Anlage V VO (EG) 2008/300

Gemeinsame Klassifizierung sicherheitsrelevanter Ereignisse und Störungen im Bereich der Luftsicherheit

Klasse(1) Kategorie(2)
Sicherheit auf der Landseite Entdeckung oder Verwendung unkonventioneller Sprengvorrichtungen (IED) oder unkonventioneller Brandvorrichtungen (IID) in Fahrzeugen
Entdeckung oder Verwendung von IED/IID durch Personen
Bewaffneter Angriff
Unbeaufsichtigte/verdächtige Gegenstände (auch auf der Luftseite)
Chemischer, biologischer und radiologischer (CBR-)Angriff
Schaden an kritischen Infrastrukturen/gefährdeten Punkten
Verdächtiges Verhalten
Ungeplante Beeinträchtigungen, einschließlich Bombendrohung oder Fehlalarm
Fluggäste und Handgepäck Entdeckung oder Verwendung von verbotenen Gegenständen/IED/IID
Mangel bei der Sicherheitskontrolle am Kontrollpunkt
Durchmischung von kontrollierten und unkontrollierten Fluggästen
Verdächtiges Verhalten
Personal und Besatzung Mangel bei der Sicherheitskontrolle am Kontrollpunkt
Entdeckung oder Verwendung von verbotenen Gegenständen/IED/IID
Sabotageakte
Umgehung von Sicherheitskontrollen durch Insider
Vorsätzlicher Versuch zur Umgehung des Sicherheits-/Zuverlässigkeitsüberprüfungssystems
Zugangskontrolle Eindringen oder versuchtes Eindringen in das Gelände
Unbefugter Zugang zu Sicherheitsbereichen (SRA) oder sonstigen kontrollierten Bereichen (nicht fürs Personal)
Unbefugter/unbegleiteter Zugang zu SRA (Personal)
Verdächtiges Verhalten des Personals
Mangel im Zugangskontrollsystem
Mangel im System zur Ausstellung von Ausweisen
Mangel im Fahrzeugzugangskontrollsystem, einschließlich der Durchführung von Sicherheitskontrollen und/oder der Kontrolle von Insassen und Fahrzeugen
Aufgegebenes Gepäck Entdeckung oder Verwendung von verbotenen Gegenständen/IED/IID
Mangel beim Schutz des kontrollierten aufgegebenen Gepäcks
Nachweis einer Manipulation von kontrolliertem aufgegebenem Gepäck
Mangel im System oder Verfahren zur Kontrolle von aufgegebenem Gepäck (HBS) (einschließlich Zuordnung von aufgegebenem Gepäck von Fluggästen)
Mangel beim Verfahren zur Beförderung versandter Waffen
Bordvorräte Unbefugter Zugang zur Einrichtung mit Bordvorräten
Mangel beim Schutz gesicherter Vorräte
Nachweis einer Manipulation gesicherter Bordvorräte
Mangel bei der Durchführung von Sicherheitskontrollen
Entdeckung oder Verwendung von verbotenen Gegenständen/IED/IID
Flughafenlieferungen Unbefugter Zugang zur Einrichtung
Mangel beim Schutz gesicherter Vorräte
Nachweis einer Manipulation gesicherter Flughafenlieferungen
Mangel bei der Durchführung von Sicherheitskontrollen
Entdeckung oder Verwendung von verbotenen Gegenständen/IED/IID
Sicherung der Luftfahrzeuge am Boden Unbefugter Fluggast an Bord des Luftfahrzeugs
Unbefugtes Personal an Bord des Luftfahrzeugs
Mangel bei der Luftfahrzeug-Sicherheitsdurchsuchung/-kontrolle
Mangel bei den Maßnahmen zur Sicherung der Luftfahrzeuge, einschließlich des Abstellens von Luftfahrzeugen über Nacht
Entdeckung oder Verwendung von verbotenen Gegenständen/IED/IID in der Kabine oder im Laderaum des Luftfahrzeugs
Sicherheitsmaßnahmen bei Luftfahrzeugen während des Flugs Sich Anordnungen widersetzender Fluggast (nur zu melden für Level 3 und 4 — siehe ICAO-Handbuch für die Luftsicherheit)
Mangel beim Prozess/Schutz der Cockpittür
Entdeckung oder Verwendung von verbotenen Gegenständen/IED/IID
CBR-Angriff
Entführung während des Flugs
Bombenbedrohung während des Flugs
Fracht und Post Unbefugter Zugang zur Frachtkontrolleinrichtung
Mangel bei der Sicherheitskontrolle
Entdeckung oder Verwendung von verbotenen Gegenständen/IED/IID
Mangel beim Schutz gesicherter Fracht
Nachweis einer Manipulation gesicherter Fracht
Mangel beim Annahmeverfahren
Verdächtige Aktivität
„Do-not-load” -Anweisung im Rahmen von PLACI
Flugverkehrskontrolle Bewaffneter Angriff auf Flugverkehrskontrolleinrichtungen (ATC)
Zerstörung oder Beschädigung von Navigationshilfen
Unbefugter Zugang
Digitale Informationen und Technologien Angriff auf Luftfahrzeugsystem(e)
Angriff auf Flugverkehrsmanagementsystem(e) (ATM)
Angriff auf Flughafensystem(e)
Angriff auf sonstige kritische Systeme und Daten
Unbemannte Luftfahrzeugsysteme (UAS) Unbefugtes Eindringen in den kontrollierten Luftraum
Unbemanntes Fluggerät (UAV) Beinaheunfall/Begegnung mit Flugzeug im Flug
Ferngeführtes Luftfahrzeugsystem (RPAS) Zusammenstoß/Kollision mit Luftfahrzeug im Flug
Sichtung vom Flugzeug/Flughafen aus
Unbemanntes Fluggerät (UAV) stellte eine Bedrohung für Luftfahrzeuge dar
UAV stellte eine Bedrohung für die Flughafeninfrastruktur dar
UAV stellte eine Bedrohung für die Fluggäste dar
Abstandswaffen (MANPAD usw.) Angriff auf Luftfahrzeuge oder Flughafeneinrichtungen
Gemeldete Sichtung
Laser Angriff auf Luftfahrzeuge oder Flughafeneinrichtungen
Gemeldete Sichtung
Verdächtige Aktivität
Luftsicherheitsinformationen Mangel beim Schutz sensibler Luftsicherheitsinformationen
Verlust der Integrität und Verfügbarkeit von Informationssystemen
Allgemeine Luftfahrt/Luftsportvereine Unbefugter Zugang
Entdeckung von verbotenen Gegenständen/IED/IID

