Präambel VO (EG) 2008/1268
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2368/2002 vom 20. Dezember 2002 des Rates zur Umsetzung des Zertifikationssystems des Kimberley-Prozesses für den internationalen Handel mit Rohdiamanten(1), insbesondere auf Artikel 20,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Auf der Plenartagung des Kimberley-Prozesses in Delhi wurde die Liste der Teilnehmer, die den Mindestanforderungen des Zertifikationssystems des Kimberley-Prozesses entsprechen, überprüft.
- (2)
- Die Anschriften der für den Kimberley-Prozess zuständigen Behörden einiger Teilnehmer müssen geändert werden.
- (3)
- Anhang II ist entsprechend zu ändern —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 358 vom 31.12.2002, S. 28.
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