st 61082200 aus Chemiefasern 12 p/st 61082900 aus anderen Spinnstoffen 12 p/st Nachthemden und Schlafanzüge 61083100 aus Baumwolle 12 p/st 61083200 aus Chemiefasern 12 p/st 61083900 aus anderen Spinnstoffen 12 p/st andere 61089100 aus Baumwolle 12 p/st 61089200 aus Chemiefasern 12 p/st 61089900 aus anderen Spinnstoffen 12 p/st 6109 T-Shirts und Unterhemden, aus Gewirken oder Gestricken 61091000 aus Baumwolle 12 p/st 610990 aus anderen Spinnstoffen 61099020 aus Wolle oder feinen Tierhaaren oder Chemiefasern 12 p/st 61099090 aus anderen Spinnstoffen 12 p/st 6110 Pullover, Strickjacken, Westen und ähnliche Waren, einschließlich Unterziehpullis, aus Gewirken oder Gestricken aus Wolle oder feinen Tierhaaren 611011 aus Wolle 61101110 Pullover mit einem Anteil an Wolle von 50 GHT oder mehr und mit einem Stückgewicht von 600 g oder mehr 10,5 p/st andere 61101130 für Männer oder Knaben 12 p/st 61101190 für Frauen oder Mädchen 12 p/st 611012 aus Kaschmirziegenhaaren (cashmere) 61101210 für Männer oder Knaben 12 p/st 61101290 für Frauen oder Mädchen 12 p/st 611019 andere 61101910 für Männer oder Knaben 12 p/st 61101990 für Frauen oder Mädchen 12 p/st 611020 aus Baumwolle 61102010 Unterziehpullis 12 p/st andere 61102091 für Männer oder Knaben 12 p/st 61102099 für Frauen oder Mädchen 12 p/st 611030 aus Chemiefasern 61103010 Unterziehpullis 12 p/st andere 61103091 für Männer oder Knaben 12 p/st 61103099 für Frauen oder Mädchen 12 p/st 611090 aus anderen Spinnstoffen 61109010 aus Flachs (Leinen) oder Ramie 12 p/st 61109090 aus anderen Spinnstoffen 12 p/st 6111 Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken, für Kleinkinder 611120 aus Baumwolle 61112010 Handschuhe 8,9 pa 61112090 andere 12 611130 aus synthetischen Chemiefasern 61113010 Handschuhe 8,9 pa 61113090 andere 12 611190 aus anderen Spinnstoffen aus Wolle oder feinen Tierhaaren 61119011 Handschuhe 8,9 pa 61119019 andere 12 61119090 aus anderen Spinnstoffen 12 6112 Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen, aus Gewirken oder Gestricken Trainingsanzüge 61121100 aus Baumwolle 12 p/st 61121200 aus synthetischen Chemiefasern 12 p/st 61121900 aus anderen Spinnstoffen 12 p/st 61122000 Skianzüge 12 Badeanzüge und Badehosen, für Männer oder Knaben 611231 aus synthetischen Chemiefasern 61123110 mit einem Anteil an Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr 8 p/st 61123190 andere 12 p/st 611239 aus anderen Spinnstoffen 61123910 mit einem Anteil an Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr 8 p/st 61123990 andere 12 p/st Badeanzüge und Badehosen, für Frauen oder Mädchen 611241 aus synthetischen Chemiefasern 61124110 mit einem Anteil an Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr 8 p/st 61124190 andere 12 p/st 611249 aus anderen Spinnstoffen 61124910 mit einem Anteil an Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr 8 p/st 61124990 andere 12 p/st 611300 Kleidung aus Gewirken oder Gestricken der Position 5903, 5906 oder 5907 61130010 aus Gewirken oder Gestricken der Position 5906 8 61130090 andere 12 6114 Andere Kleidung aus Gewirken oder Gestricken 61142000 aus Baumwolle 12 61143000 aus Chemiefasern 12 61149000 aus anderen Spinnstoffen 12 6115 Strumpfhosen, Strümpfe, Kniestrümpfe, Socken und andere Strumpfwaren, einschließlich solcher mit degressiver Kompression (z. B. Krampfaderstrümpfe), aus Gewirken oder Gestricken 611510 Strumpfhosen, Strümpfe und Kniestrümpfe mit degressiver Kompression (z. B. Krampfaderstrümpfe) 61151010 Krampfaderstrümpfe aus synthetischen Chemiefasern 8 pa 61151090 andere 12 andere Strumpfhosen 61152100 aus synthetischen Chemiefasern, mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 67 dtex 12 p/st 61152200 aus synthetischen Chemiefasern, mit einem Titer der einfachen Garne von 67 dtex oder mehr 12 p/st 61152900 aus anderen Spinnstoffen 12 p/st 611530 andere Strümpfe für Frauen (einschließlich Kniestrümpfe) mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 67 dtex aus synthetischen Chemiefasern 61153011 Kniestrümpfe 12 pa 61153019 andere 12 pa 61153090 aus anderen Spinnstoffen 12 pa andere 61159400 aus Wolle oder feinen Tierhaaren 12 pa 61159500 aus Baumwolle 12 pa 611596 aus synthetischen Chemiefasern 61159610 Kniestrümpfe 12 pa andere 61159691 Strümpfe für Frauen 12 pa 61159699 andere 12 pa 61159900 aus anderen Spinnstoffen 12 pa 6116 Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, aus Gewirken oder Gestricken 611610 mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen 61161020 Fingerhandschuhe, mit Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen 8 pa 61161080 andere 8,9 pa andere 61169100 aus Wolle oder feinen Tierhaaren 8,9 pa 61169200 aus Baumwolle 8,9 pa 61169300 aus synthetischen Chemiefasern 8,9 pa 61169900 aus anderen Spinnstoffen 8,9 pa 6117 Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken; Teile von Kleidung oder von Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken 61171000 Schals, Umschlagtücher, Halstücher, Kragenschoner, Kopftücher, Schleier und ähnliche Waren 12 611780 anderes Bekleidungszubehör 61178010 aus gummielastischen oder kautschutierten Gewirken 8 61178080 anderes 12 61179000 Teile 12

KAPITEL 62

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 62 gehören nur konfektionierte Waren aus anderen textilen Flächenerzeugnissen als Watte. Nicht zu diesem Kapitel gehören Waren aus Gewirken oder Gestricken (ausgenommen Waren der Position 6212).
2.
Zu Kapitel 62 gehören nicht:

a)
Altwaren der Position 6309;
b)
orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z. B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021).

3.
Im Sinne der Positionen 6203 und 6204 gilt:

a)
Die Begriffe „Anzüge” und „Kostüme” beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus:

einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie die Schauseite der anderen Teile der Zusammenstellung und deren Rückseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie der Futterstoff der Jacke hergestellt ist, und

einem einzigen Kleidungsstück zum Bedecken des Unterkörpers, nämlich einer langen Hose, einer Kniebundhose oder ähnlichen Hose, einer kurzen Hose (ausgenommen Badehose), einem Rock oder einem Hosenrock, alle diese ohne Träger oder Latz.

Alle Teile eines „Anzugs” oder „Kostüms” müssen aus einem Flächenerzeugnis gleicher Struktur, gleicher Farbe und gleicher stofflicher Zusammensetzung sein; sie müssen auch von gleichem Stil und gleicher oder einander entsprechender Größe sein. Diese Teile dürfen jedoch eine Biese oder Paspel aus einem anderen Flächenerzeugnis aufweisen (ein in die Naht eingenähter Besatz).

Wenn mehrere zum Bedecken des Unterkörpers bestimmte Kleidungsstücke gemeinsam vorliegen (z. B. zwei lange Hosen oder eine lange Hose und eine kurze Hose oder ein Rock oder Hosenrock und eine lange Hose), gilt als wesentliches unteres Kleidungsstück des „Anzugs” eine lange Hose oder im Falle des „Kostüms” der Rock oder Hosenrock; die anderen Kleidungsstücke sind getrennt einzureihen.

Der Begriff „Anzug” umfasst, auch wenn nicht alle vorstehenden Bedingungen erfüllt sind, auch folgende Zusammenstellungen von Kleidungsstücken:

Cut, bestehend aus einem einfarbigen Sakko mit hinten weit herabhängenden, abgerundeten Schößen und einer längsgestreiften Hose;

Frack, gewöhnlich in schwarz, dessen Jacke vorn verhältnismäßig kurz ist, stets offen getragen wird und schmale, auf der Hüfte angesetzte Schöße aufweist, die hinten herabhängen;

Smoking, dessen Jacke im Schnitt einem gewöhnlichen Sakko ähnlich ist (vorn aber auch mit einem größeren Ausschnitt versehen), die aber glänzende Revers aus Seide oder Seidenimitation aufweist.

b)
Der Begriff „Kombination” bezieht sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken (ausgenommen „Anzüge” , „Kostüme” und Zusammenstellungen ganz oder zum Teil aus Waren der Position 6207 oder 6208), die aus mehreren, aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht, für den Einzelverkauf aufgemacht ist und sich zusammensetzt aus:

einem einzigen Kleidungsstück zum Bedecken des Oberkörpers; als zweites Oberteil ist eine Weste zulässig, und

einem oder zwei verschiedenen Kleidungsstücken zum Bedecken des Unterkörpers: entweder eine lange Hose, eine Latzhose, eine Kniebundhose oder ähnliche Hose, eine kurze Hose (ausgenommen Badehose), ein Rock oder ein Hosenrock.

Alle Teile einer Kombination müssen von gleicher Struktur, gleichem Stil, gleicher Farbe und gleicher stofflicher Zusammensetzung sein; sie müssen sich in der Größe gleichen oder entsprechen. Der Begriff „Kombination” umfasst nicht Trainingsanzüge und Skianzüge der Position 6211.

4.
Im Sinne der Position 6209 gilt Folgendes:

a)
Der Begriff „Kleidung und Bekleidungszubehör für Kleinkinder” umfasst Waren für Kleinkinder mit einer Körpergröße von 86 cm oder weniger; er bezieht sich auch auf Windeln für Kleinkinder;
b)
Waren, für die sowohl die Position 6209 als auch andere Positionen des Kapitels 62 in Betracht kommen, gehören zu Position 6209.

5.
Kleidung, für die sowohl die Position 6210 als auch andere Positionen des Kapitels 62, ausgenommen Position 6209, in Betracht kommen, gehört zu Position 6210.
6.
Als „Skianzüge” im Sinne der Position 6211 gelten Kleidungsstücke oder Zusammenstellungen von Kleidungsstücken, die aufgrund ihres allgemeinen Aussehens und ihrer Beschaffenheit erkennen lassen, dass sie hauptsächlich beim Skisport (Alpinskilauf oder Skilanglauf) getragen werden. Sie bestehen:

a)
entweder aus einem „Ski-Overall” , d. h. einem einteiligen Kleidungsstück zum Bedecken des Ober- und Unterkörpers; zusätzlich zu den Ärmeln und einem Kragen kann der Ski-Overall Taschen und Fußstege haben;
b)
oder aus einer „Skikombination” , d. h. einer Zusammenstellung von zwei oder drei Kleidungsstücken, die für den Einzelverkauf aufgemacht ist und umfasst:

ein einziges Kleidungsstück in der Art eines Anoraks, einer Windjacke, eines Blousons oder einer ähnlichen Ware, mit einem Reißverschluss versehen, auch um eine Weste ergänzt, und

eine einzige lange Hose, die über die Taille hinausreichen kann, oder eine einzige Kniebundhose oder ähnliche Hose oder eine einzige Latzhose.

Die „Skikombination” kann auch aus einem Overall der in Buchstabe a beschriebenen Art und einer Art wattierter, ärmelloser Jacke, die über dem Overall getragen wird, bestehen.

Alle Kleidungsstücke einer „Skikombination” müssen von gleicher Struktur, gleichem Stil, gleicher stofflicher Zusammensetzung, jedoch nicht von gleicher Farbe sein; sie müssen sich in der Größe gleichen oder entsprechen.

7.
Halstücher und ähnliche Waren der Position 6214 von quadratischer oder annähernd quadratischer Form, bei denen jede Seite 60 cm oder weniger misst, werden wie Ziertaschentücher der Position 6213 behandelt. Taschentücher und Ziertaschentücher, bei denen eine Seite mehr als 60 cm misst, gehören zu Position 6214.
8.
Kleidungsstücke dieses Kapitels, die vorn einen Verschluss „links über rechts” aufweisen, gelten als Männer- oder Knabenkleidung und solche, die vorn einen Verschluss „rechts über links” aufweisen, als Frauen- oder Mädchenkleidung. Diese Bestimmungen werden nicht angewendet, wenn der Schnitt eines Kleidungsstücks klar erkennen lässt, dass es für das eine oder für das andere Geschlecht bestimmt ist.

Kleidungsstücke, die nicht als Männer- oder Knabenkleidung oder als Frauen- oder Mädchenkleidung erkennbar sind, werden als Frauen- oder Mädchenkleidung eingereiht.

9.
Waren des Kapitels 62 können aus Metallfäden hergestellt sein.

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Für die Anwendung der Anmerkung 3 b zu diesem Kapitel müssen die Kleidungsstücke einer Kombination, abgesehen von den sonstigen in vorbezeichneter Anmerkung genannten Bedingungen, vollständig aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt sein.

Hierbei kann das verwendete Flächenerzeugnis roh, gebleicht, gefärbt, buntgewebt oder bedruckt sein.

Nicht als Kombination gelten Zusammenstellungen von Kleidungsstücken, wenn die Kleidungsstücke aus verschiedenen Flächenerzeugnissen hergestellt sind, selbst wenn diese Verschiedenheit sich nur aus ihren jeweiligen Farben ergibt.

Alle Kleidungsstücke einer Kombination müssen zusammen als eine selbstständige Einheit für den Einzelverkauf aufgemacht sein. Getrennte Unterverpackung oder getrennte Etikettierung einer solchen Einheit beeinflussen nicht ihre Einreihung als Kombination.

2.
Zu Position 6209 bzw. 6216 gehören mit Kautschuk oder Kunststoff getränkte, bestrichene oder überzogene Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe unabhängig davon, ob sie

aus einem mit Kunststoff oder Kautschuk getränkten, bestrichenen oder überzogenen textilen Flächenerzeugnis (anderes als Gewirke oder Gestricke) der Position 5903 oder 5906 konfektioniert sind oder

aus einem nicht getränkten, bestrichenen oder überzogenen textilen Flächenerzeugnis (anderes als Gewirke oder Gestricke) konfektioniert und anschließend mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen worden sind.

In die Kapitel 39 bzw. 40 gehören mit Zellkautschuk oder Zellkunststoff getränkte, bestrichene oder überzogene Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, auch wenn sie aus einem nicht getränkten, bestrichenen oder überzogenen textilen Flächenerzeugnis (anderes als Gewirke oder Gestricke) konfektioniert und anschließend mit Zellkunststoff oder Zellkautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen worden sind, sofern dieses textile Flächenerzeugnis nur der Verstärkung dient (Anmerkung 2 Buchstabe a Ziffer 5 und Anmerkung 4 letzter Absatz zu Kapitel 59).

KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 6201 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, für Männer oder Knaben, ausgenommen Waren der Position 6203 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren 62011100 aus Wolle oder feinen Tierhaaren 12 p/st 620112 aus Baumwolle 62011210 mit einem Stückgewicht von 1 kg oder weniger 12 p/st 62011290 mit einem Stückgewicht von mehr als 1 kg 12 p/st 620113 aus Chemiefasern 62011310 mit einem Stückgewicht von 1 kg oder weniger 12 p/st 62011390 mit einem Stückgewicht von mehr als 1 kg 12 p/st 62011900 aus anderen Spinnstoffen 12 p/st andere 62019100 aus Wolle oder feinen Tierhaaren 12 p/st 62019200 aus Baumwolle 12 p/st 62019300 aus Chemiefasern 12 p/st 62019900 aus anderen Spinnstoffen 12 p/st 6202 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, für Frauen oder Mädchen, ausgenommen Waren der Position 6204 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren 62021100 aus Wolle oder feinen Tierhaaren 12 p/st 620212 aus Baumwolle 62021210 mit einem Stückgewicht von 1 kg oder weniger 12 p/st 62021290 mit einem Stückgewicht von mehr als 1 kg 12 p/st 620213 aus Chemiefasern 62021310 mit einem Stückgewicht von 1 kg oder weniger 12 p/st 62021390 mit einem Stückgewicht von mehr als 1 kg 12 p/st 62021900 aus anderen Spinnstoffen 12 p/st andere 62029100 aus Wolle oder feinen Tierhaaren 12 p/st 62029200 aus Baumwolle 12 p/st 62029300 aus Chemiefasern 12 p/st 62029900 aus anderen Spinnstoffen 12 p/st 6203 Anzüge, Kombinationen, Jacken, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Männer oder Knaben Anzüge 62031100 aus Wolle oder feinen Tierhaaren 12 p/st 62031200 aus synthetischen Chemiefasern 12 p/st 620319 aus anderen Spinnstoffen 62031910 aus Baumwolle 12 p/st 62031930 aus künstlichen Chemiefasern 12 p/st 62031990 andere 12 p/st Kombinationen 620322 aus Baumwolle 62032210 Arbeits- und Berufskleidung 12 p/st 62032280 andere 12 p/st 620323 aus synthetischen Chemiefasern 62032310 Arbeits- und Berufskleidung 12 p/st 62032380 andere 12 p/st 620329 aus anderen Spinnstoffen aus künstlichen Chemiefasern 62032911 Arbeits- und Berufskleidung 12 p/st 62032918 andere 12 p/st 62032930 aus Wolle oder feinen Tierhaaren 12 p/st 62032990 andere 12 p/st Jacken 62033100 aus Wolle oder feinen Tierhaaren 12 p/st 620332 aus Baumwolle 62033210 Arbeits- und Berufskleidung 12 p/st 62033290 andere 12 p/st 620333 aus synthetischen Chemiefasern 62033310 Arbeits- und Berufskleidung 12 p/st 62033390 andere 12 p/st 620339 aus anderen Spinnstoffen aus künstlichen Chemiefasern 62033911 Arbeits- und Berufskleidung 12 p/st 62033919 andere 12 p/st 62033990 andere 12 p/st lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen 620341 aus Wolle oder feinen Tierhaaren 62034110 lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen) 12 p/st 62034130 Latzhosen 12 p/st 62034190 andere 12 p/st 620342 aus Baumwolle lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen) 62034211 Arbeits- und Berufskleidung 12 p/st andere 62034231 aus Denim 12 p/st 62034233 aus Rippenschusssamt und Rippenschussplüsch, aufgeschnitten 12 p/st 62034235 andere 12 p/st Latzhosen 62034251 Arbeits- und Berufskleidung 12 p/st 62034259 andere 12 p/st 62034290 andere 12 p/st 620343 aus synthetischen Chemiefasern lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen) 62034311 Arbeits- und Berufskleidung 12 p/st 62034319 andere 12 p/st Latzhosen 62034331 Arbeits- und Berufskleidung 12 p/st 62034339 andere 12 p/st 62034390 andere 12 p/st 620349 aus anderen Spinnstoffen aus künstlichen Chemiefasern lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen) 62034911 Arbeits- und Berufskleidung 12 p/st 62034919 andere 12 p/st Latzhosen 62034931 Arbeits- und Berufskleidung 12 p/st 62034939 andere 12 p/st 62034950 andere 12 p/st 62034990 andere 12 p/st 6204 Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen Kostüme 62041100 aus Wolle oder feinen Tierhaaren 12 p/st 62041200 aus Baumwolle 12 p/st 62041300 aus synthetischen Chemiefasern 12 p/st 620419 aus anderen Spinnstoffen 62041910 aus künstlichen Chemiefasern 12 p/st 62041990 andere 12 p/st Kombinationen 62042100 aus Wolle oder feinen Tierhaaren 12 p/st 620422 aus Baumwolle 62042210 Arbeits- und Berufskleidung 12 p/st 62042280 andere 12 p/st 620423 aus synthetischen Chemiefasern 62042310 Arbeits- und Berufskleidung 12 p/st 62042380 andere 12 p/st 620429 aus anderen Spinnstoffen aus künstlichen Chemiefasern 62042911 Arbeits- und Berufskleidung 12 p/st 62042918 andere 12 p/st 62042990 andere 12 p/st Jacken 62043100 aus Wolle oder feinen Tierhaaren 12 p/st 620432 aus Baumwolle 62043210 Arbeits- und Berufskleidung 12 p/st 62043290 andere 12 p/st 620433 aus synthetischen Chemiefasern 62043310 Arbeits- und Berufskleidung 12 p/st 62043390 andere 12 p/st 620439 aus anderen Spinnstoffen aus künstlichen Chemiefasern 62043911 Arbeits- und Berufskleidung 12 p/st 62043919 andere 12 p/st 62043990 andere 12 p/st Kleider 62044100 aus Wolle oder feinen Tierhaaren 12 p/st 62044200 aus Baumwolle 12 p/st 62044300 aus synthetischen Chemiefasern 12 p/st 62044400 aus künstlichen Chemiefasern 12 p/st 620449 aus anderen Spinnstoffen 62044910 aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide 12 p/st 62044990 andere 12 p/st Röcke und Hosenröcke 62045100 aus Wolle oder feinen Tierhaaren 12 p/st 62045200 aus Baumwolle 12 p/st 62045300 aus synthetischen Chemiefasern 12 p/st 620459 aus anderen Spinnstoffen 62045910 aus künstlichen Chemiefasern 12 p/st 62045990 andere 12 p/st lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen 620461 aus Wolle oder feinen Tierhaaren 62046110 lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen) 12 p/st 62046185 andere 12 p/st 620462 aus Baumwolle lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen) 62046211 Arbeits- und Berufskleidung 12 p/st andere 62046231 aus Denim 12 p/st 62046233 aus Rippenschusssamt und Rippenschussplüsch, aufgeschnitten 12 p/st 62046239 andere 12 p/st Latzhosen 62046251 Arbeits- und Berufskleidung 12 p/st 62046259 andere 12 p/st 62046290 andere 12 p/st 620463 aus synthetischen Chemiefasern lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen) 62046311 Arbeits- und Berufskleidung 12 p/st 62046318 andere 12 p/st Latzhosen 62046331 Arbeits- und Berufskleidung 12 p/st 62046339 andere 12 p/st 62046390 andere 12 p/st 620469 aus anderen Spinnstoffen aus künstlichen Chemiefasern lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen) 62046911 Arbeits- und Berufskleidung 12 p/st 62046918 andere 12 p/st Latzhosen 62046931 Arbeits- und Berufskleidung 12 p/st 62046939 andere 12 p/st 62046950 andere 12 p/st 62046990 andere 12 p/st 6205 Hemden für Männer oder Knaben 62052000 aus Baumwolle 12 p/st 62053000 aus Chemiefasern 12 p/st 620590 aus anderen Spinnstoffen 62059010 aus Flachs (Leinen) oder Ramie 12 p/st 62059080 andere 12 p/st 6206 Blusen und Hemdblusen, für Frauen oder Mädchen 62061000 aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide 12 p/st 62062000 aus Wolle oder feinen Tierhaaren 12 p/st 62063000 aus Baumwolle 12 p/st 62064000 aus Chemiefasern 12 p/st 620690 aus anderen Spinnstoffen 62069010 aus Flachs (Leinen) oder Ramie 12 p/st 62069090 andere 12 p/st 6207 Unterhemden, Slips und andere Unterhosen, Nachthemden, Schlafanzüge, Bademäntel und -jacken, Hausmäntel und ähnliche Waren, für Männer oder Knaben Slips und andere Unterhosen 62071100 aus Baumwolle 12 p/st 62071900 aus anderen Spinnstoffen 12 p/st Nachthemden und Schlafanzüge 62072100 aus Baumwolle 12 p/st 62072200 aus Chemiefasern 12 p/st 62072900 aus anderen Spinnstoffen 12 p/st andere 62079100 aus Baumwolle 12 620799 aus anderen Spinnstoffen 62079910 aus Chemiefasern 12 62079990 andere 12 6208 Unterhemden, Unterkleider, Unterröcke, Slips und andere Unterhosen, Nachthemden, Schlafanzüge, Negligees, Bademäntel und -jacken, Hausmäntel und ähnliche Waren, für Frauen oder Mädchen Unterkleider und Unterröcke 62081100 aus Chemiefasern 12 p/st 62081900 aus anderen Spinnstoffen 12 p/st Nachthemden und Schlafanzüge 62082100 aus Baumwolle 12 p/st 62082200 aus Chemiefasern 12 p/st 62082900 aus anderen Spinnstoffen 12 p/st andere 62089100 aus Baumwolle 12 62089200 aus Chemiefasern 12 62089900 aus anderen Spinnstoffen 12 6209 Kleidung und Bekleidungszubehör, für Kleinkinder 62092000 aus Baumwolle 10,5 62093000 aus synthetischen Chemiefasern 10,5 620990 aus anderen Spinnstoffen 62099010 aus Wolle oder feinen Tierhaaren 10,5 62099090 andere 10,5 6210 Kleidung aus Erzeugnissen der Position 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907 621010 aus Erzeugnissen der Position 5602 oder 5603 62101010 aus Erzeugnissen der Position 5602 12 62101090 aus Erzeugnissen der Position 5603 12 62102000 andere Kleidung, von der Art der in den Unterpositionen 620111 bis 620119 genannten Waren 12 p/st 62103000 andere Kleidung, von der Art der in den Unterpositionen 620211 bis 620219 genannten Waren 12 p/st 62104000 andere Kleidung für Männer oder Knaben 12 62105000 andere Kleidung für Frauen oder Mädchen 12 6211 Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen; andere Kleidung Badeanzüge und Badehosen 62111100 für Männer oder Knaben 12 p/st 62111200 für Frauen oder Mädchen 12 p/st 62112000 Skianzüge 12 p/st andere Kleidung für Männer oder Knaben 621132 aus Baumwolle 62113210 Arbeits- und Berufskleidung 12 Trainingsanzüge, gefüttert 62113231 mit Außenseite aus ein und demselben Flächenerzeugnis 12 p/st andere 62113241 Oberteile 12 p/st 62113242 Unterteile 12 p/st 62113290 andere 12 621133 aus Chemiefasern 62113310 Arbeits- und Berufskleidung 12 Trainingsanzüge, gefüttert 62113331 mit Außenseite aus ein und demselben Flächenerzeugnis 12 p/st andere 62113341 Oberteile 12 p/st 62113342 Unterteile 12 p/st 62113390 andere 12 62113900 aus anderen Spinnstoffen 12 andere Kleidung für Frauen oder Mädchen 62114100 aus Wolle oder feinen Tierhaaren 12 621142 aus Baumwolle 62114210 Schürzen, Kittel und andere Arbeits- und Berufskleidung 12 Trainingsanzüge, gefüttert 62114231 mit Außenseite aus ein und demselben Flächenerzeugnis 12 p/st andere 62114241 Oberteile 12 p/st 62114242 Unterteile 12 p/st 62114290 andere 12 621143 aus Chemiefasern 62114310 Schürzen, Kittel und andere Arbeits- und Berufskleidung 12 Trainingsanzüge, gefüttert 62114331 mit Außenseite aus ein und demselben Flächenerzeugnis 12 p/st andere 62114341 Oberteile 12 p/st 62114342 Unterteile 12 p/st 62114390 andere 12 62114900 aus anderen Spinnstoffen 12 6212 Büstenhalter, Hüftgürtel, Korsette, Hosenträger, Strumpfhalter, Strumpfbänder und ähnliche Waren, Teile davon, auch aus Gewirken oder Gestricken 621210 Büstenhalter 62121010 aufgemacht in Warenzusammenstellungen für den Einzelverkauf, bestehend aus einem Büstenhalter und einem Slip bzw. einer anderen Unterhose 6,5 p/st 62121090 andere 6,5 p/st 62122000 Hüftgürtel und Miederhosen 6,5 p/st 62123000 Korseletts 6,5 p/st 62129000 andere 6,5 6213 Taschentücher und Ziertaschentücher 62132000 aus Baumwolle 10 p/st 62139000 aus anderen Spinnstoffen 10 p/st 6214 Schals, Umschlagtücher, Halstücher, Kragenschoner, Kopftücher, Schleier und ähnliche Waren 62141000 aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide 8 p/st 62142000 aus Wolle oder feinen Tierhaaren 8 p/st 62143000 aus synthetischen Chemiefasern 8 p/st 62144000 aus künstlichen Chemiefasern 8 p/st 62149000 aus anderen Spinnstoffen 8 p/st 6215 Krawatten, Schleifen (z. B. Querbinder) und Krawattenschals 62151000 aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide 6,3 p/st 62152000 aus Chemiefasern 6,3 p/st 62159000 aus anderen Spinnstoffen 6,3 p/st 62160000 Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe 7,6 pa 6217 Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör; Teile von Kleidung oder von Bekleidungszubehör, ausgenommen solche der Position 6212 62171000 Bekleidungszubehör 6,3 62179000 Teile 12

KAPITEL 63

Anmerkungen

1.
Zu Teilkapitel I gehören nur konfektionierte Waren aus Spinnstofferzeugnissen aller Art.
2.
Zu Teilkapitel I gehören nicht:

a)
Waren der Kapitel 56 bis 62;
b)
Altwaren der Position 6309.

3.
Zu Position 6309 gehören nur folgende Waren:

a)
Waren aus Spinnstoffen:

Kleidung und Bekleidungszubehör und Teile davon;

Decken;

Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche;

Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Teppiche der Positionen 5701 bis 5705 und Tapisserien der Position 5805;

b)
Schuhe und Kopfbedeckungen aus Stoffen aller Art, ausgenommen aus Asbest.

Die vorstehend aufgeführten Waren werden von der Position 6309 nur dann erfasst, wenn sie die beiden folgenden Voraussetzungen erfüllen:

Sie müssen augenscheinlich gebraucht sein,

sie müssen lose in Massenladungen oder in Ballen, Säcken oder ähnlichen Verpackungen gestellt werden.

KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit
I.
ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN
6301 Decken 63011000 Decken mit elektrischer Heizvorrichtung 6,9 p/st 630120 Decken (ausgenommen Decken mit elektrischer Heizvorrichtung) aus Wolle oder feinen Tierhaaren 63012010 aus Gewirken oder Gestricken 12 p/st 63012090 andere 12 p/st 630130 Decken (ausgenommen Decken mit elektrischer Heizvorrichtung) aus Baumwolle 63013010 aus Gewirken oder Gestricken 12 p/st 63013090 andere 7,5 p/st 630140 Decken (ausgenommen Decken mit elektrischer Heizvorrichtung) aus synthetischen Chemiefasern 63014010 aus Gewirken oder Gestricken 12 p/st 63014090 andere 12 p/st 630190 andere Decken 63019010 aus Gewirken oder Gestricken 12 p/st 63019090 andere 12 p/st 6302 Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche 63021000 Bettwäsche aus Gewirken oder Gestricken 12 andere Bettwäsche, bedruckt 63022100 aus Baumwolle 12 630222 aus Chemiefasern 63022210 aus Vliesstoffen 6,9 63022290 andere 12 630229 aus anderen Spinnstoffen 63022910 aus Flachs (Leinen) oder Ramie 12 63022990 andere 12 andere Bettwäsche 63023100 aus Baumwolle 12 630232 aus Chemiefasern 63023210 aus Vliesstoffen 6,9 63023290 andere 12 630239 aus anderen Spinnstoffen 63023920 aus Flachs (Leinen) oder Ramie 12 63023990 andere 12 63024000 Tischwäsche aus Gewirken oder Gestricken 12 andere Tischwäsche 63025100 aus Baumwolle 12 630253 aus Chemiefasern 63025310 aus Vliesstoffen 6,9 63025390 andere 12 630259 aus anderen Spinnstoffen 63025910 aus Flachs (Leinen) 12 63025990 andere 12 63026000 Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche, aus Frottierware aus Baumwolle 12 andere 63029100 aus Baumwolle 12 630293 aus Chemiefasern 63029310 aus Vliesstoffen 6,9 63029390 andere 12 630299 aus anderen Spinnstoffen 63029910 aus Flachs (Leinen) 12 63029990 andere 12 6303 Gardinen, Vorhänge und Innenrollos; Fenster- und Bettbehänge (Schabracken) aus Gewirken oder Gestricken 63031200 aus synthetischen Chemiefasern 12 m2 63031900 aus anderen Spinnstoffen 12 m2 andere 63039100 aus Baumwolle 12 m2 630392 aus synthetischen Chemiefasern 63039210 aus Vliesstoffen 6,9 m2 63039290 andere 12 m2 630399 aus anderen Spinnstoffen 63039910 aus Vliesstoffen 6,9 m2 63039990 andere 12 m2 6304 Andere Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Waren der Position 9404 Bettüberwürfe 63041100 aus Gewirken oder Gestricken 12 p/st 630419 andere 63041910 aus Baumwolle 12 p/st 63041930 aus Flachs (Leinen) oder Ramie 12 p/st 63041990 aus anderen Spinnstoffen 12 p/st andere 63049100 aus Gewirken oder Gestricken 12 63049200 aus Baumwolle (ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken) 12 63049300 aus synthetischen Chemiefasern (ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken) 12 63049900 aus anderen Spinnstoffen (ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken) 12 6305 Säcke und Beutel zu Verpackungszwecken 630510 aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Position 5303 63051010 gebraucht 2 63051090 andere 4 63052000 aus Baumwolle 7,2 aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen 630532 flexible Schüttgutbehälter aus Streifen oder dergleichen, aus Polyethylen oder Polypropylen 63053211 aus Gewirken oder Gestricken 12 63053219 andere 7,2 63053290 andere 7,2 630533 andere, aus Streifen oder dergleichen, aus Polyethylen oder Polypropylen 63053310 aus Gewirken oder Gestricken 12 63053390 andere 7,2 63053900 andere 7,2 63059000 aus anderen Spinnstoffen 6,2 6306 Planen und Markisen; Zelte; Segel für Wasserfahrzeuge, für Surfbretter und für Landfahrzeuge; Campingausrüstungen Planen und Markisen 63061200 aus synthetischen Chemiefasern 12 63061900 aus anderen Spinnstoffen 12 Zelte 63062200 aus synthetischen Chemiefasern 12 63062900 aus anderen Spinnstoffen 12 63063000 Segel 12 63064000 Luftmatratzen 12 p/st andere 63069100 aus Baumwolle 12 63069900 aus anderen Spinnstoffen 12 6307 Andere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung 630710 Scheuertücher, Wischtücher, Spültücher, Staubtücher und ähnliche Reinigungstücher 63071010 aus Gewirken oder Gestricken 12 63071030 aus Vliesstoffen 6,9 63071090 andere 7,7 63072000 Schwimmwesten und Rettungsgürtel 6,3 630790 andere 63079010 aus Gewirken oder Gestricken 12 andere 63079091 aus Filz 6,3 63079099 andere 6,3
II.
WARENZUSAMMENSTELLUNGEN
63080000 Warenzusammenstellungen, aus Geweben und Garn, auch mit Zubehör, für die Herstellung von Teppichen, Tapisserien, bestickten Tischdecken oder Servietten oder ähnlichen Spinnstoffwaren, in Aufmachungen für den Einzelverkauf 12
III.
ALTWAREN UND LUMPEN
63090000 Altwaren 5,3 6310 Lumpen, aus Spinnstoffen; Bindfäden, Seile, Taue und Waren daraus, aus Spinnstoffen, in Form von Abfällen oder unbrauchbar gewordenen Waren 63101000 sortiert frei 63109000 andere frei

ABSCHNITT XII

KAPITEL 64

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 64 gehören nicht:

a)
Einwegartikel zum Bedecken der Füße oder Schuhe, aus leichtem oder wenig widerstandsfähigem Material (z. B. Papier, Kunststofffolie), ohne angebrachte Sohlen (Einreihung nach stofflicher Beschaffenheit);
b)
Fußbekleidung aus Spinnstoffen, ohne an das Oberteil durch Kleben, Nähen oder auf andere Weise angebrachte Laufsohle (Abschnitt XI);
c)
gebrauchte Schuhe der Position 6309;
d)
Waren aus Asbest (Position 6812);
e)
orthopädische Schuhe, orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, Teile davon (Position 9021);
f)
Schuhe, die den Charakter von Spielzeug haben, und Schuhe mit fest angebrachten Schlittschuhen oder Rollschuhen; Schienbeinschützer und ähnliche Sportschutzausrüstungen (Kapitel 95).

2.
Als „Teile” im Sinne der Position 6406 gelten nicht Stifte, Sohlenschützer, Ösen, Haken, Schnallen, Tressen, Pompons, Schnürsenkel und andere Zier- und Posamentierwaren (Einreihung nach stofflicher Beschaffenheit), Schuhknöpfe und andere Waren der Position 9606.
3.
Im Sinne des Kapitels 64 gelten als:

a)
„Kautschuk” und „Kunststoff” auch Gewebe und andere Spinnstofferzeugnisse, welche auf der Außenseite mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Kautschuk- oder Kunststoffschicht versehen sind; dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die durch diese Behandlungen zur Erlangung dieser Außenschicht hervorgerufen sind, außer Betracht;
b)
„Leder” Erzeugnisse der Positionen 4107 und 4112 bis 4114.

4.
Vorbehaltlich der Anmerkung 3 zu Kapitel 64 gelten als:

a)
Stoff des Oberteils der Stoff, der den größten Teil der Außenfläche bildet, unabhängig von Zubehör- oder Verstärkungsteilen wie Randeinfassungen, Knöchelschützer, Verzierungen, Schnallen, Laschen, Ösen oder ähnliche Vorrichtungen;
b)
Stoff der Laufsohle der Stoff, der den größten Teil der Berührungsfläche mit dem Boden bildet, unabhängig von Zubehör- oder Verstärkungsteilen wie Dornen, Stollen, Nägel, Sohlenschützer oder ähnliche Vorrichtungen.

Unterpositions-Anmerkung

1.
Als „Sportschuhe” im Sinne der Unterpositionen 640212, 640219, 640312, 640319 und 640411 gelten nur:

a)
Schuhe, die für die Ausübung einer Sportart bestimmt und mit Dornen, Krampen, Klammern, Stollen oder ähnlichen Vorrichtungen versehen oder für deren Anbringung hergerichtet sind;
b)
Schuhe für Schlittschuhe oder Rollschuhe, Skistiefel, Skilanglaufschuhe, Snowboardschuhe, Ringerschuhe, Boxerstiefel oder Radsportschuhe.

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Im Sinne der Anmerkung 4 Buchstabe a gelten als „Verstärkungsteile” alle Teile (z. B. aus Kunststoff oder Leder), die die Außenfläche des Oberteils bedecken, ihm eine höhere Festigkeit verleihen und mit der Sohle verbunden sein können. Nach Entfernung der Verstärkungsteile muss der sichtbare Teil die charakteristischen Merkmale eines Oberteils und nicht die eines Futters aufweisen.

Bei der Bestimmung des Stoffes, aus dem das Oberteil besteht, sind die Flächen des Oberteils zu berücksichtigen, die von Zubehör- oder Verstärkungsteilen bedeckt sind.

2.
Im Sinne der Anmerkung 4 Buchstabe b sind eine oder mehrere textile Lagen, die nicht die an eine normal genutzte Laufsohle gestellten Anforderungen (z. B. Dauerhaftigkeit, Widerstandsfähigkeit usw.) erfüllen, für Einreihungszwecke außer Betracht zu lassen.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 6401 Wasserdichte Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, bei denen weder das Oberteil mit der Laufsohle noch das Oberteil selbst durch Nähen, Nieten, Nageln, Schrauben, Stecken oder ähnliche Verfahren zusammengefügt ist 64011000 Schuhe, mit einem Metallschutz in der Vorderkappe 17 pa andere Schuhe 640192 den Knöchel, jedoch nicht das Knie bedeckend 64019210 mit Oberteil aus Kautschuk 17 pa 64019290 mit Oberteil aus Kunststoff 17 pa 64019900 andere 17 pa 6402 Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff Sportschuhe 640212 Skistiefel, Skilanglaufschuhe und Snowboardschuhe 64021210 Skistiefel und Skilanglaufschuhe 17 pa 64021290 Snowboardschuhe 17 pa 64021900 andere 16,9 pa 64022000 Schuhe mit Oberteil aus Bändern oder Riemen, mit der Sohle durch Zapfen zusammengesteckt 17 pa andere Schuhe 640291 den Knöchel bedeckend 64029110 mit einem Metallschutz in der Vorderkappe 17 pa 64029190 andere 16,9 pa 640299 andere 64029905 mit einem Metallschutz in der Vorderkappe 17 pa andere 64029910 mit Oberteil aus Kautschuk 16,8 pa mit Oberteil aus Kunststoff Schuhe, deren Blatt aus Riemen gefertigt oder nicht geschlossen ist 64029931 mit Absatz und Sohle mit einer größten Höhe von mehr als 3 cm 16,8 pa 64029939 andere 16,8 pa 64029950 Pantoffeln und andere Hausschuhe 16,8 pa andere, mit einer Länge der Innensohle von 64029991 weniger als 24 cm 16,8 pa 24 cm oder mehr 64029993 Schuhe, die nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar sind 16,8 pa andere 64029996 für Männer 16,8 pa 64029998 für Frauen 16,8 pa 6403 Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Leder Sportschuhe 64031200 Skistiefel, Skilanglaufschuhe und Snowboardschuhe 8 pa 64031900 andere 8 pa 64032000 Schuhe mit Laufsohlen aus Leder und Oberteil aus Lederriemen, die über den Spann und um die große Zehe führen 8 pa 64034000 andere Schuhe, mit einem Metallschutz in der Vorderkappe 8 pa andere Schuhe, mit Laufsohlen aus Leder 640351 den Knöchel bedeckend 64035105 mit einer Hauptsohle aus Holz, ohne Innensohle 8 pa andere den Knöchel, jedoch nicht die Wade bedeckend, mit einer Länge der Innensohle von 64035111 weniger als 24 cm 8 pa 24 cm oder mehr 64035115 für Männer 8 pa 64035119 für Frauen 8 pa andere, mit einer Länge der Innensohle von 64035191 weniger als 24 cm 8 pa 24 cm oder mehr 64035195 für Männer 8 pa 64035199 für Frauen 8 pa 640359 andere 64035905 mit einer Hauptsohle aus Holz, ohne Innensohle 8 pa andere Schuhe, deren Blatt aus Riemen gefertigt oder nicht geschlossen ist 64035911 mit Absatz und Sohle mit einer größten Höhe von mehr als 3 cm 5 pa andere, mit einer Länge der Innensohle von 64035931 weniger als 24 cm 8 pa 24 cm oder mehr 64035935 für Männer 8 pa 64035939 für Frauen 8 pa 64035950 Pantoffeln und andere Hausschuhe 8 pa andere, mit einer Länge der Innensohle von 64035991 weniger als 24 cm 8 pa 24 cm oder mehr 64035995 für Männer 8 pa 64035999 für Frauen 8 pa andere Schuhe 640391 den Knöchel bedeckend 64039105 mit einer Hauptsohle aus Holz, ohne Innensohle 8 pa andere den Knöchel, jedoch nicht die Wade bedeckend, mit einer Länge der Innensohle von 64039111 weniger als 24 cm 8 pa 24 cm oder mehr 64039113 Schuhe, die nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar sind 8 pa andere 64039116 für Männer 8 pa 64039118 für Frauen 8 pa andere, mit einer Länge der Innensohle von 64039191 weniger als 24 cm 8 pa 24 cm oder mehr 64039193 Schuhe, die nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar sind 8 pa andere 64039196 für Männer 8 pa 64039198 für Frauen 5 pa 640399 andere 64039905 mit einer Hauptsohle aus Holz, ohne Innensohle 8 pa andere Schuhe, deren Blatt aus Riemen gefertigt oder nicht geschlossen ist 64039911 mit Absatz und Sohle mit einer größten Höhe von mehr als 3 cm 8 pa andere, mit einer Länge der Innensohle von 64039931 weniger als 24 cm 8 pa 24 cm oder mehr 64039933 Schuhe, die nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar sind 8 pa andere 64039936 für Männer 8 pa 64039938 für Frauen 5 pa 64039950 Pantoffeln und andere Hausschuhe 8 pa andere, mit einer Länge der Innensohle von 64039991 weniger als 24 cm 8 pa 24 cm oder mehr 64039993 Schuhe, die nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar sind 8 pa andere 64039996 für Männer 8 pa 64039998 für Frauen 7 pa 6404 Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Spinnstoffen Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk oder Kunststoff 64041100 Sportschuhe; Tennisschuhe, Basketballschuhe, Turnschuhe, Trainingsschuhe und ähnliche Schuhe 16,9 pa 640419 andere 64041910 Pantoffeln und andere Hausschuhe 16,9 pa 64041990 andere 17 pa 640420 Schuhe mit Laufsohlen aus Leder oder rekonstituiertem Leder 64042010 Pantoffeln und andere Hausschuhe 17 pa 64042090 andere 17 pa 6405 Andere Schuhe 64051000 mit Oberteil aus Leder oder rekonstituiertem Leder 3,5 pa 640520 mit Oberteil aus Spinnstoffen 64052010 mit Laufsohlen aus Holz oder Kork 3,5 pa mit Laufsohlen aus anderen Stoffen 64052091 Pantoffeln und andere Hausschuhe 4 pa 64052099 andere 4 pa 640590 andere 64059010 mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder 17 pa 64059090 mit Laufsohlen aus anderen Stoffen 4 pa 6406 Schuhteile (einschließlich Schuhoberteile, auch an Sohlen befestigt, nicht jedoch an Laufsohlen); Einlegesohlen, Fersenstücke und ähnliche herausnehmbare Waren; Gamaschen und ähnliche Waren sowie Teile davon 640610 Schuhoberteile und Teile davon, ausgenommen Verstärkungen 64061010 aus Leder 3 64061090 aus anderen Stoffen 3 640620 Laufsohlen und Absätze, aus Kautschuk oder Kunststoff 64062010 aus Kautschuk 3 64062090 aus Kunststoff 3 andere 64069100 aus Holz 3 640699 aus anderen Stoffen 64069930 Zusammensetzungen aus Schuhoberteilen, die mit einer Brandsohle oder anderen Bodenteilen (ausgenommen Laufsohlen) verbunden sind 3 pa 64069950 Einlegesohlen und anderes herausnehmbares Zubehör 3 64069960 Laufsohlen aus Leder oder rekonstituiertem Leder 3 64069985 andere 3

KAPITEL 65

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 65 gehören nicht:

a)
gebrauchte Kopfbedeckungen der Position 6309;
b)
Kopfbedeckungen aus Asbest (Position 6812);
c)
Puppenhüte und andere Kopfbedeckungen, die den Charakter von Spielzeug haben, und Karnevalsartikel (Kapitel 95).

2.
Zu Position 6502 gehören auch Hutstumpen und Hutrohlinge, die aus Streifen spiralförmig zusammengenäht sind. Andere durch Nähen hergestellte Hutstumpen und Hutrohlinge gehören nicht zu Position 6502.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 65010000 Hutstumpen, weder geformt noch randgeformt, aus Filz; Hutplatten, Bandeaux (auch aufgeschnitten), aus Filz, zum Herstellen von Hüten 2,7 p/st 65020000 Hutstumpen oder Hutrohlinge, geflochten oder durch Verbindung von Streifen aus Stoffen aller Art hergestellt, weder geformt noch randgeformt noch ausgestattet frei p/st 6503 65040000 Hüte und andere Kopfbedeckungen, geflochten oder durch Verbindung von Streifen aus Stoffen aller Art hergestellt, auch ausgestattet frei p/st 6505 Hüte und andere Kopfbedeckungen, gewirkt oder gestrickt oder aus einem oder mehreren Stücken (ausgenommen Streifen) von Spitzen, Filz oder anderen Spinnstofferzeugnissen hergestellt, auch ausgestattet; Haarnetze aus Stoffen aller Art, auch ausgestattet 65051000 Haarnetze 2,7 650590 andere 65059005 aus Haarfilz oder aus Woll-Haarfilz, aus Hutstumpen oder Hutplatten der Position 6501 5,7 p/st andere 65059010 Baskenmützen, Uniformmützen ohne Schirm, Strickmützen, Feze, Chéchias und ähnliche schirmlose Kopfbedeckungen 2,7 p/st 65059030 Mützen, Uniformkappen und dergleichen, mit Schirm 2,7 p/st 65059080 andere 2,7 6506 Andere Hüte und Kopfbedeckungen, auch ausgestattet 650610 Sicherheitskopfbedeckungen 65061010 aus Kunststoff 2,7 p/st 65061080 aus anderen Stoffen 2,7 p/st andere 65069100 aus Kautschuk oder Kunststoff 2,7 p/st 650699 aus anderen Stoffen 65069910 aus Haarfilz oder aus Woll-Haarfilz, aus Hutstumpen oder Hutplatten der Position 6501 5,7 p/st 65069990 andere 2,7 p/st 65070000 Bänder zur Innenausrüstung, Innenfutter, Bezüge, Gestelle, Schirme und Kinnbänder, für Kopfbedeckungen 2,7

KAPITEL 66

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 66 gehören nicht:

a)
Messstöcke und dergleichen (Position 9017);
b)
Stockflinten, Stockdegen, Spazierstöcke mit Bleifüllung und dergleichen (Kapitel 93);
c)
Waren des Kapitels 95 (z. B. Regen- und Sonnenschirme, die den Charakter von Spielzeug haben).

2.
Zu Position 6603 gehören nicht Teile, Ausstattungen und Zubehör, aus Spinnstoffen, sowie Schirmhüllen, Schirmbezüge, Quasten, Troddeln und dergleichen, aus Stoffen aller Art, für die in Positionen 6601 und 6602 erfassten Waren. Derartige Waren werden nach eigener Beschaffenheit eingereiht. Dies gilt auch dann, wenn sie mit den Gegenständen, für die sie bestimmt sind, gestellt werden, sofern sie mit diesen Gegenständen nicht verbunden sind.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 6601 Regenschirme und Sonnenschirme (einschließlich Stockschirme, Gartenschirme und ähnliche Waren) 66011000 Gartenschirme und ähnliche Waren 4,7 p/st andere 66019100 Schirme mit Teleskopauszug 4,7 p/st 660199 andere mit Bezug aus Geweben aus Spinnstoffen 66019911 aus Chemiefasern 4,7 p/st 66019919 aus anderen Spinnstoffen 4,7 p/st 66019990 andere 4,7 p/st 66020000 Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und ähnliche Waren 2,7 6603 Teile, Ausstattungen und Zubehör für Waren der Positionen 6601 und 6602 66032000 Schirmgestelle, zusammengesetzt, auch mit Unterstock oder Griffstock 5,2 660390 andere 66039010 Griffe und Knäufe 2,7 66039090 andere 5

KAPITEL 67

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 67 gehören nicht:

a)
Filtertücher aus Menschenhaaren (Position 5911);
b)
Blumenmotive aus Spitzen, Stickereien oder anderen Spinnstoffwaren (Abschnitt XI);
c)
Schuhe (Kapitel 64);
d)
Kopfbedeckungen und Haarnetze (Kapitel 65);
e)
Spielzeug, Sportgeräte und Karnevalsartikel (Kapitel 95);
f)
Staubwedel, Puderquasten und Siebe aus Menschenhaaren (Kapitel 96).

2.
Zu Position 6701 gehören nicht:

a)
Waren, bei denen die Federn oder Daunen nur als Füllung der Polsterung dienen, insbesondere Bettausstattungen der Position 9404;
b)
Kleidung und Bekleidungszubehör, bei denen die Federn oder Daunen nur Besätze oder Auspolsterungen sind;
c)
künstliche Blumen, künstliches Blattwerk, Teile davon und daraus hergestellte Waren der Position 6702.

3.
Zu Position 6702 gehören nicht:

a)
Waren aus Glas (Kapitel 70);
b)
künstliche Blumen, künstliches Blattwerk oder künstliche Früchte, aus keramischen Stoffen, Stein, Metall, Holz oder anderen Stoffen, die durch Gießen, Schmieden, Behauen, Stanzen oder in anderer Weise in einem Stück hergestellt sind oder die aus mehreren Teilen bestehen, die anders als durch Binden, Kleben, Ineinanderstecken oder ähnliche Verfahren miteinander verbunden sind.

KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 67010000 Vogelbälge und andere Vogelteile mit ihren Federn oder Daunen, Federn, Teile von Federn, Daunen und Waren daraus (ausgenommen Waren der Position 0505 und bearbeitete Federspulen und -kiele) 2,7 6702 Künstliche Blumen, künstliches Blattwerk und künstliche Früchte sowie Teile davon; Waren aus künstlichen Blumen, künstlichem Blattwerk oder künstlichen Früchten 67021000 aus Kunststoff 4,7 67029000 aus anderen Stoffen 4,7 67030000 Menschenhaare, gleichgerichtet, gedünnt, gebleicht oder in anderer Weise zugerichtet; Wolle, Tierhaare und andere Spinnstoffe, für die Herstellung von Perücken und ähnlichen Waren zugerichtet 1,7 6704 Perücken, Bärte, Augenbrauen, Augenwimpern, Locken und dergleichen, aus Menschenhaaren, Tierhaaren oder Spinnstoffen; Waren aus Menschenhaaren, anderweit weder genannt noch inbegriffen aus synthetischen Spinnstoffen 67041100 vollständige Perücken 2,2 67041900 andere 2,2 67042000 aus Menschenhaaren 2,2 67049000 aus anderen Stoffen 2,2

ABSCHNITT XIII

KAPITEL 68

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 68 gehören nicht:

a)
Waren des Kapitels 25;
b)
gestrichene, überzogene oder getränkte Papiere und Pappen der Position 4810 oder 4811 (z. B. mit Glimmerstaub oder Grafit überzogene oder mit Bitumen oder Asphalt getränkte Papiere und Pappen);
c)
bestrichene, überzogene oder getränkte textile Flächenerzeugnisse des Kapitels 56 oder 59 und andere Spinnstofferzeugnisse (z. B. mit Glimmerstaub überzogene oder mit Bitumen oder Asphalt getränkte Gewebe);
d)
Waren des Kapitels 71;
e)
Werkzeuge und Werkzeugteile des Kapitels 82;
f)
Lithografiesteine (Position 8442);
g)
elektrische Isolatoren der Position 8546 und Isolierteile der Position 8547;
h)
kleine Schleifscheiben, Trennscheiben und dergleichen, für Dentalbohrmaschinen (Position 9018);
ij)
Waren des Kapitels 91 (z. B. Gehäuse für Uhren oder für andere Uhrmacherwaren);
k)
Waren des Kapitels 94 (z. B. Möbel, Beleuchtungskörper, vorgefertigte Gebäude);
l)
Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte);
m)
Waren der Position 9602, wenn sie aus den in Anmerkung 2 Buchstabe b zu Kapitel 96 genannten Stoffen bestehen, Waren der Position 9606 (z. B. Knöpfe), der Position 9609 (z. B. Schiefergriffel) oder der Position 9610 (z. B. Schiefertafeln zum Schreiben oder Zeichnen);
n)
Waren des Kapitels 97 (z. B. Kunstgegenstände).

2.
Der Begriff „bearbeitete Werksteine” in Position 6802 bezieht sich nicht nur auf Steine der in der Position 2515 oder 2516 erfassten Art, sondern auch auf alle anderen natürlichen Steine (z. B. Quarzit, Flintstein, Dolomit und Speckstein), die in gleicher Weise bearbeitet sind; das gilt jedoch nicht für Tonschiefer.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 68010000 Pflastersteine, Randsteine und Pflasterplatten, aus Naturstein (ausgenommen Schiefer) frei 6802 Bearbeitete Werksteine (ausgenommen Schiefer) und Waren daraus, ausgenommen Waren der Position 6801; Würfel und dergleichen für Mosaike aus Naturstein (einschließlich Schiefer), auch auf Unterlagen; Körnungen, Splitter und Mehl von Naturstein (einschließlich Schiefer), künstlich gefärbt 68021000 Fliesen, Würfel und dergleichen, auch in anderer als quadratischer oder rechteckiger Form, deren größte Fläche in ein Quadrat mit einer Seitenlänge von weniger als 7 cm eingeschlossen werden kann; Körnungen, Splitter und Mehl, künstlich gefärbt frei andere Werksteine und Waren daraus, lediglich geschnitten oder gesägt, mit ebener oder glatter Oberfläche 68022100 Marmor, Travertin und Alabaster 1,7 68022300 Granit 1,7 68022900 andere Steine 1,7 andere 680291 Marmor, Travertin und Alabaster 68029110 polierter Alabaster, verziert oder anders bearbeitet, jedoch ohne Bildhauerarbeit 1,7 68029190 andere 1,7 680292 andere Kalksteine 68029210 poliert, verziert oder anders bearbeitet, jedoch ohne Bildhauerarbeit 1,7 68029290 andere 1,7 680293 Granit 68029310 poliert, verziert oder anders bearbeitet, jedoch ohne Bildhauerarbeit, mit einem Eigengewicht von 10 kg oder mehr frei 68029390 andere 1,7 680299 andere Steine 68029910 poliert, verziert oder anders bearbeitet, jedoch ohne Bildhauerarbeit, mit einem Eigengewicht von 10 kg oder mehr frei 68029990 andere 1,7 680300 Bearbeiteter Tonschiefer und Waren aus Tonschiefer oder aus Pressschiefer 68030010 Schiefer für Dächer oder Fassaden 1,7 68030090 andere 1,7 6804 Mühlsteine, Schleifsteine und dergleichen, ohne Gestell, zum Mahlen, Zerfasern, Brechen, Schleifen, Polieren, Richten, Schneiden oder Trennen, Wetz- oder Poliersteine zum Handgebrauch und Teile davon, aus Natursteinen, aus agglomerierten natürlichen oder künstlichen Schleifstoffen oder keramisch hergestellt, auch mit Teilen aus anderen Stoffen 68041000 Mühlsteine und Steine zum Mahlen, Zerfasern oder Brechen frei andere Mühlsteine, Schleifsteine und dergleichen 68042100 aus agglomerierten synthetischen oder natürlichen Diamanten 1,7 680422 aus anderen agglomerierten Schleifstoffen oder keramisch hergestellt aus künstlichen Schleifstoffen, mit Bindemittel aus Kunstharz 68042212 nicht verstärkt frei 68042218 verstärkt frei 68042230 aus keramischen Stoffen oder Silicaten frei 68042250 aus anderen Stoffen frei 68042290 andere frei 68042300 aus Naturstein frei 68043000 Wetz- oder Poliersteine zum Handgebrauch frei 6805 Natürliche oder künstliche Schleifmittel, in Pulver- oder Körnerform, auf einer Unterlage aus Spinnstoffen, Papier, Pappe oder anderen Stoffen, auch zugeschnitten, genäht oder anders zusammengefügt 68051000 nur auf einer Unterlage aus Gewebe aus Spinnstoffen 1,7 68052000 nur auf einer Unterlage aus Papier oder Pappe 1,7 680530 auf einer Unterlage aus anderen Stoffen 68053010 auf einer Unterlage aus Gewebe aus Spinnstoffen in Verbindung mit Papier oder Pappe 1,7 68053020 auf einer Unterlage aus Vulkanfiber 1,7 68053080 andere 1,7 6806 Hüttenwolle/Schlackenwolle, Steinwolle und ähnliche mineralische Wollen; geblähter Vermiculit, geblähter Ton, Schaumschlacke und ähnliche geblähte mineralische Erzeugnisse; Mischungen und Waren aus mineralischen Stoffen zu Wärme-, Kälte- oder Schallschutzzwecken, ausgenommen Waren der Positionen 6811 und 6812 oder des Kapitels 69 68061000 Hüttenwolle/Schlackenwolle, Steinwolle und ähnliche mineralische Wollen, auch miteinander gemischt, lose, in Platten oder in Rollen frei 680620 geblähter Vermiculit, geblähter Ton, Schaumschlacke und ähnliche geblähte mineralische Erzeugnisse, auch miteinander gemischt 68062010 geblähter Ton frei 68062090 andere frei 68069000 andere frei 6807 Waren aus Asphalt oder aus ähnlichen Stoffen (z. B. Erdölpech, Kohlenteerpech) 680710 in Rollen 68071010 Dach- und Dichtungsbahnen frei m2 68071090 andere frei 68079000 andere frei 68080000 Platten, Dielen, Fliesen, Blöcke und dergleichen, aus Pflanzenfasern, Stroh oder aus Holzspänen, -schnitzeln, -fasern, Sägemehl oder anderen Holzabfällen, mit Zement, Gips oder anderen mineralischen Bindemitteln hergestellt 1,7 6809 Waren aus Gips oder aus Mischungen auf der Grundlage von Gips Platten, Tafeln, Dielen, Fliesen und ähnliche Waren, nicht verziert 68091100 nur mit Papier oder Pappe überzogen oder verstärkt 1,7 m2 68091900 andere 1,7 m2 68099000 andere 1,7 6810 Waren aus Zement, Beton oder Kunststein, auch bewehrt Ziegel, Fliesen, Mauersteine und dergleichen 681011 Baublöcke und Mauersteine 68101110 aus Leichtbeton (auf Basis von Bimskies, granulierter Schlacke usw.) 1,7 68101190 andere 1,7 681019 andere 68101910 Dachsteine 1,7 Wand- und Bodenplatten 68101931 aus Beton 1,7 m2 68101939 andere 1,7 m2 68101990 andere 1,7 andere 681091 vorgefertigte Bauelemente 68109110 Fußbodenelemente 1,7 68109190 andere 1,7 68109900 andere 1,7 6811 Waren aus Asbestzement, Cellulosezement oder dergleichen 68114000 Asbest enthaltend 1,7 keinen Asbest enthaltend 68118100 Wellplatten 1,7 681182 andere Platten, Tafeln, Fliesen, Ziegel und dergleichen 68118210 Platten für Dachdeckung und Fassadenverkleidung, mit einer Abmessung von 40 × 60 cm oder weniger 1,7 m2 68118290 andere 1,7 68118300 Rohre, Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke 1,7 68118900 andere 1,7 6812 Bearbeitete Asbestfasern; Mischungen auf der Grundlage von Asbest oder auf der Grundlage von Asbest und Magnesiumcarbonat; Waren aus solchen Mischungen oder aus Asbest (z. B. Garne, Gewebe, Kleidung, Kopfbedeckungen, Schuhe, Dichtungen), auch bewehrt, ausgenommen Waren der Position 6811 oder 6813 681280 aus Krokydolith 68128010 bearbeitete Fasern; Mischungen auf der Grundlage von Asbest oder auf der Grundlage von Asbest und Magnesiumcarbonat 1,7 68128090 andere 3,7 andere 68129100 Kleidung, Bekleidungszubehör, Schuhe und Kopfbedeckungen 3,7 68129200 Papier, Pappe und Filz 3,7 68129300 Dichtungsmaterial aus zusammengepressten Asbestfasern und Elastomeren, in Platten oder Rollen 3,7 681299 andere 68129910 bearbeitete Asbestfasern; Mischungen auf der Grundlage von Asbest oder auf der Grundlage von Asbest und Magnesiumcarbonat 1,7 68129990 andere 3,7 6813 Reibungsbeläge (z. B. Platten, Rollen, Streifen, Segmente, Scheiben, Ringe, Klötze), nicht montiert, für Bremsen, Kupplungen und dergleichen, auf der Grundlage von Asbest, anderen mineralischen Stoffen oder Zellstoff, auch in Verbindung mit Spinnstoffen oder anderen Stoffen 68132000 Asbest enthaltend 2,7 keinen Asbest enthaltend 68138100 Bremsbeläge und Bremsklötze 2,7 68138900 andere 2,7 6814 Bearbeiteter Glimmer und Glimmerwaren, einschließlich agglomerierter oder rekonstituierter Glimmer, auch auf Unterlagen aus Papier, Pappe oder aus anderen Stoffen 68141000 Platten, Blätter oder Streifen aus agglomeriertem oder rekonstituiertem Glimmer, auch auf Unterlagen 1,7 68149000 andere 1,7 6815 Waren aus Steinen oder anderen mineralischen Stoffen (einschließlich Kohlenstofffasern, Waren aus Kohlenstofffasern und Waren aus Torf), anderweit weder genannt noch inbegriffen 681510 Waren aus Grafit oder anderem Kohlenstoff, nicht für elektrotechnische Zwecke 68151010 Kohlenstofffasern und Waren aus Kohlenstofffasern frei 68151090 andere frei 68152000 Waren aus Torf frei andere 68159100 Magnesit, Dolomit oder Chromit enthaltend frei 681599 andere 68159910 aus feuerfesten Stoffen, chemisch gebunden frei 68159990 andere frei

KAPITEL 69

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 69 gehören nur keramische Waren, die nach vorheriger Formgebung gebrannt sind. Zu den Positionen 6904 bis 6914 gehören nicht Waren der Positionen 6901 bis 6903.
2.
Zu Kapitel 69 gehören nicht:

a)
Waren der Position 2844;
b)
Waren der Position 6804;
c)
Waren des Kapitels 71 (z. B. Fantasieschmuck);
d)
Cermets der Position 8113;
e)
Waren des Kapitels 82;
f)
elektrische Isolatoren der Position 8546 und Isolierteile der Position 8547;
g)
künstliche Zähne aus keramischen Stoffen (Position 9021);
h)
Waren des Kapitels 91 (z. B. Uhren und Gehäuse für Uhren);
ij)
Waren des Kapitels 94 (z. B. Möbel, Beleuchtungskörper, vorgefertigte Gebäude);
k)
Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte);
l)
Waren der Position 9606 (z. B. Knöpfe) oder der Position 9614 (z. B. Tabakpfeifen);
m)
Waren des Kapitels 97 (z. B. Kunstgegenstände).

KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit
I.
WAREN AUS KIESELSÄUREHALTIGEN FOSSILEN MEHLEN ODER ÄHNLICHEN KIESELSÄUREHALTIGEN ERDEN UND FEUERFESTE WAREN
69010000 Steine, Platten, Fliesen und andere keramische Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen (z. B. Kieselgur, Tripel, Diatomit) oder aus ähnlichen kieselsäurehaltigen Erden 2 6902 Feuerfeste Steine, Platten, Fliesen und ähnliche feuerfeste keramische Bauteile, ausgenommen Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen oder ähnlichen kieselsäurehaltigen Erden 69021000 mit einem Gehalt der Elemente Mg, Ca oder Cr, berechnet als MgO, CaO oder Cr2O3, einzeln oder gemeinsam, von mehr als 50 GHT 2 690220 mit einem Gehalt an Tonerde (Al2O3), an Kieselsäure (SiO2) oder einer Mischung oder Verbindung dieser Erzeugnisse von mehr als 50 GHT 69022010 mit einem Gehalt an Kieselsäure (SiO2) von 93 GHT oder mehr 2 andere 69022091 mit einem Gehalt an Tonerde (Al2O3) von mehr als 7, jedoch weniger als 45 GHT 2 69022099 andere 2 69029000 andere 2 6903 Andere feuerfeste keramische Waren (z. B. Retorten, Schmelztiegel, Muffeln, Ausgüsse, Stopfen, Stützen, Kapellen, Rohre, Schutzrohre, Stäbe), ausgenommen Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen oder aus ähnlichen kieselsäurehaltigen Erden 69031000 mit einem Gehalt an Grafit oder anderem Kohlenstoff, auch untereinander gemischt, von mehr als 50 GHT 5 690320 mit einem Gehalt an Tonerde (Al2O3) oder einer Mischung oder Verbindung von Tonerde und Kieselsäure (SiO2) von mehr als 50 GHT 69032010 mit einem Gehalt an Tonerde (Al2O3) von weniger als 45 GHT 5 69032090 mit einem Gehalt an Tonerde (Al2O3) von 45 GHT oder mehr 5 690390 andere 69039010 mit einem Gehalt an Grafit oder anderem Kohlenstoff, auch untereinander gemischt, von mehr als 25 bis 50 GHT 5 69039090 andere 5
II.
ANDERE KERAMISCHE WAREN
6904 Mauerziegel, Hourdis, Deckenziegel und dergleichen, aus keramischen Stoffen 69041000 Mauerziegel 2 p/st 69049000 andere 2 6905 Dachziegel, Schornsteinteile/Elemente für Rauchfänge, Rauchleitungen, Bauzierrate und andere Baukeramik 69051000 Dachziegel frei p/st 69059000 andere frei 69060000 Keramische Rohre, Rohrleitungen, Rinnen, Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke frei 6907 Unglasierte keramische Fliesen, Boden- und Wandplatten; unglasierte keramische Steinchen, Würfel und ähnliche Waren für Mosaike, auch auf Unterlage 69071000 Fliesen, Würfel, Steinchen und ähnliche Waren, auch in anderer als quadratischer oder rechteckiger Form, deren größte Fläche in ein Quadrat mit einer Seitenlänge von weniger als 7 cm eingeschlossen werden kann 5 m2 690790 andere 69079010 Spaltplatten 5 m2 andere 69079091 aus Steinzeug 5 m2 69079093 aus Steingut oder feinen Erden 5 m2 69079099 andere 5 m2 6908 Glasierte keramische Fliesen, Boden- und Wandplatten; glasierte keramische Steinchen, Würfel und ähnliche Waren für Mosaike, auch auf Unterlage 690810 Fliesen, Würfel, Steinchen und ähnliche Waren, auch in anderer als quadratischer oder rechteckiger Form, deren größte Fläche in ein Quadrat mit einer Seitenlänge von weniger als 7 cm eingeschlossen werden kann 69081010 aus gewöhnlichem Ton 7 m2 69081090 andere 7 m2 690890 andere aus gewöhnlichem Ton 69089011 Spaltplatten 6 m2 andere, mit einer größten Dicke von 69089021 15 mm oder weniger 5 m2 69089029 mehr als 15 mm 5 m2 andere 69089031 Spaltplatten 5 m2 andere 69089051 mit einer Oberfläche von 90 cm2 oder weniger 7 m2 andere 69089091 aus Steinzeug 5 m2 69089093 aus Steingut oder feinen Erden 5 m2 69089099 andere 5 m2 6909 Keramische Waren zu chemischen und anderen technischen Zwecken; keramische Tröge, Wannen und ähnliche Behältnisse für die Landwirtschaft; keramische Krüge und ähnliche Behältnisse zu Transport- oder Verpackungszwecken Waren zu chemischen und anderen technischen Zwecken 69091100 aus Porzellan 5 69091200 Waren mit einer Mohsschen Härte von 9 oder mehr 5 69091900 andere 5 69099000 andere 5 6910 Keramische Ausgüsse (Spülbecken), Waschbecken, Waschbeckensockel, Badewannen, Bidets, Klosettbecken, Spülkästen, Urinierbecken und ähnliche Installationsgegenstände zu sanitären Zwecken 69101000 aus Porzellan 7 69109000 andere 7 6911 Geschirr, andere Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände, aus Porzellan 69111000 Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch 12 69119000 andere 12 691200 Anderes keramisches Geschirr, andere keramische Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände 69120010 aus gewöhnlichem Ton 5 69120030 aus Steinzeug 5,5 69120050 aus Steingut oder feinen Erden 9 69120090 andere 7 6913 Statuetten und andere keramische Ziergegenstände 69131000 aus Porzellan 6 691390 andere 69139010 aus gewöhnlichem Ton 3,5 andere 69139091 aus Steinzeug 6 69139093 aus Steingut oder feinen Erden 6 69139099 andere 6 6914 Andere keramische Waren 69141000 aus Porzellan 5 691490 andere 69149010 aus gewöhnlichem Ton 3 69149090 andere 3

KAPITEL 70

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 70 gehören nicht:

a)
Waren der Position 3207 (z. B. Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Glasfritten, anderes Glas in Form von Pulver, Granalien oder Flocken);
b)
Waren des Kapitels 71 (z. B. Fantasieschmuck);
c)
Kabel aus optischen Fasern der Position 8544, elektrische Isolatoren (Position 8546) oder Isolierteile der Position 8547;
d)
optische Fasern, optisch bearbeitete optische Elemente, Injektionsspritzen, künstliche Augen, Thermometer, Barometer, Dichtemesser und andere Waren des Kapitels 90;
e)
Beleuchtungskörper, Leuchtschilder, Reklameleuchten, Namensschilder und ähnliche Waren, mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, der Position 9405;
f)
Spielzeug, Spiele, Sportgeräte, Weihnachtsartikel und andere Waren des Kapitels 95, ausgenommen Augen ohne Mechanismus für Puppen oder für andere Waren des Kapitels 95;
g)
Knöpfe, Parfümzerstäuber, Vakuumisolierflaschen und andere Waren des Kapitels 96.

2.
Für die Anwendung der Positionen 7003, 7004 und 7005

a)
werden die vor dem Aushärten liegenden Arbeitsvorgänge bei dem Merkmal „bearbeitet” nicht berücksichtigt;
b)
bleibt ein Zuschneiden auf bestimmte Formen für die Einreihung von Glas in Platten oder Tafeln ohne Einfluss;
c)
gelten als „absorbierende, reflektierende oder nicht reflektierende Schicht” mikroskopisch dünne Überzüge aus Metall oder einer chemischen Verbindung (z. B. Metalloxid), die z. B. Infrarotlicht absorbieren oder das Reflexionsvermögen des Glases verbessern, ohne es undurchsichtig oder lichtundurchlässig zu machen oder die Lichtreflexion an der Glasoberfläche verhindern.

3.
Waren der Position 7006 bleiben in dieser Position, auch wenn sie den Charakter von Fertigwaren haben.
4.
Als „Glaswolle” im Sinne der Position 7019 gelten:

a)
mineralische Wollen mit einem Gehalt an Siliciumdioxid (SiO2) von 60 GHT oder mehr;
b)
mineralische Wollen mit einem Gehalt an Siliciumdioxid (SiO2) von weniger als 60 GHT, jedoch mit einem Gehalt an Alkalioxiden (K2O oder Na2O) von mehr als 5 GHT oder mit einem Gehalt an Bortrioxid (B2O3) von mehr als 2 GHT.

Mineralische Wollen, welche die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, gehören zu Position 6806.

5.
Als „Glas” im Sinne der Nomenklatur gelten auch geschmolzener Quarz und anderes geschmolzenes Siliciumdioxid.

Unterpositions-Anmerkung

1.
Als „Bleikristall” im Sinne der Unterpositionen 701322, 701333, 701341 und 701391 gilt nur Glas mit einem Gehalt an Bleimonoxid (PbO) von 24 GHT oder mehr.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 700100 Bruchglas und andere Abfälle und Scherben von Glas; Glasmasse 70010010 Bruchglas und andere Abfälle und Scherben von Glas frei Glasmasse 70010091 optisches Glas 3 70010099 anderes frei 7002 Glas in Kugeln (ausgenommen Mikrokugeln der Position 7018), Stangen, Stäben oder Rohren, nicht bearbeitet 70021000 Kugeln 3 700220 Stangen oder Stäbe 70022010 aus optischem Glas 3 70022090 andere 3 Rohre 70023100 aus geschmolzenem Quarz oder aus anderem geschmolzenen Siliciumdioxid 3 70023200 aus anderem Glas, mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von 5 × 10–6 oder weniger je Kelvin in einem Temperaturbereich von 0 °C bis 300 °C 3 70023900 andere 3 7003 Gegossenes oder gewalztes Glas, in Platten, Tafeln oder Profilen, auch mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht, jedoch nicht anders bearbeitet Platten oder Tafeln, nicht mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt 700312 in der Masse gefärbt, undurchsichtig, überfangen oder mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht 70031210 aus optischem Glas 3 m2 andere 70031291 mit nicht reflektierender Schicht 3 m2 70031299 andere 3,8 MIN 0,6 €/100 kg/br m2 700319 andere 70031910 aus optischem Glas 3 m2 70031990 andere 3,8 MIN 0,6 €/100 kg/br m2 70032000 Platten oder Tafeln, mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt 3,8 MIN 0,4 €/100 kg/br m2 70033000 Profile 3 7004 Gezogenes oder geblasenes Glas in Tafeln, auch mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht, jedoch nicht anders bearbeitet 700420 in der Masse gefärbt, undurchsichtig, überfangen oder mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht 70042010 optisches Glas 3 m2 anderes 70042091 mit nicht reflektierender Schicht 3 m2 70042099 anderes 4,4 MIN 0,4 €/100 kg/br m2 700490 anderes 70049010 optisches Glas 3 m2 70049080 anderes 4,4 MIN 0,4 €/100 kg/br m2 7005 Feuerpoliertes Glas (float-glass) und auf einer oder beiden Seiten geschliffenes oder poliertes Glas, in Platten oder Tafeln, auch mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht, jedoch nicht anders bearbeitet 700510 nicht mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt, mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht 70051005 mit nicht reflektierender Schicht 3 m2 anderes, mit einer Dicke von 70051025 3,5 mm oder weniger 2 m2 70051030 mehr als 3,5 mm bis 4,5 mm 2 m2 70051080 mehr als 4,5 mm 2 m2 anderes, nicht mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt 700521 in der Masse gefärbt, undurchsichtig, überfangen oder nur geschliffen 70052125 mit einer Dicke von 3,5 mm oder weniger 2 m2 70052130 mit einer Dicke von mehr als 3,5 mm bis 4,5 mm 2 m2 70052180 mit einer Dicke von mehr als 4,5 mm 2 m2 700529 anderes 70052925 mit einer Dicke von 3,5 mm oder weniger 2 m2 70052935 mit einer Dicke von mehr als 3,5 mm bis 4,5 mm 2 m2 70052980 mit einer Dicke von mehr als 4,5 mm 2 m2 70053000 mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt 2 m2 700600 Glas der Position 7003, 7004 oder 7005, gebogen, mit bearbeiteten Kanten, graviert, gelocht, emailliert oder anders bearbeitet, jedoch weder gerahmt noch in Verbindung mit anderen Stoffen 70060010 optisches Glas 3 70060090 anderes 3 7007 Vorgespanntes Einschichten-Sicherheitsglas und Mehrschichten-Sicherheitsglas (Verbundglas) vorgespanntes Einschichten-Sicherheitsglas 700711 in Abmessungen und Formen von der in Kraftfahrzeugen, Luftfahrzeugen, Wasserfahrzeugen oder anderen Fahrzeugen verwendeten Art 70071110 in Abmessungen und Formen von der in Kraftfahrzeugen verwendeten Art 3 70071190 anderes 3 700719 anderes 70071910 emailliert 3 m2 70071920 in der Masse gefärbt, undurchsichtig, überfangen oder mit absorbierender oder reflektierender Schicht 3 m2 70071980 anderes 3 m2 Mehrschichten-Sicherheitsglas (Verbundglas) 700721 in Abmessungen und Formen von der in Kraftfahrzeugen, Luftfahrzeugen, Wasserfahrzeugen oder anderen Fahrzeugen verwendeten Art 70072120 in Abmessungen und Formen von der in Kraftfahrzeugen verwendeten Art 3 70072180 anderes 3 70072900 anderes 3 m2 700800 Mehrschichtige Isolierverglasungen 70080020 in der Masse gefärbt, undurchsichtig, überfangen oder mit absorbierender oder reflektierender Schicht 3 m2 andere 70080081 bestehend aus zwei entlang der Ränder durch eine luftdichte Abdichtung verschweißte Glasplatten und getrennt durch eine Schicht aus Luft, anderen Gasen oder durch ein Vakuum 3 m2 70080089 andere 3 m2 7009 Spiegel aus Glas, auch gerahmt, einschließlich Rückspiegel 70091000 Rückspiegel für Fahrzeuge 4 p/st andere 70099100 nicht gerahmt 4 70099200 gerahmt 4 7010 Flaschen, Glasballons, Korbflaschen, Flakons, Krüge, Töpfe, Röhrchen, Ampullen und andere Behältnisse aus Glas, zu Transport- oder Verpackungszwecken; Konservengläser; Stopfen, Deckel und andere Verschlüsse, aus Glas 70101000 Ampullen 3 p/st 70102000 Stopfen, Deckel und andere Verschlüsse 5 701090 andere 70109010 Haushaltskonservengläser 5 p/st andere 70109021 hergestellt aus Glasröhren 5 p/st andere, mit einem Nenninhalt von 70109031 2,5 l oder mehr 5 p/st weniger als 2,5 l für Nahrungsmittel und Getränke Flaschen aus nicht gefärbtem Glas, mit einem Nenninhalt von 70109041 1 l oder mehr 5 p/st 70109043 mehr als 0,33 l, jedoch weniger als 1 l 5 p/st 70109045 0,15 l bis 0,33 l 5 p/st 70109047 weniger als 0,15 l 5 p/st aus gefärbtem Glas, mit einem Nenninhalt von 70109051 1 l oder mehr 5 p/st 70109053 mehr als 0,33 l, jedoch weniger als 1 l 5 p/st 70109055 0,15 l bis 0,33 l 5 p/st 70109057 weniger als 0,15 l 5 p/st andere, mit einem Nenninhalt von 70109061 0,25 l oder mehr 5 p/st 70109067 weniger als 0,25 l 5 p/st für pharmazeutische Erzeugnisse, mit einem Nenninhalt von 70109071 mehr als 0,055 l 5 p/st 70109079 0,055 l oder weniger 5 p/st für andere Erzeugnisse 70109091 aus nicht gefärbtem Glas 5 p/st 70109099 aus gefärbtem Glas 5 p/st 7011 Offene Glaskolben und Glasrohre, Glasteile davon, ohne Ausrüstung, für elektrische Lampen, Kathodenstrahlröhren oder dergleichen 70111000 für elektrische Beleuchtung 4 70112000 für Kathodenstrahlröhren 4 70119000 andere 4 7012 7013 Glaswaren zur Verwendung bei Tisch, in der Küche, bei der Toilette, im Büro, zur Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken (ausgenommen Waren der Position 7010 oder 7018) 70131000 aus Glaskeramik 11 p/st Trinkgläser mit Stiel, ausgenommen Waren aus Glaskeramik 701322 aus Bleikristall 70132210 handgefertigt (manuelle Glasentnahme) 11 p/st 70132290 mechanisch gefertigt (mechanische Glasentnahme) 11 p/st 701328 andere 70132810 handgefertigt (manuelle Glasentnahme) 11 p/st 70132890 mechanisch gefertigt (mechanische Glasentnahme) 11 p/st andere Trinkgläser, ausgenommen Waren aus Glaskeramik 701333 aus Bleikristall handgefertigt (manuelle Glasentnahme) 70133311 geschliffen oder anders bearbeitet 11 p/st 70133319 andere 11 p/st mechanisch gefertigt (mechanische Glasentnahme) 70133391 geschliffen oder anders bearbeitet 11 p/st 70133399 andere 11 p/st 701337 andere 70133710 aus vorgespanntem Glas 11 p/st andere handgefertigt (manuelle Glasentnahme) 70133751 geschliffen oder anders bearbeitet 11 p/st 70133759 andere 11 p/st mechanisch gefertigt (mechanische Glasentnahme) 70133791 geschliffen oder anders bearbeitet 11 p/st 70133799 andere 11 p/st Glaswaren zur Verwendung bei Tisch (ausgenommen Trinkgläser) oder in der Küche, ausgenommen Waren aus Glaskeramik 701341 aus Bleikristall 70134110 handgefertigt (manuelle Glasentnahme) 11 p/st 70134190 mechanisch gefertigt (mechanische Glasentnahme) 11 p/st 70134200 aus anderem Glas, mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von 5 × 10–6 oder weniger je Kelvin bei Temperaturen von 0 °C bis 300 °C 11 p/st 701349 andere 70134910 aus vorgespanntem Glas 11 p/st andere 70134991 handgefertigt (manuelle Glasentnahme) 11 p/st 70134999 mechanisch gefertigt (mechanische Glasentnahme) 11 p/st andere Glaswaren 701391 aus Bleikristall 70139110 handgefertigt (manuelle Glasentnahme) 11 p/st 70139190 mechanisch gefertigt (mechanische Glasentnahme) 11 p/st 70139900 andere 11 p/st 70140000 Glaswaren für Signalvorrichtungen und optische Elemente, aus Glas (ausgenommen Waren der Position 7015), jedoch nicht optisch bearbeitet 3 7015 Gläser für Uhren und ähnliche Gläser, Gläser für einfache oder medizinische Brillen, gewölbt, gebogen, hohl oder dergleichen, nicht optisch bearbeitet; Hohlkugeln und Hohlkugelsegmente, aus Glas, zum Herstellen solcher Gläser 70151000 Gläser für medizinische Brillen 3 70159000 andere 3 7016 Bausteine, Platten, Fliesen, Dachziegel und andere Waren, aus gepresstem oder geformtem Glas, auch mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt, zu Bauzwecken; Glaswürfel und andere Glaskurzwaren, auch auf Unterlagen, für Mosaike oder zu ähnlichen Zierzwecken; Kunstverglasungen; vielzelliges Glas oder Schaumglas, in Blöcken, Tafeln, Platten, Schalen oder dergleichen 70161000 Glaswürfel und andere Glaskurzwaren, auch auf Unterlagen, für Mosaike oder zu ähnlichen Zierzwecken 8 701690 andere 70169010 Kunstverglasungen 3 m2 70169040 Glassteine, zu Bauzwecken 3 MIN 1,2 €/100 kg/br 70169070 andere 3 MIN 1,2 €/100 kg/br 7017 Glaswaren für Laboratorien, hygienische oder pharmazeutische Bedarfsartikel aus Glas, auch mit Skalen oder Eichzeichen 70171000 aus geschmolzenem Quarz oder anderem geschmolzenen Siliciumdioxid 3 70172000 aus anderem Glas, mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von 5 × 10–6 oder weniger je Kelvin in einem Temperaturbereich von 0 °C bis 300 °C 3 70179000 andere 3 7018 Glasperlen, Nachahmungen von Perlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen und ähnliche Glaskurzwaren und Waren daraus, ausgenommen Fantasieschmuck; Glasaugen, ausgenommen Prothesen; Zier- und Fantasiegegenstände aus lampengeblasenem (gesponnenem) Glas, ausgenommen Fantasieschmuck; Mikrokugeln aus Glas, mit einem Durchmesser von 1 mm oder weniger 701810 Glasperlen, Nachahmungen von Perlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen und ähnliche Glaskurzwaren Glasperlen 70181011 geschliffen und mechanisch poliert frei 70181019 andere 7 70181030 Nachahmungen von Perlen frei Nachahmungen von Edelsteinen und Schmucksteinen 70181051 geschliffen und mechanisch poliert frei 70181059 andere 3 70181090 andere 3(13) 70182000 Mikrokugeln mit einem Durchmesser von 1 mm oder weniger 3 701890 andere 70189010 Glasaugen; Erzeugnisse aus Glaskurzwaren 3 70189090 andere 6 7019 Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, Gewebe) Vorgarne (Lunten), Glasseidenstränge (Rovings), Garne und Stapelfasern 70191100 Stapelfasern mit einer Länge von 50 mm oder weniger (chopped strands) 7 70191200 Glasseidenstränge (Rovings) 7 701919 andere 70191910 aus Filamenten 7 70191990 aus Stapelfasern 7 Vliese, Matten, Matratzen, Platten und ähnliche nicht gewebte Erzeugnisse 70193100 Matten 7 70193200 Vliese 5 70193900 andere 5 70194000 Gewebe aus Glasseidensträngen (Rovings) 7 andere Gewebe 70195100 mit einer Breite von 30 cm oder weniger 7 70195200 mit einer Breite von mehr als 30 cm, in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 250 g, aus Filamenten mit einem Titer des einfachen Garns von 136 tex oder weniger 7 70195900 andere 7 701990 andere 70199010 nicht textile Glasfasern, lose oder in Flocken 7 70199030 Schläuche und Schalen zur Isolierung von Rohren 7 andere 70199091 aus textilen Glasfasern 7 70199099 andere 7 702000 Andere Waren aus Glas 70200005 Reagenzröhren und Halterungen aus Quarz zur Verwendung in Diffusions- und Oxidationsöfen bei der Herstellung von Halbleitermaterialien frei Glaskolben für Vakuum-Isolierflaschen oder für andere Vakuum-Isolierbehälter 70200007 unfertig 3 70200008 fertig 6 andere 70200010 aus geschmolzenem Quarz oder anderem geschmolzenen Siliciumdioxid 3 70200030 aus anderem Glas, mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von 5 × 10–6 oder weniger je Kelvin in einem Temperaturbereich von 0 °C bis 300 °C 3 70200080 andere 3

ABSCHNITT XIV

KAPITEL 71

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 71 gehören, vorbehaltlich der Anmerkung 1 a zu Abschnitt VI und der nachstehenden Ausnahmen, alle Waren, die ganz oder teilweise bestehen:

a)
aus echten Perlen oder Zuchtperlen oder aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) oder
b)
aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen.

2.
A)
Zu den Positionen 7113, 7114 und 7115 gehören nicht Waren, die Edelmetalle oder Edelmetallplattierungen nur als geringfügige Verzierungen oder als unwesentliche Zutaten (z. B. Monogramme, Ringbeschläge, Kanten) enthalten; auf diese Waren findet die vorstehende Anmerkung 1 b keine Anwendung.
B)
Zu Position 7116 gehören nur Waren, die Edelmetalle oder Edelmetallplattierungen nicht oder nur als geringfügige Verzierungen oder unwesentliche Zutaten enthalten.
3.
Zu Kapitel 71 gehören nicht:

a)
Edelmetallamalgame oder Edelmetalle in kolloidem Zustand (Position 2843);
b)
steriles chirurgisches Nahtmaterial, Zahnfüllstoffe und andere Waren des Kapitels 30;
c)
Waren des Kapitels 32 (z. B. flüssige Glanzmittel);
d)
auf Trägern fixierte Katalysatoren (Position 3815);
e)
Waren der Position 4202 oder 4203, die in Anmerkung 2 B zu Kapitel 42 genannt sind;
f)
Waren der Position 4303 oder 4304;
g)
Waren des Abschnitts XI (Spinnstoffe und Waren daraus);
h)
Schuhe, Kopfbedeckungen und andere Waren des Kapitels 64 oder 65;
ij)
Schirme, Gehstöcke und andere Waren des Kapitels 66;
k)
Waren aus Schleifmitteln, die Pulver von Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) enthalten, der Position 6804 oder 6805 oder des Kapitels 82, Werkzeuge oder andere Waren des Kapitels 82, mit arbeitendem Teil aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten); Maschinen, Apparate, elektrotechnische Erzeugnisse und Teile davon, des Abschnitts XVI; Waren und Teile davon, ganz aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten), bleiben jedoch im Kapitel 71, ausgenommen bearbeitete, nicht montierte Saphire und Diamanten für Tonabnehmer-Abtastnadeln (Position 8522);
l)
Waren des Kapitels 90, 91 oder 92 (wissenschaftliche Instrumente, Uhrmacherwaren und Musikinstrumente);
m)
Waffen und Teile davon (Kapitel 93);
n)
Waren, die von Anmerkung 2 zu Kapitel 95 erfasst sind;
o)
Waren des Kapitels 96 gemäß Anmerkung 4 zu jenem Kapitel;
p)
Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst (Position 9703), Sammlungsstücke (Position 9705) und Antiquitäten, mehr als 100 Jahre alt (Position 9706). Echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine oder Schmucksteine bleiben jedoch in Kapitel 71.

4.
A)
Als „Edelmetalle” gelten Silber, Gold und Platin.
B)
Als „Platin” gelten Platin, Iridium, Osmium, Palladium, Rhodium und Ruthenium.
C)
Als „Edelsteine oder Schmucksteine (natürliche, synthetische oder rekonstituierte)” gelten nicht die in Anmerkung 2 b zu Kapitel 96 genannten Stoffe.
5.
Als „Edelmetalllegierungen” im Sinne des Kapitels 71 gelten alle Legierungen (einschließlich gesinterte Mischungen und intermetallische Verbindungen), die ein oder mehrere Edelmetalle enthalten, vorausgesetzt, dass das Gewicht eines Edelmetalls 2 GHT oder mehr der Legierung beträgt. Edelmetalllegierungen sind wie folgt einzureihen:

a)
alle Legierungen, die 2 GHT oder mehr Platin enthalten, als Platinlegierungen;
b)
alle Legierungen, die 2 GHT oder mehr Gold, jedoch kein Platin oder weniger als 2 GHT Platin enthalten, als Goldlegierungen;
c)
andere Legierungen, die 2 GHT oder mehr Silber enthalten, als Silberlegierungen.

6.
Der Begriff „Edelmetalle” oder die Nennung eines bestimmten Edelmetalls umfasst in der Nomenklatur, wenn nichts anderes bestimmt ist, auch die Legierungen, die nach Anmerkung 5 als Edelmetalllegierungen einzureihen sind, jedoch weder Edelmetallplattierungen nach Anmerkung 7 noch unedle Metalle oder Nichtmetalle, die platiniert, vergoldet oder versilbert sind.
7.
Als „Edelmetallplattierungen” im Sinne der Nomenklatur gelten Waren, bei denen auf einer Metallunterlage auf einer Seite oder mehreren Seiten Edelmetalle durch Löten, Schweißen, Warmwalzen oder ähnliche mechanische Verfahren aufgebracht sind. Waren aus unedlen Metallen mit eingelegten Edelmetallen sind, wenn nichts anderes bestimmt ist, als Edelmetallplattierungen einzureihen.
8.
Vorbehaltlich der Anmerkung 1 a zu Abschnitt VI sind Waren, die den Merkmalen der Position 7112 entsprechen, dieser Position und nicht einer anderen Position der Nomenklatur zuzuweisen.
9.
Als „Schmuckwaren” im Sinne der Position 7113 gelten:

a)
kleine Gegenstände, die als Schmuck dienen (z. B. Ringe, Armbänder, Halsketten, Broschen, Ohrringe, Uhrketten, Uhrgehänge, Anhänger, Krawattennadeln, Manschettenknöpfe, Anstecknadeln, religiöse oder andere Medaillen oder Abzeichen);
b)
Gegenstände des persönlichen Gebrauchs, die dazu bestimmt sind, an der Person getragen zu werden, sowie Taschen- und Handtaschenartikel (z. B. Zigaretten- oder Zigarrenetuis, Schnupftabakdosen, Bonbonnieren und Puderdosen, Pillendosen, Rosenkränze).

Diese Waren können auch echte Perlen, Zuchtperlen oder Imitationsperlen, Edelsteine oder Schmucksteine (natürliche, synthetische oder rekonstituierte) sowie Edelstein- oder Schmucksteinimitationen enthalten oder auch Teile aus Schildpatt, Perlmutter, Elfenbein, natürlichem oder rekonstituiertem Bernstein, Gagat (Jett) oder Korallen enthalten.

10.
Als „Gold- und Silberschmiedewaren” im Sinne der Position 7114 gelten Waren wie Tafelgeräte, Toilettengarnituren, Schreibtischgarnituren, Rauchservice, Gegenstände zur Innenausstattung und Geräte für religiöse Zwecke.
11.
Als „Fantasieschmuck” im Sinne der Position 7117 gelten Waren von der in der Anmerkung 9 a genannten Art (ausgenommen Knöpfe und andere Waren der Position 9606, Einsteckkämme, Haarspangen und ähnliche Waren sowie Haarnadeln der Position 9615), wenn sie weder echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine oder Schmucksteine (natürliche, synthetische oder rekonstituierte) noch — abgesehen von geringfügigen Verzierungen oder unwesentlichen Zutaten — Edelmetalle oder Edelmetallplattierungen enthalten.

Unterpositions-Anmerkungen

1.
Die Begriffe „Pulver” und „als Pulverform” im Sinne der Unterpositionen 710610, 710811, 711011, 711021, 711031 und 711041 umfassen Erzeugnisse, die mit einem Anteil von 90 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 0,5 mm hindurchgehen.
2.
Der Begriff „Platin” im Sinne der Unterpositionen 711011 und 711019 umfasst, abweichend von Anmerkung 4 B zu Kapitel 71, nicht Iridium, Osmium, Palladium, Rhodium und Ruthenium.
3.
Bei der Einreihung von Legierungen in die Unterpositionen der Position 7110 wird jede Legierung so behandelt wie das Metall Platin, Palladium, Rhodium, Iridium, Osmium oder Ruthenium, das gewichtsmäßig gegenüber jedem anderen dieser Metalle vorherrscht.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit
I.
ECHTE PERLEN ODER ZUCHTPERLEN, EDELSTEINE ODER SCHMUCKSTEINE
7101 Echte Perlen oder Zuchtperlen, auch bearbeitet oder einheitlich zusammengestellt, jedoch weder aufgereiht noch montiert oder gefasst; echte Perlen oder Zuchtperlen, zur Erleichterung der Versendung vorübergehend aufgereiht 71011000 echte Perlen frei g Zuchtperlen 71012100 roh frei g 71012200 bearbeitet frei g 7102 Diamanten, auch bearbeitet, jedoch weder montiert noch gefasst 71021000 nicht sortiert frei c/k Industriediamanten 71022100 roh oder nur gesägt, gespalten oder rau geschliffen frei c/k 71022900 andere frei c/k andere 71023100 roh oder nur gesägt, gespalten oder rau geschliffen frei c/k 71023900 andere frei c/k 7103 Edelsteine (ausgenommen Diamanten) und Schmucksteine, auch bearbeitet oder einheitlich zusammengestellt, jedoch weder aufgereiht noch montiert oder gefasst; Edelsteine (ausgenommen Diamanten) und Schmucksteine, nicht einheitlich zusammengestellt, zur Erleichterung der Versendung vorübergehend aufgereiht 71031000 roh oder nur gesägt oder grob geformt frei anders bearbeitet 71039100 Rubine, Saphire und Smaragde frei g 71039900 andere frei g 7104 Synthetische oder rekonstituierte Edelsteine oder Schmucksteine, auch bearbeitet oder einheitlich zusammengestellt, jedoch weder aufgereiht noch montiert oder gefasst; synthetische oder rekonstituierte Edelsteine oder Schmucksteine, nicht einheitlich zusammengestellt, zur Erleichterung der Versendung vorübergehend aufgereiht 71041000 piezoelektrischer Quarz frei g 71042000 andere, roh oder nur gesägt oder grob geformt frei g 71049000 andere frei g 7105 Staub und Pulver von Edelsteinen, Schmucksteinen oder synthetischen Edelsteinen oder Schmucksteinen 71051000 von Diamanten frei g 71059000 andere frei g
II.
EDELMETALLE UND EDELMETALLPLATTIERUNGEN
7106 Silber (einschließlich vergoldetes oder platiniertes Silber), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver 71061000 Pulver frei g anderes 710691 in Rohform 71069110 mit einem Feingehalt von 999 ‰ oder mehr frei g 71069190 mit einem Feingehalt von weniger als 999 ‰ frei g 710692 als Halbzeug 71069220 mit einem Feingehalt von 750 ‰ oder mehr frei g 71069280 mit einem Feingehalt von weniger als 750 ‰ frei g 71070000 Silberplattierungen auf unedlen Metallen, in Rohform oder als Halbzeug frei 7108 Gold (einschließlich platiniertes Gold), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver zu nicht monetären Zwecken 71081100 Pulver frei g 71081200 in Rohform frei g 710813 als Halbzeug 71081310 Stäbe, Drähte und Profile, massiv; Bleche und Bänder, mit einer Dicke (ohne Unterlage) von mehr als 0,15 mm frei g 71081380 anderes frei g 71082000 zu monetären Zwecken frei g 71090000 Goldplattierungen auf unedlen Metallen oder auf Silber, in Rohform oder als Halbzeug frei 7110 Platin, in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver Platin 71101100 in Rohform oder als Pulver frei g 711019 anderes 71101910 Stäbe, Drähte und Profile, massiv; Bleche und Bänder, mit einer Dicke (ohne Unterlage) von mehr als 0,15 mm frei g 71101980 anderes frei g Palladium 71102100 in Rohform oder als Pulver frei g 71102900 anderes frei g Rhodium 71103100 in Rohform oder als Pulver frei g 71103900 anderes frei g Iridium, Osmium und Ruthenium 71104100 in Rohform oder als Pulver frei g 71104900 anderes frei g 71110000 Platinplattierungen auf unedlen Metallen, auf Silber oder auf Gold, in Rohform oder als Halbzeug frei 7112 Abfälle und Schrott von Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen; andere Abfälle und Schrott, Edelmetalle oder Edelmetallverbindungen enthaltend, von der hauptsächlich zur Wiedergewinnung von Edelmetallen verwendeten Art 71123000 Aschen, Edelmetalle oder Edelmetallverbindungen enthaltend frei andere 71129100 von Gold, einschließlich Goldplattierungen, ausgenommen andere Edelmetalle enthaltende Rückstände (Gekrätz) frei 71129200 von Platin, einschließlich Platinplattierungen, ausgenommen andere Edelmetalle enthaltende Rückstände (Gekrätz) frei 71129900 andere frei
III.
SCHMUCKWAREN, GOLD- UND SILBERSCHMIEDEWAREN UND ANDERE WAREN
7113 Schmuckwaren und Teile davon, aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen aus Edelmetallen, auch mit Edelmetallen überzogen oder plattiert 71131100 aus Silber, auch mit anderen Edelmetallen überzogen oder plattiert 2,5 g 71131900 aus anderen Edelmetallen, auch mit Edelmetallen überzogen oder plattiert 2,5 g 71132000 aus Edelmetallplattierungen auf unedlen Metallen 4 7114 Gold- und Silberschmiedewaren und Teile davon, aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen aus Edelmetallen, auch mit Edelmetallen überzogen oder plattiert 71141100 aus Silber, auch mit anderen Edelmetallen überzogen oder plattiert 2 g 71141900 aus anderen Edelmetallen, auch mit Edelmetallen überzogen oder plattiert 2 g 71142000 aus Edelmetallplattierungen auf unedlen Metallen 2 7115 Andere Waren aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen 71151000 Katalysatoren in Form von Geweben oder Gittern, aus Platin frei 711590 andere 71159010 aus Edelmetallen 3 71159090 aus Edelmetallplattierungen 3 7116 Waren aus echten Perlen oder Zuchtperlen, aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) 71161000 aus echten Perlen oder Zuchtperlen frei g 711620 aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) ausschließlich aus natürlichen Edelsteinen oder Schmucksteinen 71162011 Halsketten, Armbänder und andere Waren, aus Edelsteinen oder Schmucksteinen, nur aufgereiht, ohne Verschlüsse oder anderes Zubehör frei g 71162019 andere 2,5 g 71162090 andere 2,5 g 7117 Fantasieschmuck aus unedlen Metallen, auch versilbert, vergoldet oder platiniert 71171100 Manschettenknöpfe und ähnliche Knöpfe 4 711719 anderer 71171910 in Verbindung mit Glas 4 nicht in Verbindung mit Glas 71171991 vergoldet, versilbert oder platiniert 4 71171999 anderer 4 71179000 anderer 4 7118 Münzen 711810 Münzen (ausgenommen Goldmünzen), ausgenommen gesetzliche Zahlungsmittel 71181010 aus Silber frei g 71181090 andere frei 71189000 andere frei g

ABSCHNITT XV

Anmerkungen

1.
Zu Abschnitt XV gehören nicht:

a)
Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215);
b)
Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606);
c)
Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507;
d)
Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603;
e)
Waren des Kapitels 71 (z. B. Edelmetall-Legierungen, Edelmetallplattierungen auf unedlen Metallen, Fantasieschmuck);
f)
Waren des Abschnitts XVI (Maschinen und Apparate; elektrotechnische Waren);
g)
zusammengesetzte Eisenbahn- oder Straßenbahnschienen (Position 8608) und andere Waren des Abschnitts XVII (Land-, Wasser- und Luftfahrzeuge);
h)
Instrumente und Apparate des Abschnitts XVIII, einschließlich Uhrfedern;
ij)
Jagdschrot (Position 9306) und andere Waren des Abschnitts XIX (Waffen und Munition);
k)
Waren des Kapitels 94 (z. B. Möbel, Sprungrahmen, Beleuchtungskörper, beleuchtete Zeichen, Leuchtschilder, vorgefertigte Gebäude);
l)
Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte);
m)
Waren des Kapitels 96 (z. B. Handsiebe, Knöpfe, Federhalter, Kugelschreiber, Füllbleistifte, Schreibfedern);
n)
Waren des Kapitels 97 (z. B. Kunstgegenstände).

2.
In der Nomenklatur gelten als „Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit” :

a)
Waren der Position 7307, 7312, 7315, 7317 oder 7318 und gleichartige Waren aus anderen unedlen Metallen;
b)
Federn und Federblätter, aus unedlen Metallen, ausgenommen Uhrfedern (Position 9114);
c)
Waren der Positionen 8301, 8302, 8308, 8310 sowie Rahmen und Spiegel, aus unedlen Metallen, der Position 8306.

In den Kapiteln 73 bis 76 und 78 bis 82 (ausgenommen Position 7315) bezieht sich die Bezeichnung „Teile” nicht auf „Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit” .

Vorbehaltlich des vorstehenden Absatzes und der Anmerkung 1 zu Kapitel 83 gehören Waren der Kapitel 82 und 83 nicht zu den Kapiteln 72 bis 76 und 78 bis 81.

3.
In der Nomenklatur gelten als „unedle Metalle” : Eisen und Stahl, Kupfer, Nickel, Aluminium, Blei, Zink, Zinn, Wolfram, Molybdän, Tantal, Magnesium, Cobalt, Bismut, Cadmium, Titan, Zirconium, Antimon, Mangan, Beryllium, Chrom, Germanium, Vanadium, Gallium, Hafnium, Indium, Niob (Columbium), Rhenium und Thallium.
4.
In der Nomenklatur gelten als „Cermets” Erzeugnisse mit mikroskopisch heterogener Zusammensetzung aus einem Metall und einem keramischen Erzeugnis als Bestandteil. Der Begriff „Cermets” erfasst auch gesinterte Metallcarbide (mit einem Metall gesinterte Metallcarbide).
5.
Einreihung von Legierungen (andere als Ferrolegierungen und Kupfervorlegierungen der Kapitel 72 und 74):

a)
Legierungen unedler Metalle werden wie das gegenüber jedem anderen Metall gewichtsmäßig vorherrschende Metall eingereiht;
b)
Legierungen aus unedlen Metallen des Abschnitts XV und Stoffen anderer Abschnitte werden wie Legierungen unedler Metalle des Abschnitts XV eingereiht, wenn das Gesamtgewicht dieser Metalle gleich oder größer ist als das der anderen Stoffe;
c)
gesinterte Mischungen von Metallpulver, innige heterogene, durch Verschmelzen hergestellte Mischungen (ausgenommen Cermets) und intermetallische Verbindungen gelten als Legierungen.

6.
Soweit nichts anderes bestimmt ist, umfasst in der Nomenklatur jede Nennung eines unedlen Metalls auch die Legierungen, die ihm nach Anmerkung 5 gleichgestellt sind.
7.
Einreihung zusammengesetzter Waren:

Soweit der Wortlaut der Positionen nichts anderes bestimmt, werden Waren aus unedlen Metallen oder diesen in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften gleichgestellte Waren, wenn sie aus zwei oder mehr unedlen Metallen bestehen, wie entsprechende Waren aus dem Metall eingereiht, das gewichtsmäßig gegenüber jedem anderen Metall vorherrscht.

Bei Anwendung dieser Anmerkung

a)
werden Eisen und Stahl oder ihre verschiedenen Sorten als einheitliches Metall angesehen;
b)
werden Legierungen mit ihrem Gesamtgewicht so behandelt wie das Metall, das für die Einreihung nach Anmerkung 5 maßgebend ist;
c)
wird ein Cermet der Position 8113 als ein einheitliches unedles Metall angesehen.

8.
In Abschnitt XV gelten als:

a)
Abfälle und Schrott

Abfälle und Schrott aus Metall, die beim Herstellen oder beim Be- und Verarbeiten von Metallen anfallen, und Waren aus Metall, die durch Bruch, Verschnitt, Verschleiß oder aus anderen Gründen als solche endgültig unbrauchbar sind;

b)
Pulver

Erzeugnisse, die mit einem Anteil von 90 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 1 mm hindurchgehen.

KAPITEL 72

Anmerkungen

1.
Im Sinne des Kapitels 72 — und in Bezug auf die Buchstaben d, e und f in der Nomenklatur insgesamt — gelten als:

a)
Roheisen

Eisen-Kohlenstoff-Legierungen, die gewöhnlich nicht plastisch verformbar sind, mit einem Kohlenstoffgehalt von mehr als 2 GHT und die eines oder mehrere andere Elemente mit folgenden Anteilen enthalten können:

10 GHT oder weniger Chrom,

6 GHT oder weniger Mangan,

3 GHT oder weniger Phosphor,

8 GHT oder weniger Silicium,

10 GHT oder weniger andere Elemente insgesamt.

b)
Spiegeleisen

Eisen-Kohlenstoff-Legierungen, die mehr als 6 bis 30 GHT Mangan enthalten und die im Übrigen der Begriffsbestimmung der Anmerkung 1 Buchstabe a entsprechen.

c)
Ferrolegierungen

Legierungen, die im Allgemeinen nicht plastisch verformbar sind und üblicherweise als Zusatzstoff bei der Herstellung anderer Legierungen oder als Desoxidations- oder Entschwefelungsmittel oder zu ähnlichen Zwecken in der Eisen- und Stahlindustrie verwendet werden, in Masseln, Blöcken, Klumpen oder ähnlichen Rohformen, in im Stranggussverfahren hergestellten Formen oder als Körner oder Pulver, auch agglomeriert, mit einem Eisengehalt von 4 GHT oder mehr und mit einem oder mehreren Elementen mit folgenden Anteilen:

mehr als 10 GHT Chrom,

mehr als 30 GHT Mangan,

mehr als 3 GHT Phosphor,

mehr als 8 GHT Silicium,

mehr als insgesamt 10 GHT andere Elemente, ausgenommen Kohlenstoff, jedoch 10 GHT oder weniger Kupfer.

d)
Stahl

andere Eisenwerkstoffe als die der Position 7203, die mit Ausnahme bestimmter Stahlgussstücke gewöhnlich plastisch verformbar sind und 2 GHT oder weniger Kohlenstoff enthalten. Chromstähle dürfen jedoch höhere Kohlenstoffgehalte aufweisen.

e)
nicht rostender Stahl

legierte Stähle, die 1,2 GHT oder weniger Kohlenstoff und 10,5 GHT oder mehr Chrom enthalten, auch mit anderen Elementen.

f)
anderer legierter Stahl

Stähle, die nicht der Begriffsbestimmung für nicht rostenden Stahl entsprechen und eines oder mehrere der folgenden Elemente mit den angegebenen Anteilen enthalten:

0,3 GHT oder mehr Aluminium,

0,0008 GHT oder mehr Bor,

0,3 GHT oder mehr Chrom,

0,3 GHT oder mehr Cobalt,

0,4 GHT oder mehr Kupfer,

0,4 GHT oder mehr Blei,

1,65 GHT oder mehr Mangan,

0,08 GHT oder mehr Molybdän,

0,3 GHT oder mehr Nickel,

0,06 GHT oder mehr Niob,

0,6 GHT oder mehr Silicium,

0,05 GHT oder mehr Titan,

0,3 GHT oder mehr Wolfram,

0,1 GHT oder mehr Vanadium,

0,05 GHT oder mehr Zirconium,

0,1 GHT oder mehr von jedem anderen einzelnen Element (ausgenommen Schwefel, Phosphor, Kohlenstoff und Stickstoff).

g)
Abfallblöcke aus Eisen oder Stahl

grob in Masseln oder Rohblöcke ohne Gießköpfe gegossene Erzeugnisse mit deutlich sichtbaren Oberflächenfehlern, die hinsichtlich ihrer chemischen Zusammensetzung nicht den Begriffsbestimmungen für Roheisen, Spiegeleisen oder Ferrolegierungen entsprechen.

h)
Körner

Erzeugnisse, die mit einem Anteil von weniger als 90 GHT durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 1 mm und mit einem Anteil von 90 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 5 mm hindurchgehen.

ij)
Halbzeug

stranggegossene, massive Erzeugnisse, auch warm vorgewalzt, und andere massive Erzeugnisse, nur warm vorgewalzt oder nur vorgeschmiedet, einschließlich vorprofiliertes Halbzeug.

Diese Erzeugnisse sind nicht aufgerollt.

k)
flachgewalzte Erzeugnisse

gewalzte massive Erzeugnisse mit rechteckigem (nicht quadratischem) Querschnitt, die der Begriffsbestimmung des vorstehenden Buchstabens ij nicht entsprechen,

in Rollen (Coils) mit übereinander liegenden Lagen oder

nicht in Rollen (Coils), mit einer Breite von mindestens dem Zehnfachen der Dicke, sofern diese weniger als 4,75 mm beträgt, oder mit einer Breite von mehr als 150 mm, sofern die Dicke 4,75 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als die Hälfte der Breite beträgt.

Als „flachgewalzte Erzeugnisse” gelten auch solche Erzeugnisse, die unmittelbar vom Walzen herrührende Oberflächenmuster (z. B. Rillen, Riefen, Waffelungen, Tränen, Warzen, Rauten) aufweisen oder die gelocht, gewellt oder poliert sind, sofern sie durch diese Bearbeitungen nicht den Charakter anderweit genannter Waren erhalten haben.

Flachgewalzte Erzeugnisse beliebiger Abmessungen von anderer als quadratischer oder rechteckiger Form sind wie Erzeugnisse mit einer Breite von 600 mm oder mehr einzureihen, sofern sie nicht den Charakter von Waren erhalten haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

l)
Walzdraht

in Ringen regellos aufgehaspelte warmgewalzte massive Erzeugnisse mit Querschnitt in Form eines Kreises, Kreisabschnitts, Ovals, Quadrats, Rechtecks, Dreiecks oder eines anderen konvexen Vielecks (einschließlich „abgeflachte Kreise” und „modifizierte Rechtecke” , bei denen zwei gegenüberliegende Seiten die Form von konvexen Bogen aufweisen, während die beiden anderen Seiten gerade, von gleicher Länge und parallel sind). Diese Erzeugnisse können vom Walzen herrührende Einschnitte, Rippen (Wülste), Vertiefungen oder Erhöhungen aufweisen (Betonarmierungsstähle).

m)
Stabstahl

massive Erzeugnisse, die weder den Begriffsbestimmungen der vorstehenden Buchstaben ij, k oder l noch der Begriffsbestimmung für Draht entsprechen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt in Form eines Kreises, Kreisabschnitts, Ovals, Quadrats, Rechtecks, Dreiecks oder anderen konvexen Vielecks (einschließlich „abgeflachte Kreise” und „modifizierte Rechtecke” , bei denen zwei gegenüberliegende Seiten die Form von konvexen Bogen aufweisen, während die beiden anderen Seiten gerade, von gleicher Länge und parallel sind).

Diese Erzeugnisse können:

vom Walzen herrührende Einschnitte, Rippen (Wülste), Vertiefungen oder Erhöhungen aufweisen (Betonarmierungsstähle);

nach dem Walzen verwunden sein.

n)
Profile

massive Erzeugnisse mit über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt, die weder den Begriffsbestimmungen der vorstehenden Buchstaben ij, k, l oder m noch der Begriffsbestimmung für Draht entsprechen.

Zu Kapitel 72 gehören nicht Erzeugnisse der Position 7301 oder 7302.

o)
Draht

kalthergestellte massive Erzeugnisse, mit beliebigem, über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt, in Ringen oder Rollen, die der Begriffsbestimmung für flachgewalzte Erzeugnisse nicht entsprechen.

p)
Hohlbohrerstäbe

Hohlstäbe, zum Herstellen von Bohrern geeignet, mit beliebiger Form des Querschnitts, dessen größte äußere Abmessung mehr als 15 mm bis 52 mm und mindestens das Doppelte der größten inneren Abmessung beträgt. Hohlstäbe aus Eisen oder Stahl, die dieser Begriffsbestimmung nicht entsprechen, gehören zu Position 7304.

2.
Eisen- oder Stahlerzeugnisse, die mit Eisen oder Stahl anderer Sorten plattiert sind, werden wie Erzeugnisse der Eisen- oder Stahlsorte behandelt, die gewichtsmäßig vorherrscht.
3.
Durch Elektrolyse, Druckgießen oder Sintern hergestellte Eisen- oder Stahlerzeugnisse sind je nach Form, Zusammensetzung und Aussehen den Positionen für die entsprechenden warmgewalzten Erzeugnisse zuzuweisen.

Unterpositions-Anmerkungen

1.
In Kapitel 72 gelten als:

a)
legiertes Roheisen

Roheisen, das eines oder mehrere der nachstehenden Elemente mit den angegebenen Anteilen enthält:

mehr als 0,2 GHT Chrom,

mehr als 0,3 GHT Kupfer,

mehr als 0,3 GHT Nickel,

mehr als 0,1 GHT eines der nachstehenden Elemente, Aluminium, Molybdän, Titan, Wolfram, Vanadium.

b)
nicht legierter Automatenstahl

nicht legierte Stähle, die eines oder mehrere der nachstehenden Elemente mit den angegebenen Anteilen enthalten:

0,08 GHT oder mehr Schwefel,

0,1 GHT oder mehr Blei,

mehr als 0,05 GHT Selen,

mehr als 0,01 GHT Tellur,

mehr als 0,05 GHT Bismut.

c)
Silicium-Elektrostahl

legierte Stähle, die 0,6 bis 6 GHT Silicium und 0,08 GHT oder weniger Kohlenstoff enthalten. Mit Ausnahme von 1 GHT oder weniger Aluminium dürfen sie andere Elemente nicht mit einem Anteil enthalten, der ihnen den Charakter anderer legierter Stähle verleiht.

d)
Schnellarbeitsstahl

legierte Stähle, die mindestens zwei der drei Elemente Molybdän, Wolfram und Vanadium mit insgesamt 7 GHT oder mehr sowie Kohlenstoff mit 0,6 GHT oder mehr und Chrom mit 3 bis 6 GHT enthalten. Sie dürfen andere Elemente enthalten.

e)
Mangan-Silicium-Stahl

legierte Stähle, die

0,7 GHT oder weniger Kohlenstoff,

0,5 GHT bis 1,9 GHT Mangan und

0,6 GHT bis 2,3 GHT Silicium enthalten. Sie dürfen andere Elemente nur mit einem Anteil enthalten, der ihnen nicht den Charakter anderer legierter Stähle verleiht.

2.
Für die Einreihung von Ferrolegierungen in die Unterpositionen der Position 7202 gilt:

Eine Ferrolegierung gilt als binär und wird der betreffenden Unterposition (soweit vorhanden) zugewiesen, wenn nur eines der Legierungselemente den in der Anmerkung 1 Buchstabe c zu Kapitel 72 festgesetzten Mindestanteil überschreitet. Entsprechend gilt eine Ferrolegierung als ternär oder quaternär, sofern zwei oder drei Legierungselemente die Mindestanteile übersteigen.

Für die Anwendung dieser Bestimmung müssen die in Anmerkung 1 Buchstabe c zu Kapitel 72 nicht gesondert aufgeführten „anderen Elemente” einzeln einen Anteil von mehr als 10 GHT aufweisen.

Zusätzliche Anmerkung

1.
Es gelten folgende Begriffsbestimmungen:

Elektrobleche und -bänder (Unterpositionen 72091610, 72091710, 72091810, 72092610, 72092710, 72092810 und 72112320) sind flachgewalzte Erzeugnisse mit Ummagnetisierungsverlusten je Kilogramm von (ermittelt nach dem Epstein-Verfahren mit einem Strom von 50 Perioden und einer Induktion von 1 Tesla):

2,1 Watt oder weniger bei Blechen oder Bändern mit einer Dicke von 0,2 mm oder weniger,

3,6 Watt oder weniger bei Blechen oder Bändern mit einer Dicke von mehr als 0,2 mm, jedoch weniger als 0,6 mm,

6 Watt oder weniger bei Blechen oder Bändern mit einer Dicke von 0,6 mm bis 1,5 mm.

Weißbleche und -bänder (Unterpositionen 72101220, 72107010, 72121010 und 72124020) sind flachgewalzte Erzeugnisse mit einer Dicke von weniger als 0,5 mm und mit einer metallischen Überzugsschicht mit einem Zinngehalt von 97 GHT oder mehr.

Werkzeugstahl (Unterpositionen 72241010, 72249002, 72253010, 72254012, 72269120, 72283020, 72284010, 72285020 und 72286020) ist legierter Stahl (anderer als nicht rostender Stahl oder Schnellarbeitsstahl), der eine der folgenden Zusammensetzungen mit den angegebenen Anteilen enthält, auch mit anderen Elementen:

weniger als 0,6 GHT Kohlenstoff

und

0,7 GHT oder mehr Silicium und 0,05 GHT oder mehr Vanadium

oder

4 GHT oder mehr Wolfram;

0,8 GHT oder mehr Kohlenstoff

und

0,05 GHT oder mehr Vanadium;

mehr als 1,2 GHT Kohlenstoff

und

11 GHT bis 15 GHT Chrom;

0,16 GHT bis 0,5 GHT Kohlenstoff

und

3,8 GHT bis 4,3 GHT Nickel

und

1,1 GHT bis 1,5 GHT Chrom

und

0,15 GHT bis 0,5 GHT Molybdän;

0,3 GHT bis 0,5 GHT Kohlenstoff

und

1,4 GHT bis 2,1 GHT Chrom

und

0,15 GHT bis 0,5 GHT Molybdän

und

weniger als 1,2 GHT Nickel;

0,3 GHT oder mehr Kohlenstoff

und

weniger als 5,2 GHT Chrom

und

0,65 GHT oder mehr Molybdän oder 0,4 GHT oder mehr Wolfram;

0,5 GHT bis 0,6 GHT Kohlenstoff

und

1,25 GHT bis 1,8 GHT Nickel

und

0,5 GHT bis 1,2 GHT Chrom

und

0,15 GHT bis 0,5 GHT Molybdän.

KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit
I.
GRUNDERZEUGNISSE; KÖRNER ODER PULVER
7201 Roheisen und Spiegeleisen, in Masseln, Blöcken oder anderen Rohformen 720110 Roheisen, nicht legiert, mit einem Phosphorgehalt von 0,5 GHT oder weniger mit einem Mangangehalt von 0,4 GHT oder mehr 72011011 mit einem Siliciumgehalt von 1 GHT oder weniger 1,7 72011019 mit einem Siliciumgehalt von mehr als 1 GHT 1,7 72011030 mit einem Mangangehalt von 0,1 GHT oder mehr, jedoch weniger als 0,4 GHT 1,7 72011090 mit einem Mangangehalt von weniger als 0,1 GHT frei 72012000 Roheisen, nicht legiert, mit einem Phosphorgehalt von mehr als 0,5 GHT 2,2 720150 Roheisen, legiert; Spiegeleisen 72015010 Roheisen, legiert, mit einem Gehalt an Titan von 0,3 bis 1 GHT und an Vanadium von 0,5 bis 1 GHT frei 72015090 anderes 1,7 7202 Ferrolegierungen Ferromangan 720211 mit einem Kohlenstoffgehalt von mehr als 2 GHT 72021120 mit einer Körnung von 5 mm oder weniger und einem Mangangehalt von mehr als 65 GHT 2,7 72021180 anderes 2,7 72021900 anderes 2,7 Ferrosilicium 72022100 mit einem Siliciumgehalt von mehr als 55 GHT 5,7(13) 720229 anderes 72022910 mit einem Magnesiumgehalt von 4 bis 10 GHT 5,7(13) 72022990 anderes 5,7(13) 72023000 Ferrosiliciummangan 3,7 Ferrochrom 720241 mit einem Kohlenstoffgehalt von mehr als 4 GHT 72024110 mit einem Kohlenstoffgehalt von mehr als 4 bis 6 GHT 4 72024190 mit einem Kohlenstoffgehalt von mehr als 6 GHT 4 720249 anderes 72024910 mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,05 GHT oder weniger 7 72024950 mit einem Kohlenstoffgehalt von mehr als 0,05 bis 0,5 GHT 7 72024990 mit einem Kohlenstoffgehalt von mehr als 0,5 bis 4 GHT 7 72025000 Ferrosiliciumchrom 2,7 72026000 Ferronickel frei 72027000 Ferromolybdän 2,7 72028000 Ferrowolfram und Ferrosiliciumwolfram frei andere 72029100 Ferrotitan und Ferrosiliciumtitan 2,7 72029200 Ferrovanadium 2,7 72029300 Ferroniob frei 720299 andere 72029910 Ferrophosphor frei 72029930 Ferrosiliciummagnesium 2,7 72029980 andere 2,7 7203 Durch Direktreduktion aus Eisenerzen hergestellte Eisenerzeugnisse und anderer Eisenschwamm, in Stücken, Pellets oder ähnlichen Formen; Eisen mit einer Reinheit von 99,94 GHT oder mehr, in Stücken, Pellets oder ähnlichen Formen 72031000 durch Direktreduktion aus Eisenerzen hergestellte Eisenerzeugnisse frei 72039000 andere frei 7204 Abfälle und Schrott, aus Eisen oder Stahl; Abfallblöcke aus Eisen oder Stahl 72041000 Abfälle und Schrott, aus Gusseisen frei Abfälle und Schrott, aus legiertem Stahl 720421 aus nicht rostendem Stahl 72042110 mit einem Nickelgehalt von 8 GHT oder mehr frei 72042190 andere frei 72042900 andere frei 72043000 Abfälle und Schrott, aus verzinntem Eisen oder Stahl frei andere Abfälle und anderer Schrott 720441 Drehspäne, Frässpäne, Hobelspäne, Schleifspäne, Sägespäne, Feilspäne und Stanz- oder Schneidabfälle, auch paketiert 72044110 Drehspäne, Frässpäne, Hobelspäne, Schleifspäne, Sägespäne und Feilspäne frei Stanz- oder Schneidabfälle 72044191 paketiert frei 72044199 andere frei 720449 andere 72044910 geschreddert frei andere 72044930 paketiert frei 72044990 andere frei 72045000 Abfallblöcke frei 7205 Körner und Pulver, aus Roheisen, Spiegeleisen, Eisen oder Stahl 72051000 Körner frei Pulver 72052100 aus legiertem Stahl frei 72052900 andere frei
II.
EISEN UND NICHT LEGIERTER STAHL
7206 Eisen und nicht legierter Stahl, in Rohblöcken (Ingots) oder anderen Rohformen, ausgenommen Eisen der Position 7203 72061000 Rohblöcke (Ingots) frei 72069000 andere frei 7207 Halbzeug aus Eisen oder nicht legiertem Stahl mit einem Kohlenstoffgehalt von weniger als 0,25 GHT 720711 mit quadratischem Querschnitt oder mit rechteckigem Querschnitt und einer Breite von weniger als dem Zweifachen der Dicke warm vorgewalzt oder stranggegossen 72071111 aus Automatenstahl frei anderes 72071114 mit einer Dicke von 130 mm oder weniger frei 72071116 mit einer Dicke von mehr als 130 mm frei 72071190 vorgeschmiedet frei 720712 anderes, mit rechteckigem (nicht quadratischem) Querschnitt 72071210 warm vorgewalzt oder stranggegossen frei 72071290 vorgeschmiedet frei 720719 anderes mit rundem oder vieleckigem Querschnitt 72071912 warm vorgewalzt oder stranggegossen frei 72071919 vorgeschmiedet frei 72071980 anderes frei 720720 mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,25 GHT oder mehr mit quadratischem Querschnitt oder mit rechteckigem Querschnitt und einer Breite von weniger als dem Zweifachen der Dicke warm vorgewalzt oder stranggegossen 72072011 aus Automatenstahl frei anderes, mit einem Kohlenstoffgehalt von 72072015 0,25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 0,6 GHT frei 72072017 0,6 GHT oder mehr frei 72072019 vorgeschmiedet frei anderes, mit rechteckigem (nicht quadratischem) Querschnitt 72072032 warm vorgewalzt oder stranggegossen frei 72072039 vorgeschmiedet frei mit rundem oder vieleckigem Querschnitt 72072052 warm vorgewalzt oder stranggegossen frei 72072059 vorgeschmiedet frei 72072080 anderes frei 7208 Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr, warmgewalzt, weder plattiert noch überzogen 72081000 in Rollen (Coils), nur warmgewalzt, mit Oberflächenmuster frei andere, in Rollen (Coils), nur warmgewalzt, gebeizt 72082500 mit einer Dicke von 4,75 mm oder mehr frei 72082600 mit einer Dicke von 3 mm oder mehr, jedoch weniger als 4,75 mm frei 72082700 mit einer Dicke von weniger als 3 mm frei andere, in Rollen (Coils), nur warmgewalzt 72083600 mit einer Dicke von mehr als 10 mm frei 72083700 mit einer Dicke von 4,75 mm bis 10 mm frei 72083800 mit einer Dicke von 3 mm oder mehr, jedoch weniger als 4,75 mm frei 72083900 mit einer Dicke von weniger als 3 mm frei 72084000 nicht in Rollen (Coils), nur warmgewalzt, mit Oberflächenmuster frei andere, nicht in Rollen (Coils), nur warmgewalzt 720851 mit einer Dicke von mehr als 10 mm 72085120 mit einer Dicke von mehr als 15 mm frei mit einer Dicke von mehr als 10 mm bis 15 mm, mit einer Breite von 72085191 2050 mm oder mehr frei 72085198 weniger als 2050 mm frei 720852 mit einer Dicke von 4,75 mm bis 10 mm 72085210 auf vier Flächen oder in geschlossenen Kalibern gewalzt, mit einer Breite von 1250 mm oder weniger frei andere, mit einer Breite von 72085291 2050 mm oder mehr frei 72085299 weniger als 2050 mm frei 720853 mit einer Dicke von 3 mm oder mehr, jedoch weniger als 4,75 mm 72085310 auf vier Flächen oder in geschlossenen Kalibern gewalzt, mit einer Breite von 1250 mm oder weniger und einer Dicke von 4 mm oder mehr frei 72085390 andere frei 72085400 mit einer Dicke von weniger als 3 mm frei 720890 andere 72089020 gelocht frei 72089080 andere frei 7209 Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr, kaltgewalzt, weder plattiert noch überzogen in Rollen (Coils), nur kaltgewalzt 72091500 mit einer Dicke von 3 mm oder mehr frei 720916 mit einer Dicke von mehr als 1 mm, jedoch weniger als 3 mm 72091610 Elektrobleche frei 72091690 andere frei 720917 mit einer Dicke von 0,5 mm bis 1 mm 72091710 Elektrobleche frei 72091790 andere frei 720918 mit einer Dicke von weniger als 0,5 mm 72091810 Elektrobleche frei andere 72091891 mit einer Dicke von 0,35 mm oder mehr, jedoch weniger als 0,5 mm frei 72091899 mit einer Dicke von weniger als 0,35 mm frei nicht in Rollen (Coils), nur kaltgewalzt 72092500 mit einer Dicke von 3 mm oder mehr frei 720926 mit einer Dicke von mehr als 1 mm, jedoch weniger als 3 mm 72092610 Elektrobleche frei 72092690 andere frei 720927 mit einer Dicke von 0,5 mm bis 1 mm 72092710 Elektrobleche frei 72092790 andere frei 720928 mit einer Dicke von weniger als 0,5 mm 72092810 Elektrobleche frei 72092890 andere frei 720990 andere 72099020 gelocht frei 72099080 andere frei 7210 Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr, plattiert oder überzogen verzinnt 72101100 mit einer Dicke von 0,5 mm oder mehr frei 721012 mit einer Dicke von weniger als 0,5 mm 72101220 Weißbleche frei 72101280 andere frei 72102000 verbleit, einschließlich Terneblech oder -band frei 72103000 elektrolytisch verzinkt frei anders verzinkt 72104100 gewellt frei 72104900 andere frei 72105000 mit Chromoxiden oder mit Chrom und Chromoxiden überzogen frei mit Aluminium überzogen 72106100 mit Aluminium-Zink-Legierungen überzogen frei 72106900 andere frei 721070 mit Farbe versehen, lackiert oder mit Kunststoff überzogen 72107010 Weißbleche, lackiert; mit Chromoxiden oder mit Chrom und Chromoxiden überzogene Erzeugnisse, lackiert frei 72107080 andere frei 721090 andere 72109030 plattiert frei 72109040 verzinnt und bedruckt frei 72109080 andere frei 7211 Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von weniger als 600 mm, weder plattiert noch überzogen nur warmgewalzt 72111300 auf vier Flächen oder in geschlossenen Kalibern gewalzt, mit einer Breite von mehr als 150 mm und einer Dicke von 4 mm oder mehr, nicht in Rollen (Coils), ohne Oberflächenmuster frei 72111400 andere, mit einer Dicke von 4,75 mm oder mehr frei 72111900 andere frei nur kaltgewalzt 721123 mit einem Kohlenstoffgehalt von weniger als 0,25 GHT 72112320 Elektrobänder frei andere 72112330 mit einer Dicke von 0,35 mm oder mehr frei 72112380 mit einer Dicke von weniger als 0,35 mm frei 72112900 andere frei 721190 andere 72119020 gelocht frei 72119080 andere frei 7212 Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von weniger als 600 mm, plattiert oder überzogen 721210 verzinnt 72121010 Weißbleche und -bänder, nur oberflächenbearbeitet frei 72121090 andere frei 72122000 elektrolytisch verzinkt frei 72123000 anders verzinkt frei 721240 mit Farbe versehen, lackiert oder mit Kunststoff überzogen 72124020 Weißbleche und -bänder, nur lackiert; mit Chromoxiden oder mit Chrom und Chromoxiden überzogene Erzeugnisse, lackiert frei 72124080 andere frei 721250 anders überzogen 72125020 mit Chromoxiden oder mit Chrom und Chromoxiden überzogen frei 72125030 verchromt oder vernickelt frei 72125040 verkupfert frei mit Aluminium überzogen 72125061 mit Aluminium-Zink-Legierungen überzogen frei 72125069 andere frei 72125090 andere frei 72126000 plattiert frei 7213 Walzdraht aus Eisen oder nicht legiertem Stahl 72131000 mit vom Walzen herrührenden Einschnitten, Rippen (Wülsten), Vertiefungen oder Erhöhungen frei 72132000 anderer, aus Automatenstahl frei anderer 721391 mit kreisförmigem Querschnitt mit einem Durchmesser von weniger als 14 mm 72139110 von der für Betonarmierung verwendeten Art frei 72139120 von der für Reifencord verwendeten Art frei anderer 72139141 mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,06 GHT oder weniger frei 72139149 mit einem Kohlenstoffgehalt von mehr als 0,06 GHT, jedoch weniger als 0,25 GHT frei 72139170 mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,25 GHT bis 0,75 GHT frei 72139190 mit einem Kohlenstoffgehalt von mehr als 0,75 GHT frei 721399 anderer 72139910 mit einem Kohlenstoffgehalt von weniger als 0,25 GHT frei 72139990 mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,25 GHT oder mehr frei 7214 Stabstahl aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, nur geschmiedet, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, auch nach dem Walzen verwunden 72141000 geschmiedet frei 72142000 mit vom Walzen herrührenden Einschnitten, Rippen (Wülsten), Vertiefungen oder Erhöhungen oder nach dem Walzen verwunden frei 72143000 anderer, aus Automatenstahl frei anderer 721491 mit rechteckigem (nicht quadratischem) Querschnitt 72149110 mit einem Kohlenstoffgehalt von weniger als 0,25 GHT frei 72149190 mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,25 GHT oder mehr frei 721499 anderer mit einem Kohlenstoffgehalt von weniger als 0,25 GHT 72149910 von der für Betonarmierung verwendeten Art frei anderer, mit kreisförmigem Querschnitt mit einem Durchmesser von 72149931 80 mm oder mehr frei 72149939 weniger als 80 mm frei 72149950 anderer frei mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,25 GHT oder mehr mit kreisförmigem Querschnitt mit einem Durchmesser von 72149971 80 mm oder mehr frei 72149979 weniger als 80 mm frei 72149995 anderer frei 7215 Anderer Stabstahl aus Eisen oder nicht legiertem Stahl 72151000 aus Automatenstahl, nur kalthergestellt oder nur kaltfertiggestellt frei 721550 anderer, nur kalthergestellt oder nur kaltfertiggestellt mit einem Kohlenstoffgehalt von weniger als 0,25 GHT 72155011 mit rechteckigem (nicht quadratischem) Querschnitt frei 72155019 anderer frei 72155080 mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,25 GHT oder mehr frei 72159000 anderer frei 7216 Profile aus Eisen oder nicht legiertem Stahl 72161000 U-, I- oder H-Profile, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, mit einer Höhe von weniger als 80 mm frei L- oder T-Profile, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, mit einer Höhe von weniger als 80 mm 72162100 L-Profile frei 72162200 T-Profile frei U-, I- oder H-Profile, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, mit einer Höhe von 80 mm oder mehr 721631 U-Profile 72163110 mit einer Höhe von 80 mm bis 220 mm frei 72163190 mit einer Höhe von mehr als 220 mm frei 721632 I-Profile mit einer Höhe von 80 mm bis 220 mm 72163211 mit parallelen Flanschflächen frei 72163219 andere frei mit einer Höhe von mehr als 220 mm 72163291 mit parallelen Flanschflächen frei 72163299 andere frei 721633 H-Profile 72163310 mit einer Höhe von 80 mm bis 180 mm frei 72163390 mit einer Höhe von mehr als 180 mm frei 721640 L- oder T-Profile, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, mit einer Höhe von 80 mm oder mehr 72164010 L-Profile frei 72164090 T-Profile frei 721650 andere Profile, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst 72165010 mit einem Querschnitt, der in ein Quadrat mit einer Seite von 80 mm passt frei andere 72165091 Wulstflachprofile (Wulstflachstahl) frei 72165099 andere frei Profile, nur kalthergestellt oder nur kaltfertiggestellt 721661 aus flachgewalzten Erzeugnissen hergestellt 72166110 C-, L-, U-, Z-, Omega- oder Schlitzprofile frei 72166190 andere frei 72166900 andere frei andere 721691 aus flachgewalzten Erzeugnissen kalthergestellt oder kaltfertiggestellt 72169110 profilierte Bleche frei 72169180 andere frei 72169900 andere frei 7217 Draht aus Eisen oder nicht legiertem Stahl 721710 nicht überzogen, auch poliert mit einem Kohlenstoffgehalt von weniger als 0,25 GHT 72171010 mit einer größten Querschnittsabmessung von weniger als 0,8 mm frei mit einer größten Querschnittsabmessung von 0,8 mm oder mehr 72171031 mit vom Walzen herrührenden Einschnitten, Rippen (Wülsten), Vertiefungen oder Erhöhungen frei 72171039 anderer frei 72171050 mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 0,6 GHT frei 72171090 mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,6 GHT oder mehr frei 721720 verzinkt mit einem Kohlenstoffgehalt von weniger als 0,25 GHT 72172010 mit einer größten Querschnittsabmessung von weniger als 0,8 mm frei 72172030 mit einer größten Querschnittsabmessung von 0,8 mm oder mehr frei 72172050 mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 0,6 GHT frei 72172090 mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,6 GHT oder mehr frei 721730 mit anderen unedlen Metallen überzogen mit einem Kohlenstoffgehalt von weniger als 0,25 GHT 72173041 verkupfert frei 72173049 anderer frei 72173050 mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 0,6 GHT frei 72173090 mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,6 GHT oder mehr frei 721790 anderer 72179020 mit einem Kohlenstoffgehalt von weniger als 0,25 GHT frei 72179050 mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 0,6 GHT frei 72179090 mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,6 GHT oder mehr frei
III.
NICHT ROSTENDER STAHL
7218 Nicht rostender Stahl in Rohblöcken (Ingots) oder anderen Rohformen; Halbzeug aus nicht rostendem Stahl 72181000 Rohblöcke (Ingots) und andere Rohformen frei andere 721891 mit rechteckigem (nicht quadratischem) Querschnitt 72189110 mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehr frei 72189180 mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHT frei 721899 andere mit quadratischem Querschnitt 72189911 warm vorgewalzt oder stranggegossen frei 72189919 vorgeschmiedet frei andere 72189920 warm vorgewalzt oder stranggegossen frei 72189980 vorgeschmiedet frei 7219 Flachgewalzte Erzeugnisse aus nicht rostendem Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr nur warmgewalzt, in Rollen (Coils) 72191100 mit einer Dicke von mehr als 10 mm frei 721912 mit einer Dicke von 4,75 mm bis 10 mm 72191210 mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehr frei 72191290 mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHT frei 721913 mit einer Dicke von 3 mm oder mehr, jedoch weniger als 4,75 mm 72191310 mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehr frei 72191390 mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHT frei 721914 mit einer Dicke von weniger als 3 mm 72191410 mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehr frei 72191490 mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHT frei nur warmgewalzt, nicht in Rollen (Coils) 721921 mit einer Dicke von mehr als 10 mm 72192110 mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehr frei 72192190 mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHT frei 721922 mit einer Dicke von 4,75 mm bis 10 mm 72192210 mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehr frei 72192290 mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHT frei 72192300 mit einer Dicke von 3 mm oder mehr, jedoch weniger als 4,75 mm frei 72192400 mit einer Dicke von weniger als 3 mm frei nur kaltgewalzt 72193100 mit einer Dicke von 4,75 mm oder mehr frei 721932 mit einer Dicke von 3 mm oder mehr, jedoch weniger als 4,75 mm 72193210 mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehr frei 72193290 mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHT frei 721933 mit einer Dicke von mehr als 1 mm, jedoch weniger als 3 mm 72193310 mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehr frei 72193390 mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHT frei 721934 mit einer Dicke von 0,5 mm bis 1 mm 72193410 mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehr frei 72193490 mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHT frei 721935 mit einer Dicke von weniger als 0,5 mm 72193510 mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehr frei 72193590 mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHT frei 721990 andere 72199020 gelocht frei 72199080 andere frei 7220 Flachgewalzte Erzeugnisse aus nicht rostendem Stahl, mit einer Breite von weniger als 600 mm nur warmgewalzt 72201100 mit einer Dicke von 4,75 mm oder mehr frei 72201200 mit einer Dicke von weniger als 4,75 mm frei 722020 nur kaltgewalzt mit einer Dicke von 3 mm oder mehr, mit einem Nickelgehalt von 72202021 2,5 GHT oder mehr frei 72202029 weniger als 2,5 GHT frei mit einer Dicke von mehr als 0,35 mm, jedoch weniger als 3 mm, mit einem Nickelgehalt von 72202041 2,5 GHT oder mehr frei 72202049 weniger als 2,5 GHT frei mit einer Dicke von 0,35 mm oder weniger, mit einem Nickelgehalt von 72202081 2,5 GHT oder mehr frei 72202089 weniger als 2,5 GHT frei 722090 andere 72209020 gelocht frei 72209080 andere frei 722100 Walzdraht aus nicht rostendem Stahl 72210010 mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehr frei 72210090 mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHT frei 7222 Stabstahl und Profile, aus nicht rostendem Stahl Stabstahl, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst 722211 mit kreisförmigem Querschnitt mit einem Durchmesser von 80 mm oder mehr, mit einem Nickelgehalt von 72221111 2,5 GHT oder mehr frei 72221119 weniger als 2,5 GHT frei mit einem Durchmesser von weniger als 80 mm, mit einem Nickelgehalt von 72221181 2,5 GHT oder mehr frei 72221189 weniger als 2,5 GHT frei 722219 anderer 72221910 mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehr frei 72221990 mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHT frei 722220 Stabstahl, nur kalthergestellt oder nur kaltfertiggestellt mit kreisförmigem Querschnitt mit einem Durchmesser von 80 mm oder mehr, mit einem Nickelgehalt von 72222011 2,5 GHT oder mehr frei 72222019 weniger als 2,5 GHT frei mit einem Durchmesser von 25 mm oder mehr, jedoch weniger als 80 mm, mit einem Nickelgehalt von 72222021 2,5 GHT oder mehr frei 72222029 weniger als 2,5 GHT frei mit einem Durchmesser von weniger als 25 mm, mit einem Nickelgehalt von 72222031 2,5 GHT oder mehr frei 72222039 weniger als 2,5 GHT frei anderer, mit einem Nickelgehalt von 72222081 2,5 GHT oder mehr frei 72222089 weniger als 2,5 GHT frei 722230 anderer Stabstahl geschmiedet, mit einem Nickelgehalt von 72223051 2,5 GHT oder mehr frei 72223091 weniger als 2,5 GHT frei 72223097 anderer frei 722240 Profile 72224010 nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst frei 72224050 nur kalthergestellt oder nur kaltfertiggestellt frei 72224090 andere frei 722300 Draht aus nicht rostendem Stahl mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehr 72230011 mit einem Gehalt an Nickel von 28 bis 31 GHT und an Chrom von 20 bis 22 GHT frei 72230019 anderer frei mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHT 72230091 mit einem Gehalt an Chrom von 13 bis 25 GHT und an Aluminium von 3,5 bis 6 GHT frei 72230099 anderer frei
IV.
ANDERER LEGIERTER STAHL; HOHLBOHRERSTÄBE AUS LEGIERTEM ODER NICHT LEGIERTEM STAHL
7224 Anderer legierter Stahl in Rohblöcken (Ingots) oder anderen Rohformen; Halbzeug aus anderem legierten Stahl 722410 Rohblöcke (Ingots) und andere Rohformen 72241010 aus Werkzeugstahl frei 72241090 anderer frei 722490 andere 72249002 aus Werkzeugstahl frei andere mit quadratischem oder rechteckigem Querschnitt warm vorgewalzt oder stranggegossen mit einer Breite von weniger als dem Zweifachen der Dicke 72249003 aus Schnellarbeitsstahl frei 72249005 aus Stahl mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,7 GHT oder weniger, an Mangan von 0,5 bis 1,2 GHT und an Silicium von 0,6 bis 2,3 GHT; aus Stahl mit einem Borgehalt von 0,0008 GHT oder mehr, ohne dass ein anderes Element den in der Anmerkung 1 f zu Kapitel 72 angegebenen Mindestanteil erreicht frei 72249007 andere frei 72249014 andere frei 72249018 vorgeschmiedet frei andere warm vorgewalzt oder stranggegossen 72249031 mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,9 bis 1,15 GHT und an Chrom von 0,5 bis 2 GHT, auch mit einem Gehalt an Molybdän von 0,5 GHT oder weniger frei 72249038 andere frei 72249090 vorgeschmiedet frei 7225 Flachgewalzte Erzeugnisse aus anderem legierten Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr aus Silicium-Elektrostahl 72251100 kornorientiert frei 722519 andere 72251910 warmgewalzt frei 72251990 kaltgewalzt frei 722530 andere, nur warmgewalzt, in Rollen (Coils) 72253010 aus Werkzeugstahl frei 72253030 aus Schnellarbeitsstahl frei 72253090 andere frei 722540 andere, nur warmgewalzt, nicht in Rollen (Coils) 72254012 aus Werkzeugstahl frei 72254015 aus Schnellarbeitsstahl frei andere 72254040 mit einer Dicke von mehr als 10 mm frei 72254060 mit einer Dicke von 4,75 mm bis 10 mm frei 72254090 mit einer Dicke von weniger als 4,75 mm frei 722550 andere, nur kaltgewalzt 72255020 aus Schnellarbeitsstahl frei 72255080 andere frei andere 72259100 elektrolytisch verzinkt frei 72259200 anders verzinkt frei 72259900 andere frei 7226 Flachgewalzte Erzeugnisse aus anderem legierten Stahl, mit einer Breite von weniger als 600 mm aus Silicium-Elektrostahl 72261100 kornorientiert frei 722619 andere 72261910 nur warmgewalzt frei 72261980 andere frei 72262000 aus Schnellarbeitsstahl frei andere 722691 nur warmgewalzt 72269120 aus Werkzeugstahl frei andere 72269191 mit einer Dicke von 4,75 mm oder mehr frei 72269199 mit einer Dicke von weniger als 4,75 mm frei 72269200 nur kaltgewalzt frei 722699 andere 72269910 elektrolytisch verzinkt frei 72269930 anders verzinkt frei 72269970 andere frei 7227 Walzdraht aus anderem legierten Stahl 72271000 aus Schnellarbeitsstahl frei 72272000 aus Mangan-Silicium-Stahl frei 722790 anderer 72279010 mit einem Borgehalt von 0,0008 GHT oder mehr, ohne dass ein anderes Element den in der Anmerkung 1 f zu Kapitel 72 angegebenen Mindestanteil erreicht frei 72279050 mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,9 bis 1,15 GHT und an Chrom von 0,5 bis 2 GHT, auch mit einem Gehalt an Molybdän von 0,5 GHT oder weniger frei 72279095 anderer frei 7228 Stabstahl und Profile, aus anderem legierten Stahl; Hohlbohrerstäbe aus legiertem oder nicht legiertem Stahl 722810 Stabstahl aus Schnellarbeitsstahl 72281020 nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst; warmgewalzt, warmgezogen oder warmstranggepresst, nur plattiert frei 72281050 geschmiedet frei 72281090 anderer frei 722820 Stabstahl aus Mangan-Silicium-Stahl 72282010 mit rechteckigem (nicht quadratischem) Querschnitt, auf vier Flächen warmgewalzt frei anderer 72282091 nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst; warmgewalzt, warmgezogen oder warmstranggepresst, nur plattiert frei 72282099 anderer frei 722830 anderer Stabstahl, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst 72283020 aus Werkzeugstahl frei mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,9 bis 1,15 GHT und an Chrom von 0,5 bis 2 GHT, auch mit einem Gehalt an Molybdän von 0,5 GHT oder weniger 72283041 mit kreisförmigem Querschnitt mit einem Durchmesser von 80 mm oder mehr frei 72283049 anderer frei anderer mit kreisförmigem Querschnitt mit einem Durchmesser von 72283061 80 mm oder mehr frei 72283069 weniger als 80 mm frei 72283070 mit rechteckigem (nicht quadratischem) Querschnitt, auf vier Flächen warmgewalzt frei 72283089 anderer frei 722840 anderer Stabstahl, nur geschmiedet 72284010 aus Werkzeugstahl frei 72284090 anderer frei 722850 anderer Stabstahl, nur kalthergestellt oder nur kaltfertiggestellt 72285020 aus Werkzeugstahl frei 72285040 mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,9 bis 1,15 GHT und an Chrom von 0,5 bis 2 GHT, auch mit einem Gehalt an Molybdän von 0,5 GHT oder weniger frei anderer mit kreisförmigem Querschnitt mit einem Durchmesser von 72285061 80 mm oder mehr frei 72285069 weniger als 80 mm frei 72285080 anderer frei 722860 anderer Stabstahl 72286020 aus Werkzeugstahl frei 72286080 anderer frei 722870 Profile 72287010 nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst frei 72287090 andere frei 72288000 Hohlbohrerstäbe frei 7229 Draht aus anderem legierten Stahl 72292000 aus Mangan-Silicium-Stahl frei 722990 anderer 72299020 aus Schnellarbeitsstahl frei 72299050 mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,9 bis 1,15 GHT und an Chrom von 0,5 bis 2 GHT, auch mit einem Gehalt an Molybdän von 0,5 GHT oder weniger frei 72299090 andere frei

