Artikel 23 VO (EG) 2008/40
Beantragung einer Lizenz oder einer speziellen Fangerlaubnis
Ein von einer Behörde eines Drittlands an die Kommission gerichteter Antrag auf Erteilung einer Lizenz oder einer speziellen Fangerlaubnis enthält folgende Angaben:
- a)
- Name des Schiffes;
- b)
- Registriernummer;
- c)
- äußere Kennbuchstaben und -ziffern;
- d)
- Registrierhafen;
- e)
- Name und Anschrift des Eigners oder Charterers;
- f)
- Bruttoraumzahl und Länge über alles;
- g)
- Maschinenleistung;
- h)
- Rufzeichen und Wellenfrequenz;
- i)
- vorgesehene Fangmethode;
- j)
- vorgesehenes Fanggebiet;
- k)
- Arten, die gefangen werden sollen;
- l)
- Zeitraum, für den die Lizenz beantragt wird.
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