ANHANG XIV VO (EG) 2008/40
RESOLUTION GFCM/31/2007/2
ERRICHTUNG VON GEOGRAFISCHEN UNTERGEBIETEN IM GFCM-GEBIET
Die Allgemeine Kommission für die Fischerei im Mittelmeer (GFCM) - IN ANERKENNUNG der Tatsache, dass die Erhebung von Daten, die Überwachung der Fischerei und die Beurteilung der Fischereiressourcen georeferenziert erfolgen müssen; UNTER VERWEIS auf die Anstrengungen, die der wissenschaftliche Beratungsausschuss und seine Unterausschüsse zur Festlegung geeigneter Grenzen für die Untergebiete im GFCM-Gebiet (FAO-Gebiet 37) unternommen haben; UNTER BERÜCKSICHTIGUNG des von der Kommission auf ihrer 26. Tagung (2001) gefassten Beschlusses, geografische Untergebiete (GSA) im GFCM-Gebiet festzulegen; UNTER BERÜCKSICHTIGUNG der im Ergebnis der neunten Sitzung des wissenschaftlichen Beratungsausschusses erteilten Ratschläge - BESCHLIESST DIE FESTLEGUNG von- 1.
- geografischen Untergebieten im GFCM-Gebiet, wie sie in den Anlagen 1, 2 und 3 dargestellt sind.
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