Artikel 2 VO (EG) 2008/1275

Begriffsbestimmungen

Für die Zwecke dieser Verordnung gelten die Begriffsbestimmungen in der Richtlinie 2005/32/EG. Außerdem gelten folgende Begriffsbestimmungen:

1.
„Elektrische und elektronische Haushalts- und Bürogeräte” (im Folgenden „Geräte” ) bezeichnet energiebetriebene Produkte, die

a)
als eine Funktionseinheit auf dem Markt angeboten werden und für Endnutzer bestimmt sind;
b)
in der Liste der energiebetriebenen Produkte in Anhang I aufgeführt sind;
c)
Strom aus dem öffentlichen Netz benötigen, um bestimmungsgemäß zu funktionieren;
d)
für den Betrieb mit einer Nennspannung von 250 V oder weniger ausgelegt sind,

und zwar auch dann, wenn sie für Anwendungen außerhalb von Haushalt und Büro angeboten werden.

2.
„Bereitschaftszustand” (Standby) bezeichnet einen Zustand, in dem das Gerät mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden ist, auf die Energiezufuhr aus dem öffentlichen Stromnetz angewiesen ist, um bestimmungsgemäß zu funktionieren, und nur folgende Funktionen zeitlich unbegrenzt bereitstellt:

die Reaktivierungsfunktion oder die Reaktivierungsfunktion zusammen mit lediglich einer Anzeige, dass die Reaktivierungsfunktion aktiv ist, und/oder

Information oder Statusanzeige.

3.
„Reaktivierungsfunktion” bezeichnet eine Funktion zur Aktivierung anderer Betriebsmodi einschließlich des aktiven Betriebsmodus mittels eines Fernschalters, der eine Fernbedienung, einen internen Sensor oder einen Timer zur Umschaltung in einen Betriebszustand mit zusätzlichen Funktionen einschließlich der Hauptfunktion umfasst.
4.
„Information oder Statusanzeige” bezeichnet eine kontinuierliche Funktion, die Informationen liefert oder den Status des Geräts auf einer Anzeige angibt, einschließlich Zeitanzeige.
5.
„Aktiver Betrieb” bezeichnet einen Zustand, in dem das Gerät mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden ist und mindestens eine der Hauptfunktionen zum bestimmungsgemäßen Betrieb des Geräts aktiviert ist.
6.
„Aus-Zustand” bezeichnet einen Zustand, in dem das Gerät mit dem Netz verbunden ist, aber keine Funktion bereitstellt. Folgende Zustände gelten ebenfalls als Aus-Zustände:

a)
Zustände, in denen nur der Aus-Zustand angezeigt wird;
b)
Zustände, in denen nur Funktionen bereitgestellt werden, die die elektromagnetische Verträglichkeit nach den Bestimmungen der Richtlinie 2004/108/EG des Europäischen Parlaments und des Rates(1) gewährleisten.

