Artikel 17 VO (EG) 2008/1340

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2009. Sollte Kasachstan der WTO beitreten, so tritt diese Verordnung am Tag des Beitritts außer Kraft(1).

Fußnote(n):

(1)

Das Datum des Außerkrafttretens wird von der Europäischen Kommission im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

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