Artikel 16 VO (EG) 2008/282

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Die Artikel 3, 9, 10 und 12 gelten jedoch ab dem Tag der Annahme der in Artikel 13 Absatz 6 genannten Entscheidungen. Bis zu diesem Tag bleiben in den Mitgliedstaaten die geltenden nationalen Bestimmungen über recycelten Kunststoff sowie Materialien und Gegenstände aus recyceltem Kunststoff in Kraft.

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