Artikel 20 VO (EG) 2008/517

Messung der Stärke des ausgewählten Garns

Verhindert die Stärke des Garns, dass die Backen des Messgeräts glatt schließen, oder lässt sich das Garn bei geschlossenen Backen nicht leicht durch das Messloch ziehen, so vermerkt der Kontrollbeamte für die Messung der Garnstärke ein negatives Ergebnis (–).

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