KAPITEL 73

Anmerkungen

1.
Als „Gusseisen” im Sinne des Kapitels 73 gelten durch Gießen hergestellte Erzeugnisse, deren chemische Zusammensetzung nicht der für Stahl nach Anmerkung 1 Buchstabe d zu Kapitel 72 entspricht und in denen Eisen gegenüber jedem anderen Element gewichtsmäßig vorherrscht.
2.
Als „Draht” im Sinne des Kapitels 73 gelten warm- oder kalthergestellte Erzeugnisse mit beliebiger Form des Querschnitts, dessen größte Abmessung 16 mm oder weniger beträgt.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 7301 Spundwanderzeugnisse aus Eisen oder Stahl, auch gelocht oder aus zusammengesetzten Elementen hergestellt; durch Schweißen hergestellte Profile aus Eisen oder Stahl 73011000 Spundwanderzeugnisse frei 73012000 Profile frei 7302 Oberbaumaterial für Bahnen, aus Eisen oder Stahl, wie Schienen, Leitschienen und Zahnstangen, Weichenzungen, Herzstücke, Zungenverbindungsstangen und anderes Material für Kreuzungen oder Weichen, Bahnschwellen, Laschen, Schienenstühle, Winkel, Unterlagsplatten, Klemmplatten, Spurplatten und Spurstangen und anderes für das Verlegen, Zusammenfügen oder Befestigen von Schienen besonders hergerichtetes Material 730210 Schienen 73021010 Stromschienen mit einem Leiter aus Nichteisenmetall frei andere neu Vignolschienen 73021021 mit einem Gewicht je Meter von 46 kg oder mehr frei 73021023 mit einem Gewicht je Meter von 27 kg oder mehr, jedoch weniger als 46 kg frei 73021029 mit einem Gewicht je Meter von weniger als 27 kg frei 73021040 Rillenschienen frei 73021050 andere frei 73021090 gebraucht frei 73023000 Weichenzungen, Herzstücke, Zungenverbindungsstangen und anderes Material für Kreuzungen oder Weichen 2,7 73024000 Laschen und Unterlagsplatten frei 73029000 andere frei 730300 Rohre und Hohlprofile, aus Gusseisen 73030010 Druckrohre 3,2 73030090 andere 3,2 7304 Rohre und Hohlprofile, nahtlos, aus Eisen (ausgenommen Gusseisen) oder Stahl Rohre von der für Öl- oder Gasfernleitungen verwendeten Art (line pipe) 73041100 aus nicht rostendem Stahl frei 730419 andere 73041910 mit einem äußeren Durchmesser von 168,3 mm oder weniger frei 73041930 mit einem äußeren Durchmesser von mehr als 168,3 mm bis 406,4 mm frei 73041990 mit einem äußeren Durchmesser von mehr als 406,4 mm frei Futterrohre, Steigrohre und Bohrgestänge von der für das Bohren oder Fördern von Öl oder Gas verwendeten Art (casing, tubing, drill pipe) 73042200 Bohrgestänge (drill pipe), aus nicht rostendem Stahl frei 73042300 andere Bohrgestänge (drill pipe) frei 73042400 andere, aus nicht rostendem Stahl frei 730429 andere 73042910 mit einem äußeren Durchmesser von 168,3 mm oder weniger frei 73042930 mit einem äußeren Durchmesser von mehr als 168,3 mm bis 406,4 mm frei 73042990 mit einem äußeren Durchmesser von mehr als 406,4 mm frei andere, mit kreisförmigem Querschnitt, aus Eisen oder nicht legiertem Stahl 730431 kaltgezogen oder kaltgewalzt 73043120 Präzisionsstahlrohre frei 73043180 andere frei 730439 andere 73043910 roh, gerade und von gleichmäßiger Wanddicke, ausschließlich zum Herstellen von Rohren mit anderem Querschnitt und anderer Wanddicke bestimmt frei andere Gewinderohre (glattendig oder mit Gewinde) 73043952 verzinkt frei 73043958 andere frei andere, mit einem äußeren Durchmesser von 73043992 168,3 mm oder weniger frei 73043993 mehr als 168,3 mm bis 406,4 mm frei 73043998 mehr als 406,4 mm frei andere, mit kreisförmigem Querschnitt, aus nicht rostendem Stahl 73044100 kaltgezogen oder kaltgewalzt frei 730449 andere 73044910 roh, gerade und von gleichmäßiger Wanddicke, ausschließlich zum Herstellen von Rohren mit anderem Querschnitt und anderer Wanddicke bestimmt frei andere 73044993 mit einem äußeren Durchmesser von 168,3 mm oder weniger frei 73044995 mit einem äußeren Durchmesser von mehr als 168,3 mm bis 406,4 mm frei 73044999 mit einem äußeren Durchmesser von mehr als 406,4 mm frei andere, mit kreisförmigem Querschnitt, aus anderem legierten Stahl 730451 kaltgezogen oder kaltgewalzt gerade und von gleichmäßiger Wanddicke, aus legiertem Stahl mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,9 bis 1,15 GHT und an Chrom von 0,5 bis 2 GHT, auch mit einem Gehalt an Molybdän von 0,5 GHT oder weniger, mit einer Länge von 73045112 0,5 m oder weniger frei 73045118 mehr als 0,5 m frei andere 73045181 Präzisionsstahlrohre frei 73045189 andere frei 730459 andere 73045910 roh, gerade und von gleichmäßiger Wanddicke, ausschließlich zum Herstellen von Rohren mit anderem Querschnitt und anderer Wanddicke bestimmt frei andere, gerade und von gleichmäßiger Wanddicke, aus legiertem Stahl mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,9 bis 1,15 GHT und an Chrom von 0,5 bis 2 GHT, auch mit einem Gehalt an Molybdän von 0,5 GHT oder weniger, mit einer Länge von 73045932 0,5 m oder weniger frei 73045938 mehr als 0,5 m frei andere 73045992 mit einem äußeren Durchmesser von 168,3 mm oder weniger frei 73045993 mit einem äußeren Durchmesser von mehr als 168,3 mm bis 406,4 mm frei 73045999 mit einem äußeren Durchmesser von mehr als 406,4 mm frei 73049000 andere frei 7305 Andere Rohre (z. B. geschweißt oder genietet) mit kreisförmigem Querschnitt und einem äußeren Durchmesser von mehr als 406,4 mm, aus Eisen oder Stahl Rohre von der für Öl- oder Gasfernleitungen verwendeten Art (line pipe) 73051100 mit verdecktem Lichtbogen längsnahtgeschweißt frei 73051200 anders längsnahtgeschweißt frei 73051900 andere frei 73052000 Futterrohre von der für das Fördern von Öl oder Gas verwendeten Art (casing) frei andere, geschweißt 73053100 längsnahtgeschweißt frei 73053900 andere frei 73059000 andere frei 7306 Andere Rohre und Hohlprofile (z. B. geschweißt, genietet, gefalzt oder mit einfach aneinander gelegten Rändern), aus Eisen oder Stahl Rohre von der für Öl- oder Gasfernleitungen verwendeten Art (line pipe) 730611 geschweißt, aus nicht rostendem Stahl 73061110 längsnahtgeschweißt frei 73061190 spiralnahtgeschweißt frei 730619 andere 73061910 längsnahtgeschweißt frei 73061990 spiralnahtgeschweißt frei Futterrohre und Steigrohre von der für das Fördern von Öl oder Gas verwendeten Art (casing und tubing) 73062100 geschweißt, aus nicht rostendem Stahl frei 73062900 andere frei 730630 andere, geschweißt, mit kreisförmigem Querschnitt, aus Eisen oder nicht legiertem Stahl Präzisionsstahlrohre, mit einer Wanddicke von 73063011 2 mm oder weniger frei 73063019 mehr als 2 mm frei andere Gewinderohre (glattendig oder mit Gewinde) 73063041 verzinkt frei 73063049 andere frei andere, mit einem äußeren Durchmesser von 168,3 mm oder weniger 73063072 verzinkt frei 73063077 andere frei 73063080 mehr als 168,3 mm bis 406,4 mm frei 730640 andere, geschweißt, mit kreisförmigem Querschnitt, aus nicht rostendem Stahl 73064020 kaltgezogen oder kaltgewalzt frei 73064080 andere frei 730650 andere, geschweißt, mit kreisförmigem Querschnitt, aus anderem legierten Stahl 73065020 Präzisionsstahlrohre frei 73065080 andere frei andere, geschweißt, mit nicht kreisförmigem Querschnitt 730661 mit quadratischem oder rechteckigem Querschnitt 73066110 aus nicht rostendem Stahl frei andere 73066192 mit einer Wanddicke von 2 mm oder weniger frei 73066199 mit einer Wanddicke von mehr als 2 mm frei 730669 mit anderem nicht kreisförmigem Querschnitt 73066910 aus nicht rostendem Stahl frei 73066990 andere frei 73069000 andere frei 7307 Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke (z. B. Bogen, Muffen), aus Eisen oder Stahl gegossen 730711 aus nicht verformbarem Gusseisen 73071110 von der für Druckrohre verwendeten Art 3,7 73071190 andere 3,7 730719 andere 73071910 aus verformbarem Gusseisen 3,7 73071990 andere 3,7 andere, aus nicht rostendem Stahl 73072100 Flansche 3,7 730722 Bogen, Winkel und Muffen, mit Gewinde 73072210 Muffen frei 73072290 Bogen und Winkel 3,7 730723 Formstücke, Verschlussstücke und Verbindungsstücke, zum Stumpfschweißen 73072310 Bogen und Winkel 3,7 73072390 andere 3,7 730729 andere 73072910 mit Gewinde 3,7 73072930 zum Einschweißen 3,7 73072990 andere 3,7 andere 73079100 Flansche 3,7 730792 Bogen, Winkel und Muffen, mit Gewinde 73079210 Muffen frei 73079290 Bogen und Winkel 3,7 730793 Formstücke, Verschlussstücke und Verbindungsstücke, zum Stumpfschweißen mit einem größten äußeren Durchmesser von 609,6 mm oder weniger 73079311 Bogen und Winkel 3,7 73079319 andere 3,7 mit einem größten äußeren Durchmesser von mehr als 609,6 mm 73079391 Bogen und Winkel 3,7 73079399 andere 3,7 730799 andere 73079910 mit Gewinde 3,7 73079930 zum Einschweißen 3,7 73079990 andere 3,7 7308 Konstruktionen und Konstruktionsteile (z. B. Brücken und Brückenelemente, Schleusentore, Türme, Gittermaste, Pfeiler, Säulen, Gerüste, Dächer, Dachstühle, Tore, Türen, Fenster, und deren Rahmen und Verkleidungen, Tor- und Türschwellen, Tür- und Fensterläden, Geländer), aus Eisen oder Stahl, ausgenommen vorgefertigte Gebäude der Position 9406; zu Konstruktionszwecken vorgearbeitete Bleche, Stäbe, Profile, Rohre und dergleichen, aus Eisen oder Stahl 73081000 Brücken und Brückenelemente frei 73082000 Türme und Gittermaste frei 73083000 Tore, Türen, Fenster, und deren Rahmen und Verkleidungen, Tor- und Türschwellen frei p/st(93) 730840 Gerüst-, Schalungs- oder Stützmaterial 73084010 Material zum Grubenausbau frei 73084090 anderes frei 730890 andere 73089010 Schützen, Wehre, Schleusentore, ortsfeste Docks, Landebrücken und andere Konstruktionen für den Wasserbau frei andere ausschließlich oder hauptsächlich aus Blech 73089051 Verbundplatten aus zwei Profilblechen und einer isolierenden Mittellage frei 73089059 andere frei 73089099 andere frei 730900 Sammelbehälter, Fässer, Bottiche und ähnliche Behälter, aus Eisen oder Stahl, für Stoffe aller Art (ausgenommen verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, auch mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung 73090010 für gasförmige Stoffe (ausgenommen verdichtete oder verflüssigte Gase) 2,2 für flüssige Stoffe 73090030 mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung 2,2 andere, mit einem Fassungsvermögen von 73090051 mehr als 100000 l 2,2 73090059 100000 l oder weniger 2,2 73090090 für feste Stoffe 2,2 7310 Sammelbehälter, Fässer, Trommeln, Kannen, Dosen und ähnliche Behälter, aus Eisen oder Stahl, für Stoffe aller Art (ausgenommen verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von 300 l oder weniger, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, auch mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung 73101000 mit einem Fassungsvermögen von 50 l oder mehr 2,7 mit einem Fassungsvermögen von weniger als 50 l 731021 Dosen, die durch Schweißen, Löten oder Falzen verschlossen werden 73102111 Dosen von der für Nahrungsmittel verwendeten Art 2,7 73102119 Dosen von der für Getränke verwendeten Art 2,7 andere, mit einer Wanddicke von 73102191 weniger als 0,5 mm 2,7 73102199 0,5 mm oder mehr 2,7 731029 andere 73102910 mit einer Wanddicke von weniger als 0,5 mm 2,7 73102990 mit einer Wanddicke von 0,5 mm oder mehr 2,7 731100 Behälter aus Eisen oder Stahl, für verdichtete oder verflüssigte Gase nahtlos für einen Druck von mindestens 165 bar, mit einem Fassungsvermögen von 73110011 weniger als 20 l 2,7 p/st 73110013 20 l bis50 l 2,7 p/st 73110019 mehr als 50 l 2,7 p/st 73110030 andere 2,7 p/st andere, mit einem Fassungsvermögen von 73110091 weniger als 1000 l 2,7 73110099 1000 l oder mehr 2,7 7312 Litzen, Kabel, Seile, Seilschlingen und ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl, ausgenommen isolierte Erzeugnisse für die Elektrotechnik 731210 Litzen, Kabel und Seile 73121020 aus nicht rostendem Stahl frei andere, mit einer größten Querschnittsabmessung von 3 mm oder weniger 73121041 mit Kupfer-Zink-Legierungen (Messing) überzogen frei 73121049 andere frei mehr als 3 mm Litzen 73121061 nicht überzogen frei überzogen 73121065 verzinkt frei 73121069 andere frei Kabel und Seile (einschließlich verschlossene Seile) nicht überzogen oder nur verzinkt, mit einer größten Querschnittsabmessung von 73121081 mehr als 3 mm bis 12 mm frei 73121083 mehr als 12 mm bis 24 mm frei 73121085 mehr als 24 mm bis 48 mm frei 73121089 mehr als 48 mm frei 73121098 andere frei 73129000 andere frei 73130000 Stacheldraht aus Eisen oder Stahl; verwundene Drähte oder Bänder, auch mit Stacheln, von der für Einzäunungen verwendeten Art, aus Eisen oder Stahl frei 7314 Gewebe (einschließlich endlose Gewebe), Gitter und Geflechte, aus Eisen- oder Stahldraht; Streckbleche und -bänder, aus Eisen oder Stahl Gewebe 73141200 endlose Gewebe für Maschinen, aus nicht rostendem Stahl frei 73141400 andere, aus nicht rostendem Stahl frei 73141900 andere frei 731420 Gitter und Geflechte, an den Kreuzungsstellen verschweißt, mit einer Maschengröße von 100 cm2 oder mehr, aus Draht mit einer größten Querschnittsabmessung von 3 mm oder mehr 73142010 aus geripptem Draht frei 73142090 andere frei andere Gitter und Geflechte, an den Kreuzungsstellen verschweißt 73143100 verzinkt frei 73143900 andere frei andere Gitter und Geflechte 731441 verzinkt 73144110 mit sechseckigen Maschen frei 73144190 andere frei 731442 mit Kunststoff überzogen 73144210 mit sechseckigen Maschen frei 73144290 andere frei 73144900 andere frei 73145000 Streckbleche und -bänder frei 7315 Ketten und Teile davon, aus Eisen oder Stahl Gelenkketten und Teile davon 731511 Rollenketten 73151110 von der für Fahrräder, Mopeds und Krafträder verwendeten Art 2,7 73151190 andere 2,7 73151200 andere Gelenkketten 2,7 73151900 Teile 2,7 73152000 Gleitschutzketten 2,7 andere Ketten 73158100 Stegketten 2,7 731582 andere Ketten, mit geschweißten Gliedern 73158210 mit einer größten Querschnittsabmessung des Materials von 16 mm oder weniger 2,7 73158290 mit einer größten Querschnittsabmessung des Materials von mehr als 16 mm 2,7 73158900 andere 2,7 73159000 andere Teile 2,7 73160000 Schiffsanker, Draggen, und Teile davon, aus Eisen oder Stahl 2,7 731700 Stifte, Nägel, Reißnägel, Krampen, gewellte oder abgeschrägte Klammern (ausgenommen Klammern der Position 8305) und ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl, auch mit Kopf aus anderen Stoffen, ausgenommen mit Kopf aus Kupfer 73170010 Reißnägel frei andere aus Draht 73170020 Nägel, zusammenhängend in Streifen oder Rollen frei 73170040 Nägel aus Stahl mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,5 GHT oder mehr, gehärtet frei andere 73170061 verzinkt frei 73170069 andere frei 73170090 andere frei 7318 Schrauben, Bolzen, Muttern, Schwellenschrauben, Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile, Unterlegscheiben (einschließlich Federringe und -scheiben) und ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl Waren mit Gewinde 73181100 Schwellenschrauben 3,7 731812 andere Holzschrauben 73181210 aus nicht rostendem Stahl 3,7 73181290 andere 3,7 73181300 Schraubhaken, Ring- und Ösenschrauben 3,7 731814 gewindeformende Schrauben 73181410 aus nicht rostendem Stahl 3,7 andere 73181491 Blechschrauben 3,7 73181499 andere 3,7 731815 andere Schrauben und Bolzen, auch mit dazugehörenden Muttern oder Unterlegscheiben 73181510 Schrauben, aus vollem Material gedreht, mit einer Stiftdicke von 6 mm oder weniger 3,7 andere 73181520 zum Befestigen von Oberbaumaterial für Bahnen 3,7 andere ohne Kopf 73181530 aus nicht rostendem Stahl 3,7 andere, mit einer Zugfestigkeit von 73181541 weniger als 800 MPa 3,7 73181549 800 MPa oder mehr 3,7 mit Kopf mit Schlitz oder Kreuzschlitz 73181551 aus nicht rostendem Stahl 3,7 73181559 andere 3,7 mit Innensechskant 73181561 aus nicht rostendem Stahl 3,7 73181569 andere 3,7 mit Außensechskant 73181570 aus nicht rostendem Stahl 3,7 andere, mit einer Zugfestigkeit von 73181581 weniger als 800 MPa 3,7 73181589 800 MPa oder mehr 3,7 73181590 andere 3,7 731816 Muttern 73181610 aus vollem Material gedreht, mit einer Lochweite von 6 mm oder weniger 3,7 andere 73181630 aus nicht rostendem Stahl 3,7 andere 73181650 Sicherungsmuttern 3,7 andere, mit einer Lochweite von 73181691 12 mm oder weniger 3,7 73181699 mehr als 12 mm 3,7 73181900 andere 3,7 Waren ohne Gewinde 73182100 Federringe und -scheiben und andere Sicherungsringe und -scheiben 3,7 73182200 andere Unterlegscheiben 3,7 73182300 Niete 3,7 73182400 Splinte und Keile 3,7 73182900 andere 3,7 7319 Nähnadeln, Stricknadeln, Schnürnadeln, Häkelnadeln, Stichel zum Sticken und ähnliche Waren, zum Handgebrauch, aus Eisen oder Stahl; Sicherheitsnadeln, Stecknadeln und ähnliche Nadeln, aus Eisen oder Stahl, anderweit weder genannt noch inbegriffen 73192000 Sicherheitsnadeln 2,7 73193000 Stecknadeln und ähnliche Nadeln 2,7 731990 andere 73199010 Nähnadeln, Stopfnadeln oder Sticknadeln 2,7 73199090 andere 2,7 7320 Federn und Federblätter, aus Eisen oder Stahl 732010 Blattfedern und Federblätter dafür warmgeformt 73201011 Parabelfedern und Federblätter dafür 2,7 73201019 andere 2,7 73201090 andere 2,7 732020 schraubenlinienförmige Federn 73202020 warmgeformt 2,7 andere 73202081 Druckfedern (ausgenommen Kegelstumpffedern) 2,7 73202085 Zugfedern 2,7 73202089 andere 2,7 732090 andere 73209010 Spiralflachfedern 2,7 73209030 Tellerfedern 2,7 73209090 andere 2,7 7321 Raumheizöfen, Kesselöfen, Küchenherde (auch zusätzlich für Zentralheizung verwendbar), Grillgeräte, Kohlenbecken, Gaskocher, Tellerwärmer und ähnliche nicht elektrische Haushaltsgeräte, und Teile davon, aus Eisen oder Stahl Back-, Brat-, Grill-, Koch- und Warmhaltevorrichtungen sowie Tellerwärmer 732111 für Feuerung mit gasförmigen Brennstoffen oder mit Gas und anderen Brennstoffen 73211110 mit Backofen, einschließlich Einbau-Backöfen 2,7 p/st 73211190 andere 2,7 p/st 73211200 für Feuerung mit flüssigen Brennstoffen 2,7 p/st 73211900 andere, einschließlich Geräte für Festbrennstoffe 2,7 p/st andere Geräte 732181 für Feuerung mit gasförmigen Brennstoffen oder mit Gas und anderen Brennstoffen 73218110 mit eigener Abgasführung 2,7 p/st 73218190 andere 2,7 p/st 732182 für Feuerung mit flüssigen Brennstoffen 73218210 mit eigener Abgasführung 2,7 p/st 73218290 andere 2,7 p/st 73218900 andere, einschließlich Geräte für Festbrennstoffe 2,7 p/st 73219000 Teile 2,7 7322 Heizkörper für Zentralheizungen, nicht elektrisch beheizt, und Teile davon, aus Eisen oder Stahl; Heißlufterzeuger und -verteiler (einschließlich der Verteiler, die auch frische oder klimatisierte Luft verteilen können), nicht elektrisch beheizt, mit motorbetriebenem Ventilator oder Gebläse, und Teile davon, aus Eisen oder Stahl Heizkörper und Teile davon 73221100 aus Gusseisen 3,2 73221900 andere 3,2 73229000 andere 3,2 7323 Haushaltsartikel, Hauswirtschaftsartikel, und Teile davon, aus Eisen oder Stahl; Eisen- oder Stahlwolle; Schwämme, Putzlappen, Handschuhe und ähnliche Waren, zum Scheuern, Polieren oder dergleichen, aus Eisen oder Stahl 73231000 Eisen- oder Stahlwolle; Schwämme, Putzlappen, Handschuhe und ähnliche Waren, zum Scheuern, Polieren oder dergleichen 3,2 andere 73239100 aus Gusseisen, nicht emailliert 3,2 73239200 aus Gusseisen, emailliert 3,2 732393 aus nicht rostendem Stahl 73239310 Artikel für den Tischgebrauch 3,2 73239390 andere 3,2 732394 aus Eisen (ausgenommen Gusseisen) oder Stahl, emailliert 73239410 Artikel für den Tischgebrauch 3,2 73239490 andere 3,2 732399 andere 73239910 Artikel für den Tischgebrauch 3,2 andere 73239991 mit Farbe versehen oder lackiert 3,2 73239999 andere 3,2 7324 Sanitär-, Hygiene- oder Toilettenartikel, und Teile davon, aus Eisen oder Stahl 73241000 Abwasch- und Waschbecken, aus nicht rostendem Stahl 2,7 Badewannen 73242100 aus Gusseisen, auch emailliert 3,2 p/st 73242900 andere 3,2 p/st 73249000 andere, einschließlich Teile 3,2 7325 Andere Waren aus Eisen oder Stahl, gegossen 732510 aus nicht verformbarem Gusseisen 73251050 Straßenkappen 1,7 p/st andere 73251092 Erzeugnisse für die Kanalisation und für Versorgungsleitungen 1,7 73251099 andere 1,7 andere 73259100 Mahlkugeln und ähnliche Mahlkörper 2,7 732599 andere 73259910 aus verformbarem Gusseisen 2,7 73259990 andere 2,7 7326 Andere Waren aus Eisen oder Stahl geschmiedet, jedoch nicht weiter bearbeitet 73261100 Mahlkugeln und ähnliche Mahlkörper 2,7 732619 andere 73261910 freiformgeschmiedet 2,7 73261990 andere 2,7 732620 Waren aus Eisen- oder Stahldraht 73262030 Vogelkäfige und ähnliche Kleinkäfige 2,7 73262050 Körbe 2,7 73262080 andere 2,7 732690 andere 73269010 Tabakdosen, Zigarettenetuis, Puderdosen, Lippenstifthülsen und ähnliche Gegenstände für den Taschengebrauch 2,7 73269030 Leitern und Trittschemel 2,7 73269040 Paletten und ähnliche stapelfähige Transportmittel 2,7 73269050 Rollen und Trommeln für Kabel, Schläuche und dergleichen 2,7 73269060 nicht mechanische Dachentlüfter, Dachrinnen, Haken und andere Bauartikel 2,7 73269070 Schmutzkörbe und ähnliche Abwassersiebe, aus Stahlblech, für Kanalisationsabflüsse 2,7 andere Waren aus Eisen oder Stahl 73269091 freiformgeschmiedet 2,7 73269093 gesenkgeschmiedet 2,7 73269095 gesintert 2,7 73269098 andere 2,7

KAPITEL 74

Anmerkung

1.
Im Sinne des Kapitels 74 gelten als:

a)
raffiniertes Kupfer:

Metall mit einem Kupfergehalt von 99,85 GHT oder mehr oder

Metall mit einem Kupfergehalt von 97,5 GHT oder mehr, sofern der Gehalt an jedem anderen Element die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen nicht überschreitet:

Andere Elemente

Element

Höchstgrenze in GHT

Ag

Silber

0,25

As

Arsen

0,5

Cd

Cadmium

1,3

Cr

Chrom

1,4

Mg

Magnesium

0,8

Pb

Blei

1,5

S

Schwefel

0,7

Sn

Zinn

0,8

Te

Tellur

0,8

Zn

Zink

1

Zr

Zirconium

0,3

Andere Elemente(94), je

0,3

b)
Kupferlegierungen:

metallische Stoffe, ausgenommen nicht raffiniertes Kupfer, in denen Kupfer gegenüber jedem der anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrscht, sofern

1)
der Gehalt an mindestens einem dieser anderen Elemente die in der vorstehenden Tabelle angegebene Höchstgrenze überschreitet oder
2)
der Gesamtgehalt an diesen anderen Elementen mehr als 2,5 GHT beträgt.

c)
Kupfervorlegierungen:

Legierungen, die neben anderen Elementen mehr als 10 GHT Kupfer enthalten, gewöhnlich nicht plastisch verformbar sind und üblicherweise als Zusatzstoffe bei der Herstellung anderer Legierungen oder als Desoxidations- oder Entschwefelungsmittel oder zu ähnlichen Zwecken in der Metallurgie der Nichteisenmetalle verwendet werden. Jedoch gehören Verbindungen von Phosphor und Kupfer (Kupferphosphide), die mehr als 15 GHT Phosphor enthalten, zu Position 2848.

d)
Stangen (Stäbe):

gewalzte, stranggepresste, gezogene oder geschmiedete massive Erzeugnisse, nicht in Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt in Form eines Kreises, Ovals, Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks (einschließlich „abgeflachte Kreise” und „modifizierte Rechtecke” , bei denen zwei gegenüberliegende Seiten die Form von konvexen Bogen aufweisen, während die beiden anderen Seiten gerade, von gleicher Länge und parallel sind). Erzeugnisse mit quadratischem, rechteckigem, dreieckigem oder vieleckigem Querschnitt können über die gesamte Länge auch abgerundete Kanten aufweisen. Die Dicke der Erzeugnisse mit rechteckigem Querschnitt (einschließlich der Erzeugnisse mit „modifiziert rechteckigem” Querschnitt) muss mehr als 1/10 der Breite betragen. Als Stangen (Stäbe) gelten auch gegossene oder gesinterte Erzeugnisse mit den gleichen Formen und Abmessungen, die nach der Herstellung eine über grobes Abgraten oder Entzundern hinausgehende Bearbeitung erfahren haben, wenn sie durch diese Bearbeitung nicht den Charakter von Waren erhalten haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

Drahtbarren und Knüppel gelten jedoch als Kupfer in Rohform der Position 7403, wenn sie an ihren Enden zugespitzt oder anders bearbeitet worden sind, um lediglich das Einführen in Maschinen zu erleichtern, in denen sie z. B. zu Walzdraht oder Rohren umgeformt werden.

e)
Profile:

gewalzte, stranggepresste, gezogene, geschmiedete oder geformte Erzeugnisse, auch in Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt, die keiner der Begriffsbestimmungen für Stangen (Stäbe), Draht, Bleche, Bänder, Folien oder Rohre entsprechen. Als Profile gelten auch gegossene oder gesinterte Erzeugnisse mit den gleichen Formen, die nach der Herstellung eine über grobes Abgraten oder Entzundern hinausgehende Bearbeitung erfahren haben, wenn sie durch diese Bearbeitung nicht den Charakter von Waren erhalten haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

f)
Draht:

gewalzte, stranggepresste oder gezogene massive Erzeugnisse, in Ringen oder Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt in Form eines Kreises, Ovals, Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks (einschließlich „abgeflachte Kreise” und „modifizierte Rechtecke” , bei denen zwei gegenüberliegende Seiten die Form von konvexen Bogen aufweisen, während die beiden anderen Seiten gerade, von gleicher Länge und parallel sind). Erzeugnisse mit quadratischem, rechteckigem, dreieckigem oder vieleckigem Querschnitt können über die gesamte Länge auch abgerundete Kanten aufweisen. Die Dicke der Erzeugnisse mit rechteckigem Querschnitt (einschließlich der Erzeugnisse mit „modifiziert rechteckigem” Querschnitt) muss mehr als 1/10 der Breite betragen.

g)
Bleche, Bänder und Folien:

massive Flacherzeugnisse (ausgenommen Erzeugnisse in Rohform der Position 7403), auch in Rollen, mit rechteckigem Querschnitt, auch mit abgerundeten Kanten (einschließlich „modifizierte Rechtecke” , bei denen zwei gegenüberliegende Seiten die Form von konvexen Bogen aufweisen, während die beiden anderen Seiten gerade, von gleicher Länge und parallel sind), mit gleich bleibender Dicke,

in quadratischer oder rechteckiger Form, deren Dicke 1/10 der Breite oder weniger beträgt,

in anderer als quadratischer oder rechteckiger Form mit beliebigen Abmessungen, wenn sie nicht den Charakter von Waren haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

Zu den Positionen 7409 und 7410 gehören insbesondere auch Bleche, Bänder und Folien mit Mustern (z. B. Rillen, Riffeln, Waffeln, Tränen, Warzen, Rauten) und gelochte, gewellte, polierte oder überzogene Erzeugnisse, sofern sie durch diese Bearbeitungen nicht den Charakter von Waren erhalten haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

h)
Rohre:

Hohlerzeugnisse, auch in Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem, nur einen einzigen geschlossenen Hohlraum aufweisenden Querschnitt in Form eines Kreises, Ovals, Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks und mit gleichmäßiger Wanddicke. Als Rohre gelten auch Erzeugnisse mit Querschnitten in Form eines Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks, die über die gesamte Länge abgerundete Kanten aufweisen, sofern der innere und der äußere Querschnitt die gleiche Form, die gleiche Richtung und den gleichen Mittelpunkt haben. Rohre mit den vorstehend genannten Querschnitten können poliert, überzogen, gebogen, mit Gewinde versehen, gelocht, eingezogen, ausgeweitet, konisch oder mit Flanschen, Schellen oder Ringen versehen sein.

Unterpositions-Anmerkung

1.
Im Sinne des Kapitels 74 gelten als:

a)
Kupfer-Zink-Legierungen (Messing):

Legierungen aus Kupfer und Zink, auch mit anderen Elementen. Sind andere Elemente vorhanden,

muss Zink gegenüber jedem dieser anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrschen;

muss ein etwaiger Nickelgehalt weniger als 5 GHT betragen (siehe Kupfer-Nickel-Zink-Legierungen (Neusilber));

muss ein etwaiger Zinngehalt weniger als 3 GHT betragen (siehe Kupfer-Zinn-Legierungen (Bronze)).

b)
Kupfer-Zinn-Legierungen (Bronze):

Legierungen aus Kupfer und Zinn, auch mit anderen Elementen. Sind andere Elemente vorhanden, muss Zinn gegenüber jedem dieser anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrschen. Beträgt der Zinngehalt jedoch 3 GHT oder mehr, darf der Zinkgehalt gegenüber dem Zinngehalt vorherrschen, sofern er weniger als 10 GHT beträgt.

c)
Kupfer-Nickel-Zink-Legierungen (Neusilber):

Legierungen aus Kupfer, Nickel und Zink, auch mit anderen Elementen. Der Nickelgehalt muss 5 GHT oder mehr betragen (siehe Kupfer-Zink-Legierungen (Messing)).

d)
Kupfer-Nickel-Legierungen (Kupfernickel):

Legierungen aus Kupfer und Nickel, auch mit anderen Elementen, jedoch nur 1 GHT oder weniger Zink enthaltend. Sind andere Elemente vorhanden, muss Nickel gegenüber jedem dieser anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrschen.

KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 74010000 Kupfermatte; Zementkupfer (gefälltes Kupfer) frei 74020000 Nicht raffiniertes Kupfer; Kupferanoden zum elektrolytischen Raffinieren frei 7403 Raffiniertes Kupfer und Kupferlegierungen, in Rohform raffiniertes Kupfer 74031100 Kathoden und Kathodenabschnitte frei 74031200 Drahtbarren frei 74031300 Knüppel frei 74031900 anderes frei Kupferlegierungen 74032100 Kupfer-Zink-Legierungen (Messing) frei 74032200 Kupfer-Zinn-Legierungen (Bronze) frei 74032900 andere Kupferlegierungen (ausgenommen Kupfervorlegierungen der Position 7405) frei 740400 Abfälle und Schrott, aus Kupfer 74040010 aus raffiniertem Kupfer frei aus Kupferlegierungen 74040091 aus Kupfer-Zink-Legierungen (Messing) frei 74040099 andere frei 74050000 Kupfervorlegierungen frei 7406 Pulver und Flitter, aus Kupfer 74061000 Pulver ohne Lamellenstruktur frei 74062000 Pulver mit Lamellenstruktur; Flitter frei 7407 Stangen (Stäbe) und Profile, aus Kupfer 74071000 aus raffiniertem Kupfer 4,8 aus Kupferlegierungen 740721 aus Kupfer-Zink-Legierungen (Messing) 74072110 Stangen (Stäbe) 4,8 74072190 Profile 4,8 740729 andere 74072910 aus Kupfer-Nickel-Legierungen (Kupfernickel) oder Kupfer-Nickel-Zink-Legierungen (Neusilber) 4,8 74072990 andere 4,8 7408 Draht aus Kupfer aus raffiniertem Kupfer 74081100 mit einer größten Querschnittsabmessung von mehr als 6 mm 4,8 740819 anderer 74081910 mit einer größten Querschnittsabmessung von mehr als 0,5 mm 4,8 74081990 mit einer größten Querschnittsabmessung von 0,5 mm oder weniger 4,8 aus Kupferlegierungen 74082100 aus Kupfer-Zink-Legierungen (Messing) 4,8 74082200 aus Kupfer-Nickel-Legierungen (Kupfernickel) oder Kupfer-Nickel-Zink-Legierungen (Neusilber) 4,8 74082900 anderer 4,8 7409 Bleche und Bänder, aus Kupfer, mit einer Dicke von mehr als 0,15 mm aus raffiniertem Kupfer 74091100 in Rollen 4,8 74091900 andere 4,8 aus Kupfer-Zink-Legierungen (Messing) 74092100 in Rollen 4,8 74092900 andere 4,8 aus Kupfer-Zinn-Legierungen (Bronze) 74093100 in Rollen 4,8 74093900 andere 4,8 740940 aus Kupfer-Nickel-Legierungen (Kupfernickel) oder Kupfer-Nickel-Zink-Legierungen (Neusilber) 74094010 aus Kupfer-Nickel-Legierungen (Kupfernickel) 4,8 74094090 aus Kupfer-Nickel-Zink-Legierungen (Neusilber) 4,8 74099000 aus anderen Kupferlegierungen 4,8 7410 Folien und dünne Bänder, aus Kupfer (auch bedruckt oder auf Papier, Pappe, Kunststoff oder ähnlichen Unterlagen), mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,15 mm oder weniger ohne Unterlage 74101100 aus raffiniertem Kupfer 5,2 74101200 aus Kupferlegierungen 5,2 auf Unterlage 74102100 aus raffiniertem Kupfer 5,2 74102200 aus Kupferlegierungen 5,2 7411 Rohre aus Kupfer 741110 aus raffiniertem Kupfer gerade, mit einer Wanddicke von 74111011 mehr als 0,6 mm 4,8 74111019 0,6 mm oder weniger 4,8 74111090 andere 4,8 aus Kupferlegierungen 741121 aus Kupfer-Zink-Legierungen (Messing) 74112110 gerade 4,8 74112190 andere 4,8 74112200 aus Kupfer-Nickel-Legierungen (Kupfernickel) oder Kupfer-Nickel-Zink-Legierungen (Neusilber) 4,8 74112900 andere 4,8 7412 Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke (z. B. Bogen, Muffen), aus Kupfer 74121000 aus raffiniertem Kupfer 5,2 74122000 aus Kupferlegierungen 5,2 741300 Litzen, Kabel, Seile und ähnliche Waren, aus Kupfer, ausgenommen isolierte Erzeugnisse für die Elektrotechnik 74130020 aus raffiniertem Kupfer 5,2 74130080 aus Kupferlegierungen 5,2 7414 7415 Stifte, Nägel, Reißnägel, Krampen, Klammern (ausgenommen Klammern der Position 8305) und ähnliche Waren, aus Kupfer oder mit Schaft aus Eisen oder Stahl und Kupferkopf; Schrauben, Bolzen, Muttern, Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile, Unterlegscheiben (einschließlich Federringe und -scheiben) und ähnliche Waren, aus Kupfer 74151000 Stifte und Nägel, Reißnägel, Krampen, Klammern und ähnliche Waren 4 andere Waren, ohne Gewinde 74152100 Unterlegscheiben (einschließlich Federringe und -scheiben) 3 74152900 andere 3 andere Waren, mit Gewinde 74153300 Schrauben; Bolzen und Muttern 3 74153900 andere 3 7416 7417 7418 Haushaltsartikel, Hauswirtschaftsartikel, Sanitär-, Hygiene- oder Toilettenartikel, und Teile davon, aus Kupfer; Schwämme, Putzlappen, Handschuhe und ähnliche Waren, zum Scheuern, Polieren oder dergleichen, aus Kupfer Haushaltsartikel, Hauswirtschaftsartikel, und Teile davon; Schwämme, Putzlappen, Handschuhe und ähnliche Waren, zum Scheuern, Polieren oder dergleichen 74181100 Schwämme, Putzlappen, Handschuhe und ähnliche Waren, zum Scheuern, Polieren oder dergleichen 3 741819 andere 74181910 nicht elektrische Koch- und Heizgeräte von der im Haushalt verwendeten Art und Teile davon, aus Kupfer 4 74181990 andere 3 74182000 Sanitär-, Hygiene- oder Toilettenartikel, und Teile davon 3 7419 Andere Waren aus Kupfer 74191000 Ketten und Teile davon 3 andere 74199100 gegossen oder geschmiedet, jedoch nicht weiter bearbeitet 3 741999 andere 74199910 Gewebe (einschließlich endlose Gewebe), Gitter und Geflechte, aus Kupferdraht mit einem größten Durchmesser von 6 mm oder weniger; Streckbleche und -bänder 4,3 74199930 Federn 4 74199990 andere 3

KAPITEL 75

Anmerkung

1.
Im Sinne des Kapitels 75 gelten als:

a)
Stangen (Stäbe):

gewalzte, stranggepresste, gezogene oder geschmiedete massive Erzeugnisse, nicht in Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt in Form eines Kreises, Ovals, Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks (einschließlich „abgeflachte Kreise” und „modifizierte Rechtecke” , bei denen zwei gegenüberliegende Seiten die Form von konvexen Bogen aufweisen, während die beiden anderen Seiten gerade, von gleicher Länge und parallel sind). Erzeugnisse mit quadratischem, rechteckigem, dreieckigem oder vieleckigem Querschnitt können über die gesamte Länge auch abgerundete Kanten aufweisen. Die Dicke der Erzeugnisse mit rechteckigem Querschnitt (einschließlich der Erzeugnisse mit „modifiziert rechteckigem” Querschnitt) muss mehr als 1/10 der Breite betragen. Als Stangen (Stäbe) gelten auch gegossene oder gesinterte Erzeugnisse mit den gleichen Formen und Abmessungen, die nach der Herstellung eine über grobes Abgraten oder Entzundern hinausgehende Bearbeitung erfahren haben, wenn sie durch diese Bearbeitung nicht den Charakter von Waren erhalten haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

b)
Profile:

gewalzte, stranggepresste, gezogene, geschmiedete oder geformte Erzeugnisse, auch in Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt, die keiner der Begriffsbestimmungen für Stangen (Stäbe), Draht, Bleche, Bänder, Folien oder Rohre entsprechen. Als Profile gelten auch gegossene oder gesinterte Erzeugnisse mit den gleichen Formen, die nach der Herstellung eine über grobes Abgraten oder Entzundern hinausgehende Bearbeitung erfahren haben, wenn sie durch diese Bearbeitung nicht den Charakter von Waren erhalten haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

c)
Draht:

gewalzte, stranggepresste oder gezogene massive Erzeugnisse, in Ringen oder Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt in Form eines Kreises, Ovals, Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks (einschließlich „abgeflachte Kreise” und „modifizierte Rechtecke” , bei denen zwei gegenüberliegende Seiten die Form von konvexen Bogen aufweisen, während die beiden anderen Seiten gerade, von gleicher Länge und parallel sind). Erzeugnisse mit quadratischem, rechteckigem, dreieckigem oder vieleckigem Querschnitt können über die gesamte Länge auch abgerundete Kanten aufweisen. Die Dicke der Erzeugnisse mit rechteckigem Querschnitt (einschließlich der Erzeugnisse mit „modifiziert rechteckigem” Querschnitt) muss mehr als 1/10 der Breite betragen.

d)
Bleche, Bänder und Folien:

massive Flacherzeugnisse (ausgenommen Erzeugnisse in Rohform der Position 7502), auch in Rollen, mit rechteckigem Querschnitt, auch mit abgerundeten Kanten (einschließlich „modifizierte Rechtecke” , bei denen zwei gegenüberliegende Seiten die Form von konvexen Bogen aufweisen, während die beiden anderen Seiten gerade, von gleicher Länge und parallel sind), mit gleich bleibender Dicke,

in quadratischer oder rechteckiger Form, deren Dicke 1/10 der Breite oder weniger beträgt,

in anderer als quadratischer oder rechteckiger Form mit beliebigen Abmessungen, wenn sie nicht den Charakter von Waren haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

Zu Position 7506 gehören insbesondere auch Bleche, Bänder und Folien mit Mustern (z. B. Rillen, Riffeln, Waffeln, Tränen, Warzen, Rauten) und gelochte, gewellte, polierte oder überzogene Erzeugnisse, sofern sie durch diese Bearbeitungen nicht den Charakter von Waren erhalten haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

e)
Rohre:

Hohlerzeugnisse, auch in Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem, nur einen einzigen geschlossenen Hohlraum aufweisenden Querschnitt in Form eines Kreises, Ovals, Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks und mit gleichmäßiger Wanddicke. Als Rohre gelten auch Erzeugnisse mit Querschnitten in Form eines Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks, die über die gesamte Länge abgerundete Kanten aufweisen, sofern der innere und der äußere Querschnitt die gleiche Form, die gleiche Richtung und den gleichen Mittelpunkt haben. Rohre mit den vorstehend genannten Querschnitten können poliert, überzogen, gebogen, mit Gewinde versehen, gelocht, eingezogen, ausgeweitet, konisch oder mit Flanschen, Schellen oder Ringen versehen sein.

Unterpositions-Anmerkungen

1.
Im Sinne des Kapitels 75 gelten als:

a)
nicht legiertes Nickel:

Metall mit einem Nickel- und Cobaltgehalt von insgesamt 99 GHT oder mehr, sofern

1)
der Cobaltgehalt 1,5 GHT oder weniger beträgt und
2)
der Gehalt an jedem der anderen Elemente die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen nicht überschreitet:

Andere Elemente

Element

Höchstgrenze in GHT

Fe

Eisen

0,5

O

Sauerstoff

0,4

Andere Elemente, je

0,3

b)
Nickellegierungen:

metallische Stoffe, in denen Nickel gegenüber jedem der anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrscht, sofern

1)
der Cobaltgehalt mehr als 1,5 GHT beträgt,
2)
der Gehalt an mindestens einem der anderen Elemente die in der vorstehenden Tabelle angegebene Höchstgrenze überschreitet oder
3)
der Gesamtgehalt an anderen Elementen als Nickel und Cobalt mehr als 1 GHT beträgt.

2.
Abweichend von Anmerkung 1 c gilt der Begriff „Draht” im Sinne der Unterposition 750810 nur für Erzeugnisse, auch in Ringen oder Rollen, mit beliebiger Form des Querschnitts, dessen größte Abmessung 6 mm oder weniger beträgt.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 7501 Nickelmatte, Nickeloxidsinter und andere Zwischenerzeugnisse der Nickelmetallurgie 75011000 Nickelmatte frei 75012000 Nickeloxidsinter und andere Zwischenerzeugnisse der Nickelmetallurgie frei 7502 Nickel in Rohform 75021000 nicht legiertes Nickel frei 75022000 Nickellegierungen frei 750300 Abfälle und Schrott, aus Nickel 75030010 aus nicht legiertem Nickel frei 75030090 aus Nickellegierungen frei 75040000 Pulver und Flitter, aus Nickel frei 7505 Stangen (Stäbe), Profile und Draht, aus Nickel Stangen (Stäbe) und Profile 75051100 aus nicht legiertem Nickel frei 75051200 aus Nickellegierungen 2,9 Draht 75052100 aus nicht legiertem Nickel frei 75052200 aus Nickellegierungen 2,9 7506 Bleche, Bänder und Folien, aus Nickel 75061000 aus nicht legiertem Nickel frei 75062000 aus Nickellegierungen 3,3 7507 Rohre, Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke (z. B. Bogen, Muffen), aus Nickel Rohre 75071100 aus nicht legiertem Nickel frei 75071200 aus Nickellegierungen frei 75072000 Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke 2,5 7508 Andere Waren aus Nickel 75081000 Gewebe, Gitter und Geflechte, aus Nickeldraht frei 75089000 andere frei

KAPITEL 76

Anmerkung

1.
Im Sinne des Kapitels 76 gelten als:

a)
Stangen (Stäbe):

gewalzte, stranggepresste, gezogene oder geschmiedete massive Erzeugnisse, nicht in Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt in Form eines Kreises, Ovals, Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks (einschließlich „abgeflachte Kreise” und „modifizierte Rechtecke” , bei denen zwei gegenüberliegende Seiten die Form von konvexen Bogen aufweisen, während die beiden anderen Seiten gerade, von gleicher Länge und parallel sind). Erzeugnisse mit quadratischem, rechteckigem, dreieckigem oder vieleckigem Querschnitt können über die gesamte Länge auch abgerundete Kanten aufweisen. Die Dicke der Erzeugnisse mit rechteckigem Querschnitt (einschließlich der Erzeugnisse mit „modifiziert rechteckigem” Querschnitt) muss mehr als 1/10 der Breite betragen. Als Stangen (Stäbe) gelten auch gegossene oder gesinterte Erzeugnisse mit den gleichen Formen und Abmessungen, die nach der Herstellung eine über grobes Abgraten oder Entzundern hinausgehende Bearbeitung erfahren haben, wenn sie durch diese Bearbeitung nicht den Charakter von Waren erhalten haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

b)
Profile:

gewalzte, stranggepresste, gezogene, geschmiedete oder geformte Erzeugnisse, auch in Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt, die keiner der Begriffsbestimmungen für Stangen (Stäbe), Draht, Bleche, Bänder, Folien oder Rohre entsprechen. Als Profile gelten auch gegossene oder gesinterte Erzeugnisse mit den gleichen Formen, die nach der Herstellung eine über grobes Abgraten oder Entzundern hinausgehende Bearbeitung erfahren haben, wenn sie durch diese Bearbeitung nicht den Charakter von Waren erhalten haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

c)
Draht:

gewalzte, stranggepresste oder gezogene massive Erzeugnisse, in Ringen oder Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt in Form eines Kreises, Ovals, Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks (einschließlich „abgeflachte Kreise” und „modifizierte Rechtecke” , bei denen zwei gegenüberliegende Seiten die Form von konvexen Bogen aufweisen, während die beiden anderen Seiten gerade, von gleicher Länge und parallel sind). Erzeugnisse mit quadratischem, rechteckigem, dreieckigem oder vieleckigem Querschnitt können über die gesamte Länge auch abgerundete Kanten aufweisen. Die Dicke der Erzeugnisse mit rechteckigem Querschnitt (einschließlich der Erzeugnisse mit „modifiziert rechteckigem” Querschnitt) muss mehr als 1/10 der Breite betragen.

d)
Bleche, Bänder und Folien:

massive Flacherzeugnisse (ausgenommen Erzeugnisse in Rohform der Position 7601), auch in Rollen, mit rechteckigem Querschnitt, auch mit abgerundeten Kanten (einschließlich „modifizierte Rechtecke” , bei denen zwei gegenüberliegende Seiten die Form von konvexen Bogen aufweisen, während die beiden anderen Seiten gerade, von gleicher Länge und parallel sind), mit gleich bleibender Dicke,

in quadratischer oder rechteckiger Form, deren Dicke 1/10 der Breite oder weniger beträgt,

in anderer als quadratischer oder rechteckiger Form mit beliebigen Abmessungen, wenn sie nicht den Charakter von Waren haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

Zu den Positionen 7606 und 7607 gehören insbesondere auch Bleche, Bänder und Folien mit Mustern (z. B. Rillen, Riffeln, Waffeln, Tränen, Warzen, Rauten) und gelochte, gewellte, polierte oder überzogene Erzeugnisse, sofern sie durch diese Bearbeitungen nicht den Charakter von Waren erhalten haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

e)
Rohre:

Hohlerzeugnisse, auch in Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem, nur einen einzigen geschlossenen Hohlraum aufweisenden Querschnitt in Form eines Kreises, Ovals, Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks und mit gleichmäßiger Wanddicke. Als Rohre gelten auch Erzeugnisse mit Querschnitten in Form eines Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks, die über die gesamte Länge abgerundete Kanten aufweisen, sofern der innere und der äußere Querschnitt die gleiche Form, die gleiche Richtung und den gleichen Mittelpunkt haben. Rohre mit den vorstehend genannten Querschnitten können poliert, überzogen, gebogen, mit Gewinde versehen, gelocht, eingezogen, ausgeweitet, konisch oder mit Flanschen, Schellen oder Ringen versehen sein.

Unterpositions-Anmerkungen

1.
Im Sinne des Kapitels 76 gelten als:

a)
nicht legiertes Aluminium:

Metall mit einem Aluminiumgehalt von 99 GHT oder mehr, sofern der Gehalt an jedem anderen Element die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen nicht überschreitet:

Andere Elemente

Element

Höchstgrenze in GHT

Fe + Si (Eisen und Silicium zusammen)

1

Andere Elemente(95), je

0,1(96)

b)
Aluminiumlegierungen:

metallische Stoffe, in denen Aluminium gegenüber jedem der anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrscht, sofern

1)
der Gehalt an einem der anderen Elemente oder an Eisen und Silicium zusammen die in der vorstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen überschreitet oder
2)
der Gesamtgehalt an diesen anderen Elementen mehr als 1 GHT beträgt.

2.
Abweichend von Anmerkung 1 c gilt der Begriff „Draht” im Sinne der Unterposition 761691 nur für Erzeugnisse, auch in Ringen oder Rollen, mit beliebiger Form des Querschnitts, dessen größte Abmessung 6 mm oder weniger beträgt.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 7601 Aluminium in Rohform 76011000 nicht legiertes Aluminium 6(89) 760120 Aluminiumlegierungen 76012010 Primäraluminium 6 Sekundäraluminium 76012091 in Rohblöcken (Ingots) oder in flüssiger Form 6 76012099 anderes 6 760200 Abfälle und Schrott, aus Aluminium Abfälle 76020011 Drehspäne, Frässpäne, Hobelspäne, Schleifspäne, Sägespäne und Feilspäne; Abfälle von bunten, beschichteten oder kaschierten Folien und dünnen Bändern, mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,2 mm oder weniger frei 76020019 andere (einschließlich der fehlerhaften oder der bei der Be- oder Verarbeitung unbrauchbar gewordenen Werkstücke) frei 76020090 Schrott frei 7603 Pulver und Flitter, aus Aluminium 76031000 Pulver ohne Lamellenstruktur 5 76032000 Pulver mit Lamellenstruktur; Flitter 5 7604 Stangen (Stäbe) und Profile, aus Aluminium 760410 aus nicht legiertem Aluminium 76041010 Stangen (Stäbe) 7,5 76041090 Profile 7,5 aus Aluminiumlegierungen 76042100 Hohlprofile 7,5 760429 andere 76042910 Stangen (Stäbe) 7,5 76042990 Profile 7,5 7605 Draht aus Aluminium aus nicht legiertem Aluminium 76051100 mit einer größten Querschnittsabmessung von mehr als 7 mm 7,5 76051900 anderer 7,5 aus Aluminiumlegierungen 76052100 mit einer größten Querschnittsabmessung von mehr als 7 mm 7,5 76052900 anderer 7,5 7606 Bleche und Bänder, aus Aluminium, mit einer Dicke von mehr als 0,2 mm quadratisch oder rechteckig 760611 aus nicht legiertem Aluminium 76061110 mit Farbe versehen, lackiert oder mit Kunststoff beschichtet 7,5 andere, mit einer Dicke von 76061191 weniger als 3 mm 7,5 76061193 3 mm oder mehr, jedoch weniger als 6 mm 7,5 76061199 6 mm oder mehr 7,5 760612 aus Aluminiumlegierungen 76061210 Aluminiumbänder für Jalousien 7,5 andere 76061250 mit Farbe versehen, lackiert oder mit Kunststoff beschichtet 7,5 andere, mit einer Dicke von 76061291 weniger als 3 mm 7,5 76061293 3 mm oder mehr, jedoch weniger als 6 mm 7,5 76061299 6 mm oder mehr 7,5 andere 76069100 aus nicht legiertem Aluminium 7,5 76069200 aus Aluminiumlegierungen 7,5 7607 Folien und dünne Bänder, aus Aluminium (auch bedruckt oder auf Papier, Pappe, Kunststoff oder ähnlichen Unterlagen), mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,2 mm oder weniger ohne Unterlage 760711 nur gewalzt mit einer Dicke von weniger als 0,021 mm 76071111 in Rollen mit einem Stückgewicht von 10 kg oder weniger 7,5 76071119 andere 7,5 76071190 mit einer Dicke von 0,021 mm bis 0,2 mm 7,5 760719 andere 76071910 mit einer Dicke von weniger als 0,021 mm 7,5 mit einer Dicke von 0,021 mm bis 0,2 mm 76071991 selbstklebend 7,5 76071999 andere 7,5 760720 auf Unterlage 76072010 mit einer Dicke (ohne Unterlage) von weniger als 0,021 mm 10 mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,021 mm bis 0,2 mm 76072091 selbstklebend 7,5 76072099 andere 7,5 7608 Rohre aus Aluminium 76081000 aus nicht legiertem Aluminium 7,5 760820 aus Aluminiumlegierungen 76082020 geschweißt 7,5 andere 76082081 nur stranggepresst 7,5 76082089 andere 7,5 76090000 Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke (z. B. Bogen, Muffen), aus Aluminium 5,9 7610 Konstruktionen und Konstruktionsteile (z. B. Brücken und Brückenelemente, Türme, Gittermaste, Pfeiler, Säulen, Gerüste, Dächer, Dachstühle, Tore, Türen, Fenster, und deren Rahmen und Verkleidungen, Tor- und Türschwellen, Geländer), aus Aluminium, ausgenommen vorgefertigte Gebäude der Position 9406; zu Konstruktionszwecken vorgearbeitete Bleche, Stangen (Stäbe), Profile, Rohre und dergleichen, aus Aluminium 76101000 Tore, Türen, Fenster, und deren Rahmen und Verkleidungen, Tor- und Türschwellen 6 p/st(93) 761090 andere 76109010 Brücken und Brückenelemente, Türme und Gittermaste 7 76109090 andere 6 76110000 Sammelbehälter, Fässer, Bottiche und ähnliche Behälter, aus Aluminium, für Stoffe aller Art (ausgenommen verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, auch mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung 6 7612 Sammelbehälter, Fässer, Trommeln, Kannen, Dosen und ähnliche Behälter (einschließlich Verpackungsröhrchen und Tuben), aus Aluminium, für Stoffe aller Art (ausgenommen verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von 300 l oder weniger, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, auch mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung 76121000 Tuben 6 761290 andere 76129010 Verpackungsröhrchen 6 76129020 Behälter von der für Aerosole verwendeten Art 6 p/st andere, mit einem Fassungsvermögen von 76129091 50 l oder mehr 6 76129098 weniger als 50 l 6 76130000 Behälter aus Aluminium für verdichtete oder verflüssigte Gase 6 7614 Litzen, Kabel, Seile und ähnliche Waren, aus Aluminium, ausgenommen isolierte Erzeugnisse für die Elektrotechnik 76141000 mit Stahlseele 6 76149000 andere 6 7615 Haushaltsartikel, Hauswirtschaftsartikel, Sanitär-, Hygiene- oder Toilettenartikel, und Teile davon, aus Aluminium; Schwämme, Putzlappen, Handschuhe und ähnliche Waren, zum Scheuern, Polieren oder dergleichen, aus Aluminium Haushaltsartikel, Hauswirtschaftsartikel, und Teile davon; Schwämme, Putzlappen, Handschuhe und ähnliche Waren, zum Scheuern, Polieren oder dergleichen 76151100 Schwämme, Putzlappen, Handschuhe und ähnliche Waren, zum Scheuern, Polieren oder dergleichen 6 761519 andere 76151910 gegossen 6 76151990 andere 6 76152000 Sanitär-, Hygiene- oder Toilettenartikel und Teile davon 6 7616 Andere Waren aus Aluminium 76161000 Stifte, Nägel, Krampen, Klammern (ausgenommen Klammern der Position 8305), Schrauben, Bolzen, Muttern, Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile, Unterlegscheiben und ähnliche Waren 6 andere 76169100 Gewebe, Gitter und Geflechte, aus Aluminiumdraht 6 761699 andere 76169910 gegossen 6 76169990 andere 6

KAPITEL 78

Anmerkung

1.
Im Sinne des Kapitels 78 gelten als:

a)
Stangen (Stäbe):

gewalzte, stranggepresste, gezogene oder geschmiedete massive Erzeugnisse, nicht in Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt in Form eines Kreises, Ovals, Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks (einschließlich „abgeflachte Kreise” und „modifizierte Rechtecke” , bei denen zwei gegenüberliegende Seiten die Form von konvexen Bogen aufweisen, während die beiden anderen Seiten gerade, von gleicher Länge und parallel sind). Erzeugnisse mit quadratischem, rechteckigem, dreieckigem oder vieleckigem Querschnitt können über die gesamte Länge auch abgerundete Kanten aufweisen. Die Dicke der Erzeugnisse mit rechteckigem Querschnitt (einschließlich der Erzeugnisse mit „modifiziert rechteckigem” Querschnitt) muss mehr als 1/10 der Breite betragen. Als Stangen (Stäbe) gelten auch gegossene oder gesinterte Erzeugnisse mit den gleichen Formen und Abmessungen, die nach der Herstellung eine über grobes Abgraten oder Entzundern hinausgehende Bearbeitung erfahren haben, wenn sie durch diese Bearbeitung nicht den Charakter von Waren erhalten haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

b)
Profile:

gewalzte, stranggepresste, gezogene, geschmiedete oder geformte Erzeugnisse, auch in Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt, die keiner der Begriffsbestimmungen für Stangen (Stäbe), Draht, Platten, Bleche, Bänder, Folien oder Rohre entsprechen. Als Profile gelten auch gegossene oder gesinterte Erzeugnisse mit den gleichen Formen, die nach der Herstellung eine über grobes Abgraten oder Entzundern hinausgehende Bearbeitung erfahren haben, wenn sie durch diese Bearbeitung nicht den Charakter von Waren erhalten haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

c)
Draht:

gewalzte, stranggepresste oder gezogene massive Erzeugnisse, in Ringen oder Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt in Form eines Kreises, Ovals, Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks (einschließlich „abgeflachte Kreise” und „modifizierte Rechtecke” , bei denen zwei gegenüberliegende Seiten die Form von konvexen Bogen aufweisen, während die beiden anderen Seiten gerade, von gleicher Länge und parallel sind). Erzeugnisse mit quadratischem, rechteckigem, dreieckigem oder vieleckigem Querschnitt können über die gesamte Länge auch abgerundete Kanten aufweisen. Die Dicke der Erzeugnisse mit rechteckigem Querschnitt (einschließlich der Erzeugnisse mit „modifiziert rechteckigem” Querschnitt) muss mehr als 1/10 der Breite betragen.

d)
Platten, Bleche, Bänder und Folien:

massive Flacherzeugnisse (ausgenommen Erzeugnisse in Rohform der Position 7801), auch in Rollen, mit rechteckigem Querschnitt, auch mit abgerundeten Kanten (einschließlich „modifizierte Rechtecke” , bei denen zwei gegenüberliegende Seiten die Form von konvexen Bogen aufweisen, während die beiden anderen Seiten gerade, von gleicher Länge und parallel sind), mit gleich bleibender Dicke,

in quadratischer oder rechteckiger Form, deren Dicke 1/10 der Breite oder weniger beträgt,

in anderer als quadratischer oder rechteckiger Form mit beliebigen Abmessungen, wenn sie nicht den Charakter von Waren haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

Zu Position 7804 gehören insbesondere auch Platten, Bleche, Bänder und Folien mit Mustern (z. B. Rillen, Riffeln, Waffeln, Tränen, Warzen, Rauten) und gelochte, gewellte, polierte oder überzogene Erzeugnisse, sofern sie durch diese Bearbeitungen nicht den Charakter von Waren erhalten haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

e)
Rohre:

Hohlerzeugnisse, auch in Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem, nur einen einzigen geschlossenen Hohlraum aufweisenden Querschnitt in Form eines Kreises, Ovals, Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks und mit gleichmäßiger Wanddicke. Als Rohre gelten auch Erzeugnisse mit Querschnitten in Form eines Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks, die über die gesamte Länge abgerundete Kanten aufweisen, sofern der innere und der äußere Querschnitt die gleiche Form, die gleiche Richtung und den gleichen Mittelpunkt haben. Rohre mit den vorstehend genannten Querschnitten können poliert, überzogen, gebogen, mit Gewinde versehen, gelocht, eingezogen, ausgeweitet, konisch oder mit Flanschen, Schellen oder Ringen versehen sein.

Unterpositions-Anmerkung

1.
Als „raffiniertes Blei” im Sinne des Kapitels 78 gilt:

Metall mit einem Bleigehalt von 99,9 GHT oder mehr, sofern der Gehalt an jedem der anderen Elemente die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen nicht überschreitet:

Andere Elemente

Element

Höchstgrenze in GHT

Ag

Silber

0,02

As

Arsen

0,005

Bi

Bismut

0,05

Ca

Calcium

0,002

Cd

Cadmium

0,002

Cu

Kupfer

0,08

Fe

Eisen

0,002

S

Schwefel

0,002

Sb

Antimon

0,005

Sn

Zinn

0,005

Zn

Zink

0,002

Andere (z. B. Te), je

0,001

KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 7801 Blei in Rohform 78011000 raffiniertes Blei 2,5 anderes 78019100 Antimon als gewichtsmäßig vorherrschendes anderes Element enthaltend 2,5(97) 780199 anderes 78019910 mit einem Silbergehalt von 0,02 GHT oder mehr, zum Raffinieren (Werkblei)(11) frei anderes 78019991 Bleilegierungen 2,5 78019999 anderes 2,5 78020000 Abfälle und Schrott, aus Blei frei 7803 7804 Platten, Bleche, Bänder und Folien, aus Blei; Pulver und Flitter, aus Blei Platten, Bleche, Bänder und Folien 78041100 Bänder und Folien, mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,2 mm oder weniger 5 78041900 andere 5 78042000 Pulver und Flitter frei 7805 780600 Andere Waren aus Blei 78060010 Verpackungsmittel mit Abschirmung aus Blei gegen Strahlung, zum Befördern oder Lagern radioaktiver Stoffe (Euratom) frei 78060030 Stangen (Stäbe), Profile und Draht 5 78060050 Rohre, Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke (z. B. Bogen, Muffen) 5 78060090 andere 5

KAPITEL 79

Anmerkung

1.
Im Sinne des Kapitels 79 gelten als:

a)
Stangen (Stäbe):

gewalzte, stranggepresste, gezogene oder geschmiedete massive Erzeugnisse, nicht in Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt in Form eines Kreises, Ovals, Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks (einschließlich „abgeflachte Kreise” und „modifizierte Rechtecke” , bei denen zwei gegenüberliegende Seiten die Form von konvexen Bogen aufweisen, während die beiden anderen Seiten gerade, von gleicher Länge und parallel sind). Erzeugnisse mit quadratischem, rechteckigem, dreieckigem oder vieleckigem Querschnitt können über die gesamte Länge auch abgerundete Kanten aufweisen. Die Dicke der Erzeugnisse mit rechteckigem Querschnitt (einschließlich der Erzeugnisse mit „modifiziert rechteckigem” Querschnitt) muss mehr als 1/10 der Breite betragen. Als Stangen (Stäbe) gelten auch gegossene oder gesinterte Erzeugnisse mit den gleichen Formen und Abmessungen, die nach der Herstellung eine über grobes Abgraten oder Entzundern hinausgehende Bearbeitung erfahren haben, wenn sie durch diese Bearbeitung nicht den Charakter von Waren erhalten haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

b)
Profile:

gewalzte, stranggepresste, gezogene, geschmiedete oder geformte Erzeugnisse, auch in Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt, die keiner der Begriffsbestimmungen für Stangen (Stäbe), Draht, Bleche, Bänder, Folien oder Rohre entsprechen. Als Profile gelten auch gegossene oder gesinterte Erzeugnisse mit den gleichen Formen, die nach der Herstellung eine über grobes Abgraten oder Entzundern hinausgehende Bearbeitung erfahren haben, wenn sie durch diese Bearbeitung nicht den Charakter von Waren erhalten haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

c)
Draht:

gewalzte, stranggepresste oder gezogene massive Erzeugnisse, in Ringen oder Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt in Form eines Kreises, Ovals, Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks (einschließlich „abgeflachte Kreise” und „modifizierte Rechtecke” , bei denen zwei gegenüberliegende Seiten die Form von konvexen Bogen aufweisen, während die beiden anderen Seiten gerade, von gleicher Länge und parallel sind). Erzeugnisse mit quadratischem, rechteckigem, dreieckigem oder vieleckigem Querschnitt können über die gesamte Länge auch abgerundete Kanten aufweisen. Die Dicke der Erzeugnisse mit rechteckigem Querschnitt (einschließlich der Erzeugnisse mit „modifiziert rechteckigem” Querschnitt) muss mehr als 1/10 der Breite betragen.

d)
Bleche, Bänder und Folien:

massive Flacherzeugnisse (ausgenommen Erzeugnisse in Rohform der Position 7901), auch in Rollen, mit rechteckigem Querschnitt, auch mit abgerundeten Kanten (einschließlich „modifizierte Rechtecke” , bei denen zwei gegenüberliegende Seiten die Form von konvexen Bogen aufweisen, während die beiden anderen Seiten gerade, von gleicher Länge und parallel sind), mit gleich bleibender Dicke,

in quadratischer oder rechteckiger Form, deren Dicke 1/10 der Breite oder weniger beträgt,

in anderer als quadratischer oder rechteckiger Form mit beliebigen Abmessungen, wenn sie nicht den Charakter von Waren haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

Zu Position 7905 gehören insbesondere auch Bleche, Bänder und Folien mit Mustern (z. B. Rillen, Riffeln, Waffeln, Tränen, Warzen, Rauten) und gelochte, gewellte, polierte oder überzogene Erzeugnisse, sofern sie durch diese Bearbeitungen nicht den Charakter von Waren erhalten haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

e)
Rohre:

Hohlerzeugnisse, auch in Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem, nur einen einzigen geschlossenen Hohlraum aufweisenden Querschnitt in Form eines Kreises, Ovals, Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks und mit gleichmäßiger Wanddicke. Als Rohre gelten auch Erzeugnisse mit Querschnitten in Form eines Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks, die über die gesamte Länge abgerundete Kanten aufweisen, sofern der innere und der äußere Querschnitt die gleiche Form, die gleiche Richtung und den gleichen Mittelpunkt haben. Rohre mit den vorstehend genannten Querschnitten können poliert, überzogen, gebogen, mit Gewinde versehen, gelocht, eingezogen, ausgeweitet, konisch oder mit Flanschen, Schellen oder Ringen versehen sein.

Unterpositions-Anmerkung

1.
Im Sinne des Kapitels 79 gelten als:

a)
nicht legiertes Zink:

Metall mit einem Zinkgehalt von 97,5 GHT oder mehr.

b)
Zinklegierungen:

metallische Stoffe, in denen Zink gegenüber jedem der anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrscht, sofern der Gesamtgehalt an diesen anderen Elementen mehr als 2,5 GHT beträgt.

c)
Zinkstaub:

Staub, der durch Kondensieren von Zinkdämpfen gewonnen wird und aus kugelförmigen Partikeln besteht, die feiner als beim Pulver sind. Sie müssen mit einem Anteil von 80 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 63 ì (Mikron) hindurchgehen und 85 GHT oder mehr metallisches Zink enthalten.

KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 7901 Zink in Rohform nicht legiertes Zink 79011100 mit einem Zinkgehalt von 99,99 GHT oder mehr 2,5 790112 mit einem Zinkgehalt von weniger als 99,99 GHT 79011210 mit einem Zinkgehalt von 99,95 GHT oder mehr, jedoch weniger als 99,99 GHT 2,5 79011230 mit einem Zinkgehalt von 98,5 GHT oder mehr, jedoch weniger als 99,95 GHT 2,5 79011290 mit einem Zinkgehalt von 97,5 GHT oder mehr, jedoch weniger als 98,5 GHT 2,5 79012000 Zinklegierungen 2,5 79020000 Abfälle und Schrott, aus Zink frei 7903 Staub, Pulver und Flitter, aus Zink 79031000 Zinkstaub 2,5 79039000 andere 2,5 79040000 Stangen (Stäbe), Profile und Draht, aus Zink 5 79050000 Bleche, Bänder und Folien, aus Zink 5 7906 790700 Andere Waren aus Zink 79070010 Rohre, Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke (z. B. Bogen, Muffen) 5 79070090 andere 5

KAPITEL 80

Anmerkung

1.
Im Sinne des Kapitels 80 gelten als:

a)
Stangen (Stäbe):

gewalzte, stranggepresste, gezogene oder geschmiedete massive Erzeugnisse, nicht in Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt in Form eines Kreises, Ovals, Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks (einschließlich „abgeflachte Kreise” und „modifizierte Rechtecke” , bei denen zwei gegenüberliegende Seiten die Form von konvexen Bogen aufweisen, während die beiden anderen Seiten gerade, von gleicher Länge und parallel sind). Erzeugnisse mit quadratischem, rechteckigem, dreieckigem oder vieleckigem Querschnitt können über die gesamte Länge auch abgerundete Kanten aufweisen. Die Dicke der Erzeugnisse mit rechteckigem Querschnitt (einschließlich der Erzeugnisse mit „modifiziert rechteckigem” Querschnitt) muss mehr als 1/10 der Breite betragen. Als Stangen (Stäbe) gelten auch gegossene oder gesinterte Erzeugnisse mit den gleichen Formen und Abmessungen, die nach der Herstellung eine über grobes Abgraten oder Entzundern hinausgehende Bearbeitung erfahren haben, wenn sie durch diese Bearbeitung nicht den Charakter von Waren erhalten haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

b)
Profile:

gewalzte, stranggepresste, gezogene, geschmiedete oder geformte Erzeugnisse, auch in Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt, die keiner der Begriffsbestimmungen für Stangen (Stäbe), Draht, Bleche, Bänder, Folien oder Rohre entsprechen. Als Profile gelten auch gegossene oder gesinterte Erzeugnisse mit den gleichen Formen, die nach der Herstellung eine über grobes Abgraten oder Entzundern hinausgehende Bearbeitung erfahren haben, wenn sie durch diese Bearbeitung nicht den Charakter von Waren erhalten haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

c)
Draht:

gewalzte, stranggepresste oder gezogene massive Erzeugnisse, in Ringen oder Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem Querschnitt in Form eines Kreises, Ovals, Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks (einschließlich „abgeflachte Kreise” und „modifizierte Rechtecke” , bei denen zwei gegenüberliegende Seiten die Form von konvexen Bogen aufweisen, während die beiden anderen Seiten gerade, von gleicher Länge und parallel sind). Erzeugnisse mit quadratischem, rechteckigem, dreieckigem oder vieleckigem Querschnitt können über die gesamte Länge auch abgerundete Kanten aufweisen. Die Dicke der Erzeugnisse mit rechteckigem Querschnitt (einschließlich der Erzeugnisse mit „modifiziert rechteckigem” Querschnitt) muss mehr als 1/10 der Breite betragen.

d)
Bleche, Bänder und Folien:

massive Flacherzeugnisse (ausgenommen Erzeugnisse in Rohform der Position 8001), auch in Rollen, mit rechteckigem Querschnitt, auch mit abgerundeten Kanten (einschließlich „modifizierte Rechtecke” , bei denen zwei gegenüberliegende Seiten die Form von konvexen Bogen aufweisen, während die beiden anderen Seiten gerade, von gleicher Länge und parallel sind), mit gleich bleibender Dicke,

in quadratischer oder rechteckiger Form, deren Dicke 1/10 der Breite oder weniger beträgt,

in anderer als quadratischer oder rechteckiger Form mit beliebigen Abmessungen, wenn sie nicht den Charakter von Waren haben, die von anderen Positionen erfasst werden.

e)
Rohre:

Hohlerzeugnisse, auch in Rollen, mit über die gesamte Länge gleich bleibendem, nur einen einzigen geschlossenen Hohlraum aufweisenden Querschnitt in Form eines Kreises, Ovals, Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks und mit gleichmäßiger Wanddicke. Als Rohre gelten auch Erzeugnisse mit Querschnitten in Form eines Quadrats, Rechtecks, gleichseitigen Dreiecks oder regelmäßig konvexen Vielecks, die über die gesamte Länge abgerundete Kanten aufweisen, sofern der innere und der äußere Querschnitt die gleiche Form, die gleiche Richtung und den gleichen Mittelpunkt haben. Rohre mit den vorstehend genannten Querschnitten können poliert, überzogen, gebogen, mit Gewinde versehen, gelocht, eingezogen, ausgeweitet, konisch oder mit Flanschen, Schellen oder Ringen versehen sein.

Unterpositions-Anmerkung

1.
Im Sinne des Kapitels 80 gelten als:

a)
nicht legiertes Zinn:

Metall mit einem Zinngehalt von 99 GHT oder mehr, sofern ein etwaiger Gehalt an Bismut oder Kupfer unter den in der nachstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen liegt:

Andere Elemente

Element

Höchstgrenze in GHT

Bi

Bismut

0,1

Cu

Kupfer

0,4

b)
Zinnlegierungen:

metallische Stoffe, in denen Zinn gegenüber jedem anderen Element gewichtsmäßig vorherrscht, sofern

1)
der Gesamtgehalt an diesen anderen Elementen mehr als 1 GHT beträgt oder
2)
der Gehalt an Bismut oder Kupfer der jeweiligen Höchstgrenze in der vorstehenden Tabelle entspricht oder sie überschreitet.

KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 8001 Zinn in Rohform 80011000 nicht legiertes Zinn frei 80012000 Zinnlegierungen frei 80020000 Abfälle und Schrott, aus Zinn frei 80030000 Stangen (Stäbe), Profile und Draht, aus Zinn frei 8004 8005 8006 800700 Andere Waren aus Zinn 80070010 Bleche und Bänder, mit einer Dicke von mehr als 0,2 mm frei 80070030 Folien und dünne Bänder (auch bedruckt oder auf Papier, Pappe, Kunststoff oder ähnlichen Unterlagen), mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,2 mm oder weniger; Pulver und Flitter frei 80070050 Rohre, Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke (z. B. Bogen, Muffen) frei 80070090 andere frei

KAPITEL 81

Unterpositions-Anmerkung

1.
Die Begriffsbestimmungen für „Stangen (Stäbe)” , „Profile” , „Draht” und „Bleche, Bänder und Folien” aus Anmerkung 1 zu Kapitel 74 gelten sinngemäß auch für das Kapitel 81.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 8101 Wolfram und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott 81011000 Pulver 5 andere 81019400 Wolfram in Rohform, einschließlich nur gesinterte Stangen (Stäbe) 5 81019600 Draht 6 81019700 Abfälle und Schrott frei 810199 andere 81019910 Stangen (Stäbe), ausgenommen nur gesinterte, Profile, Bleche, Bänder und Folien 6 81019990 andere 7 8102 Molybdän und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott 81021000 Pulver 4 andere 81029400 Molybdän in Rohform, einschließlich nur gesinterte Stangen (Stäbe) 3 81029500 Stangen (Stäbe), ausgenommen nur gesinterte, Profile, Bleche, Bänder und Folien 5 81029600 Draht 6,1 81029700 Abfälle und Schrott frei 81029900 andere 7 8103 Tantal und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott 81032000 Tantal in Rohform, einschließlich nur gesinterte Stangen (Stäbe); Pulver frei 81033000 Abfälle und Schrott frei 810390 andere 81039010 Stangen (Stäbe), ausgenommen nur gesinterte, Profile, Draht, Bleche, Bänder und Folien 3 81039090 andere 4 8104 Magnesium und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott Magnesium in Rohform 81041100 mit einem Magnesiumgehalt von 99,8 GHT oder mehr 5,3 81041900 anderes 4 81042000 Abfälle und Schrott frei 81043000 Drehspäne und Körner, nach Größe sortiert; Pulver 4 81049000 andere 4 8105 Cobaltmatte und andere Zwischenerzeugnisse der Cobaltmetallurgie; Cobalt und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott 81052000 Cobaltmatte und andere Zwischenerzeugnisse der Cobaltmetallurgie; Cobalt in Rohform; Pulver frei 81053000 Abfälle und Schrott frei 81059000 andere 3 810600 Bismut und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott 81060010 Bismut in Rohform; Abfälle und Schrott; Pulver frei 81060090 andere 2 8107 Cadmium und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott 81072000 Cadmium in Rohform; Pulver 3 81073000 Abfälle und Schrott frei 81079000 andere 4 8108 Titan und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott 81082000 Titan in Rohform; Pulver 5 81083000 Abfälle und Schrott 5 810890 andere 81089030 Stangen (Stäbe), Profile und Draht 7 81089050 Bleche, Bänder und Folien 7 81089060 Rohre 7 81089090 andere 7 8109 Zirconium und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott 81092000 Zirconium in Rohform; Pulver 5 81093000 Abfälle und Schrott frei 81099000 andere 9 8110 Antimon und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott 81101000 Antimon in Rohform; Pulver 7 81102000 Abfälle und Schrott frei 81109000 andere 7 811100 Mangan und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott Mangan in Rohform; Abfälle und Schrott; Pulver 81110011 Mangan in Rohform; Pulver frei 81110019 Abfälle und Schrott frei 81110090 andere 5 8112 Beryllium, Chrom, Germanium, Vanadium, Gallium, Hafnium, Indium, Niob (Columbium), Rhenium, Thallium, und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott Beryllium 81121200 in Rohform; Pulver frei 81121300 Abfälle und Schrott frei 81121900 andere 3 Chrom 811221 in Rohform; Pulver 81122110 Chromlegierungen mit einem Nickelgehalt von mehr als 10 GHT frei 81122190 andere 3 81122200 Abfälle und Schrott frei 81122900 andere 5 Thallium 81125100 in Rohform; Pulver 1,5 81125200 Abfälle und Schrott frei 81125900 andere 3 andere 811292 in Rohform; Abfälle und Schrott; Pulver 81129210 Hafnium 3 Niob (Columbium), Rhenium, Gallium, Indium, Vanadium, Germanium 81129221 Abfälle und Schrott frei andere 81129231 Niob (Columbium), Rhenium 3 81129281 Indium 2 81129289 Gallium 1,5 81129291 Vanadium frei 81129295 Germanium 4,5 811299 andere 81129920 Hafnium, Germanium 7 81129930 Niob (Columbium), Rhenium 9 81129970 Gallium, Indium, Vanadium 3 811300 Cermets und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott 81130020 in Rohform 4 81130040 Abfälle und Schrott frei 81130090 andere 5

KAPITEL 82

Anmerkungen

1.
Außer Lötlampen, tragbaren Feldschmieden, Schleifapparaten, Zusammenstellungen für die Hand- oder Fußpflege und Waren der Position 8209 erfasst Kapitel 82 nur Waren mit Klinge oder arbeitendem Teil:

a)
aus unedlem Metall;
b)
aus Metallcarbiden oder aus Cermets;
c)
aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten), auf einem Träger aus unedlem Metall, Metallcarbid oder Cermet;
d)
aus Schleifstoffen auf einem Träger aus unedlem Metall, sofern es sich um Werkzeuge handelt, deren Zähne, Schneiden oder andere trennende oder schneidende Teile auch nach Aufbringen von Schleifstoffen ihre eigentliche Funktion beibehalten.

2.
Teile aus unedlen Metallen von Waren des Kapitels 82 werden wie die entsprechenden Waren eingereiht, ausgenommen Werkzeughalter für Handwerkzeug der Position 8466 und besonders genannte Teile. Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV gehören in keinem Fall zu Kapitel 82.

Köpfe, Kämme, Klingen, Messer und Schneidblätter für elektrische Rasierapparate oder elektrische Haarschneide- und -schermaschinen gehören zur Position 8510.

3.
Zu Position 8215 gehören Zusammenstellungen aus einem oder mehreren Messern der Position 8211 und einer zumindest gleichen Anzahl von Waren der Position 8215.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 8201 Spaten, Schaufeln, Spitzhacken, Hacken aller Art, Gabeln, Rechen und Schaber; Äxte, Beile, Haumesser und ähnliche Werkzeuge zum Hauen oder Spalten; Geflügelscheren, Gartenscheren, Baumscheren und ähnliche Scheren; Sensen und Sicheln, Heu- und Strohmesser, Heckenscheren, Keile und andere Handwerkzeuge für die Landwirtschaft, den Gartenbau oder die Forstwirtschaft 82011000 Spaten und Schaufeln 1,7 p/st 82012000 Gabeln 1,7 p/st 82013000 Spitzhacken, Hacken aller Art, Rechen und Schaber 1,7 82014000 Äxte, Beile, Haumesser und ähnliche Werkzeuge zum Hauen oder Spalten 1,7 82015000 Gartenscheren, Rosenscheren und ähnliche mit einer Hand zu betätigende Scheren (einschließlich Geflügelscheren) 1,7 p/st 82016000 Heckenscheren, Baumscheren und ähnliche mit zwei Händen zu betätigende Scheren 1,7 82019000 andere Handwerkzeuge für die Landwirtschaft, den Gartenbau oder die Forstwirtschaft 1,7 8202 Handsägen; Sägeblätter aller Art (einschließlich Frässägeblätter und nicht gezahnte Sägeblätter) 82021000 Handsägen 1,7 82022000 Bandsägeblätter 1,7 Kreissägeblätter, einschließlich Frässägeblätter 82023100 mit arbeitendem Teil aus Stahl 2,7 82023900 andere, einschließlich Teile 2,7 82024000 Sägeketten 1,7 andere Sägeblätter 82029100 Langsägeblätter für die Metallbearbeitung 2,7 820299 andere mit arbeitendem Teil aus Stahl 82029911 für die Metallbearbeitung 2,7 82029919 für die Bearbeitung anderer Stoffe 2,7 82029990 mit arbeitendem Teil aus anderen Stoffen 2,7 8203 Feilen, Raspeln, Kneifzangen/Beißzangen und andere Zangen (auch zum Schneiden), Pinzetten, Scheren zum Schneiden von Metallen, Rohrschneider, Bolzenschneider, Locheisen, Lochzangen, und ähnliche Handwerkzeuge 82031000 Feilen, Raspeln, und ähnliche Werkzeuge 1,7 820320 Kneifzangen/Beißzangen und andere Zangen (auch zum Schneiden), Pinzetten, und ähnliche Werkzeuge 82032010 Pinzetten 1,7 82032090 andere 1,7 82033000 Scheren zum Schneiden von Metallen und ähnliche Werkzeuge 1,7 82034000 Rohrschneider, Bolzenschneider, Locheisen, Lochzangen, und ähnliche Werkzeuge 1,7 8204 Von Hand zu betätigende Schrauben- und Spannschlüssel (einschließlich Drehmomentschlüssel); auswechselbare Steckschlüsseleinsätze, auch mit Griff von Hand zu betätigende Schrauben- und Spannschlüssel 82041100 mit nicht verstellbarer Spannweite 1,7 82041200 mit verstellbarer Spannweite 1,7 82042000 auswechselbare Steckschlüsseleinsätze, auch mit Griff 1,7 8205 Handwerkzeuge (einschließlich Glasschneidediamanten), anderweit weder genannt noch inbegriffen; Lötlampen und dergleichen; Schraubstöcke, Schraubzwingen und dergleichen, die nicht Zubehör oder Teile von Werkzeugmaschinen sind; Ambosse; tragbare Feldschmieden; Schleifapparate zum Hand- oder Fußbetrieb 82051000 Bohrwerkzeuge, Gewindeschneid- und Gewindebohrwerkzeuge 1,7 82052000 Hämmer und Fäustel 3,7 82053000 Hobel, Stechbeitel, Hohlbeitel und ähnliche schneidende Werkzeuge für die Holzbearbeitung 3,7 82054000 Schraubenzieher (Schraubendreher) 3,7 andere Handwerkzeuge (einschließlich Glasschneidediamanten) 82055100 Haushaltswerkzeuge 3,7 820559 andere 82055910 Werkzeuge für Maurer, Former und Gießer, Zementarbeiter, Gipser und Maler 3,7 82055930 mit Patronen betriebene Werkzeuge zum Nieten, Befestigen von Bolzen, Dübeln usw. 2,7 82055990 andere 2,7 82056000 Lötlampen und dergleichen 2,7 82057000 Schraubstöcke, Schraubzwingen und dergleichen 3,7 82058000 Ambosse; tragbare Feldschmieden; Schleifapparate zum Hand- oder Fußbetrieb 2,7 82059000 Zusammenstellungen von Waren aus zwei oder mehr der vorstehenden Unterpositionen 3,7 82060000 Zusammenstellungen von Werkzeugen aus zwei oder mehr der Positionen 8202 bis 8205, in Aufmachungen für den Einzelverkauf 3,7 8207 Auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in mechanischen oder nicht mechanischen Handwerkzeugen oder in Werkzeugmaschinen (z. B. zum Pressen, Prägen, Tiefziehen, Gesenkschmieden, Stanzen, Lochen, zum Herstellen von Innen- und Außengewinden, Bohren, Reiben, Räumen, Fräsen, Drehen, Schrauben), einschließlich Ziehwerkzeuge und Pressmatrizen zum Ziehen oder Strang- und Fließpressen von Metallen, und Erd-, Gesteins- oder Tiefbohrwerkzeuge Erd-, Gesteins- oder Tiefbohrwerkzeuge 82071300 mit arbeitendem Teil aus Cermets 2,7 820719 andere, einschließlich Teile 82071910 mit arbeitendem Teil aus Diamant oder agglomeriertem Diamant 2,7 82071990 andere 2,7 820720 Ziehwerkzeuge und Pressmatrizen zum Ziehen oder Strang- und Fließpressen von Metallen 82072010 mit arbeitendem Teil aus Diamant oder agglomeriertem Diamant 2,7 82072090 mit arbeitendem Teil aus anderen Stoffen 2,7 820730 Press-, Präge-, Tiefzieh-, Gesenkschmiede-, Stanz- oder Lochwerkzeuge 82073010 für die Metallbearbeitung 2,7 82073090 andere 2,7 820740 Werkzeuge zum Herstellen von Innen- und Außengewinden für die Metallbearbeitung 82074010 Werkzeuge zum Herstellen von Innengewinden 2,7 82074030 Werkzeuge zum Herstellen von Außengewinden 2,7 82074090 andere 2,7 820750 Bohrwerkzeuge 82075010 mit arbeitendem Teil aus Diamant oder agglomeriertem Diamant 2,7 mit arbeitendem Teil aus anderen Stoffen 82075030 Mauerbohrer 2,7 andere für die Metallbearbeitung, mit arbeitendem Teil 82075050 aus Cermets 2,7 82075060 aus Schnellarbeitsstahl 2,7 82075070 aus anderen Stoffen 2,7 82075090 andere 2,7 820760 Reibahlen, Ausbohr- und Räumwerkzeuge 82076010 mit arbeitendem Teil aus Diamant oder agglomeriertem Diamant 2,7 mit arbeitendem Teil aus anderen Stoffen Reibahlen und Ausbohrwerkzeuge 82076030 für die Metallbearbeitung 2,7 82076050 andere 2,7 Räumwerkzeuge 82076070 für die Metallbearbeitung 2,7 82076090 andere 2,7 820770 Fräswerkzeuge für die Metallbearbeitung, mit arbeitendem Teil 82077010 aus Cermets 2,7 aus anderen Stoffen 82077031 Schaftfräser 2,7 82077035 Wälzfräser 2,7 82077038 andere 2,7 82077090 andere 2,7 820780 Drehwerkzeuge für die Metallbearbeitung, mit arbeitendem Teil 82078011 aus Cermets 2,7 82078019 aus anderen Stoffen 2,7 82078090 andere 2,7 820790 andere auswechselbare Werkzeuge 82079010 mit arbeitendem Teil aus Diamant oder agglomeriertem Diamant 2,7 mit arbeitendem Teil aus anderen Stoffen 82079030 Schraubendrehereinsätze 2,7 82079050 Verzahnwerkzeuge 2,7 andere, mit arbeitendem Teil aus Cermets 82079071 für die Metallbearbeitung 2,7 82079078 andere 2,7 aus anderen Stoffen 82079091 für die Metallbearbeitung 2,7 82079099 andere 2,7 8208 Messer und Schneidklingen, für Maschinen oder mechanische Geräte 82081000 für die Metallbearbeitung 1,7 82082000 für die Holzbearbeitung 1,7 820830 für Küchenmaschinen oder Maschinen für die Nahrungsmittelindustrie 82083010 Kreismesser 1,7 82083090 andere 1,7 82084000 für Maschinen für die Landwirtschaft, den Gartenbau oder die Forstwirtschaft 1,7 82089000 andere 1,7 820900 Plättchen, Stäbchen, Spitzen und ähnliche Formstücke für Werkzeuge, nicht gefasst, aus Cermets 82090020 Wendeschneidplatten 2,7 82090080 andere 2,7 82100000 Von Hand zu betätigende mechanische Geräte, mit einem Gewicht von 10 kg oder weniger, zum Vorbereiten, Zubereiten oder Anrichten von Speisen oder Getränken 2,7 8211 Messer (ausgenommen Messer der Position 8208) mit schneidender Klinge, auch gezahnt (einschließlich Klappmesser für den Gartenbau), und Klingen dafür 82111000 Zusammenstellungen 8,5 andere 821191 Tischmesser mit feststehender Klinge 82119130 Tischmesser mit Griff und Klinge, aus nicht rostendem Stahl 8,5 82119180 andere 8,5 82119200 andere Messer mit feststehender Klinge 8,5 82119300 Messer mit nicht feststehender Klinge, einschließlich Klappmesser für den Gartenbau 8,5 82119400 Klingen 6,7 82119500 Griffe aus unedlen Metallen 2,7 8212 Rasiermesser, Rasierapparate und Rasierklingen (einschließlich Rasierklingenrohlinge im Band) 821210 Rasiermesser und Rasierapparate 82121010 Rasierapparate mit nicht auswechselbaren Klingen 2,7 p/st 82121090 andere 2,7 p/st 82122000 Rasierklingen, einschließlich Rasierklingenrohlinge im Band 2,7 1000 p/st 82129000 andere Teile 2,7 82130000 Scheren und Scherenblätter 4,2 8214 Andere Schneidwaren (z. B. Haarschneide- und -scherapparate, Spaltmesser, Hackmesser, Wiegemesser für Metzger/Fleischhauer oder für den Küchengebrauch, Papiermesser); Instrumente und Zusammenstellungen, für die Hand- oder Fußpflege (einschließlich Nagelfeilen) 82141000 Papiermesser, Brieföffner, Radiermesser, Bleistiftspitzer, und Klingen dafür 2,7 82142000 Instrumente und Zusammenstellungen, für die Hand- oder Fußpflege (einschließlich Nagelfeilen) 2,7 82149000 andere 2,7 8215 Löffel, Gabeln, Schöpflöffel, Schaumlöffel, Tortenheber, Fischmesser, Buttermesser, Zuckerzangen und ähnliche Waren 821510 Zusammenstellungen, die mindestens einen versilberten, vergoldeten oder platinierten Bestandteil enthalten 82151020 nur versilberte, vergoldete oder platinierte Bestandteile enthaltend 4,7 andere 82151030 aus nicht rostendem Stahl 8,5 82151080 andere 4,7 821520 andere Zusammenstellungen 82152010 aus nicht rostendem Stahl 8,5 82152090 andere 4,7 andere 82159100 versilbert, vergoldet oder platiniert 4,7 821599 andere 82159910 aus nicht rostendem Stahl 8,5 82159990 andere 4,7

KAPITEL 83

Anmerkungen

1.
Teile aus unedlen Metallen von Waren des Kapitels 83 werden wie die entsprechenden Waren eingereiht. Jedoch gelten Waren aus Eisen oder Stahl der Position 7312, 7315, 7317, 7318 oder 7320 sowie die gleichen Waren aus anderen unedlen Metallen (Kapitel 74 bis 76 und 78 bis 81) nicht als Teile von Waren des Kapitels 83.
2.
Als „Laufrädchen oder -rollen” im Sinne der Position 8302 gelten solche mit einem Durchmesser (auch mit aufgebrachter Lauffläche) von 75 mm oder weniger oder solche mit einem Durchmesser (auch mit aufgebrachter Lauffläche) von mehr als 75 mm und einer Radbreite oder einer Breite der aufgebrachten Lauffläche von weniger als 30 mm.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 8301 Vorhängeschlösser, Schlösser und Sicherheitsriegel (zum Schließen mit Schlüssel, als Kombinationsschlösser oder als elektrische Schlösser), aus unedlen Metallen; Verschlüsse und Verschlussbügel, mit Schloss, aus unedlen Metallen; Schlüssel für diese Waren, aus unedlen Metallen 83011000 Vorhängeschlösser 2,7 83012000 Schlösser von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art 2,7 83013000 Schlösser von der für Möbel verwendeten Art 2,7 830140 andere Schlösser; Sicherheitsriegel Schlösser von der für Gebäudetüren verwendeten Art 83014011 Zylinderschlösser 2,7 83014019 andere 2,7 83014090 andere Schlösser; Sicherheitsriegel 2,7 83015000 Verschlüsse und Verschlussbügel, mit Schloss 2,7 83016000 Teile 2,7 83017000 Schlüssel, gesondert gestellt 2,7 8302 Beschläge und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen, für Möbel, Türen, Treppen, Fenster, Fensterläden, Karosserien, Sattlerwaren, Koffer, Reisekisten oder andere derartige Waren; Kleiderhaken, Huthalter, Konsolen, Stützen und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen; Laufrädchen oder -rollen mit Befestigungsvorrichtung aus unedlen Metallen; automatische Türschließer aus unedlen Metallen 83021000 Scharniere 2,7 83022000 Laufrädchen oder -rollen 2,7 83023000 andere Beschläge und ähnliche Waren, für Kraftfahrzeuge 2,7 andere Beschläge und andere ähnliche Waren 830241 Baubeschläge 83024110 für Türen 2,7 83024150 für Fenster und Fenstertüren 2,7 83024190 andere 2,7 83024200 andere, für Möbel 2,7 83024900 andere 2,7 83025000 Kleiderhaken, Huthalter, Konsolen, Stützen und ähnliche Waren 2,7 83026000 automatische Türschließer 2,7 830300 Panzerschränke, Türen und Fächer für Stahlkammern, Sicherheitskassetten und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen 83030010 Panzerschränke 2,7 p/st 83030030 Türen und Fächer für Stahlkammern 2,7 83030090 Sicherheitskassetten und ähnliche Waren 2,7 83040000 Sortierkästen, Ablegekästen, Karteikästen, Manuskriptständer, Federschalen, Stempelhalter und ähnliche Ausstattungsgegenstände für Büros, aus unedlen Metallen, ausgenommen Büromöbel der Position 9403 2,7 8305 Mechaniken für Schnellhefter oder Aktenordner, Briefklammern, Heftecken, Aktenklammern, Karteireiter und ähnliches Büromaterial, aus unedlen Metallen; Heftklammern, zusammenhängend in Streifen (z. B. zur Verwendung im Büro, beim Dekorieren oder Verpacken), aus unedlen Metallen 83051000 Mechaniken für Schnellhefter oder Aktenordner 2,7 83052000 Heftklammern, zusammenhängend in Streifen 2,7 83059000 andere, einschließlich Teile 2,7 8306 Glocken, Klingeln, Gongs und ähnliche Waren, nicht elektrisch, aus unedlen Metallen; Statuetten und andere Ziergegenstände, aus unedlen Metallen; Rahmen für Fotografien, Bilder oder dergleichen, aus unedlen Metallen; Spiegel aus unedlen Metallen 83061000 Glocken, Klingeln, Gongs und ähnliche Waren frei Statuetten und andere Ziergegenstände 83062100 versilbert, vergoldet oder platiniert frei 830629 andere 83062910 aus Kupfer frei 83062990 aus anderen unedlen Metallen frei 83063000 Rahmen für Fotografien, Bilder oder dergleichen; Spiegel 2,7 8307 Schläuche aus unedlen Metallen, auch mit Verschlussstücken oder Verbindungsstücken 83071000 aus Eisen oder Stahl 2,7 83079000 aus anderen unedlen Metallen 2,7 8308 Verschlüsse, Verschlussbügel, Schnallen, Spangen, Klammern, Haken, Ösen und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen, für Kleidung, Schuhe, Planen, Täschnerwaren oder zum Fertigen oder Ausrüsten anderer Waren; Hohlniete und Zweispitzniete, aus unedlen Metallen; Perlen und zugeschnittener Flitter, aus unedlen Metallen 83081000 Klammern, Haken und Ösen 2,7 83082000 Hohlniete oder Zweispitzniete 2,7 83089000 andere, einschließlich Teile 2,7 8309 Stopfen (einschließlich Kronenverschlüsse, Stopfen mit Schraubgewinde und Gießpfropfen), Deckel, Flaschenkapseln, Spunde mit Schraubgewinde, Spundbleche, Plomben und anderes Verpackungszubehör, aus unedlen Metallen 83091000 Kronenverschlüsse 2,7 830990 andere 83099010 Verschluss- oder Flaschenkapseln, aus Blei; Verschluss- oder Flaschenkapseln, aus Aluminium, mit einem Durchmesser von mehr als 21 mm 3,7 83099090 andere 2,7 83100000 Aushängeschilder, Hinweisschilder, Namensschilder und ähnliche Schilder, Zahlen, Buchstaben und andere Zeichen, aus unedlen Metallen, ausgenommen Schilder und Zeichen der Position 9405 2,7 8311 Drähte, Stäbe, Rohre, Platten, Elektroden und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen oder aus Metallcarbiden, mit Dekapier- oder Flussmitteln umhüllt oder gefüllt, zum Schweißen oder Löten oder zum Auftragen von Metall oder von Metallcarbiden; Drähte und Stäbe, aus agglomeriertem Pulver von unedlen Metallen, zum Metallisieren im Aufspritzverfahren 831110 umhüllte Elektroden aus unedlen Metallen, für das Lichtbogenschweißen 83111010 Schweißelektroden mit einer Seele aus Eisen oder Stahl und einer Umhüllung aus feuerfestem Material 2,7 83111090 andere 2,7 83112000 gefüllte Drähte aus unedlen Metallen, für das Lichtbogenschweißen 2,7 83113000 umhüllte Stäbe und gefüllte Drähte, aus unedlen Metallen, für das Löten oder das Autogenschweißen 2,7 83119000 andere 2,7

ABSCHNITT XVI

Anmerkungen

1.
Zu Abschnitt XVI gehören nicht:

a)
Förderbänder und Treibriemen, aus Kunststoffen, des Kapitels 39, Förderbänder und Treibriemen aus vulkanisiertem Kautschuk (Position 4010) sowie Waren zu technischen Zwecken aus Weichkautschuk (Position 4016);
b)
Waren zu technischen Zwecken aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4205) oder aus Pelzfellen (Position 4303);
c)
Spulen, Hülsen, Röhrchen und ähnliche Träger, aus Stoffen aller Art (z. B. Kapitel 39, 40, 44, 48 oder Abschnitt XV);
d)
Lochkarten für Jacquard- oder ähnliche Maschinen (z. B. Kapitel 39 oder 48 bzw. Abschnitt XV);
e)
Förderbänder und Treibriemen, aus Spinnstoffen (Position 5910), sowie Gegenstände des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen (Position 5911);
f)
Edelsteine oder Schmucksteine (natürliche, synthetische oder rekonstituierte) der Positionen 7102 bis 7104 sowie Waren ganz aus diesen Steinen der Position 7116, ausgenommen bearbeitete, nicht montierte Saphire und Diamanten für Tonabnehmer-Abtastnadeln (Position 8522);
g)
Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39);
h)
Bohrgestänge (Position 7304);
ij)
endlose Gewebe und Bänder, aus Metalldraht oder -streifen (Abschnitt XV);
k)
Waren des Kapitels 82 oder 83;
l)
Waren des Abschnitts XVII;
m)
Waren des Kapitels 90;
n)
Uhrmacherwaren (Kapitel 91);
o)
auswechselbare Werkzeuge der Position 8207 und Bürsten von der als Maschinenteile verwendeten Art (Position 9603) sowie ähnliche, nach Stoffbeschaffenheit ihres arbeitenden Teils einzureihende auswechselbare Werkzeuge (z. B. Kapitel 40, 42, 43, 45 oder 59 bzw. Position 6804 oder 6909);
p)
Waren des Kapitels 95;
q)
Bänder für Schreibmaschinen oder ähnliche Bänder, auch auf Spulen oder in Kassetten (Einreihung nach stofflicher Beschaffenheit oder in die Position 9612, wenn sie mit Tinte oder anders für Abdrucke präpariert sind).

2.
Teile von Maschinen (ausgenommen Teile von Waren der Position 8484, 8544, 8545, 8546 oder 8547), die nicht durch Anmerkung 1 zu Abschnitt XVI, Anmerkung 1 zu Kapitel 84 oder Anmerkung 1 zu Kapitel 85 von Abschnitt XVI ausgenommen werden, sind nach folgenden Regeln einzureihen:

a)
Teile, die sich als Waren einer Position des Kapitels 84 oder 85 (ausgenommen die Positionen 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8487, 8503, 8522, 8529, 8538 und 8548) darstellen, sind dieser Position zuzuweisen, ohne Rücksicht darauf, für welche Maschine sie bestimmt sind;
b)
andere Teile sind, wenn sie erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für eine bestimmte Maschine oder für mehrere in der gleichen Position (auch in Position 8479 oder Position 8543) erfasste Maschinen bestimmt sind, der Position für diese Maschine oder Maschinen oder, soweit zutreffend, der Position 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8503, 8522, 8529 oder 8538 zuzuweisen. Teile, die hauptsächlich sowohl für Waren der Position 8517 als auch für Waren der Positionen 8525 bis 8528 bestimmt sind, gehören zu Position 8517;
c)
alle übrigen Teile sind der Position 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8503, 8522, 8529 oder 8538 oder, soweit diese nicht zutreffen, der Position 8487 oder 8548 zuzuweisen.

3.
Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind kombinierte Maschinen aus zwei oder mehr Maschinen verschiedener Art, die zusammen arbeiten sollen und ein Ganzes bilden, sowie Maschinen, die ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, zwei oder mehrere verschiedene, sich abwechselnde oder ergänzende Tätigkeiten (Funktionen) auszuführen, nach der das Ganze kennzeichnenden Haupttätigkeit (Hauptfunktion) einzureihen.
4.
Besteht eine Maschine oder eine Kombination aus Maschinen aus entweder voneinander getrennten oder durch Leitungen, Übertragungsvorrichtungen, elektrischen Kabeln oder anderen Vorrichtungen miteinander verbundenen Einzelkomponenten, die gemeinsam eine genau bestimmte, in einer der Positionen des Kapitels 84 oder 85 erfasste Funktion ausüben, so ist das Ganze in die Position einzureihen, die diese Funktion erfasst.
5.
Bei der Anwendung der Anmerkungen des Abschnitts XVI umfasst der Begriff „Maschinen” alle Maschinen, Apparate, Geräte und Vorrichtungen der in den Positionen des Kapitels 84 oder 85 genannten Art.

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Zur Montage oder zur Instandhaltung der Maschinen benötigte Werkzeuge sind wie die Maschinen einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für auswechselbare Werkzeuge, wenn sie mit den Maschinen, deren übliche Ausrüstung sie darstellen, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft werden.
2.
Auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle hat der Anmelder zur Ergänzung der Anmeldung/Zollanmeldung erläuternde Unterlagen (z. B. eine Warenbeschreibung, Prospekte, Katalogauszüge, Fotografien) beizufügen, aus denen die geläufige Bezeichnung der Maschine, ihre Verwendung und ihre wesentlichen Merkmale hervorgehen. Bei zerlegten oder nicht zusammengesetzten Maschinen hat der Anmelder auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle ferner einen Montageplan und ein Verzeichnis des Inhalts der einzelnen Packstücke als Beleg zur Anmeldung/Zollanmeldung vorzulegen.
3.
Auf Antrag des Anmelders und bei Beachtung der von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen werden die Bestimmungen der Allgemeinen Vorschrift 2 Buchstabe a auch auf Maschinen angewendet, die in Teilsendungen ein- oder ausgehen.

KAPITEL 84

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 84 gehören nicht:

a)
Mühlsteine, Schleifsteine und andere Waren des Kapitels 68;
b)
Maschinen, Apparate und Geräte (z. B. Pumpen), aus keramischen Stoffen, und Teile aus keramischen Stoffen für Maschinen, Apparate und Geräte, aus Stoffen aller Art (Kapitel 69);
c)
Glaswaren für Laboratorien (Position 7017); Glaswaren zu technischen Zwecken (Position 7019 oder 7020);
d)
Waren der Position 7321 oder 7322 sowie ähnliche Waren aus anderen unedlen Metallen (Kapitel 74 bis 76 oder 78 bis 81);
e)
Staubsauger der Position 8508;
f)
elektromechanische Haushaltsgeräte der Position 8509; digitale Fotoapparate der Position 8525;
g)
nicht motorbetriebene Handkehrgeräte (Position 9603).

2.
Vorbehaltlich der Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI und der Anmerkung 9 zu diesem Kapitel sind Maschinen, Apparate und Geräte, die sowohl in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 als auch in die Positionen 8425 bis 8480 eingereiht werden können, in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 einzureihen.

Zu Position 8419 gehören jedoch nicht:

a)
Brutapparate und Aufzuchtapparate, für die Geflügelzucht, sowie Keimapparate (Position 8436);
b)
Getreidenetzapparate für die Müllerei (Position 8437);
c)
Diffuseure für die Zuckerherstellung (Position 8438);
d)
Maschinen und Apparate zum Warmbehandeln von Garnen, Geweben oder anderen Spinnstoffwaren (Position 8451);
e)
Apparate und Vorrichtungen, die eine mechanische Arbeit verrichten, bei der eine Temperaturänderung zwar notwendig, aber nur von untergeordneter Bedeutung ist.

Zu Position 8422 gehören jedoch nicht:

a)
Nähmaschinen zum Verschließen von Verpackungen (Position 8452);
b)
Büromaschinen und -apparate der Position 8472.

Zu Position 8424 gehören jedoch nicht Tintenstrahldruckmaschinen (Position 8443).

3.
Werkzeugmaschinen zum Abtragen von Stoffen aller Art, die sowohl in die Position 8456 als auch in die Position 8457, 8458, 8459, 8460, 8461, 8464 oder 8465 eingereiht werden können, sind der Position 8456 zuzuweisen.
4.
Zu Position 8457 gehören nur metallbearbeitende Werkzeugmaschinen, ausgenommen Drehmaschinen (einschließlich Drehzentren), die mehrere verschiedenartige Bearbeitungsvorgänge ausführen können, und zwar entweder

a)
durch automatischen Werkzeugwechsel aus einem Werkzeugmagazin oder dergleichen entsprechend einem Bearbeitungsprogramm (Bearbeitungszentren) oder
b)
durch automatischen Einsatz verschiedener Bearbeitungseinheiten, die gleichzeitig oder nacheinander ein feststehendes Werkstück bearbeiten (Mehrwegemaschinen) oder
c)
durch automatisches Zuführen des Werkstücks zu verschiedenen Bearbeitungseinheiten (Transfermaschinen).

5.
A)
Als „automatische Datenverarbeitungsmaschinen” im Sinne der Position 8471 gelten Maschinen, die

1)
das Datenverarbeitungsprogramm oder die Datenverarbeitungsprogramme und mindestens die Daten speichern können, die zur Durchführung dieses Programms oder dieser Programme unmittelbar benötigt werden;
2)
frei programmiert werden können entsprechend den Benutzeranforderungen;
3)
Rechenoperationen entsprechend den Anweisungen des Benutzers durchzuführen vermögen und
4)
in der Lage sind, ohne menschliche Mitwirkung ein Datenerarbeitungsprogramm durchzuführen, dessen Ausführung sie während des Programmablaufs aufgrund logischer Entscheidung selbst ändern können.

B)
Automatische Datenverarbeitungsmaschinen können in Form von Systemen vorkommen, die aus einer unterschiedlichen Anzahl gesonderter Einheiten bestehen.
C)
Vorbehaltlich der Bestimmungen der nachstehenden Absätze D und E wird eine Einheit dann als Teil eines automatischen Datenverarbeitungssystems angesehen, wenn sie alle folgenden Bedingungen erfüllt:

1)
Sie ist von der ausschließlich oder hauptsächlich in einem automatischen Datenverarbeitungssystem verwendeten Art;
2)
sie ist an die Zentraleinheit unmittelbar oder über eine oder mehrere andere Einheiten anschließbar; und
3)
sie ist in der Lage, Daten in einer Form (Codes oder Signale) zu empfangen oder zu liefern, die vom System verwendbar sind.

Gesondert gestellte Einheiten einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine sind in die Position 8471 einzureihen.

Tastaturen, X/Y-Koordinateneingabegeräte und Plattenspeichereinheiten, die die Bedingungen der vorstehenden Absätze C 2 und C 3 erfüllen, sind jedoch stets als Einheiten in die Position 8471 einzureihen.

D)
Die Position 8471 erfasst nicht die nachstehenden, gesondert gestellten Apparate, selbst wenn sie alle Bedingungen der Anmerkung 5 C erfüllen:

1)
Drucker, Kopierer, Fernkopierer, auch kombiniert;
2)
Sende- oder Empfangsgeräte für Töne, Bilder oder andere Daten, einschließlich Geräte für die Kommunikation in einem drahtgebundenen oder drahtlosen Netzwerk (wie ein lokales Netzwerk oder ein Weitverkehrsnetzwerk);
3)
Lautsprecher und Mikrofone;
4)
Fernsehkameras, digitale Fotoapparate und Videokameraaufnahmegeräte oder
5)
Monitoren und Projektoren, ohne eingebautes Fernsehempfangsgerät.

E)
Maschinen, in die eine automatische Datenverarbeitungsmaschine eingebaut ist oder die mit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine zusammenarbeiten und die eine eigene Funktion (andere als die Datenverarbeitung) ausführen, sind in die ihrer Funktion entsprechende Position oder, falls keine solche vorhanden ist, in eine Sammelposition einzureihen.
6.
Zu Position 8482 gehören nur solche polierten Stahlkugeln, deren Grenzabmaß nicht mehr als ± 1 v. H. vom angegebenen Durchmesser (Nennmaß), höchstens jedoch ± 0, 05 mm beträgt.

Stahlkugeln, die dieser Begriffsbestimmung nicht entsprechen, gehören zu Position 7326.

7.
Maschinen mit vielseitiger Verwendungsmöglichkeit gehören, wenn nichts anderes bestimmt ist und vorbehaltlich der Anmerkung 2 zu Kapitel 84 und der Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI, zu der Position, die ihrem Hauptverwendungszweck entspricht. Besteht eine derartige Position nicht oder ist der Hauptverwendungszweck nicht feststellbar, sind sie der Position 8479 zuzuweisen.

Zu Position 8479 gehören jedoch stets Maschinen, die aus beliebigen Stoffen Bindfäden, Seile, Taue oder Kabel herstellen (z. B. Litzenschlagmaschinen, Seilschlagmaschinen und Kabelmaschinen).

8.
Im Sinne der Position 8470 gilt der Begriff „im Taschenformat” nur für Geräte, deren Abmessungen 170 mm × 100 mm × 45 mm nicht übersteigen.
9.
A)
Die Anmerkungen 8 a und 8 b zu Kapitel 85 gelten auch für die in dieser Anmerkung oder in der Position 8486 verwendeten Begriffe „Halbleiterbauelemente” und „elektronische integrierte Schaltungen” . Im Sinne dieser Anmerkung und der Position 8486 umfasst der Begriff „Halbleiterbauelemente” jedoch auch lichtempfindliche Halbleiterbauelemente und Leuchtdioden.
B)
Im Sinne dieser Anmerkung und der Position 8486 umfasst der Begriff „Herstellen von Flachbildschirmen” die Herstellung der Trägermaterialien, die in solchen Flachbildschirmen verwendet werden. Er umfasst nicht die Herstellung von Glas oder die Montage von gedruckten Schaltungen oder anderen elektronischen Komponenten auf einen Flachbildschirm. Der Begriff „Flachbildschirm” umfasst nicht die Kathodenstrahlröhrentechnologie.
C)
Zur Position 8486 gehören auch Maschinen, Apparate und Geräte, von der Art, wie sie ausschließlich oder hautsächlich verwendet werden zum:

1)
Herstellen oder zur Reparatur von Masken und Reticles;
2)
Zusammenbauen von Halbleiterbauelementen oder elektronischen integrierten Schaltungen und
3)
Heben, Fördern, Laden und Entladen von Halbleiterbarren (boules), Halbleiterscheiben (wafers) oder Halbleiterbauelementen, elektronischen integrierten Schaltungen und Flachbildschirmen.

D)
Vorbehaltlich der Bestimmungen der Anmerkung 1 zu Abschnitt XVI und der Anmerkung 1 zu Kapitel 84 sind Maschinen, Apparate und Geräte, die dem Wortlaut der Position 8486 entsprechen, in Position 8486 und nicht in eine andere Position der Nomenklatur einzureihen.

Unterpositions-Anmerkungen

1.
Im Sinne der Unterposition 847149 umfasst der Begriff „System” automatische Datenverarbeitungsmaschinen, deren Einheiten die Bedingungen der Anmerkung 5 C zu Kapitel 84 erfüllen und die mindestens aus einer Zentraleinheit, einer Eingabeeinheit (z. B. einer Tastatur oder einem Scanner) und einer Ausgabeeinheit (z. B. einem Bildschirm oder einem Drucker) bestehen.
2.
Zu Unterposition 848240 gehören nur Wälzlager mit zylindrischen Rollen, deren gleich bleibender Durchmesser 5 mm oder weniger und deren Länge mindestens das Dreifache des Durchmessers beträgt. Die Rollen können an den Enden abgerundet sein.

