ANHANG XIV VO (EG) 2008/40

RESOLUTION GFCM/31/2007/2

ERRICHTUNG VON GEOGRAFISCHEN UNTERGEBIETEN IM GFCM-GEBIET

Die Allgemeine Kommission für die Fischerei im Mittelmeer (GFCM) - IN ANERKENNUNG der Tatsache, dass die Erhebung von Daten, die Überwachung der Fischerei und die Beurteilung der Fischereiressourcen georeferenziert erfolgen müssen; UNTER VERWEIS auf die Anstrengungen, die der wissenschaftliche Beratungsausschuss und seine Unterausschüsse zur Festlegung geeigneter Grenzen für die Untergebiete im GFCM-Gebiet (FAO-Gebiet 37) unternommen haben; UNTER BERÜCKSICHTIGUNG des von der Kommission auf ihrer 26. Tagung (2001) gefassten Beschlusses, geografische Untergebiete (GSA) im GFCM-Gebiet festzulegen; UNTER BERÜCKSICHTIGUNG der im Ergebnis der neunten Sitzung des wissenschaftlichen Beratungsausschusses erteilten Ratschläge - BESCHLIESST DIE FESTLEGUNG von
1.
geografischen Untergebieten im GFCM-Gebiet, wie sie in den Anlagen 1, 2 und 3 dargestellt sind.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.