Artikel 30 VO (EG) 2008/216

Vorrechte und Befreiungen

Auf die Agentur findet das dem Vertrag zur Gründung der europäischen Gemeinschaften und dem Vertrag über die Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft beigefügt Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften Anwendung.

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