ANHANG B VO (EG) 2008/331
LISTE DER LUFTFAHRTUNTERNEHMEN, DEREN BETRIEB IN DER GEMEINSCHAFT BESCHRÄNKUNGEN UNTERLIEGT(1)
Name des Luftfahrtunternehmens gemäß Angabe im Luftverkehrsbetreiberzeugnis (AOC) (und ggf. im Geschäftsverkehr verwendeter Name, falls abweichend) |
Nr. des Luftverkehrsbetreiberzeugnisses (AOC) | ICAO-Kennung des Luftfahrtunternehmens | Staat des Luftfahrtunternehmens | Muster des Luftfahrzeugs | Eintragungskennung und ggf. Seriennummer | Eintragungsstaat |
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AIR BANGLADESH | 17 | BGD | Bangladesch | B747-269B | S2-ADT | Bangladesch |
AIR SERVICE COMORES | 06-819/TA-15/DGACM | KMD | Komoren |
Gesamte Flotte mit Ausnahme von: LET 410 UVP |
Gesamte Flotte mit Ausnahme von: D6-CAM (851336) |
Komoren |
Fußnote(n):
- (1)
Den in Anhang B aufgeführten Luftfahrtunternehmen kann es gestattet werden, Verkehrsrechte durch den Einsatz betriebsbereit gecharterter Luftfahrzeuge (Wet-Lease) eines Luftfahrtunternehmens auszuüben, das keiner Betriebsuntersagung unterliegt, sofern die einschlägigen Sicherheitsnormen eingehalten werden.
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