ANHANG V VO (EG) 2008/1165

KATEGORIEN FÜR DIE VORAUSSCHÄTZUNG DER FLEISCHERZEUGUNG

Rinder

Kälber und Jungrinder

Färsen

Kühe

Bullen und Ochsen

Schweine

keine Aufschlüsselung

Schafe

keine Aufschlüsselung

Ziegen

keine Aufschlüsselung

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