7.
„Informationstechnisches Gerät” bezeichnet ein Gerät, das primär dazu bestimmt ist, Daten oder Nachrichten einzugeben, zu speichern, anzuzeigen, wiederzugeben, aufzufinden, zu übertragen, zu verarbeiten, zu schalten oder zu steuern und das mit einem oder mehreren Anschlüssen ausgestattet ist, die üblicherweise zur Datenübertragung genutzt werden.
8.
„Wohnbereich” bezeichnet eine Umgebung, bei der innerhalb eines Abstandes von 10 m Rundfunk- oder Fernseh-Empfänger betrieben werden.
9.
„externes Niederspannungsnetzteil” bezeichnet ein externes Stromversorgungsgerät mit einer Ausgangsspannung laut Typenschild von weniger als 6 Volt und einer Ausgangsstromstärke laut Typenschild von mindestens 550 Milliampere.
10.
„Netzwerk” bezeichnet eine Kommunikationsinfrastruktur mit einer Verbindungstopologie, einer Architektur, einschließlich der physischen Komponenten, der Organisationsprinzipien sowie der Kommunikationsverfahren und -formate (Protokolle).
11.
„vernetzter Bereitschaftsbetrieb” bezeichnet einen Zustand, in dem das Gerät eine Funktion wiederaufnehmen kann, wenn es über eine Netzwerkverbindung ein Fernauslösesignal erhält.
12.
„Fernauslösesignal” bezeichnet ein außerhalb des Gerätes erzeugtes und über das Netzwerk an das Gerät übermitteltes Signal.
13.
„Netzwerk-Port” bezeichnet eine drahtgebundene oder drahtlose physische Schnittstelle zur Netzwerkverbindung an dem Gerät, über die das Gerät aus der Ferne aktiviert werden kann;
14.
„logischer Netzwerk-Port” bezeichnet die auf einem physischen Netzwerk-Port laufende Netzwerktechnologie.
15.
„physischer Netzwerk-Port” bezeichnet das physische Medium (Hardware) eines Netzwerk-Ports. Auf einem physischen Netzwerk-Port können zwei oder mehr Netzwerktechnologien laufen.
16.
„Netzwerk-Verfügbarkeit” bezeichnet die Fähigkeit des Gerätes, Funktionen wiederaufzunehmen, wenn an einem Netzwerk-Port ein Fernauslösesignal eingeht.
17.
„vernetztes Gerät” bezeichnet ein Gerät, das mit einem Netzwerk verbunden werden kann und einen oder mehrere Netzwerk-Ports aufweist.
18.
„vernetztes Gerät mit hoher Netzwerk-Verfügbarkeit” (HiNA-Gerät) bezeichnet ein Gerät, das als Hauptfunktion(en) ausschließlich eine oder mehrere der folgenden Funktionen erfüllt: Router, Netzwerk-Schalter, Drahtlos-Netzzugangspunkt, Hub, Modem, VoIP-Telefon, Videotelefon.
19.
„vernetztes Gerät mit HiNA-Funktionen” bezeichnet ein Gerät, das unter anderem die Funktionen eines Routers, Netzwerk-Schalters, Drahtlos-Netzzugangspunkts oder eine Kombination dieser Funktionen erfüllt, aber kein HiNA-Gerät ist.
20.
„Router” bezeichnet eine Netzwerkkomponente, deren Hauptfunktion darin besteht, den optimalen Weg für die Übermittlung des Netzwerk-Datenverkehrs zu ermitteln. Router leiten Pakete auf der Grundlage von Informationen der Netzwerkschicht (L3) von einem Netzwerk an ein anderes weiter.
21.
„Netzwerk-Schalter” bezeichnet eine Netzwerkkomponente, deren Hauptfunktion darin besteht, Datenframes auf der Grundlage der Zieladresse jedes Frames zu filtern, weiterzuleiten und zu verteilen. Alle Schalter arbeiten mindestens auf der Ebene der Sicherungsschicht (L2).
