Artikel 2 VO (EG) 2008/1345

Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Erzeugnisse, die der Verordnung (EWG) Nr. 2136/89 vor der Änderung durch die vorliegende Verordnung entsprachen, dürfen allerdings bis 1. November 2010 auf den Markt gebracht werden.

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