Artikel 81 VO (EG) 2008/40

Festlegung eines Schongebiets/einer Schonzeit für die Schwertfisch-Fischerei im Mittelmeer

Im Hinblick auf den Schutz von Schwertfisch, insbesondere der kleinen Exemplare, ist die Schwertfisch-Fischerei im Mittelmeer im Zeitraum vom 15. Oktober bis zum 15. November 2008 verboten.

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