ANHANG I VO (EG) 2008/555
GMO FÜR WEIN
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A.
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HAUSHALTSJAHRE 2009-2013
Mitgliedstaat (1): … | ||
Zeitraum (2): … | Datum der Einreichung: … | Revision Nr.: … |
- A.
- Beschreibung der vorgeschlagenen Maßnahmen und deren quantifizierter Ziele
- a)
- Unterstützung im Rahmen der Betriebsprämienregelung gemäß Artikel 103o(4)
Aufgenommen in das Stützungsprogramm: ja/nein- b)
- Absatzförderung gemäß Artikel 103p
Aufgenommen in das Stützungsprogramm: ja/nein, wenn ja: Beschreibung der Maßnahmen: Quantifizierte Ziele: Staatliche Beihilfe:- c)
- Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen gemäß Artikel 103q
Aufgenommen in das Stützungsprogramm: ja/nein, wenn ja: Beschreibung der Maßnahmen(5): Quantifizierte Ziele:- d)
- Grüne Weinlese gemäß Artikel 103r
Aufgenommen in das Stützungsprogramm: ja/nein, wenn ja: Beschreibung der Maßnahmen: Quantifizierte Ziele:- e)
- Fonds auf Gegenseitigkeit gemäß Artikel 103s
Aufgenommen in das Stützungsprogramm: ja/nein, wenn ja: Beschreibung der Maßnahmen: Quantifizierte Ziele:- f)
- Ernteversicherung gemäß Artikel 103t
Aufgenommen in das Stützungsprogramm: ja/nein, wenn ja: Beschreibung der Maßnahmen: Quantifizierte Ziele: Staatliche Beihilfe:- g)
- Investitionen in Betrieben gemäß Artikel 103u
Aufgenommen in das Stützungsprogramm: ja/nein, wenn ja: Beschreibung der Maßnahmen: Quantifizierte Ziele: Staatliche Beihilfe:- h)
- Destillation von Nebenerzeugnissen gemäß Artikel 103v
Aufgenommen in das Stützungsprogramm: ja/nein, wenn ja: Beschreibung der Maßnahmen (einschließlich Höhe der Unterstützung): Quantifizierte Ziele:- i)
- Destillation von Trinkalkohol gemäß Artikel 103w
Aufgenommen in das Stützungsprogramm: ja/nein, wenn ja: Dauer der Übergangszeit (Weinwirtschaftsjahre): Beschreibung der Maßnahmen (einschließlich Höhe der Unterstützung): Quantifizierte Ziele:- j)
- Dringlichkeitsdestillation gemäß Artikel 103x
Aufgenommen in das Stützungsprogramm: ja/nein, wenn ja: Dauer der Übergangszeit (Weinwirtschaftsjahre): Beschreibung der Maßnahmen (einschließlich Höhe der Unterstützung): Quantifizierte Ziele: Staatliche Beihilfe:- k)
- Verwendung von konzentriertem Traubenmost gemäß Artikel 103y
Aufgenommen in das Stützungsprogramm: ja/nein, wenn ja: Dauer der Übergangszeit (Weinwirtschaftsjahre): Beschreibung der Maßnahmen (einschließlich Höhe der Unterstützung): Quantifizierte Ziele:- B.
- Ergebnisse der durchgeführten Konsultationen
- C.
- Beurteilung der erwarteten technischen, wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Auswirkungen(6)
- D.
- Zeitplan für die Durchführung der Maßnahmen
- E.
- Allgemeine Finanzierungstabelle nach dem Muster in Anhang II (mit Angabe der Revisionsnummer)
F. Kriterien und quantitative Indikatoren für die Begleitung und Bewertung Maßnahmen zur angemessenen und effizienten Durchführung des Programms
- G.
- Bezeichnung der zuständigen Behörden und für die Durchführung des Programms verantwortlichen Stellen
- B.
- HAUSHALTSJAHRE 2014-2018
Mitgliedstaat(7): Zeitraum(8): Datum der Einreichung: Revision Nr.: Änderung beantragt durch die Kommission/Änderung beantragt durch den Mitgliedstaat(9)- A.
