Artikel 85 VO (EG) 2008/40
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 1. Januar 2008.
Werden für das CCAMLR-Gebiet TAC schon für Zeiträume festgesetzt, die vor dem 1. Januar 2008 beginnen, so gilt Artikel 41 ab Beginn des entsprechenden TAC-Geltungszeitraums.
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