Artikel 7 VO (EG) 2008/482

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 1. Januar 2009 für neue Software in den in Artikel 1 Absatz 2 Unterabsatz 1 genannten EATMN-Systemen.

Sie gilt ab dem 1. Juli 2010 für alle Software-Änderungen in den in Artikel 1 Absatz 2 Unterabsatz 1 genannten EATMN-Systemen, die zu diesem Zeitpunkt in Betrieb sind.

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