ANHANG VO (EG) 2008/323

Beschreibung der Waren

Einreihung

(KN-Code)

Begründung
(1) (2) (3)
1.
Weicher Kunststoffartikel in Brillenform, gefüllt mit einer gefärbten Flüssigkeit folgender Zusammensetzung (in Volumenprozent):

— Wasser
40
— Propylenglykol
60

Die Ware soll Kopfschmerzen lindern, wenn sie nach Kühlung im Kühlschrank auf das Gesicht gelegt wird.

38249097

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 3824, 382490 und 38249097.

Die in der Kunststoffhülle befindliche Lösung dient der Kühlung und verleiht der Ware ihren wesentlichen Charakter als Zubereitung der Position 3824.

Die Ware hat keine therapeutischen oder prophylaktischen Eigenschaften im Sinne des Kapitels 30.

2.
Einfache Hülle aus Kunststoffblättern, eine Füllung aus einer Wasser-Öl-Mischung enthaltend. Die Ware dient zum Einlegen in die Körbchen von Badeanzügen oder Büstenhaltern.
39262000

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 3926 und 39262000.

Da die Ware für das Einlegen in die Körbchen von Badeanzügen oder Büstenhaltern für Frauen bestimmt ist, wird sie im Sinne der Position 3926 als Bekleidungszubehör der Unterposition 39262000 betrachtet.

3.
Artikel aus Spinnstoff in Form eines Gürtels, der mit Weizenkörnern gefüllt ist und nach Erhitzen in der Mikrowelle zur Linderung von Rückenschmerzen dient.
10019099

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 1001, 100190 und 10019099.

Der Weizen in dem Gürtel soll gespeicherte Wärme abgeben und verleiht der Ware ihren wesentlichen Charakter als Getreide der Position 1001.

Die Ware hat keine therapeutischen oder prophylaktischen Eigenschaften im Sinne des Kapitels 30.

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