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Als „Motoren für Luftfahrzeuge” der Unterpositionen 840710 und 840910 gelten nur Motoren, die ihrer Beschaffenheit nach zum Anbringen einer Luftschraube oder eines Rotors bestimmt sind.
2.
Zu Unterposition 84717030 gehören auch CD-ROM-Leser, die Speichereinheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen sind und aus Laufwerken bestehen, die ihrer Beschaffenheit nach zum Lesen von CD-ROM-, CD-Audio- und CD-Foto-Signalen bestimmt und mit einem Kopfhöreranschluss, einem Lautstärkeregler oder einem Ein-Aus-Schalter ausgestattet sind.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 8401 Kernreaktoren; nicht bestrahlte Brennstoffelemente für Kernreaktoren; Maschinen und Apparate für die Isotopentrennung 84011000 Kernreaktoren (Euratom) 5,7 84012000 Maschinen und Apparate für die Isotopentrennung sowie Teile davon (Euratom) 3,7 84013000 nicht bestrahlte Brennstoffelemente (Euratom) 3,7 gi F/S 84014000 Teile von Kernreaktoren (Euratom) 3,7 8402 Dampfkessel (Dampferzeuger), ausgenommen Zentralheizungskessel, die sowohl heißes Wasser als auch Niederdruckdampf erzeugen können; Kessel zum Erzeugen von überhitztem Wasser Dampfkessel 84021100 Wasserrohrkessel mit einer Dampfleistung von mehr als 45 t/h 2,7 84021200 Wasserrohrkessel mit einer Dampfleistung von 45 t/h oder weniger 2,7 840219 andere Dampfkessel, einschließlich kombinierte Kessel (Hybridkessel) 84021910 Flammrohrkessel und Rauchrohrkessel 2,7 84021990 andere 2,7 84022000 Kessel zum Erzeugen von überhitztem Wasser 2,7 84029000 Teile 2,7 8403 Zentralheizungskessel, ausgenommen solche der Position 8402 840310 Heizkessel 84031010 aus Gusseisen 2,7 84031090 andere 2,7 840390 Teile 84039010 aus Gusseisen 2,7 84039090 andere 2,7 8404 Hilfsapparate für Kessel der Position 8402 oder 8403 (z. B. Vorwärmer, Überhitzer, Rußbläser und Rauchgasrückführungen); Kondensatoren für Dampfkraftmaschinen 84041000 Hilfsapparate für Kessel der Position 8402 oder 8403 2,7 84042000 Kondensatoren für Dampfkraftmaschinen 2,7 84049000 Teile 2,7 8405 Generatorgas- und Wassergaserzeuger, auch mit ihren Gasreinigern; Acetylenentwickler und ähnliche mit Wasser arbeitende Gaserzeuger, auch mit ihren Gasreinigern 84051000 Generatorgas- und Wassergaserzeuger, auch mit ihren Gasreinigern; Acetylenentwickler und ähnliche mit Wasser arbeitende Gaserzeuger, auch mit ihren Gasreinigern 1,7 84059000 Teile 1,7 8406 Dampfturbinen 84061000 Turbinen für den Antrieb von Wasserfahrzeugen 2,7 andere Turbinen 840681 mit einer Leistung von mehr als 40 MW 84068110 Wasserdampfturbinen für den Antrieb von elektrischen Generatoren 2,7 84068190 andere 2,7 840682 mit einer Leistung von 40 MW oder weniger Wasserdampfturbinen für den Antrieb von elektrischen Generatoren, mit einer Leistung von 84068211 10 MW oder weniger 2,7 84068219 mehr als 10 MW 2,7 84068290 andere 2,7 840690 Teile 84069010 Lauf- und Leitschaufeln, Rotoren 2,7 84069090 andere 2,7 8407 Hub- und Rotationskolbenverbrennungsmotoren mit Fremdzündung 84071000 Motoren für Luftfahrzeuge 1,7(98) p/st Antriebsmotoren für Wasserfahrzeuge 840721 Außenbordmotoren 84072110 mit einem Hubraum von 325 cm3 oder weniger 6,2 p/st mit einem Hubraum von mehr als 325 cm3 84072191 mit einer Leistung von 30 kW oder weniger 4,2 p/st 84072199 mit einer Leistung von mehr als 30 kW 4,2 p/st 840729 andere 84072920 mit einer Leistung von 200 kW oder weniger 4,2 p/st 84072980 mit einer Leistung von mehr als 200 kW 4,2 p/st Hubkolbenmotoren von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art 84073100 mit einem Hubraum von 50 cm3 oder weniger 2,7 p/st 840732 mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bis 250 cm3 84073210 mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bis 125 cm3 2,7 p/st 84073290 mit einem Hubraum von mehr als 125 cm3 bis 250 cm3 2,7 p/st 840733 mit einem Hubraum von mehr als 250 cm3 bis 1000 cm3 84073310 für die industrielle Montage: von Einachsschleppern der Unterposition 870110, von Kraftfahrzeugen der Positionen 8703, 8704 und 8705 2,7 p/st 84073390 andere 2,7 p/st 840734 mit einem Hubraum von mehr als 1000 cm3 84073410 für die industrielle Montage: von Einachsschleppern der Unterposition 870110, von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Motor mit einem Hubraum von weniger als 2800 cm3, von Kraftfahrzeugen der Position 8705(11) 2,7 p/st andere 84073430 gebraucht 4,2 p/st neu, mit einem Hubraum von 84073491 1500 cm3 oder weniger 4,2 p/st 84073499 mehr als 1500 cm3 4,2 p/st 840790 andere Motoren 84079010 mit einem Hubraum von 250 cm3 oder weniger 2,7 p/st mit einem Hubraum von mehr als 250 cm3 84079050 für die industrielle Montage: von Einachsschleppern der Unterposition 870110, von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Motor mit einem Hubraum von weniger als 2800 cm3, von Kraftfahrzeugen der Position 8705(11) 2,7 p/st andere 84079080 mit einer Leistung von 10 kW oder weniger 4,2 p/st 84079090 mit einer Leistung von mehr als 10 kW 4,2 p/st 8408 Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotoren) 840810 Antriebsmotoren für Wasserfahrzeuge gebraucht 84081011 für Schiffe für die Seeschifffahrt der Positionen 8901 bis 8906, für Schlepper der Unterposition 89040010 und für Kriegsschiffe der Unterposition 89061000(11) frei p/st 84081019 andere 2,7 p/st neu, mit einer Leistung von 15 kW oder weniger 84081022 für Schiffe für die Seeschifffahrt der Positionen 8901 bis 8906, für Schlepper der Unterposition 89040010 und für Kriegsschiffe der Unterposition 89061000(11) frei p/st 84081024 andere 2,7 p/st mehr als 15 kW bis 50 kW 84081026 für Schiffe für die Seeschifffahrt der Positionen 8901 bis 8906, für Schlepper der Unterposition 89040010 und für Kriegsschiffe der Unterposition 89061000(11) frei p/st 84081028 andere 2,7 p/st mehr als 50 kW bis 100 kW 84081031 für Schiffe für die Seeschifffahrt der Positionen 8901 bis 8906, für Schlepper der Unterposition 89040010 und für Kriegsschiffe der Unterposition 89061000(11) frei p/st 84081039 andere 2,7 p/st mehr als 100 kW bis 200 kW 84081041 für Schiffe für die Seeschifffahrt der Positionen 8901 bis 8906, für Schlepper der Unterposition 89040010 und für Kriegsschiffe der Unterposition 89061000(11) frei p/st 84081049 andere 2,7 p/st mehr als 200 kW bis 300 kW 84081051 für Schiffe für die Seeschifffahrt der Positionen 8901 bis 8906, für Schlepper der Unterposition 89040010 und für Kriegsschiffe der Unterposition 89061000(11) frei p/st 84081059 andere 2,7 p/st mehr als 300 kW bis 500 kW 84081061 für Schiffe für die Seeschifffahrt der Positionen 8901 bis 8906, für Schlepper der Unterposition 89040010 und für Kriegsschiffe der Unterposition 89061000(11) frei p/st 84081069 andere 2,7 p/st mehr als 500 kW bis 1000 kW 84081071 für Schiffe für die Seeschifffahrt der Positionen 8901 bis 8906, für Schlepper der Unterposition 89040010 und für Kriegsschiffe der Unterposition 89061000(11) frei p/st 84081079 andere 2,7 p/st mehr als 1000 kW bis 5000 kW 84081081 für Schiffe für die Seeschifffahrt der Positionen 8901 bis 8906, für Schlepper der Unterposition 89040010 und für Kriegsschiffe der Unterposition 89061000(11) frei p/st 84081089 andere 2,7 p/st mehr als 5000 kW 84081091 für Schiffe für die Seeschifffahrt der Positionen 8901 bis 8906, für Schlepper der Unterposition 89040010 und für Kriegsschiffe der Unterposition 89061000(11) frei p/st 84081099 andere 2,7 p/st 840820 Motoren von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art 84082010 für die industrielle Montage: von Einachsschleppern der Unterposition 870110, von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Motor mit einem Hubraum von weniger als 2500 cm3, von Kraftfahrzeugen der Position 8705(11) 2,7 p/st andere für Acker- und Forstschlepper auf Rädern, mit einer Leistung von 84082031 50 kW oder weniger 4,2 p/st 84082035 mehr als 50 kW bis 100 kW 4,2 p/st 84082037 mehr als 100 kW 4,2 p/st für andere Fahrzeuge des Kapitels 87, mit einer Leistung von 84082051 50 kW oder weniger 4,2 p/st 84082055 mehr als 50 kW bis 100 kW 4,2 p/st 84082057 mehr als 100 kW bis 200 kW 4,2 p/st 84082099 mehr als 200 kW 4,2 p/st 840890 andere Motoren 84089021 Antriebsmotoren für Schienenfahrzeuge 4,2 p/st andere 84089027 gebraucht 4,2 p/st neu, mit einer Leistung von 84089041 15 kW oder weniger 4,2 p/st 84089043 mehr als 15 kW bis 30 kW 4,2 p/st 84089045 mehr als 30 kW bis 50 kW 4,2 p/st 84089047 mehr als 50 kW bis 100 kW 4,2 p/st 84089061 mehr als 100 kW bis 200 kW 4,2 p/st 84089065 mehr als 200 kW bis 300 kW 4,2 p/st 84089067 mehr als 300 kW bis 500 kW 4,2 p/st 84089081 mehr als 500 kW bis 1000 kW 4,2 p/st 84089085 mehr als 1000 kW bis 5000 kW 4,2 p/st 84089089 mehr als 5000 kW 4,2 p/st 8409 Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Motoren der Position 8407 oder 8408 bestimmt 84091000 von Motoren für Luftfahrzeuge 1,7(98) andere 84099100 erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Kolbenverbrennungsmotoren mit Fremdzündung bestimmt 2,7 84099900 andere 2,7 8410 Wasserturbinen, Wasserräder und Regler dafür Wasserturbinen und Wasserräder 84101100 mit einer Leistung von 1000 kW oder weniger 4,5 84101200 mit einer Leistung von mehr als 1000 kW bis 10000 kW 4,5 84101300 mit einer Leistung von mehr als 10000 kW 4,5 841090 Teile, einschließlich Regler 84109010 aus Eisen oder Stahl, gegossen 4,5 84109090 andere 4,5 8411 Turbo-Strahltriebwerke, Turbo-Propellertriebwerke und andere Gasturbinen Turbo-Strahltriebwerke 84111100 mit einer Schubkraft von 25 kN oder weniger 3,2(98) p/st 841112 mit einer Schubkraft von mehr als 25 kN 84111210 mit einer Schubkraft von mehr als 25 kN bis 44 kN 2,7(98) p/st 84111230 mit einer Schubkraft von mehr als 44 kN bis 132 kN 2,7(98) p/st 84111280 mit einer Schubkraft von mehr als 132 kN 2,7(98) p/st Turbo-Propellertriebwerke 84112100 mit einer Leistung von 1100 kW oder weniger 3,6(98) p/st 841122 mit einer Leistung von mehr als 1100 kW 84112220 mit einer Leistung von mehr als 1100 kW bis 3730 kW 2,7(98) p/st 84112280 mit einer Leistung von mehr als 3730 kW 2,7(98) p/st andere Gasturbinen 84118100 mit einer Leistung von 5000 kW oder weniger 4,1 p/st 841182 mit einer Leistung von mehr als 5000 kW 84118220 mit einer Leistung von mehr als 5000 kW bis 20000 kW 4,1 p/st 84118260 mit einer Leistung von mehr als 20000 kW bis 50000 kW 4,1 p/st 84118280 mit einer Leistung von mehr als 50000 kW 4,1 p/st Teile 84119100 von Turbo-Strahltriebwerken oder Turbo-Propellertriebwerken 2,7(98) 84119900 andere 4,1 8412 Andere Motoren und Kraftmaschinen 84121000 Strahltriebwerke, andere als Turbo-Strahltriebwerke 2,2(98) p/st Wasserkraftmaschinen und Hydromotoren 841221 linear arbeitend (Zylinder) 84122120 Hydrosysteme 2,7 84122180 andere 2,7 841229 andere 84122920 Hydrosysteme 4,2 andere 84122981 Hydromotoren 4,2 84122989 andere 4,2 Druckluftmotoren 84123100 linear arbeitend (Zylinder) 4,2 84123900 andere 4,2 841280 andere 84128010 Dampfkraftmaschinen für Wasserdampf oder anderen Dampf 2,7 84128080 andere 4,2 841290 Teile 84129020 von Strahltriebwerken, anderen als Turbo-Strahltriebwerken 1,7(98) 84129040 von Hydromotoren 2,7 84129080 andere 2,7 8413 Flüssigkeitspumpen, auch mit Flüssigkeitsmesser; Hebewerke für Flüssigkeiten Pumpen, mit Messvorrichtung ausgestattet oder ihrer Beschaffenheit nach zur Aufnahme einer Messvorrichtung bestimmt 84131100 Ausgabepumpen für Kraftstoffe oder Schmiermittel, von der in Tankstellen oder Kraftfahrzeugwerkstätten verwendeten Art 1,7 p/st 84131900 andere 1,7 p/st 84132000 Handpumpen, ausgenommen solche der Unterposition 841311 oder 841319 1,7 p/st 841330 Kraftstoff-, Öl- oder Kühlmittelpumpen für Kolbenverbrennungsmotoren 84133020 Einspritzpumpen 1,7 p/st 84133080 andere 1,7 p/st 84134000 Betonpumpen 1,7 p/st 841350 andere oszillierende Verdrängerpumpen 84135020 Hydroaggregate 1,7 84135040 Dosierpumpen 1,7 p/st andere Kolbenpumpen 84135061 Hydropumpen 1,7 p/st 84135069 andere 1,7 p/st 84135080 andere 1,7 p/st 841360 andere rotierende Verdrängerpumpen 84136020 Hydroaggregate 1,7 andere Zahnradpumpen 84136031 Hydropumpen 1,7 p/st 84136039 andere 1,7 p/st Flügelzellenpumpen 84136061 Hydropumpen 1,7 p/st 84136069 andere 1,7 p/st 84136070 Schraubenspindelpumpen 1,7 p/st 84136080 andere 1,7 p/st 841370 andere Kreiselpumpen Tauchmotorpumpen 84137021 einstufig 1,7 p/st 84137029 mehrstufig 1,7 p/st 84137030 Umlaufbeschleuniger für Heizungs- und Heißwasseranlagen, ohne Wellenabdichtung 1,7 p/st andere, mit einer Nennweite des Austrittsstutzens von 84137035 15 mm oder weniger 1,7 p/st mehr als 15 mm 84137045 Kanalradpumpen und Seitenkanalpumpen 1,7 p/st Radialkreiselpumpen einstufig einströmig 84137051 in Blockbauweise 1,7 p/st 84137059 andere 1,7 p/st 84137065 mehrströmig 1,7 p/st 84137075 mehrstufig 1,7 p/st andere Kreiselpumpen 84137081 einstufig 1,7 p/st 84137089 mehrstufig 1,7 p/st andere Pumpen; Hebewerke für Flüssigkeiten 84138100 Pumpen 1,7 p/st 84138200 Hebewerke für Flüssigkeiten 1,7 p/st Teile 84139100 von Pumpen 1,7 84139200 von Hebewerken für Flüssigkeiten 1,7 8414 Luft- oder Vakuumpumpen, Luft- oder andere Gaskompressoren sowie Ventilatoren; Abluft- oder Umluftabzugshauben mit eingebautem Ventilator, auch mit Filter 841410 Vakuumpumpen 84141020 zur Verwendung bei der Herstellung von Halbleitern(11) 1,7(99) p/st andere 84141025 Drehschieberpumpen, Sperrschieberpumpen, Molekularpumpen und Wälzkolbenpumpen 1,7 p/st andere 84141081 Diffusionspumpen, Kryopumpen und Adsorptionspumpen 1,7 p/st 84141089 andere 1,7 p/st 841420 hand- oder fußbetriebene Luftpumpen 84142020 Handpumpen für Fahrräder 1,7 p/st 84142080 andere 2,2 p/st 841430 Kompressoren von der für Kältemaschinen verwendeten Art 84143020 mit einer Leistung von 0,4 kW oder weniger 2,2 p/st mit einer Leistung von mehr als 0,4 kW 84143081 hermetische oder halbhermetische 2,2 p/st 84143089 andere 2,2 p/st 841440 Luftkompressoren, auf Anhängerfahrgestell montiert 84144010 mit einer Liefermenge je Minute von 2 m3 oder weniger 2,2 p/st 84144090 mit einer Liefermenge je Minute von mehr als 2 m3 2,2 p/st Ventilatoren 84145100 Tisch-, Boden-, Wand-, Decken-, Dach- oder Fensterventilatoren, mit eingebautem Elektromotor mit einer Leistung von 125 W oder weniger 3,2 p/st 841459 andere 84145920 Axialventilatoren 2,3 p/st 84145940 Zentrifugalventilatoren 2,3 p/st 84145980 andere 2,3 p/st 84146000 Abzugshauben mit einer größten horizontalen Seitenlänge von 120 cm oder weniger 2,7 p/st 841480 andere Turbokompressoren 84148011 einstufig 2,2 p/st 84148019 mehrstufig 2,2 p/st oszillierende Verdrängerkompressoren zum Erzeugen eines Überdrucks von 15 bar oder weniger, mit einer Liefermenge je Stunde von 84148022 60 m3 oder weniger 2,2 p/st 84148028 mehr als 60 m3 2,2 p/st mehr als 15 bar, mit einer Liefermenge je Stunde von 84148051 120 m3 oder weniger 2,2 p/st 84148059 mehr als 120 m3 2,2 p/st rotierende Verdrängerkompressoren 84148073 einwellig 2,2 p/st mehrwellig 84148075 Schraubenkompressoren 2,2 p/st 84148078 andere 2,2 p/st 84148080 andere 2,2 p/st 84149000 Teile 2,2 8415 Klimageräte, bestehend aus einem motorbetriebenen Ventilator und Vorrichtungen zum Ändern der Temperatur und des Feuchtigkeitsgehalts der Luft, einschließlich solcher, bei denen der Luftfeuchtigkeitsgrad nicht unabhängig von der Lufttemperatur reguliert wird 841510 zum Einbau in Wände oder Fenster, als Kompaktgeräte oder „Split-Systeme” (Anlagen aus getrennten Einzelelementen) 84151010 Kompaktgeräte 2,2 84151090 „Split-Systeme” (Anlagen aus getrennten Einzelelementen) 2,7 84152000 von der zum Komfort von Personen in Kraftfahrzeugen verwendeten Art 2,7 andere 84158100 mit Kälteerzeugungsvorrichtung und einem Ventil zum Umkehren des Kühl-Heizkreislaufs (Umkehrwärmepumpen) 2,7 84158200 andere, mit Kälteerzeugungsvorrichtung 2,7 84158300 ohne Kälteerzeugungsvorrichtung 2,7 84159000 Teile 2,7 8416 Brenner für Feuerungen, die mit flüssigem Brennstoff, pulverisiertem festem Brennstoff oder Gas betrieben werden; automatische Feuerungen, einschließlich ihrer mechanischen Beschicker, mechanischen Roste, mechanischen Entascher und ähnlichen Vorrichtungen 841610 Brenner für flüssigen Brennstoff 84161010 mit fest angebauter automatischer Steuerung 1,7 p/st 84161090 andere 1,7 p/st 841620 andere Brenner, einschließlich kombinierte Brenner 84162010 ausschließlich für Gas, in Blockbauweise, mit eingebautem Ventilator und Kontrollvorrichtung 1,7 p/st andere 84162020 kombinierte Brenner 1,7 p/st 84162080 andere 1,7 84163000 automatische Feuerungen, einschließlich ihrer mechanischen Beschicker, mechanischen Roste, mechanischen Entascher und ähnlichen Vorrichtungen 1,7 84169000 Teile 1,7 8417 Nicht elektrische Industrie- und Laboratoriumsöfen, einschließlich Verbrennungsöfen 84171000 Öfen zum Rösten, Schmelzen oder anderem Warmbehandeln von Erzen, Schwefelkies oder Metallen 1,7 841720 Backöfen 84172010 Tunnelöfen 1,7 84172090 andere 1,7 841780 andere 84178030 Öfen zum Brennen von keramischen Produkten 1,7 p/st 84178050 Öfen zum Brennen von Zement, Glas oder chemischen Produkten 1,7 p/st 84178070 andere 1,7 84179000 Teile 1,7 8418 Kühl- und Gefrierschränke, Gefrier- und Tiefkühltruhen und andere Einrichtungen, Maschinen, Apparate und Geräte zur Kälteerzeugung, mit elektrischer oder anderer Ausrüstung; Wärmepumpen, ausgenommen Klimageräte der Position 8415 841810 kombinierte Kühl- und Gefrierschränke mit gesonderten Außentüren 84181020 mit einem Inhalt von mehr als 340 l 1,9 p/st 84181080 andere 1,9 p/st Haushaltskühlschränke 841821 Kompressorkühlschränke 84182110 mit einem Inhalt von mehr als 340 l 1,5 p/st andere 84182151 Tischkühlschränke 2,5 p/st 84182159 Einbaukühlschränke 1,9 p/st andere, mit einem Inhalt von 84182191 250 l oder weniger 2,5 p/st 84182199 mehr als 250 l bis 340 l 1,9 p/st 84182900 andere 2,2 p/st 841830 Gefrier- und Tiefkühltruhen mit einem Inhalt von 800 l oder weniger 84183020 mit einem Inhalt von 400 l oder weniger 2,2 p/st 84183080 mit einem Inhalt von mehr als 400 l bis 800 l 2,2 p/st 841840 Gefrier- und Tiefkühlschränke mit einem Inhalt von 900 l oder weniger 84184020 mit einem Inhalt von 250 l oder weniger 2,2 p/st 84184080 mit einem Inhalt von mehr als 250 l bis 900 l 2,2 p/st 841850 andere Möbel (Truhen, Schränke, Vitrinen, Theken und dergleichen) zur Aufbewahrung und Auslage von Waren, mit eingebauter Ausrüstung zum Kühlen, Tiefkühlen oder Gefrieren Schaukühlmöbel (mit eingebautem Kältesatz oder Verdampfer) 84185011 für tiefgekühlte Waren 2,2 p/st 84185019 andere 2,2 p/st andere Kühlmöbel 84185091 Gefrier- und Tiefkühlmöbel, ausgenommen solche der Unterpositionen 841830 und 841840 2,2 p/st 84185099 andere 2,2 p/st andere Einrichtungen, Maschinen, Apparate und Geräte zur Kälteerzeugung; Wärmepumpen 84186100 Wärmepumpen, andere als Klimageräte der Position 8415 2,2 84186900 andere 2,2 Teile 84189100 Möbel, ihrer Beschaffenheit nach zur Aufnahme einer Kälteerzeugungseinrichtung bestimmt 2,2 841899 andere 84189910 Verdampfer und Kondensatoren, ausgenommen für Haushaltsgeräte 2,2 84189990 andere 2,2 8419 Apparate und Vorrichtungen, auch elektrisch beheizt (ausgenommen Öfen und andere Apparate der Position 8514), zum Behandeln von Stoffen durch auf einer Temperaturänderung beruhende Vorgänge, z. B. Heizen, Kochen, Rösten, Destillieren, Rektifizieren, Sterilisieren, Pasteurisieren, Dämpfen, Trocknen, Verdampfen, Kondensieren oder Kühlen, ausgenommen Haushaltsapparate; nicht elektrische Durchlauferhitzer und Heißwasserspeicher nicht elektrische Durchlauferhitzer und Heißwasserspeicher 84191100 Gasdurchlauferhitzer 2,6 84191900 andere 2,6 84192000 Sterilisierapparate für medizinische oder chirurgische Zwecke oder für Laboratorien frei Trockner 84193100 für landwirtschaftliche Erzeugnisse 1,7 84193200 für Holz, Papierhalbstoff, Papier oder Pappe 1,7 841939 andere 84193910 für keramische Waren 1,7 84193990 andere 1,7 84194000 Destillier- und Rektifizierapparate 1,7 84195000 Wärmeaustauscher 1,7 84196000 Apparate und Vorrichtungen für die Luft- oder andere Gasverflüssigung 1,7 andere Apparate und Vorrichtungen 841981 zum Zubereiten heißer Getränke oder zum Kochen oder Wärmen von Speisen 84198120 Dampffiltriermaschinen und andere Maschinen zum Zubereiten von Kaffee oder anderen heißen Getränken 2,7 84198180 andere 1,7 841989 andere 84198910 Wasserrückkühlvorrichtungen und -apparate, in denen der Wärmeaustausch nicht über Wandungen erfolgt 1,7 84198930 Apparate und Vorrichtungen zum Aufdampfen von Metall im Vakuum 2,4 84198998 andere 2,4 841990 Teile 84199015 von Sterilisierapparaten der Unterposition 84192000 frei 84199085 andere 1,7 8420 Kalander und Walzwerke (ausgenommen Metallwalzwerke und Glaswalzmaschinen) sowie Walzen für diese Maschinen 842010 Kalander und Walzwerke 84201010 von der in der Textilindustrie verwendeten Art 1,7 84201030 von der in der Papierindustrie verwendeten Art 1,7 84201050 von der in der Kautschuk- oder Kunststoffindustrie verwendeten Art 1,7 84201090 andere 1,7 Teile 842091 Walzen 84209110 aus Gusseisen 1,7 84209180 andere 2,2 84209900 andere 2,2 8421 Zentrifugen, einschließlich Zentrifugaltrockner; Apparate zum Filtrieren oder Reinigen von Flüssigkeiten oder Gasen Zentrifugen, einschließlich Zentrifugaltrockner 84211100 Milchentrahmer 2,2 84211200 Wäscheschleudern 2,7 p/st 842119 andere 84211920 Zentrifugen von der in Laboratorien verwendeten Art 1,5 84211970 andere frei Apparate zum Filtrieren oder Reinigen von Flüssigkeiten 84212100 zum Filtrieren oder Reinigen von Wasser 1,7 84212200 zum Filtrieren oder Reinigen von Getränken, ausgenommen Wasser 1,7 84212300 Öl- und Kraftstofffilter für Kolbenverbrennungsmotoren 1,7 84212900 andere 1,7 Apparate zum Filtrieren oder Reinigen von Gasen 84213100 Luftansaugfilter für Kolbenverbrennungsmotoren 1,7 842139 andere 84213920 Apparate zum Filtrieren oder Reinigen von Luft 1,7 Apparate zum Filtrieren oder Reinigen von anderen Gasen 84213940 durch nasses Verfahren 1,7 84213960 durch katalytisches Verfahren 1,7 84213990 andere 1,7 Teile 84219100 von Zentrifugen, einschließlich Zentrifugaltrockner 1,7 84219900 andere 1,7 8422 Geschirrspülmaschinen; Maschinen und Apparate zum Reinigen oder Trocknen von Flaschen oder anderen Behältnissen; Maschinen und Apparate zum Füllen, Verschließen, Versiegeln oder Etikettieren von Flaschen, Dosen, Schachteln, Säcken oder anderen Behältnissen; Maschinen und Apparate zum Verkapseln von Flaschen, Gläsern, Tuben oder ähnlichen Behältnissen; andere Maschinen und Apparate zum Verpacken oder Umhüllen von Waren (einschließlich Schrumpffolienverpackungsmaschinen); Maschinen und Apparate zum Versetzen von Getränken mit Kohlensäure Geschirrspülmaschinen 84221100 Haushaltsgeschirrspülmaschinen 2,7 p/st 84221900 andere 1,7 p/st 84222000 Maschinen und Apparate zum Reinigen oder Trocknen von Flaschen oder anderen Behältnissen 1,7 84223000 Maschinen und Apparate zum Füllen, Verschließen, Versiegeln oder Etikettieren von Flaschen, Dosen, Schachteln, Säcken oder anderen Behältnissen; Maschinen und Apparate zum Verkapseln von Flaschen, Gläsern, Tuben oder ähnlichen Behältnissen; Maschinen und Apparate zum Versetzen von Getränken mit Kohlensäure 1,7 84224000 andere Maschinen und Apparate zum Verpacken oder Umhüllen von Waren (einschließlich Schrumpffolienverpackungsmaschinen) 1,7 842290 Teile 84229010 von Geschirrspülmaschinen 1,7 84229090 andere 1,7 8423 Waagen (einschließlich Zähl- und Kontrollwaagen), ausgenommen Waagen mit einer Empfindlichkeit von 50 mg oder feiner; Gewichte für Waagen aller Art 842310 Personenwaagen, einschließlich Säuglingswaagen; Haushaltswaagen 84231010 Haushaltswaagen 1,7 p/st 84231090 andere 1,7 p/st 84232000 Waagen für Stetigförderer, zum kontinuierlichen Wiegen 1,7 p/st 84233000 Absackwaagen, Abfüllwaagen, Dosierwaagen und andere Waagen zur Verwiegung konstanter Gewichtsmengen 1,7 p/st andere Waagen 842381 für eine Höchstlast von 30 kg oder weniger 84238110 Sortierwaagen und selbsttätige Kontrollwaagen zum Überprüfen eines vorgegebenen Gewichts 1,7 p/st 84238130 Apparate und Geräte zum Wiegen und Etikettieren verpackter Waren 1,7 p/st 84238150 Ladenwaagen 1,7 p/st 84238190 andere 1,7 p/st 842382 für eine Höchstlast von mehr als 30 kg bis 5000 kg 84238210 Sortierwaagen und selbsttätige Kontrollwaagen zum Überprüfen eines vorgegebenen Gewichts 1,7 p/st 84238290 andere 1,7 p/st 84238900 andere 1,7 p/st 84239000 Gewichte für Waagen aller Art; Teile von Waagen 1,7 8424 Mechanische Apparate, auch handbetrieben, zum Verteilen, Verspritzen oder Zerstäuben von Flüssigkeiten oder Pulver; Feuerlöscher, auch mit Füllung; Spritzpistolen und ähnliche Apparate; Sandstrahlmaschinen, Dampfstrahlapparate und ähnliche Strahlapparate 842410 Feuerlöscher, auch mit Füllung 84241020 mit einem Gewicht von 21 kg oder weniger 1,7 84241080 andere 1,7 84242000 Spritzpistolen und ähnliche Apparate 1,7 842430 Sandstrahlmaschinen, Dampfstrahlapparate und ähnliche Strahlapparate Wasserstrahlreinigungsapparate mit eingebautem Motor 84243001 mit Heizvorrichtung 1,7 p/st andere, mit einer Motorleistung von 84243005 7,5 kW oder weniger 1,7 p/st 84243009 mehr als 7,5 kW 1,7 p/st andere Maschinen und Apparate 84243010 mit Druckluft betrieben 1,7 84243090 andere 1,7 andere Apparate 842481 für die Landwirtschaft oder den Gartenbau 84248110 Apparate zur Bewässerung 1,7 andere 84248130 tragbare Apparate 1,7 p/st andere 84248191 Spritz-, Sprüh- und Stäubegeräte, ihrer Beschaffenheit nach für den Schlepperanbau oder Schlepperzug bestimmt 1,7 p/st 84248199 andere 1,7 p/st 84248900 andere 1,7 84249000 Teile 1,7 8425 Flaschenzüge; Zugwinden und Spille; Hubwinden Flaschenzüge 84251100 mit Elektromotor frei p/st 842519 andere 84251920 Handkettenflaschenzüge frei p/st 84251980 andere frei p/st andere Zugwinden; Spille 84253100 mit Elektromotor frei p/st 842539 andere 84253930 mit Kolbenverbrennungsmotor frei p/st 84253990 andere frei p/st Hubwinden 84254100 ortsfeste Hebebühnen von der in Kraftfahrzeugwerkstätten verwendeten Art frei p/st 84254200 andere hydraulische Hubwinden frei p/st 84254900 andere frei p/st 8426 Derrickkrane; Kabelkrane, Laufkrane, Verladebrücken und andere Krane; fahrbare Hubportale, Portalhubkraftkarren und Krankraftkarren Laufkrane, Portalkrane (ausgenommen Portaldrehkrane), Verladebrücken, fahrbare Hubportale und Portalhubkraftkarren 84261100 Konsol- oder Wandlaufkrane frei 84261200 auf luftbereiften Rädern fahrende Hubportale sowie Portalhubkraftkarren frei 84261900 andere frei 84262000 Turmdrehkrane frei 84263000 Portaldrehkrane frei andere selbstfahrende Maschinen, Apparate und Geräte 84264100 mit luftbereiften Rädern frei 84264900 andere frei andere Maschinen, Apparate und Geräte 842691 ihrer Beschaffenheit nach zum Aufbau auf Straßenfahrzeuge bestimmt 84269110 hydraulische Fahrzeug-Selbstladekrane frei p/st 84269190 andere frei 84269900 andere frei 8427 Gabelstapler; andere mit Hebevorrichtung ausgerüstete Karren zum Fördern und für das Hantieren 842710 Elektrokraftkarren 84271010 zum Heben auf eine Höhe von 1 m oder mehr 4,5 p/st 84271090 andere 4,5 p/st 842720 andere selbstfahrende Karren zum Heben auf eine Höhe von 1 m oder mehr 84272011 geländegängige Gabelstapler und Stapelkraftkarren 4,5 p/st 84272019 andere 4,5 p/st 84272090 andere 4,5 p/st 84279000 andere Karren 4 p/st 8428 Andere Maschinen, Apparate und Geräte zum Heben, Beladen, Entladen oder Fördern (z. B. Aufzüge, Rolltreppen, Stetigförderer und Seilschwebebahnen) 842810 Personen- und Lastenaufzüge 84281020 elektrische frei 84281080 andere frei 842820 pneumatische Stetigförderer 84282030 ihrer Beschaffenheit nach besonders zur Verwendung in der Landwirtschaft bestimmt frei andere 84282091 für Schüttgut frei 84282098 andere frei andere Stetigförderer für Waren 84283100 ihrer Beschaffenheit nach für Arbeiten unter Tage bestimmt frei 84283200 andere, mit Kübeln frei 84283300 andere, mit Bändern oder Gurten frei 842839 andere 84283920 Scheibenrollenbahnen und andere Rollenbahnen frei 84283990 andere frei 84284000 Rolltreppen und Rollsteige frei 84286000 Seilschwebebahnen, Sessellifte und Schlepplifte; Zugmechanismen für Standseilbahnen frei 842890 andere Maschinen, Apparate und Geräte 84289030 Walzwerkmaschinen folgender Art: Rollgänge zum Zuführen oder Fördern des Walzgutes; Kipper, Wender und Manipulatoren, für Rohblöcke (Ingots), Luppen, Stäbe oder Platten frei andere Lademaschinen, ihrer Beschaffenheit nach besonders zur Verwendung in der Landwirtschaft bestimmt 84289071 ihrer Beschaffenheit nach zum Anbau an Ackerschlepper bestimmt frei 84289079 andere frei andere 84289091 Lademaschinen zur Aufnahme von Schüttgut frei 84289095 andere frei 8429 Selbstfahrende Planiermaschinen (Bulldozer und Angledozer), Erd- oder Straßenhobel (Grader), Schürfwagen (Scraper), Bagger, Schürf- und andere Schaufellader, Straßenwalzen und andere Bodenverdichter Planiermaschinen (Bulldozer und Angledozer) 84291100 auf Gleisketten frei p/st 84291900 andere frei p/st 84292000 Erd- oder Straßenhobel (Grader) frei p/st 84293000 Schürfwagen (Scraper) frei p/st 842940 Straßenwalzen und andere Bodenverdichter Straßenwalzen 84294010 Vibrationswalzen frei p/st 84294030 andere frei p/st 84294090 andere Bodenverdichter frei p/st Bagger sowie Schürf- und andere Schaufellader 842951 Frontschaufellader 84295110 Lader, ihrer Beschaffenheit nach besonders zur Verwendung unter Tage bestimmt frei p/st andere 84295191 Schaufellader auf Gleisketten frei p/st 84295199 andere frei p/st 842952 Maschinen mit um 360o drehbarem Oberwagen 84295210 Bagger auf Gleisketten frei p/st 84295290 andere frei p/st 84295900 andere frei p/st 8430 Andere Maschinen, Apparate und Geräte zur Erdbewegung, zum Planieren, Verdichten oder Bohren des Bodens oder zum Abbauen von Erzen oder anderen Mineralien; Rammen und Pfahlzieher; Schneeräumer 84301000 Rammen und Pfahlzieher frei p/st 84302000 Schneeräumer frei p/st Schrämmaschinen und andere Abbaumaschinen sowie Tunnelbohrmaschinen und andere Streckenvortriebsmaschinen 84303100 selbstfahrend frei 84303900 andere frei andere Bohrmaschinen und Tiefbohrgeräte 84304100 selbstfahrend frei 84304900 andere frei 84305000 andere selbstfahrende Maschinen, Apparate und Geräte frei andere nicht selbstfahrende Maschinen, Apparate und Geräte 84306100 Maschinen, Apparate und Geräte zum Feststampfen oder Verdichten des Bodens frei p/st 84306900 andere frei 8431 Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate und Geräte der Positionen 8425 bis 8430 bestimmt 84311000 von Maschinen, Apparaten und Geräten der Position 8425 frei 84312000 von Maschinen, Apparaten und Geräten der Position 8427 4 von Maschinen, Apparaten und Geräten der Position 8428 84313100 von Personenaufzügen, Lastenaufzügen oder Rolltreppen frei 843139 andere 84313910 von Walzwerkmaschinen der Unterposition 84289030 frei 84313970 andere frei von Maschinen, Apparaten und Geräten der Position 8426, 8429 oder 8430 84314100 Eimer, Kübel, Schaufeln, Löffel, Greifer und Zangen frei 84314200 Planierschilde für Planiermaschinen (Bulldozer oder Angledozer) frei 84314300 Teile von Bohrmaschinen oder Tiefbohrgeräten der Unterposition 843041 oder 843049 frei 843149 andere 84314920 aus Eisen oder Stahl, gegossen frei 84314980 andere frei 8432 Maschinen, Apparate und Geräte für die Land- und Forstwirtschaft oder den Gartenbau, zum Bearbeiten oder Bestellen des Bodens oder zur Pflege der Pflanzen; Walzen für Rasenflächen oder Sportplätze 84321000 Pflüge frei p/st Eggen, Vertikutierer, Grubber (Kultivatoren), Jätmaschinen und Hackmaschinen 84322100 Scheibeneggen frei p/st 843229 andere 84322910 Vertikutierer und Grubber (Kultivatoren) frei p/st 84322930 Eggen frei p/st 84322950 Motorhacken frei p/st 84322990 andere frei p/st 843230 Sämaschinen, Pflanzmaschinen und Setzmaschinen Sämaschinen 84323011 Einzelkorndrillgeräte und Einzelkorndrillmaschinen mit Zentralantrieb frei p/st 84323019 andere frei p/st 84323090 Pflanzmaschinen und Setzmaschinen frei p/st 843240 Düngerstreuer 84324010 für Kunstdünger frei p/st 84324090 andere frei p/st 84328000 andere Maschinen, Apparate und Geräte frei 84329000 Teile frei 8433 Maschinen, Apparate und Geräte zum Ernten oder Dreschen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, einschließlich Stroh- oder Futterpressen; Rasenmäher und andere Mähmaschinen; Maschinen zum Reinigen oder Sortieren von Eiern, Obst oder anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen, ausgenommen Maschinen, Apparate und Geräte der Position 8437 Rasenmäher 843311 mit Motor und horizontal rotierendem Schneidwerk 84331110 mit Elektromotor frei p/st andere selbstfahrend 84331151 mit Sitz frei p/st 84331159 andere frei p/st 84331190 andere frei p/st 843319 andere mit Motor 84331910 mit Elektromotor frei p/st andere selbstfahrend 84331951 mit Sitz frei p/st 84331959 andere frei p/st 84331970 andere frei p/st 84331990 ohne Motor frei p/st 843320 andere Mähmaschinen, einschließlich Mähbalken für Schlepperanbau 84332010 Motormäher frei p/st andere ihrer Beschaffenheit nach für den Schlepperanbau oder Schlepperzug bestimmt 84332051 mit horizontal rotierendem Schneidwerk frei p/st 84332059 andere frei p/st 84332090 andere frei p/st 84333000 andere Heuernte-(Heuwerbungs-)maschinen, -apparate und -geräte frei p/st 843340 Stroh- und Futterpressen, einschließlich Aufnahmepressen 84334010 Aufnahmepressen frei p/st 84334090 andere frei p/st andere Erntemaschinen, -apparate und -geräte; Dreschmaschinen und -geräte 84335100 Mähdrescher frei p/st 84335200 andere Dreschmaschinen und -geräte frei p/st 843353 Maschinen zum Ernten von Wurzeln oder Knollenfrüchten 84335310 Kartoffelerntemaschinen frei p/st 84335330 Rübenköpf- und andere Rübenerntemaschinen frei p/st 84335390 andere frei p/st 843359 andere Feldhäcksler 84335911 selbstfahrend frei p/st 84335919 andere frei p/st 84335985 andere frei p/st 84336000 Maschinen zum Reinigen oder Sortieren von Eiern, Obst oder anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen frei 84339000 Teile frei 8434 Melkmaschinen und andere milchwirtschaftliche Maschinen, Apparate und Geräte 84341000 Melkmaschinen frei 84342000 andere milchwirtschaftliche Maschinen, Apparate und Geräte frei 84349000 Teile frei 8435 Pressen, Mühlen und ähnliche Maschinen, Apparate und Geräte, zum Bereiten von Wein, Most, Fruchtsäften oder ähnlichen Getränken 84351000 Maschinen, Apparate und Geräte 1,7 84359000 Teile 1,7 8436 Andere Maschinen, Apparate und Geräte für die Land- und Forstwirtschaft, den Gartenbau, die Geflügel- oder Bienenhaltung, einschließlich Keimapparate mit mechanischen oder wärmetechnischen Vorrichtungen und Brut- und Aufzuchtapparate für die Geflügelzucht 84361000 Maschinen, Apparate und Geräte für die Futterbereitung 1,7 Maschinen, Apparate und Geräte für die Geflügelhaltung, einschließlich Brut- und Aufzuchtapparate 84362100 Brut- und Aufzuchtapparate 1,7 84362900 andere 1,7 843680 andere Maschinen, Apparate und Geräte 84368010 für die Forstwirtschaft 1,7 p/st 84368090 andere 1,7 Teile 84369100 von Maschinen, Apparaten und Geräten für die Geflügelhaltung, einschließlich Geflügelzucht 1,7 84369900 andere 1,7 8437 Maschinen, Apparate und Geräte zum Reinigen, Sortieren oder Sieben von Körner- oder Hülsenfrüchten; Maschinen, Apparate und Geräte für die Müllerei oder zum Behandeln von Getreide oder Hülsenfrüchten, ausgenommen Maschinen, Apparate und Geräte von der in der Landwirtschaft verwendeten Art 84371000 Maschinen, Apparate und Geräte zum Reinigen, Sortieren oder Sieben von Körner- oder Hülsenfrüchten 1,7 p/st 84378000 andere Maschinen, Apparate und Geräte 1,7 84379000 Teile 1,7 8438 Maschinen und Apparate, im Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen, zum industriellen Auf- oder Zubereiten oder Herstellen von Lebensmitteln, Futtermitteln oder Getränken, ausgenommen Maschinen und Apparate zum Gewinnen oder Aufbereiten von tierischen oder pflanzlichen Ölen oder Fetten 843810 Maschinen und Apparate zum Herstellen von Back- oder Teigwaren 84381010 zum Herstellen von Backwaren 1,7 84381090 zum Herstellen von Teigwaren 1,7 84382000 Maschinen und Apparate zum Herstellen von Süßwaren, Kakao oder Schokolade 1,7 84383000 Maschinen und Apparate zum Herstellen von Zucker 1,7 84384000 Brauereimaschinen und -apparate 1,7 84385000 Maschinen und Apparate zum Verarbeiten von Fleisch 1,7 84386000 Maschinen und Apparate zum Be- oder Verarbeiten von Früchten oder Gemüsen 1,7 843880 andere Maschinen und Apparate 84388010 zum Auf- oder Zubereiten oder Verarbeiten von Kaffee oder Tee 1,7 andere 84388091 zum Zubereiten oder Herstellen von Getränken 1,7 84388099 andere 1,7 84389000 Teile 1,7 8439 Maschinen und Apparate zum Herstellen von Halbstoff aus cellulosehaltigen Faserstoffen oder zum Herstellen oder Fertigstellen von Papier oder Pappe 84391000 Maschinen und Apparate zum Herstellen von Halbstoff aus cellulosehaltigen Faserstoffen 1,7 84392000 Maschinen und Apparate zum Herstellen von Papier oder Pappe 1,7 84393000 Maschinen und Apparate zum Fertigstellen von Papier oder Pappe 1,7 Teile 843991 von Maschinen und Apparaten zum Herstellen von Halbstoff aus cellulosehaltigen Faserstoffen 84399110 aus Eisen oder Stahl, gegossen 1,7 84399190 andere 1,7 843999 andere 84399910 aus Eisen oder Stahl, gegossen 1,7 84399990 andere 1,7 8440 Buchbindereimaschinen und -apparate, einschließlich Fadenheftmaschinen 844010 Maschinen und Apparate 84401010 Falzmaschinen 1,7 84401020 Zusammentragmaschinen 1,7 84401030 Faden-, Draht- und Klammerheftmaschinen 1,7 84401040 Klebebindemaschinen 1,7 84401090 andere 1,7 84409000 Teile 1,7 8441 Andere Maschinen und Apparate zum Be- oder Verarbeiten von Papierhalbstoff, Papier oder Pappe, einschließlich Schneidemaschinen aller Art 844110 Schneidemaschinen 84411010 kombinierte Rollenschneide- und -wickelmaschinen 1,7 84411020 Längs- und Querschneider 1,7 84411030 Schnellschneider 1,7 84411040 Dreimesserschneider 1,7 84411080 andere 1,7 84412000 Maschinen zum Herstellen von Tüten, Beuteln, Säcken oder Briefumschlägen 1,7 84413000 Maschinen zum Herstellen von Schachteln, Hülsen, Trommeln oder ähnlichen, nicht durch Formpressen hergestellten Behältnissen 1,7 84414000 Maschinen zum Formpressen von Waren aus Papierhalbstoff, Papier oder Pappe 1,7 84418000 andere Maschinen und Apparate 1,7 844190 Teile 84419010 von Schneidemaschinen 1,7 84419090 andere 1,7 8442 Maschinen, Apparate und Geräte (ausgenommen Werkzeugmaschinen der Positionen 8456 bis 8465) zum Zurichten oder Herstellen von Druckplatten, Druckformzylinder oder anderen Druckformen; Druckplatten, Druckformzylinder und andere Druckformen; Lithografiesteine, Platten und Zylinder, für den Druck zugerichtet (z.B. geschliffen, gekörnt, poliert) 844230 Maschinen, Apparate und Geräte 84423010 Fotosetzmaschinen 1,7 p/st andere 84423091 kombinierte Schriftgieß- und –setzmaschinen (z. B. Linotype-, Monotype-, Intertype-Maschinen), auch mit Gießvorrichtung frei p/st 84423099 andere 1,7 84424000 Teile der vorstehend genannten Maschinen, Apparate und Geräte 1,7 844250 Druckplatten, Druckformzylinder und andere Druckformen; Lithografiesteine, Platten und Zylinder, für den Druck zugerichtet (z.B. geschliffen, gekörnt, poliert) mit Druckbild 84425021 für Hochdruck 1,7 84425023 für Flachdruck 1,7 84425029 andere 1,7 84425080 andere 1,7 8443 Maschinen, Apparate und Geräte zum Drucken mittels Druckplatten, Druckformzylindern und anderen Druckformen der Position 8442; andere Drucker, Kopiergeräte und Fernkopierer, auch miteinander kombiniert; Teile und Zubehör für diese Maschinen, Apparate oder Geräte Maschinen, Apparate und Geräte zum Drucken mittels Druckplatten, Druckformzylindern und anderen Druckformen der Position 8442 84431100 Rollenoffsetdruckmaschinen, -apparate und -geräte 1,7 p/st 84431200 Bogenoffsetdruckmaschinen, -apparate und -geräte, für Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 22 cm und auf der anderen Seite nicht mehr als 36 cm messen 1,7 p/st 844313 andere Offsetdruckmaschinen, -apparate und -geräte Bogenoffsetdruckmaschinen, -apparate und -geräte 84431310 gebraucht 1,7 p/st neu, für ein Format von 84431331 52 × 74 cm oder weniger 1,7 p/st 84431335 mehr als 52 × 74 cm bis 74 × 107 cm 1,7 p/st 84431339 mehr als 74 × 107 cm 1,7 p/st 84431390 andere 1,7 p/st 84431400 Rollenhochdruckmaschinen, -apparate und -geräte, ausgenommen Flexodruckmaschinen, -apparate und -geräte 1,7 p/st 84431500 Hochdruckmaschinen, -apparate und -geräte, andere als Rollendruckmaschinen, ausgenommen Flexodruckmaschinen, -apparate und -geräte 1,7 p/st 84431600 Flexodruckmaschinen, -apparate und -geräte 1,7 p/st 84431700 Tiefdruckmaschinen, -apparate und -geräte 1,7 p/st 844319 andere 84431920 zum Bedrucken von Spinnstoffen 1,7 p/st 84431940 zur Verwendung bei der Herstellung von Halbleitern(11) 1,7(99) p/st 84431970 andere 1,7 p/st andere Drucker, Kopiergeräte und Fernkopierer, auch miteinander kombiniert 844331 Maschinen, die mindestens zwei der Funktionen Drucken, Kopieren oder Übertragen von Fernkopien ausführen und die an eine automatische Datenverarbeitungsmaschine oder ein Netzwerk angeschlossen werden können 84433110 Geräte mit Kopier- und Fernkopierfunktion, auch mit Druckerfunktion, deren Kopiergeschwindigkeit höchstens 12 einfarbige Kopien pro Minute beträgt frei p/st andere 84433191 Maschinen, die die Funktion Kopieren durch Scannen von Originalen ausführen und Kopien mittels eines elektrostatischen Verfahrens drucken 6 p/st 84433199 andere frei p/st 844332 andere Maschinen, die an eine automatische Datenverarbeitungsmaschine oder ein Netzwerk angeschlossen werden können 84433210 Drucker frei p/st 84433230 Fernkopiergeräte frei p/st andere 84433291 Maschinen, die die Funktion Kopieren durch Scannen von Originalen ausführen und Kopien mittels eines elektrostatischen Verfahrens drucken 6 p/st 84433293 andere Maschinen mit Kopierfunktion mit optischem System frei p/st 84433299 andere 2,2 p/st 844339 andere 84433910 Maschinen, die die Funktion Kopieren durch Scannen von Originalen ausführen und Kopien mittels eines elektrostatischen Verfahrens drucken 6 p/st andere Kopiergeräte 84433931 mit optischem System frei p/st 84433939 andere 3 p/st 84433990 andere 2,2 p/st Teile und Zubehör 844391 Teile und Zubehör für Maschinen, Apparate oder Geräte zum Drucken mittels Druckplatten, Druckformzylindern oder anderen Druckformen der Position 8442 84439110 von Apparaten der Unterposition 84431940(11) 1,7(99) andere 84439191 aus Eisen oder Stahl, gegossen 1,7 84439199 andere 1,7 844399 andere 84439910 zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen) frei 84439990 andere frei 844400 Maschinen zum Düsenspinnen, Verstrecken, Texturieren oder Schneiden von synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen 84440010 Düsenspinnmaschinen 1,7 p/st 84440090 andere 1,7 p/st 8445 Maschinen zum Vorbereiten oder Aufbereiten von Spinnstoffen; Maschinen zum Spinnen, Dublieren oder Zwirnen von Spinnstoffen und andere Maschinen und Apparate zum Herstellen von Spinnstoffgarnen; Maschinen zum Spulen (einschließlich Schussspulmaschinen), Wickeln oder Haspeln von Spinnstoffen sowie Maschinen zum Vorbereiten von Spinnstoffgarnen zur Verwendung auf Maschinen der Position 8446 oder 8447 Maschinen zum Vorbereiten oder Aufbereiten von Spinnstoffen 84451100 Krempeln (Karden) 1,7 p/st 84451200 Kämmmaschinen 1,7 p/st 84451300 Vorspinnmaschinen (Spindelbänke, Flyer) 1,7 p/st 84451900 andere 1,7 p/st 84452000 Maschinen zum Spinnen von Spinnstoffen 1,7 p/st 844530 Maschinen zum Dublieren oder Zwirnen von Spinnstoffen 84453010 zum Dublieren von Spinnstoffen 1,7 p/st 84453090 zum Zwirnen von Spinnstoffen 1,7 p/st 84454000 Maschinen zum Spulen (einschließlich Schussspulmaschinen), Wickeln oder Haspeln von Spinnstoffen 1,7 p/st 84459000 andere 1,7 p/st 8446 Webmaschinen 84461000 Webmaschinen zum Herstellen von Geweben mit einer Breite von 30 cm oder weniger 1,7 p/st Webmaschinen mit Schusseintrag durch Webschützen, zum Herstellen von Geweben mit einer Breite von mehr als 30 cm 84462100 motorbetrieben 1,7 p/st 84462900 andere 1,7 p/st 84463000 Webmaschinen mit schützenlosem Schusseintrag, zum Herstellen von Geweben mit einer Breite von mehr als 30 cm 1,7 p/st 8447 Wirk-, Strick-, Nähwirk-, Gimpen-, Tüll-, Spitzen-, Stick-, Posamentier-, Flecht-, Netzknüpf- und Tuftingmaschinen Rundwirk- und Rundstrickmaschinen 844711 mit einem Zylinderdurchmesser von 165 mm oder weniger 84471110 mit Zungennadeln arbeitend 1,7 p/st 84471190 andere 1,7 p/st 844712 mit einem Zylinderdurchmesser von mehr als 165 mm 84471210 mit Zungennadeln arbeitend 1,7 p/st 84471290 andere 1,7 p/st 844720 Flachwirk- und Flachstrickmaschinen; Nähwirkmaschinen 84472020 Flachkettenwirkmaschinen, einschließlich Raschelmaschinen; Nähwirkmaschinen 1,7 p/st 84472080 andere 1,7 p/st 84479000 andere 1,7 p/st 8448 Hilfsmaschinen und -apparate für Maschinen der Position 8444, 8445, 8446 oder 8447 (z. B. Schaftmaschinen, Jacquardmaschinen, Kett- und Schussfadenwächter und Webschützenwechsler); Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen und Apparate dieser Position oder der Position 8444, 8445, 8446 oder 8447 bestimmt (z. B. Spindeln, Spindelflügel, Kratzengarnituren, Webeblätter, Nadelstäbe, Spinndüsen, Webschützen, Weblitzen, Webschäfte, Nadeln und Platinen) Hilfsmaschinen und -apparate für Maschinen der Position 8444, 8445, 8446 oder 8447 84481100 Schaftmaschinen und Jacquardmaschinen; Kartensparvorrichtungen, Kartenschlagmaschinen, Kartenkopiermaschinen und Kartenbindemaschinen 1,7 84481900 andere 1,7 84482000 Teile und Zubehör für Maschinen der Position 8444 oder deren Hilfsmaschinen oder -apparate 1,7 Teile und Zubehör für Maschinen der Position 8445 oder deren Hilfsmaschinen oder -apparate 84483100 Kratzengarnituren 1,7 84483200 für Maschinen zum Vorbereiten oder Aufbereiten von Spinnstoffen, ausgenommen Kratzengarnituren 1,7 844833 Spindeln, Spindelflügel, Spinnringe und Ringläufer 84483310 Spindeln und Spindelflügel 1,7 84483390 Spinnringe und Ringläufer 1,7 84483900 andere 1,7 Teile und Zubehör für Webmaschinen oder deren Hilfsmaschinen oder -apparate 84484200 Webeblätter, Weblitzen und Webschäfte 1,7 84484900 andere 1,7 Teile und Zubehör für Maschinen der Position 8447 oder deren Hilfsmaschinen oder -apparate 844851 Platinen, Nadeln und andere Waren zur Maschenbildung 84485110 Platinen 1,7 84485190 andere 1,7 84485900 andere 1,7 84490000 Maschinen und Apparate zum Herstellen oder Ausrüsten von Filz oder Vliesstoffen (als Meterware oder geformt), einschließlich Maschinen und Apparate zum Herstellen von Filzhüten; Formen für die Hutmacherei 1,7 8450 Maschinen zum Waschen von Wäsche, auch mit Trockenvorrichtung Maschinen mit einem Fassungsvermögen an Trockenwäsche von 10 kg oder weniger 845011 Waschvollautomaten mit einem Fassungsvermögen an Trockenwäsche von 6 kg oder weniger 84501111 Frontlader 3 p/st 84501119 Toplader 3 p/st 84501190 mit einem Fassungsvermögen an Trockenwäsche von mehr als 6 kg bis 10 kg 2,6 p/st 84501200 andere Waschmaschinen, mit eingebautem Zentrifugaltrockner 2,7 p/st 84501900 andere 2,7 p/st 84502000 Maschinen mit einem Fassungsvermögen an Trockenwäsche von mehr als 10 kg 2,2 p/st 84509000 Teile 2,7 8451 Maschinen und Apparate (ausgenommen Maschinen der Position 8450) zum Waschen, Reinigen, Wringen, Trocknen, Bügeln, Pressen (einschließlich Fixierpressen), Bleichen, Färben, Appretieren, Ausrüsten, Überziehen oder Imprägnieren von Garnen, Geweben oder anderen Spinnstoffwaren und Maschinen zum Beschichten von Geweben oder anderen Unterlagen, zum Herstellen von Fußbodenbelägen (z. B. Linoleum); Maschinen zum Auf- oder Abwickeln, Falten, Schneiden oder Auszacken von textilen Flächenerzeugnissen 84511000 Maschinen für die chemische Reinigung 2,2 Trockner 845121 mit einem Fassungsvermögen an Trockenwäsche von 10 kg oder weniger 84512110 mit einem Fassungsvermögen an Trockenwäsche von 6 kg oder weniger 2,2 84512190 mit einem Fassungsvermögen an Trockenwäsche von mehr als 6 kg bis 10 kg 2,2 84512900 andere 2,2 845130 Bügelmaschinen und Bügelpressen, einschließlich Fixierpressen elektrisch beheizt, mit einer Leistung von 84513010 2500 W oder weniger 2,2 p/st 84513030 mehr als 2500 W 2,2 p/st 84513080 andere 2,2 p/st 84514000 Maschinen zum Waschen, Bleichen oder Färben 2,2 84515000 Maschinen zum Auf- oder Abwickeln, Falten, Schneiden oder Auszacken von textilen Flächenerzeugnissen 2,2 845180 andere Maschinen und Apparate 84518010 Maschinen zum Herstellen von Linoleum oder anderem Fußbodenbelag durch Beschichten von Geweben oder anderen Unterlagen 2,2 84518030 Maschinen zum Appretieren oder Ausrüsten 2,2 84518080 andere 2,2 84519000 Teile 2,2 8452 Nähmaschinen, andere als Fadenheftmaschinen der Position 8440; Möbel, Sockel und Deckel, ihrer Beschaffenheit nach besonders für Nähmaschinen bestimmt; Nähmaschinennadeln 845210 Haushaltsnähmaschinen Steppstichnähmaschinen, deren Kopf ohne Motor 16 kg oder weniger oder mit Motor 17 kg oder weniger wiegt; Steppstichnähmaschinenköpfe, die ohne Motor 16 kg oder weniger oder mit Motor 17 kg oder weniger wiegen 84521011 Nähmaschinen mit einem Stückwert (Gestelle, Tische und Möbel nicht inbegriffen) von mehr als 65 € 5,7 p/st 84521019 andere 9,7 p/st 84521090 andere Nähmaschinen und andere Nähmaschinenköpfe 3,7 p/st andere Nähmaschinen 84522100 Nähautomaten 3,7 p/st 84522900 andere 3,7 p/st 845230 Nähmaschinennadeln 84523010 mit einseitigem Flachkolben 2,7 1000 p/st 84523090 andere 2,7 1000 p/st 84524000 Möbel, Sockel und Deckel für Nähmaschinen sowie Teile davon 2,7 84529000 andere Nähmaschinenteile 2,7 8453 Maschinen und Apparate zum Aufbereiten, Gerben oder Bearbeiten von Häuten, Fellen oder Leder oder zum Herstellen oder Instandsetzen von Schuhen oder anderen Waren aus Häuten, Fellen oder Leder, ausgenommen Nähmaschinen 84531000 Maschinen und Apparate zum Aufbereiten, Gerben oder Bearbeiten von Häuten, Fellen oder Leder 1,7 84532000 Maschinen und Apparate zum Herstellen oder Instandsetzen von Schuhen 1,7 84538000 andere Maschinen und Apparate 1,7 84539000 Teile 1,7 8454 Konverter, Gießpfannen, Gießformen zum Gießen von Ingots, Masseln oder dergleichen und Gießmaschinen für Gießereien, Stahlwerke oder andere metallurgische Betriebe 84541000 Konverter 1,7 84542000 Gießformen zum Gießen von Ingots, Masseln oder dergleichen sowie Gießpfannen 1,7 845430 Gießmaschinen 84543010 Druckgießmaschinen 1,7 84543090 andere 1,7 84549000 Teile 1,7 8455 Metallwalzwerke und Walzen dafür 84551000 Rohrwalzwerke 2,7 andere Walzwerke 84552100 Warmwalzwerke und kombinierte Warm- und Kaltwalzwerke 2,7 84552200 Kaltwalzwerke 2,7 845530 Walzen für Walzwerke 84553010 aus Gusseisen 2,7 aus Stahl, freiformgeschmiedet 84553031 Arbeitswalzen für Warmwalzwerke; Stützwalzen für Warm- und Kaltwalzwerke 2,7 84553039 Arbeitswalzen für Kaltwalzwerke 2,7 84553090 andere 2,7 84559000 andere Teile 2,7 8456 Werkzeugmaschinen zum Abtragen von Stoffen aller Art durch Laser-, Licht- oder anderen Photonenstrahl, Ultraschall, Elektroerosion, elektrochemische Verfahren oder Elektronen-, Ionen- oder Plasmastrahl 84561000 Laser-, Licht- und andere Photonenstrahlwerkzeugmaschinen 4,5 p/st 84562000 Ultraschallwerkzeugmaschinen 3,5 p/st 845630 Elektroerosionswerkzeugmaschinen numerisch gesteuert 84563011 Drahterodiermaschinen 3,5 p/st 84563019 andere 3,5 p/st 84563090 andere 3,5 p/st 84569000 andere 3,5 p/st 8457 Bearbeitungszentren, Mehrwegemaschinen und Transfermaschinen, zum Bearbeiten von Metallen 845710 Bearbeitungszentren 84571010 Horizontal-Maschinenzentren 2,7 p/st 84571090 andere 2,7 p/st 84572000 Mehrwegemaschinen 2,7 p/st 845730 Transfermaschinen 84573010 numerisch gesteuert 2,7 p/st 84573090 andere 2,7 p/st 8458 Drehmaschinen (einschließlich Drehzentren) zur spanabhebenden Metallbearbeitung Horizontal-Drehmaschinen 845811 numerisch gesteuert 84581120 Drehzentren 2,7 p/st Drehautomaten 84581141 Einspindeldrehautomaten 2,7 p/st 84581149 Mehrspindeldrehautomaten 2,7 p/st 84581180 andere 2,7 p/st 84581900 andere 2,7 p/st andere Drehmaschinen 845891 numerisch gesteuert 84589120 Drehzentren 2,7 p/st 84589180 andere 2,7 p/st 84589900 andere 2,7 p/st 8459 Spanabhebende Werkzeugmaschinen (einschließlich Bearbeitungseinheiten auf Schlitten) zum Bohren, Ausbohren, Fräsen oder Außen- oder Innengewindeschneiden von Metallen, ausgenommen Drehmaschinen (einschließlich Drehzentren) der Position 8458 84591000 Bearbeitungseinheiten auf Schlitten 2,7 p/st andere Bohrmaschinen 84592100 numerisch gesteuert 2,7 p/st 84592900 andere 2,7 p/st andere kombinierte Ausbohr- und Fräsmaschinen 84593100 numerisch gesteuert 1,7 p/st 84593900 andere 1,7 p/st 845940 andere Ausbohrmaschinen 84594010 numerisch gesteuert 1,7 p/st 84594090 andere 1,7 p/st Konsolfräsmaschinen 84595100 numerisch gesteuert 2,7 p/st 84595900 andere 2,7 p/st andere Fräsmaschinen 845961 numerisch gesteuert 84596110 Werkzeugfräsmaschinen 2,7 p/st 84596190 andere 2,7 p/st 845969 andere 84596910 Werkzeugfräsmaschinen 2,7 p/st 84596990 andere 2,7 p/st 84597000 andere Außen- oder Innengewindeschneidmaschinen 2,7 p/st 8460 Werkzeugmaschinen zum Entgraten, Schärfen, Schleifen, Honen, Läppen, Polieren oder zu anderem Fertigbearbeiten von Metallen oder Cermets mit Hilfe von Schleifscheiben, Schleifstoffen oder Poliermitteln, ausgenommen Verzahnmaschinen und Zahnfertigbearbeitungsmaschinen der Position 8461 Flach- oder Planschleifmaschinen mit einer Einstellgenauigkeit in einer der Achsen von mindestens 0,01 mm 84601100 numerisch gesteuert 2,7 p/st 84601900 andere 2,7 p/st andere Schleifmaschinen mit einer Einstellgenauigkeit in einer der Achsen von mindestens 0,01 mm 846021 numerisch gesteuert Rundschleifmaschinen 84602111 Innenrundschleifmaschinen 2,7 p/st 84602115 spitzenlose Außenrundschleifmaschinen 2,7 p/st 84602119 andere 2,7 p/st 84602190 andere 2,7 p/st 846029 andere 84602910 Rundschleifmaschinen 2,7 p/st 84602990 andere 2,7 p/st Schärfmaschinen 84603100 numerisch gesteuert 1,7 p/st 84603900 andere 1,7 p/st 846040 Honmaschinen und Läppmaschinen 84604010 numerisch gesteuert 1,7 p/st 84604090 andere 1,7 p/st 846090 andere 84609010 mit einer Einstellgenauigkeit in einer der Achsen von mindestens 0,01 mm 2,7 p/st 84609090 andere 1,7 p/st 8461 Hobelmaschinen, Waagerecht- und Senkrechtstoßmaschinen, Räummaschinen, Verzahnmaschinen, Zahnfertigbearbeitungsmaschinen, Sägemaschinen, Trennmaschinen und andere Werkzeugmaschinen zur spanabhebenden Bearbeitung von Metallen oder Cermets, anderweit weder genannt noch inbegriffen 84612000 Waagerecht- und Senkrechtstoßmaschinen 1,7 p/st 846130 Räummaschinen 84613010 numerisch gesteuert 1,7 p/st 84613090 andere 1,7 p/st 846140 Verzahnmaschinen und Zahnfertigbearbeitungsmaschinen Verzahnmaschinen für zylindrische Verzahnungen 84614011 numerisch gesteuert 2,7 p/st 84614019 andere 2,7 p/st für andere Verzahnungen 84614031 numerisch gesteuert 1,7 p/st 84614039 andere 1,7 p/st Maschinen zum Fertigbearbeiten der Zähne mit einer Einstellgenauigkeit in einer der Achsen von mindestens 0,01 mm 84614071 numerisch gesteuert 2,7 p/st 84614079 andere 2,7 p/st 84614090 andere 1,7 p/st 846150 Sägemaschinen und Trennmaschinen Sägemaschinen 84615011 Kreissägemaschinen 1,7 p/st 84615019 andere 1,7 p/st 84615090 Trennmaschinen 1,7 p/st 84619000 andere 2,7 p/st 8462 Werkzeugmaschinen (einschließlich Pressen) zum Freiformschmieden, Gesenkschmieden oder Hämmern von Metallen; Werkzeugmaschinen (einschließlich Pressen) zum Biegen, Abkanten, Richten, Scheren, Lochstanzen oder Ausklinken von Metallen; Pressen zum Bearbeiten von Metallen oder Metallcarbiden, vorstehend nicht genannt 846210 Freiformschmiede- oder Gesenkschmiedemaschinen (einschließlich Pressen) und Schmiedehämmer 84621010 numerisch gesteuert 2,7 p/st 84621090 andere 1,7 p/st Biegemaschinen, Abkantmaschinen und Richtmaschinen (einschließlich Pressen) 846221 numerisch gesteuert 84622110 zum Bearbeiten von Flacherzeugnissen 2,7 p/st 84622180 andere 2,7 p/st 846229 andere 84622910 zum Bearbeiten von Flacherzeugnissen 1,7 p/st andere 84622991 hydraulisch arbeitend 1,7 p/st 84622998 andere 1,7 p/st Scheren (einschließlich Pressen), ausgenommen mit Lochstanzen kombinierte Scheren 84623100 numerisch gesteuert 2,7 p/st 846239 andere 84623910 zum Bearbeiten von Flacherzeugnissen 1,7 p/st andere 84623991 hydraulisch arbeitend 1,7 p/st 84623999 andere 1,7 p/st Lochstanzen und Ausklinkmaschinen (einschließlich Pressen) sowie mit Lochstanzen kombinierte Scheren 846241 numerisch gesteuert 84624110 zum Bearbeiten von Flacherzeugnissen 2,7 p/st 84624190 andere 2,7 p/st 846249 andere 84624910 zum Bearbeiten von Flacherzeugnissen 1,7 p/st 84624990 andere 1,7 p/st andere 846291 hydraulische Pressen 84629120 numerisch gesteuert 2,7 p/st 84629180 andere 2,7 p/st 846299 andere 84629920 numerisch gesteuert 2,7 p/st 84629980 andere 2,7 p/st 8463 Andere Werkzeugmaschinen zum spanlosen Be- oder Verarbeiten von Metallen oder Cermets 846310 Ziehbänke für Stangen, Rohre, Profile, Drähte oder dergleichen 84631010 Drahtziehmaschinen 2,7 p/st 84631090 andere 2,7 p/st 84632000 Gewindewalz- oder Gewinderollmaschinen 2,7 p/st 84633000 Maschinen zum Be- oder Verarbeiten von Metalldraht 2,7 p/st 84639000 andere 2,7 p/st 8464 Werkzeugmaschinen zum Bearbeiten von Steinen, keramischen Waren, Beton, Asbestzement oder ähnlichen mineralischen Stoffen oder zum Kaltbearbeiten von Glas 84641000 Sägemaschinen 2,2 p/st 846420 Schleifmaschinen und Poliermaschinen Maschinen zum Bearbeiten von Glas 84642011 von optischen Gläsern 2,2 p/st 84642019 andere 2,2 84642020 Maschinen zum Bearbeiten von keramischen Waren 2,2 p/st 84642095 andere 2,2 846490 andere 84649020 Maschinen zum Bearbeiten von keramischen Waren 2,2 p/st 84649080 andere 2,2 8465 Werkzeugmaschinen (einschließlich Nagel-, Heft-, Klebe-, Verleim- und andere Zusammenfügemaschinen) zum Bearbeiten von Holz, Kork, Bein, Hartkautschuk, harten Kunststoffen oder ähnlichen harten Stoffen 846510 Maschinen, die verschiedenartige Bearbeitungen ohne Werkzeugwechsel zwischen diesen Vorgängen durchführen können 84651010 Maschinen, denen das Werkstück zwischen jedem Bearbeitungsvorgang von Hand zugeführt wird 2,7 p/st 84651090 Maschinen, denen das Werkstück zwischen jedem Bearbeitungsvorgang automatisch zugeführt wird 2,7 p/st andere 846591 Sägemaschinen 84659110 Bandsägen 2,7 p/st 84659120 Kreissägen 2,7 p/st 84659190 andere 2,7 p/st 84659200 Hobelmaschinen, Fräsmaschinen und Kehlmaschinen 2,7 p/st 84659300 Schleifmaschinen und Poliermaschinen 2,7 p/st 84659400 Biegemaschinen und Zusammenfügemaschinen 2,7 p/st 84659500 Bohrmaschinen und Stemmmaschinen 2,7 p/st 84659600 Spaltmaschinen, Hackmaschinen und Schälmaschinen 2,7 p/st 846599 andere 84659910 Drehmaschinen 2,7 p/st 84659990 andere 2,7 p/st 8466 Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Positionen 8456 bis 8465 bestimmt, einschließlich Werkstück- und Werkzeughalter, selbstöffnende Gewindeschneidköpfe, Teilköpfe und andere Spezialvorrichtungen für Werkzeugmaschinen; Werkzeughalter für von Hand zu führende Werkzeuge aller Art 846610 Werkzeughalter und selbstöffnende Gewindeschneidköpfe Werkzeughalter 84661020 Dorne, Spannzangen und Hülsen 1,2 andere 84661031 für Drehmaschinen 1,2 84661038 andere 1,2 84661080 selbstöffnende Gewindeschneidköpfe 1,2 846620 Werkstückhalter 84662020 werkstückgebundene Vorrichtungen; Vorrichtungssätze zum Zusammenstellen von werkstückgebundenen Vorrichtungen 1,2 andere 84662091 für Drehmaschinen 1,2 84662098 andere 1,2 84663000 Teilköpfe und andere Spezialvorrichtungen für Werkzeugmaschinen 1,2 andere 846691 für Maschinen der Position 8464 84669120 aus Eisen oder Stahl, gegossen 1,2 84669195 andere 1,2 846692 für Maschinen der Position 8465 84669220 aus Eisen oder Stahl, gegossen 1,2 84669280 andere 1,2 84669300 für Maschinen der Positionen 8456 bis 8461 1,2 84669400 für Maschinen der Position 8462 oder 8463 1,2 8467 Pneumatische, hydraulische oder von eingebautem Motor (elektrisch oder nicht elektrisch) betriebene Werkzeuge, von Hand zu führen pneumatische Werkzeuge 846711 rotierende (auch schlagende) Werkzeuge 84671110 zum Bearbeiten von Metallen 1,7 84671190 andere 1,7 84671900 andere 1,7 mit eingebautem Elektromotor 846721 Bohrmaschinen aller Art 84672110 zum Betrieb ohne externe Energiequelle 2,7 p/st andere 84672191 elektropneumatische 2,7 p/st 84672199 andere 2,7 p/st 846722 Sägen 84672210 Kettensägen 2,7 p/st 84672230 Kreissägen 2,7 p/st 84672290 andere 2,7 p/st 846729 andere 84672910 von der für die Bearbeitung von Spinnstoffen verwendeten Art 2,7 andere 84672930 zum Betrieb ohne externe Energiequelle 2,7 p/st andere Schleifmaschinen 84672951 Winkelschleifer 2,7 p/st 84672953 Bandschleifmaschinen 2,7 p/st 84672959 andere 2,7 p/st 84672970 Hobelmaschinen 2,7 p/st 84672980 Heckenscheren, Grasscheren und Rasenkantenschneider 2,7 p/st 84672990 andere 2,7 p/st andere Werkzeuge 84678100 Kettensägen 1,7 p/st 84678900 andere 1,7 Teile 84679100 von Kettensägen 1,7 84679200 von pneumatischen Werkzeugen 1,7 84679900 andere 1,7 8468 Maschinen, Apparate und Geräte zum Löten oder Schweißen, auch wenn sie zum Brennschneiden verwendbar sind, jedoch ausgenommen solche der Position 8515; Maschinen und Apparate zum autogenen Oberflächenhärten 84681000 Handapparate und -geräte (Brenner) 2,2 84682000 andere Autogenmaschinen, -apparate und -geräte 2,2 84688000 andere Maschinen, Apparate und Geräte 2,2 84689000 Teile 2,2 846900 Schreibmaschinen, ausgenommen Drucker der Position 8443; Textverarbeitungsmaschinen 84690010 Textverarbeitungsmaschinen frei p/st andere 84690091 elektrisch 2,3 p/st 84690099 andere 2,5 p/st 8470 Rechenmaschinen und Geräte im Taschenformat, zum Aufzeichnen, Wiedergeben und Anzeigen von Daten, mit Rechenfunktionen; Abrechnungsmaschinen, Frankiermaschinen, Fahrkarten- oder Eintrittskarten-Ausgabemaschinen und ähnliche Maschinen, mit eingebautem Rechenwerk; Registrierkassen 84701000 elektronische Rechenmaschinen, die ohne externe elektrische Energiequelle betrieben werden können, und Geräte im Taschenformat, zum Aufzeichnen, Wiedergeben und Anzeigen von Daten, mit Rechenfunktionen frei p/st andere elektronische Rechenmaschinen 84702100 druckende frei p/st 84702900 andere frei p/st 84703000 andere Rechenmaschinen frei p/st 84705000 Registrierkassen frei p/st 84709000 andere frei p/st 8471 Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form und Maschinen zum Verarbeiten solcher Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen 84713000 tragbare automatische Datenverarbeitungsmaschinen mit einem Gewicht von 10 kg oder weniger, mindestens aus einer Zentraleinheit, einer Tastatur und einem Bildschirm bestehend frei p/st andere automatische Datenverarbeitungsmaschinen 84714100 mindestens eine Zentraleinheit sowie eine Eingabe- und eine Ausgabeeinheit, auch kombiniert, in einem gemeinsamen Gehäuse enthaltend frei p/st 84714900 andere, als System gestellt frei p/st 84715000 Verarbeitungseinheiten (ausgenommen solche der Unterposition 847141 oder 847149), auch wenn sie eine oder zwei der Einheitenarten Speichereinheiten, Eingabeeinheiten, Ausgabeeinheiten in einem gemeinsamen Gehäuse enthalten frei p/st 847160 Ein- oder Ausgabeeinheiten, auch wenn sie in einem gemeinsamen Gehäuse Speichereinheiten enthalten 84716060 Tastaturen frei p/st 84716070 andere frei p/st 847170 Speichereinheiten 84717020 Zentralspeichereinheiten frei p/st andere Plattenspeichereinheiten 84717030 optisch, einschließlich magneto-optisch frei p/st andere 84717050 Festplattenspeichereinheiten frei p/st 84717070 andere frei p/st 84717080 Bandspeichereinheiten frei p/st 84717098 andere frei p/st 84718000 andere Einheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen frei p/st 84719000 andere frei p/st 8472 Andere Büromaschinen und -apparate (z. B. Hektografen, Schablonenvervielfältiger, Adressiermaschinen, automatische Banknotenausgabegeräte, Geldsortier-, Geldzähl- oder Geldeinwickelmaschinen, Bleistiftspitzmaschinen, Perforiermaschinen und Büroheftmaschinen) 84721000 Vervielfältigungsmaschinen 2 p/st 84723000 Briefsortiermaschinen, Brieffaltmaschinen, Briefkuvertier- und Streifbandanlegemaschinen, Brieföffnungsmaschinen, Briefschließmaschinen, Briefsiegelmaschinen, Markenfrankiermaschinen und Briefmarkenentwertungsmaschinen 2,2 p/st 847290 andere 84729010 Geldsortier-, Geldzähl- oder Geldeinwickelmaschinen 2,2 p/st 84729030 Bankautomaten frei p/st 84729070 andere 2,2 8473 Teile und Zubehör (ausgenommen Koffer, Schutzhüllen und dergleichen), erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate oder Geräte der Positionen 8469 bis 8472 bestimmt 847310 Teile und Zubehör, für Maschinen der Position 8469 zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen) 84731011 von Maschinen der Unterposition 84690010 frei 84731019 andere 3 84731090 andere frei Teile und Zubehör, für Maschinen und Geräte der Position 8470 847321 für elektronische Rechenmaschinen und Geräte der Unterposition 847010, 847021 oder 847029 84732110 zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen) frei 84732190 andere frei 847329 andere 84732910 zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen) frei 84732990 andere frei 847330 Teile und Zubehör, für Maschinen der Position 8471 84733020 zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen) frei 84733080 andere frei 847340 Teile und Zubehör, für Maschinen und Apparate der Position 8472 zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen) 84734011 für Geräte der Unterposition 84729030 frei 84734018 andere 3 84734080 andere frei 847350 Teile und Zubehör, gleichermaßen für die Verwendung mit Maschinen, Apparaten oder Geräten der Positionen 8469 bis 8472 bestimmt 84735020 zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen) frei 84735080 andere frei 8474 Maschinen und Apparate zum Sortieren, Sieben, Trennen, Waschen, Zerkleinern, Mahlen, Mischen oder Kneten von Erden, Steinen, Erzen oder anderen festen (auch pulver- oder breiförmigen) mineralischen Stoffen; Maschinen zum Pressen oder Formen von festen mineralischen Brennstoffen, keramischen Massen, Zement, Gips oder anderen pulver- oder breiförmigen mineralischen Stoffen; Maschinen zum Herstellen von Gießformen aus Sand 84741000 Maschinen und Apparate zum Sortieren, Sieben, Trennen oder Waschen frei 847420 Maschinen und Apparate zum Zerkleinern oder Mahlen 84742010 von mineralischen Stoffen von der in der keramischen Industrie verwendeten Art frei 84742090 andere frei Maschinen und Apparate zum Mischen oder Kneten 84743100 Beton- und Mörtelmischmaschinen frei 84743200 Maschinen zum Mischen mineralischer Stoffe mit Bitumen frei 847439 andere 84743910 Maschinen und Apparate zum Mischen oder Kneten von mineralischen Stoffen von der in der keramischen Industrie verwendeten Art frei 84743990 andere frei 847480 andere Maschinen und Apparate 84748010 Maschinen zum Pressen oder Formen von keramischen Massen frei 84748090 andere frei 847490 Teile 84749010 aus Eisen oder Stahl, gegossen frei 84749090 andere frei 8475 Maschinen zum Zusammenbauen von mit Glaskolben oder Glasröhre ausgestatteten elektrischen Lampen, Elektronenröhren oder Blitzlampen; Maschinen zum Herstellen oder Warmbearbeiten von Glas oder Glaswaren 84751000 Maschinen zum Zusammenbauen von mit Glaskolben oder Glasröhre ausgestatteten elektrischen Lampen, Elektronenröhren oder Blitzlampen 1,7 Maschinen zum Herstellen oder Warmbearbeiten von Glas oder Glaswaren 84752100 Maschinen zum Herstellen von optischen Fasern oder deren Vorformen 1,7 84752900 andere 1,7 84759000 Teile 1,7 8476 Warenverkaufsautomaten (z. B. Briefmarken-, Zigaretten-, Lebensmittel- oder Getränkeautomaten), einschließlich Geldwechselautomaten Getränkeverkaufsautomaten 84762100 mit Heiz- oder Kühlvorrichtungen 1,7 p/st 84762900 andere 1,7 p/st andere Maschinen 84768100 mit Heiz- oder Kühlvorrichtungen 1,7 p/st 84768900 andere 1,7 p/st 84769000 Teile 1,7 8477 Maschinen und Apparate zum Be- oder Verarbeiten von Kautschuk oder Kunststoffen oder zum Herstellen von Waren aus diesen Stoffen, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen 84771000 Spritzgießmaschinen 1,7 84772000 Extruder 1,7 84773000 Blasformmaschinen 1,7 84774000 Vakuumformmaschinen und andere Warmformmaschinen 1,7 andere Maschinen und Apparate zum Formen 84775100 zum Formen oder Runderneuern von Luftreifen oder zum Formen von Luftschläuchen 1,7 847759 andere 84775910 Pressen 1,7 84775980 andere 1,7 847780 andere Maschinen und Apparate Maschinen zum Herstellen von Zellkunststoff oder Zellkautschuk 84778011 Maschinen für die Verarbeitung von Reaktionsharzen 1,7 84778019 andere 1,7 andere 84778091 Zerkleinerungsmaschinen 1,7 84778093 Mischer, Kneter und Rührwerke 1,7 84778095 Schneid-, Spalt- und Schälmaschinen 1,7 84778099 andere 1,7 847790 Teile 84779010 aus Eisen oder Stahl, gegossen 1,7 84779080 andere 1,7 8478 Maschinen und Apparate zum Aufbereiten oder Verarbeiten von Tabak, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen 84781000 Maschinen und Apparate 1,7 84789000 Teile 1,7 8479 Maschinen, Apparate und mechanische Geräte mit eigener Funktion, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen 84791000 Maschinen, Apparate und Geräte für den Straßen-, Hoch- oder Tiefbau oder für ähnliche Arbeiten frei 84792000 Maschinen, Apparate und Geräte zum Gewinnen oder Aufbereiten von tierischen oder fetten pflanzlichen Ölen oder Fetten 1,7 847930 Pressen zum Herstellen von Span- oder Faserplatten aus Holz oder anderen holzartigen Stoffen und andere Maschinen und Apparate zum Behandeln von Holz oder Kork 84793010 Pressen 1,7 84793090 andere 1,7 84794000 Maschinen zum Herstellen von Bindfäden, Seilen, Tauen oder Kabeln 1,7 p/st 84795000 Industrieroboter, anderweit weder genannt noch inbegriffen 1,7 84796000 Verdunstungsluftkühler 1,7 andere Maschinen, Apparate und Geräte 84798100 zum Behandeln von Metallen, einschließlich Spulenwickelmaschinen für elektrotechnische Zwecke 1,7 84798200 zum Mischen, Kneten, Zerkleinern, Mahlen, Sieben, Sichten, Homogenisieren, Emulgieren oder Rühren 1,7 847989 andere 84798930 schreitender hydraulischer Grubenausbau 1,7 84798960 Zentralschmiersysteme 1,7 84798991 Maschinen und Apparate zum Glasieren und Dekorieren von keramischem Material 1,7 84798997 andere 1,7 847990 Teile 84799020 aus Eisen oder Stahl, gegossen 1,7 84799080 andere 1,7 8480 Gießerei-Formkästen; Grundplatten für Formen; Gießereimodelle; Formen für Metalle (andere als solche zum Gießen von Ingots, Masseln oder dergleichen), Metallcarbide, Glas, mineralische Stoffe, Kautschuk oder Kunststoffe 84801000 Gießerei-Formkästen 1,7 84802000 Grundplatten für Formen 1,7 848030 Gießereimodelle 84803010 aus Holz 1,7 84803090 andere 2,7 Formen für Metalle oder Metallcarbide 84804100 zum Druckgießen (einschließlich Spritzgießen) 1,7 84804900 andere 1,7 84805000 Formen für Glas 1,7 848060 Formen für mineralische Stoffe 84806010 zum Druckgießen 1,7 84806090 andere 1,7 Formen für Kautschuk oder Kunststoffe 84807100 zum Spritzgießen oder Formpressen 1,7 84807900 andere 1,7 8481 Armaturen und ähnliche Apparate für Rohr- oder Schlauchleitungen, Dampfkessel, Sammelbehälter, Wannen oder ähnliche Behälter, einschließlich Druckminderventile und thermostatisch gesteuerte Ventile 848110 Druckminderventile 84811005 kombiniert mit Filtern oder Ölern 2,2 andere 84811019 aus Gusseisen oder Stahl 2,2 84811099 andere 2,2 848120 Ventile für die ölhydraulische oder pneumatische Energieübertragung 84812010 Ventile für ölhydraulische Energieübertragung 2,2 84812090 Ventile für pneumatische Energieübertragung 2,2 848130 Rückschlagklappen und -ventile 84813091 aus Gusseisen oder Stahl 2,2 84813099 andere 2,2 848140 Überdruckventile und Sicherheitsventile 84814010 aus Gusseisen oder Stahl 2,2 84814090 andere 2,2 848180 andere Armaturen und ähnliche Apparate Sanitärarmaturen 84818011 Mischarmaturen 2,2 84818019 andere 2,2 Armaturen für Heizkörper von Zentralheizungen 84818031 Thermostatventile 2,2 84818039 andere 2,2 84818040 Ventile für Reifen oder Luftschläuche 2,2 andere Regelventile 84818051 Temperaturregelventile 2,2 84818059 andere 2,2 andere Schieber 84818061 aus Gusseisen 2,2 84818063 aus Stahl 2,2 84818069 andere 2,2 Ventile 84818071 aus Gusseisen 2,2 84818073 aus Stahl 2,2 84818079 andere 2,2 84818081 Kugel-, Kegel- und Zylinderhähne 2,2 84818085 Klappen 2,2 84818087 Membranarmaturen 2,2 84818099 andere 2,2 84819000 Teile 2,2 8482 Wälzlager (Kugellager, Rollenlager und Nadellager) 848210 Kugellager 84821010 mit einem größten äußeren Durchmesser von 30 mm oder weniger 8 84821090 andere 8 84822000 Kegelrollenlager, einschließlich der Zusammenstellungen aus Kegeln und Kegelrollen 8 84823000 Tonnenlager (Pendelrollenlager) 8 84824000 Nadellager 8 84825000 Zylinderrollenlager 8 84828000 andere, einschließlich kombinierte Wälzlager 8 Teile 848291 Kugeln, Rollen und Nadeln 84829110 Kegelrollen 8 84829190 andere 7,7 84829900 andere 8 8483 Wellen (einschließlich Nockenwellen und Kurbelwellen) und Kurbeln; Lagergehäuse mit eingebautem Wälzlager; Gleitlager; Lagergehäuse und Lagerschalen; Zahnräder, Zahnstangen, Friktionsräder, Kettenräder und Getriebe, auch in Form von Wechsel- oder Schaltgetrieben oder Drehmomentwandlern; Kugel- oder Rollenrollspindeln; Schwungräder, Riemen- und Seilscheiben (einschließlich Seilrollenblöcke für Flaschenzüge); Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen (einschließlich Universalkupplungen) 848310 Wellen (einschließlich Nockenwellen und Kurbelwellen) und Kurbeln Kurbeln und Kurbelwellen 84831021 aus Eisen oder Stahl, gegossen 4 84831025 aus Stahl, freiformgeschmiedet 4 84831029 andere 4 84831050 Gelenkwellen 4 84831095 andere 4 848320 Lagergehäuse mit eingebautem Wälzlager 84832010 von der für Luft- und Raumfahrzeuge verwendeten Art 6 84832090 andere 6 848330 Lagergehäuse ohne eingebaute Wälzlager; Gleitlager und Lagerschalen Lagergehäuse 84833032 für Wälzlager aller Art 5,7 84833038 andere 3,4 84833080 Gleitlager und Lagerschalen 3,4 848340 Getriebe, auch in Form von Wechsel- oder Schaltgetrieben oder Drehmomentwandlern, ausgenommen Zahnräder, Kettenräder und andere Kraftübertragungsvorrichtungen, gesondert gestellt; Kugel- oder Rollenrollspindeln Zahnradgetriebe (ausgenommen Schaltgetriebe) 84834021 Stirnradgetriebe 3,7 84834023 Kegelrad- und Kegelstirnradgetriebe 3,7 84834025 Schneckengetriebe 3,7 84834029 andere 3,7 84834030 Kugel- oder Rollenrollspindeln 3,7 Schaltgetriebe 84834051 Zahnradschaltgetriebe 3,7 84834059 andere 3,7 84834090 andere 3,7 848350 Schwungräder sowie Riemen- und Seilscheiben (einschließlich Seilrollenblöcke für Flaschenzüge) 84835020 aus Eisen oder Stahl, gegossen 2,7 84835080 andere 2,7 848360 Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen (einschließlich Universalkupplungen) 84836020 aus Eisen oder Stahl, gegossen 2,7 84836080 andere 2,7 848390 Zahnräder, Kettenräder und andere Kraftübertragungsvorrichtungen, gesondert gestellt; Teile 84839020 Teile von Lagergehäusen für Wälzlager aller Art 5,7 andere 84839081 aus Eisen oder Stahl, gegossen 2,7 84839089 andere 2,7 8484 Metalloplastische Dichtungen; Sätze oder Zusammenstellungen von Dichtungen verschiedener stofflicher Beschaffenheit, in Beuteln, Kartons oder ähnlichen Umschließungen; mechanische Dichtungen 84841000 metalloplastische Dichtungen 1,7 84842000 mechanische Dichtungen 1,7 84849000 andere 1,7 8485 8486 Maschinen, Apparate und Geräte von der ausschließlich oder hauptsächlich zum Herstellen von Halbleiterbarren (boules), Halbleiterscheiben (wafers) oder Halbleiterbauelementen, elektronischen integrierten Schaltungen oder Flachbildschirmen verwendeten Art; in Anmerkung 9 C zu diesem Kapitel genannte Maschinen, Apparate und Geräte; Teile und Zubehör 84861000 Maschinen, Apparate und Geräte zum Herstellen von Halbleiterbarren (boules) oder Halbleiterscheiben (wafers) frei 848620 Maschinen, Apparate und Geräte zum Herstellen von Halbleiterbauelementen oder elektronischen integrierten Schaltungen 84862010 Ultraschallwerkzeugmaschinen 3,5 p/st 84862090 andere frei 848630 Maschinen, Apparate und Geräte zum Herstellen von Flachbildschirmen 84863010 Apparate und Vorrichtungen zum Beschichten von Trägermaterialien für Flüssigkristallanzeigen (LCD) durch chemische Gasphasenabscheidung (CVD-Verfahren) 2,4(99) 84863030 Apparate für die Trockenätzung von Mustern auf Trägermaterialien für Flüssigkristallanzeigen (LCD) 3,5(99) 84863050 Apparate zum physikalischen Beschichten von Trägermaterialien für Flüssigkristallanzeigen (LCD) durch Kathodenzerstäubung (sputtering) 3,7(99) 84863090 andere frei 84864000 in Anmerkung 9 C zu diesem Kapitel genannte Maschinen, Apparate und Geräte frei 848690 Teile und Zubehör 84869010 Werkzeughalter und selbstöffnende Gewindeschneidköpfe; Werkstückhalter 1,2 andere 84869020 Teile von Schleudern zum Beschichten von Trägermaterialien für Flüssigkristallanzeigen (LCD) mit fotografischen Emulsionen 1,7(99) 84869030 Teile für Maschinen für die Reinigung der Anschlussstifte von Halbleitergehäusen vor dem Galvanisieren (deflash machines) 1,7(99) 84869040 Teile von Apparaten zum physikalischen Beschichten von Trägermaterialien für Flüssigkristallanzeigen (LCD) durch Kathodenzerstäubung (sputtering) 3,7(99) 84869050 Teile und Zubehör von Apparaten für die Trockenätzung von Mustern auf Trägermaterialien für Flüssigkristallanzeigen (LCD) 1,2(99) 84869060 Teile und Zubehör für Apparate und Vorrichtungen zum Beschichten von Trägermaterialien für Flüssigkristallanzeigen (LCD) durch chemische Gasphasenabscheidung (CVD-Verfahren) 1,7(99) 84869070 Teile und Zubehör für Ultraschallwerkzeugmaschinen 1,2 84869090 andere frei 8487 Teile von Maschinen, Apparaten oder Geräten, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen, ausgenommen Teile mit elektrischer Isolierung, elektrischen Anschlussstücken, Wicklungen, Kontakten oder anderen charakteristischen Merkmalen elektrotechnischer Waren 848710 Schiffsschrauben und Schraubenflügel dafür 84871010 aus Bronze 1,7 p/st 84871090 andere 1,7 p/st 848790 andere 84879010 aus nicht verformbarem Gusseisen 1,7 84879030 aus verformbarem Gusseisen 1,7 aus Stahl 84879051 gegossen 1,7 84879053 freiformgeschmiedet 1,7 84879055 gesenkgeschmiedet 1,7 84879059 andere 1,7 84879090 andere 1,7

KAPITEL 85

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 85 gehören nicht:

a)
Bettdecken, Heizkissen, Fußwärmer und ähnliche Gegenstände, mit elektrischer Heizvorrichtung; Kleidung, Schuhe, Ohrenschützer und andere am Körper zu tragende Gegenstände, mit elektrischer Heizvorrichtung;
b)
Glaswaren der Position 7011;
c)
Maschinen, Apparate und Geräte der Position 8486;
d)
Staubsauger von der für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke verwendeten Art (Kapitel 90);
e)
elektrisch beheizte Möbel des Kapitels 94.

2.
Waren, die sowohl den Positionen 8501 bis 8504 als auch der Position 8511, 8512, 8540, 8541 oder 8542 zugewiesen werden können, sind in eine der fünf zuletzt genannten Positionen einzureihen.

Quecksilberdampfgleichrichter mit Metallgefäß gehören jedoch zu Position 8504.

3.
Zu Position 8509 gehören folgende elektromechanische Geräte, sofern sie von einer üblicherweise im Haushalt verwendeten Art sind:

a)
Bohnergeräte, Lebensmittelzerkleinerungs- und -mischgeräte, Frucht- und Gemüsepressen, mit beliebigem Gewicht;
b)
andere Geräte mit einem Höchstgewicht von 20 kg, ausgenommen Ventilatoren und Abluft- oder Umluftabzugshauben mit eingebautem Ventilator, auch mit Filter (Position 8414), Wäscheschleudern (Position 8421), Geschirrspülmaschinen (Position 8422), Waschmaschinen für Wäsche (Position 8450), Bügelkalander und andere Bügelmaschinen (Position 8420 oder 8451), Nähmaschinen (Position 8452), elektrische Handscheren (Position 8467) und Elektrowärmegeräte (Position 8516).

4.
Im Sinne der Position 8523 gelten:

a)
als „nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtung” (z. B. „Flash Memory Card” oder „Flash Electronic Storage Card” ) Speichervorrichtungen mit einer elektrischen Anschlussvorrichtung, die im gleichen Gehäuse einen oder mehrere Flashspeicher (z. B. „Flash E2PROM” ) in Form von auf gedruckten Schaltungen montierten integrierten Schaltungen enthalten. Sie können einen Controller in Form einer integrierten Schaltung und diskrete passive Bauelemente wie Kondensatoren und Widerstände enthalten;
b)
als „intelligente Karten (smart cards)” , Karten, mit einer oder mehreren in ihnen als Mikroplättchen (Chip) eingelassenen elektronischen integrierten Schaltungen (Mikroprozessor, Schreib-/Lesespeicher (RAM — random access memory) oder Festwertspeicher (ROM — read-only memory)). Diese Karten dürfen Kontakte, ein Magnetstreifen oder eine eingelassene Antenne, aber keine anderen aktiven oder passiven Bauelemente enthalten.

5.
„Gedruckte Schaltungen” im Sinne der Position 8534 sind Schaltungen, bei denen auf einem isolierenden Träger durch ein beliebiges Druckverfahren (z. B. durch Ausstanzen, Elektroplattieren oder Ätzen) oder in der Technik der „Schichtschaltungen” Leiterbahnen, Kontakte oder andere aufgedruckte Elemente (z. B. Induktionsspulen, Widerstände oder Kondensatoren) — einzeln oder miteinander nach einem vorher festgelegten Schaltplan verbunden — aufgebracht sind, nicht jedoch Bauelemente (wie z. B. Halbleiterbauelemente), die ein elektrisches Signal erzeugen, umformen, verändern oder verstärken können.

Der Begriff „gedruckte Schaltungen” umfasst weder Schaltungen, die mit anderen als gedruckten Elementen versehen sind, noch einzelne diskrete Widerstände, Kondensatoren oder Induktionsspulen. Gedruckte Schaltungen können jedoch mit nicht durch Drucken hergestellten Anschlussstücken ausgestattet sein.

Dünnschicht- oder Dickschichtschaltungen gehören zu Position 8542, wenn sie passive und aktive Elemente enthalten, die während des gleichen technologischen Vorgangs hergestellt worden sind.

6.
Im Sinne der Position 8536 gelten als „Verbinder für optische Fasern, Bündel aus optischen Fasern oder optische Kabel” Verbinder, die lediglich dazu dienen, die optischen Fasern in einem digitalen drahtgebundenen System an den Enden zueinander mechanisch auszurichten. Sie üben keine andere Funktion, wie z.B. Verstärken, Wiederherstellen oder Verändern eines Signals aus.
7.
Zu Position 8537 gehören nicht kabellose Infrarot-Fernbedienungen für Fernsehempfangsgeräte oder andere elektrische Apparate (Position 8543).
8.
Im Sinne der Positionen 8541 und 8542 sind:

a)
„Dioden, Transistoren und ähnliche Halbleiterbauelemente” Bauelemente, deren Arbeitsweise auf der Veränderung des spezifischen Widerstandes unter dem Einfluss eines elektrischen Feldes beruht;
b)
„elektronische integrierte Schaltungen” :

1)
monolithische integrierte Schaltungen, bei denen die Schaltungselemente (Dioden, Transistoren, Widerstände, Kondensatoren, Induktivitäten usw.) hauptsächlich im halbleitenden Material sowie auf der Oberfläche halbleitenden Materials (z. B. dotiertes Silizium, Galliumarsenid, Silizium-Germanium, Indiumphosphid) hergestellt worden sind und ein untrennbares Ganzes bilden;
2)
hybride integrierte Schaltungen, bei denen passive Bauelemente (Widerstände, Kondensatoren, Induktivitäten usw.), die in der Dünnschicht oder Dickschichttechnik hergestellt worden sind und aktive Bauelemente (Dioden, Transistoren, monolithische integrierte Schaltungen usw.), die in der Halbleitertechnik hergestellt worden sind, auf praktisch untrennbare Weise auf dem gleichen isolierenden Träger (z.B. Glas oder Keramik) vereinigt und durch Leiterbahnen oder Drähte verbunden sind. Diese Schaltungen können auch diskrete Bauelemente enthalten;
3)
integrierte Multichip Schaltungen, bei denen zwei oder mehr monolithische integrierte Schaltungen miteinander verbunden und auf praktisch untrennbare Weise vereinigt sind, auch auf einem oder mehreren isolierenden Trägern, auch mit Anschlussrahmen (Leadframes), jedoch ohne andere aktive oder passive Bauelemente.

Mit Ausnahme der Position 8523 haben die Positionen 8541 und 8542 für die in dieser Anmerkung beschriebenen Waren Vorrang vor jeder anderen Position der Nomenklatur, die für diese Waren, insbesondere wegen ihrer Funktion, in Betracht kommen könnte.

9.
Als ausgebrauchte elektrische Primärelemente und Primärbatterien sowie ausgebrauchte elektrische Akkumulatoren im Sinne der Position 8548 gelten derartige Waren, die wegen Bruchs, Zerstörung, Abnutzung oder anderer Gründe als solche nicht mehr verwendet werden können oder nicht wiederaufladbar sind.

Unterpositions-Anmerkung

1.
Zu der Unterposition 852712 gehören nur Kassettengeräte mit eingebautem Verstärker aber ohne eingebauten Lautsprecher, die ohne externe elektrische Energiequelle betrieben werden können und deren Abmessungen 170 mm × 100 mm × 45 mm oder weniger betragen.

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Tonwiedergabegeräte mit Laserabnehmersystem gehören nicht zu Unterposition 85192010, 85193000 oder 85198911.
2.
Die Unterpositions-Anmerkung 1 gilt für die Unterpositionen 85198115 und 85198165 sinngemäß.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 8501 Elektromotoren und elektrische Generatoren, ausgenommen Stromerzeugungsaggregate 850110 Motoren mit einer Leistung von 37,5 W oder weniger 85011010 Synchronmotoren mit einer Leistung von 18 W oder weniger 4,7 p/st andere 85011091 Allstrom-(Universal-)motoren 2,7 p/st 85011093 Wechselstrommotoren 2,7 p/st 85011099 Gleichstrommotoren 2,7 p/st 85012000 Allstrom-(Universal-)motoren mit einer Leistung von mehr als 37,5 W 2,7 p/st andere Gleichstrommotoren; Gleichstromgeneratoren 85013100 mit einer Leistung von 750 W oder weniger 2,7 p/st 850132 mit einer Leistung von mehr als 750 W bis 75 kW 85013220 mit einer Leistung von mehr als 750 W bis 7,5 kW 2,7 p/st 85013280 mit einer Leistung von mehr als 7,5 kW bis 75 kW 2,7 p/st 85013300 mit einer Leistung von mehr als 75 kW bis 375 kW 2,7 p/st 850134 mit einer Leistung von mehr als 375 kW 85013450 Fahrmotoren 2,7 p/st andere, mit einer Leistung von 85013492 mehr als 375 kW bis 750 kW 2,7 p/st 85013498 mehr als 750 kW 2,7 p/st 850140 andere Einphasen-Wechselstrommotoren 85014020 mit einer Leistung von 750 W oder weniger 2,7 p/st 85014080 mit einer Leistung von mehr als 750 W 2,7 p/st andere Mehrphasen-Wechselstrommotoren 85015100 mit einer Leistung von 750 W oder weniger 2,7 p/st 850152 mit einer Leistung von mehr als 750 W bis 75 kW 85015220 mit einer Leistung von mehr als 750 W bis 7,5 kW 2,7 p/st 85015230 mit einer Leistung von mehr als 7,5 kW bis 37 kW 2,7 p/st 85015290 mit einer Leistung von mehr als 37 kW bis 75 kW 2,7 p/st 850153 mit einer Leistung von mehr als 75 kW 85015350 Fahrmotoren 2,7 p/st andere, mit einer Leistung von 85015381 mehr als 75 kW bis 375 kW 2,7 p/st 85015394 mehr als 375 kW bis 750 kW 2,7 p/st 85015399 mehr als 750 kW 2,7 p/st Wechselstromgeneratoren 850161 mit einer Leistung von 75 kVA oder weniger 85016120 mit einer Leistung von 7,5 kVA oder weniger 2,7 p/st 85016180 mit einer Leistung von mehr als 7,5 kVA bis 75 kVA 2,7 p/st 85016200 mit einer Leistung von mehr als 75 kVA bis 375 kVA 2,7 p/st 85016300 mit einer Leistung von mehr als 375 kVA bis 750 kVA 2,7 p/st 85016400 mit einer Leistung von mehr als 750 kVA 2,7 p/st 8502 Stromerzeugungsaggregate und elektrische rotierende Umformer Stromerzeugungsaggregate, angetrieben durch Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) 850211 mit einer Leistung von 75 kVA oder weniger 85021120 mit einer Leistung von 7,5 kVA oder weniger 2,7 p/st 85021180 mit einer Leistung von mehr als 7,5 kVA bis 75 kVA 2,7 p/st 85021200 mit einer Leistung von mehr als 75 kVA bis 375 kVA 2,7 p/st 850213 mit einer Leistung von mehr als 375 kVA 85021320 mit einer Leistung von mehr als 375 kVA bis 750 kVA 2,7 p/st 85021340 mit einer Leistung von mehr als 750 kVA bis 2000 kVA 2,7 p/st 85021380 mit einer Leistung von mehr als 2000 kVA 2,7 p/st 850220 Stromerzeugungsaggregate, angetrieben durch Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung 85022020 mit einer Leistung von 7,5 kVA oder weniger 2,7 p/st 85022040 mit einer Leistung von mehr als 7,5 kVA bis 375 kVA 2,7 p/st 85022060 mit einer Leistung von mehr als 375 kVA bis 750 kVA 2,7 p/st 85022080 mit einer Leistung von mehr als 750 kVA 2,7 p/st andere Stromerzeugungsaggregate 85023100 windgetrieben 2,7 p/st 850239 andere 85023920 Turbogeneratoren 2,7 p/st 85023980 andere 2,7 p/st 85024000 elektrische rotierende Umformer 2,7 p/st 850300 Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Position 8501 oder 8502 bestimmt 85030010 amagnetische Schrumpfringe 2,7 andere 85030091 aus Eisen oder Stahl, gegossen 2,7 85030099 andere 2,7 8504 Elektrische Transformatoren, elektrische Stromrichter (z. B. Gleichrichter) sowie Drossel- und andere Selbstinduktionsspulen 850410 Vorschaltgeräte für Entladungslampen 85041020 Vorschaltdrosselspulen (Einfach- und Doppeldrosselspulen), auch mit angeschaltetem Kondensator 3,7 p/st 85041080 andere 3,7 p/st Transformatoren mit Flüssigkeitsisolation 85042100 mit einer Leistung von 650 kVA oder weniger 3,7 p/st 850422 mit einer Leistung von mehr als 650 kVA bis 10000 kVA 85042210 mit einer Leistung von mehr als 650 kVA bis 1600 kVA 3,7 p/st 85042290 mit einer Leistung von mehr als 1600 kVA bis 10000 kVA 3,7 p/st 85042300 mit einer Leistung von mehr als 10000 kVA 3,7 p/st andere Transformatoren 850431 mit einer Leistung von 1 kVA oder weniger Messwandler 85043121 Spannungswandler 3,7 p/st 85043129 andere 3,7 p/st 85043180 andere 3,7 p/st 850432 mit einer Leistung von mehr als 1 kVA bis 16 kVA 85043220 Messwandler 3,7 p/st 85043280 andere 3,7 p/st 85043300 mit einer Leistung von mehr als 16 kVA bis 500 kVA 3,7 p/st 85043400 mit einer Leistung von mehr als 500 kVA 3,7 p/st 850440 Stromrichter 85044030 von der mit Telekommunikationsgeräten oder automatischen Datenverarbeitungsmaschinen und ihren Einheiten verwendeten Art frei p/st andere 85044040 Mehrkristall-Halbleiter-Gleichrichter 3,3 p/st andere 85044055 Akkumulatorenladegeräte 3,3 p/st andere 85044081 Gleichrichter 3,3 Wechselrichter 85044084 mit einer Leistung von 7,5 kVA oder weniger 3,3 85044088 mit einer Leistung von mehr als 7,5 kVA 3,3 85044090 andere 3,3 850450 andere Drosselspulen und andere Selbstinduktionsspulen 85045020 von der mit Telekommunikationsgeräten und für Stromversorgungseinheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen und ihren Einheiten verwendeten Art frei 85045095 andere 3,7 850490 Teile von Transformatoren und Selbstinduktionsspulen 85049005 zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen) für Geräte der Unterposition 85045020 frei andere 85049011 Ferritkerne 2,2 85049018 andere 2,2 von Stromrichtern 85049091 zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen) für Geräte der Unterposition 85044030 frei 85049099 andere 2,2 8505 Elektromagnete; Dauermagnete und Waren, die dazu bestimmt sind, nach Magnetisierung Dauermagnete zu werden; Spannplatten, Spannfutter und ähnliche dauermagnetische oder elektromagnetische Aufspannvorrichtungen; elektromagnetische Kupplungen und Bremsen; elektromagnetische Hebeköpfe Dauermagnete und Waren, die dazu bestimmt sind, nach Magnetisierung Dauermagnete zu werden 85051100 aus Metall 2,2 850519 andere 85051910 Dauermagnete aus agglomeriertem Ferrit 2,2 85051990 andere 2,2 85052000 elektromagnetische Kupplungen und Bremsen 2,2 850590 andere, einschließlich Teile 85059010 Elektromagnete 1,8 85059030 Spannplatten, Spannfutter und ähnliche dauermagnetische oder elektromagnetische Aufspannvorrichtungen 1,8 85059050 elektromagnetische Hebeköpfe 2,2 85059090 Teile 1,8 8506 Elektrische Primärelemente und Primärbatterien 850610 Mangandioxidelemente und -batterien alkalische 85061011 Rundzellen 4,7 p/st 85061015 Knopfzellen 4,7 p/st 85061019 andere 4,7 p/st andere 85061091 Rundzellen 4,7 p/st 85061095 Knopfzellen 4,7 p/st 85061099 andere 4,7 p/st 850630 Quecksilberoxidelemente und -batterien 85063010 Rundzellen 4,7 p/st 85063030 Knopfzellen 4,7 p/st 85063090 andere 4,7 p/st 850640 Silberoxidelemente und -batterien 85064010 Rundzellen 4,7 p/st 85064030 Knopfzellen 4,7 p/st 85064090 andere 4,7 p/st 850650 Lithiumelemente und -batterien 85065010 Rundzellen 4,7 p/st 85065030 Knopfzellen 4,7 p/st 85065090 andere 4,7 p/st 850660 Luft-Zink-Elemente und -Batterien 85066010 Rundzellen 4,7 p/st 85066030 Knopfzellen 4,7 p/st 85066090 andere 4,7 p/st 850680 andere Primärelemente und Primärbatterien 85068005 Zink-Kohle-Trockenbatterien mit einer Spannung von 5,5 V bis 6,5 V frei p/st andere 85068011 Rundzellen 4,7 p/st 85068015 Knopfzellen 4,7 p/st 85068090 andere 4,7 p/st 85069000 Teile 4,7 8507 Elektrische Akkumulatoren, einschließlich Scheider (Separatoren) dafür, auch in quadratischer oder rechteckiger Form 850710 Blei-Akkumulatoren von der zum Starten von Kolbenverbrennungsmotoren verwendeten Art (Starterbatterien) mit einem Gewicht von 5 kg oder weniger 85071041 mit flüssigem Elektrolyt arbeitend 3,7 p/st 85071049 andere 3,7 p/st mit einem Gewicht von mehr als 5 kg 85071092 mit flüssigem Elektrolyt arbeitend 3,7 p/st 85071098 andere 3,7 p/st 850720 andere Blei-Akkumulatoren Antriebsakkumulatoren 85072041 mit flüssigem Elektrolyt arbeitend 3,7 ce/el 85072049 andere 3,7 ce/el andere 85072092 mit flüssigem Elektrolyt arbeitend 3,7 ce/el 85072098 andere 3,7 ce/el 850730 Nickel-Cadmium-Akkumulatoren 85073020 gasdichte 2,6 p/st andere 85073081 Antriebsakkumulatoren 2,6 ce/el 85073089 andere 2,6 ce/el 85074000 Nickel-Eisen-Akkumulatoren 2,7 p/st 850780 andere Akkumulatoren 85078020 Nickelhydrid-Akkumulatoren 2,7 p/st 85078030 Lithium-Ionen-Akkumulatoren 2,7 p/st 85078080 andere 2,7 p/st 850790 Teile 85079020 Platten für Akkumulatoren 2,7 85079030 Scheider (Separatoren) 2,7 85079090 andere 2,7 8508 Staubsauger mit eingebautem Elektromotor 85081100 mit einer Leistung von 1500 W oder weniger und einem Fassungsvermögen des Staubbehälters von 20 l oder weniger 2,2 p/st 85081900 andere 1,7 p/st 85086000 andere Staubsauger 1,7 p/st 85087000 Teile 1,7 8509 Elektromechanische Haushaltsgeräte mit eingebautem Elektromotor, ausgenommen Staubsauger der Position 8508 85094000 Lebensmittelzerkleinerungs- und -mischgeräte (Küchenmaschinen); Frucht- und Gemüsepressen 2,2 p/st 85098000 andere Geräte 2,2 85099000 Teile 2,2 8510 Rasierapparate, Haarschneide- und Schermaschinen sowie Haarentferner (Epilatoren), mit eingebautem Elektromotor 85101000 Rasierapparate 2,2 p/st 85102000 Haarschneide- und Schermaschinen 2,2 p/st 85103000 Haarentferner (Epilatoren) 2,2 p/st 85109000 Teile 2,2 8511 Elektrische Zündapparate, Zündvorrichtungen und Anlasser, für Verbrennungsmotoren mit Fremd- oder Selbstzündung (z. B. Magnetzünder, Lichtmagnetzünder, Zündspulen, Zündkerzen und Glühkerzen); mit den vorstehend genannten Motoren verwendete Lichtmaschinen (z. B. Gleich- und Wechselstrommaschinen) und Lade- oder Rückstromschalter 85111000 Zündkerzen 3,2 85112000 Magnetzünder; Lichtmagnetzünder; Schwungmagnetzünder 3,2 85113000 Zündverteiler; Zündspulen 3,2 85114000 Anlasser und Lichtanlasser 3,2 85115000 andere Lichtmaschinen 3,2 85118000 andere Apparate und Vorrichtungen 3,2 85119000 Teile 3,2 8512 Elektrische Beleuchtungs- und Signalgeräte (ausgenommen Waren der Position 8539), Scheibenwischer, Scheibenentfroster und Vorrichtungen gegen das Beschlagen der Fensterscheiben, von der für Kraftfahrzeuge oder Fahrräder verwendeten Art 85121000 Beleuchtungs- und Sichtsignalgeräte von der für Fahrräder verwendeten Art 2,7 85122000 andere Beleuchtungs- und Sichtsignalgeräte 2,7 851230 Hörsignalgeräte 85123010 Diebstahlalarmanlagen von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art 2,2 p/st 85123090 andere 2,7 85124000 Scheibenwischer, Scheibenentfroster und Vorrichtungen gegen das Beschlagen der Fensterscheiben 2,7 851290 Teile 85129010 von Geräten der Unterposition 85123010 2,2 85129090 andere 2,7 8513 Tragbare elektrische Leuchten zum Betrieb mit eigener Stromquelle (z. B. Primärbatterien, Akkumulatoren oder Dynamos), ausgenommen Beleuchtungsgeräte der Position 8512 85131000 Leuchten 5,7 85139000 Teile 5,7 8514 Elektrische Industrie- oder Laboratoriumsöfen, einschließlich Induktionsöfen oder Öfen mit dielektrischer Erwärmung; andere Industrie- oder Laboratoriumsapparate zum Warmbehandeln von Stoffen mittels Induktion oder dielektrischer Erwärmung 851410 Widerstandsöfen mit indirekter Beheizung 85141010 Backöfen für Brotfabriken, Bäckereien, Konditoreien und Keksfabriken 2,2 85141080 andere 2,2 851420 Induktionsöfen oder Öfen mit dielektrischer Erwärmung 85142010 Induktionsöfen 2,2 85142080 Öfen mit dielektrischer Erwärmung 2,2 851430 andere Öfen 85143019 Infrarotöfen 2,2 85143099 andere 2,2 85144000 andere Apparate zum Warmbehandeln von Stoffen mittels Induktion oder dielektrischer Erwärmung 2,2 85149000 Teile 2,2 8515 Löt- und Schweißmaschinen, -apparate und -geräte (auch wenn sie zum Schneiden verwendbar sind), elektrisch (auch mit elektrisch beheiztem Gas) oder mit Laser-, Licht- oder anderem Photonenstrahl, mit Ultraschall, Elektronenstrahl, magnetischen Impulsen oder Plasmastrahl arbeitend; elektrische Maschinen, Apparate und Geräte zum Spritzen schmelzflüssiger Metalle oder Cermets Maschinen, Apparate und Geräte zum Hart- oder Weichlöten 85151100 Lötkolben und Lötpistolen 2,7 85151900 andere 2,7 Maschinen, Apparate und Geräte zum Widerstandsschweißen von Metallen 85152100 voll- oder teilautomatische 2,7 851529 andere 85152910 zum Stumpfschweißen 2,7 85152990 andere 2,7 Maschinen, Apparate und Geräte zum Lichtbogen- oder Plasmaschweißen von Metallen 85153100 voll- oder teilautomatische 2,7 851539 andere zum manuellen Schweißen, mit umhüllten Elektroden, bestehend aus Schweißköpfen oder Schweißzangen und 85153913 Transformator 2,7 85153918 Generator oder rotierendem Umformer oder Stromrichter 2,7 85153990 andere 2,7 851580 andere Maschinen, Apparate und Geräte zum Behandeln von Metallen 85158011 zum Schweißen 2,7 p/st 85158019 andere 2,7 p/st andere 85158091 zum Widerstandsschweißen von Kunststoffen 2,7 p/st 85158099 andere 2,7 p/st 85159000 Teile 2,7 8516 Elektrische Warmwasserbereiter und Tauchsieder; elektrische Geräte zum Raum- oder Bodenbeheizen oder zu ähnlichen Zwecken; Elektrowärmegeräte zur Haarpflege (z. B. Haartrockner, Dauerwellengeräte und Brennscherenwärmer) oder zum Händetrocknen; elektrische Bügeleisen; andere Elektrowärmegeräte für den Haushalt; elektrische Heizwiderstände, ausgenommen solche der Position 8545 851610 elektrische Warmwasserbereiter und Tauchsieder Warmwasserbereiter 85161011 Durchlauferhitzer 2,7 p/st 85161019 andere 2,7 p/st 85161090 Tauchsieder 2,7 p/st elektrische Geräte zum Raum- oder Bodenbeheizen oder zu ähnlichen Zwecken 85162100 Speicherheizgeräte 2,7 p/st 851629 andere 85162910 Radiatoren mit Flüssigkeitsumlauf 2,7 p/st 85162950 Konvektoren 2,7 p/st andere 85162991 mit eingebautem Ventilator 2,7 p/st 85162999 andere 2,7 p/st Elektrowärmegeräte zur Haarpflege oder zum Händetrocknen 851631 Haartrockner 85163110 Trockenhauben 2,7 p/st 85163190 andere 2,7 p/st 85163200 andere Elektrowärmegeräte zur Haarpflege 2,7 85163300 Händetrockner 2,7 p/st 851640 elektrische Bügeleisen 85164010 Dampfbügeleisen 2,7 p/st 85164090 andere 2,7 p/st 85165000 Mikrowellengeräte 5 p/st 851660 andere Öfen; Küchenherde, Kochplatten, Grillgeräte und Bratgeräte 85166010 Vollherde 2,7 p/st Einzel- oder Mehrfachkochplatten und Kochmulden 85166051 zum Einbau 2,7 p/st 85166059 andere 2,7 p/st 85166070 Grillgeräte und Bratgeräte 2,7 p/st 85166080 Einbau-Backöfen 2,7 p/st 85166090 andere 2,7 p/st andere Elektrowärmegeräte 85167100 Kaffeemaschinen und Teemaschinen 2,7 p/st 85167200 Brotröster (Toaster) 2,7 p/st 851679 andere 85167920 Fritteusen 2,7 p/st 85167970 andere 2,7 p/st 851680 elektrische Heizwiderstände 85168020 mit einem Träger aus Isolierstoff versehen 2,7 85168080 andere 2,7 85169000 Teile 2,7 8517 Fernsprechapparate, einschließlich Telefone für zellulare Netzwerke oder für andere drahtlose Netzwerke; andere Sende- oder Empfangsgeräte für Töne, Bilder oder andere Daten, einschließlich Apparate für die Kommunikation in einem drahtgebundenen oder drahtlosen Netzwerk (wie ein lokales Netzwerk oder ein Weitverkehrsnetzwerk), ausgenommen solche der Position 8443, 8525, 8527 oder 8528 Fernsprechapparate, einschließlich Telefone für zellulare Netzwerke und andere drahtlose Netzwerke 85171100 Fernsprechapparate für die drahtgebundene Fernsprechtechnik mit schnurlosem Hörer frei p/st 85171200 Telefone für zellulare Netzwerke oder andere drahtlose Netzwerke frei p/st 85171800 andere frei andere Sende- oder Empfangsgeräte für Töne, Bilder oder andere Daten, einschließlich Apparate für die Kommunikation in einem drahtgebundenen oder drahtlosen Netzwerk (wie ein lokales Netzwerk oder ein Weitverkehrsnetzwerk) 85176100 Basisstationen frei p/st 85176200 Geräte zum Empfangen, Konvertieren und Senden oder Regenerieren von Tönen, Bildern oder anderen Daten, einschließlich Geräte für die Vermittlung (switching) und Wegewahl (routing) frei 851769 andere 85176910 Videofone frei p/st 85176920 Gegensprechanlagen frei Empfangsgeräte für den Funksprech- oder Funktelegrafieverkehr 85176931 tragbare Personenruf-, -warn- oder -suchempfänger frei p/st 85176939 andere 9,3 p/st 85176990 andere frei 851770 Teile Antennen und Antennenreflektoren aller Art; Teile, die erkennbar mit diesen Waren verwendet werden 85177011 Antennen für Geräte für den Funksprech- und Funktelegrafieverkehr frei 85177015 Teleskop- und Stabantennen für Taschen-, Koffer- und Kraftfahrzeugempfangsgeräte 5 85177019 andere 3,6 85177090 andere frei 8518 Mikrofone und Haltevorrichtungen dafür; Lautsprecher, auch in Gehäusen; Kopf- und Ohrhörer, auch mit Mikrofon kombiniert, und Zusammenstellungen, aus einem Mikrofon und einem oder mehreren Lautsprechern bestehend; elektrische Tonfrequenzverstärker; elektrische Tonverstärkereinrichtungen 851810 Mikrofone und Haltevorrichtungen dafür 85181030 Mikrofone mit einem Frequenzbereich von 300 Hz bis 3,4 kHz, einem Durchmesser von 10 mm oder weniger und einer Höhe von 3 mm oder weniger, von der für Telekommunikationszwecke verwendeten Art frei 85181095 andere 2,5 Lautsprecher, auch in Gehäusen 85182100 Einzellautsprecher im Gehäuse 4,5 p/st 85182200 zwei oder mehr Lautsprecher in einem gemeinsamen Gehäuse (Mehrfachlautsprecher) 4,5 p/st 851829 andere 85182930 Lautsprecher mit einem Frequenzbereich von 300 Hz bis 3,4 kHz und einem Durchmesser von 50 mm oder weniger, von der für Telekommunikationszwecke verwendeten Art frei p/st 85182995 andere 3 p/st 851830 Kopf- und Ohrhörer, auch mit Mikrofon kombiniert, und Zusammenstellungen, aus einem Mikrofon und einem oder mehreren Lautsprechern bestehend 85183020 Telefonhörer für Apparate der drahtgebundenen Fernsprechtechnik frei 85183095 andere 2 851840 elektrische Tonfrequenzverstärker 85184030 für die Fernsprech- oder Messtechnik 3 andere 85184081 mit einem einzigen Kanal 4,5 p/st 85184089 andere 4,5 p/st 85185000 elektrische Tonverstärkereinrichtungen 2 p/st 85189000 Teile 2 8519 Tonaufnahmegeräte; Tonwiedergabegeräte; Tonaufnahme- und -wiedergabegeräte 851920 Geräte, die durch Eingabe von Münzen, Banknoten, Bankkarten, Wertmarken oder anderer Zahlungsmittel betätigt werden 85192010 münz- oder markenbetätigte Schallplatten-Musikautomaten 6 p/st andere 85192091 mit Laserabnehmersystem 9,5 p/st 85192099 andere 4,5 p/st 85193000 Plattenteller 2 p/st 85195000 Telefonanrufbeantworter frei p/st andere Geräte 851981 magnetische, optische oder Halbleiter-Aufzeichnungsträger verwendend Tonwiedergabegeräte (einschließlich Kassettenabspielgeräte), ohne eingebaute Tonaufnahmevorrichtung 85198111 Diktiergeräte 5 p/st andere Tonwiedergabegeräte 85198115 Kassettenabspielgeräte im Taschenformat frei p/st andere Kassettenabspielgeräte 85198121 mit analogem und digitalem Abnehmersystem 9 p/st 85198125 andere 2 p/st andere mit Laserabnehmersystem 85198131 von der in Kraftfahrzeugen verwendeten Art, für „discs” mit einem Durchmesser von 6,5 cm oder weniger 9 p/st 85198135 andere 9,5 p/st 85198145 andere 4,5 p/st andere Geräte 85198151 Diktiergeräte, die nur mit externer Energiequelle betrieben werden können 4 p/st andere Magnetbandgeräte für die Tonaufnahme und Tonwiedergabe Kassettengeräte mit eingebautem Verstärker und mit einem oder mehreren eingebauten Lautsprechern 85198155 Geräte, die ohne externe Energiequelle betrieben werden können frei p/st 85198161 andere 2 p/st 85198165 im Taschenformat frei p/st 85198175 andere 2 p/st andere 85198181 für Magnetbänder auf Spulen, mit ausschließlich einer Bandlaufgeschwindigkeit bei der Tonaufnahme und -wiedergabe von 19 cm pro Sekunde oder mit unterschiedlichen Bandlaufgeschwindigkeiten bei der Tonaufnahme und -wiedergabe, sofern eine dieser Bandlaufgeschwindigkeiten 19 cm pro Sekunde beträgt und die anderen Geschwindigkeiten niedriger sind 2 p/st 85198185 andere 7 p/st 85198195 andere 2 p/st 851989 andere Tonwiedergabegeräte, ohne eingebaute Tonaufnahmevorrichtung 85198911 Schallplattenspieler, ausgenommen solche der Unterposition 851920 2 p/st 85198915 Diktiergeräte 5 p/st 85198919 andere 4,5 p/st 85198990 andere 2 p/st 8520 8521 Videogeräte zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe, auch mit eingebautem Videotuner 852110 Magnetbandgeräte 85211020 für Magnetbänder mit einer Breite von 1,3 cm oder weniger und einer Bandlaufgeschwindigkeit bei der Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe von 50 mm oder weniger pro Sekunde 14 p/st 85211095 andere 8 p/st 85219000 andere 13,9 p/st 8522 Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der Positionen 8519 bis 8521 bestimmt 85221000 Tonabnehmer für Rillentonträger 4 852290 andere 85229030 Nadeln; Diamanten, Saphire, andere Edelsteine, Schmucksteine, synthetische oder rekonstituierte Steine, auch montiert frei andere zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen) 85229041 für Telefonanrufbeantworter der Unterposition 85195000 frei 85229049 andere 4 85229070 Baugruppen für Kassetteneinzellaufwerke mit einer Gesamthöhe von 53 mm oder weniger, von der für die Herstellung von Geräten für die Tonaufnahme und für die Herstellung von Geräten für die Tonwiedergabe verwendeten Art frei 85229080 andere 4 8523 Platten, Bänder, nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen, „intelligente Karten (smart cards)” und andere Tonträger oder ähnliche Aufzeichnungsträger, mit oder ohne Aufzeichnung, einschließlich der zur Plattenherstellung dienenden Matrizen und Galvanos, ausgenommen Waren des Kapitels 37 magnetische Aufzeichnungsträger 85232100 Karten mit Magnetstreifen 3,5 p/st 852329 andere Magnetbänder, Magnetplatten 85232915 ohne Aufzeichnung frei p/st andere 85232931 zur anderen als Ton- oder Bildwiedergabe frei p/st 85232933 zur Wiedergabe von Programmen, Daten, Ton und Bildern, die in maschinenlesbarer Binärform aufgezeichnet sind und über eine automatische Datenverarbeitungsmaschine gehandhabt oder verändert werden können frei p/st 85232939 andere 3,5 p/st 85232990 andere 3,5 852340 optische Aufzeichnungsträger ohne Aufzeichnung 85234011 Platten ( „discs” ) für Laserabnehmersysteme, mit einer Aufnahmekapazität von 900 Megabytes oder weniger, nicht löschbar frei p/st 85234013 Platten ( „discs” ) für Laserabnehmersysteme, mit einer Aufnahmekapazität von mehr als 900 Megabytes bis 18 Gigabytes, nicht löschbar frei p/st 85234019 andere frei andere Platten ( „discs” ) für Laserabnehmersysteme 85234025 zur anderen als Ton- oder Bildwiedergabe frei p/st nur zur Tonwiedergabe 85234031 mit einem Durchmesser von 6,5 cm oder weniger 3,5 p/st 85234039 mit einem Durchmesser von mehr als 6,5 cm 3,5 p/st andere 85234045 zur Wiedergabe von Programmen, Daten, Ton und Bildern, die in maschinenlesbarer Binärform aufgezeichnet sind und über eine automatische Datenverarbeitungsmaschine gehandhabt oder verändert werden können frei p/st andere 85234051 „Digital versatile discs (DVD)” 3,5 p/st 85234059 andere 3,5 p/st andere 85234091 zur anderen als Ton- oder Bildwiedergabe frei p/st 85234093 zur Wiedergabe von Programmen, Daten, Ton und Bildern, die in maschinenlesbarer Binärform aufgezeichnet sind und über eine automatische Datenverarbeitungsmaschine gehandhabt oder verändert werden können frei p/st 85234099 andere 3,5 p/st Halbleiter-Aufzeichnungsträger 852351 nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen 85235110 ohne Aufzeichnung frei p/st andere 85235191 zur anderen als Ton- oder Bildwiedergabe frei p/st 85235193 zur Wiedergabe von Programmen, Daten, Ton und Bildern, die in maschinenlesbarer Binärform aufgezeichnet sind und über eine automatische Datenverarbeitungsmaschine gehandhabt oder verändert werden können frei p/st 85235199 andere 3,5 p/st 852352 „intelligente Karten (smart cards)” 85235210 mit mindestens zwei elektronischen integrierten Schaltungen 3,7 p/st 85235290 andere frei p/st 852359 andere 85235910 ohne Aufzeichnung frei p/st andere 85235991 zur anderen als Ton- oder Bildwiedergabe frei p/st 85235993 zur Wiedergabe von Programmen, Daten, Ton und Bildern, die in maschinenlesbarer Binärform aufgezeichnet sind und über eine automatische Datenverarbeitungsmaschine gehandhabt oder verändert werden können frei p/st 85235999 andere 3,5 p/st 852380 andere 85238010 ohne Aufzeichnung frei andere 85238091 zur anderen als Ton- oder Bildwiedergabe frei 85238093 zur Wiedergabe von Programmen, Daten, Ton und Bildern, die in maschinenlesbarer Binärform aufgezeichnet sind und über eine automatische Datenverarbeitungsmaschine gehandhabt oder verändert werden können frei 85238099 andere 3,5 8524 8525 Sendegeräte für den Rundfunk oder das Fernsehen, auch mit eingebautem Empfangsgerät oder Tonaufnahme oder Tonwiedergabegerät; Fernsehkameras, digitale Fotoapparate und Videokameraaufnahmegeräte 85255000 Sendegeräte 3,6 p/st 85256000 Sendegeräte mit eingebautem Empfangsgerät frei p/st 852580 Fernsehkameras, digitale Fotoapparate und Videokameraaufnahmegeräte Fernsehkameras 85258011 mit 3 oder mehr Bildaufnahmeröhren 3 p/st 85258019 andere 4,9 p/st 85258030 digitale Fotoapparate frei p/st Videokameraaufnahmegeräte 85258091 nur mit Aufzeichnungsmöglichkeit des durch die Kamera aufgenommenen Tons und Bildes 4,9 p/st 85258099 andere 14(100) p/st 8526 Funkmessgeräte (Radargeräte), Funknavigationsgeräte und Funkfernsteuergeräte 85261000 Funkmessgeräte (Radargeräte) 3,7 andere 852691 Funknavigationsgeräte 85269120 Funknavigationsempfangsgeräte 3,7 p/st 85269180 andere 3,7 85269200 Funkfernsteuergeräte 3,7 8527 Rundfunkempfangsgeräte, auch in einem gemeinsamen Gehäuse mit einem Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät oder einer Uhr kombiniert Rundfunkempfangsgeräte, die ohne externe Energiequelle betrieben werden können 852712 Radiokassettengeräte im Taschenformat 85271210 mit analogem und digitalem Abnehmersystem 14 p/st 85271290 andere 10 p/st 852713 andere Geräte, kombiniert mit Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräten 85271310 mit Laserabnehmersystem 12 p/st andere 85271391 Kassettengeräte mit analogem und digitalem Abnehmersystem 14 p/st 85271399 andere 10 p/st 85271900 andere frei p/st Rundfunkempfangsgeräte von der in Kraftfahrzeugen verwendeten Art, die nur mit externer Energiequelle betrieben werden können 852721 kombiniert mit Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräten Geräte, die digitale Radio-Daten-System-Signale (RDS) empfangen und decodieren können 85272120 mit Laserabnehmersystem 14 p/st andere 85272152 Kassettengeräte mit analogem und digitalem Abnehmersystem 14 p/st 85272159 andere 10 p/st andere 85272170 mit Laserabnehmersystem 14 p/st andere 85272192 Kassettengeräte mit analogem und digitalem Abnehmersystem 14 p/st 85272198 andere 10 p/st 85272900 andere 12 p/st andere 852791 kombiniert mit Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräten mit einem oder mehreren Lautsprechern in einem gemeinsamen Gehäuse 85279111 Kassettengeräte mit analogem und digitalem Abnehmersystem 14 p/st 85279119 andere 10 p/st andere 85279135 mit Laserabnehmersystem 12 p/st andere 85279191 Kassettengeräte mit analogem und digitalem Abnehmersystem 14 p/st 85279199 andere 10 p/st 852792 nicht mit Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräten, jedoch mit Uhr kombiniert 85279210 Radiowecker frei p/st 85279290 andere 9 p/st 85279900 andere 9 p/st 8528 Monitore und Projektoren, ohne eingebautes Fernsehempfangsgerät; Fernsehempfangsgeräte, auch mit eingebautem Rundfunkempfangsgerät oder Ton- oder Bildaufzeichnungs- oder -wiedergabegerät Monitore mit Kathodenstrahlröhre 85284100 von der ausschließlich oder hauptsächlich in einem automatischen Datenverarbeitungssystem der Position 8471 verwendeten Art frei p/st 852849 andere 85284910 für schwarzweißes oder anderes einfarbiges Bild 14 p/st für mehrfarbiges Bild 85284935 mit einem Verhältnis der Breite zur Höhe des Bildschirms von weniger als 1,5 14 p/st andere 85284991 mit Abtastparametern von 625 Zeilen oder weniger 14 p/st 85284999 mit Abtastparametern von mehr als 625 Zeilen 14 p/st andere Monitore 85285100 von der ausschließlich oder hauptsächlich in einem automatischen Datenverarbeitungssystem der Position 8471 verwendeten Art frei p/st 852859 andere 85285910 für schwarzweißes oder anderes einfarbiges Bild 14 p/st 85285990 für mehrfarbiges Bild 14 p/st Projektoren 85286100 von der ausschließlich oder hauptsächlich in einem automatischen Datenverarbeitungssystem der Position 8471 verwendeten Art frei p/st 852869 andere 85286910 mittels Flachbildschirm (z. B. einer Flüssigkristallvorrichtung) von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen erzeugte digitale Informationen anzeigend frei p/st andere 85286991 für schwarzweißes oder anderes einfarbiges Bild 2 p/st 85286999 für mehrfarbiges Bild 14 p/st Fernsehempfangsgeräte, auch mit eingebautem Rundfunkempfangsgerät oder Ton- oder Bildaufzeichnungs- oder -wiedergabegerät 852871 der Beschaffenheit nach nicht für den Einbau eines Videobildschirms hergerichtet Videotuner 85287111 zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen) zum Einbau in automatische Datenverarbeitungsmaschinen frei p/st 85287113 Geräte auf Mikroprozessorenbasis, mit eingebautem Modem für den Internetanschluss, für den interaktiven Informationsaustausch, geeignet zum Empfang von Fernsehsignalen ( „Set-Top-Boxen (STB) mit Kommunikationsfunktion” ) frei p/st 85287119 andere 14 p/st 85287190 andere 14 p/st 852872 andere, für mehrfarbiges Bild 85287210 Projektionsfernsehgeräte 14 p/st 85287220 Geräte mit eingebautem Videoaufnahme- oder Videowiedergabegerät 14 p/st andere mit eingebauter Bildröhre mit einem Verhältnis der Breite zur Höhe des Bildschirms von weniger als 1,5 und mit einer Diagonale des Bildschirms von 85287231 42 cm oder weniger 14 p/st 85287233 mehr als 42 cm bis 52 cm 14 p/st 85287235 mehr als 52 cm bis 72 cm 14 p/st 85287239 mehr als 72 cm 14 p/st andere mit Abtastparametern von 625 Zeilen oder weniger und mit einer Diagonale des Bildschirms von 85287251 75 cm oder weniger 14 p/st 85287259 mehr als 75 cm 14 p/st 85287275 mit Abtastparametern von mehr als 625 Zeilen 14 p/st andere 85287291 mit einem Verhältnis der Breite zur Höhe des Bildschirms von weniger als 1,5 14 p/st 85287299 andere 14 p/st 85287300 andere, für schwarzweißes oder anderes einfarbiges Bild 2 p/st 8529 Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der Positionen 8525 bis 8528 bestimmt 852910 Antennen und Antennenreflektoren aller Art; Teile, die erkennbar mit diesen Waren verwendet werden Antennen 85291011 Teleskop- und Stabantennen für Taschen-, Koffer- und Kraftfahrzeugempfangsgeräte 5 Außenantennen für Rundfunk- und Fernsehempfang 85291031 für Empfang über Satellit 3,6 85291039 andere 3,6 85291065 Innenantennen für Rundfunk- und Fernsehempfang, einschließlich Geräteeinbauantennen 4 85291069 andere 3,6 85291080 Filter und Weichen, für Antennen 3,6 85291095 andere 3,6 852990 andere 85299020 Teile von Geräten der Unterpositionen 85256000, 85258030, 85284100, 85285100 und 85286100 frei andere Möbel und Gehäuse 85299041 aus Holz 2 85299049 andere 3 85299065 zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen) 3 andere 85299092 für Fernsehkameras der Unterpositionen 85258011 und 85258019 und Geräte der Positionen 8527 und 8528 5 85299097 andere 3 8530 Elektrische Verkehrssignal-, Verkehrssicherungs-, Verkehrsüberwachungs- und Verkehrssteuergeräte für Schienenwege oder dergleichen, Straßen, Binnenwasserstraßen, Parkplätze oder Parkhäuser, Hafenanlagen oder Flughäfen (ausgenommen solche der Position 8608) 85301000 Geräte für Schienenwege oder dergleichen 1,7 85308000 andere Geräte 1,7 85309000 Teile 1,7 8531 Elektrische Hör- und Sichtsignalgeräte (z. B. Läutewerke, Sirenen, Anzeigetafeln, Einbruchs- oder Diebstahlalarmgeräte und Feuermelder), ausgenommen solche der Position 8512 oder 8530 853110 Einbruchs- oder Diebstahlalarmgeräte, Feuermelder und ähnliche Geräte 85311030 von der für Gebäude verwendeten Art 2,2 p/st 85311095 andere 2,2 p/st 853120 Anzeigetafeln mit Flüssigkristallanzeige (LCD) oder Leuchtdiodenanzeige (LED) 85312020 mit Leuchtdiodenanzeige (LED) frei mit Flüssigkristallanzeige (LCD) 85312040 mit aktiver Matrix-Flüssigkristallanzeige (LCD) frei 85312095 andere frei 853180 andere Geräte 85318020 mit Flachbildschirm frei 85318095 andere 2,2 853190 Teile 85319020 von Geräten der Unterpositionen 853120 und 85318020 frei 85319085 andere 2,2 8532 Elektrische Festkondensatoren, Drehkondensatoren und andere einstellbare Kondensatoren 85321000 Festkondensatoren, ihrer Beschaffenheit nach für Ströme mit 50/60 Hz bestimmt und mit einer Blindleistung von 0,5 kvar oder mehr (Leistungskondensatoren) frei andere Festkondensatoren 85322100 Tantalkondensatoren frei 85322200 Aluminium-Elektrolytkondensatoren frei 85322300 einschichtige Keramikkondensatoren frei 85322400 mehrschichtige Keramikkondensatoren frei 85322500 Papierkondensatoren und Kunststoffkondensatoren frei 85322900 andere frei 85323000 Drehkondensatoren und andere einstellbare Kondensatoren frei 85329000 Teile frei 8533 Elektrische Widerstände (einschließlich Rheostate und Potenziometer), ausgenommen Heizwiderstände 85331000 Kohlemasse- und Kohleschichtfestwiderstände frei andere Festwiderstände 85332100 für eine Leistung von 20 W oder weniger frei 85332900 andere frei Draht-Stellwiderstände (einschließlich Rheostate und Potenziometer) 85333100 für eine Leistung von 20 W oder weniger frei 85333900 andere frei 853340 andere Stellwiderstände (einschließlich Rheostate und Potenziometer) 85334010 für eine Leistung von 20 W oder weniger frei 85334090 andere frei 85339000 Teile frei 853400 Gedruckte Schaltungen nur mit Leiterbahnen oder Kontakten 85340011 Mehrlagenschaltungen frei 85340019 andere frei 85340090 mit anderen passiven Elementen frei 8535 Elektrische Geräte zum Schließen, Unterbrechen, Schützen oder Verbinden von elektrischen Stromkreisen (z. B. Schalter, Sicherungen, Blitzschutzvorrichtungen, Spannungsbegrenzer, Überspannungsableiter, Steckvorrichtungen und andere Verbindungselemente sowie Verbindungskästen), für eine Spannung von mehr als 1000 V 85351000 Sicherungen 2,7 Leistungsschalter 85352100 für eine Spannung von weniger als 72,5 kV 2,7 85352900 andere 2,7 853530 Trennschalter sowie Ein- und Ausschalter 85353010 für eine Spannung von weniger als 72,5 kV 2,7 85353090 andere 2,7 85354000 Blitzschutzvorrichtungen, Spannungsbegrenzer und Überspannungsableiter 2,7 85359000 andere 2,7 8536 Elektrische Geräte zum Schließen, Unterbrechen, Schützen oder Verbinden von elektrischen Stromkreisen (z. B. Schalter, Relais, Sicherungen, Überspannungsableiter, Steckvorrichtungen, Lampenfassungen und andere Verbindungselemente, Verbindungskästen), für eine Spannung von 1000 V oder weniger; Verbinder für optische Fasern, Bündel aus optischen Fasern oder optische Kabel 853610 Sicherungen 85361010 für eine Stromstärke von 10 A oder weniger 2,3 85361050 für eine Stromstärke von mehr als 10 A bis 63 A 2,3 85361090 für eine Stromstärke von mehr als 63 A 2,3 853620 Leistungsschalter 85362010 für eine Stromstärke von 63 A oder weniger 2,3 85362090 für eine Stromstärke von mehr als 63 A 2,3 853630 andere Geräte zum Schützen von elektrischen Stromkreisen 85363010 für eine Stromstärke von 16 A oder weniger 2,3 85363030 für eine Stromstärke von mehr als 16 A bis 125 A 2,3 85363090 für eine Stromstärke von mehr als 125 A 2,3 Relais 853641 für eine Spannung von 60 V oder weniger 85364110 für eine Stromstärke von 2 A oder weniger 2,3 85364190 für eine Stromstärke von mehr als 2 A 2,3 85364900 andere 2,3 853650 andere Schalter 85365003 elektronische Wechselstromschalter, aus optisch gekoppelten Ein- und Ausgangsschaltkreisen (Thyristor-Wechselstromschalter) frei 85365005 elektronische Schalter, auch temperaturgeschützt, aus einem Transistor und einem Logikschaltkreis (Chip-on-chip-Technologie) frei 85365007 elektromechanische Schnappschalter für eine Stromstärke von 11 A oder weniger frei andere für eine Spannung von 60 V oder weniger 85365011 Tastenschalter 2,3 85365015 Drehschalter 2,3 85365019 andere 2,3 85365080 andere 2,3 Lampenfassungen und Steckvorrichtungen 853661 Lampenfassungen 85366110 mit Edisongewinde 2,3 85366190 andere 2,3 853669 andere 85366910 für Koaxialkabel frei 85366930 für gedruckte Schaltungen frei 85366990 andere 2,3 85367000 Verbinder für optische Fasern, Bündel aus optischen Fasern oder optische Kabel 3 853690 andere Geräte 85369001 vorgefertigte Schienenverteilungen für elektrische Leitungen 2,3 85369010 Verbindungs- und Kontaktelemente für Drähte und Kabel frei 85369020 Wafer-Prober frei 85369085 andere 2,3 8537 Tafeln, Felder, Konsolen, Pulte, Schränke und andere Träger, mit mehreren Geräten der Position 8535 oder 8536 ausgerüstet, zum elektrischen Schalten oder Steuern oder für die Stromverteilung, einschließlich solcher mit eingebauten Instrumenten oder Geräten des Kapitels 90, sowie numerische Steuerungen, ausgenommen Vermittlungseinrichtungen der Position 8517 853710 für eine Spannung von 1000 V oder weniger 85371010 Steuerschränke für numerische Steuerungen mit eingebauter automatischer Datenverarbeitungsmaschine 2,1 andere 85371091 speicherprogrammierbare Steuerungen 2,1 85371099 andere 2,1 853720 für eine Spannung von mehr als 1000 V 85372091 für eine Spannung von mehr als 1000 V bis 72,5 kV 2,1 85372099 für eine Spannung von mehr als 72,5 kV 2,1 8538 Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der Position 8535, 8536 oder 8537 bestimmt 85381000 Tafeln, Felder, Konsolen, Pulte, Schränke und andere Träger für Waren der Position 8537, nicht mit den zugehörigen Geräten ausgerüstet 2,2 853890 andere für Wafer-Prober der Unterposition 85369020 85389011 zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen) 3,2(99) 85389019 andere 1,7(99) andere 85389091 zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen) 3,2 85389099 andere 1,7 8539 Elektrische Glühlampen und Entladungslampen, einschließlich innenverspiegelte Scheinwerferlampen (sealed beam lamp units) und Ultraviolett- und Infrarotlampen; Bogenlampen 85391000 innenverspiegelte Scheinwerferlampen (sealed beam lamp units) 2,7 p/st andere Glühlampen, ausgenommen Ultraviolett- und Infrarotlampen 853921 Wolfram-Halogen-Glühlampen 85392130 Lampen von der für Krafträder und andere Kraftfahrzeuge verwendeten Art 2,7 p/st andere, für eine Spannung von 85392192 mehr als 100 V 2,7 p/st 85392198 100 V oder weniger 2,7 p/st 853922 andere, mit einer Leistung von 200 W oder weniger und für eine Spannung von mehr als 100 V 85392210 Reflektorlampen 2,7 p/st 85392290 andere 2,7 p/st 853929 andere 85392930 Lampen von der für Krafträder und andere Kraftfahrzeuge verwendeten Art 2,7 p/st andere, für eine Spannung von 85392992 mehr als 100 V 2,7 p/st 85392998 100 V oder weniger 2,7 p/st Entladungslampen, ausgenommen Ultraviolettlampen 853931 Glühkathoden-Leuchtstofflampen 85393110 mit zwei Lampensockeln 2,7 p/st 85393190 andere 2,7 p/st 853932 Quecksilber- oder Natriumdampflampen; Halogen-Metalldampflampen 85393210 Quecksilberdampflampen 2,7 p/st 85393250 Natriumdampflampen 2,7 p/st 85393290 Halogen-Metalldampflampen 2,7 p/st 85393900 andere 2,7 p/st Ultraviolett- und Infrarotlampen; Bogenlampen 85394100 Bogenlampen 2,7 p/st 853949 andere 85394910 Ultraviolettlampen 2,7 p/st 85394930 Infrarotlampen 2,7 p/st 853990 Teile 85399010 Lampensockel 2,7 85399090 andere 2,7 8540 Glühkathoden-, Kaltkathoden- und Fotokathoden-Elektronenröhren (z. B. Vakuumröhren, dampf- oder gasgefüllte Röhren, Quecksilberdampfgleichrichterröhren, Kathodenstrahlröhren und Bildaufnahmeröhren für Fernsehkameras) Kathodenstrahlröhren für Fernsehempfangsgeräte, einschließlich Kathodenstrahlröhren für Videomonitore 854011 für mehrfarbiges Bild mit einem Verhältnis der Breite zur Höhe des Bildschirms von weniger als 1,5 und mit einer Diagonale des Bildschirms von 85401111 42 cm oder weniger 14 p/st 85401113 mehr als 42 cm bis 52 cm 14 p/st 85401115 mehr als 52 cm bis 72 cm 14 p/st 85401119 mehr als 72 cm 14 p/st andere, mit einer Diagonale des Bildschirms von 85401191 75 cm oder weniger 14 p/st 85401199 mehr als 75 cm 14 p/st 85401200 für schwarzweißes oder anderes einfarbiges Bild 7,5 p/st 854020 Bildaufnahmeröhren für Fernsehkameras; Bildwandler- und Bildverstärkerröhren; andere Fotokathodenröhren 85402010 Bildaufnahmeröhren für Fernsehkameras 2,7 p/st 85402080 andere 2,7 p/st 85404000 Anzeigeröhren für Datenmonitore, für mehrfarbiges Bild, mit einem Phosphor-Bildpunkteabstand von weniger als 0,4 mm 2,6 p/st 85405000 Anzeigeröhren für Datenmonitore, für schwarzweißes oder anderes einfarbiges Bild 2,6 p/st 85406000 andere Kathodenstrahlröhren 2,6 p/st Höchstfrequenzröhren (z. B. Magnetrone, Klystrone, Wanderfeldröhren, Karcinotrone), ausgenommen gittergesteuerte Röhren 85407100 Magnetrone 2,7 p/st 85407200 Klystrone 2,7 p/st 85407900 andere 2,7 p/st andere Elektronenröhren 85408100 Empfänger- und Verstärkerröhren 2,7 p/st 85408900 andere 2,7 p/st Teile 85409100 von Kathodenstrahlröhren 2,7 85409900 andere 2,7 8541 Dioden, Transistoren und ähnliche Halbleiterbauelemente; lichtempfindliche Halbleiterbauelemente (einschließlich Fotoelemente, auch zu Modulen zusammengesetzt oder in Form von Tafeln); Leuchtdioden; gefasste oder montierte piezoelektrische Kristalle 85411000 Dioden, andere als Fotodioden und Leuchtdioden frei Transistoren, andere als Fototransistoren 85412100 mit einer Verlustleistung von weniger als 1 W frei 85412900 andere frei 85413000 Thyristoren, Diacs und Triacs, ausgenommen lichtempfindliche Halbleiterbauelemente frei 854140 lichtempfindliche Halbleiterbauelemente (einschließlich Fotoelemente, auch zu Modulen zusammengesetzt oder in Form von Tafeln); Leuchtdioden 85414010 Leuchtdioden, einschließlich Laserdioden frei 85414090 andere frei 85415000 andere Halbleiterbauelemente frei 85416000 gefasste oder montierte piezoelektrische Kristalle frei 85419000 Teile frei 8542 Elektronische integrierte Schaltungen elektronische integrierte Schaltungen 854231 Prozessoren und Steuer- und Kontrollschaltungen, auch in Verbindung mit Speichern, Wandlern, logischen Schaltungen, Verstärkern, Uhren und Taktgeberschaltungen oder anderen Schaltungen 85423110 in Anmerkung 8 Buchstabe b Ziffer 3 zu diesem Kapitel genannte Waren frei 85423190 andere frei 854232 Speicher 85423210 in Anmerkung 8 Buchstabe b Ziffer 3 zu diesem Kapitel genannte Waren frei andere dynamische Schreib-Lesespeicher mit wahlfreiem Zugriff (so genannte dynamische RAMs, DRAMs) 85423231 mit einer Speicherkapazität von 512 Mbit oder weniger frei p/st 85423239 mit einer Speicherkapazität von mehr als 512 Mbit frei p/st 85423245 statische Schreib-Lesespeicher mit wahlfreiem Zugriff (so genannte statische RAMs, SRAMs), einschließlich Cache-Schreib-Lesespeicher mit wahlfreiem Zugriff (so genannte Cache-RAMs) frei p/st 85423255 UV-löschbare, programmierbare Lesespeicher (so genannte EPROMs) frei p/st elektrisch löschbare, programmierbare Lesespeicher (so genannte E2PROMs), einschließlich Flash E2PROMs Flash E2PROMs 85423261 mit einer Speicherkapazität von 512 Mbit oder weniger frei p/st 85423269 mit einer Speicherkapazität von mehr als 512 Mbit frei p/st 85423275 andere frei p/st 85423290 andere Speicher frei 85423300 Verstärker frei 854239 andere 85423910 in Anmerkung 8 Buchstabe b Ziffer 3 zu diesem Kapitel genannte Waren frei 85423990 andere frei 85429000 Teile frei 8543 Elektrische Maschinen, Apparate und Geräte, mit eigener Funktion, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen 85431000 Teilchenbeschleuniger 4 85432000 Signalgeneratoren 3,7 85433000 Maschinen, Apparate und Geräte für die Galvanotechnik, Elektrolyse oder Elektrophorese 3,7 854370 andere Maschinen, Apparate und Geräte 85437010 Geräte mit Übersetzungs- oder Wörterbuchfunktionen frei 85437030 Antennenverstärker 3,7 Sonnenbänke, Sonnenlampen und ähnliche Bräunungsgeräte für Leuchtstoffröhren für ultraviolette A-Strahlen 85437051 mit einer Länge der längsten Leuchtstoffröhre von 100 cm oder weniger 3,7 p/st 85437055 andere 3,7 p/st 85437059 andere 3,7 p/st 85437060 Elektrozaungeräte 3,7 85437090 andere 3,7 85439000 Teile 3,7 8544 Isolierte (auch lackisolierte oder elektrolytisch oxidierte) Drähte, Kabel (einschließlich Koaxialkabel) und andere isolierte elektrische Leiter, auch mit Anschlussstücken; Kabel aus optischen, einzeln umhüllten Fasern, auch elektrische Leiter enthaltend oder mit Anschlussstücken versehen Wickeldrähte 854411 aus Kupfer 85441110 lackiert 3,7 85441190 andere 3,7 854419 andere 85441910 lackiert 3,7 85441990 andere 3,7 85442000 Koaxialkabel und andere koaxiale elektrische Leiter 3,7 85443000 Zündkabelsätze und andere Kabelsätze von der für Beförderungsmittel verwendeten Art 3,7 andere elektrische Leiter, für eine Spannung von 1000 V oder weniger 854442 mit Anschlussstücken versehen 85444210 von der für die Telekommunikation verwendeten Art frei 85444290 andere 3,3 854449 andere 85444920 von der für die Telekommunikation verwendeten Art, für eine Spannung von 80 V oder weniger frei andere 85444991 Drähte und Kabel, mit einem Durchmesser der Leitereinzeldrähte von mehr als 0,51 mm 3,7 andere 85444993 für eine Spannung von 80 V oder weniger 3,7 85444995 für eine Spannung von mehr als 80 V, jedoch weniger als 1000 V 3,7 85444999 für eine Spannung von 1000 V 3,7 854460 andere elektrische Leiter, für eine Spannung von mehr als 1000 V 85446010 mit Kupferleitern 3,7 85446090 mit anderen Leitern 3,7 85447000 Kabel aus optischen Fasern frei 8545 Kohleelektroden, Kohlebürsten, Lampenkohlen, Batterie- und Elementekohlen und andere Waren für elektrotechnische Zwecke, aus Grafit oder anderem Kohlenstoff, auch in Verbindung mit Metall Elektroden 85451100 von der für Öfen verwendeten Art 2,7 854519 andere 85451910 Elektroden für Elektrolyseanlagen 2,7 85451990 andere 2,7 85452000 Kohlebürsten 2,7 854590 andere 85459010 Heizwiderstände 1,7 85459090 andere 2,7 8546 Elektrische Isolatoren aus Stoffen aller Art 85461000 aus Glas 3,7 854620 aus keramischen Stoffen 85462010 ohne Metallteile 4,7 mit Metallteilen 85462091 für Starkstromfreileitungen und Fahrleitungen 4,7 85462099 andere 4,7 854690 andere 85469010 aus Kunststoffen 3,7 85469090 andere 3,7 8547 Isolierteile, ganz aus Isolierstoffen oder nur mit in die Masse eingepressten einfachen Metallteilen zum Befestigen (z. B. mit eingepressten Hülsen mit Innengewinde), für elektrische Maschinen, Apparate, Geräte oder Installationen, ausgenommen Isolatoren der Position 8546; Isolierrohre und Verbindungsstücke dazu, aus unedlen Metallen, mit Innenisolierung 854710 Isolierteile aus keramischen Stoffen 85471010 mit einem Gehalt an Metalloxiden von 80 GHT oder mehr 4,7 85471090 andere 4,7 85472000 Isolierteile aus Kunststoffen 3,7 85479000 andere 3,7 8548 Abfälle und Schrott von elektrischen Primärelementen, Primärbatterien und Akkumulatoren; ausgebrauchte elektrische Primärelemente, Primärbatterien und Akkumulatoren; elektrische Teile von Maschinen, Apparaten und Geräten, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen 854810 Abfälle und Schrott von elektrischen Primärelementen, Primärbatterien und Akkumulatoren; ausgebrauchte elektrische Primärelemente, Primärbatterien und Akkumulatoren 85481010 ausgebrauchte elektrische Primärelemente und Primärbatterien 4,7 p/st ausgebrauchte elektrische Akkumulatoren 85481021 Blei-Akkumulatoren 2,6 ce/el 85481029 andere 2,6 ce/el Abfälle und Schrott von elektrischen Primärelementen, Primärbatterien und Akkumulatoren 85481091 Blei enthaltend frei 85481099 andere frei 854890 andere 85489020 Speicher in Form von Mehrfachkombinationen wie Stack-D-RAMs oder Module frei 85489090 andere 2,7

ABSCHNITT XVII

Anmerkungen

1.
Zu Abschnitt XVII gehören nicht die in Position 9503 oder 9508 erfassten Waren sowie Rodelschlitten, Bobschlitten und dergleichen (Position 9506).
2.
Folgende Waren sind nicht als „Teile” oder als „Zubehör” einzureihen, auch wenn sie erkennbar für Waren des Abschnitts XVII bestimmt sind:

a)
Dichtungen und dergleichen aus Stoffen aller Art (Einreihung nach Stoffbeschaffenheit oder nach Position 8484) sowie andere Waren aus Weichkautschuk (Position 4016);
b)
Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39);
c)
Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge);
d)
Waren der Position 8306;
e)
Maschinen, Apparate und Geräte der Positionen 8401 bis 8479 sowie Teile davon; Waren der Position 8481 oder 8482 und die in Position 8483 erfassten Teile von Motoren oder anderen Kraftmaschinen;
f)
elektrische Maschinen, Apparate und Geräte sowie elektrisches Zubehör (Kapitel 85);
g)
Instrumente, Apparate und Geräte des Kapitels 90;
h)
Waren des Kapitels 91;
ij)
Waffen (Kapitel 93);
k)
Beleuchtungskörper und Teile davon, der Position 9405;
l)
Bürsten, die Fahrzeugteile sind (Position 9603).

3.
„Teile” und „Zubehör” im Sinne der Kapitel 86 bis 88 sind nur Teile und Zubehör, die erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Waren des Kapitels 86, 87 oder 88 bestimmt sind. Teile und Zubehör, für die zwei oder mehr Positionen der Kapitel 86 bis 88 in Betracht kommen, sind der Position zuzuweisen, die dem Hauptverwendungszweck der Teile oder des Zubehörs entspricht.
4.
In diesem Abschnitt werden:

a)
Fahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach zur Fortbewegung sowohl auf der Straße als auch auf Schienen gebaut sind, in die in Betracht kommende Position des Kapitels 87 eingereiht;
b)
schwimmfähige Kraftfahrzeuge (Amphibienfahrzeuge) in die in Betracht kommende Position des Kapitels 87 eingereiht;
c)
Luftfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach so gebaut sind, dass sie auch als Landfahrzeuge verwendet werden können, in die in Betracht kommende Position des Kapitels 88 eingereiht.

5.
Luftkissenfahrzeuge sind wie die Fahrzeuge einzureihen, denen sie am ähnlichsten sind, und zwar:

a)
in Kapitel 86, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, sich über einer Führungsschiene fortzubewegen (Luftkissenzüge);
b)
in Kapitel 87, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, sich über dem Boden oder in gleichem Maße über dem Boden und über dem Wasser fortzubewegen;
c)
in Kapitel 89, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, sich über dem Wasser fortzubewegen, auch wenn sie am Strand oder auf Landungsbrücken landen oder sich über Eisflächen fortbewegen können.

Teile und Zubehör für Luftkissenfahrzeuge sind wie Teile und Zubehör von Fahrzeugen der Position einzureihen, der die Luftkissenfahrzeuge aufgrund der vorstehenden Bestimmungen zugewiesen werden.

Ortsfestes Material für Verkehrswege von Luftkissenfahrzeugen ist wie ortsfestes Gleismaterial einzureihen; Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräte für Verkehrswege von Luftkissenfahrzeugen sind wie Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräte für Schienenwege einzureihen.

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Vorbehaltlich der Zusätzlichen Anmerkung 3 zu Kapitel 89 sind Werkzeuge und andere Waren zur Instandhaltung und Instandsetzung von Beförderungsmitteln wie die Beförderungsmittel einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für anderes Zubehör, das mit den Beförderungsmitteln, deren übliche Ausrüstung es darstellt, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft wird.
2.
Auf Antrag des Anmelders und bei Beachtung der von den zuständigen Behörden festgesetzten Voraussetzungen werden die Bestimmungen der Allgemeinen Vorschrift 2 Buchstabe a auch auf Waren der Positionen 8608, 8805, 8905 und 8907 angewendet, die in Teilsendungen ein- oder ausgehen.

KAPITEL 86

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 86 gehören nicht:

a)
Bahnschwellen aus Holz oder aus Beton, für Schienenwege, sowie Betonelemente zum Bau von Führungsschienen für Luftkissenzüge (Position 4406 oder 6810);
b)
Oberbaumaterial für Bahnen, aus Eisen oder Stahl, der Position 7302;
c)
elektrische Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräte der Position 8530.

2.
Zu Position 8607 gehören insbesondere:

a)
Achsen, Räder, Radsätze, Radreifen, Radsprengringe, Radkörper und andere Radteile;
b)
Untergestelle, Drehgestelle und Lenkgestelle;
c)
Achslager, Bremsvorrichtungen aller Art;
d)
Puffer, Zughaken und andere Kupplungsvorrichtungen, Faltenbälge;
e)
Wagenkästen und andere Aufbauten.

3.
Vorbehaltlich der Anmerkung 1 zu Kapitel 86 gehören zu Position 8608 insbesondere:

a)
zusammengesetzte Gleise, Drehscheiben, Prellböcke und Lademaße;
b)
bewegliche Scheiben- und Flügelsignale, Bahnschrankenbetätigungsvorrichtungen für schienengleiche Bahnübergänge, Vorrichtungen zur Nahbedienung der Weichen (Handstellböcke), Stellwerke zur Fernbedienung der Weichen oder Signale und andere mechanische (auch elektromechanische) Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräte, auch mit elektrischer Beleuchtungsvorrichtung ausgestattet, für Schienenwege oder dergleichen, Straßen, Binnenwasserstraßen, Parkplätze oder Parkhäuser, Hafenanlagen oder Flughäfen.

KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 8601 Elektrische Lokomotiven mit Stromspeisung aus dem Stromnetz oder aus Akkumulatoren 86011000 mit Stromspeisung aus dem Stromnetz 1,7 p/st 86012000 mit Stromspeisung aus Akkumulatoren 1,7 p/st 8602 Andere Lokomotiven; Lokomotivtender 86021000 dieselelektrische Lokomotiven 1,7 86029000 andere 1,7 8603 Triebwagen und Schienenbusse, ausgenommen solche der Position 8604 86031000 mit Stromspeisung aus dem Stromnetz 1,7 p/st 86039000 andere 1,7 p/st 86040000 Schienenfahrzeuge zur Gleisunterhaltung und andere Bahndienstfahrzeuge, auch selbstfahrend (z. B. Gerätewagen, Kranwagen, Wagen mit Gleisstopfmaschinen, Gleiskorrekturwagen, Messwagen und Draisinen) 1,7 p/st 86050000 Personenwagen, Gepäckwagen, Postwagen und andere schienengebundene Spezialwagen (ausgenommen Wagen der Position 8604) 1,7 p/st 8606 Schienengebundene Güterwagen 86061000 Kesselwagen und dergleichen 1,7 p/st 86063000 Selbstentladewagen, ausgenommen solche der Unterposition 860610 1,7 p/st andere 860691 gedeckt und geschlossen 86069110 ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt (Euratom) 1,7 p/st 86069180 andere 1,7 p/st 86069200 offen, mit nicht abnehmbaren Stirn- und Seitenwänden, deren Höhe mehr als 60 cm beträgt 1,7 p/st 86069900 andere 1,7 p/st 8607 Teile von Schienenfahrzeugen Drehgestelle, Lenkgestelle, Achsen und Räder, Teile davon 86071100 Triebgestelle 1,7 86071200 andere Drehgestelle und Lenkgestelle 1,7 860719 andere, einschließlich Teile davon Achsen, Radsätze, Räder und Radteile 86071901 aus Eisen oder Stahl, gegossen 2,7 86071911 aus Stahl, gesenkgeschmiedet 2,7 86071918 andere 2,7 Teile von Drehgestellen und Lenkgestellen 86071991 aus Eisen oder Stahl, gegossen 1,7 86071999 andere 1,7 Bremsvorrichtungen und Teile davon 860721 Druckluftbremsvorrichtungen und Teile davon 86072110 aus Eisen oder Stahl, gegossen 1,7 86072190 andere 1,7 860729 andere 86072910 aus Eisen oder Stahl, gegossen 1,7 86072990 andere 1,7 860730 Zughaken und andere Kupplungsvorrichtungen, Puffer, Teile davon 86073001 aus Eisen oder Stahl, gegossen 1,7 86073099 andere 1,7 andere 860791 von Lokomotiven 86079110 Achslager und Teile davon 3,7 andere 86079191 aus Eisen oder Stahl, gegossen 1,7 86079199 andere 1,7 860799 andere 86079910 Achslager und Teile davon 3,7 86079930 Wagenkästen und andere Aufbauten, Teile davon 1,7 86079950 Untergestelle und Teile davon 1,7 86079990 andere 1,7 860800 Ortsfestes Gleismaterial; mechanische (auch elektromechanische) Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräte für Schienenwege oder dergleichen, Straßen, Binnenwasserstraßen, Parkplätze oder Parkhäuser, Hafenanlagen oder Flughäfen; Teile davon 86080010 ortsfestes Gleismaterial und Geräte für Schienenwege 1,7 86080030 andere Geräte 1,7 86080090 Teile 1,7 860900 Warenbehälter (Container), einschließlich solcher für Flüssigkeiten oder Gase, ihrer Beschaffenheit nach für eine oder mehrere Beförderungsarten besonders bestimmt und ausgestattet 86090010 Warenbehälter (Container), die zum Schutz gegen Strahlung mit Blei verkleidet und zum Befördern radioaktiver Stoffe bestimmt sind (Euratom) frei p/st 86090090 andere frei p/st

KAPITEL 87

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 87 gehören nicht Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Beschaffenheit dazu bestimmt sind, nur auf Schienen zu fahren.
2.
Im Sinne des Kapitels 87 sind Zugmaschinen Kraftfahrzeuge, die im Wesentlichen zum Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten gebaut sind. Sie können auch Zusatzvorrichtungen haben, die es möglich machen, im Zusammenhang mit der Hauptverwendung der Zugmaschinen Werkzeuge, Geräte, Saatgut, Düngemittel usw. zu befördern.

Maschinen und Arbeitsgeräte, die ihrer Beschaffenheit nach auswechselbare Vorrichtungen zum Anbringen an Zugmaschinen der Position 8701 sind, werden in die für sie zutreffende Position eingereiht, selbst wenn sie mit der Zugmaschine, auch an ihr montiert, gestellt werden.

