ANHANG VO (EG) 2008/307

Von den Ausbildungsprogrammen abzudeckende fachliche Mindestkenntnisse und -fertigkeiten

Der Ausbildungskurs gemäß Artikel 3 Absatz 2 umfasst Folgendes:
a)
einen theoretischen Teil, in der Spalte „Modul” mit (T) ausgewiesen;
b)
einen praktischen Teil, bei dem der Antragsteller die entsprechende Aufgabe mit Hilfe der relevanten Materialien, Werkzeuge und Geräte erledigt, in der Spalte „Modul” mit (P) ausgewiesen.
1.
Funktionsweise von fluorierte Treibhausgase enthaltenden Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen, Umweltauswirkung fluorierte Treibhausgase enthaltender Kältemittel und die entsprechenden Umweltvorschriften
2.
Umweltverträgliche Rückgewinnung fluorierter Treibhausgase
Fachliche Mindestkenntnisse und -fertigkeiten Modul
1.1. Grundkenntnis der Funktionsweise von Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen T
1.2. Grundkenntnis des Einsatzes und der Eigenschaften fluorierter Treibhausgase, die als Kältemittel in Kfz-Klimaanlagen verwendet werden, sowie der Auswirkungen von Emissionen dieser Gase auf die Umwelt (ihr GWP-Wert im Kontext des Klimawandels) T
1.3. Grundkenntnis der einschlägigen Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 und der Richtlinie 2006/40/EG T
2.1. Kenntnis der gängigen Verfahren für die Rückgewinnung fluorierter Treibhausgase T
2.2. Umgang mit einem Kältemittel-Container P
2.3. Anschließen und Abklemmen eines Rückgewinnungsgerätes an die bzw. von der Anschlussstelle einer fluorierte Treibhausgase enthaltenden Kfz-Klimaanlage P
2.4. Bedienen eines Rückgewinnungsgerätes P

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