ANHANG VO (EG) 2008/452

BEREICHE

Bereich 1: Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung

1.
Ziel

Das Ziel dieser Datenerhebung ist die Bereitstellung vergleichbarer Daten zu wesentlichen Gesichtspunkten der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung, vor allem über die Beteiligung an und den Abschluss von Bildungsprogrammen sowie zu den Kosten und der Art der Ressourcen, die für die allgemeine und berufliche Bildung bestimmt sind.

2.
Erfassungsbereich

Die Datenerhebung soll sich auf alle inländischen Bildungstätigkeiten erstrecken, und zwar unabhängig davon, wer der Träger der betroffenen Einrichtungen ist oder sie finanziert (öffentlich oder privat, inländisch oder ausländisch) und wie sich die Vermittlung der Bildung im Einzelnen vollzieht. Infolgedessen erstreckt sich der Erfassungsbereich der Datenerhebungen auf Schüler und Studenten aller Arten und Altersklassen.

3.
Behandelte Themen

Es sind Daten zu erheben über
a)
Zahl der Schüler/Studenten einschließlich der Merkmale der Schüler/Studenten,
b)
Zugänge,
c)
Absolventen und Abschlüsse,
d)
Bildungsausgaben,
e)
Personal im Bildungsbereich,
f)
erlernte Fremdsprachen,
g)
Klassenstärken,
auf deren Grundlage sich Indikatoren für die eingesetzten Mittel, die Verfahren und die Ergebnisse der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung berechnen lassen. Die Mitgliedstaaten übermitteln geeignete Angaben (Metadaten) zu den Besonderheiten der Systeme der allgemeinen beruflichen Bildung des jeweiligen Landes, deren Einordnung in internationale Systematiken und zu allen Abweichungen von den Vorgaben der Datenanforderung sowie alle anderen Angaben, die für die Interpretation der Daten und die Erstellung vergleichbarer Indikatoren wesentlich sind.

4.
Periodizität

Soweit nichts anderes angegeben ist, sind die Daten und Metadaten jährlich innerhalb der Fristen zu übermitteln, die die Kommission (Eurostat) mit den nationalen Stellen vereinbart hat, und zwar unter Berücksichtigung der jüngsten Vereinbarungen zwischen UIS, OECD und Kommission (Eurostat).

Bereich 2: Beteiligung von Erwachsenen am lebenslangen Lernen

1.
Ziel

Das Ziel dieser Erhebung ist es, vergleichbare Daten über die Beteiligung bzw. Nichtbeteiligung Erwachsener am lebenslangen Lernen bereitzustellen.

2.
Erfassungsbereich

Die statistische Einheit ist die Einzelperson; erfasst wird mindestens die Bevölkerung im Alter von 25 bis 64 Jahren. Werden Angaben durch Befragungen erhoben, so ist die Beantwortung durch Stellvertreter nach Möglichkeit zu vermeiden.

3.
Behandelte Themen

Bei der Erhebung werden folgende Themen erfasst:
a)
Beteiligung bzw. Nichtbeteiligung an Lerntätigkeiten,
b)
Merkmale dieser Lerntätigkeiten,
c)
Angaben der Befragten über eigene Fertigkeiten,
d)
soziodemografische Angaben.
Daten über die Beteiligung an sozialen und kulturellen Tätigkeiten sind auf freiwilliger Basis ebenfalls zu erheben, und zwar als erläuternde Variable, die für die weitere Analyse der Profile von Teilnehmern bzw. Nichtteilnehmern von Nutzen sind.

4.
Datenquellen und Stichprobengröße

Als Datenquelle dient eine Stichprobenerhebung. Um die Belastung der Befragten zu verringern, können Verwaltungsdaten verwendet werden. Die Stichprobengröße wird nach Maßgabe der Genauigkeitsanforderungen festgelegt, die als effektive nationale Stichprobengröße nicht mehr als 5000 Einzelpersonen vorsehen sollen, wobei von einer einfachen Zufallsauswahl auszugehen ist. Innerhalb dieser Beschränkungen wird spezifischen Untergruppen bei der Stichprobenauswahl besondere Beachtung geschenkt.

5.
Periodizität

Die Daten werden alle fünf Jahre erhoben. Das erste Jahr der Anwendung ist frühestens 2010.

Bereich 2: sonstige Statistiken über Bildung und lebenslanges Lernen

1.
Ziel

Das Ziel dieser Datenerhebung ist die Bereitstellung weiterer vergleichbarer Daten über Bildung und lebenslanges Lernen, um besondere Strategien auf Gemeinschaftsebene zu unterstützen, die im Bereich 1 nicht berücksichtigt sind.

2.
Erfassungsbereich

Weitere Statistiken über Bildung und lebenslanges Lernen sollen sich auf folgende Gesichtspunkte beziehen:
a)
Statistiken über Bildung und Wirtschaft, die auf Gemeinschaftsebene zur Überwachung der Strategien in den Bereichen Bildung, Forschung, Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum benötigt werden,
b)
Statistiken über Bildung und Arbeitsmarkt, die auf Gemeinschaftsebene für die Überwachung beschäftigungspolitischer Maßnahmen benötigt werden,
c)
Statistiken über Bildung und soziale Eingliederung, die auf Gemeinschaftsebene für die Überwachung der Strategien in den Bereichen Armut, soziale Eingliederung und Integration von Migranten benötigt werden.
Die für die oben aufgeführten Aspekte erforderlichen Daten werden aus vorhandenen statistischen Datenquellen der Gemeinschaft gewonnen.

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