Artikel 185 VO (EG) 2008/450

Sonstige Aufgaben

Der Ausschuss kann alle Fragen zu den zollrechtlichen Vorschriften prüfen, die vom Vorsitzenden entweder auf Vorschlag der Kommission oder auf Antrag des Vertreters eines Mitgliedstaats vorgelegt werden und die insbesondere Folgendes betreffen:

a)
Probleme im Zusammenhang mit der Anwendung der zollrechtlichen Vorschriften;
b)
Standpunkte der Gemeinschaft in Ausschüssen, Arbeitsgruppen und Gremien, die durch internationale Übereinkünfte oder in deren Rahmen eingesetzt wurden und sich mit zollrechtlichen Vorschriften befassen.

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