Schlussformel (nicht amtlich) VO (EG) 2008/198

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 3. März 2008

Für die Kommission

Eneko Landáburu

Generaldirektor für Außenbeziehungen

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.