3.
Kraftwagenfahrgestelle mit Fahrerhaus gehören nicht zu Position 8706, sondern zu den Positionen 8702 bis 8704.
4.
Zu Position 8712 gehören alle zweirädrigen Kinderfahrräder. Andere Kinderfahrräder gehören zu Position 9503.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 8701 Zugmaschinen (ausgenommen Zugkraftkarren der Position 8709) 87011000 Einachsschlepper 3 p/st 870120 Sattel-Straßenzugmaschinen 87012010 neu 16 p/st 87012090 gebraucht 16 p/st 87013000 Gleiskettenzugmaschinen frei p/st 870190 andere Ackerschlepper und Forstschlepper (ausgenommen Einachsschlepper), auf Rädern neu, mit einer Motorleistung von 87019011 18 kW oder weniger frei p/st 87019020 mehr als 18 kW bis 37 kW frei p/st 87019025 mehr als 37 kW bis 59 kW frei p/st 87019031 mehr als 59 kW bis 75 kW frei p/st 87019035 mehr als 75 kW bis 90 kW frei p/st 87019039 mehr als 90 kW frei p/st 87019050 gebraucht frei p/st 87019090 andere 7 p/st 8702 Kraftfahrzeuge zum Befördern von 10 oder mehr Personen, einschließlich Fahrer 870210 mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) mit einem Hubraum von mehr als 2500 cm3 87021011 neu 16 p/st 87021019 gebraucht 16 p/st mit einem Hubraum von 2500 cm3 oder weniger 87021091 neu 10 p/st 87021099 gebraucht 10 p/st 870290 andere mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung mit einem Hubraum von mehr als 2800 cm3 87029011 neu 16 p/st 87029019 gebraucht 16 p/st mit einem Hubraum von 2800 cm3 oder weniger 87029031 neu 10 p/st 87029039 gebraucht 10 p/st 87029090 andere 10 p/st 8703 Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt (ausgenommen solche der Position 8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen 870310 Schneespezialfahrzeuge (einschließlich Motorschlitten); Spezialfahrzeuge zur Personenbeförderung auf Golfplätzen sowie ähnliche Fahrzeuge 87031011 Schneespezialfahrzeuge (einschließlich Motorschlitten), mit Kolbenverbrennungsmotor 5 p/st 87031018 andere 10 p/st andere Fahrzeuge mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung 870321 mit einem Hubraum von 1000 cm3 oder weniger 87032110 neu 10 p/st 87032190 gebraucht 10 p/st 870322 mit einem Hubraum von mehr als 1000 cm3 bis 1500 cm3 87032210 neu 10 p/st 87032290 gebraucht 10 p/st 870323 mit einem Hubraum von mehr als 1500 cm3 bis 3000 cm3 neu 87032311 Wohnmobile 10 p/st 87032319 andere 10 p/st 87032390 gebraucht 10 p/st 870324 mit einem Hubraum von mehr als 3000 cm3 87032410 neu 10 p/st 87032490 gebraucht 10 p/st andere Fahrzeuge mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) 870331 mit einem Hubraum von 1500 cm3 oder weniger 87033110 neu 10 p/st 87033190 gebraucht 10 p/st 870332 mit einem Hubraum von mehr als 1500 cm3 bis 2500 cm3 neu 87033211 Wohnmobile 10 p/st 87033219 andere 10 p/st 87033290 gebraucht 10 p/st 870333 mit einem Hubraum von mehr als 2500 cm3 neu 87033311 Wohnmobile 10 p/st 87033319 andere 10 p/st 87033390 gebraucht 10 p/st 870390 andere 87039010 Fahrzeuge mit Elektromotor 10 p/st 87039090 andere 10 p/st 8704 Lastkraftwagen 870410 Muldenkipper (Dumper), ihrer Beschaffenheit nach zur Verwendung außerhalb des Straßennetzes bestimmt 87041010 mit Kolbenverbrennungsmotor frei p/st 87041090 andere frei p/st andere, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) 870421 mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t oder weniger 87042110 ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt (Euratom) 3,5 p/st andere mit Motor mit einem Hubraum von mehr als 2500 cm3 87042131 neu 22 p/st 87042139 gebraucht 22 p/st mit Motor mit einem Hubraum von 2500 cm3 oder weniger 87042191 neu 10 p/st 87042199 gebraucht 10 p/st 870422 mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 5 t bis 20 t 87042210 ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt (Euratom) 3,5 p/st andere 87042291 neu 22 p/st 87042299 gebraucht 22 p/st 870423 mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 20 t 87042310 ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt (Euratom) 3,5 p/st andere 87042391 neu 22 p/st 87042399 gebraucht 22 p/st andere, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung 870431 mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t oder weniger 87043110 ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt (Euratom) 3,5 p/st andere mit Motor mit einem Hubraum von mehr als 2800 cm3 87043131 neu 22 p/st 87043139 gebraucht 22 p/st mit Motor mit einem Hubraum von 2800 cm3 oder weniger 87043191 neu 10 p/st 87043199 gebraucht 10 p/st 870432 mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 5 t 87043210 ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt (Euratom) 3,5 p/st andere 87043291 neu 22 p/st 87043299 gebraucht 22 p/st 87049000 andere 10 p/st 8705 Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken, ihrer Beschaffenheit nach nicht hauptsächlich zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt (z. B. Abschleppwagen, Kranwagen, Feuerwehrwagen, Betonmischwagen, Straßenkehrwagen, Straßensprengwagen, Werkstattwagen, Wagen mit Röntgenanlage) 87051000 Kranwagen (Autokrane) 3,7 p/st 87052000 Kraftfahrzeuge mit Bohrturm zum Tiefbohren 3,7 p/st 87053000 Feuerwehrwagen 3,7 p/st 87054000 Betonmischwagen (Lkw-Betonmischer) 3,7 p/st 870590 andere 87059010 Abschleppwagen 3,7 p/st 87059030 Betonpumpenwagen 3,7 p/st 87059090 andere 3,7 p/st 870600 Fahrgestelle für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, mit Motor Fahrgestelle für Zugmaschinen der Position 8701; Fahrgestelle für Kraftwagen der Position 8702, 8703 oder 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor), mit einem Hubraum von mehr als 2500 cm3 oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von mehr als 2800 cm3 87060011 für Kraftfahrzeuge der Position 8702 oder 8704 19 p/st 87060019 andere 6 p/st andere 87060091 für Kraftfahrzeuge der Position 8703 4,5 p/st 87060099 andere 10 p/st 8707 Karosserien (einschließlich Fahrerhäuser), für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 870710 für Kraftfahrzeuge der Position 8703 87071010 für die industrielle Montage 4,5 p/st 87071090 andere 4,5 p/st 870790 andere 87079010 für die industrielle Montage: von Einachsschleppern der Unterposition 870110, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2800 cm3 oder weniger, von Kraftfahrzeugen der Position 8705 4,5 p/st 87079090 andere 4,5 p/st 8708 Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 870810 Stoßstangen und Teile davon 87081010 für die industrielle Montage: von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2800 cm3 oder weniger, von Kraftfahrzeugen der Position 8705(11) 3 87081090 andere 4,5 andere Karosserieteile und anderes Karosseriezubehör (auch für Fahrerhäuser) 870821 Sicherheitsgurte 87082110 für die industrielle Montage: von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2800 cm3 oder weniger, von Kraftfahrzeugen der Position 8705(11) 3 p/st 87082190 andere 4,5 p/st 870829 andere 87082910 für die industrielle Montage: von Einachsschleppern der Unterposition 870110, von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2800 cm3 oder weniger, von Kraftfahrzeugen der Position 8705(11) 3 87082990 andere 4,5 870830 Bremsen und Servobremsen; Teile davon 87083010 für die industrielle Montage: von Einachsschleppern der Unterposition 870110, von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2800 cm3 oder weniger, von Kraftfahrzeugen der Position 8705(11) 3 andere 87083091 für Scheibenbremsen 4,5 87083099 andere 4,5 870840 Schaltgetriebe und Teile davon 87084020 für die industrielle Montage: von Einachsschleppern der Unterposition 870110, von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2800 cm3 oder weniger, von Kraftfahrzeugen der Position 8705(11) 3 andere 87084050 Schaltgetriebe 4,5 Teile 87084091 aus Stahl, gesenkgeschmiedet 4,5 87084099 andere 3,5 870850 Triebachsen mit Differential, auch mit anderen Kraftübertragungsvorrichtungen versehen, und nicht angetriebene Achsen; Teile davon 87085020 für die industrielle Montage: von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2800 cm3 oder weniger, von Kraftfahrzeugen der Position 8705(11) 3 andere 87085035 Triebachsen mit Differential, auch mit anderen Kraftübertragungsvorrichtungen versehen, und nicht angetriebene Achsen 4,5 Teile 87085055 aus Stahl, gesenkgeschmiedet 4,5 andere 87085091 für nicht angetriebene Achsen 4,5 87085099 andere 3,5 870870 Räder sowie Teile davon und Zubehör 87087010 für die industrielle Montage: von Einachsschleppern der Unterposition 870110, von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2800 cm3 oder weniger, von Kraftfahrzeugen der Position 8705(11) 3 andere 87087050 Räder aus Aluminium; Teile davon und Zubehör, aus Aluminium 4,5 87087091 in einem Stück gegossene Radteile in Sternform, aus Eisen oder Stahl 3 87087099 andere 4,5 870880 Aufhängesysteme und Teile davon (einschließlich Stoßdämpfer) 87088020 für die industrielle Montage: von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2800 cm3 oder weniger, von Kraftfahrzeugen der Position 8705(11) 3 andere 87088035 Stoßdämpfer 4,5 87088055 Stabilisatoren; Drehstabfedern 3,5 andere 87088091 aus Stahl, gesenkgeschmiedet 4,5 87088099 andere 3,5 andere Teile und anderes Zubehör 870891 Kühler und Teile davon 87089120 für die industrielle Montage: von Einachsschleppern der Unterposition 870110, von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2800 cm3 oder weniger, von Kraftfahrzeugen der Position 8705(11) 3 andere 87089135 Kühler 4,5 Teile 87089191 aus Stahl, gesenkgeschmiedet 4,5 87089199 andere 3,5 870892 Auspufftöpfe (Schalldämpfer) und Auspuffrohre; Teile davon 87089220 für die industrielle Montage: von Einachsschleppern der Unterposition 870110, von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2800 cm3 oder weniger, von Kraftfahrzeugen der Position 8705(11) 3 andere 87089235 Auspufftöpfe (Schalldämpfer) und Auspuffrohre 4,5 Teile 87089291 aus Stahl, gesenkgeschmiedet 4,5 87089299 andere 3,5 870893 Schaltkupplungen und Teile davon 87089310 für die industrielle Montage: von Einachsschleppern der Unterposition 870110, von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2800 cm3 oder weniger, von Kraftfahrzeugen der Position 8705(11) 3 87089390 andere 4,5 870894 Lenkräder, Lenksäulen und Lenkgetriebe; Teile davon 87089420 für die industrielle Montage: von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2800 cm3 oder weniger, von Kraftfahrzeugen der Position 8705(11) 3 andere 87089435 Lenkräder, Lenksäulen und Lenkgetriebe 4,5 Teile 87089491 aus Stahl, gesenkgeschmiedet 4,5 87089499 andere 3,5 870895 aufblasbare Sicherheits-Luftsäcke mit Füllsystem (Airbags); Teile davon 87089510 für die industrielle Montage: von Einachsschleppern der Unterposition 870110, von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2800 cm3 oder weniger, von Kraftfahrzeugen der Position 8705(11) 3 p/st andere 87089591 aus Stahl, gesenkgeschmiedet 4,5 87089599 andere 3,5 870899 andere 87089910 für die industrielle Montage: von Einachsschleppern der Unterposition 870110, von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2800 cm3 oder weniger, von Kraftfahrzeugen der Position 8705(11) 3 andere 87089993 aus Stahl, gesenkgeschmiedet 4,5 87089997 andere 3,5 8709 Kraftkarren ohne Hebevorrichtung, von der in Fabriken, Lagerhäusern, Hafenanlagen oder auf Flugplätzen zum Kurzstreckentransport von Waren verwendeten Art; Zugkraftkarren, von der auf Bahnhöfen verwendeten Art; Teile davon Kraftkarren 870911 Elektrokarren 87091110 ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt (Euratom) 2 p/st 87091190 andere 4 p/st 870919 andere 87091910 ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt (Euratom) 2 p/st 87091990 andere 4 p/st 87099000 Teile 3,5 87100000 Panzerkampfwagen und andere selbstfahrende gepanzerte Kampffahrzeuge, auch mit Waffen; Teile davon 1,7 8711 Krafträder (einschließlich Mopeds) und Fahrräder mit Hilfsmotor, auch mit Beiwagen; Beiwagen 87111000 mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit einem Hubraum von 50 cm3 oder weniger 8 p/st 871120 mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bis 250 cm3 87112010 Motorroller 8 p/st andere, mit einem Hubraum von 87112091 mehr als 50 cm3 bis 80 cm3 8 p/st 87112093 mehr als 80 cm3 bis 125 cm3 8 p/st 87112098 mehr als 125 cm3 bis 250 cm3 8 p/st 871130 mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit einem Hubraum von mehr als 250 cm3 bis 500 cm3 87113010 mit einem Hubraum von mehr als 250 cm3 bis 380 cm3 6 p/st 87113090 mit einem Hubraum von mehr als 380 cm3 bis 500 cm3 6 p/st 87114000 mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit einem Hubraum von mehr als 500 cm3 bis 800 cm3 6 p/st 87115000 mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit einem Hubraum von mehr als 800 cm3 6 p/st 87119000 andere 6 p/st 871200 Zweiräder und andere Fahrräder (einschließlich Lastendreiräder), ohne Motor 87120010 ohne Kugellager 15 p/st andere 87120030 Zweiräder 14 p/st 87120080 andere 15 p/st 8713 Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behinderte, auch mit Motor oder anderer Vorrichtung zur mechanischen Fortbewegung 87131000 ohne Vorrichtung zur mechanischen Fortbewegung frei p/st 87139000 andere frei p/st 8714 Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713 für Krafträder (einschließlich Mopeds) 87141100 Sättel 3,7 p/st 87141900 andere 3,7 87142000 für Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behinderte frei andere 871491 Rahmen und Gabeln sowie Teile davon 87149110 Rahmen 4,7 p/st 87149130 Gabeln 4,7 p/st 87149190 Teile 4,7 871492 Felgen und Speichen 87149210 Felgen 4,7 p/st 87149290 Speichen 4,7 871493 Naben (andere als Bremsnaben) und Freilaufzahnkränze 87149310 Naben 4,7 p/st 87149390 Freilaufzahnkränze 4,7 871494 Bremsen, einschließlich Bremsnaben, und Teile davon 87149410 Bremsnaben 4,7 p/st 87149430 andere Bremsen 4,7 87149490 Teile 4,7 87149500 Sättel 4,7 871496 Pedale und Tretlager sowie Teile davon 87149610 Pedale 4,7 pa 87149630 Tretlager 4,7 87149690 Teile 4,7 871499 andere 87149910 Lenker 4,7 p/st 87149930 Gepäckträger 4,7 p/st 87149950 Kettenschaltungen 4,7 87149990 andere; Teile 4,7 871500 Kinderwagen und Teile davon 87150010 Kinderwagen 2,7 p/st 87150090 Teile 2,7 8716 Anhänger, einschließlich Sattelanhänger, für Fahrzeuge aller Art; andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge; Teile davon 871610 Wohnanhänger, zum Wohnen oder Campen 87161010 faltbar 2,7 p/st andere, mit einem Gewicht von 87161091 750 kg oder weniger 2,7 p/st 87161094 mehr als 750 kg bis 1600 kg 2,7 p/st 87161096 mehr als 1600 kg bis 3500 kg 2,7 p/st 87161099 mehr als 3500 kg 2,7 p/st 87162000 Anhänger für landwirtschaftliche Zwecke, mit Selbstlade- oder -entladevorrichtung 2,7 p/st andere Anhänger zum Befördern von Gütern 87163100 Anhänger mit Tankaufbau 2,7 p/st 871639 andere 87163910 ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt (Euratom) 2,7 p/st andere neu 87163930 Sattelanhänger 2,7 p/st andere 87163951 einachsig 2,7 p/st 87163959 andere 2,7 p/st 87163980 gebraucht 2,7 p/st 87164000 andere Anhänger 2,7 87168000 andere Fahrzeuge 1,7 871690 Teile 87169010 Fahrgestelle 1,7 87169030 Karosserien und Aufbauten 1,7 87169050 Achsen 1,7 87169090 andere Teile 1,7

KAPITEL 88

Unterpositions-Anmerkung

1.
Als „Leergewicht” im Sinne der Unterpositionen 880211 bis 880240 gilt das Gewicht des Luftfahrzeugs im flugbereiten Zustand unter Ausschluss des Gewichts der Besatzung, des Treibstoffs sowie der Ausrüstung, die nicht fest eingebaut ist.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 880100 Ballone und Luftschiffe; Segelflugzeuge, Hanggleiter und andere nicht für maschinellen Antrieb bestimmte Luftfahrzeuge 88010010 Ballone und Luftschiffe; Segelflugzeuge und Hanggleiter 3,7 p/st 88010090 andere 2,7 p/st 8802 Andere Luftfahrzeuge (z. B. Hubschrauber und Starrflügelflugzeuge); Raumfahrzeuge (einschließlich Satelliten) und Trägerraketen für Raumfahrzeuge sowie Suborbitalfahrzeuge Hubschrauber 88021100 mit einem Leergewicht von 2000 kg oder weniger 7,5 p/st 88021200 mit einem Leergewicht von mehr als 2000 kg 2,7 p/st 88022000 Starrflügelflugzeuge und andere Luftfahrzeuge, mit einem Leergewicht von 2000 kg oder weniger 7,7 p/st 88023000 Starrflügelflugzeuge und andere Luftfahrzeuge, mit einem Leergewicht von mehr als 2000 kg bis 15000 kg 2,7 p/st 88024000 Starrflügelflugzeuge und andere Luftfahrzeuge, mit einem Leergewicht von mehr als 15000 kg 2,7 p/st 880260 Raumfahrzeuge (einschließlich Satelliten) und Trägerraketen für Raumfahrzeuge sowie Suborbitalfahrzeuge 88026010 Raumfahrzeuge (einschließlich Satelliten) 4,2 p/st 88026090 Trägerraketen für Raumfahrzeuge sowie Suborbitalfahrzeuge 4,2 p/st 8803 Teile von Waren der Position 8801 oder 8802 88031000 Propeller und Rotoren, Teile davon 2,7(101) 88032000 Fahrgestelle und Teile davon 2,7(101) 88033000 andere Teile von Hubschraubern oder Starrflügelflugzeugen (ausgenommen Segelflugzeuge) 2,7(101) 880390 andere 88039010 von Drachen 1,7 88039020 von Raumfahrzeugen (einschließlich Satelliten) 1,7 88039030 von Trägerraketen für Raumfahrzeuge sowie Suborbitalfahrzeuge 1,7 88039090 andere 2,7(101) 88040000 Fallschirme (einschließlich lenkbare und rotierende Fallschirme) und Gleitschirme; Teile davon und Zubehör 2,7 8805 Startvorrichtungen für Luftfahrzeuge; Abbremsvorrichtungen für Schiffsdecks und ähnliche Landehilfen für Luftfahrzeuge; Bodengeräte zur Flugausbildung; Teile davon 880510 Startvorrichtungen für Luftfahrzeuge und Teile davon; Abbremsvorrichtungen für Schiffsdecks und ähnliche Landehilfen für Luftfahrzeuge, Teile davon 88051010 Startvorrichtungen für Luftfahrzeuge und Teile davon 2,7 88051090 andere 1,7 Bodengeräte zur Flugausbildung und Teile davon 88052100 Luftkampfsimulatoren und Teile davon 1,7 88052900 andere 1,7

KAPITEL 89

Anmerkung

1.
Rümpfe von Wasserfahrzeugen und unvollständige oder unfertige Wasserfahrzeuge, auch zerlegt, sowie zerlegte vollständige Wasserfahrzeuge sind, wenn die Wasserfahrzeuggattung zweifelhaft ist, in die Position 8906 einzureihen.

Zusätzliche Anmerkungen

1.
Zu den Unterpositionen 89011010, 89012010, 89013010, 89019010, 89020012, 89020018, 89039110, 89039210, 89040091 und 89069010 gehören nur Wasserfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach seetüchtig sind und deren größte Rumpflänge (ohne Berücksichtigung überragender Teile) 12 m oder mehr beträgt. Fischereifahrzeuge und Rettungsfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach seetüchtig sind, gelten ohne Rücksicht auf ihre Rumpflänge stets als Wasserfahrzeuge für die Seeschifffahrt.
2.
Zu den Unterpositionen 89051010 und 89059010 gehören nur Wasserfahrzeuge und Schwimmdocks, die ihrer Beschaffenheit nach seetüchtig sind.
3.
Die Position 8908 erfasst mit dem Begriff „Wasserfahrzeuge und andere schwimmende Vorrichtungen, zum Abwracken” auch folgende Waren, sofern sie mit Wasserfahrzeugen und anderen schwimmenden Vorrichtungen zum Abwracken gestellt werden und zu deren üblicher Ausrüstung gehören:

gebrauchte oder neue Ersatzteile (z. B. Schiffsschrauben),

bewegliche Gegenstände (Möbel, Küchengeräte, Geschirr usw.), augenscheinlich gebraucht.

KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 8901 Fahrgastschiffe, Kreuzfahrtschiffe, Fährschiffe, Frachtschiffe, Lastkähne und ähnliche Wasserfahrzeuge zum Befördern von Personen oder Gütern 890110 Fahrgastschiffe, Kreuzfahrtschiffe und ähnliche, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmte Wasserfahrzeuge; Fährschiffe 89011010 für die Seeschifffahrt frei GT 89011090 andere 1,7 p/st 890120 Tankschiffe 89012010 für die Seeschifffahrt frei GT 89012090 andere 1,7 ct/l 890130 Kühlschiffe, ausgenommen solche der Unterposition 890120 89013010 für die Seeschifffahrt frei GT 89013090 andere 1,7 ct/l 890190 andere Wasserfahrzeuge zum Befördern von Gütern sowie Wasserfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach zur Personen- und Güterbeförderung bestimmt sind 89019010 für die Seeschifffahrt frei GT andere 89019091 ohne maschinellen Antrieb 1,7 ct/l 89019099 mit maschinellem Antrieb 1,7 ct/l 890200 Fischereifahrzeuge; Fabrikschiffe und andere Schiffe für das Verarbeiten oder Konservieren von Fischereierzeugnissen für die Seeschifffahrt 89020012 mit einer Bruttoraumzahl von mehr als 250 frei GT 89020018 mit einer Bruttoraumzahl von 250 oder weniger frei p/st 89020090 andere 1,7 p/st 8903 Jachten und andere Vergnügungs- oder Sportboote; Ruderboote und Kanus 890310 aufblasbare Boote 89031010 mit einem Gewicht von 100 kg oder weniger 2,7 p/st 89031090 andere 1,7 p/st andere 890391 Segelboote, auch mit Hilfsmotor 89039110 für die Seeschifffahrt frei p/st andere 89039192 mit einer Länge von 7,5 m oder weniger 1,7 p/st 89039199 mit einer Länge von mehr als 7,5 m 1,7 p/st 890392 Motorboote, ausgenommen solche mit Außenbordmotor 89039210 für die Seeschifffahrt frei p/st andere 89039291 mit einer Länge von 7,5 m oder weniger 1,7 p/st 89039299 mit einer Länge von mehr als 7,5 m 1,7 p/st 890399 andere 89039910 mit einem Gewicht von 100 kg oder weniger 2,7 p/st andere 89039991 mit einer Länge von 7,5 m oder weniger 1,7 p/st 89039999 mit einer Länge von mehr als 7,5 m 1,7 p/st 890400 Schlepper und Schubschiffe 89040010 Schlepper frei Schubschiffe 89040091 für die Seeschifffahrt frei 89040099 andere 1,7 8905 Feuerschiffe, Feuerlöschschiffe, Schwimmbagger, Schwimmkrane und andere Wasserfahrzeuge, bei denen das Fahren im Vergleich zu ihrer Hauptfunktion von untergeordneter Bedeutung ist; Schwimmdocks, schwimmende oder tauchende Bohr- oder Förderplattformen 890510 Schwimmbagger 89051010 für die Seeschifffahrt frei p/st 89051090 andere 1,7 p/st 89052000 schwimmende oder tauchende Bohr- oder Förderplattformen frei p/st 890590 andere 89059010 für die Seeschifffahrt frei p/st 89059090 andere 1,7 p/st 8906 Andere Wasserfahrzeuge, einschließlich Kriegsschiffe und Rettungsfahrzeuge, ausgenommen Ruderboote 89061000 Kriegsschiffe frei 890690 andere 89069010 für die Seeschifffahrt frei p/st andere 89069091 mit einem Gewicht von 100 kg oder weniger 2,7 p/st 89069099 andere 1,7 p/st 8907 Andere schwimmende Vorrichtungen (z. B. Flöße, Schwimmtanks, Senkkästen, Festmachetonnen, Bojen und schwimmende Baken) 89071000 aufblasbare Flöße 2,7 89079000 andere 2,7 89080000 Wasserfahrzeuge und andere schwimmende Vorrichtungen, zum Abwracken(11) frei

ABSCHNITT XVIII

KAPITEL 90

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 90 gehören nicht:

a)
Waren von der in Maschinen, Vorrichtungen oder für andere technische Zwecke verwendeten Art, aus Weichkautschuk (Position 4016), aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4205) oder aus Spinnstoffen (Position 5911);
b)
Stützgürtel oder andere Stützvorrichtungen aus Spinnstoffen, deren Wirkung auf den Körperteil, der gestützt oder gehalten werden soll, sich ausschließlich aus ihrer Elastizität herleitet (z. B. Schwangerschaftsgürtel, Brustbandagen, Leibbinden, Muskel- oder Gelenkbandagen) (Abschnitt XI);
c)
feuerfeste Waren der Position 6903; Waren zu chemischen oder anderen technischen Zwecken der Position 6909;
d)
Spiegel aus Glas, nicht optisch bearbeitet, der Position 7009 und Spiegel aus unedlen Metallen oder Edelmetallen, die nicht die charakterbestimmenden Merkmale optischer Elemente haben (Position 8306 oder Kapitel 71);
e)
Glaswaren der Position 7007, 7008, 7011, 7014, 7015 oder 7017;
f)
Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV) und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39);
g)
Ausgabepumpen mit Flüssigkeitsmesser der Position 8413; Zähl- und Kontrollwaagen und gesondert gestellte Gewichte (Position 8423); Maschinen, Apparate und Geräte zum Heben oder Fördern (Positionen 8425 bis 8428); Papier- oder Pappeschneidemaschinen aller Art (Position 8441); Spezialvorrichtungen zum Einstellen der Werkstücke oder Werkzeuge an Werkzeugmaschinen, auch mit optischer Ablesevorrichtung (z. B. sog. „optische” Teilköpfe), der Position 8466 (ausgenommen rein optische Vorrichtungen, wie z. B. Zentrierfernrohre und Fluchtfernrohre); Rechenmaschinen (Position 8470); Druckminderventile sowie andere Ventile und Armaturen der Position 8481; Maschinen und Apparate (einschließlich Apparate zum Projizieren oder Aufbringen von Schaltungsbildern auf sensibilisierte Halbleitermaterialien), der Position 8486;
h)
Scheinwerfer von der für Kraftfahrzeuge oder Fahrräder verwendeten Art (Position 8512); tragbare elektrische Leuchten der Position 8513; kinematografische Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte sowie Geräte zum serienweisen Kopieren von Tonträgern (Position 8519); Tonabnehmer (Position 8522); Fernsehkameras, digitale Fotoapparate und Videokameraaufnahmegeräte (Position 8525); Funkmessgeräte, Funknavigationsgeräte und Funkfernsteuergeräte (Position 8526); Verbinder für optische Fasern, Bündel aus optischen Fasern oder optische Kabel (Position 8536); numerische Steuerungen der Position 8537; innenverspiegelte Scheinwerferlampen (Position 8539); Kabel aus optischen Fasern, der Position 8544;
ij)
Scheinwerfer der Position 9405;
k)
Waren des Kapitels 95;
l)
Hohlmaße; sie sind nach ihrer stofflichen Beschaffenheit einzureihen;
m)
Spulen und ähnliche Materialträger (Einreihung nach ihrer stofflichen Beschaffenheit, z. B. nach Position 3923 oder Abschnitt XV).

2.
Vorbehaltlich der vorstehenden Anmerkung 1 sind Teile und Zubehör für Maschinen, Apparate, Geräte, Instrumente oder andere Waren des Kapitels 90 nach folgenden Regeln einzureihen:

a)
Teile und Zubehör, die sich als Waren einer Position des Kapitels 90 oder des Kapitels 84, 85 oder 91 (ausgenommen der Position 8487, 8548 oder 9033) darstellen, sind dieser Position zuzuweisen, ohne Rücksicht darauf, für welche Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente sie bestimmt sind;
b)
andere Teile und anderes Zubehör sind, wenn zu erkennen ist, dass sie ausschließlich oder hauptsächlich für eine bestimmte Maschine, einen bestimmten Apparat oder ein bestimmtes Gerät oder Instrument oder für mehrere Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente der gleichen Position (auch der Position 9010, 9013 oder 9031) bestimmt sind, der Position für diese Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente zuzuweisen;
c)
alle übrigen Teile und alles übrige Zubehör sind nach Position 9033 einzureihen.

3.
Die Bestimmungen der Anmerkungen 3 und 4 zu Abschnitt XVI gelten auch für dieses Kapitel.
4.
Nicht zu Position 9005 gehören Zielfernrohre für Waffen, Periskope für Unterseeboote oder Kampffahrzeuge sowie Fernrohre für Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente des Kapitels 90 oder des Abschnitts XVI (Position 9013).
5.
Optische Instrumente, Geräte oder Maschinen zum Messen oder Prüfen, für die sowohl die Position 9013 als auch die Position 9031 in Betracht kommen, sind der Position 9031 zuzuweisen.
6.
Im Sinne der Position 9021 gelten als „orthopädische Apparate und Vorrichtungen” Apparate und Vorrichtungen

zum Verhüten oder Korrigieren körperlicher Fehlbildungen oder

zum Stützen oder Halten von Körperteilen oder Organen nach einer Krankheit, Operation oder Verletzung.

Zu den orthopädischen Apparaten und Vorrichtungen gehören auch Schuhe und spezielle Einlegesohlen zum Korrigieren orthopädischer Leiden unter der Voraussetzung, dass sie 1) maßgerecht gefertigt sind oder 2) serienmäßig hergestellt sind, einzeln und nicht paarweise gestellt werden und passend zu jedem Fuß gleichermaßen hergerichtet sind.

7.
Zu Position 9032 gehören nur:

a)
Instrumente, Apparate und Geräte zum Regeln der Durchflussmenge, der Füllhöhe, des Druckes oder anderer veränderlicher Größen von Flüssigkeiten oder Gasen oder zum Regeln von Temperaturen, auch wenn deren Arbeitsweise auf einer elektrischen Erscheinung beruht, die sich mit der zu regelnden Größe ändert. Diese Instrumente, Apparate und Geräte sind dazu bestimmt, die zu regelnde Größe auf einen vorgegebenen Wert zu bringen und ihn aufgrund fortlaufender oder periodischer Messungen des jeweiligen tatsächlichen Wertes gegen störende Einflüsse aufrechtzuerhalten;
b)
selbsttätige Regler für elektrische Größen und Instrumente, Apparate oder Geräte zum Regeln nicht elektrischer Größen, deren Arbeitsweise auf einer elektrischen Erscheinung beruht, die sich mit der zu regelnden Größe ändert. Diese Instrumente, Apparate und Geräte sind dazu bestimmt, die zu regelnde Größe auf einen vorgegebenen Wert zu bringen und ihn aufgrund fortlaufender oder periodischer Messungen des jeweiligen tatsächlichen Wertes gegen störende Einflüsse aufrechtzuerhalten.

Zusätzliche Anmerkung

1.
Als „elektronisch” im Sinne der Unterpositionen 90151010, 90152010, 90153010, 90154010, 90158011, 90158019, 90241011, 90241013, 90241019, 90248011, 90248019, 90251920, 90258040, 90261021, 90261029, 90262020, 90268020, 90271010, 90278011, 90278013, 90278017, 90302091, 90303310, 90308930, 90318032, 90318034, 90318038 und 90321020 gelten Instrumente, Apparate und Geräte, die eine oder mehrere Waren der Position 8540, 8541 oder 8542 enthalten. Bei der Anwendung dieser Anmerkung bleiben jedoch solche Waren der Position 8540, 8541 oder 8542 unberücksichtigt, die nur eine Gleichrichterfunktion haben oder die zum Stromversorgungsteil der Instrumente, Apparate oder Geräte gehören.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Ma Maßeinheit 9001 Optische Fasern und Bündel aus optischen Fasern; Kabel aus optischen Fasern, ausgenommen solche der Position 8544; polarisierende Stoffe in Form von Folien oder Platten; Linsen (einschließlich Kontaktlinsen), Prismen, Spiegel und andere optische Elemente, aus Stoffen aller Art, nicht gefasst (ausgenommen solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas) 900110 optische Fasern sowie Bündel und Kabel aus optischen Fasern 90011010 Kabel zur Bildübertragung 2,9 90011090 andere 2,9 90012000 polarisierende Stoffe in Form von Folien oder Platten 2,9 90013000 Kontaktlinsen 2,9 p/st 900140 Brillengläser aus Glas 90014020 ohne Korrektionswirkung 2,9 p/st mit Korrektionswirkung beide Flächen fertig bearbeitet 90014041 Einstärkengläser (unifokal) 2,9 p/st 90014049 andere 2,9 p/st 90014080 andere 2,9 p/st 900150 Brillengläser aus anderen Stoffen 90015020 ohne Korrektionswirkung 2,9 p/st mit Korrektionswirkung beide Flächen fertig bearbeitet 90015041 Einstärkengläser (unifokal) 2,9 p/st 90015049 andere 2,9 p/st 90015080 andere 2,9 p/st 90019000 andere 2,9 9002 Linsen, Prismen, Spiegel und andere optische Elemente, aus Stoffen aller Art, für Instrumente, Apparate und Geräte, gefasst (ausgenommen solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas) Objektive 90021100 für Kameras, Projektoren oder fotografische oder kinematografische Vergrößerungs- oder Verkleinerungsapparate 6,7 p/st 90021900 andere 6,7 p/st 90022000 Filter 6,7 p/st 90029000 andere 6,7 9003 Fassungen für Brillen oder für ähnliche Waren sowie Teile davon Fassungen 90031100 aus Kunststoffen 2,2 p/st 900319 aus anderen Stoffen 90031910 aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen 2,2 p/st 90031930 aus unedlen Metallen 2,2 p/st 90031990 aus anderen Stoffen 2,2 p/st 90039000 Teile 2,2 9004 Brillen (Korrektionsbrillen, Schutzbrillen und andere Brillen) und ähnliche Waren 900410 Sonnenbrillen 90041010 mit optisch bearbeiteten Gläsern 2,9 p/st andere 90041091 mit Brillengläsern aus Kunststoffen 2,9 p/st 90041099 andere 2,9 p/st 900490 andere 90049010 mit Brillengläsern aus Kunststoffen 2,9 90049090 andere 2,9 9005 Ferngläser, Fernrohre, astronomische Fernrohre, optische Teleskope und Montierungen dafür; andere astronomische Instrumente und Montierungen dafür (ausgenommen Instrumente für Radioastronomie) 90051000 Ferngläser 4,2 p/st 90058000 andere Instrumente 4,2 90059000 Teile und Zubehör (einschließlich Montierungen) 4,2 9006 Fotoapparate; Blitzlichtgeräte und -vorrichtungen für fotografische Zwecke sowie Fotoblitzlampen (ausgenommen Entladungslampen der Position 8539) 90061000 Fotoapparate von der zum Herstellen von Klischees oder Druckformzylindern verwendeten Art 4,2 p/st 90063000 Fotoapparate, ihrer Beschaffenheit nach besonders für Unterwasser- oder Luftbildaufnahmen, für die medizinische Untersuchung innerer Organe oder für gerichtsmedizinische oder kriminalistische Laboratorien bestimmt 4,2 p/st 90064000 Sofortbildkameras 3,2 p/st andere Fotoapparate 90065100 Spiegelreflexkameras für Filme in Rollen mit einer Breite von 35 mm oder weniger 4,2 p/st 90065200 andere, für Filme in Rollen mit einer Breite von weniger als 35 mm 4,2 p/st 900653 andere, für Filme in Rollen mit einer Breite von 35 mm 90065310 Wegwerffotoapparate 4,2 p/st 90065380 andere 4,2 p/st 90065900 andere 4,2 p/st Blitzlichtgeräte und -vorrichtungen, für fotografische Zwecke, sowie Fotoblitzlampen 90066100 Blitzlichtgeräte mit Entladungslampe (Elektronenblitzgeräte) 3,2 p/st 90066900 andere 3,2 p/st Teile und Zubehör 90069100 für Fotoapparate 3,7 90069900 andere 3,2 9007 Filmkameras und Filmvorführapparate, auch mit eingebauten Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräten Filmkameras 90071100 für Filme mit einer Breite von weniger als 16 mm oder für Doppelacht-Filme 3,7 p/st 90071900 andere 3,7 p/st 90072000 Filmvorführapparate 3,7 p/st Teile und Zubehör 90079100 für Filmkameras 3,7 90079200 für Filmvorführapparate 3,7 9008 Stehbildwerfer; fotografische Vergrößerungs- oder Verkleinerungsapparate 90081000 Diaprojektoren 3,7 p/st 90082000 Lesegeräte für Mikrofilme, Mikrofiche oder andere Mikroträger, auch mit Kopiervorrichtung 3,7 p/st 90083000 andere Stehbildwerfer 3,7 p/st 90084000 fotografische Vergrößerungs- oder Verkleinerungsapparate 3,7 p/st 90089000 Teile und Zubehör 3,7 9009 9010 Apparate und Ausrüstungen für fotografische oder kinematografische Laboratorien, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Negativbetrachter; Lichtbildwände 90101000 Filmentwicklungsmaschinen und -ausrüstungen, zum automatischen Entwickeln von fotografischen oder kinematografischen Filmen oder von fotografischem Papier in Rollen sowie Maschinen und Ausrüstungen, die automatisch von entwickelten Filmen Abzüge auf fotografischem Papier in Rollen herstellen 2,7 90105000 andere Apparate und Ausrüstungen für fotografische oder kinematografische Laboratorien; Negativbetrachter 2,7 90106000 Lichtbildwände 2,7 90109000 Teile und Zubehör 2,7 9011 Optische Mikroskope, einschließlich solcher für Mikrofotografie, Mikrokinematografie oder Mikroprojektion 901110 Stereomikroskope 90111010 mit Vorrichtungen versehen, die ihrer Beschaffenheit nach zum Handhaben und Transportieren von Halbleiterscheiben (wafers) oder Reticles besonders bestimmt sind frei p/st 90111090 andere 6,7 p/st 901120 andere Mikroskope für Mikrofotografie, Mikrokinematografie oder Mikroprojektion 90112010 Mikrofotografie-Mikroskope, mit Vorrichtungen versehen, die ihrer Beschaffenheit nach zum Handhaben und Transportieren von Halbleiterscheiben (wafers) oder Reticles besonders bestimmt sind frei p/st 90112090 andere 6,7 p/st 90118000 andere Mikroskope 6,7 p/st 901190 Teile und Zubehör 90119010 für Mikroskope der Unterposition 90111010 oder 90112010 frei 90119090 andere 6,7 9012 Andere als optische Mikroskope; Diffraktografen 901210 andere als optische Mikroskope; Diffraktografen 90121010 Elektronenmikroskope, mit Vorrichtungen versehen, die ihrer Beschaffenheit nach zum Handhaben und Transportieren von Halbleiterscheiben (wafers) oder Reticles besonders bestimmt sind frei 90121090 andere 3,7 901290 Teile und Zubehör 90129010 von Geräten der Unterposition 90121010 frei 90129090 andere 3,7 9013 Flüssigkristallvorrichtungen, die anderweit als Waren nicht genauer erfasst sind; Laser, ausgenommen Laserdioden; andere in diesem Kapitel anderweit weder genannte noch inbegriffene optische Instrumente, Apparate und Geräte 90131000 Zielfernrohre für Waffen; Periskope; Fernrohre für Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente des Kapitels 90 oder des Abschnitts XVI 4,7 90132000 Laser, ausgenommen Laserdioden 4,7 901380 andere Vorrichtungen, Instrumente, Apparate und Geräte Flüssigkristallvorrichtungen 90138020 aktive Matrix-Flüssigkristallvorrichtungen frei 90138030 andere frei 90138090 andere 4,7 901390 Teile und Zubehör 90139010 von Flüssigkristallvorrichtungen (LCD) frei 90139090 andere 4,7 9014 Kompasse, einschließlich Navigationskompasse; andere Navigationsinstrumente, -apparate und -geräte 90141000 Kompasse, einschließlich Navigationskompasse 2,7 901420 Navigationsinstrumente, -apparate und -geräte für die Luft- oder Raumfahrt (andere als Kompasse) 90142020 Trägheitsnavigationssysteme 3,7 p/st 90142080 andere 3,7 90148000 andere Navigationsinstrumente, -apparate und -geräte 3,7 90149000 Teile und Zubehör 2,7 9015 Instrumente, Apparate und Geräte für die Geodäsie, Topografie, Fotogrammmetrie, Hydrografie, Ozeanografie, Hydrologie, Meteorologie oder Geophysik, ausgenommen Kompasse; Entfernungsmesser 901510 Entfernungsmesser 90151010 elektronische 3,7 90151090 andere 2,7 901520 Theodolite und Tachymeter 90152010 elektronische 3,7 90152090 andere 2,7 901530 Nivellierinstrumente 90153010 elektronische 3,7 90153090 andere 2,7 901540 Instrumente, Apparate und Geräte für die Fotogrammmetrie 90154010 elektronische 3,7 90154090 andere 2,7 901580 andere Instrumente, Apparate und Geräte elektronische 90158011 für die Meteorologie, Hydrologie oder Geophysik 3,7 90158019 andere 3,7 andere 90158091 für die Geodäsie, Topografie oder Hydrografie 2,7 90158093 für die Meteorologie, Hydrologie oder Geophysik 2,7 90158099 andere 2,7 90159000 Teile und Zubehör 2,7 901600 Waagen mit einer Empfindlichkeit von 50 mg oder feiner, auch mit Gewichten 90160010 Waagen 3,7 p/st 90160090 Teile und Zubehör 3,7 9017 Zeichen-, Anreiß- oder Recheninstrumente und -geräte (z. B. Zeichenmaschinen, Pantografen, Winkelmesser, Reißzeuge, Rechenschieber und Rechenscheiben); Längenmessinstrumente und -geräte, für den Handgebrauch (z. B. Maßstäbe und Maßbänder, Mikrometer, Schieblehren und andere Lehren), in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen 901710 Zeichentische und Zeichenmaschinen, auch automatische 90171010 Plotter frei p/st 90171090 andere 2,7 p/st 901720 andere Zeichen-, Anreiß- oder Recheninstrumente und -geräte 90172005 Plotter frei p/st andere Zeicheninstrumente und -geräte 90172011 Reißzeuge 2,7 p/st 90172019 andere 2,7 90172039 Anreißinstrumente und -geräte 2,7 p/st 90172090 Recheninstrumente und -geräte 2,7 p/st 901730 Mikrometer, Schieblehren und andere Lehren sowie Eichmaße 90173010 Mikrometer und Schieblehren 2,7 p/st 90173090 andere (ausgenommen nicht verstellbare Lehren der Position 9031) 2,7 p/st 901780 andere Instrumente und Geräte 90178010 Maßstäbe, Maßbänder und Lineale mit Maßeinteilung 2,7 90178090 andere 2,7 90179000 Teile und Zubehör 2,7 9018 Medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Instrumente, Apparate und Geräte, einschließlich Szintigrafen und andere elektromedizinische Apparate und Geräte, sowie Apparate und Geräte zum Prüfen der Sehschärfe Elektrodiagnoseapparate und -geräte (einschließlich der Apparate und Geräte für Funktionsprüfungen oder zum Überwachen von physiologischen Parametern) 90181100 Elektrokardiografen frei 90181200 Ultraschalldiagnosegeräte frei 90181300 Magnetresonanzgeräte frei 90181400 Szintigrafiegeräte frei 901819 andere 90181910 Überwachungsapparate und -geräte zur gleichzeitigen Überwachung von zwei oder mehr Parametern frei 90181990 andere frei 90182000 Ultraviolett- oder Infrarotbestrahlungsgeräte frei Spritzen, Nadeln, Katheter, Kanülen und dergleichen 901831 Spritzen, auch mit Nadeln 90183110 aus Kunststoffen frei 90183190 andere frei 901832 Hohlnadeln aus Metall und Operationsnähnadeln 90183210 Hohlnadeln aus Metall frei 90183290 Operationsnähnadeln frei 90183900 andere frei andere zahnärztliche Instrumente, Apparate und Geräte 90184100 Dentalbohrmaschinen, auch mit anderen zahnärztlichen Ausrüstungen auf einem gemeinsamen Sockel frei 901849 andere 90184910 Schleifrädchen, Scheiben, Fräser und Bürsten, zur Verwendung in Dentalbohrmaschinen frei 90184990 andere frei 901850 andere augenärztliche Instrumente, Apparate und Geräte 90185010 nicht optische frei 90185090 optische frei 901890 andere Instrumente, Apparate und Geräte 90189010 Blutdruckmessgeräte frei 90189020 Endoskope frei 90189030 künstliche Nieren frei Apparate und Geräte für Diathermie 90189041 Ultraschalltherapiegeräte frei 90189049 andere frei 90189050 Transfusionsgeräte, einschließlich Infusionsgeräte frei 90189060 Apparate und Geräte für Anästhesie frei 90189070 Ultraschall-Lithoklaste frei 90189075 Apparate und Geräte zur Nervenreizung frei 90189085 andere frei 9019 Apparate und Geräte für Mechanotherapie; Massageapparate und -geräte; Apparate und Geräte für Psychotechnik; Apparate und Geräte für Ozontherapie, Sauerstofftherapie oder Aerosoltherapie, Beatmungsapparate zum Wiederbeleben und andere Apparate und Geräte für Atmungstherapie 901910 Apparate und Geräte für Mechanotherapie; Massageapparate und -geräte; Apparate und Geräte für Psychotechnik 90191010 elektrische Vibrationsmassagegeräte frei 90191090 andere frei 90192000 Apparate und Geräte für Ozontherapie, Sauerstofftherapie oder Aerosoltherapie, Beatmungsapparate zum Wiederbeleben und andere Apparate und Geräte für Atmungstherapie frei 90200000 Andere Atmungsapparate und -geräte und Gasmasken, ausgenommen Schutzmasken ohne mechanische Teile und ohne auswechselbares Filterelement 1,7 9021 Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, einschließlich Krücken sowie medizinisch-chirurgische Gürtel und Bandagen; Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen; künstliche Körperteile und Organe; Schwerhörigengeräte und andere Vorrichtungen zum Tragen in der Hand oder zum Implantieren in den oder zum Tragen am Körper, zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen 902110 Apparate und Vorrichtungen zu orthopädischen Zwecken oder zum Behandeln von Knochenbrüchen 90211010 orthopädische Apparate und Vorrichtungen frei 90211090 Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen frei künstliche Zähne und andere Waren der Zahnprothetik 902121 künstliche Zähne 90212110 aus Kunststoffen frei 100 p/st 90212190 aus anderen Stoffen frei 100 p/st 90212900 andere frei andere künstliche Körperteile und Organe 90213100 künstliche Gelenke frei 902139 andere 90213910 Augenprothesen frei 90213990 andere frei 90214000 Schwerhörigengeräte, ausgenommen Teile und Zubehör frei p/st 90215000 Herzschrittmacher, ausgenommen Teile und Zubehör frei p/st 902190 andere 90219010 Teile und Zubehör für Schwerhörigengeräte frei 90219090 andere frei 9022 Röntgenapparate und -geräte und Apparate und Geräte, die Alpha-, Beta- oder Gammastrahlen verwenden, auch für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke, einschließlich Apparate und Geräte für Schirmbildfotografie oder Strahlentherapie, Röntgenröhren und andere Vorrichtungen zum Erzeugen von Röntgenstrahlen, Hochspannungsgeneratoren, Schaltpulte, Durchleuchtungsschirme, Untersuchungs- und Behandlungstische, -sessel und dergleichen Röntgenapparate und -geräte, auch für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke, einschließlich Apparate und Geräte für Schirmbildfotografie oder Strahlentherapie 90221200 Apparate für die Computertomografie frei p/st 90221300 andere, für zahnärztliche Zwecke frei p/st 90221400 andere, für medizinische, chirurgische oder tierärztliche Zwecke frei p/st 90221900 für andere Zwecke frei p/st Apparate und Geräte, die Alpha-, Beta- oder Gammastrahlen verwenden, auch für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke, einschließlich Apparate und Geräte für die Schirmbildfotografie oder Strahlentherapie 90222100 für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke frei p/st 90222900 für andere Zwecke 2,1 p/st 90223000 Röntgenröhren 2,1 p/st 902290 andere, einschließlich Teile und Zubehör 90229010 Röntgenschirme, einschließlich Verstärkerfolien; Streustrahlenraster 2,1 90229090 andere 2,1 902300 Instrumente, Apparate, Geräte und Modelle, ihrer Beschaffenheit nach zu Vorführzwecken bestimmt (z. B. beim Unterricht oder auf Ausstellungen), nicht zu anderer Verwendung geeignet 90230010 von der für den Unterricht in Physik, Chemie oder Technik verwendeten Art 1,4 90230080 andere 1,4(102) 9024 Maschinen, Apparate und Geräte zum Prüfen der Härte, Zugfestigkeit, Druckfestigkeit, Elastizität oder anderer mechanischer Eigenschaften von Materialien (z. B. von Metallen, Holz, Spinnstoffen, Papier oder Kunststoffen) 902410 Materialprüfmaschinen, -apparate und -geräte für Metalle elektronische 90241011 Universal- und Zugfestigkeitsprüfmaschinen, -apparate und -geräte 3,2 90241013 Härteprüfmaschinen, -apparate und -geräte 3,2 90241019 andere 3,2 90241090 andere 2,1 902480 andere Maschinen, Apparate und Geräte elektronische 90248011 zum Prüfen von Spinnstoffen, Papier und Pappe 3,2 90248019 andere 3,2 90248090 andere 2,1 90249000 Teile und Zubehör 2,1 9025 Dichtemesser (Aräometer, Senkwaagen) und ähnliche schwimmende Instrumente, Thermometer, Pyrometer, Barometer, Hygrometer und Psychrometer, auch mit Registriervorrichtung, auch miteinander kombiniert Thermometer und Pyrometer, nicht mit anderen Instrumenten kombiniert 902511 unmittelbar ablesbar, flüssigkeitsgefüllt 90251120 Fieberthermometer frei p/st 90251180 andere 2,8 p/st 902519 andere 90251920 elektronische 3,2 p/st 90251980 andere 2,1 p/st 902580 andere Instrumente 90258020 Barometer, nicht mit anderen Instrumenten kombiniert 2,1 p/st andere 90258040 elektronische 3,2 90258080 andere 2,1 90259000 Teile und Zubehör 3,2 9026 Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Überwachen von Durchfluss, Füllhöhe, Druck oder anderen veränderlichen Größen von Flüssigkeiten oder Gasen (z. B. Durchflussmesser, Flüssigkeitsstand- oder Gasstandanzeiger, Manometer, Wärmemengenzähler), ausgenommen Instrumente, Apparate und Geräte der Position 9014, 9015, 9028 oder 9032 902610 zum Messen oder Überwachen von Durchfluss oder Füllhöhe von Flüssigkeiten elektronische 90261021 Durchflussmesser frei p/st 90261029 andere frei p/st andere 90261081 Durchflussmesser frei p/st 90261089 andere frei p/st 902620 zum Messen oder Überwachen des Druckes 90262020 elektronische frei p/st andere 90262040 Manometer mit Metallfedermesswerk (mit Kapsel-, Platten-, Rohr- oder Schneckenfeder) frei p/st 90262080 andere frei p/st 902680 andere Instrumente, Apparate und Geräte 90268020 elektronische frei 90268080 andere frei 90269000 Teile und Zubehör frei 9027 Instrumente, Apparate und Geräte für physikalische oder chemische Untersuchungen (z. B. Polarimeter, Refraktometer, Spektrometer und Untersuchungsgeräte für Gase oder Rauch); Instrumente, Apparate und Geräte zum Bestimmen der Viskosität, Porosität, Dilatation, Oberflächenspannung oder dergleichen oder für kalorimetrische, akustische oder fotometrische Messungen (einschließlich Belichtungsmesser); Mikrotome 902710 Untersuchungsgeräte für Gase oder Rauch 90271010 elektronische 2,5 p/st 90271090 andere 2,5 p/st 90272000 Chromatografen und Elektrophoresegeräte frei 90273000 Spektrometer, Spektrofotometer und Spektrografen, die optische Strahlen (UV-Strahlen, sichtbares Licht, Infrarotstrahlen) verwenden frei 90275000 andere Instrumente, Apparate und Geräte, die optische Strahlen (UV-Strahlen, sichtbares Licht, Infrarotstrahlen) verwenden frei 902780 andere Instrumente, Apparate und Geräte 90278005 Belichtungsmesser 2,5 andere elektronische 90278011 pH-Messer, rH-Messer und andere Geräte zum Messen der Leitfähigkeit frei 90278013 Apparate und Geräte zum Messen physikalischer Eigenschaften von Halbleitermaterial oder Trägermaterialien für Flüssigkristallanzeigen oder damit verbundenen isolierenden oder leitfähigen Schichten während der Herstellung von Halbleiterscheiben (wafers) oder Flüssigkristallanzeigen frei 90278017 andere frei andere 90278091 Viskosimeter, Porosimeter und Dilatometer frei 90278093 Apparate und Geräte zum Messen physikalischer Eigenschaften von Halbleitermaterial oder Trägermaterialien für Flüssigkristallanzeigen oder damit verbundenen isolierenden oder leitfähigen Schichten während der Herstellung von Halbleiterscheiben (wafers) oder Flüssigkristallanzeigen frei 90278097 andere frei 902790 Mikrotome; Teile und Zubehör 90279010 Mikrotome 2,5 p/st Teile und Zubehör 90279050 für Instrumente, Apparate und Geräte der Unterpositionen 902720 bis 902780 frei 90279080 von Mikrotomen oder Untersuchungsgeräten für Gase oder Rauch 2,5 9028 Gaszähler, Flüssigkeitszähler oder Elektrizitätszähler, einschließlich Eichzähler dafür 90281000 Gaszähler 2,1 p/st 90282000 Flüssigkeitszähler 2,1 p/st 902830 Elektrizitätszähler Wechselstromzähler 90283011 Einphasen-Wechselstromzähler 2,1 p/st 90283019 Drehstromzähler 2,1 p/st 90283090 andere 2,1 p/st 902890 Teile und Zubehör 90289010 für Elektrizitätszähler 2,1 90289090 andere 2,1 9029 Andere Zähler (z. B. Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter, Kilometerzähler oder Schrittzähler); Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser, ausgenommen solche der Position 9014 oder 9015; Stroboskope 90291000 Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter, Kilometerzähler, Schrittzähler und andere Zähler 1,9 902920 Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser; Stroboskope Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser 90292031 Geschwindigkeitsmesser für Landfahrzeuge 2,6 90292038 andere 2,6 90292090 Stroboskope 2,6 90299000 Teile und Zubehör 2,2 9030 Oszilloskope, Spektralanalysatoren und andere Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Prüfen elektrischer Größen; Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder zum Nachweis von Alpha-, Beta-, Gamma-, Röntgenstrahlen, kosmischen oder anderen ionisierenden Strahlen 90301000 Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder zum Nachweis von ionisierenden Strahlen 4,2 903020 Oszilloskope und Oszillografen 90302010 Kathodenstrahloszilloskope und Kathodenstrahloszillografen 4,2 90302030 andere, mit Registriervorrichtung frei andere 90302091 elektronische frei 90302099 andere 2,1 andere Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Prüfen von Spannung, Stromstärke, Widerstand oder Leistung 90303100 Multimeter, ohne Registriervorrichtung 4,2 90303200 Multimeter, mit Registriervorrichtung frei 903033 andere, ohne Registriervorrichtung 90303310 elektronische 4,2 andere 90303391 Voltmeter 2,1 90303399 andere 2,1 90303900 andere, mit Registriervorrichtung frei 90304000 andere Instrumente, Apparate und Geräte, ihrer Beschaffenheit nach besonders für die Telekommunikation bestimmt (z. B. Nebensprechmesser, Verstärkungsgradmesser, Verzerrungsmesser und Geräuschspannungsmesser) frei andere Instrumente, Apparate und Geräte 90308200 zum Messen oder Prüfen von Halbleiterscheiben (wafers) oder Halbleiterbauelementen frei 90308400 andere, mit Registriervorrichtung frei 903089 andere 90308930 elektronische frei 90308990 andere 2,1 903090 Teile und Zubehör 90309020 für Instrumente, Apparate und Geräte der Unterposition 90308200 frei 90309085 andere 2,5 9031 Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen zum Messen oder Prüfen, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Profilprojektoren 90311000 Auswuchtmaschinen 2,8 90312000 Prüfstände 2,8 andere optische Instrumente, Apparate und Geräte 90314100 zum Prüfen von Halbleiterscheiben (wafers) oder Halbleiterbauelementen oder zum Prüfen von Fotomasken und Reticles für die Herstellung von Halbleiterbauelementen frei 903149 andere 90314910 Profilprojektoren 2,8 p/st 90314990 andere frei 903180 andere Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen elektronische zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen 90318032 zum Prüfen von Halbleiterscheiben (wafers) oder Halbleiterbauelementen oder zum Prüfen von Fotomasken oder Reticles für die Herstellung von Halbleiterbauelementen 2,8(99) 90318034 andere 2,8 90318038 andere 4 andere 90318091 zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen 2,8 90318098 andere 4 903190 Teile und Zubehör 90319020 für Instrumente, Apparate und Geräte der Unterposition 90314100 oder für optische Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen von Oberflächenpartikelverunreinigungen von Halbleiterscheiben (wafers) der Unterposition 90314990 frei 90319030 für Instrumente, Apparate und Geräte der Unterposition 90318032 2,8(99) 90319085 andere 2,8 9032 Instrumente, Apparate und Geräte zum Regeln 903210 Thermostate 90321020 elektronische 2,8 p/st andere 90321081 mit elektrischer Schalteinrichtung 2,1 p/st 90321089 andere 2,1 p/st 90322000 Druckregler 2,8 p/st andere Regler 90328100 hydraulische oder pneumatische 2,8 90328900 andere 2,8 90329000 Teile und Zubehör 2,8 90330000 Teile und Zubehör (im Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen) für Maschinen, Apparate, Geräte, Instrumente oder andere Waren des Kapitels 90 3,7

KAPITEL 91

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 91 gehören nicht:

a)
Uhrgläser und Uhrgewichte (Einreihung nach ihrer stofflichen Beschaffenheit);
b)
Uhrketten (Position 7113 oder 7117, je nach Beschaffenheit);
c)
Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39) oder aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen (im Allgemeinen Position 7115); Uhrfedern (einschließlich Spiralfedern) gehören jedoch zu Position 9114;
d)
Kugeln für Kugellager (Position 7326 oder 8482, je nach Beschaffenheit);
e)
Waren der Position 8412, die so konstruiert sind, dass sie ohne Hemmung laufen;
f)
Kugellager (Position 8482);
g)
Waren des Kapitels 85, noch nicht miteinander oder mit anderen Bauelementen zu Uhrwerken oder zu Teilen zusammengesetzt, die ihrer Beschaffenheit nach erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Uhrwerke bestimmt sind (Kapitel 85).

2.
Zu Position 9101 gehören nur Uhren, deren Gehäuse ganz aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen bestehen oder aus diesen Stoffen hergestellt und mit echten Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) der Positionen 7101 bis 7104 besetzt sind. Uhren mit Gehäuse aus unedlem Metall mit darin eingelegten Edelmetallen sind der Position 9102 zuzuweisen.
3.
Als „Kleinuhr-Werke” im Sinne des Kapitels 91 gelten Vorrichtungen, deren Gang durch eine Unruh mit Spiralfeder, einen Quarz oder ein anderes geeignetes Zeitteilersystem geregelt wird und die eine Anzeige oder ein System zur Aufnahme einer mechanischen Anzeige besitzen. Diese Uhrwerke dürfen eine Dicke von 12 mm und eine Breite, Länge oder einen Durchmesser von 50 mm nicht überschreiten.
4.
Vorbehaltlich der Anmerkung 1 zu Kapitel 91 bleiben Werke und Teile, die sowohl für Waren des Kapitels 91 als auch für andere Waren (z. B. für Mess- oder Präzisionsinstrumente) verwendet werden können, in Kapitel 91.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Ma Maßeinheit 9101 Armbanduhren, Taschenuhren und ähnliche Uhren (einschließlich Stoppuhren vom gleichen Typ), mit Gehäuse aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen Armbanduhren, elektrisch betrieben, auch mit Stoppeinrichtung 91011100 nur mit mechanischer Anzeige 4,5 MIN 0,3 € p/st MAX 0,8 € p/st p/st 91011900 andere 4,5 MIN 0,3 € p/st MAX 0,8 € p/st p/st andere Armbanduhren, auch mit Stoppeinrichtung 91012100 mit automatischem Aufzug 4,5 MIN 0,3 € p/st MAX 0,8 € p/st p/st 91012900 andere 4,5 MIN 0,3 € p/st MAX 0,8 € p/st p/st andere 91019100 elektrisch betrieben 4,5 MIN 0,3 € p/st MAX 0,8 € p/st p/st 91019900 andere 4,5 MIN 0,3 € p/st MAX 0,8 € p/st p/st 9102 Armbanduhren, Taschenuhren und ähnliche Uhren (einschließlich Stoppuhren vom gleichen Typ), ausgenommen Uhren der Position 9101 Armbanduhren, elektrisch betrieben, auch mit Stoppeinrichtung 91021100 nur mit mechanischer Anzeige 4,5 MIN 0,3 € p/st MAX 0,8 € p/st p/st 91021200 nur mit optoelektronischer Anzeige 4,5 MIN 0,3 € p/st MAX 0,8 € p/st p/st 91021900 andere 4,5 MIN 0,3 € p/st MAX 0,8 € p/st p/st andere Armbanduhren, auch mit Stoppeinrichtung 91022100 mit automatischem Aufzug 4,5 MIN 0,3 € p/st MAX 0,8 € p/st p/st 91022900 andere 4,5 MIN 0,3 € p/st MAX 0,8 € p/st p/st andere 91029100 elektrisch betrieben 4,5 MIN 0,3 € p/st MAX 0,8 € p/st p/st 91029900 andere 4,5 MIN 0,3 € p/st MAX 0,8 € p/st p/st 9103 Uhren mit Kleinuhr-Werk, ausgenommen Uhren der Position 9101, 9102 oder 9104 91031000 elektrisch betrieben 4,7 p/st 91039000 andere 4,7 p/st 91040000 Armaturenbrettuhren und ähnliche Uhren, für Kraftfahrzeuge, Luftfahrzeuge, Schiffe oder andere Fahrzeuge 3,7 p/st 9105 Andere Uhren Wecker 91051100 elektrisch betrieben 4,7 p/st 91051900 andere 3,7 p/st Wanduhren 91052100 elektrisch betrieben 4,7 p/st 91052900 andere 3,7 p/st andere 91059100 elektrisch betrieben 4,7 p/st 910599 andere 91059910 Tisch- oder Kaminuhren 3,7 p/st 91059990 andere 3,7 p/st 9106 Zeitkontrollapparate und Zeitmesser, mit Uhrwerk oder Synchronmotor (z. B. Arbeitszeitregistrieruhren, Zeit- und Datumstempeluhren) 91061000 Arbeitszeitregistrieruhren; Zeit- und Datumstempeluhren 4,7 p/st 910690 andere 91069010 Kurzzeitmesser (Minutenzähler, Sekundenzähler) 4,7 p/st 91069080 andere 4,7 p/st 91070000 Zeitschalter und andere Zeitauslöser, mit Uhrwerk oder Synchronmotor 4,7 p/st 9108 Kleinuhr-Werke, vollständig und zusammengesetzt elektrisch betrieben 91081100 nur mit mechanischer Anzeige oder mit Vorrichtung zur Aufnahme einer mechanischen Anzeige 4,7 p/st 91081200 nur mit optoelektronischer Anzeige 4,7 p/st 91081900 andere 4,7 p/st 91082000 mit automatischem Aufzug 5 MIN 0,17 € p/st p/st 91089000 andere 5 MIN 0,17 € p/st p/st 9109 Andere Uhrwerke (ausgenommen Kleinuhr-Werke), vollständig und zusammengesetzt elektrisch betrieben 91091100 für Wecker 4,7 p/st 91091900 andere 4,7 p/st 91099000 andere 4,7 p/st 9110 Nicht oder nur teilweise zusammengesetzte, vollständige Uhrwerke (Schablonen); unvollständige, zusammengesetzte Uhrwerke; Uhrrohwerke Kleinuhr-Werke 911011 nicht oder nur teilweise zusammengesetzte, vollständige Uhrwerke (Schablonen) 91101110 mit einer Unruh mit Spiralfeder 5 MIN 0,17 € p/st p/st 91101190 andere 4,7 p/st 91101200 unvollständige, zusammengesetzte Uhrwerke 3,7 91101900 Uhrrohwerke 4,7 91109000 andere 3,7 9111 Gehäuse für Uhren der Position 9101 oder 9102, Teile davon 91111000 Gehäuse aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen 0,5 € p/st MIN 2,7 MAX 4,6 p/st 91112000 Gehäuse aus unedlen Metallen, auch vergoldet oder versilbert 0,5 € p/st MIN 2,7 MAX 4,6 p/st 91118000 andere Gehäuse 0,5 € p/st MIN 2,7 MAX 4,6 p/st 91119000 Teile 0,5 € p/st MIN 2,7 MAX 4,6 9112 Gehäuse für andere Uhrmacherwaren, Teile davon 91122000 Gehäuse 2,7 p/st 91129000 Teile 2,7 9113 Uhrarmbänder und Teile davon 911310 aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen 91131010 aus Edelmetallen 2,7 91131090 aus Edelmetallplattierungen 3,7 91132000 aus unedlen Metallen, auch vergoldet oder versilbert 6 911390 andere 91139010 aus Leder oder rekonstituiertem Leder 6 91139080 andere 6 9114 Andere Uhrenteile 91141000 Uhrfedern, einschließlich Spiralfedern 3,7 91142000 Uhrensteine 2,7 91143000 Zifferblätter 2,7 91144000 Werkplatten und Brücken 2,7 91149000 andere 2,7

KAPITEL 92

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 92 gehören nicht:

a)
Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39);
b)
Mikrofone, Verstärker, Lautsprecher, Kopfhörer, Schalter, Stroboskope und andere Instrumente, Apparate und zusätzlicheAusrüstungsstücke zur Verwendung mit den Waren des Kapitels 92, wenn sie nicht in diese Waren oder nicht mit diesen Waren in das gleiche Gehäuse eingebaut sind (Kapitel 85 oder 90);
c)
Instrumente und Geräte, die den Charakter von Spielzeug haben (Position 9503);
d)
Wischer und andere Bürstenwaren zum Reinigen von Musikinstrumenten (Position 9603);
e)
Instrumente und Geräte, die den Charakter von Sammlungsstücken oder Antiquitäten haben (Position 9705 oder 9706).

2.
Bogen, Schlägel und dergleichen für Musikinstrumente der Position 9202 oder 9206 werden wie die Instrumente eingereiht, für die sie bestimmt sind, wenn sie mit diesen Instrumenten gestellt werden und ihnen der Anzahl nach entsprechen.

Karten, Scheiben und Walzen der Position 9209 werden auch dann getrennt eingereiht, wenn sie mit den Instrumenten oder Geräten gestellt werden, für die sie bestimmt sind.

KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Ma Maßeinheit 9201 Klaviere, einschließlich selbsttätige Klaviere; Cembalos und andere Saiteninstrumente mit Klaviatur 920110 Klaviere mit aufrecht stehendem Rahmen 92011010 neu 4 p/st 92011090 gebraucht 4 p/st 92012000 Flügel 4 p/st 92019000 andere 4 9202 Andere Saiteninstrumente (z. B. Gitarren, Geigen und Harfen) 920210 Streichinstrumente 92021010 Geigen 3,2 p/st 92021090 andere 3,2 p/st 920290 andere 92029030 Gitarren 3,2 p/st 92029080 andere 3,2 p/st 9203 9204 9205 Andere Blasinstrumente (z. B. Klarinetten, Trompeten und Dudelsäcke) 92051000 Blechblasinstrumente 3,2 p/st 920590 andere 92059010 Akkordeons und ähnliche Musikinstrumente 3,7 p/st 92059030 Mundharmonikas 3,7 p/st 92059050 Orgeln (mit Pfeifen und Klaviatur); Harmonien und ähnliche Musikinstrumente mit Klaviatur und durchschlagenden Metallzungen 3,2 92059090 andere 3,2 92060000 Schlaginstrumente (z. B. Trommeln, Xylofone, Becken, Kastagnetten und Maracas) 3,2 9207 Musikinstrumente, bei denen der Ton elektrisch erzeugt wird oder elektrisch verstärkt werden muss (z. B. derartige Orgeln, Gitarren und Akkordeons) 920710 Instrumente mit Klaviatur, ausgenommen Akkordeons 92071010 Orgeln 3,2 p/st 92071030 Digital-Pianos 3,2 p/st 92071050 Synthesizer 3,2 p/st 92071080 andere 3,2 920790 andere 92079010 Gitarren 3,7 p/st 92079090 andere 3,7 9208 Spieldosen, Orchestrien, Drehorgeln, singende mechanische Vögel, singende Sägen und andere in diesem Kapitel anderweit nicht erfasste Musikinstrumente; Lockpfeifen aller Art; Signalpfeifen, Signalhörner und andere Mundblasinstrumente zu Ruf- oder Signalzwecken 92081000 Spieldosen 2,7 92089000 andere 3,2 9209 Teile und Zubehör für Musikinstrumente (z. B. Musikwerke für Spieldosen, Karten, Scheiben und Walzen für mechanische Musikinstrumente); Metronome, Stimmgabeln und Stimmpfeifen aller Art 92093000 Musiksaiten 2,7 andere 92099100 Teile und Zubehör für Klaviere 2,7 92099200 Teile und Zubehör für Musikinstrumente der Position 9202 2,7 92099400 Teile und Zubehör für Musikinstrumente der Position 9207 2,7 920999 andere 92099920 Teile und Zubehör für Musikinstrumente der Position 9205 2,7 andere 92099940 Metronome, Stimmgabeln und Stimmpfeifen 3,2 92099950 Musikwerke für Spieldosen 1,7 92099970 andere 2,7

ABSCHNITT XIX

KAPITEL 93

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 93 gehören nicht:

a)
Waren des Kapitels 36 (z. B. Zündhütchen, Sprengkapseln, Sprengzünder, Leuchtraketen, Raketen zum Wetterschießen);
b)
Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV);und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39);
c)
Panzerwagen und andere gepanzerte Kampffahrzeuge (Position 8710);
d)
Zielfernrohre und andere optische Vorrichtungen, für Waffen, ausgenommen solche, die auf Waffen montiert sind oder die mit den Waffen, für die sie bestimmt sind, gestellt werden (Kapitel 90);
e)
Armbrüste, Bogen und Pfeile für den Schießsport, stumpfe Waffen für den Fechtsport und Spielzeugwaffen (Kapitel 95);
f)
Sammlungsstücke oder Antiquitäten (Position 9705 oder 9706).

2.
Als „Teile” im Sinne der Position 9306 gelten nicht Funk- oder Radargeräte der Position 8526.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 9301 Kriegswaffen, ausgenommen Revolver, Pistolen und Waffen der Position 9307 Artilleriewaffen (z. B. Kanonen, Haubitzen, Mörser (Granatwerfer)) 93011100 selbstfahrend frei 93011900 andere frei 93012000 Raketenwerfer, Flammenwerfer, Granatwerfer, Torpedorohre und ähnliche Werfer frei 93019000 andere frei 93020000 Revolver und Pistolen, ausgenommen solche der Position 9303 oder 9304 2,7 p/st 9303 Andere Feuerwaffen und ähnliche Geräte, bei denen die Explosionswirkung einer Treibladung genutzt wird (z. B. Jagd- und Sportgewehre, Vorderlader, Leuchtpistolen und andere nur Leuchtraketen abfeuernde Geräte, Schreckschusspistolen und -revolver, Bolzen-Viehtötungsapparate und Leinenschießgeräte) 93031000 Vorderlader 3,2 p/st 930320 andere Jagd- und Sportgewehre mit mindestens einem glatten Lauf 93032010 mit einem Lauf, glatt 3,2 p/st 93032095 andere 3,2 p/st 93033000 andere Jagd- und Sportgewehre 3,2 p/st 93039000 andere 3,2 p/st 93040000 Andere Waffen (z. B. Feder-, Luft- und Gasdruckgewehre, -büchsen und -pistolen und Schlagstöcke), ausgenommen Waffen der Position 9307 3,2 9305 Teile und Zubehör für Waren der Positionen 9301 bis 9304 93051000 für Revolver oder Pistolen 3,2 für Gewehre der Position 9303 93052100 glatte Läufe 2,7 p/st 93052900 andere 2,7 andere 93059100 von Kriegswaffen der Position 9301 frei 93059900 andere 2,7 9306 Bomben, Granaten, Torpedos, Minen, Raketen, Patronen und andere Munition und Geschosse, Teile davon, einschließlich Rehposten, Jagdschrot und Patronenpfropfen Patronen für Gewehre mit glattem Lauf, Teile davon; Geschosse für Luftgewehre und -pistolen 93062100 Patronen 2,7 1000 p/st 930629 andere 93062940 Hülsen 2,7 1000 p/st 93062970 andere 2,7 930630 andere Patronen und Teile davon 93063010 für Revolver und Pistolen der Position 9302 und für Maschinenpistolen der Position 9301 2,7 andere 93063030 für Kriegswaffen 1,7 andere 93063091 Zentralfeuerpatronen 2,7 1000 p/st 93063093 Randfeuerpatronen 2,7 1000 p/st 93063097 andere 2,7 930690 andere 93069010 zu Kriegszwecken 1,7 93069090 andere 2,7 93070000 Säbel, Degen, Bajonette, Lanzen und andere blanke Waffen, Teile davon und Scheiden für diese Waffen 1,7

ABSCHNITT XX

KAPITEL 94

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 94 gehören nicht:

a)
aufblasbare Matratzen, Kopfkissen oder Kissen; Matratzen, Kopfkissen oder Kissen für Wasserfüllung, des Kapitels 39, 40 oder 63;
b)
auf dem Boden stehende Spiegel, z. B. schwenkbare Ankleidespiegel der Position 7009;
c)
Waren des Kapitels 71;
d)
Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) oder Panzerschränke der Position 8303;
e)
Möbel als besondere Teile von Einrichtungen, Maschinen, Apparaten und Geräten zur Kälteerzeugung der Position 8418, auch wenn sie unausgerüstet gestellt werden; Möbel, die zum Einbau von Nähmaschinen (Position 8452) besonders hergerichtet sind;
f)
Beleuchtungskörper des Kapitels 85;
g)
Möbel als besondere Teile von Geräten der Positionen 8518 (Position 8518), 8519 bis 8521 (Position 8522) oder 8525 bis 8528 (Position 8529);
h)
Waren der Position 8714;
ij)
Dentalstühle mit eingebauten Zahnbehandlungsgeräten der Position 9018 sowie Speibecken für die zahnärztliche Praxis (Position 9018);
k)
Waren des Kapitels 91 (z. B. Uhren und Uhrengehäuse);
l)
Möbel oder Beleuchtungskörper, die den Charakter von Spielzeug haben (Position 9503), Billardtische oder andere Spielmöbel der Position 9504, Möbel für Zauberkunststücke oder Dekorationsartikel (ausgenommen elektrische Girlanden) wie Lampions, Papierlaternen (Position 9505).

2.
Die in den Positionen 9401 bis 9403 erfassten Waren (ausgenommen Teile) müssen dazu bestimmt sein, auf den Boden gestellt zu werden.

Es bleiben jedoch in diesen Positionen, selbst wenn sie aufgehängt, an der Wand befestigt oder aufeinander gestellt werden:

a)
Schränke, Bücherschränke, Regale und Möbel aus zusammengehörenden Einzelstücken;
b)
Sitze und Bettgestelle.

3.
A)
Als Teile von Waren im Sinne der Positionen 9401 bis 9403 gelten nicht Platten aus Glas (einschließlich Spiegel), Marmor oder Stein oder aus einem anderen in Kapitel 68 oder 69 genannten Stoff, auch zugeschnitten, jedoch nicht mit anderen Teilen verbunden, wenn sie gesondert gestellt werden.
B)
Gesondert gestellte Waren der Position 9404 verbleiben in dieser Position, auch wenn sie zugleich Teile von Möbeln der Positionen 9401 bis 9403 sind.
4.
Als „vorgefertigte Gebäude” im Sinne der Position 9406 gelten Gebäude, die im Werk fertig gestellt worden sind oder als Einzelteile geliefert, gemeinsam zur Abfertigung gestellt, auf der Baustelle zusammengesetzt werden, wie Wohngebäude, Baustellenunterkünfte, Bürogebäude, Schulen, Kaufhäuser, Schuppen, Garagen oder ähnliche Gebäude.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 9401 Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), auch wenn sie in Liegen umgewandelt werden können, und Teile davon 94011000 Sitze von der für Luftfahrzeuge verwendeten Art frei 94012000 Sitze von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art 3,7 940130 Drehstühle mit verstellbarer Sitzhöhe 94013010 gepolstert, mit Rückenlehne und mit Rollen oder Gleitern frei 94013090 andere frei 94014000 in Liegen umwandelbare Sitzmöbel, ausgenommen Gartenmöbel und Campingausstattungen frei Sitzmöbel aus Stuhlrohr, Korbweiden/Flechtweiden, Bambus oder ähnlichen Stoffen 94015100 aus Bambus oder Rattan 5,6 94015900 andere 5,6 andere Sitzmöbel, mit Gestell aus Holz 94016100 gepolstert frei 94016900 andere frei andere Sitzmöbel, mit Gestell aus Metall 94017100 gepolstert frei 94017900 andere frei 94018000 andere Sitzmöbel frei 940190 Teile 94019010 von Sitzen von der für Luftfahrzeuge verwendeten Art 1,7 andere 94019030 aus Holz 2,7 94019080 andere 2,7 9402 Möbel für die Human-, Zahn-, Tiermedizin oder die Chirurgie (z. B. Operationstische, Untersuchungstische, Betten mit mechanischen Vorrichtungen für Krankenanstalten, Dentalstühle); Friseurstühle und ähnliche Stühle, mit Schwenk-, Kipp- und Hebevorrichtung; Teile davon 94021000 Dentalstühle, Friseurstühle oder ähnliche Stühle und Teile davon frei 94029000 andere frei 9403 Andere Möbel und Teile davon 940310 Metallmöbel von der in Büros verwendeten Art 94031010 Zeichentische (ausgenommen solche der Position 9017) frei andere, mit einer Höhe von 80 cm oder weniger 94031051 Schreibtische frei 94031059 andere frei mehr als 80 cm 94031091 Schränke mit Türen oder Rollläden frei 94031093 Karteischränke und andere Schränke mit Schubladen frei 94031099 andere frei 940320 andere Metallmöbel 94032020 Betten frei 94032080 andere frei 940330 Holzmöbel von der in Büros verwendeten Art mit einer Höhe von 80 cm oder weniger 94033011 Schreibtische frei 94033019 andere frei mit einer Höhe von mehr als 80 cm 94033091 Schränke frei 94033099 andere frei 940340 Holzmöbel von der in der Küche verwendeten Art 94034010 Einbauküchenelemente 2,7 94034090 andere 2,7 94035000 Holzmöbel von der im Schlafzimmer verwendeten Art frei 940360 andere Holzmöbel 94036010 Holzmöbel von der in Ess- und Wohnzimmern verwendeten Art frei 94036030 Holzmöbel von der in Läden verwendeten Art frei 94036090 andere Holzmöbel frei 94037000 Kunststoffmöbel frei Möbel aus anderen Stoffen, einschließlich Stuhlrohr, Korbweide/Flechtweide, Bambus oder ähnliche Stoffe 94038100 aus Bambus oder Rattan 5,6 94038900 andere 5,6 940390 Teile 94039010 aus Metall 2,7 94039030 aus Holz 2,7 94039090 aus anderen Stoffen 2,7 9404 Sprungrahmen; Bettausstattungen und ähnliche Waren (z. B. Auflegematratzen, Steppdecken, Deckbetten, Polster, Schlummerrollen und Kopfkissen) mit Federung oder gepolstert oder mit Füllung aus Stoffen aller Art oder aus Zellkautschuk oder Zellkunststoff, auch überzogen 94041000 Sprungrahmen 3,7 Auflegematratzen 940421 aus Zellkautschuk oder Zellkunststoff, auch überzogen 94042110 aus Zellkautschuk 3,7 94042190 aus Zellkunststoff 3,7 940429 aus anderen Stoffen 94042910 mit Federkern 3,7 94042990 andere 3,7 94043000 Schlafsäcke 3,7 p/st 940490 andere 94049010 mit Federn oder Daunen gefüllt 3,7 94049090 andere 3,7 9405 Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen, mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen 940510 Lüster und andere elektrische Decken- und Wandleuchten, ausgenommen solche von der für öffentliche Plätze oder Verkehrswege verwendeten Art aus Kunststoffen 94051021 von der mit Glühlampen verwendeten Art 4,7 94051028 andere 4,7 94051030 aus keramischen Stoffen 4,7 94051050 aus Glas 3,7 aus anderen Stoffen 94051091 von der mit Glühlampen verwendeten Art 2,7 94051098 andere 2,7 940520 elektrische Tisch-, Schreibtisch-, Nachttisch- oder Stehlampen aus Kunststoffen 94052011 von der mit Glühlampen verwendeten Art 4,7 94052019 andere 4,7 94052030 aus keramischen Stoffen 4,7 94052050 aus Glas 3,7 aus anderen Stoffen 94052091 von der mit Glühlampen verwendeten Art 2,7 94052099 andere 2,7 94053000 elektrische Beleuchtungen von der für Weihnachtsbäume verwendeten Art 3,7 940540 andere elektrische Beleuchtungskörper 94054010 Scheinwerfer 3,7 andere aus Kunststoffen 94054031 von der mit Glühlampen verwendeten Art 4,7 94054035 von der mit Leuchtstoffröhren (Fluoreszenzröhren) verwendeten Art 4,7 94054039 andere 4,7 aus anderen Stoffen 94054091 von der mit Glühlampen verwendeten Art 2,7 94054095 von der mit Leuchtstoffröhren (Fluoreszenzröhren) verwendeten Art 2,7 94054099 andere 2,7 94055000 nicht elektrische Beleuchtungskörper 2,7 940560 Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen 94056020 aus Kunststoffen 4,7 94056080 aus anderen Stoffen 2,7 Teile 940591 aus Glas Waren zum Ausstatten von elektrischen Beleuchtungskörpern (ausgenommen Scheinwerfer) 94059111 facettiertes Glas, Plättchen, Kugeln, Tropfen- oder Blumenformen, Gehänge und ähnliche Waren für die Ausstattung von Lüstern 5,7 94059119 andere (z. B. Zerstreuer, Schalen für Deckenleuchten, andere Schalen, Schirme, Glocken, Tulpen) 5,7 94059190 andere 3,7 94059200 aus Kunststoffen 4,7 94059900 aus anderen Stoffen 2,7 940600 Vorgefertigte Gebäude 94060011 Mobilheime 2,7 andere 94060020 aus Holz 2,7 aus Eisen oder Stahl 94060031 Gewächshäuser 2,7 94060038 andere 2,7 94060080 aus anderen Stoffen 2,7

KAPITEL 95

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 95 gehören nicht:

a)
Kerzen (Position 3406);
b)
Feuerwerkskörper oder andere pyrotechnische Artikel der Position 3604;
c)
Garne, Monofile, Schnüre oder Messinahaar oder dergleichen für den Fischfang, auch abgepasst, jedoch nicht zusammengesetzte Angelleinen, des Kapitels 39, der Position 4206 oder des Abschnitts XI;
d)
Taschen für Sportgeräte und andere Behältnisse der Position 4202, 4303 oder 4304;
e)
Sportkleidung sowie Maskenkostüme, aus Spinnstoffen, des Kapitels 61 oder 62;
f)
Fahnen und Wimpelgirlanden, aus Spinnstoffen, sowie Segel für Boote, Windsurfbretter oder Segelwagen, des Kapitels 63;
g)
Sportschuhe (ausgenommen solche, an denen Schlittschuhe oder Rollschuhe fest angebracht sind) des Kapitels 64 und besondere Kopfbedeckungen zu Sportzwecken des Kapitels 65;
h)
Gehstöcke, Peitschen, Reitpeitschen oder dergleichen (Position 6602), Teile davon (Position 6603);
ij)
Glasaugen, nicht montiert, für Puppen oder anderes Spielzeug, der Position 7018;
k)
Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39);
l)
Glocken, Klingeln, Gongs und ähnliche Waren der Position 8306;
m)
Flüssigkeitspumpen (Position 8413), Apparate zum Filtrieren oder Reinigen von Flüssigkeiten oder Gasen (Position 8421), Elektromotoren (Position 8501), elektrische Transformatoren (Position 8504) und Geräte für die Funkfernsteuerung (Position 8526);
n)
Sportfahrzeuge (ausgenommen Rodelschlitten, Bobschlitten und dergleichen) des Abschnitts XVII;
o)
zweirädrige Kinderfahrräder (Position 8712);
p)
Sportboote, wie Kanus und Ruderboote (Kapitel 89), und Fortbewegungsmittel dazu (Kapitel 44, wenn sie aus Holz sind);
q)
Schutzbrillen für Sport und Freiluftspiele (Position 9004);
r)
Lockpfeifen und Signalpfeifen (Position 9208);
s)
Waffen und andere Waren des Kapitels 93;
t)
elektrische Girlanden aller Art (Position 9405);
u)
Saiten für Schläger, Zelte, Campingausrüstungen und Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe aus Stoffen aller Art (Einreihung nach ihrer stofflichen Beschaffenheit);
v)
Geschirr, Küchenartikel, Toilettenartikel, Teppiche und andere textile Fußbodenbeläge, Kleidung, Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege, Küchenwäsche und ähnliche Erzeugnisse, die einen Gebrauchswert haben (Einreihung nach ihrer stofflichen Beschaffenheit).

2.
Die Waren dieses Kapitels können einfache Verzierungen oder unwesentliche Zutaten aus echten Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten), Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen enthalten.
3.
Vorbehaltlich der vorstehenden Anmerkung 1 werden Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Waren dieses Kapitels bestimmt, wie diese Waren eingereiht.
4.
Vorbehaltlich der Bestimmungen der vorstehenden Anmerkung 1 zu diesem Kapitel gehören zu Position 9503 insbesondere auch Kombinationen von Waren dieser Position mit einem oder mehreren Bestandteilen, die nicht als Zusammenstellung nach den Bedingungen der Allgemeinen Vorschrift 3 b betrachtet werden können und die gesondert gestellt in andere Positionen eingereiht werden würden, vorausgesetzt die Waren sind für den Einzelverkauf aufgemacht und die Kombination hat den wesentlichen Charakter von Spielzeug.
5.
Zu Position 9503 gehören nicht Waren, die aufgrund ihrer Aufmachung, Form oder des verwendeten Materials erkennbar ausschließlich für Tiere bestimmt sind, z. B. Spielzeuge für Haustiere (Einreihung nach Beschaffenheit).
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 9501 9502 950300 Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art 95030010 Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen frei Puppen, nur Nachbildungen von Menschen darstellend, einschließlich Teile davon und Zubehör 95030021 Puppen 4,7 95030029 Teile und Zubehör frei 95030030 elektrische Eisenbahnen, einschließlich Schienen, Signale und anderes Zubehör; maßstabgetreu verkleinerte Modelle zum Zusammenbauen frei andere Bausätze und Baukastenspielzeug 95030035 aus Kunststoff 4,7 95030039 aus anderen Stoffen frei Spielzeug, Tiere oder nicht menschliche Wesen darstellend 95030041 Füllmaterial enthaltend 4,7 95030049 andere frei 95030055 Musikspielzeuginstrumente und -geräte frei Puzzles 95030061 aus Holz frei 95030069 andere 4,7 95030070 anderes Spielzeug, aufgemacht in Zusammenstellungen oder Aufmachungen 4,7 anderes Spielzeug und Modelle, mit eingebautem Motor 95030075 aus Kunststoff 4,7 95030079 aus anderen Stoffen frei andere 95030081 Spielzeugwaffen frei 95030085 im Gussverfahren hergestellte Miniaturmodelle aus Metall 4,7 andere 95030095 aus Kunststoff 4,7 95030099 andere frei 9504 Gesellschaftsspiele, einschließlich mechanisch betriebene Spiele, Billardspiele, Glücksspieltische und automatische Kegelbahnen (z. B. Bowlingbahnen) 95041000 Videospiele von der mit einem Fernsehempfangsgerät verwendeten Art frei 950420 Billardspiele aller Art und Zubehör 95042010 Billardmöbel und Tischbillards frei 95042090 andere frei 950430 andere Spiele, mit Münzen, Geldscheinen, Bankkarten, Spielmarken oder anderen Zahlungsmitteln betrieben, ausgenommen automatische Kegelbahnen (Bowlingbahnen) 95043010 Spiele mit Bildschirm frei p/st andere Spiele 95043030 Flipper frei p/st 95043050 andere frei p/st 95043090 Teile frei 95044000 Spielkarten 2,7 950490 andere 95049010 elektrische Auto-Rennspiele, die den Charakter von Gesellschaftsspielen haben frei 95049090 andere frei 9505 Fest-, Karnevals-/Faschings- oder andere Unterhaltungsartikel, einschließlich Zauber- und Scherzartikel 950510 Weihnachtsartikel 95051010 aus Glas frei 95051090 aus anderen Stoffen 2,7 95059000 andere 2,7 9506 Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik, Leicht- und Schwerathletik, andere Sportarten (einschließlich Tischtennis) oder Freiluftspiele, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Schwimm- und Planschbecken Ski und Skiausrüstungen für den Wintersport 950611 Ski 95061110 Langlaufski 3,7 pa Ski für den alpinen Skilauf 95061121 Monoski und Snowboards 3,7 p/st 95061129 andere 3,7 pa 95061180 andere Ski 3,7 pa 95061200 Skibindungen 3,7 95061900 andere 2,7 Wasserski, Surfbretter, Windsurfer und andere Ausrüstungen für den Wassersport 95062100 Windsurfer 2,7 95062900 andere 2,7 Golfschläger und andere Golfausrüstungen 95063100 vollständige Golfschläger 2,7 p/st 95063200 Bälle 2,7 p/st 950639 andere 95063910 Teile von Golfschlägern 2,7 95063990 andere 2,7 950640 Geräte und Ausrüstungen für Tischtennis 95064010 Tischtennisschläger, -bälle und -netze 2,7 95064090 andere 2,7 Tennis-, Federball- oder ähnliche Schläger, auch ohne Bespannung 95065100 Tennisschläger, auch ohne Bespannung 4,7 95065900 andere 2,7 Bälle, ausgenommen Golf- und Tischtennisbälle 95066100 Tennisbälle 2,7 950662 aufblasbare Bälle 95066210 aus Leder 2,7 95066290 andere 2,7 950669 andere 95066910 Kricket- und Polobälle frei 95066990 andere 2,7 950670 Schlittschuhe und Rollschuhe, einschließlich Stiefel mit fest angebrachten Roll- oder Schlittschuhen 95067010 Schlittschuhe frei pa 95067030 Rollschuhe 2,7 pa 95067090 Teile und Zubehör 2,7 andere 950691 Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik oder Leicht- und Schwerathletik 95069110 Übungsgeräte mit Systemen zum Einstellen unterschiedlicher Belastungen 2,7 95069190 andere 2,7 950699 andere 95069910 Kricket- und Poloausrüstungen, ausgenommen Bälle frei 95069990 andere 2,7 9507 Angelruten, Angelhaken und anderes Angelgerät; Handnetze zum Landen von Fischen, Schmetterlingsnetze und ähnliche Netze; Lockgeräte (ausgenommen solche der Position 9208 oder 9705) und ähnliche Jagdgeräte 95071000 Angelruten 3,7 950720 Angelhaken, auch mit Vorfach 95072010 Angelhaken, nicht montiert 1,7 95072090 andere 3,7 95073000 Angelrollen 3,7 95079000 andere 3,7 9508 Karusselle, Luftschaukeln, Schießbuden und andere Schaustellerattraktionen; Wanderzirkusse und Wandertierschauen; Wanderbühnen 95081000 Wanderzirkusse und Wandertierschauen 1,7 95089000 andere 1,7

KAPITEL 96

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 96 gehören nicht:

a)
Schminkstifte und Stifte für die Körperpflege (Kapitel 33);
b)
Waren des Kapitels 66 (z. B. Teile von Regenschirmen oder Gehstöcken);
c)
Fantasieschmuck (Position 7117);
d)
Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39);
e)
Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge, Schneidwaren, Essbestecke) mit Griffen oder Teilen aus Schnitz- oder Formstoffen; gesondert gestellt gehören diese Griffe und Teile zu Position 9601 oder 9602;
f)
Waren des Kapitels 90 (z. B. Brillenfassungen (Position 9003), Reißfedern (Position 9017), Bürstenwaren, die offensichtlich in der Medizin, in der Chirurgie, in der Zahn- oder Tierheilkunde Verwendung finden (Position 9018));
g)
Waren des Kapitels 91 (z. B. Uhrengehäuse);
h)
Musikinstrumente, Teile und Zubehör davon (Kapitel 92);
ij)
Waren des Kapitels 93 (Waffen und Teile davon);
k)
Waren des Kapitels 94 (z. B. Möbel, Beleuchtungskörper);
l)
Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte);
m)
Waren des Kapitels 97 (Kunstgegenstände, Sammlungsstücke, Antiquitäten).

2.
Als „pflanzliche oder mineralische Schnitzstoffe” im Sinne der Position 9602 gelten:

a)
harte Samen, Kerne, Schalen und Nüsse und ähnliche pflanzliche Stoffe, von der zum Schnitzen verwendeten Art (z. B. Steinnuss und Dumpalmnüsse);
b)
Meerschaum und Bernstein, auch rekonstituiert, Gagat (Jett) und jettähnliche mineralische Schnitz- und Formstoffe.

3.
Als „Pinselköpfe” im Sinne der Position 9603 gelten ungefasste Bündel aus Tierhaaren, Pflanzenfasern oder anderen Stoffen, die ohne Teilung zum Herstellen von Pinseln oder ähnlichen Waren geeignet sind oder die hierzu nur einer geringen ergänzenden Bearbeitung bedürfen, wie Gleichrichten oder Schleifen der Enden.
4.
Waren des Kapitels 96, ausgenommen Waren der Positionen 9601 bis 9606 und 9615, die ganz oder teilweise aus Edelmetallen, Edelmetallplattierungen, Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) oder aus echten Perlen oder Zuchtperlen bestehen, verbleiben in diesem Kapitel. Jedoch verbleiben Waren der Positionen 9601 bis 9606 und 9615 nur dann in Kapitel 96, wenn sie nur geringfügige Verzierungen oder unwesentliche Zutaten aus Edelmetallen, Edelmetallplattierungen, echten Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) enthalten.
KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 9601 Elfenbein, Bein, Schildpatt, Horn, Geweihe, Korallen, Perlmutter und andere tierische Schnitzstoffe, bearbeitet, und Waren aus diesen Stoffen (einschließlich durch Formen hergestellte Waren) 96011000 Elfenbein, bearbeitet, und Waren aus Elfenbein 2,7 960190 andere 96019010 Korallen, auch wiedergewonnen, bearbeitet, und Waren daraus frei 96019090 andere frei 96020000 Pflanzliche oder mineralische Schnitzstoffe, bearbeitet, und Waren aus diesen Stoffen; geformte oder geschnitzte Waren aus Wachs, aus Paraffin, aus Stearin, aus natürlichen Gummen oder Harzen oder aus Modelliermassen, und andere geformte oder geschnitzte Waren, anderweit weder genannt noch inbegriffen; nicht gehärtete Gelatine, bearbeitet (ausgenommen Gelatine der Position 3503) und Waren aus nicht gehärteter Gelatine 2,2 9603 Besen, Bürsten und Pinsel (einschließlich solcher, die Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen sind), von Hand zu führende mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor, Mopps und Staubwedel; Pinselköpfe; Kissen und Roller zum Anstreichen; Wischer aus Kautschuk oder ähnlichen geschmeidigen Stoffen 96031000 Besen, aus Reisig oder anderen pflanzlichen Stoffen, gebunden, auch mit Stiel 3,7 p/st Zahnbürsten, Rasierpinsel, Haarbürsten, Nagelbürsten, Wimpernbürstchen und andere Bürsten zur Körperpflege, einschließlich Bürsten, die Teile von Apparaten sind 96032100 Zahnbürsten, einschließlich Bürsten für künstliche Gebisse 3,7 p/st 960329 andere 96032930 Haarbürsten 3,7 p/st 96032980 andere 3,7 960330 Pinsel für Kunstmaler, Schreibpinsel und ähnliche Pinsel zum Auftragen von kosmetischen Erzeugnissen 96033010 Pinsel für Kunstmaler und Schreibpinsel 3,7 p/st 96033090 Pinsel zum Auftragen von kosmetischen Erzeugnissen 3,7 p/st 960340 Bürsten und Pinsel zum Auftragen von Anstrichfarben, Lack oder dergleichen (ausgenommen Bürsten und Pinsel der Unterposition 960330); Kissen und Roller zum Anstreichen 96034010 Bürsten und Pinsel zum Auftragen von Anstrichfarben, Lack oder dergleichen 3,7 p/st 96034090 Kissen und Roller zum Anstreichen 3,7 p/st 96035000 andere Bürsten, die Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen sind 2,7 960390 andere 96039010 von Hand zu führende mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor 2,7 p/st andere 96039091 Bürstenwaren für die Straßen- und Haushaltsreinigung, einschließlich Schuh- und Kleiderbürsten; Bürsten für die Tierpflege 3,7 96039099 andere 3,7 96040000 Handsiebe 3,7 96050000 Reisezusammenstellungen zur Körperpflege, zum Nähen, zum Reinigen von Schuhen oder Kleidung 3,7 9606 Knöpfe, Druckknöpfe; Knopfformen und andere Teile; Knopfrohlinge 96061000 Druckknöpfe und Teile davon 3,7 Knöpfe 96062100 aus Kunststoff, nicht mit Spinnstoffen überzogen 3,7 96062200 aus unedlen Metallen, nicht mit Spinnstoffen überzogen 3,7 96062900 andere 3,7 96063000 Knopfformen und andere Knopfteile; Knopfrohlinge 2,7 9607 Reißverschlüsse und Teile davon Reißverschlüsse 96071100 mit Zähnen aus unedlen Metallen 6,7 m 96071900 andere 7,7 m 960720 Teile 96072010 aus unedlen Metallen (einschließlich Bänder und Streifen mit Zähnen aus unedlen Metallen) 6,7 96072090 andere 7,7 9608 Kugelschreiber; Schreiber und Markierstifte, mit Filzspitze oder anderer poröser Spitze; Füllfederhalter und andere Füllhalter; Durchschreibstifte; Füllbleistifte; Federhalter, Bleistifthalter und ähnliche Waren; Teile davon (einschließlich Kappen und Klipse), ausgenommen Waren der Position 9609 960810 Kugelschreiber 96081010 mit flüssiger Tinte 3,7 p/st andere 96081030 mit Schaft oder Kappe aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen 3,7 p/st andere 96081091 mit auswechselbarer Mine 3,7 p/st 96081099 andere 3,7 p/st 96082000 Schreiber und Markierstifte, mit Filzspitze oder anderer poröser Spitze 3,7 p/st Füllfederhalter und andere Füllhalter 96083100 zum Zeichnen mit Tusche 3,7 p/st 960839 andere 96083910 mit Schaft oder Kappe aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen 3,7 p/st 96083990 andere 3,7 p/st 96084000 Füllbleistifte (Dreh- und Druckstifte) 3,7 p/st 96085000 Zusammenstellungen von Waren aus zwei oder mehr der vorstehenden Unterpositionen 3,7 960860 Minen für Kugelschreiber, aus Kugeln und Tintenbehälter bestehend 96086010 mit flüssiger Tinte 2,7 p/st 96086090 andere 2,7 p/st andere 96089100 Schreibfedern und Schreibfederspitzen 2,7 960899 andere 96089920 aus Metall 2,7 96089980 andere 2,7 9609 Blei-, Kopier- und Farbstifte (ausgenommen Waren der Position 9608), Griffel, Minen für Stifte, Pastellstifte, Zeichenkohle, Schreib- oder Zeichenkreide und Schneiderkreide 960910 Stifte mit festem Schutzmantel 96091010 Bleistifte 2,7 96091090 andere 2,7 96092000 Minen für Stifte 2,7 960990 andere 96099010 Pastellstifte und Zeichenkohle 2,7 96099090 andere 1,7 96100000 Schiefertafeln und Tafeln zum Schreiben oder Zeichnen, auch gerahmt 2,7 96110000 Datumstempel, Siegel, Nummernstempel und ähnliche Waren (einschließlich Geräte zum Drucken oder Prägen von Etiketten), für den Handgebrauch; Zusammensetzstempel und Druckkästen, für den Handgebrauch 2,7 9612 Bänder für Schreibmaschinen und ähnliche Bänder, mit Tinte oder anders für Abdrucke präpariert, auch auf Spulen oder in Kassetten; Stempelkissen, auch getränkt, auch mit Schachteln 961210 Bänder 96121010 aus Kunststoff 2,7 96121020 aus Chemiefasern, mit einer Breite von weniger als 30 mm, dauerhaft in Kunststoff- oder Metallkassetten eingeschlossen, von der in automatischen Schreibmaschinen, automatischen Datenverarbeitungsmaschinen und anderen Maschinen verwendeten Art frei 96121080 andere 2,7 96122000 Stempelkissen 2,7 9613 Feuerzeuge und andere Anzünder (ausgenommen Anzünder der Position 3603), auch mechanisch oder elektrisch, und Teile davon, ausgenommen Feuersteine und Dochte 96131000 Taschenfeuerzeuge, für Gas, nicht nachfüllbar 2,7 p/st 961320 Taschenfeuerzeuge, für Gas, nachfüllbar 96132010 mit elektrischer Zündung 2,7 p/st 96132090 mit anderer Zündung 2,7 p/st 96138000 andere Feuerzeuge und Anzünder 2,7 96139000 Teile 2,7 961400 Tabakpfeifen (einschließlich Pfeifenköpfe), Zigarren- und Zigarettenspitzen, und Teile davon 96140010 Pfeifenrohformen aus Wurzelholz oder anderem Holz frei 96140090 andere 2,7 9615 Frisierkämme, Einsteckkämme, Haarspangen und dergleichen; Haarnadeln, Frisiernadeln, Haarklammern, Lockenwickler und ähnliche Waren, ausgenommen Waren der Position 8516, und Teile davon Frisierkämme, Einsteckkämme, Haarspangen und dergleichen 96151100 aus Hartkautschuk oder Kunststoff 2,7 96151900 andere 2,7 96159000 andere 2,7 9616 Parfümzerstäuber und ähnliche Zerstäuber zu Toilettenzwecken und Vorrichtungen und Köpfe dafür; Puderquasten und Kissen, zum Auftragen von Kosmetik- oder Körperpflegemitteln 961610 Parfümzerstäuber und ähnliche Zerstäuber zu Toilettenzwecken und Vorrichtungen und Köpfe dafür 96161010 Zerstäuber 2,7 96161090 Vorrichtungen und Köpfe 2,7 96162000 Puderquasten und Kissen, zum Auftragen von Kosmetik- oder Körperpflegemitteln 2,7 961700 Vakuum-Isolierflaschen und andere Vakuum-Isolierbehälter; Teile davon, ausgenommen Glaskolben Vakuum-Isolierflaschen und andere Vakuum-Isolierbehälter, mit einem Fassungsvermögen von 96170011 0,75 l oder weniger 6,7 96170019 mehr als 0,75 l 6,7 96170090 Teile, ausgenommen Glaskolben 6,7 96180000 Schneiderpuppen, Schaufensterpuppen und ähnliche Waren; bewegliche Figuren und Ausstellungsstücke für Schaufenster 1,7

ABSCHNITT XXI

KAPITEL 97

Anmerkungen

1.
Zu Kapitel 97 gehören nicht:

a)
Briefmarken, Stempelmarken, Steuerzeichen, Ganzsachen und dergleichen, nicht entwertet, der Position 4907;
b)
bemalte Gewebe für Theaterdekorationen, Atelierhintergründe oder dergleichen (Position 5907), ausgenommen solche, die zu Position 9706 gehören;
c)
echte Perlen oder Zuchtperlen sowie Edelsteine und Schmucksteine (Positionen 7101 bis 7103).

2.
Originalstiche, -schnitte und -steindrucke im Sinne der Position 9702 sind Drucke, die von einer oder mehreren vom Künstler vollständig handgearbeiteten Platte(n) in beliebigem, jedoch keinem mechanischen oder fotomechanischen Verfahren unmittelbar auf einen beliebigen Stoff schwarzweiß oder farbig abgezogen sind.
3.
Zu Position 9703 gehören nicht Bildhauerarbeiten, die den Charakter einer Handelsware haben (Serienerzeugnisse, Abgüsse und handwerkliche Erzeugnisse), selbst wenn diese Waren von Künstlern entworfen oder gestaltet wurden.
4.
A)
Vorbehaltlich der vorstehenden Anmerkungen 1, 2 und 3 gehören Waren, bei deren Einreihung Kapitel 97 und andere Kapitel der Nomenklatur in Betracht kommen, zu Kapitel 97.
B)
Zu Position 9706 gehören nicht Waren mit den Merkmalen der Positionen 9701 bis 9705.
5.
Rahmen um Gemälde, Zeichnungen, Collagen und ähnliche dekorative Bildwerke, Stiche, Schnitte oder Steindrucke werden wie diese eingereiht, wenn sie ihnen nach Art und Wert entsprechen.

Rahmen, die nach Art und Wert den in dieser Anmerkung erwähnten Waren nicht entsprechen, sind getrennt einzureihen.

KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) Besondere Maßeinheit 9701 Gemälde (z. B. Ölgemälde, Aquarelle, Pastelle) und Zeichnungen, vollständig mit der Hand geschaffen, ausgenommen Zeichnungen der Position 4906 und handbemalte oder handverzierte gewerbliche Erzeugnisse; Collagen und ähnliche dekorative Bildwerke 97011000 Gemälde (z. B. Ölgemälde, Aquarelle, Pastelle) und Zeichnungen frei 97019000 andere frei 97020000 Originalstiche, -schnitte und -steindrucke frei 97030000 Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst, aus Stoffen aller Art frei 97040000 Briefmarken, Stempelmarken, Steuerzeichen, Ersttagsbriefe, Ganzsachen und dergleichen, entwertet oder nicht entwertet, ausgenommen die Waren der Position 4907 frei 97050000 Zoologische, botanische, mineralogische oder anatomische Sammlungsstücke und Sammlungen; Sammlungsstücke von geschichtlichem, archäologischem, paläontologischem, völkerkundlichem oder münzkundlichem Wert frei 97060000 Antiquitäten, mehr als 100 Jahre alt frei

KAPITEL 98

Anmerkung

Die Verordnungen (EG) Nr. 1917/2000 (103) der Kommission vom 7. September 2000 und (EG) Nr. 1982/2004 (104) der Kommission vom 18. November 2004 erlauben eine Vereinfachung der Anmeldung für die Ausfuhr und den Eingang oder die Versendung vollständiger Fabrikationsanlagen im Rahmen der Statistik des Außenhandels und des innergemeinschaftlichen Handels. Um in den Genuss dieses Verfahrens zu kommen, müssen die Auskunftspflichtigen ggf. zuvor die erforderliche Zustimmung der zuständigen Dienststelle erhalten (vgl. die nachstehende Tabelle).

Mitgliedstaat

Name und Adresse der zuständigen Dienststelle

Belgien

Institut des comptes nationaux

p/a Banque nationale de Belgique

Boulevard de Berlaimont 14

B-1000 Bruxelles

Instituut voor de Nationale Rekeningen

p/a Nationale Bank van België

de Berlaimontlaan 14

B-1000 Brussel

Tschechische Republik

Český statistický úřad

Na Padesátém 81

100 82 Praha 10

Dänemark

SKAT

Østbanegade 123

DK-2100 København Ø

Deutschland

Statistisches Bundesamt

Gruppe VB — Außenhandel

D-65180 Wiesbaden

Estland

Masku- ja Tolliamet

Narva mnt 9j

15176 Tallinn

Statistikaamet

Väliskaubandusstatistika talitus Endla 15

15174 Tallinn

Griechenland

Εθνική Στατιστική Υπηρεσία της Ελλάδας

Πειραιώς 46 & Επονιτών

GR-18510 Πειραιάς

Spanien

Departamento de Aduanas e Impuestos Especiales

Avda. Llano Castellano, 17

E-28071 Madrid

Frankreich

Direction générale des douanes et droits indirects

Département des statistiques et des études économiques

8, rue de la Tour-des-Dames

F-75436 Paris Cedex 09

Italien

Agenzia delle dogane

Area Centrale Gestione Tributi e Rapporto con gli Utenti

Ufficio per la tariffa doganale, per i dazi e per i regimi dei prodotti agricoli

Via Mario Carucci, 71

00143 Roma

Istituto Nazionale di Statistica

Servizio Commercio con l’Estero

Via Cesare Balbo 16

I-00184 Roma

Irland

Central Statistics Office

Ardee Rd

Rathmines

Dublin 6

Office of the Revenue Commissioners

Dublin Castle

Dublin 2

Zypern

Τμήμα Τελωνείων

Υπουργείο Οικονομικών

Γωνία Μιχαήλ Καραολή και Γρηγόρη Αυξεντίου

1096, Λευκωσία

Υπηρεσία Φόρου Προστιθέμενης Αξίας

Τμήμα Τελωνείων

Υπουργείο Οικονομικών

Γωνία Μιχαήλ Καραολή και Γρ. Αυξεντίου

1471, Λευκωσία

Lettland

Latvijas Republikas Centrālā statistikas pārvalde,

Lāčplēša ielā 1,

Rīga, LV-1301

Latvijas Republikas Valsts ieņēmumu dienesta

Galvenā muitas pārvalde,

Kr. Valdemāra ielā 1a,

Rīga, LV-1841

Litauen

Muitines departamentas prie Lietuvos Respublikos finansu ministerijos

A. Jakšto g. 1/25

LT-01105 Vilnius

Luxemburg

Service Central de la Statistique et des Études Économiques

Centre administratif Pierre Werner

13, rue Erasme

L-1468 Luxembourg-Kirchberg

Ungarn

Központi Statisztikai Hivatal

Külkereskedelem-statisztikai Főosztály

1024 Budapest, Petrezselyem u. 7-9

Malta

Uffiċċju Nazzjonali ta' I-Istatistika

Lascaris

II-Belt. CMR 02

Niederlande

De inspecteur in wiens ambtsgebied

belanghebbende woont of is gevestigd

Österreich

Zollamt des Bundeslandes, in dem der Anmeldepflichtige seinen Sitz oder Wohnsitz hat,

oder

Bundesanstalt Statistik Austria

Guglgasse 13

A-1110 Wien

Polen

Właściwy dyrektor izby celnej

Portugal

Direcção-Geral das Alfândegas e dos Impostos Especiais sobre o Consumo

Direcção de Serviços de Tributação Aduaneira

Rua Terreiro do Trigo, Edificio da Alfândega, 1.o andar

P-1149-060 Lisboa

Instituto Nacional de Estatística

DEE/CII — Departamento de Estatísticas Económicas

Serviço de Estatísticas do Comércio Internacional e Produção Industrial

Av. António José de Almeida

P-1000-043 Lisboa

Slowenien

Ministrstvo za finance

Carinska uprava Republike Slovenije

Generalni carinski urad

Šmartinska 55

SI-1523 Ljubljana

(za izvoz blaga)

Statistični urad Republike Slovenije

Vožarski pot 12

SI-1000 Ljubljana

(za odpreme in prejeme blaga)

Slowakei

Štatistický úrad SR

Odbor štatistiky zahraničného obchodu

Miletičova 3

824 67 Bratislava 26

Colné riaditel'stvo SR

Mierová 23

815 11 Bratislava

Finnland

Tullihallitus

PL 512

FIN-00101 Helsinki

Tullstyrelsen

PB 512

FIN-00101 Helsingfors

Schweden

Tullverket

Box 12854

S-11298 Stockholm

Statistiska centralbyrån

Box 24300

S-10451 Stockholm

Vereinigtes Königreich

Head of Compilation: Operations

Statistics and Analysis of Trade Unit

HM Revenue and Customs

3rd floor Alexander House

21 Victoria Avenue

Southend-on-Sea

SS99 1AA

KN-Code

Warenbezeichnung

Komponenten vollständiger Fabrikationsanlagen im Rahmen des Außenhandels (Verordnung (EG) Nr. 1917/2000 der Kommission vom 7. September 2000) und des innergemeinschaftlichen Handels (Verordnung (EG) Nr. 1982/2004 der Kommission vom 18. November 2004):

9880XX00

Die KN-Codes umfassen folgende Angaben:

Die ersten vier Stellen sind 9880.

Die fünfte und die sechste Stelle bezeichnen das Kapitel der KN, zu dem die Waren, aus denen sich die Komponenten zusammensetzen, gehören.

Die siebte und die achte Stelle sind jeweils 0.

TEIL III

ABSCHNITT I

ANHANG 1

Bei Hinweisen auf diesen Anhang werden der Agrarteilbetrag ( „EA” ) sowie gegebenenfalls der Zusatzzoll auf verschiedene Arten Zucker ( „AD S/Z” ) oder der Zusatzzoll auf Mehl ( „AD F/M” ) bestimmt anhand des Gehalts der betreffenden Ware an:

Milchfett,

Milchproteinen,

Saccharose/Invertzucker/Isoglukose,

Stärke, Stärkeabbauprodukten/Glukose.

Dieser Ware entspricht ein Zusatzcode, der anhand der nachstehenden Tabelle 1 festgesetzt wird. Der für die Ware geltende Agrarteilbetrag (in Euro für 100 kg Eigengewicht) ist in Tabelle 2, Spalte 2, aufgeführt. Die in Tabelle 2, Spalte 3, aufgeführten Zusatzzölle auf verschiedene Arten Zucker ( „AD S/Z” ) (in Euro für 100 kg Eigengewicht) gelten für Erhebungszwecke nur dann in vollem Umfang, wenn der Zolltarif mit dem Zeichen „AD S/Z” auf Anhang 1 verweist; die in Spalte 4 aufgeführten Zusatzzölle auf Mehl ( „AD F/M” ) (in Euro für 100 kg Eigengewicht) gelten für Erhebungszwecke nur dann in vollem Umfang, wenn der Zolltarif mit dem Zeichen „AD F/M” auf Anhang 1 verweist.

Tabelle 1

Zusatzcode (entsprechend Zusammensetzung)

NB: Wenn ein Lactosehydrolysat als Bestandteil der Ware angemeldet und/oder Galactose neben anderen Zuckern festgestellt wird, ist die der Galactosemenge äquivalente Glucosemenge grundsätzlich von der Gesamtmenge Glucose vor jeder weiteren Berechnung abzuziehen.

Milchfett (GHT)

Milchprotein (GHT)(105)

Stärke/Glucose (GHT)(106)

≥ 0 < 5

≥ 5 < 25

≥ 25 < 50

≥ 50 < 75

≥ 75

Saccharose/Invertzucker/Isoglucose (GHT)(107)

