ANHANG V VO (EG) 2008/555

Mitteilung zum Stützungsprogramm

A.
HAUSHALTSJAHRE 2009-2013:

(1)
Mitgliedstaat (1): …
Zeitraum: Datum der Einreichung: Revision Nr.:

A.
Allgemeine Bewertung

B.
Bedingungen und Ergebnisse der Durchführung der vorgeschlagenen Maßnahmen (2)

a)
Unterstützung im Rahmen der Betriebsprämienregelung gemäß Artikel 103o (3)

b)
Absatzförderung gemäß Artikel 103p

Bedingungen der Durchführung: Ergebnisse(4): Staatliche Beihilfe:

c)
Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen gemäß Artikel 103q

Bedingungen der Durchführung: Ergebnisse:

d)
Grüne Weinlese gemäß Artikel 103r

Bedingungen der Durchführung: Ergebnisse:

e)
Fonds auf Gegenseitigkeit gemäß Artikel 103s

Bedingungen der Durchführung: Ergebnisse:

f)
Ernteversicherung gemäß Artikel 103t

Bedingungen der Durchführung: Ergebnisse: Staatliche Beihilfe:

g)
Investitionen in Betrieben gemäß Artikel 103u

Bedingungen der Durchführung: Ergebnisse: Staatliche Beihilfe:

h)
Destillation von Nebenerzeugnissen gemäß Artikel 103v

Bedingungen der Durchführung (einschließlich Höhe der Unterstützung): Ergebnisse:

i)
Destillation von Trinkalkohol gemäß Artikel 103w

Bedingungen der Durchführung (einschließlich Höhe der Unterstützung): Ergebnisse:

j)
Dringlichkeitsdestillation gemäß Artikel 103x

Bedingungen der Durchführung (einschließlich Höhe der Unterstützung): Ergebnisse: Staatliche Beihilfe:

k)
Verwendung von konzentriertem Traubenmost gemäß Artikel 103y

Bedingungen der Durchführung (einschließlich Höhe der Unterstützung): Ergebnisse:

C.
Schlussfolgerungen (und gegebenenfalls geplante Änderungen)

B.
HAUSHALTSJAHRE 2014-2018

Mitgliedstaat(5): Zeitraum: Datum der Einreichung: Revision Nr.:
A.
Allgemeine Bewertung:
B.
Bedingungen und Ergebnisse der Durchführung der vorgeschlagenen Maßnahmen(6)

a)
Unterstützung im Rahmen der Betriebsprämienregelung gemäß Artikel 103o
b)
1.
Absatzförderung auf Drittlandsmärkten gemäß Artikel 103p der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007

Bedingungen der Durchführung:

Ergebnisse(7):

Staatliche Beihilfe:

2.
Absatzförderung in Mitgliedstaaten gemäß Artikel 45 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013

Bedingungen der Durchführung:

Ergebnisse(7):

Staatliche Beihilfe:

c)
1.
Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen gemäß Artikel 103q der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007

Bedingungen der Durchführung:

Ergebnisse:

2.
Wiederbepflanzung von Rebflächen nach Rodung aus gesundheitlichen oder pflanzengesundheitlichen Gründen gemäß Artikel 46 Absatz 3 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013

Bedingungen der Durchführung:

Ergebnisse:

d)
Grüne Weinlese gemäß Artikel 103r der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007

Bedingungen der Durchführung:

Ergebnisse:

e)
Fonds auf Gegenseitigkeit gemäß Artikel 103s der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007

Bedingungen der Durchführung:

Ergebnisse:

f)
Ernteversicherung gemäß Artikel 103t der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007

Bedingungen der Durchführung:

Ergebnisse:

Staatliche Beihilfe:

g)
Investitionen in Betrieben gemäß Artikel 103u der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007

Bedingungen der Durchführung:

Ergebnisse:

Staatliche Beihilfe:

h)
Innovation gemäß Artikel 51 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013

Bedingungen der Durchführung:

Ergebnisse:

i)
Destillation von Nebenerzeugnissen gemäß Artikel 103v der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007

Bedingungen der Durchführung (einschließlich Höhe der Unterstützung):

Ergebnisse:

C.
Schlussfolgerungen (und gegebenenfalls geplante Änderungen)

Fußnote(n):

(1)

OPOCE-Kürzel.

(2)

Angaben sind nur zu Maßnahmen zu machen, die in das Stützungsprogramm aufgenommen wurden.

(3)

Alle Artikelangaben in diesem Anhang beziehen sich auf die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007.

(4)

Beurteilung der erwarteten technischen, wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Auswirkungen anhand der im Programm festgelegten Kriterien und quantitativen Indikatoren für die Begleitung und Bewertung.

(5)

OP-Kürzel.

(6)

Angaben sind nur zu Maßnahmen zu machen, die in das Stützungsprogramm aufgenommen wurden.

(7)

Beurteilung der erwarteten technischen, wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Auswirkungen anhand der im Programm festgelegten Kriterien und quantitativen Indikatoren für die Begleitung und Bewertung.

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