Präambel VO (EG) 2008/1303

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO)(1), insbesondere auf Artikel 43 Buchstabe g in Verbindung mit Artikel 4,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Aufgrund eines Verwaltungsfehlers sind in die Liste in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 983/2008 der Kommission(2) die falschen Empfängeragenturen für innergemeinschaftliche Transfers von Zucker für Litauen und Portugal eingetragen worden. Diese Fehler müssen berichtigt werden, um eine ordnungsgemäße Durchführung des Programms zu gewährleisten.
(2)
Die Verordnung (EG) Nr. 983/2008 ist daher entsprechend zu berichtigen. Die Berichtigung sollte ab dem Datum des Inkrafttretens der genannten Verordnung gelten.
(3)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 299 vom 16.11.2007, S. 1.

(2)

ABl. L 268 vom 9.10.2008, S. 3.

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