ANHANG V VO (EG) 2008/1338
Bereich: Berufskrankheiten und andere arbeitsbedingte Gesundheitsprobleme und Erkrankungen
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Ziele
Dieser Bereich betrifft die Vorlage von Statistiken über anerkannte Fälle von Berufskrankheiten und anderen arbeitsbedingten Gesundheitsproblemen und Erkrankungen.
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Erfassungsbereich
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Eine Berufskrankheit liegt vor, wenn die zuständigen nationalen Behörden die Erkrankung in dem betreffenden Fall als Berufskrankheit anerkennen. Es werden Daten zu aufgetretenen Berufskrankheiten und auf Berufskrankheiten zurückzuführenden Todesfällen erhoben.
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Arbeitsbedingte Gesundheitsprobleme und Erkrankungen sind solche, die durch die Arbeitsbedingungen verursacht, verschlimmert oder mit verursacht werden können. Dies schließt physische und psycho-soziale Gesundheitsprobleme ein. Ein Fall eines arbeitsbedingten Gesundheitsproblems oder einer arbeitsbedingten Erkrankung führt nicht unbedingt zum Verfahren der Anerkennung durch eine Behörde und die Daten hierüber werden aus vorhandenen Bevölkerungserhebungen wie etwa der Europäischen Gesundheitsbefragung ( „European Health Interview Survey” — EHIS) oder anderen sozialen Erhebungen gewonnen.
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Bezugszeiträume, Zeitabstände und Fristen für die Datenlieferungen
Die Statistiken über Berufskrankheiten werden jährlich vorgelegt und spätestens 15 Monate nach Ende des Bezugsjahres übermittelt. Die Bestimmungen über die Bezugszeiträume, die Zeitabstände und die Fristen für die Vorlage der anderen Datensammlungen werden nach dem in Artikel 10 Absatz 2 genannten Regelungsverfahren mit Kontrolle erlassen.
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Erfasste Themen
Der zu liefernde harmonisierte, gemeinsame Datensatz zu Berufskrankheiten erfasst folgende Themen:
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Merkmale der erkrankten Person, wie Geschlecht und Alter,
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Merkmale der Erkrankung, wie Schwere der Erkrankung,
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Merkmale des Unternehmens und des Arbeitsplatzes, wie den Wirtschaftszweig,
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Merkmale des verursachenden Wirkstoffs oder Faktors.
Die Daten über Berufskrankheiten werden unter Berücksichtigung der Umstände und Verfahren in den einzelnen Mitgliedstaaten im Rahmen der Spezifikationen der Methodik der Europäischen Statistik der Berufskrankheiten (EODS) erstellt.
Der zu liefernde harmonisierte, gemeinsame Datensatz zu arbeitsbedingten Gesundheitsproblemen erfasst folgende Themen:
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Merkmale der Person, die unter dem Gesundheitsproblem leidet, wie Geschlecht, Alter und Beschäftigungsstatus,
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Merkmale des arbeitsbedingten Gesundheitsproblems, wie die Schwere des Problems,
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Merkmale des Unternehmens und des Arbeitsplatzes, wie Größe und Wirtschaftszweig,
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Merkmale des Wirkstoffes oder Faktors, der das Gesundheitsproblem verursacht oder verschlimmert hat.
Nicht unbedingt alle diese Angaben müssen bei jeder Datenlieferung vorgelegt werden.
Die Bestimmungen über die Merkmale — d.h. Variablen, Begriffsbestimmungen und Klassifikationen — der vorstehend aufgelisteten Themen sowie die Aufschlüsselung der Merkmale werden nach dem in Artikel 10 Absatz 2 genannten Regelungsverfahren mit Kontrolle erlassen.
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Metadaten
Die Bestimmungen über die Vorlage von Metadaten, wie Metadaten zur erfassten Bevölkerung sowie Hinweise auf nationale Besonderheiten, die wesentlich für die Interpretation und Erstellung vergleichbarer Statistiken und Indikatoren sind, werden nach dem in Artikel 10 Absatz 2 genannten Regelungsverfahren mit Kontrolle erlassen.
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