Präambel VO (EG) 2008/1303
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO)(1), insbesondere auf Artikel 43 Buchstabe g in Verbindung mit Artikel 4,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Aufgrund eines Verwaltungsfehlers sind in die Liste in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 983/2008 der Kommission(2) die falschen Empfängeragenturen für innergemeinschaftliche Transfers von Zucker für Litauen und Portugal eingetragen worden. Diese Fehler müssen berichtigt werden, um eine ordnungsgemäße Durchführung des Programms zu gewährleisten.
- (2)
- Die Verordnung (EG) Nr. 983/2008 ist daher entsprechend zu berichtigen. Die Berichtigung sollte ab dem Datum des Inkrafttretens der genannten Verordnung gelten.
- (3)
- Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 299 vom 16.11.2007, S. 1.
- (2)
ABl. L 268 vom 9.10.2008, S. 3.
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