Artikel 3 VO (EG) 2008/1205
Erstellung und Pflege von Metadaten
Metadaten, die einen Geodatensatz, eine Geodatensatzreihe oder einen Geodatendienst beschreiben, bestehen aus den in Teil B des Anhangs festgelegten Metadatenelementen oder Gruppen von Metadatenelementen und sind nach den in den Teilen C und D des Anhangs festgelegten Vorschriften zu erstellen und zu pflegen.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.