Artikel 20 VO (EG) 2008/517
Messung der Stärke des ausgewählten Garns
Verhindert die Stärke des Garns, dass die Backen des Messgeräts glatt schließen, oder lässt sich das Garn bei geschlossenen Backen nicht leicht durch das Messloch ziehen, so vermerkt der Kontrollbeamte für die Messung der Garnstärke ein negatives Ergebnis (–).
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