Artikel 1 VO (EG) 2008/1055

Ab dem Jahr 2025 und beginnend in diesem Jahr legen die Mitgliedstaaten alle zwei Jahre einen Qualitätsbericht vor, der gemäß den im Anhang festgelegten Bestimmungen erstellt wurde.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.