≥ 0 < 5

≥ 5 < 30

≥ 30 < 50

≥ 50 < 70

≥ 70

≥ 0 < 5

≥ 5 < 30

≥ 30 < 50

≥ 50 < 70

≥ 70

≥ 0 < 5

≥ 5 < 30

≥ 30 < 50

≥ 50

≥ 0 < 5

≥ 5 < 30

≥ 30

≥ 0 < 5

≥ 5

≥ 0 < 1,5

≥ 0 < 2,5

7000

7001

7002

7003

7004

7005

7006

7007

7008

7009

7010

7011

7012

7013

7015

7016

7017

7758

7759

≥ 2,5 < 6

7020

7021

7022

7023

7024

7025

7026

7027

7028

7029

7030

7031

7032

7033

7035

7036

7037

7768

7769

≥ 6 < 18

7040

7041

7042

7043

7044

7045

7046

7047

7048

7049

7050

7051

7052

7053

7055

7056

7057

7778

7779

≥ 18 < 30

7060

7061

7062

7063

7064

7065

7066

7067

7068

7069

7070

7071

7072

7073

7075

7076

7077

7788

7789

≥ 30 < 60

7080

7081

7082

7083

7084

7085

7086

7087

7088

×

7090

7091

7092

×

7095

7096

×

×

×

≥ 60

7800

7801

7802

×

×

7805

7806

7807

×

×

7810

7811

×

×

×

×

×

×

×

≥ 1,5 < 3

≥ 0 < 2,5

7100

7101

7102

7103

7104

7105

7106

7107

7108

7109

7110

7111

7112

7113

7115

7116

7117

7798

7799

≥ 2,5 < 6

7120

7121

7122

7123

7124

7125

7126

7127

7128

7129

7130

7131

7132

7133

7135

7136

7137

7808

7809

≥ 6 < 18

7140

7141

7142

7143

7144

7145

7146

7147

7148

7149

7150

7151

7152

7153

7155

7156

7157

7818

7819

≥ 18 < 30

7160

7161

7162

7163

7164

7165

7166

7167

7168

7169

7170

7171

7172

7173

7175

7176

7177

7828

7829

≥ 30 < 60

7180

7181

7182

7183

×

7185

7186

7187

7188

×

7190

7191

7192

×

7195

7196

×

×

×

≥ 60

7820

7821

7822

×

×

7825

7826

7827

×

×

7830

7831

×

×

×

×

×

×

×

≥ 3 < 6

≥ 0 < 2,5

7840

7841

7842

7843

7844

7845

7846

7847

7848

7849

7850

7851

7852

7853

7855

7856

7857

7858

7859

≥ 2,5 < 12

7200

7201

7202

7203

7204

7205

7206

7207

7208

7209

7210

7211

7212

7213

7215

7216

7217

7220

7221

≥ 12

7260

7261

7262

7263

7264

7265

7266

7267

7268

7269

7270

7271

7272

7273

7275

7276

×

7838

×

≥ 6 < 9

≥ 0 < 4

7860

7861

7862

7863

7864

7865

7866

7867

7868

7869

7870

7871

7872

7873

7875

7876

7877

7878

7879

≥ 4 < 15

7300

7301

7302

7303

7304

7305

7306

7307

7308

7309

7310

7311

7312

7313

7315

7316

7317

7320

7321

≥ 15

7360

7361

7362

7363

7364

7365

7366

7367

7368

7369

7370

7371

7372

7373

7375

7376

×

7378

×

≥ 9 < 12

≥ 0 < 6

7900

7901

7902

7903

7904

7905

7906

7907

7908

7909

7910

7911

7912

7913

7915

7916

7917

7918

7919

≥ 6 < 18

7400

7401

7402

7403

7404

7405

7406

7407

7408

7409

7410

7411

7412

7413

7415

7416

7417

7420

7421

≥ 18

7460

7461

7462

7463

7464

7465

7466

7467

7468

×

7470

7471

7472

×

7475

7476

×

×

×

≥ 12 < 18

≥ 0 < 6

7940

7941

7942

7943

7944

7945

7946

7947

7948

7949

7950

7951

7952

7953

7955

7956

7957

7958

7959

≥ 6 < 18

7500

7501

7502

7503

7504

7505

7506

7507

7508

7509

7510

7511

7512

7513

7515

7516

7517

7520

7521

≥ 18

7560

7561

7562

7563

7564

7565

7566

7567

7568

×

7570

7571

7572

×

7575

7576

×

×

×

≥ 18 < 26

≥ 0 < 6

7960

7961

7962

7963

7964

7965

7966

7967

7968

7969

7970

7971

7972

7973

7975

7976

7977

7978

7979

≥ 6

7600

7601

7602

7603

7604

7605

7606

7607

7608

7609

7610

7611

7612

7613

7615

7616

×

7620

×

≥ 26 < 40

≥ 0 < 6

7980

7981

7982

7983

7984

7985

7986

7987

7988

×

7990

7991

7992

×

7995

7996

×

×

×

≥ 6

7700

7701

7702

7703

×

7705

7706

7707

7708

×

7710

7711

7712

×

7715

7716

×

×

×

≥ 40 < 55

7720

7721

7722

7723

×

7725

7726

7727

7728

×

7730

7731

7732

×

7735

7736

×

×

×

≥ 55 < 70

7740

7741

7742

×

×

7745

7746

7747

×

×

7750

7751

×

×

×

×

×

×

×

≥ 70 < 85

7760

7761

7762

×

×

7765

7766

×

×

×

7770

7771

×

×

×

×

×

×

×

≥ 85

7780

7781

×

×

×

7785

7786

×

×

×

×

×

×

×

×

×

×

×

×

Tabelle 2

Code

Agrarteilbetrag

AD S/Z

AD F/M

1

2

3

4

7000

0

0

0

7001

10,06

10,06

7002

18,87

18,87

7003

27,25

27,25

7004

38,99

38,99

7005

4,16

4,16

7006

14,22

10,06

4,16

7007

23,03

18,87

4,16

7008

31,41

27,25

4,16

7009

43,15

38,99

4,16

7010

8,88

8,88

7011

18,95

10,06

8,88

7012

27,75

18,87

8,88

7013

36,14

27,25

8,88

7015

13,99

13,99

7016

24,05

10,06

13,99

7017

32,85

18,87

13,99

7020

16,63

7021

26,69

10,06

7022

35,50

18,87

7023

40,56

27,25

7024

52,30

38,99

7025

20,79

4,16

7026

30,85

10,06

4,16

7027

39,66

18,87

4,16

7028

44,72

27,25

4,16

7029

56,46

38,99

4,16

7030

25,51

8,88

7031

35,58

10,06

8,88

7032

44,38

18,87

8,88

7033

49,44

27,25

8,88

7035

27,29

13,99

7036

37,35

10,06

13,99

7037

46,16

18,87

13,99

7040

49,90

7041

59,96

10,06

7042

68,76

18,87

7043

67,17

27,25

7044

78,91

38,99

7045

54,05

4,16

7046

64,12

10,06

4,16

7047

72,92

18,87

4,16

7048

71,33

27,25

4,16

7049

83,07

38,99

4,16

7050

58,78

8,88

7051

68,84

10,06

8,88

7052

77,65

18,87

8,88

7053

76,05

27,25

8,88

7055

53,90

13,99

7056

63,96

10,06

13,99

7057

72,77

18,87

13,99

7060

89,10

7061

99,16

10,06

7062

107,97

18,87

7063

93,53

27,25

7064

110,27

38,99

7065

93,26

4,16

7066

103,32

10,06

4,16

7067

112,13

18,87

4,16

7068

102,69

27,25

4,16

7069

114,43

38,99

4,16

7070

97,98

8,88

7071

108,05

10,06

8,88

7072

116,85

18,87

8,88

7073

107,42

27,25

8,88

7075

85,27

13,99

7076

95,33

10,06

13,99

7077

104,13

18,87

13,99

7080

173,45

7081

183,51

10,06

7082

192,32

18,87

7083

166,01

27,25

7084

177,75

38,99

7085

177,61

4,16

7086

187,67

10,06

4,16

7087

196,47

18,87

4,16

7088

170,17

27,25

4,16

7090

182,33

8,88

7091

192,39

10,06

8,88

7092

201,20

18,87

8,88

7095

152,74

13,99

7096

162,81

10,06

13,99

7100

5,69

7101

15,75

10,06

7102

24,55

18,87

7103

32,94

27,25

7104

44,68

38,99

7105

9,84

4,16

7106

19,91

10,06

4,16

7107

28,71

18,87

4,16

7108

37,10

27,25

4,16

7109

48,84

38,99

4,16

7110

14,57

8,88

7111

24,63

10,06

8,88

7112

33,44

18,87

8,88

7113

41,82

27,25

8,88

7115

19,67

13,99

7116

29,73

10,06

13,99

7117

38,54

18,87

13,99

7120

22,32

7121

32,38

10,06

7122

41,19

18,87

7123

46,25

27,25

7124

57,99

38,99

7125

26,48

4,16

7126

36,54

10,06

4,16

7127

45,34

18,87

4,16

7128

50,40

27,25

4,16

7129

62,14

38,99

4,16

7130

31,20

8,88

7131

41,26

10,06

8,88

7132

50,07

18,87

8,88

7133

55,13

27,25

8,88

7135

32,98

13,99

7136

43,04

10,06

13,99

7137

51,85

18,87

13,99

7140

55,58

7141

65,65

10,06

7142

74,45

18,87

7143

72,86

27,25

7144

84,60

38,99

7145

59,74

4,16

7146

69,80

10,06

4,16

7147

78,61

18,87

4,16

7148

77,01

27,25

4,16

7149

88,75

38,99

4,16

7150

64,47

8,88

7151

74,53

10,06

8,88

7152

88,33

18,87

8,88

7153

81,74

27,25

8,88

7155

59,59

13,99

7156

69,65

10,06

13,99

7157

78,46

18,87

13,99

7160

94,79

7161

104,85

10,06

7162

113,65

18,87

7163

104,22

27,25

7164

115,96

38,99

7165

98,94

4,16

7166

109,10

10,06

4,16

7167

117,81

18,87

4,16

7168

108,38

27,25

4,16

7169

120,12

38,99

4,16

7170

103,67

8,88

7171

113,73

10,06

8,88

7172

122,54

18,87

8,88

7173

113,10

27,25

8,88

7175

90,95

13,99

7176

101,01

10,06

13,99

7177

109,82

18,87

13,99

7180

179,13

7181

189,20

10,06

7182

198,00

18,87

7183

171,70

27,25

7185

183,29

4,16

7186

193,36

10,06

4,16

7187

202,16

18,87

4,16

7188

175,86

27,25

4,16

7190

188,02

8,88

7191

198,08

10,06

8,88

7192

206,89

18,87

8,88

7195

158,43

13,99

7196

168,49

10,06

13,99

7200

37,49

7201

47,55

10,06

7202

56,36

18,87

7203

64,74

27,25

7204

76,48

38,99

7205

41,65

4,16

7206

51,71

10,06

4,16

7207

60,52

18,87

4,16

7208

68,90

27,25

4,16

7209

80,64

38,99

4,16

7210

46,37

8,88

7211

56,44

10,06

8,88

7212

65,24

18,87

8,88

7213

73,63

27,25

8,88

7215

51,48

13,99

7216

61,54

10,06

13,99

7217

70,34

18,87

13,99

7220

56,58

19,09

7221

66,64

10,06

19,09

7260

78,85

7261

88,91

10,06

7262

97,72

18,87

7263

106,11

27,25

7264

117,85

38,99

7265

83,01

4,16

7266

93,07

10,06

4,16

7267

101,88

18,87

4,16

7268

110,26

27,25

4,16

7269

122,00

38,99

4,16

7270

87,73

8,88

7271

97,80

10,06

8,88

7272

106,60

18,87

8,88

7273

114,99

27,25

8,88

7275

92,84

13,99

7276

102,90

10,06

13,99

7300

51,24

7301

61,30

10,06

7302

70,11

18,87

7303

78,50

27,25

7304

90,24

38,99

7305

55,40

4,16

7306

65,46

10,06

4,16

7307

74,27

18,87

4,16

7308

82,65

27,25

4,16

7309

94,39

38,99

4,16

7310

60,12

8,88

7311

70,19

10,06

8,88

7312

78,99

18,87

8,88

7313

87,38

27,25

8,88

7315

65,23

13,99

7316

75,29

10,06

13,99

7317

84,10

18,87

13,99

7320

70,33

19,09

7321

80,39

10,06

19,09

7360

86,43

7361

96,50

10,06

7362

105,30

18,87

7363

113,69

27,25

7364

125,43

38,99

7365

90,59

4,16

7366

100,66

10,06

4,16

7367

109,46

18,87

4,16

7368

117,85

27,25

4,16

7369

129,59

38,99

4,16

7370

95,32

8,88

7371

105,38

10,06

8,88

7372

114,18

18,87

8,88

7373

122,57

27,25

8,88

7375

100,42

13,99

7376

110,48

10,06

13,99

7378

105,52

19,09

7400

64,64

7401

74,70

10,06

7402

83,51

18,87

7403

91,89

27,25

7404

103,63

38,99

7405

68,80

4,16

7406

78,86

10,06

4,16

7407

87,66

18,87

4,16

7408

96,05

27,25

4,16

7409

107,79

38,99

4,16

7410

73,52

8,88

7411

83,58

10,06

8,88

7412

92,39

18,87

8,88

7413

100,78

27,25

8,88

7415

78,62

13,99

7416

88,69

10,06

13,99

7417

97,49

27,25

13,99

7420

83,73

19,09

7421

93,79

10,06

19,09

7460

93,07

7461

103,13

10,06

7462

111,93

18,87

7463

120,32

27,25

7464

132,06

38,99

7465

97,22

4,16

7466

107,29

10,06

4,16

7467

116,09

18,87

4,16

7468

124,48

27,25

4,16

7470

101,95

8,88

7471

112,01

10,06

8,88

7472

120,82

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8,88

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19,09

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7981

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10,06

7982

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18,87

7983

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7986

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10,06

4,16

7987

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4,16

7988

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4,16

7990

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8,88

7991

104,25

10,06

8,88

7992

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18,87

8,88

7995

99,29

13,99

7996

109,35

10,06

13,99

ANHANG 2

KN-Code Warenbezeichnung Vertragsmäßiger Zollsatz (%) 07020000 Tomaten, frisch oder gekühlt vom 1. Januar bis 31. März mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 84,6 € oder mehr 8,8(109) 82,9 € oder mehr, jedoch weniger als 84,6 € 8,8 + 1,7 €/100 kg/net(109) 81,2 € oder mehr, jedoch weniger als 82,9 € 8,8 + 3,4 €/100 kg/net(109) 79,5 € oder mehr, jedoch weniger als 81,2 € 8,8 + 5,1 €/100 kg/net(109) 77,8 € oder mehr, jedoch weniger als 79,5 € 8,8 + 6,8 €/100 kg/net(109) weniger als 77,8 € 8,8 + 29,8 €/100 kg/net(109) vom 1. April bis 30. April mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 112,6 € oder mehr 8,8(109) 110,3 € oder mehr, jedoch weniger als 112,6 € 8,8 + 2,3 €/100 kg/net(109) 108,1 € oder mehr, jedoch weniger als 110,3 € 8,8 + 4,5 €/100 kg/net(109) 105,8 € oder mehr, jedoch weniger als 108,1 € 8,8 + 6,8 €/100 kg/net(109) 103,6 € oder mehr, jedoch weniger als 105,8 € 8,8 + 9 €/100 kg/net(109) weniger als 103,6 € 8,8 + 29,8 €/100 kg/net(109) vom 1. Mai bis 14. Mai mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 72,6 € oder mehr 8,8(109) 71,1 € oder mehr, jedoch weniger als 72,6 € 8,8 + 1,5 €/100 kg/net(109) 69,7 € oder mehr, jedoch weniger als 71,1 € 8,8 + 2,9 €/100 kg/net(109) 68,2 € oder mehr, jedoch weniger als 69,7 € 8,8 + 4,4 €/100 kg/net(109) 66,8 € oder mehr, jedoch weniger als 68,2 € 8,8 + 5,8 €/100 kg/net(109) weniger als 66,8 € 8,8 + 29,8 €/100 kg/net(109) vom 15. Mai bis 31. Mai mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 72,6 € oder mehr 14,4(109) 71,1 € oder mehr, jedoch weniger als 72,6 € 14,4 + 1,5 €/100 kg/net(109) 69,7 € oder mehr, jedoch weniger als 71,1 € 14,4 + 2,9 €/100 kg/net(109) 68,2 € oder mehr, jedoch weniger als 69,7 € 14,4 + 4,4 €/100 kg/net(109) 66,8 € oder mehr, jedoch weniger als 68,2 € 14,4 + 5,8 €/100 kg/net(109) weniger als 66,8 € 14,4 + 29,8 €/100 kg/net(109) vom 1. Juni bis 30. September mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 52,6 € oder mehr 14,4(109) 51,5 € oder mehr, jedoch weniger als 52,6 € 14,4 + 1,1 €/100 kg/net(109) 50,5 € oder mehr, jedoch weniger als 51,5 € 14,4 + 2,1 €/100 kg/net(109) 49,4 € oder mehr, jedoch weniger als 50,5 € 14,4 + 3,2 €/100 kg/net(109) 48,4 € oder mehr, jedoch weniger als 49,4 € 14,4 + 4,2 €/100 kg/net(109) weniger als 48,4 € 14,4 + 29,8 €/100 kg/net(109) vom 1. Oktober bis 31. Oktober mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 62,6 € oder mehr 14,4(109) 61,3 € oder mehr, jedoch weniger als 62,6 € 14,4 + 1,3 €/100 kg/net(109) 60,1 € oder mehr, jedoch weniger als 61,3 € 14,4 + 2,5 €/100 kg/net(109) 58,8 € oder mehr, jedoch weniger als 60,1 € 14,4 + 3,8 €/100 kg/net(109) 57,6 € oder mehr, jedoch weniger als 58,8 € 14,4 + 5 €/100 kg/net(109) weniger als 57,6 € 14,4 + 29,8 €/100 kg/net(109) vom 1. November bis 20. Dezember mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 62,6 € oder mehr 8,8(109) 61,3 € oder mehr, jedoch weniger als 62,6 € 8,8 + 1,3 €/100 kg/net(109) 60,1 € oder mehr, jedoch weniger als 61,3 € 8,8 + 2,5 €/100 kg/net(109) 58,8 € oder mehr, jedoch weniger als 60,1 € 8,8 + 3,8 €/100 kg/net(109) 57,6 € oder mehr, jedoch weniger als 58,8 € 8,8 + 5 €/100 kg/net(109) weniger als 57,6 € 8,8 + 29,8 €/100 kg/net(109) vom 21. Dezember bis 31. Dezember mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 67,6 € oder mehr 8,8(109) 66,2 € oder mehr, jedoch weniger als 67,6 € 8,8 + 1,4 €/100 kg/net(109) 64,9 € oder mehr, jedoch weniger als 66,2 € 8,8 + 2,7 €/100 kg/net(109) 63,5 € oder mehr, jedoch weniger als 64,9 € 8,8 + 4,1 €/100 kg/net(109) 62,2 € oder mehr, jedoch weniger als 63,5 € 8,8 + 5,4 €/100 kg/net(109) weniger als 62,2 € 8,8 + 29,8 €/100 kg/net(109) 070700 Gurken und Cornichons, frisch oder gekühlt 07070005 Gurken vom 1. Januar bis Ende Februar mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 67,5 € oder mehr 12,8(109) 66,2 € oder mehr, jedoch weniger als 67,5 € 12,8 + 1,3 €/100 kg/net(109) 64,8 € oder mehr, jedoch weniger als 66,2 € 12,8 + 2,7 €/100 kg/net(109) 63,5 € oder mehr, jedoch weniger als 64,8 € 12,8 + 4 €/100 kg/net(109) 62,1 € oder mehr, jedoch weniger als 63,5 € 12,8 + 5,4 €/100 kg/net(109) weniger als 62,1 € 12,8 + 37,8 €/100 kg/net(109) vom 1. März bis 30. April mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 110,5 € oder mehr 12,8(109) 108,3 € oder mehr, jedoch weniger als 110,5 € 12,8 + 2,2 €/100 kg/net(109) 106,1 € oder mehr, jedoch weniger als 108,3 € 12,8 + 4,4 €/100 kg/net(109) 103,9 € oder mehr, jedoch weniger als 106,1 € 12,8 + 6,6 €/100 kg/net(109) 101,7 € oder mehr, jedoch weniger als 103,9 € 12,8 + 8,8 €/100 kg/net(109) weniger als 101,7 € 12,8 + 37,8 €/100 kg/net(109) vom 1. Mai bis 15. Mai zur Verarbeitung bestimmt(11) mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 48,1 € oder mehr 12,8(109) 47,1 € oder mehr, aber weniger als 48,1 € 12,8 + 1 €/100 kg/net(109)(110) 46,2 € oder mehr, aber weniger als 47,1 € 12,8 + 1,9 €/100 kg/net(109)(110) 45,2 € oder mehr, aber weniger als 46,2 € 12,8 + 2,9 €/100 kg/net(109)(110) 44,3 € oder mehr, aber weniger als 45,2 € 12,8 + 3,8 €/100 kg/net(109)(110) 35 €(111) oder mehr, aber weniger als 44,3 € 12,8 + 37,8 €/100 kg/net(109)(110) 34,3 €(111) oder mehr, aber weniger als 35 €(111) 12,8 + 37,8 €/100 kg/net(109)(112) 33,6 €(111) oder mehr, aber weniger als 34,3 €(111) 12,8 + 37,8 €/100 kg/net(109)(113) 32,9 €(111) oder mehr, aber weniger als 33,6 €(111) 12,8 + 37,8 €/100 kg/net(109)(114) 32,2 €(111) oder mehr, aber weniger als 32,9 €(111) 12,8 + 37,8 €/100 kg/net(109)(115) weniger als 32,2 €(111) 12,8 + 37,8 €/100 kg/net(109) andere mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 48,1 € oder mehr 12,8(109) 47,1 € oder mehr, jedoch weniger als 48,1 € 12,8 + 1 €/100 kg/net(109) 46,2 € oder mehr, jedoch weniger als 47,1 € 12,8 + 1,9 €/100 kg/net(109) 45,2 € oder mehr, jedoch weniger als 46,2 € 12,8 + 2,9 €/100 kg/net(109) 44,3 € oder mehr, jedoch weniger als 45,2 € 12,8 + 3,8 €/100 kg/net(109) weniger als 44,3 € 12,8 + 37,8 €/100 kg/net(109) vom 16. Mai bis 30. September zur Verarbeitung bestimmt(11) mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 48,1 € oder mehr 16 47,1 € oder mehr, aber weniger als 48,1 € 16 + 1 €/100 kg/net(116) 46,2 € oder mehr, aber weniger als 47,1 € 16 + 1,9 €/100 kg/net(116) 45,2 € oder mehr, aber weniger als 46,2 € 16 + 2,9 €/100 kg/net(116) 44,3 € oder mehr, aber weniger als 45,2 € 16 + 3,8 €/100 kg/net(116) 35 €(111) oder mehr, aber weniger als 44,3 € 16 + 37,8 €/100 kg/net(116) 34,3 €(111) oder mehr, aber weniger als 35 €(111) 16 + 37,8 €/100 kg/net(117) 33,6 €(111) oder mehr, aber weniger als 34,3 €(111) 16 + 37,8 €/100 kg/net(118) 32,9 €(111) oder mehr, aber weniger als 33,6 €(111) 16 + 37,8 €/100 kg/net(119) 32,2 €(111) oder mehr, aber weniger als 32,9 €(111) 16 + 37,8 €/100 kg/net(120) weniger als 32,2 €(111) 16 + 37,8 €/100 kg/net andere mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 48,1 € oder mehr 16 47,1 € oder mehr, jedoch weniger als 48,1 € 16 + 1 €/100 kg/net 46,2 € oder mehr, jedoch weniger als 47,1 € 16 + 1,9 €/100 kg/net 45,2 € oder mehr, jedoch weniger als 46,2 € 16 + 2,9 €/100 kg/net 44,3 € oder mehr, jedoch weniger als 45,2 € 16 + 3,8 €/100 kg/net weniger als 44,3 € 16 + 37,8 €/100 kg/net vom 1. Oktober bis 31. Oktober zur Verarbeitung bestimmt(11) mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 68,3 € oder mehr 16 66,9 € oder mehr, aber weniger als 68,3 € 16 + 1,4 €/100 kg/net(116) 65,6 € oder mehr, aber weniger als 66,9 € 16 + 2,7 €/100 kg/net(116) 64,2 € oder mehr, aber weniger als 65,6 € 16 + 4,1 €/100 kg/net(116) 62,8 € oder mehr, aber weniger als 64,2 € 16 + 5,5 €/100 kg/net(116) 35 €(111) oder mehr, aber weniger als 62,8 € 16 + 37,8 €/100 kg/net(116) 34,3 €(111) oder mehr, aber weniger als 35 €(111) 16 + 37,8 €/100 kg/net(117) 33,6 €(111) oder mehr, aber weniger als 34,3 €(111) 16 + 37,8 €/100 kg/net(118) 32,9 €(111) oder mehr, aber weniger als 33,6 €(111) 16 + 37,8 €/100 kg/net(119) 32,2 €(111) oder mehr, aber weniger als 32,9 €(111) 16 + 37,8 €/100 kg/net(120) weniger als 32,2 €(111) 16 + 37,8 €/100 kg/net andere mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 68,3 € oder mehr 16 66,9 € oder mehr, jedoch weniger als 68,3 € 16 + 1,4 €/100 kg/net 65,6 € oder mehr, jedoch weniger als 66,9 € 16 + 2,7 €/100 kg/net 64,2 € oder mehr, jedoch weniger als 65,6 € 16 + 4,1 €/100 kg/net 62,8 € oder mehr, jedoch weniger als 64,2 € 16 + 5,5 €/100 kg/net weniger als 62,8 € 16 + 37,8 €/100 kg/net vom 1. November bis 10. November mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 68,3 € oder mehr 12,8(109) 66,9 € oder mehr, jedoch weniger als 68,3 € 12,8 + 1,4 €/100 kg/net(109) 65,6 € oder mehr, jedoch weniger als 66,9 € 12,8 + 2,7 €/100 kg/net(109) 64,2 € oder mehr, jedoch weniger als 65,6 € 12,8 + 4,1 €/100 kg/net(109) 62,8 € oder mehr, jedoch weniger als 64,2 € 12,8 + 5,5 €/100 kg/net(109) weniger als 62,8 € 12,8 + 37,8 €/100 kg/net(109) vom 11. November bis 31. Dezember mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 60,5 € oder mehr 12,8(109) 59,3 € oder mehr, jedoch weniger als 60,5 € 12,8 + 1,2 €/100 kg/net(109) 58,1 € oder mehr, jedoch weniger als 59,3 € 12,8 + 2,4 €/100 kg/net(109) 56,9 € oder mehr, jedoch weniger als 58,1 € 12,8 + 3,6 €/100 kg/net(109) 55,7 € oder mehr, jedoch weniger als 56,9 € 12,8 + 4,8 €/100 kg/net(109) weniger als 55,7 € 12,8 + 37,8 €/100 kg/net(109) 0709 Anderes Gemüse, frisch oder gekühlt 070990 anderes 07099070 Zucchini (Courgettes) vom 1. Januar bis 31. Januar mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 48,8 € oder mehr 12,8 47,8 € oder mehr, jedoch weniger als 48,8 € 12,8 + 1 €/100 kg/net 46,8 € oder mehr, jedoch weniger als 47,8 € 12,8 + 2 €/100 kg/net 45,9 € oder mehr, jedoch weniger als 46,8 € 12,8 + 2,9 €/100 kg/net 44,9 € oder mehr, jedoch weniger als 45,9 € 12,8 + 3,9 €/100 kg/net weniger als 44,9 € 12,8 + 15,2 €/100 kg/net vom 1. Februar bis 31. März mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 41,3 € oder mehr 12,8 40,5 € oder mehr, jedoch weniger als 41,3 € 12,8 + 0,8 €/100 kg/net 39,6 € oder mehr, jedoch weniger als 40,5 € 12,8 + 1,7 €/100 kg/net 38,8 € oder mehr, jedoch weniger als 39,6 € 12,8 + 2,5 €/100 kg/net 38 € oder mehr, jedoch weniger als 38,8 € 12,8 + 3,3 €/100 kg/net weniger als 38 € 12,8 + 15,2 €/100 kg/net vom 1. April bis 31. Mai mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 69,2 € oder mehr 12,8 67,8 € oder mehr, jedoch weniger als 69,2 € 12,8 + 1,4 €/100 kg/net 66,4 € oder mehr, jedoch weniger als 67,8 € 12,8 + 2,8 €/100 kg/net 65 € oder mehr, jedoch weniger als 66,4 € 12,8 + 4,2 €/100 kg/net 63,7 € oder mehr, jedoch weniger als 65 € 12,8 + 5,5 €/100 kg/net weniger als 63,7 € 12,8 + 15,2 €/100 kg/net vom 1. Juni bis 31. Juli mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 41,3 € oder mehr 12,8 40,5 € oder mehr, jedoch weniger als 41,3 € 12,8 + 0,8 €/100 kg/net 39,6 € oder mehr, jedoch weniger als 40,5 € 12,8 + 1,7 €/100 kg/net 38,8 € oder mehr, jedoch weniger als 39,6 € 12,8 + 2,5 €/100 kg/net 38 € oder mehr, jedoch weniger als 38,8 € 12,8 + 3,3 €/100 kg/net weniger als 38 € 12,8 + 15,2 €/100 kg/net vom 1. August bis 31. Dezember mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 48,8 € oder mehr 12,8 47,8 € oder mehr, jedoch weniger als 48,8 € 12,8 + 1 €/100 kg/net 46,8 € oder mehr, jedoch weniger als 47,8 € 12,8 + 2 €/100 kg/net 45,9 € oder mehr, jedoch weniger als 46,8 € 12,8 + 2,9 €/100 kg/net 44,9 € oder mehr, jedoch weniger als 45,9 € 12,8 + 3,9 €/100 kg/net weniger als 44,9 € 12,8 + 15,2 €/100 kg/net 07099080 Artischocken vom 1. Januar bis 31. Mai mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 82,6 € oder mehr 10,4 80,9 € oder mehr, jedoch weniger als 82,6 € 10,4 + 1,7 €/100 kg/net 79,3 € oder mehr, jedoch weniger als 80,9 € 10,4 + 3,3 €/100 kg/net 77,6 € oder mehr, jedoch weniger als 79,3 € 10,4 + 5 €/100 kg/net 76 € oder mehr, jedoch weniger als 77,6 € 10,4 + 6,6 €/100 kg/net weniger als 76 € 10,4 + 22,9 €/100 kg/net vom 1. Juni bis 30. Juni mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 65,4 € oder mehr 10,4 64,1 € oder mehr, jedoch weniger als 65,4 € 10,4 + 1,3 €/100 kg/net 62,8 € oder mehr, jedoch weniger als 64,1 € 10,4 + 2,6 €/100 kg/net 61,5 € oder mehr, jedoch weniger als 62,8 € 10,4 + 3,9 €/100 kg/net 60,2 € oder mehr, jedoch weniger als 61,5 € 10,4 + 5,2 €/100 kg/net weniger als 60,2 € 10,4 + 22,9 €/100 kg/net vom 1. Juli bis 31. Oktober 10,4 vom 1. November bis 31. Dezember mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 94,3 € oder mehr 10,4 92,4 € oder mehr, jedoch weniger als 94,3 € 10,4 + 1,9 €/100 kg/net 90,5 € oder mehr, jedoch weniger als 92,4 € 10,4 + 3,8 €/100 kg/net 88,6 € oder mehr, jedoch weniger als 90,5 € 10,4 + 5,7 €/100 kg/net 86,8 € oder mehr, jedoch weniger als 88,6 € 10,4 + 7,5 €/100 kg/net weniger als 86,8 € 10,4 + 22,9 €/100 kg/net 0805 Zitrusfrüchte, frisch oder getrocknet 080510 Orangen 08051020 Süßorangen, frisch vom 1. Januar bis 31. März mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 35,4 € oder mehr 16(109) 34,7 € oder mehr, jedoch weniger als 35,4 € 16 + 0,7 €/100 kg/net(109) 34 € oder mehr, jedoch weniger als 34,7 € 16 + 1,4 €/100 kg/net(109) 33,3 € oder mehr, jedoch weniger als 34 € 16 + 2,1 €/100 kg/net(109) 32,6 € oder mehr, jedoch weniger als 33,3 € 16 + 2,8 €/100 kg/net(109) weniger als 32,6 € 16 + 7,1 €/100 kg/net(109) vom 1. April bis 30. April mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 35,4 € oder mehr 10,4(109) 34,7 € oder mehr, jedoch weniger als 35,4 € 10,4 + 0,7 €/100 kg/net(109) 34 € oder mehr, jedoch weniger als 34,7 € 10,4 + 1,4 €/100 kg/net(109) 33,3 € oder mehr, jedoch weniger als 34 € 10,4 + 2,1 €/100 kg/net(109) 32,6 € oder mehr, jedoch weniger als 33,3 € 10,4 + 2,8 €/100 kg/net(109) weniger als 32,6 € 10,4 + 7,1 €/100 kg/net(109) vom 1. Mai bis 15. Mai mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 35,4 € oder mehr 4,8 34,7 € oder mehr, jedoch weniger als 35,4 € 4,8 + 0,7 €/100 kg/net 34 € oder mehr, jedoch weniger als 34,7 € 4,8 + 1,4 €/100 kg/net 33,3 € oder mehr, jedoch weniger als 34 € 4,8 + 2,1 €/100 kg/net 32,6 € oder mehr, jedoch weniger als 33,3 € 4,8 + 2,8 €/100 kg/net weniger als 32,6 € 4,8 + 7,1 €/100 kg/net vom 16. Mai bis 31. Mai mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 35,4 € oder mehr 3,2 34,7 € oder mehr, jedoch weniger als 35,4 € 3,2 + 0,7 €/100 kg/net 34 € oder mehr, jedoch weniger als 34,7 € 3,2 + 1,4 €/100 kg/net 33,3 € oder mehr, jedoch weniger als 34 € 3,2 + 2,1 €/100 kg/net 32,6 € oder mehr, jedoch weniger als 33,3 € 3,2 + 2,8 €/100 kg/net weniger als 32,6 € 3,2 + 7,1 €/100 kg/net vom 1. Juni bis 15. Oktober 3,2 vom 16. Oktober bis 30. November 16 vom 1. Dezember bis 31. Dezember mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 35,4 € oder mehr 16 34,7 € oder mehr, jedoch weniger als 35,4 € 16 + 0,7 €/100 kg/net 34 € oder mehr, jedoch weniger als 34,7 € 16 + 1,4 €/100 kg/net 33,3 € oder mehr, jedoch weniger als 34 € 16 + 2,1 €/100 kg/net 32,6 € oder mehr, jedoch weniger als 33,3 € 16 + 2,8 €/100 kg/net weniger als 32,6 € 16 + 7,1 €/100 kg/net 080520 Mandarinen (einschließlich Tangerinen und Satsumas); Clementinen, Wilkings und ähnliche Kreuzungen von Zitrusfrüchten 08052010 Clementinen vom 1. Januar bis Ende Februar mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 64,9 € oder mehr 16 63,6 € oder mehr, jedoch weniger als 64,9 € 16 + 1,3 €/100 kg/net 62,3 € oder mehr, jedoch weniger als 63,6 € 16 + 2,6 €/100 kg/net 61 € oder mehr, jedoch weniger als 62,3 € 16 + 3,9 €/100 kg/net 59,7 € oder mehr, jedoch weniger als 61 € 16 + 5,2 €/100 kg/net weniger als 59,7 € 16 + 10,6 €/100 kg/net vom 1. März bis 31. Oktober 16 vom 1. November bis 31. Dezember mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 64,9 € oder mehr 16 63,6 € oder mehr, jedoch weniger als 64,9 € 16 + 1,3 €/100 kg/net 62,3 € oder mehr, jedoch weniger als 63,6 € 16 + 2,6 €/100 kg/net 61 € oder mehr, jedoch weniger als 62,3 € 16 + 3,9 €/100 kg/net 59,7 € oder mehr, jedoch weniger als 61 € 16 + 5,2 €/100 kg/net weniger als 59,7 € 16 + 10,6 €/100 kg/net 08052030 Monreales und Satsumas vom 1. Januar bis Ende Februar mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 28,6 € oder mehr 16 28 € oder mehr, jedoch weniger als 28,6 € 16 + 0,6 €/100 kg/net 27,5 € oder mehr, jedoch weniger als 28 € 16 + 1,1 €/100 kg/net 26,9 € oder mehr, jedoch weniger als 27,5 € 16 + 1,7 €/100 kg/net 26,3 € oder mehr, jedoch weniger als 26,9 € 16 + 2,3 €/100 kg/net weniger als 26,3 € 16 + 10,6 €/100 kg/net vom 1. März bis 31. Oktober 16 vom 1. November bis 31. Dezember mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 28,6 € oder mehr 16 28 € oder mehr, jedoch weniger als 28,6 € 16 + 0,6 €/100 kg/net 27,5 € oder mehr, jedoch weniger als 28 € 16 + 1,1 €/100 kg/net 26,9 € oder mehr, jedoch weniger als 27,5 € 16 + 1,7 €/100 kg/net 26,3 € oder mehr, jedoch weniger als 26,9 € 16 + 2,3 €/100 kg/net weniger als 26,3 € 16 + 10,6 €/100 kg/net 08052050 Mandarinen und Wilkings vom 1. Januar bis Ende Februar mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 28,6 € oder mehr 16 28 € oder mehr, jedoch weniger als 28,6 € 16 + 0,6 €/100 kg/net 27,5 € oder mehr, jedoch weniger als 28 € 16 + 1,1 €/100 kg/net 26,9 € oder mehr, jedoch weniger als 27,5 € 16 + 1,7 €/100 kg/net 26,3 € oder mehr, jedoch weniger als 26,9 € 16 + 2,3 €/100 kg/net weniger als 26,3 € 16 + 10,6 €/100 kg/net vom 1. März bis 31. Oktober 16 vom 1. November bis 31. Dezember mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 28,6 € oder mehr 16 28 € oder mehr, jedoch weniger als 28,6 € 16 + 0,6 €/100 kg/net 27,5 € oder mehr, jedoch weniger als 28 € 16 + 1,1 €/100 kg/net 26,9 € oder mehr, jedoch weniger als 27,5 € 16 + 1,7 €/100 kg/net 26,3 € oder mehr, jedoch weniger als 26,9 € 16 + 2,3 €/100 kg/net weniger als 26,3 € 16 + 10,6 €/100 kg/net 08052070 Tangerinen vom 1. Januar bis Ende Februar mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 28,6 € oder mehr 16 28 € oder mehr, jedoch weniger als 28,6 € 16 + 0,6 €/100 kg/net 27,5 € oder mehr, jedoch weniger als 28 € 16 + 1,1 €/100 kg/net 26,9 € oder mehr, jedoch weniger als 27,5 € 16 + 1,7 €/100 kg/net 26,3 € oder mehr, jedoch weniger als 26,9 € 16 + 2,3 €/100 kg/net weniger als 26,3 € 16 + 10,6 €/100 kg/net vom 1. März bis 31. Oktober 16 vom 1. November bis 31. Dezember mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 28,6 € oder mehr 16 28 € oder mehr, jedoch weniger als 28,6 € 16 + 0,6 €/100 kg/net 27,5 € oder mehr, jedoch weniger als 28 € 16 + 1,1 €/100 kg/net 26,9 € oder mehr, jedoch weniger als 27,5 € 16 + 1,7 €/100 kg/net 26,3 € oder mehr, jedoch weniger als 26,9 € 16 + 2,3 €/100 kg/net weniger als 26,3 € 16 + 10,6 €/100 kg/net 08052090 andere vom 1. Januar bis Ende Februar mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 28,6 € oder mehr 16(109) 28 € oder mehr, jedoch weniger als 28,6 € 16 + 0,6 €/100 kg/net(109) 27,5 € oder mehr, jedoch weniger als 28 € 16 + 1,1 €/100 kg/net(109) 26,9 € oder mehr, jedoch weniger als 27,5 € 16 + 1,7 €/100 kg/net(109) 26,3 € oder mehr, jedoch weniger als 26,9 € 16 + 2,3 €/100 kg/net(109) weniger als 26,3 € 16 + 10,6 €/100 kg/net(109) vom 1. März bis 31. Oktober 16(109) vom 1. November bis 31. Dezember mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 28,6 € oder mehr 16 28 € oder mehr, jedoch weniger als 28,6 € 16 + 0,6 €/100 kg/net 27,5 € oder mehr, jedoch weniger als 28 € 16 + 1,1 €/100 kg/net 26,9 € oder mehr, jedoch weniger als 27,5 € 16 + 1,7 €/100 kg/net 26,3 € oder mehr, jedoch weniger als 26,9 € 16 + 2,3 €/100 kg/net weniger als 26,3 € 16 + 10,6 €/100 kg/net 080550 Zitronen (Citrus limon, Citrus limonum) und Limetten (Citrus aurantifolia, Citrus latifolia) 08055010 Zitronen (Citrus limon, Citrus limonum) vom 1. Januar bis 30. April mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 46,2 € oder mehr 6,4(109) 45,3 € oder mehr, jedoch weniger als 46,2 € 6,4 + 0,9 €/100 kg/net(109) 44,4 € oder mehr, jedoch weniger als 45,3 € 6,4 + 1,8 €/100 kg/net(109) 43,4 € oder mehr, jedoch weniger als 44,4 € 6,4 + 2,8 €/100 kg/net(109) 42,5 € oder mehr, jedoch weniger als 43,4 € 6,4 + 3,7 €/100 kg/net(109) weniger als 42,5 € 6,4 + 25,6 €/100 kg/net(109) vom 1. Mai bis 31. Mai mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 46,2 € oder mehr 6,4(109) 45,3 € oder mehr, jedoch weniger als 46,2 € 6,4 + 0,9 €/100 kg/net(109) 44,4 € oder mehr, jedoch weniger als 45,3 € 6,4 + 1,8 €/100 kg/net(109) 43,4 € oder mehr, jedoch weniger als 44,4 € 6,4 + 2,8 €/100 kg/net(109) 42,5 € oder mehr, jedoch weniger als 43,4 € 6,4 + 3,7 €/100 kg/net(109) 41,6 € oder mehr, jedoch weniger als 42,5 € 6,4 + 4,6 €/100 kg/net(109) 40,7 € oder mehr, jedoch weniger als 41,6 € 6,4 + 5,5 €/100 kg/net(109) 39,7 € oder mehr, jedoch weniger als 40,7 € 6,4 + 6,5 €/100 kg/net(109) 38,8 € oder mehr, jedoch weniger als 39,7 € 6,4 + 7,4 €/100 kg/net(109) weniger als 38,8 € 6,4 + 25,6 €/100 kg/net(109) vom 1. Juni bis 31. Juli mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 55,8 € oder mehr 6,4(109) 54,7 € oder mehr, jedoch weniger als 55,8 € 6,4 + 1,1 €/100 kg/net(109) 53,6 € oder mehr, jedoch weniger als 54,7 € 6,4 + 2,2 €/100 kg/net(109) 52,5 € oder mehr, jedoch weniger als 53,6 € 6,4 + 3,3 €/100 kg/net(109) 51,3 € oder mehr, jedoch weniger als 52,5 € 6,4 + 4,5 €/100 kg/net(109) 50,2 € oder mehr, jedoch weniger als 51,3 € 6,4 + 5,6 €/100 kg/net(109) 49,1 € oder mehr, jedoch weniger als 50,2 € 6,4 + 6,7 €/100 kg/net(109) 48 € oder mehr, jedoch weniger als 49,1 € 6,4 + 7,8 €/100 kg/net(109) 46,9 € oder mehr, jedoch weniger als 48 € 6,4 + 8,9 €/100 kg/net(109) weniger als 46,9 € 6,4 + 25,6 €/100 kg/net(109) vom 1. August bis 15. August mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 55,8 € oder mehr 6,4 54,7 € oder mehr, jedoch weniger als 55,8 € 6,4 + 1,1 €/100 kg/net 53,6 € oder mehr, jedoch weniger als 54,7 € 6,4 + 2,2 €/100 kg/net 52,5 € oder mehr, jedoch weniger als 53,6 € 6,4 + 3,3 €/100 kg/net 51,3 € oder mehr, jedoch weniger als 52,5 € 6,4 + 4,5 €/100 kg/net 50,2 € oder mehr, jedoch weniger als 51,3 € 6,4 + 5,6 €/100 kg/net 49,1 € oder mehr, jedoch weniger als 50,2 € 6,4 + 6,7 €/100 kg/net 48 € oder mehr, jedoch weniger als 49,1 € 6,4 + 7,8 €/100 kg/net weniger als 48 € 6,4 + 25,6 €/100 kg/net vom 16. August bis 31. Oktober mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 55,8 € oder mehr 6,4 54,7 € oder mehr, jedoch weniger als 55,8 € 6,4 + 1,1 €/100 kg/net 53,6 € oder mehr, jedoch weniger als 54,7 € 6,4 + 2,2 €/100 kg/net 52,5 € oder mehr, jedoch weniger als 53,6 € 6,4 + 3,3 €/100 kg/net 51,3 € oder mehr, jedoch weniger als 52,5 € 6,4 + 4,5 €/100 kg/net weniger als 51,3 € 6,4 + 25,6 €/100 kg/net vom 1. November bis 31. Dezember mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 46,2 € oder mehr 6,4 45,3 € oder mehr, jedoch weniger als 46,2 € 6,4 + 0,9 €/100 kg/net 44,4 € oder mehr, jedoch weniger als 45,3 € 6,4 + 1,8 €/100 kg/net 43,4 € oder mehr, jedoch weniger als 44,4 € 6,4 + 2,8 €/100 kg/net 42,5 € oder mehr, jedoch weniger als 43,4 € 6,4 + 3,7 €/100 kg/net weniger als 42,5 € 6,4 + 25,6 €/100 kg/net 0806 Weintrauben, frisch oder getrocknet 080610 frisch 08061010 Tafeltrauben vom 1. Januar bis 14. Juli der Sorte „Empereur” (Vitis vinifera cv.), vom 1. Januar bis 31. Januar(31) 8 andere 11,5 vom 15. Juli bis 20. Juli 14,1 vom 21. Juli bis 31. Oktober mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 54,6 € oder mehr 14,1(109) 53,5 € oder mehr, jedoch weniger als 54,6 € 17,6 + 1,1 €/100 kg/net(109) 52,4 € oder mehr, jedoch weniger als 53,5 € 17,6 + 2,2 €/100 kg/net(109) 51,3 € oder mehr, jedoch weniger als 52,4 € 17,6 + 3,3 €/100 kg/net(109) 50,2 € oder mehr, jedoch weniger als 51,3 € 17,6 + 4,4 €/100 kg/net(109) weniger als 50,2 € 17,6 + 9,6 €/100 kg/net(109) vom 1. November bis 20. November mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 47,6 € oder mehr 11,5 46,6 € oder mehr, jedoch weniger als 47,6 € 14,4 + 1 €/100 kg/net 45,7 € oder mehr, jedoch weniger als 46,6 € 14,4 + 1,9 €/100 kg/net 44,7 € oder mehr, jedoch weniger als 45,7 € 14,4 + 2,9 €/100 kg/net 43,8 € oder mehr, jedoch weniger als 44,7 € 14,4 + 3,8 €/100 kg/net weniger als 43,8 € 14,4 + 9,6 €/100 kg/net vom 21. November bis 31. Dezember der Sorte „Empereur” (Vitis vinifera cv.), vom 1. Dezember bis 31. Dezember(121) 8 andere 11,5 0808 Äpfel, Birnen und Quitten, frisch 080810 Äpfel 08081080 andere vom 1. Januar bis 14. Februar mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 56,8 € oder mehr 4 55,7 € oder mehr, jedoch weniger als 56,8 € 6,4 + 1,1 €/100 kg/net 54,5 € oder mehr, jedoch weniger als 55,7 € 6,4 + 2,3 €/100 kg/net 53,4 € oder mehr, jedoch weniger als 54,5 € 6,4 + 3,4 €/100 kg/net 52,3 € oder mehr, jedoch weniger als 53,4 € 6,4 + 4,5 €/100 kg/net weniger als 52,3 € 6,4 + 23,8 €/100 kg/net vom 15. Februar bis 31. März mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 56,8 € oder mehr 4 55,7 € oder mehr, jedoch weniger als 56,8 € 6,4 + 1,1 €/100 kg/net 54,5 € oder mehr, jedoch weniger als 55,7 € 6,4 + 2,3 €/100 kg/net 53,4 € oder mehr, jedoch weniger als 54,5 € 6,4 + 3,4 €/100 kg/net 52,3 € oder mehr, jedoch weniger als 53,4 € 6,4 + 4,5 €/100 kg/net 51,1 € oder mehr, jedoch weniger als 52,3 € 6,4 + 5,7 €/100 kg/net 50 € oder mehr, jedoch weniger als 51,1 € 6,4 + 6,8 €/100 kg/net weniger als 50 € 6,4 + 23,8 €/100 kg/net vom 1. April bis 30. Juni mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 56,8 € oder mehr frei 55,7 € oder mehr, jedoch weniger als 56,8 € 4,8 + 1,1 €/100 kg/net(109)(122) 54,5 € oder mehr, jedoch weniger als 55,7 € 4,8 + 2,3 €/100 kg/net(109)(123) 53,4 € oder mehr, jedoch weniger als 54,5 € 4,8 + 3,4 €/100 kg/net(109)(124) 52,3 € oder mehr, jedoch weniger als 53,4 € 4,8 + 4,5 €/100 kg/net(109)(125) 51,1 € oder mehr, jedoch weniger als 52,3 € 4,8 + 5,7 €/100 kg/net(109)(126) 50 € oder mehr, jedoch weniger als 51,1 € 4,8 + 6,8 €/100 kg/net(109)(127) 48,8 € oder mehr, jedoch weniger als 50 € 4,8 + 8 €/100 kg/net(109)(128) weniger als 48,8 € 4,8 + 23,8 €/100 kg/net(109)(129) vom 1. Juli bis 15. Juli mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 45,7 € oder mehr frei 44,8 € oder mehr, jedoch weniger als 45,7 € 4,8 + 0,9 €/100 kg/net(109) 43,9 € oder mehr, jedoch weniger als 44,8 € 4,8 + 1,8 €/100 kg/net(109) 43 € oder mehr, jedoch weniger als 43,9 € 4,8 + 2,7 €/100 kg/net(109) 42 € oder mehr, jedoch weniger als 43 € 4,8 + 3,7 €/100 kg/net(109) 41,1 € oder mehr, jedoch weniger als 42 € 4,8 + 4,6 €/100 kg/net(109) 40,2 € oder mehr, jedoch weniger als 41,1 € 4,8 + 5,5 €/100 kg/net(109) 39,3 € oder mehr, jedoch weniger als 40,2 € 4,8 + 6,4 €/100 kg/net(109) weniger als 39,3 € 4,8 + 23,8 €/100 kg/net(109) vom 16. Juli bis 31. Juli mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 45,7 € oder mehr frei 44,8 € oder mehr, jedoch weniger als 45,7 € 4,8 + 0,9 €/100 kg/net(109) 43,9 € oder mehr, jedoch weniger als 44,8 € 4,8 + 1,8 €/100 kg/net(109) 43 € oder mehr, jedoch weniger als 43,9 € 4,8 + 2,7 €/100 kg/net(109) 42 € oder mehr, jedoch weniger als 43 € 4,8 + 3,7 €/100 kg/net(109) weniger als 42 € 4,8 + 23,8 €/100 kg/net(109) vom 1. August bis 31. Dezember mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 45,7 € oder mehr 9 44,8 € oder mehr, jedoch weniger als 45,7 € 11,2 + 0,9 €/100 kg/net 43,9 € oder mehr, jedoch weniger als 44,8 € 11,2 + 1,8 €/100 kg/net 43 € oder mehr, jedoch weniger als 43,9 € 11,2 + 2,7 €/100 kg/net 42 € oder mehr, jedoch weniger als 43 € 11,2 + 3,7 €/100 kg/net weniger als 42 € 11,2 + 23,8 €/100 kg/net 080820 Birnen und Quitten Birnen 08082050 andere vom 1. Januar bis 31. Januar mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 51 € oder mehr 8 50 € oder mehr, jedoch weniger als 51 € 8 + 1 €/100 kg/net 49 € oder mehr, jedoch weniger als 50 € 8 + 2 €/100 kg/net 47,9 € oder mehr, jedoch weniger als 49 € 8 + 3,1 €/100 kg/net 46,9 € oder mehr, jedoch weniger als 47,9 € 8 + 4,1 €/100 kg/net weniger als 46,9 € 8 + 23,8 €/100 kg/net vom 1. Februar bis 31. März mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 51 € oder mehr 5 50 € oder mehr, jedoch weniger als 51 € 8 + 1 €/100 kg/net 49 € oder mehr, jedoch weniger als 50 € 8 + 2 €/100 kg/net 47,9 € oder mehr, jedoch weniger als 49 € 8 + 3,1 €/100 kg/net 46,9 € oder mehr, jedoch weniger als 47,9 € 8 + 4,1 €/100 kg/net weniger als 46,9 € 8 + 23,8 €/100 kg/net vom 1. April bis 30. April mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 51 € oder mehr frei 50 € oder mehr, jedoch weniger als 51 € 4 + 1 €/100 kg/net(130) 49 € oder mehr, jedoch weniger als 50 € 4 + 2 €/100 kg/net(131) 47,9 € oder mehr, jedoch weniger als 49 € 4 + 3,1 €/100 kg/net(132) 46,9 € oder mehr, jedoch weniger als 47,9 € 4 + 4,1 €/100 kg/net(133) 45,9 € oder mehr, jedoch weniger als 46,9 € 4 + 5,1 €/100 kg/net(134) 44,9 € oder mehr, jedoch weniger als 45,9 € 4 + 6,1 €/100 kg/net(135) 43,9 € oder mehr, jedoch weniger als 44,9 € 4 + 7,1 €/100 kg/net(136) weniger als 43,9 € 4 + 23,8 €/100 kg/net(137) vom 1. Mai bis 30. Juni 2,5 MIN 1 €/100 kg/net vom 1. Juli bis 15. Juli mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 46,5 € oder mehr frei 45,6 € oder mehr, jedoch weniger als 46,5 € 4 + 0,9 €/100 kg/net 44,6 € oder mehr, jedoch weniger als 45,6 € 4 + 1,9 €/100 kg/net 43,7 € oder mehr, jedoch weniger als 44,6 € 4 + 2,8 €/100 kg/net 42,8 € oder mehr, jedoch weniger als 43,7 € 4 + 3,7 €/100 kg/net 41,9 € oder mehr, jedoch weniger als 42,8 € 4 + 4,6 €/100 kg/net 40,9 € oder mehr, jedoch weniger als 41,9 € 4 + 5,6 €/100 kg/net 40 € oder mehr, jedoch weniger als 40,9 € 4 + 6,5 €/100 kg/net weniger als 40 € 4 + 23,8 €/100 kg/net vom 16. Juli bis 31. Juli mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 46,5 € oder mehr 5 45,6 € oder mehr, jedoch weniger als 46,5 € 8 + 0,9 €/100 kg/net 44,6 € oder mehr, jedoch weniger als 45,6 € 8 + 1,9 €/100 kg/net 43,7 € oder mehr, jedoch weniger als 44,6 € 8 + 2,8 €/100 kg/net 42,8 € oder mehr, jedoch weniger als 43,7 € 8 + 3,7 €/100 kg/net weniger als 42,8 € 8 + 23,8 €/100 kg/net vom 1. August bis 31. Oktober mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 38,8 € oder mehr 10,4(109) 38 € oder mehr, jedoch weniger als 38,8 € 10,4 + 0,8 €/100 kg/net(109) 37,2 € oder mehr, jedoch weniger als 38 € 10,4 + 1,6 €/100 kg/net(109) 36,5 € oder mehr, jedoch weniger als 37,2 € 10,4 + 2,3 €/100 kg/net(109) 35,7 € oder mehr, jedoch weniger als 36,5 € 10,4 + 3,1 €/100 kg/net(109) weniger als 35,7 € 10,4 + 23,8 €/100 kg/net(109) vom 1. November bis 31. Dezember mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 51 € oder mehr 10,4(109) 50 € oder mehr, jedoch weniger als 51 € 10,4 + 1 €/100 kg/net(109) 49 € oder mehr, jedoch weniger als 50 € 10,4 + 2 €/100 kg/net(109) 47,9 € oder mehr, jedoch weniger als 49 € 10,4 + 3,1 €/100 kg/net(109) 46,9 € oder mehr, jedoch weniger als 47,9 € 10,4 + 4,1 €/100 kg/net(109) weniger als 46,9 € 10,4 + 23,8 €/100 kg/net(109) 0809 Aprikosen/Marillen, Kirschen, Pfirsiche (einschließlich Brugnolen und Nektarinen), Pflaumen und Schlehen, frisch 08091000 Aprikosen/Marillen vom 1. Januar bis 31. Mai 20(109) vom 1. Juni bis 20. Juni mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 107,1 € oder mehr 20(109) 105 € oder mehr, jedoch weniger als 107,1 € 20 + 2,1 €/100 kg/net(109) 102,8 € oder mehr, jedoch weniger als 105 € 20 + 4,3 €/100 kg/net(109) 100,7 € oder mehr, jedoch weniger als 102,8 € 20 + 6,4 €/100 kg/net(109) 98,5 € oder mehr, jedoch weniger als 100,7 € 20 + 8,6 €/100 kg/net(109) weniger als 98,5 € 20 + 22,7 €/100 kg/net(109) vom 21. Juni bis 30. Juni mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 87,3 € oder mehr 20(109) 85,6 € oder mehr, jedoch weniger als 87,3 € 20 + 1,7 €/100 kg/net(109) 83,8 € oder mehr, jedoch weniger als 85,6 € 20 + 3,5 €/100 kg/net(109) 82,1 € oder mehr, jedoch weniger als 83,8 € 20 + 5,2 €/100 kg/net(109) 80,3 € oder mehr, jedoch weniger als 82,1 € 20 + 7 €/100 kg/net(109) weniger als 80,3 € 20 + 22,7 €/100 kg/net(109) vom 1. Juli bis 31. Juli mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 77,1 € oder mehr 20(109) 75,6 € oder mehr, jedoch weniger als 77,1 € 20 + 1,5 €/100 kg/net(109) 74 € oder mehr, jedoch weniger als 75,6 € 20 + 3,1 €/100 kg/net(109) 72,5 € oder mehr, jedoch weniger als 74 € 20 + 4,6 €/100 kg/net(109) 70,9 € oder mehr, jedoch weniger als 72,5 € 20 + 6,2 €/100 kg/net(109) weniger als 70,9 € 20 + 22,7 €/100 kg/net(109) vom 1. August bis 31. Dezember 20(109) 080920 Kirschen 08092005 Sauerkirschen/Weichseln (Prunus cerasus) vom 1. Januar bis 30. April 12 vom 1. Mai bis 20. Mai 12 MIN 2,4 €/100 kg/net vom 21. Mai bis 31. Mai mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 149,4 € oder mehr 12 146,4 € oder mehr, jedoch weniger als 149,4 € 12 + 3 €/100 kg/net(138) 143,4 € oder mehr, jedoch weniger als 146,4 € 12 + 6 €/100 kg/net(138) 140,4 € oder mehr, jedoch weniger als 143,4 € 12 + 9 €/100 kg/net(138) 137,4 € oder mehr, jedoch weniger als 140,4 € 12 + 12 €/100 kg/net(138) 50,7 €(111) oder mehr aber weniger als 137,4 € 12 + 27,4 €/100 kg/net(138) 49,7 €(111) oder mehr aber weniger als 50,7 €(111) 12 + 27,4 €/100 kg/net(139) 48,7 €(111) oder mehr aber weniger als 49,7 €(111) 12 + 27,4 €/100 kg/net(140) 47,7 €(111) oder mehr aber weniger als 48,7 €(111) 12 + 27,4 €/100 kg/net(141) 46,6 €(111) oder mehr aber weniger als 47,7 €(111) 12 + 27,4 €/100 kg/net(142) weniger als 46,6 €(111) 12 + 27,4 €/100 kg/net vom 1. Juni bis 15. Juli mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 125,4 € oder mehr 12 122,9 € oder mehr, jedoch weniger als 125,4 € 12 + 2,5 €/100 kg/net(138) 120,4 € oder mehr, jedoch weniger als 122,9 € 12 + 5 €/100 kg/net(138) 117,9 € oder mehr, jedoch weniger als 120,4 € 12 + 7,5 €/100 kg/net(138) 115,4 € oder mehr, jedoch weniger als 117,9 € 12 + 10 €/100 kg/net(138) 50,7 €(111) oder mehr aber weniger als 115,4 € 12 + 27,4 €/100 kg/net(138) 49,7 €(111) oder mehr aber weniger als 50,7 €(111) 12 + 27,4 €/100 kg/net(139) 48,7 €(111) oder mehr aber weniger als 49,7 €(111) 12 + 27,4 €/100 kg/net(140) 47,7 €(111) oder mehr aber weniger als 48,7 €(111) 12 + 27,4 €/100 kg/net(141) 46,6 €(111) oder mehr aber weniger als 47,7 €(111) 12 + 27,4 €/100 kg/net(142) weniger als 46,6 €(111) 12 + 27,4 €/100 kg/net vom 16. Juli bis 31. Juli mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 125,4 € oder mehr 12 122,9 € oder mehr, jedoch weniger als 125,4 € 12 + 2,5 €/100 kg/net(138) 120,4 € oder mehr, jedoch weniger als 122,9 € 12 + 5 €/100 kg/net(138) 117,9 € oder mehr, jedoch weniger als 120,4 € 12 + 7,5 €/100 kg/net(138) 115,4 € oder mehr, jedoch weniger als 117,9 € 12 + 10 €/100 kg/net(138) 45,9 €(111) oder mehr aber weniger als 115,4 € 12 + 27,4 €/100 kg/net(138) 45 €(111) oder mehr aber weniger als 45,9 €(111) 12 + 27,4 €/100 kg/net(143) 44,1 €(111) oder mehr aber weniger als 45 €(111) 12 + 27,4 €/100 kg/net(144) 43,1 €(111) oder mehr aber weniger als 44,1 €(111) 12 + 27,4 €/100 kg/net(145) 42,2 €(111) oder mehr aber weniger als 43,1 €(111) 12 + 27,4 €/100 kg/net(146) weniger als 42,2 €(111) 12 + 27,4 €/100 kg/net vom 1. August bis 10. August mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 91,6 € oder mehr 12 89,8 € oder mehr, jedoch weniger als 91,6 € 12 + 1,8 €/100 kg/net(138) 87,9 € oder mehr, jedoch weniger als 89,8 € 12 + 3,7 €/100 kg/net(138) 86,1 € oder mehr, jedoch weniger als 87,9 € 12 + 5,5 €/100 kg/net(138) 84,1 € oder mehr, jedoch weniger als 86,1 € 12 + 7,3 €/100 kg/net(138) 45,9 €(111) oder mehr aber weniger als 84,1 € 12 + 27,4 €/100 kg/net(138) 45 €(111) oder mehr aber weniger als 45,9 €(111) 12 + 27,4 €/100 kg/net(143) 44,1 €(111) oder mehr aber weniger als 45 €(111) 12 + 27,4 €/100 kg/net(144) 43,1 €(111) oder mehr aber weniger als 44,1 €(111) 12 + 27,4 €/100 kg/net(145) 42,2 €(111) oder mehr aber weniger als 43,1 €(111) 12 + 27,4 €/100 kg/net(146) weniger als 42,2 €(111) 12 + 27,4 €/100 kg/net vom 11. August bis 31. Dezember 12 08092095 andere vom 1. Januar bis 30. April 12 vom 1. Mai bis 20. Mai 12 MIN 2,4 €/100 kg/net vom 21. Mai bis 31. Mai mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 149,4 € oder mehr 12(109) 146,4 € oder mehr, jedoch weniger als 149,4 € 12 + 3 €/100 kg/net(109) 143,4 € oder mehr, jedoch weniger als 146,4 € 12 + 6 €/100 kg/net(109) 140,4 € oder mehr, jedoch weniger als 143,4 € 12 + 9 €/100 kg/net(109) 137,4 € oder mehr, jedoch weniger als 140,4 € 12 + 12 €/100 kg/net(109) weniger als 137,4 € 12 + 27,4 €/100 kg/net(109) vom 1. Juni bis 15. Juni mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 125,4 € oder mehr 12(109) 122,9 € oder mehr, jedoch weniger als 125,4 € 12 + 2,5 €/100 kg/net(109) 120,4 € oder mehr, jedoch weniger als 122,9 € 12 + 5 €/100 kg/net(109) 117,9 € oder mehr, jedoch weniger als 120,4 € 12 + 7,5 €/100 kg/net(109) 115,4 € oder mehr, jedoch weniger als 117,9 € 12 + 10 €/100 kg/net(109) weniger als 115,4 € 12 + 27,4 €/100 kg/net(109) vom 16. Juni bis 15. Juli mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 125,4 € oder mehr 6(109) 122,9 € oder mehr, jedoch weniger als 125,4 € 12 + 2,5 €/100 kg/net(109) 120,4 € oder mehr, jedoch weniger als 122,9 € 12 + 5 €/100 kg/net(109) 117,9 € oder mehr, jedoch weniger als 120,4 € 12 + 7,5 €/100 kg/net(109) 115,4 € oder mehr, jedoch weniger als 117,9 € 12 + 10 €/100 kg/net(109) weniger als 115,4 € 12 + 27,4 €/100 kg/net(109) vom 16. Juli bis 31. Juli mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 125,4 € oder mehr 12 122,9 € oder mehr, jedoch weniger als 125,4 € 12 + 2,5 €/100 kg/net 120,4 € oder mehr, jedoch weniger als 122,9 € 12 + 5 €/100 kg/net 117,9 € oder mehr, jedoch weniger als 120,4 € 12 + 7,5 €/100 kg/net 115,4 € oder mehr, jedoch weniger als 117,9 € 12 + 10 €/100 kg/net weniger als 115,4 € 12 + 27,4 €/100 kg/net vom 1. August bis 10. August mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 91,6 € oder mehr 12 89,8 € oder mehr, jedoch weniger als 91,6 € 12 + 1,8 €/100 kg/net 87,9 € oder mehr, jedoch weniger als 89,8 € 12 + 3,7 €/100 kg/net 86,1 € oder mehr, jedoch weniger als 87,9 € 12 + 5,5 €/100 kg/net 84,1 € oder mehr, jedoch weniger als 86,1 € 12 + 7,3 €/100 kg/net weniger als 84,1 € 12 + 27,4 €/100 kg/net vom 11. August bis 31. Dezember 12 080930 Pfirsiche, einschließlich Brugnolen und Nektarinen 08093010 Brugnolen und Nektarinen vom 1. Januar bis 10. Juni 17,6 vom 11. Juni bis 20. Juni mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 88,3 € oder mehr 17,6 86,5 € oder mehr, jedoch weniger als 88,3 € 17,6 + 1,8 €/100 kg/net 84,8 € oder mehr, jedoch weniger als 86,5 € 17,6 + 3,5 €/100 kg/net 83 € oder mehr, jedoch weniger als 84,8 € 17,6 + 5,3 €/100 kg/net 81,2 € oder mehr, jedoch weniger als 83 € 17,6 + 7,1 €/100 kg/net weniger als 81,2 € 17,6 + 13 €/100 kg/net vom 21. Juni bis 31. Juli mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 77,6 € oder mehr 17,6 76 € oder mehr, jedoch weniger als 77,6 € 17,6 + 1,6 €/100 kg/net 74,5 € oder mehr, jedoch weniger als 76 € 17,6 + 3,1 €/100 kg/net 72,9 € oder mehr, jedoch weniger als 74,5 € 17,6 + 4,7 €/100 kg/net 71,4 € oder mehr, jedoch weniger als 72,9 € 17,6 + 6,2 €/100 kg/net weniger als 71,4 € 17,6 + 13 €/100 kg/net vom 1. August bis 30. September mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 60 € oder mehr 17,6 58,8 € oder mehr, jedoch weniger als 60 € 17,6 + 1,2 €/100 kg/net 57,6 € oder mehr, jedoch weniger als 58,8 € 17,6 + 2,4 €/100 kg/net 56,4 € oder mehr, jedoch weniger als 57,6 € 17,6 + 3,6 €/100 kg/net 55,2 € oder mehr, jedoch weniger als 56,4 € 17,6 + 4,8 €/100 kg/net weniger als 55,2 € 17,6 + 13 €/100 kg/net vom 1. Oktober bis 31. Dezember 17,6 08093090 andere vom 1. Januar bis 10. Juni 17,6 vom 11. Juni bis 20. Juni mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 88,3 € oder mehr 17,6 86,5 € oder mehr, jedoch weniger als 88,3 € 17,6 + 1,8 €/100 kg/net 84,8 € oder mehr, jedoch weniger als 86,5 € 17,6 + 3,5 €/100 kg/net 83 € oder mehr, jedoch weniger als 84,8 € 17,6 + 5,3 €/100 kg/net 81,2 € oder mehr, jedoch weniger als 83 € 17,6 + 7,1 €/100 kg/net weniger als 81,2 € 17,6 + 13 €/100 kg/net vom 21. Juni bis 31. Juli mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 77,6 € oder mehr 17,6 76 € oder mehr, jedoch weniger als 77,6 € 17,6 + 1,6 €/100 kg/net 74,5 € oder mehr, jedoch weniger als 76 € 17,6 + 3,1 €/100 kg/net 72,9 € oder mehr, jedoch weniger als 74,5 € 17,6 + 4,7 €/100 kg/net 71,4 € oder mehr, jedoch weniger als 72,9 € 17,6 + 6,2 €/100 kg/net weniger als 71,4 € 17,6 + 13 €/100 kg/net vom 1. August bis 30. September mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 60 € oder mehr 17,6 58,8 € oder mehr, jedoch weniger als 60 € 17,6 + 1,2 €/100 kg/net 57,6 € oder mehr, jedoch weniger als 58,8 € 17,6 + 2,4 €/100 kg/net 56,4 € oder mehr, jedoch weniger als 57,6 € 17,6 + 3,6 €/100 kg/net 55,2 € oder mehr, jedoch weniger als 56,4 € 17,6 + 4,8 €/100 kg/net weniger als 55,2 € 17,6 + 13 €/100 kg/net vom 1. Oktober bis 31. Dezember 17,6 080940 Pflaumen und Schlehen 08094005 Pflaumen vom 1. Januar bis 10. Juni 6,4 vom 11. Juni bis 30. Juni mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 69,6 € oder mehr 6,4 68,2 € oder mehr, jedoch weniger als 69,6 € 6,4 + 1,4 €/100 kg/net 66,8 € oder mehr, jedoch weniger als 68,2 € 6,4 + 2,8 €/100 kg/net 65,4 € oder mehr, jedoch weniger als 66,8 € 6,4 + 4,2 €/100 kg/net 64 € oder mehr, jedoch weniger als 65,4 € 6,4 + 5,6 €/100 kg/net weniger als 64 € 6,4 + 10,3 €/100 kg/net vom 1. Juli bis 30. September mit einem Einfuhrpreis für 100 kg Eigengewicht von 69,6 € oder mehr 12 68,2 € oder mehr, jedoch weniger als 69,6 € 12 + 1,4 €/100 kg/net 66,8 € oder mehr, jedoch weniger als 68,2 € 12 + 2,8 €/100 kg/net 65,4 € oder mehr, jedoch weniger als 66,8 € 12 + 4,2 €/100 kg/net 64 € oder mehr, jedoch weniger als 65,4 € 12 + 5,6 €/100 kg/net weniger als 64 € 12 + 10,3 €/100 kg/net vom 1. Oktober bis 31. Dezember 6,4 2009 Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln Traubensaft (einschließlich Traubenmost) 200961 mit einem Brixwert von 30 oder weniger 20096110 mit einem Wert von mehr als 18 € für 100 kg Eigengewicht mit einem Einfuhrpreis pro hl von 42,5 € oder mehr 22,4 41,7 € oder mehr, jedoch weniger als 42,5 € 22,4 + 0,8 €/hl 40,8 € oder mehr, jedoch weniger als 41,7 € 22,4 + 1,7 €/hl 40 € oder mehr, jedoch weniger als 40,8 € 22,4 + 2,5 €/hl 39,1 € oder mehr, jedoch weniger als 40 € 22,4 + 3,4 €/hl weniger als 39,1 € 22,4 + 27 €/hl 200969 anderer mit einem Brixwert von mehr als 67 20096919 anderer mit einem Einfuhrpreis pro hl von 212,4 € oder mehr 40(109) 208,2 € oder mehr, jedoch weniger als 212,4 € 40 + 4,2 €/hl(109) 203,9 € oder mehr, jedoch weniger als 208,2 € 40 + 8,5 €/hl(109) 199,7 € oder mehr, jedoch weniger als 203,9 € 40 + 12,7 €/hl(109) 195,4 € oder mehr, jedoch weniger als 199,7 € 40 + 17 €/hl(109) weniger als 195,4 € 40 + 121 €/hl(109) mit einem Brixwert von mehr als 30, jedoch nicht mehr als 67 mit einem Wert von mehr als 18 € für 100 kg Eigengewicht 20096951 konzentriert mit einem Einfuhrpreis pro hl von 209,4 € oder mehr 22,4(109) 205,2 € oder mehr, jedoch weniger als 209,4 € 22,4 + 4,2 €/hl(109) 201 € oder mehr, jedoch weniger als 205,2 € 22,4 + 8,4 €/hl(109) 196,8 € oder mehr, jedoch weniger als 201 € 22,4 + 12,6 €/hl(109) 192,6 € oder mehr, jedoch weniger als 196,8 € 22,4 + 16,8 €/hl(109) weniger als 192,6 € 22,4 + 131 €/hl(109) 20096959 andere mit einem Einfuhrpreis pro hl von 42,5 € oder mehr 22,4 41,7 € oder mehr, jedoch weniger als 42,5 € 22,4 + 0,8 €/hl 40,8 € oder mehr, jedoch weniger als 41,7 € 22,4 + 1,7 €/hl 40 € oder mehr, jedoch weniger als 40,8 € 22,4 + 2,5 €/hl 39,1 € oder mehr, jedoch weniger als 40 € 22,4 + 3,4 €/hl weniger als 39,1 € 22,4 + 27 €/hl 2204 Wein aus frischen Weintrauben, einschließlich mit Alkohol angereicherter Wein; Traubenmost, ausgenommen solcher der Position 2009 220430 anderer Traubenmost anderer mit einer Dichte von 1,33 g/cm3 oder weniger bei 20 °C und einem vorhandenen Alkoholgehalt von 1 % vol oder weniger 22043092 konzentriert mit einem Einfuhrpreis pro hl von 209,4 € oder mehr 22,4 + 20,6 €/100 kg/net 205,2 € oder mehr, jedoch weniger als 209,4 € 22,4 + 4,2 €/hl + 20,6 €/100 kg/net 201 € oder mehr, jedoch weniger als 205,2 € 22,4 + 8,4 €/hl + 20,6 €/100 kg/net 196,8 € oder mehr, jedoch weniger als 201 € 22,4 + 12,6 €/hl + 20,6 €/100 kg/net 192,6 € oder mehr, jedoch weniger als 196,8 € 22,4 + 16,8 €/hl + 20,6 €/100 kg/net weniger als 192,6 € 22,4 + 131 €/hl + 20,6 €/100 kg/net 22043094 anderer mit einem Einfuhrpreis pro hl von 42,5 € oder mehr 22,4 + 20,6 €/100 kg/net 41,7 € oder mehr, jedoch weniger als 42,5 € 22,4 + 0,8 €/hl + 20,6 €/100 kg/net 40,8 € oder mehr, jedoch weniger als 41,7 € 22,4 + 1,7 €/hl + 20,6 €/100 kg/net 40 € oder mehr, jedoch weniger als 40,8 € 22,4 + 2,5 €/hl + 20,6 €/100 kg/net 39,1 € oder mehr, jedoch weniger als 40 € 22,4 + 3,4 €/hl + 20,6 €/100 kg/net weniger als 39,1 € 22,4 + 27 €/hl + 20,6 €/100 kg/net anderer 22043096 konzentriert mit einem Einfuhrpreis pro hl von 212,4 € oder mehr 40 + 20,6 €/100 kg/net 208,2 € oder mehr, jedoch weniger als 212,4 € 40 + 4,2 €/hl + 20,6 €/100 kg/net 203,9 € oder mehr, jedoch weniger als 208,2 € 40 + 8,5 €/hl + 20,6 €/100 kg/net 199,7 € oder mehr, jedoch weniger als 203,9 € 40 + 12,7 €/hl + 20,6 €/100 kg/net 195,4 € oder mehr, jedoch weniger als 199,7 € 40 + 17 €/hl + 20,6 €/100 kg/net weniger als 195,4 € 40 + 121 €/hl + 20,6 €/100 kg/net 22043098 anderer mit einem Einfuhrpreis pro hl von 42,5 € oder mehr 40 + 20,6 €/100 kg/net 41,7 € oder mehr, jedoch weniger als 42,5 € 40 + 0,8 €/hl + 20,6 €/100 kg/net 40,8 € oder mehr, jedoch weniger als 41,7 € 40 + 1,7 €/hl + 20,6 €/100 kg/net 40 € oder mehr, jedoch weniger als 40,8 € 40 + 2,5 €/hl + 20,6 €/100 kg/net 39,1 € oder mehr, jedoch weniger als 40 € 40 + 3,4 €/hl + 20,6 €/100 kg/net weniger als 39,1 € 40 + 27 €/hl + 20,6 €/100 kg/net

ABSCHNITT II

ANHANG 3

KN-Code

CAS RN

Bezeichnung

28183000

1330-44-5

Algeldrat

28332200

61115-28-4

Alusulf

28421000

12408-47-8

Simaldrat

71205-22-6

Almasilat

28429080

0-00-0

Almagodrat

12304-65-3

Hydrotalcit

12539-23-0

Vangatalcit

41342-54-5

Carbaldrat

60239-66-9

Almadratsulfat

66827-12-1

Almagat

74978-16-8

Magaldrat

28433000

10210-36-3

Natriumaurotiosulfat

12244-57-4

Natriumaurothiomalat

16925-51-2

Aurothioglycanid

34031-32-8

Auranofin

28439090

15663-27-1

Cisplatin

41575-94-4

Carboplatin

61825-94-3

Oxaliplatin

62816-98-2

Ormaplatin

62928-11-4

Iproplatin

74790-08-2

Spiroplatin

95734-82-0

Nedaplatin

96392-96-0

Dexormaplatin

103775-75-3

Miboplatin

110172-45-7

Sebriplatin

111490-36-9

Zeniplatin

111523-41-2

Enloplatin

129580-63-8

Satraplatin

135558-11-1

Lobaplatin

141977-79-9

Miriplatin

146665-77-2

Eptaplatin

172903-00-3

Triplatintetranitrat

181630-15-9

Picoplatin

274679-00-4

Padoporfin

28444020

14932-42-4

Xenon (133 Xe)

28444030

0-00-0

Fibrinogen (125 I)

881-17-4

Natriumiodohippurat (131 I)

1187-56-0

Selenomethionin (75 Se)

5579-94-2

Merisoprol (197 Hg)

7790-26-3

Natriumiodid (131 I)

8016-07-7

Ethiodatöl (131 I)

8027-28-9

Natriumphosphat (32 P)

9048-49-1

Iodhaltiges (125 I) Serumalbumin, menschlich

9048-49-1

Iodhaltiges (131 I) Serumalbumin, menschlich

10039-53-9

Natriumchromat (51 Cr)

10375-56-1

Chlormerodrin (197 Hg)

13115-03-2

Cyanocobalamin (57 Co)

13422-53-2

Cyanocobalamin (60 Co)

15251-14-6

Rosebengal (131 I) natrium

15690-63-8

Cesium (131 Cs) chlorid

15845-98-4

Natriumiotalamat (131 I)

17033-82-8

Iometin (125 I)

17033-83-9

Iometin (131 I)

17692-74-9

Natriumiotalamat (125 I)

18195-32-9

Cyanocobalamin (58 Co)

24359-64-6

Natriumiodid (125 I)

41183-64-6

Gallium (67 Ga) citrat

42220-21-3

Iodocholesterol (131 I)

54063-42-2

Ferrin (59 Fe) citratinjection

54182-60-4

Tolpovidon (131 I)

54182-63-7

Macrosalb (131 I)

54277-47-3

Macrosalb (99m Tc)

54510-20-2

Iodocetilinsäure (123 I)

74855-17-7

Iocanlidinsäure (123 I)

75917-92-9

Iofetamin (123 I)

77679-27-7

Iobenguan (131 I)

92812-82-3

Fluorodopa (18 F)

94153-50-1

Mespiperon (11 C)

104716-22-5

Technetium (99m Tc) teboroxim

105851-17-0

Fludesoxyglucose (18 F)

106417-28-1

Technetium (99m Tc) siboroxim

109581-73-9

Technetium (99m Tc) sestamibi

113716-48-6

Ioloprid (123 I)

121281-41-2

Technetium (99m Tc) bicisat

127396-36-5

Iomazenil (123 I)

131608-78-1

Technetium (99m Tc) nitridocade

136794-86-0

Iometopan (123 I)

142481-95-6

Technetium (99m Tc) furifosmin

154427-83-5

Samarium (153 Sm) lexidronam

155798-07-5

Ioflupan (123 I)

157476-76-1

Technetium (99m Tc) pintumomab

165942-79-0

Technetium (99m Tc) nofetumomab merpentan

178959-14-3

Technetium (99m Tc) apcitid

225239-31-6

Technetium (99m Tc) fanolesomab

476413-07-7

Yttrium (90Y) tacatuzumab tetraxetan (Yttrium (90Y) tacatuzumab)

28444080

10043-49-9

Gold (198 Au), kolloidal

28459010

35523-45-6

Fludalanin

122431-96-3

Zilascorb (2 H)

474641-19-5

Deutolperison

28459090

103831-41-0

Natriumborocaptat (10 B)

28469000

72573-82-1

Gadoterinsäure

80529-93-7

Gadopentetinsäure

113662-23-0

Gadobeninsäure

117827-80-2

Gadopenamid

120066-54-8

Gadoteridol

131069-91-5

Gadoversetamid

131410-48-5

Gadodiamid

135326-11-3

Gadoxetsäure

138071-82-6

Gadobutrol

138721-73-0

Sprodiamid

193901-90-5

Gadofosveset

227622-74-4

Gadomelitol

280776-87-6

gadocoletic acid

544697-52-1

Gadodenterat

29021900

75-19-4

Cyclopropan

29029000

75078-91-0

Temaroten

29033990

76-19-7

Perflutren

354-92-7

Perflisobutan

355-25-9

Perflubutan

355-42-0

Perflexan

29034410

76-14-2

Cryofluoran

29034700

307-43-7

Perflubrodec

423-55-2

Perflubron

29034930

124-72-1

Tefluran

29034980

151-67-7

Halothan

29035980

306-94-5

Perflunafen

1715-40-8

Bromociclen

29036200

50-29-3

Clofenotan

29036990

53-19-0

Mitotan

479-68-5

Broparestrol

34106-48-4

Feniodiumchlorid

56917-29-4

Fluretofen

29041000

5560-69-0

Ethyldibunat

6223-35-4

Natriumgualenat

14992-59-7

Natriumdibunat

99287-30-6

Egualen

29049095

124-88-9

Dimethiodalnatrium

126-31-8

Methiodalnatrium

29052990

77-75-8

Methylpentinol

29053995

55-98-1

Busulfan

35449-36-6

Gemcadiol

64218-02-6

Plaunotol

29054900

299-75-2

Treosulfan

7518-35-6

Mannosulfan

29055100

113-18-8

Ethchlorvynol

29055998

57-15-8

Chlorobutanol

24403-04-1

Debropol

52-51-7

Bronopol

488-41-5

Mitobronitol

2209-86-1

Loprodiol

10318-26-0

Mitolactol

29061100

15356-70-4

Racementhol

29061900

67-96-9

Dihydrotachysterol

19793-20-5

Bolandiol

23089-26-1

Levomenol

29474-12-2

Cimepanol

57333-96-7

Tacalcitol

112828-00-9

Calcipotriol

131918-61-1

Paricalcitol

134404-52-7

Seocalcitol

163217-09-2

Inecalcitol

524067-21-8

Becocalcidiol

29062900

79-93-6

Phenaglycodol

583-03-9

Fenipentol

13980-94-4

Metaglycodol

14088-71-2

Proclonol

15687-18-0

Fenpentadiol

56430-99-0

Flumecinol

104561-36-6

Doretinel

29071990

1300-94-3

Amylmetacresol

2078-54-8

Propofol

5591-47-9

Cyclomenol

13741-18-9

Xibornol

29072900

56-53-1

Diethylstilbestrol

57-91-0

Alfatradiol

84-17-3

Dienestrol

85-95-0

Benzestrol

130-73-4

Methestrol

5635-50-7

Hexestrol

10457-66-6

Gerochinol

27686-84-6

Masoprocol

29081900

59-50-7

Chlorkresol

70-30-4

Hexachlorophen

88-04-0

Chlorxylenol

97-23-4

Dichlorophen

120-32-1

Clorofen

133-53-9

Dichloroxylenol

145-94-8

Clorindanol

6915-57-7

Bibrocathol

10572-34-6

Cicliomenol

15686-33-6

Biclotymol

34633-34-6

Bifluranol

37693-01-9

Clofoctol

64396-09-4

Terfluranol

65634-39-1

Pentafluranol

127035-60-3

Enofelast

29089910

4444-23-9

Persilinsäure

20123-80-2

Calciumdobesilat

57775-26-5

Sultosilinsäure

78480-14-5

Dicresulen

29089990

10331-57-4

Niclofolan

39224-48-1

Nitroclofen

29091990

76-38-0

Methoxyfluran

333-36-8

Flurotyl

406-90-6

Fluroxen

679-90-3

Rofluran

13838-16-9

Enfluran

26675-46-7

Isofluran

28523-86-6

Sevofluran

57041-67-5

Desfluran

29092000

56689-41-9

Alifluran

29093090

569-57-3

Chlortrianisen

777-11-7

Haloprogin

55837-16-6

Entsufon

80844-07-1

Etofenprox

29094980

544-62-7

Batilol

2216-77-5

Dibuprol

13021-53-9

Terbuprol

59-47-2

Mephenesin

93-14-1

Guaifenesin

104-29-0

Chlorphenesin

3102-00-9

Febuprol

3671-05-4

Fenocinol

26159-36-4

Naproxol

27318-86-1

Floverin

63834-83-3

Guaietolin

128607-22-7

Ospemifen

131875-08-6

Lexacalcitol

302904-82-1

Atocalcitol

341524-89-8

Fispemifen

29095000

1321-14-8

Sulfogaiacol

103-16-2

Monobenzon

150-76-5

Mequinol

2174-64-3

Flamenol

3380-30-1

Soneclosan

3380-34-5

Triclosan

29104000

60-57-1

Dieldrin

29109000

1954-28-5

Etoglucid

29110000

78-12-6

Petrichloral

3563-58-4

Chloralodol

6055-48-7

Toloxychlorinol

29121990

111-30-8

Glutaral

29141990

6809-52-5

Teprenon

29142900

2226-11-1

Bornelon

29143900

82-66-6

Diphenadion

83-12-5

Phenindion

55845-78-8

Xenipenton

29144090

128-20-1

Eltanolon

465-53-2

Cyclopregnol

565-99-1

Renanolon

2673-23-6

Xenygloxal

14107-37-0

Alfadolon

20098-14-0

Idramanton

21208-26-4

Dimepregnen

23930-19-0

Alfaxalon

35100-44-8

Endrison

38398-32-2

Ganaxolon

50673-97-7

Colestolon

85969-07-9

Budotitan

158440-71-2

Irofulven

29145000

70-70-2

Paroxypropion

114-43-2

Desaspidin

117-37-3

Anisindion

131-53-3

Dioxybenzon

131-57-7

Oxybenzon

480-22-8

Dithranol

579-23-7

Cyclovalon

1641-17-4

Mexenon

1843-05-6

Octabenzon

2295-58-1

Flopropion

7114-11-6

Naphthonon

18493-30-6

Metochalcon

27762-78-3

Ketoxal

42924-53-8

Nabumeton

52479-85-3

Exifon

70356-09-1

Avobenzon

75464-11-8

Butantron

112018-00-5

Tebufelon

29146990

117-10-2

Dantron

303-98-0

Ubidecarenon

319-89-1

Tetroquinon

863-61-6

Menatetrenon

4042-30-2

Parvachon

14561-42-3

Menocton

58186-27-9

Idebenon

80809-81-0

Docebenon

88426-33-9

Buparvachon

29147000

130-37-0

Menadionnatriumbisulfit

957-56-2

Fluindion

1146-98-1

Bromindion

1146-99-2

Clorindion

1470-35-5

Isobromindion

1879-77-2

Doxibetasol

3030-53-3

Clofenoxyd

4065-45-6

Sulisobenzon

6723-40-6

Fluindarol

15687-21-5

Flumedroxon

16469-74-2

Hydromadinon

49561-92-4

Nivimedon

56219-57-9

Arildon

95233-18-4

Atovachon

116313-94-1

Nitecapon

134308-13-7

Tolcapon

274925-86-9

Nebicapon

29153900

102-76-1

Triacetin

514-50-1

Acebrochol

2624-43-3

Cyclofenil

5984-83-8

Fenabuten

80595-73-9

Acefluranol

91431-42-4

Lonapalen

99107-52-5

Bunaprolast

29157000

555-44-2

Tripalmitin

29159000

99-66-1

Valproesäure

124-07-2

Octansäure

7008-02-8

Iodetryl

76584-70-8

Valproatseminatrium

77372-61-3

Valproatpivoxil

185517-21-9

arundic acid

29161500

26266-58-0

Sorbitantrioleat

29161995

51-77-4

Gefarnat

506-26-3

Gamoleninsäure

6217-54-5

Doconexent

10417-94-4

Icosapent

83689-23-0

Molfarnat

29162000

25229-42-9

Cicrotoesäure

26002-80-2

Phenothrin

52645-53-1

Permethrin

69915-62-4

Loxanast

75867-00-4

Fenfluthrin

29163900

99-79-6

Iofendilat

959-10-4

Xenbucin

964-82-9

Xenyhexeninsäure

1085-91-2

Nafcaproesäure

1553-60-2

Ibufenac

5104-49-4

Flurbiprofen

5728-52-9

Felbinac

7698-97-7

Fenestrel

15301-67-4

Feneritrol

17692-38-5

Fluprofen

24645-20-3

Hexaprofen

28168-10-7

Tetriprofen

33159-27-2

Ecabet

34148-01-1

Clidanac

36616-52-1

Fenclorac

36950-96-6

Cicloprofen

37529-08-1

Mexoprofen

51146-56-6

Dexibuprofen

51543-39-6

Esflurbiprofen

55837-18-8

Butibufen

57144-56-6

Isoprofen

71109-09-6

Vedaprofen

84392-17-6

Xenalipin

91587-01-8

Pelretin

153559-49-0

Bexaroten

29171390

123-99-9

Azelainsäure

29171990

53-10-1

Hydroxydionnatriumsuccinat

577-11-7

Docusatnatrium

29173490

131-67-9

Ftalofyn

29181100

15145-14-9

Ciclactat

29181600

1317-30-2

Kaliumglucaldrat

29181985

128-13-2

Ursodeoxycholsäure

456-59-7

Cyclandelat

474-25-9

Chenodesoxycholsäure

503-49-1

Meglutol

512-16-3

Cyclobutyrol

5793-88-4

Calciumsaccharat

5977-10-6

Fencibutirol

7007-81-0

Trethocaninsäure

7009-49-6

Natriumhexacyclonat

17140-60-2

Calciumglucoheptonat

17692-20-5

Cyclobutoesäure

26976-72-7

Aceburinsäure

31221-85-9

Ibuverin

34150-62-4

Calciumnatriumferriclat

54845-95-3

Icomucret

57808-63-6

Cicloxilinsäure

68635-50-7

Deloxolon

81093-37-0

Pravastatin

93105-81-8

Lodelaben

121009-77-6

Tenivastatin

156965-06-9

Tisocalcitat

29182200

55482-89-8

Guacetisal

64496-66-8

Salafibrat

29182300

118-56-9

Homosalat

552-94-3

Salsalat

58703-77-8

Sulprosal

29182900

83-40-9

Hydroxytoluylsäure

96-84-4

Iophenoicsäure

153-43-5

Clorindansäure

322-79-2

Triflusal

486-79-3

Dipyrocetyl

490-79-9

Gentisinsäure

1884-24-8

Cynarin

4955-90-2

Natriumgentisat

7009-60-1

Pheniodolnatrium

15534-92-6

Terbuficin

22494-27-5

Flufenisal

22494-42-4

Diflunisal

29183000

81-23-2

Dehydrocholsäure

145-41-5

Natriumdehydrocholat

519-95-9

Florantyron

892-01-3

Hexacypron

2522-81-8

Pibecarb

3562-99-0

Menbuton

22071-15-4

Ketoprofen

22161-81-5

Dexketoprofen

32808-51-8

Bucloxinsäure

36330-85-5

Fenbufen

41387-02-4

Lexofenac

58182-63-1

Itanoxon

63472-04-8

Metbufen

68767-14-6

Loxoprofen

69956-77-0

Pelubiprofen

112665-43-7

Seratrodast

29189990

51-24-1

Tiratricol

51-26-3

Thyropropinsäure

58-54-8

Etacrynsäure

104-28-9

Cinoxat

471-53-4

Enoxolon

517-18-0

Methallenestril

554-24-5

Phenobutiodil

579-94-2

Menglytat

637-07-0

Clofibrat

882-09-7

Clofibrinsäure

2181-04-6

Kaliumcanrenoat

2217-44-9

Iodophthaleinnatrium

2260-08-4

Acetiromat

3771-19-5

Nafenopin

4138-96-9

Canrenoesäure

5129-14-6

Anisacril

5697-56-3

Carbenoxolon

5711-40-0

Bromebrinsäure

7706-67-4

Dimecrotinsäure

12214-50-5

Natriumglucaspaldrat

13739-02-1

Diacerein

14613-30-0

Magnesiumclofibrat

14929-11-4

Simfibrat

17243-33-3

Fepentolinsäure

22131-79-9

Alclofenac

22204-53-1

Naproxen

22494-47-9

Clobuzarit

24818-79-9

Aluminiumclofibrat

25812-30-0

Gemfibrozil

26281-69-6

Exiproben

30299-08-2

Clinofibrat

31581-02-9

Cinoxolon

31879-05-7

Fenoprofen

34645-84-6

Fenclofenac

35703-32-3

Cinametinsäure

39087-48-4

Calciumclofibrat

40596-69-8

Methopren

41791-49-5

Lonaprofen

41826-92-0

Trepibuton

49562-28-9

Fenofibrat

52214-84-3

Ciprofibrat

52247-86-6

Cicloxolon

54350-48-0

Etretinat

54419-31-7

Fenirofibrat

55079-83-9

Acitretin

55902-94-8

Sitofibrat

55937-99-0

Beclobrat

56488-59-6

Terbufibrol

57296-63-6

Indacrinon

61887-16-9

Dulofibrat

64506-49-6

Sofalcon

66984-59-6

Cinfenoac

68170-97-8

Palmoxirinsäure

68548-99-2

Oxindanac

74168-08-4

Losmiprofen

76676-34-1

Oxprenoatkalium

77858-21-0

Velaresol

84290-27-7

Tucaresol

84386-11-8

Baxitozin

88431-47-4

Clomoxir

96609-16-4

Lifibrol

106685-40-9

Adapalen

117819-25-7

Bakeprofen

124083-20-1

Etomoxir

157283-68-6

Travoprost

161172-51-6

Etalocib

183293-82-5

Gemcaben

251565-85-2

tesaglitazar

476436-68-7

naveglitazar

29199000

62-73-7

Dichlorvos

83-86-3

Fytinsäure

306-52-5

Triclofos

470-90-6

Clofenvinfos

522-40-7

Fosfestrol

6064-83-1

Fosfosal

17196-88-2

Vincofos

21466-07-9

Bromofenofos

28841-62-5

Atrinositol

65708-37-4

Flufosal

29201900

299-84-3

Fenclofos

2104-96-3

Bromofos

29209010

126-92-1

Natriumetasulfat

139-88-8

Natriumtetradecylsulfat

1612-30-2

Menadiolnatriumsulfat

5634-37-7

Cloretat

88426-32-8

Ursulcholinsäure

29209085

78-11-5

Pentaerithrityltetranitrat

1607-17-6

Pentrinitrol

2612-33-1

Clonitrat

2921-92-8

Propatylnitrat

7297-25-8

Eritrityltetranitrat

15825-70-4

Mannitolhexanitrat

29211950

2624-44-4

Etamsylat

29211985

51-75-2

Chlormethin

107-35-7

Taurin

123-82-0

Tuaminoheptan

124-28-7

Dimantin

338-83-0

Perfluamin

502-59-0

Octamylamin

503-01-5

Isomethepten

543-82-8

Octodrin

555-77-1

Trichlormethin

3151-59-5

Hetaflur

3735-65-7

Butynamin

13946-02-6

Iproheptin

36505-83-6

Dectaflur

61822-36-4

Diprobutin

29212900

112-24-3

Trientin

9011-04-5

Hexadimethrinbromid

29213099

60-40-2

Mecamylamin

102-45-4

Cyclopentamin

768-94-5

Amantadin

3570-07-8

Dimecamin

3595-11-7

Propylhexedrin

6192-97-8

Levopropylhexedrin

13392-28-4

Rimantadin

19982-08-2

Memantin

79594-24-4

Somantadin

219810-59-0

Neramexan

29214500

494-03-1

Chlornaphazin

52795-02-5

Tametralin

79617-96-2

Sertralin

29214600

51-64-9

Dexamfetamin

122-09-8

Phentermin

156-08-1

Benzfetamin

156-34-3

Levamfetamin

300-62-9

Amfetamin

457-87-4

Etilamfetamin

1209-98-9

Fencamfamin

7262-75-1

Lefetamin

17243-57-1

Mefenorex

29214900

50-48-6

Amitriptylin

72-69-5

Nortriptylin

93-88-9

Phenpromethamin

100-92-5

Mephentermin

102-05-6

Dibemethin

150-59-4

Alverin

155-09-9

Tranylcypromin

303-53-7

Cyclobenzaprin

341-00-4

Etifelmin

390-64-7

Prenylamin

434-43-5

Pentorex

438-60-8

Protriptylin

458-24-2

Fenfluramin

461-78-9

Chlorphentermin

555-57-7

Pargylin

2201-15-2

Eticyclidin

3239-44-9

Dexfenfluramin

4255-23-6

Alfetamin

5118-29-6

Melitracen

5118-30-9

Litracen

5580-32-5

Ortetamin

5581-40-8

Dimefadan

5632-44-0

Tolpropamin

5966-41-6

Diisopromin

7273-99-6

Gamfexin

7395-90-6

Indrilin

10262-69-8

Maprotilin

10389-73-8

Clortermin

13042-18-7

Fendilin

13364-32-4

Clobenzorex

13977-33-8

Demelverin

14334-40-8

Pramiverin

14611-51-9

Selegilin

15301-54-9

Cypenamin

15686-27-8

Amfepentorex

15793-40-5

Terodilin

17243-39-9

Benzoctamin

17279-39-9

Dimetamfetamin

19992-80-4

Butixirat

27466-27-9

Intriptylin

33817-09-3

levmetamfetamine

35764-73-9

Fluotracen

35941-65-2

Butriptylin

37577-24-5

Levofenfluramin

47166-67-6

Octriptylin

54063-48-8

Heptaverin

57653-27-7

Droprenilamin

58757-61-2

Trimexilin

65472-88-0

Naftifin

78628-80-5

Terbinafin

86939-10-8

Indatralin

101828-21-1

Butenafin

106650-56-0

Sibutramin

119386-96-8

Mofegilin

136236-51-6

Rasagilin

140850-73-3

Igmesin

186495-49-8

Delucemin

226256-56-0

Cinacalcet

29215990

3572-43-8

Bromhexin

3590-16-7

Feclemin

37640-71-4

Aprindin

77518-07-1

Amiflamin

29221100

2272-11-9

Monoethanolaminoleat

29221400

469-62-5

Dextropropoxyphen

29221980

51-68-3

Meclofenoxat

54-03-5

Hexobendin

54-32-0

Moxisylyt

54-80-8

Pronetalol

58-73-1

Diphenhydramin

59-96-1

Phenoxybenzamin

64-95-9

Adiphenin

74-55-5

Ethambutol

77-19-0

Dicycloverin

77-22-5

Caramiphen

77-23-6

Pentoxyverin

77-38-3

Chlorphenoxamin

77-86-1

Trometamol

78-41-1

Triparanol

83-98-7

Orphenadrin

90-54-0

Etafenon

90-86-8

Cinnamedrin

92-12-6

Phenyltoloxamin

94-23-5

Parethoxycain

102-60-3

Edetol

118-23-0

Bromazin

299-61-6

Ganglefen

302-33-0

Proadifen

302-40-9

Benactyzin

372-66-7

Heptaminol

468-61-1

Oxeladin

493-76-5

Propanocain

495-70-5

Meprylcain

509-74-0

Acetylmethadol

509-78-4

Dimenoxadol

511-46-6

Clofenetamin

512-15-2

Cyclopentolat

524-99-2

Medrylamin

525-66-6

Propranolol

532-77-4

Hexylcain

545-90-4

Dimepheptanol

576-68-1

Mannomustin

604-74-0

Bufenadrin

791-35-5

Clofedanol

911-45-5

Clomifen

1092-46-2

Ketocain

1157-87-5

Etoloxamin

1234-71-5

Namoxyrat

1477-39-0

Noracymethadol

1600-19-7

Xyloxemin

1679-75-0

Cinnamaverin

1679-76-1

Drofenin

2179-37-5

Bencyclan

2338-37-6

Levopropoxyphen

2933-94-0

Toliprolol

3563-01-7

Aprofen

3565-72-8

Embramin

3572-52-9

Xenysalat

3572-74-5

Moxastin

3579-62-2

Denaverin

3686-78-0

Dietifen

3811-25-4

Clorprenalin

4148-16-7

Ritrosulfan

5051-22-9

Dexpropranolol

5632-52-0

Clofenciclan

5633-20-5

Oxybutynin

5634-42-4

Tocamphyl

5668-06-4

Mecloxamin

5741-22-0

Moprolol

6284-40-8

Meglumin

6452-71-7

Oxprenolol

6535-03-1

Stevaladil

6818-37-7

Olaflur

7077-34-1

Trolnitrat

7413-36-7

Nifenalol

7433-10-5

Butidrin

7488-92-8

Ketocainol

7617-74-5

Laurixamin

7712-50-7

Myrtecain

10540-29-1

Tamoxifen

13425-98-4

Improsulfan

13445-63-1

Itramintosilat

13479-13-5

Pargeverin

13655-52-2

Alprenolol

13877-99-1

Minepentat

14007-64-8

Butetamat

14089-84-0

Proxibuten

14556-46-8

Bupranolol

14587-50-9

Difeterol

14860-49-2

Clobutinol

15221-81-5

Fludorex

15301-93-6

Tofenacin

15301-96-9

Tyromedan

15518-87-3

Myralact

15585-86-1

Cyprodenat

15599-37-8

Hexapradol

15639-50-6

Safingol

15687-08-8

Dextrofemin

15687-23-7

Guaiactamin

15690-55-8

Zuclomifen

15690-57-0

Enclomifen

16112-96-2

Indanorex

17199-54-1

Alphamethadol

17199-55-2

Betamethadol

17199-58-5

Alphacetylmethadol

17199-59-6

Betacetylmethadol

17780-72-2

Clorgilin

18109-80-3

Butamirat

18683-91-5

Ambroxol

18965-97-4

Berlafenon

19179-78-3

Xipranolol

20448-86-6

Bornaprin

22232-57-1

Racefemin

22487-42-9

Benaprizin

22664-55-7

Metipranolol

23573-66-2

Detanosal

23602-78-0

Benfluorex

23891-60-3

Mepramidil

25314-87-8

Elucain

27325-36-6

Procinolol

27581-02-8

Idropranolol

27591-01-1

Bunolol

27591-97-5

Tiloron

31828-71-4

Mexiletin

34433-66-4

Levacetylmethadol

34616-39-2

Fenalcomin

35607-20-6

Avridin

36144-08-8

mantabegron

36199-78-7

Guafecainol

37148-27-9

Clenbuterol

37350-58-6

Metoprolol

38363-40-5

Penbutolol

39099-98-4

Cinamolol

39133-31-8

Trimebutin

39563-28-5

Cloranolol

41570-61-0

Tulobuterol

42050-23-7

Nafetolol

42200-33-9

Nadolol

47082-97-3

Pargolol

47141-42-4

Levobunolol

47419-52-3

Dexproxibuten

50366-32-0

Flunamin

50583-06-7

Halonamin

52403-19-7

Iproxamin

52742-40-2

Alimadol

53076-26-9

Moxaprindin

53179-07-0

Nisoxetin

53657-16-2

Dimepranol

53716-44-2

Rociverin

53716-48-6

Nexeridin

54063-24-0

Amifloverin

54063-25-1

Amiterol

54063-36-4

Etolorex

54063-53-5

Propafenon

54141-87-6

Cinfenin

54910-89-3

Fluoxetin

55769-65-8

Butobendin

55837-19-9

Exaprolol

56341-08-3

Mabuterol

56433-44-4

Oxaprotilin

56481-43-7

Setazindol

57526-81-5

Prenalterol

58313-74-9

Treptilamin

58473-73-7

Drobulin

60607-68-3

Indenolol

60812-35-3

Decominol

63075-47-8

Fepradinol

63659-12-1

Cicloprolol

63659-18-7

Betaxolol

64552-16-5

Ecipramidil

64552-17-6

Butofilolol

65236-29-5

Prenoverin

65429-87-0

Spirendolol

66451-06-7

Bornaprolol

66722-44-9

Bisoprolol

68567-30-6

Solpecainol

68876-74-4

Zocainon

69429-84-1

Cilobamin

69756-53-2

Halofantrin

71827-56-0

Clemeprol

76496-68-9

Levoprotilin

77164-20-6

Levomoprolol

77599-17-8

Panomifen

80387-96-8

Difemerin

81447-80-5

Diprafenon

81584-06-7

Xibenolol

82101-10-8

Flerobuterol

82168-26-1

Adafenoxat

82186-77-4

Lumefantrin

82413-20-5

Droloxifen

83015-26-3

Tomoxetin

83480-29-9

Voglibose

84057-96-5

Flusoxolol

85320-67-8

Ericolol

87129-71-3

Arnolol

89778-26-7

Toremifen

90293-01-9

Bifemelan

90845-56-0

Trecadrin

93221-48-8

Levobetaxolol

96389-68-3

Crisnatol

96743-96-3

Ramciclan

98774-23-3

Tesmilifen

101479-70-3

Adaprolol

103598-03-4

Esmolol

112922-55-1

Cericlamin

119356-77-3

Dapoxetin

119618-22-3

Esoxybutynin

120444-71-5

Deramciclan

123618-00-8

Fedotozin

124316-02-5

Alprafenon

125926-17-2

Sarpogrelat

126924-38-7

Seproxetin

129612-87-9

Miproxifen

146376-58-1

talibegron

148717-90-2

Squalamin

162359-55-9

Fingolimod

173324-94-2

Temiverin

186139-09-3

trodusquemine

190258-12-9

Edronocain

207916-33-4

Xidecaflur

29222900

51-61-6

Dopamin

93-30-1

Methoxyphenamin

370-14-9

Pholedrin

493-75-4

Bialamicol

1199-18-4

Oxidopamin

1518-86-1

Hydroxyamfetamin

3735-45-3

Vetrabutin

5585-64-8

Aminoxytriphen

15599-45-8

Symetin

15686-23-4

Trimoxamin

17692-54-5

Mitoclomin

18840-47-6

Gepefrin

34368-04-2

Dobutamin

39951-65-0

Lometralin

53648-55-8

Dezocin

61661-06-1

Levdobutamin

64638-07-9

Brolamfetamin

65415-42-1

Oxabrexin

66195-31-1

Ibopamin

86197-47-9

Dopexamin

90060-42-7

Nolomirol

103878-96-2

Fosopamin

112891-97-1

Alentemol

124937-51-5

Tolterodin

148717-54-8

Tecalcet

175591-23-8

Tapentadol

29223100

76-99-3

Methadon

90-84-6

Amfepramon

467-85-6

Normethadon

29223900

125-58-6

Levomethadon

466-40-0

Isomethadon

6740-88-1

Ketamin

15351-09-4

Metamfepramon

33643-46-8

Esketamin

34662-67-4

Cotriptylin

34911-55-2

Amfebutamon

53394-92-6

Driniden

92615-20-8

Nafenodon

92629-87-3

Dexnafenodon

29224400

20380-58-9

Tilidin

29224985

54-30-8

Camylofin

56-41-7

Alanin

56-84-8

Aspartinsäure

59-46-1

Procain

60-00-4

Edetinsäure

60-32-2

Aminocapronsäure

61-68-7

Mefenamsäure

61-90-5

Leucin

62-33-9

Natriumcalciumedetat

63-91-2

Phenylalanin

67-43-6

Pentetinsäure

70-26-8

Ornithin

72-18-4

Valin

73-32-5

Isoleucin

92-23-9

Leucinocain

94-09-7

Benzocain

94-12-2

Risocain

94-14-4

Isobutamben

94-24-6

Tetracain

96-83-3

Iopansäure

133-16-4

Chloroprocain

136-44-7

Lisadimat

148-82-3

Melphalan

149-16-6

Butacain

305-03-3

Chlorambucil

530-78-9

Flufenaminsäure

531-76-0

Sarcolysin

553-65-1

Amoxecain

644-62-2

Meclofenamicsäure

1088-80-8

Metamelfalan

1134-47-0

Baclofen

1197-18-8

Tranexaminsäure

4295-55-0

Clofenaminsäure

6582-31-6

Dapabutan

7424-00-2

Fenclonin

12111-24-9

Calciumtrisodiumpentetat

13710-19-5

Tolfenaminsäure

13930-34-2

Clormecain

15250-13-2

Araprofen

15307-86-5

Diclofenac

15708-41-5

Natriumferedetat

21245-01-2

Padimat

23049-93-6

Enfenaminsäure

29098-15-5

Terofenamat

30544-47-9

Etofenamat

32447-90-8

Dextilidin

34675-84-8

Cetraxat

36499-65-7

Dicobaltedetat

39718-89-3

Alminoprofen

55986-43-1

Cetaben

57574-09-1

Amineptin

57775-28-7

Prefenamat

59209-97-1

Zafuleptin

60142-96-3

Gabapentin

60643-86-9

Vigabatrin

60719-82-6

Alaproclat

63329-53-3

Lobenzarit

67037-37-0

Eflornithin

67330-25-0

Ufenamat

75219-46-4

Atrimustin

89796-99-6

Aceclofenac

148553-50-8

Pregabalin

176199-48-7

eglumetad (eglumegad)

198022-65-0

Icofungipen

220991-20-8

Lumiracoxib

220991-32-2

Robenacoxib

29225000

51-31-0

Levisoprenalin

56-45-1

Serin

59-42-7

Phenylephrin

59-92-7

Levodopa

60-18-4

Tyrosin

67-42-5

Egtazinsäure

86-43-1

Propoxycain

89-57-6

Mesalazin

99-43-4

Oxybuprocain

99-45-6

Adrenalon

119-29-9

Ambucain

133-11-9

Fenamisal

137-53-1

Dextrothyroxinnatrium

390-28-3

Methoxamin

395-28-8

Isoxsuprin

407-41-0

Dexfosfoserin

447-41-6

Buphenin

487-53-6

Hydroxyprocain

490-98-2

Hydroxytetracain

497-75-6

Dioxethedrin

499-67-2

Proxymetacain

530-08-5

Isoetarin

536-21-0

Norfenefrin

555-30-6

Methyldopa

586-06-1

Orciprenalin

620-30-4

Racemetirosin

646-02-6

Aminoethylnitrat

672-87-7

Metirosin

709-55-7

Etilefrin

829-74-3

Corbadrin

1174-11-4

Xenazinsäure

1212-03-9

Metiprenalin

2922-20-5

Butaxamin

3215-70-1

Hexoprenalin

3506-31-8

Deterenol

3571-71-9

Metaterol

3625-06-7

Mebeverin

3703-79-5

Bamethan

3818-62-0

Betoxycain

5714-08-9

Detrothyronin

7101-51-1

Melevodopa

7683-59-2

Isoprenalin

10329-60-9

Dioxifedrin

13392-18-2

Fenoterol

15686-81-4

Norbudrin

15687-41-9

Oxyfedrin

17365-01-4

Etiroxat

18559-94-9

Salbutamol

18866-78-9

Colterol

18910-65-1

Salmefamol

22103-14-6

Bufeniod

22950-29-4

Dimetofrin

23031-25-6

Terbutalin

23651-95-8

Droxidopa

27203-92-5

Tramadol

30392-40-6

Bitolterol

32359-34-5

Medifoxamin

32462-30-9

Oxfenicin

34391-04-3

Levosalbutamol

37178-37-3

Etilevodopa

50588-47-1

Amafolon

51579-82-9

Amfenac

52365-63-6

Dipivefrin

53034-85-8

Ibuterol

54592-27-7

Divabuterol

57558-44-8

Secoverin

58882-17-0

Roxadimat

59170-23-9

Bevantolol

60734-87-4

Nisbuterol

62571-87-3

Minaxolon

63269-31-8

Ciramadol

64862-96-0

Ametantron

65271-80-9

Mitoxantron

66734-12-1

Butopamin

67577-23-5

Pivenfrin

71771-90-9

Denopamin

72973-11-6

Forfenimex

75626-99-2

Tobuterol

78756-61-3

Alifedrin

83200-09-3

Dembrexin

85750-39-6

Etilefrinpivalat

89365-50-4

Salmeterol

90237-04-0

Dexsecoverin

91714-94-2

Bromfenac

92071-51-7

Rotraxat

93047-39-3

Etanterol

93047-40-6

Naminterol

93413-62-8

Desvenlafaxin

93413-69-5

Venlafaxin

96346-61-1

Onapriston

97747-88-1

Lilopriston

97825-25-7

Ractopamin

109525-44-2

Cliropamin

124478-60-0

Aglepriston

128470-16-6

Arbutamin

134865-33-1

Meluadrin

135306-78-4

caloxetic acid

141993-70-6

Eldacimib

187219-95-0

Axomadol

193901-91-6

Fosveset

252920-94-8

solabegron

255734-04-4

ritobegron

269079-62-1

Isalmadol

286930-03-8

Fesoterodin

29231000

507-30-2

Cholingluconat

1336-80-7

Ferrocholinat

2016-36-6

Cholinsalicylat

28038-04-2

Salcolex

28319-77-9

Cholinalfoscerat

29232000

63-89-8

Colfoscerilpalmitat

29239000

50-10-2

Oxyphenoniumbromid

51-83-2

Carbachol

55-97-0

Hexamethoniumbromid

57-09-0

Cetrimoniumbromid

60-31-1

Acetylcholinchlorid

61-75-6

Bretyliumtosilat

62-51-1

Methacholinchlorid

65-29-2

Gallamintriethiodid

71-27-2

Suxamethoniumchlorid

71-91-0

Tetrylammoniumbromid

79-90-3

Triclobisoniumchlorid

116-38-1

Edrophoniumchlorid

121-54-0

Benzethoniumchlorid

122-18-9

Cetalkoniumchlorid

123-47-7

Proloniumiodid

125-99-5

Tridihexethyliodid

139-07-1

Benzododeciniumchlorid

139-08-2

Miristalkoniumchlorid

306-53-6

Azamethoniumbromid

317-52-2

Hexafluroniumbromid

391-70-8

Troxoniumtosilat

461-06-3

Carnitin

538-71-6

Domiphenbromid

541-15-1

Levocarnitin

541-20-8

Pentamethoniumbromid

541-22-0

Decamethoniumbromid

552-92-1

Toloconiummetilsulfat

1119-97-7

Tetradoniumbromid

1794-75-8

Laurcetiumbromid

2001-81-2

Diponiumbromid

2218-68-0

Cloralbetain

2401-56-1

Deditoniumbromid

2424-71-7

Metociniumiodid

3006-10-8

Mecetroniumetilsulfat

3166-62-9

Methylbenactyziumbromid

3614-30-0

Emeproniumbromid

3690-61-7

Prodeconiumbromid

3818-50-6

Bepheniumhydroxynaphthoat

4304-01-2

Truxicuriumiodid

4858-60-0

Mefenidramiummetilsulfat

7002-65-5

Oxibetain

7008-13-1

Halopeniumchlorid

7009-91-8

Nitricholinperchlorat

7168-18-5

Chlorphenoctiumamsonat

7174-23-4

Oxydipentoniumchlorid

7681-78-9

Mebezoniumiodid

13254-33-6

Carproniumchlorid

15585-70-3

Bibenzoniumbromid

15687-13-5

Dodecloniumbromid

15687-40-8

Octafoniumchlorid

17088-72-1

Penoctoniumbromid

19379-90-9

Benzoxoniumchlorid

19486-61-4

Lauralkoniumchlorid

25155-18-4

Methylbenzethoniumchlorid

29546-59-6

Cicloniumbromid

30716-01-9

Emiliumtosilat

42879-47-0

Pranoliumchlorid

54063-57-9

Suxethoniumchlorid

55077-30-0

Aclatoniumnapadisilat

58066-85-6

Miltefosin

58158-77-3

Amantaniumbromid

58703-78-9

Cethexoniumchlorid

68379-03-3

Clofiliumphosphat

70641-51-9

Edelfosin

77257-42-2

Stiloniumiodid

29241100

57-53-4

Meprobamat

29241900

51-79-6

Urethan

56-85-9

Levoglutamid

57-08-9

Acexaminsäure

64-55-1

Mebutamat

77-65-6

Carbromal

77-66-7

Acecarbromal

78-28-4

Emylcamat

78-44-4

Carisoprodol

95-04-5

Ectylharnstoff

99-15-0

Acetylleucin

116-52-9

Dicloralurea

131-48-6

Aceneuramsäure

154-93-8

Carmustin

306-41-2

Hexcarbacholinbromid

466-14-8

Ibrotamid

496-67-3

Bromisoval

512-48-1

Valdetamid

541-79-7

Carbocloral

544-31-0

Palmidrol

633-47-6

Cropropamid

1188-38-1

Carglumsäure

1675-66-7

Adelmidrol

1954-79-6

Mecloralharnstoff

2430-27-5

Valpromid

2490-97-3

Aceglutamid

3106-85-2

Isospagluminsäure

3342-61-8

Deanolaceglumat

4171-13-5

Valnoctamid

4213-51-8

Bromacrylid

4268-36-4

Tybamat

4910-46-7

Spagluminsäure

5579-13-5

Capurid

5667-70-9

Pentabamat

6168-76-9

Crotetamid

18679-90-8

Hopanteninsäure

25269-04-9

Nisobamat

26305-03-3

Pepstatin

32838-26-9

Butoctamid

32954-43-1

Pendecamain

35301-24-7

Cedefingol

39825-23-5

Bisorcic

52061-73-1

Valdipromid

56488-60-9

Glutaurin

60784-46-5

Elmustin

62304-98-7

Thymalfasin

69542-93-4

Pivagabin

73105-03-0

Neptamustin

76990-56-2

Milacemid

77337-76-9

Acamprosat

78088-46-7

Tabilautid

78512-63-7

Pimelautid

92262-58-3

Valrocemid

128326-81-8

Caldiamid

129009-83-2

Versetamid

132787-19-0

Tradecamid

138531-07-4

Sinapultid

146919-78-0

Opratoniumiodid

250694-07-6

Teglicar

29242190

101-20-2

Triclocarban

369-77-7

Halocarban

13010-47-4

Lomustin

13909-09-6

Semustin

34866-47-2

Carbuterol

51213-99-1

Clanfenur

56980-93-9

Celiprolol

57460-41-0

Talinolol

71475-35-9

Lozilurea

74738-24-2

Recainam

75949-61-0

Pafenolol

87721-62-8

Flestolol

103055-07-8

Lufenuron

159910-86-8

Droxinavir

29242400

126-52-3

Ethinamat

29242910

137-58-6

Lidocain

29242998

50-19-1

Oxyfenamat

50-65-7

Niclosamid

51-06-9

Procainamid

56-94-0

Demecariumbromid

60-46-8

Dimevamid

62-44-2

Phenacetin

63-25-2

Carbaril

63-98-9

Phenacemid

65-45-2

Salicylamid

71-81-8

Isopropamidiodid

87-10-5

Tribromsalan

87-12-7

Dibromsalan

90-49-3

Pheneturid

94-35-9

Styramat

97-27-8

Chlorbetamid

100-95-8

Metalkoniumchlorid

101-71-3

Diphenan

114-80-7

Neostigminbromid

115-79-7

Ambenoniumchlorid

118-57-0

Acetaminosalol

126-27-2

Oxetacain

126-93-2

Oxanamid

129-46-4

Suraminnatrium

129-57-7

Natriumdiprotrizoat

129-63-5

Natriumacetrizoat

134-62-3

Diethyltoluamid

138-56-7

Trimethobenzamid

148-01-6

Dinitolmid

148-07-2

Benzmalecen

304-84-7

Etamivan

306-20-7

Fenaclon

332-69-4

Bromamid

358-52-1

Hexapropymat

364-62-5

Metoclopramid

440-58-4

Iodamid

483-63-6

Crotamiton

487-48-9

Salacetamid

501-68-8

Beclamid

519-88-0

Ambucetamid

526-18-1

Osalmid

528-96-1

Calciumbenzamidosalicylat

532-03-6

Methocarbamol

552-25-0

Diampromid

556-08-1

Acedoben

575-74-6

Buclosamid

579-38-4

Diloxanid

587-49-5

Salfluverin

606-17-7

Adipiodon

616-68-2

Trimecain

621-42-1

Metacetamol

673-31-4

Phenprobamat

721-50-6

Prilocain

730-07-4

Propetamid

735-52-4

Cetofenicol

737-31-5

Natriumamidotrizoat

787-93-9

Ameltolid

847-20-1

Flubanilat

891-60-1

Declopramid

938-73-8

Ethenzamid

1042-42-8

Carcainiumchlorid

1083-57-4

Bucetin

1223-36-5

Clofexamid

1227-61-8

Mefexamid

1233-53-0

Bunamiodyl

1421-14-3

Propanidid

1456-52-6

Ioproceminsäure

1505-95-9

Naftypramid

1693-37-4

Parapropamol

2276-90-6

Iotalaminsäure

2277-92-1

Oxyclozanid

2444-46-4

Nonivamid

2521-01-9

Encyprat

2577-72-2

Metabromsalan

2618-25-9

Ioglycaminsäure

2623-33-8

Diacetamat

2901-75-9

Afalanin

3011-89-0

Aklomid

3115-05-7

Iobenzaminsäure

3207-50-9

Clinolamid

3440-28-6

Betamipron

3567-38-2

Carfimat

3576-64-5

Clefamid

3686-58-6

Tolycain

3734-33-6

Denatoniumbenzoat

3785-21-5

Butanilicain

4093-35-0

Bromoprid

4551-59-1

Fenalamid

4582-18-7

Endomid

4663-83-6

Buramat

4665-04-7

Fenacetinol

4776-06-1

Flusalan

5003-48-5

Benorilat

5107-49-3

Flualamid

5486-77-1

Alloclamid

5560-78-1

Teclozan

5579-05-5

Paxamat

5579-06-6

Pentalamid

5579-08-8

Propyldocetrizoat

5588-21-6

Cintramid

5591-33-3

Iosefaminsäure

5591-49-1

Anilamat

5626-25-5

Clodacain

5714-09-0

Ethylcartrizoat

5749-67-7

Carbasalatcalcium

5779-54-4

Cyclarbamat

6170-69-0

Clamidoxinsäure

6340-87-0

Triclacetamol

6376-26-7

Salverin

6620-60-6

Proglumid

6673-35-4

Practolol

6961-46-2

Idrocilamid

7199-29-3

Cyheptamid

7225-61-8

Natriummetrizoat

7246-21-1

Natriumtyropanoat

10087-89-5

Enpromat

10397-75-8

Iocarminsäure

10423-37-7

Citenamid

13311-84-7

Flutamid

13912-77-1

Octacain

13931-64-1

Procymat

14008-60-7

Cresotamid

14261-75-7

Cloforex

14417-88-0

Melinamid

14437-41-3

Clioxanid

14817-09-5

Decimemid

15301-50-5

Cloponon

15302-15-5

Etosalamid

15302-18-8

Formetorex

15585-88-3

Dicarfen

15686-76-7

Bensalan

15687-05-5

Cloracetadol

15687-14-6

Embutramid

15687-16-8

Carbifen

16024-67-2

Iotrizoesäure

16034-77-8

Iocetaminsäure

16231-75-7

Atolid

17243-49-1

Diclometid

17692-45-4

Chatacain

18699-02-0

Actarit

18966-32-0

Clocanfamid

19368-18-4

Ftaxilid

19863-06-0

Ioxotrizoesäure

20788-07-2

Resorantel

21434-91-3

Capobeninsäure

22662-39-1

Rafoxanid

22730-86-5

Iolixaninsäure

22839-47-0

Aspartam

24353-45-5

Dibusadol

24353-88-6

Lorbamat

25287-60-9

Etofamid

25451-15-4

Felbamat

25827-76-3

Iomeglaminsäure

26095-59-0

Otiloniumbromid

26717-47-5

Clofibrid

26718-25-2

Halofenat

26750-81-2

Alibendol

26887-04-7

Iotraninsäure

27736-80-7

Fenaftinsäure

28179-44-4

Ioxitalaminsäure

28197-69-5

Diacetolol

29122-68-7

Atenolol

29541-85-3

Oxitriptylin

29619-86-1

Moctamid

30531-86-3

Colfenamat

30533-89-2

Flurantel

30544-61-7

Clanobutin

30653-83-9

Parsalmid

31127-82-9

Iodoxaminsäure

31598-07-9

Iozominsäure

32421-46-8

Bunaftin

32795-44-1

Acecainid

34919-98-7

Cetamolol

36093-47-7

Salantel

36141-82-9

Diamfenetid

36637-18-0

Etidocain

36894-69-6

Labetalol

37106-97-1

Bentiromid

37517-30-9

Acebutolol

37723-78-7

Ioproninsäure

37863-70-0

Iosumetinsäure

38103-61-6

Tolamolol

38647-79-9

Urefibrat

39907-68-1

Dopamantin

40256-99-3

Flucetorex

40912-73-0

Brosotamid

41113-86-4

Bromoxanid

41708-72-9

Tocainid

41859-67-0

Bezafibrat

42794-76-3

Midodrin

46803-81-0

Saletamid

49755-67-1

Ioglicinsäure

51012-32-9

Tiaprid

51022-74-3

Iotroxinsäure

51876-99-4

Ioserinsäure

53370-90-4

Exalamid

53783-83-8

Tromantadin

53902-12-8

Tranilast

54063-35-3

Dofamiumchlorid

54063-40-0

Fenoxedil

54340-61-3

Brovanexin

54785-02-3

Adamexin

54870-28-9

Meglitinid

55837-29-1

Tiropramid

56281-36-8

Motretinid

56562-79-9

Ioglunid

57227-17-5

Sevopramid

58338-59-3

Dinalin

58473-74-8

Cinromid

58493-49-5

Olvanil

59017-64-0

Ioxaglicsäure

59110-35-9

Pamatolol

59160-29-1

Lidofenin

59179-95-2

Lorzafon

60019-19-4

Iotetrinsäure

62666-20-0

Progabid

62883-00-5

Iopamidol

62992-61-4

Etersalat

63245-28-3

Etifenin

63941-73-1

Ioglucol

63941-74-2

Ioglucomid

64379-93-7

Cinflumid

65569-29-1

Cloxaceprid

65617-86-9

Avizafon

65646-68-6

Fenretinid

65717-97-7

Disofenin

66108-95-0

Iohexol

66292-52-2

Butilfenin

66532-85-2

Propacetamol

67346-49-0

arformoterol

67579-24-2

Bromadolin

70009-66-4

Oxalinast

70541-17-2

Oxazafon

70976-76-0

Bifepramid

71027-13-9

Eclanamin

71119-12-5

Dinazafon

73334-07-3

Iopromid

73573-87-2

Formoterol

74517-78-5

Indecainid

75616-02-3

Dulozafon

75616-03-4

Ciprazafon

75659-07-3

Dilevalol

76812-98-1

Trigevolol

78266-06-5

Mebrofenin

78281-72-8

Nepafenac

78649-41-9

Iomeprol

79211-10-2

Iosimid

79211-34-0

Iotrisid

79770-24-4

Iotrolan

81045-33-2

Iodecimol

81732-65-2

Bambuterol

82821-47-4

Mabuprofen

83435-66-9

Delapril

86216-41-3

Broxitalaminsäure

87071-16-7

Arclofenin

87771-40-2

Ioversol

88321-09-9

Aloxistatin

89797-00-2

Iopentol

90895-85-5

Ronactolol

92339-11-2

Iodixanol

92623-85-3

Milnacipran

94497-51-5

Tamibaroten

96191-65-0

Ioxabrolinsäure

97702-82-4

Iosarcol

97964-54-0

Tomoglumid

97964-56-2

Lorglumid

98815-38-4

Casokefamid

102670-46-2

Batanoprid

104775-36-2

Ecabapid

105816-04-4

Nateglinid

106719-74-8

Galtifenin

107097-80-3

Loxiglumid

107793-72-6

Ioxilan

112522-64-2

tacedinaline

119363-62-1

amiglumide

119817-90-2

Dexloxiglumid

122898-67-3

Itoprid

123122-54-3

Candoxatrilat

123122-55-4

Candoxatril

123441-03-2

Rivastigmin

128298-28-2

Remacemid

131179-95-8

efaproxiral

133865-88-0

ralfinamide

133865-89-1

safinamide

136949-58-1

Iobitridol

138112-76-2

Agomelatin

141660-63-1

Iofratol

147362-57-0

Lovirid

147497-64-1

davasaicin

150812-12-7

Retigabin

156740-57-7

axitirome

163000-63-3

neboglamine (nebostinel)

172820-23-4

Pexiganan

173334-57-1

aliskiren

175385-62-3

Lasinavir

175481-36-4

lacosamide (erlosamide)

181872-90-2

iosimenol

183990-46-7

salcaprozic acid

188196-22-7

frakefamide

193079-69-5

tabimorelin

196618-13-0

oseltamivir

209394-27-4

ladostigil

220847-86-9

valategrast

228266-40-8

taltobulin

260980-89-0

topilutamide

387825-03-8

salclobuzic acid

441765-98-6

talaglumetad

29251200

77-21-4

Glutethimid

29251995

50-35-1

Thalidomid

60-45-7

Fenimid

64-65-3

Bemegrid

77-41-8

Mesuximid

77-67-8

Ethosuximid

86-34-0

Phensuximid

125-84-8

Aminoglutethimid

1156-05-4

Phenglutarimid

1673-06-9

Amphotalid

2897-83-8

Alonimid

6319-06-8

Noreximid

7696-12-0

Tetramethrin

10403-51-7

Mitindomid

14166-26-8

Taglutimid

15518-76-0

Ciproximid

21925-88-2

Tesicam

22855-57-8

Brosuximid

35423-09-7

Tesimid

51411-04-2

Alrestatin

54824-17-8

Mitonafid

69408-81-7

Amonafid

129688-50-2

Minalrestat

144849-63-8

Bisnafid

162706-37-8

Elinafid

29252900

55-56-1

Chlorhexidin

55-73-2

Betanidin

74-79-3

Arginin

100-33-4

Pentamidin

101-93-9

Phenacain

104-32-5

Propamidin

114-86-3

Phenformin

135-43-3

Lauroguadin

140-59-0

Stilbamidinisetionat

459-86-9

Mitoguazon

495-99-8

Hydroxystilbamidin

496-00-4

Dibrompropamidin

500-92-5

Proguanil

537-21-3

Chlorproguanil

657-24-9

Metformin

692-13-7

Buformin

886-08-8

Norletimol

1221-56-3

Natriumiopodat

1729-61-9

Renytolin

3459-96-9

Amicarbalid

3658-25-1

Guanoctin

3748-77-4

Bunamidin

3811-75-4

Hexamidin

4210-97-3

Tiformin

5581-35-1

Amfecloral

5879-67-4

Oletimol

6443-40-9

Xylamidintosilat

6903-79-3

Creatinolfosfat

13050-83-4

Guanoxyfen

15339-50-1

Ferrotrenin

17035-90-4

Targinin

22573-93-9

Alexidin

22790-84-7

Carbantel

29110-47-2

Guanfacin

33089-61-1

Amitraz

39492-01-8

Gabexat

45086-03-1

Etoformin

46464-11-3

Meobentin

49745-00-8

Amidantel

55926-23-3

Guanclofin

59721-28-7

Camostat

66871-56-5

Lidamidin

76631-45-3

Napactadin

78718-52-2

Benexat

80018-06-0

Fengabin

81525-10-2

Nafamostat

81907-78-0

Batebulast

85125-49-1

Biclodil

85465-82-3

Thymotrinan

86914-11-6

Tolgabid

104317-84-2

Gusperimus

137159-92-3

Aptiganel

146510-36-3

olanexidine

146978-48-5

Moxilubant

149820-74-6

Xemilofiban

160677-67-8

Tresperimus

170368-04-4

anisperimus

229614-55-5

peramivir

287096-87-1

delmitide

346735-24-8

amelubant

29263000

15686-61-0

Fenproporex

29269095

52-53-9

Verapamil

77-51-0

Isoaminil

137-05-3

Mecrilat

1069-55-2

Bucrilat

1113-10-6

Guancidin

1689-89-0

Nitroxinil

5232-99-5

Etocrilen

6197-30-4

Octocrilen

6606-65-1

Enbucrilat

6701-17-3

Ocrilat

15599-27-6

Etaminil

16662-47-8

Gallopamil

17590-01-1

Amfetaminil

21702-93-2

Cloguanamil

23023-91-8

Flucrilat

34915-68-9

Bunitrolol

38321-02-7

Dexverapamil

53882-12-5

Lodoxamid

54239-37-1

Cimaterol

57808-65-8

Closantel

58503-83-6

Penirolol

65655-59-6

Pacrinolol

65899-72-1

Alozafon

78370-13-5

Emopamil

83200-10-6

Anipamil

85247-76-3

Dagapamil

85247-77-4

Ronipamil

86880-51-5

Epanolol

92302-55-1

Devapamil

101238-51-1

Levemopamil

108605-62-5

teriflunomide

111753-73-2

Satigrel

123548-56-1

Acreozast

130929-57-6

Entacapon

136033-49-3

Nexopamil

137109-71-8

Balazipon

147076-36-6

Laflunimus

153259-65-5

cilomilast

202057-76-9

manitimus

220641-11-2

naminidil

29270000

94-10-0

Etoxazen

502-98-7

Chlorazodin

536-71-0

Diminazen

80573-03-1

Ipsalazid

80573-04-2

Balsalazid

29280090

51-71-8

Phenelzin

55-52-7

Pheniprazin

65-64-5

Mebanazin

70-51-9

Deferoxamin

103-03-7

Phenicarbazid

127-07-1

Hydroxycarbamid

140-87-4

Cyacetacid

322-35-0

Benserazid

511-41-1

Diphoxazid

546-88-3

Acetohydroxamsäure

555-65-7

Brocresin

671-16-9

Procarbazin

2438-72-4

Bufexamac

3240-20-8

Carbenzid

3362-45-6

Noxiptilin

3544-35-2

Iproclozid

3583-64-0

Bumadizon

3788-16-7

Cimemoxin

3818-37-9

Fenoxypropazin

4267-81-6

Bolazin

4684-87-1

Octamoxin

5001-32-1

Guanoclor

5051-62-7

Guanabenz

5579-27-1

Simtrazen

5854-93-3

Alanosin

7473-70-3

Guanoxabenz

7654-03-7

Benmoxin

14816-18-3

Phoxim

15256-58-3

Beloxamid

15687-37-3

Naftazon

20228-27-7

Ruvazon

24701-51-7

Demexiptilin

25394-78-9

Cetoxim

25875-51-8

Robenidin

28860-95-9

Carbidopa

34297-34-2

Anidoxim

38274-54-3

Benurestat

46263-35-8

Nafomin

53078-44-7

Caproxamin

53648-05-8

Ibuproxam

54063-51-3

Nadoxolol

54739-18-3

Fluvoxamin

54739-19-4

Clovoxamin

56187-89-4

Ximoprofen

57925-64-1

Naprodoxim

58832-68-1

Cloximat

60070-14-6

Mariptilin

76144-81-5

meldonium

78372-27-7

Stirocainid

81424-67-1

Caracemid

85750-38-5

Erocainid

90581-63-8

Falintolol

95268-62-5

Upenazim

105613-48-7

Exametazim

127420-24-0

Idrapril

130579-75-8

eplivanserin

141184-34-1

Filaminast

141579-54-6

Fenleuton

149400-88-4

sardomozide

154039-60-8

marimastat

203737-93-3

istaroxime

352513-83-8

semapimod

29299000

139-05-9

Natriumcyclamat

299-86-5

Crufomat

1491-41-4

Naftalofos

3733-81-1

Defosfamid

4075-88-1

Oxifentorex

4317-14-0

Amitriptylinoxid

15350-99-9

Amoxydramincamsilat

52658-53-4

Benfosformin

52758-02-8

Benzaprinoxid

70788-28-2

Flurofamid

70788-29-3

Tolfamid

97642-74-5

Clomifenoxid

136470-65-0

banoxantrone

166518-60-1

avasimibe

168021-79-2

disufenton sodium

29302000

148-18-5

Ditiocarbnatrium

3735-90-8

Fencarbamid

27877-51-6

Tolindat

50838-36-3

Tolciclat

29303000

95-05-6

Sulfiram

97-77-8

Disulfiram

137-26-8

Thiram

29304010

63-68-3

Methionin

29309013

52-90-4

Cystein

29309016

52-67-5

Penicillamin

616-91-1

Acetylcystein

638-23-3

Carbocistein

2485-62-3

Mecystein

5287-46-7

Prenistein

13189-98-5

Fudostein

18725-37-6

Dacistein

42293-72-1

Bencistein

65002-17-7

Bucillamin

82009-34-5

Cilastatin

86042-50-4

Cistinexin

87573-01-1

Salnacedin

89163-44-0

Cinaproxen

89767-59-9

Salmistein

29309030

583-91-5

desmeninol

29309085

54-64-8

Thiomersal

59-52-9

Dimercaprol

60-23-1

Mercaptamin

67-68-5

Dimethylsulfoxid

77-46-3

Acedapson

80-08-0

Dapson

82-99-5

Tifenamil

97-18-7

Bithionol

97-24-5

Fenticlor

104-06-3

Thioacetazon

108-02-1

Captamin

109-57-9

Allylthioharnstoff

121-55-1

Subathizon

127-60-6

Acediasulfonnatrium

133-65-3

Solasulfon

144-75-2

Aldesulfonnatrium

304-55-2

Succimer

305-97-5

Anthiolimin

473-32-5

Chaulmosulfon

486-17-9

Captodiam

500-89-0

Thiambutosin

502-55-6

Dixanthogen

513-10-0

Ecothiopatiodid

539-21-9

Ambazon

554-18-7

Glucosulfon

584-69-0

Ditophal

786-19-6

Carbofenotion

790-69-2

Loflucarban

844-26-8

Bithionoloxid

910-86-1

Tiocarlid

926-93-2

Metallibur

1166-34-3

Cinanserin

1234-30-6

Etocarlid

1953-02-2

Tiopronin

2398-96-1

Tolnaftat

2507-91-7

Gloxazon

2924-67-6

Fluoreson

3383-96-8

Temefos

3569-58-2

Oxysoniumiodid

3569-59-3

Hexasoniumiodid

3569-77-5

Amidapson

4044-65-9

Bitoscanat

4938-00-5

Danostein

5835-72-3

Diprofen

5934-14-5

Succisulfon

5964-24-9

Natriumtimerfonat

5964-62-5

Diathymosulfon

5965-40-2

Allocupreidnatrium

6385-58-6

Natriumbitionolat

6964-20-1

Tiadenol

7009-79-2

Xenthiorat

10433-71-3

Tiametoniumiodid

10489-23-3

Tioctilat

13402-51-2

Tibenzat

14433-82-0

Thiacetarsamidnatrium

15599-39-0

Noxytiolin

15686-78-9

Tiosalan

16208-51-8

Dimesna

19767-45-4

Mesna

19881-18-6

Nitroscanat

20223-84-1

Mercaptomerin

20537-88-6

Amifostin

22012-72-2

Zilantel

23205-04-1

Iosulamid

23233-88-7

Brotianid

23288-49-5

Probucol

25827-12-7

Suloxifen

26328-53-0

Amoscanat

26481-51-6

Tiprenolol

27025-41-8

Oxiglutation

27450-21-1

Osmadizon

29335-92-0

dextiopronin

34914-39-1

Ritiometan

35727-72-1

Ontianil

38194-50-2

Sulindac

38452-29-8

Tolmesoxid

39516-21-7

Tiopropamin

42461-79-0

Sulfonterol

53993-67-2

Tiflorex

54063-56-8

Suloctidil

54657-98-6

Serfibrat

55837-28-0

Tiafibrat

58306-30-2

Febantel

59973-80-7

exisulind

63547-13-7

Adrafinil

66264-77-5

Sulfinalol

66516-09-4

Mertiatid

66608-32-0

Imcarbofos

66960-34-7

Metkefamid

68693-11-8

Modafinil

69217-67-0

Sumacetamol

70895-45-3

Tipropidil

71767-13-0

Iotasul

74639-40-0

Docarpamin

79467-22-4

Bipenamol

81045-50-3

Pivopril

81110-73-8

Racecadotril

82599-22-2

Ditiomustin

82964-04-3

Tolrestat

83519-04-4

Ilmofosin

85053-46-9

Suricainid

85754-59-2

Ambamustin

87556-66-9

Cloticason

87719-32-2

Etaroten

88041-40-1

Lemidosul

88255-01-0

Netobimin

89987-06-4

Tiludroninsäure

90357-06-5

Bicalutamid

90566-53-3

Fluticason

94055-76-2

Suplatasttosilat

101973-77-7

esonarimod

103725-47-9

Betiatid

105687-93-2

Sumaroten

106854-46-0

Argimesna

107023-41-6

Pobilukast

112111-43-0

armodafinil

112573-72-5

Dexecadotril

112573-73-6

Ecadotril

113593-34-3

Flosatidil

114568-26-2

Patamostat

122575-28-4

Naglivan

123955-10-2

Almokalant

127304-28-3

Linaroten

129731-11-9

Tibeglisen

137109-78-5

Orazipon

158382-37-7

canfosfamide

159138-80-4

Cariporid

179545-77-8

tanomastat

187870-78-6

rimeporide

202340-45-2

eflucimibe

496050-39-6

pemaglitazar

29310095

0-00-0

Propagermanium

0-00-0

Repagermanium

52-68-6

Metrifonat

62-37-3

Chlormerodrin

97-44-9

Acetarsol

98-50-0

Arsanilsäure

98-72-6

Nitarson

116-49-4

Glykobiarsol

121-19-7

Roxarson

121-59-5

Carbarson

126-22-7

Butonat

306-12-7

Oxophenarsin

455-83-4

Dichlorophenarsin

457-60-3

Neoarsphenamin

492-18-2

Mersalyl

498-73-7

Mercurobutol

525-30-4

Mercuderamid

535-51-3

Phenarsonsulfoxylat

554-72-3

Tryparsamid

618-82-6

Sulfarsphenamin

1984-15-2

Medroninsäure

2398-95-0

Foscolinsäure

2430-46-8

Tolboxan

2809-21-4

Etidronisäure

3639-19-8

Difetarson

5959-10-4

Stibosamin

8017-88-7

Phenylquecksilberborat

10596-23-3

Clodroninsäure

13237-70-2

Fosmeninsäure

14235-86-0

Hydrargaphen

15468-10-7

Oxidroninsäure

16543-10-5

Fosenazid

17316-67-5

Butafosfan

19028-28-5

Toliodiumchlorid

33204-76-1

Chadrosilan

40391-99-9

Pamidroninsäure

51321-79-0

Sparfosinsäure

51395-42-7

Butedroninsäure

54870-27-8

Fosfonetnatrium

57808-64-7

Toldimfos

60668-24-8

Alafosfalin

63132-38-7

lidadronic acid

63132-39-8

Olpadronsäure

63585-09-1

Foscarnetnatrium

65606-61-3

Diciferron

66376-36-1

Alendroninsäure

68959-20-6

Disichoniumchlorid

73514-87-1

Fosarilat

75018-71-2

Tauroselcholinsäure

76541-72-5

Mifobat

79778-41-9

Neridroninsäure

92118-27-9

Fotemustin

103486-79-9

Belfosdil

114084-78-5

Ibandronsäure

124351-85-5

Incadronsäure

127502-06-1

Tetrofosmin

132236-18-1

Zifrosilon

133208-93-2

ibrolipim

29321900

59-87-0

Nitrofural

67-28-7

Nihydrazon

405-22-1

Nidroxyzon

541-64-0

Furtrethoniumiodid

549-40-6

Furostilbestrol

735-64-8

Fenamifuril

965-52-6

Nifuroxazid

3270-71-1

Nifuraldezon

3563-92-6

Zylofuramin

3690-58-2

Fubrogoniumiodid

3776-93-0

Furfenorex

4662-17-3

Furidaron

5579-89-5

Nifursemizon

5579-95-3

Nifurmeron

5580-25-6

Nifurethazon

6236-05-1

Nifuroxim

6673-97-8

Spiroxason

15686-77-8

Fursalan

16915-70-1

Nifursol

19561-70-7

Nifuratron

28434-01-7

Bioresmethrin

31329-57-4

Naftidrofuryl

53684-49-4

Bufetolol

60653-25-0

Orpanoxin

64743-08-4

Diclofurim

64743-09-5

Nitrafudam

66357-35-5

Ranitidin

72420-38-3

Acifran

75748-50-4

Ancarolol

84845-75-0

Niperotidin

93064-63-2

Venritidin

142996-66-5

Furomin

156722-18-8

rostafuroxin

393101-41-2

milataxel

29322910

77-09-8

Phenolphthalein

29322985

52-01-7

Spironolacton

56-72-4

Coumafos

57-57-8

Propiolacton

66-76-2

Dicoumarol

76-65-3

Amolanon

81-81-2

Warfarin

90-33-5

Hymecromon

152-72-7

Acenocumarol

321-55-1

Haloxon

435-97-2

Phenprocumon

465-39-4

Bufogenin

476-66-4

Ellagsäure

477-32-7

Visnadin

548-00-5

Ethylbiscumacetat

642-83-1

Aceglaton

804-10-4

Carbocromen

1233-70-1

Diarbaron

2908-75-0

Esculamin

3258-51-3

Valofan

3447-95-8

Benfurodilhemisuccinat

3902-71-4

Trioxysalen

4366-18-1

Coumetarol

15301-80-1

Oxamarin

15301-97-0

Xylocumarol

26538-44-3

Zeranol

29334-07-4

Sulmarin

32449-92-6

Glucurolacton

35838-63-2

Clocumarol

42422-68-4

Taleranol

52814-39-8

Metesculetol

58409-59-9

Bucumolol

60986-89-2

Clofurac

65776-67-2

Afurolol

66898-60-0

Talosalat

67268-43-3

Giparmen

67696-82-6

Acrihellin

68206-94-0

Cloricromen

73573-88-3

Mevastatin

75139-06-9

Tetronasin

75330-75-5

Lovastatin

75992-53-9

Moxadolen

79902-63-9

Simvastatin

81478-25-3

Lomevacton

87810-56-8

Fostriecin

91406-11-0

Esupron

96829-58-2

Orlistat

109791-32-4

ascorbyl gamolenate

112856-44-7

Losigamon

113507-06-5

Moxidectin

127943-53-7

disermolide

132100-55-1

Dalvastatin

140616-46-2

fluorescein lisicol

150785-53-8

alemcinal

154738-42-8

mitemcinal

161262-29-9

amotosalen

162011-90-7

rofecoxib

165108-07-6

Selamectin

189954-96-9

Firocoxib

29329900

33069-62-4

Paclitaxel

114977-28-5

Docetaxel

186040-50-6

paclitaxel ceribate

136-70-9

Protokylol

451-77-4

Homarylamin

470-43-9

Promoxolan

541-66-2

Oxapropaniumiodid

1344-34-9

Stibaminglucosid

1508-45-8

Mitopodozid

3416-24-8

Glucosamin

3567-40-6

Dioxamat

5684-90-2

Penthrichloral

12569-38-9

Calciumglubionat

18296-45-2

Didrovaltrat

18467-77-1

Diprogulinsäure

22693-65-8

Olmidin

25161-41-5

Acevaltrat

29041-71-2

Ferrinfructose

30910-27-1

Treloxinat

31112-62-6

Metrizamid

34753-46-3

Ciheptolan

40580-59-4

Guanadrel

47254-05-7

Spiroxepin

49763-96-4

Stiripentol

51372-29-3

dexbudesonide

51497-09-7

Tenamfetamin

53341-49-4

Ponfibrat

53983-00-9

Nibroxan

55102-44-8

Bofumustin

56180-94-0

Acarbose

56290-94-9

Medroxalol

58546-54-6

Besigomsin

58994-96-0

Ranimustin

61136-12-7

Almurtid

61869-07-6

Domiodol

61914-43-0

Glucuronamid

66112-59-2

Temurtid

71963-77-4

Artemether

74817-61-1

Murabutid

75887-54-6

artemotil

78113-36-7

Romurtid

81267-65-4

idronoxil

85443-48-7

Bencianol

88495-63-0

Artesunat

90733-40-7

Edifolon

97240-79-4

Topiramat

98383-18-7

Ecomustin

105618-02-8

Galamustin

114870-03-0

fondaparinux sodium

116818-99-6

Isalstein

122312-55-4

Dosmalfat

123072-45-7

Aprosulatnatrium

128196-01-0

escitalopram

135038-57-2

Fasidotril

137275-81-1

osemozotan

149920-56-9

idraparinux sodium

167256-08-8

enrasentan

171092-39-0

defoslimod

175013-73-7

tidembersat

181296-84-4

omigapil

185955-34-4

eritoran

186348-23-2

ortataxel

196597-26-9

ramelteon

280585-34-4

oxeglitazar

329306-27-6

lirimilast

50-34-0

Propanthelinbromid

53-46-3

Methantheliniumbromid

61-74-5

Domoxin

68-90-6

Benziodaron

78-34-2

Dioxation

82-02-0

Khellin

85-90-5

Methylchromon

87-33-2

Isosorbiddinitrat

119-41-5

Efloxat

129-16-8

Merbromin

154-23-4

Cianidanol

474-58-8

Sitoglusid

480-17-1

Leucocianidol

521-35-7

Cannabinol

652-67-5

Isosorbid

1165-48-6

Dimeflin

1477-19-6

Benzaron

1668-19-5

Doxepin

1951-25-3

Amiodaron

1972-08-3

Dronabinol

2165-19-7

Guanoxan

2455-84-7

Ambenoxan

3562-84-3

Benzbromaron

3607-18-9

Cidoxepin

3611-72-1

Cloridarol

4386-35-0

Meraleinnatrium

4439-67-2

Amikhellin

4442-60-8

Butamoxan

4730-07-8

Pentamoxan

4940-39-0

Chromocarb

6538-22-3

Dimeprozan

7182-51-6

Talopram

13157-90-9

Benzchercin

15686-60-9

Flavamin

15686-63-2

Etabenzaron

16051-77-7

Isosorbidmononitrat

16110-51-3

Cromoglicinsäure

16509-23-2

Ethomoxan

18296-44-1

Valtrat

19889-45-3

Guabenxan

22888-70-6

Silibinin

23580-33-8

Furacrininsäure

23915-73-3

Trebenzomin

26020-55-3

Oxetoron

26225-59-2

Mecinaron

29782-68-1

Silidianin

33459-27-7

Xanoxinsäure

33889-69-9

Silicristin

34887-52-0

Fenisorex

35212-22-7

Ipriflavon

37456-21-6

Terbucromil

37470-13-6

Flavodinsäure

37855-80-4

Iprocrolol

38873-55-1

Furobufen

39552-01-7

Befunolol

40691-50-7

Tixanox

42408-79-7

Pirandamin

50465-39-9

Tocofibrat

51022-71-0

Nabilon

52934-83-5

Nanafrocin

54340-62-4

Bufuralol

55165-22-5

Butocrolol

55286-56-1

Doxaminol

55453-87-7

Isoxepac

55689-65-1

Oxepinac

56689-43-1

Canbisol

56983-13-2

Furofenac

57009-15-1

Isocromil

58012-63-8

Furcloprofen

58761-87-8

Sudexanox

58805-38-2

Ambicromil

59729-33-8

Citalopram

60400-92-2

Proxicromil

63968-64-9

Artemisinin

65350-86-9

Meciadanol

66575-29-9

Colforsin

67102-87-8

Pentomon

67700-30-5

Furaprofen

68298-00-0

Pirnabin

71316-84-2

Fluradolin

72492-12-7

Spizofuron

72619-34-2

Bermoprofen

74912-19-9

Naboctat

76301-19-4

Timefuron

77005-28-8

Texacromil

77416-65-0

Exepanol

78371-66-1

Bucromaron

79130-64-6

Ansoxetin

79619-31-1

Flavodilol

80743-08-4

Dioxadilol

81486-22-8

Nipradilol

81496-81-3

artenimol

81674-79-5

Guaimesal

81703-42-6

Bendacalol

87549-36-8

Parcetasal

87626-55-9

Mitoflaxon

96566-25-5

Ablukast

97483-17-5

Tifurac

99200-09-6

Nebivolol

110816-79-0

Cromoglicatlisetil

113806-05-6

Olopatadin

123407-36-3

Arteflen

128232-14-4

Raxofelast

132017-01-7

Bervastatin

139110-80-8

Zanamivir

149494-37-1

Ebalzotan

151581-24-7

Iralukast

169758-66-1

Robalzotan

175013-84-0

tonabersat

184653-84-7

carabersat

343306-71-8

sugammadex

29331110

479-92-5

Propyphenazon

29331190

58-15-1

Aminophenazon

60-80-0

Phenazon

68-89-3

Metamizolnatrium

747-30-8

Aminophenazoncyclamat

1046-17-9

Dibupyron

3615-24-5

Ramifenazon

7077-30-7

Butopyrammoniumiodid

22881-35-2

Famprofazon

55837-24-6

Bisfenazon

29331910

50-33-9

Phenylbutazon

29331990

57-96-5

Sulfinpyrazon

105-20-4

Betazol

129-20-4

Oxyphenbutazon

853-34-9

Kebuzon

2210-63-1

Mofebutazon

4023-00-1

Praxadin

7125-67-9

Metochizin

7554-65-6

Fomepizol

13221-27-7

Tribuzon

20170-20-1

Difenamizol

23111-34-4

Feclobuzon

27470-51-5

Suxibuzon

30748-29-9

Feprazon

32710-91-1

Trifezolac

34427-79-7

Proxifezon

50270-32-1

Bufezolac

50270-33-2

Isofezolac

53808-88-1

Lonazolac

55294-15-0

Muzolimin

59040-30-1

Nafazatrom

60104-29-2

Clofezon

70181-03-2

Dazoprid

71002-09-0

Pirazolac

80410-36-2

Fezolamin

81528-80-5

Dalbraminol

103475-41-8

Tepoxalin

115436-73-2

Ipazilid

119322-27-9

Meribendan

142155-43-9

Cizolirtin

29332100

50-12-4

Mephenytoin

57-41-0

Phenytoin

86-35-1

Ethotoin

1317-25-5

Alcloxa

5579-81-7

Aldioxa

5588-20-5

Clodantoin

40828-44-2

Clazolimin

56605-16-4

Spiromustin

63612-50-0

Nilutamid

89391-50-4

Imirestat

93390-81-9

Fosphenytoin

29332910

50-60-2

Phentolamin

29332990

53-73-6

Angiotensinamid

56-28-0

Triclodazol

59-98-3

Tolazolin

60-56-0

Thiamazol

71-00-1

Histidin

84-22-0

Tetryzolin

91-75-8

Antazolin

443-48-1

Metronidazol

501-62-2

Phenamazolin

526-36-3

Xylometazolin

551-92-8

Dimetridazol

830-89-7

Albutoin

835-31-4

Naphazolin

1077-93-6

Ternidazol

1082-56-0

Tefazolin

1082-57-1

Tramazolin

1491-59-4

Oxymetazolin

3254-93-1

Doxenitoin

3366-95-8

Secnidazol

4201-22-3

Tolonidin

4205-90-7

Clonidin

4342-03-4

Dacarbazin

4474-91-3

Angiotensin II

4548-15-6

Flunidazol

4846-91-7

Fenoxazolin

5377-20-8

Metomidat

5696-06-0

Metetoin

5786-71-0

Fosfocreatinin

6043-01-2

Domazolin

7036-58-0

Propoxat

7303-78-8

Imidolin

7681-76-7

Ronidazol

13551-87-6

Misonidazol

14058-90-3

Metazamid

14885-29-1

Ipronidazol

15037-44-2

Etonam

16773-42-5

Ornidazol

17230-89-6

Nimazon

17692-28-3

Clonazolin

19387-91-8

Tinidazol

20406-60-4

Mipimazol

21721-92-6

Nitrefazol

22232-54-8

Carbimazol

22668-01-5

Etanidazol

22916-47-8

Miconazol

22994-85-0

Benznidazol

23593-75-1

Clotrimazol

23757-42-8

Midaflur

25859-76-1

Glibutimin

27220-47-9

Econazol

27523-40-6

Isoconazol

27885-92-3

Imidocarb

28125-87-3

Flutonidin

30529-16-9

Stirimazol

31036-80-3

Lofexidin

31478-45-2

Bamnidazol

33125-97-2

Etomidat

33178-86-8

Alinidin

34839-70-8

Metiamid

36364-49-5

Imidazolsalicylat

36740-73-5

Flumizol

38083-17-9

Climbazol

38349-38-1

Metrafazolin

40077-57-4

Aviptadil

40507-78-6

Indanazolin

40828-45-3

Azolimin

41473-09-0

Fenmetozol

42116-76-7

Carnidazol

51022-76-5

Sulnidazol

51481-61-9

Cimetidin

51940-78-4

Zetidolin

53267-01-9

Cibenzolin

53597-28-7

Fludazoniumchlorid

54143-54-3

Sepazoniumchlorid

54533-85-6

Nizofenon

55273-05-7

Impromidin

56097-80-4

Valconazol

57647-79-7

Benclonidin

57653-26-6

Fenobam

58261-91-9

Mefenidil

59729-37-2

Fexinidazol

59803-98-4

Brimonidin

59939-16-1

Cirazolin

60173-73-1

Arfalasin

60628-96-8

Bifonazol

60628-98-0

Lombazol

61318-90-9

Sulconazol

62087-96-1

Triletid

62882-99-9

Tinazolin

62894-89-7

Tiflamizol

63824-12-4

Aliconazol

63927-95-7

Bentemazol

64211-45-6

Oxiconazol

64212-22-2

Nafimidon

64872-76-0

Butoconazol

65571-68-8

Lofemizol

65896-16-4

Romifidin

66711-21-5

Apraclonidin

66778-37-8

Orconazol

69539-53-3

Etintidin

70161-09-0

Democonazol

71097-23-9

Zoficonazol

72479-26-6

Fenticonazol

73445-46-2

Fenflumizol

73790-28-0

Enilconazol

73931-96-1

Denzimol

74512-12-2

Omoconazol

76448-31-2

Propenidazol

76631-46-4

Detomidin

76894-77-4

Dazmegrel

77175-51-0

Croconazol

77671-31-9

Enoximon

78186-34-2

Bisantren

78218-09-4

Dazoxiben

79313-75-0

Sopromidin

80614-27-3

Midazogrel

81447-78-1

Levlofexidin

81447-79-2

Dexlofexidin

82571-53-7

Ozagrel

83184-43-4

Mifentidin

84203-09-8

Trifenagrel

84243-58-3

Imazodan

84962-75-4

Flutomidat

85392-79-6

Indanidin

86347-14-0

Medetomidin

89371-37-9

Imidapril

89371-44-8

Imidaprilat

89781-55-5

Rolafagrel

89838-96-0

Octimibat

90697-56-6

Zimidoben

91017-58-2

Abunidazol

91524-14-0

Napamezol

95668-38-5

Idralfidin

96153-56-9

Bisfentidin

97901-21-8

Nafagrel

99500-54-6

Efetozol

103926-64-3

Sepimostat

104054-27-5

Atipamezol

104902-08-1

Cilutazolin

105920-77-2

Camonagrel

107429-63-0

Lintoprid

108894-40-2

Brolaconazol

110605-64-6

Isaglidol

110883-46-0

Giracodazol

113082-98-7

Enalkiren

113775-47-6

Dexmedetomidin

114798-26-4

Losartan

115574-30-6

Irtemazol

116002-70-1

Ondansetron

116684-92-5

Galdansetron

116795-97-2

Ledazerol

118072-93-8

Zoledronsäure

119006-77-8

Flutrimazol

120635-74-7

Cilansetron

122830-14-2

Deriglidol

125472-02-8

Mivazerol

126222-34-2

Remikiren

128326-82-9

Eberconazol

129805-33-0

eptotermin alfa

130120-57-9

Prezatidcopperacetat

130726-68-0

Neticonazol

130759-56-7

Nemazolin

134183-95-2

fampronil

137460-88-9

Odalprofen

138402-11-6

Irbesartan

141758-74-9

exenatide

144689-24-7

Olmesartan

145858-51-1

Liarozol

149838-23-3

doranidazole

150586-58-6

fipamezole

154906-40-8

semparatide

158682-68-9

Elisartan

159075-60-2

emfilermin

159519-65-0

Enfuvirtid

162394-19-6

palifermin

163796-60-9

bifarcept

170105-16-5

imidafenacin

173997-05-2

Nepicastat

177563-40-5

Carafiban

178823-49-9

tiplimotide

189353-31-9

fadolmidine (radolmidine)

200074-80-2

lusupultide

213027-19-1

cipralisant

219527-63-6

repifermin

220712-29-8

tadekinig alfa

246539-15-1

dibotermin alfa

259188-38-0

rebimastat

444069-80-1

dapiclermine

478166-15-3

mecasermin rinfabate

29333300

57-42-1

Pethidin

64-39-1

Trimeperidin

77-10-1

Phencyclidin

113-45-1

Methylphenidat

144-14-9

Anileridin

302-41-0

Piritramid

359-83-1

Pentazocin

437-38-7

Fentanyl

467-60-7

Pipradrol

467-83-4

Dipipanon

469-79-4

Ketobemidon

562-26-5

Phenoperidin

915-30-0

Diphenoxylat

1812-30-2

Bromazepam

15301-48-1

Bezitramid

15686-91-6

Propiram

28782-42-5

Difenoxin

71195-58-9

Alfentanil

29333910

54-92-2

Iproniazid

101-26-8

Pyridostigminbromid

29333999

0-00-0

crobenetine

0-00-0

solimastat

51-12-7

Nialamid

52-86-8

Haloperidol

53-89-4

Benzpiperylon

54-36-4

Metyrapon

54-85-3

Isoniazid

56-97-3

Trimedoximbromid

59-26-7

Nikethamid

59-32-5

Chloropyramin

62-97-5

Diphemanilmetilsulfat

76-90-4

Mepenzolatbromid

77-01-0

Fenpipramid

77-20-3

Alphaprodin

77-39-4

Cycrimin

79-55-0

Pempidin

82-98-4

Piperidolat

86-21-5

Pheniramin

86-22-6

Brompheniramin

87-21-8

Piridocain

91-81-6

Tripelennamin

91-84-9

Mepyramin

93-47-0

Verazid

94-63-3

Pralidoximiodid

94-78-0

Phenazopyridin

97-57-4

Tolpronin

100-91-4

Eucatropin

101-08-6

Diperodon

114-90-9

Obidoximchlorid

114-91-0

Metyridin

115-46-8

Azacyclonol

117-30-6

Dipiproverin

123-03-5

Cetylpyridiniumchlorid

125-51-9

Pipenzolatbromid

125-60-0

Fenpiveriniumbromid

127-35-5

Phenazocin

129-03-3

Cyproheptadin

129-83-9

Phenampromid

132-21-8

Dexbrompheniramin

132-22-9

Chlorphenamin

136-82-3

Piperocain

139-62-8

Cyclomethycain

144-11-6

Trihexyphenidyl

144-45-6

Spirgetin

147-20-6

Diphenylpyralin

149-17-7

Ftivazid

300-37-8

Diodon

357-66-4

Spirilen

382-82-1

Dicoliniumiodid

468-50-8

Betameprodin

468-51-9

Alphameprodin

468-56-4

Hydroxypethidin

468-59-7

Betaprodin

469-21-6

Doxylamin

469-80-7

Pheneridin

469-82-9

Etoxeridin

479-81-2

Bietamiverin

486-12-4

Triprolidin

486-16-8

Carbinoxamin

495-84-1

Salinazid

504-03-0

Nanofin

510-74-7

Spiramid

511-45-5

Pridinol

514-65-8

Biperiden

534-84-9

Pimeclon

536-33-4

Ethionamid

546-32-7

Oxpheneridin

548-73-2

Droperidol

553-69-5

Fenyramidol

555-90-8

Nicothiazon

561-48-8

Norpipanon

561-76-2

Properidin

561-77-3

Dihexyverin

578-89-2

Pimetremid

586-60-7

Dyclonin

586-98-1

Piconol

587-46-2

Benzpyriniumbromid

587-61-1

Propyliodon

603-50-9

Bisacodyl

728-88-1

Tolperison

749-02-0

Spiperon

749-13-3

Trifluperidol

807-31-8

Aceperon

827-61-2

Aceclidin

852-42-6

Guaiapat

972-02-1

Difenidol

1050-79-9

Moperon

1096-72-6

Hepzidin

1098-97-1

Pyritinol

1219-35-8

Primaperon

1463-28-1

Guanaclin

1508-75-4

Tropicamid

1539-39-5

Gapicomin

1580-71-8

Amiperon

1707-15-9

Metazid

1740-22-3

Pyrinolin

1841-19-6

Fluspirilen

1882-26-4

Pyricarbat

1893-33-0

Pipamperon

2062-78-4

Pimozid

2062-84-2

Benperidol

2066-89-9

Pasiniazid

2139-47-1

Nifenazon

2156-27-6

Benproperin

2180-92-9

Bupivacain

2398-81-4

Oxiniacinsäure

2531-04-6

Piperylon

2748-88-1

Miripiriumchlorid

2779-55-7

Opiniazid

2804-00-4

Roxoperon

2856-74-8

Modalin

2971-90-6

Clopidol

3099-52-3

Nicametat

3425-97-6

Dimecoloniumiodid

3485-62-9

Clidiniumbromid

3540-95-2

Fenpipran

3562-55-8

Piprocurariumiodid

3565-03-5

Pimetin

3569-26-4

Indopin

3572-80-3

Cyclazocin

3575-80-2

Melperon

3626-67-3

Hexadilin

3670-68-6

Propipocain

3691-78-9

Benzethidin

3696-28-4

Dipyrithion

3703-76-2

Cloperastin

3731-52-0

Picolamin

3734-52-9

Metazocin

3737-09-5

Disopyramid

3781-28-0

Propyperon

3784-99-4

Stilbaziumiodid

3811-53-8

Propinetidin

3964-81-6

Azatadin

4354-45-4

Oxyclipin

4394-00-7

Nifluminsäure

4394-04-1

Metanixin

4394-05-2

Nixylinsäure

4546-39-8

Pipethanat

4575-34-2

Myfadol

4876-45-3

Camphotamid

4904-00-1

Cyprolidol

4945-47-5

Bamipin

4960-10-5

Perastin

5005-72-1

Leptaclin

5205-82-3

Bevoniummetilsulfat

5322-53-2

Oxiperomid

5560-77-0

Rotoxamin

5579-92-0

Iopydol

5579-93-1

Iopydon

5598-52-7

Fospirat

5634-41-3

Parapenzolatbromid

5636-83-9

Dimetinden

5638-76-6

Betahistin

5657-61-4

Nicoxamat

5789-72-0

Trimetamid

5868-05-3

Niceritrol

5942-95-0

Carpipramin

6184-06-1

Sorbinicat

6272-74-8

Lapiriumchlorid

6556-11-2

Inositolnicotinat

6621-47-2

Perhexilin

6968-72-5

Mepiroxol

7007-96-7

Crotoniazid

7008-17-5

Hydroxypyridintartrat

7009-54-3

Pentapiperid

7009-82-7

Trimethidiniummethosulfat

7162-37-0

Paridocain

7237-81-2

Hepronicat

7528-13-4

Carperidin

7681-80-3

Pentapiperiummetilsulfat

10040-45-6

Natriumpicosulfat

10447-39-9

Chifenadin

10457-90-6

Bromperidol

10457-91-7

Clofluperol

10571-59-2

Nicoclonat

13410-86-1

Aconiazid

13422-16-7

Triflocin

13447-95-5

Methaniazid

13456-08-1

Bitipazon

13463-41-7

Pyrithionzink

13495-09-5

Piminodin

13752-33-5

Panidazol

13862-07-2

Difemetorex

13912-80-6

Nicoboxil

13958-40-2

Oxiramid

14222-60-7

Protionamid

14745-50-7

Meletimid

14796-24-8

Cinperen

15301-88-9

Pytamin

15302-05-3

Butoxylat

15302-10-0

Clibucain

15378-99-1

Anazocin

15387-10-7

Niprofazon

15500-66-0

Pancuroniumbromid

15585-43-0

rivanicline

15599-26-5

Droxypropin

15686-68-7

Volazocin

15686-87-0

Pifenat

15876-67-2

Distigminbromid

16426-83-8

Niometacin

16571-59-8

Benzindopyrin

16852-81-6

Benzoclidin

17692-43-2

Picodralazin

17737-65-4

Clonixin

17737-68-7

Diclonixin

18841-58-2

Pipoctanon

20977-50-8

Carperon

21221-18-1

Flazalon

21228-13-7

Dorastin

21686-10-2

Flupranon

21755-66-8

Picoperin

21829-22-1

Clonixeril

21829-25-4

Nifedipin

21888-98-2

Dexetimid

22150-28-3

Ipragratin

22204-91-7

Lifibrat

22443-11-4

Nepinalon

22609-73-0

Niludipin

22632-06-0

Bupicomid

22801-44-1

Mepivacain

23210-56-2

Ifenprodil

24340-35-0

Piridoxilat

24358-84-7

Dexivacain

24558-01-8

Levofacetoperan

24671-26-9

Benrixat

24678-13-5

Lenperon

25384-17-2

Allylprodin

25523-97-1

Dexchlorpheniramin

26844-12-2

Indoramin

26864-56-2

Penfluridol

27112-37-4

Diamocain

27115-86-2

Dacuroniumbromid

27302-90-5

Oxisuran

27959-26-8

Nicomol

28240-18-8

Pinolcain

29125-56-2

Droclidiniumbromid

29342-02-7

Metipirox

29876-14-0

Nicotredol

30652-11-0

Deferipron

30751-05-4

Troxipid

30817-43-7

Fenclexoniummetilsulfat

31224-92-7

Pifoxim

31232-26-5

Danitracen

31314-38-2

Prodipin

31637-97-5

Etofibrat

31721-17-2

Chinupramin

31932-09-9

Ticarbodin

31980-29-7

Nicofibrat

32953-89-2

Rimiterol

33144-79-5

Broperamol

33605-94-6

Pirisudanol

34703-49-6

Dropempin

35515-77-6

Truxipicuriumiodid

35620-67-8

Pirdoniumbromid

36175-05-0

Natriumpicofosfat

36292-69-0

Ketazocin

36504-64-0

Nictindol

37087-94-8

Tibrinsäure

37398-31-5

Dilmefon

37612-13-8

Encainid

38677-81-5

Pirbuterol

38677-85-9

Flunixin

39123-11-0

Pituxat

39537-99-0

Micinicat

39562-70-4

Nitrendipin

40431-64-9

dexmethylphenidate

42597-57-9

Ronifibrat

47029-84-5

Dazadrol

47128-12-1

Cycliramin

47662-15-7

Suxemerid

47739-98-0

Clocapramin

47806-92-8

Difenoximid

50432-78-5

Pemerid

50650-76-5

Pirocton

50679-08-8

Terfenadin

50700-72-6

Vecuroniumbromid

51832-87-2

Picobenzid

52157-83-2

Mindoperon

53179-10-5

Fluperamid

53179-11-6

Loperamid

53179-12-7

Clopimozid

53415-46-6

Fepitrizol

53449-58-4

Ciclonicat

54063-45-5

Fetoxilat

54063-47-7

Gemazocin

54063-52-4

Pitofenon

54110-25-7

Pirozadil

54143-55-4

Flecainid

54965-22-9

Fluspiperon

55285-35-3

Butanixin

55285-45-5

Pirifibrat

55313-67-2

Pipramadol

55432-15-0

Pirinidazol

55837-14-4

Butaverin

55837-15-5

Butopiprin

55837-21-3

Pipoxizin

55837-22-4

Pribecain

55837-26-8

Fenperat

55905-53-8

Cleboprid

55985-32-5

Nicardipin

56079-81-3

Ropitoin

56383-05-2

Zindotrin

56775-88-3

Zimeldin

56995-20-1

Flupirtin

57021-61-1

Isonixin

57237-97-5

Timoprazol

57548-79-5

Picafibrat

57648-21-2

Timiperon

57653-28-8

Ibazocin

57653-29-9

Cogazocin

57734-69-7

Sechifenadin

57808-66-9

Domperidon

57982-78-2

Budipin

58239-89-7

Moxazocin

58754-46-4

iferanserin

59429-50-4

Tamitinol

59708-52-0

Carfentanil

59729-31-6

Lorcainid

59831-64-0

Milenperon

59831-65-1

Halopemid

59859-58-4

Femoxetin

60324-59-6

Nomelidin

60560-33-0

Pinacidil

60569-19-9

Propiverin

60576-13-8

Piketoprofen

60662-18-2

Eniclobrat

61380-40-3

Lofentanil

61764-61-2

Cloroperon

62658-88-2

Mesudipin

63388-37-4

Declenperon

63675-72-9

Nisoldipin

63758-79-2

Indalpin

64063-57-6

Picotrin

64755-06-2

Chinucliumbromid

64840-90-0

Eperison

64881-21-6

caricotamide

65141-46-0

Nicorandil

66085-59-4

Nimodipin

66208-11-5

Ifoxetin

66364-73-6

Enpirolin

66529-17-7

Midaglizol

66564-14-5

Cinitaprid

66564-15-6

Aleprid

67765-04-2

Enefexin

68252-19-7

Pirmenol

68284-69-5

Disobutamid

68797-29-5

Pipradimadol

68844-77-9

Astemizol

69047-39-8

Binifibrat

69365-65-7

Fenoctimin

70132-50-2

Pimonidazol

70260-53-6

Mindodilol

70724-25-3

Carbazeran

71138-71-1

Octapinol

71195-56-7

Brocleprid

71251-02-0

Octenidin

71276-43-2

Chadazocin

71461-18-2

Tonazocin

71653-63-9

Riodipin

71990-00-6

Bremazocin

72005-58-4

Vadocain

72432-03-2

Miglitol

72599-27-0

Miglustat

72808-81-2

Tepirindol

73278-54-3

Lamtidin

73590-58-6

Omeprazol

73590-85-9

Ufiprazol

74517-42-3

Ditercaliniumchlorid

75437-14-8

Milverin

75444-64-3

Flumeridon

75530-68-6

Nilvadipin

75755-07-6

Piridroninsäure

75970-99-9

tecastemizole

75985-31-8

Ciamexon

76956-02-0

Lavoltidin

77342-26-8

Tefenperat

77502-27-3

Tolpadol

78090-11-6

Picoprazol

78092-65-6

Ristianol

78273-80-0

Roxatidin

78421-12-2

Droxicainid

78997-40-7

Prisotinol

79201-85-7

Picenadol

79449-98-2

Cabastin

79449-99-3

Icospiramid

79455-30-4

Nicaraven

79516-68-0

Levocabastin

79794-75-5

Loratadin

79992-71-5

Pimetacin

80343-63-1

Sufotidin

80349-58-2

Panuramin

80614-21-7

Nicogrelat

80879-63-6

Emiglitat

81098-60-4

Cisaprid

81329-71-7

Modecainid

82227-39-2

Pibaxizin

83059-56-7

Zabicipril

83799-24-0

Fexofenadin

83991-25-7

Ambasilid

84057-95-4

Ropivacain

84490-12-0

Piroximon

85166-20-7

Ciclotropiumbromid

85966-89-8

Preclamol

86189-69-7

Felodipin

86365-92-6

Trazoloprid

86780-90-7

Aranidipin

86811-09-8

Litoxetin

86811-58-7

Fluazuron

87784-12-1

Ofornin

87848-99-5

Acrivastin

88150-42-9

Amlodipin

88296-62-2

Transcainid

88678-31-3

Liranaftat

89194-77-4

Bisaramil

89419-40-9

Mosapramin

89613-77-4

Mezacoprid

89667-40-3

Isbogrel

90103-92-7

Zabiciprilat

90182-92-6

Zacoprid

90729-42-3

Carebastin

90729-43-4

Ebastin

90961-53-8

Tedisamil

92268-40-1

Perfomedil

93181-81-8

Lodaxaprin

93181-85-2

Endixaprin

93277-96-4

Altapizon

93821-75-1

Butinazocin

95374-52-0

Prideperon

96449-05-7

Rispenzepin

96487-37-5

Nuvenzepin

96513-83-6

Pentisomid

96515-73-0

Palonidipin

96922-80-4

Pantenicat

98323-83-2

Carmoxirol

98326-32-0

senazodan

98330-05-3

Anpirtolin

99499-40-8

Disuprazol

99518-29-3

Derpanicat

99522-79-9

Pranidipin

100158-38-1

Otenzepad

100427-26-7

Lercanidipin

100643-71-8

Desloratadin

100927-13-7

Idaverin

101343-69-5

Ocfentanil

101345-71-5

Brifentanil

102625-70-7

Pantoprazol

103336-05-6

Ditekiren

103577-45-3

Lansoprazol

103766-25-2

gimeracil

103878-84-8

Lazabemid

103890-78-4

Lacidipin

103922-33-4

Pibutidin

103923-27-9

Pirtenidin

104153-37-9

Rilopirox

104713-75-9

Barnidipin

105462-24-6

Risedroninsäure

105979-17-7

Benidipin

106516-24-9

Sertindol

106669-71-0

Arpromidin

106686-40-2

Gapromidin

106900-12-3

Loperamidoxid

107266-06-8

Gevotrolin

107266-08-0

Carvotrolin

108687-08-7

Teludipin

110140-89-1

Ridogrel

110347-85-8

Selfotel

112192-04-8

Roxindol

112568-12-4

iturelix

112727-80-7

Renzaprid

113165-32-5

Niguldipin

113712-98-4

tenatoprazole

115911-28-9

Sampirtin

115972-78-6

Olradipin

116078-65-0

Bidisomid

117976-89-3

Rabeprazol

118248-91-2

Fodipir

119141-88-7

Esomeprazol

119229-65-1

nerispirdine

119257-34-0

Besipirdin

119391-55-8

Benzetimid

119431-25-3

Eliprodil

119515-38-7

icaridin

120014-06-4

Donepezil

120054-86-6

Dexniguldipin

120241-31-8

alvameline

120656-74-8

Trefentanil

120958-90-9

Dalcotidin

121650-80-4

Pancoprid

121750-57-0

Itamelin

121840-95-7

Rogletimid

122955-18-4

Sibopirdin

122957-06-6

Modipafant

123524-52-7

Azelnidipin

124436-59-5

Pirodavir

124858-35-1

Nadifloxacin

125602-71-3

Bepotastin

125729-29-5

Lemildipin

126825-36-3

Bertosamil

128075-79-6

Lufironil

128420-61-1

minopafant

130641-36-0

Picumeterol

132203-70-4

Cilnidipin

132373-81-0

Vamicamid

132553-86-7

Glemanserin

132829-83-5

Espatropat

132875-61-7

Remifentanil

134234-12-1

traxoprodil

134377-69-8

Safironil

134457-28-6

prazarelix

135062-02-1

Repaglinid

135354-02-8

Xaliproden

137795-35-8

Spiroglumid

138530-94-6

dexlansoprazole

138530-95-7

levolansoprazole

138708-32-4

Ferpifosatnatrium

139886-32-1

Milamelin

140944-31-6

Silperison

141725-10-2

Milacainid

142001-63-6

Saredutant

142852-50-4

zanapezil

143257-97-0

Sameridin

144035-83-6

Piclamilast

144412-49-7

Lamifiban

145216-43-9

Forasartan

145414-12-6

Lirexaprid

145599-86-6

Cerivastatin

147025-53-4

Talsaclidin

147116-64-1

ezlopitant

147116-67-4

maropitant

149488-17-5

Trovirdin

149926-91-0

Revatropat

149979-74-8

Terbogrel

150337-94-3

ecalcidene

150443-71-3

Nicanartin

153322-05-5

lanicemine

154413-61-3

Ticolubant

154541-72-7

Alinastin

155319-91-8

Mangafodipir

155415-08-0

Inogatran

155418-06-7

Nolpitantiumbesilat

156053-89-3

alvimopan

156137-99-4

Rapacuroniumbromid

157716-52-4

Perifosin

158876-82-5

Rupatadin

159776-68-8

Linetastin

159912-53-5

Sabcomelin

159997-94-1

Biricodar

160492-56-8

Osanetant

162401-32-3

Roflumilast

166181-63-1

ipravacaine

166432-28-6

Clevidipin

168266-90-8

vofopitant

168273-06-1

rimonabant

170364-57-5

enzastaurin

170566-84-4

Lanepitant

171049-14-2

Lotrafiban

171655-91-7

Brasofensin

172152-36-2

ilaprazole

172927-65-0

Sibrafiban

178979-85-6

capravirine

179033-51-3

timcodar

183305-24-0

fidexaban

188396-77-2

paliroden

188913-58-8

dersalazine

190648-49-8

cipemastat

193153-04-7

otamixaban

193275-84-2

lonafarnib

195875-84-4

tesofensine

198283-73-7

tebanicline

198480-55-6

pipendoxifene

198904-31-3

Atazanavir

198958-88-2

elarofiban

201605-51-8

itriglumide

202189-78-4

bilastine

202409-33-4

Etoricoxib

202590-69-0

ticalopride

204205-90-3

indibulin

211914-51-1

dabigatran

211915-06-9

dabigatran etexilate

212141-54-3

vatalanib

215529-47-8

bamirastine

227940-00-3

adekalant

249296-44-4

varenicline

252870-53-4

ispronicline

263562-28-3

barixibat

284461-73-0

sorafenib

288104-79-0

surinabant

289893-25-0

arimoclomol

370893-06-4

ancriviroc

376348-65-1

maraviroc

29334100

77-07-6

Levorphanol

29334910

85-79-0

Cinchocain

132-60-5

Cinchophen

485-34-7

Neocinchophen

485-89-2

Oxycinchophen

1698-95-9

Prochinolat

5486-03-3

Buquinolat

13997-19-8

Nechinat

17230-85-2

Amquinat

19485-08-6

Ciprochinat

40034-42-2

Rosoxacin

105956-97-6

Clinafloxacin

110013-21-3

Merafloxacin

127254-12-0

Sitafloxacin

127294-70-6

Balofloxacin

127779-20-8

Sachinavir

141725-88-4

Cetefloxacin

143224-34-4

Telinavir

143383-65-7

Premafloxacin

151096-09-2

Moxifloxacin

154612-39-2

Palinavir

167887-97-0

olamufloxacin

29334930

125-71-3

Dextromethorphan

29334990

54-05-7

Chloroquin

72-80-0

Chlorchinaldol

83-73-8

Diiodhydroxychinolin

86-42-0

Amodiachin

86-75-9

Benzoxiquin

86-78-2

Pentachin

86-80-6

Chinisocain

90-34-6

Primaquin

118-42-3

Hydroxychlorochin

125-70-2

Levomethorphan

125-73-5

Dextrorphan

130-16-5

Cloxichin

130-26-7

Clioquinol

146-37-2

Lauroliniumacetat

147-27-3

Dimoxylin

152-02-3

Levallorphan

154-73-4

Guanisochin

297-90-5

Racemorphan

468-07-5

Phenomorphan

486-47-5

Ethaverin

510-53-2

Racemethorphan

521-74-4

Broxyquinolin

522-51-0

Dechaliniumchlorid

525-61-1

Chinocid

548-84-5

Pyrviniumchlorid

549-68-8

Octaverin

550-81-2

Amopyroquin

574-77-6

Papaverolin

635-05-2

Pamaquin

1131-64-2

Debrisochin

1531-12-0

Norlevorphanol

1748-43-2

Trethiniumtosilat

1776-83-6

Quintiofos

2154-02-1

Metofolin

2545-24-6

Niceverin

2545-39-3

Clamoxychin

2768-90-3

Chinaldinblau

3176-03-2

Drotebanol

3253-60-9

Laudexiummetilsulfat

3684-46-6

Broxaldin

3811-56-1

Aminochinurid

3820-67-5

Glafenin

4008-48-4

Nitroxolin

4298-15-1

Cletochin

4310-89-8

Hedachiniumchlorid

5541-67-3

Tilichinol

5714-76-1

Chinetalat

7175-09-9

Tilbrochinol

7270-12-4

Clochinat

10023-54-8

Aminochinol

10061-32-2

Levophenacylmorphan

10351-50-5

Lenichinsin

10539-19-2

Moxaverin

13007-93-7

Cuproxolin

13425-92-8

Amichinsin

13757-97-6

Chinprenalin

14009-24-6

Drotaverin

15301-40-3

Actinochinol

15599-52-7

Brochinaldol

15686-38-1

Carbazocin

18429-69-1

Memotin

18429-78-2

Famotin

18507-89-6

Decochinat

19056-26-9

Chindecamin

21738-42-1

Oxamnichin

22407-74-5

Bisobrin

23779-99-9

Floctafenin

23910-07-8

Mebichin

24526-64-5

Nomifensin

30418-38-3

Tretochinol

36309-01-0

Dimemorfan

37517-33-2

Esprochin

40692-37-3

Tisochon

42408-82-2

Butorphanol

42465-20-3

Acechinolin

53230-10-7

Meflochin

53400-67-2

Tichinamid

54063-29-5

Cicarperon

54340-63-5

Clofeverin

55150-67-9

Climichalin

55299-11-1

Ichindamin

56717-18-1

Isotiquimid

57695-04-2

sitamaquine

59889-36-0

Ciprefadol

61563-18-6

Sochinolol

64039-88-9

Nicafenin

64228-81-5

Atracuriumbesilat

67165-56-4

Diclofensin

72714-74-0

Vichalin

72714-75-1

Ivochalin

74129-03-6

Tebuquin

76252-06-7

Nicainoprol

76568-02-0

Flosechinan

77086-21-6

Dizocilpin

77472-98-1

Pipechalin

79201-80-2

Veradolin

79798-39-3

Ketorfanol

83863-79-0

Florifenin

85441-60-7

Chinaprilat

85441-61-8

Chinapril

86024-64-8

Chinacainol

90402-40-7

Abanochil

90828-99-2

Itrocainid

91524-15-1

Irloxacin

96187-53-0

Brechinar

96946-42-8

Cisatracuriumbesilat

103775-10-6

Moexipril

103775-14-0

Moexiprilat

106635-80-7

tafenoquine

106819-53-8

Doxacuriumchlorid

106861-44-3

Mivacuriumchlorid

108437-28-1

Binfloxacin

113079-82-6

Terbechinil

120443-16-5

Verlukast

136668-42-3

Chiflapon

139233-53-7

zelandopam

139314-01-5

Chilostigmin

143664-11-3

Elacridar

144506-11-6

alilusem

146362-70-1

meclinertant (reminertant)

