Artikel 16 VO (EG) 2008/55
Inkrafttreten und Geltungsdauer
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt bis zum 31. Dezember 2015.
Werden die in dieser Verordnung vorgesehenen Präferenzen nicht durch eine von der Welthandelsorganisation gewährte Befreiung vollständig oder teilweise genehmigt, so verlieren sie vollständig oder teilweise ihre Gültigkeit.
Die Gültigkeit dieser Präferenzen endet in diesem Fall an dem Tag, an dem die Befreiung von WTO-Verpflichtungen nicht mehr gilt.
Hiervon unterrichtet die Kommission rechtzeitig vor diesem Tag die Marktteilnehmer und die zuständigen Behörden durch eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union. In der Bekanntmachung ist anzugeben, welche der in der Verordnung vorgesehenen Präferenzen zu welchem Datum ihre Gültigkeit verlieren.
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