Artikel 4 VO (EG) 2008/242

Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu benennen, die befugt ist (sind), das Abkommen rechtsverbindlich für die Gemeinschaft zu unterzeichnen.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.