22.
„Drahtlos-Netzzugangspunkt” bezeichnet eine Komponente, deren Hauptfunktion darin besteht, IEEE-802.11-(Wi-Fi)-Konnektivität für mehrere Clients herzustellen.
23.
„Hub” bezeichnet eine Netzwerkkomponente, die mehrere Ports umfasst und Segmente eines lokalen Netzwerks verbindet.
24.
„Modem” bezeichnet eine Komponente, deren Hauptfunktion darin besteht, digital modulierte analoge Signale über ein drahtgebundenes Netzwerk zu übertragen und zu empfangen.
25.
„Drucker” bezeichnet ein Gerät, das elektronisch eingegebene Daten auf Papier ausgibt. Drucker können auch Zusatzfunktionen aufweisen und als Multifunktionsgeräte oder -produkte angeboten werden.
26.
„Großformatdrucker” bezeichnet einen Drucker, der dazu bestimmt ist, auf Medien mit dem Format A2 und größeren Formaten zu drucken, einschließlich Geräten für Endlosmedien mit einer Breite von mindestens 406 mm.
27.
„Telepräsenz-System” bezeichnet ein spezielles hochauflösendes System für Videokonferenzen und die professionelle Zusammenarbeit, das eine Nutzerschnittstelle, eine hochauflösende Kamera, einen Monitor, eine Lautsprecheranlage und Verarbeitungsmöglichkeiten für die Kodierung und Dekodierung von Video- und Audiodaten umfasst.
28.
„Haushaltskaffeemaschine” bezeichnet ein Gerät zur Kaffeezubereitung für den nicht gewerblichen Gebrauch.
29.
„Filter-Haushaltskaffeemaschine” bezeichnet eine Haushaltskaffeemaschine, die den Kaffee mittels Perkolation extrahiert.
30.
„Heizelement” bezeichnet eine Komponente der Kaffeemaschine, die elektrische Energie in Wärmeenergie umwandelt, um Wasser zu erhitzen.
31.
„Tassenvorwärmung” bezeichnet eine Funktion zur Erwärmung von Tassen, die sich an oder auf der Kaffeemaschine befinden.
32.
„Brühzyklus” bezeichnet den gesamten bei der Kaffeezubereitung durchzuführenden Prozess.
33.
„Selbstreinigung” bezeichnet den von der Kaffeemaschine durchgeführten Prozess zur Reinigung des Geräteinneren. Dabei kann es sich um einen einfachen Spülvorgang oder um einen Reinigungsvorgang mit speziellen Zusätzen handeln.
34.
„Entkalkung” bezeichnet den von der Kaffeemaschine durchgeführten Prozess zur vollständigen oder teilweisen Beseitigung von eventuell vorhandenem Kalk im Geräteinneren.
35.
„Desktop-Thin-Client” bezeichnet einen Computer, der eine Verbindung zu entfernten Rechenressourcen (z. B. Computerserver, Remote-Workstation) benötigt, mit denen die hauptsächliche Datenverarbeitung erfolgt, und über kein eingebautes Rotations-Speichermedium verfügt. Die Haupteinheit eines Desktop-Thin-Client wird an einem festen Standort (z. B. auf einem Schreibtisch) aufgestellt und ist nicht als tragbares Gerät ausgelegt. Desktop-Thin-Clients können Informationen entweder auf einem externen oder, soweit vorhanden, einem eingebauten Anzeigegerät ausgeben.
36.
„Workstation” bezeichnet einen Hochleistungs-Einzelplatzcomputer, der neben anderen rechenintensiven Aufgaben hauptsächlich für Grafikanwendungen, Computer Aided Design, Softwareentwicklung sowie finanzwirtschaftliche und wissenschaftliche Anwendungen genutzt wird, und

