Artikel 1 VO (EG) 2008/180

(1) Agence nationale de sécurité sanitaire de l’alimentation, de l’environnement et du travail (ANSES) mit seinen Laboratorien für Tiergesundheit und Equidenkrankheiten mit Sitz in Frankreich wird hiermit für den Zeitraum vom 1. Juli 2008 bis zum 30. Juni 2023 als EU-Referenzlaboratorium für Krankheiten von Equiden mit Ausnahme der Pferdepest benannt.

(2) Die Funktionen und Aufgaben des in Absatz 1 genannten EU-Referenzlaboratoriums sowie die Verfahren für seine Zusammenarbeit mit den Laboratorien, die in den Mitgliedstaaten mit der Diagnose von ansteckenden Krankheiten von Equiden betraut sind, werden im Anhang dieser Verordnung beschrieben.

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