- Beschreibung der vorgeschlagenen Maßnahmen und deren quantifizierte Ziele
- a)
- Unterstützung im Rahmen der Betriebsprämienregelung gemäß Artikel 103o der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007
Aufgenommen in das Stützungsprogramm: ja/nein
- b)
- i)
- Absatzförderung auf Drittlandsmärkten gemäß Artikel 103p der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007
Aufgenommen in das Stützungsprogramm: ja/nein, wenn ja:
Beschreibung der Maßnahmen:
Quantifizierte Ziele:
Staatliche Beihilfe:
- ii)
- Absatzförderung in Mitgliedstaaten gemäß Artikel 45 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013
Aufgenommen in das Stützungsprogramm: ja/nein, wenn ja:
Beschreibung der Maßnahmen:
Quantifizierte Ziele:
Staatliche Beihilfe:
- c)
- i)
- Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen gemäß Artikel 103q der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007
Aufgenommen in das Stützungsprogramm: ja/nein, wenn ja:
Beschreibung der Maßnahmen:
Quantifizierte Ziele:
- ii)
- Wiederbepflanzung von Rebflächen nach Rodung aus gesundheitlichen oder pflanzengesundheitlichen Gründen gemäß Artikel 46 Absatz 3 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013
Aufgenommen in das Stützungsprogramm: ja/nein, wenn ja:
Beschreibung der Maßnahmen:
Quantifizierte Ziele:
- d)
- Grüne Weinlese gemäß Artikel 103r der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007
Aufgenommen in das Stützungsprogramm: ja/nein, wenn ja:
Beschreibung der Maßnahmen:
Quantifizierte Ziele:
- e)
- Fonds auf Gegenseitigkeit gemäß Artikel 103s der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007
Aufgenommen in das Stützungsprogramm: ja/nein, wenn ja:
Beschreibung der Maßnahmen:
Quantifizierte Ziele:
- f)
- Ernteversicherung gemäß Artikel 103t der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007
Aufgenommen in das Stützungsprogramm: ja/nein, wenn ja:
Beschreibung der Maßnahmen:
Quantifizierte Ziele:
Staatliche Beihilfe:
- g)
- Investitionen in Betrieben gemäß Artikel 103u der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007
Aufgenommen in das Stützungsprogramm: ja/nein, wenn ja:
Beschreibung der Maßnahmen:
Quantifizierte Ziele:
Staatliche Beihilfe:
- h)
- Innovation im Weinsektor gemäß Artikel 51 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013
Aufgenommen in das Stützungsprogramm: ja/nein, wenn ja:
Beschreibung der Maßnahmen:
Quantifizierte Ziele:
- i)
- Destillation von Nebenerzeugnissen gemäß Artikel 103v der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007
Aufgenommen in das Stützungsprogramm: ja/nein, wenn ja:
Beschreibung der Maßnahmen (einschließlich Höhe der Unterstützung):
Quantifizierte Ziele:
- B.
- Ergebnisse der durchgeführten Konsultationen
- C.
- Beurteilung der erwarteten technischen, wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Auswirkungen(10)
- D.
- Zeitplan für die Durchführung der Maßnahmen
- E.
- Allgemeine Finanzierungstabelle nach dem Muster in Anhang II (mit Angabe der Revisionsnummer)
- F.
- Kriterien und quantitative Indikatoren für die Begleitung und Bewertung
Maßnahmen zur angemessenen und effizienten Durchführung des Programms
- G.
- Bezeichnung der zuständigen Behörden und für die Durchführung des Programms verantwortlichen Stellen
Fußnote(n):
- (1)
OPOCE-Kürzel.
- (2)
Weinwirtschaftsjahre.
- (3)
Nichtzutreffendes streichen.
- (4)
Alle Artikelangaben in diesem Anhang beziehen sich auf die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007.
- (5)
Einschließlich Ergebnisse der laufenden Maßnahmen nach Artikel 10 der vorliegenden Verordnung.
- (6)
Mitgliedstaaten im Sinne von Artikel 103o Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 müssen unter den Punkten C und F keine Angaben machen.
- (7)
OP-Kürzel.
- (8)
Weinwirtschaftsjahre.
- (9)
Nichtzutreffendes streichen.
- (10)
Mitgliedstaaten im Sinne von Artikel 103o Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 müssen unter den Punkten C und F keine Angaben machen.
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