147511-69-1

pitavastatin (itavastatin)

149759-26-2

pinokalant

158966-92-8

Montelukast

159989-64-7

Nelfinavir

174636-32-9

talnetant

194804-75-6

garenoxacin

195532-12-8

pradofloxacin

197509-46-9

laniquidar

206873-63-4

tariquidar

213998-46-0

Gantacuriumchlorid

241800-98-6

zoniporide

242478-37-1

Solifenacin

257933-82-7

pelitinib

262352-17-0

torcetrapib

540769-28-6

palosuran

29335310

50-06-6

Phenobarbital

57-30-7

Phenobarbitalnatrium

57-44-3

Barbital

144-02-5

Barbitalnatrium

29335390

52-31-3

Cyclobarbital

52-43-7

Allobarbital

57-43-2

Amobarbital

76-73-3

Secobarbital

76-74-4

Pentobarbital

77-26-9

Butalbital

115-38-8

Methylphenobarbital

125-40-6

Secbutabarbital

2430-49-1

Vinylbital

29335400

50-11-3

Metharbital

56-29-1

Hexobarbital

76-23-3

Tetrabarbital

77-02-1

Aprobarbital

115-44-6

Talbutal

125-42-8

Vinbarbital

143-82-8

Probarbitalnatrium

151-83-7

Methohexital

357-67-5

Phetharbital

467-36-7

Thialbarbital

467-38-9

Thiotetrabarbital

467-43-6

Methitural

509-86-4

Heptabarb

561-83-1

Nealbarbital

561-86-4

Brallobarbital

744-80-9

Benzobarbital

841-73-6

Bucolom

960-05-4

Carbubarb

2409-26-9

Praziton

2537-29-3

Proxibarbal

4388-82-3

Barbexaclon

13246-02-1

Febarbamat

15687-09-9

Difebarbamat

27511-99-5

Eterobarb

29335500

72-44-6

Methaqualon

340-57-8

Mecloqualon

34758-83-3

Zipeprol

61197-73-7

Loprazolam

29335910

333-41-5

Dimpylat

29335995

0-00-0

figopitant

50-44-2

Mercaptopurin

51-21-8

Fluoruracil

51-52-5

Propylthiouracil

54-91-1

Pipobroman

56-04-2

Methylthiouracil

58-14-0

Pyrimethamin

58-32-2

Dipyridamol

59-05-2

Methotrexat

65-86-1

Orotsäure

66-75-1

Uramustin

68-88-2

Hydroxyzin

71-73-8

Thiopentalnatrium

82-92-8

Cyclizin

82-93-9

Chlorcyclizin

82-95-1

Buclizin

90-89-1

Diethylcarbamazin

91-85-0

Thonzylamin

115-63-9

Hexocycliummetilsulfat

121-25-5

Amprolium

125-53-1

Oxyphencyclimin

141-94-6

Hexetidin

153-87-7

Oxypertin

154-42-7

Tioguanin

154-82-5

Simetrid

298-55-5

Clocinizin

298-57-7

Cinnarizin

299-48-9

Piperamid

299-88-7

Bentiamin

299-89-8

Acetiamin

315-30-0

Allopurinol

315-72-0

Opipramol

396-01-0

Triamteren

442-03-5

Anisopirol

446-86-6

Azathioprin

448-34-0

Azaprocin

510-90-7

Buthalitalnatrium

522-18-9

Chlorbenzoxamin

550-28-7

Amisometradin

553-08-2

Tonzoniumbromid

569-65-3

Meclozin

642-44-4

Aminometradin

738-70-5

Trimethoprim

1243-33-0

Mefeclorazin

1480-19-9

Fluanison

1649-18-9

Azaperon

1866-43-9

Rolodin

1897-89-8

Pirichalon

1977-11-3

Perlapin

2022-85-7

Flucytosin

2208-51-7

Pelanserin

2465-59-0

Oxipurinol

2608-24-4

Piposulfan

2667-89-2

Bisbentiamin

2856-81-7

Azabuperon

3286-46-2

Sulbutiamin

3416-26-0

Lidoflazin

3601-19-2

Ropizin

3607-24-7

Fenyripol

3733-63-9

Decloxizin

4004-94-8

Zolertin

4015-32-1

Chazodin

4052-13-5

Cloperidon

4214-72-6

Isaxonin

4774-24-7

Chipazin

5011-34-7

Trimetazidin

5061-22-3

Nafiverin

5221-49-8

Pyrimitat

5234-86-6

Azachinzol

5334-23-6

Tisopurin

5355-16-8

Diaveridin

5522-39-4

Difluanazin

5581-52-2

Tiamiprin

5587-93-9

Ampyrimin

5626-36-8

Nonapyrimin

5636-92-0

Picloxydin

5714-82-9

Triclofenolpiperazin

5786-21-0

Clozapin

5984-97-4

Iodothiouracil

6981-18-6

Ormetoprim

7008-00-6

Dimetholizin

7008-18-6

Iminophenimid

7077-33-0

Febuverin

7432-25-9

Etachalon

8063-28-3

Ribaminol

10001-13-5

Pexantel

10402-90-1

Eprazinon

12002-30-1

Piperazincalciumedetat

13665-88-8

Mopidamol

14222-46-9

Pyritidiumbromid

14728-33-7

Teroxalen

15421-84-8

Trapidil

15534-05-1

Pipratecol

15793-38-1

Chinazosin

17692-23-8

Bentipimin

17692-31-8

Dropropizin

17692-34-1

Etodroxizin

18694-40-1

Epirizol

19562-30-2

Piromidinsäure

19794-93-5

Trazodon

20326-12-9

Mepiprazol

20326-13-0

Tolpiprazol

21416-87-5

Razoxan

21560-58-7

Pichizil

21560-59-8

Hochizil

22457-89-2

Benfotiamin

22760-18-5

Prochazon

23476-83-7

Prospidiumchlorid

23790-08-1

Moxiprachin

23887-41-4

Cinepazet

23887-46-9

Cinepazid

23887-47-0

Cinpropazid

24219-97-4

Mianserin

24360-55-2

Milipertin

24584-09-6

Dexrazoxan

25509-07-3

Clorochalon

26070-23-5

Trazitilin

26242-33-1

Vintiamol

27076-46-6

Alpertin

27315-91-9

Pipebuzon

27367-90-4

Niaprazin

28610-84-6

Rimazoliummetilsulfat

28797-61-7

Pirenzepin

31729-24-5

Enpiprazol

32665-36-4

Eprozinol

33453-23-5

Ciprochazon

34661-75-1

Urapidil

35265-50-0

Perachinsin

35795-16-5

Trimazosin

36505-84-7

Buspiron

36518-02-2

Diprochalon

36531-26-7

Oxantel

36590-19-9

Amocarzin

37554-40-8

Fluchazon

37750-83-7

Rimoprogin

37751-39-6

Ciclazindol

37762-06-4

Zaprinast

38304-91-5

Minoxidil

39186-49-7

Pirolazamid

39640-15-8

Piberalin

39809-25-1

Penciclovir

40507-23-1

Fluprochazon

41340-39-0

Impacarzin

41510-23-0

Biriperon

41964-07-2

Tolimidon

42061-52-9

Pumitepa

42471-28-3

Nimustin

50335-55-2

Mezilamin

50892-23-4

Pirinixinsäure

51481-62-0

Bucainid

51493-19-7

Cinprazol

51940-44-4

Pipemidinsäure

52128-35-5

Trimetrexat

52196-22-2

Ketotrexat

52212-02-9

Pipecuroniumbromid

52395-99-0

Belarizin

52468-60-7

Flunarizin

52618-67-4

Tioperidon

52942-31-1

Etoperidon

53131-74-1

Ciapilom

53808-87-0

Tetroxoprim

54063-23-9

Cinepazinsäure

54063-30-8

Ciltoprazin

54063-38-6

Fenaperon

54063-39-7

Fenetradil

54063-58-0

Toprilidin

54188-38-4

Metralindol

54340-64-6

Fluciprazin

55149-05-8

Pirolat

55268-74-1

Prazichantel

55300-29-3

Antrafenin

55477-19-5

Iprozilamin

55485-20-6

Acaprazin

55779-18-5

Arprinocid

55837-13-3

Piclopastin

55837-17-7

Brindoxim

55837-20-2

Halofuginon

56066-19-4

Aditeren

56066-63-8

Aditoprim

56287-74-2

Aflochalon

56518-41-3

Brodimoprim

56693-13-1

Mociprazin

56693-15-3

Terciprazin

56739-21-0

Nitrachazon

56741-95-8

Bropirimin

57132-53-3

Proglumetacin

57149-07-2

Naftopidil

58602-66-7

Aminopterinnatrium

59184-78-0

Buchineran

59277-89-3

Aciclovir

59752-23-7

Benderizin

59989-18-3

Eniluracil

60104-30-5

Orazamid

60607-34-3

Oxatomid

60662-19-3

Nilprazol

60762-57-4

Pirlindol

60763-49-7

Cinnarizinclofibrat

61337-67-5

Mirtazapin

61337-87-9

esmirtazapine

61422-45-5

Carmofur

62052-97-5

Bumepidil

62973-76-6

Azanidazol

62989-33-7

Sapropterin

64019-03-0

Dochalast

64204-55-3

Esaprazol

65089-17-0

Pirinixil

65329-79-5

Mobenzoxamin

65950-99-4

Pirchinozol

66093-35-4

Talmetoprim

66172-75-6

Verofyllin

67121-76-0

Fluperlapin

67227-55-8

Primidolol

67254-81-3

Peradoxim

67469-69-6

Vanoxerin

68475-42-3

Anagrelid

68576-86-3

Enciprazin

68741-18-4

Buterizin

68902-57-8

Metioprim

69017-89-6

Ipexidin

69372-19-6

Pemirolast

69479-26-1

Pirepolol

70018-51-8

Chazinon

70312-00-4

Tolnapersin

70458-92-3

Pefloxacin

70458-96-7

Norfloxacin

71576-40-4

Aptazapin

72141-57-2

Losulazin

72444-62-3

Perafensin

72732-56-0

Piritrexim

72822-12-9

Dapiprazol

73090-70-7

Epiroprim

74011-58-8

Enoxacin

74050-98-9

Ketanserin

75184-94-0

Fenprinast

75438-57-2

Moxonidin

75444-65-4

Pirenperon

75558-90-6

Amperozid

75689-93-9

Imanixil

75859-04-0

Rimcazol

76330-71-7

Altanserin

76536-74-8

Buchiterin

76600-30-1

Nosantin

76696-97-4

Rofelodin

76716-60-4

Fluprazin

77197-48-9

Chinezamid

78208-13-6

Zolenzepin

78299-53-3

Tiacrilast

79467-23-5

Mioflazin

79644-90-9

Vebufloxacin

79660-72-3

Fleroxacin

79781-95-6

Rilapin

79855-88-2

Trechinsin

80109-27-9

Ciladopa

80428-29-1

Mafoprazin

80433-71-2

Calciumlevofolinat

80576-83-6

Edatrexat

80680-06-4

Tefludazin

80755-51-7

Bunazosin

81043-56-3

Metrenperon

81523-49-1

Vaneprim

82117-51-9

Cinuperon

82190-92-9

Flotrenizin

82190-93-0

Trenizin

82410-32-0

Ganciclovir

83366-66-9

Nefazodon

83881-51-0

Cetirizin

83928-76-1

Gepiron

84408-37-7

Desciclovir

85418-85-5

Sunagrel

85673-87-6

Revenast

85721-33-1

Ciprofloxacin

86181-42-2

Temelastin

86304-28-1

Buciclovir

86393-37-5

Amifloxacin

86627-15-8

Aronixil

86627-50-1

Lodinixil

86641-76-1

Dibrospidiumchlorid

86662-54-6

Binizolast

86696-88-0

Frabuprofen

87051-46-5

Butanserin

87611-28-7

Melchinast

87729-89-3

Seganserin

87760-53-0

Tandospiron

88133-11-3

Bemitradin

88579-39-9

Tasuldin

89303-63-9

Atiprosin

90808-12-1

Divaplon

92210-43-0

Bemarinon

93106-60-6

Enrofloxacin

94192-59-3

Lixazinon

94386-65-9

Pelrinon

95520-81-3

Elziverin

95634-82-5

Batelapin

95635-55-5

Ranolazin

96164-19-1

Peraclopon

96478-43-2

Irindalon

96604-21-6

Ocinaplon

96914-39-5

Actisomid

97466-90-5

Chineloran

98079-51-7

Lomefloxacin

98105-99-8

Sarafloxacin

98106-17-3

Difloxacin

98123-83-2

Epsiprantel

98207-12-6

Lobuprofen

98631-95-9

Sobuzoxan

99291-25-5

Levodropropizin

100587-52-8

Norfloxacinsuccinil

101197-99-3

Acitemat

101477-55-8

Lomerizin

102280-35-3

Bachiloprim

103024-93-7

tiviciclovir

104227-87-4

Famciclovir

104719-71-3

Lorcinadol

106400-81-1

Lometrexol

106941-25-7

Adefovir

107361-33-1

Enazadrem

107736-98-1

Umespiron

108210-73-7

Bifeprofen

108319-06-8

Temafloxacin

108436-80-2

Rociclovir

108612-45-9

Mizolastin

108674-88-0

Idenast

108785-69-9

Lorpiprazol

109713-79-3

Neldazosin

110101-66-1

Tirilazad

110629-41-9

Elbanizin

110690-43-2

Emitefur

110871-86-8

Sparfloxacin

111786-07-3

Prinoxodan

112398-08-0

Danofloxacin

112733-06-9

Zenarestat

113617-63-3

Orbifloxacin

113852-37-2

Cidofovir

114298-18-9

Zalospiron

115313-22-9

Serazapin

115762-17-9

Ruzadolan

116308-55-5

Vatanidipin

117414-74-1

midafotel

117827-81-3

Delfaprazin

118420-47-6

Tagorizin

119514-66-8

Lifarizin

119687-33-1

Iganidipin

119914-60-2

Grepafloxacin

120092-68-4

Manidipin

120770-34-5

Draflazin

123205-52-7

Trelnarizin

124265-89-0

omaciclovir

124832-26-4

Valaciclovir

125363-87-3

Carsatrin

127266-56-2

Adatanserin

127759-89-1

Lobucavir

128229-52-7

Tamolarizin

129716-58-1

dofequidar

130018-77-8

Levocetirizin

130636-43-0

Nifekalant

130800-90-7

Sipatrigin

131635-06-8

Sifaprazin

132449-46-8

Lesopitron

132810-10-7

Blonanserin

133432-71-0

Peldesin

133718-29-3

Revizinon

133804-44-1

caldaret

134208-17-6

Mazapertin

135637-46-6

Atizoram

136470-78-5

Abacavir

136816-75-6

Atevirdin

137234-62-9

Voriconazol

137281-23-3

Pemetrexed

138117-50-7

leteprinim

140945-32-0

Mapinastin

141549-75-9

Indisetron

142217-69-4

entecavir

143257-98-1

Lerisetron

146464-95-1

pralatrexate

147127-20-6

Tenofovir

147149-76-6

Nolatrexed

147254-64-6

ranirestat

148408-65-5

Sunepitron

148504-51-2

Ripisartan

149950-60-7

emivirine

150378-17-9

Indinavir

150756-35-7

Efletirizin

151319-34-5

Zaleplon

152459-95-5

Imatinib

152939-42-9

Opanixil

153537-73-6

plevitrexed

153808-85-6

cadrofloxacin

154889-68-6

pibrozelesin

156862-51-0

Belaperidon

160738-57-8

Gatifloxacin

164150-99-6

Fandofloxacin

167354-41-8

zosuquidar

167933-07-5

Flibanserin

170912-52-4

donitriptan

171714-84-4

darusentan

175865-60-8

Valganciclovir

177036-94-1

ambrisentan

183321-74-6

Erlotinib

186692-46-6

seliciclib

187949-02-6

albaconazole

192725-17-0

lopinavir

193681-12-8

alamifovir

195157-34-7

valomaciclovir

196612-93-8

falnidamol

199463-33-7

revaprazan

204267-33-4

feloprentan

204697-65-4

olcegepant

209799-67-7

forodesine

210245-80-0

zonampanel

220984-26-9

detiviciclovir

244767-67-7

dapivirine

259525-01-4

enecadin

269055-15-4

etravirine

290297-26-6

netupitant

324758-66-9

sabiporide

330784-47-9

avanafil

334476-46-9

vestipitant

336113-53-2

ispinesib

338992-00-0

vandetanib

354813-19-7

balicatib

387867-13-2

tandutinib

402595-29-3

etriciguat

443144-26-1

pruvanserin

500287-72-9

rilpivirine

569351-91-3

dasantafil

29336920

100-97-0

Methenamin

29336980

51-18-3

Tretamin

87-90-1

Symclosen

500-42-5

Chlorazanil

537-17-7

Amanozin

609-78-9

Cycloguanilembonat

645-05-6

Altretamin

937-13-3

oteracil

2244-21-5

Troclosenkalium

3378-93-6

Clociguanil

5580-22-3

Oxonazin

13957-36-3

Meladrazin

15585-71-4

Brometenamin

15599-44-7

Spirazin

27469-53-0

Almitrin

35319-70-1

Tiazuril

57381-26-7

Irsogladin

63119-27-7

Anitrazafen

66215-27-8

Cyromazin

68289-14-5

Metrazifon

69004-03-1

Toltrazuril

69004-04-2

ponazuril

84057-84-1

Lamotrigin

92257-40-4

Dizatrifon

98410-36-7

Palatrigin

101831-36-1

Clazuril

101831-37-2

Diclazuril

103337-74-2

Letrazuril

108258-89-5

Sulazuril

128470-15-5

Melarsomin

179756-85-5

eptapirone

187393-00-6

bemotrizinol

29337200

125-64-4

Methyprylon

22316-47-8

Clobazam

29337900

69-25-0

Eledoisin

77-04-3

Pyrithyldion

98-79-3

Pidolinsäure

125-13-3

Oxyphenisatin

125-33-7

Primidon

134-37-2

Amphenidon

467-90-3

Ethypicon

1910-68-5

Metisazon

1980-49-0

Felipyrin

2261-94-1

Flucarbril

7491-74-9

Piracetam

17650-98-5

Ceruletid

17692-37-4

Fantridon

18356-28-0

Rolziracetam

21590-91-0

Omidolin

21590-92-1

Etomidolin

21766-53-0

Iolidoninsäure

22136-26-1

Amedalin

22365-40-8

Triflubazam

26070-78-0

Ubisindin

29342-05-0

Ciclopirox

31842-01-0

Indoprofen

33996-58-6

Etiracetam

35115-60-7

Teprotid

41729-52-6

Dezaguanin

43200-80-2

Zopiclon

50516-43-3

Nofecainid

51781-06-7

Carteolol

53086-13-8

Dexindoprofen

53179-13-8

Pirfenidon

54063-34-2

Cofisatin

54935-03-4

Sulisatin

59227-89-3

Laurocapram

59776-90-8

Dupracetam

60719-84-8

Amrinon

61413-54-5

Rolipram

62613-82-5

Oxiracetam

63610-08-2

Indobufen

63958-90-7

Nonathymulin

65008-93-7

Bometolol

67199-66-0

Danichidon

67542-41-0

Imuracetam

67793-71-9

Drachinolol

68497-62-1

Pramiracetam

68550-75-4

Cilostamid

72332-33-3

Procaterol

72432-10-1

Aniracetam

73725-85-6

Lidanserin

73963-72-1

Cilostazol

74436-00-3

Geclosporin

77191-36-7

Nefiracetam

77862-92-1

Falipamil

78415-72-2

Milrinon

78466-70-3

Zomebazam

78466-98-5

Razobazam

81377-02-8

Seglitid

81840-15-5

Vesnarinon

82209-39-0

Piraxelat

84088-42-6

Rochinimex

84629-61-8

Darenzepin

84901-45-1

Doliracetam

85136-71-6

Tilisolol

85175-67-3

Zatebradin

86541-75-5

Benazepril

86541-78-8

Benazeprilat

88124-26-9

Adosopin

88124-27-0

Etazepin

88296-61-1

Medorinon

91374-21-9

Ropinirol

97878-35-8

Libenzapril

100510-33-6

Adibendan

100643-96-7

Indolidan

101193-40-2

Chinotolast

102669-89-6

Saterinon

102767-28-2

Levetiracetam

102791-47-9

Nanterinon

103997-59-7

Selprazin

104051-20-9

Brefonalol

105431-72-9

Linopirdin

106730-54-5

Olprinon

108310-20-9

Pirodomast

109859-78-1

Cilobradin

110958-19-5

Fasoracetam

111911-87-6

Rebamipid

113957-09-8

Cebaracetam

114485-92-6

Pidolacetamol

116041-13-5

Nebracetam

120551-59-9

Crilvastatin

122852-42-0

Alosetron

126100-97-8

Dimiracetam

128326-80-7

Nicoracetam

128486-54-4

Lurosetron

129300-27-2

Fabesetron

129722-12-9

Aripiprazol

133737-32-3

Pagoclon

134143-28-5

Glaspimod

135548-15-1

Oxeclosporin

135729-56-5

Palonosetron

138506-45-3

Pidobenzon

138729-47-2

eszopiclone

142139-60-4

lapisteride

143343-83-3

Toborinon

143943-73-1

Lirechinil

145733-36-4

Tasosartan

147568-66-9

carmoterol

148396-36-5

Fradafiban

148905-78-6

bexlosteride

149503-79-7

Lefradafiban

155974-00-8

Ivabradin

156001-18-2

Embusartan

160135-92-2

gemopatrilat

161982-62-3

Depreotid

163222-33-1

Ezetimib

163250-90-6

Orbofiban

182821-27-8

daglutril

187523-35-9

flindokalner

188968-51-6

cilengitide

191732-72-6

lenalidomide

192185-72-1

tipifarnib

194413-58-6

semaxanib

248281-84-7

laquinimod

254964-60-8

tasquinimod

312753-06-3

indacaterol

357336-20-0

brivaracetam

357336-74-4

seletracetam

503612-47-3

apixaban

557795-19-4

sunitinib

29339110

58-25-3

Chlordiazepoxid

29339190

146-22-5

Nitrazepam

439-14-5

Diazepam

604-75-1

Oxazepam

846-49-1

Lorazepam

846-50-4

Temazepam

848-75-9

Lormetazepam

1088-11-5

Nordazepam

1622-61-3

Clonazepam

1622-62-4

Flunitrazepam

2011-67-8

Nimetazepam

2894-67-9

Delorazepam

2898-12-6

Medazepam

2955-38-6

Prazepam

3563-49-3

Pyrovaleron

3900-31-0

Fludiazepam

10379-14-3

Tetrazepam

17617-23-1

Flurazepam

22232-71-9

Mazindol

23092-17-3

Halazepam

28911-01-5

Triazolam

28981-97-7

Alprazolam

29177-84-2

Ethylloflazepat

29975-16-4

Estazolam

36104-80-0

Camazepam

52463-83-9

Pinazepam

59467-70-8

Midazolam

29339920

82-88-2

Phenindamin

29339980

73-07-4

Prazepin

77-15-6

Ethoheptazin

298-46-4

Carbamazepin

303-54-8

Depramin

469-78-3

Metheptazin

509-84-2

Metethoheptazin

739-71-9

Trimipramin

796-29-2

Ketimipramin

1232-85-5

Elantrin

3426-08-2

Prozapin

6196-08-3

Elanzepin

6829-98-7

Imipraminoxid

15351-05-0

Buzepidmetiodid

21730-16-5

Metapramin

23047-25-8

Lofepramin

27432-00-4

Mezepin

28721-07-5

Oxcarbazepin

29331-92-8

licarbazepine

33545-56-1

Ciclopramin

47206-15-5

Enprazepin

53716-46-4

Anilopam

54340-58-8

Meptazinol

56030-50-3

Trepipam

58503-82-5

Azipramin

58581-89-8

Azelastin

60575-32-8

Amezepin

64294-95-7

Setastin

66834-24-0

Cianopramin

67227-56-9

Fenoldopam

68318-20-7

Verilopam

69624-60-8

Nelezaprin

72522-13-5

Eptazocin

80012-43-7

Epinastin

83275-56-3

Tiracizin

83471-41-4

Pincainid

96645-87-3

Erizepin

104746-04-5

eslicarbazepine

112108-01-7

ecopipam

117827-79-9

Zilpaterol

135381-77-0

Flezelastin

137975-06-5

mozavaptan

150683-30-0

tolvaptan

210101-16-9

conivaptan

848-53-3

Homochlorcyclizin

963-39-3

Demoxepam

1159-93-9

Clobenzepam

2898-13-7

Sulazepam

4498-32-2

Dibenzepin

5571-84-6

Kaliumnitrazepat

10171-69-4

Clazolam

10321-12-7

Propizepin

10379-11-0

Nortetrazepam

15687-07-7

Cyprazepam

22345-47-7

Tofisopam

23980-14-5

Ethyldirazepat

25967-29-7

Flutoprazepam

26304-61-0

Azepindol

26308-28-1

Ripazepam

28546-58-9

Uldazepam

28781-64-8

Menitrazepam

29176-29-2

Lofendazam

29442-58-8

Motrazepam

31352-82-6

Zolazepam

34482-99-0

Fletazepam

35142-68-8

Homopipramol

35322-07-7

Fosazepam

36735-22-5

Chazepam

37115-32-5

Adinazolam

37669-57-1

Arfendazam

40762-15-0

Doxefazepam

42863-81-0

Lopirazepam

51037-88-8

Tuclazepam

52042-01-0

Elfazepam

52391-89-6

Flutemazepam

52829-30-8

Proflazepam

54663-47-7

Tibezoniumiodid

55299-10-0

Pivoxazepam

57109-90-7

Dikaliumclorazepat

57435-86-6

Premazepam

57916-70-8

Iclazepam

58662-84-3

Meclonazepam

59009-93-7

Carburazepam

59467-77-5

Climazolam

64098-32-4

Zapizolam

65400-85-3

Ethylcarfluzepat

65517-27-3

Metaclazepam

75696-02-5

Cinolazepam

75991-50-3

Dazepinil

78755-81-4

Flumazenil

78771-13-8

Sarmazenil

82059-50-5

dextofisopam

82230-53-3

Girisopam

83166-17-0

Tampramin

84379-13-5

Bretazenil

86273-92-9

Tolufazepam

87233-61-2

Emedastin

87646-83-1

Lodazecar

88768-40-5

Cilazapril

90139-06-3

Cilazaprilat

98374-54-0

Siltenzepin

102771-12-0

Nerisopam

103420-77-5

Devazepid

129618-40-2

Nevirapin

137332-54-8

Tivirapin

141374-81-4

Tarazepid

144912-63-0

perzinfotel

150408-73-4

Pranazepid

168079-32-1

lixivaptan

174391-92-5

mozenavir

50-47-5

Desipramin

50-49-7

Imipramin

52-24-4

Thiotepa

52-62-0

Pentoloniumtartrat

53-86-1

Indometacin

54-95-5

Pentetrazol

55-65-2

Guanethidin

58-46-8

Tetrabenazin

63-12-7

Benzchinamid

68-76-8

Triaziquon

69-27-2

Chlorisondaminchlorid

69-81-8

Carbazochrom

77-14-5

Proheptazin

77-37-2

Procyclidin

83-89-6

Mepacrin

84-12-8

Phanquinon

86-54-4

Hydralazin

90-45-9

Aminoacridin

92-62-6

Proflavin

98-96-4

Pyrazinamid

130-81-4

Chindoniumbromid

147-85-3

Prolin

300-22-1

Medazomid

302-49-8

Uredepa

303-49-1

Clomipramin

316-15-4

Bucricain

321-64-2

Tacrin

363-13-3

Benhepazon

389-08-2

Nalidixinsäure

428-37-5

Profadol

436-40-8

Inprochon

442-16-0

Ethacridin

442-52-4

Clemizol

484-23-1

Dihydralazin

487-79-6

Kaininsäure

493-80-1

Histapyrrodin

493-92-5

Prolintan

496-38-8

Midamalin

524-81-2

Mebhydrolin

545-80-2

Poldinmetilsulfat

561-43-3

Oxypyrroniumbromid

596-51-0

Glycopyrroniumbromid

621-72-7

Bendazol

642-72-8

Benzydamin

911-65-9

Etonitazen

968-63-8

Butinolin

1018-34-4

Trepiriumiodid

1050-48-2

Benziloniumbromid

1222-57-7

Zolimidin

1239-45-8

Homidiumbromid

1661-29-6

Meturedepa

1830-32-6

Azintamid

1845-11-0

Nafoxidin

1980-45-6

Benzodepa

2030-63-9

Clofazimin

2056-56-6

Cinnopentazon

2201-39-0

Rolicyclidin

2210-77-7

Pyrrocain

2235-90-7

Etryptamin

2423-66-7

Chindoxin

2440-22-4

Drometrizol

2609-46-3

Amilorid

2829-19-8

Rolicyprin

3147-75-9

Octrizol

3277-59-6

Mimban

3478-15-7

Etipiriumiodid

3551-18-6

Acetryptin

3612-98-4

Troxypyrroliumtosilat

3614-47-9

Hydracarbazin

3689-76-7

Chlormidazol

3734-12-1

Hexopyrroniumbromid

3734-17-6

Prodilidin

3818-88-0

Tricyclamolchlorid

3861-76-5

Clonitazen

3896-11-5

Bumetrizol

4350-09-8

Oxitriptan

4533-39-5

Nitracrin

4630-95-9

Prifiniumbromid

4755-59-3

Clodazon

4757-49-7

Monometacrin

4757-55-5

Dimetacrin

4774-53-2

Botiacrin

5034-76-4

Indoxol

5214-29-9

Ampyzin

5220-68-8

Clochinozin

5310-55-4

Clomacran

5370-41-2

Pridefin

5467-78-7

Fenamol

5534-95-2

Pentagastrin

5560-72-5

Iprindol

5633-16-9

Leiopyrrol

5980-31-4

Hexedin

6187-50-4

Tolchinzol

6306-71-4

Lobendazol

6503-95-3

Triampyzin

6804-07-5

Carbadox

7007-92-3

Cetohexazin

7008-14-2

Hydroxindasat

7008-15-3

Hydroxindasol

7009-68-9

Pyroxamin

7009-69-0

Pyrophendan

7009-76-9

Triclazat

7248-21-7

Iprazochrom

7527-91-5

Acrisorcin

10078-46-3

Roletamid

10355-14-3

Boxidin

10448-84-7

Nitromifen

13523-86-9

Pindolol

13539-59-8

Azapropazon

13696-15-6

Benzopyrroniumbromid

14255-87-9

Parbendazol

14368-24-2

Trocimin

14679-73-3

Todralazin

15180-02-6

Amfonelinsäure

15301-68-5

Fenharman

15301-89-0

Chillifolin

15574-49-9

Mecarbinat

15599-22-1

Cyclopyrroniumbromid

15686-51-8

Clemastin

15686-97-2

Pyrrolifen

15687-33-9

Metindizat

15992-13-9

Intrazol

15997-76-9

Nonaperon

16188-61-7

Talastin

16378-21-5

Piroheptin

16401-80-2

Delmetacin

16506-27-7

Bendamustin

16870-37-4

Amogastrin

16915-79-0

Mechidox

17243-65-1

Pirralkoniumbromid

17243-68-4

Taloximin

17259-75-5

Oxdralazin

17289-49-5

Tetridamin

17411-19-7

Dicarbin

17716-89-1

Pranosal

19281-29-9

Aptocain

20168-99-4

Cinmetacin

20187-55-7

Bendazac

20559-55-1

Oxibendazol

21363-18-8

Viminol

21626-89-1

Diftalon

21919-05-1

tretazicar

22136-27-2

Daledalin

23249-97-0

Procodazol

23271-63-8

Amicibon

23465-76-1

Caroverin

23694-81-7

Mepindolol

23696-28-8

Olachindox

24279-91-2

Carbochon

24622-72-8

Amixetrin

25126-32-3

Sincalid

25771-23-7

Duometacin

25803-14-9

Clometacin

26171-23-3

Tolmetin

26921-72-2

Melizam

27035-30-9

Oxametacin

27050-41-5

Clenpirin

27314-77-8

Drazidox

27314-97-2

Tirapazamin

27737-38-8

Mixidin

28069-65-0

Cuprimyxin

28598-08-5

Cinoctramid

30033-10-4

Stercuroniumiodid

30103-44-7

Bumecain

30578-37-1

Ameziniummetilsulfat

31386-24-0

Amindocat

31386-25-1

Indocat

31430-15-6

Flubendazol

31431-39-7

Mebendazol

31431-43-3

Ciclobendazol

31793-07-4

Pirprofen

32195-33-8

Bisbendazol

32211-97-5

Ciclindol

33369-31-2

Zomepirac

33996-33-7

Oxaceprol

34024-41-4

Deboxamet

34061-33-1

Taclamin

34301-55-8

Isometamidiumchlorid

34499-96-2

Temodox

34966-41-1

Cartazolat

35135-01-4

Benafentrin

35452-73-4

Ciprafamid

35578-20-2

Oxarbazol

35710-57-7

Trizoxim

35898-87-4

Dilazep

36121-13-8

Burodilin

36798-79-5

Budralazin

38081-67-3

Carmantadin

38101-59-6

oglufanide

38609-97-1

cridanimod

38821-80-6

Rodocain

39544-74-6

Benzotript

39715-02-1

Endralazin

39731-05-0

Carpindolol

39862-58-3

Strinolin

40173-75-9

Tofetridin

40594-09-0

Flucindol

40759-33-9

Noliniumbromid

41094-88-6

Tracazolat

42438-73-3

Denpidazon

42779-82-8

Clopirac

42835-25-6

Flumechin

43210-67-9

Fenbendazol

47135-88-6

Closiramin

47487-22-9

Acridorex

49564-56-9

Fazadiniumbromid

50264-69-2

Lonidamin

50264-78-3

Xinidamin

50454-68-7

Tolnidamin

50528-97-7

Xilobam

50847-11-5

Ibudilast

51022-77-6

Etazolat

51037-30-0

Acipimox

51047-24-6

Dimetipiriumbromid

51152-91-1

Butaclamol

51460-26-5

Carbazochromnatriumsulfonat

51987-65-6

Desglugastrin

52304-85-5

Lotucain

52340-25-7

Dexclamol

52443-21-7

Glucametacin

53164-05-9

Acemetacin

53583-79-2

Sultoprid

53597-27-6

Fendosal

53716-49-7

Carprofen

53716-50-0

Oxfendazol

53808-86-9

Ritropirroniumbromid

53862-80-9

Roxoloniummetilsulfat

53966-34-0

Floxacrin

54029-12-8

Albendazoloxid

54063-27-3

Biclofibrat

54063-28-4

Camiverin

54063-37-5

Etoprindol

54063-41-1

Fepromid

54063-46-6

Fexicain

54063-49-9

Metamfazon

54278-85-2

Candocuroniumiodid

54824-20-3

Pinafid

54867-56-0

Bufrolin

54965-21-8

Albendazol

55242-77-8

Triafungin

55248-23-2

Nebidrazin

55837-25-7

Buflomedil

55843-86-2

Miroprofen

55902-02-8

Isamfazon

56463-68-4

Isoprazon

56611-65-5

Oxagrelat

57262-94-9

Setiptilin

57645-05-3

Sermetacin

57775-29-8

Carazolol

57998-68-2

Diazichon

59010-44-5

Prizidilol

59252-59-4

Guanazodin

59338-93-1

Alizaprid

59643-91-3

Imexon

59767-12-3

Octastin

60662-16-0

Binedalin

60719-86-0

Imafen

60719-87-1

Deximafen

61484-38-6

Pareptid

61864-30-0

Benolizim

62087-72-3

Pentigetid

62228-20-0

Butoprozin

62510-56-9

Picilorex

62568-57-4

Emideltid

62571-86-2

Captopril

62625-18-7

Piroglirid

62658-63-3

Bopindolol

62732-44-9

Ipidacrin

62851-43-8

Zidometacin

63619-84-1

Trioxifen

63667-16-3

Dribendazol

64000-73-3

Pildralazin

64057-48-3

Oxifungin

64118-86-1

Azimexon

64241-34-5

Cadralazin

64557-97-7

Cinochidox

64706-54-3

Bepridil

64779-98-2

Irolaprid

65222-35-7

Pazelliptin

65511-41-3

Nantradol

65884-46-0

Ciadox

66304-03-8

Epicainid

66535-86-2

Lotrifen

66608-04-6

Rolgamidin

66635-85-6

Anirolac

68786-66-3

Triclabendazol

68788-56-7

Etaceprid

69175-77-5

Losindol

69635-63-8

Amipizon

69907-17-1

Indopanolol

70696-66-1

Napirimus

70704-03-9

Vinconat

70801-02-4

Flutrolin

70977-46-7

Eflumast

71048-87-8

Levonantradol

71119-11-4

Bucindolol

71195-57-8

Bicifadin

71675-85-9

Amisulprid

71680-63-2

Dametralast

72702-95-5

Ponalrestat

72741-87-8

tridolgosir

72956-09-3

Carvedilol

73384-60-8

Sulmazol

73758-06-2

Indorenat

73865-18-6

Nardeterol

74103-06-3

Ketorolac

74150-27-9

Pimobendan

74258-86-9

Alacepril

75176-37-3

Zofenoprilat

75522-73-5

Dazidamin

75847-73-3

Enalapril

76002-75-0

Dazochinast

76145-76-1

Tomoxiprol

76263-13-3

Fluzinamid

76420-72-9

Enalaprilat

76530-44-4

Azamulin

76547-98-3

Lisinopril

76953-65-6

Dramedilol

77400-65-8

Asocainol

77639-66-8

Prinomid

78459-19-5

Adimolol

78541-97-6

Pichindon

79152-85-5

Acodazol

79282-39-6

Rilozaron

79286-77-4

Esafloxacin

79700-61-1

Dopropidil

79700-63-3

Fronepidil

80125-14-0

Remoxiprid

80876-01-3

Indolapril

80883-55-2

Enviraden

81872-10-8

Zofenopril

82059-51-6

levotofisopam

82626-01-5

Alpidem

82626-48-0

Zolpidem

82834-16-0

Perindopril

82924-03-6

Pentopril

82989-25-1

Tazanolast

83200-08-2

Eproxindin

83395-21-5

Ridazolol

84225-95-6

Racloprid

84226-12-0

Eticloprid

85622-93-1

Temozolomid

85622-95-3

Mitozolomid

85691-74-3

Pirmagrel

85760-74-3

Chinpirol

85856-54-8

Moveltipril

86111-26-4

Zindoxifen

86140-10-5

Neraminol

86315-52-8

Isomazol

86386-73-4

Fluconazol

86696-87-9

Aganodin

87034-87-5

Bamaluzol

87056-78-8

Chinagolid

87269-97-4

Ramiprilat

87333-19-5

Ramipril

87344-06-7

Amtolmetinguacil

87679-37-6

Trandolapril

87679-71-8

Trandolaprilat

87936-75-2

Tazadolen

88069-67-4

Pilsicainid

88107-10-2

Tomelukast

88303-60-0

Losoxantron

88578-07-8

Imoxiterol

89622-90-2

Brinazaron

90104-48-6

Doreptid

90509-02-7

Luxabendazol

91077-32-6

Dezinamid

91441-23-5

Piroxantron

91441-48-4

Teloxantron

91618-36-9

Ibafloxacin

91753-07-0

Mitochidon

93479-96-0

Alteconazol

93664-94-9

Nemonaprid

93957-54-1

Fluvastatin

94948-59-1

Tasonermin

95104-27-1

Tetrazolast

95153-31-4

Perindoprilat

95355-10-5

Domipizon

95399-71-6

Fosinoprilat

96258-13-8

Tribendilol

97110-59-3

Traziumesilat

97546-74-2

Troxolamid

98048-97-6

Fosinopril

98116-53-1

Sulukast

99011-02-6

Imichimod

99258-56-7

Oxamisol

99323-21-4

Inaperison

99591-83-0

Siguazodan

99593-25-6

Rilmazafon

101246-68-8

Eptastigmin

101975-10-4

Zardaverin

102676-47-1

Fadrozol

103238-56-8

Parodilol

103597-45-1

bisoctrizole

103844-77-5

Necopidem

103844-86-6

Saripidem

104340-86-5

Leminoprazol

104485-01-0

Trapencain

104675-35-6

Suronacrin

105102-20-3

Liroldin

105806-65-3

Efegatran

106308-44-5

Rufinamid

106344-20-1

stannsoporfin

106498-99-1

Vintoperol

107489-37-2

Thymoctonan

108138-46-1

Tosufloxacin

108391-88-4

Orbutopril

108894-41-3

Famirapriniumchlorid

109623-97-4

Gedocarnil

110078-46-1

plerixafor

110230-98-3

talaporfin

110623-33-1

Suritozol

111223-26-8

Ceronapril

111841-85-1

Abecarnil

112809-51-5

Letrozol

112964-98-4

Velnacrin

114432-13-2

Fantofaron

114517-02-1

Foschidon

114560-48-4

apaziquone

114607-46-4

Acitazanolast

114856-44-9

Oberadilol

115308-98-0

Tallimustin

115956-12-2

Dolasetron

116057-75-1

Idoxifen

116287-14-0

Lanperison

116644-53-2

Mibefradil

116861-00-8

Isamoltan

117857-45-1

Loreclezol

119610-26-3

Aloracetam

120081-14-3

Goralatid

120511-73-1

Anastrozol

121104-96-9

Celgosivir

122332-18-7

Mivobulin

123018-47-3

Atiprimod

125974-72-3

Intoplicin

127657-42-5

Minodroninsäure

128270-60-0

Bivalirudin

129497-78-5

verteporfin

129655-21-6

Bizelesin

129731-10-8

Vorozol

130610-93-4

Niravolin

130641-38-2

Bindarit

131741-08-7

Simendan

132036-88-5

Ramosetron

132640-22-3

Andolast

132722-73-7

Calteridol

134523-00-5

Atorvastatin

135779-82-7

Bamachimast

136122-46-8

Mipitroban

137862-53-4

Valsartan

137882-98-5

Abitesartan

139481-59-7

Candesartan

140661-97-8

Deltibant

141505-33-1

Levosimendan

142880-36-2

Ilomastat

143322-58-1

Eletriptan

144034-80-0

Rizatriptan

144510-96-3

pixantrone

144701-48-4

Telmisartan

144702-17-0

Pomisartan

144875-48-9

resiquimod

145158-71-0

tegaserod

145375-43-5

Mitiglinid

147059-72-1

Trovafloxacin

149606-27-9

soblidotin

149682-77-9

talabostat

151878-23-8

calcobutrol

153205-46-0

Asimadolin

153436-22-7

Gavestinel

153438-49-4

Dapitant

153504-81-5

Licostinel

153804-05-8

pratosartan

154082-13-0

omocianine

156090-17-4

nortopixantrone

156090-18-5

topixantrone

156601-79-5

Nepaprazol

156897-06-2

licofelone

157182-32-6

Alatrofloxacin

157476-77-2

Lagatid

158364-59-1

Pumaprazol

158747-02-5

Frovatriptan

159776-69-9

Cemadotin

159776-70-2

Melagatran

160146-17-8

finrozole

160970-54-7

silodosin

162301-05-5

Ecenofloxacin

169312-27-0

Talviralin

169543-49-1

icrocaptide

172732-68-2

varespladib

173240-15-8

nemifitide

176644-21-6

eniporide

177469-96-4

implitapide

178040-94-3

opaviraline

179120-92-4

altinicline

179324-69-7

Bortezomib

179386-43-7

sumanirole

180916-16-9

lasofoxifene

182316-31-0

ataquimast

186392-65-4

ingliforib

188696-80-2

becampanel

189198-30-9

pactimibe

189752-49-6

motexafin

192658-64-3

tasidotin

192939-46-1

Ximelagatran

193273-66-4

capromorelin

194798-83-9

fosfluconazole

198481-32-2

bazedoxifene

201530-41-8

deferasirox

203258-60-0

brostallicin

204248-78-2

omiganan

204519-64-2

gemifloxacin

207993-12-2

pumafentrine

215808-49-4

lemuteporfin

219680-11-2

zabofloxacin

244081-42-3

rafabegron

248919-64-4

linaprazan

251562-00-2

tifuvirtide

261944-46-1

soraprazan

274901-16-5

vildagliptin

284041-10-7

rostaporfin

361442-04-8

saxagliptin

396091-73-9

pasireotide

404951-53-7

dacinostat

433922-67-9

edratide

481658-94-0

dirlotapide

533927-56-9

atilmotin

637328-69-9

tanogitran

29341000

61-57-4

Niridazol

73-09-6

Etozolin

96-50-4

Aminothiazol

140-40-9

Aminitrozol

148-79-8

Tiabendazol

444-27-9

Timonacic

473-30-3

Thiazosulfon

490-55-1

Amiphenazol

500-08-3

Forminitrazol

533-45-9

Clomethiazol

553-13-9

Zolamin

962-02-7

Nitrodan

3570-75-0

Nifurthiazol

3810-35-3

Tenonitrozol

6469-36-9

Cloprothiazol

13409-53-5

Podilfen

13471-78-8

Beclotiamin

15387-18-5

Fezation

17243-64-0

Piprozolin

17969-20-9

Fenclozinsäure

17969-45-8

Brofezil

18046-21-4

Fentiazac

21817-73-2

Bidimaziumiodid

24840-59-3

Pretamaziumiodid

25422-75-7

Antazonit

26097-80-3

Cambendazol

27826-45-5

Libecillid

29952-13-4

Peratizol

30097-06-4

Tidiacic

30709-69-4

Tizoprolinsäure

39832-48-9

Tazolol

51287-57-1

Denotivir

53943-88-7

Letostein

54147-28-3

Tebatizol

54657-96-4

Nifuralid

55981-09-4

Nitazoxanid

56355-17-0

Zoliprofen

56784-39-5

Ozolinon

60084-10-8

Tiazofurin

61990-92-9

Benpenolisin

64179-54-0

Timofibrat

68377-92-4

Arotinolol

69014-14-8

Tiotidin

70529-35-0

Itazigrel

71079-19-1

Timegadin

71119-10-3

Lotifazol

71125-38-7

Meloxicam

74531-88-7

Tioxamast

74604-76-5

Enoxamast

74772-77-3

Ciglitazon

76824-35-6

Famotidin

76963-41-2

Nizatidin

77519-25-6

Dexetozolin

79069-94-6

Fanetizol

79714-31-1

risarestat

80830-42-8

Rentiapril

82114-19-0

Amflutizol

82159-09-9

Epalrestat

84233-61-4

Nesostein

85604-00-8

Zaltidin

91257-14-6

Tuvatidin

93738-40-0

Ralitolin

97322-87-7

Troglitazon

100417-09-2

Timirdin

101001-34-7

Pamicogrel

103181-72-2

Guaistein

104777-03-9

Asobamast

105292-70-4

Alonacic

105523-37-3

Tiprotimod

109229-58-5

Englitazon

111025-46-8

Pioglitazon

119637-67-1

Moguistein

121808-62-6

Pidotimod

122320-73-4

Rosiglitazon

122946-43-4

Telmestein

128312-51-6

Cinalukast

130112-42-4

mivotilate

136381-85-6

Lintitript

136433-51-7

Tazofelon

136468-36-5

Foropafant

138511-81-6

Icodulin

138742-43-5

Zankiren

139226-28-1

darbufelone

141200-24-0

Darglitazon

144060-53-7

febuxostat

145739-56-6

tetomilast

149079-51-6

Cartastein

153242-02-5

Aseripid

155213-67-5

Ritonavir

161600-01-7

netoglitazone

182760-06-1

ravuconazole

185106-16-5

acotiamide

185428-18-6

rivoglitazone

199113-98-9

balaglitazone

213411-83-7

edaglitazone

239101-33-8

deferitrin

300832-84-2

ciluprevir

341028-37-3

Alagebriumchlorid

342026-92-0

sipoglitazar

29342080

95-27-2

Dimazol

514-73-8

Dithiazaniniodid

1744-22-5

Riluzol

15599-36-7

Haletazol

26130-02-9

Frentizol

32527-55-2

Tiaramid

49785-74-2

Supidimid

61570-90-9

Tioxidazol

70590-58-8

Etrabamin

75889-62-2

Fostedil

77528-67-7

Manozodil

79071-15-1

Tazasubrat

85702-89-2

Tazeprofen

95847-70-4

Ipsapiron

95847-87-3

Revospiron

100035-75-4

Evandamin

104153-38-0

Sabeluzol

104632-26-0

Pramipexol

110703-94-1

Zopolrestat

144665-07-6

Lubeluzol

146939-27-7

Ziprasidon

150915-41-6

Perospiron

154189-40-9

sibenadet

176975-26-1

izonsteride

245116-90-9

lidorestat

367514-87-2

lurasidone

29343010

50-52-2

Thioridazin

1420-55-9

Thiethylperazin

29343090

50-53-3

Chlorpromazin

58-34-4

Thiazinamiummetilsulfat

58-37-7

Aminopromazin

58-38-8

Prochlorperazin

58-39-9

Perphenazin

58-40-2

Promazin

60-87-7

Promethazin

60-89-9

Pecazin

60-91-3

Diethazin

60-99-1

Levomepromazin

61-00-7

Acepromazin

61-01-8

Methopromazin

61-73-4

Methylthioniniumchlorid

69-23-8

Fluphenazin

84-01-5

Chlorproethazin

84-04-8

Pipamazin

84-06-0

Thiopropazat

84-08-2

Parathiazin

84-96-8

Alimemazin

92-84-2

Phenothiazin

117-89-5

Trifluoperazin

145-54-0

Propyromazinbromid

146-54-3

Triflupromazin

362-29-8

Propiomazin

388-51-2

Metofenazat

477-93-0

Dimethoxanat

518-61-6

Dacemazin

522-00-9

Profenamin

522-24-7

Fenethazin

523-54-6

Etymemazin

653-03-2

Butaperazin

800-22-6

Chloracyzin

1759-09-7

Levometiomeprazin

1982-37-2

Methdilazin

2622-26-6

Periciazin

2622-30-2

Carfenazin

2622-37-9

Trifluomeprazin

2751-68-0

Acetophenazin

3546-03-0

Cyamemazin

3689-50-7

Oxomemazin

3819-00-9

Piperacetazin

3833-99-6

Homofenazin

5588-33-0

Mesoridazin

7009-43-0

Methiomeprazin

7220-56-6

Flutiazin

7224-08-0

Imiclopazin

13093-88-4

Perimetazin

13461-01-3

Aceprometazin

13799-03-6

Protizininsäure

13993-65-2

Metiazininsäure

14008-44-7

Metopimazin

14759-04-7

Oxyridazin

14759-06-9

Sulforidazin

15302-12-2

Dimelazin

16498-21-8

Oxaflumazin

17692-26-1

Ciclofenazin

23492-69-5

Sopitazin

24527-27-3

Spiclomazin

28532-90-3

Furomazin

29216-28-2

Mechitazin

30223-48-4

Fluacizin

31883-05-3

Moracizin

33414-30-1

Ftormetazin

33414-36-7

Ftorpropazin

37561-27-6

Fenoverin

47682-41-7

Flupimazin

49864-70-2

Azaclorzin

54063-26-2

Azaftozin

62030-88-0

Duoperon

101396-42-3

Mechitamiumiodid

135003-30-4

Apadolin

29349100

134-49-6

Phenmetrazin

357-56-2

Dextromoramid

634-03-7

Phendimetrazin

2152-34-3

Pemolin

2207-50-3

Aminorex

24143-17-7

Oxazolam

24166-13-0

Cloxazolam

27223-35-4

Ketazolam

33671-46-4

Clotiazepam

34262-84-5

Mesocarb

56030-54-7

Sufentanil

57801-81-7

Brotizolam

59128-97-1

Haloxazolam

29349960

86-12-4

Thenalidin

113-59-7

Chlorprothixen

67-45-8

Furazolidon

29349990

0-00-0

cangrelor

0-00-0

Erbulozol

0-00-0

ganstigmine

0-00-0

pitrakinra

50-18-0

Cyclophosphamid

50-91-9

Floxuridin

53-31-6

Medibazin

53-84-9

Nadid

54-42-2

Idoxuridin

58-63-9

Inosin

59-14-3

Broxuridin

59-39-2

Piperoxan

59-63-2

Isocarboxazid

61-19-8

Adenosinphosphat

61-80-3

Zoxazolamin

67-20-9

Nitrofurantoin

68-91-7

Trimetaphancamsilat

70-00-8

Trifluridin

70-07-5

Mephenoxalon

70-10-0

Ticlaton

77-12-3

Pentacyniumchlorid

80-77-3

Chlormezanon

86-14-6

Diethylthiambuten

91-79-2

Thenyldiamin

91-80-5

Methapyrilen

95-25-0

Chlorzoxazon

113-53-1

Dosulepin

115-55-9

Phenythilon

115-67-3

Paramethadion

119-96-0

Arsthinol

125-45-1

Azatepa

127-48-0

Trimethadion

132-89-8

Chlorthenoxazin

135-58-0

Mesulfen

139-91-3

Furaltadon

140-65-8

Pramocain

144-12-7

Tiemoniumiodid

147-94-4

Cytarabin

148-65-2

Chloropyrilen

303-69-5

Prothipendyl

309-29-5

Doxapram

314-03-4

Pimethixen

318-23-0

Imolamin

320-67-2

Azacitidin

339-72-0

Levcycloserin

350-12-9

Sulbentin

362-74-3

Bucladesin

364-98-7

Diazoxid

441-61-2

Ethylmethylthiambuten

467-84-5

Phenadoxon

467-86-7

Dioxaphetylbutyrat

469-81-8

Morpheridin

477-80-5

Cinnofuradion

479-50-5

Lucanthon

482-15-5

Isothipendyl

493-78-7

Methaphenilen

494-14-4

Chlordimorin

494-79-1

Melarsoprol

524-84-5

Dimethylthiambuten

526-35-2

Allomethadion

545-59-5

Racemoramid

555-84-0

Nifuraden

556-12-7

Furalazin

611-53-0

Ibacitabin

633-90-9

Cifostodin

635-41-6

Trimetozin

655-05-0

Tozalinon

695-53-4

Dimethadion

702-54-5

Diethadion

720-76-3

Fluminorex

721-19-7

Methastyridon

748-44-7

Acoxatrin

804-30-8

Fursultiamin

893-01-6

Tenylidon

952-54-5

Morinamid

959-14-8

Oxolamin

982-24-1

Clopenthixol

987-78-0

Citicolin

1008-65-7

Fenadiazol

1043-21-6

Pirenoxin

1054-88-2

Spiroxatrin

1088-92-2

Nifurtoinol

1195-16-0

Citiolon

1219-77-8

Bensuldazinsäure

1239-29-8

Furazabol

1469-07-4

Damotepin

1614-20-6

Nifurprazin

1665-48-1

Metaxalon

1767-88-0

Desmethylmoramid

1856-34-4

Clotioxon

1900-13-6

Nifurvidin

1977-10-2

Loxapin

2037-95-8

Carsalam

2055-44-9

Perisoxal

2058-52-8

Clotiapin

2167-85-3

Pipazetat

2169-64-4

Azaribin

2240-21-3

Thiofuraden

2353-33-5

Decitabin

2385-81-1

Furethidin

2622-24-4

Prothixen

2627-69-2

Acadesin

2709-56-0

Flupentixol

2949-95-3

Tixadil

3056-17-5

Stavudin

3064-61-7

Natriumstibocaptat

3094-09-5

Doxifluridin

3105-97-3

Hycanthon

3363-58-4

Nifurfolin

3424-98-4

telbivudine

3605-01-4

Piribedil

3615-74-5

Promolat

3731-59-7

Moroxydin

3778-73-2

Ifosfamid

3780-72-1

Morsuximid

3795-88-8

Levofuraltadon

3876-10-6

Clominorex

4047-34-1

Tranteliniumbromid

4177-58-6

Clotixamid

4291-63-8

Cladribin

4295-63-0

Meprotixol

4304-40-9

Theniumclosilat

4378-36-3

Fenbutrazat

4397-91-5

Nicofurat

4448-96-8

Solypertin

4741-41-7

Dexoxadrol

4792-18-1

Levoxadrol

4936-47-4

Nifuratel

4969-02-2

Metixen

4991-65-5

Tioxolon

5029-05-0

Antienit

5036-02-2

Tetramisol

5036-03-3

Nifurdazil

5053-06-5

Fenspirid

5055-20-9

Nifurchinazol

5118-17-2

Furazoliumchlorid

5169-78-8

Tipepidin

5536-17-4

Vidarabin

5571-97-1

Dichlormezanon

5578-73-4

Sanguinariumchlorid

5579-85-1

Bromchlorenon

5581-46-4

Molinazon

5585-93-3

Oxypendyl

5588-29-4

Fenmetramid

5617-26-5

Difencloxazin

5666-11-5

Levomoramid

5696-09-3

Proxazol

5696-17-3

Epipropidin

5800-19-1

Metiapin

5845-26-1

Tiazesim

6281-26-1

Furmethoxadon

6363-02-6

Nitramisol

6495-46-1

Dioxadrol

6506-37-2

Nimorazol

6536-18-1

Morazon

6577-41-9

Oxapiumiodid

7035-04-3

Pyridaron

7125-73-7

Flumetramid

7219-91-2

Thihexinolmethylbromid

7247-57-6

Heteroniumbromid

7261-97-4

Dantrolen

7361-61-7

Xylazin

7416-34-4

Molindon

7481-89-2

Zalcitabin

7489-66-9

Tipindol

7696-00-6

Mitotenamin

7716-60-1

Etisazol

7724-76-7

Riboprin

7761-75-3

Furteren

9004-04-0

Aprotinin

10072-48-7

Acefurtiamin

10189-94-3

Bepiastin

10202-40-1

Flutizenol

13355-00-5

Melarsonylkalium

13411-16-0

Nifurpirinol

13445-12-0

Iobutoesäure

13448-22-1

Clorotepin

13669-70-0

Nefopam

14008-66-3

Pinoxepin

14008-71-0

Xanthiol

14028-44-5

Amoxapin

14176-10-4

Cetiedil

14176-49-9

Tiletamin

14461-91-7

Cyclazodon

14504-73-5

Tritochalin

14698-29-4

Oxolininsäure

14769-73-4

Levamisol

14769-74-5

Dexamisol

14785-50-3

Tiapirinol

14796-28-2

Clodanolen

15176-29-1

Edoxudin

15179-96-1

Nifurimid

15301-45-8

Antafenit

15301-52-7

Cyclexanon

15301-69-6

Flavoxat

15302-16-6

Fenozolon

15311-77-0

Cloxypendyl

15351-04-9

Becanton

15518-84-0

Mobecarb

15574-96-6

Pizotifen

15686-72-3

Tibrofan

15686-83-6

Pyrantel

15687-22-6

Folescutol

16485-05-5

Oxadimedin

16509-11-8

Otimeratnatrium

16562-98-4

Clantifen

16759-59-4

Benoxafos

16781-39-8

Etasulin

16985-03-8

Nonabin

17176-17-9

Ademetionin

17692-22-7

Metizolin

17692-24-9

Bisoxatin

17692-35-2

Etofuradin

17692-39-6

Fomocain

17692-56-7

Moxicumon

17692-63-6

Oxitefoniumbromid

17692-71-6

Vanitiolid

17854-59-0

Mepixanox

17902-23-7

Tegafur

18053-31-1

Fominoben

18464-39-6

Caroxazon

18471-20-0

Ditazol

18857-59-5

Nifurmazol

19216-56-9

Prazosin

19388-87-5

Taurolidin

19395-58-5

Mochizon

19885-51-9

Aranotin

20229-30-5

Metitepin

20574-50-9

Morantel

21256-18-8

Oxaprozin

21440-97-1

Brofoxin

21489-20-3

Talsupram

21500-98-1

Tenocyclidin

21512-15-2

Citenazon

21679-14-1

Fludarabin

21715-46-8

Etifoxin

21820-82-6

Fenpipalon

22013-23-6

Metoxepin

22089-22-1

Trofosfamid

22131-35-7

Butalamin

22292-91-7

Naranol

22293-47-6

Feprosidnin

22514-23-4

Fopirtolin

22619-35-8

Tioclomarol

22661-76-3

Amoproxan

23256-30-6

Nifurtimox

23271-74-1

Fedrilat

23707-33-7

Metrifudil

23744-24-3

Pipoxolan

23964-58-1

Articain

24237-54-5

Tinoridin

24632-47-1

Nifurpipon

24886-52-0

Pipofezin

25392-50-1

Oxazoron

25526-93-6

Alovudin

25683-71-0

Terizidon

25717-80-0

Molsidomin

25905-77-5

Minaprin

26058-50-4

Dotefoniumbromid

26350-39-0

Nifurizon

26513-79-1

Paraxazon

26513-90-6

Letimid

26615-21-4

Zotepin

26629-87-8

Oxaflozan

26839-75-8

Timolol

27060-91-9

Flutazolam

27199-40-2

Pifexol

27574-24-9

Tropatepin

27591-42-0

Oxazidion

28189-85-7

Etoxadrol

28657-80-9

Cinoxacin

28810-23-3

Zepastin

28820-28-2

Naftoxat

29050-11-1

Seclazon

29053-27-8

Meseclazon

29218-27-7

Toloxaton

29462-18-8

Bentazepam

29936-79-6

Mofoxim

30271-85-3

Razinodil

30516-87-1

Zidovudin

30840-27-8

Pretiadil

30868-30-5

Pirazofurin

30914-89-7

Flumexadol

31428-61-2

Tiamenidin

31430-18-9

Nocodazol

31698-14-3

Ancitabin

31848-01-8

Morclofon

31868-18-5

Mexazolam

33005-95-7

Tiaprofeninsäure

33588-20-4

Clidafidin

33665-90-6

Acesulfam

33743-96-3

Proroxan

33876-97-0

Linsidomin

34042-85-8

Sudoxicam

34161-24-5

Fipexid

34552-84-6

Isoxicam

34580-13-7

Ketotifen

34740-13-1

Profexalon

34784-64-0

Tertatolol

34959-30-3

Azaspiriumchlorid

34976-39-1

Tioxacin

35035-05-3

Timepidiumbromid

35067-47-1

Droxacin

35423-51-9

Tisocromid

35619-65-9

Tritiozin

35843-07-3

Morocromen

35846-53-8

Maitansin

35943-35-2

Triciribin

36067-73-9

Azepexol

36322-90-4

Piroxicam

36471-39-3

Nuclotixen

36505-82-5

Prodolinsäure

36791-04-5

Ribavirin

37065-29-5

Miloxacin

37132-72-2

Fotretamin

37681-00-8

Cumazolin

37753-10-9

Sufosfamid

37855-92-8

Azanator

37967-98-9

Tienopramin

38070-41-6

Tiodoniumchlorid

38373-83-0

Romifenon

38668-01-8

Taurultam

38955-22-5

Pinadolin

38957-41-4

Emorfazon

39178-37-5

Inicaron

39567-20-9

Olpimedon

39577-19-0

Picumast

39633-62-0

Aclantat

39754-64-8

Tifemoxon

39978-42-2

Nifurzid

40054-69-1

Etizolam

40093-94-5

torcitabine

40180-04-9

Tienilinsäure

40198-53-6

Tioxaprofen

40680-87-3

Piprofurol

40828-46-4

Suprofen

41152-17-4

Morforex

41340-25-4

Etodolac

41717-30-0

Befuralin

41941-56-4

tocladesine

41992-23-8

Spirogermanium

42024-98-6

Mazaticol

42110-58-7

Metioxat

42228-92-2

Acivicin

42239-60-1

Tilozepin

42399-41-7

Diltiazem

42408-80-0

Tandamin

46817-91-8

Viloxazin

47420-28-0

Trixolan

47543-65-7

Prenoxdiazin

50435-25-1

Nimidan

50708-95-7

Tinabinol

50924-49-7

Mizoribin

51022-75-4

Cliprofen

51234-28-7

Benoxaprofen

51322-75-9

Tizanidin

51527-19-6

Tianafac

51934-76-0

Iomorininsäure

52042-24-7

Diproxadol

52279-59-1

Moxnidazol

52549-17-4

Pranoprofen

52832-91-4

Xinomilin

52867-74-0

Zoloperon

52867-77-3

Fluzoperin

53003-81-9

Ivarimod

53123-88-9

Sirolimus

53251-94-8

Pinaveriumbromid

53731-36-5

Floredil

53736-51-9

Cromitril

53772-83-1

Zuclopenthixol

53813-83-5

Suriclon

53910-25-1

Pentostatin

54063-50-2

Mofloverin

54187-04-1

Rilmenidin

54340-59-9

Chincarbat

54340-66-8

Subendazol

54341-02-5

Piflutixol

54376-91-9

Tipetropiumbromid

54400-59-8

Butamisol

55142-85-3

Ticlopidin

55694-83-2

Pentizidon

55694-98-9

Ciclafrin

55726-47-1

Enocitabin

55837-23-5

Teflutixol

56119-96-1

Furodazol

56208-01-6

Pifarnin

56391-55-0

Octazamid

56969-22-3

Oxapadol

57010-31-8

Tiapamil

57067-46-6

Isamoxol

57083-89-3

Peraloprid

57474-29-0

Nifurochin

57726-65-5

Nufenoxol

58001-44-8

Clavulaninsäure

58019-65-1

Nabazenil

58095-31-1

Sulbenox

58416-00-5

Protiofat

58433-11-7

Tilomisol

58712-69-9

Traxanox

58765-21-2

Ciclotizolam

59653-74-6

Teroxiron

59755-82-7

Enolicam

59798-73-1

Enilospiron

59804-37-4

Tenoxicam

59831-63-9

Doconazol

59840-71-0

Pitenodil

59937-28-9

Malotilat

59985-21-6

diquafosol

60085-78-1

Clopipazan

60136-25-6

Epervudin

60175-95-3

Omonastein

60207-31-0

Azaconazol

60248-23-9

Fuprazol

60929-23-9

Indeloxazin

60940-34-3

Ebselen

61220-69-7

Tiopinac

61325-80-2

Flumezapin

61400-59-7

Parconazol

61477-97-2

Dazolicin

61869-08-7

Paroxetin

62265-68-3

Chinfamid

62380-23-8

Cinecromen

62435-42-1

Perfosfamid

62473-79-4

Teniloxazin

62904-71-6

Doxpicomin

63394-05-8

Plafibrid

63590-64-7

Terazosin

63638-91-5

Brofaromin

63996-84-9

Tibalosin

64224-21-1

Oltipraz

64420-40-2

Etibendazol

64603-91-4

Gaboxadol

64748-79-4

Azumolen

64860-67-9

Valperinol

65277-42-1

Ketoconazol

65509-24-2

Maroxepin

65509-66-2

Citatepin

65576-45-6

asenapine

65847-85-0

Morniflumat

65886-71-7

Fazarabin

65899-73-2

Tioconazol

66203-00-7

Carocainid

66203-94-9

Murocainid

66556-74-9

Nabitan

66564-16-7

Ciclosidomin

66788-41-8

Tinofedrin

66898-62-2

Talniflumat

66934-18-7

Flunoxaprofen

66969-81-1

Tiodazosin

66981-73-5

Tianeptin

67489-39-8

Talmetacin

67915-31-5

Terconazol

68020-77-9

Carprazidil

68134-81-6

Gacyclidin

68302-57-8

Amlexanox

68367-52-2

Sorbinil

69049-73-6

Nedocromil

69118-25-8

Cinepaxadil

69123-90-6

Fiacitabin

69123-98-4

Fialuridin

69304-47-8

Brivudin

69425-13-4

Prifelon

69655-05-6

Didanosin

69815-38-9

Proxorphan

70374-39-9

Lornoxicam

70384-91-7

Lortalamin

70833-07-7

Prifurolin

71320-77-9

Moclobemid

71620-89-8

Reboxetin

71731-58-3

Tichiziumbromid

71923-29-0

Fludoxopon

71923-34-7

Clodoxopon

72324-18-6

Stepronin

72444-63-4

Lodiperon

72467-44-8

Piclonidin

72481-99-3

Brocrinat

72803-02-2

Darodipin

72822-56-1

Azaloxan

72830-39-8

Oxmetidin

72895-88-6

Eltenac

73080-51-0

Repirinast

73815-11-9

Cimoxaton

74191-85-8

Doxazosin

75358-37-1

Linoglirid

75458-65-0

Tienocarbin

75695-93-1

Isradipin

75706-12-6

Leflunomid

75841-82-6

Mopidralazin

75949-60-9

Isoxaprolol

75963-52-9

Nuclomedon

76053-16-2

Reclazepam

76596-57-1

Broxaterol

76732-75-7

Picartamid

76743-10-7

Lucartamid

77181-69-2

Sorivudin

77590-92-2

Suproclon

77590-96-6

Flordipin

77658-97-0

Anaxiron

77695-52-4

Ecastolol

78168-92-0

Filenadol

78410-57-8

Ociltid

78613-35-1

Amorolfin

78967-07-4

Mofezolac

78994-23-7

Levormeloxifen

78994-24-8

Ormeloxifen

79253-92-2

Taziprinon

79262-46-7

Savoxepin

79784-22-8

Barucainid

79874-76-3

Delmopinol

79944-58-4

Idazoxan

80263-73-6

Eclazolast

80680-05-3

Tivanidazol

80763-86-6

Glunicat

80880-90-6

Telenzepin

81167-16-0

Imiloxan

81382-51-6

Pentiapin

81403-80-7

Alfuzosin

81656-30-6

Tifluadom

81801-12-9

Xamoterol

82140-22-5

Etolotifen

82239-52-9

Moxiraprin

82650-83-7

Tenilapin

82857-82-7

Ilepcimid

83153-39-3

Tiprinast

83380-47-6

Ofloxacin

83573-53-9

Tizabrin

83602-05-5

Spiraprilat

83647-97-6

Spirapril

83656-38-6

Ipramidil

83784-21-8

Menabitan

83903-06-4

Lupitidin

84071-15-8

Ramixotidin

84145-89-1

Almoxaton

84145-90-4

Nafoxadol

84449-90-1

Raloxifen

84472-85-5

navuridine

84558-93-0

Netivudin

84611-23-4

Erdostein

84625-59-2

Dotarizin

84625-61-6

Itraconazol

84697-21-2

Zinoconazol

84697-22-3

Tubulozol

85076-06-8

Axamozid

85118-42-9

Lufuradom

85118-44-1

Minocromil

85666-24-6

Furegrelat

86048-40-0

Chazolast

86433-40-1

Terflavoxat

86434-57-3

Beperidiumiodid

86487-64-1

Setoperon

86636-93-3

Neflumozid

86696-86-8

Tenilsetam

87051-43-2

Ritanserin

87151-85-7

Spiradolin

87495-31-6

Disoxaril

87691-91-6

Tiospiron

87940-60-1

Eprobemid

88053-05-8

Cinoxopazid

88058-88-2

Naxagolid

88859-04-5

Mafosfamid

89197-32-0

Efaroxan

89213-87-6

Carperitid

89482-00-8

Zaltoprofen

89651-00-3

Voxergolid

89875-86-5

Tiflucarbin

89943-82-8

Cicletanin

90055-97-3

Tienoxolol

90101-16-9

Droxicam

90243-97-3

Spiclamin

90326-85-5

Nesapidil

90697-57-7

Motapizon

90729-41-2

Oxodipin

90779-69-4

Atosiban

91833-77-1

Rocastin

92569-65-8

Aprikalim

92623-83-1

Pravadolin

94011-82-2

Bazinaprin

94149-41-4

Midestein

94470-67-4

Cromakalim

94535-50-9

Levcromakalim

94746-78-8

Molracetam

95058-70-1

Nictiazem

95058-81-4

Gemcitabin

95105-77-4

Sornidipin

95232-68-1

Tenosal

95588-08-2

Tipentosin

95896-08-5

Anaritid

96125-53-0

Clentiazem

96306-34-2

Timelotem

97852-72-7

Tibenelast

98205-89-1

Flesinoxan

98224-03-4

Eltoprazin

99156-66-8

Barmastin

99248-32-5

Donetidin

99453-84-6

Neltenexin

99464-64-9

Ampiroxicam

99592-32-2

Sertaconazol

99755-59-6

rotigotine

99803-72-2

Nerbacadol

100927-14-8

Befiperid

100986-85-4

Levofloxacin

101335-99-3

Eprovafen

101363-10-4

Rufloxacin

101506-83-6

Namiroten

101530-10-3

Lanoconazol

101626-70-4

Talipexol

102908-59-8

Binospiron

103177-37-3

Pranlukast

103222-11-3

Vapreotid

103255-66-9

Pazinaclon

103624-59-5

Traboxopin

103946-15-2

Elnadipin

103980-45-6

Metostilenol

104454-71-9

Ipenoxazon

104456-79-3

Cisconazol

104987-11-3

Tacrolimus

105118-13-6

Iprotiazem

105182-45-4

Fluparoxan

105219-56-5

Apafant

105567-83-7

Berefrin

105685-11-8

Batoprazin

106073-01-2

Taniplon

106100-65-6

Fasiplon

106266-06-2

Risperidon

106707-51-1

Dobuprid

106972-33-2

Deniprid

107233-08-9

Cevimelin

107320-86-5

Isomolpan

107452-89-1

Ziconotid

108001-60-1

Trochidazol

108736-35-2

Lanreotid

108912-17-0

Atliprofen

109543-76-2

Romazarit

109683-61-6

Utibapril

109683-79-6

Utibaprilat

109826-26-8

Zaldarid

110143-10-7

Lodenosin

110221-53-9

Temocaprilat

110299-05-3

selodenoson

110314-48-2

Adozelesin

110588-56-2

Noberastin

110588-57-3

Saperconazol

111011-63-3

Efonidipin

111358-88-4

lestaurtinib

111393-84-1

Amitivir

111406-87-2

Zileuton

111902-57-9

Temocapril

111974-69-7

Chetiapin

112018-01-6

Bemoradan

112362-50-2

Dalfopristin

112885-41-3

Mosaprid

112887-68-0

Raltitrexed

112893-26-2

Becliconazol

112984-60-8

ulifloxacin

113457-05-9

Ledoxantron

113665-84-2

Clopidogrel

113759-50-5

Cronidipin

114030-44-3

Dexpemedolac

114686-12-3

Imitrodast

114716-16-4

Pemedolac

114776-28-2

Bepafant

114899-77-3

trabectedin

115103-54-3

Tiagabin

115464-77-2

Elopiprazol

115550-35-1

Marbofloxacin

116289-53-3

Tulopafant

116476-13-2

Semotiadil

116476-16-5

Levosemotiadil

116539-59-4

Duloxetin

117276-75-2

lanimostim

117279-73-9

Israpafant

117523-47-4

Mirfentanil

117545-11-6

Bimakalim

118288-08-7

Lafutidin

118292-40-3

Tazaroten

118812-69-4

Ularitid

118976-38-8

Dabelotin

119302-91-9

Rocuroniumbromid

119413-55-7

Elgodipin

119625-78-4

Terlakiren

119719-11-8

Ilatreotid

119813-10-4

Carzelesin

120210-48-2

Tenidap

120313-91-9

thrombomodulin alfa

120685-11-2

midostaurin

120819-70-7

Naroparcil

121029-11-6

Altochalin

121032-29-9

Nelzarabin

121288-39-9

Loxoribin

121617-11-6

Saviprazol

121929-20-2

Zoniclezol

122254-45-9

Glenvastatin

122384-88-7

Amlintid

122970-40-5

isatoribine

123040-69-7

Azasetron

123318-82-1

clofarabine

123447-62-1

Prulifloxacin

124012-42-6

Galocitabin

124066-33-7

Taurostein

124378-77-4

Enadolin

124423-84-3

Panadiplon

124584-08-3

nesiritide

125372-33-0

Dacopafant

125533-88-2

Mofaroten

126294-30-2

Sagandipin

127045-41-4

Pazufloxacin

127214-23-7

Camiglibose

127308-82-1

Zamifenacin

127625-29-0

Fananserin

128620-82-6

Limazocin

129029-23-8

Ocaperidon

129336-81-8

Tenosiprol

129729-66-4

Emakalim

130306-02-4

tezacitabine

130308-48-4

Icatibant

130370-60-4

Batimastat

130403-08-6

Soretolid

130782-54-6

Beciparcil

131094-16-1

Trafermin

131796-63-9

Odapipam

131986-45-3

Xanomelin

131987-54-7

Tazomelin

132014-21-2

Rilmakalim

132019-54-6

Monatepil

132338-79-5

Terikalant

132418-35-0

Setipafant

132418-36-1

Rocepafant

132539-06-1

Olanzapin

132722-74-8

Pirsidomin

133040-01-4

Eprosartan

133099-04-4

Darifenacin

133107-64-9

Insulinlispro

133242-30-5

Landiolol

133454-47-4

Iloperidon

134564-82-2

Befloxaton

134678-17-4

Lamivudin

135202-79-8

Ilonidap

135306-39-7

manifaxine

135459-90-4

Ranelinsäure

135463-81-9

coluracetam

135928-30-2

Beloxepin

136087-85-9

Fidarestat

137071-32-0

Pimecrolimus

137214-72-3

Iliparcil

137215-12-4

odiparcil

137219-37-5

plitidepsin

137500-42-6

Darsidomin

138068-37-8

Lepirudin

138298-79-0

Alnespiron

138661-02-6

Pentetreotid

138661-03-7

Furnidipin

138778-28-6

Siratiazem

139225-22-2

Panamesin

139264-17-8

Zolmitriptan

141575-50-0

Vedaclidin

141790-23-0

Fozivudintidoxil

143248-63-9

Sinitrodil

143249-88-1

Dexefaroxan

143393-27-5

Azalanstat

143443-90-7

Ifetroban

143491-57-0

emtricitabin

143631-62-3

Ciprokiren

144245-52-3

Fomivirsen

144348-08-3

binodenoson

144598-75-4

paliperidone

144689-63-4

Olmesartanmedoxomil (Olmesartan)

145508-78-7

Icopezil

145514-04-1

amdoxovir

145574-90-9

Scopinast

145781-32-4

Zolasartan

145918-75-8

troxacitabine

146426-40-6

alvocidib

147432-77-7

Ontazolast

147650-57-5

Tererstigmin

147817-50-3

siramesine

148031-34-9

Eptifibatid

148152-63-0

Napitan

148430-28-8

sarakalim

148564-47-0

Milfasartan

148998-94-1

Trecovirsen

149908-53-2

Azimilid

150322-43-3

prasugrel

150490-85-0

Berupipam

151126-32-8

Pramlintid

151356-08-0

Afovirsen

151879-73-1

aprinocarsen

152317-89-0

Alniditan

152735-23-4

upidosin

152811-62-6

piboserod

153062-94-3

pumosetrag

153168-05-9

Pleconaril

153420-96-3

Atibepron

153507-46-1

Bibapcitid

154355-76-7

Atreleuton

154361-50-9

Capecitabin

154598-52-4

Efavirenz

155030-63-0

emodepside

155773-59-4

Ensaculin

159098-79-0

Tilnoprofenarbamel

159351-69-6

Everolimus

161178-07-0

lubazodone

161605-73-8

fanapanel

161832-65-1

talampanel

162635-04-3

temsirolimus

163252-36-6

Klevudin

163521-12-8

vilazodone

164178-54-5

Mazokalim

165800-03-3

Linezolid

165800-04-4

Eperezolid

167305-00-2

Omapatrilat

167362-48-3

abetimus

169148-63-4

Insulindetemir

169939-94-0

ruboxistaurin

170729-80-3

Aprepitant

170861-63-9

reglitazar

170902-47-3

Roxifiban

171228-49-2

posaconazole

171596-29-5

Tadalafil

171752-56-0

adrogolide

174402-32-5

edotecarin

174638-15-4

Fosfluridintidoxil

176161-24-3

maribavir

176894-09-0

Omiloxetin

179474-81-8

Prucaloprid

179602-65-4

mitratapid

181785-84-2

elvucitabine

182133-25-1

arzoxifene

182167-02-8

acolbifene

182415-09-4

piclozotan

183547-57-1

gantofiban

183747-35-5

Nepadutant

183849-43-6

abaperidone

184475-35-2

gefitinib

185229-68-9

alicaforsen

185954-27-2

tofimilast

187164-19-8

luliconazole

188630-14-0

liatermin

189681-70-7

aplindore (palindore)

189940-24-7

daxalipram

190977-41-4

oblimersen

192314-93-5

iclaprim

192374-14-4

radafaxine

192441-08-0

lomeguatrib

192755-52-5

pralnacasan

193700-51-5

leridistim

195733-43-8

atrasentan

195962-23-3

corifollitropin alfa

196808-45-4

farglitazar

198821-22-6

merimepodib

199685-57-9

onercept

204318-14-9

edotreotide

204512-90-3

tecadenoson

204658-47-9

torapsel

205887-54-3

telbermin

206254-79-7

opebacan

206260-33-5

irampanel

208848-19-5

freselestat

208993-54-8

fiduxosin

209342-40-5

finafloxacin

211448-85-0

denufosol

211735-76-1

farampator

214548-46-6

lusaperidone

215174-50-8

rimacalib

218298-21-6

razaxaban

219846-31-8

radequinil (resequinil)

221241-63-0

fandosentan

222834-30-2

ragaglitazar

223537-30-2

rupintrivir

223661-25-4

bulaquine

231277-92-2

lapatinib

247207-64-3

leconotide

250601-04-8

imiglitazar

250710-65-7

adargileukin alfa

251303-04-5

ertiprotafib

252260-02-9

posizolid

255730-18-8

artemifone

257277-05-7

iseganan

267243-28-7

canertinib

276690-58-5

iroxanadine

279215-43-9

tifenazoxide

282526-98-1

cetilistat

285571-64-4

barusiban

285983-48-4

doramapimod

290296-68-3

befetupitant

292634-27-6

dianicline

304853-42-7

tanaproget

305391-49-5

ardenermin

308240-58-6

talactoferrin alfa

308831-61-0

sufugolix

313348-27-5

regadenoson

325715-02-4

indiplon

328538-04-1

edifoligide

329744-44-7

embeconazole

331741-94-7

muraglitazar

331744-64-0

peliglitazar

333754-36-2

tesetaxel

350992-10-8

bifeprunox

351862-32-3

sarizotan

361343-19-3

elzasonan

366017-09-6

mubritinib

366789-02-8

rivaroxaban

380886-95-3

valtorcitabine

434283-16-6

lecozotan

446022-33-9

pelitrexol

457913-93-8

ismomultin alfa

460738-38-9

ecallantide

506433-25-6

depelestat

507453-82-9

mirococept

566906-50-1

beminafil

575458-75-2

radotermin

583057-48-1

arasertaconazole

625095-60-5

pradefovir

640281-90-9

valopicitabine

29350090

0-00-0

sulamserod

54-31-9

Furosemid

57-66-9

Probenecid

57-67-0

Sulfaguanidin

57-68-1

Sulfadimidin

58-93-5

Hydrochlorothiazid

58-94-6

Chlorothiazid

59-40-5

Sulfachinoralin

59-66-5

Acetazolamid

61-56-3

Sultiam

63-74-1

Sulfanilamid

64-77-7

Tolbutamid

68-35-9

Sulfadiazin

72-14-0

Sulfathiazol

73-48-3

Bendroflumethiazid

73-49-4

Quinethazon

77-36-1

Chlortalidon

80-13-7

Halazon

80-32-0

Sulfachlorpyridazin

80-34-2

Glyprothiazol

80-35-3

Sulfamethoxypyridazin

85-73-4

Phthalylsulfathiazol

91-33-8

Benzthiazid

94-19-9

Sulfaethidol

94-20-2

Chlorpropamid

96-62-8

Dinsed

98-75-9

Propazolamid

102-65-8

Sulfaclozin

104-22-3

Benzylsulfamid

115-68-4

Sulfadicramid

116-42-7

Sulfaproxylin

116-43-8

Succinylsulfathiazol

119-85-7

Vanyldisulfamid

120-97-8

Diclofenamid

121-64-2

Sulocarbilat

122-11-2

Sulfadimethoxin

122-16-7

Sulfanitran

122-89-4

Mesulfamid

127-58-2

Sulfamerazinnatrium

127-65-1

Tosylchloramidnatrium

127-69-5

Sulfafurazol

127-71-9

Sulfabenzamid

127-77-5

Sulfabenz

127-79-7

Sulfamerazin

128-12-1

Sulfadiasulfonnatrium

133-67-5

Trichlormethiazid

135-07-9

Methyclothiazid

135-09-1

Hydroflumethiazid

138-39-6

Mafenid

138-41-0

Carzenid

139-56-0

Salazosulfamid

144-80-9

Sulfacetamid

144-82-1

Sulfamethizol

144-83-2

Sulfapyridin

148-56-1

Flumethiazid

152-47-6

Sulfalen

316-81-4

Thioproperazin

339-43-5

Carbutamid

346-18-9

Polythiazid

451-71-8

Glyhexamid

473-42-7

Nitrosulfathiazol

485-24-5

Phthalylsulfamethizol

485-41-6

Sulfachrysoidin

498-78-2

Stearylsulfamid

515-49-1

Sulfathioharnstoff

515-57-1

Maleylsulfathiazol

515-58-2

Salazosulfathiazol

515-64-0

Sulfisomidin

526-08-9

Sulfaphenazol

535-65-9

Glybuthiazol

547-32-0

Sulfadiazinnatrium

547-44-4

Sulfacarbamid

554-57-4

Methazolamid

565-33-3

Metahexamid

599-79-1

Sulfasalazin

599-88-2

Sulfaperin

631-27-6

Glyclopyramid

632-00-8

Sulfasomizol

636-54-4

Clopamid

651-06-9

Sulfametoxydiazin

664-95-9

Glycyclamid

671-88-5

Disulfamid

671-95-4

Clofenamid

723-42-2

Ditolamid

723-46-6

Sulfamethoxazol

729-99-7

Sulfamoxol

742-20-1

Cyclopenthiazid

852-19-7

Sulfapyrazol

968-81-0

Acetohexamid

1027-87-8

Tolpentamid

1034-82-8

Heptolamid

1038-59-1

Glyoctamid

1084-65-7

Meticran

1150-20-5

Azabon

1156-19-0

Tolazamid

1161-88-2

Sulfatolamid

1213-06-5

Etebenecid

1220-83-3

Sulfamonomethoxin

1228-19-9

Glypinamid

1421-68-7

Amidefrinmesilat

1492-02-0

Glybuzol

1580-83-2

Paraflutizid

1764-85-8

Epitizid

1766-91-2

Penflutizid

1824-52-8

Bemetizid

1824-58-4

Ethiazid

1984-94-7

Sulfasymazin

2043-38-1

Butizid

2127-01-7

Clorexolon

2259-96-3

Cyclothiazid

2315-08-4

Salazosulfadimidin

2447-57-6

Sulfadoxin

2455-92-7

Sulclamid

3074-35-9

Glidazamid

3184-59-6

Alipamid

3313-26-6

Tiotixen

3436-11-1

Delfantrin

3459-20-9

Glymidinnatrium

3563-14-2

Sulfasuccinamid

3567-08-6

Glysobuzol

3568-00-1

Mebutizid

3688-85-5

Tiamizid

3692-44-2

Thiohexamid

3754-19-6

Ambusid

3772-76-7

Sulfametomidin

3930-20-9

Sotalol

4015-18-3

Sulfaclomid

4267-05-4

Teclothiazid

5588-16-9

Altizid

5588-38-5

Tolpyrramid

7007-76-3

Glucosulfamid

7007-88-7

Butadiazamid

7195-27-9

Mefrusid

7456-24-8

Dimetotiazin

7541-30-2

Mesuprin

10238-21-8

Glibenclamid

13369-07-8

Sulfatrozol

13642-52-9

Soterenol

13957-38-5

Hydrobentizid

14293-44-8

Xipamid

14376-16-0

Sulfaloxinsäure

15676-16-1

Sulpirid

17560-51-9

Metolazon

17784-12-2

Sulfacitin

20287-37-0

Fenchizon

21132-59-2

Pazoxid

21187-98-4

Gliclazid

21662-79-3

Sulfacecol

22736-85-2

Diflumidon

22933-72-8

Salazodin

23256-23-7

Sulfatroxazol

23672-07-3

Levosulpirid

24243-89-8

Triflumidat

24455-58-1

Glicetanil

24477-37-0

Glisolamid

25046-79-1

Glisoxepid

26807-65-8

Indapamid

26944-48-9

Glibornurid

27031-08-9

Sulfaguanol

27589-33-9

Azosemid

28395-03-1

Bumetanid

29094-61-9

Glipizid

30236-32-9

Dexsotalol

30279-49-3

Suclofenid

32059-27-1

Sumetizid

32295-18-4

Tosifen

32797-92-5

Glisentid

32909-92-5

Sulfametrol

33342-05-1

Glichidon

35273-88-2

Gliflumid

36148-38-6

Besunid

36980-34-4

Glicaramid

37000-20-7

Zinterol

37598-94-0

Glipalamid

39860-99-6

Pipotiazin

42583-55-1

Carmetizid

42792-26-7

Isosulprid

51264-14-3

Amsacrin

51803-78-2

Nimesulid

51876-98-3

Gliamilid

52157-91-2

Galosemid

52406-01-6

Uredofos

52430-65-6

Glisamurid

52994-25-9

Glicondamid

54063-55-7

Sulfaclorazol

55837-27-9

Piretanid

56211-40-6

Torasemid

56302-13-7

Satranidazol

56488-58-5

Tizolemid

56488-61-0

Flubeprid

57479-88-6

Sulmeprid

60200-06-8

Clorsulon

61477-95-0

Monalazondinatrium

63198-97-0

Viroxim

64099-44-1

Chisultazin

65761-24-2

Sulfamazon

66644-81-3

Veraliprid

68291-97-4

Zonisamid

68475-40-1

Ciproprid

68556-59-2

Prosulprid

68677-06-5

Loraprid

69387-87-7

Tinisulprid

71010-45-2

Glisindamid

72131-33-0

Sulotroban

72301-78-1

Zinviroxim

72301-79-2

Enviroxim

73747-20-3

Sulveraprid

73803-48-2

Tripamid

74863-84-6

Argatroban

75820-08-5

Zidapamid

77989-60-7

Metibrid

79094-20-5

Daltroban

80937-31-1

Flosulid

81428-04-8

Taltrimid

81982-32-3

Alpiroprid

82666-62-4

Sulosemid

85320-68-9

Amosulalol

85977-49-7

Tauromustin

87051-13-6

Tosulur

90207-12-8

Sulicrinat

90992-25-9

Besulpamid

93479-97-1

Glimepirid

100981-43-9

Ebrotidin

101526-83-4

Sematilid

103628-46-2

Sumatriptan

103745-39-7

Fasudil

106133-20-4

Tamsulosin

107753-78-6

Zafirlukast

108894-39-9

Sitalidon

110311-27-8

Sulofenur

111974-60-8

Ritolukast

112966-96-8

Domitroban

115256-11-6

Dofetilid

116649-85-5

Ramatroban

119905-05-4

Delechamin

120279-96-1

Dorzolamid

120688-08-6

Risotilid

120824-08-0

Linotroban

121679-13-8

Naratriptan

122647-31-8

Ibutilid

123308-22-5

Sezolamid

123663-49-0

iguratimod

125279-79-0

Ersentilid

127373-66-4

Sivelestat

129981-36-8

Sampatrilat

133267-19-3

Artilid

133276-80-9

Samixogrel

136817-59-9

Delavirdin

138384-68-6

Metesind

138890-62-7

Brinzolamid

139133-26-9

Lexipafant

139133-27-0

Nupafant

139308-65-9

Tolafentrin

139755-83-2

Sildenafil

140695-21-2

Osutidin

141626-36-0

Dronedaron

144494-65-5

Tirofiban

144980-29-0

repinotan

146623-69-0

Saprisartan

147536-97-8

Bosentan

149556-49-0

Susalimod

150375-75-0

relcovaptan

151140-96-4

Avitriptan

154323-57-6

Almotriptan

154397-77-0

Napsagatran

158751-64-5

clamikalant

159634-47-6

Ibutamoren

161814-49-9

Amprenavir

165538-40-9

terutroban

165668-41-7

indisulam

169590-41-4

deracoxib

169590-42-5

Celecoxib

170858-33-0

sonepiprazole

174484-41-4

tipranavir

180200-68-4

tilmacoxib

180384-56-9

clazosentan

180384-57-0

tezosentan

180918-68-7

trecetilide

181695-72-7

Valdecoxib

184036-34-8

sitaxentan

185913-78-4

satavaptan

192329-42-3

prinomastat

195533-53-0

batabulin

198470-84-7

Parecoxib

206361-99-1

darunavir

209733-45-9

anatibant

210538-44-6

taprizosin

210891-04-6

edonentan

219311-44-1

dabuzalgron

224785-90-4

Vardenafil

226700-79-4

fosamprenavir

233254-24-5

tomeglovir

254877-67-3

ataciguat

265114-23-6

cimicoxib

266359-83-5

reparixin

268203-93-6

udenafil

287405-51-0

apratastat

287714-41-4

rosuvastatin

290815-26-8

avosentan

321915-31-5

litomeglovir

381683-92-7

ecopladib

381683-94-9

efipladib

403604-85-3

nebentan

29362100

68-26-8

Retinol

302-79-4

Tretinoin

4759-48-2

Isotretinoin

5300-03-8

Alitretinoin

29362200

59-43-8

Thiamin

59-58-5

Prosultiamin

154-87-0

Cocarboxylase

532-40-1

Monophosphothiamin

29362300

83-88-5

Riboflavin

29362400

81-13-0

Dexpanthenol

137-08-6

Calciumpantothenat

16485-10-2

Panthenol

29362500

65-23-6

Pyridoxin

29362600

68-19-9

Cyanocobalamin

13422-51-0

Hydroxocobalamin

13422-55-4

Mecobalamin

13870-90-1

Cobamamid

29362700

50-81-7

Ascorbinsäure

134-03-2

Natriumascorbat

29362800

9002-96-4

Tocofersolan

40516-48-1

Tretinointocoferil

61343-44-0

Tocofenoxat

29362900

59-30-3

Folsäure

1492-18-8

Calciumfolinat

58-85-5

Biotin

50-14-6

Ergocalciferol

59-67-6

Nicotinsäure

67-97-0

Colecalciferol

84-80-0

Phytomenadion

98-92-0

Nicotinamid

492-85-3

Nicopholin

5988-22-7

Phytonadiolnatriumdiphosphat

19356-17-3

Calcifediol

32222-06-3

Calcitriol

54573-75-0

doxercalciferol

55721-11-4

Secalciferol

83805-11-2

Falecalcitriol

29369000

137-76-8

Cetotiamin

137-86-0

Octotiamin

6092-18-8

Cycotiamin

41294-56-8

Alfacalcidol

29371100

12629-01-5

Somatropin

82030-87-3

Somatrem

89383-13-1

Somidobov

96353-48-9

Somagrebov

102733-72-2

Sometripor

102744-97-8

Sometribove

106282-98-8

Somalapor

119693-74-2

Somenopor

123212-08-8

Somatosalm

126752-39-4

Somavubov

129566-95-6

Somfasepor

29371200

11061-68-0

Insulin, menschlich

29371900

0-00-0

Corticorelin

0-00-0

Insulindefalan

50-56-6

Oxytocin

50-57-7

Lypressin

56-59-7

Felypressin

113-78-0

Demoxytocin

113-79-1

Argipressin

113-80-4

Argiprestocin

1393-25-5

Secretin

3397-23-7

Ornipressin

9002-60-2

Corticotropin

9002-61-3

Choriongonadotrophin

9002-68-0

Follitropin alfa

9002-70-4

Serumgonadotropin

9002-71-5

Thyrotrophin

9002-79-3

Intermedin

9004-12-0

Dalanatedinsulin

9007-12-9

Calcitonin

11000-17-2

Vasopressininjektion

11118-25-5

Calcitonin, von Ratten

12279-41-3

Seractid

12321-44-7

Calcitonin, von Schweinen

14636-12-5

Terlipressin

16679-58-6

Desmopressin

16941-32-5

Glucagon

16960-16-0

Tetracosactid

17692-62-5

Norleusactid

20282-58-0

Tricosactid

21215-62-3

Calcitonin, menschlich

22572-04-9

Codactid

24305-27-9

Protirelin

24870-04-0

Giractid

26112-29-8

Calcitonin, von Rindern

33515-09-2

Gonadorelin

33605-67-3

Cargutocin

34273-10-4

Saralasin

34765-96-3

Alsactid

37025-55-1

Carbetocin

38234-21-8

Fertirelin

38916-34-6

Somatostatin

47931-80-6

Tosactid

47931-85-1

Calcitonin, von Lachsen

52232-67-4

Teriparatid

53714-56-0

Leuprorelin

54017-73-1

Murodermin

57014-02-5

Calcitonin, von Aalen

57773-63-4

Triptorelin

57773-65-6

Deslorelin

57982-77-1

Buserelin

60731-46-6

Elcatonin

62305-86-6

Orotirelin

65807-02-5

Goserelin

66866-63-5

Lutrelin

68562-41-4

Mecasermin

68859-20-1

Insulinargin

69558-55-0

Thymopentin

76712-82-8

Histrelin

76932-56-4

Nafarelin

77727-10-7

Nacartocin

78664-73-0

Posatirelin

83150-76-9

Octreotid

83930-13-6

Somatorelin

85466-18-8

Thymocartin

86168-78-7

Sermorelin

89662-30-6

Detirelix

90243-66-6

Montirelin

95729-65-0

Azetirelin

97048-13-0

Urofollitropin

100016-62-4

Calcitonin, von Hühnern

103300-74-9

Taltirelin

103451-84-9

Avicatonin

105250-86-0

Ebiratid

105953-59-1

Dumorelin

111212-85-2

Ersofermin

116094-23-6

Insulin aspart

120287-85-6

Cetrorelix

124904-93-4

Ganirelix

127932-90-5

Ramorelix

140703-49-7

Avorelin

140703-51-1

Examorelin

144743-92-0

Teverelix

144916-42-7

Sonermin

146706-68-5

Rismorelin

147859-97-0

peforelin

150490-84-9

Follitropin beta

152923-57-4

Lutropin alfa

157238-32-9

Cetermin

158861-67-7

Pralmorelin

159768-75-9

labradimil

160337-95-1

Insulin glargin

165101-51-9

Becaplermin

170851-70-4

Ipamorelin

177073-44-8

Choriogonadotropin alfa

178535-93-8

abrineurin

182212-66-4

Avotermin

183552-38-7

Abarelix

186018-45-1

metreleptin

204656-20-2

liraglutide

207748-29-6

insulin glulisine

214766-78-6

degarelix

218620-50-9

Pegvisomant

287714-30-1

teduglutide

308079-72-3

Thymostimulin

345663-45-8

parathyroid hormone

29372100

50-23-7

Hydrocortison

50-24-8

Prednisolon

53-03-2

Prednison

53-06-5

Cortison

29372200

0-00-0

zoticasone

50-02-2

Dexamethason

53-33-8

Paramethason

53-34-9

Fluprednisolon

67-73-2

Fluocinolonacetonid

124-94-7

Triamcinolon

127-31-1

Fludrocortison

152-97-6

Fluocortolon

338-95-4

Isoflupredon

356-12-7

Fluocinonid

378-44-9

Betamethason

382-67-2

Desoximetason

426-13-1

Fluorometholon

595-52-8

Descinolon

1524-88-5

Fludroxycortid

2135-17-3

Flumetason

2193-87-5

Flupredniden

2355-59-1

Drocinonid

2557-49-5

Diflorason

2607-06-9

Diflucortolon

2825-60-7

Formocortal

3093-35-4

Halcinonid

3385-03-3

Flunisolid

3693-39-8

Fluclorolonacetonid

3841-11-0

Fluperolon

3924-70-7

Amcinafal

4419-39-0

Beclometason

4732-48-3

Meclorison

4828-27-7

Clocortolon

4989-94-0

Triamcinolonfuretonid

5251-34-3

Cloprednol

5534-05-4

Betamethasonacibutat

5611-51-8

Triamcinolonhexacetonid

7008-26-6

Dichlorison

7332-27-6

Amcinafid

19705-61-4

Cicortonid

21365-49-1

Tralonid

23674-86-4

Difluprednat

24320-27-2

Halocortolon

25092-07-3

Dimeson

25122-41-2

Clobetasol

26849-57-0

Triclonid

28971-58-6

Acrocinonid

31002-79-6

Triamcinolonbenetonid

33124-50-4

Fluocortin

35135-68-3

Cormetason

50629-82-8

Halometason

51022-69-6

Amcinonid

52080-57-6

Chloroprednison

54063-32-0

Clobetason

57781-15-4

Halopredon

58497-00-0

Procinonid

58524-83-7

Ciprocinonid

59497-39-1

Naflocort

60135-22-0

Flumoxonid

67452-97-5

Alclometason

74131-77-4

Ticabeson

78467-68-2

Locicortolondicibat

83880-70-0

Dexamethasonacefurat

85197-77-9

Tipredan

87116-72-1

Timobeson

98651-66-2

Ulobetasol

103466-73-5

Icometasonenbutat

105102-22-5

Mometason

106033-96-9

Itrocinonid

123013-22-9

Amelometason

199331-40-3

etiprednol dicloacetate

29372300

50-28-2

Estradiol

50-50-0

Estradiolbenzoat

52-76-6

Lynestrenol

53-16-7

Estron

57-63-6

Ethinylestradiol

57-83-0

Progesteron

67-95-8

Chingestron

68-22-4

Norethisteron

68-23-5

Noretynodrel

68-96-2

Hydroxyprogesteron

72-33-3

Mestranol

79-64-1

Dimethisteron

152-43-2

Quinestrol

152-62-5

Dydrogesteron

313-05-3

Azacosterol

337-03-1

Flugeston

432-60-0

Allylestrenol

434-03-7

Ethisteron

514-68-1

Estriolsuccinat

520-85-4

Medroxyprogesteron

547-81-9

Epiestriol

566-48-3

Formestan

630-56-8

Hydroxyprogesteroncaproat

797-63-7

Levonorgestrel

809-01-8

Edogestron

848-21-5

Norgestrienon

850-52-2

Altrenogest

896-71-9

Tigestol

965-90-2

Ethylestrenol

977-79-7

Medrogeston

979-32-8

Estradiolvalerat

1169-79-5

Quinestradol

1231-93-2

Etynodiol

1253-28-7

Gestonoroncaproat

1961-77-9

Chlormadinon

2363-58-8

Epitiostanol

2740-52-5

Anageston

2998-57-4

Estramustin

3124-93-4

Ethyneron

3538-57-6

Haloprogesteron

3562-63-8

Megestrol

3571-53-7

Estradiolundecylat

3643-00-3

Oxogeston

4140-20-9

Estrapronicat

5192-84-7

Trengeston

5367-84-0

Clomegeston

5630-53-5

Tibolon

5633-18-1

Melengestrol

5941-36-6

Estrazinol

6533-00-2

Norgestrel

6795-60-4

Norvinisteron

7001-56-1

Pentagestron

7004-98-0

Epimestrol

7690-08-6

segesterone

10116-22-0

Demegeston

10322-73-3

Estrofurat

10448-96-1

Almestron

10592-65-1

Chingestanol

13563-60-5

Norgesteron

13885-31-9

Orestrat

14340-01-3

Gestadienol

15262-77-8

Delmadinon

16320-04-0

Gestrinon

16915-71-2

Cingestol

19291-69-1

Gestaclon

20047-75-0

Clogeston

23163-42-0

Metynodiol

23873-85-0

Proligeston

25092-41-5

Norgestomet

28014-46-2

Polyestradiolphosphat

30781-27-2

Amadinon

34184-77-5

Promegeston

34816-55-2

Moxestrol

35189-28-7

Norgestimat

39219-28-8

Promestrien

39791-20-3

Nilestriol

52279-58-0

Metogest

54024-22-5

Desogestrel

54048-10-1

Etonogestrel

54063-31-9

Cismadinon

54063-33-1

Cloxestradiol

58691-88-6

Nomegestrol

60282-87-3

Gestoden

65928-58-7

Dienogest

74513-62-5

Trimegeston

80471-63-2

Epostan

105149-04-0

Osateron

110072-15-6

tosagestin

129453-61-8

Fulvestrant

139402-18-9

Alestramustin

29372900

52-39-1

Aldosteron

52-78-8

Norethandrolon

53-39-4

Oxandrolon

53-43-0

Prasteron

58-18-4

Methyltestosteron

58-19-5

Drostanolon

58-22-0

Testosteron

64-85-7

Desoxycorton

67-81-2

Penmesterol

72-63-9

Metandienon

76-43-7

Fluoxymesteron

76-47-1

Hydrocortamat

83-43-2

Methylprednisolon

145-12-0

Oxymesteron

145-13-1

Pregnenolon

152-58-9

Cortodoxon

153-00-4

Metenolon

434-07-1

Oxymetholon

434-22-0

Nandrolon

521-10-8

Methandriol

521-11-9

Mestanolon

521-18-6

Androstanolon

595-77-7

Algeston

599-33-7

Prednyliden

638-94-8

Desonid

797-58-0

Norboleton

846-48-0

Boldenon

965-93-5

Metribolon

968-93-4

Testolacton

976-71-6

Canrenon

1093-58-9

Clostebol

1110-40-3

Cortivazol

1247-42-3

Meprednison

1254-35-9

Oxaboloncipionat

1424-00-6

Mesterolon

1491-81-2

Bolmantalat

1605-89-6

Bolasteron

2098-66-0

Cyproteron

2205-73-4

Tiomesteron

2320-86-7

Enestebol

2454-11-7

Formebolon

2487-63-0

Chinbolon

2668-66-8

Medryson

3570-10-3

Benorteron

3625-07-8

Mebolazin

3638-82-2

Propetandrol

3704-09-4

Miboleron

3764-87-2

Trestolon

5055-42-5

Silandron

5060-55-9

Prednisolonsteaglat

5197-58-0

Stenbolon

5591-27-5

Clometeron

5626-34-6

Prednisolamat

5714-75-0

Prednazat

5874-98-6

Testosteronketolaurat

6693-90-9

Prednazolin

7483-09-2

Mesabolon

7753-60-8

anecortave

10161-33-8

Trenbolon

10418-03-8

Stanozolol

13085-08-0

Mazipredon

13583-21-6

Norclostebol

13647-35-3

Trilostan

14484-47-0

Deflazacort

16915-78-9

Bolenol

17021-26-0

Calusteron

17230-88-5

Danazol

17332-61-5

Isopredniden

18118-80-4

Oxisopred

19120-01-5

Hydroxystenozol

19888-56-3

Fluazacort

20423-99-8

Deprodon

21362-69-6

Mepitiostan

24358-76-7

Nivacortol

29069-24-7

Prednimustin

33122-60-0

Nordinon

33765-68-3

Oxendolon

41020-79-5

Dicirenon

43169-54-6

Mexrenoatkalium

49697-38-3

Rimexolon

49847-97-4

Prorenoatkalium

50801-44-0

Cortisuzol

51333-22-3

Budesonid

51354-32-6

Nisterim

53016-31-2

norelgestromin

53608-96-1

Cloxotestosteron

60023-92-9

Roxibolon

60607-35-4

Topteron

61951-99-3

Tixocortol

63014-96-0

Delanteron

65415-41-0

Nicocortonid

66877-67-6

Domoprednat

67392-87-4

Drospirenon

73771-04-7

Prednicarbat

74050-20-7

Hydrocortisonaceponat

74220-07-8

Spirorenon

76675-97-3

Resocortol

77016-85-4

Plomestan

79243-67-7

Rosterolon

83625-35-8

Amebucort

84371-65-3

Mifepriston

86401-95-8

Methylprednisolonaceponat

87952-98-5

Mespirenon

89672-11-7

Cioteronel

90350-40-6

Methylprednisolonsuleptanat

91935-26-1

Toripriston

96301-34-7

Atamestan

98319-26-7

Finasterid

105051-87-4

Minamestan

107000-34-0

Zanoteron

107724-20-9

Eplerenon

107868-30-4

Exemestan

119169-78-7

Epristerid

120815-74-9

Butixocort

129260-79-3

Loteprednol

137099-09-3

Turosterid

141845-82-1

Ciclesonid

144459-70-1

Rofleponid

154229-19-3

Abirateron

159811-51-5

uliprisnil

164656-23-9

Dutasterid

199396-76-4

asoprisnil

222732-94-7

asoprisnil ecamate

29373100

51-43-4

Epinephrin

29373900

51-41-2

Norepinephrin

329-65-7

Racepinefrin

29374000

55-03-8

Levothyroxinnatrium

3130-96-9

Rathyronin

6893-02-3

Liothyronin

9010-34-8

Thyroglobulin

29375000

363-24-6

Dinoproston

551-11-1

Dinoprost

745-65-3

Alprostadil

33813-84-2

Deprostil

35121-78-9

Epoprostenol

35700-23-3

Carboprost

40665-92-7

Cloprostenol

40666-16-8

Fluprostenol

51953-95-8

Doxaprost

54120-61-5

Prostalen

55028-70-1

Arbaprostil

56695-65-9

Rosaprostol

59122-46-2

Misoprostol

59619-81-7

Etiproston

60325-46-4

Sulproston

61263-35-2

Meteneprost

61557-12-8

Penprosten

62524-99-6

Delprostenat

62559-74-4

Froxiprost

63266-93-3

eganoprost

64318-79-2

Gemeprost

67040-53-3

Tiprostanid

67110-79-6

Luprostiol

69381-94-8

Fenprostalen

69648-38-0

Butaprost

69648-40-4

Oxoprostol

69900-72-7

Trimoprostil

70667-26-4

Ornoprostil

71097-83-1

Nileprost

71116-82-0

Tiaprost

73121-56-9

Enprostil

73647-73-1

Viprostol

73873-87-7

Iloprost

74176-31-1

Alfaprostol

77287-05-9

Rioprostil

79360-43-3

Nocloprost

79672-88-1

Piriprost

80225-28-1

Tilsuprost

81026-63-3

Enisoprost

81845-44-5

Ciprosten

81846-19-7

treprostinil

83997-19-7

Ataprost

85505-64-2

Vapiprost

86348-98-3

Flunoprost

87269-59-8

Naxaprosten

88430-50-6

Beraprost

88852-12-4

Limaprost

88931-51-5

Clinprost

88980-20-5

Mexiprostil

90243-98-4

Dimoxaprost

90693-76-8

Eptaloprost

95722-07-9

Cicaprost

105674-77-9

Lanproston

108945-35-3

Taprosten

110845-89-1

Remiprostol

120373-36-6

Unoproston

122946-42-3

Spiriprostil

130209-82-4

Latanoprost

136892-64-3

ecraprost

139403-31-9

Pimilprost

155206-00-1

Bimatoprost

209860-87-7

tafluprost

256382-08-8

rivenprost

333963-40-9

lubiprostone

29379000

104-14-3

Octopamin

13074-00-5

Azasten

83646-97-3

Inocoteron

29381000

153-18-4

Rutosid

520-27-4

Diosmin

7085-55-4

Troxerutin

23869-24-1

Monoxerutin

30851-76-4

Ethoxazorutosid

29389010

71-63-6

Digitoxin

1111-39-3

Acetyldigitoxin

1405-76-1

Gitalin, amorph

3261-53-8

Gitaloxin

7242-04-8

Pengitoxin

10176-39-3

Gitoformat

17575-22-3

Lanatosid C

17598-65-1

Deslanosid

20830-75-5

Digoxin

30685-43-9

Metildigoxin

36983-69-4

Actodigin

29389090

466-06-8

Proscillaridin

8063-80-7

Polisaponin

14144-06-0

Disoglusid

17226-75-4

Khellosid

18719-76-1

Keracyanin

29767-20-2

Teniposid

33156-28-4

Ramnodigin

33396-37-1

Meproscillarin

33419-42-0

Etoposid

99759-19-0

Tichesid

100345-64-0

Siagosid

131129-98-1

Mipragosid

150332-35-7

Pamachesid

29391100

76-41-5

Oxymorphon

76-42-6

Oxycodon

125-28-0

Dihydrocodein

125-29-1

Hydrocodon

466-90-0

Thebacon

466-99-9

Hydromorphon

509-67-1

Pholcodin

639-48-5

Nicomorphin

14521-96-1

Etorphin

52485-79-7

Buprenorphin

29391900

62-67-9

Nalorphin

128-62-1

Noscapin

143-52-2

Metopon

427-00-9

Desomorphin

465-65-6

Naloxon

466-97-7

Normorphin

467-15-2

Norcodein

467-18-5

Myrophin

509-56-8

Methyldihydromorphin

808-24-2

Nicodicodin

2183-56-4

Hydromorphinol

3688-66-2

Nicocodin

4406-22-8

Cyprenorphin

7125-76-0

Codoxim

14357-78-9

Diprenorphin

16008-36-9

Methyldesorphin

16549-56-7

Homprenorphin

16590-41-3

Naltrexon

16676-26-9

Nalmexon

20290-10-2

morphine glucuronide

20594-83-6

Nalbuphin

23758-80-7

Alletorphin

25333-77-1

Acetorphin

42281-59-4

Oxilorphan

55096-26-9

Nalmefen

68616-83-1

Pentamorphon

69373-95-1

Diproteverin

72060-05-0

Conorfon

77287-89-9

Xorphanol

88939-40-6

Semorphon

152657-84-6

nalfurafine

29392000

84-55-9

Viquidil

1301-42-4

Euprocin

29394100

90-81-3

Racephedrin

29394200

90-82-4

Pseudoephedrin

29394300

492-39-7

Cathin

29394900

530-54-1

Methoxyphedrin

7681-79-0

Etafedrin

14838-15-4

Phenylpropanolamin

26652-09-5

Ritodrin

29395100

3736-08-1

Fenetyllin

29395900

314-35-2

Etamiphyllin

317-34-0

Aminophyllin

437-74-1

Xantinolnicotinat

479-18-5

Diprophyllin

519-30-2

Dimethazan

519-37-9

Etofyllin

523-87-5

Dimenhydrinat

603-00-9

Proxyphyllin

606-90-6

Piprinhydrinat

1703-48-6

Dimabefyllin

2016-63-9

Bamifyllin

4499-40-5

Cholintheophyllinat

5634-38-8

Guaifyllin

6493-05-6

Pentoxifyllin

10001-43-1

Pimefyllin

10226-54-7

Lomifyllin

13460-98-5

Theodrenalin

15518-82-8

Metescufyllin

15766-94-6

Theophyllinephedrin

17243-56-0

Visnafyllin

17243-70-8

Triclofyllin

17692-30-7

Diniprofyllin

17693-51-5

Promethazinteoclat

18428-63-2

Acefyllinpiperazin

30924-31-3

Cafaminol

36921-54-7

Xantifibrat

41078-02-8

Enprofyllin

53403-97-7

Pyridofyllin

54063-54-6

Reproterol

54504-70-0

Etofyllinclofibrat

55242-55-2

Propentofyllin

57076-71-8

Denbufyllin

58166-83-9

Cafedrin

65184-10-3

Teoprolol

69975-86-6

Doxofyllin

70788-27-1

Acefyllinclofibrol

79712-55-3

Tazifyllin

80288-49-9

Furafyllin

80294-25-3

Mexafyllin

81792-35-0

Teopranitol

82190-91-8

Flufyllin

85118-43-0

Fluprofyllin

90162-60-0

Isbufyllin

90749-32-9

Laprafyllin

98204-48-9

Spirofyllin

98833-92-2

Stacofyllin

100324-81-0

Lisofyllin

102144-78-5

Tameridon

105102-21-4

Torbafyllin

107767-55-5

Albifyllin

110390-84-6

Perbufyllin

116763-36-1

Nestifyllin

132210-43-6

Cipamfyllin

136145-07-8

Arofyllin

151159-23-8

midaxifylline

151581-23-6

Apaxifyllin

155270-99-8

istradefylline

166374-49-8

naxifylline

29396100

60-79-7

Ergometrin

29396200

113-15-5

Ergotamin

29396900

50-37-3

Lysergid

113-42-8

Methylergometrin

361-37-5

Methysergid

511-12-6

Dihydroergotamin

3031-48-9

Acetergamin

5793-04-4

Propisergid

7125-71-5

Tochizin

17692-51-2

Metergolin

18016-80-3

Lisurid

22336-84-1

Metergotamin

25614-03-3

Bromocriptin

27848-84-6

Nicergolin

36945-03-6

Lergotril

37686-84-3

Tergurid

57935-49-6

Tiomergin

59032-40-5

Disulergin

59091-65-5

Delergotril

60019-20-7

Brazergolin

64795-23-9

Etisulergin

64795-35-3

Mesulergin

66104-22-1

Pergolid

66759-48-6

Desocriptin

74627-35-3

Cianergolin

77650-95-4

Protergurid

81409-90-7

Cabergolin

81968-16-3

Mergocriptin

83455-48-5

Bromergurid

87178-42-5

Dosergosid

88660-47-3

Epicriptin

107052-56-2

Romergolin

108674-86-8

Sergolexol

121588-75-8

Amesergid

29399100

537-46-2

Metamfetamin

29399900

0-00-0

exatecan alideximer

50-39-5

Protheobromin

50-55-5

Reserpin

52-88-0

Atropinmethonitrat

53-18-9

Bietaserpin

54-49-9

Metaraminol

57-22-7

Vincristin

57-94-3

Tubocurarinchlorid

80-49-9

Homatropinmethylbromid

80-50-2

Octatropinmethylbromid

84-36-6

Syrosingopin

86-13-5

Benzatropin

90-39-1

Spartein

90-69-7

Lobelin

131-01-1

Deserpidin

143-92-0

Tropenzilinbromid

357-70-0

Galantamin

365-26-4

Oxilofrin

428-07-9

Atromepin

477-30-5

Demecolcin

486-56-6

Cotinin

495-83-0

Tigloidin

511-55-7

Xenytropiumbromid

520-52-5

Psilocybin

522-87-2

Yohimbinsäure

524-83-4

Etybenzatropin

533-08-4

Tropiglin

546-06-5

Conessin

585-14-8

Poskin

602-40-4

Cyheptropin

602-41-5

Thiocolchicosid

604-51-3

Deptropin

865-04-3

Methoserpidin

865-21-4

Vinblastin

865-24-7

Vinglycinat

1028-33-7

Pentifyllin

1178-28-5

Metoserpat

1242-69-9

Decitropin

1617-90-9

Vincamin

2589-47-1

Prajmaliumbitartrat

3735-85-1

Mefeserpin

3784-89-2

Phenactropiniumchlorid

4438-22-6

Atropinoxid

4880-88-0

Vinburnin

4880-92-6

Apovincamin

4914-30-1

Dehydroemetin

5610-40-2

Securinin

5627-46-3

Clobenztropin

5868-06-4

Fentoniumbromid

7008-24-4

Chloroserpidin

7008-42-6

Acronin

7009-65-6

Prampin

10405-02-4

Trospiumchlorid

15130-91-3

Sultroponium

15180-03-7

Alcuroniumchlorid

15228-71-4

Vinrosidin

15790-02-0

Tropodifen

17127-48-9

Glaziovin

19410-02-7

Tropirin

19877-89-5

Vincanol

22254-24-6

Ipratropiumbromid

23360-92-1

Vinleurosin

24815-24-5

Rescinnamin

25573-43-7

Eseridin

25775-90-0

Zucapsaicin

29025-14-7

Butropiumbromid

30286-75-0

Oxitropiumbromid

33335-58-9

Dimethyltubocurariniumchlorid

40796-97-2

Bemesetron

42971-09-5

Vinpocetin

47562-08-3

Lorajmin

51598-60-8

Cimetropiumbromid

53643-48-4

Vindesin

53862-81-0

Detajmiumbitartrat

54022-49-0

Vinformid

57475-17-9

Brovincamin

57694-27-6

Vinpolin

58337-35-2

Elliptiniumacetat

63516-07-4

Flutropiumbromid

64294-94-6

Tropabazat

65285-58-7

Vincantril

67699-40-5

Vinzolidin

68170-69-4

Vinepidin

71031-15-7

Cathinon

71486-22-1

Vinorelbin

72238-02-9

Retelliptin

73573-42-9

Rescimetol

74709-54-9

Vindeburnol

76352-13-1

Tropaprid

79467-19-9

Sintropiumbromid

81571-28-0

Vinleucinol

81600-06-8

Vintriptol

83482-77-3

Vinmegallat

85181-40-4

Tropanserin

88199-75-1

Sevitropiummesilat

89565-68-4

Tropisetron

91421-42-0

rubitecan

97682-44-5

Irinotecan

105118-14-7

Datelliptiumchlorid

109889-09-0

Granisetron

113932-41-5

Tematropiummetilsulfat

117086-68-7

Ricasetron

123258-84-4

Itasetron

123286-00-0

Vinfosiltin

123482-22-4

Zatosetron

123948-87-8

Topotecan

135905-89-4

Mirisetron

139404-48-1

Tiotropiumbromid

149882-10-0

Lurtotecan

162652-95-1

Vinflunin

171335-80-1

exatecan

203066-49-3

pegamotecan

215604-75-4

afeletecan

220997-97-7

diflomotecan

220998-10-7

elomotecan

256411-32-2

belotecan

292618-32-7

gimatecan

29400000

488-69-7

fosfructose

585-86-4

Lactitol

4618-18-2

Lactulose

7585-39-9

Betadex

10016-20-3

Alfadex

10310-32-4

Tribenosid

15351-13-0

Nicofuranose

15879-93-3

Chloralose

29899-95-4

Clobenosid

33779-37-2

Salprotosid

54182-58-0

Sucralfat

55902-93-7

Mebenosid

56824-20-5

Amiprilose

57680-56-5

Sucrosofat

96427-12-2

Lactalfat

132682-98-5

Glufosfamid

133692-55-4

Seprilose

179067-42-6

tafluposide

187269-40-5

bimosiamose

29411000

26787-78-0

Amoxicillin

69-53-4

Ampicillin

6489-97-0

Metampicillin

33817-20-8

Pivampicillin

61-32-5

Meticillin

61-33-6

Benzylpenicillin

61-72-3

Cloxacillin

66-79-5

Oxacillin

87-08-1

Phenoxymethylpenicillin

87-09-2

Almecillin

147-52-4

Nafcillin

147-55-7

Pheneticillin

525-94-0

Adicillin

551-27-9

Propicillin

751-84-8

Benethaminpenicillin

983-85-7

Penamecillin

1538-09-6

Benzathinbenzylpenicillin

1596-63-0

Quinacillin

1926-48-3

Fenbenicillin

1926-49-4

Clometocillin

3116-76-5

Dicloxacillin

3485-14-1

Ciclacillin

3511-16-8

Hetacillin

3736-12-7

Levopropicillin

4697-36-3

Carbenicillin

4780-24-9

Isopropicillin

5250-39-5

Flucloxacillin

6011-39-8

Clemizolpenicillin

7009-88-3

Phenyracillin

10004-67-8

Amantocillin

15949-72-1

Prazocillin

17243-38-8

Azidocillin

22164-94-9

Suncillin

26552-51-2

Tifencillin

26774-90-3

Epicillin

27025-49-6

Carfecillin

34787-01-4

Ticarcillin

35531-88-5

Carindacillin

37091-66-0

Azlocillin

40966-79-8

Sarpicillin

41744-40-5

Sulbenicillin

47747-56-8

Talampicillin

50972-17-3

Bacampicillin

51154-48-4

Fibracillin

51481-65-3

Mezlocillin

53861-02-2

Oxetacillin

54340-65-7

Furbucillin

55530-41-1

Rotamicillin

55975-92-3

Pirbenicillin

56211-43-9

Tameticillin

61477-96-1

Piperacillin

63358-49-6

Aspoxicillin

63469-19-2

Apalcillin

66148-78-5

Temocillin

66327-51-3

Fuzlocillin

67337-44-4

Sarmoxicillin

69414-41-1

Piridicillin

76497-13-7

Sultamicillin

78186-33-1

Fumoxicillin

82509-56-6

Piroxicillin

86273-18-9

Lenampicillin

98048-07-8

Fomidacillin

151287-22-8

Tobicillin

29412080

57-92-1

Streptomycin

4480-58-4

Streptoniazid

11011-72-6

Bluensomycin

94554-99-1

Paldimycin

29413000

57-62-5

Chlortetracyclin

60-54-8

Tetracyclin

79-57-2

Oxytetracyclin

127-33-3

Demeclocyclin

564-25-0

Doxycyclin

751-97-3

Rolitetracyclin

808-26-4

Sancyclin

914-00-1

Metacyclin

987-02-0

Demecyclin

992-21-2

Lymecyclin

1110-80-1

Pipacyclin

1181-54-0

Clomocyclin

2013-58-3

Meclocyclin

4599-60-4

Penimepicyclin

5585-59-1

Nitrocyclin

5874-95-3

Amicyclin

10118-90-8

Minocyclin

15301-82-3

Pecocyclin

15590-00-8

Etamocyclin

15599-51-6

Apicyclin

16259-34-0

Penimocyclin

16545-11-2

Guamecyclin

31770-79-3

Meglucyclin

58298-92-3

Colimecyclin

220620-09-7

tigecycline

29414000

56-75-7

Chloramphenicol

847-25-6

Racefenicol

13838-08-9

Azidamfenicol

15318-45-3

Thiamphenicol

31342-36-6

Cloramfenicolpantotenat, zusammengesetzt

76639-94-6

Florfenicol

29415000

114-07-8

Erythromycin

527-75-3

Berythromycin

53066-26-5

Lexithromycin

62013-04-1

Dirithromycin

80214-83-1

Roxithromycin

81103-11-9

Clarithromycin

82664-20-8

Flurithromycin

84252-03-9

Erythromycinstinoprat

96128-89-1

Erythromycinacistrat

110480-13-2

idremcinal

29419000

0-00-0

Actagardin

0-00-0

Ardacin

0-00-0

ozogamicin

50-07-7

Mitomycin

50-59-9

Cefaloridin

50-76-0

Dactinomycin

53-79-2

Puromycin

59-01-8

Kanamycin

66-81-9

Cicloheximid

68-41-7

Cycloserin

113-73-5

Gramicidin S

115-02-6

Azaserin

119-04-0

Framycetin

125-65-5

Pleuromulin

126-07-8

Griseofulvin

153-61-7

Cefalotin

154-21-2

Lincomycin

303-81-1

Novobiocin

480-49-9

Filipin

580-74-5

Xantocillin

636-47-5

Stallimycin

801-52-5

Porfiromycin

859-07-4

Cefaloram

1018-71-9

Pyrrolnitrin

1066-17-7

Colistin

1391-41-9

Endomycin

1392-21-8

Kitasamycin

1393-87-9

Fusafungin

1394-02-1

Hachimycin

1397-89-3

Amphotericin B

1400-61-9

Nystatin

1401-69-0

Tylosin

1402-81-9

Ambomycin

1402-82-0

Amfomycin

1402-84-2

Antelmycin

1403-17-4

Candicidin

1403-47-0

Duazomycin

1403-66-3

Gentamicin

1403-71-0

Hamycin

1403-99-2

Mitogillin

1404-04-2

Neomycin

1404-08-6

Neutramycin

1404-15-5

Nogalamycin

1404-20-2

Peliomycin

1404-26-8

Polymyxin B

1404-48-4

Relomycin

1404-55-3

Ristocetin

1404-59-7

Rutamycin

1404-64-4

Sparsomycin

1404-74-6

Streptovarycin

1404-88-2

Tyrothricin

1404-90-6

Vancomycin

1405-00-1

Viridofulvin

1405-52-3

Sulfomyxin

1405-87-4

Bacitracin

1405-97-6

Gramicidin

1407-05-2

Methocidin

1695-77-8

Spectinomycin

2750-76-7

Rifamid

2751-09-9

Troleandomycin

3577-01-3

Cefaloglycin

3922-90-5

Oleandomycin

3930-19-6

Rufocromomycin

4117-65-1

Aspartocin

4434-05-3

Cumamycin

4564-87-8

Carbomycin

4696-76-8

Bekanamycin

4803-27-4

Antramycin

5575-21-3

Cefalonium

6990-06-3

Fusidinsäure

6998-60-3

Rifamycin

7542-37-2

Paromomycin

7644-67-9

Azotomycin

7681-93-8

Natamycin

8025-81-8

Spiramycin

8052-16-2

Cactinomycin

9014-02-2

Zinostatin

10118-85-1

Lidimycin

10206-21-0

Cefacetril

11003-38-6

Capreomycin

11006-70-5

Olivomycin

11006-76-1

Pristinamycin

11006-76-1

Virginiamycin

11006-76-1

Mikamycin

11006-76-1

Ostreogrycin

11014-70-3

Levorin

11015-37-5

Bambermycin

11029-70-2

Heliomycin

11033-34-4

Steffimycin

11043-99-5

Mitomalcin

11048-13-8

Nebramycin

11048-15-0

Kalafungin

11051-71-1

Avilamycin

11056-06-7

Bleomycin

11056-09-0

Ranimycin

11056-11-4

Biniramycin

11056-12-5

Cirolemycin

11056-14-7

Mitocarcin

11056-15-8

Mitosper

11056-16-9

Nifungin

11096-49-4

Partricin

11115-82-5

Enramycin

11121-32-7

Mepartricin

12650-69-0

Mupirocin

12772-35-9

Butirosin

13058-67-8

Lucimycin

13292-46-1

Rifampicin

14289-25-9

Diproleandomycin

15686-71-2

Cefalexin

16846-24-5

Josamycin

17090-79-8

Monensin

18323-44-9

Clindamycin

18378-89-7

Plicamycin

18883-66-4

Streptozocin

19504-77-9

Pecilocin

20830-81-3

Daunorubicin

21102-49-8

volpristin

21593-23-7

Cefapirin

22733-60-4

Siccanin

23110-15-8

Fumagillin

23155-02-4

Fosfomycin

23214-92-8

Doxorubicin

23477-98-7

Sedecamycin

24280-93-1

Mycophenolinsäure

25546-65-0

Ribostamycin

25953-19-9

Cefazolin

25999-31-9

Lasalocid

26631-90-3

Brobactam

26973-24-0

Ceftezol

27661-27-4

Benaxibin

28022-11-9

Megalomicin

30387-39-4

Colistimethatnatrium

31101-25-4

Mirincamycin

32385-11-8

Sisomicin

32886-97-8

Pivmecillinam

32887-01-7

Mecillinam

32986-56-4

Tobramycin

32988-50-4

Viomycin

33103-22-9

Enviomycin

34444-01-4

Cefamandol

34493-98-6

Dibekacin

35457-80-8

Midecamycin

35607-66-0

Cefoxitin

35775-82-7

Maridomycin

35834-26-5

Rosaramicin

36441-41-5

Lividomycin

36889-15-3

Betamicin

36920-48-6

Cefoxazol

37305-75-2

Actaplanin

37321-09-8

Apramycin

37332-99-3

Avoparcin

37517-28-5

Amikacin

37717-21-8

Flurocitabin

38129-37-2

Bicozamycin

38821-53-3

Cefradin

39685-31-9

Cefuracetim

41952-52-7

Cefcanel

47917-41-9

Primycin

50370-12-2

Cefadroxil

50846-45-2

Bacmecillinam

50935-04-1

Carubicin

50935-71-2

Mocimycin

51025-85-5

Arbekacin

51627-14-6

Cefatrizin

51627-20-4

Cefaparol

51762-05-1

Cefroxadin

52093-21-7

Micronomicin

52231-20-6

Cefrotil

53003-10-4

Salinomycin

53228-00-5

Cetocyclin

53994-73-3

Cefaclor

54083-22-6

Zorubicin

54182-61-5

Vistatolon

54182-65-9

Azalomycin

54818-11-0

Cefsumid

55134-13-9

Narasin

55268-75-2

Cefuroxim

55297-95-5

Tiamulin

55779-06-1

Astromicin

55870-64-9

Pentisomicin

56124-62-0

valrubicin

56187-47-4

Cefazedon

56283-74-0

Laidlomycin

56377-79-8

Nosiheptid

56391-56-1

Netilmicin

56420-45-2

Epirubicin

56592-32-6

Efrotomycin

56689-42-0

Repromicin

56796-20-4

Cefmetazol

57576-44-0

Aclarubicin

57847-69-5

Cefedrolor

58152-03-7

Isepamicin

58665-96-6

Cefazaflur

58857-02-6

Ambruticin

58944-73-3

Sinefungin

58957-92-9

Idarubicin

58970-76-6

Ubenimex

59733-86-7

Butikacin

59794-18-2

Paulomycin

59865-13-3

Ciclosporin

60925-61-3

Ceforanid

61036-62-2

Teicoplanin

61270-58-4

Cefonicid

61379-65-5

Rifapentin

61622-34-2

Cefotiam

62107-94-2

Plauracin

62587-73-9

Cefsulodin

62893-19-0

Cefoperazon

63521-85-7

Esorubicin

63527-52-6

Cefotaxim

64221-86-9

Imipenem

64314-52-9

Medorubicin

64952-97-2

Latamoxef

65052-63-3

Cefetamet

65057-90-1

Talisomycin

65085-01-0

Cefmenoxim

65195-55-3

Abamectin

65307-12-2

Cefetrizol

66211-92-5

Detorubicin

66474-36-0

Cefivitril

66508-53-0

Fosmidomycin

66887-96-5

Propikacin

68247-85-8

Peplomycin

68373-14-8

Sulbactam

68401-81-0

Ceftizoxim

69712-56-7

Cefotetan

69739-16-8

Cefodizim

70288-86-7

Ivermectin

70639-48-4

Etisomicin

70774-25-3

Leurubicin

70797-11-4

Cefpiramid

71048-88-9

Ceftioxid

71628-96-1

Menogaril

72496-41-4

Pirarubicin

72558-82-8

Ceftazidim

72559-06-9

Rifabutin

73384-59-5

Ceftriaxon

73684-69-2

Mirosamicin

74014-51-0

Rokitamycin

75481-73-1

Cefminox

76168-82-6

Ramoplanin

76470-66-1

Loracarbef

76610-84-9

Cefbuperazon

77360-52-2

Ceftiolen

78110-38-0

Aztreonam

79350-37-1

Cefixim

79404-91-4

Cilofungin

79548-73-5

Pirlimycin

80195-36-4

Cefdaloxim

80210-62-4

Cefpodoxim

80370-57-6

Ceftiofur

80621-81-4

Rifaximin

82219-78-1

Cefuzonam

82547-58-8

Cefteram

83905-01-5

Azithromycin

84845-57-8

Ritipenem

84878-61-5

Maduramicin

84880-03-5

Cefpimizol

84957-29-9

Cefpirom

84957-30-2

Cefchinom

87638-04-8

Carumonam

87726-17-8

Panipenem

88040-23-7

Cefepim

88669-04-9

Trospectomycin

89786-04-9

Tazobactam

90850-05-8

Gloximonam

90898-90-1

Oximonam

91832-40-5

Cefdinir

92665-29-7

Cefprozil

94168-98-6

Rifametan

96036-03-2

Meropenem

96497-67-5

Rodorubicin

97068-30-9

Elsamitrucin

97275-40-6

Cefcaneldaloxat

97519-39-6

Ceftibuten

99665-00-6

Flomoxef

101312-92-9

Valnemulin

102130-84-7

Nemadectin

102507-71-1

Tigemonam

103060-53-3

Daptomycin

103238-57-9

Cefempidon

104145-95-1

Cefditoren

105239-91-6

Cefclidin

106560-14-9

Faropenem

107452-79-9

Cefmepidiumchlorid

108050-54-0

Tilmicosin

108319-07-9

Pirazmonam

108852-90-0

Nemorubicin

109545-84-8

evernimicin

110267-81-7

Amrubicin

113102-19-5

Rifamexil

113167-61-6

Terdecamycin

113359-04-9

Cefozopran

113378-31-7

Semduramicin

114451-30-8

Ganefromycin

116853-25-9

Cefluprenam

117211-03-7

Cefetecol

117704-25-3

Doramectin

119673-08-4

becatecarin

120138-50-3

Chinupristin

120410-24-4

Biapenem

120788-07-0

Sulopenem

121584-18-7

Valspodar

122173-74-4

Mideplanin

122841-10-5

Cefoselis

123997-26-2

Eprinomectin

127785-64-2

Basifungin

129639-79-8

Abafungin

129791-92-0

Rifalazil

135821-54-4

Ceftizoxim Alapivoxil

135889-00-8

Cefcapen

140128-74-1

cefmatilen

140637-86-1

galarubicin

148016-81-3

doripenem

149951-16-6

Lenapenem

152044-54-7

patupilone

153832-46-3

Ertapenem

156131-91-8

Dimadectin

156769-21-0

Sanfetrinem

159445-62-2

Orientiparcin

161715-24-8

tebipenem pivoxil (tebipenem)

162808-62-0

Caspofungin

166663-25-8

anidulafungin

171047-47-5

ladirubicin

171099-57-3

oritavancin

171500-79-1

dalbavancin

173838-31-8

Telithromycin

193811-33-5

tacapenem

205110-48-1

cethromycin

209467-52-7

ceftobiprole

211100-13-9

sabarubicin

217500-96-4 tulathromycin A + 280755-12-6 tulath. B

Tulathromycin

219989-84-1

ixabepilone

224452-66-8

retapamulin

234096-34-5

cefovecin

235114-32-6

micafungin

371918-51-3 (component A3), 371918-44-4 (component A4)

latidectin

372151-71-8

telavancin

376653-43-9

ceftobiprole medocaril

29420000

16037-91-5

Natriumstibogluconat

30012010

123774-72-1

Sargramostim

134088-74-7

Nartograstim

135968-09-1

Lenograstim

30012090

83712-60-1

Defibrotid

99283-10-0

Molgramostim

121181-53-1

Filgrastim

121547-04-4

Mirimostim

127757-91-9

Regramostim

30019091

9005-49-6

Heparinnatrium

30019098

54182-59-1

Sulglicotid

120993-53-5

Desirudin

300210

9008-11-1

Interferon beta

9008-11-1

Interferon gamma

9008-11-1

Interferon alfa

118390-30-0

Interferon alfacon-1

30021010

137487-62-8

Alvirceptsudotox

30021091

0-00-0

Hemoglobinglutamer

0-00-0

Biciromab

0-00-0

Dorlimomab aritox

0-00-0

anatumomab mafenatox

0-00-0

epitumomab

0-00-0

Muromonab-CD3

0-00-0

Sevirumab

0-00-0

Tuvirumab

0-00-0

ziralimumab

9000-94-6

Antithrombin III, menschlich

117305-33-6

Telimomabaritox

126132-83-0

Imciromab

127757-92-0

Maslimomab

138661-01-5

Nebacumab

141410-98-2

Edobacomab

141483-72-9

Zolimomabaritox

142864-19-5

Enlimomab

143653-53-6

Abciximab

144058-40-2

Satumomab

145832-33-3

Detumomab

147191-91-1

Priliximab

148189-70-2

Votumumab

150631-27-9

Nacolomabtafenatox

151763-64-3

Capromab

152923-56-3

Daclizumab

152981-31-2

Inolimomab

153101-26-9

Regavirumab

154361-48-5

Arcitumomab

156227-98-4

Afelimomab

156586-89-9

Edrecolomab

156586-90-2

Cedelizumab

156586-92-4

Altumomab

158318-63-9

Bectumomab

159445-64-4

Odulimomab

162774-06-3

Nerelimomab

166089-32-3

Lintuzumab

167747-19-5

Sulesomab

167747-20-8

Felvizumab

167816-91-3

Faralimomab

169802-84-0

Enlimomab Pegol

170277-31-3

Infliximab

171656-50-1

Igovomab

174722-30-6

Keliximab

174722-31-7

Rituximab

179045-86-4

Basiliximab

180288-69-1

Trastuzumab

182912-58-9

Clenoliximab

188039-54-5

palivizumab

189261-10-7

natalizumab

192391-48-3

tositumomab

195158-85-1

vepalimomab

195189-17-4

minretumomab

196078-29-2

mepolizumab

197099-66-4

rovelizumab

197462-97-8

hemoglobin raffimer

202833-07-6

morolimumab

202833-08-7

atorolimumab

205923-56-4

cetuximab

205923-57-5

epratuzumab

206181-63-7

ibritumomab tiuxetan

211323-03-4

erlizumab

213327-37-8

oregovomab

214559-60-1

bivatuzumab

214745-43-4

efalizumab

216503-57-0

alemtuzumab

216503-58-1

mitumomab

216669-97-5

sibrotuzumab

216974-75-3

bevacizumab

219649-07-7

labetuzumab

219685-50-4

eculizumab

219685-93-5

pexelizumab

219716-33-3

visilizumab

220578-59-6

gemtuzumab

220651-94-5

ruplizumab

235428-87-2

taplitumomab paptox

241473-69-8

reslizumab

242138-07-4

omalizumab

244096-20-6

gavilimomab

250242-54-7

lemalesomab

252662-47-8

toralizumab

263547-71-3

epitumomab cituxetan

267227-08-7

apolizumab

272780-74-2

metelimumab

285985-06-0

lerdelimumab

288392-69-8

siplizumab

292819-64-8

ecromeximab

299423-37-3

teneliximab

326859-36-3

fontolizumab

331243-22-2

pascolizumab

331731-18-1

adalimumab

336801-86-6

vapaliximab

339177-26-3

panitumumab

339186-68-4

matuzumab

347396-82-1

ranibizumab

356547-88-1

belimumab

357613-77-5

galiximab

357613-86-6

lumiliximab

375348-49-5

bertilimumab

375823-41-9

tocilizumab

380610-22-0

talizumab

380610-27-5

pertuzumab

395639-53-9

aselizumab

400010-39-1

cantuzumab mertansine

428863-50-7

certolizumab pegol

468715-71-1

elsilimomab

476181-74-5

golimumab

499212-74-7

pritumumab

502496-16-4

urtoxazumab

503605-66-1

adecatumumab

509077-98-9

catumaxomab

509077-99-0

ertumaxomab

521079-87-8

tefibazumab

537694-98-7

besilesomab

558480-40-3

volociximab

565451-13-0

raxibacumab

569658-79-3

libivirumab

569658-80-6

exbivirumab

595566-61-3

pagibaximab

635715-01-4

inotuzumab ozogamicin

648895-38-9

bapineuzumab

652153-01-0

zanolimumab

658052-09-6

mapatumumab

667901-13-5

zalutumumab

679818-59-8

ofatumumab

30021095

0-00-0

Fibrin, menschlich

0-00-0

Moroctocog alfa

98530-76-8

Drotrecogin alfa (aktiviert)

102786-61-8

Eptacog alfa (aktiviert)

112721-39-8

Pifonakin

113478-33-4

Nonacog alfa

124146-64-1

Mobenakin

137463-76-4

Milodistim

139076-62-3

Octocog alfa

142261-03-8

Hemoglobin crosfumaril

142298-00-8

Emoctakin

143090-92-0

Anakinra

143631-61-2

Atexakin alfa

145941-26-0

Oprelvekin

148363-16-0

Epoetin omega

148637-05-2

Cilmostim

148641-02-5

Muplestim

148883-56-1

Tifacogin

149824-15-7

ilodecakin

154248-96-1

Iroplact

154725-65-2

Epoetin epsilon

156679-34-4

Lenercept

161753-30-6

Daniplestim

163545-26-4

ancestim

166089-33-4

Nagrestipen

185243-69-0

Etanercept

187348-17-0

edodekin alfa

207137-56-2

binetrakin

209810-58-2

Darbepoetin alfa

222535-22-0

alefacept

244130-01-6

mirostipen

246861-96-1

garnocestim

261356-80-3

Epoetin delta

332348-12-6

abatacept

465540-87-8

taneptacogin alfa

479198-61-3

iboctadekin

604802-70-2

epoetin zeta

706808-37-9

belatacept

30021099

0-00-0

Fibrin, vom Rind

84720-88-7

antithrombin alfa

141752-91-2

Pegaldesleukin

30029090

0-00-0

Tendamistat

223577-45-5

aviscumine

372075-36-0

cintredekin besudotox

30032000

123760-07-6

Zinostatinstimalamer

30033100

8049-62-5

Insulinzinksuspension (krystallin)

8049-62-5

zusammengesetzte Insulinzinksuspension

8049-62-5

Insulinzinksuspension (amorph)

8052-74-2

Isophaninsulin

8063-29-4

Zweiphasen-Insulininjektion

30033900

0-00-0

Plusonermin

8049-55-6

Corticotropinzinkhydroxid

30034000

8012-34-8

Mercurophyllin

8069-64-5

Merallurid

60135-06-0

Mercumatilinnatrium

30039010

8002-90-2

Chiniofon

30039090

0-00-0

Fuladectin

5779-59-9

Alazanintriclofenat

8026-10-6

Natriumchloridzusammensetzungslösung

8026-79-7

Natriumlactatzusammensetzungslösung

8031-09-2

Natriummorrhuat

9014-67-9

Aloxiprin

12040-73-2

Sucralox

12182-48-8

Glucalox

13051-01-9

Carbazochromsalicylat

66813-51-2

Alexitolnatrium

300431

9004-10-8

Neutralinsulininjektion

9004-17-5

Protaminzinkinsulininjektion

9004-21-1

Globinzinkinsulininjektion

32030010

547-17-1

Xantofylpalmitat

32041200

3861-73-2

Anazolennatrium

15722-48-2

Olsalazin

32041300

92-31-9

Toloniumchlorid

548-62-9

Methylrosaniliniumchlorid

7232-51-1

Pararosanilinembonat

32041900

7235-40-7

Betacaroten

32049000

1461-15-0

Oftascein

34021200

8001-54-5

Benzalkoniumchlorid

34021300

104-31-4

Benzonatat

9002-92-0

Lauromacrogol 400

9002-93-1

Octoxinol

9003-11-6

Poloxamer

9003-11-6

Poloxalen

9004-95-9

Cetomacrogol 1000

9005-64-5

Polysorbat 21

9005-64-5

Polysorbat 20

9005-65-6

Polysorbat 80

9005-65-6

Polysorbat 81

9005-66-7

Polysorbat 40

9005-67-8

Polysorbat 60

9005-67-8

Polysorbat 61

9005-70-3

Polysorbat 85

9009-51-2

Polysorbat 8

9016-45-9

Nonoxinol

9017-37-2

Polysorbat 1

57821-32-6

Menfegol

154362-61-5

Polysorbat 120

35040090

9009-65-8

Protaminsulfat

35079090

0-00-0

eufauserase

9000-99-1

Brinase

9001-00-7

Bromelaine

9001-01-8

Kallidinogenase

9001-09-6

Chymopapain

9001-54-1

Hyaluronidase

9001-62-1

Rizolipase

9001-74-5

Penicillinase

9002-01-1

Streptokinase

9002-04-4

Thrombin, von Rindern

9004-07-3

Chymotrypsin

9004-09-5

Fibrinolysin (menschlich)

9016-01-7

Orgotein

9031-11-2

Tilactase

9039-53-6

Urokinase

9039-61-6

Batroxobin

9046-56-4

Ancrod

9074-07-1

Promelase

9074-87-7

glucarpidase

12211-28-8

Sutilains

37312-62-2

Serrapeptase

37326-33-3

Hyalosidase

37340-82-2

Streptodornase

50936-59-9

idursulfase (idusulfase)

51899-01-5

Ocrase

63551-77-9

Sfericase

81669-57-0

Anistreplase

99149-95-8

Saruplase

99821-44-0

Nasaruplase

99821-47-3

Urokinase alfa

104138-64-9

Agalsidase alfa

104138-64-9

Agalsidase beta

105857-23-6

Alteplase

110294-55-8

Sudismase

120608-46-0

Duteplase

130167-69-0

Pegaspargase

131081-40-8

Silteplase

133652-38-7

Reteplase

134774-45-1

Rasburicase

136653-69-5

nasaruplase beta

143003-46-7

Alglucerase

143831-71-4

Dornase alfa

145137-38-8

desmoteplase

149394-67-2

Ledismase

151912-11-7

amediplase

151912-42-4

Pamiteplase

154248-97-2

Imiglucerase

155773-57-2

Pegorgotein

156616-23-8

Monteplase

159445-63-3

Nateplase

191588-94-0

Tenecteplase

196488-72-9

ranpirnase

208576-22-1

epafipase

210589-09-6

Laronidase

259074-76-5

alfimeprase

420784-05-0

alglucosidase alfa

552858-79-4

Galsulfase

38089410

505-86-2

Cetrimid

38249064

8063-24-9

Acriflaviniumchlorid

87806-31-3

Porfimernatrium

38249097

1338-39-2

Sorbitanlaurat

1338-41-6

Sorbitanstearat

1338-43-8

Sorbitanoleat

8007-43-0

Sorbitansequioleat

26266-57-9

Sorbitanpalmitat

26658-19-5

Sorbitantristearat

107667-60-7

Polaprezinc

39019090

25053-27-4

Natriumapolat

39029090

71251-04-2

Surfomer

39059990

9003-39-8

Povidon

9003-39-8

Crospovidon

39069090

9003-97-8

Polycarbophil

246527-99-1

mureletecan

39071000

54531-52-1

Polybenzarsol

390720

9005-71-4

Polysorbat 65

39072021

0-00-0

pegaptanib

187139-68-0

pegacaristim

198153-51-4

Peginterferon alfa-2a

204565-76-4

pegnartograstim

208265-92-3

Pegfilgrastim

215647-85-1

Peginterferon alfa-2b

330988-75-5

pegsunercept

39072099

186638-10-8

Pegmusirudin

39073000

9003-23-0

Polyetaden

390799

26009-03-0

Polyglycolinsäure

39079919

41706-81-4

Poliglecapron

39089000

263351-82-2

paclitaxel poliglumex

39091000

9011-05-6

Polynoxylin

39094000

101418-00-2

Policresulen

391190

75345-27-6

Polidroniumchlorid

39119019

31512-74-0

Polixetoniumchlorid

95522-45-5

Colestilan

39119099

28210-41-5

tolevamer

29535-27-1

Maletamer

32289-58-0

Polihexanid

41385-14-2

Leuciglumer

52757-95-6

Sevelamer

54063-44-4

Ferropolimaler

56959-18-3

Glusoferron

82230-03-3

Carbetimer

90409-78-2

Polifeprosan

182815-43-6

Colesevelam

39123100

9000-11-7

Croscarmellose

39123980

0-00-0

Celucloral

9004-67-5

Methylcellulose

39129010

9004-36-8

Cellaburat

9004-38-0

Cellacefat

39139000

0-00-0

Certoparinnatrium

0-00-0

Minolteparinnatrium

0-00-0

Nadroparincalcium

0-00-0

Parnaparinnatrium

0-00-0

Pentosanpolysulfatnatrium

0-00-0

Reviparinnatrium

0-00-0

Tinzaparinnatrium

8063-26-1

Dextriferron

9004-54-0

Dextran

9012-76-4

Poliglusam

9015-56-9

Polygelin

9015-73-0

Colextran

9041-08-1

deligoparin sodium

9041-08-1

Enoxaparinnatrium

9041-08-1

Ardeparinnatrium

9041-08-1

Dalteparinnatrium

9050-67-3

Sizofiran

37209-31-7

Detralfat

39464-87-4

Betasizofiran

53973-98-1

Poligeenan

56087-11-7

Dextranomer

57459-72-0

Suleparoidnatrium

57680-55-4

Gleptoferron

57821-29-1

Sulodexid

64440-87-5

Cideferron

83513-48-8

Danaparoidnatrium

110042-95-0

Acemannan

329306-27-6

livaraparin calcium

39140000

11041-12-6

Colestyramin

50925-79-6

Colestipol

54182-62-6

Polacrilin

56227-39-5

Polidexidsulfat

ANHANG 4

Präfixe und Suffixe können miteinander kombiniert werden (z. B. Hydrochloridphosphat). Es können vervielfältigende Präfixe, wie z. B. Bi-, Bis-, Di-, Hemi-, Hepta-, Hexa-, Mono-, Penta-, Sesqui-, Tetra-, Tri-, Tris- usw. vorangestellt werden (z. B. Diacetat). In gleicher Weise können Synonyme und systematische Bezeichnungen verwendet werden. INN sind die internationalen Freinamen für Arzneimittel der Weltgesundheitsorganisation (International Nonproprietary Names for pharmaceutical substances, World Health Organization). INNRG sind die im Verzeichnis „International Nonproprietary Names (INN) for pharmaceutical substances, Names for radicals & groups, comprehensive list 2004” aufgeführten Radikale und Gruppen. INNCN sind die im Verzeichnis „International Nonproprietary Names (INN) for pharmaceutical substances, Names for radicals & groups, comprehensive list 2004” aufgeführten chemischen oder systematischen Bezeichnungen.

