Schlussformel (nicht amtlich) VO (EG) 2008/374
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 24. April 2008
Für die Kommission
Eneko Landáburu
Generaldirektor für Außenbeziehungen
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.