a)
über einen mittleren Ausfallabstand (MTBF) von mindestens 15000 Stunden verfügt,
b)
Fehlerkorrekturcode (ECC) und/oder Pufferspeicher unterstützt und
c)
drei der folgenden fünf Merkmale aufweist:

1.
eine zusätzliche Stromversorgung für Hochleistungs-Grafikkarten (d. h. zusätzlicher Stromanschluss Peripheral Component Interconnect (PCI-)E 6-polig 12V);
2.
zusätzlich zu den Grafiksteckplätzen und/oder der PCI-X-Unterstützung eine Systemverkabelung auf der Hauptplatine für mehr als PCI-E x4;
3.
Uniform-Memory-Access-Grafik (UMA) wird nicht unterstützt;
4.
mindestens fünf PCI-, PCI-E- oder PCI-X-Steckplätze;
5.
Multiprozessorfähigkeit für zwei oder mehr Zentraleinheiten (der Rechner muss konstruktiv getrennte Prozessorgruppen/-sockel unterstützen, d. h. nicht nur einen einzelnen Mehrkernprozessor).

37.
„mobile Workstation” bezeichnet einen Hochleistungs-Einzelplatzcomputer, der neben anderen rechenintensiven Aufgaben mit Ausnahme von Spielen hauptsächlich für Grafikanwendungen, Computer Aided Design, Softwareentwicklung sowie finanzwirtschaftliche und wissenschaftliche Anwendungen genutzt wird, und speziell als tragbares Gerät und für den längeren Betrieb mit oder ohne direkten Anschluss an eine Wechselstromquelle konzipiert ist. Mobile Workstations haben ein integriertes Anzeigegerät und können mit einem integrierten Akku oder einer anderen tragbaren Stromquelle betrieben werden. Die meisten mobilen Workstations verfügen über ein externes Netzteil sowie eine integrierte Tastatur und ein integriertes Zeigegerät.

Mobile Workstations

a)
verfügen über einen mittleren Ausfallabstand (MTBF) von mindestens 13000 Stunden;
b)
verfügen über mindestens eine diskrete Grafikkarte (dGfx) der Klasse G3 (mit einer FB-Datenbandbreite > 128 bit), G4, G5, G6 oder G7;
c)
unterstützen drei oder mehr interne Speichergeräte;
d)
unterstützen mindestens 32 GB Systemspeicher;

38.
„Small-Scale-Server” bezeichnet eine Computer-Art, die in der Regel Desktop-Computer-Komponenten im Desktopgeräteformat verwendet, jedoch in erster Linie als Speicherhost für andere Computer und zur Ausführung von Funktionen wie der Bereitstellung von Netzinfrastrukturdiensten und dem Daten-/Medien-Hosting bestimmt ist und

a)
als Standgerät, Turmgerät oder in einem sonstigen Format ausgelegt ist, das dem Format von Desktop-Computern ähnelt, so dass alle Datenverarbeitungs-, Speicher- und Netzschnittstellenkomponenten in einem Gehäuse untergebracht sind;
b)
für den Betrieb 24 Stunden pro Tag an 7 Tagen in der Woche ausgelegt ist;
c)
in erster Linie für den Simultanbetrieb in einer Mehrbenutzer-Umgebung ausgelegt ist, in der mehrere Benutzer an vernetzten Client-Geräten arbeiten können;
d)
über ein Betriebssystem verfügt, das für Heimserver oder Serveranwendungen im unteren Leistungsbereich ausgelegt ist, sofern das Gerät mit einem Betriebssystem in Verkehr gebracht wird;
e)
nicht mit diskreten Grafikkarten (dGfx) einer anderen Klasse als der Klasse G1 in Verkehr gebracht wird.

39.
„Computerserver” bezeichnet ein Datenverarbeitungsgerät, das Dienste bereitstellt und Netzressourcen für Client-Geräte, wie Desktop-Computer, Notebook-Computer, Desktop-Thin-Clients, Internet-Protokoll-Telefone (IP-Telefone) oder andere Computerserver, verwaltet. Computerserver werden normalerweise für den Einsatz in Datenzentren und Unternehmen/Büros in Verkehr gebracht. Der Zugang zu einem Computerserver erfolgt hauptsächlich über Netzwerkverbindungen und nicht direkt über Benutzereingabegeräte wie Tastatur oder Maus;

Computerserver

a)
sind darauf ausgelegt, Computerserver-Betriebssysteme und/oder Hypervisoren zu unterstützen und vom Benutzer installierte Unternehmensanwendungen auszuführen;
b)
unterstützen Fehlerkorrekturcode (Error Correcting Code — ECC) und/oder Pufferspeicher (einschließlich Dual-Inline-Memory-Module- und Buffered-on-Board-Konfigurationen (DIMM- bzw. BOB-Konfigurationen));
c)
werden mit einem oder mehreren Wechselstrom-/Gleichstrom-Netzgeräten in Verkehr gebracht;
d)
verfügen über Zentraleinheiten, die alle Zugriff auf einen gemeinsam genutzten Systemspeicher haben und unabhängig voneinander für ein Betriebssystem oder einen Hypervisor sichtbar sind.

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 390 vom 31.12.2004, S. 24.

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