Gebräuchliches Präfix oder Suffix

Synonyme

Abweichende systematische Bezeichnung

Acefurat (INNRG)

Acetat (Ester), Furan-2-carboxylat (Ester) (INNCN)

Aceglumat (INNRG)

rac-Hydrogen-N-acetylglutamat (INNCN)

Aceponat (INNRG)

Acetat (Ester), Propanoat (Ester) (INNCN)

Acetat

Acetofenid

Acetophenid

1-Phenylethan-1,1-diylbis(oxy)

Acetonid (INNRG)

Propan-2,2-diylbis(oxy) (INNCN)

1-Acetoxyethyl

1-(Acetyloxy)ethyl

Aceturat (INNRG)

N-Acetylglycinat (INNCN)

Acetylsalicylat

2-(Acetyloxy)benzoat

Acibutat (INNRG)

Acetat (Ester), 2-Methylpropanoat (Ester) (INNCN)

Acistrat (INNRG)

Acetat (Ester), Octadecanoat (Ester) (INNCN)

Acoxil (INNRG)

(Acetyloxy)methyl (INNCN)

Adipat

Hexandioat

Alfoscerat (INNRG)

(2R)-2,3-Dihydroxypropylhydrogenphosphat (INNCN)

Alideximer (INNRG)

Poly([oxy(2-hydroxyethan-1,1-diyl)]{oxy[1-(hydroxymethyl)ethan-1,2-diyl]}), teilweise O-verethert, die Carboxymethylgruppen und einige Carboxygruppen über Amide mit dem Tetrapeptidrest (Glycylglycyl-L-phenylalanylglycyl) (INNCN) verbunden

Allyl

Prop-2-en-1-yl

Allylbromid

Allylobromid

N-Allyl, Bromid (Salz)

Allyliodid

Allyloiodid

N-Allyl, Iodid (Salz)

Aluminium

4-Aminosalicylat

Aminosalicylat

2-Hydroxy-4-aminobenzoat

Ammonium

Amsonat (INNRG)

2,2'-Ethen-1,2-diylbis(5-aminobenzol-1-sulfonat) (INNCN)

Anisatil (INNRG)

2-(4-Methoxyphenyl)-2-oxoethyl (INNCN)

Antipyrat

Arbamel (INNRG)

2-(Dimethylamino)-2-oxoethyl (INNCN)

Argin (INNRG)

30Bα-L-Arginin-30Bβ-L-arginin (INNCN)

Arginin (INN)

Aritox (INNRG)

Ricin A-Kette-MAB-Immunotoxin (INNCN)

Ascorbat

Aspart (INNRG)

28B-L-Asparaginsäure- (INNCN)

Aspartat

Axetil (INNRG)

rac-1-(Acetyloxy)ethyl (INNCN)

Barbiturat

2,4,6(1H,3H,5H)-Pyrimidintrion

Benetonid (INNRG)

N-Benzoyl-2-methyl-β-alanin (Ester), Acetonid (INNCN)

Benzathin

N,N'-Dibenzylethylendiammonium

Benzoacetat

Benzoat (INNRG)

Benzyl

Benzylbromid

Benzylobromid

N-Benzyl, Bromid (Salz)

Benzyliodid

Benzyloiodid

N-Benzyl, Iodid (Salz)

Besilat (INNRG)

Besylat

Benzolsulfonat (INNCN), Benzolsulphonat

Bezomil (INNRG)

(Benzoyloxy)methyl (INNCN)

Bismut

Borat

Bromid (INNRG)

Buciclat (INNRG)

trans-4-Butylcyclohexancarboxylat (INNCN)

Bunapsilat (INNRG)

3,7-Di-tert-butylnaphthalin-1,5-disulfonat (INNCN)

Buteprat (INNRG)

Butyrat (Ester), Propionat (Ester) (INNCN)

Butyl

tert-Butyl

t-Butyl, tertiäres Butyl

Butylbromid

Butylobromid

N-Butyl, Bromid (Salz)

tert-Butylester

t-Butylester, tertiärer Butylester

Butylester

Butyrat

Butylat

Butanoat

Calcium

Camphorat

1,2,2-Trimethyl-1,3-cyclopentandicarboxylat

Camsilat (INNRG)

Camsylat, Camphersulfonat, Camphersulphonat, R-Camphersulfonat, R-Camphersulphonat, S-Camphersulfonat, S-Camphersulphonat, Campher-10-sulfonat, Campher-10-sulphonat, Campher-10-sulfonsäure

(7,7-Dimethyl-2-oxobicyclo[2.2.1]heptan-1-yl)methansulfonat (INNCN)

Caproat (INNRG)

Hexanoat (INNCN)

Carbamat

Carbesilat (INNRG)

4-Sulfobenzoat (INNCN)

Carbonat

Chlorid (INNRG)

Cholin

(2-Hydroxyethyl)trimethylammonium

Ciclotat (INNRG)

Cyclotat

4-Methylbicyclo[2.2.2]oct-2-en-1-carboxylat (INNCN)

Cilexetil (INNRG)

rac-1-{[(Cyclohexyloxy)carbonyl]oxy}ethyl (INNCN)

Cinnamat

3-Phenylprop-2-enoat

Cipionat (INNRG)

Cypionat, Cyclopentanpropionat

3-Cyclopentylpropanoat (INNCN), 3-Cyclopentylpropionat

Citrat

2-Hydroxypropan-1,2,3-tricarboxylat

Cituxetan (INNRG)

N-(4-{2(RS)-2-[Bis(carboxymethyl)amino)]-3-({2-[bis(carboxymethyl) = amino]ethyl}(carboxymethyl)amino)propyl}phenyl)thiocarbamoyl (INNCN)

Clofibrol (INNRG)

2-(4-Chlorophenoxy)-2-methylpropyl (INNCN)

Closilat (INNRG)

Closylat, p-Chlorobenzolsulfonat, p-Chlorobenzolsulphonat, Chlorbenzolsulfonat

4-Chlorobenzol-1-sulfonat (INNCN), 4-Chlorobenzolsulfonat

Crobefat (INNRG)

rac-{3-[(3E)-4-Methoxybenzyliden]-2-(4-methoxyphenyl)chroman-6-yl phosphat(2-)} (INNCN)

Cromacat (INNRG)

2-[(6-Hydroxy-4-methyl-2-oxo-2H-chromen-7yl)oxy]acetat (INNCN)

Cromesilat (INNRG)

(6,7-Dihydroxy-2-oxo-2H-chromen-4-yl)methanesulfonat (INNCN)

Crosfumaril (INNRG)

(2E)-But-2-endioyl (INNCN)

Cyclamat (INNRG)

N-Cyclohexylsulfamat, N-Cyclohexylsulphamat

Cyclohexylsulfamat (INNCN)

Cyclohexylamin

Cyclohexylammonium

Cyclohexylpropionat

Cyclohexanpropionat

Cyclohexylpropanoat

Daloxat (INNRG)

L-Alaninat (Ester), (5-Methyl-2-oxo-1,3-dioxol-4-yl)methyl (INNCN)

Daropat (INNRG)

Dapropat

3-(Dimethylamino)propanoat (INNCN)

Deanil (INNRG)

2-(Dimethylamino)ethyl (INNCN)

Decanoat

Decil (INNRG)

Decyl (INNCN)

Defalan (INNRG)

Des-1B-L-phenylalanin-Insulin (INNCN)

Detemir (INNRG)

Tetradecanoyl (INNCN)

Dibudinat (INNRG)

2,6-Di-tert-butylnaphthalin-1,5-disulfonat (INNCN)

Dibunat (INNRG)

2,6-Di-tert-butylnaphthalin-1-sulfonat (INNCN)

Dicibat (INNRG)

Dicyclohexylmethylcarbonat (INNCN)

Dicyclohexylamin

Dicyclohexylammonium

Diethylamin

Diethylammonium

Diftitox (INNRG)

N-L-Methionyl-387-L-histidin-388-L-alanin-1-388-Toxin (Corynebacterium diphtheriae Stamm C7) (388-2')-Protein (INNCN)

Digolil (INNRG)

2-(2-Hydroxyethoxy)ethyl (INNCN)

Dihydroxybenzoat

N,N-Dimethyl-β-alanin

N,N-Dimethyl-beta-alanin

Dinitrobenzoat

Diolamin (INNRG)

Diethanolamin

2,2’-Azanediyldiethanol (INNCN)

Disulfid

Disulphid

Docosil (INNRG)

Docosyl (INNCN)

Dofosfat (INNRG)

Octadecylhydrogenphosphat (INNCN)

Ecamat (INNRG)

N-Ethylcarbamat (INNCN)

Edamin (INNRG)

Ethan-1,2-diamin (INNCN)

Edisilat (INNRG)

Edisylat, 1,2-Ethandisulfonat, 1,2-Ethandisulphonat

Ethan-1,2-disulfonat (INNCN)

Eisen(II)-

Ferro-

Eisenchlorid

Embonat (INNRG)

Pamoat, 4,4'-Methylenbis(3-hydroxy-2-naphthoat)

4,4'-Methylenbis(3-hydroxynaphthalin-2-carboxylat) (INNCN)

Enantat (INNRG)

Enanthat

Heptanoat (INNCN)

Enbutat (INNRG)

Acetat (Ester), Butanoat (Ester) (INNCN)

Epolamin (INNRG)

1-Pyrrolidinethanol

2-(Pyrrolidin-1-yl)ethanol (INNCN)

Erbumin (INNRG)

tert-Butylamin, t-Butylamin, tertiäres Butylamin

2-Methylpropan-2-amin (INNCN)

Esilat (INNRG)

Esylat, Ethansulfonat, Ethansulphonat

Ethansulfonat (INNCN)

Estolat (INNRG)

Propionatdodecylsulfat, Propionatdodecylsulphat, Propionatlaurylsulfat, Propionatlaurylsulphat

Propanoat (Ester), Dodecylsulfat (Salz) (INNCN)

Etabonat (INNRG)

Ethylcarbonat (INNCN)

Ethyl

Ethylamin

Ethylammonium

Ethylbromid

Ethobromid

N-Ethyl, Bromid (Salz)

Ethylenantat

Ethylheptanoat

Ethylendiamin

Ethan-1,2-diamin

Ethylester

Ethylhexanoat

Ethyliodid

Ethyloiodid

N-Ethyl, Iodid (Salz)

Ethylsuccinat

Etilsulfat (INNRG)

Ethylsulfat

Ethylsulfat (INNCN)

Farnesil (INNRG)

(2E,6E)-3,7,11-Trimethyldodeca-2,6,10-trien-1-yl (INNCN)

Fendizoat (INNRG)

2-(6-Hydroxybiphenyl-3-carbonyl)benzoat (INNCN)

Fluorid

Fluorosulfonat

Fluorosulphonat

Format

Fosfatex

Fostedat (INNRG)

Tetradecylhydrogenphosphat (INNCN)

Fumarat

(2E)-But-2-endioat

Furetonid (INNRG)

1-Benzofuran-2-carboxylat (Ester), Propan-2,2-diylbis(oxy) (INNCN)

Furoat

Furan-2(oder 3)-carboxylat

Fusidat

Gadolinium

Gamolenat (INNRG)

(6Z,9Z,12Z)-Octadeca-6,9,12-trienoat (INNCN)

Glargin (INNRG)

21A-Glycin-30Bα-L-arginin-30Bβ-L-arginin (INNCN)

Glucarat

Saccharat

(2R,3S,4S,5S)-2,3,4,5-Tetrahydroxyhexandioat, D-Glucarat

Gluceptat (INNRG)

Glucoheptonat

D-Glycero-D-gulo-heptonat (INNCN)

Gluconat

Glucosid

Glulisin (INNRG)

3B-L-Lysin,29B-L-glutaminsäure (INNCN)

Glutamer (INNRG)

Glutaraldehydpolymer (INNCN)

Glycolat

Hydroxyacetat

Glyoxylat

Oxoacetat

Gold

Guacil (INNRG)

2-Methoxyphenyl (INNCN)

Guanidin

Hemisuccinat (INNRG)

Hydrogensuccinat

Hydrogenbutandioat (INNCN)

Hexacetonid (INNRG)

3,3-Dimethylbutanoat (Ester), Propan-2,2-diylbis(oxy) (INNCN)

Hibenzat (INNRG)

Hybenzat

4-(4-Hydroxybenzoyl)benzoat (INNCN)

Hippurat

N-Benzoylglycinsalz

Hyclat (INNRG)

Ethanol — Hydrochlorid — Wasser (0,5/1/0,5) (INNCN)

Hydrat

Hydrobromid

Bromwasserstoff

Hydrochlorid

Chlorwasserstoff

Hydrogen

Wasserstoff

Hydroxid

Hydroxybenzoat

2-(4-Hydroxybenzoyl)benzoat

o-(4-Hydroxybenzoyl)benzoat

Hydroxynaphtoat (INNRG)

Hydroxynaphthoat

3-Hydroxynaphthalin-2-carboxylat (INNCN)

Iod-131

Iodid (INNRG)

Isetionat (INNRG)

Isethionat, 2-Hydroxyethansulfonat, 2-Hydroxyethansulphonat

2-Hydroxyethan-1-sulfonat (INNCN)

Isobutyrat

2-Methylpropanoat

Isocaproat

4-Methylpentanoat

Isonicotinat

Pyridin-4-carboxylat

Isophthalat

Benzol-1,3-dicarboxylat

Isopropionat

Isopropyl

Propan-2-yl

Kalium (INNRG)

Kalium (INNCN)

Lactat

2-Hydroxypropanoat

Lactobionat

4-O-(β-D-Galactopyranosyl)-D-gluconat

Laurat (INNRG)

Dodecanoat (INNCN)

Lauril (INNRG)

Lauryl

Dodecyl (INNCN)

Laurilsulfat (INNRG)

Laurilsulfat, Laurilsulphat, Laurylsulfat, Laurylsulphat, Laurilsulphat, Laurylsulfat

Dodecylsulfat (INNCN)

Levulinat

4-Oxopentanoat

Lisetil (INNRG)

L-Lysinat (Ester), Diethyl (Ester) (INNCN)

Lisicol (INNRG)

{N-[(5S)-5-Carboxy-5-(3α,7α,12α-trihydroxy-5β-cholan-24-amido)pentyl]carbamothioyl}amino (INNCN)

Lispro (INNRG)

28B-L-Lysin-29B-L-prolin (INNCN)

Lithium

Lutetium

Lysinat

Lysin (INN)

Mafenatox (INNRG)

Enterotoxin A (227-Alanin) (Staphylococcus aureus) (INNCN)

Magnesium

Malat

Hydroxybutandioat

Maleat

(Z)-But-2-enoat

Malonat

Propandioat

Mandelat

2-Hydroxy-2-phenylacetat, α-Hydroxybenzolacetat

Medoxomil (INNRG)

(5-Methyl-2-oxo-1,3-dioxol-4-yl)methyl (INNCN)

Megallat (INNRG)

3,4,5-Trimethoxybenzoat (INNCN)

Meglumin (INN)

N-Methylglucamin

1-Deoxy-1-methylamino-D-glucitol

Merpentan (INNRG)

{N,N’-[1-(3-Oxopropyl)ethan-1,2-diyl]bis(2-sulfanylacetamidato)}(4-) (INNCN)

Mertansin (INNRG)

Tetrakis{(4RS)-4[(3-{[(1S)-2-{[(1S,2R,3S,5S,6S,16E,18E,20R,21S)-11-chloro-21-hydroxy-12,20-dimethoxy-2,5,9,16-tetramethyl-8,23-dioxo-4,24-dioxa-9,22-diazatetracyclo[19.3.1.110,14.03,5]hexacosa-10,12,14(26),16,18-pentaen-6-yl]oxy}-1-methyl-2-oxoethyl]methylamino}-3-oxopropyl)disulfanyl]pentanoyl} (INNCN)

Mesilat (INNRG)

Mesylat, Methansulfonat, Methansulphonat

Methansulfonat (INNCN)

Metembonat (INNRG)

4,4'-Methylenbis(3-methoxynaphthalin-2-carboxylat) (INNCN)

Methonitrat (INNRG)

N-Methyl, Nitrat (Salz) (INNCN)

Methylbromid (INNRG)

Methobromid

N-Methyl, Bromid (Salz) (INNCN)

Methylendisalicylat

Methylenbis(2-hydroxybenzoat)

Methylester

Metilsulfat (INNRG)

Metilsulphat, Methylsulfat, Methylsulphat

Methylsulfat (INNCN)

Metiodid (INNRG)

Methyliodid

N-Methyl, Iodid (Salz) (INNCN)

Mofetil (INNRG)

2-(Morpholin-4-yl)ethyl (INNCN)

Mucat

Galactarat, meso-Galactarat

2,3,4,5-Tetrahydroxyhexan-1,6-dioate

Nafat

Natriumformat

Formyloxy (Ester), Natrium (Salz)

Napadisilat (INNRG)

Napadisylat, 1,5-Naphthalindisulfonat, 1,5-Naphthalindisulphonat

Naphthalin-1,5-disulfonat (INNCN)

Napsilat (INNRG)

Napsylat, 2-Naphthalinsulfonat, 2-Naphthalinsulphonat

Naphthalin-2-sulfonat (INNCN)

Natrium (INNRG)

Nicotinat (INNRG)

Pyridin-3-carboxylat (INNCN)

Nitrat

Nitrobenzoat

Octil (INNRG)

Octyl (INNCN)

Olamin (INNRG)

Ethanolamin

2-Aminoethanol (INNCN)

Oleat (INNRG)

(9Z)-Octadec-9-enoat (INNCN)

Orotat

1,2,3,6-Tetrahydro-2,6-dioxopyrimidin-4-carboxylat

Oxalat

Oxid

Oxoglurat (INNRG)

Hydrogen-2-oxopentandioat (INNCN)

Palmitat (INNRG)

Hexadecanoat (INNCN)

Pantothenat

N-(2,4-Dihydroxy-3,3-dimethyl-1-oxobutyl)-β-alaninat

Pegol (INNRG)

α-(2-Carboxyethyl)-ω-methoxypoly(oxyethan-1,2-diyl) (INNCN)

Pendetid (INN)

Pentexil (INNRG)

Pivetil

(RS)-1-[(2,2-Dimethylpropanoyl)oxy]ethyl (INNCN)

Perchlorat (INNRG)

Phenylpropionat

Phosphat

Orthophosphat

Phosphit

Phthalat

Benzol-1,2-dicarboxylat

Picrat

2,4,6-Trinitrobenzol-1-olat

Pivalat (INNRG)

Trimethylacetat

2,2-Dimethylpropanoat (Ester) (INNCN)

Pivoxetil (INNRG)

rac-1-[(2-Methoxy-2-methylpropanoyl)oxy]ethyl (INNCN)

Pivoxil (INNRG)

(Pivaloyloxy)methyl

[(2,2-Dimethylpropanoyl)oxy]methyl (INNCN)

Poliglumex (INNRG)

[Poly(L-glutaminsäure)z-(L-Glutamat-γ-ester)-Poly(L-glutaminsäure)y]n (INNCN)

Propionat

Propanoat

Propyl

Propylester

Proxetil (INNRG)

rac-1-{[(Propan-2-yloxy)carbonyl]oxy}ethyl (INNCN)

Pyridylacetat

Pyridinylacetat

Quinat

1,3,4,5-Tetrahydroxycyclohexancarboxylat

Raffimer (INNRG)

(2S,4R,6R,8S,11S,13S)-2,4,8,13-Tetrakis(hydroxymethyl)-4,6,11-tris(ylomethyl)-3,5,7,10,12-pentaoxatetradecan-1,14-diyl (INNCN)

Resinat

Abietat

(1R,4aR,4bR,10aR)-1,4a-Dimethyl-7-(1-methylethyl)-1,2,3,4,4a,4b,5,6,10,10a-decahydro-1-phenanthrencarboxylat

Salicylat (INNRG)

2-Hydroxybenzoat (INNCN)

Salicyloylacetat

2-Hydroxybenzoylacetat

Sesquioleat (INNRG)

(9Z)-Octadec-9-enoat(1,5) (INNCN)

Soproxil (INNRG)

{[(Propan-2-yloxy)carbonyl]oxy}methyl (INNCN)

Steaglat (INNRG)

2-(Octadecanoyloxy)acetat (Ester) (INNCN)

Stearat (INNRG)

Octadecanoat (INNCN)

Stinoprat (INNRG)

N-Acetylcysteinat (Salz), Propanoat (Ester) (INNCN)

Succinat

Butandioat

Succinil (INNRG)

3-Carboxypropanoyl (INNCN)

Succinyl

Butandioyl

Sudotox (INNRG)

248-L-Histidin-249-L-methionin-250-L-alanin-251-L-glutaminsäure-248-613-exotoxin A (reduziert mittels Pseudomonas aeruginosa) (INNCN)

Suleptanat (INNRG)

8-[Methyl(2-sulfoethyl)amino]-8-oxooctanoat (Ester), Mononatriumsalz (INNCN)

Sulfat (INNRG)

Sulphat

Sulfinat

Sulphinat

Sulfit

Sulphit

Sulfobenzoat

Sulphobenzoat

3-Sulfobenzoat

3-Sulphobenzoat

Sulfosalicylat

Sulphosalicylat

2-Hydroxysulfobenzoat

Sulfoxylat (INNRG)

Sulfinomethyl, Mononatriumsalz (INNCN)

Tafenatox (INNRG)

Enterotoxin A (Staphylococcus aureus) (INNCN)

Tannat

Tartrat (INNRG)

L-Tartrat

(2R,3R)-2,3-Dihydroxybutandioat (INNCN), L-Tartarat

D-Tartrat

(2S,3S)-2,3-Dihydroxybutandioat, D-Tartarat

Tebutat (INNRG)

tert-Butylacetat, t-Butylacetat, tertiäres Butylacetat

3,3-Dimethylbutanoat (INNCN)

Tenoat (INNRG)

Thiophen-2-carboxylat (INNCN)

Teoclat (INNRG)

Theoclat, 8-Chlorotheophyllinat

8-Chloro-1,3-dimethyl-2,6-dioxo-3,6-dihydro-1H-purin-7-(2H)-id (INNCN)

Teprosilat (INNRG)

3-(1,3-Dimethyl-2,6-dioxo-1,2,3,6-tetrahydro-7H-purin-7-yl)propan-1-sulfonat (INNCN)

Tetrahydrophthalat

Cyclohexen-1,2-dicarboxylat

Tetraxetan (INNRG)

[4,7,10-Tris(carboxymethyl)-1,4,7,10-tetraazacyclodec-1-yl]acetyl (INNCN)

Thiocyanat

Tidoxil (INNRG)

rac-2-(Decyloxy)-3-(dodecylsulfanyl)propyl (INNCN)

Tiuxetan (INNRG)

N-(4-{(2S)-2-[Bis(carboxymethyl)amino]-3-[(2RS)-{2-[bis(carboxymethyl)amino]propyl}(carboxymethyl)amino]propyl}phenyl) thiocarbamoyl (INNCN)

Tocoferil (INNRG)

rac-(2R)-2,5,7,8-Tetramethyl-2-[(4R,8R)-4,8,12-trimethyltridecyl]chroman-6-yl (INNCN)

Tofesilat (INNRG)

3-(1,3-Dimethyl-2,6-dioxo-1,2,3,6-tetrahydro-7H-purin-7-yl)ethan-1-sulfonat (INNCN)

Tosilat (INNRG)

Tosylat, p-Toluensulfonat, p-Toluensulphonat

4-Methylbenzol-1-sulfonat (INNCN)

Triclofenat (INNRG)

2,4,5-Trichlorophenolat (INNCN)

Triflutat (INNRG)

Trifluoroacetat (INNCN)

Trioleat (INNRG)

Tris[(9Z)-octadec-9-enoat] (INNCN)

Tristearat (INNRG)

Tris(octadecanoat) (INNCN)

Trolamin (INNRG)

Triethanolamin

2,2’,2’’-Nitrilotriethanol (INNCN)

Trometamol (INN)

Tromethamin

2-Amino-2-(hydroxymethyl)propan-1,3-diol, Tris(hydroxymethyl)methylamin

Troxundat (INNRG)

[2-(2-Ethoxyethoxy)ethoxy]acetat (INNCN)

Undecylat (INNRG)

Undecanoat (INNCN)

Undecylenat (INNRG)

Undec-10-enoat (INNCN)

Valerat (INNRG)

Pentanoat (INNCN)

Xinafoat (INNRG)

1-Hydroxynaphthalin-2-carboxylat (INNCN)

Zink

ANHANG 5

HS-Code

INN

Salz, Ester oder Hydrat des INN

HS-Code

CAS RN

2925.29

Arginin

2922.42

Glutaminsäure

Arginin-L-glutamat

2925.29

4320-30-3

2918.99

Carbenoxolon

Carbenoxolon, Dicholinsalz

2923.10

74203-92-2

2909.49

Chlorphenesin

Chlorphenesincarbamat

2924.29

886-74-8

2907.29

Dienestrol

Dienestroldi(acetat)

2915.39

84-19-5

2907.29

Diethylstilbestrol

Diethylstilbestroldibutyrat

2915.60

74664-03-2

Diethylstilbestroldipropionat

2915.50.00

130-80-3

2918.99

Enoxolon

Enoxolondihydrogenphosphat

2919.90

18416-35-8

2905.51

Ethchlorvynol

Ethchlorvynolcarbamat

2924.19

74283-25-3

2907.29

Hexestrol

Hexestroldibutyrat

2915.60

36557-18-3

Hexestroldipropionat

2915.50.00

59386-02-6

2934.91

Phenmetrazin

Phenmetrazinteoclat

2939.59

13931-75-4

ANHANG 6

KN-Code

CAS RN

Bezeichnung

28433000

12192-57-3

(alpha-D-Glucopyranosylthio)gold

28444030

82407-94-1

1-[4-(2-Dimethylaminoethoxy)[14C]phenyl)]-1,2-diphenylbutan-1-ol

29021900

6746-94-7

Ethinylcyclopropan

29035980

7051-34-5

Brommethylcyclopropan

29036990

620-20-2

alpha,3-Dichlortoluol

3312-04-7

1-Chlor-4,4-bis(4-fluorphenyl)butan

42074-68-0

1-Chlor-2-(chlordiphenylmethyl)benzol

76283-09-5

alpha,4-Dibrom-2-fluortoluol

29049095

121-17-5

4-Chlor-alpha,alpha,alpha-trifluor-3-nitrotoluol

4714-32-3

1-Nitro-4-(1,2,2,2-tetrachlorethyl)benzol

29052200

505-32-8

3,7,11,15-Tetramethylhexadec-1-en-3-ol

1113-21-9

(6E,10E,14E)-3,7,11,15-Tetramethylhexadeca-1,6,10,14-tetraen-3-ol

7212-44-4

3,7,11-Trimethyldodeca-1,6,10-trien-3-ol

29052990

2914-69-4

(S)-But-3-yn-2-ol

173200-56-1

(E)-6,6-Dimethylhept-2-en-4-yn-1-ol

29054900

1947-62-2

(2R,3R)-1,4-Bis(mesyloxy)butan-2,3-diol

29055998

75-89-8

2,2,2-Trifluorethanol

920-66-1

1,1,1,3,3,3-Hexafluorpropan-2-ol

54322-20-2

Natrium-4-chlor-1-hydroxybutan-1-sulfonat

148043-73-6

4,4,5,5,5-Pentafluorpentan-1-ol

57090-45-6

(R)-3-Chlorpropan-1,2-diol

60827-45-4

(2S)-3-Chlorpropan-1,2-diol

29062900

1570-95-2

2-Phenylpropan-1,3-diol

104265-58-9

2-[(1S,2R)-6-Fluor-2-hydroxy-1-isopropyl-1,2,3,4-tetrahydro-2-naphthyl]ethyl-p-toluolsulfonat

127852-28-2

(1R)-1-[3,5-bis(Trifluormethyl)phenyl]ethan-1-ol

167155-76-2

1,1-Difluor-1,1a,6,10b-tetrahydrodibenzo[a, e]cyclopropa[c][7]annulen-6-ol

29071990

27673-48-9

5,8-Dihydro-1-naphthol

29072900

700-13-0

2,3,5-Trimethylhydrochinon

29093038

3259-03-8

1-(2-Bromethoxy)-2-ethoxybenzen oder 2-Bromethyl 2-ethoxyphenylether

5111-65-9

6-Brom-2-naphthylmethylether

29093090

3383-72-0

(2-Chlorethyl)(4-nitrophenyl)ether

31264-51-4

3-Chlorpropyl-2,5-xylylether

165254-21-7

1,2-bis{2-[2-(2-Methoxyethoxy)ethoxy]ethoxy}-4,5-dinitrobenzen

29094980

170277-77-7

(3S)-3-[2-(Mesyloxy)ethoxy]-4-(trityloxy)butyl methansulfonat

29095000

63659-16-5

4-[2-(Cyclopropylmethoxy)ethyl]phenol

83682-27-3

Natrium-2-hydroxy-1-(4-hydroxy-3-methoxyphenyl)propan-2-sulfonat

29103000

51594-55-9

(R)-1-Chlor-2,3-epoxypropan

29109000

56718-70-8

(2,3-Epoxypropyl)(4-(2-methoxyethyl)phenyl)ether

129940-50-7

(S)-[(Trityloxy)methyl]oxiran

29110000

1132-95-2

1,1-Diisopropoxycyclohexan

20627-73-0

alpha,alpha-Dimethoxy-2-nitrotoluol

94158-44-8

1,1-Dimethoxy-2-(2-methoxyethoxy)ethan

29122900

38849-09-1

3-(9,10-Dihydro-9,10-ethanoanthracen-9-yl)acrylaldehyd

29124900

1620-98-0

3,5-Di-tert-butyl-4-hydroxybenzaldehyd

2144-08-3

2,3,4-Trihydroxybenzaldehyd

3453-33-6

6-Methoxy-2-naphthaldehyd

29130000

80565-30-6

4'-Chlorbiphenyl-4-carbaldehyd

29143900

645-13-6

4-Methylvalerophenon

1210-35-1

10,11-Dihydro-5H-dibenzo[a,d]cyclohepten-5-on

2222-33-5

5H-Dibenzo[a,d]cyclohepten-5-on

29144090

80-75-1

11-alpha-Hydroxypregn-4-en-3,20-dion

85700-75-0

11-alpha,17,21-Trihydroxy-16-beta-methylpregna-1,4-dien-3,20-dion

29145000

104-20-1

4-(4-Methoxyphenyl)butan-2-on

981-34-0

9-beta,11-beta-Epoxy-17-alpha,21-dihydroxy-16-beta-methylenpregna-1,4-dien-3,20-dion

1078-19-9

6-Methoxy-1,2,3,4-tetrahydro-1-naphthon

2107-69-9

5,6-Dimethoxyindan-1-on

4495-66-3

1-[4-(Benzyloxy)phenyl]propan-1-on

17720-60-4

1-(2,4-Dihydroxyphenyl)-2-(4-hydroxyphenyl)ethan-1-on

24916-90-3

9-beta,11-beta-Epoxy-17,21-dihydroxy-16-alpha-methylpregna-1,4-dien-3,20-dion

28315-93-7

5-Hydroxy-1,2,3,4-tetrahydro-1-naphthon

82499-20-5

(1R)-1-Hydroxy-1-(3-hydroxyphenyl)aceton

29147000

534-07-6

1,3-Dichloraceton

2196-99-8

2-Chlor-1-(4-methoxyphenyl)ethan-1-on

2350-46-1

1-(2,3-Dichlor-4-hydroxyphenyl)butan-1-on

3874-54-2

4-Chlor-4'-fluorbutyrophenon

4252-78-2

2,2',4'-Trichloracetophenon

26771-69-7

2-Methoxy-1-[4-(trifluormethyl)phenyl]ethan-1-on

43076-61-5

4'-tert-Butyl-4-chlorbutyrophenon

43229-01-2

1-[4-(Benzyloxy)-3-nitrophenyl]-2-bromethan-1-on

62932-94-9

2-Brom-1-[4-hydroxy-3-(hydroxymethyl)phenyl]ethan-1-on

79836-44-5

4-(3,4-Dichlorphenyl)-3,4-dihydronaphthalin-1(2H)-on

83881-08-7

21-Chlor-9-beta,11-beta-epoxy-17-hydroxy-16-alpha-methylpregna-1,4-dien-3,20-dion

124379-29-9

(4S)-4-(3,4-Dichlorphenyl)-3,4-dihydronaphthalen-1(2H)-on

135306-45-5

1-(3,5-Difluorphenyl)propan-1-on

150587-07-8

21-Benzyloxy-9-alpha-fluor-11-beta,17-alpha-dihydroxy-16-alpha-methylpregna-1,4-dien-3,20-dion

151265-34-8

21-Chlor-16-alpha-methylpregna-1,4,9(11)-trien-3,20-dion

153977-22-1

trans-2-Chlor-3-[4-(4-chlorphenyl)cyclohexyl]-1,4-naphthochinon

162548-73-4

4,6-Difluorindan-1-on

190965-45-8

(2-Brom-5-propoxyphenyl)(2-hydroxy-4-methoxyphenyl)methanon

29153900

910-99-6

17-alpha-Hydroxy-16-beta-methyl-3,20-dioxopregna-1,4,9(11)-trien-21-ylacetat

979-02-2

20-Oxopregna-5,16-dien-3-beta-ylacetat

2243-35-8

2-Oxo-2-phenylethylacetat

7753-60-8

17-alpha-Hydroxy-3,20-dioxopregna-4,9(11)-dien-21-ylacetat

10106-41-9

17-Hydroxy-16-alpha-methyl-3,20-dioxopregna-1,4,9(11)-trien-21-ylacetat

24085-06-1

2-Acetoxy-5-acetylbenzylacetat

24510-54-1

17-alpha-Hydroxy-16-alpha-methyl-3,20-dioxopregna-1,4-dien-21-ylacetat

24510-55-2

17-alpha-Hydroxy-16-beta-methyl-3,20-dioxopregna-1,4-dien-21-ylacetat

37413-91-5

3,20-Dioxopregna-1,4,9(11),16-tetraen-21-ylacetat

60176-77-4

(1S,4R)-4-Hydroxycyclopent-2-en-1-ylacetat

127047-77-2

2-(Acetoxymethyl)-4-iodbutylacetat

131266-10-9

2-(Acetoxymethyl)-4-(benzyloxy)butylacetat

29155000

158894-67-8

1-Brom-2-methylpropylpropionat

29159000

638-41-5

Pentylchlorformiat

7693-41-6

4-Methoxyphenylchlorformat

18997-19-8

Chlormethylpivalat

29162000

3721-95-7

Cyclobutancarbonsäure

122665-97-8

4,4-Difluorcyclohexan-1-carbonsäure

29163100

132294-16-7

(2S,3S)-2,3-Bis(benzoyloxymethyl)cyclobutanon

132294-17-8

(1S,2S,3S)-2,3-Bis(benzoyloxymethyl)cyclobutanol

29163900

1716-12-7

Natrium 4-phenylbutanoat

2417-72-3

Methyl-4-(brommethyl)benzoat

2444-36-2

(2-Chlorphenyl)essigsäure

2901-13-5

Ethyl 2-methyl-2-phenylpropanoat

4276-85-1

2-(2,4,6-Triisopropylphenyl)essigsäure

37742-98-6

4-Brom-2,2-diphenylbuttersäure

49708-81-8

trans-4-(p-Chlorphenyl)cyclohexancarbonsäure

55332-37-1

(S)-2-(4-Fluorphenyl)-3-methylbuttersäure

110877-64-0

2-Chlor-4,5-difluorbenzoesäure

114772-40-6

Tert-butyl 4’-(brommethyl)biphenyl-2-carboxylat

119916-27-7

4,6-Dibrom-3-fluor-o-toluylsäure

141109-25-3

2-Brom-2-(2-chlorphenyl)essigsäure

29171910

0-00-0

Magnesium-bis(4-nitrobenzylmalonat)dihydrat

29171990

6065-63-0

Diethyldipropylmalonat

28868-76-0

Dimethylchlormalonat

48059-97-8

(E)-Oct-4-en-1,8-disäure

71170-82-6

Triethyl-3-brompropan-1,1,1-tricarboxylat

29173995

21601-78-5

Phenylhydrogenphenylmalonat

27932-00-9

Indan-5-ylhydrogenphenylmalonat

29181300

2743-38-6

Dibenzoyl-L-weinsäure

29181600

11116-97-5

Calciumgluconatlactat

29181985

138-59-0

(3R,4S,5R)-3,4,5-Trihydroxycyclohex-1-en-1-carbonsäure

611-71-2

D-Mandelsäure

3976-69-0

Methyl-(R)-3-hydroxybutyrat

4335-77-7

Cyclohexyl(hydroxy)phenylessigsäure

4358-88-7

Ethyl-DL-mandelat

20585-34-6

(2S)-Cyclohexyl(hydroxy)phenylessigsäure

29169-64-0

(R)-alpha-(Chlorcarbonyl)benzylformiat

36394-75-9

(S)-alpha-Chlorformylethylacetat

52950-18-2

(2R)-(2-Chlorphenyl)hydroxyessigsäure

56188-04-6

{(1R,3R,5S)-3,5-Dihydroxy-2-[(E)-(3S)-3-hydroxyoct-1-enyl]cyclopentyl}essigsäure

77550-67-5

Ammonium-(3R,5R)-7-{(1S,2S,6R,8S,8aR)-1,2,6,7,8,8a-hexahydro-2,6-dimethyl-8-[(2S)-2-methylbutyryloxy]-1-naphthyl}-3,5-dihydroxyheptanoat

90315-82-5

Ethyl-(R)-2-hydroxy-4-phenylbutyrat

111969-64-3

(1R,2S,5R)-2-isopropyl-5-methylcyclohexyl-dihydroxyacetat oder thymolglyoxylat

139893-43-9

Ammonium-(3R,5R)-7-[(1S,2S,6R,8S,8aR)-8-(2,2-dimethylbutyryloxy)-1,2,6,7,8,8a-hexahydro-2,6-dimethyl-1-naphthyl]-3,5-dihydroxyheptanoat

157604-22-3

Dinatrium-(2S,3R)-2-hydroxy-3-isobutylsuccinat

29182900

3943-89-3

Ethyl-3,4-dihydroxybenzoat

167678-46-8

3-Chlorformyl-o-tolylacetat

168899-58-9

3-Acetoxy-o-toluylsäure

29183000

302-97-6

3-Oxoandrost-4-en-17-beta-carbonsäure

1944-63-4

3-[(3aS,4S,7aS)-7a-Methyl-1,5-dioxooctahydro-1H-inden-4-yl]propionsäure

22161-86-0

(RS)-2-(3-Benzoylphenyl)propionsäure

39562-16-8

Ethyl (E)-2-(3-nitrobenzylidn)-3-oxobutanoat

39562-17-9

Methyl-2-(3-nitrobenzyliden)-3-oxobutyrat

39562-22-6

2-Methoxyethyl (E)-2-(3-nitrobenzylidn)-3-oxobutanoat

39562-27-1

Methyl (2E)-2-(2-nitrobenzylidn)-3-oxobutanoat

56105-81-8

(R)-2-(3-Benzoylphenyl)propionsäure

64920-29-2

Ethyl-2-oxo-4-phenylbutyrat

78834-75-0

Ethyl-7-chlor-2-oxoheptanoat

121873-00-5

Ethyl-3-(2-chlor-4,5-difluorphenyl)-3-hydroxyacrylat

134176-18-4

Ethyl 2-oxobicyclo[3.1.0]hexan-6-carboxylat

149437-76-3

5-(4-Fluorphenyl)-5-oxopentansäure

29189990

87-13-8

Diethylethoxymethylenmalonat

1217-67-0

(4-Butyryl-2,3-dichlorphenoxy)essigsäure

13335-71-2

(2,6-Dimethylphenoxy)essigsäure

26159-31-9

(RS)-2-(6-Methoxy-2-naphthyl)propionsäure

28416-82-2

6-alpha,9-Difluor-11-beta,17-alpha-dihydroxy-16-alpha-methyl-3-oxoandrosta-1,4-dien-17-beta-carbonsäure

29754-58-3

Methyl-5-glyoxyloylsalicylathydrat

30131-16-9

4-(4-Phenylbutoxy)benzoesäure

33924-48-0

Methyl-5-chlor-o-anisat

40098-26-8

Methyl-7-[(3RS)-3-hydroxy-5-oxocyclopent-1-enyl]heptanoat

70264-94-7

Methyl-4-(brommethyl)-m-anisat

105560-93-8

Methyl-(2R,3S)-2,3-epoxy-3-(4-methoxyphenyl)propionat

111006-10-1

Isobutyl-3,4-epoxybutyrat

150726-89-9

Dimethyl (2-methoxyphenoxy)malonat

204254-96-6

Ethyl (1S,5R,6S)-5-(1-ethylpropoxy)-7-oxabicyclo[4.1.0]hept-3-en-3-carboxylat

29209010

16606-55-6

(R)-Propylencarbonat

35180-01-9

Chlormethylisopropylcarbonat

80841-78-7

4-(Chlormethyl)-5-methyl-1,3-dioxol-2-on

208338-09-4

(4R,5R)-4,5-Bis(mesyloxymethyl)-1,3,2-dioxathiolan-2,2-dioxid

29209085

55-91-4

Diisopropylfluorphosphat

163133-43-5

4-(Nitrooxy)butyl (2S)-2-(6-methoxy-2-naphthyl)propanoat

29211985

4261-68-1

(2-Chlorethyl)diisopropylaminhydrochlorid

5407-04-5

3-Chlorpropyldimethylammoniumchlorid

29212900

100-36-7

2-Aminoethyldiethylamin

156886-85-0

N,N'-Bis[3-(ethylamino)propyl]propan-1,3-diamintetrahydrochlorid

29213010

167944-94-7

Cyclohexylammonium-1-[(S)-2-(tert-butoxycarbonyl)-3-(2-methoxyethoxy)propyl]cyclopentancarboxylat

29214200

671-89-6

4-Amino-6-chlorbenzol-1,3-di(sulfonylchlorid)

29214300

393-11-3

alpha,alpha,alpha-Trifluor-4-nitro-m-toluidin

29214900

328-93-8

alpha,alpha,alpha,alpha',alpha',alpha'-Hexafluor-2,5-xylidin

54396-44-0

alpha',alpha',alpha'-Trifluor-2,3-xylidin

103-67-3

Benzyl(methyl)amin

1614-57-9

3-(5H-Dibenzo[a,d]cyclohepten-5-ylpropyl)dimethylammoniumchlorid

3789-59-1

(1S)-1-Phenylpropan-1-amin

33881-72-0

Triethylanilin

69385-30-4

2,6-Difluorbenzylamin

79617-99-5

trans-(+-)-4-(3,4-Dichlorphenyl)-1,2,3,4-tetrahydro-1-naphthyl(methyl)ammoniumchlorid

81972-27-2

3-(Trichlorvinyl)anilinhydrochlorid

84467-54-9

1-[1-(4-Chlorphenyl)cyclobutyl]-3-methylbutan-1-amin

129140-12-1

1-Ethyl-1,4-diphenylbut-3-enylamin

132173-07-0

(Z)-N-[3-(3-Chlor-4-cyclohexylphenyl)prop-2-enyl]-N-ethylcyclohexylaminhydrochlorid

166943-39-1

Methyl(4'-nitrophenethyl)aminhydrochlorid

259729-93-6

(1R)-1-[1-(4-Chlorphenyl)cyclobutyl]-3-methylbutan-1-amin D-tartarat (1:1)

389056-74-0

(1S)-1-[1-(4-Chlorphenyl)cyclobutyl]-3-methylbutan-1-amin D-tartarat (1:1)

29215990

122-75-8

N,N'-Dibenzylethylendiammoniumdi(acetat)

140-28-3

N,N'-Dibenzylethan-1,2-diamindiacetat

29221980

534-03-2

2-Aminopropan-1,3-diol

1159-03-1

5-(3-Dimethylaminopropyl)-10,11-dihydrodibenzo[a,d]cyclohepten-5-ol

23323-37-7

1-Desoxy-1-(octylamino)-D-glucit

35320-23-1

(2R)-2-Aminopropan-1-ol

38345-66-3

(2S,3R)-4-Dimethylamino-3-methyl-1,2-diphenylbutan-2-ol

42142-52-9

3-(Methylamino)-1-phenylpropan-1-ol

54527-65-0

2-[Benzyl(methyl)amino]ethylacetoacetat

56796-66-8

4-(Benzyloxy)-α1-[(tert-butylamino)methyl]benzen-1,3-dimethanol

58997-87-8

2-(Dimethylamino)-2-phenylbutan-1-ol

68047-07-4

4'-[2-(Dimethylamino)ethoxy]-2-phenylbutyrophenon

83647-29-4

3-{(Z)-1-[4-(2-Dimethylaminoethoxy)phenyl]-2-phenylbut-1-enyl}phenol

114247-09-5

(3R)-N-Methyl-3-phenyl-3-[4-(trifluormethyl)phenoxy]propan-1-aminhydrochlorid

115287-37-1

N-Methyl-N-(4-nitrophenthyl)-2-(4-nitrophenoxy) ethan-1-amin

126456-43-7

(1S,2R)-1-Aminoindan-2-ol

151807-53-3

(1RS,2RS,3SR)-2,3-Bis(benzoyloxymethyl)cyclobutylamin

151851-75-1

(R)-2-Amino-2-ethylhexan-1-ol

154598-58-0

(S)-2-(2-Amino-5-chlorphenyl)-4-cyclopropyl-1,1,1-trifluorbut-3-yn-2-ol

168960-19-8

((1S,4R)-4-Aminocyclopent-2-en-1-yl)methanol-hydrochlorid

214353-17-0

1-(2-Amino-5-chlorphenyl)-2,2,2-trifluorethan-1,1-diolhydrochlorid

467426-34-2

(2S)-2-(2-Amino-5-chlorphenyl)-4-cyclopropyl-1,1,1-trifluorbut-3-yn-2-olmethansulfonat (1:1,5)

29222900

120-20-7

3,4-Dimethoxyphenethylamin

55174-61-3

3,4-Dimethoxy-beta-methylphenethylamin

115256-13-8

4-(1-{[2-(4-Aminophenoxy)ethyl]methylamino}ethyl)anilin

188690-84-8

(2S)-Hydroxy(phenyl)essigsäure — (2R)-N-Benzyl-1-(4-methoxyphenyl)propan-2-amin (1:1) (Salz)

202197-26-0

3-Chlor-4-[(3-fluorbenzyl)oxy]anilin

29223900

784-38-3

2-Amino-5-chlor-2'-fluorbenzophenon

2011-66-7

2-Amino-2'-chlor-5-nitrobenzophenon

2958-36-3

2-Amino-2',5-dichlorbenzophenon

14189-82-3

(2E)-3-(N-Methylanilin)acrylaldehyd

156732-13-7

(S)-5-Amino-2-(dibenzylamino)-1,6-diphenylhex-4-en-3-on

29224100

113403-10-4

Dexibuprofenlysin (INNM)

29224985

56-12-2

4-Aminobuttersäure

875-74-1

D-alpha-Phenylglycin

949-99-5

3-(4-Nitrophenyl)-L-alanin

961-69-3

Kalium-(R)-N-(3-ethoxy-1-methyl-3-oxoprop-1-enyl)-2-phenylglycin

1118-89-4

Diethyl-L-glutamathydrochlorid

13291-96-8

Natrium-(R)-N-(3-methoxy-1-methyl-3-oxoprop-1-enyl)-2-phenylglycinat

14205-39-1

Methyl-3-aminocrotonat

20763-30-8

2-Cyclohexa-1,4-dienylglycin

26774-89-0

Natrium 2-(cyclohexa-1,4-dien-1-yl)-2-[((E)-1-methoxy-1-oxobut-2-en-2-yl)amino]acetat

34582-65-5

Kalium-(R)-N-(3-methoxy-1-methyl-3-oxoprop-1-enyl)-2-phenylglycinat

35453-19-1

5-Amino-2,4,6-triiodisophthalsäure

37441-29-5

5-Amino-2,4,6-triiodisophthaloyldichlorid

39878-87-0

(-)-alpha-(Chlorformyl)benzylammoniumchlorid

42854-62-6

Benzyl-L-alaninat--p-Toluolsulfonsäure (1:1)

54527-73-0

2-(N-Methylbenzylamino)ethyl-3-aminobut-2-enoat

67299-45-0

cis-4-(Benzyloxycarbonyl)cyclohexylammoniumtosylat

81677-60-3

Methyl-(4-nitrophenyl)-L-alaninat

82717-96-2

(S,S)-N-(1-Ethoxycarbonyl-3-phenylpropyl)alanin

119916-05-1

Methyl-3-amino-4,6-dibrom-o-toluat

128013-69-4

3-(Aminomethyl)-5-methylhexansäure

154772-45-9

Ethyl-(S)-3-aminopent-4-inoathydrochlorid

209216-09-1

2-Aminobicyclo[3.1.0]hexan-2,6-dicarbonsäurehydrat

223445-75-8

[(3S,4S)-1-(Aminomethyl)-3,4-dimethylcyclopentyl]essigsäure

29225000

0-00-0

Ethyl-2-(2-chlor-4,5-difluorbenzoyl)-3-(2,4-difluoranilino)acrylat

7206-70-4

4-Amino-5-chlor-2-methoxybenzoesäure

16589-24-5

4-[1-Hydroxy-2-(methylamino)ethyl]phenol--L-Weinsäure (2:1)

22818-40-2

D-2-(4-Hydroxyphenyl)glycin

24085-03-8

2-[Benzyl(tert-butyl)amino]-1-(alpha,4-dihydroxy-m-tolyl)ethanol

24085-08-3

Benzyl(tert-butyl)(4-hydroxy-3-hydroxymethyl-4-oxophenethyl)ammoniumchlorid

26787-84-8

Natrium-(R)-2-(4-hydroxyphenyl)-N-(3-methoxy-1-methyl-3-oxoprop-1-enyl)glycinat

35205-50-6

4'-Benzyloxy-2-[(1-methyl-2-phenoxyethyl)amino]propiophenonhydrochlorid

50293-90-8

4-[(1R)-2-(Tert-butylamino)-1-hydroxyethyl]-2-(hydroxymethyl)phenolhydrochlorid

59338-84-0

Methyl-4-amino-5-nitro-o-anisat

62023-62-5

(2S,3S)-3-Amino-2-hydroxy-4-phenylbutansäure

69416-61-1

Kalium-(R)-2-(4-hydroxyphenyl)-N-(3-methoxy-1-methyl-3-oxoprop-1-enyl)glycinat

71786-67-9

2-[Benzyl(methyl)amino]-1-(3-hydroxyphenyl)ethan-1-onhydrochlorid

79814-47-4

Methyl-(2S,3R)-3-amino-2-[(S)-(1-hydroxyethyl)]hydrogenglutarat

90005-55-3

3'-Amino-2'-hydroxyacetophenonhydrochlorid

96072-82-1

1-[4-(Benzyloxy)phenyl]-2-[(4-phenylbutan-2-yl)amino]propan-1-on

121524-09-2

Ethyl-((7S)-7-{[(2R)-2-(3-chlorphenyl)-2-hydroxyethyl]amino}-5,6,7,8-tetrahydro -2-naphthyloxy)acetathydrochlorid

174607-68-2

(1R)-1-[4-(Benzyloxy)-3-(hydroxymethyl)phenyl]-2-(tert-butylamino)ethan-1-ol

196810-09-0

Methyl N-(2-benzoylphenyl)-L-tyrosinat

653574-13-1

Methyl N-(benzyloxycarbonyl)valyl-D-alloisoleucylthreonylnorvalinat

29232000

4235-95-4

1,2-Dioleoyl-sn-glycero-3-phosphocholin

77286-66-9

2-O-Methyl-1-O-octadecyl-sn-glycero-3-phosphocholin

29241900

590-63-6

2-Carbamoyloxypropyltrimethylammoniumchlorid

5422-34-4

N-(2-Hydroxyethyl)lactamid

5794-13-8

L-Asparaginhydrat

89182-60-5

1-Desoxy-1-formamidhexitol

90303-36-9

N-[N-(tert-Butoxycarbonyl)-L-alanyl]-L-alaninhydrat

116833-20-6

2-(Ethylmethylamino)acetamid

125496-24-4

(S)-3-Formamido-2-formyloxypropionsäure

153758-31-7

(2S)-2-Amino-3-hydroxy-N-pentylpropionamid--Oxalsäure (1:1)

162537-11-3

N-(Methoxycarbonyl)-3-methyl-L-valin

186193-10-2

(2S)-2-{[3-(Tert-butoxycarbonyl)-2,2-dimethylpropanoyl]oxy}-4-methylpentansäure

228706-30-7

1,2-Dioleoyl-sn-glycero-3-phospho[N-(4-carboxybutanoyl)ethanolamin]

29242998

0-00-0

2-Chlor-N-[2-(2-chlorbenzoyl)-4-nitrophenyl]acetamid

121-60-8

N-Acetylsulfanilylchlorid

1149-26-4

N-(Benzyloxycarbonyl)-L-valin

1584-62-9

2-Brom-4'-chlor-2'-(2-fluorbenzoyl)acetanilid

1939-27-1

2-Methyl-N-(alpha,alpha,alpha-trifluor-m-tolyl)propionamid

3588-63-4

N-Benzyloxycarbonyl-DL-valin

4093-29-2

Methyl-4-acetamido-o-anisat

4093-31-6

Methyl-4-acetamido-5-chlor-o-anisat

6485-67-2

(2R)-2-Amino-2-phenylacetamid

13255-50-0

4-Formyl-N-isopropylbenzamid

22871-58-5

3-Amino-5-[(2-hydroxyethyl)carbamoyl]-2,4,6-triiodbenzoesäure

24201-13-6

4-Acetamido-5-chlor-o-anissäure

27313-65-1

N-Acetyl-3-(3,4-dimethoxyphenyl)-DL-alanin

28197-66-2

N-[3-Acetyl-4-(oxiran-2-ylmethoxy)phenyl]butanamid

30566-92-8

5-(N,N-Dibenzylglycyl)salicylamid

32981-85-4

Methyl-(2R,3S)-3-benzamido-2-hydroxy-3-phenylpropionat

35661-39-3

N-[(9H-Fluoren-9-ylmethoxy)carbonyl]-L-alanin

35661-60-0

N-[(9H-Fluoren-9-ylmethoxy)carbonyl]-L-leucin

40187-51-7

5-Acetylsalicylamid

40188-45-2

3'-Acetyl-4'-hydroxybutyranilid

40371-50-4

(2S)-4-{[(Benzyloxy)carbonyl]amino}-2-hydroxybutansäure

41526-21-0

2'-Benzoyl-2-brom-4'-chloracetanilid

41844-71-7

Methyl-N-(methoxycarbonyl)-L-phenylalaninat

49705-98-8

Benzyl ((1S,2R)-1-carbamoyl-2-hydroxypropyl)carbamat

50978-11-5

3,5-Diacetamido-2,4,6-triiodbenzoesäuredihydrat

52806-53-8

2-Hydroxy-2-methyl-4'-nitro-3'-(trifluormethyl)propionanilid

53947-84-5

2-(Carboxyacetamido)benzoesäure

65864-22-4

L-Phenylalaninamid

71989-14-5

4-Tert-butyl N-[(9H-fluoren-9-ylmethoxy)carbonyl]-L-aspartat

71989-18-9

5-Tert-butyl N-[(9H-fluoren-9-ylmethoxy)carbonyl]-L-glutamat

71989-20-3

N2-[(9H-Fluoren-9-ylmethoxy)carbonyl]-L-glutamin

71989-23-6

N-[(9H-Fluoren-9-ylmethoxy)carbonyl]-L-isoleucin

71989-26-9

N6-(Tert-butoxycarbonyl)-N2-[(9H-fluoren-9-ylmethoxy)carbonyl]-L-lysin

71989-33-8

O-Tert-butyl-N-[(9H-fluoren-9-ylmethoxy)carbonyl]-L-serin

71989-35-0

O-Tert-butyl-N-[(9H-fluoren-9-ylmethoxy)carbonyl]-L-threonin

71989-38-3

O-Tert-butyl-N-[(9H-fluoren-9-ylmethoxy)carbonyl]-L-tyrosin

75885-58-4

2,2-Dimethylcyclopropancarboxamid

76801-93-9

5-Amino-N,N'-bis(2,3-dihydroxypropyl)-2,4,6-triiodisophthalamid

80082-51-5

3-Amino-2-{[(benzyloxy)carbonyl]amino}-1-methyl-3-oxopropylmethansulfonat

91558-42-8

Benzyl-(1-carbamoyl-2-hydroxypropyl)carbamat

98737-29-2

tert-Butyl{(S)-alpha-[(S)-oxiranyl]phenethyl}carbamat

98760-08-8

Tert-butyl [1-((2S)-oxiran-2-yl)-2-phenylethyl]carbamat

116661-86-0

(2S,3S)-3-(tert-Butoxycarbonylamino)-2-hydroxy-4-phenylbuttersäure

125971-96-2

2-[alpha-(4-Fluorbenzoyl)benzyl]-4-methyl-3-oxovaleranilid

132327-80-1

N2-[(9H-Fluoren-9-ylmethoxy)carbonyl]-N5-trityl-L-glutamin

132388-59-1

N2-[(9H-Fluoren-9-ylmethoxy)carbonyl]-N4-trityl-L-asparagin

136450-06-1

3'-Acetyl-2'-hydroxy-4-(4-phenylbutoxy)benzanilid

137246-21-0

N-(1-Ethyl-1,4-diphenylbut-3-enyl)cyclopropancarboxamid

141862-47-7

5-Glyoxyloylsalicylamidhydrat

144163-85-9

tert-Butyl-[(1S,3S,4S)-4-amino-1-benzyl-3-hydroxy-5-phenylpentyl]carbamat

148051-08-5

5-Amino-N,N'-bis[2-acetoxy-1-(acetoxymethyl)ethyl]-2,4,6-triiodisophthalamid

149451-80-9

tert-Butyl-[(1S,2S)-1-benzyl-2,3-dihydroxypropyl]carbamat

153441-77-1

Methyl-N-(phenoxycarbonyl)-L-valinat

168960-18-7

tert-Butyl-(1R,4S)-4-(hydroxymethyl)cyclopent-2-enylcarbamat

170361-49-6

N-(3,4-Dichlorphenyl)-N-{3-[(2,3-dihydroinden-2-yl)methylamino]propyl}-5,6,7,8-tetrahydronaphthalen-2-carboxamid

176972-62-6

Methyl-(1S,2S)-1-benzyl-3-chlor-2-hydroxypropylcarbamat

194085-75-1

2-(2-Chlorphenyl)-2-hydroxyethylcarbamat

244191-94-4

N-[(9H-Fluoren-9-ylmethoxy)carbonyl]-α-L-glutamyl-N6-(tert-butoxycarbonyl)-L-lysyl-N-trityl-L-asparaginyl-α-L-glutamyl-N-trityl-L-glutaminyl-α-L-glutamyl-L-leucyl-L-leucyl-α-L-glutamyl-L-leucin, 1,4,6,9-tetra-tert-butylester

325715-13-7

N-(3-Acetylphenyl)-N-methylacetamid

376348-76-4

Ethyl (3S)-3-(4,4-difluorcyclohexan-1-carboxamid)-3-phenylpropanoat

376348-77-5

4,4-Difluor-N-((1S)-3-hydroxy-1-phenylpropyl)cyclohexan-1-carboxamid

376348-78-6

4,4-Difluor-N-((1S)-3-oxo-1-phenylpropyl)cyclohexan-1-carboxamid

481659-97-6

Tert-butyl {(1S)-2-[benzyl(methyl)amino]-2-oxo-1-phenylethyl}carbamathydrochlorid

667937-05-5

3-[4-(Trifluormethyl)anilino]pentanamid

29251995

1075-89-4

8-Azaspiro[4.5]decan-7,9-dion

84803-46-3

4-(4-Chlorphenyl)piperidin-2,6-dion

88784-33-2

1-Benzylhydrogen-(S)-4-phthalimidoglutarat

94213-26-0

Ethyl-(S)-3-{4-[bis(2-chlorethyl)amino]phenyl}-2-phthalimidopropionathydrochlorid

97338-03-9

Ethyl-(S)-3-(4-aminophenyl)-2-phthalimidopropionathydrochlorid

151860-15-0

meso-N-Benzyl-3-nitrocyclopropan-1,2-dicarboximid

29252900

3382-63-6

4-{(E)-[(4-Fluorphenyl)imino]methyl}phenol

149177-92-4

4'-Amidinosuccinanilsäurehydrochlorid

249561-98-6

Tris{[(2Z)-2-chlor-3-(dimethylamino)prop-2-en-1-yliden]dimethylammonium}

hexafluorphosphat(3-)

29269095

94-05-3

Ethyl-2-cyan-3-ethoxyacrylat

13338-63-1

3,4,5-Trimethoxyphenylacetonitril

14818-98-5

L-N-(1-Cyan-1-vanillylethyl)acetamid

15760-35-7

3-Methylencyclobutancarbonitril

20850-49-1

3-Methyl-2-(3,4-dimethoxyphenyl)butyronitril

28049-61-8

1-(4-Chlorphenyl)cyclobutan-1-carbonitril

31915-40-9

N-[1-Cyano-2-(4-hydroxyphenyl)-1-methylethyl]acetamid

32852-95-2

2-(3-Phenoxyphenyl)propiononitril

36622-33-0

3-Methyl-2-(3,4,5-trimethoxyphenyl)butyronitril

39186-58-8

4-Brom-2,2-diphenylbutannitril

56326-98-8

1-(4-Fluorphenyl)-4-oxocyclohexancarbonitril

58311-73-2

(Z)-(2-Cyanvinyl)trimethylammonium-p-toluolsulfonat

114772-53-1

4'-Methylbiphenyl-2-carbonitril

114772-54-2

4'-(Brommethyl)biphenyl-2-carbonitril

123632-23-5

4-(2,2,3,3-Tetrafluorpropoxy)cinnamonitril

133481-10-4

Ethyl-(1-cyancyclohexyl)acetat

151338-11-3

N-tert-Butyl-3-cyanandrosta-3,5-dien-17-carboxamid

152630-47-2

1-[3-(Cyclopentyloxy)-4-methoxyphenyl]-4-oxocyclohexan-1-carbonitril

152630-48-3

Dimethyl 4-cyano-4-[3-(cyclopentyloxy)-4-methoxyphenyl]heptanedioat

186038-82-4

Diethyl-(1-cyan-3-methylbutyl)malonat

192869-10-6

2-Iod-3,4-dimethoxy-6-nitrobenzonitril

192869-24-2

6-Amino-2-iod-3,4-dimethoxybenzonitril

474645-97-1

(3R)-3-Aminopentanenitrilmethansulfonat

604784-44-3

Tert-butylammonium (Z)-3-cyano-5-methylhex-3-enoat

29280090

618-26-8

1-Methyl-1-phenylhydrazinsulfat (2:1)

16390-07-1

4-Chlor-1'-(4-methoxyphenyl)benzohydrazid

55819-71-1

(RS)-Serinohydrazidhydrochlorid

84080-70-6

4-Chlor-2-[(Z)-(methoxycarbonyl)methoxyimino]-3-oxobuttersäure

89766-91-6

1-Carboxy-1-methylethoxyammoniumchlorid

94213-23-7

(Z)-[Cyan(2,3-dichlorphenyl)methylen]carbazamidin

130580-02-8

trans-2'-Fluor-4-hydroxychalkon-O-[(Z)-2-(dimethylamino)ethyl]oxim--Fumarsäure (2:1)

192802-28-1

(S)-O-Benzyllactaldehyd-N-(tert-butoxycarbonyl)hydrazon

212631-79-3

2-(2-Chlor-4-iodanilino)-N-(cyclopropylmethoxy)-3,4-difluorbenzamid

253605-31-1

N-Hydroxy-2-methylpropan-2-aminacetat (Salz) oder Tert-butylhydroxylaminacetat (Salz)

29299000

2188-18-3

N'-alpha-(tert-Butoxycarbonyl)-N'-omega-nitro-L-arginin

92050-02-7

2,6-Diisopropylphenylsulfamat

139976-34-4

N'-alpha-(tert-Butoxycarbonyl)-N-methoxy-N-methyl-N'-omega-nitro-L-argininamid

204254-98-8

Ethyl (3R,4S,5R)-5-azido-3-(1-ethylpropoxy)-4-hydroxycyclohex-1-en-1-carboxylat

204255-06-1

Ethyl (3R,4R,5S)-4-acetamido-5-azido-3-(1-ethylpropoxy)cyclohex-1-en-1-carboxylat

29309016

105996-54-1

N,N'-Bis(trifluoracetyl)-DL-homocystin

159453-24-4

N-(Benzyloxycarbonyl)-S-phenyl-L-cystein

29309085

1134-94-7

2-(Phenylthio)anilin

2736-23-4

2,4-Dichlor-5-mesylbenzoesäure

3483-12-3

(2R,3S)-1,4-Disulfanylbutan-2,3-diol oder Dithiothreitol

4274-38-8

2-Mercapto-5-(trifluormethyl)aniliniumchlorid

6320-03-2

o-Chlorthiophenol

10191-60-3

Dimethylcyancarbonimidodithioat

10506-37-3

O-2-Naphthylchlorthioformiat

15570-12-4

3-Methoxybenzen-1-thiol

16188-55-9

[4-(Methylsulfanyl)phenyl]essigsäure

27366-72-9

2-(Dimethylaminothio)acetamidhydrochlorid

33174-74-2

2,2'-Dithiodibenzonitril

40248-84-8

3-Sulfanylphenol

49627-27-2

(Z)-5-Fluor-2-methyl-1-(4-methylthiobenzyliden)-1H-inden-3-ylessigsäure

50413-24-6

2-Brom-1-(4-mesylphenyl)ethan-1-on

51458-28-7

(1R,2R)-2-Amino-1-(4-methylsulfonylphenyl)propan-1,3-diol

56724-21-1

(1R,2R)-2-Amino-1-(4-methylsulfonylphenyl)propan-1,3-diolhydrochlorid

61832-41-5

Methyl(1-methylthio-2-nitrovinyl)amin

62140-67-4

Methyl-5-(ethylsulfonyl)-o-anisat

63484-12-8

Methyl-2-methoxy-5-methylsulfonylbenzoat

67305-72-0

N-(2-Mercaptoethyl)propionamid

74345-73-6

D-(-)-3-Acetylthio-2-methylpropionylchlorid

76497-39-7

D-(-)-3-Acetylthio-2-methylpropionsäure

87483-29-2

4-Fluorbenzyl-4-(methylthio)phenylketon

90536-66-6

(4-Mesylphenyl)essigsäure

104458-24-4

2-Mesylethan-1-aminhydrochlorid

136511-43-8

Ethyl-N-{2-[(acetylthio)methyl]-3-(o-tolyl)-1-oxopropyl}-L-methionat

148757-89-5

9-Bromnonyl-4,4,5,5,5-pentafluorpentylsulfid

153277-33-9

Methyl N-[(benzyloxy)carbonyl]-S-phenyl-L-cysteinat

157521-26-1

(S)-2-(Acetylthio)-3-phenylpropionsäure--Dicyclohexylamin (1:1)

159878-02-1

Benzyl-(1R,2S)-3-chlor-2-hydroxy-1-(phenylthiomethyl)propylcarbamat

162515-68-6

2-[1-(Mercaptomethyl)cyclopropyl]essigsäure

182149-25-3

N,N'-[Dithiobis(o-phenylencarbonyl)]bis-L-isoleucin

225652-11-9

1-(4-Chlorphenoxy)-4-(methylsulfanyl)benzen oder 4-Chlorphenyl 4-(methylsulfanyl)phenylether

289717-37-9

N,N-Dimethyl-2-[4-(methylsulfanyl)phenoxy]benzylaminhydrochlorid

346413-00-1

1-(4-Ethoxyphenyl)-2-(4-mesylphenyl)ethan-1-on

364323-64-8

2-[4-(Methylsulfanyl)phenoxy]benzaldehyd

29310095

1660-95-3

Tetraisopropylmethylendiphosphonat

17814-85-6

(4-Carboxybutyl)triphenylphosphoniumbromid

27784-76-5

Tert-butyl (diethoxyphosphoryl)acetat

31618-90-3

Diethyl-(tosyloxy)methylphosphonat

35000-38-5

tert-Butyltriphenylphosphoranylidenacetat

86552-32-1

(4-Phenylbutyl)phosphinsäure

87460-09-1

Benzylhydroxy(4-phenylbutyl)phosphinoylacetat

123599-78-0

[(2-Methyl-1-propionyloxypropoxy)(4-phenylbutyl)phosphinoyl]essigsäure

123599-82-6

{[2-Methyl-1-(propionyloxy)propoxy](4-phenylbutyl)phosphoryl}essigsäure

128948-01-6

{(S)-[(R)-2-Methyl-1-propionyloxypropoxy](4-phenylbutyl)phosphinoyl}essigsäure

649761-22-8

(1R,5S)-5-[Dimethyl(phenyl)silyl]-2-(hydroxymethyl)cyclopent-2-en-1-carbonsäure — (1R,2R)-2-Amino-1-(4-nitrophenyl)propan-1,3-diol (1:1) (Salz)

29321900

27329-70-0

(5-Formyl-2-furyl)boronsäure

37076-71-4

1,2,3-Tri-O-acetyl-5-desoxy-D-ribofuranose

37743-18-3

3,3-Diphenyltetrahydrofuran-2-yliden(dimethyl)ammoniumbromid

66356-53-4

5-(2-Aminoethylthiomethyl)furfuryldimethylamin

86087-23-2

(S)-Tetrahydrofuran-3-ol

87392-07-2

(2S)-Tetrahydrofuran-2-carbonsäure

97148-39-5

Ammonium-(Z)-2-methoxyimino-2-(2-furyl)acetat

29322985

79-50-5

DL-alpha-Hydroxy-beta,beta-dimethyl-gamma-butyrolacton

298-81-7

9-Methoxyfuro[3,2-g]chromen-7-on

482-44-0

9-(3-Methylbut-2-enyloxy)-7H-furo[3,2-g]chromen-7-on

517-23-7

alpha-Acetyl-gamma-butyrolacton

599-04-2

alpha-Hydroxy-beta,beta-dimethyl-gamma-butyrolacton

976-70-5

3-Oxopregn-4-en-21,17-alpha-carbolacton

6559-91-7

4'-Desmethylepipodophyllotoxin

23363-33-9

4'-(Benzyloxycarbonyl)-4'-desmethylepipodophyllotoxin

39521-49-8

(3aR,4bS,4R,4aS,5aS)-4-(5,5-Dimethyl-1,3-dioxolan-2-yl)hexahydrocyclopropa[3,4]cyclopenta [1,2-b]furan-2(3H)-on

39746-01-5

(3aR,4R,5R,6aS)-4-Formyl-2-oxohexahydro-2H-cyclopenta[b]furan-5-ylbenzoat

51559-36-5

5-Methoxy-2H-chromen-2-on

73726-56-4

11-alpha-Hydroxy-3-oxopregna-4,6-dien-21,17-alpha-carbolacton

95716-70-4

7α-(Methoxycarbonyl)-3-oxo-17α-pregna-4,9(11)-dien-21,17-carbolacton

96829-59-3

(1S,3E,6E)-1-[((2S,3S)-3-Hexyl-4-oxooxetan-2-yl)methyl]dodeca-3,6-dien-1-yl N-formyl-L-leucinat

104872-06-2

(3S,4S)-3-Hexyl-4-[(R)-2-(hydroxytridecyl)]oxetan-2-on

122111-01-7

[(2R)-2-(Benzoyloxy)-4,4-difluor-5-oxotetrahydrofuran-2-yl]methylbenzoat

142680-85-1

(25S)-25-Cyclohexyl-25-de(sec-butyl)-5-O-demethyl-22,23-dihydroavermectin A1a

145667-75-0

(3aR,4R,5R,6aS)-5-Hydroxy-4-((3R)-3-hydroxy-5-phenylpentyl)hexahydrocyclopenta[b]furan-2-on

192704-56-6

11-alpha-Hydroxy-7-alpha-(methoxycarbonyl)-3-oxopregn-4-en-21,17-alpha-carbolacton

220119-16-4

(25S)-Cyclohexyl-25-de(sec-butyl)- 5-demethoxy-5-oxo-22,23-dihydroavermectin A1a

221129-55-1

(6R)-4-Hydroxy-6-phenthyl-6-propyl-5,6-dihydro-2H-pyran-2-on

29329900

32981-86-5

10-Desacetylbaccatin III

96-82-2

4-O-beta-D-Galaktopyranosyl-D-gluconsäure

467-55-0

3-beta-Hydroxy-5-alpha-spirostan-12-on

533-31-3

3,4-(Methylendioxy)phenol

7512-17-6

2-Acetamido-2-desoxy-beta-D-glucopyranose

7772-94-3

2-Acetamido-2-desoxy-β-D-mannopyranose

33659-28-8

Calciumbis(4-O-(beta-D-galaktopyranosyl)-D-gluconat)--Calciumbromid (1:1)

57999-49-2

2-(3-Bromphenoxy)tetrahydropyran

79944-37-9

trans-6-Amino-2,2-dimethyl-1,3-dioxepan-5-ol

88128-61-4

(3aS,9aS,9bR)-3a-Methyl-6-[2-(2,5,5-trimethyl-1,3-dioxan-2-yl)ethyl]-1,2,4,5,8,9,9a,9b-octahydro-3aH-cyclopenta[a]naphthalin-3,7-dion

110638-68-1

Calciumbis(4-O-(beta-D-galaktopyranosyl)-D-gluconat)dihydrat

124655-09-0

Tert-butyl [(4R,6S)-6-(hydroxymethyl)-2,2-dimethyl-1,3-dioxan-4-yl]acetat

125971-94-0

tert-Butyl-[(4R,6R)-6-(cyanmethyl)-2,2-dimethyl-1,3-dioxolan-4-yl]acetat

130064-21-0

1-{2-Hydroxy-4-[(tetrahydropyran-2-yl)oxy]phenyl}-2-{4-[(tetrahydropyran-2-yl)oxy]phenyl}ethan-1-on

157518-70-2

(2R)-2-[(S)-2,2-Dimethyl-5-oxo-1,3-dioxolan-4-yl]-4-methylvaleriansäure

167256-05-5

Methyl (1S,2S)-1-(1,3-benzodioxol-5-yl)-3-(2-hydroxy-4-methoxyphenyl)-5-propoxyindan-2-carboxylat

170242-34-9

(S)-2-Amino-5-(1,3-dioxolan-4-yl)valeriansäure

191106-49-7

Methyl (1S,2S)-1-(1,3-benzodioxol-5-yl)-3-[2-(benzyloxy)-4-methoxyphenyl]-5-propoxyindan-2-carboxylat

192201-93-7

2-({3-[5-(6-Methoxy-1-naphthyl)-1,3-dioxan-2-yl]propyl}methylamino)-N-methylacetamid

196303-01-2

(7S)-7-Methyl-5-(4-nitrophenyl)-7,8-dihydro-5H-[1,3]dioxolo[4,5-g]isochromen

40591-65-9

2,3,4,6-Tetra-O-acetyl-beta-D-glucopyranosylcarbamimidothioathydrobromid

65293-32-5

N-β-D-Glucopyranosylformamid

69999-16-2

(2,3-Dihydrobenzofuran-5-yl)essigsäure

107188-34-1

2,5,7,8-Tetramethyl-2-(4-nitrophenoxymethyl)-4-oxochroman-6-ylacetat

107188-37-4

2-(4-Aminophenoxymethyl)-2,5,7,8-tetramethyl-4-oxochroman-6-ylacetat

115437-18-8

(2α,4α,5β,7β,10β,13β)-4-Acetoxy-1,10,13-trihydroxy-9-oxo-7-[(triethylsilyl)oxy]-5,20-epoxytax-11-en-2-yl-benzoat

115437-21-3

(4α)-4,10-Diacetoxy-1,13-dihydroxy-9-oxo-7-[(triethylsilyl)oxy]-5,20-epoxytax-11-en-2-yl-benzoat

130525-58-5

Methyl 5-acetamido-7,8,9-O-triacetyl-2,6-anhydro-4-azido-3,4,5-tridoxy-D-glycero-D-galacto-non-2-enonat

130525-62-1

(4S,5R,6R)-5-Acetamido-4-amino-6-[(1R,2R)-1,2,3-trihydroxypropyl]-5,6-dihydropyran-2-carbonsäure

149107-93-7

(2α,4α,5β,7β,10β,13α)-4,10-Diacetoxy-13-{[(2R,3S)-3-benzamido-2-(1-methoxy-1-methylethoxy)-3-phenylpropanoyl]oxy}-1-hydroxy-9-oxo-7-[(triethylsilyl)oxy]-5,20-epoxytax-11-en-2-yl benzoat

199796-52-6

(2α,4α,7β,10β,13α)-4,10-Diacetoxy-13-({(2R,3S)-3-benzamido-2-[((4Z,7Z,10Z,13Z,16Z,19Z)-docosa-4,7,10,13,16,19-hexaenoyl)oxy]-3-phenylpropanoyl}oxy)-1,7-dihydroxy-9-oxo-5,20-epoxytax-11-en-2-yl benzoate

29331190

6150-97-6

Magnesiumbis[(2,3-dihydro-1,5-dimethyl-3-oxo-2-phenyl-1H-pyrazol-4-yl)methylamino]methansulfonat

29331990

3736-92-3

1,2-Diphenyl-4-(2-phenylthioethyl)pyrazolidin-3,5-dion

4023-02-3

Pyrazol-1-carboxamidinhydrochlorid

27511-79-1

3-Aminopyrazol-4-carboxamidhemisulfat

59194-35-3

N'1-Methyl-1H-pyrazol-1-carboxamidinhydrochlorid

139756-01-7

1-Methyl-4-nitro-3-propylpyrazol-5-carboxamid

334828-10-3

4-Amino-5-ethyl-1-(2-methoxyethyl)pyrazol-3-carboxamid

29332100

186462-71-5

(1R,2R,5S,6R)-2',5'-Dioxospiro[bicyclo[3.1.0]hexan-2,4'-imidazolidin]-6-carbonsäure

29332990

696-23-1

2-Methyl-4-nitroimidazol

822-36-6

4-Methylimidazol

4897-25-0

5-Chlor-1-methyl-4-nitroimidazol

24155-42-8

1-(2,4-Dichlorphenyl)-2-imidazol-1-ylethanol

68282-49-5

2-Butylimidazol-5-carbaldehyd

68283-19-2

(2-Butylimidazol-5-yl)methanol

83857-96-9

2-Butyl-5-chlor-1H-imidazol-4-carbaldehyd

99614-02-5

1,2,3,4-Tetrahydro-9-methyl-3-(2-methyl-1H-imidazol-1-ylmethyl)carbazol-4-on

109425-51-6

N2-[(9H-Fluoren-9-ylmethoxy)carbonyl]-N-trityl-L-histidin

130804-35-2

1-[5-(4,5-Diphenylimidazol-2-ylthio)pentyl]-1-heptyl-3-(2,4-difluorphenyl)harnstoff

133909-99-6

2-Butyl-4-chlor-1-[2'-(2-trityl-2H-tetrazol-5-yl)biphenyl-4-ylmethyl]-1H-imidazol-5-ylmethanol

138401-24-8

4'-[(2-Butyl-4-oxo-1,3-diazaspiro[4.4]non-1-en-3-yl)methyl]biphenyl-2-carbonitril

150097-92-0

Methyl-5-pentafluorethyl-2-propylimidazol-4-carboxylat

151012-31-6

3-(4-Brombenzyl)-2-butyl-4-chlor-1H-imidazol-5-ylmethanol

151257-01-1

2-Butyl-1,3-diazaspiro[4.4]non-1-en-4-onhydrochlorid

152146-59-3

4-(2-Butyl-5-formylimidazol-1-ylmethyl)benzoesäure

178982-67-7

2-[(Benzyloxy)methyl]-4-isopropylimidazol

244191-88-6

N-acetyl-O-tert-butyl-L-tyrosyl-O-tert-butyl-L-threonyl-O-tert-butyl-L-seryl-L-leucyl-L-isoleucyl-N1-trityl-L-histidyl-O-tert-butyl-L-seryl-L-leucyl-L-isoleucyl-α-L-glutamyl-α-L-glutamyl-O-tert-butyl-L-seryl-N-trityl-L-glutaminyl-N-trityl-L-asparaginyl-N-trityl-L-glutaminyl-L-glutamin, 10,11-di-tert-butyl ester

244244-26-6

N-Acetyl-O-tert-butyl-L-tyrosyl-O-tert-butyl-L-threonyl-O-tert-butyl-L-seryl-L-leucyl-L-isoleucyl-N1- trityl-L-histidyl-O-tert-butyl-L-seryl-L-leucyl-L-isoleucyl-α-L-glutamyl-α-L-glutamyl-O-tert-butyl-L-seryl-N-trityl-L-glutaminyl-N-trityl-L-asparaginyl-N-trityl-L-glutaminyl-L-glutaminyl-α-L-glutamyl-N6-(tert-butoxycarbonyl)-L-lysyl-N-trityl-L-asparaginyl-α-L-glutamyl-N-trityl-L-glutaminyl-α-L-glutamyl-L-leucyl-L-leucyl-α-L-glutamyl-L-leucyl-α-L-aspartyl-N6-(tert-butoxycarbonyl)-L-lysyl-N1-(tert-butoxycarbonyl)-L-tryptophyl-L-alanyl-O-tert-butyl-L-seryl-L-leucyl-N1-(tert-butoxycarbonyl)-L-tryptophyl-N-trityl-L-asparaginyl-N1-(tert-butoxycarbonyl)-L-tryptophyl-L-phenylalaninamid, hepta-tert-butylester

29333999

0-00-0

11-Ethyl-5-methyl-8-{2-[(1-oxo-1λ4-chinolin-4-yl)oxy]ethyl}-11H-dipyrido[3,2-b:2’,3’-e][1,4]diazepin-6(5H)-on

0-00-0

4-(4-Fluorbenzoyl)pyridinium-p-toluolsulfonat

100-76-5

Chinuclidin

875-35-4

2,6-Dichlor-4-methylnicotinonitril

1452-94-4

Ethyl-2-chlornicotinat

1609-66-1

N-Phenyl-N-(4-piperidyl)propionamid

1619-34-7

Chinuclidin-3-ol

2008-75-5

1-(2-Chlorethyl)piperidiniumchlorid

2147-83-3

1-(1,2,3,6-Tetrahydro-4-pyridyl)-1H-benzimidazol-2(3H)-on

2942-59-8

2-Chlornicotinsäure

4021-07-2

3-Methylpyridin-2-carbonsäure

4046-24-6

5-(1-Methyl-4-piperidyl)-5H-dibenzo[a,d]cyclohepten-5-olhydrochlorid

4783-86-2

4-Phenoxypyridin

5005-36-7

2-Phenyl-2-pyridylacetonitril

5006-66-6

6-Hydroxynicotinsäure

5223-06-3

2-(5-Ethyl-2-pyridyl)ethanol

5326-23-8

6-Chlornicotinsäure

5382-23-0

4-Chlor-1-methylpiperidinhydrochlorid

5424-11-3

2,2-Diphenyl-4-piperidinovaleronitril

5435-54-1

3-Nitro-4-pyridon

6298-19-7

2-Chlor-3-pyridylamin

6622-91-9

4-Pyridylessigsäurehydrochlorid

6935-27-9

Benzyl(2-pyridyl)amin

7379-35-3

4-Chlorpyridinhydrochlorid

19395-39-2

2-Phenyl-2-piperidin-2-ylacetamid

19395-41-6

2-Phenyl-2-(2-piperidyl)essigsäure

20662-53-7

1-(4-Piperidyl)-1H-benzimidazol-2(3H)-on

21472-89-9

(+-)-1-Azabicyclo[2.2.1]heptan-3-on

22065-85-6

1-Benzylpiperidin-4-carbaldehyd

25333-42-0

(3R)-Chinuclidin-3-ol

26815-04-3

4-(2-Piperidin-1-ylethoxy)benzaldehyd

29976-53-2

Ethyl-4-oxopiperidin-1-carboxylat

31255-57-9

3-[2-(3-Chlorphenyl)ethyl]pyridin-2-carbonitril

32998-95-1

N-(tert-Butyl)-3-methylpyridin-2-carboxamid

35794-11-7

3,5-Dimethylpiperidin

37699-43-7

2,3-Dimethyl-4-nitropyridin 1-oxid

38092-89-6

8-Chlor-6,11-dihydro-11-(1-methyl-4-piperidyliden)-5H-benzo[5,6]cyclohepta[1,2-b]pyridin

39512-49-7

4-(4-Chlorphenyl)piperidin-4-ol

40807-61-2

4-Phenylpiperidin-4-ol

43076-30-8

1-(4-tert-Butylphenyl)-4-[4-(alpha-hydroxybenzhydryl)piperidino]butan-1-on

43200-82-4

6-(5-Chlorpyridin-2-yl)-5H-pyrrolo[3,4-b]pyrazin-5,7(6H)-dion

49608-01-7

Ethyl-6-chlornicotinat

53786-28-0

5-Chlor-1-(4-piperidyl)-1H-benzimidazol-2(3H)-on

53786-45-1

Ethyl-4-(2-amino-4-chloranilino)piperidin-1-carboxylat

53786-46-2

Ethyl-4-(5-chlor-2,3-dihydro-2-oxo-1H-benzimidazol-2-yl)piperidin-1-carboxylat

56488-00-7

3-(Cyanimino)-3-piperidinopropiononitril

57988-58-6

4-(4-Bromphenyl)piperidin-4-ol

58859-46-4

Ethyl 4-aminopiperidin-1-carboxylat

61380-02-7

1-Benzyl-4-(methoxymethyl)-N-phenyl-4-piperidylamin

65326-33-2

2-Amino-3-pyridylmethylketon

70708-28-0

1-(2-Pyridyl)-3-(pyrrolidin-1-yl)-1-(p-tolyl)propan-1-ol

77145-61-0

1-(6-Chlor-2-pyridyl)-4-piperidylaminhydrochlorid

78750-68-2

4-[(3-Aminopyridin-2-yl)amino]phenol

82671-06-5

2,6-Dichlor-5-fluornicotinsäure

83556-85-8

1-(3-Chlorpropyl)-2,6-dimethylpiperidiniumchlorid

83949-32-0

4-Carboxy-4-phenylpiperidinium-p-toluolsulfonat

84196-16-7

N-[4-(Methoxymethyl)-4-piperidyl]-N-phenylpropionamidhydrochlorid

84449-80-9

1-[2-(4-Carboxyphenoxy)ethyl]piperidiniumchlorid

84449-81-0

4-(2-Piperidin-1-ylethoxy)benzoylchloridhydrochlorid

84501-68-8

Ethyl-4-[1-(4-fluorbenzyl)-1H-benzimidazol-2-ylamino]piperidin-1-carboxylat

86604-78-6

4-Methoxy-3,5-dimethyl-2-pyridylmethanol

87848-95-1

6-Brom-2-pyridyl-p-tolylketon

100238-42-4

4-(2-Piperidin-1-ylethoxy)phenol

101904-56-7

4-(5H-Dibenzo[a,d]cyclohepten-5-yl)piperidin

103094-30-0

3-Ethyl-5-methyl-(+-)-4-(2-chlorphenyl)-1,4-dihydro-2-[2-(1,3-dioxoisoindolin-2-yl)ethoxymethyl]pyridin-3,5-dicarboxylat

103129-82-4

3-Ethyl 5-methyl 2-[(2-aminoethoxy)methyl]-4-(2-chlorphenyl)-6-methyl-1,4-dihydropyridin-3,5-dicarboxylat

103577-66-8

3-Methyl-4-(2,2,2-trifluorethoxy)-2-pyridylmethanol

104860-26-6

cis-1-[3-(4-Fluorphenoxy)propyl]-3-methoxy-4-piperidylamin

104860-73-3

4-Amino-5-chlor-N-{1-[3-(4-fluorphenoxy)propyl]-3-methoxy-4-piperidyl}-2-methoxybenzamid

107256-31-5

3-[2-(3-Chlorphenyl)ethyl]-2-pyridyl-1-methyl-4-piperidylketonhydrochlorid

108555-25-5

1-[2-(4-Methoxyphenyl)ethyl]-4-piperidylamindihydrochlorid

118175-10-3

[4-(3-Methoxypropoxy)-3-methyl-2-pyridyl]methanol

120014-07-5

2-[(1-Benzyl-4-piperidyl)methylen]-5,6-dimethoxyindan-1-on

127293-57-6

(1R)-1-(4-Chlorphenyl)-2-[4-(4-fluorbenzyl)piperidin-1-yl]ethan-1-ol

139781-09-2

5,5-Bis(4-pyridylmethyl)-5H-cyclopenta[2,1-b:3,4-b’]dipyridinhydrat

139886-04-7

1-Methyl-1,2,5,6-tetrahydropyridin-3-carbaldehyd-(E)-O-methyloximhydrochlorid

142034-92-2

(1S,3S,4S)-1-Azabicyclo[2.2.1]heptan-3-ol

142034-97-7

(1R,4S)-1-Azabicyclo[2.2.1]heptan-3-on

142057-79-2

(RS)-2-[(1-Benzyl-4-piperidyl)methyl]-5,6-dimethoxyindan-1-on

153050-21-6

(S)-1-{2-[3-(3,4-Dichlorphenyl)-1-(3-isopropoxyphenacyl)-3-piperidyl]ethyl}-4-phenyl-1-azoniabicyclo[2.2.2]octanchlorid

157688-46-5

2-[1-(tert-Butoxycarbonyl)-4-piperidyl]essigsäure

158878-47-8

(3R,5R)-3-{(E)-2-[4-(4-Fluorphenyl)-2,6-diisopropyl-5-(methoxymethyl)pyridin-3-yl]vinyl}-5-hydroxycyclohexan-1-on

159813-78-2

(3R,5S,6E)-7-[4-(4-Fluorphenyl)-2,6-diisopropyl-5-(methoxymethyl)pyridin-3-yl]-3,5-dihydroxyhept-6-enonsäure

160588-45-4

10,10-Bis[(2-fluor-4-pyridyl)methyl]anthron

161417-03-4

2-Methyl-3-((2S)-pyrrolidin-2-ylmethoxy)pyridin

171764-07-1

(S)-2-Amino-3,3-dimethyl-N-2-pyridylbutyramid

173050-51-6

(R)-N-(1-{3-[1-benzoyl-3-(3,4-dichlorphenyl)-3-piperidyl]propyl}-4-phenyl-4-piperidyl)-N-methylacetamidhydrochlorid

176381-97-8

(S)-N-[4-(4-Acetamido-4-phenyl-1-piperidyl)-2-(3,4-dichlorphenyl)butyl]-N-methylbenzamid--Fumarsäure (1:1)

177964-68-0

3-[4-(4-Fluorphenyl)-2,6-diisopropyl-5-(methoxymethyl)pyridin-3-yl]acrylaldehyd

178460-82-7

(1R)-1-(4-Chlorphenyl)-2-[4-(4-fluorbenzyl)piperidin-1-yl]ethan-1-ol hydrochlorid

178981-89-0

{5-[(3,5-Dichlorphenyl)sulfanyl]-4-isopropyl-1-(pyridin-4-ylmethyl)imidazol-2-yl}methanol

179024-48-7

N-[(R)-9-Methyl-4-oxo-1-phenyl-3,4,6,7-tetrahydro[1,4]diazepino[6,7,1-hi]indol-3-yl]isonicotinamid

180050-34-4

(1S,4R)-1-Azabicyclo[2.2.1]heptan-3-on-O-[(Z)-(3-methoxyphenyl)ethinyl]oxim--Maleinsäure (1:1)

180250-77-5

(2S,3S)-3-Amino-2-ethoxy-N-nitropiperidin-1-carboxamidinhydrochlorid

188396-54-5

1-(2-Biphenyl-4-ylethyl)-4-[3-(trifluormethyl)phenyl]-1,2,3,6-tetrahydropyridinhydrochlorid

188591-61-9

1-(4-Benzyloxyphenyl)-2-(4-hydroxy-4-phenyl-1-piperidyl)propan-1-on

189894-57-3

1-[(1S,2S)-2-Hydroxy-2-(4-hydroxyphenyl)-1-methylethyl]-4-phenylpiperidin-4-olmethansulfonattrihydrat

192329-80-9

4-(4-Pyridyloxy)benzolsulfonsäure

192330-49-7

4-(4-Pyridyloxy)benzolsulfonylchloridhydrochlorid

193275-85-3

4-{4-[(11S)-3,10-Dibrom-8-chlor-5,6-dihydro-11H-benzo[5,6]cyclohepta[1,2-b]pyridin-11-yl]piperidinocarbonylmethyl}piperidin-1-carboxamid

198904-85-7

Tert-butyl 2-(4-pyridin-2-ylbenzyl)hydrazin-1-carboxylat

198904-86-8

Tert-butyl 2-{(2S,3S)-3-[(tert-butoxycarbonyl)amino]-2-hydroxy-4-phenylbutyl}-2-[4-(pyridin-2-yl)benzyl]hydrazin-1-carboxylat

213839-64-6

N-{2-[5-(Aminoiminomethyl)-2-hydroxyphenoxy]-3,5-difluor-6-[3-(1-methyl-4,5-dihydroimidazol-2-yl)phenoxy]pyridin-4-yl]-N-methyglycindihydrochlorid

221180-26-3

4-Amino-5-chlor-2-methoxy-N-(3-methoxypiperidin-4-yl)benzamid

221615-75-4

2-(4-Mesylphenyl)-1-(6-methylpyridin-3-yl)- ethan-1-on

230615-52-8

2,3,4,5-Tetrahydro-1H-1,5-methan-3-benzazepinhydrochlorid

230615-59-5

7,8-Dinitro-3-(trifluoracetyl)-2,3,4,5-tetrahydro-1H-1,5-methano-3-benzazepin

280129-82-0

4-({2-[(Benzyloxy)methyl]-4-isopropylimidazol-1-yl}methyl)pyridinoxalat (1:2)

319460-85-0

N-Methyl-2-{[3-((E)-2-pyridin-2-ylvinyl)-1H-indazol-6-yl]sulfanyl}benzamid

319460-94-1

N-(2-Fluor-5-{[3-((E)-2-pyridin-2-ylvinyl)-1H-indazol-6-yl]amino}phenyl)-1,3-dimethylpyrazol-5-carboxamid

423165-13-3

8-Benzyl-3-exo-(3-isopropyl-5-methyl-4H-1,2,4-triazol-4-yl)-8-azabicyclo[3.2.1]octan

429659-01-8

Ethyl N-[4-(methylamino)-3-nitrobenzoyl]-N-pyridin-2-yl-ß-alaninat

440634-25-3

Tert-butyl 4-{2-[4-(mesyloxy)piperidin-1-yl]-2-oxoethyl}piperidin-1-carboxylat

29334910

68077-26-9

7-Chlor-1-ethyl-6-fluor-1,4-dihydro-4-oxochinolin-3-carbonsäure

86393-33-1

7-Chlor-1-cyclopropyl-6-fluor-4-oxo-1,4-dihydrochinolin-3-carbonsäure

93107-30-3

1-Cyclopropyl-6,7-difluor-1,4-dihydro-4-oxochinolin-3-carbonsäure

98105-79-4

7-Chlor-6-fluor-1-(4-fluorphenyl)-1,4-dihydro-4-oxochinolin-3-carbonsäure

98349-25-8

Ethyl-1-cyclopropyl-6,7-difluor-4-oxo-1,4-dihydrochinolin-3-carboxylat

100501-62-0

Ethyl-1-ethyl-6,7,8-trifluor-1,4-dihydro-4-oxochinolin-3-carboxylat

103995-01-3

1-(2,4-Difluorphenyl)-6,7-difluor-1,4-dihydro-4-oxochinolin-3-carbonsäure

105956-96-5

7-[3-(tert-Butoxycarbonylamino)pyrrolidin-1-yl]-8-chlor-1-cyclopropyl-6-fluor-4-oxo-1,4-dihydrochinolin-3-carbonsäure

112811-72-0

1-Cyclopropyl-6,7-difluor-8-methoxy-4-oxo-1,4-dihydrochinolin-3-carbonsäure

119916-34-6

7-Brom-1-cyclopropyl-6-fluor-5-methyl-4-oxo-1,4-dihydrochinolin-3-carbonsäure

136465-98-0

N-(2-Chinolylcarbonyl)-L-asparagin

170143-39-2

3-Methylhydrogen-7-chlor-1,4-dihydro-4-oxochinolin-2,3-dicarboxylat

29334990

0-00-0

2-(Ethylamino)-5-[2-(chinolin-4-yloxy)ethyl]nicotinsäure

1087-69-0

(9S,13S,14S)-3-Methoxymorphinanhydrochlorid

4965-33-7

7-Chlor-2-methylchinolin

6340-55-2

2,6-Dimethoxy-4-methylchinolin

10500-57-9

5,6,7,8-Tetrahydrochinolin

22982-78-1

1,2,3,4-Tetrahydro-2-isopropylaminomethyl-6-methyl-7-nitrochinolinmethansulfonat

64228-78-0

Pentamethylenbis{3-[1-(3,4-dimethoxybenzyl)-6,7-dimethoxy-1,2,3,4-tetrahydro-2-isochinolyl]propionat}--Oxalsäure (1:2)

74163-81-8

(S)-1,2,3,4-Tetrahydroisochinolin-3-carbonsäure

77497-97-3

(S)-3-Benzyloxycarbonyl-1,2,3,4-tetrahydroisochinolinium-p-toluolsulfonat

79276-06-5

Tert-butyl (3S)-1,2,3,4-tetrahydroisochinolin-3-carboxylat 4-methylbenzensulfonat

106635-86-3

2,6-Dimethoxy-4-methyl-5-[3-(trifluormethyl)phenoxy]chinolin-8-amin

118864-75-8

(1S)-1-Phenyl-1,2,3,4-tetrahydroisochinolin

120578-03-2

3-[(E)-2-(7-Chlor-2-chinolyl)vinyl]benzaldehyd

136465-81-1

(3S,4aS,8aS)-N-tert-Butyldecahydroisoquinolin-3-carboxamid

136465-99-1

N-(2-Chinolylcarbonyloxy)succinimid

136522-17-3

(3S,4aS,8aS)-2-[(2R,3S)-3-Amino-2-hydroxy-4-phenylbutyl]-N-tert-butyldecahydroisochinolin -3-carboxamid

142522-81-4

Natrium-(R)-1-[(1-{3-[2-(7-chlor-2-chinolyl)vinyl]phenyl}-3-[2-(1-hydroxy-1-methylethyl)phenyl]propyl)thiomethyl]cyclopropylacetat

149057-17-0

(S)-N-tert-Butyl-1,2,3,4-tetrahydroisochinolin-3-carboxamidhydrochlorid

149182-72-9

(S)-N-tert-Butyl-1,2,3,4-tetrahydroisochinolin-3-carboxamid

149968-11-6

Methyl-2-(3-{(E)-3-[2-(7-chlor-2-chinolyl)vinyl]phenyl}-3-oxopropyl)benzoat

159878-04-3

Benzyl-(1S,2S)-3-[(3S,4aS,8aS)-3-tert-butylcarbamoylperhydro-2-isochinolyl]-2-hydroxy-1-(phenylthiomethyl)propylcarbamat

159989-65-8

(3S,4aS,8aS)-N-(tert-Butyl)-2-[(2S,3S)-2-hydroxy-3-(3-hydroxy-2-methylbenzamido)-4-(phenylthio) butyl]perhydroisochinolin-3-carboxamid--Methansulfonsäure (1:1)

172649-40-0

3-[(4S)-5-Oxo-2-(trifluormethyl)-1,4,5,6,7,8-hexahydrochinolin-4-yl]benzonitril

178680-13-2

Methyl-{(1S,2R)-1-benzyl-3-[(3S,4aS,8aS)-3-(tert-butylcarbamoyl)decahydro-2-isochinolyl]-2-hydroxypropyl}carbamat

181139-72-0

Methyl-2-[(S)-3-{(E)-3-[2-(7-chlor-2-chinolyl)vinyl]phenyl}-3-hydroxypropyl]benzoat

186537-30-4

(S)-N-tert-Butyl-1,2,3,4-tetrahydroisochinolin-3-carboxamidsulfat

189279-58-1

1-(6-Amino-3,5-difluorpyridin-2-yl)-8-chlor-6-fluor-7-(3-hydroxyazetidin-1-yl)-4-oxo-1,4-dihydrochinolin-3-carbonsäure

189746-15-4

2,6-Dimethoxy-4-methyl-8-nitro-5-[3-(trifluormethyl)phenoxy]chinolin

189746-19-8

5-Chlor-2,6-dimethoxy-4-methylchinolin

189746-21-2

5-Chlor-2,6-dimethoxy-4-methyl-8-nitrochinolin

194804-45-0

Ethyl 1-cyclopropyl-8-(difluormethoxy)-7-((1R)-1-methyl-2-tritylisoindolin-5-yl)-4-oxo-1,4-dihydrochinolin-3-carboxylat

194805-07-7

Ethyl 7-brom-1-cyclopropyl-8-(difluormethoxy)-4-oxo-1,4-dihydrochinolin-3-carboxylat

209909-03-5

(2-Chlor-6,7-difluorchinolin-3-yl)methanol

220998-08-3

{2,7-Dichlor-6-methyl-4-[(4-methylpiperidin-1-yl)methyl]chinolin-3-yl}methanol

287930-77-2

(1S)-1-{3-[(E)-2-(7-Chlorchinolin-2-yl)vinyl]phenyl}-3-[2-(1-hydroxy-1-methylethyl)phenyl]propan-1-ol

287930-78-3

Methyl 2-((3S)-3-{3-[(E)-2-(7-chlorchinolin-2-yl)vinyl]phenyl}-3-hydroxypropyl)benzoathydrat

474645-93-7

Methyl [2-ethyl-6-(trifluormethyl)-1,2,3,4-tetrahydrochinolin-4-yl]carbamat

29335995

56-06-4

2,6-Diaminopyrimidin-4-ol

65-71-4

5-Methyluracil

66-22-8

Uracil

68-94-0

Purin-6(1H)-on

71-30-7

Cytosin

487-21-8

Pteridin-2,4(1H,3H)-dion

696-07-1

5-Ioduracil

707-99-3

6-Amino-9H-purin-9-ylethanol

841-77-0

1-Benzhydrylpiperazin

2210-93-7

1-Phenylpiperaziniumchlorid

3056-33-5

N-(9-Acetyl-6-oxo-6,9-dihydro-1H-purin-2-yl)acetamid

5018-45-1

5,6-Dimethoxypyrimidin-4-ylamin

5081-87-8

3-(2-Chlorethyl)chinazolin-2,4(1H,3H)-dion

5464-78-8

1-(2-Methoxyphenyl)piperazinhydrochlorid

6928-85-4

4-Methylpiperazin-1-ylamin

7139-02-8

2,6-Dichlor-4,8-dipiperidinopyrimido[5,4-d]pyrimidin

7280-37-7

Estropipat

7597-60-6

6-Amino-5-formamido-1,3-dimethyluracil

10310-21-1

2-Amino-6-chlorpurin

13078-15-4

1-(3-Chlorphenyl)piperazinhydrochlorid

13889-98-0

1-Acetylpiperazin

14047-28-0

(R)-2-(6-Amino-9H-purin-9-yl)-1-methylethanol

14080-23-0

Pyrimidin-2-carbonitril

16064-08-7

6-Iodchinazolin-4(1H)-on

19690-23-4

6-Iod-1H-purin-2-ylamin

19916-73-5

6-(Benzyloxy)-9H-purin-2-amin

20535-83-5

6-Methoxy-1H-purin-2-ylamin

20980-22-7

2-(Piperazin-1-yl)pyrimidin

23680-84-4

4-Amino-2-chlor-6,7-dimethoxychinazolin

27469-60-9

1-(4,4'-Difluorbenzhydryl)piperazin

28888-44-0

6,7-Dimethoxychinazolin-2,4(1H,3H)-dion

35386-24-4

1-(2-Methoxyphenyl)piperazin

41078-70-0

3-(2-Chlorethyl)-2-methyl-4H-pyrido[1,2-a]pyrimidin-4-on

41202-32-8

1-(2-Chlorphenyl)piperazinhydrochlorid

41202-77-1

1-(2,3-Dichlorphenyl)piperazinhydrochlorid

52605-52-4

1-(3-Chlorphenyl)-4-(3-chlorpropyl)piperazinhydrochlorid

56177-80-1

2-Ethoxy-5-fluorpyrimidin-4(1H)-on

57061-71-9

1-(2-Chlorethyl)-4-[3-(trifluormethyl)phenyl]piperazindihydrochlorid

59703-00-3

4-Ethyl-2,3-dioxopiperazin-1-carbonylchlorid

59878-63-6

6-(5-Chlorpyridin-2-yl)-7-oxo-6,7-dihydro-5H-pyrrolo[3,4-b]pyrazin-5-yl piperazin-1-carboxylat

64090-19-3

1-(4-Fluorphenyl)piperazindihydrochlorid

67914-60-7

4-(4-Acetylpiperazin-4-yl)phenol

67914-97-0

4-(4-Isopropylpiperazin-1-yl)phenol

70849-60-4

1-(o-Tolyl)piperazinhydrochlorid

75128-73-3

2-[(2-Acetamido-6-oxo-6,9-dihydro-1H-purin-9-yl)methoxy]ethylacetat

93076-03-0

3-(2-Chlorethyl)-6,7,8,9-tetrahydro-2-methyl-4H-pyrido[1,2-a]pyrimidin-4-onhydrochlorid

94021-22-4

2-Piperazin-1-ylpyrimidindihydrochlorid

97845-60-8

2-(Acetoxymethyl)-4-(2-amino-6-chlorpurin-9-yl)butylacetat

106461-41-0

2-sec-Butyl-4-{4-[4-(4-hydroxyphenyl)piperazin-1-yl]phenyl}-2H-1,2,4-triazol-3(4H)-on

111641-17-9

4-(Piperazin-1-yl)-2,6-bis(pyrrolidin-1-yl)pyrimidin

112733-28-5

Ethyl-[3-(4-brom-2-fluorbenzyl)-7-chlor-2,4-dioxo-1,2,3,4-tetrahydrochinazolin-1-yl]acetat

112733-45-6

Ethyl-(7-chlor-2,4-dioxo-1,2,3,4-tetrahydrochinazolin-1-yl)acetat

119532-26-2

1-(2,3-Dichlorphenyl)piperazin

124832-31-1

2-[(2-Amino-6-oxo-1,6-dihydro-9H-purin-9-yl)methoxy]ethyl-N-(benzyloxycarbonyl)-L-valinat

125224-62-6

(1S)-2-Methyl-2,5-diazabicyclo[2.2.1]heptandihydrobromid

132961-05-8

(Z)-3-{2-[4-(2,4-Difluor-alpha-hydroxyiminobenzyl)piperidino]ethyl}-6,7,8,9-tetrahydro-2-methyl-4H-pyrido[1,2-a]pyrimidin-4-on

137234-74-3

4-Chlor-6-ethyl-5-fluorpyrimidin

137234-87-8

6-Ethyl-5-fluorpyrimidin-4(1H)-on

137281-39-1

4-[2-(2-Amino-4-oxo-4,7-dihydro-3H-pyrrolo[2,3-d]pyrimidin-5-yl)ethyl]benzoesäure

140373-09-7

4-{[(3-{[(2,2-Dimethylpropanoyl)oxy]methyl}-2,7-dimethyl-4-oxo-3,4-dihydrochinazolin-6-yl)methyl](prop-2-yn-1-yl)amino}-2-fluorbenzoesäure

145012-50-6

(7RS,9aRS)-Perhydropyrido[1,2-a]pyrazin-7-ylmethanol

147149-89-1

2-Amino-5-brom-6-methylchinazolin-4(1H)-on

147539-21-7

Isopropyl[2-(piperazin-1-yl)-3-pyridyl]amin

149062-75-9

1,3-Dichlor-6,7,8,9,10,12-hexahydroazepino[2,1-b]chinazolinhydrochlorid

150323-35-6

(3S)-1-(tert-Butoxycarbonyl)-3-(tert-butylcarbamoyl)piperazin

150728-13-5

4,6-Dichlor-5-(2-methoxyphenoxy)-2,2'-bipyrimidinyl

156126-48-6

Tetrabutylammonium-(6-iod-1H-purin-2-yl)amid

156126-53-3

(1R,2R,3S)-2-Amino-9-[2,3-bis(benzoyloxymethyl)cyclobutyl]-9H-purin-6-on

156126-83-9

(1R,2R,3S)-9-[2,3-Bis(benzoyloxymethyl)cyclobutyl]-6-iod-9H-purin-2-ylamin

157810-81-6

(2R,4S)-2-Benzyl-5-[2-(tert-butylcarbamoyl)-4-(3-pyridylmethyl)piperazin-1-yl]-4-hydroxy-N-[(1S,2R)-2-hydroxyindan-1-yl]valeramidsulfat

160009-37-0

Methyl 4-(4-fluorphenyl)-6-isopropyl-2-(N-methylmethansulfonamido)]pyrimidin-5-carboxylat

167465-36-3

(2R)-1-[4-((1aR,10bS)-1,1-Difluor-1,1a,6,10b-tetrahydrodibenzo[a, e]cyclopropa[c][7]annulen-6-yl)piperazin-1-yl]-3-[(chinolin-5-yl)oxy]propan-2-ol trihydrochlorid

171887-03-9

N-(2-Amino-4,6-dichlorpyrimidin-5-yl)formamid

172015-79-1

[(1S,4R)-4-(2-amino-6-chlor-9H-purin-9-yl)cyclopent-2-enyl]methanolhydrochlorid

179688-29-0

6,7-Bis(2-methoxyethoxy)chinazolin-4(1H)-on

183319-69-9

(3-Ethinylphenyl)[6,7-bis(2-methoxyethoxy)chinazolin-4-yl]aminhydrochlorid

184177-81-9

Phenyl-{4-[4-(4-hydroxyphenyl)piperazin-1-yl]phenyl}carbamat

188416-20-8

3-(6-Chlor-5-fluorpyrimidin-4-yl)-2-(2,4-difluorphenyl)-1-(1H-1,2,4-triazol-1-yl)butan-2-olhydrochlorid

188416-28-6

4-(1-Bromethyl)-6-chlor-5-fluorpyrimidin

188416-34-4

(2RS,3SR)-2-(2,4-Difluorphenyl)-3-(5-fluorpyrimidin-4-yl)-1-(1H-1,2,4-triazol-1-yl)butan-2-ol--(1R,4S)-2-Oxobornan-10-sulfonsäure (1:1)

192725-50-1

(2S)-3-Methyl-2-(2-oxohexahydropyrimidin-1-yl)butansäure

192726-06-0

(2S)-N-[(1S,3S,4S)-4-Amino-1-benzyl-3-hydroxy-5-phenylpentyl]-3-methyl-2-(2-oxotetrahydropyrimidin-1(2H)-yl)butanamid — 5-oxopyrrolidin-2-carbonsäure (1:1) (Salz)

202138-50-9

Bis[(isopropyloxycarbonyloxy)methyl-[(R)-2-(6-amino-9H-purin-9-yl)-1-methylethoxy]methylphosphonat--Fumarsäure (1:1)

214287-88-4

(4S)-6-Chlor-4-(2-cyclopropylethynyl)-4-(trifluormethyl)-3,4-dihydrochinazolin-2(1H)-on

214287-99-7

(4S)-6-Chlor-4-((E)-2-cyclopropylvinyl)-4-(Trifluormethyl)-3,4-dihydrochinazolin-2(1H)-on

225916-82-5

8-Chlor-5-((4Z,7Z,10Z,13Z,16Z,19Z)-docosa-4,7,10,13,16,19-hexaenoyl)-11-(4-methylpiperazin-1-yl)-5H-dibenzo[b, e][1,4]diazepin

231278-20-9

N-{3-Chlor-4-[(3-fluorbenzyl)oxy]phenyl}-6-iodchinazolin-4-amin

247565-04-4

(4S)-6-Chlor-4-(cyclopropylethynyl)-3-((R)-1-phenylethyl)-4-(trifluormethyl)-3,4-dihydrochinazolin-2(1H)-on

345217-02-9

1-[(1S,2S)-2-(Benzyloxy)-1-ethylpropyl]-N-{4-[4-(4-hydroxyphenyl)piperazin-1-yl]phenyl}hydrazin-1-carboxamid

518048-03-8

2-(1-Amino-1-methylethyl)-N-(4-fluorbenzyl)-5-hydroxy-1-methyl-6-oxo-1,6-dihydropyrimidin-4-carboxamid

599179-03-0

1-(4,6-Dimethylpyrimidin-5-carbonyl)-

4-((3S)-4-{(1R)-2-methoxy-1-[4-(trifluormethyl)phenyl]ethyl}-3-methylpiperazin-1-yl)-4-methylpiperidinmaleat (1:1)

612494-10-7

1-{(1R)-2-Methoxy-1-[4-(trifluormethyl)phenyl]ethyl}-2-methylpiperazin D-tartarat (1:1)

612543-01-8

1-(4,6-Dimethylpyrimidin-5-carbonyl)piperidin-4-on

649761-23-9

(1S,2S,3S,5S)-5-[2-Amino-6-(benzyloxy)-9H-purin-9-yl]-2-[(benzyloxy)methyl]-3-[dimethyl(phenyl)silyl]-1-(hydroxymethyl)cyclopentan-1-ol

649761-24-0

2-Amino-9-{(1S,3R,4S)-3-[(benzyloxy)methyl]-4-[dimethyl(phenyl)silyl]-2-methylidncyclopentyl}-9H-purin-6(1H)-on

654671-77-9

(2R)-4-Oxo-4-[3-(trifluormethyl)-5,6,7,8-tetrahydro[1,2,4]triazolo[4,3-a]pyrazin-7-yl]-1-(2,4,5-trifluorphenyl)butan-2-aminphosphathydrat (1:1)

29336980

58909-39-0

Tetrahydro-2-methyl-3-thioxo-1,2,4-triazin-5,6-dion

29337900

3197-25-9

2-(4-Oxopentyl)-1H-isoindol-1,3(2H)-dion

5342-23-4

6-Methoxy-4-methylchinolin-2(1H)-on

15362-40-0

1-(2,6-Dichlorphenyl)indolin-2-on

17630-75-0

5-Chlorindolin-2-on

20096-03-1

3,3-Diethyl-5-(hydroxymethyl)pyridin-2,4(1H,3H)-dion

43200-81-3

6-(5-Chlorpyridin-2-yl)-7-hydroxy-6,7-dihydro-5H-pyrrolo[3,4-b]pyrazin-5-on

56341-37-8

6-Chlorindol-2(3H)-on

61516-73-2

Ethyl-2-oxopyrrolidin-2-ylacetat

61865-48-3

(+-)-2-Azabicyclo[2.2.1]hept-5-en-3-on

71107-19-2

2-Oxo-5-vinylpyrrolidin-3-carboxamid

75363-99-4

p-Nitrobenzyl-(2R,5R,6S)-6-[(R)-1-hydroxyethyl]-3,7-dioxo-1-azabicyclo[3.2.0]heptan-2-carboxylat

76855-69-1

(3S,4R)-4-Acetoxy-3-[(R)-1-(tert-butyldimethylsilyloxy)ethyl]azetidin-2-on

79200-56-9

(1R,4S)-2-Azabicyclo[2.2.1]hept-5-en-3-on

80082-62-8

Tetrabutylammonium (2S,3S)-3-{[(benzyloxy)carbonyl]amino}-2-methyl-4-oxoazetidin-1-sulfonat

80082-65-1

(2S,3S)-3-Amino-2-methyl-4-oxoazetidin-1-sulfonsäure

90776-59-3

4-Nitrobenzyl-(4R,5R,6S)-3-(diphenoxyphosphoryloxy)-6-[(R)-1-hydroxyethyl]-4-methyl-7-oxo-1-azabicyclo[3.2.0]hept-2-en-2-carboxylat

103335-41-7

Methyl-3-oxo-4-aza-5-alpha-androst-1-en-17-beta-carboxylat

103335-54-2

3-Oxo-4-azaandrost-5-en-17-beta-carbonsäure

103335-55-3

3-Oxo-4-aza-5-alpha-androstan-17-beta-carbonsäure

105318-28-3

((2S,3S)-2-{(1R)-2-[(4-Chlorphenyl)sulfanyl]-1-methyl-2-oxoethyl}-3-((1R)-1-hydroxyethyl)-4-oxoazetidin-1-yl)essigsäure

118289-55-7

6-Chlor-5-(2-chlorethyl)indol-2(3H)-on

122852-75-9

5-Methyl-2,3,4,5-tetrahydro-1H-pyrido[4,3-b]indol-1-on

132127-34-5

(3R,4S)-3-Hydroxy-4-phenylazetidin-2-on

133066-59-8

(3R,4S)-2-Oxo-4-phenylazetidin-3-ylacetat

135297-22-2

(3S,4R)-3-[(R)-1-(tert-Butyldimethylsilyloxy)ethyl]-4-[(1R,3S)-3-methoxy-2-oxocyclohexyl]azetidin-2-on

139122-76-2

4-(2-Methyl-2-phenylhydrazino)-5,6-dihydro-2-pyridon

141316-45-2

Kalium-1-(1-hydroxyethyl)-5-methoxy-2-oxo-1,2,5,6,7,8,8a,8b-octahydroazeto[2,1-a]isoindol-4-carboxylat

141646-08-4

1-{[(Cyclohexyloxy)carbonyl]oxy}ethyl-1-(1-hydroxyethyl)-5-methoxy-2-oxo-1,2,5,6,7,8,8a,8b-octahydroazeto[2,1-a]isoindol-4-carboxylat

148776-18-5

(2-Oxo-1-phenylpyrrolidin-3-yl)triphenylphosphoniumbromid

149107-92-6

1-Benzoyl-3-(1-methoxy-1-methylethoxy)-4-phenylazetidin-2-on

159593-17-6

4-tert-Butylbenzyl-2-{(2R,3S)-3-[(R)-1-(tert-butyldimethylsilyloxy)ethyl]-2-[(1R,3S)-3-methoxy-2-oxocyclohexyl]-4-oxoazetidin-1-yl}-2-oxoacetat

162142-14-5

1-Cyclopentyl-3-ethyl-1,4,5,6-tetrahydro-7H-pyrazolo[3,4-c]pyridin-7-on

175873-08-2

4-[(S)-3-Amino-2-oxopyrrolidin-1-yl)benzonitrilhydrochlorid

175873-10-6

Ethyl-3-(3-{(S)-1-[4-(N'2-hydroxyamidino)phenyl]-2-oxopyrrolidin-3-yl}ureido)propionat

198213-15-9

Natrium 3-(methoxycarbonyl)-2-oxo-1,2,5,6-tetrahydropyridin-4-olat

205881-86-3

6-Fluor-9-methyl-2-phenyl-4-(pyrrolidin-1-carbonyl)-9H-pyrido[3,4-b]indol-1(2H)-on

244080-24-8

1-Ethyl-9-methoxy-2,6,7,12-tetrahydroindolo[2,3-a]chinolizin-4(3H)-on

283173-50-2

8-Fluor-2-{4-[(methylamino)methyl]phenyl}-1,3,4,5-tetrahydro-6H-azepino[5,4,3-cd]indol-6-on

303752-13-8

1-Cyclopentyl-3-ethyl-6-(4-methoxybenzyl)-1,4,5,6-tetrahydro-7H-pyrazolo[3,4-c]pyridin-7-on 4-methylbenzen-1-sulfonat

341031-54-7

N-[2-(Diethylamino)ethyl]-5-[(Z)-(5-fluor-2-oxo-1,2-dihydro-3H-indol-3-yliden)methyl]-2,4-dimethylpyrrol-3-carboxamid-L-malat (1:1)

29339980

256-96-2

5H-Dibenz[b,f]azepin

494-19-9

10,11-Dihydro-5H-dibenz[b,f]azepin

139592-99-7

(Z)-1-[3-(3-Chlor-4-cyclohexylphenyl)prop-2-enyl]hexahydro-1H-azepinhydrochlorid

179528-39-3

N-(Biphenyl-2-yl)-4-[(2-methyl-4,5-dihydro-1H-imidazo[4,5-d][1]benzazepin-6-yl)carbonyl]benzamid

2886-65-9

7-Chlor-5-(2-fluorphenyl)-1H-1,4-benzodiazepin-2(3H)-on

59467-63-9

7-Chlor-5-(2-fluorphenyl)-2-(nitromethylen)-2,3-dihydro-1H-1,4-benzodiazepin

59467-64-0

[7-Chlor-5-(2-fluorphenyl)-2,3-dihydro-1H-1,4-benzodiazepin-2-yl]methylamin

59467-69-5

8-Chlor-6-(2-fluorphenyl)-1-methyl-3a,4-dihydro-3H-imidazo[1,5-a][1,4]benzodiazepin

59468-44-9

8-Chlor-6-(2-fluorphenyl)-1-methyl-4H-imidazo[1,5-a][1,4]benzodiazepin-3-carbonsäure

59469-29-3

[7-Chlor-5-(2-fluorphenyl)-2,3-dihydro-1H-1,4-benzodiazepin-2-ylmethyl]ammoniumbis(maleat)

59469-63-5

7-Chlor-5-(2-fluorphenyl)-3-methyl-2-(nitromethylen)-2,3-dihydro-1H-1,4-benzodiazepin-4-oxid

70890-50-5

3-Amino-7-methyl-5-phenyl-1H-1,4-benzodiazepin-2(3H)-on

106928-72-7

tert-Butyl-(1S,9S)-6,10-dioxo-9-phthalimidooctahydropyridazo[1,2-a][1,2]diazepin-1-carboxylat

177932-89-7

(4R,5S,6S,7R)-4,7-Dibenzyl-1,3-bis(3-aminobenzyl)-5,6-dihydroxyhexahydro-2H-1,3-diazepin-2-ondimethansulfonat

188978-02-1

(4R,5S,6S,7R)-1-[(3-Amino-1H-indazol-5-yl)methyl]-4,7-dibenzyl-3-butyl-5,6-dihydroxyhexahydro-2H-1,3-diazepin-2-on

193077-87-1

[(2S)-7-(2-Methoxy-2-oxoethyl)-4-methyl-3-oxo-2,3,4,5-tetrahydro-1H-1,4-benzodiazepin-2-yl]essigsäure

210288-67-8

[(2S)-7-Iod-4-methyl-3-oxo-2,3,4,5-tetrahydro-1H-1,4-benzodiazepin-2-yl]essigsäure

0-00-0

1,4,7,10-Tetraazacyclododecan-1,4,7-triessigsäuresulfat

1458-18-0

Methyl-3-amino-5,6-dichlorpyrazin-2-carboxylat

2380-94-1

4-Hydroxyindol

3641-08-5

1H-1,2,4-Triazol-3-carboxamid

4928-87-4

1H-1,2,4-Triazol-3-carbonsäure

4928-88-5

Methyl-1H-1,2,4-triazol-3-carboxylat

5424-01-1

3-Aminopyrazin-2-carbonsäure

5521-55-1

5-Methylpyrazin-2-carbonsäure

6548-09-0

5-Bromtryptophan

6969-71-7

1,2,4-Triazolo[4,3-a]pyridin-3(2H)-on

7250-67-1

N-(2-Chlorethyl)pyrrolidinhydrochlorid

13183-79-4

1-Methyltetrazol-5-thiol

13485-59-1

L-Alanyl-L-prolin

14907-27-8

Methyl D-tryptophanathydrochlorid

16298-03-6

Methyl 3-aminopyrazin-2-carboxylat

21732-17-2

1H-Tetrazol-1-ylessigsäure

26116-12-1

1-Ethylpyrrolidin-2-ylmethylamin

27387-31-1

1,2,3,4-Tetrahydro-9-methylcarbazol-4-on

31251-41-9

8-Chlor-5,6-dihydro-11H-benzo[5,6]cyclohepta[1,2-b]pyridin-11-on

31560-19-7

N-Benzoyl-4-hydroxyprolin

31560-20-0

Methyl N-benzoyl-4-hydroxyprolinat

32065-66-0

2-(Dimethoxymethyl)chinoxalin 1,4-dioxid

36916-19-5

5-Chlor-2-(3-methyl-4H-1,2,4-triazol-4-yl)benzophenon

37052-78-1

5-Methoxybenzimidazol-2-thiol

38150-27-5

5-Chlor-2-[3-(hydroxymethyl)-5-methyl-4H-1,2,4-triazol-4-yl]benzophenon

39968-33-7

3H-[1,2,3]Triazol[4,5-b]pyridin-3-ol

41340-36-7

2-(7-Ethyl-1H-indol-3-yl)ethanol

51856-79-2

Methyl-1-methylpyrrol-2-ylacetat

52099-72-6

1-Isopropenyl-1H-benzimidazol-2(3H)-on

54196-61-1

2',5-Dichlor-2-(3-methyl-4H-1,2,4-triazol-4-yl)benzophenon

54196-62-2

2',5-Dichlor-2-[3-(hydroxymethyl)-5-methyl-4H-1,2,4-triazol-4-yl]benzophenon

55408-10-1

Ethyltetrazol-5-carboxylat

59032-27-8

Natrium-1,2,3-triazol-5-thiolat

61607-68-9

1-[2-(Dimethylamin)ethyl]-4,5-dihydro-1H-tetrazol-5-thion

62893-24-7

(6-Ethyl-4,5-dioxohexahydropyridazin-3-carboxamid)(4-hydroxyphenyl)essigsäure

64137-52-6

[3-(1H-Benzimidazol-2-yl)propyl]methylamin

64838-55-7

1-[(S)-3-(Acetylthio)-2-methylpropionyl]-L-prolin

65632-62-4

(S)-1-(Benzyloxycarbonyl)hexahydropyridazin-3-carbonsäure

66242-82-8

Dinatrium-2,5-dihydro-5-thiooxo-1H-tetrazol-1-ylmethansulfonat

66635-71-0

Isopropyl-2,3-dihydro-1H-pyrrolizin-1-carboxylat

69048-98-2

1-Ethyl-1,2-dihydro-5H-tetrazol-5-on

71056-57-0

Ethyl 1-methyl-5-nitroindol-2-carboxylat

71208-55-4

Diethyl-(6-chlor-9H-carbazol-2-yl)methylmalonat

75302-98-6

2-Tert-butoxy-2-oxoethyl [1-(4-chlorbenzoyl)-5-methoxy-2-methylindol-3-yl]acetat

83783-69-1

4-Fluorbenzyl-1H-benzimidazol-2-ylamin

84946-20-3

2-Chlor-1-(4-fluorbenzyl)benzimidazolhydrochlorid

85440-79-5

2-Methyl-1-nitrosoindolin

86386-75-6

2,4'-Difluor-2-(1H-1,2,4-triazol-1-yl)acetophenonhydrochlorid

86404-63-9

1-(2,4-Difluorphenyl)-2-(1H-1,2,4-triazol-1-yl)ethan-1-on

90657-55-9

trans-4-Cyclohexyl-2-prolinhydrochlorid

92992-17-1

1-(Methoxycarbonyl)-2,3-dihydro-1H-pyrrolizin-7-carbonsäure

95885-13-5

5-Ethyl-4-(2-phenoxyethyl)-4H-1,2,4-triazol-3(2H)-on

96034-57-0

trans-4-Hydroxy-1-(4-nitrobenzyloxycarbonyl)-L-prolin

96107-94-7

Ethyl-1H-tetrazol-5-carboxylatnatriumsalz

96314-26-0

(4S)-4-Phenyl-L-prolin

100361-18-0

7-Chlor-1-cyclopropyl-6-fluor-4-oxo-1,4-dihydro-1,8-naphthyridin-3-carbonsäure

100491-29-0

Ethyl-7-chlor-1-(2,4-difluorphenyl)-6-fluor-1,4-dihydro-4-oxonaphthyridin-3-carboxylat

