ANHANG VO (EG) 2008/155

Warenbeschreibung Einreihung KN-Code Begründung
(1) (2) (3)

Ware aus zwei vorgeformten, beidseitig mit Gewirk bedeckten Schalen aus weichem Zellkunststoff. Zur Verstärkung der ovalen Form der Schalen sind an deren Rändern gewirkte Bänder angenäht. Die Schalen werden mit einer magnetischen Metallschließe zusammengefügt.

Die Schalen sind im Inneren mit einer Haftbeschichtung versehen, die mit einem Kunststofffilm geschützt ist. Nach Entfernung des Kunststofffilms haftet die Ware durch die Haftschicht an der Büste.

Die Ware wird direkt auf der Haut getragen.

(Büstenhalter)

(Siehe Fotografien Nr. 643A und 643B)(*)

62121090

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 zur Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 2 Buchstabe a Ziffer 5 zu Kapitel 59 und der Anmerkung 2 Buchstabe a zu Kapitel 61 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 5903, 6212, 621210 und 62121090.

Da der Zellkunststoff der Schalen beidseitig mit Gewirk aus Spinnstofferzeugnissen verbunden ist, geht die Funktion dieses Gewirkes über die reine Verstärkung hinaus und verleiht dem Material den wesentlichen Charakter eines Spinnstofferzeugnisses. Daher dient das Gewirk aus Spinnstofferzeugnissen nicht nur der Verstärkung im Sinne der Anmerkung 2 Buchstabe a Ziffer 5 zu Kapitel 59, sondern ist als stoffliche Beschaffenheit der Ware anzusehen (vgl. auch HS-Erläuterungen zu Kapitel 39, Allgemeines, „Kunststoffe in Verbindung mit textilen Stoffen” , Buchstabe d und letzter Absatz). Demnach handelt es sich um eine Ware aus Spinnstoffen im Sinne von Abschnitt XI und nicht um eine Ware der Unterposition 392620 (Kleidung aus Kunststoff).

Die Ware weist die Merkmale eines Büstenhalters auf, d. h. durch die ovalen, vorgeformten und an den Rändern verstärkten Zellkunststoffschalen, zusammen mit den magnetischen Schließen wird der Büste Halt gegeben. Anstelle der üblichen, über den Rücken verlaufenden Träger haftet die Ware durch einen Haftfilm am Körper. Bei Befestigung der Zellkunststoffschalen an der Brustunterseite wird die Büste durch die Dicke der Schalen gestützt und angehoben. Darüber hinaus wird beim Anziehen der Ware der obere Teil der Schalen so hoch wie möglich an der Haut oberhalb der Brüste befestigt, dass die Brüste in den Schalen angehoben und gestützt werden. Somit dient die Ware im Sinne von Absatz 1 der HS-Erläuterungen zu Position 6212 dazu, „gewisse Teile des Körpers zu stützen” . Außerdem wird die Ware ebenso wie andere Büstenhalter direkt auf der Haut getragen.

Die Ware wird als Büstenhalter in die Position 6212 eingereiht, weil diese Position Büstenhalter aller Art umfasst (vgl. auch HS-Erläuterungen zu Position 6212 Absatz 2 (1)).

Fußnote(n):

(*)

Die Fotos dienen lediglich der Information.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.