Artikel 13 VO (EG) 2008/1078

Genehmigung der Erstattungsanträge

Die Kommission genehmigt die Erstattungsanträge je nach Ergebnis des in den Artikeln 11 und 12 festgelegten Verfahrens.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.