ANHANG I VO (EG) 2008/555

GMO FÜR WEIN

A.
HAUSHALTSJAHRE 2009-2013

(1)(2)
Mitgliedstaat (1): …
Zeitraum (2): … Datum der Einreichung: Revision Nr.:
Änderung beantragt durch die Kommission/Änderung beantragt durch den Mitgliedstaat(3)

A.
Beschreibung der vorgeschlagenen Maßnahmen und deren quantifizierter Ziele

a)
Unterstützung im Rahmen der Betriebsprämienregelung gemäß Artikel 103o(4)

Aufgenommen in das Stützungsprogramm: ja/nein

b)
Absatzförderung gemäß Artikel 103p

Aufgenommen in das Stützungsprogramm: ja/nein, wenn ja: Beschreibung der Maßnahmen: Quantifizierte Ziele: Staatliche Beihilfe:

c)
Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen gemäß Artikel 103q

Aufgenommen in das Stützungsprogramm: ja/nein, wenn ja: Beschreibung der Maßnahmen(5): Quantifizierte Ziele:

d)
Grüne Weinlese gemäß Artikel 103r

Aufgenommen in das Stützungsprogramm: ja/nein, wenn ja: Beschreibung der Maßnahmen: Quantifizierte Ziele:

e)
Fonds auf Gegenseitigkeit gemäß Artikel 103s

Aufgenommen in das Stützungsprogramm: ja/nein, wenn ja: Beschreibung der Maßnahmen: Quantifizierte Ziele:

f)
Ernteversicherung gemäß Artikel 103t

Aufgenommen in das Stützungsprogramm: ja/nein, wenn ja: Beschreibung der Maßnahmen: Quantifizierte Ziele: Staatliche Beihilfe:

g)
Investitionen in Betrieben gemäß Artikel 103u

Aufgenommen in das Stützungsprogramm: ja/nein, wenn ja: Beschreibung der Maßnahmen: Quantifizierte Ziele: Staatliche Beihilfe:

h)
Destillation von Nebenerzeugnissen gemäß Artikel 103v

Aufgenommen in das Stützungsprogramm: ja/nein, wenn ja: Beschreibung der Maßnahmen (einschließlich Höhe der Unterstützung): Quantifizierte Ziele:

i)
Destillation von Trinkalkohol gemäß Artikel 103w

Aufgenommen in das Stützungsprogramm: ja/nein, wenn ja: Dauer der Übergangszeit (Weinwirtschaftsjahre): Beschreibung der Maßnahmen (einschließlich Höhe der Unterstützung): Quantifizierte Ziele:

j)
Dringlichkeitsdestillation gemäß Artikel 103x

Aufgenommen in das Stützungsprogramm: ja/nein, wenn ja: Dauer der Übergangszeit (Weinwirtschaftsjahre): Beschreibung der Maßnahmen (einschließlich Höhe der Unterstützung): Quantifizierte Ziele: Staatliche Beihilfe:

k)
Verwendung von konzentriertem Traubenmost gemäß Artikel 103y

Aufgenommen in das Stützungsprogramm: ja/nein, wenn ja: Dauer der Übergangszeit (Weinwirtschaftsjahre): Beschreibung der Maßnahmen (einschließlich Höhe der Unterstützung): Quantifizierte Ziele:

B.
Ergebnisse der durchgeführten Konsultationen

C.
Beurteilung der erwarteten technischen, wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Auswirkungen(6)

D.
Zeitplan für die Durchführung der Maßnahmen

E.
Allgemeine Finanzierungstabelle nach dem Muster in Anhang II (mit Angabe der Revisionsnummer)

F. Kriterien und quantitative Indikatoren für die Begleitung und Bewertung Maßnahmen zur angemessenen und effizienten Durchführung des Programms

G.
Bezeichnung der zuständigen Behörden und für die Durchführung des Programms verantwortlichen Stellen

B.
HAUSHALTSJAHRE 2014-2018

Mitgliedstaat(7): Zeitraum(8): Datum der Einreichung: Revision Nr.: Änderung beantragt durch die Kommission/Änderung beantragt durch den Mitgliedstaat(9)
A.
Beschreibung der vorgeschlagenen Maßnahmen und deren quantifizierte Ziele

a)
Unterstützung im Rahmen der Betriebsprämienregelung gemäß Artikel 103o der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007

