Anlage A VO (EG) 2008/1126
Definitionen
Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des IFRS.- Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS
- Der Beginn der frühesten Periode, für die ein Unternehmen in seinem ersten IFRS-Abschluss vollständige Vergleichsinformationen nach IFRS veröffentlicht.
- als Ersatz für Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzter Wert
- Ein Wert, der zu einem bestimmten Datum als Ersatz für Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder fortgeführte Anschaffungs- oder Herstellungskosten verwendet wird. Anschließende Abschreibungen gehen davon aus, dass das Unternehmen den Ansatz des Vermögenswerts oder der Schuld ursprünglich an diesem bestimmten Datum vorgenommen hatte und dass seine Anschaffungs- oder Herstellungskosten dem als Ersatz für Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzten Wert entsprachen.
- Der beizulegende Zeitwert
- ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. (Siehe IFRS 13.)
- erster IFRS-Abschluss
- Der erste Abschluss eines Geschäftsjahres, in dem ein Unternehmen die International Financial Reporting Standards (IFRS) durch eine ausdrückliche und uneingeschränkte Bestätigung der Übereinstimmung mit den IFRS anwendet.
- erste IFRS-Berichtsperiode
- Die letzte Berichtsperiode, auf die sich der erste IFRS-Abschluss eines Unternehmens bezieht.
- erstmaliger Anwender
- Ein Unternehmen, das seinen ersten IFRS-Abschluss darstellt.
- International Financial Reporting Standards (IFRS)
Durch den International Accounting Standards Board (IASB) verabschiedete Standards und Interpretationen. Sie umfassen:
- a)
- International Financial Reporting Standards;
- b)
- International Accounting Standards und
- c)
- Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) bzw. des ehemaligen Standing Interpretations Committee (SIC).
- IFRS-Eröffnungsbilanz
- Die Bilanz eines Unternehmens zum Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS.
- vorherige Rechnungslegungsgrundsätze
- Die Rechnungslegungsbasis eines erstmaligen Anwenders unmittelbar vor der Anwendung der IFRS.
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