ANHANG VO (EG) 2008/1143

Warenbezeichnung

Einreihung

(KN-Code)

Begründung
(1) (2) (3)

Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf bestehend aus:

einem Gerät mit elektronischen Bauteilen in Zigarettenform,

zwei Zerstäuberpatronen,

zwei wiederaufladbaren Lithiumbatterien und

einem Ladegerät.

Das Gerät besteht aus einem Gehäuse aus rostfreiem Stahl mit einer mikroelektronischen Schaltung, einem hochempfindlichen Sensor, einer Kammer für die Lithiumbatterien und einer Patronenkammer.

Jede Patrone besteht aus einem Inhalator und einer Ampulle. Die Ampulle enthält Nikotin, eine spezielle Duftstoffmischung für Zigaretten und übliche Lebensmittelzusatzstoffe. Inhalator und Ampulle sind auswechselbar.

Die elektronische Schaltung wird durch die Inhalation aktiviert und löst die Zerstäubung der Nikotinlösung und die Entstehung des zerstäubten „Rauchs” aus, der vom Raucher inhaliert wird.

85437090

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und dem Wortlaut der KN-Codes 8543, 854370 und 85437090.

Der Bestandteil, der der Zusammenstellung ihren wesentlichen Charakter verleiht, ist das elektronische Gerät, denn die Zerstäubung der Nikotinlösung und die Entstehung des vom Raucher inhalierten zerstäubten „Rauchs” werden durch die elektronische Schaltung ausgelöst.

Eine Einreihung in die Position 8424 ist ausgeschlossen, weil es sich bei diesem Gerät nicht um einen mechanischen Apparat zum Verteilen, Verspritzen oder Zerstäuben von Flüssigkeiten handelt.

Bei dem elektronischen Gerät handelt es sich um einen elektrischen Apparat mit eigener Funktion, in Kapitel 85 anderweit weder genannt noch inbegriffen.

Daher ist die Zusammenstellung gemäß der Allgemeinen Vorschrift 3b in die Position 8543 einzureihen (siehe auch Erläuterungen zum Harmonisierten System zur Position 8543 dritter Absatz).

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