Artikel 5 VO (EG) 2008/1100
Die Verordnung (EWG) Nr. 4060/89, geändert durch die in Anhang II angegebene Verordnung, wird aufgehoben.
Verweisungen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Verweisungen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang III zu lesen.
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