Präambel VO (EG) 2008/207

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates vom 9. März 1998 zur Durchführung einer Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte in der Gemeinschaft(1), insbesondere auf Artikel 4 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Die beschäftigungspolitischen Leitlinien der EU(2) umfassen eine Reihe politischer Richtungsvorgaben im Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit Jugendlicher und sehen verstärkte Bemühungen vor, um jungen Menschen Wege in die Beschäftigung zu öffnen und Jugenderwerbslosigkeit abzubauen. Die Leitlinien verweisen außerdem auf die seit 2003 in der Europäischen Beschäftigungsstrategie festgelegten Zielvorgaben und Benchmarks für die Verringerung der Zahl der Schulabbrecher, die Anhebung des Bildungsniveaus und den „Neustart” für erwerbslose Jugendliche.
(2)
Die Benchmarks für den Bildungsbereich sind im Arbeitsprogramm „Allgemeine und berufliche Bildung 2010” festgeschrieben(3), das von den Mitgliedstaaten und der Kommission durchgeführt wird. Diese Benchmarks sollen helfen, die Anhebung des Bildungsniveaus, die Verbesserung des lebenslangen Lernens und die Verringerung der Zahl der Schulabbrecher zu überwachen — politische Ziele, mit denen die bestmögliche Vorbereitung junger Menschen auf ihr berufliches und soziales Leben angestrebt wird.
(3)
In der Entscheidung 2006/702/EG des Rates vom 6. Oktober 2006 über strategische Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft(4) werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, folgendem Punkt besondere Aufmerksamkeit zu schenken: „Umsetzung des Europäischen Paktes für die Jugend, indem Jugendlichen der Zugang zur Beschäftigung und der Übergang von der Schule in den Beruf erleichtert wird, auch durch Berufsberatung, Hilfestellung bei der Vervollständigung der Bildung oder beim Zugang zu geeigneten Schulungs- und Ausbildungsgängen” .
(4)
Folglich besteht ein offenkundiger Bedarf an umfassenden und vergleichbaren Daten über den Eintritt junger Menschen in den Arbeitsmarkt, damit die Fortschritte auf dem Weg zur Verwirklichung der gemeinsamen Ziele der Europäischen Beschäftigungsstrategie und des Prozesses der sozialen Eingliederung verfolgt werden können.
(5)
Die Verordnung (EG) Nr. 384/2005 der Kommission vom 7. März 2005 zur Annahme des Programms von Ad-hoc-Modulen für die Jahre 2007 bis 2009 für die Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte gemäß der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates(5) enthielt bereits ein Ad-hoc-Modul zum Eintritt junger Menschen in den Arbeitsmarkt ( „Übergang von der Schule ins Erwerbsleben” ). Die Liste der Variablen für dieses Modul sollte erstellt werden.
(6)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für das Statistische Programm —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 77 vom 14.3.1998, S. 3. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1372/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 315 vom 3.12.2007, S. 42).

(2)

Entscheidung 2005/600/EG des Rates vom 12. Juli 2005 über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (ABl. L 205 vom 6.8.2005, S. 21).

(3)

Mitteilung des Rates (2002/C 142/01): Detailliertes Arbeitsprogramm zur Umsetzung der Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa (ABl. C 142 vom 14.6.2002, S. 1).

(4)

ABl. L 291 vom 21.10.2006, S. 11.

(5)

ABl. L 61 vom 8.3.2005, S. 23. Verordnung geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 341/2006 (ABl. L 55 vom 25.2.2006, S. 9).

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