Artikel 121 VO (EG) 2008/479
Durchführungsmaßnahmen
Die Maßnahmen zur Durchführung dieses Kapitels werden nach dem in Artikel 113 Absatz 1 genannten Verfahren erlassen.
Diese Maßnahmen können insbesondere Folgendes umfassen:
- a)
- Einzelheiten der Weinbaukartei gemäß Artikel 108 und insbesondere ihrer Verwendung bei der Überwachung und Kontrolle des Produktionspotenzials;
- b)
- Einzelheiten der Aufstellung gemäß Artikel 109 und insbesondere ihrer Verwendung bei der Überwachung und Kontrolle des Produktionspotenzials;
- c)
- Einzelheiten betreffend die Messung der Flächen;
- d)
- Sanktionen im Falle des Verstoßes gegen die Mitteilungspflichten;
- e)
- die obligatorischen Meldungen gemäß Artikel 111;
- f)
- die Begleitdokumente und das Register gemäß Artikel 112;
- g)
- Einzelheiten betreffend die nationale Beihilfe gemäß Artikel 119.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.