Anlage I VO (EG) 2008/300
Elemente der Sätze unmittelbar zusammenhängender Sicherheitsmaßnahmen
Die Sätze unmittelbar zusammenhängender Sicherheitsmaßnahmen, auf die in Anhang II Nummer 7.1 Bezug genommen wird, umfassen die folgenden Elemente von Anhang I dieser Verordnung und der entsprechenden Bestimmungen in deren Durchführungsvorschriften:Zu Nummer 1 — Flughafensicherheit:
- i)
- Nummer 1.1 oder
- ii)
- Nummer 1.2 (ausgenommen Bestimmungen zu Ausweisen und Fahrzeugpassierscheinen) oder
- iii)
- Nummer 1.2 (Bestimmungen zu Ausweisen) oder
- iv)
- Nummer 1.2 (Bestimmungen zu Fahrzeugpassierscheinen) oder
- v)
- Nummer 1.3 und relevante Elemente von Nummer 12 oder
- vi)
- Nummer 1.4 oder
- vii)
- Nummer 1.5.
Zu Nummer 2 — Abgegrenzte Bereiche von Flughäfen:
Nummer insgesamt.Zu Nummer 3 — Sicherheit der Luftfahrzeuge:
- i)
- Nummer 3.1 oder
- ii)
- Nummer 3.2.
Zu Nummer 4 — Fluggäste und Handgepäck:
- i)
- Nummer 4.1 und relevante Elemente von Nummer 12 oder
- ii)
- Nummer 4.2 oder
- iii)
- Nummer 4.3.
Zu Nummer 5 — Aufgegebenes Gepäck:
- i)
- Nummer 5.1 und relevante Elemente von Nummer 12 oder
- ii)
- Nummer 5.2 oder
- iii)
- Nummer 5.3.
Zu Nummer 6 — Fracht und Post:
- i)
- Alle Bestimmungen bezüglich Durchsuchung und Sicherheitskontrollen, die von einem reglementierten Beauftragen durchgeführt werden, ausgenommen die folgenden Ziffern ii bis v; oder
- ii)
- alle Bestimmungen zu Sicherheitskontrollen, die von bekannten Versendern durchgeführt werden; oder
- iii)
- alle Bestimmungen, die sich auf geschäftliche Versender beziehen; oder
- iv)
- alle Bestimmungen, die sich auf die Beförderung von Fracht und Post beziehen; oder
- v)
- alle Bestimmungen, die sich auf den Schutz der Fracht und der Postsendungen auf Flughäfen beziehen.
Zu Nummer 7 — Post und Material von Luftfahrtunternehmen:
Nummer insgesamt.Zu Nummer 8 — Bordvorräte:
Nummer insgesamt.Zu Nummer 9 — Flughafenlieferungen:
Nummer insgesamt.Zu Nummer 10 — Sicherheitsmaßnahmen während des Flugs:
Nummer insgesamt.Zu Nummer 11 — Einstellung und Schulung von Personal:
- i)
- alle Bestimmungen, die sich auf die Einstellung von Personal an einem Flughafen, bei einem Luftfahrtunternehmen oder einer betreffenden Stelle beziehen; oder
- ii)
- alle Bestimmungen, die sich auf die Schulung von Personal auf einem Flughafen, bei einem Luftfahrtunternehmen oder einer betreffenden Stelle beziehen.
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