ANHANG VO (EG) 2008/1254

Anhang VIII der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 wird wie folgt geändert:

1.
Der Titel erhält folgende Fassung:

„Bestimmte Erzeugnisse und Stoffe zur Herstellung von verarbeiteten ökologischen/biologischen Lebensmitteln sowie Hefe und Hefeprodukten gemäß Artikel 27 Absatz 1 Buchstabe a und Artikel 27a Buchstabe a”

2.
Folgender Abschnitt C wird hinzugefügt:

ABSCHNITT C —
VERARBEITUNGSHILFSSTOFFE FÜR DIE HERSTELLUNG VON HEFE UND HEFEPRODUKTEN

Name Primärhefe Hefezubereitungen/-formulierungen Anwendungsbedingungen
Calciumchlorid X
Kohlendioxid X X
Zitronensäure X zur Regulierung des pH-Werts bei der Hefeherstellung
Milchsäure X zur Regulierung des pH-Werts bei der Hefeherstellung
Stickstoff X X
Sauerstoff X X
Kartoffelstärke X X zur Filterung
Natriumcarbonat X X zur Regulierung des pH-Werts
Pflanzenöle X X Schmier- bzw. Trennmittel oder Schaumverhüter

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