ANHANG VO (EG) 2008/1254
Anhang VIII der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 wird wie folgt geändert:
- 1.
-
Der Titel erhält folgende Fassung:
„Bestimmte Erzeugnisse und Stoffe zur Herstellung von verarbeiteten ökologischen/biologischen Lebensmitteln sowie Hefe und Hefeprodukten gemäß Artikel 27 Absatz 1 Buchstabe a und Artikel 27a Buchstabe a”
- 2.
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Folgender Abschnitt C wird hinzugefügt:
- ABSCHNITT C —
- VERARBEITUNGSHILFSSTOFFE FÜR DIE HERSTELLUNG VON HEFE UND HEFEPRODUKTEN
Name Primärhefe Hefezubereitungen/-formulierungen Anwendungsbedingungen Calciumchlorid X Kohlendioxid X X Zitronensäure X zur Regulierung des pH-Werts bei der Hefeherstellung Milchsäure X zur Regulierung des pH-Werts bei der Hefeherstellung Stickstoff X X Sauerstoff X X Kartoffelstärke X X zur Filterung Natriumcarbonat X X zur Regulierung des pH-Werts Pflanzenöle X X Schmier- bzw. Trennmittel oder Schaumverhüter
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