Präambel VO (EG) 2008/1137

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 40, Artikel 47 Absatz 1 und Absatz 2 Sätze 1 und 3, Artikel 55, Artikel 71, Artikel 80 Absatz 2, Artikel 95, Artikel 100, Artikel 137 Absatz 2, Artikel 156, Artikel 175 Absatz 1 und Artikel 285,

auf Vorschlag der Kommission,

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses(*),

nach Stellungnahme der Europäischen Zentralbank(**),

nach Anhörung des Ausschusses der Regionen,

gemäß dem Verfahren des Artikels 251 des Vertrags(***),

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Der Beschluss 1999/468/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zur Festlegung der Modalitäten für die Ausübung der der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse(****) wurde durch den Beschluss 2006/512/EG des Rates(*****) geändert, mit dem für den Erlass von Maßnahmen von allgemeiner Tragweite zur Änderung nicht wesentlicher Bestimmungen eines nach dem Verfahren des Artikels 251 des Vertrags erlassenen Basisrechtsakts, auch durch Streichung einiger dieser Bestimmungen oder Ergänzung dieses Rechtsakts um neue nicht wesentliche Bestimmungen, das Regelungsverfahren mit Kontrolle eingeführt wurde.
(2)
Gemäß der Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission(******) zum Beschluss 2006/512/EG müssen Rechtsakte, die bereits in Kraft getreten sind und die gemäß dem Verfahren des Artikels 251 des Vertrags erlassen wurden, nach den geltenden Verfahren angepasst werden, damit das Regelungsverfahren mit Kontrolle auf sie angewandt werden kann.
(3)
Da die zu diesem Zweck an den Rechtsakten vorgenommenen Änderungen ausschließlich die Ausschussverfahren betreffen, müssen sie, sofern Richtlinien betroffen sind, von den Mitgliedstaaten nicht in nationales Recht umgesetzt werden —

HABEN FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(*)

ABl. C 224 vom 30.8.2008, S. 35.

(**)

ABl. C 117 vom 14.5.2008, S. 1.

(***)

Stellungnahme des Europäischen Parlaments vom 18. Juni 2008 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht) und Beschluss des Rates vom 25. September 2008.

(****)

ABl. L 184 vom 17.7.1999, S. 23.

(*****)

ABl. L 200 vom 22.7.2006, S. 11.

(******)

ABl. C 255 vom 21.10.2006, S. 1.

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