ANHANG VO (EG) 2008/457

Warenbezeichnung

Einreihung

(KN-Code)

Begründung
(1) (2) (3)
1.
Erzeugnis, bestehend aus einer mit Chrom und lichtempfindlichem Fotolack beschichteten Quartzplatte mit Gesamtabmessungen von 15 (L) × 15 (B) × 0,6 (H) cm (so genannter „Fotomasken-Rohling” ).

Das Erzeugnis ist zur Belichtung und Entwicklung bestimmt, um als „Fotomaske” bei der Herstellung von Halbleiterbauelementen verwendet zu werden.

37019900

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 a und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3701 und 37019900.

Das Erzeugnis ist in die Position 3701 einzureihen, weil es sich um eine nicht belichtete fotografische Platte handelt, die mit einer lichtempfindlichen Substanz überzogen ist (siehe hierzu die Erläuterungen zu Position 3701 des Harmonisierten Systems).

2.
Erzeugnis, bestehend aus einer mit Chrom beschichteten Quartzplatte mit Gesamtabmessungen von 15 (L) × 15 (B) × 0,6 (H) cm, auf der in derselben Weise wie bei belichteten und entwickelten fotografischen Platten Muster von Schaltbildern erzeugt wurden (so genannte „Fotomaske” ).

Das Erzeugnis wird zur Herstellung von Halbleiterscheiben für die fotografische Übertragung von Schaltbildern auf Scheiben (wafers) verwendet.

37059090

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 a und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 2 zu Kapitel 37 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3705, 370590 und 37059090.

Eine Einreihung in Position 8486 ist ausgeschlossen, da eine „Fotomaske” kein wesentlicher Teil einer Maschine zur Herstellung von Halbleiterbarren (boules) oder -scheiben (wafers) ist, sondern ein eigenständig verbrauchbares und austauschbares Hilfsmittel mit unverkennbaren Eigenschaften darstellt.

Das Erzeugnis ist in Position 3705 einzureihen, weil es sich um eine belichtete und entwickelte fotografische Platte von der Art handelt, wie sie für die Projektion eines unbeweglichen Bildes auf eine Scheibe (wafer) verwendet wird.

3.
Ein Gerät, mit dem mehr Tageslicht in einen Raum geleitet werden soll, bestehend aus einer prismatischen Kuppellinse, einem Röhrensystem und Licht streuenden Linsen.

Das Gerät fängt das Licht durch eine Kuppel auf dem Dach ein und leitet es über interne Reflektoren in den Raum, wo es gleichmäßig verteilt wird.

90138090

Die Einreihung erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 9013, 901380 und 90138090.

Die Einreihung in Position 9405 als Beleuchtungskörper und Teile davon ist ausgeschlossen, da das Gerät kein Licht erzeugt, sondern Tageslicht mithilfe von optischen Elementen einfängt, weiterleitet und verteilt

Daher ist der Ware als optisches Gerät in Position 9013 einzureihen.

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