Artikel 11 VO (EG) 2008/1295
Die Verordnung (EWG) Nr. 3076/78 und die Verordnung (EWG) Nr. 3077/78 werden aufgehoben.
Bezugnahmen auf die aufgehobenen Verordnungen gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang VI zu lesen.
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