Präambel VO (EG) 2008/1268

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2368/2002 vom 20. Dezember 2002 des Rates zur Umsetzung des Zertifikationssystems des Kimberley-Prozesses für den internationalen Handel mit Rohdiamanten(1), insbesondere auf Artikel 20,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Auf der Plenartagung des Kimberley-Prozesses in Delhi wurde die Liste der Teilnehmer, die den Mindestanforderungen des Zertifikationssystems des Kimberley-Prozesses entsprechen, überprüft.
(2)
Die Anschriften der für den Kimberley-Prozess zuständigen Behörden einiger Teilnehmer müssen geändert werden.
(3)
Anhang II ist entsprechend zu ändern —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 358 vom 31.12.2002, S. 28.

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