Aufgenommen in das Stützungsprogramm: ja/nein

b)
i)
Absatzförderung auf Drittlandsmärkten gemäß Artikel 103p der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007

Aufgenommen in das Stützungsprogramm: ja/nein, wenn ja:

Beschreibung der Maßnahmen:

Quantifizierte Ziele:

Staatliche Beihilfe:

ii)
Absatzförderung in Mitgliedstaaten gemäß Artikel 45 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013

Aufgenommen in das Stützungsprogramm: ja/nein, wenn ja:

Beschreibung der Maßnahmen:

Quantifizierte Ziele:

Staatliche Beihilfe:

c)
i)
Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen gemäß Artikel 103q der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007

Aufgenommen in das Stützungsprogramm: ja/nein, wenn ja:

Beschreibung der Maßnahmen:

Quantifizierte Ziele:

ii)
Wiederbepflanzung von Rebflächen nach Rodung aus gesundheitlichen oder pflanzengesundheitlichen Gründen gemäß Artikel 46 Absatz 3 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013

Aufgenommen in das Stützungsprogramm: ja/nein, wenn ja:

Beschreibung der Maßnahmen:

Quantifizierte Ziele:

d)
Grüne Weinlese gemäß Artikel 103r der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007

Aufgenommen in das Stützungsprogramm: ja/nein, wenn ja:

Beschreibung der Maßnahmen:

Quantifizierte Ziele:

e)
Fonds auf Gegenseitigkeit gemäß Artikel 103s der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007

Aufgenommen in das Stützungsprogramm: ja/nein, wenn ja:

Beschreibung der Maßnahmen:

Quantifizierte Ziele:

f)
Ernteversicherung gemäß Artikel 103t der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007

Aufgenommen in das Stützungsprogramm: ja/nein, wenn ja:

Beschreibung der Maßnahmen:

Quantifizierte Ziele:

Staatliche Beihilfe:

g)
Investitionen in Betrieben gemäß Artikel 103u der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007

Aufgenommen in das Stützungsprogramm: ja/nein, wenn ja:

Beschreibung der Maßnahmen:

Quantifizierte Ziele:

Staatliche Beihilfe:

h)
Innovation im Weinsektor gemäß Artikel 51 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013

Aufgenommen in das Stützungsprogramm: ja/nein, wenn ja:

Beschreibung der Maßnahmen:

Quantifizierte Ziele:

i)
Destillation von Nebenerzeugnissen gemäß Artikel 103v der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007

Aufgenommen in das Stützungsprogramm: ja/nein, wenn ja:

Beschreibung der Maßnahmen (einschließlich Höhe der Unterstützung):

Quantifizierte Ziele:

B.
Ergebnisse der durchgeführten Konsultationen
C.
Beurteilung der erwarteten technischen, wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Auswirkungen(10)
D.
Zeitplan für die Durchführung der Maßnahmen
E.
Allgemeine Finanzierungstabelle nach dem Muster in Anhang II (mit Angabe der Revisionsnummer)
F.
Kriterien und quantitative Indikatoren für die Begleitung und Bewertung

Maßnahmen zur angemessenen und effizienten Durchführung des Programms

G.
Bezeichnung der zuständigen Behörden und für die Durchführung des Programms verantwortlichen Stellen

Fußnote(n):

(1)

OPOCE-Kürzel.

(2)

Weinwirtschaftsjahre.

(3)

Nichtzutreffendes streichen.

(4)

Alle Artikelangaben in diesem Anhang beziehen sich auf die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007.

(5)

Einschließlich Ergebnisse der laufenden Maßnahmen nach Artikel 10 der vorliegenden Verordnung.

(6)

Mitgliedstaaten im Sinne von Artikel 103o Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 müssen unter den Punkten C und F keine Angaben machen.

(7)

OP-Kürzel.

(8)

Weinwirtschaftsjahre.

(9)

Nichtzutreffendes streichen.

(10)

Mitgliedstaaten im Sinne von Artikel 103o Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 müssen unter den Punkten C und F keine Angaben machen.

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