Artikel 5 VO (EG) 2008/1296
Im Rahmen der in Artikel 1 Absätze 1 und 2 vorgesehenen Einfuhrkontingente und der in diesen Absätzen genannten Mengenbeschränkungen erfolgen die Einfuhren nach Spanien und Portugal entweder durch Anwendung einer Regelung zur Ermäßigung der Einfuhrzölle gemäß Artikel 6 oder durch Direktkauf auf dem Weltmarkt.
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