Präambel VO (EG) 2008/182

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO)(1), insbesondere auf Artikel 43 Buchstabe g,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Unter Berücksichtigung des bedeutenden Anstiegs der Lebensmittelpreise in der zweiten Jahreshälfte 2007 wurden den Mitgliedstaaten im endgültigen Haushaltsplan für das Verteilungsprogramm 2008 höhere Finanzmittel bereitgestellt als in der Verordnung (EG) Nr. 1146/2007 der Kommission(2) vorgesehen war. Diese neu verfügbaren Mittel sollten den Mitgliedstaaten auf der Grundlage ihrer Anträge und ihres gemäß Artikel 1 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EWG) Nr. 3149/92 der Kommission vom 29. Oktober 1992 mit Durchführungsbestimmungen für die Lieferung von Nahrungsmitteln aus Interventionsbeständen zur Verteilung an Bedürftige in der Gemeinschaft(3) mitgeteilten Bedarfs zugewiesen werden.
(2)
Die Verordnung (EG) Nr. 1146/2007 ist daher entsprechend zu ändern.
(3)
Der Verwaltungsausschuss für die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte hat nicht innerhalb der ihm von seinem Vorsitzenden gesetzten Frist Stellung genommen —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 299 vom 16.11.2007, S. 1.

(2)

ABl. L 257 vom 3.10.2007, S. 3.

(3)

ABl. L 313 vom 30.10.1992, S. 50. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1127/2007 (ABl. L 255 vom 29.9.2007, S. 18).

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