103201-78-1

4-Cyclohexylprolin

103300-89-6

N'6-Trifluoracetyl-L-lysyl-L-prolin

103300-91-0

1-{N'2-[(S)-1-Ethoxycarbonyl-3-phenylpropyl]-N'6-trifluoracetyllysyl}prolin

103831-11-4

Pyrrolidin-3-ylamindihydrochlorid

105641-23-4

N'6-Trifluoracetyl-L-lysyl-L-prolin-p-toluolsulfonat

112193-77-8

1,4,7,10-Tetraazoniacyclododecanbis(sulfat)

113963-68-1

3,4-Di(indol-3-yl)-1-methylpyrrol-2,5-dion

114873-37-9

1,4,7,10-Tetraazacyclododecan-1,4,7-triyltriessigsäure

119192-10-8

4-[(1H-1,2,4-Triazol-1-yl)methyl]anilin

120807-02-5

(4S)-N-Benzoyl-4-(mesyloxy)-L-prolin

120851-71-0

trans-1-Benzoyl-4-phenyl-L-prolin

122536-48-5

3-[(S)-3-(L-Alanylamino)pyrrolidin-1-yl]-1-cyclopropyl-6-fluor-4-oxo-1,4-dihydro-1,8-naphthyridin-3-carbonsäurehydrochlorid

122536-66-7

tert-Butyl-{(S)-1-methyl-2-oxo-2-[(S)-pyrrolidin-3-ylamino]ethyl}carbamat

122536-91-8

7-{(S)-3-[(S)-2-(tert-Butoxycarbonylamino)-1-oxopropylamino]pyrrolidin-1-yl}-1-cyclopropyl-6-fluor-4-oxo-1,4-dihydro-1,8-naphthyridin-3-carbonsäure

122665-86-5

Ethyl-[3-(cyanmethyl)-4-oxo-3,4-dihydrophthalazin-1-yl]acetat

123631-92-5

2-(2,4-Difluorphenyl)-1,3-bis(1H-1,2,4-triazol-1-yl)propan-2-ol

124750-53-4

5-(4'-Methylbiphenyl-2-yl)-1-trityl-1H-tetrazol

127105-49-1

Methyl-(S)-2-amino-4-(1H-tetrazol-5-yl)butyrat

130404-91-0

N-[(R)-2-({(R)-2-[(2-Adamantyloxycarbonyl)amino]-3-(1H-indol-3-yl)-2-methyl-1-oxopropyl}amino)-1-phenylethyl]succinamidsäure--1-Desoxy-1-methylamino-D-glucitol (1:1)

132026-12-1

4-(2-Methyl-1H-imidazo[4,5-c]pyridin-1-yl)benzoesäure

132659-89-3

3-Dimethylaminomethyl-1,2,3,4-tetrahydro-9-methylcarbazol-4-on

134575-17-0

tert-Butyl-meso-3-azabicyclo[3.1.0]hex-6-ylcarbamat

137733-33-6

N',N'-Diethyl-2-methyl-N-(6-phenyl-5-propylpyridazin-3-yl)propan-1,2-diamin--Fumarsäure (2:3)

140629-77-2

tert-Butyl-[(RS)-pyrrolidin-3-yl]carbamat

141113-28-2

(E)-(+)-2-(2,4-Difluorphenyl)-1-{3-[4-(2,2,3,3-tetrafluorpropoxy)styryl]-1H-1,2,4-triazol-1-yl}-3-(1H-1,2,4-triazol-1-yl)propan-2-ol

141113-41-9

(R)-2-(2,4-Difluorphenyl)-3-(1H-1,2,4-triazol-1-yl)propan-1,2-diol

143322-57-0

5-Brom-3-[(R)-1-methylpyrrolidin-2-ylmethyl]indol

143722-25-2

2-(2-Trityl-2H-tetrazol-5-yl)phenylboronsäure

143824-78-6

N1-(Tert-butoxycarbonyl)-N-[(9H-fluoren-9-ylmethoxy)carbonyl]-L-tryptophan

149365-59-3

Dibenzyl 5,5'-[(3,4-diethylpyrrol-2,5-diyl)bis(methylen)]bis[4-(3-methoxy-3-oxopropyl)-3-methylpyrrol-2-carboxylat]

149365-62-8

5,5'-[(3,4-Diethylpyrrol-2,5-diyl)bis(methylen)]bis[4-(3-hydroxypropyl)-3-methylpyrrol-2-carbaldehyd]

151860-16-1

meso-3-Benzyl-6-nitro-3-azabicyclo[3.1.0]hexan

152628-02-9

1,4’-Dimethyl-2’-propyl-1H,1’H-2,6’-bibenzimidazol

152628-03-0

4-Methyl-2-propylbenzimidazol-6-carbonsäure

153435-96-2

Ethyl-4,6-dichlor-3-formylindol-2-carboxylat

155322-92-2

(3R)-3-[(S)-1-(Methylamino)ethyl]pyrrolidin

160194-26-3

2-Iod-4-(1H-1,2,4-triazol-1-ylmethyl)anilin

160194-39-8

2-{5-[(1H-1,2,4-Triazol-1-yl)methyl]indol-3-yl}ethan-1-ol

170142-29-7

7-Chlor-2-(4-methoxy-2-methylphenyl)-2,3-dihydro-5H-pyridazino[4,5-b]chinolin-1,4,10-trion, Natriumsalz

171964-73-1

[N-(4-Methoxybenzoyl)-L-valyl]-N-[(1S)-3,3,3-trifluor-1-isopropyl-2-oxopropyl]-L-prolinamid

172733-42-5

Natrium [(1-benzyl-2-ethyl-3-oxamoylindol-4-yl)oxy]acetat

176161-55-0

(5,6-Dichlor-1H-benzimidazol-2-yl)isopropylamin

178619-89-1

6,7-Dichlor-2,3-dimethoxychinoxalin-5-ylamin

180637-89-2

3-[((2R)-1-Methylpyrrolidin-2-yl)methyl]-5-[(E)-2-(phenylsulfonyl)vinyl]indol

180915-94-0

1-{2-[4-(6-Methoxy-3,4-dihydro-1-naphthyl)phenoxy]ethyl}pyrrolidin

180915-95-1

1-{2-[4-(2-Brom-6-methoxy-3,4-dihydro-1-naphthyl)phenoxy]ethyl}pyrrolidin

181827-47-4

[N-(Methoxycarbonyl)-L-valyl]-L-prolin

182073-77-4

N'-[N-Methoxycarbonyl-L-valyl]-N-[(S)-3,3,3-trifluor-1-isopropyl-2-oxopropyl]-L-prolinamid

185453-89-8

7-Ethyl-3-[2-(trimethylsilyloxy)ethyl]indol

188113-71-5

1-Acetyl-3-[((2R)-1-methylpyrrolidin-2-yl)methyl]-5-[(E)-2-(phenylsulfonyl)vinyl]indol

190791-29-8

(5R,6S)-6-Phenyl-5-[4-(2-pyrrolidinoethoxy)phenyl]-5,6,7,8-tetrahydro-2-naphthol--(-)-Weinsäure (1:1)

193274-37-2

3a-Benzyl-2-methyl-2,3a,4,5,6,7-hexahydro-3H-pyrazolo[4,3-c]pyridin-3-on L-tartarat

194602-25-0

Dibenzyl-1-(2,4-difluorophenyl)-2-(1H-1,2,4-triazol-1-yl)-1-(1H-1,2,4-triazol-1-ylmethyl)ethylphosphat

194602-27-2

Diphenyl[(S)-pyrrolidin-3-yl]acetonitrilhydrobromid

197143-35-4

(3Z)-4-(Aminomethyl)pyrrolidin-3-on O-methyloximdihydrochlorid

204255-02-7

Ethyl (1R,5R,6R)-5-(1-ethylpropoxy)-7-azabicyclo[4.1.0]hept-3-en-3-carboxylat

210558-66-0

(1R,2S)-1-Phenyl-2-pyrrolidin-1-ylpropan-1-olhydrochlorid

219909-83-8

3-((4S)-4-Sulfanyl-L-prolinamidol)benzoesäurehydrochlorid

221030-56-4

2-(4-Fluorphenyl)-4-(3-hydroxy-3-methylbutoxy)-5-(4-mesylphenyl)pyridazin-3(2H)-on

221148-46-5

2-(4-Ethoxyphenyl)-3-(4-mesylphenyl)pyrazol[1,5-b]pyridazin

227025-33-4

1-Benzyl-4H-imidazo[4,5,1-ij]chinolin-2(1H)-on

235106-62-4

2,2'-[(4-Hydroxyphenyl)methylen]bis(4-{(E)-[(5-methyl-1H-tetrazol-1-yl)imino]methyl}phenol)

244191-95-5

α-L-Aspartyl-N6-(tert-butoxycarbonyl)-L-lysyl-N1-(tert-butoxycarbonyl)-L-tryptophyl-L-alanyl-O-tert-butyl-L-seryl-L-leucyl-N1-(tert-butoxycarbonyl)-L-tryptophyl-N-trityl-L-asparaginyl-N1-(tert-butoxycarbonyl)-L-tryptophyl-L-phenylalaninamid, tert-butylester

244191-96-6

N-[(9H-Fluoren-9-ylmethoxy)carbonyl]-α-L-aspartyl-N6-(tert-butoxycarbonyl)-L-lysyl-N1-(tert-butoxycarbonyl)-L-tryptophyl-L-alanyl-O-tert-butyl-L-seryl-L-leucyl-N1-(tert-butoxycarbonyl)-L-tryptophyl-N-trityl-L-asparaginyl-N1-(tert-butoxycarbonyl)-L-tryptophan, 1-tert-butylester

244244-29-9

N-[(9H-Fluoren-9-ylmethoxy)carbonyl]-α-L-glutamyl-N6-(tert-butoxycarbonyl)-L-lysyl-N-trityl-L-asparaginyl-α-L-glutamyl-N-trityl-L-glutaminyl-α-L-glutamyl-L-leucyl-L-leucyl-α-L-glutamyl-L-leucyl-α-L-aspartyl-N6-(tert-butoxycarbonyl)-L-lysyl-N1-(tert-butoxycarbonyl)-L-tryptophyl-L-alanyl-O-tert-butyl-L-seryl-L-leucyl-N1-(tert-butoxycarbonyl)-L-tryptophyl-N-trityl-L-asparaginyl-N1-(tert-butoxycarbonyl)-L-tryptophyl-L-phenylalaninamid, penta-tert-butylester

244244-31-3

α-L-Glutamyl-N6-(tert-butoxycarbonyl)-L-lysyl-N-trityl-L-asparaginyl-α-L-glutamyl-N-trityl-L-glutaminyl-α-L-glutamyl-L-leucyl-L-leucyl-α-L-glutamyl-L-leucyl-α-L-aspartyl-N6-(tert-butoxycarbonyl)-L-lysyl-N1-(tert-butoxycarbonyl)-L-tryptophyl-L-alanyl-O-tert-butyl-L-seryl-L-leucyl-N1-(tert-butoxycarbonyl)-L-tryptophyl-N-trityl-L-asparaginyl-N1-(tert-butoxycarbonyl)-L-tryptophyl-L-phenylalaninamid, penta-tert-butylestermonohydrochlorid

251579-55-2

(N-Acetyl-N-methylglycyl)glycylvalyl-D-alloisoleucylthreonylnorvalylisoleucylarginyl(N-ethylprolinamid) monoacetat (Salz)

252742-72-6

5-(Chlormethyl)-1,2-dihydro-3H-1,2,4-triazol-3-on

269731-84-2

(5R,6R)-1-Benzyl-5-hydroxy-6-(methylamino)-5,6-dihydro-4H-imidazo[4,5,1-ij]chinolin-2(1H)-on

272107-22-9

3,10-Dibrom-8-chlor-5,6-dihydro-11H-benzo[5,6]cyclohepta[1,2-b]pyridin

346412-97-3

1-Aminopyridaziniumhexafluorphosphat(1-)

442526-89-8

Isoleucylarginyl(N-ethylprolinamid)dihydrochlorid

481659-93-2

Ethyl 1-methyl-5-[4'-(trifluormethyl)biphenyl-2-carboxamid]indol-2-carboxylat

481659-96-5

Kalium 1-methyl-5-[4'-(trifluormethyl)biphenyl-2-carboxamid]indol-2-carboxylat

29341000

556-90-1

2-Imino-1,3-thiazol-4-on

2295-31-0

Thiazolidin-2,4-dion

29676-71-9

(2-Amino-1,3-thiazol-4-yl)essigsäure

34272-64-5

(4-Methyl-2-sulfanyl-1,3-thiazol-5-yl)essigsäure

38585-74-9

Thiazol-5-ylmethanol

64485-82-1

Ethyl-2-(2-amino-1,3-thiazol-4-yl)-2-hydroxyiminoacetat

64485-88-7

Ethyl-(Z)-2-(2-aminothiazol-4-yl)-2-(methoxyimino)acetat

64486-18-6

(Z)-2-[2-(Chloracetamido)thiazol-4-yl]-2-(methoxyimino)essigsäure

64987-03-7

Ethyl-(2-formamido-1,3-thiazol-4-yl)glyoxylat

64987-06-0

(2-Formamido-1,3-thiazol-4-yl)glyoxylsäure

65872-41-5

(Z)-2-(2-Aminothiazol-4-yl)-2-methoxyiminoessigsäure

65872-43-7

2-(2-Formamido-1,3-thiazol-4-yl)-2-methoxyiminoessigsäure

66215-71-2

(Z)-2-Methoxyimino-2-[2-(tritylamino)thiazol-4-yl]essigsäure

66339-00-2

Ethyl-2-(hydroxyimino)-2-[2-(tritylamino)thiazol-4-yl]acetathydrochlorid

76823-93-3

1-{4-[(2-Cyanethyl)thiomethyl]thiazol-2-yl}guanidin

88023-65-8

Kalium 3-[(2-formamido-1,3-thiazol-4-yl)oxoacetamido]-2-methyl-4-oxoazetidin-1-sulfonat

88046-01-9

2-Guanidinothiazol-4-ylmethylcarbamimidothioatdihydrochlorid

105889-80-3

Pivaloyloxymethyl-7-{(Z)-2-[2-(tert-butoxycarbonylamino)thiazol-4-yl]pent-2-enamido}-3-(carbamoyloxymethyl)-3-cephem-4-carboxylat

115065-79-7

(2E)-2-(2-{[(Benzyloxy)carbonyl]amino}-1,3-thiazol-4-yl)-5-[(3-methylbut-2-en-1-yl)oxy]-5-oxopent-2-enonsäure

119154-86-8

(Z)-2-(2-Amino-1,3-thiazol-4-yl)-2-methoxyiminoacetylchloridhydrochlorid

136401-69-9

(Z)-5-{4-[2-(5-Ethylpyridin-2-yl)ethoxy]benzylidn}-1,3-thiazolidin-2,4-dion

139340-56-0

{5-[(Z)-3,5-Di(tert-butyl)-4-hydroxybenzyliden]-4-oxo-4,5-dihydrothiazol-2-yl}ammoniummethansulfonat

154212-59-6

4-Nitrophenylthiazol-5-ylmethylcarbonathydrochlorid

154212-61-0

N-[2-Isopropylthiazol-4-ylmethyl(methyl)carbamoyl]-L-valin

161798-03-4

Ethyl 2-(3-formyl-4-isobutoxyphenyl)-4-methylthiazol-5-carboxylat

162208-27-7

O-[2-(2-Amino-1,3-thiazol-4-yl)-2-((Z)-methoxyimino)acetyl]-O,O-diethylphosphorthioat

162208-28-8

O-(2-(2-Aminothiazol-4-yl)-2-{[1-(tert-butoxycarbonyl)-1-methylethoxy]imino}acetyl)-O’,O’’-diethylphosphorthioat

171485-87-3

2-[4-(2-Amino-4-oxo-4,5-dihydrothiazol-5-ylmethyl)phenoxymethyl]-2,5,7,8-tetramethylchroman-6-ylacetat

174761-17-2

Benzhydryl-7-{(Z)-2-[2-(tert-butoxycarbonylamino)thiazol-4-yl]-4-(3-methylbut-2-enyloxycarbonyl)but-2- enamido}-3-cephem-4-carboxylat

179258-52-7

Tert-butyl (7Z)-7-(2-amino-1,3-thiazol-5-yl)-4-ethoxy-10,10-dimethyl-6-oxo-3,5,9-trioxa-8-aza-4-phosphaundec-7-en-11-oat 4-oxid

180144-61-0

3-{[4-(4-Amidinophenyl)thiazol-2-yl][1-(carboxymethyl)-4-piperidyl]amino}propionsäure

186538-00-1

3-[(2S,3S)-2-Hydroxy-3-(3-hydroxy-2-methylbenzamid)-4-phenylbutanoyl]-5,5-dimethyl-N-(2-methylbenzyl)-1,3-thiazolidin-4-carboxamid

189448-35-9

(7R)-7-[(2E)-2-(2-Amino-5-chlor-1,3-thiazol-4-yl)-2-(hydroxyimino)acetamido]-3-[(3-{[(2-aminoethyl)sulfanyl]methyl}pyridin-4-yl)sulfanyl]-3,4-didehydrocepham-4-carbonsäure

190841-79-3

Ethyl-3-({4-[4-(N-ethoxycarbonylamidino)phenyl]thiazol-2-yl}[1-(ethoxycarbonylmethyl)-4-piperidyl]amino)propionat

213252-19-8

5-[(2,4-Dioxo-1,3-thiazolidin-5-yl)methyl]-2-methoxy-N-[4-(trifluormethyl)benzyl]benzamid

221671-63-2

Kalium (2-{N-[4-(4-chlor-2,5-dimethoxyphenyl)-5-(2-cyclohexylethyl)-1,3-thiazol-2-yl]carbamoyl}-5,7-dimethylindolin-1-yl)acetat

224631-15-6

2,5-Dioxopyrrolidin-1-yl N-{N-[(2-isopropyl-1,3-thiazol-4-yl)methyl]-N-methylcarbamoyl}-L-valinat

302962-49-8

N-(2-Chlor-6-methylphenyl)-2-({6-[4-(2-hydroxyethyl)piperazin-1-yl]-2-methylpyrimidin-4-yl}amino)thiazol-5-carboxamid oder dasatanib (vorgeschlagener INN)

478410-84-3

(4R)-N-Allyl-3-[(2S,3S)-2-hydroxy-3-(3-hydroxy-2-methylbenzamid)-4-phenylbutanoyl]-5,5-dimethylthiazolidin-4-carboxamid

29342080

80756-85-0

S-(Benzothiazol-2-yl)-(Z)-2-(2-aminothiazol-4-yl)-2-methoxyiminothioacetat

87691-88-1

1-(1,2-Benzisothiazol-3-yl)piperazinhydrochlorid

89604-92-2

tert-Butyl-2-{[1-(2-aminothiazol-4-yl)-2-(benzisothiazol-2-ylthio)-2-oxoethyliden]aminooxy}-2-methylpropionat

177785-47-6

(2S,3S)-3-Methyl-2-(3-oxo-2,3-dihydro-1,2-benzisothiazol-2-yl)valeriansäure

29343090

92-39-7

2-Chlorphenothiazin

6631-94-3

2-Acetylphenothiazin

32338-15-1

Phenothiazin-2-ylamin

29349960

957-68-6

7-Aminocephalosporansäure

29349990

0-00-0

(4S,5S)-5-Benzyl-2-oxo-1,3-oxazolidin-4-ylmethyl-4-nitrobenzolsulfonat

0-00-0

(1R,2S,3S,6R)-[(S)-1-Phenylethyl]-3,6-epoxytetrahydrophthalimid

0-00-0

Kalium 5-methyl-1,3,4-oxadiazol-2-carboxylat

50-89-5

Thymidin

58-61-7

Adenosin

63-37-6

Cytidin-5'-(dihydrogenphosphat)

98-03-3

Thiophen-2-carbaldehyd

551-16-6

6-Aminopenicillansäure

1463-10-1

5-Methyluridin

3083-77-0

1-(beta-D-Arabinofuranosyl)pyrimidin-2,4(1H,3H)-dion

3158-91-6

2-Chlordibenz[b,f][1,4]oxazepin-11(10H)-on

3206-73-3

DL-5-(1,2-Dithiolan-3-yl)valeramid

4097-22-7

2',3'-Didesoxyadenosin

4295-65-2

2-Chlor-9-(3-dimethylaminopropyl)-9H-thioxanthen-9-ol

4462-55-9

3-(2,6-Dichlorphenyl)-5-methylisoxazol-4-carbonylchlorid

4691-65-0

Inosin-5'-dinatriumphosphat

5271-67-0

Thiophen-2-carbonylchlorid

7481-90-5

1-(3,5-Anhydro-2-desoxy-β-D-threo-pentofuranosyl)-5-methylpyrimidin-2,4(1H,3H)-dion

13062-59-4

4-Morpholin-2-ylpyrocatechinhydrochlorid

13636-02-7

(RS)-3-(Dimethylamino)-1-(2-thienyl)propan-1-ol

14282-76-9

2-Brom-3-methylthiophen

16883-16-2

5-Methyl-3-phenylisoxazol-4-carbonylchlorid

18686-82-3

1,3,4-Thiadiazol-2-thiol

20893-30-5

2-Thienylacetonitril

21080-92-2

3-Thienylmalonsäure

22252-43-3

7-Amino-3-methyl-3-cephem-4-carbonsäure

22720-75-8

2-Acetylbenzo[b]thiophen

24209-38-9

7-Amino-3-(1-methyltetrazol-5-ylthiomethyl)-3-cephem-4-carbonsäure

24209-43-6

(7R)-7-Amino-3-[2-(1,3,4-thiadiazol-2-ylsulfanyl)ethyl]-3,4-didehydrocepham-4-carbonsäure

24683-26-9

Ethyl-4-hydroxy-2-methyl-2H-1,2-benzothiazin-3-carboxylat-1,1-dioxid

24701-69-7

7-Amino-3-methoxymethyl-3-cephem-4-carbonsäure

25229-97-4

2-Cyan-3-morpholinoacrylamid

25629-50-9

3-(2-Chlorphenyl)-5-methylisoxazol-4-carbonylchlorid

25954-21-6

5-Methyluridinhemihydrat

27255-72-7

3-Methyl-7-(phenylacetamido)-3-cephem-4-carbonsäure

28092-62-8

(3aS,6aR)-1,3-Dibenzyl-2,3,3a,4,6,6a-hexahydro-1H-furo[3,4-d]imidazol-2,4-dion

28657-79-6

1-Ethyl-1,4-dihydro-4-oxo-1,3-dioxolo[4,5-g]cinnolin-3-carbonitril

28783-41-7

4,5,6,7-Tetrahydrothieno[3,2-c]pyridinhydrochlorid

29490-19-5

5-Methyl-1,3,4-thiadiazol-2-thiol

29706-84-1

3'-Azido-3'-desoxy-5'-O-tritylthymidin

29707-62-8

4-Nitrobenzyl-6-(2-phenoxyacetamido)penicillanat-1-oxid

30165-96-9

4-(4-Chlor-1,2,5-thiadiazol-3-yl)morpholin

30246-33-4

7-Amino-3-[(5-methyl-1,3,4-thiadiazol-2-yl)thiomethyl]-3-cephem-4-carbonsäure

32231-06-4

1-Piperonylpiperazin

36923-17-8

(7R)-7-Amino-3,4-didehydrocepham-4-carbonsäure

37539-03-0

(7R)-7-Amino-3-[(1H-1,2,3-triazol-4-ylsulfanyl)methyl]-3,4-didehydrocepham-4-carbonsäure

38313-48-3

3',5'-Anhydrothymidin

39098-97-0

2-Thienylacetylchlorid

39754-02-4

7-[(R)-Amino(phenyl)acetamido]-3-methyl-3-cephem-4-carbonsäure--Dimethylformamid (2:1)

39925-10-5

Methyl-1-(2,3,5-tri-O-acetyl-beta-D-ribofuranosyl)-1H-1,2,4-triazol-3-carboxylat

40172-95-0

1-(2-Furoyl)piperazin

42399-49-5

(2S,3S)-3-Hydroxy-2-(4-methoxyphenyl)-2,3-dihydro-1,5-benzothiazepin-4(5H)-on

51762-51-7

Benzhydryl-3-hydroxy-7-(phenylacetamido)cepham-4-carboxylat

51818-85-0

7-[(D)-Mandelamido]cephalosporansäure

53994-69-7

(7R)-7-Amino-3-chlor-3,4-didehydrocepham-4-carbonsäure

53994-83-5

4-Nitrobenzyl-7-amino-3-chlor-3-cephem-4-carboxylat

55612-11-8

5'-O-Tritylthymidin

59804-25-0

Methyl-4-hydroxy-2-methyl-2H-thieno[2,3-e][1,2]thiazin-3-carboxylat-1,1-dioxid

61807-78-1

7-(Bromacetamido)-7-methoxy-3-{[(1-methyl-1H-tetrazol-5-yl)sulfanyl]methyl}-3,4-didehydrocepham-4-carbonsäure

63074-07-7

1-(Tetrahydro-2-furoyl)piperazin

63427-57-6

4-Nitrobenzyl-3-methylen-7-(phenoxyacetamido)cepham-4-carboxylat-5-oxid

63457-21-6

Diphenylmethyl 2-(3-benzyl-7-oxo-4-thia-2,6-diazabicyclo[3.2.0]hept-2-en-6-yl)-3-methylbut-3-enoat

63675-74-1

6-Methoxy-2-(4-methoxyphenyl)benzo[b]thiophen

63877-96-3

2-(4-Fluorbenzyl)thiophen

67914-85-6

cis-2-(2,4-Dichlorphenyl)-2-(1H-1,2,4-triazol-1-ylmethyl)-1,3-dioxolan-4-ylmethanol

68350-02-7

(7R)-7-Amino-3-{[(1-methyl-1H-tetrazol-5-yl)sulfanyl]methyl}-3,4-didehydrocepham-4-carbonsäurehydrochlorid

69399-79-7

3-(2-Chlor-6-fluorphenyl)-5-methylisoxazol-4-carbonylchlorid

70035-75-5

Diphenylmethyl (7S)-7-(bromacetamido)-7-methoxy-3-{[(1-methyl-1H-tetrazol-5-yl)sulfanyl]methyl}-3,4-didehydrocepham-4-carboxylat

70918-74-0

1-(2,3-Dihydro-1,4-benzodioxin-2-ylcarbonyl)piperazinhydrochlorid

71420-85-4

7-Amino-3-[1-(sulfomethyl)-1H-tetrazol-5-ylthiomethyl]-3-cephem-4-carbonsäurenatriumsalz

75776-79-3

1,4-Dithia-7-azaspiro[4.4]nonan-8-carbonsäurehydrobromid

76247-39-7

Iodmethylpenicillanat-1,1-dioxid

76646-91-8

(3S)-6,6-Dibrom-2,2-dimethylpenam-3-carbonsäure 1,1-dioxid

76801-85-9

(2R,3S,4R,5R,8R,10R,11R,12S,13S,14R)-13-[(2,6-Didoxy-3-C-methyl-3-O-methyl-α-L-ribo-hexopyranosyl)oxy]-2-ethyl-3,4,10-trihydroxy-3,5,8,10,12,14-hexamethyl-11-{[3,4,6-tridoxy-3-(dimethylamino)-β-D-xylo-hexopyranosyl]oxy}-1-oxa-6-azacyclopentadecan-15-on

77887-68-4

Benzhydryl-6-(4-methylbenzamido)penicillanat-4-oxid

78850-37-0

Methyl-(3aR,4R,7aR)-2-methyl-4-[(1S,2R)-1,2,3-triacetoxypropyl]-3a,7a-dihydro-4H-pyrano[3,4-d]oxazol-6-carboxylat

79349-82-9

Trans-(7R)-7-amino-3-vinyl-3,4-didehydrocepham-4-carbonsäure

80370-59-8

7-Amino-3-(2-furoylthiomethyl)-3-cephem-4-carbonsäure

84682-23-5

2-(2,4-Dichlorphenyl)-2-(1H-imidazol-1-ylmethyl)-1,3-dioxolan-4-ylmethanol

84793-24-8

Ethyl-(S)-2-[(S)-4-methyl-2,5-dioxo-1,3-oxazolidin-3-yl]-4-phenylbutyrat

84915-43-5

(3S)-2,2-Dimethyl-1,4-thiazinan-3-carbonsäure

86639-52-3

(4S)-4,11-Diethyl-4,9-dihydroxy-1H,12H-pyrano[3',4':6,7]indolizin[1,2-b]chinolin-3,14(4H,12H)-dion

87932-78-3

3-Acetoxymethyl-7-[(R)-2-formyloxy-2-phenylacetamido]-3-cephem-4-carbonsäure

92096-37-2

Diphenylmethyl (7R)-3-(mesyloxy)-7-(phenylacetamido)-3,4-didehydrocepham-4-carboxylat

93183-15-4

2'-Desoxy-5'-O-(4,4’-dimethoxytrityl)-N2-isobutyrylguanosin 3'-(2-cyanoethyldiisopropylphosphoramidit)

94732-98-6

1-(1-{3-[2-(4-Fluorphenyl)-1,3-dioxolan-2-yl]propyl}-4-piperidyl)-2,3-dihydro-1H-benzimidazol-2-thion

96219-87-3

(3-Aminopyrazol-4-yl)(2-thienyl)methanon

98796-51-1

2'-Desoxy-5'-O-(4,4’-dimethoxytrityl)thymidin 3'-(2-cyanoethyldiisopropylphosphoramidit)

98796-53-3

N6-Benzoyl-2'-desoxy-5'-O-(4,4’-dimethoxytrityl)adenosin 3'-(2-cyanoethyldiisopropylphosphoramidit)

98819-76-2

(2S)-2-[(S)-(2-Ethoxyphenoxy)phenylmethyl]morpholin

100988-63-4

1-[((7R)-7-Amino-4-carboxy-3,4-didehydrocepham-3-yl)methyl]pyridiniumiodid

102212-98-6

N4-Benzoyl-2'-desoxy-5'-O-(4,4’-dimethoxytrityl)cytidin 3'-(2-cyanoethyldiisopropylphosphoramidit)

103788-59-6

4-[2-(5-Methyl-2-phenyl-1,3-oxazol-4-yl)ethoxy]benzaldehyd

103788-65-4

2-(5-Methyl-2-phenyl-1,3-oxazol-4-yl)ethan-1-ol

104146-10-3

4-Methoxybenzyl-3-chlormethyl-7-(2-phenylacetamido)-3-cephem-4-carboxylat

104218-44-2

3'-O-Mesyl-5'-O-tritylthymidin

104795-66-6

3-Isopropoxy-5-methoxy-N-(1H-tetrazol-5-yl)benzo[b]thiophen-2-carboxamid

104795-67-7

3-Isopropoxy-5-methoxy-N-(1H-tetrazol-5-yl)benzo[b]thiophen-2-carboxamid--1H-Imidazol (1:1)

104795-68-8

3-Isopropoxy-5-methoxy-N-(1H-tetrazol-5-yl)benzo[b]thiophen-2-carboxamidnatriumsalz

106447-44-3

7-Amino-3-[(Z)-prop-1-enyl]-3-cephem-4-carbonsäure

108895-45-0

3'-Azido-2',3'-didesoxy-5-methylcytidinhydrochlorid

110314-42-6

5-[(Benzofuran-2-ylcarbonyl)amino]indol-2-carbonsäure

110351-94-5

(S)-4-Ethyl-4-hydroxy-7,8-dihydro-1H-pyrano[3,4-f]indolizin-3,6,10(4H)-trion

110483-43-7

2'-Brom-2'-desoxy-5-methyluridin 3',5'-diacetat

113891-01-3

Diphenylmethyl (2S,5R)-6,6-dibrom-3,3-dimethyl-7-oxo-4-thia-1-azabicyclo[3.2.0]heptan-2-carboxylat 4-oxid

114341-88-7

3-(2-Brompropanoyl)-4,4-dimethyl-1,3-oxazolidin-2-on

115787-67-2

2-(2-Amino-5-nitro-6-oxo-1,6-dihydropyrimidin-4-yl)-3-(3-thienyl)propiononitril

116539-55-0

(1S)-3-(Methylamino)-1-(2-thienyl)propan-1-ol

116833-10-4

(Z)-2-(5-Amino-1,2,4-thiadiazol-3-yl)-2-[(fluormethoxy)imino]essigsäure

117829-20-6

2-Amino-7-thenyl-1,7-dihydro-4H-pyrrolo[2,3-d]pyrimidin-4-onhydrochlorid

119221-49-7

5-[(2-Aminoethyl)amino]-2-(2-diethylaminoethyl)-2H-[1]benzothiopyrano[4,3,2-cd]indazol-8-ol

122567-97-9

5'-Benzoyl-2',3'-didehydro-3'-desoxythymidin

124492-04-2

(S)-1,4-Dithia-7-azaspiro[4.4]nonan-8-carbonsäure

125995-03-1

(4R,6R)-6-{2-[2-(4-Fluorphenyl)-5-isopropyl-3-phenyl-4-(phenylcarbamoyl)pyrrol-1-yl]ethyl}-4-hydroxytetrahydro-2H-pyran-2-on

126429-09-2

2-(Dichlormethyl)-4,5-dihydro-5-(4-mesylphenyl)oxazol-4-ylmethanol

126813-11-4

(4R,5R)-2-(Dichlormethyl)-4,5-dihydro-5-(4-mesylphenyl)oxazol-4-ylmethanol

127111-98-2

Diphenylmethyl (7R)-7-amino-3-(mesyloxy)-3,4-didehydrocepham-4-carboxylathydrochlorid

130209-90-4

Methyl-2-(2-chlorphenyl)-2-(4,5,6,7-tetrahydrothieno[3,2-c]pyridin-5-yl)acetathydrochlorid

130800-76-9

5-(3-Chlorpropyl)-3-methylisoxazol

131986-28-2

3-(4-Chlor-1,2,5-thiadiazol-3-yl)pyridin

131988-19-7

3-(4-Hexyloxy-1,2,5-thiadiazol-3-yl)-1-methylpyridiniumiodid

134379-77-4

4-Amino-5-fluor-1-[(2R,5S)-5-(hydroxymethyl)-2,5-dihydrofuran-2-yl]pyrimidin-2(1H)-on

135790-89-5

[(2,2-Dimethylpropanoyl)oxy]methyl (7R)-7-[(2Z)-2-(2-{(2S)-2-[(tert-butoxycarbonyl)amino]propanamid}-1,3-thiazol-4-yl)-2-(methoxyimino)acetamido]-3,4-didehydrocepham-4-carboxylat

138564-59-7

5-Methyl-2-(2-nitroanilino)thiophen-3-carbonitril

140128-37-6

Diphenylmethyl (7R)-7-(2-{2-[(tert-butoxycarbonyl)amino]-1,3-thiazol-4-yl}-2- [(trityloxy)imino]acetamido)-3-({[(1H-1,2,3-triazol-4-yl)sulfanyl]methyl}sulfanyl)-3,4-didehydrocepham-4-carboxylat

140841-32-3

6-[3-Fluor-5-(4-methoxytetrahydropyran-4-yl)phenoxymethyl]-1-methyl-2-chinolon

143468-96-6

Ethylhydrogen(2-thienylmethyl)malonat

143491-57-0

(2R,5S)-4-Amino-5-fluor-1-[2-(hydroxymethyl)-1,3-oxathiolan-5-yl]pyrimidin-2(1H)-on

147027-10-9

(1R,2S,5R)-Menthyl-(2R,5S)-5-(4-amino-2-oxo-1,2-dihydropyrimidin-1-yl)-1,3-oxathiolan-2-carboxylat

147086-81-5

(4S,6S)-5,6-Dihydro-6-methyl-4H-thieno[2,3-b]thiopyran-4-ol-7,7-dioxid

147086-83-7

N-[(4S,6S)-6-Methyl-7,7-dioxo-5,6-dihydro-4H-thieno[2,3-b]thiopyran-4-yl]acetamid

147126-62-3

(1R,2S,5R)-Menthyl-(2R,5R)-5-hydroxy-1,3-oxathiolan-2-carboxylat

152305-23-2

(S)-4-(4-Aminobenzyl)oxazolidin-2-on

155990-20-8

N-[(1-{[2-(Diethylamino)ethyl]amino}-7-methoxy-9-oxo-9H-thioxanthen-4-yl)methyl]formamid

157341-41-8

(2S)-N-[(R)-1-(1,3-Benzodioxol-5-yl)butyl]-3,3-diethyl-2-{4-[(4-methylpiperazin-1-yl)carbonyl]phenoxy}-4-oxoazetidin-1-carboxamid

158512-24-4

(3aS,8aR)-3-[(2R,4S)-2-Benzyl-4,5-epoxyvaleryl]-2,2-dimethyl-3,3a,8,8a-tetrahydro-2H-indeno[1,2-d]oxazol

158878-46-7

6-{(E)-2-[4-(4-Fluorphenyl)-2,6-diisopropyl-5-(methoxymethyl)pyridin-3-yl]vinyl}-4-hydroxytetrahydro-2H-pyran-2-on

160115-08-2

{(E)-3-[(6R,7R)-7-Amino-2-carboxylato-8-oxo-5-thia-1-azabicyclo[4.2.0]oct-2-en-3-yl]allyl}(carbamoylmethyl)(ethyl)methylammonium

161005-84-1

(S)-N,N-Dimethyl-[3-(2-thienyl)-3-(1-naphthyloxy)propyl]amin--Phosphorsäure (1:1)

164015-32-1

N-Methyl-3-(1-naphthyloxy)-2-(2-thienyl)propan-1-aminphosphat

167304-98-5

Methyl-(4S,7S,10aS)-4-amino-5-oxooctahydro-7H-pyrido[2,1-b][1,3]thiazepin-7-carboxylat

168828-81-7

Benzyl-(3-fluor-4-morpholinophenyl)carbamat

170985-86-1

1-[(2S,3S)-2-(Benzyloxy)pentan-3-yl]-4-(4-{4-[4-({(3R,5R)-5-(2,4-difluorphenyl)-5-[(1H-1,2,4-triazol-1-yl)methyl]tetrahydrofuran-3-yl}methoxy)phenyl]piperazin-1-yl}phenyl)-1H-1,2,4-triazol-5(4H)-on

171482-05-6

(2R,3S)-2-{(1R)-1-[3,5-Bis(trifluormethyl)phenyl]ethoxy}-3-(4-fluorphenyl)morpholinhydrochlorid

175712-02-4

[(3S,5S)-5-(2,4-Difluorphenyl)-5-(1H-1,2,4-triazol-1-ylmethyl)tetrahydrofuran-3-yl]methyl-4-chlorbenzolsulfonat

176773-87-8

(3R)-3-(Methoxymethyl)-7-(4,4,4-trifluorbutoxy)-3,3a,4,5-tetrahydro[1,3]oxazolo[3,4-a]chinolin-1-on

177575-17-6

(S)-N-{5-[2-(2-Amino-4-oxo-4,6,7,8-tetrahydro-1H-pyrimido[5,4-b][1,4]thiazin-6-yl)ethyl}-2-thenoyl]-L-glutaminsäure

177575-19-8

Diethyl-N-{5-[2-((6S)-2-amino-4-oxo-4,6,7,8-tetrahydro-3H-pyrimido[5,4-b][1,4]thiazin-6-yl)ethyl]-2-thenoyl}-L-glutamat

177587-08-5

N-{5-[2-((6S)-2-Amino-4-oxo-3,4,5,6,7,8-hexahydropyrid[2,3-d]pyrimidin-6-yl)ethyl]-4-methylthiophen-2-carbonyl}-L-glutaminsäure

178357-37-4

(5aR,11bS)-9,10-Dimethoxy-2-propyl-4,5,5a,6,7,11b-hexahydrobenzo[f]thieno[2,3-c]chinolinhydrochlorid

181640-09-5

3-(1-{2-[4-Benzoyl-2-(3,4-difluorphenyl)morpholin-2-yl]ethyl}-4-phenylpiperidin-4-yl)-1,1-dimethylharnstoffhydrochlorid

181696-73-1

5-Methyl-3,4-diphenyl-4,5-dihydroisoxazol-5-ol

182133-09-1

6-(Benzyloxy)-3-brom-2-(4-methoxyphenyl)-1-benzothiophen 1-oxid

183433-66-1

[6-Chlor-4-(2-ethyl-1,3-dioxolan-2-yl)-2-methoxypyridin-3-yl]methanol

183434-04-0

Tert-butyl (4S)-4-ethyl-4,6-dihydroxy-3,10-dioxo-3,4,8,10-tetrahydro-1H-pyrano[3,4-f]indolizin-7-carboxylat

185835-97-6

(5S)-5-(Methoxymethyl)-3-[6-(4,4,4-trifluorbutoxy)-1,2-benzoxazol-3-yl]-1,3-oxazolidin-2-on

186348-69-6

7-Chlor-8-[((2R)-1,4-diazabicyclo[2.2.2]octan-2-yl)methylamino]-2,3-dihydro-1,4-benzodioxin-5-carboxamid

186521-38-0

Ethyl-5-[(3R)-4-(tert-butoxycarbonylamino)-3-hydroxybutyl]thiophen-2-carboxylat

186521-39-1

Ethyl-5-[(3R)-4-(tert-butoxycarbonylamino)-3-(mesyloxy)butyl]thiophen-2-carboxylat

186521-40-4

Ethyl-5-[(3S)-3-(acetylthio)-4-(tert-butoxycarbonylamino)butyl]thiophen-2-carboxylat

186521-41-5

Dimethyl-2-[(S)-1-(tert-butoxycarbonylaminomethyl)-2-(5-ethoxycarbonyl-2-thienyl)propylthio]malonat

186521-42-6

Methyl-(S)-6-{2-[5-ethoxycarbonyl)-2-thienyl]ethyl}-3-oxo-1,4-thiazinan-2-carboxylat

186521-44-8

Ethyl-(6S)-5-[2-(2-amino-4-oxo-4,6,7,8-tetrahydro-3H-pyrimido[5,4-b][1,4]thiazin-6-yl)ethyl]thiophen-2-carboxylat

186521-45-9

(6S)-5-[2-(2-Amino-4-oxo-4,6,7,8-tetrahydro-3H-pyrimido[5,4-b][1,4]thiazin-6-yl)ethyl]thiophen-2-carbonsäure

188016-51-5

Methyl N-(butoxycarbonyl)-3-{[(5R)-3-(4-cyanophenyl)-4,5-dihydroisoxazol-5-yl]acetamido}-L-alaninat

189003-92-7

2-{7-Fluor-2-oxo-4-[2-(4-thieno[3,2-c]pyridin-4-ylpiperazin-1-yl)ethyl]chinolin-1(2H)-yl}acetamid

189028-95-3

(4S)-3-[(5R)-5-(4-Fluorphenyl)-5-hydroxypentanoyl]-4-phenyl-1,3-oxazolidin-2-on

191023-43-5

5-(8-Amino-7-chlor-2,3-dihydro-1,4-benzodioxin-5-yl)-3-(1-phenthylpiperidin-4-yl)-1,3,4-oxadiazol-2(3H)-on

192049-49-3

4-Nitrobenzyl 2-((1R,5R)-3-benzyl-7-oxo-4-thia-2,6-diazabicyclo[3.2.0]hept-2-en-6-yl)-3-methylbut-2-enoat

194861-99-9

((5S)-3-Tert-butyl-2-phenyl-1,3-oxazolidin-5-yl)methanol

195708-14-6

(2R,3R,4S)-4-(1,3-Benzodioxol-5-yl)-3-(ethoxycarbonyl)-2-(4-methoxyphenyl)pyrrolidinium (2S)-hydroxy(phenyl)acetat

197897-11-3

1-[((7R)-7-Amino-4-carboxy-3,4-didehydrocepham-3-yl)methyl]-1H-imidazo[1,2-b]pyridazin-4-iumiodid

199327-61-2

7-Methoxy-6-(3-morpholinopropoxy)chinazolin-4(3H)-on

204990-60-3

(3S,10R,13Z,16S)-10-(3-Chlor-4-methoxybenzyl)-3-isobutyl-6,6-dimethyl-16-[(1S)-1-((2R,3R)-3-phenyloxiran-2-yl)ethyl]-1,4-dioxa-8,11-diazacyclohexadec-13-en-2,5,9,12-tetron

208337-82-0

Ethyl-5-(but-3-enyl)thiophen-2-carboxylat

208337-83-1

Ethyl-5-[(3R)-3,4-dihydroxybutyl]thiophen-2-carboxylat

208337-84-2

Ethyl-5-[(3R)-4-amino-3-hydroxybutyl]thiophen-2-carboxylat

220997-99-9

(5R)-9-Chlor-5-ethyl-5-hydroxy-10-methyl-12-[(4-methylpiperidin-1-yl)methyl]-1,4,5,13-tetrahydro-3H,15H-oxepino[3',4':6,7]indolizin[1,2-b]chinolin-3,15-dionhydrochlorid

221054-70-2

(5R)-5-Ethyl-5-hydroxy-1,4,5,8-tetrahydrooxepino[3,4-c]pyridin-3,9-dion

223570-85-2

8-Methyl-8-azabicyclo[3.2.1]octan-3-yl 2,3-dihydropyrazol[1,5,4-de][1,4]benzoxazin-6-carboxylat

223595-20-8

(1R)-5-(1,3,6,2-Dioxazaborocan-2-yl)-1-methyl-2-tritylisoindolin

227029-27-8

2-(5-Methyl-2-phenyl-1,3-oxazol-4-yl)ethylmethansulfonat

227625-35-6

3-{[2-(Aminomethyl)cyclohexyl]methyl}-1,2,4-oxadiazol-5(4H)-on

227626-65-5

Tert-butyl N-methyl-N-{2-[(5-oxo-4,5-dihydro-1,2,4-oxadiazol-3-yl)methyl]cyclohexyl}carbamat

227626-75-7

3-{[2-(Aminomethyl)cyclohexyl]methyl}-1,2,4-oxadiazol-5(4H)-on hydrochlorid

229336-92-9

3-Chlor-N-{4-chlor-2-[(5-chlorpyridin-2-yl)carbamoyl]-6-methoxyphenyl}-4-{[2-(methylamino)imidazol-1-yl]methyl}thiophen-2-carboxamid

229340-73-2

3-Chlor-N-{4-chlor-2-[(5-chlorpyridin-2-yl)carbamoyl]-6-methoxyphenyl}-4-{[2-(methylamino)imidazol-1-yl]methyl}thiophen-2-carboxamidtrifluoracetat

252317-48-9

{(3S)-1-[1-(2,3-Dihydro-1-benzofuran-5-yl)ethyl]pyrrolidin-3-yl}diphenylacetonitril

253450-09-8

6-({2-[4-(4-Fluorbenzyl)piperidin-1-yl]ethyl}sulfinyl)-1,3-benzoxazol-2(3H)-on

253450-12-3

6-{[2-(4-Benzylpiperidin-1-yl)ethyl]sulfinyl}-1,3-benzoxazol-2(3H)-on

287737-72-8

(2S)-Hydroxy(phenyl)essigsäure — (1S)-3-(dimethylamino)-1-(2-thienyl)propan-1-ol (1:1) (Salz)

287930-73-8

4-Benzyl-2-hydroxymorpholin-3-on

287930-75-0

(2R)-4-Benzyl-2-{(1R)-1-[3,5-bis(trifluormethyl)phenyl]ethoxy}morpholin-3-on

345217-03-0

2-[(2S,3S)-2-(Benzyloxy)pentan-3-yl]-4-(4-{4-[4-({(3R,5R)-5-(2,4-difluorphenyl)-5-[(1H-1,2,4-triazol-1-yl)methyl]tetrahydrofuran-3-yl}methoxy)phenyl]piperazin-1-yl}phenyl)semicarbazid

362543-73-5

DNA, d(P-thio) (C-T-A-G-A-T-T-T-C-C-C-G-C-G), tridecanatriumsalz

377727-87-2

2-(2-Furyl)-7-(2-{4-[4-(2-methoxyethoxy)phenyl]piperazin-1-yl}ethyl)-7H-pyrazol[4,3-e][1,2,4]triazol[2,3-c]pyrimidin-5-amin

475479-34-6

(2S)-2-Methoxy-3-{4-[2-(5-methyl-2-phenyl-1,3-oxazol-4-yl)ethoxy]-1-benzothiophen-7-yl}propansäure

475480-88-7

4-[2-(5-Methyl-2-phenyl-1,3-oxazol-4-yl)ethoxy]-1-benzothiophen-7-carbaldehyd

518048-05-0

Kalium 4-[N-(2-fluorbenzyl)carbamoyl]-1-methyl-2-[1-methyl-1-(5-methyl-1,3,4-oxadiazol-2-carboxamid)ethyl]-6-oxo-1,6-dihydropyrimidin-5-olat

521266-46-6

(2S)-1-{N-[2-(5-Methyl-2-phenyl-1,3-oxazol-4-yl)ethyl]glycyl}pyrrolidin-2-carbonitril

635724-55-9

(2S)-2-[(S)-(2-Ethoxyphenoxy)phenylmethyl]morpholinsuccinat

649761-25-1

Methyl N-{4-[2-(5-methyl-2-phenyl-1,3-oxazol-4-yl)ethoxy]benzyl}glycinathydrochlorid

655233-39-9

4-Nitrobenzyl (7R)-7-amino-3-((2S)-tetrahydrofuran-2-yl)-3,4-didehydrocepham-4-carboxylathydrochlorid

663603-70-1

(2Z)-3-(Methylamino)-1-(2-thienyl)prop-2-en-1-on

744239-10-9

DNA, d(P-thio) (G-A-T-C-C-G-C-G-G-G-A-A-A-T), tridecanatriumsalz

872728-82-0

N-[4-(5-Oxo-4,5-dihydro-1,2,4-oxadiazol-3-yl)phenyl]glycin

29350090

121-30-2

4-Amino-6-chlorbenzol-1,3-disulfonamid

6292-59-7

4-tert-Butylbenzolsulfonamid

16673-34-0

N-(2-(4-Sulfamoyl)phenyl)ethyl-5-chlor-2-methoxybenzamid

17852-52-7

4-Hydrazonobenzolsulfonamidhydrochlorid

22663-37-2

1-(4-Chlorbenzolsulfonyl)harnstoff

33045-52-2

Methyl-5-sulfamoyl-o-anisat

33288-71-0

5-Methyl-N-[4-(sulfamoyl)phenethyl]pyrazin-2-carboxamid

66644-80-2

3-Methoxy-5-sulfamoyl-o-anissäure

81880-96-8

N-(4-Hydrazinobenzyl)methansulfonamidhydrochlorid

84522-34-9

Natrium-4-[2-(5-methylpyrazin-2-carboxamido)ethyl]benzolsulfonamid

88918-84-7

4-Aminobenzyl-N-methylmethansulfonamidhydrochlorid

88919-22-6

3-(2-Aminoethyl)-N-methylindol-5-ylmethansulfonamid

88933-16-8

1-(4-Hydrazinophenyl)-N-methylmethansulfonamidhydrochlorid

100632-57-3

4-[(4-Mesylamino)phenyl]-4-oxobuttersäure

105951-31-3

5,6-Dihydro-4-oxo-4H-thieno[2,3-b]thiin-2-sulfonamid

105951-35-7

5,6-Dihydro-4-oxo-4H-thieno[2,3-b]thiin-2-sulfonamid-7,7-dioxid

106820-63-7

Methyl-3-[(methoxycarbonylmethyl)sulfamoyl]thiophen-2-carboxylat

112101-81-2

5-[(R)-(2-Aminopropyl)]-2-methoxybenzolsulfonamid

120298-38-6

N-(5,6-Dihydro-6-methyl-2-sulfamoyl-4H-thieno[2,3-b]thiopyran-4-yl)acetamid-7,7-dioxid

137431-02-8

N-[3-(2-Amino-1-hydroxyethyl)-4-fluorphenyl]methansulfonamid

141430-65-1

N-[2-(4-Hydroxyanilin)pyridin-3-yl]-4-methoxybenzen-1-sulfonamid

147200-03-1

N-[(4S,6S)-6-Methyl-7,7-dioxo-2-sulfamoyl-5,6-dihydro-4H-thieno[2,3-b]thiopyran-4-yl]acetamid

149490-60-8

N-(Butan-1-sulfonyl)-L-tyrosin

149490-61-9

N-(Butan-1-sulfonyl)-O-(4-pyridin-4-ylbutyl)-L-tyrosin

150975-95-4

5-Methansulfonamidoindol-2-carbonsäure

151140-66-8

(4-Amino-3-iodphenyl)-N-methylmethansulfonamid

160231-69-6

(3S)-Tetrahydrofuran-3-yl N-[(2S,3R)-3-hydroxy-4-(N-isobutyl-4-nitrobenzen-1-sulfonamido)-1-phenylbutan-2-yl]carbamat

169280-56-2

4-Amino-N-[(2R,3S)-3-amino-2-hydroxy-4-phenylbutyl]-N-isobutylbenzen-1-sulfonamid

170569-88-7

4-[5-(4-Fluorphenyl)-3-(trifluormethyl)pyrazol-1-yl]benzene-1-sulfonamid

179524-67-5

(S)-2-{3-[(2-Fluorbenzyl)sulfonylamino]-2-oxo-2,3-dihydro-1-pyridyl}-N-(1-formyl-4-guanidinobutyl)acetamid

183556-68-5

(S)-N-{(1S,2R)-3-[(1,3-Benzodioxol-5-ylsulfonyl)(isobutyl)amino]-1-benzyl-2-hydroxypropyl}-3,3-dimethyl-2-(sarkosylamino)butyramid

186497-07-4

N-(3-Methoxy-5-methylpyrazin-2-yl)-2-[4-(1,3,4-oxadiazol-2-yl)phenyl]pyridin-3-sulfonamid

189814-01-5

3-(2-Amino-1-hydroxyethyl)-4-methoxybenzen-1-sulfonamid

192329-42-3

(S)-N-Hydroxy-2,2-dimethyl-4-[4-(4-pyridyloxy)phenylsulfonyl]-1,4-thiazinan-3-carboxamid

192329-83-2

(3S)-2,2-Dimethyl-4-[4-(4-pyridyloxy)phenylsulfonyl]-1,4-thiazinan-3-carbonsäure

194602-23-8

2-Ethoxy-5-[(4-methylpiperazin-1-yl)sulfonyl]benzoesäure

198470-85-8

N-[4-(5-Methyl-3-phenylisoxazol-4-yl)phenylsulfonyl]propionamid, Natriumsalz

200575-15-1

4-[2-Ethoxy-5-(4-methylpiperazin-1-sulfonyl)benzamid]-1-methyl-3-propylpyrazol-5-carboxamid

210538-75-3

N-(1,2,3,4-Tetrahydroisochinolin-5-yl)methansulfonamidhydrochlorid

244634-31-9

N-((2R,3S)-3-Amino-2-hydroxy-4-phenylbutyl)-N-isobutyl-4-nitrobenzen-1-sulfonamidhydrochlorid

247582-73-6

2-Ethoxy-5-(4-ethylpiperazin-1-sulfonyl]nicotinsäure

289042-12-2

(4R,6S)-6-((E)-2-{4-(4-Fluorphenyl)-6-isopropyl-2-[mesyl(methyl)amino]pyrimidin-5-yl}vinyl)-2,2-dimethyl-1,3-dioxan-4-yl 3,3-dimethylbutanoat

334826-98-1

5-[2-Ethoxy-5-(4-ethylpiperazin-1-sulfonyl)pyridin-3-yl]-3-ethyl-2-(2-methoxyethyl)-2,3,4,5,6,7-hexahydropyrazol[4,3-d]pyrimidin-7-on

334827-99-5

5-[2-Ethoxy-5-(4-ethylpiperazin-1-sulfonyl)pyridin-3-yl]-3-ethyl-2-(2-methoxyethyl)-2,3,4,5,6,7-hexahydropyrazol[4,3-d]pyrimidin-7-on 4-methylbenzen-1-sulfonat

334828-19-2

N-[3-Carbamoyl-5-ethyl-1-(2-methoxyethyl)pyrazol-4-yl]-2-ethoxy-5-[(4-ethylpiperazin-1-yl)sulfonyl]nicotinamid

364321-71-1

3-[(Dimethylamino)methyl]-4-[4-(methylsulfanyl)phenoxy]benzen-1-sulfonamid

364323-49-9

3-[(Dimethylamino)methyl]-4-[4-(methylsulfanyl)phenoxy]benzen-1-sulfonamid L-tartarat (1:1)

29389010

5511-98-8

Acetyldigoxin

29389090

81-27-6

Sennosid A

128-57-4

Sennosid B

517-43-1

Gemisch aus Sennosid A und B

8024-48-4

Casanthranol

52730-36-6, 52730-37-7

Gemisch aus Sennosid A und B, Calciumsalze

52730-36-6

Sennosid A, Calciumsalz

52730-37-7

Sennosid B, Calciumsalz

104443-57-4

1-O-[O-2-Acetamido-2-desoxy-beta-D-galaktopyranosyl-(1,4)-O-(N-acetyl-alpha-neuraminosyl)-(2,3)-O-beta-D-galaktopyranosyl-(1,4)-beta-D-glucopyranosyl]ceramid

104443-62-1

1-O-[O-(N-Acetyl-alpha-neuraminosyl)-(2,3)-O-[O-beta-D-galaktopyranosyl-(1,3)-2-acetamido-2-desoxy-beta- D-galaktopyranosyl-(1,4)]-O-beta-D-galaktopyranosyl-(1,4)-beta-D-glucopyranosyl]ceramid

196085-62-8

N-{[(1R,2R)-1-[O-(N-acetyl-alpha-neuraminosyl)-(2,3)-O-2-acetamido-2-desoxy-beta-D-galaktopyranosyl-(1,4)-O-beta-D-galaktopyranosyl-(1,4)-beta-D-glucopyranosyloxymethyl]-2-hydroxy-3-formylpropyl}stearamid

29391100

41444-62-6

Codeinphosphathemihydrat

29391900

58-00-4

(6aR)-6-Methyl-5,6,6a,7-tetrahydro-4H-dibenzo[de, g]chinolin-10,11-diol oder -apomorphin

54417-53-7

(R)-1,2,3,4-Tetrahydropapaverinhydrochlorid

66820-84-6

(RS)-Tetrahydropapaverinhydrochlorid

29392000

123599-79-1

[(2-Methyl-1-propionyloxypropoxy)(4-phenylbutyl)phosphinoyl]essigsäure--Cinchonidin (1:1)

467430-13-3

2-[2-Methyl-1-(propionyloxy)propoxy]-2-[(4-phenylbutyl)phosphinoyl]essigsäure, (9R)-cinchonan-9-olsalz (1:1)

29399900

51-55-8

Atropin

92-13-7

Pilocarpin

29400000

50-69-1

D-Ribose

533-67-5

2-Desoxy-D-erythropentose

4132-28-9

2,3,4,6-Tetra-O-benzyl-D-glucose

6564-72-3

2,3,4,6-Tetra-O-benzyl-D-glucopyranose

13035-61-5

1,2,3,5-Tetraacetyl-beta-D-ribofuranose

24259-59-4

L-Ribose

80312-55-6

2,3,4,6-Tetra-O-benzyl-1-O-(trimethylsilyl)-beta-D-glucose

182410-00-0

beta-Cyclodextrinsulfobutylether, Natriumsalze

270071-40-4

Benzyl 2,6-dimethoxy-4-{(5R,5aR,8aR,9S)-6-oxo-9-[(2,3,4,6-tetra-O-benzyl-β-D-glucopyranosyl)oxy]-5,5a,6,8,8a,9-hexahydrofur[3',4':6,7]naphtho[2,3-d][1,3]dioxol-5-yl}phenylcarbonat

471863-88-4

2,3-Di-O-benzyl-4,6-O-((1R)-ethyliden)-D-xylo-hexopyranose

473799-30-3

(5S,5aS,9S)-9-(4-Hydroxy-3,5-dimethoxyphenyl)-8-oxo-5,5a,6,8,8a,9-hexahydrofur[3',4':6,7]naphtho[2,3-d][1,3]dioxol-5-yl 2,3-di-O-benzyl-4,6-O-[(1R)-ethylidn]-β-D-glucopyranosid

29419000

13292-22-3

3-Formylrifamycin

14487-05-9

Rifamycin O

19130-96-2

(2S,3S,4R,5R)-2-(Hydroxymethyl)piperidin-3,4,5-triol

54122-50-8

Dicyclohexylammonium (7R)-3-(acetoxymethyl)-7-[2-({(3R)-3-[(tert-butoxycarbonyl)amino]-3-carboxypropyl}amino)-2-oxoethyl]-3,4-didehydrocepham-4-carboxylat oder Cephalosporin D-dicyclohexylaminsalz

30021095

42617-41-4

Blutgerinnungsfaktor XIVa

116638-33-6

SC-59735

300390

141256-04-4

1-(28-{O-D-Apio-beta-D-furanosyl-(1,3)-O-beta-D-xylopyranosyl-(1,4)-O-6-desoxy-alpha-L-mannopyranosyl)-(1,2)-4-O-[5-(5-alpha-L-arabinofuranosyloxy-3-hydroxy-6-methyloctanoyloxy)-3-hydroxy-6-methyloctanoyl]-6-desoxy-beta-D-galaktopyranosyloxy}-16-alpha-hydroxy-23-beta,28-dioxoolean-12-en-3-beta-yl)-O-beta-D-galaktopyranosyl-(1,2)-O-beta-D-xylopyranosyl-(1,3)-beta-D-glucopyranosiduronsäure

195993-11-4

Hemocyanine, Megathura crenulata, Reaktionprodukte mit 1-O-[O-2-acetamido-2-desoxy-beta-D-galaktopyranosyl-(1,4)-O-(N-acetyl-alpha-neuraminosyl)-(2,3)-O-beta-D-galaktopyranosyl-(1,4)-beta-D-glucopyranose

30063000

155773-56-1

Ferristen

35079090

0-00-0

Fibrinuclease, Pulver

9001-63-2

Lysozym

9002-12-4

Uratoxidase

9003-98-9

Desoxyribonuclease

382490

0-00-0

4-(2-Aminoethylthiomethyl)-1,3-thiazol-2-ylmethyl(dimethyl)amin, in Form einer Lösung in Toluol

0-00-0

alpha-(6-Fluor-2-methylinden-3-yl)-p-tolylmethylsulfid, in Form einer Lösung in Toluol

38249064

0-00-0

Zwischenkonzentrat, gewonnen aus einer Fermentationskultur von genetisch modifiziertem E. coli, einen Faktor enthaltend, der humane Granulozyten-Makrophagen-Kolonien anregt, zur Herstellung von Arzneimitteln der HS-Position 3002

0-00-0

Zwischenkonzentrat, gewonnen aus einer Fermentationskultur von genetisch modifiziertem E. coli, humanes Interferon alpha-2b enthaltend, zur Herstellung von Arzneimitteln der HS-Position 3002

0-00-0

Zwischenkonzentrat, gewonnen aus einer Fermentationskultur von Micromonospora inyoensis, zur Herstellung der Antibiotika Sisomicin (INN) und Netilmicin (INN)

0-00-0

Zwischenkonzentrat, gewonnen aus einer Fermentationskultur von Micromonospora purpurea, zur Herstellung der Antibiotika Gentamicinsulfat (INNM) und Isepamicin (INN)

0-00-0

Kaliumclavulanat--mikrokristalline Cellulose (1:1)

0-00-0

Kaliumclavulanat--Siliciumdioxid (1:1)

0-00-0

Kaliumclavulanat--Saccharose (1:1)

330-95-0

1,3-Bis(4-nitrophenyl)harnstoff--4,6-Dimethylpyrimidin-2-ol (1:1)

104832-01-1

(R)-6,7-Dimethoxy-2-methyl-1-(3,4,5-trimethoxybenzyl)-1,2,3,4-tetrahydroisochinolin--Dibenzoyl-L-weinsäure (1:1)

38249097

0-00-0

Ethyl-7-chlor-2-oxoheptanoat, in Form einer Lösung in Toluol

30165-96-9

4-(4-Chlor-1,2,5-thiadiazol-3-yl)morpholin, Toluenlösung

38345-66-3

(2S,3R)-4-(Dimethylamino)-3-methyl-1,2-diphenylbutan-2-ol, Toluenlösung

84449-81-0

4-[2-(Piperidin-1-yl)ethoxy]benzoylchloridhydrochlorid, 1,2-dichlorethanlösung

127852-28-2

(1R)-1-[3,5-Bis(trifluormethyl)phenyl]ethan-1-ol, Acetonitrillösung

170277-77-7

(3S)-3-[2-(Mesyloxy)ethoxy]-4-(trityloxy)butylmethansulfonat, Dimethylformamidlösung

391190

162430-94-6

1,6-Hexandiamin, Polymer mit 1,10-Dibromdecan

ABSCHNITT III

ANHANG 7

Die Zulassung zu diesen Kontingenten erfolgt nach den in den einschlägigen Gemeinschaftsbestimmungen festgelegten Voraussetzungen

Lfd. Nr.

KN-Code

Bezeichnung

Menge

Zollsatz (%)

Sonstige Bedingungen

1

2

3

4

5

6

1

    01029005

    01029029

    01029049

    01029059

    01029069

Färsen und Kühe, nicht zum Schlachten, der Höhenrassen Grauvieh, Braunvieh, Gelbvieh, Simmentaler Fleckvieh und Pinzgauer Fleckvieh

710

Stück

6

2

    01029005

    01029029

    01029049

    01029059

    01029069

    01029079

Stiere, Kühe und Färsen, nicht zum Schlachten, der Simmentaler Fleckvieh, Schwyzer und Freiburger Rasse

711

Stück

4

Für die Tiere müssen folgende Papiere vorgelegt werden:

Stiere: Abstammungsnachweis

Kühe und Färsen: Abstammungsnachweis oder Nachweis der Eintragung in das Herdbuch zur Bescheinigung der Rassereinheit

3

    01029005

    01029029

    01029049

Männliche Jungrinder mit einem Gewicht von 300 kg oder weniger, zum Mästen

24070

Stück

16 + 582 €/1000 kg/net

4

    01041030

    01041080

    01042090

Schafe und Ziegen, lebend

5676 t

10

Dieses Kontingent wird wie folgt auf die Lieferländer aufgeteilt:

— Rumänien:

1010 t

— Bulgarien:

4255 t

Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien:

215 t

— Andere:

196 t

5

    02011000

    bis

    02013000

    02021000

    bis

    02023090

    02061095

    02062991

Fleisch von hoher Qualität von Rindern, frisch, gekühlt oder gefroren, das folgender Begriffsbestimmung entspricht: Tierkörper oder alle Teilstücke von Rindern von weniger als 30 Monaten, die mindestens 100 Tage lang ein ausgewogenes, mindestens 70 % Körner enthaltendes Futter mit hohem Kaloriengehalt von insgesamt mindestens 20 Pfund täglich erhalten haben. Fleisch mit der Bezeichnung „choice” oder „prime” nach den Normen des „United States Department of Agriculture” (USDA) fällt automatisch unter die oben stehende Begriffsbestimmung. Nach den Normen der Lebensmittelüberwachungsstelle der Kanadischen Regierung in „Canada A” , „Canada AA” , „Canada AAA” , „Canada Choice” und „Canada Prime” , „A1” , „A2” und „A3” eingestuftes Fleisch entspricht dieser Begriffsbestimmung.

11500 t

(Warengewicht)

20

Lieferländer: USA/Kanada

6

    02012090

    02013000

    02022090

    02023010

    02023050

    02023090

    02061095

    02062991

Fleisch von hoher Qualität von Rindern, frisch, gekühlt oder gefroren, das folgender Begriffsbestimmung entspricht: Ausgewählte Teilstücke von Jungochsen- oder Färsenschlachtkörpern, die in eine der folgenden amtlichen Kategorien eingestuft wurden: „Y” , „YS” , „YG” , „YGS” , „YP” und „YPS” entsprechend den Definitionen von AUS-MEAT Australien. Die Farbe des Rindfleischs muss den AUS-MEAT-Fleischfarbenreferenznormen 1 B bis 4 entsprechen, die Farbe des Fetts den AUS-MEAT-Fettfarbenreferenznormen 0 bis 4 und die (an der P8-Stelle gemessene) Fettdicke den AUSMEAT- Fettklassen 2 bis 5.

7150 t

(Warengewicht)

20

Lieferland: Australien

7

    02012090

    02013000

    02022090

    02023010

    02023050

    02023090

    02061095

    02062991

Fleisch von hoher Qualität von Rindern, gekühlt oder gefroren, das folgender Begriffsbestimmung entspricht: Ausgewählte Teilstücke von Fleisch, gekühlt oder gefroren, ausschließlich von Weidetieren mit nicht mehr als vier Dauer-Schneidezähnen, deren Schlachtkörper 325 kg nicht überschreiten, die gedrungen aussehen, eine helle und einheitliche Farbe sowie eine angemessene, nicht übermäßige Fettschicht aufweisen. Sie sind unter Vakuum mit der Aufschrift „Fleisch hochwertiger Qualität” verpackt.

1300 t

(Warengewicht)

20

Lieferland: Neuseeland

8

    02013000

    02023090

Fleisch, ohne Knochen, von hoher Qualität von Rindern, frisch, gekühlt oder gefroren, das folgender Begriffsbestimmung entspricht: „Filet/Lungenbraten (lomito), Roastbeef/Beiried und/oder Hochrippe/Rostbraten (lomo), Hüfte/Hüferl (rabadilla), Oberschale (carnaza negra) ausgewählter Ochsen oder Färsen von Kreuzungsbeständen mit weniger als 50 % Zebu-Rassen, die ausschließlich mit Weidegras oder Heu gefüttert wurden und unter die Kategorie V des Vacuno-Handelsklassenschemas mit einem Schlachtkörpergewicht von höchstens 260 kg fallen.”

1000 t

20

Lieferland: Paraguay

9

    02013000

    02061095

Fleisch, ohne Knochen, von hoher Qualität von Rindern, frisch oder gekühlt, das folgender Begriffsbestimmung entspricht: Ausgewählte Teilstücke von Rindern, stammend von seit dem Absetzen ausschließlich auf der Weide aufgezogenen Ochsen, Jungochsen und Färsen. Die Schlachtkörper von Ochsen werden als „JJ” , „J” , „U” oder „U2” , die von Jungochsen und Färsen als „AA” , „A” oder „B” gemäß dem vom argentinischen Sekretariat für Landwirtschaft, Viehzucht, Fischerei und Ernährung (Secretaría de Agricultura, Ganadería, Pesca y Alimentos — SAGPyA) erstellten amtlichen Klassifizierungsschema für Rindfleisch eingestuft.

28000 t

20

Lieferland: Argentinien

10

    02013000

    02061095

Fleisch, ohne Knochen, von hoher Qualität von Rindern, frisch oder gekühlt, das folgender Begriffsbestimmung entspricht: Ausgewählte Teilstücke, stammend von seit dem Absetzen ausschließlich mit Weidegras gefütterten Ochsen oder Färsen. Die Schlachtkörper werden als „B” , Fettgewebeklasse „2” oder „3” , gemäß dem vom brasilianischen Ministerium für Landwirtschaft, Viehzucht und Versorgung (Ministério da Agricultura, Pecuária e Abastecimento) erstellten amtlichen Schlachtkörperklassifizierungsschema für Rindfleisch eingestuft.

5000 t

20

Lieferland: Brasilien

11

    02013000

    02061095

Fleisch, ohne Knochen, von hoher Qualität von Rindern, frisch oder gekühlt, das folgender Begriffsbestimmung entspricht: Ausgewählte Teilstücke von Rindern, stammend von Ochsen ( „novillo” ) oder Färsen ( „vaquillona” ) nach den Begriffsbestimmungen des vom uruguayischen nationalen Institut für Fleisch (Instituto Nacional de Carnes — INAC) erstellten amtlichen Schlachtkörperklassifizierungsschema für Rindfleisch. Die für die Erzeugung von hochwertigem Fleisch in Betracht kommenden Tiere wurden seit dem Absetzen ausschließlich auf der Weide aufgezogen. Die Schlachtkörper werden als „I” , „N” oder „A” , Fettgewebeklasse „1” , „2” oder „3” gemäß dem oben genannten Klassifizierungsschema eingestuft.

6300 t

20

Lieferland: Uruguay

12

    02021000

    bis

    02023090

Fleisch von Rindern, gefroren

53000 t

(Gewicht ohne Knochen)

20

02062991

Zwerchfellpfeiler (Nierenzapfen) und Saumfleisch, gefroren

13

02023090

Büffelfleisch, ohne Knochen, gefroren

2250 t

20

Lieferland: Australien

14

02022030

Vorderviertel, zusammen oder getrennt, von Rindern, gefroren

54703 t

(Gewicht mit Knochen)

20 (*)

20 + 994,5 €/1000 kg/net

(**)

Das eingeführte Fleisch muss verarbeitet werden.

(*) Wenn das Fleisch zur Verarbeitung zu haltbar gemachten Lebensmitteln bestimmt ist, die keine anderen charakterbestimmenden Bestandteile aufweisen als Fleisch und Fleischsaft.

(**) Wenn das Fleisch zur Verarbeitung zu anderen Erzeugnissen als haltbar gemachten Lebensmitteln der vorstehenden Beschreibung bestimmt ist.

Die Menge kann nach den in den einschlägigen Gemeinschaftsbestimmungen festgelegten Voraussetzungen in eine äquivalente Menge Fleisch hoher Qualität umgerechnet werden.

02023010

Vorderviertel, ganz oder in höchstens fünf Teile zerlegt, jedes Vorderviertel in einem einzigen Gefrierblock aufgemacht; „quartiers compensés” in zwei Gefrierblöcken aufgemacht, der eine das Vorderviertel enthaltend, ganz oder in höchstens fünf Teile zerlegt, der andere das Hinterviertel enthaltend, in einem Stück, ohne Filet

20 (*)

20 + 1554,3 €/1000 kg/net

(**)

02023050

Als „crops” , „chucks and blades” und „briskets” bezeichnete Teile

20 (*)

20 + 1554,3 €/1000 kg/net

(**)

02023090

anderes

20 (*)

20 + 2138,4 €/1000 kg/net

(**)

02062991

Zwerchfellpfeiler (Nierenzapfen) und Saumfleisch, gefroren

20 (*)

20 + 2138,4 €/1000 kg/net

(**)

15

    02031110

    02032110

Ganze oder halbe Tierkörper von Hausschweinen

15067 t

268 €/1000 kg/net

Bei der Ausschöpfung dieses Kontingents können Einfuhren im Rahmen der Europa-Abkommen berücksichtigt werden.

16

Teile von Hausschweinen, mit oder ohne Knochen, frisch, gekühlt oder gefroren, ausgenommen Filets, getrennt angemeldet

5535 t

Bei der Ausschöpfung dieses Kontingents können Einfuhren im Rahmen der Europa-Abkommen berücksichtigt werden.

02031211

389 €/1000 kg/net

02031219

300 €/1000 kg/net

02031911

300 €/1000 kg/net

02031913

434 €/1000 kg/net

02031915

233 €/1000 kg/net

02031955

434 €/1000 kg/net

02031959

434 €/1000 kg/net

02032211

389 €/1000 kg/net

02032219

300 €/1000 kg/net

02032911

300 €/1000 kg/net

02032913

434 €/1000 kg/net

02032915

233 €/1000 kg/net

02032955

434 €/1000 kg/net

02032959

434 €/1000 kg/net

17

Teile von Hausschweinen, mit oder ohne Knochen, frisch, gekühlt oder gefroren, ausgenommen Filets, getrennt angemeldet

4624 t

Lieferland: Kanada

02031211

389 €/1000 kg/net

02031219

300 €/1000 kg/net

02031911

300 €/1000 kg/net

02031913

434 €/1000 kg/net

02031915

233 €/1000 kg/net

02031955

434 €/1000 kg/net

02031959

434 €/1000 kg/net

02032211

389 €/1000 kg/net

02032219

300 €/1000 kg/net

02032911

300 €/1000 kg/net

02032913

434 €/1000 kg/net

02032915

233 €/1000 kg/net

02032955

434 €/1000 kg/net

02032959

434 €/1000 kg/net

18

02031913

Kotelettstränge von Hausschweinen und Teile davon, mit Knochen, frisch oder gekühlt

7000 t

0

02032915

Bäuche (Bauchspeck) von Hausschweinen und Teile davon, gefroren

19

    02031955

    02032955

Kotelettstränge ohne Knochen und Schinken von Hausschweinen, frisch, gekühlt oder gefroren

35265 t

250 €/1000 kg/net

Bei der Ausschöpfung dieses Kontingents können Einfuhren im Rahmen der Europa-Abkommen berücksichtigt werden.

20

    02031955

    02032955

Filet von Hausschweinen, frisch, gekühlt oder gefroren

5000 t

300 €/1000 kg/net

Bei der Ausschöpfung dieses Kontingents können Einfuhren im Rahmen der Europa-Abkommen berücksichtigt werden.

21

    02031955

    02032955

Kotelettstränge ohne Knochen und Schinken von Hausschweinen, frisch, gekühlt oder gefroren

4722 t

250 €/1000 kg/net

Für die Vereinigten Staaten von Amerika

22

0204

Fleisch von Schafen oder Ziegen, frisch, gekühlt oder gefroren

283715 t

(Schlacht-körpergewicht)

0

Dieses Kontingent wird wie folgt auf die Lieferländer aufgeteilt:

— Argentinien:

23000 t

— Australien:

18786 t

— Chile:

3000 t

— Neuseeland:

227854 t

— Uruguay:

5800 t

— Island:

600 t

— Rumänien:

75 t

— Bulgarien:

1250 t

Bosnien-Herzegowina:

850 t

— Kroatien:

450 t

Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien:

1750 t

— Grönland:

100 t

— Andere:

200 t

23(147)

    02062991

Saumfleisch, ganz, gefroren, von Rindern

1500 t

4

Dieses Kontingent wird wie folgt auf die Lieferländer aufgeteilt:

— Argentinien:

700 t

— Andere:

800 t

24

Geflügel

16665 t

Für die Vereinigte Staaten von Amerika

02071110

131 €/1000 kg/net

02071130

149 €/1000 kg/net

02071190

162 €/1000 kg/net

02071210

149 €/1000 kg/net

02071290

162 €/1000 kg/net

02071310

512 €/1000 kg/net

02071320

179 €/1000 kg/net

02071330

134 €/1000 kg/net

02071340

93 €/1000 kg/net

02071350

301 €/1000 kg/net

02071360

231 €/1000 kg/net

02071370

504 €/1000 kg/net

02071410

795 €/1000 kg/net

02071420

179 €/1000 kg/net

02071430

134 €/1000 kg/net

02071440

93 €/1000 kg/net

02071450

0

02071460

231 €/1000 kg/net

02071470

0

02072410

170 €/1000 kg/net

02072490

186 €/1000 kg/net

02072510

170 €/1000 kg/net

02072590

186 €/1000 kg/net

02072610

425 €/1000 kg/net

02072620

205 €/1000 kg/net

02072630

134 €/1000 kg/net

02072640

93 €/1000 kg/net

02072650

339 €/1000 kg/net

02072660

127 €/1000 kg/net

02072670

230 €/1000 kg/net

02072680

415 €/1000 kg/net

02072710

0

02072720

0

02072730

134 €/1000 kg/net

02072740

93 €/1000 kg/net

02072750

339 €/1000 kg/net

02072760

127 €/1000 kg/net

02072770

230 €/1000 kg/net

02072780

0

25

Schlachtkörper von Hühnern, frisch, gekühlt oder gefroren

6249 t

Bei der Ausschöpfung dieses Kontingents können Einfuhren im Rahmen der Europa-Abkommen berücksichtigt werden.

02071110

131 €/1000 kg/net

02071130

149 €/1000 kg/net

02071190

162 €/1000 kg/net

02071210

149 €/1000 kg/net

02071290

162 €/1000 kg/net

26

Teile von Hühnern, frisch, gekühlt oder gefroren

8070 t

Bei der Ausschöpfung dieses Kontingents können Einfuhren im Rahmen der Europa-Abkommen berücksichtigt werden.

02071310

512 €/1000 kg/net

02071320

179 €/1000 kg/net

02071330

134 €/1000 kg/net

02071340

93 €/1000 kg/net

02071350

301 €/1000 kg/net

02071360

231 €/1000 kg/net

02071370

504 €/1000 kg/net

02071420

179 €/1000 kg/net

02071430

134 €/1000 kg/net

02071440

93 €/1000 kg/net

02071460

231 €/1000 kg/net

27

02071410

Teile von Hausgeflügel, gefroren, ohne Knochen

2305 t

795 €/1000 kg/net

28

Teile von Hausgeflügel, gefroren:

15500 t

0

Dieses Kontingent wird wie folgt auf die Lieferländer aufgeteilt:

— Brasilien:

7100 t

— Thailand:

5100 t

— Andere:

3300 t

02071410

ohne Knochen

02071450

Brüste und Teile davon

02071470

andere

29

    02071410

    02071450

    02071470

Teile von Hausgeflügel, gefroren

2332 t

0

Lieferland: Brasilien

30

Fleisch von Truthühnern, frisch, gekühlt oder gefroren

1201 t

Bei der Ausschöpfung dieses Kontingents können Einfuhren im Rahmen der Europa-Abkommen berücksichtigt werden.

02072410

170 €/1000 kg/net

02072490

186 €/1000 kg/net

02072510

170 €/1000 kg/net

02072590

186 €/1000 kg/net

02072610

425 €/1000 kg/net

02072620

205 €/1000 kg/net

02072630

134 €/1000 kg/net

02072640

93 €/1000 kg/net

02072650

339 €/1000 kg/net

02072660

127 €/1000 kg/net

02072670

230 €/1000 kg/net

02072680

415 €/1000 kg/net

02072730

134 €/1000 kg/net

02072740

93 €/1000 kg/net

02072750

339 €/1000 kg/net

02072760

127 €/1000 kg/net

02072770

230 €/1000 kg/net

31

Teile von Truthühnern, gefroren:

4985 t

0

Dieses Kontingent wird wie folgt auf die Lieferländer aufgeteilt:

— Brasilien:

1800 t

— Andere:

3185 t

02072710

ohne Knochen

02072720

Hälften oder Viertel

02072780

andere

32

02109939

Gesalzenes Geflügelfleisch

264245 t

15,4

Dieses Kontingent wird wie folgt auf die Lieferländer aufgeteilt:

— Brasilien:

170807 t

— Thailand:

92610 t

— Andere:

828 t

33

    03023110

    bis

    03023990

    03026921

    03026925

    03034111

    bis

    03034980

    03037921

    bis

    03037931

Thunfische (der Gattung Thunnus) und Fische der Gattung Euthunnus

17250 t

0

Der Fisch muss für die Konservenindustrie bestimmt sein.

Zulassung unter der Voraussetzung der Einhaltung des Referenzpreises

34

    03024000

    03035100

    03041997

    03041999

    03049923

Heringe

34000 t

0

Zulassung unter der Voraussetzung der Einhaltung des Referenzpreises

35

    03026968

    03037819

Nordamerikanische Seehechte (Merluccius bilinearis)

2000 t

8

36

03032900

Fische der Gattung Coregonus

1000 t

5,5

37

03042999

Fische der Gattung Allocyttus und der Art Pseudocyttus maculatus

200 t

0

38

    03055110

    03055190

    03056200

Kabeljau der Art Gadus morhua und Gadus ogac

25000 t

0

    03055911

    03055919

    03056910

Fische der Art Boreogadus saida

39

04021019

Magermilchpulver

68537 t

475 €/1000 kg/net

Bei der Ausschöpfung dieses Kontingents können Einfuhren im Rahmen der Europa-Abkommen berücksichtigt werden.

40

    04051011

    04051019

    04051030

    04051050

    04051090

    04059010

    04059090

Butter und andere Fettstoffe aus der Milch

11360 t

(Butter-

äquivalent)

948 €/1000 kg/net

Bei der Ausschöpfung dieses Kontingents können Einfuhren im Rahmen der Europa-Abkommen berücksichtigt werden.

41

    04051011

    04051019

Butter, mindestens sechs Wochen alt, mit einem Fettgehalt von 80 GHT oder mehr, jedoch weniger als 85 GHT, unmittelbar hergestellt aus Milch oder Rahm, ohne Verwendung gelagerter Waren in einem einzigen, geschlossenen und ununterbrochenen Verfahren

74693 t

70 €/100 kg/net

Neuseeländische Butter

04051030

Butter, mindestens sechs Wochen alt, mit einem Fettgehalt von 80 GHT oder mehr, jedoch weniger als 85 GHT, unmittelbar hergestellt aus Milch oder Rahm, ohne Verwendung gelagerter Waren in einem einzigen, geschlossenen und ununterbrochenen Verfahren, das die Umwandlung des Rahms in konzentriertes Milchfett und/oder die Fraktionierung dieses Milchfetts beinhalten kann ( „Ammix” - und „Spreadable” -Verfahren)

42

    04061020

    04061080

Pizza-Käse, gefroren, in Stücken von 1 g oder weniger, in Behältnissen mit einem Netto-Inhalt von 5 kg oder mehr, mit einem Wassergehalt von 52 GHT und einem Fettgehalt in der Trockenmasse von 38 GHT oder mehr

5360 t

130 €/1000 kg/net

Bei der Ausschöpfung dieses Kontingents können Einfuhren im Rahmen der Europa-Abkommen berücksichtigt werden.

43

04063010

Schmelzkäse aus Emmentaler

18438 t

719 €/1000 kg/net

Bei der Ausschöpfung dieses Kontingents können Einfuhren im Rahmen der Europa-Abkommen berücksichtigt werden.

04069013

Emmentaler

858 €/1000 kg/net

44

04063010

Schmelzkäse aus Greyerzer

5413 t

719 €/1000 kg/net

Bei der Ausschöpfung dieses Kontingents können Einfuhren im Rahmen der Europa-Abkommen berücksichtigt werden.

04069015

Greyerzer, Sbrinz

858 €/1000 kg/net

45

04069001

Käse für die Verarbeitung

20007 t

835 €/1000 kg/net

Bei der Ausschöpfung dieses Kontingents können Einfuhren im Rahmen der Europa-Abkommen berücksichtigt werden.

46

    04069001

Käse für die Verarbeitung

4500 t

17,06 €/100 kg/net

Dieses Kontingent wird wie folgt auf die Lieferländer aufgeteilt:

— Neuseeland:

4000 t

— Australien:

500 t

47

04069021

Cheddar

15005 t

210 €/1000 kg/net

Bei der Ausschöpfung dieses Kontingents können Einfuhren im Rahmen der Europa-Abkommen berücksichtigt werden

48

04069021

Cheddar in ganzen Standardformen (Laibe mit einem Eigengewicht von 33 kg bis 44 kg und Käse in Laiben oder Käse in parallelepipedförmigen Blöcken mit einem Eigengewicht von 10 kg oder mehr) mit einem Fettgehalt im Trockenstoff von 50 GHT oder mehr und mit einer Reifezeit von 3 Monaten oder mehr

10711 t

17,06 €/100 kg/net

Dieses Kontingent wird wie folgt auf die Lieferländer aufgeteilt:

— Neuseeland:

7000 t

— Australien:

3711 t

49

    04069021

Cheddar, hergestellt aus nicht pasteurisierter Milch, mit einem Fettgehalt im Trockenstoff von 50 GHT oder mehr, mit einer Reifezeit von 9 Monaten oder mehr, mit einem Frei-Grenze-Wert für 100 kg Eigengewicht von nicht weniger als

334,20 € für ganze Standardformen

354,83 € für Käse mit einem Eigengewicht von 500 g oder mehr

368,58 € für Käse mit einem Eigengewicht von weniger als 500 g

Als „ganze Standardformen” gelten Käse:

in Laiben mit einem Eigengewicht von 33 kg bis 44 kg

in Laiben oder in parallelepipedförmigen Blöcken von 10 kg oder mehr mit einem Eigengewicht von 10 kg oder mehr

4000 t

13,75 €/100 kg/net

Dem Lieferland Kanada zugeteilt

50

04061020

Frischkäse (nicht gereifter Käse), einschließlich Molkenkäse, und Quark, anderer als Pizza-Käse der lfd. Nr. 40

19525 t

926 €/1000 kg/net

Bei der Ausschöpfung dieses Kontingents können Einfuhren im Rahmen der Europa-Abkommen berücksichtigt werden.

04061080

1064 €/1000 kg/net

04062090

Andere Käse, gerieben oder in Pulverform

941 €/1000 kg/net

04063031

Andere Schmelzkäse

690 €/1000 kg/net

04063039

719 €/1000 kg/net

04063090

1029 €/1000 kg/net

    04064010

    04064050

    04064090

Käse mit Schimmelbildung im Teig

704 €/1000 kg/net

04069017

Bergkäse und Appenzell

858 €/1000 kg/net

04069018

Fromage fribourgeois, Vacherin Mont d’Or und Tête de Moine

755 €/1000 kg/net

04069023

Edamer

755 €/1000 kg/net

04069025

Tilsiter

04069027

Butterkäse

04069029

Kashkaval

    04069032

Feta

04069035

Kefalo-Tyri

04069037

Finlandia

04069039

Jarlsberg

04069050

Schaf- oder Büffelkäse

04069063

Pecorino

941 €/1000 kg/net

04069069

andere

04069073

Provolone

755 €/1000 kg/net

04069075

Caciocavallo

04069076

Danbo, Fontal, Fynbo, Havarti, Maribo, Samsø

04069078

Gouda

04069079

Esrom, Italico, Kernhem, St. Paulin

04069081

Cheshire, Wensleydale, Lancashire, Double Gloucester, Blarney, Colby, Monterey

755 €/1000 kg/net

04069082

Camembert

04069084

Brie

04069086

mehr als 47 bis 52 GHT

04069087

mehr als 52 bis 62 GHT

04069088

mehr als 62 bis 72 GHT

04069093

mehr als 72 GHT

926 €/1000 kg/net

04069099

andere

1064 €/1000 kg/net

51

04070030

Andere Vogeleier in der Schale, von Hausgeflügel

135000 t

152 €/1000 kg/net

Bei der Ausschöpfung dieses Kontingents können Einfuhren im Rahmen der Europa-Abkommen berücksichtigt werden.

52

04081180

Eigelb

7000 t

(Schaleneier-

äquivalent)

711 €/1000 kg/net

Bei der Ausschöpfung dieses Kontingents können Einfuhren im Rahmen der Europa-Abkommen berücksichtigt werden.

04081981

310 €/1000 kg/net

04081989

331 €/1000 kg/net

04089180

Vogeleier, nicht in der Schale

687 €/1000 kg/net

04089980

176 €/1000 kg/net

53

07019050

Kartoffeln, vom 1. Januar bis 15. Mai

4295 t

3

54

07020000

Tomaten

472 t

12

55

07032000

Knoblauch

58870 t

9,6

Auf die Lieferländer wie folgt aufgeteilt:

— Argentinien:

19147 t

— China:

33700 t

— Andere:

6023 t

56

07061000

Karotten und Speisemöhren, Speiserüben

1244 t

7

57

07070005

Gurken, vom 1. November bis 15. Mai

1134 t

Wertzollsatz ermäßigt auf 2,5

58

07096010

Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack

500 t

1,5

0711

Siehe lfd. Nr. 110

59

07122000

Speisezwiebeln, getrocknet

12000 t

10

60

    07141091

    07141098

Maniok

5500000 t

6

Im Rahmen einer Höchstmenge von 21 Millionen t in jedem Vierjahreszeitraum

Dem Lieferland Thailand zugeteilt

61

    07141091

    07141098

Maniok

1352590 t

6

Dieses Kontingent wird wie folgt auf die Lieferländer aufgeteilt:

— Indonesien:

825000 t

Andere GATT-Länder außer Thailand, China und Indonesien:

145590 t

— China:

350000 t

Andere nicht dem GATT angehörende Länder:

32000 t (*)

(*) Davon sind 2000 t für die Einfuhr von Erzeugnissen des KN-Codes 07141091 und 07149011  vorbehalten.

    07149011

    07149019

Maranta und Salep und ähnliche Wurzeln und Knollen mit hohem Stärkegehalt

62

07142090

Süßkartoffeln, andere als zum menschlichen Verzehr

600000 t

0

Für China

63

07142090

Süßkartoffeln, andere als zum menschlichen Verzehr

5000 t

0

Für andere Länder als China

64

    08021190

    08021290

Mandeln

90000 t

2

65

08051020

Orangen von hoher Qualität

20000 t

10

Vom 1. Februar bis 30. April

66

08052090

Minneolas

15000 t

2

Vom 1. Februar bis 30. April

67

08055010

Zitronen

10000 t

6

Vom 15. Januar bis 14. Juni

68

08061010

Tafeltrauben, frisch

1500 t

Wertzollsatz ermäßigt auf 9

69

08081080

Äpfel, frisch, vom 1. April bis 31. Juli

696 t

Wertzollsatz ermäßigt auf 0

70

08082050

Birnen, frisch, vom 1. August bis 31. Dezember

1000 t

Wertzollsatz ermäßigt auf 5

71

08091000

Aprikosen/Marillen, frisch, vom 1. August bis 31. Mai

500 t

10

72

08091000

Aprikosen/Marillen, frisch, vom 1. Juni bis 31. Juli

2500 t

Wertzollsatz ermäßigt auf 10

73

08092095

Süßkirschen, frisch, vom 21. Mai bis 15. Juli

800 t

Wertzollsatz ermäßigt auf 4

74

10011000

Hartweizen (mit einem Anteil an glasigen Körnern von mindestens 73 GHT)

50000 t

0

75

    10011000

    10019099

Qualitätsweizen

300000 t

0

76

10019099

Weichweizen anderer als hoher Qualität

2982453 t

12 €/t

Dieses Kontingent wird wie folgt auf die Lieferländer aufgeteilt:

Vereinigte Staaten von Amerika:

572000 t

— Kanada:

38853 t

— Andere:

2371600 t

77

10019099

Weichweizen anderer als hoher Qualität

6787 t

12 €/t

78

    10030010

    10030090

Gerste

306215 t

16 €/t

79

    10030010

    10030090

Braugerste

50000 t

8

80

    10051090

    10059000

Mais

242074 t

0

81

10059000

Anderer Mais

500000 t

MAX

50 €/1000 kg/net

Für die Einfuhr nach Portugal

82

10059000

Anderer Mais

2000000 t

(148)

Für die Einfuhr nach Spanien

Ferner wird die Kontingentsmenge um die aus Drittländern nach Spanien eingeführte Menge von Rückständen von der Maisstärkegewinnung (maize gluten feed), von Brauereigetreide und von Pülpe von Zitrusfrüchten verringert.

10070090

Anderes Körner-Sorghum

300000 t

(148)

83

    10061010

    bis

    10061098

Rohreis (Paddy-Reis)

7 t

15

84

    10062011

    bis

    10062098

Geschälter Reis

1634 t

15

85

    10063021

    bis

    10063098

Halbgeschliffener oder vollständig geschliffener Reis

88516 t

frei

86

    10063021

    bis

    10063098

Halbgeschliffener oder vollständig geschliffener Reis

1200 t

0

Für Thailand

87

10064000

Bruchreis, für die Herstellung von Lebensmitteln der Unterposition 19011000

1000 t

0

88

10064000

Bruchreis

31788 t

0

89

10082000

Hirse (ausgenommen Körner-Sorghum)

1300 t

7 €/1000 kg/net

90

11042298

Hafer, anders bearbeitet

10000 t

0

91

16010091

Rohwürste, nicht gekocht

3002 t

747 €/1000 kg/net

Bei der Ausschöpfung dieses Kontingents können Einfuhren im Rahmen der Europa-Abkommen berücksichtigt werden.

16010099

Andere

502 €/1000 kg/net

92

    160231

Zubereitetes Truthühnerfleisch

103896 t

8,5

Dieses Kontingent wird wie folgt auf die Lieferländer aufgeteilt:

— Brasilien:

92300 t

— Andere:

11596 t

93

16023219

Gekochtes Hühnerfleisch

250953 t

8

Dieses Kontingent wird wie folgt auf die Lieferländer aufgeteilt:

— Brasilien:

79477 t

— Thailand:

160033 t

— Andere:

11443 t

94

Fleisch von Hausschweinen, zubereitet oder haltbar gemacht

6161 t

Bei der Ausschöpfung dieses Kontingents können Einfuhren im Rahmen der Europa-Abkommen berücksichtigt werden.

16024110

784 €/1000 kg/net

16024210

646 €/1000 kg/net

16024911

784 €/1000 kg/net

16024913

646 €/1000 kg/net

16024915

646 €/1000 kg/net

16024919

428 €/1000 kg/net

16024930

375 €/1000 kg/net

16024950

271 €/1000 kg/net

95

16042050

Zubereitete oder haltbar gemachte Fische (andere als ganz oder in Stücken): aus Sardinen, Boniten, Makrelen der Arten Scomber scombrus und Scomber japonicus, Fischen der Art Orcynopsis unicolor

865 t

0

96

16042050

Zubereitete oder haltbar gemachte Fische (andere als ganz oder in Stücken): aus Sardinen, Boniten, Makrelen der Arten Scomber scombrus und Scomber japonicus, Fischen der Art Orcynopsis unicolor

1410 t

0

Für Thailand

97

16042070

Zubereitete oder haltbar gemachte Fische (andere als ganz oder in Stücken): aus Thunfischen, echten Boniten und anderen Fischen der Euthynnus-Arten

742 t

0

98

16042070

Zubereitete oder haltbar gemachte Fische (andere als ganz oder in Stücken): aus Thunfischen, echten Boniten und anderen Fischen der Euthynnus-Arten

1816 t

0

Für Thailand

99

    16052010

    16052091

    16052099

Garnelen der Art Pandalus borealis, ohne Schale, gegart, gefroren, jedoch nicht weiter zubereitet

500 t

0

100

16054000

Süßwasserkrebse, in Dill gekocht, gefroren

3000 t

0

101

17011110

Roher Rohrzucker, zur Raffination bestimmt

86876 t

9,8 €/100 kg/net (*)

(*) Dieser Satz gilt für Rohzucker mit einer Ausbeute von 92 %.

Siehe auch die Zusätzliche Anmerkung 2 zu Kapitel 17.

102

17011110

Roher Rohrzucker, zur Raffination bestimmt

9925 t

98 €/1000 kg/net (*)

(*) Dieser Satz gilt für Rohzucker mit einer Ausbeute von 92 %.

Siehe auch die Zusätzliche Anmerkung 2 zu Kapitel 17.

Für Australien

103

17011110

Roher Rohrzucker, zur Raffination bestimmt

10124 t

98 €/1000 kg/net (*)

(*) Dieser Satz gilt für Rohzucker mit einer Ausbeute von 92 %.

Für Brasilien

104

    17011110

    bis

    17019990

Rohr- und Rübenzucker

1304700 t

(Weißzucker-

äquivalent)

0

Dieses Kontingent wird wie folgt auf die Lieferländer aufgeteilt:

— Indien:

10000 t

— AKP-Länder:

1294700 t

gemäß den Bestimmungen des Abkommens von Lomé

105

17025000

Chemisch reine Fructose

4504 t

16

106

17025000

Chemisch reine Fructose

1253 t

20

107

    18061015

    bis

    18069090

Schokolade

107 t

43

108

    19019099

    19043000

    19049080

    19059020

Lebensmittelzubereitungen aus Getreide

191 t

33

109

    19021100

    bis

    19021990

    19022091

    bis

    19024090

Teigwaren

532 t

11

110

Pilze der Gattung Agaricus:

28780 t

Die Mengenangabe bezieht sich auf das Gewicht der Erzeugnisse ohne die zum Zubereiten oder Haltbarmachen verwendete Flüssigkeit.

    20031020

    20031030

zubereitet oder haltbar gemacht

23

07115100

vorläufig haltbar gemacht

12

111

    20031020

    20031030

07115100

Pilze der Gattung Agaricus:

zubereitet oder haltbar gemacht

vorläufig haltbar gemacht

5200 t

23

12

Die Mengenangabe bezieht sich auf das Gewicht der Erzeugnisse ohne die zum Zubereiten oder Haltbarmachen verwendete Flüssigkeit.

Für China

112

    20082011

    bis

    20082039

    20082071

    20083011

    bis

    20083039

    20083079

    20084011

    bis

    20084039

    20085011

    bis

    20085059

    20085071

    20086011

    bis

    20086039

    20086060

    20087011

    bis

    20087059

    20088011

    bis

    20088039

    20088070

Haltbar gemachte Ananas, Zitrusfrüchte, Birnen, Aprikosen/Marillen, Kirschen, Pfirsiche und Erdbeeren

2838 t

20

113

    20091111

    20091119

    20091911

    20091919

    20092911

    20092919

    20093911

    20093919

    20094911

    20094919

    20097911

    20097919

    20098011

    bis

    20098038

    20099011

    bis

    20099029

Fruchtsäfte

7044 t

20

114

20091199

Orangensaft, gefroren, konzentriert, ohne Zusatz von Zucker, mit einem Brixwert von 50 oder weniger, in Verpackungen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger, keinen Saft von Blutorangen enthaltend

1500 t

13

115

– Traubensaft (einschließlich Traubenmost):

14029 t

Die eingeführten Erzeugnisse müssen zum Herstellen von Traubensaft oder von Nichtweinsektor-Erzeugnissen, wie Essig, nicht alkoholhaltige Getränke, Konfitüren und Soßen, verwendet werden.

200961

– – mit einem Brixwert von 30 oder weniger:

20096190

– – – mit einem Wert von 18 € für 100 kg Eigengewicht

22,4

200969

– – anderer:

– – – mit einem Brixwert von mehr als 67:

20096911

– – – – mit einem Wert von 22 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht

40 + 20,6 €/100 kg/net

20096919

– – – – anderer

40

– – – mit einem Brixwert von mehr als 30, jedoch nicht mehr als 67:

– – – – mit einem Wert von mehr als 18 € für 100 kg Eigengewicht:

20096951

– – – – – konzentriert

22,4

– – – – mit einem Wert von 18 € oder weniger für 100 kg Eigengewicht:

20096990

– – – – – anderer

22,4

116

21069098

Lebensmittelzubereitungen

921 t

18

117

    22042179

    22042180

Wein

40000 hl

10 €/hl

118

    22042965

    22042975

Wein

20000 hl

8 €/hl

119

22059010

Wermutwein

13810 hl

7 €/hl

120

Kleie und andere Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Getreide oder Hülsenfrüchten:

475000 t

23023010

– von Weizen

30,6 €/1000 kg/net

23023090

62,25 €/1000 kg/net

23024010

– von anderem Getreide

30,6 €/1000 kg/net

23024090

62,25 €/1000 kg/net

121

23031011

Maiskleber

10000 t

16

Für die Vereinigten Staaten von Amerika

122

    23091013

    bis

    23091019

    23091033

    bis

    23091070

Hunde- und Katzenfutter

2058 t

7

123

23099031

Zubereitung, bestehend aus einer Mischung aus Malzkeimlingen und Rückständen vom Sichten der Gerste vor dem Mälzen (einschließlich Samen wild wachsender Pflanzen) sowie vom Reinigen der Gerstenkörner nach dem Mälzen, mit einem Proteingehalt von 12,5 GHT oder mehr

20000 t

0

23099041

Zubereitung, bestehend aus einer Mischung aus Malzkeimlingen und Rückständen vom Sichten der Gerste vor dem Mälzen (einschließlich Samen wild wachsender Pflanzen) sowie vom Reinigen der Gerstenkörner nach dem Mälzen, mit einem Proteingehalt von 12,5 GHT oder mehr und mit einem Stärkegehalt von nicht mehr als 28 GHT

124

23099031

Zubereitung, bestehend aus einer Mischung aus Malzkeimlingen und Rückständen vom Sichten der Gerste vor dem Mälzen (einschließlich Samen wild wachsender Pflanzen) sowie vom Reinigen der Gerstenkörner nach dem Mälzen, mit einem Proteingehalt von 15,5 GHT oder mehr

100000 t

0

23099041

Zubereitung, bestehend aus einer Mischung aus Malzkeimlingen und Rückständen vom Sichten der Gerste vor dem Mälzen (einschließlich Samen wild wachsender Pflanzen) sowie vom Reinigen der Gerstenkörner nach dem Mälzen, mit einem Proteingehalt von 15,5 GHT oder mehr und mit einem Stärkegehalt von nicht mehr als 23 GHT

125

Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art:

– andere:

– – – – – – keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von weniger als 10 GHT:

2800 t

7

23099031

– – – – – – keine Stärke enthaltend oder mit einem Gehalt an Stärke von 10 GHT oder weniger

23099041

– – – – – – mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 10 bis 30 GHT

23099051

– – – – – – mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 30 GHT

126

23099031

Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art

2700 t

7

23099041

23099051

23099095

23099099

127

32019090

Gerbstoffauszüge aus Eucalyptus

250 t

3,2

128

35021190

Anderes Eieralbumin

15500 t

(Schaleneier-

äquivalent)

617 €/1000 kg/net

Bei der Ausschöpfung dieses Kontingents können Einfuhren im Rahmen der Europa-Abkommen berücksichtigt werden.

35021990

83 €/1000 kg/net

129

    44129970

    44123900

Sperrholz aus Nadelholz, nicht in Verbindung mit anderen Stoffen:

mit einer Dicke von mehr als 8,5 mm und mit vom Schälen rohen Oberflächen oder

geschliffen und mit einer Dicke von mehr als 18,5 mm

650000 m3

0

130

    53061010

    53061030

Garne aus Flachs, roh (ausgenommen Garne aus Flachswerg), mit einem Titer von 333,3 dtex oder mehr (Nm 30 oder weniger)

400 t

1,8

Die Erzeugnisse müssen zum Herstellen von gezwirnten Garnen für die Schuhindustrie oder von gezwirnten Kabelabbindegarnen verwendet werden.

131

70181090

Glasperlen; Nachahmungen von Edelsteinen und Schmucksteinen; ähnliche Glaskurzwaren

52 t

0

132

    72022100

    72022910

    72022990

Ferrosilicium

12600 t

0

133

72023000

Ferrosiliciummangan

18550 t

0

134

    72024910

    72024950

Ferrochrom mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,10 GHT oder weniger und einem Chromgehalt von mehr als 30 bis 90 GHT

2950 t

0

ABSCHNITT IV

ANHANG 8

ANHANG 8

Die Vergällung von Waren, ungenießbar oder ungenießbar gemacht, unter einem KN-Code, der sich auf die vorliegenden Bestimmungen bezieht, ist mit Hilfe der in Spalte 4 genannten Vergällungsmittel und unter Verwendung der in Spalte 5 genannten Mengen vorzunehmen.

Lfd. Nr.

Ex-KN-Code

Warenbezeichnung

Vergällungsmittel

Bezeichnung

Mindestmenge (in g) für 100 kg zu vergällendes Erzeugnis

(1)

(2)

(3)

(4)

(5)

1

0408

Vogeleier, nicht in der Schale, und Eigelb, frisch, getrocknet, in Wasser oder Dampf gekocht, geformt, gefroren oder anders haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln:

Terpentinöl

500

Lavendelöl

100

Rosmarinöl

150

Betulaöl

100

– Eigelb:

040811

– – getrocknet:

Fischmehl der Unterposition 23012000 mit charakteristischem Geruch und einem Mindestgehalt (bezogen auf das Gewicht des Trockenstoffs) von:

62,5 % Rohprotein (Eiweiß)

6 % Rohfett

5000

04081120

– – – für die menschliche Ernährung ungenießbar gemacht

040819

– – anderes:

04081920

– – – für die menschliche Ernährung ungenießbar gemacht

– andere:

040891

– – getrocknet:

04089120

– – – für die menschliche Ernährung ungenießbar gemacht

040899

– – andere:

04089920

– – – für die menschliche Ernährung ungenießbar gemacht

2

1106

Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713, von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position 0714 oder von Erzeugnissen des Kapitels 8:

Fischöl oder Fischlebertran, gefiltert, nicht geruchlos gemacht, nicht entfärbt, ohne Zusätze

1000

110620

– Mehl und Grieß von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position 0714:

Fischmehl der Unterposition 23012000 mit charakteristischem Geruch und einem Mindestgehalt (bezogen auf das Gewicht des Trockenstoffs) von:

5000

11062010

– – für die menschliche Ernährung ungenießbar gemacht

62,5 % Rohprotein (Eiweiß)

6 % Rohfett

Lfd. Nr.

Ex-KN-Code

Warenbezeichnung

Vergällungsmittel

Bezeichnung

Mindestmenge (in g) für 100 kg zu vergällendes Erzeugnis

Chemische Bezeichnung oder Beschreibung

Übliche Bezeichnung

Farb-Index(149)

(1)

(2)

(3)

(4)

4

4

(5)

3

250100

Salz (einschließlich präpariertes Speisesalz und denaturiertes Salz) und reines Natriumchlorid, auch in wässriger Lösung oder mit Zusatz von Rieselhilfen (Antibackmittel oder Fluidifiantien); Meerwasser:

Natriumsalz des p-Sulfobenzoazorescin oder der 2,4-Dihydroxyazobenzol-4'-sulfonsäure (Farbe: gelb)

Chrysoin S

14270

6

– Salz (einschließlich präpariertes Speisesalz und denaturiertes Salz) und reines Natriumchlorid, auch in wässriger Lösung oder mit Zusatz von Rieselhilfen (Antibackmittel oder Fluidifiantien):

Dinatriumsalz der 1-(4'-Sulfo-1-phenylazo)-4-aminobenzol-5-sulfonsäure (Farbe: gelb)

Echtgelb AB

13015

6

– – anderes:

25010051

– – – vergällt oder zu anderen industriellen Zwecken (einschließlich Raffinage), ausgenommen das Haltbarmachen oder Zubereiten von Lebensmitteln oder Futtermitteln

Tetranatriumsalz der 1'-(4'-Sulfo-1-naphthylazo)-2-naphthol-3,6,8-trisulfonsäure (Farbe: rot)

Ponceau 6 R

16290

1

Tetrabromfluorescein (Farbe: gelb fluoreszierend)

Eosin

45380

0,5

Naphthalin

Naphthalin

250

Seifenpulver

Seifenpulver

1000

Natrium- oder Kaliumdichromat (Farbe: gelb)

Natrium- oder Kaliumdichromat

30

Eisenoxid mit einem Gehalt von Fe2O3 von mindestens 50 %. Das Eisenoxid muß dunkelrot bis braun gefärbt und feingepulvert sein, so dass es mindestens zu 90 % durch ein Sieb mit einer Maschenweite von 0,1 mm hindurchgeht.

Eisenoxid

250

Natriumhypochlorid

Natriumhypochlorid

3000

Lfd. Nr.

Ex-KN-Code

Warenbezeichnung

Vergällungsmittel

Bezeichnung

Mindestmenge (in g) für 100 kg zu vergällendes Erzeugnis

(1)

(2)

(3)

(4)

(5)

4

3502

Albumine (einschließlich Konzentraten aus zwei oder mehr Molkenproteinen, die mehr als 80 GHT Molkenproteine in der Trockenmasse enthalten), Albuminate und andere Albuminderivate:

Rosmarinöl (ausschließlich für flüssige Albumine)

150

Rohes Kampferöl (für flüssige und feste Albumine)

2000

Weißes Kampferöl (für flüssige und feste Albumine)

2000

Natriumazid (für flüssige und feste Albumine)

100

Diethanolamin (ausschließlich für feste Albumine)

6000

– Eieralbumin:

350211

– – getrocknet:

35021110

– – – ungenießbar oder ungenießbar gemacht

350219

– – anderes:

35021910

– – – ungenießbar oder ungenießbar gemacht

350220

– Molkenproteine (Lactalbumin), einschließlich Konzentrate aus zwei oder mehr Molkenproteinen:

35022010

– – ungenießbar oder ungenießbar gemacht

350290

– andere:

– – Albumine, ausgenommen Eieralbumin und Molkenproteine (Lactalbumin):

35029020

– – – ungenießbar oder ungenießbar gemacht

ANHANG 9

ANHANG 9

Unter der Voraussetzung, dass Zeugnisse oder Bescheinigungen vorgelegt werden, wie sie in diesem Anhang abgedruckt sind, wird eine Abgabenbegünstigung aufgrund der Beschaffenheit einer Ware für folgende Produkte gewährt:

frische Tafeltrauben der Position ex 0806,

Tabak der Position ex 2401,

Nitrat der Positionen ex 3102 und 3105.

Die Zeugnisse oder Bescheinigungen müssen den Mustern in diesem Anhang entsprechen. Die Zeugnisse oder Bescheinigungen werden in einer der Amtssprachen der Europäischen Gemeinschaften und gegebenenfalls in der Amtssprache oder einer der Amtssprachen des Ausfuhrlandes gedruckt und ausgefüllt. Die Zeugnisse oder Bescheinigungen haben ein Format von etwa 210 × 297 Millimeter, und hierbei ist weißes Schreibpapier mit einem Quadratmetergewicht von mindestens 40 g zu verwenden. Zeugnisse oder Bescheinigungen müssen vollständig ausgefüllt sein, den Ort und das Datum der Ausstellung, den Stempelabdruck der ausstellenden Stelle des Ausfuhrlandes und die Unterschrift einer befugten Person oder der folgenden Personen enthalten. Zeugnisse oder Bescheinigungen müssen von einer in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Stelle ausgestellt werden, wenn diese

vom Ausfuhrland als solche anerkannt ist;

sich verpflichtet, die in dem Zeugnis oder der Bescheinigung gemachten Angaben zu überprüfen;

sich verpflichtet, der Kommission und den Mitgliedstaaten auf Anfrage alle Auskünfte zu erteilen, die zur Beurteilung der in dem Zeugnis oder der Bescheinigung enthaltenen Angaben erforderlich sind.

Die Ausfuhrländer übermitteln der Kommission die Muster der Stempelabdrücke, die von ihrer ausstellenden Stelle oder ihren ausstellenden Stellen und deren befugten Außenstellen verwendet werden. Die Kommission übermittelt diese Angaben den Zollbehörden der Mitgliedstaaten. Der Gültigkeitszeitraum eines Zeugnisses oder einer Bescheinigung beträgt 10 Monate, im Fall von Tabak 24 Monate, vom Zeitpunkt der Erteilung an gerechnet. Im Fall der Aufteilung der Sendung ist für jede Teilsendung eine Fotokopie des ursprünglichen Zeugnisses oder der ursprünglichen Bescheinigung anzufertigen. Die Fotokopie und das ursprüngliche Zeugnis bzw. die ursprüngliche Bescheinigung sind der zuständigen Zollstelle vorzulegen. Auf jeder Fotokopie sind Name und Anschrift des Empfängers sowie die Bezeichnung „Auszug gültig für … kg” (in Zahlen und Buchstaben) sowie Datum und Ort der Aufteilung anzugeben. Diese Angaben sind durch Abdruck des Dienststempels der Zollstelle zu bestätigen und von einem zeichnungsberechtigten Beamten zu unterschreiben. Die Aufteilung der Sendung ist auf den ursprünglichen Zeugnissen oder Bescheinigungen, die von der betreffenden Zollstelle aufbewahrt werden, zu vermerken.

Verzeichnis der für die Ausstellung von Zeugnissen und Bescheinigungen zuständigen Stellen(150)

KN-Code

Ausfuhrland

Ausstellende Stelle

Ort

0806

Vereinigte Staaten von Amerika

United States Department of Agriculture oder befugte Außenstelle

Washington DC

2401

Vereinigte Staaten von Amerika

Tobacco Association of the United States oder befugte Außenstelle

Raleigh, North Carolina

Kanada

Canadian Food Inspection Agency oder befugte Außenstelle

Ottawa

Argentinien

Cámara del Tabaco de Salta oder befugte Außenstelle

Salta

Cámara del Tabaco de Jujuy oder befugte Außenstelle

San Salvador de Jujuy

Cámara de Comercio Exterior de Misiones oder befugte Außenstelle

Posadas

Bangladesch

Ministry of Agriculture, Department of Agriculture Extension, Cash Crop Division, oder befugte Außenstelle

Dacca

Brasilien

Secretariat do commercio exterior

Rio de Janeiro

Federação das indústrias do Estado do Rio Grande do Sul

Porto Alegre

Federação das indústrias do Estado do Paraná

Curitiba

Federação das indústrias do Estado de Santa Catarina oder befugte Außenstelle

Florianópolis

Banco do Brasil SA und ihre Zweigstellen:

1690 — Agência Negócios Internacionais

Porto Alegre (RS)

2682 — Agência Negócios Internacionais

Caxias do Sul (RS)

0180 — Agência Negócios Internacionais

Santa Cruz do Sul (RS)

2309 — Agência Negócios Internacionais

Blumenau (SC)

2978-5 — Agência Negócios Internacionais

Salvador (BA)

China

Shanghai Import and Export Commodity Inspection Bureau of the People's Republic of China oder befugte Außenstelle

Shanghai

Shandong Import and Export Commodity Inspection Bureau of the People's Republic of China oder befugte Außenstelle

Qingdao

Hubei Import and Export Commodity Inspection Bureau of the People's Republic of China oder befugte Außenstelle

Hankou

Guangdong Import and Export Commodity Inspection Bureau of the People's Republic of China oder befugte Außenstelle

Guangzhou

Liaoning Import and Export Commodity Inspection Bureau of the People's Republic of China oder befugte Außenstelle

Dalian

Yunnan Import and Export Commodity Inspection Bureau of the People's Republic of China oder befugte Außenstelle

Kunming

Shenzhan Import and Export Commodity Inspection Bureau of the People's Republic of China oder befugte Außenstelle

Shenzhan

Hainan Import and Export Commodity Inspection Bureau of the People's Republic of China oder befugte Außenstelle

Hainan

Columbia

Superintendencia de Industria y Comercio-División de Control de Normas y Calidades oder befugte Außenstelle

Bogotá

Cuba

Empresa Cubana del Tabaco, Cubatabaco* oder befugte Außenstelle

La Habana

Guatemala

Dirección de Comercio Interior y Exterior del Ministerio de Economía oder befugte Außenstelle

Guatemala Stadt

Indien

Tobacco Board oder befugte Außenstelle

Guntur

Indonesien

Balai Pengujian Sertifikasi Mutu Barang (BPSMB) Dan Lembaga Tembakau Surabaya

Surabaya

Balai Pengujian Sertifikasi Mutu Barang (BPSMB) Dan Lembaga Tembakau Jember

Jember

Lembaga Tembakau Cabang Surakarta

Surakarta

Lembaga Tembakau Cabang Medan

Medan

Mexiko

Secretaría de Economia (Dirección General de Comercio Exterior) oder befugte Außenstelle

Mexico City

Philippinen

Republic of Philippines

Department of Agriculture

National Tobacco Administration

Quezón City

Südkorea

Korea Tobacco and Ginseng Corporation oder befugte Außenstelle

Taejon

Sri Lanka

Department of Commerce oder befugte Außenstelle

Colombo

Schweiz

Eidgenössische Zollverwaltung EZV — Oberzolldirektion — Sektion Tabak- und Bierbesteuerung

Administration fédérale des douanes AFD — Direction générale des douanes — Section Imposition du tabac et de la bière

Amministrazione federale delle dogane AFD — Direzione generale delle dogane — Sezione Imposizione del tabacco e della birra

Swiss Customs Administration — Directorate-General — Tobacco and beer taxation section

Bern

Thailand

Department of Foreign Trade, Ministry of Commerce, oder befugte Außenstelle

Bangkok

ex3102

3105

Chile

Servicio Nacional de Geología y Minería

Santiago

Liste der Zeugnisse oder Bescheinigungen

Bescheinigung 1:

ECHTHEITSZEUGNIS FRISCHE TAFELTRAUBEN „EMPEREUR”

Bescheinigung 2:

ECHTHEITSZEUGNIS TABAK

Bescheinigung 3:

REINHEITSZEUGNIS NITRAT AUS CHILE

Fußnote(n):

(1)

Als „Verpackungen” gelten innere und äußere Behältnisse, Aufmachungen, Umhüllungen und Unterlagen mit Ausnahme von Beförderungsmitteln — insbesondere Behältern —, Planen, Lademitteln und des bei der Beförderung verwendeten Zubehörs. Der Ausdruck „Verpackungen” umfasst nicht die in der Allgemeinen Vorschrift 5 a angesprochenen Behältnisse.

(2)

ABl. L 139 vom 11.5.1998, S. 1.

(3)

ABl. L 302 vom 19.10.1992, S. 1.

(4)

ABl. L 105 vom 23.4.1983, S. 1.

(5)

Die betreffenden Unterpositionen lauten wie folgt: 04081120, 04081920, 04089120, 04089920, 07011000, 07129011, 08061010, 10019010, 10051011, 10051013, 10051015, 10051019, 10061010, 10070010, 11062010, 12010010, 12021010, 12040010, 12051010, 12060010, 12072010, 12074010, 12075010, 12079110, 12079915, 24011035, 24011085, 24011095, 24012035, 24012085, 24012095, 25010051, 31025010, 31059010, 35021110, 35021910, 35022010, 35029020, 59112000.

(6)

ABl. 125 vom 11.7.1966, S. 2309/66.

(7)

ABl. L 193 vom 20.7.2002, S. 60.

(8)

ABl. L 193 vom 20.7.2002, S. 74.

(9)

Unter Ladetonnen (ct/l) versteht man die in metrischen Tonnen ausgedrückte Ladefähigkeit eines Schiffes. Die als Schiffsbedarf beförderten Güter (z. B. Treibstoff, Betriebsmittel, Proviant) bleiben ebenso wie die beförderten Personen (Schiffspersonal und Fahrgäste) einschließlich ihres Gepäcks bei der Berechnung der Ladetonnen außer Betracht.

(10)

Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den einschlägigen Gemeinschaftsbestimmungen festgesetzten Voraussetzungen (s. Richtlinie 94/28/EG des Rates (ABl. L 178 vom 12.7.1994, S. 66) und Entscheidung 93/623/EWG der Kommission (ABl. L 298 vom 3.12.1993, S. 45)).

(11)

Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den einschlägigen Gemeinschaftsbestimmungen festgesetzten Voraussetzungen (s. Artikel 291 bis 300 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission (ABl. L 253 vom 11.10.1993, S. 1)).

(12)

Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den einschlägigen Gemeinschaftsbestimmungen festgesetzten Voraussetzungen (s. Richtlinie 77/504/EWG des Rates (ABl. L 206 vom 12.8.1977, S. 8), Verordnung (EWG) Nr. 2342/92 der Kommission (ABl. L 227 vom 11.8.1992, S. 12), Richtlinie 94/28/EG des Rates (ABl. L 178 vom 12.7.1994, S. 66) und Entscheidung 96/510/EG der Kommission (ABl. L 210 vom 20.8.1996, S. 53)).

(13)

WTO-Zollkontingent: siehe Anhang 7.

(14)

Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den einschlägigen Gemeinschaftsbestimmungen festgesetzten Voraussetzungen (s. Richtlinie 88/661/EWG des Rates (ABl. L 382 vom 31.12.1988, S. 36), Richtlinie 94/28/EG des Rates (ABl. L 178 vom 12.7.1994, S. 66) und Entscheidung 96/510/EG der Kommission (ABl. L 210 vom 20.8.1996, S. 53)).

(15)

Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den einschlägigen Gemeinschaftsbestimmungen festgesetzten Voraussetzungen (s. Richtlinie 89/361/EWG des Rates (ABl. L 153 vom 6.6.1989, S. 30), Richtlinie 94/28/EG des Rates (ABl. L 178 vom 12.7.1994, S. 66), Verordnung (EG) Nr. 874/96 der Kommission (ABl. L 118 vom 15.5.1996, S. 12) und Entscheidung 96/510/EG der Kommission (ABl. L 210 vom 20.8.1996, S. 53)).

(16)

Die Zulassung zu dieser Unterposition ist abhängig von der Vorlage einer Echtheitsbescheinigung, die den in der Verordnung (EWG) Nr. 139/81 der Kommission (ABl. L 15 vom 17.1.1981, S. 4), festgesetzten Voraussetzungen entspricht.

(17)

Dieser Zollsatz ist autonom auf unbestimmte Zeit vollständig ausgesetzt.

(18)

Vom 1. Januar bis 14. Februar und vom 16. Juni bis 31. Dezember: 15. WTO-Zollkontingent: siehe Anhang 7.

Vom 15. Februar bis 15. Juni: frei.

(19)

Vom 1. Januar bis 14. Februar und vom 16. Juni bis 31. Dezember: 13.

Vom 15. Februar bis 15. Juni: frei.

(20)

Vom 1. Januar bis 14. Februar und vom 16. Juni bis 31. Dezember: 20.

Vom 15. Februar bis 15. Juni: frei.

(21)

Vom 1. Januar bis 14. Februar und vom 16. Juni bis 31. Dezember: 10.

Vom 15. Februar bis 15. Juni: frei.

(22)

Herabgesetzter Zollsatz von 12,4 % bis 16. Dezember 2009 (Verordnung (EG) Nr. 1839/2006 des Rates (ABl. L 355 vom 15.12.2006, S. 1)).

(23)

Herabgesetzter Zollsatz von 11,4 % bis 16. Dezember 2009 (Verordnung (EG) Nr. 1839/2006 des Rates (ABl. L 355 vom 15.12.2006, S. 1)).

(24)

Der Zoll auf 100 kg der Ware ist gleich der Summe aus:

a)
dem je kg angegebenen Betrag, multipliziert mit dem Gewicht an Milchbestandteilen in 100 kg der Ware, und
b)
dem angegebenen anderen Betrag.
(25)

Der Zoll auf 100 kg der Ware ist gleich dem je kg angegebenen Betrag, multipliziert mit dem Gewicht der Milchtrockenmasse in 100 kg der Ware.

(26)

Der Zoll auf 100 kg der Ware ist gleich der Summe aus:

a)
dem je kg angegebenen Betrag, multipliziert mit dem Gewicht der Milchtrockenmasse in 100 kg der Ware, und
b)
dem angegebenen anderen Betrag.
(27)

Siehe Anhang 1.

(28)

Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den einschlägigen Gemeinschaftsbestimmungen festgesetzten Voraussetzungen (s. Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 2535/2001 der Kommission (ABl. L 341 vom 22.12.2001, S. 29)).

(29)

Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den einschlägigen Gemeinschaftsbestimmungen festgesetzten Voraussetzungen (s. Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 2535/2001 der Kommission (ABl. L 341 vom 22.12.2001, S. 29); s. Artikel 291 bis 300 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission (ABl. L 253 vom 11.10.1993, S. 1)).

(30)

Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den einschlägigen Gemeinschaftsbestimmungen festgesetzten Voraussetzungen (s. Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates (ABl. L 299 vom 16.11.2007, S. 1)).

(31)

Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den Einführenden Vorschriften II.F festgesetzten Voraussetzungen.

(32)

Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den Einführenden Vorschriften II.Ffestgesetzten Voraussetzungen.

(33)

Portion (Spermamenge für eine Besamung).

(34)

Vom 1. Januar bis 31. Mai: 8,5.

Vom 1. Juni bis 31. Oktober: 12.

Vom 1. November bis 31. Dezember: 8,5.

(35)

Vom 1. Januar bis 15. Mai: 9,6. WTO-Zollkontingent: siehe Anhang 7.

Vom 16. Mai bis 30. Juni: 13,4.

(36)

Siehe Anhang 2.

(37)

Vom 1. Januar bis 14. April: 9,6 MIN 1,1 €/100 kg/net.

Vom 15. April bis 30. November: 13,6 MIN 1,6 €/100 kg/net.

Vom 1. bis 31. Dezember: 9,6 MIN 1,1 €/100 kg/net.

(38)

Vom 1. Januar bis 31. März: 10,4 MIN 1,3 €/100 kg/br.

Vom 1. April bis 30. November: 12 MIN 2 €/100 kg/br.

Vom 1. bis 31. Dezember: 10,4 MIN 1,3 €/100 kg/br.

(39)

Vom 1. Januar bis 30. April: 13,6.

Vom 1. Mai bis 30. September: 10,4.

Vom 1. Oktober bis 31. Dezember: 13,6.

(40)

Vom 1. Januar bis 31. Mai: 8.

Vom 1. Juni bis 31. August: 13,6.

Vom 1. September bis 31. Dezember: 8.

(41)

Vom 1. Januar bis 30. Juni: 10,4 MIN 1,6 €/100 kg/net.

Vom 1. Juli bis 30. September: 13,6 MIN 1,6 €/100 kg/net.

Vom 1. Oktober bis 31. Dezember: 10,4 MIN 1,6 €/100 kg/net.

(42)

Der spezifische Betrag wird als autonome Maßnahme vom Abtropfgewicht erhoben.

(43)

Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den einschlägigen Gemeinschaftsbestimmungen festgesetzten Voraussetzungen (s. Verordnung (EG) Nr. 2402/96 der Kommission (ABl. L 327 vom 18.12.1996, S. 14)).

(44)

Dieser Zollsatz ist autonom auf unbestimmte Zeit auf 3 % ermäßigt (Aussetzung).

(45)

Autonomer Zollsatz: 2.

(46)

Vom 1. Januar bis 31. Mai: 4.

Vom 1. Juni bis 30. November: 5,1.

Vom 1. bis 31. Dezember: 4.

(47)

Vom 1. Januar bis 31. März: 16.

Vom 1. April bis 15. Oktober: 12.

Vom 16. Oktober bis 31. Dezember: 16.

(48)

Vom 1. Januar bis 30. April: 1,5.

Vom 1. Mai bis 31. Oktober: 2,4.

Vom 1. November bis 31. Dezember: 1,5.

(49)

Vom 1. Januar bis 14. Juli: 14,4.

Vom 15. Juli bis 31. Oktober: 17,6.

Vom 1. November bis 31. Dezember: 14,4.

(50)

Vom 1. Januar bis 30. April: 11,2.

Vom 1. Mai bis 31. Juli: 12,8 MIN 2,4 €/100 kg/net.

Vom 1. August bis 31. Dezember: 11,2.

(51)

Vom 1. Januar bis 14. Mai: 8,8.

Vom 15. Mai bis 15. November: 8.

Vom 16. November bis 31. Dezember: 8,8.

(52)

Die Gemeinschaft verpflichtet sich, für Getreide der Positionen:

ex1001 (Weizen),

1002 (Roggen),

ex1005 (Mais, ohne Hybridmais) sowie

ex1007 (Körner-Sorghum, ohne Hybrid-Körner-Sorghum zur Aussaat)

einen Zollsatz in einer Höhe und einer Form anzuwenden, dass der Einfuhrpreis nach Entrichtung der Zölle und Abgaben für dieses Getreide nicht höher ist als der effektive Interventionspreis (oder im Falle einer Änderung des derzeitigen Systems des effektiven Stützpreises), erhöht um 55 %.

Der angewandte Zollsatz darf in keinem Fall den in Spalte 3 aufgeführten Zollsatz überschreiten.

(53)

Die Gemeinschaft verpflichtet sich, für geschälten Reis der Unterpositionen 10062011 bis 10062098 einen Zollsatz in einer Höhe und einer Form anzuwenden, dass der Einfuhrpreis nach Entrichtung der Zölle und Abgaben nicht höher ist als der effektive Interventionspreis (oder im Falle der Änderung des gegenwärtigen Systems des effektiven Stützpreises), erhöht um:

88 % für Japonica-Reis und

80 % für Indica-Reis.

Für geschliffenen Reis werden die oben genannten Prozentsätze nach der geltenden Methode zur Berechnung des Schwellenpreises für geschliffenen Reis erhöht.

Der angewandte Zollsatz darf in keinem Fall den in Spalte 3 aufgeführten Zollsatz überschreiten.

(54)

≤ 0,2 für Öle der Position 1509.

(55)

≤ 0,2 für Öle der Position 1510.

(56)

Gilt weder für Lampantöl (Unterposition 15091010) noch für rohe Oliventresteröle (Unterposition 15100010).

(57)

Delta-5,23-Stigmastadienol, Chlerosterin, Beta-Sitosterin, Sitostanol, Delta-5-Avenasterin und Delta-5,24-Stigmastadienol.

(58)

Delta-5,23-Stigmastadienol, Chlerosterin, Beta-Sitosterin, Sitostanol, Delta-5-Avenasterin und Delta-5,24-Stigmastadienol.

(59)

Autonomer Zollsatz: frei.

(60)

Herabgesetzter Zollsatz von 10 % bis 2. Dezember 2009 (Verordnung (EG) Nr. 1758/2006 des Rates (ABl. L 335 vom 1.12.2006, S. 1)).

(61)

Bei der Anwendung des Zolls auf Würstchen in Behältnissen, die auch Konservierungsflüssigkeit enthalten, wird nur das Gewicht der Würstchen zugrunde gelegt.

(62)

Bei der Bestimmung des Vomhundertsatzes an Geflügelfleisch wird das Gewicht der Knochen nicht mitgerechnet.

(63)

Dieser Satz gilt für Rohzucker mit einer Ausbeute von 92 %.

(64)

Je 1 GHT Saccharose.

(65)

Autonomer Zollsatz: 17.

(66)

Die Anwendung des spezifischen Zollsatzes wird autonom auf unbestimmte Zeit ausgesetzt.

(67)

Zolltarifliche Abgabenbegünstigung für die Tabaksorten „light air-cured Burley” (einschließlich Burleyhybriden) und „light air-cured Maryland” : 18,4 MIN 22 € MAX 24 €/100 kg/net. Die zolltarifliche Abgabenbegünstigung wird gewährt, wenn die Förmlichkeiten und Voraussetzungen gemäß den Einführenden Vorschriften II.F erfüllt sind.

(68)

Zolltarifliche Abgabenbegünstigung für die Tabaksorte „flue-cured Virginia” : 18,4 MIN 22 € MAX 24 €/100 kg/net. Die zolltarifliche Abgabenbegünstigung wird gewährt, wenn die Förmlichkeiten und Voraussetzungen gemäß den Einführenden Vorschriften II.F erfüllt sind.

(69)

Zolltarifliche Abgabenbegünstigung für „fire-cured” Tabak: 18,4 MIN 22 € MAX 24 €/100 kg/net. Die zolltarifliche Abgabenbegünstigung wird gewährt, wenn die Förmlichkeiten und Voraussetzungen gemäß den Einführenden Vorschriften II.F erfüllt sind.

(70)

Zolltarifliche Abgabenbegünstigung für „fire-cured” Tabak: 18,4 MIN 22 € MAX 24 €/100 kg/net. Die zolltarifliche Abgabenbegünstigung wird gewährt, wenn die Förmlichkeiten und Voraussetzungen gemäß den Einführenden Vorschriften II.Ferfüllt sind.

(71)

Sofern nicht anders angegeben, sind ASTM-Methoden die Methoden, die die „American Society for Testing and Materials” festgelegt hat und die in der Ausgabe 1976 über die Standarddefinitionen und -spezifikationen für Erdölerzeugnisse und Schmieröle veröffentlicht worden sind.

(72)

Die Methode Abel-Pensky ist die vom Deutschen Normenausschuss (DNA), Berlin 15, veröffentlichte Methode nach DIN 51755 — März 1974 (Deutsche Industrienorm).

(73)

Die Anwendung dieses Zollsatzes ist auf unbestimmte Zeit autonom ausgesetzt.

(74)

Siehe Zusätzliche Vorschrift 6 (KN).

(75)

Gemessen bei einer Temperatur von 15 °C.

(76)

Dieser Zollsatz ist autonom für Gasöl mit einem Schwefelgehalt von 0,2 GHT oder weniger auf unbestimmte Zeit ausgesetzt.

(77)

Die Erhebung dieses Zolls wird für Waren, die zur Bearbeitung in einem begünstigten Verfahren bestimmt sind (TARIC-Code 2710990010), für unbestimmte Zeit autonom ausgesetzt. Diese Aussetzung der Zölle unterliegt den in den einschlägigen Gemeinschaftsvorschriften festgelegten Voraussetzungen (s. Artikel 291 bis 300 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission (ABl. L 253 vom 11.10.1993, S. 1)).

(78)

Bei einem Druck von 1013 mbar und einer Temperatur von 15 °C.

(79)

Dieser Wertzollsatz ist autonom auf unbestimmte Zeit auf 9 % ermäßigt (Aussetzung).

(80)

Dieser Wertzollsatz ist autonom auf unbestimmte Zeit auf 3 % ermäßigt (Aussetzung).

(81)

Autonomer Zollsatz: 2,3.

(82)

Herabgesetzter Zollsatz von 1,3 % bis 31. Dezember 2009 (Verordnung (EG) Nr. 2174/2005 des Rates (ABl. L 347 vom 30.12.2005, S. 7)).

(83)

Autonomer Zollsatz: 5 €/100 m.

(84)

Autonomer Zollsatz: 3,5 €/100 m.

(85)

Eine Tür oder ein Fenster mit oder ohne Rahmen, Verkleidung oder Schwelle gilt als ein Stück.

(86)

Die Anwendung des Zollsatzes für Präservative aus Polyurethan wird autonom auf unbestimmte Zeit vollständig ausgesetzt (TARIC-Code 3926909760).

(87)

Autonomer Zollsatz: 2,5.

(88)

Ein Fenster oder eine Fenstertür mit oder ohne Rahmen oder Verkleidung gilt als ein Stück.

(89)

Autonomer Zollsatz: 3.

(90)

Eine Tür mit oder ohne Rahmen, Verkleidung oder Schwelle gilt als ein Stück.

(91)

Autonomer Zollsatz: 3,8.

(92)

Die Zulassung von Müllergaze, nicht konfektioniert, zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den Einführenden Vorschriften II.F festgesetzten Voraussetzungen.

(93)

Ein Tor, eine Tür oder ein Fenster mit oder ohne Rahmen, Verkleidung oder Schwelle gilt als ein Stück.

(94)

Andere Elemente, z. B. Al, Be, Co, Fe, Mn, Ni, Si.

(95)

Andere Elemente, insbesondere Cr, Cu, Mg, Mn, Ni, Zn.

(96)

Ein Kupfergehalt von mehr als 0,1 bis 0,2 GHT ist zugelassen, sofern der Chrom- und Mangangehalt jeweils 0,05 GHT oder weniger betragen.

(97)

Dieser Zollsatz ist autonom auf unbestimmte Zeit vollständig ausgesetzt für Blei mit einem Silbergehalt von 0,02 GHT oder mehr, zum Raffinieren ( „Werkblei” ) (TARIC-Code 7801910010). Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den einschlägigen Gemeinschaftsbestimmungen festgesetzten Voraussetzungen (s. Artikel 291 bis 300 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission (ABl. L 253 vom 11.10.1993, S. 1)).

(98)

Für eingeführte und für die Montage bestimmte Waren für Luftfahrzeuge, schwerer als Luft, die selbst zollfrei eingeführt worden sind oder in der Gemeinschaft hergestellt werden, wird die Anwendung des Zollsatzes vorläufig autonom ausgesetzt. Bei Inanspruchnahme dieser Aussetzung sind die in den einschlägigen Gemeinschaftsbestimmungen festgesetzten Modalitäten und Bedingungen zu beachten (siehe Artikel 291 bis 300 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission (ABl. L 253 vom 11.10.1993, S. 1)).

(99)

Die Anwendung dieses Zollsatzes wird autonom auf unbestimmte Zeit vollständig ausgesetzt.

(100)

Herabgesetzter Zollsatz von 12,5 % bis 31. Dezember 2009 (Verordnung (EG) Nr. 2174/2005 des Rates (ABl. L 347 vom 30.12.2005, S. 7)).

(101)

Für eingeführte und für die Montage bestimmte Waren für Luftfahrzeuge, schwerer als Luft, die selbst zollfrei eingeführt worden sind oder in der Gemeinschaft hergestellt werden, wird die Anwendung des Zollsatzes autonom vorläufig ausgesetzt. Bei Inanspruchnahme dieser Aussetzung sind die in den einschlägigen Gemeinschaftsbestimmungen festgesetzten Modalitäten und Bedingungen zu beachten (s. Artikel 291 bis 300 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission (ABl. L 253 vom 11.10.1993, S. 1)).

(102)

Dieser Zollsatz ist autonom auf unbestimmte Zeit vollständig ausgesetzt für Simulatoren für die Bodenwartung von Zivilluftfahrzeugen (TARIC-Code 9023008010).

Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den einschlägigen Gemeinschaftsbestimmungen festgesetzten Voraussetzungen (s. Artikel 291 bis 300 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission (ABl. L 253 vom 11.10.1993, S. 1)).

(103)

ABl. L 229 vom 9.9.2000, S. 14.

(104)

ABl. L 343 vom 19.11.2004, S. 3.

(105)

Milchproteine

Caseine und/oder Caseinate, die als Bestandteil der Ware vorhanden sind, gelten nicht als Milchproteine, wenn die Ware keine anderen Milchbestandteile enthält.

Milchfett in der Ware zu einem Gehalt von weniger als 1 GHT und Lactose zu einem Gehalt von weniger als 1 GHT gelten nicht als andere Milchbestandteile.

Bei der Erfüllung der Zollformalitäten hat der Zollbeteiligte: „einziger Milchbestandteil: Casein/Caseinat” anzumelden, wenn dies der Fall ist.

(106)

Stärke/Glucose

Gehalt an Stärke, Stärkeabbauprodukten — einschließlich aller Polymere der Glucose — und ggf. vorhandener Glucose (bezogen auf die Ware), bestimmt über Glucose und berechnet als Stärke (Trockensubstanz, Reinheit 100 %, Umrechnungsfaktor von Glucose in Stärke: 0,9).

Glucose wird im vorstehenden Berechnungsschema nur mit dem Gehalt berücksichtigt, der den Gehalt an ggf. vorhandener Fructose übersteigt, wenn ein Gemisch (in beliebiger Form) von Glucose und Fructose angemeldet und/oder als vorhanden festgestellt wird.

(107)

Saccharose/Invertzucker/Isoglucose

Gehalt an Saccharose und, wenn ein Gemisch (in beliebiger Form) angemeldet und/oder als vorhanden festgestellt wird, zuzüglich der Summe aus ggf. vorhandener Glucose und Fructose, nach Multiplikation mit 0,95 zur Berechnung als Saccharose (bezogen auf die Ware).

Falls weniger Fructose als Glucose enthalten ist, wird Glucose im vorstehenden Berechnungsschema nur mit dem Gehalt berücksichtigt, der dem Fructosegehalt entspricht.

(108)

Der Einfuhrpreis für Obst und Gemüse wird festgesetzt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1580/2007 (ABl. L 350 vom 31.12.2007, S. 1).

(109)

WTO-Zollkontingent: Siehe Anhang 7.

(110)

Autonomer Zollsatz: 12,8.

(111)

Der Einfuhrpreis ist auf autonomer Grundlage festgesetzt.

(112)

Autonomer Zollsatz: 12,8 + 0,7 €/100 kg/net.

(113)

Autonomer Zollsatz: 12,8 + 1,4 €/100 kg/net.

(114)

Autonomer Zollsatz: 12,8 + 2,1 €/100 kg/net.

(115)

Autonomer Zollsatz: 12,8 + 2,8 €/100 kg/net.

(116)

Autonomer Zollsatz: 16.

(117)

Autonomer Zollsatz: 16 + 0,7 €/100 kg/net.

(118)

Autonomer Zollsatz: 16 + 1,4 €/100 kg/net.

(119)

Autonomer Zollsatz: 16 + 2,1 €/100 kg/net.

(120)

Autonomer Zollsatz: 16 + 2,8 €/100 kg/net.

(121)

Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den Einführenden Vorschriften II.F festgesetzten Voraussetzungen.

(122)

Autonomer Zollsatz: 3 + 1,1 €/100 kg/net.

(123)

Autonomer Zollsatz: 3 + 2,3 €/100 kg/net.

(124)

Autonomer Zollsatz: 3 + 3,4 €/100 kg/net.

(125)

Autonomer Zollsatz: 3 + 4,5 €/100 kg/net.

(126)

Autonomer Zollsatz: 3 + 5,7 €/100 kg/net.

(127)

Autonomer Zollsatz: 3 + 6,8 €/100 kg/net.

(128)

Autonomer Zollsatz: 3 + 8 €/100 kg/net.

(129)

Autonomer Zollsatz: 3 + 23,8 €/100 kg/net.

(130)

Autonomer Zollsatz: 2,5 + 1 €/100 kg/net.

(131)

Autonomer Zollsatz: 2,5 + 2 €/100 kg/net.

(132)

Autonomer Zollsatz: 2,5 + 3,1 €/100 kg/net.

(133)

Autonomer Zollsatz: 2,5 + 4,1 €/100 kg/net.

(134)

Autonomer Zollsatz: 2,5 + 5,1 €/100 kg/net.

(135)

Autonomer Zollsatz: 2,5 + 6,1 €/100 kg/net.

(136)

Autonomer Zollsatz: 2,5 + 7,1 €/100 kg/net.

(137)

Autonomer Zollsatz: 2,5 + 23,8 €/100 kg/net.

(138)

Autonomer Zollsatz: 12.

(139)

Autonomer Zollsatz: 12 + 1,0 €/100 kg/net.

(140)

Autonomer Zollsatz: 12 + 2,0 €/100 kg/net.

(141)

Autonomer Zollsatz: 12 + 3,0 €/100 kg/net.

(142)

Autonomer Zollsatz: 12 + 4,1 €/100 kg/net.

(143)

Autonomer Zollsatz: 12 + 0,9 €/100 kg/net.

(144)

Autonomer Zollsatz: 12 + 1,8 €/100 kg/net.

(145)

Autonomer Zollsatz: 12 + 2,8 €/100 kg/net.

(146)

Autonomer Zollsatz: 12 + 3,7 €/100 kg/net.

(147)

Für weitere Kontingente innerhalb der Position 0206 siehe lfd. Nrn. 5 bis 7, 9 bis 12 und 14.

(148)

Der Zollsatz wird von den zuständigen Stellen der Gemeinschaft so festgesetzt, dass die vollständige Ausnutzung des Kontingents sichergestellt wird.

(149)

Die Nummern in dieser Spalte entsprechen dem Rewe Colour Index, 3. Auflage 1971, Bradford, England.

(150)

Die Änderungen zu dieser Liste werden im Laufe des Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe C, veröffentlicht.

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