Fußnote(n):

(1)

Klasse: beschreibt näher, wo die Störung im Bereich der Luftsicherheit aufgetreten ist, z. B. „Zugangskontrollen” , „aufgegebenes Gepäck” oder „Fracht/Post” . Die gewählten Kennungen werden bereits in ICAO-Anhang 17 und im Handbuch für die Luftsicherheit (Doc 8973) verwendet. Es dürfte für die betreffenden Stellen leicht sein, sich auf die Kennungen zu beziehen und sie dürften auch für die Behörden zur Vornahme von Bewertungen relevant sein.

(2)

Kategorie: gibt eine genauere Beschreibung der betreffenden Störung im Bereich der Luftsicherheit an. Die Kategorien unterscheiden sich je nach Klasse, da sich die möglichen Störungen im Bereich der Luftsicherheit je nach dem zugrunde liegenden Verfahren der Luftsicherheit unterscheiden. So umfasst beispielsweise die Klasse „Sicherung der Luftfahrzeuge am Boden” die Kategorie „Mangel bei der Luftfahrzeug-Sicherheitsdurchsuchung/-kontrolle” , während die Klasse „Aufgegebenes Gepäck” die Kategorie „Mangel beim Schutz des kontrollierten aufgegebenen Gepäcks” umfasst. Es wird auch eine Kategorie „Sonstige” für solche Störungen geben, die aufgrund ihrer geringen Häufigkeit keine gesonderte Kategorie rechtfertigen, oder die als neue Bedrohung oder Schwachstelle angesehen werden können. Diese Option sollte jedoch nur genutzt werden, wenn keine der anderen Kategorien geeignet erscheint.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.