Artikel 16 VO (EG) 2008/340

Zahlungsweise

(1) Die Gebühren und Entgelte sind in Euro zu zahlen.

(2) Die Zahlungen erfolgen erst, nachdem die Agentur eine Zahlungsaufforderung ausgestellt hat; davon ausgenommen sind Zahlungen nach Artikel 10.

(3) Die Zahlungen erfolgen durch Überweisung auf das Bankkonto der Agentur.

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