Präambel VO (EG) 2008/362

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC)(1), insbesondere auf Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe f,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 wurde ein gemeinsamer Rahmen für die systematische Erstellung von Gemeinschaftsstatistiken über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) geschaffen, der vergleichbare und aktuelle Querschnitts- und Längsschnittsdaten über Einkommen sowie über den Umfang und die Zusammensetzung von Armut und sozialer Ausgrenzung auf nationaler Ebene und auf EU-Ebene bietet.
(2)
Gemäß Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 sind Durchführungsmaßnahmen zur Festlegung der Liste der jährlich in die Querschnittskomponente von EU-SILC aufzunehmenden sekundären Zielbereiche und -variablen erforderlich. Für das Jahr 2009 ist die Liste der sekundären Zielvariablen für das Modul „Materielle Deprivation” festzulegen. Gleichzeitig sollten die Variablencodes und die Definitionen bereitgestellt werden.
(3)
Der Ausschuss für das Statistische Programm hat keine befürwortende Stellungnahme abgegeben. Deshalb hat die Kommission nach dem Verfahren des Artikels 14 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 dem Rat unverzüglich einen Vorschlag für die zu ergreifenden Maßnahmen zu unterbreiten und das Parlament zu informieren —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 165 vom 3.7.2003, S. 1. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1791/2006 des Rates (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 1).

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