Artikel 16 VO (EG) 2008/340
Zahlungsweise
(1) Die Gebühren und Entgelte sind in Euro zu zahlen.
(2) Die Zahlungen erfolgen erst, nachdem die Agentur eine Zahlungsaufforderung ausgestellt hat; davon ausgenommen sind Zahlungen nach Artikel 10.
(3) Die Zahlungen erfolgen durch Überweisung auf das Bankkonto der Agentur.
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