ANHANG VO (EG) 2008/304

Mindestanforderungen in Bezug auf die von den Prüfstellen zu testenden fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten

Die Prüfung gemäß Artikel 5 Absatz 1 und Artikel 11 Absatz 2 umfasst Folgendes:
a)
einen theoretischen Test mit einer oder mehreren Fragen, die fachliche Kenntnisse oder Fertigkeiten betreffen, in der Spalte „Art des Tests” mit „T” ausgewiesen;
b)
einen praktischen Test, bei dem der Antragsteller die Prüfungsaufgabe mit Hilfe der relevanten Materialien, Werkzeuge und Geräte erledigt, in der Spalte „Art des Tests” mit „P” ausgewiesen.
Fachliche Mindestkenntnisse und -fertigkeiten Art des Tests
1. Grundkenntnis relevanter Umweltfragen (Klimawandel, Kyoto-Protokoll, Erderwärmungspotenzial fluorierter Treibhausgase) T
2. Grundkenntnis relevanter technischer Standards T
3. Grundkenntnis der relevanten Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 und der einschlägigen Durchführungsverordnungen zur Verordnung (EG) Nr. 842/2006 T
4. Gute Kenntnis der unterschiedlichen Arten der im Handel erhältlichen und fluorierte Treibhausgase enthaltenden Brandschutzanlagen T
5. Gute Kenntnis der Ventilarten, der Betätigungsmechanismen, des sicheren Umgangs mit dem Gerät sowie der Verhütung des Ausströmens und der Leckage des Löschgases T
6. Gute Kenntnis der für den sicheren Umgang mit dem Gerät und die Gerätebedienung erforderlichen Ausrüstungen und Werkzeuge T
7. Fähigkeit zur Installation von Löschmittelbehältern, die zur Aufnahme von fluorierten Treibhausgasen bestimmt sind P
8. Kenntnis der korrekten Vorgehensweise beim Bewegen von fluorierte Treibhausgase enthaltenden Druckbehältern T
9. Fähigkeit zur Kontrolle von Systemaufzeichnungen vor der Dichtheitskontrolle und zur Identifizierung maßgeblicher Informationen über wiederholt auftretende Fragen oder Probleme, die gelöst werden sollten T
10. Fähigkeit zur visuellen und manuellen Dichtheitskontrolle des Systems nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 1497/2007 der Kommission vom 18. Dezember 2007 zur Festlegung der Standardanforderungen an die Kontrolle auf Dichtheit ortsfester Brandschutzsysteme, die bestimmte fluorierte Treibhausgase enthalten, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates(1) P
11. Kenntnis umweltverträglicher Praktiken für die Rückgewinnung fluorierter Treibhausgase aus Brandschutzsystemen und die Befüllung von Brandschutzsystemen mit Löschgasen T

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 333 vom 19.12.2007, S. 4.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.