ANHANG VO (EG) 2008/1193
Auf der Handelsrechnung für die Verkäufe der Unternehmen, die unter die Verpflichtung fallen, in die Gemeinschaft sind folgende Angaben zu machen:
- 1.
- Überschrift „HANDELSRECHNUNG FÜR WAREN, FÜR DIE EINE VERPFLICHTUNG GILT” .
- 2.
- Name des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausstellt.
- 3.
- Nummer der Handelsrechnung.
- 4.
- Datum der Ausstellung der Handelsrechnung.
- 5.
- TARIC-Zusatzcode, unter dem die in der Rechnung angegebenen Waren an der Gemeinschaftsgrenze zollrechtlich abzufertigen sind.
- 6.
-
Exakte Beschreibung der Ware, einschließlich:
- —
-
Warenkontrollnummer (Product Code Number = PCN), die für die Zwecke der Verpflichtung verwendet wurde,
- —
-
Beschreibung der den einzelnen PCN entsprechenden Waren,
- —
-
vom Unternehmen verwendeter Warencode (CPC),
- —
-
TARIC-Code,
- —
-
Menge (in Tonnen).
- 7.
-
Beschreibung der Verkaufsbedingungen, einschließlich:
- —
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Preis pro Tonne,
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geltende Zahlungsbedingungen,
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geltende Lieferbedingungen,
- —
-
Preisnachlässe und Mengenrabatte insgesamt.
- 8.
- Name des Einführers in der Gemeinschaft, auf den das Unternehmen die Handelsrechnung der Waren, die unter die Verpflichtung fallen, direkt ausgestellt hat.
- 9.
-
Name des Vertreters des Unternehmens, der die Handelsrechnung ausgestellt und die folgende Erklärung unterzeichnet hat:
„Der Unterzeichnete versichert, dass der Verkauf der auf dieser Rechnung aufgeführten Waren zur Direktausfuhr in die Europäische Gemeinschaft im Geltungsbereich und gemäß den Bedingungen der von [UNTERNEHMEN] angebotenen und von der Europäischen Kommission mit dem Beschluss 2008/899/EG angenommenen Verpflichtung erfolgt und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.”
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