Artikel 20 VO (EG) 2008/273

Aufgehobene Verordnungen

Die Verordnung (EG) Nr. 213/2001 wird aufgehoben.

Verweise auf die aufgehobene Verordnung sind als Verweise auf diese Verordnung zu verstehen und gemäß der Korrelationstabelle in Anhang XXII auszulegen.

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