ANHANG VO (EG) 2008/323
Beschreibung der Waren |
Einreihung (KN-Code) |
Begründung |
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38249097 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 3824, 382490 und 38249097. Die in der Kunststoffhülle befindliche Lösung dient der Kühlung und verleiht der Ware ihren wesentlichen Charakter als Zubereitung der Position 3824. Die Ware hat keine therapeutischen oder prophylaktischen Eigenschaften im Sinne des Kapitels 30. |
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39262000 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 3926 und 39262000. Da die Ware für das Einlegen in die Körbchen von Badeanzügen oder Büstenhaltern für Frauen bestimmt ist, wird sie im Sinne der Position 3926 als Bekleidungszubehör der Unterposition 39262000 betrachtet. |
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10019099 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 1001, 100190 und 10019099. Der Weizen in dem Gürtel soll gespeicherte Wärme abgeben und verleiht der Ware ihren wesentlichen Charakter als Getreide der Position 1001. Die Ware hat keine therapeutischen oder prophylaktischen Eigenschaften im Sinne des Kapitels 30. |
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